| Inland|3 DONNERSTAG 19. NOVEMBER 2015 Amt kritisiert «fL21» «Das ist eine Falschaussage» VADUZ In diversen Aussendungen und bezahlten Beiträgen der Referendumsgruppe «fL21» würden bewusst oder unbewusst Falschinformationen verbreitet, schreibt das Amt für Gesundheit in der Pressemitteilung vom Mittwoch. Diese gelte es richtigzustellen. Neuestes Ziel der «fL21»-Kampagne sind offenbar die Reserven der Krankenkassen. Es wird in einer Aussendung behauptet, dass in der Schweiz zu hohe Reserven an die Versicherten zurückbezahlt würden. «Dies ist nicht der Fall, das ist eine Falschaussage», schreibt das Amt unmissverständlich. Was tatsächlich momentan in der Schweiz passiere, sei ein interkantonaler Ausgleich. So wurden in einigen Kantonen zu hohe und in anderen Kantonen zu niedrige Prämien bezahlt, dies wird nun ausgeglichen zwischen den Kantonen. «Es ist ein Nullsummenspiel, denn den Prämienabschlag, den zum Beispiel Zürich bekommt, müssen die Prämienzahler in Bern in Form eines Prämienzuschlags mitfinanzieren», heisst es weiter. Es sei zwar verständlich, dass in der politischen Auseinandersetzung mit populistischen Aussagen mehr Aufmerksamkeit erregt werden könne – auch wenn sie in keinem Zusammenhang mit der KVG-Revision stehen –, die finanzielle Sicherheit der Krankenkassen solle aber nicht Spielball in einem KVG-Referendum sein. Abschliessend hält das Amt für Gesundheit fest: «Die Reserven der Krankenkassen sind – ebenso wie die Höhe des Staatsbeitrags – nicht Gegenstand dieser KVG-Revision.» (red/ikr) In flagranti Einbrecher in Vaduz erwischt VADUZ In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch wurde ein Einbrecher in Vaduz auf frischer Tat ertappt. Wie die Landespolizei mitteilte, verschaffte er sich gegen 2.10 Uhr über eine Balkontür Zutritt in ein Haus und durchsuchte sämtliche Räum- Ein Einbrecher auf frischer Tat ertappt: Wahrscheinlich war der Schock auf beiden Seiten gross. (Foto: SSI) lichkeiten. Als er jedoch vom Wohnungseigentümer gestört wurde, flüchtete er durch die zuvor geöffnete Balkontür. «Es entstand ein Vermögens- und Sachschaden von mehreren Hundert Franken», schreibt die Landespolizei. (red/pd) Hermann Erni AG 9495 Triesen +423/ 399 33 00 ANZEIGEN An einer gesetzlichen Regelung für das Zusammenleben mit dem Biber wird noch gearbeitet. (Foto: alb) Wer bezahlt für Biberschäden? Schäden Nach der Rückkehr des Bibers in die Region ist nun die Regierung gefragt. Dringend braucht es eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit der Biberpopulation und den von ihm verursachten Schäden. Diese lässt aber auf sich warten. VON PATRICIA MARXER D ie Vereinigung Bäuerlicher Organisation (VBO) in Liechtenstein weist schon seit Langem auf die landwirtschaftlichen Probleme hin, die durch die Biber verursacht werden. Der Biberfrass an landwirtschaftlichen Kulturen verursache Ertragseinbussen und Einkommensverluste für die heimischen Bauern. Zum Schutz der Pfl anzen müssten oftmals aufwendige Zäune errichtet werden. Die Grabtätigkeiten des Bibers würden grosse Schäden an Wegen verursachen und könnten diese sogar zum Einstürzen bringen. Verstopfte Drainageleitungen, welche für die Entwässerung von Feldern benötigt und von öffentlichen Geldern fi nanziert werden, seien ebenfalls ein vom Biber verursachtes Problem. Die Folgeschäden aufgrund fehlender Reparaturen und mangelnden Unterhalts könnten enorm werden. Bekämpfungskonzept gefordert Von der VBO wird daher seit Längerem eine Entschädigungslösung seitens der Regierung gefordert – bisher ohne Erfolg. Gegenüber dem «Volksblatt» beklagt VBO-Geschäftsführer Klaus Büchel, dass Liechtensteins Bauern derzeit vom Land nicht unterstützt werden. Die Vereinigung verlangt eine klare Regelung, vor allem hinsichtlich der Kostenübernahme von Biberschäden. