Antrag auf Einschreibung zum Master- Studium

Antrag auf Einschreibung zum MasterStudium
Bitte in Druck-/Maschinenschrift ausfüllen.
EC Europa Campus GmbH
Blücherstraße 20 (Weststadt)
EC Europa Campus GmbH
Blücherstraße 20 (Weststadt)
76185 Karlsruhe
Infoline: 0721-8600390
76185 Karlsruhe
[email protected]
www.ec-europa-campus.com
Bitte den Antrag an EC Europa Campus Karlsruhe per Post senden.
1. Studienwunsch
Bewerbung zum Wintersemester ………………….
Bewerbung zum Sommersemester………………..
Medienakademie AG
Sellin/Rügen
für den Studiengang
Industrial Management (M.Sc.)
in der Studienrichtung
(Logo der Partnereinrichtung)
AMAK AG
Akademie für multimediale
Ausbildung und
Kommunikation AG
an der Hochschule
Mittweida
Technikumplatz 3
09648 Mittweida
Mode, Marken und Medien
EC-Studienzentrum Karlsruhe
EC-Studienzentrum Frankfurt/Main
in der Studienrichtung
Aktuelles Passfoto
des Bewerbers
Spezielle Kommunikation/
Event – Sport – Gesundheit
EC-Studienzentrum Karlsruhe
EC-Studienzentrum Frankfurt/Main
Übernahme nach erfolgreicher Vorprüfung in das 3. Fachsemester
(Direktstudium) des obigen Studienganges an der Hochschule
Mittweida/University of Applied Sciences.
.................................................
Unterschrift des Bewerbers
Immatrikulationsantrag – Seite 1
2. Personalien
...............................................................
........................................................
Name
Vorname
 männlich.....  weiblich
Geschlecht (m/w)
.............................
Geburtsdatum
.........................................................
Geburtsort
.........................................................................
Geburtsname
..........................................................................
Staatsangehörigkeit
.....................................................
........................................................
Straße, Hausnummer
PLZ / Ort (gültige Anschrift für Postzustellung)
................................................
...........................................................
Tel.-Nr. mit Vorwahl
e-mail-Adresse
................................................................................. ...........................................................................
Handy-Nr.
Bundesland des Heimatortes
3. Zugangsberechtigung
Der akademische Hochschulabschluss …………………………………………
wurde erworben am.......................... mit der Durchschnittsnote ........,......
an der/am .........................................................................................................................
Hochschule, PLZ, Ort, Bundesland/Staat
Fachbereich ………………………………………………………………………………
Immatrikulationsantrag – Seite 2
4 . Hochschulvergangenheit
Bisher besuchte andere (Fach-) Hochschulen, Universitäten usw:
Fachhochschule
Hochschule /
Universität
Studiengang
Immatrikulationsdatum
(TT/MM/JJ)
Exmatrikulationsdatum
(TT/MM/JJ)
Anzahl der Exmatrikulationsgrund
Semester (bei endgültig nicht
(dav. Urlaubs- bestandenen Prüfungen auch
Angabe des Moduls)
semester)
Bei abgeschlossenem Hochschulstudium:
Akademischer Grad
............................
Datum des Erwerbs
.................................
Prüfungsergebnis/Durchschnittsnote
….........................
Immatrikulationsantrag – Seite 3
5. Dem Antrag auf Immatrikulation sind beigefügt:
 eine Abschrift/Kopie der Hochschulzugangsberechtigung mit
Durchschnittsnote;

eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote,
sofern diese nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen ist;


eine Exmatrikulationsbescheinigung für jeden Studiengang, in dem der/die
Bewerber(in) gegebenenfalls immatrikuliert war (siehe Punkt 4.) mit Angaben über die
Anzahl der Semester, Exmatrikulationsdatum und -grund sowie Angabe des Faches bei
endgültig nicht bestandenen Prüfungen (ggf. Notenübersicht beifügen);
lückenloser tabellarischer Lebenslauf;
 ein aktuelles Lichtbild, gekennzeichnet mit Namen (bitte auf die Vorderseite des
Antrages kleben);
 Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
 Motivationsschreiben
6. Erklärung
Ich versichere hiermit, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich bin von den §§ 18
Abs. 2 und 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, der die Ausschlusskriterien für
die Immatrikulation festlegen, in Kenntnis gesetzt worden.
