Antrag auf Einschreibung zum MasterStudium Bitte in Druck-/Maschinenschrift ausfüllen. EC Europa Campus GmbH Blücherstraße 20 (Weststadt) EC Europa Campus GmbH Blücherstraße 20 (Weststadt) 76185 Karlsruhe Infoline: 0721-8600390 76185 Karlsruhe [email protected] www.ec-europa-campus.com Bitte den Antrag an EC Europa Campus Karlsruhe per Post senden. 1. Studienwunsch Bewerbung zum Wintersemester …………………. Bewerbung zum Sommersemester……………….. Medienakademie AG Sellin/Rügen für den Studiengang Industrial Management (M.Sc.) in der Studienrichtung (Logo der Partnereinrichtung) AMAK AG Akademie für multimediale Ausbildung und Kommunikation AG an der Hochschule Mittweida Technikumplatz 3 09648 Mittweida Mode, Marken und Medien EC-Studienzentrum Karlsruhe EC-Studienzentrum Frankfurt/Main in der Studienrichtung Aktuelles Passfoto des Bewerbers Spezielle Kommunikation/ Event – Sport – Gesundheit EC-Studienzentrum Karlsruhe EC-Studienzentrum Frankfurt/Main Übernahme nach erfolgreicher Vorprüfung in das 3. Fachsemester (Direktstudium) des obigen Studienganges an der Hochschule Mittweida/University of Applied Sciences. ................................................. Unterschrift des Bewerbers Immatrikulationsantrag – Seite 1 2. Personalien ............................................................... ........................................................ Name Vorname männlich..... weiblich Geschlecht (m/w) ............................. Geburtsdatum ......................................................... Geburtsort ......................................................................... Geburtsname .......................................................................... Staatsangehörigkeit ..................................................... ........................................................ Straße, Hausnummer PLZ / Ort (gültige Anschrift für Postzustellung) ................................................ ........................................................... Tel.-Nr. mit Vorwahl e-mail-Adresse ................................................................................. ........................................................................... Handy-Nr. Bundesland des Heimatortes 3. Zugangsberechtigung Der akademische Hochschulabschluss ………………………………………… wurde erworben am.......................... mit der Durchschnittsnote ........,...... an der/am ......................................................................................................................... Hochschule, PLZ, Ort, Bundesland/Staat Fachbereich ……………………………………………………………………………… Immatrikulationsantrag – Seite 2 4 . Hochschulvergangenheit Bisher besuchte andere (Fach-) Hochschulen, Universitäten usw: Fachhochschule Hochschule / Universität Studiengang Immatrikulationsdatum (TT/MM/JJ) Exmatrikulationsdatum (TT/MM/JJ) Anzahl der Exmatrikulationsgrund Semester (bei endgültig nicht (dav. Urlaubs- bestandenen Prüfungen auch Angabe des Moduls) semester) Bei abgeschlossenem Hochschulstudium: Akademischer Grad ............................ Datum des Erwerbs ................................. Prüfungsergebnis/Durchschnittsnote …......................... Immatrikulationsantrag – Seite 3 5. Dem Antrag auf Immatrikulation sind beigefügt: eine Abschrift/Kopie der Hochschulzugangsberechtigung mit Durchschnittsnote; eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote, sofern diese nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen ist; eine Exmatrikulationsbescheinigung für jeden Studiengang, in dem der/die Bewerber(in) gegebenenfalls immatrikuliert war (siehe Punkt 4.) mit Angaben über die Anzahl der Semester, Exmatrikulationsdatum und -grund sowie Angabe des Faches bei endgültig nicht bestandenen Prüfungen (ggf. Notenübersicht beifügen); lückenloser tabellarischer Lebenslauf; ein aktuelles Lichtbild, gekennzeichnet mit Namen (bitte auf die Vorderseite des Antrages kleben); Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses Motivationsschreiben 6. Erklärung Ich versichere hiermit, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich bin von den §§ 18 Abs. 2 und 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, der die Ausschlusskriterien für die Immatrikulation festlegen, in Kenntnis gesetzt