Info GK Materialwart - Amt für Militär und Zivilschutz

Kanton Zürich
Amt für Militär und Zivilschutz
Abteilung Zivilschutz
GK Materialwart
Leiter Fachstelle Material:
Kursverantwortlicher:
Kursverantwortlicher Stv:
Kursverantwortlicher Stv:
Daniel Patonay
Daniel Gnädinger
Sven Krähenbühl
Alain-André Eichholzer
Amt für Militär und Zivilschutz
Ziele im Grundkurs Materialwart
− Die Geräte und Werkzeuge der
Unterstützungsformationen benennen, warten und
kleinere Reparaturen ausführen.
− Sämtliches Material der Führungsunterstützung
benennen, warten und kleinere Reparaturen
ausführen.
− Anlagebezogenes Material benennen, warten und
kleinere Reparaturen ausführen.
− Persönliches Material benennen und die AdZS
entsprechend korrekt ausrüsten.
− Die Ihnen übertragenen Arbeiten selbstständig oder
im Team ausführen.
− Nothilfe – BLS-AED – leisten.
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Themen im GK Materialwart
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ZS Update / Bevölkerungsschutz
Nothilfe, gemäss BLS AED
Material- und Gerätekenntnisse
Praktische Wartungs-, Unterhalts- und
Reparaturarbeiten an den gemäss Materialliste
zugeteilten Geräten des Zivilschutzes inkl. neu
beschafftes Material
Bedienung, Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an der
Motorspritze Typ 1 des Zivilschutzes
Sicherheitsvorschriften im Einsatz
Schadenplatzorganisation, Ablauf eines Einsatzes
Notreparaturen
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Arbeitsprogramm GK Matw Wo 1
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Amt für Militär und Zivilschutz
Arbeitsprogramm GK Matw Wo 2
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Amt für Militär und Zivilschutz
Verantwortlichkeit Materialwart
− Ist verantwortlich für die Einsatztauglichkeit des
gesamten Materials seiner ZSO.
− Ist verantwortlich für die Buchhaltung und die Führung
der Bestandeskontrolle (Materialliste, Checklisten).
− Ist der Verantwortliche im Umgang mit Material der
ZSO.
− Kennt den Reparatur- und Nachschubprozess und
kann diesen selbständig planen und durchführen.
− Ist über alle sicherheitsrelevanten Prüfungen der
einzelnen Geräte informiert und kann diese, so weit
als möglich, selbständig durchführen.
− Ist verantwortlich für die selbständige Durchführung
von Notreparaturen und kann diese begleiten.
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BZG Art. 36; Wiederholungskurse
− Schutzdienstpflichtige werden nach der
Grundausbildung jährlich zu
Wiederholungskursen von 2 – 7 Tagen
aufgeboten.
− Schutzdienstpflichtige in den übrigen
Kaderfunktionen und in
Spezialfunktionen sowie
Schutzdienstpflichtige, die der
Grundfunktion Materialwart oder
Anlagewart zugeteilt sind, können
jährlich zu höchstens 12 weiteren
Tagen aufgeboten werden.
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