Mir ist bekannt, dass ich von der Akademie bzw. später der Hochschule Mittweida nicht
übernommen bzw. exmatrikuliert werde, wenn sich die Angaben als unwahr herausstellen.
Mir ist ferner bekannt, dass die Akademie (AMAK AG) in diesem Fall keine Haftung
übernimmt und die bereits gezahlten Studiengebühren für das jeweilige oder die
vorangegangenen Studiensemester von der Akademie nicht erstattet werden.
Ferner versichere ich, dass ich alle vorherigen Immatrikulationen an deutschen staatlichen
oder staatlich anerkannten Hochschulen / Universitäten und alle an solchen Hochschulen
endgültig nicht bestandenen Prüfungen angegeben habe.
Jeden Wechsel meiner Anschrift zeige ich der Akademie bzw. der Hochschule an.
Ich erkläre, dass ich auf die Rückgabe meiner jetzt oder später eingereichten Unterlagen
verzichte, wenn ich diese nicht innerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Tag der
Ausfertigung dieses Antrages, mittels eines an mich adressierten und ausreichend
frankierten Rückumschlag anfordere. Nach Ablauf dieser Frist ist die Akademie bzw.
Hochschule berechtigt, meine Unterlagen zu vernichten.
Zugleich nehme ich Kenntnis davon, dass im Zusammenhang mit meiner möglichen
Immatrikulation meine personengebundenen Daten entsprechend § 14 des Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Studentendatenverordnung erhoben,
gespeichert und verwendet werden.
Ich werde nach Einreichen dieses Antrages der Akademie bzw. Hochschule unverzüglich
mitteilen, wenn ich
einen Studienplatz an einer anderen Einrichtung angenommen habe oder
diesen Antrag nicht aufrechterhalte oder
wegen Krankheit oder sonstigen Gründen diesen Antrag nicht aufrechterhalten kann.
......................................................
Ort, Datum
............................................................
Unterschrift des/der Bewerbers/in
Immatrikulationsantrag – Seite 4
Wird von EC Europa Campus ausgefüllt:
Matrikel -Nr. (EC Europa Campus)
________________________
Matrikel-Nr. (AMAK)
________________________
ANMELDUNG UND STUDIENVERTRAG MASTERSTUDIUM (2-fach)
(Ausfertigung für EC Europa Campus / Stand November 2015)
Hiermit melde ich mich an der EC Europa Campus GmbH
im Studiengang
_________________________________ in der Fachrichtung _________________________________
am Studienzentrum
_________________________________ beginnend ab dem Winter-/Sommersemester
Familienname
_________________________________ Vorname(n)
______________________________________
Straße, Nr.
_________________________________ PLZ / Ort
______________________________________
geb. am
_________________________________ geb. in
______________________________________
an.
Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren i.H.v. 16.800€:
Ratenzahl
1x
2x
12x
11x
4x
24x
einmalig bei Studienbeginn:
jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters
jeweils monatlich im Voraus
Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus
jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung)
jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung)
Ratenhöhe
16.800,--€
8.400,-- €
1.400,--€
618,--€
4.200,--€
700,--€
Finanzierung über Studienkredit
Wichtige Hinweise:
Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen von EC Europa Campus aufmerksam und machen Sie sich insbesondere mit der Studien- und Prüfungsordnung vertraut.