worden. Mir ist bekannt, dass ich von der Akademie bzw. später der Hochschule Mittweida nicht übernommen bzw. exmatrikuliert werde, wenn sich die Angaben als unwahr herausstellen. Mir ist ferner bekannt, dass die Akademie (AMAK AG) in diesem Fall keine Haftung übernimmt und die bereits gezahlten Studiengebühren für das jeweilige oder die vorangegangenen Studiensemester von der Akademie nicht erstattet werden. Ferner versichere ich, dass ich alle vorherigen Immatrikulationen an deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen / Universitäten und alle an solchen Hochschulen endgültig nicht bestandenen Prüfungen angegeben habe. Jeden Wechsel meiner Anschrift zeige ich der Akademie bzw. der Hochschule an. Ich erkläre, dass ich auf die Rückgabe meiner jetzt oder später eingereichten Unterlagen verzichte, wenn ich diese nicht innerhalb von einem Jahr, gerechnet vom Tag der Ausfertigung dieses Antrages, mittels eines an mich adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag anfordere. Nach Ablauf dieser Frist ist die Akademie bzw. Hochschule berechtigt, meine Unterlagen zu vernichten. Zugleich nehme ich Kenntnis davon, dass im Zusammenhang mit meiner möglichen Immatrikulation meine personengebundenen Daten entsprechend § 14 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Studentendatenverordnung erhoben, gespeichert und verwendet werden. Ich werde nach Einreichen dieses Antrages der Akademie bzw. Hochschule unverzüglich mitteilen, wenn ich einen Studienplatz an einer anderen Einrichtung angenommen habe oder diesen Antrag nicht aufrechterhalte oder wegen Krankheit oder sonstigen Gründen diesen Antrag nicht aufrechterhalten kann. ...................................................... Ort, Datum ............................................................ Unterschrift des/der Bewerbers/in Immatrikulationsantrag – Seite 4 Wird von EC Europa Campus ausgefüllt: Matrikel -Nr. (EC Europa Campus) ________________________ Matrikel-Nr. (AMAK) ________________________ ANMELDUNG UND STUDIENVERTRAG MASTERSTUDIUM (2-fach) (Ausfertigung für EC Europa Campus / Stand November 2015) Hiermit melde ich mich an der EC Europa Campus GmbH im Studiengang _________________________________ in der Fachrichtung _________________________________ am Studienzentrum _________________________________ beginnend ab dem Winter-/Sommersemester Familienname _________________________________ Vorname(n) ______________________________________ Straße, Nr. _________________________________ PLZ / Ort ______________________________________ geb. am _________________________________ geb. in ______________________________________ an. Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren i.H.v. 16.800€: Ratenzahl 1x 2x 12x 11x 4x 24x einmalig bei Studienbeginn: jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters jeweils monatlich im Voraus Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung) jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung) Ratenhöhe 16.800,--€ 8.400,-- € 1.400,--€ 618,--€ 4.200,--€ 700,--€ Finanzierung über Studienkredit Wichtige Hinweise: Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen von EC Europa Campus aufmerksam und machen Sie sich insbesondere mit der Studien- und Prüfungsordnung vertraut. Beide regeln wichtige Punkte des Studiums und werden für Sie verbindlich. Bitte vervollständigen Sie beide Ausfertigungen dieser Anmeldung, füllen Sie den zugehörigen Immatrikulationsantrag vollständig aus und versichern Sie die Richtigkeit der Angaben mit Ihrer Unterschrift. Übermitteln Sie all diese Dokumente mit den geforderten Unterlagen an EC Europa Campus, Blücherstraße 20, 76185 Karlsruhe. EC Europa Campus wird dann Ihren Antrag unverzüglich bearbeiten und Ihnen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und freien Kapazitäten das für Sie bestimmte Exemplar des Studienvertrages unterschrieben zukommen lassen. Erst dann ist ein wirksamer Studienvertrag zustande gekommen. Ich bestätige meine Anmeldung und meinen Antrag auf Abschluss eines Studienvertrages unter Anerkennung der Vertragsbedingungen von EC Europa Campus und in Kenntnis der Studien- und Prüfungsordnungen: ____________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Bestätigung der Anmeldung seitens EC