Wer bezahlt für Biberschäden? - Vereinigung der Bäuerlichen

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Inland|3
DONNERSTAG
19. NOVEMBER 2015
Amt kritisiert «fL21»
«Das ist eine
Falschaussage»
VADUZ In diversen Aussendungen
und bezahlten Beiträgen der Referendumsgruppe «fL21» würden bewusst oder unbewusst Falschinformationen verbreitet, schreibt das
Amt für Gesundheit in der Pressemitteilung vom Mittwoch. Diese gelte es richtigzustellen. Neuestes Ziel
der «fL21»-Kampagne sind offenbar
die Reserven der Krankenkassen. Es
wird in einer Aussendung behauptet, dass in der Schweiz zu hohe Reserven an die Versicherten zurückbezahlt würden. «Dies ist nicht der
Fall, das ist eine Falschaussage»,
schreibt das Amt unmissverständlich. Was tatsächlich momentan in
der Schweiz passiere, sei ein interkantonaler Ausgleich. So wurden in
einigen Kantonen zu hohe und in anderen Kantonen zu niedrige Prämien bezahlt, dies wird nun ausgeglichen zwischen den Kantonen. «Es
ist ein Nullsummenspiel, denn den
Prämienabschlag, den zum Beispiel
Zürich bekommt, müssen die Prämienzahler in Bern in Form eines Prämienzuschlags
mitfinanzieren»,
heisst es weiter. Es sei zwar verständlich, dass in der politischen
Auseinandersetzung mit populistischen Aussagen mehr Aufmerksamkeit erregt werden könne – auch
wenn sie in keinem Zusammenhang
mit der KVG-Revision stehen –, die
finanzielle Sicherheit der Krankenkassen solle aber nicht Spielball in
einem KVG-Referendum sein. Abschliessend hält das Amt für Gesundheit fest: «Die Reserven der
Krankenkassen sind – ebenso wie
die Höhe des Staatsbeitrags – nicht
Gegenstand dieser KVG-Revision.»
(red/ikr)
In flagranti
Einbrecher in
Vaduz erwischt
VADUZ In der Nacht von Dienstag auf
Mittwoch wurde ein Einbrecher in
Vaduz auf frischer Tat ertappt. Wie
die Landespolizei mitteilte, verschaffte er sich gegen 2.10 Uhr über
eine Balkontür Zutritt in ein Haus
und durchsuchte sämtliche Räum-
Ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt:
Wahrscheinlich war der Schock auf
beiden Seiten gross. (Foto: SSI)
lichkeiten. Als er jedoch vom Wohnungseigentümer gestört wurde,
flüchtete er durch die zuvor geöffnete Balkontür. «Es entstand ein Vermögens- und Sachschaden von mehreren Hundert Franken», schreibt die
Landespolizei.
(red/pd)
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An einer gesetzlichen Regelung für das Zusammenleben mit dem Biber wird noch gearbeitet. (Foto: alb)
Wer bezahlt für Biberschäden?
Schäden Nach der Rückkehr des Bibers in die Region ist nun die Regierung gefragt. Dringend braucht es eine gesetzliche
Regelung für den Umgang mit der Biberpopulation und den von ihm verursachten Schäden. Diese lässt aber auf sich warten.
VON PATRICIA MARXER
D
ie Vereinigung Bäuerlicher
Organisation
(VBO)
in
Liechtenstein weist schon
seit Langem auf die landwirtschaftlichen Probleme hin, die
durch die Biber verursacht werden.
Der Biberfrass an landwirtschaftlichen Kulturen verursache Ertragseinbussen und Einkommensverluste
für die heimischen Bauern. Zum
Schutz der Pfl anzen müssten oftmals
aufwendige Zäune errichtet werden.
Die Grabtätigkeiten des Bibers würden grosse Schäden an Wegen verursachen und könnten diese sogar zum
Einstürzen bringen. Verstopfte Drainageleitungen, welche für die Entwässerung von Feldern benötigt und
von öffentlichen Geldern fi nanziert
werden, seien ebenfalls ein vom Biber verursachtes Problem. Die Folgeschäden aufgrund fehlender Reparaturen und mangelnden Unterhalts
könnten enorm werden.
Bekämpfungskonzept gefordert
Von der VBO wird daher seit Längerem eine Entschädigungslösung seitens der Regierung gefordert – bisher ohne Erfolg. Gegenüber dem
«Volksblatt» beklagt VBO-Geschäftsführer Klaus Büchel, dass Liechtensteins Bauern derzeit vom Land
nicht unterstützt werden. Die Vereinigung verlangt eine klare Regelung,
vor allem hinsichtlich der Kostenübernahme von Biberschäden. Bis
zu diesem Zeitpunkt gibt es vom
Land aus keine Entschädigung für
Schäden an der Infrastruktur oder
an landwirtschaftlichen Kulturen.