Beide regeln wichtige Punkte des Studiums und werden für Sie verbindlich. Bitte vervollständigen Sie beide Ausfertigungen dieser Anmeldung, füllen Sie den zugehörigen Immatrikulationsantrag vollständig aus und versichern Sie die Richtigkeit der Angaben mit Ihrer Unterschrift. Übermitteln Sie all diese Dokumente mit den
geforderten Unterlagen an EC Europa Campus, Blücherstraße 20, 76185 Karlsruhe. EC Europa Campus wird dann Ihren Antrag unverzüglich bearbeiten und Ihnen
bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und freien Kapazitäten das für Sie bestimmte Exemplar des Studienvertrages unterschrieben zukommen lassen. Erst
dann ist ein wirksamer Studienvertrag zustande gekommen.
Ich bestätige meine Anmeldung und meinen Antrag auf Abschluss eines Studienvertrages unter Anerkennung der Vertragsbedingungen von EC Europa Campus und in Kenntnis der Studien- und Prüfungsordnungen:
____________________
Ort, Datum
 ______________________________
Unterschrift
Bestätigung der Anmeldung seitens EC Europa Campus; Annahme des Antrags auf Studienvertragsabschluss:
____________________
Ort, Datum
______________________________
Unterschrift
Stempel
SEPA-Basislastschrift-Mandat für Studiengebühren:
(Die Erteilung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze)
Hiermit ermächtige ich EC Europa Campus GmbH (Gläubiger-ID DE98ZZZ00000144287) widerruflich die Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ___________________________________ (Name) unter der
Mandatsreferenz
__________________
(Debitorennummer)
auf
mein
Konto
gezogenen
Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber:
___________________________________
Kreditinstitut:
___________________________________
Straße, PLZ, Ort Kontoinhaber: _______________________________________________________________________________
IBAN:
___________________________________
BIC:
Ort, Datum:
___________________________________
Unterschrift:
___________________________________
___________________________________
EC Europa Campus GmbH
HRB Mannheim 202530  Geschäftsführer: Prof. Dr. Volker J. Kreyher und Prof. Heinrich Wiedemann
www.ec-europa-campus.com  [email protected]  StNr. 33014/38089
Voba Baden-Baden-Rastatt  IBAN DE23 6629 0000 0026 1686 00  BIC VBRADE6K
Voba Karlsruhe  IBAN DE53 6619 0000 0010 2802 81  BIC GENODE61KA1
Commerzbank Karlsruhe  IBAN DE11 6604 0018 0228 8074 00  BIC COBADEFFXXX
EC Europa Campus Karlsruhe
Blücherstr. 20 (Weststadt/Musikerviertel)
76185 Karlsruhe
Tel. 0721-8600390
.
EC Europa Campus Mannheim
Janderstr. 1 (High-Tech-Park Neckarau)
68199 Mannheim
Tel. 0621-8425660
EC Europa Campus Frankfurt/Main
Lyoner Straße 34 (Niederrad)
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069-66056680
Vertragsbedingungen
I. Vertragsgegenstand
(1) Das vom Studierenden gewählte Studienangebot wird von EC
Europa Campus in Kooperation mit der Akademie für multimediale
Ausbildung und Kommunikation an der Hochschule Mittweida AG
(AMAK AG) und der Hochschule Mittweida (FH) / University of
Applied Sciences dergestalt durchgeführt, dass der Studierende
die ersten zwei Semester an einem Studienzentrum von EC Europa Campus studiert und nach erfolgreichem Leistungsnachweis
(einschließlich einer Einstufungsprüfung) in das dritte und vierte
Semester an der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied
Sciences übernommen wird. Nach dem vierten Semester erwirbt
der Studierende – entsprechende Leistungsnachweise vorausgesetzt – den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts /
Master of Science der staatlichen Hochschule Mittweida (FH) /
University of Applied Sciences.