Europa Campus; Annahme des Antrags auf Studienvertragsabschluss: ____________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Stempel SEPA-Basislastschrift-Mandat für Studiengebühren: (Die Erteilung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze) Hiermit ermächtige ich EC Europa Campus GmbH (Gläubiger-ID DE98ZZZ00000144287) widerruflich die Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ___________________________________ (Name) unter der Mandatsreferenz __________________ (Debitorennummer) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber: ___________________________________ Kreditinstitut: ___________________________________ Straße, PLZ, Ort Kontoinhaber: _______________________________________________________________________________ IBAN: ___________________________________ BIC: Ort, Datum: ___________________________________ Unterschrift: ___________________________________ ___________________________________ EC Europa Campus GmbH HRB Mannheim 202530 Geschäftsführer: Prof. Dr. Volker J. Kreyher und Prof. Heinrich Wiedemann www.ec-europa-campus.com [email protected] StNr. 33014/38089 Voba Baden-Baden-Rastatt IBAN DE23 6629 0000 0026 1686 00 BIC VBRADE6K Voba Karlsruhe IBAN DE53 6619 0000 0010 2802 81 BIC GENODE61KA1 Commerzbank Karlsruhe IBAN DE11 6604 0018 0228 8074 00 BIC COBADEFFXXX EC Europa Campus Karlsruhe Blücherstr. 20 (Weststadt/Musikerviertel) 76185 Karlsruhe Tel. 0721-8600390 . EC Europa Campus Mannheim Janderstr. 1 (High-Tech-Park Neckarau) 68199 Mannheim Tel. 0621-8425660 EC Europa Campus Frankfurt/Main Lyoner Straße 34 (Niederrad) 60528 Frankfurt am Main Tel. 069-66056680 Vertragsbedingungen I. Vertragsgegenstand (1) Das vom Studierenden gewählte Studienangebot wird von EC Europa Campus in Kooperation mit der Akademie für multimediale Ausbildung und Kommunikation an der Hochschule Mittweida AG (AMAK AG) und der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences dergestalt durchgeführt, dass der Studierende die ersten zwei Semester an einem Studienzentrum von EC Europa Campus studiert und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) in das dritte und vierte Semester an der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences übernommen wird. Nach dem vierten Semester erwirbt der Studierende – entsprechende Leistungsnachweise vorausgesetzt – den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts / Master of Science der staatlichen Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences. (2) Gegenstand dieses Vertrages sind allein die Semester 1 bis 2 am EC Europa Campus. Darüber hinaus übernehmen EC Europa Campus und die AMAK AG die Gewähr, dass nach dem zweiten Semester und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) der Wechsel an die Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences erfolgen kann. Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Mittweida. Soweit das Studium aber auch gesetzlichen Vorgaben unterliegt, kann EC Europa Campus für Maßnahmen des Gesetzgebers oder des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst keine Haftung übernehmen. (3) EC Europa Campus strebt ein partnerschaftliches Miteinander mit den Studierenden an, um so das Erreichen des Studienziels zu fördern. Der Studierende verpflichtet sich dementsprechend, am Studium einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen, den Anweisungen der Leitung von EC Europa Campus und der Dozenten Folge zu leisten und dabei die Formen des allgemein üblichen Umganges zu wahren. II. Vertragsbestandteile Neben diesen Vertragsbedingungen sind folgende Ordnungen Bestandteil des Vertrages: - die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Studien- und Prüfungsordnungen der AMAK AG / Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences, - die jeweils bei Vertragsschluss gültige Gebührenordnung und - die Hausordnung. Die Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Gebührenordnung sind im Internet unter www.ec-europa-campus.com zugänglich. III. Gebühren und Zahlungsmodalitäten (1) Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Gebührenordnung. (2) Die Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren folgen dem vom Studierenden gewählten Zahlungsmodell. Das Sommersemester beginnt am 01.04. und endet