Antwort - Landtag NRW

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/11533
21.03.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4475 vom 15. Februar 2016
des Abgeordneten Thorsten Schick CDU
Drucksache 16/11163
Wann wird der Polizeigewahrsam in Lüdenscheid endlich fertiggestellt?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4475 mit Schreiben vom
18. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Sanierung des Polizeigewahrsams in Lüdenscheid ist seit Monaten eine Hängepartie und
die Räume sind durch die örtlichen Beamten nicht nutzbar. Die Folge ist, dass festgenommene
Personen und Verdächtige dem Gewahrsam in Hagen zugeführt werden müssen. Eine für die
Polizisten aufwändige Prozedur. Fahrtzeiten von Meinerzhagen, Plettenberg oder Herscheid
nach Hagen können je nach Tageszeit und Verkehrslage mit einer Stunde pro Strecke veranschlagt werden. Es werden somit wichtige Einsatzkräfte dem Polizeidienst vor Ort lange entzogen.
Darüber hinaus sind die Polizeibeamten auf der längeren Fahrt - insbesondere auf der Autobahn - deutlich gefährlicheren Situationen ausgesetzt. Ein Anhalten und ein sofortiges Eingreifen in der Gefahrensituation ist im Vergleich zur Überlandfahrt nicht ohne weiteres möglich.
Insgesamt sind die Beamten deutlich mehr Belastungen durch diese "Kurierfahrten" ausgesetzt, denn unter dem Umbau leiden auch die übrigen Beamten auf der Wache.
1.
Wie konnte es zur Verzögerung der Arbeit am Polizeigewahrsam in Lüdenscheid
kommen?
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW hat zum Stand der seitens des Bauund Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahme
folgenden Bericht erstattet:
Datum des Originals: 18.03.2016/Ausgegeben: 24.03.2016
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/11533
„Nach Mitteilung der Zentrale des BLB NRW ist es im Rahmen der Bauausführung
aufgrund von unvorhergesehenen Problemen durch die Bestandssituation zu Verzögerungen gekommen. Beispielsweise sei im Bereich des Sanitärraumes sowie der Sammelzelle eine Änderung der Leitungsführung der Abwasserleitungen notwendig geworden, da die vorhandenen Bestandspläne nicht die aktuelle Situation wiedergegeben
hätten. Dies habe an mehreren Stellen eine Abänderung der Planungen für die technische Gebäudeausstattung erforderlich gemacht und damit zu Verschiebungen und
Verzögerungen im Bauablauf geführt. Des Weiteren hätten sich Materialien, die im
Rahmen der Planung durch Stichproben für geeignet erachtet worden wären, erst im
Zuge der Ausführung durch die vorgefundene Situation als ungeeignet herausgestellt.
Dadurch seien zusätzliche Arbeiten notwendig geworden, deren Ausführung zu weiteren Verzögerungen geführt hätte. Darüber hinaus sei einem Auftragnehmer wegen terminlicher und qualitativer Mängel gekündigt worden und die Leistungen hätten neu
ausgeschrieben werden müssen.
Laut Auskunft des BLB NRW könne mit der erneuten Vergabe dieser gekündigten Arbeiten und einer Wiederaufnahme der Arbeiten bis Mitte April gerechnet werden.“
Wie allgemein bekannt ist, ist bei aufwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen stets mit
unverschuldeten Verzögerungen zu rechnen. Insoweit liegen auch keinerlei Anhaltspunkte zu
der Annahme vor, dass die eingetretene Verzögerung von bisher acht Monaten im Vergleich
zu dem ursprünglich zwischen der Ausgangsbehörde Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
und dem BLB NRW vereinbarten Zeitplan auf dem Verschulden der Behörde bzw. des BLB
NRW beruhen könnte.
2.
Wann wird der Gewahrsam in Lüdenscheid fertig gestellt?
Nach dem Bericht der Landesoberbehörde ist von der Ausgangsbehörde und dem BLB NRW
die Fertigstellung für Ende Mai 2016 geplant.
3.
Welche Auswirkungen haben die längeren Fahrten zu den Gewahrsamen in Hagen
und Iserlohn auf die Sicherheitslage im Märkischen Kreis?
Vom 11.05.2015 bis zum 24.02.2016 fanden 207 Zuführungen von in Gewahrsam genommenen Personen aus dem südlichen Kreisgebiet des Märkischen Kreises (Bereich der Polizeiwachen (PW) Lüdenscheid, Plettenberg, Meinerzhagen, Werdohl, Altena, Halver) zu dem
Polizeigewahrsam Hagen statt.
Diese Zuführungen sind zeitintensiv und binden die zuführenden Funkstreifenwagenbesatzungen für die jeweilige Dauer der Zuführung. Die Entfernungen (einfache Strecke) liegen
hierbei zwischen 25 und 48 Kilometern.
Gefährliche Situationen während dieser Überführungsfahrten wurden nicht bekannt.
Für die Wahrnehmung der Einsätze stehen der Polizeiwache Lüdenscheid regelmäßig mindestens drei Einsatzmittel zur Verfügung.
Darüber hinaus verfügen die Polizeiwachen Plettenberg, Meinerzhagen, Werdohl, Altena,
Halver ebenfalls über mindestens ein Einsatzmittel. Sollten aufgrund außenveranlasster
Einsätze in einer dieser Polizeiwache diese Einsatzmittel nicht zur Verfügung stehen,
werden bei Bedarf weitere Einsatzmittel der anderen Polizeiwachen des südlichen Kreisgebietes oder aus dem Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Iserlohn in den jeweiligen
Bereich entsandt.
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Drucksache 16/11533
Bislang ist anhand von Daten oder konkreten Einsatzanlässen nicht belegbar, dass diese
Überführungsfahrten zu konkreten Beeinträchtigungen bei der Einsatzwahrnehmung führten.
4.
Wie beurteilt die Landesregierung insgesamt die Ausstattung mit Gewahrsamsplätzen der Polizei im Märkischen Kreis auch mit Blick auf den Umbau in Iserlohn?
In der Polizeiwache Iserlohn stehen drei Einzelzellen, zwei Beobachtungszellen und eine
Sammelzelle zur Verfügung. Die derzeitigen Planungen sehen vor, die kompletten Gewahrsamskapazitäten in Iserlohn während der Umbauphase weiterhin nutzen zu können.
Während des Umbaus des Gewahrsams in Iserlohn ist somit nicht von einer gleichgelagerten
Problematik wie während der Umbauphase in Lüdenscheid auszugehen.
Mit Fertigstellung des Gewahrsams in Lüdenscheid Ende Mai 2016 kann die KPB Märkischer
Kreis somit auf die abschließend für diese Ausgangsbehörde festgelegte Gewahrsamskapazität
zurückgreifen.
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