(2) Gegenstand dieses Vertrages sind allein die Semester 1 bis 2
am EC Europa Campus. Darüber hinaus übernehmen EC Europa
Campus und die AMAK AG die Gewähr, dass nach dem zweiten
Semester und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) der Wechsel an die Hochschule
Mittweida (FH) / University of Applied Sciences erfolgen kann. Es
gilt die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Mittweida.
Soweit das Studium aber auch gesetzlichen Vorgaben unterliegt,
kann EC Europa Campus für Maßnahmen des Gesetzgebers oder
des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft
und Kunst keine Haftung übernehmen.
(3) EC Europa Campus strebt ein partnerschaftliches Miteinander
mit den Studierenden an, um so das Erreichen des Studienziels zu
fördern. Der Studierende verpflichtet sich dementsprechend, am
Studium einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen, den Anweisungen der Leitung von EC Europa Campus und der Dozenten
Folge zu leisten und dabei die Formen des allgemein üblichen
Umganges zu wahren.
II. Vertragsbestandteile
Neben diesen Vertragsbedingungen sind folgende Ordnungen
Bestandteil des Vertrages:
- die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Studien- und Prüfungsordnungen der AMAK AG / Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences,
- die jeweils bei Vertragsschluss gültige Gebührenordnung und
- die Hausordnung.
Die Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Gebührenordnung
sind im Internet unter www.ec-europa-campus.com zugänglich.
III. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss
gültigen Gebührenordnung.
(2) Die Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren folgen dem
vom Studierenden gewählten Zahlungsmodell. Das Sommersemester beginnt am 01.04. und endet am 30.09. eines Jahres,
das Wintersemester beginnt folgerichtig am 01.10. und endet
entsprechend am 31.03. des Folgejahres.
(3) Die erste Zahlungsrate ist jeweils zum Monatsbeginn des
ersten Studiensemesters fällig. Wählt der Studierende eine monatliche Zahlung, so ist im Wintersemester zum 01.10. bzw. im Sommersemester zum 01.04. die erste Zahlung fällig. Alle weiteren
Raten sind jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats fällig. EC
Europa Campus gewährleistet gleichbleibende Monats-, Semester- oder Jahresraten während der gesamten Studienzeit.
(4) Die Nichtteilnahme am Vorlesungsangebot entbindet nicht von
der Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren. Gleiches gilt
für organisatorisch bedingte Unterbrechungen der Vorlesungen, da
der Stoffplan in jedem Fall eingehalten wird.
(5) Bei nicht termingerechter Zahlung von mehr als einem Zwölftel
des Gesamtbetrages der Studiengebühren kann der Studierende
vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen werden. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Pkt. V. (4) bleibt
hiervon unberührt.
IV. Abmeldung, Ausfall
(1) Eine Abmeldung von einem Studiengang ist bis sechs Wochen
vor Studienbeginn (01.04./01.10.) möglich. Für diese Stornierung
wird eine Stornogebühr in Höhe von 250 € erhoben. Die Stornierung muss per Einschreiben erfolgen. Eine Stornierung innerhalb
der Sechs-Wochen-Frist vor Semesterbeginn ist ausgeschlossen.
(2) EC Europa Campus kann Studiengänge wegen mangelnder
Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen lassen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässig-
keit beschränkt. Ein mittelbarer Schaden wird in keinem Fall erstattet.
V. Kündigung
(1) Der Vertrag kann jeweils zum Semesterende (31.03./30.09.)
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen.
(2) Die Kündigung des Vertrages gegenüber EC Europa Campus
hat zwingend die Exmatrikulation bei der AMAK AG und das Erlöschen der Übernahmeoption seitens der Hochschule Mittweida
(FH) / University of Applied Sciences zur Folge.
(3) (a) Studiengebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist
fortzuentrichten.
(b) Im Voraus über die Kündigungsfrist hinaus gezahlte Studiengebühren werden erstattet.