am 30.09. eines Jahres, das Wintersemester beginnt folgerichtig am 01.10. und endet entsprechend am 31.03. des Folgejahres. (3) Die erste Zahlungsrate ist jeweils zum Monatsbeginn des ersten Studiensemesters fällig. Wählt der Studierende eine monatliche Zahlung, so ist im Wintersemester zum 01.10. bzw. im Sommersemester zum 01.04. die erste Zahlung fällig. Alle weiteren Raten sind jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats fällig. EC Europa Campus gewährleistet gleichbleibende Monats-, Semester- oder Jahresraten während der gesamten Studienzeit. (4) Die Nichtteilnahme am Vorlesungsangebot entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren. Gleiches gilt für organisatorisch bedingte Unterbrechungen der Vorlesungen, da der Stoffplan in jedem Fall eingehalten wird. (5) Bei nicht termingerechter Zahlung von mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren kann der Studierende vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Pkt. V. (4) bleibt hiervon unberührt. IV. Abmeldung, Ausfall (1) Eine Abmeldung von einem Studiengang ist bis sechs Wochen vor Studienbeginn (01.04./01.10.) möglich. Für diese Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 250 € erhoben. Die Stornierung muss per Einschreiben erfolgen. Eine Stornierung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist vor Semesterbeginn ist ausgeschlossen. (2) EC Europa Campus kann Studiengänge wegen mangelnder Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen lassen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässig- keit beschränkt. Ein mittelbarer Schaden wird in keinem Fall erstattet. V. Kündigung (1) Der Vertrag kann jeweils zum Semesterende (31.03./30.09.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. (2) Die Kündigung des Vertrages gegenüber EC Europa Campus hat zwingend die Exmatrikulation bei der AMAK AG und das Erlöschen der Übernahmeoption seitens der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences zur Folge. (3) (a) Studiengebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzuentrichten. (b) Im Voraus über die Kündigungsfrist hinaus gezahlte Studiengebühren werden erstattet. (c) Ist eine andere Zahlungsmodalität als die Regellaufzeit von 12 Monaten vereinbart und die Kündigung erfolgt während des laufenden Semesters, wird die vereinbarte Zahlungsregelung unwirksam und der Differenzbetrag zur Regellaufzeit wird zum Ende des Ausscheidungssemesters fällig. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, jedoch wird die Anwendung des § 627 BGB für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung durch EC Europa Campus ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende – trotz zweimaliger Mahnung – mit mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren in Verzug ist. Ferner ist EC Europa Campus zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Studierende trotz zweifacher Abmahnung sein störendes Verhalten nicht einstellt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. VI. Vorzeitige Beendigung (1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Studiengebühren endet mit der im Exmatrikulationsverfahren zu treffenden endgültigen Feststellung, dass in einem Prüfungsteil auch nach dem Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende Leistung erbracht worden ist. Das Weiterstudium ist dann bei EC Europa Campus nicht mehr möglich und das Studienverhältnis endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Im Hinblick auf die Studiengebühren gilt Pkt. V. (3) sinngemäß. VII. Leistungsnachweise Der Studierende hat ein Recht auf Ausstellung eines Leistungsnachweises bzw. Zwischenzeugnisses, sofern er sich einer Prüfung unterzogen, alle fälligen Gebühren bezahlt und ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. VIII. Datenschutz Die Daten des Studierenden werden EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt – unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen – nur soweit es für die Zwecke des Studienganges und der Prüfungsabwicklung dienlich ist. IX. Haftung Für etwaige Personen- oder Sachschäden haftet EC Europa Campus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. EC Europa Campus haftet nicht für Schäden des Studierenden durch Diebstahl. X. Gerichtsstand Hat der