Bezahlt Hamburg Sie als Justizdolmetscher(in) gut genug? ************************************************************************************************** Die Vergütung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern durch die Hamburger Justiz und Verwaltung gemäß den so genannten Rahmenverträgen nach § 14 JVEG (Justizvergütungsund -entschädigungsgesetz) ist ein „leidiges“ Thema, das den ADÜ Nord seit Langem beschäftigt. Diese Rahmenverträge weichen von den regulären Stundensätzen nach § 9 III JVEG (70,00 € bzw. 75,00 €) teilweise sehr deutlich nach unten ab. Die älteren Verträge, die unseres Wissens von einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen abgeschlossen wurden, sehen einen Stundensatz von 50,00 € bzw. 55,00 € vor, während der aktuelle Satz laut Auskunft der Hamburger Justiz bei 65,00 € liegen soll. Die Rahmenverträge dienen also vorrangig einem Kosteneinsparungsinteresse des betroffenen Landes, hier konkret des Hamburger Senats. Problematisch ist der konkrete Einsatz von Rahmenverträgen in Hamburg insbesondere deshalb, weil bereits die Regelsätze (vgl. oben) ca. 10 € bis 15 € unterhalb des bei der letzten Novellierung des JVEG im Auftrag des Bundesjustizministeriums ermittelten Marktpreisniveaus von 80 € bis 85 € liegen. Leider hat sich im Rahmen der langjährigen Lobby-Arbeit unseres Verbandes gegenüber den zuständigen Hamburger Stellen gezeigt, dass jedenfalls bei den politisch Verantwortlichen in Hamburg wenig Einsicht in die obige Problemlage und letztlich auch wenig Interesse an einer Verbesserung der Verhältnisse besteht. Daher ist der ADÜ Nord bereits vor geraumer Zeit anderweitig aktiv geworden. Zusammen mit anderen SprachmittlerBerufsverbänden wurde zunächst eine „Fördergesellschaft Musterprozessinitiative“ gegründet; heute hat die Fördergesellschaft folgende Mitglieder: VÜD Berlin e.V., BGN e.V. und ADÜ Nord e.V. Die Fördergesellschaft möchte der oben beschriebenen Vergütungspraxis gemäß § 14 JVEG möglichst juristisch einen Riegel vorschieben. Es stellt sich unter anderem die Frage, ob die Rahmenverträge unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der betroffenen Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingreifen und eventuell sogar diskriminierende Nebenwirkungen zu Lasten derjenigen Kolleginnen und Kollegen entfalten, die bisher keinen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Bei Vorliegen ausreichender Erfolgsaussichten gilt es, einen Musterprozess zu führen. Bisher gibt es kein professionell erstelltes Rechtsgutachten, dass sich ausschließlich mit der obigen Vergütungsproblematik beschäftigt und in dem mit der erforderlichen Begründungstiefe geklärt wird, ob die verwendeten Rahmenverträge und/oder die Vergütungspraxis rechts- oder gar verfassungswidrig sind. An dieser Stelle setzt die Fördergesellschaft an: Sie hat eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei engagiert, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts spezialisiert ist, um ein umfassendes, klagevorbereitendes Rechtsgutachten auszuarbeiten, das ggf. als Grundlage für die Formulierung einer Klage herangezogen werden kann. Im Interesse einer guten Vorbereitung möchte der ADÜ Nord im Namen der Fördergesellschaft jedoch noch eine Online-Umfrage unter denjenigen Berufskolleginnen und -kollegen durchführen, die in der Vergangenheit für die Hamburger Justiz und Verwaltung tätig geworden sind und gegebenenfalls einen Rahmenvertrag abgeschlossen bzw. bewusst nicht abgeschlossen haben. Wir möchten daher alle angesprochenen Berufskolleginnen und Berufskollegen darum bitten, die Musterprozessinitiative der Fördergesellschaft durch Teilnahme an der nachfolgenden Online-Umfrage zu unterstützen! Die erhobenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form gespeichert. Persönliche Daten (E-Mail-Adresse) werden getrennt vom restlichen Datensatz gespeichert, sodass kein Zusammenhang hergestellt werden kann. Die Fördergesellschaft arbeitet mit einem professionellen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Statistiker zusammen, der das erhobene Datenmaterial in geeigneter Weise aufbereitet und die Ergebnisse in anonymisierter Form für den ADÜ-Vorstand bereitstellt. Für etwaige weitergehende Fragen zu der Musterprozessinitiative und der Online-Umfrage steht der ADÜ Nord selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir möchten uns an dieser Stelle bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Mitwirkung und Unterstützung bedanken!
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