(c) Ist eine andere Zahlungsmodalität als die Regellaufzeit von 12
Monaten vereinbart und die Kündigung erfolgt während des laufenden Semesters, wird die vereinbarte Zahlungsregelung unwirksam und der Differenzbetrag zur Regellaufzeit wird zum Ende des
Ausscheidungssemesters fällig.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt,
jedoch wird die Anwendung des § 627 BGB für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung durch EC
Europa Campus ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende – trotz zweimaliger Mahnung – mit mehr als einem Zwölftel
des Gesamtbetrages der Studiengebühren in Verzug ist. Ferner ist
EC Europa Campus zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Studierende trotz zweifacher Abmahnung sein
störendes Verhalten nicht einstellt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
VI. Vorzeitige Beendigung
(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Studiengebühren endet
mit der im Exmatrikulationsverfahren zu treffenden endgültigen
Feststellung, dass in einem Prüfungsteil auch nach dem Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende
Leistung erbracht worden ist. Das Weiterstudium ist dann bei EC
Europa Campus nicht mehr möglich und das Studienverhältnis
endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Im Hinblick auf die Studiengebühren gilt Pkt. V. (3) sinngemäß.
VII. Leistungsnachweise
Der Studierende hat ein Recht auf Ausstellung eines Leistungsnachweises bzw. Zwischenzeugnisses, sofern er sich einer Prüfung unterzogen, alle fälligen Gebühren bezahlt und ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat.
VIII. Datenschutz
Die Daten des Studierenden werden EDV-gestützt bearbeitet und
gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt – unter Beachtung
der gesetzlichen Anforderungen – nur soweit es für die Zwecke
des Studienganges und der Prüfungsabwicklung dienlich ist.
IX. Haftung
Für etwaige Personen- oder Sachschäden haftet EC Europa Campus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. EC Europa Campus haftet nicht für Schäden des Studierenden durch Diebstahl.
X. Gerichtsstand
Hat der Studierende bei Vertragsschluss im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand der Hauptsitz der
EC Europa Campus vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist.
XI. Nebenabreden, salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Werden Regelungslücken offenbar,
verpflichten sich die Parteien auf eine Bestimmung hinzuwirken,
die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von
ihnen bedacht worden wäre.
Wird von EC Europa Campus ausgefüllt:
Matrikel -Nr. (EC Europa Campus)
________________________
Matrikel-Nr. (AMAK)
________________________
ANMELDUNG UND STUDIENVERTRAG MASTER (2-fach)
(Ausfertigung für den Studierenden / Stand November 2015)
Hiermit melde ich mich an der EC Europa Campus GmbH
im Studiengang
_________________________________ in der Fachrichtung _________________________________
am Studienzentrum
_________________________________beginnend ab dem Winter-/Sommersemester
Familienname
_________________________________ Vorname(n)
______________________________________
Straße, Nr.
_________________________________ PLZ / Ort
______________________________________
geb. am
_________________________________ geb. in
______________________________________
an.
Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren i.H.v. 16.800€:
Ratenzahl
1x
2x
12x
11x
4x
24x
einmalig bei Studienbeginn:
jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters
jeweils monatlich im Voraus
Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus
jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung)
jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung)
Ratenhöhe
16.800,--€
8.400,-- €
1.400,--€
618,--€
4.200,--€
700,--€
Finanzierung über Studienkredit
Wichtige Hinweise:
Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen von EC Europa Campus aufmerksam und machen Sie sich insbesondere mit der Studien- und Prüfungsordnung vertraut.
Beide regeln wichtige Punkte des Studiums und werden für Sie verbindlich. Bitte vervollständigen Sie beide Ausfertigungen dieser Anmeldung, füllen Sie den zugehörigen Immatrikulationsantrag vollständig aus und versichern Sie die Richtigkeit der Angaben mit Ihrer Unterschrift. Übermitteln Sie all diese Dokumente mit den
geforderten Unterlagen an EC Europa Campus, Blücherstraße 20, 76185 Karlsruhe. EC Europa Campus wird dann Ihren Antrag unverzüglich bearbeiten und Ihnen
bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und freien Kapazitäten das für Sie bestimmte Exemplar des Studienvertrages unterschrieben zukommen lassen. Erst
dann ist ein wirksamer Studienvertrag zustande gekommen.