Studierende bei Vertragsschluss im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand der Hauptsitz der EC Europa Campus vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist. XI. Nebenabreden, salvatorische Klausel (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Werden Regelungslücken offenbar, verpflichten sich die Parteien auf eine Bestimmung hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Wird von EC Europa Campus ausgefüllt: Matrikel -Nr. (EC Europa Campus) ________________________ Matrikel-Nr. (AMAK) ________________________ ANMELDUNG UND STUDIENVERTRAG MASTER (2-fach) (Ausfertigung für den Studierenden / Stand November 2015) Hiermit melde ich mich an der EC Europa Campus GmbH im Studiengang _________________________________ in der Fachrichtung _________________________________ am Studienzentrum _________________________________beginnend ab dem Winter-/Sommersemester Familienname _________________________________ Vorname(n) ______________________________________ Straße, Nr. _________________________________ PLZ / Ort ______________________________________ geb. am _________________________________ geb. in ______________________________________ an. Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren i.H.v. 16.800€: Ratenzahl 1x 2x 12x 11x 4x 24x einmalig bei Studienbeginn: jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters jeweils monatlich im Voraus Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung) jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung) Ratenhöhe 16.800,--€ 8.400,-- € 1.400,--€ 618,--€ 4.200,--€ 700,--€ Finanzierung über Studienkredit Wichtige Hinweise: Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen von EC Europa Campus aufmerksam und machen Sie sich insbesondere mit der Studien- und Prüfungsordnung vertraut. Beide regeln wichtige Punkte des Studiums und werden für Sie verbindlich. Bitte vervollständigen Sie beide Ausfertigungen dieser Anmeldung, füllen Sie den zugehörigen Immatrikulationsantrag vollständig aus und versichern Sie die Richtigkeit der Angaben mit Ihrer Unterschrift. Übermitteln Sie all diese Dokumente mit den geforderten Unterlagen an EC Europa Campus, Blücherstraße 20, 76185 Karlsruhe. EC Europa Campus wird dann Ihren Antrag unverzüglich bearbeiten und Ihnen bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und freien Kapazitäten das für Sie bestimmte Exemplar des Studienvertrages unterschrieben zukommen lassen. Erst dann ist ein wirksamer Studienvertrag zustande gekommen. Ich bestätige meine Anmeldung und meinen Antrag auf Abschluss eines Studienvertrages unter Anerkennung der Vertragsbedingungen von EC Europa Campus und in Kenntnis der Studien- und Prüfungsordnungen: ____________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Bestätigung der Anmeldung seitens EC Europa Campus; Annahme des Antrags auf Studienvertragsabschluss: ____________________ Ort, Datum ______________________________ Unterschrift Stempel SEPA-Basislastschrift-Mandat für Studiengebühren: (Die Erteilung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Studienplätze) Hiermit ermächtige ich EC Europa Campus GmbH (Gläubiger-ID DE98ZZZ00000144287) widerruflich die Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ___________________________________ (Name) unter der Mandatsreferenz __________________ (Debitorennummer) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber: ___________________________________ Kreditinstitut: ___________________________________ Straße, PLZ, Ort Kontoinhaber: _______________________________________________________________________________ IBAN: ___________________________________ BIC: Ort, Datum: ___________________________________ Unterschrift: ___________________________________ ___________________________________ EC Europa Campus GmbH HRB Mannheim 202530 Geschäftsführer: Prof. Dr. Volker J. Kreyher und Prof. Heinrich Wiedemann www.ec-europa-campus.com [email protected] StNr. 33014/38089 Voba Baden-Baden-Rastatt IBAN DE23 6629 0000 0026 1686 00 BIC VBRADE6K Voba Karlsruhe IBAN DE53 6619 0000 0010 2802 81 BIC GENODE61KA1 Commerzbank Karlsruhe IBAN DE11 6604 0018 0228 8074 00 BIC COBADEFFXXX EC Europa Campus Karlsruhe Blücherstr. 20 (Weststadt/Musikerviertel) 76185 Karlsruhe Tel. 0721-8600390 . EC Europa Campus Mannheim Janderstr. 