Um zu klären, wer für die vom Biber tragsminderungen, Schäden an
verursachten Schäden aufkommen landwirtschaftlichen Maschinen somuss, ist eine Änderung im Natur- wie zusätzlicher Arbeitsaufwand.
schutzgesetz nötig. Dafür wurde be- Schätzungen seitens der VBO gehen
reits ein Gesetzesentwurf in die Ver- davon aus, dass bis dato zirka
nehmlassung gegeben. Die Meinun- 450 000 Franken für die Sanierung
von Biberschäden
gen zu diesem Entan Hochwasserwurf gingen, nach
«Die Vertreibung von
schutzdämmen
Angaben des AmBibern aus gewissen
aufgewendet wurtes für Umweltschutz, aber sehr
Gebieten wird in Zukunft den. Wenn sämtliche Hochwasserweit auseinander.
notwendig sein.»
schutzanlagen mit
Zudem war bei
KLAUS BÜCHEL
technischen Massverschiedenen AsGESCHÄFTSFÜHRER VBO
nahmen bibersipekten eine ancher gemacht werspruchsvollere
Festlegung auf Gesetzesebene erfor- den sollen, müssten in den kommenderlich als ursprünglich angenom- den Jahren dafür zwischen fünf und
men wurde. «Entsprechend aufwen- acht Millionen Franken zusätzlich
dig gestaltete sich die Weiterent- aufgewendet werden.
wicklung der Gesetzesvorlage und Das Amt für Umwelt reagiert auf die
das führte zu Verzögerungen», Frage nach der Schadenshöhe verräumt das Amt für Umweltschutz haltener. Dadurch dass noch keine
ein. Für den VBO steht fest, dass für Entschädigungen vom Land aus geeine längerfristige Rückkehr des Bi- zahlt werden können, würden Schäbers die Entschädigungsfrage drin- den nicht systematisch gemeldet.
gend geklärt und ein Bekämpfungs- Die Frassschäden an landwirtschaftkonzept vorliegen muss. Als Beispiel lichen Kulturen würden aber, gefür mögliche Lösungen weist der mäss den Erfahrungen aus NachbarVBO auf getroffene Massnahmen in staaten, überschaubar bleiben und
bestimmten Regionen in Österreich im Vergleich zu Schäden an Hochhin. Dort werden unter anderem ge- wasserschutzanlagen sehr gering
zielt Biberbauten entfernt oder auch ausfallen, antwortet ein Vertreter
der Regierung auf Anfrage des
lebende Tiere entnommen.
«Volksblatts».
Finanzieller Schaden
Die Gemeinde Ruggell bietet derweil
Die VBO schätzt, dass bisher für eine Überbrückungslösung an. Eindie Landwirtschaft insgesamt ein zelne Löcher in Strassen und SchäSchadensausmass von 70 000 bis den an Uferböschungen werden
100 000 Franken erreicht wurde. durch die Gemeinde beseitigt. Dies
Darin nicht enthalten seien jedoch verhindert laut Büchel jedoch nicht,
die Folgeschäden durch Bewirt- dass sich der Biber weiter ausbreitet
schaftungseinschränkungen, Er- und durch seine regen Grabtätig-
keiten Bachläufe staut und Drainageleitungen verstopft.
Vorbeugungsmassnahmen
Nach den Sofortmassnahmen im
April mussten die Dämme der beschädigten Rüfen schnellst möglichst saniert werden. Gleichzeitig
mit den Sanierungsarbeiten wurden
Grabschutzgitter eingebaut, die den
Bibern das Graben erschweren sollte. Zusätzlich plant das Amt für Bevölkerungsschutz Sofortmassnahmen für diesen Winter. Die Attraktivität von nicht gesicherten Hochwasserschutzanlagen als Lebensraum soll für die Biber vermindert
werden. Die Besiedelung von Dämmen durch den Nager soll damit verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Ziel ist es, genügend
Zeit für die Erarbeitung einer definitiven Lösung zu finden. «Bei diesen
Massnahmen wird man zu Kompromissen bereit sein müssen, um die
Bedürfnisse der Tiere, des Umweltund Landschaftsschutzes wie auch
das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit bestmöglich in Einklang zu
bringen», heisst es aus dem Amt für
Umwelt weiter.
In Liechtenstein konzentriert sich
die Biberpopulation momentan auf
das Talgebiet, wo sich ein Grossteil
der Siedlungen, Infrastrukturen und
Landwirtschaftsfläche befinden und
daher noch höheres Konfliktpotenzial besteht. «In Zukunft werden die
Biber nicht überall toleriert werden
können und so ist eine Vertreibung
der Biber aus gewissen Gebieten
notwendig», gibt VBO-Geschäftsführer Klaus Büchel zu bedenken.
VOL 19.11.2015
«Volksblatt»-Umfrage: Was halten Sie davon, dass der Biber aus gewissen Gebieten vertrieben werden soll?
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«Er gehört doch schon
hierher. Mich stört er nicht
und er hat mir auch noch
keinen Baum gefällt.»
ERICH SCHNEIDER
SCHAAN
«Ich bin dafür, dass man
den Biber in Ruhe lässt. Er
ist bekannt für sein
Bäumefällen. Da hätte
man darüber nachdenken
sollen, bevor man ihn
wieder zurückholte.»
MANFRED BANZER
SCHAAN
«Wenn man schon auf
die Idee kommt, den
Biber wieder anzusiedeln,
dann muss man auch
damit rechnen, dass
er Bäume fällt.»
CARMEN SCHÄDLER
TRIESENBERG
«Ich bin für den Biber.
Meiner Meinung nach
spricht nichts dagegen,
dass er hierbleibt.»
HEIDI BAUMELER
SCHAAN