Ich bestätige meine Anmeldung und meinen Antrag auf Abschluss eines Studienvertrages unter Anerkennung der Vertragsbedingungen von EC Europa Campus und in Kenntnis der Studien- und Prüfungsordnungen:
____________________
Ort, Datum
 ______________________________
Unterschrift
Bestätigung der Anmeldung seitens EC Europa Campus; Annahme des Antrags auf Studienvertragsabschluss:
____________________
Ort, Datum
______________________________
Unterschrift
Stempel
SEPA-Basislastschrift-Mandat für Studiengebühren:
(Die Erteilung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze)
Hiermit ermächtige ich EC Europa Campus GmbH (Gläubiger-ID DE98ZZZ00000144287) widerruflich die Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ___________________________________ (Name) unter der
Mandatsreferenz
__________________
(Debitorennummer)
auf
mein
Konto
gezogenen
Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es
gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber:
___________________________________
Kreditinstitut:
___________________________________
Straße, PLZ, Ort Kontoinhaber: _______________________________________________________________________________
IBAN:
___________________________________
BIC:
Ort, Datum:
___________________________________
Unterschrift:
___________________________________
___________________________________
EC Europa Campus GmbH
HRB Mannheim 202530  Geschäftsführer: Prof. Dr. Volker J. Kreyher und Prof. Heinrich Wiedemann
www.ec-europa-campus.com  [email protected]  StNr. 33014/38089
Voba Baden-Baden-Rastatt  IBAN DE23 6629 0000 0026 1686 00  BIC VBRADE6K
Voba Karlsruhe  IBAN DE53 6619 0000 0010 2802 81  BIC GENODE61KA1
Commerzbank Karlsruhe  IBAN DE11 6604 0018 0228 8074 00  BIC COBADEFFXXX
EC Europa Campus Karlsruhe
Blücherstr. 20 (Weststadt/Musikerviertel)
76185 Karlsruhe
Tel. 0721-8600390
.
EC Europa Campus Mannheim
Janderstr. 1 (High-Tech-Park Neckarau)
68199 Mannheim
Tel. 0621-8425660
EC Europa Campus Frankfurt/Main
Lyoner Straße 34 (Niederrad)
60528 Frankfurt am Main
Tel. 069-66056680
Vertragsbedingungen
I. Vertragsgegenstand
(1) Das vom Studierenden gewählte Studienangebot wird von EC
Europa Campus in Kooperation mit der Akademie für multimediale
Ausbildung und Kommunikation an der Hochschule Mittweida AG
(AMAK AG) und der Hochschule Mittweida (FH) / University of
Applied Sciences dergestalt durchgeführt, dass der Studierende
die ersten zwei Semester an einem Studienzentrum von EC Europa Campus studiert und nach erfolgreichem Leistungsnachweis
(einschließlich einer Einstufungsprüfung) in das dritte und vierte
Semester an der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied
Sciences übernommen wird. Nach dem vierten Semester erwirbt
der Studierende – entsprechende Leistungsnachweise vorausgesetzt – den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts/
Master of Science der staatlichen Hochschule Mittweida (FH) /
University of Applied Sciences.
(2) Gegenstand dieses Vertrages sind allein die Semester 1 bis 2
am EC Europa Campus. Darüber hinaus übernehmen EC Europa
Campus und die AMAK AG die Gewähr, dass nach dem zweiten
Semester und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) der Wechsel an die Hochschule
Mittweida (FH) / University of Applied Sciences erfolgen kann. Es
gilt die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Mittweida.
Soweit das Studium aber auch gesetzlichen Vorgaben unterliegt,
kann EC Europa Campus für Maßnahmen des Gesetzgebers oder
des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft
und Kunst keine Haftung übernehmen.
