Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Abteilung Zivilschutz GK Materialwart Leiter Fachstelle Material: Kursverantwortlicher: Kursverantwortlicher Stv: Kursverantwortlicher Stv: Daniel Patonay Daniel Gnädinger Sven Krähenbühl Alain-André Eichholzer Amt für Militär und Zivilschutz Ziele im Grundkurs Materialwart − Die Geräte und Werkzeuge der Unterstützungsformationen benennen, warten und kleinere Reparaturen ausführen. − Sämtliches Material der Führungsunterstützung benennen, warten und kleinere Reparaturen ausführen. − Anlagebezogenes Material benennen, warten und kleinere Reparaturen ausführen. − Persönliches Material benennen und die AdZS entsprechend korrekt ausrüsten. − Die Ihnen übertragenen Arbeiten selbstständig oder im Team ausführen. − Nothilfe – BLS-AED – leisten. 20. Januar 2016 2 Amt für Militär und Zivilschutz Themen im GK Materialwart − − − − − − − − ZS Update / Bevölkerungsschutz Nothilfe, gemäss BLS AED Material- und Gerätekenntnisse Praktische Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten an den gemäss Materialliste zugeteilten Geräten des Zivilschutzes inkl. neu beschafftes Material Bedienung, Wartungs- und Unterhaltsarbeiten an der Motorspritze Typ 1 des Zivilschutzes Sicherheitsvorschriften im Einsatz Schadenplatzorganisation, Ablauf eines Einsatzes Notreparaturen 20. Januar 2016 3 Amt für Militär und Zivilschutz Arbeitsprogramm GK Matw Wo 1 20. Januar 2016 4 Amt für Militär und Zivilschutz Arbeitsprogramm GK Matw Wo 2 20. Januar 2016 5 Amt für Militär und Zivilschutz Verantwortlichkeit Materialwart − Ist verantwortlich für die Einsatztauglichkeit des gesamten Materials seiner ZSO. − Ist verantwortlich für die Buchhaltung und die Führung der Bestandeskontrolle (Materialliste, Checklisten). − Ist der Verantwortliche im Umgang mit Material der ZSO. − Kennt den Reparatur- und Nachschubprozess und kann diesen selbständig planen und durchführen. − Ist über alle sicherheitsrelevanten Prüfungen der einzelnen Geräte informiert und kann diese, so weit als möglich, selbständig durchführen. − Ist verantwortlich für die selbständige Durchführung von Notreparaturen und kann diese begleiten. 20. Januar 2016 6 Amt für Militär und Zivilschutz BZG Art. 36; Wiederholungskurse − Schutzdienstpflichtige werden nach der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von 2 – 7 Tagen aufgeboten. − Schutzdienstpflichtige in den übrigen Kaderfunktionen und in Spezialfunktionen sowie Schutzdienstpflichtige, die der Grundfunktion Materialwart oder Anlagewart zugeteilt sind, können jährlich zu höchstens 12 weiteren Tagen aufgeboten werden. 20. Januar 2016 7 Kanton Zürich
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