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es vom Land aus keine Entschädigung für Schäden an der Infrastruktur oder an landwirtschaftlichen Kulturen. Um zu klären, wer für die vom Biber tragsminderungen, Schäden an verursachten Schäden aufkommen landwirtschaftlichen Maschinen somuss, ist eine Änderung im Natur- wie zusätzlicher Arbeitsaufwand. schutzgesetz nötig. Dafür wurde be- Schätzungen seitens der VBO gehen reits ein Gesetzesentwurf in die Ver- davon aus, dass bis dato zirka nehmlassung gegeben. Die Meinun- 450 000 Franken für die Sanierung von Biberschäden gen zu diesem Entan Hochwasserwurf gingen, nach «Die Vertreibung von schutzdämmen Angaben des AmBibern aus gewissen aufgewendet wurtes für Umweltschutz, aber sehr Gebieten wird in Zukunft den. Wenn sämtliche Hochwasserweit auseinander. notwendig sein.» schutzanlagen mit Zudem war bei KLAUS BÜCHEL technischen Massverschiedenen AsGESCHÄFTSFÜHRER VBO nahmen bibersipekten eine ancher gemacht werspruchsvollere Festlegung auf Gesetzesebene erfor- den sollen, müssten in den kommenderlich als ursprünglich angenom- den Jahren dafür zwischen fünf und men wurde. «Entsprechend aufwen- acht Millionen Franken zusätzlich dig gestaltete sich die Weiterent- aufgewendet werden. wicklung der Gesetzesvorlage und Das Amt für Umwelt reagiert auf die das führte zu Verzögerungen», Frage nach der Schadenshöhe verräumt das Amt für Umweltschutz haltener. Dadurch dass noch keine ein. Für den VBO steht fest, dass für Entschädigungen vom Land aus geeine längerfristige Rückkehr des Bi- zahlt werden können, würden Schäbers die Entschädigungsfrage drin- den nicht systematisch gemeldet. gend geklärt und ein Bekämpfungs- Die Frassschäden an landwirtschaftkonzept vorliegen muss. Als Beispiel lichen Kulturen würden aber, gefür mögliche Lösungen weist der mäss den Erfahrungen aus NachbarVBO auf getroffene Massnahmen in staaten, überschaubar bleiben und bestimmten Regionen in Österreich im Vergleich zu Schäden an Hochhin. Dort werden unter anderem ge- wasserschutzanlagen sehr gering zielt Biberbauten entfernt oder auch ausfallen, antwortet ein Vertreter der Regierung auf Anfrage des lebende Tiere entnommen. «Volksblatts». Finanzieller Schaden Die Gemeinde Ruggell bietet derweil Die VBO schätzt, dass bisher für eine Überbrückungslösung an. Eindie Landwirtschaft insgesamt ein zelne Löcher in Strassen und SchäSchadensausmass von 70 000 bis den an Uferböschungen werden 100 000 Franken erreicht wurde. durch die Gemeinde beseitigt. Dies Darin nicht enthalten seien jedoch verhindert laut Büchel jedoch nicht, die Folgeschäden durch Bewirt- dass sich der Biber weiter ausbreitet schaftungseinschränkungen, Er- und durch seine regen Grabtätig- keiten Bachläufe staut und Drainageleitungen verstopft. Vorbeugungsmassnahmen Nach den Sofortmassnahmen im April mussten die Dämme der beschädigten Rüfen schnellst möglichst saniert werden. Gleichzeitig mit den Sanierungsarbeiten wurden Grabschutzgitter eingebaut, die den Bibern das Graben erschweren sollte. Zusätzlich plant das Amt für Bevölkerungsschutz Sofortmassnahmen für diesen Winter. Die Attraktivität von nicht gesicherten Hochwasserschutzanlagen als Lebensraum soll für die Biber vermindert werden. Die Besiedelung von Dämmen durch den Nager soll damit verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Ziel ist es, genügend Zeit für die Erarbeitung einer definitiven Lösung zu finden. «Bei diesen Massnahmen wird man zu Kompromissen bereit sein müssen, um die Bedürfnisse der Tiere, des Umweltund Landschaftsschutzes wie auch das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit bestmöglich in Einklang zu bringen», heisst es aus dem Amt für Umwelt weiter. In Liechtenstein konzentriert sich die Biberpopulation momentan auf das Talgebiet, wo sich ein Grossteil der Siedlungen, Infrastrukturen und Landwirtschaftsfläche befinden und daher noch höheres Konfliktpotenzial besteht. «In Zukunft werden die Biber nicht überall toleriert werden können und so ist eine Vertreibung der Biber aus gewissen Gebieten notwendig», gibt VBO-Geschäftsführer Klaus Büchel zu bedenken. VOL 19.11.2015 «Volksblatt»-Umfrage: Was halten Sie davon, dass der Biber aus gewissen Gebieten vertrieben werden soll? Keine Kompromisse – Ästhetik und Sicherheit Sieg über die Zigarette! Werden Sie Nichtraucher, in 1 Stunde ohne Stress mit Garantie TABAC-Stop-Center Masanserstr. 17, 7000 Chur Tel. 081 253 04 70 www.mittner.ch www.tabac-stop-center.net «Er gehört doch schon hierher. Mich stört er nicht und er hat mir auch noch keinen Baum gefällt.» ERICH SCHNEIDER SCHAAN «Ich bin dafür, dass man den Biber in Ruhe lässt. Er ist bekannt für sein Bäumefällen. Da hätte man darüber nachdenken sollen, bevor man ihn wieder zurückholte.» MANFRED BANZER SCHAAN «Wenn man schon auf die Idee kommt, den Biber wieder anzusiedeln, dann muss man auch damit rechnen, dass er Bäume fällt.» CARMEN SCHÄDLER TRIESENBERG «Ich bin für den Biber. Meiner Meinung nach spricht nichts dagegen, dass er hierbleibt.» HEIDI BAUMELER SCHAAN
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