(3) EC Europa Campus strebt ein partnerschaftliches Miteinander
mit den Studierenden an, um so das Erreichen des Studienziels zu
fördern. Der Studierende verpflichtet sich dementsprechend, am
Studium einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen, den Anweisungen der Leitung von EC Europa Campus und der Dozenten
Folge zu leisten und dabei die Formen des allgemein üblichen
Umganges zu wahren.
II. Vertragsbestandteile
Neben diesen Vertragsbedingungen sind folgende Ordnungen
Bestandteil des Vertrages:
- die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Studien- und Prüfungsordnungen der AMAK AG / Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences,
- die jeweils bei Vertragsschluss gültige Gebührenordnung und
- die Hausordnung.
Die Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Gebührenordnung
sind im Internet unter www.ec-europa-campus.com zugänglich.
III. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss
gültigen Gebührenordnung.
(2) Die Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren folgen dem
vom Studierenden gewählten Zahlungsmodell. Das Sommersemester beginnt am 01.04. und endet am 30.09. eines Jahres,
das Wintersemester beginnt folgerichtig am 01.10. und endet
entsprechend am 31.03. des Folgejahres.
(3) Die erste Zahlungsrate ist jeweils zum Monatsbeginn des
ersten Studiensemesters fällig. Wählt der Studierende eine monatliche Zahlung, so ist im Wintersemester zum 01.10. bzw. im Sommersemester zum 01.04. die erste Zahlung fällig. Alle weiteren
Raten sind jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats fällig. EC
Europa Campus gewährleistet gleichbleibende Monats-, Semester- oder Jahresraten während der gesamten Studienzeit.
(4) Die Nichtteilnahme am Vorlesungsangebot entbindet nicht von
der Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren. Gleiches gilt
für organisatorisch bedingte Unterbrechungen der Vorlesungen, da
der Stoffplan in jedem Fall eingehalten wird.
(5) Bei nicht termingerechter Zahlung von mehr als einem Zwölftel
des Gesamtbetrages der Studiengebühren kann der Studierende
vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen werden. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Pkt. V. (4) bleibt
hiervon unberührt.
IV. Abmeldung, Ausfall
(1) Eine Abmeldung von einem Studiengang ist bis sechs Wochen
vor Studienbeginn (01.04./01.10.) möglich. Für diese Stornierung
wird eine Stornogebühr in Höhe von 250 € erhoben. Die Stornierung muss per Einschreiben erfolgen. Eine Stornierung innerhalb
der Sechs-Wochen-Frist vor Semesterbeginn ist ausgeschlossen.
(2) EC Europa Campus kann Studiengänge wegen mangelnder
Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen lassen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässig-
keit beschränkt. Ein mittelbarer Schaden wird in keinem Fall erstattet.
V. Kündigung
(1) Der Vertrag kann jeweils zum Semesterende (31.03./30.09.)
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen.
(2) Die Kündigung des Vertrages gegenüber EC Europa Campus
hat zwingend die Exmatrikulation bei der AMAK AG und das Erlöschen der Übernahmeoption seitens der Hochschule Mittweida
(FH) / University of Applied Sciences zur Folge.
(3) (a) Studiengebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist
fortzuentrichten.
(b) Im Voraus über die Kündigungsfrist hinaus gezahlte Studiengebühren werden erstattet.
