PDF-Download - GenerationenBerater Thüringen

Eignungsprüfung Vorsorgevollmacht
Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (mehr als 50%) bei der Erstellung von
Vollmachten oder dem Ausfüllen von Fragebögen überfordert ist. Zum Teil verantwortlich dafür sind ständige Änderungen
und Ergänzungen im Betreuungsrecht. Aus diesem Grund, sollten Sie Ihre Vorsorgedokumente immer auf dem neuesten
Stand halten.
Nach Beantwortung der folgenden Fragen können Sie selbst in wenigen Minuten feststellen, ob Ihre Vollmacht im Notfall
auch Ihren Zweck erfüllt sowie die nötige Tragweite hat.
1. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht nach dem neuen Gesetz das 2009 verabschiedet wurde erstellt?
Ja
Eventuell
Nein
Da das neue Gesetz erst 2009 verabschiedet wurde, können vorher erstellte Dokumente fehlerhafte Formulierungen oder
aber auch Lücken enthalten, die dafür sorgen das Ihre Vollmacht nicht anerkannt wird. Besonders wenn es um den
medizinischen Bereich geht, ist in Vollmachten meist zu wenig festgelegt.
2. Gibt es in Ihrer Vollmacht eine Ausführung über die Erteilung einer Untervollmacht?
Ja
Eventuell
Nein
Sollten Sie eine Untervollmacht erteilt haben, wäre es sehr sinnvoll, wenn sich diese auf die gesamte Vollmacht bezieht
und nicht nur auf gewisse Bereiche.
3. Ist in Ihrer Vollmacht geregelt, wer die letzte Entscheidung im Rahmen Ihrer Patientenverfügung trifft?
Ein Bevollmächtigter oder der behandelnde Arzt?
Ja
Eventuell
Nein
Da es bei operativen Behandlungen, gerade in der Sterbephase, immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt, sollten Sie
hierzu klare Aussagen in Ihrer Vollmacht gemacht haben.
4. Haben Sie nur einen oder mehrere Bevollmächtigte? Gibt es eine festgelegte Reihenfolge?
Ja
Eventuell
Nein
Es ist sinnvoll mindestens zwei Bevollmächtigte einzutragen. Sollte einer der beiden nicht zu erreichen sein, kann immer
noch der andere eine Entscheidung treffen. Es könnte der Fall eintreffen, dass die in der Vollmacht genannten
Bevollmächtigten selbst verhindert oder nicht erreichbar sind. Um verschiedene Aussagen zu vermeiden sollten die
Bevollmächtigten eine festgelegte Reihenfolge haben.
GenerationenBerater Thüringen
Straße des Friedens 8 98704 Langewiesen
Telefon: 03677 / 205 808 Fax: 03677 / 200 471 Mobil: 0171 / 340 52 51
E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.generationenberater-thueringen.de
5. Ihre Vorsorgedokumente sind für Ärzte und Krankenhäuser 24 Stunden, ganzjährig und weltweit verfügbar?
Ja
Eventuell
Nein
Sollte dies nicht zutreffen, wird für weitere Entscheidungen meist eine gerichtliche Betreuung angeordnet
6. Haben Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Hilfe eines Anwaltes oder eines Notars erstellt?
Ja
Eventuell
Nein
Das Fachwissen eines Anwaltes und/oder eines Notars sollte abschließend hinzugezogen werden. Somit berücksichtigen
Sie alle gesetzlichen Bedingungen. Soweit Texte oder Inhalte durch einen Notar oder Anwalt erstellt wurden, fallen diese
in deren Haftung. Sollten Sie dies alleine erstellt haben, mit Hilfe von Fachzeitschriften oder dem Internet, kann es
wiederum vorkommen,dass Ihr Dokument nicht anerkannt wird.
7. Beinhaltet Ihre Vollmacht Ausführungen zum § 181 BGB?
Ja
Eventuell
Nein
Durch die Berücksichtigung des § 181 BGB und dessen Regelung, werden dem Bevollmächtigten (weitreichende)
Befugnisse gegeben, aber andererseits auch Einschränkungen in festgelegten Bereichen. Für Fehler der
Bevollmächtigten ist hier auch eine Haftungsbefreiung klar definiert. Mit welchen Rechten und mit welcher Haftung die
betreffenden Angehörigen für Sie tätig sind, entscheiden Sie selbst. Ist das so in Ihrem Sinne geregelt?
8. Wird Ihre Vorsorgevollmacht regelmäßig aktualisiert oder erhalten Sie Informationen sobald es gesetzliche
Änderungen gibt?
Ja
Eventuell
Nein
Sollten Sie es nicht regelmäßig aktualisieren, kann die Gefahr bestehen das Ihr Dokument für nicht gültig erklärt wird.
9. Seit Februar 2013 sind die zusätzlichen Regelungen des § 1906 des BGB gültig, die entscheiden ob ein
Bevollmächtigter über bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden darf oder ob dazu eine
richterliche Erlaubnis benötigt wird. Ist dies in Ihrer Vollmacht geregelt?
Ja
Eventuell
Nein
Sollte dies nicht geregelt sein, kann es vorkommen, dass wie oben beschrieben für einige Maßnahme eine richterliche
Erlaubnis benötigt wird.
Wir empfehlen Ihnen Ihre Unterlagen durch einen zertifizierten GenerationenBerater überprüfen zu lassen,
sollten Sie bei diesem Fragebogen eine oder mehrere Fragen mit Nein oder Eventuell beantwortet haben.
GenerationenBerater Thüringen
Straße des Friedens 8 98704 Langewiesen
Telefon: 03677 / 205 808 Fax: 03677 / 200 471 Mobil: 0171 / 340 52 51
E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.generationenberater-thueringen.de
Textfeld für Ihre individuellen Ergänzungen oder Fragen.
Absender / Ihre Kontaktdaten, wenn Sie möchten das wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen sollen
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
Senden Sie dieses Formular per Fax: 03677 - 200 471 oder E-Mail [email protected] Vielen Dank.
Ort, Datum
Unterschrift
Hinweis
Sie haben mit diesem Fragebogen lediglich eine Orientierung über Ihr Vorsorgedokument erhalten. Sofern Ihnen Lücken
auffallen, sollte dies zugleich eine Anregung zur Überprüfung, Ergänzung oder sogar zur vollständigen Erstellung dieser
wichtigen Vorsorgeunterlagen sein.
Ihr GenerationenBerater Thüringen
Fürsorge ist Vorsorge
GenerationenBerater Thüringen
Straße des Friedens 8 98704 Langewiesen
Telefon: 03677 / 205 808 Fax: 03677 / 200 471 Mobil: 0171 / 340 52 51
E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.generationenberater-thueringen.de