(c) Ist eine andere Zahlungsmodalität als die Regellaufzeit von 12
Monaten vereinbart und die Kündigung erfolgt während des laufenden Semesters, wird die vereinbarte Zahlungsregelung unwirksam und der Differenzbetrag zur Regellaufzeit wird zum Ende des
Ausscheidungssemesters fällig.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt,
jedoch wird die Anwendung des § 627 BGB für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung durch EC
Europa Campus ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende – trotz zweimaliger Mahnung – mit mehr als einem Zwölftel
des Gesamtbetrages der Studiengebühren in Verzug ist. Ferner ist
EC Europa Campus zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Studierende trotz zweifacher Abmahnung sein
störendes Verhalten nicht einstellt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
VI. Vorzeitige Beendigung
(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Studiengebühren endet
mit der im Exmatrikulationsverfahren zu treffenden endgültigen
Feststellung, dass in einem Prüfungsteil auch nach dem Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende
Leistung erbracht worden ist. Das Weiterstudium ist dann bei EC
Europa Campus nicht mehr möglich und das Studienverhältnis
endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Im Hinblick auf die Studiengebühren gilt Pkt. V. (3) sinngemäß.
VII. Leistungsnachweise
Der Studierende hat ein Recht auf Ausstellung eines Leistungsnachweises bzw. Zwischenzeugnisses, sofern er sich einer Prüfung unterzogen, alle fälligen Gebühren bezahlt und ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat.
VIII. Datenschutz
Die Daten des Studierenden werden EDV-gestützt bearbeitet und
gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt – unter Beachtung
der gesetzlichen Anforderungen – nur soweit es für die Zwecke
des Studienganges und der Prüfungsabwicklung dienlich ist.
IX. Haftung
Für etwaige Personen- oder Sachschäden haftet EC Europa Campus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. EC Europa Campus haftet nicht für Schäden des Studierenden durch Diebstahl.
X. Gerichtsstand
Hat der Studierende bei Vertragsschluss im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand der Hauptsitz der
EC Europa Campus vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist.
XI. Nebenabreden, salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und
Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Werden Regelungslücken offenbar,
verpflichten sich die Parteien auf eine Bestimmung hinzuwirken,
die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von
ihnen bedacht worden wäre.
Gebührenordnung der EC Europa Campus GmbH
für Master- Studiengänge
(Stand: Mai 2015)
Das Studienziel, den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts oder des Master of Science einer deutschen staatlichen Hochschule zu erlangen, wird in zwei Studienabschnitten erreicht. Der erste Studienabschnitt wird in den ersten zwei
Semestern an einem Studienzentrum von EC Europa Campus absolviert. Der zweite Studienabschnitt umfasst das dritte und
vierte Semester; er gliedert sich in eine Präsenzphase an der Hochschule Mittweida (FH)/University of Applied Sciences, einem
Forschungsprojekt und die Anfertigung der Master-Arbeit. Die Gebührenordnung von EC Europa Campus regelt die Gebühren
des ersten Studienabschnitts, mithin der ersten zwei Semester.
1.
16.800,-- €
Studiengebühr i.H.v.
Die Studiengebühr deckt
alle Lehrleistungen laut Studienordnung,
die Unterrichtsmaterialien, die zur Verfügung gestellt werden,
die Nutzung neuer Medien von EC Europa Campus,
die fachlich-pädagogische Betreuung durch das wissenschaftliche
Personal,
das individuelle, persönliche Studiencoaching,
die Prüfungsangebote,
die Erstausfertigung von Leistungsbescheinigungen und Zeugnissen.
Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren:
einmalig bei Studienbeginn:
jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters
jeweils monatlich im Voraus
Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus
jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung)
jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung)
Ratenzahl
1x
2x
12x
11x
4x
24x
Ratenhöhe
16.800,--€
8.400,-- €
1.400,--€
618,--€
4.200,--€
700,--€
Finanzierung über Studienkredit
Bitte beachten Sie:
1. Die Kosten häuslicher Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, der Erwerb empfohlener Fachliteratur und die
Nutzung der Kopiermöglichkeiten sind ebenso wie Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten nicht Gegenstand der Gebührenordnung von EC Europa Campus und nicht in den Studiengebühren enthalten.
2. Für Studiengruppen in Kooperation mit Unternehmen, Institutionen oder Organisationen kann von dieser Gebührenordnung
abgewichen werden.