1 (High-Tech-Park Neckarau) 68199 Mannheim Tel. 0621-8425660 EC Europa Campus Frankfurt/Main Lyoner Straße 34 (Niederrad) 60528 Frankfurt am Main Tel. 069-66056680 Vertragsbedingungen I. Vertragsgegenstand (1) Das vom Studierenden gewählte Studienangebot wird von EC Europa Campus in Kooperation mit der Akademie für multimediale Ausbildung und Kommunikation an der Hochschule Mittweida AG (AMAK AG) und der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences dergestalt durchgeführt, dass der Studierende die ersten zwei Semester an einem Studienzentrum von EC Europa Campus studiert und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) in das dritte und vierte Semester an der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences übernommen wird. Nach dem vierten Semester erwirbt der Studierende – entsprechende Leistungsnachweise vorausgesetzt – den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts/ Master of Science der staatlichen Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences. (2) Gegenstand dieses Vertrages sind allein die Semester 1 bis 2 am EC Europa Campus. Darüber hinaus übernehmen EC Europa Campus und die AMAK AG die Gewähr, dass nach dem zweiten Semester und nach erfolgreichem Leistungsnachweis (einschließlich einer Einstufungsprüfung) der Wechsel an die Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences erfolgen kann. Es gilt die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Mittweida. Soweit das Studium aber auch gesetzlichen Vorgaben unterliegt, kann EC Europa Campus für Maßnahmen des Gesetzgebers oder des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst keine Haftung übernehmen. (3) EC Europa Campus strebt ein partnerschaftliches Miteinander mit den Studierenden an, um so das Erreichen des Studienziels zu fördern. Der Studierende verpflichtet sich dementsprechend, am Studium einschließlich aller Prüfungen teilzunehmen, den Anweisungen der Leitung von EC Europa Campus und der Dozenten Folge zu leisten und dabei die Formen des allgemein üblichen Umganges zu wahren. II. Vertragsbestandteile Neben diesen Vertragsbedingungen sind folgende Ordnungen Bestandteil des Vertrages: - die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Studien- und Prüfungsordnungen der AMAK AG / Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences, - die jeweils bei Vertragsschluss gültige Gebührenordnung und - die Hausordnung. Die Studien- und Prüfungsordnungen, sowie die Gebührenordnung sind im Internet unter www.ec-europa-campus.com zugänglich. III. Gebühren und Zahlungsmodalitäten (1) Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Gebührenordnung. (2) Die Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren folgen dem vom Studierenden gewählten Zahlungsmodell. Das Sommersemester beginnt am 01.04. und endet am 30.09. eines Jahres, das Wintersemester beginnt folgerichtig am 01.10. und endet entsprechend am 31.03. des Folgejahres. (3) Die erste Zahlungsrate ist jeweils zum Monatsbeginn des ersten Studiensemesters fällig. Wählt der Studierende eine monatliche Zahlung, so ist im Wintersemester zum 01.10. bzw. im Sommersemester zum 01.04. die erste Zahlung fällig. Alle weiteren Raten sind jeweils zum 1. Werktag des Folgemonats fällig. EC Europa Campus gewährleistet gleichbleibende Monats-, Semester- oder Jahresraten während der gesamten Studienzeit. (4) Die Nichtteilnahme am Vorlesungsangebot entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Studiengebühren. Gleiches gilt für organisatorisch bedingte Unterbrechungen der Vorlesungen, da der Stoffplan in jedem Fall eingehalten wird. (5) Bei nicht termingerechter Zahlung von mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren kann der Studierende vom Unterricht und den Prüfungen ausgeschlossen werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Pkt. V. (4) bleibt hiervon unberührt. IV. Abmeldung, Ausfall (1) Eine Abmeldung von einem Studiengang ist bis sechs Wochen vor Studienbeginn (01.04./01.10.) möglich. Für diese Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 250 € erhoben. Die Stornierung muss per Einschreiben erfolgen. Eine Stornierung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist vor Semesterbeginn ist ausgeschlossen. (2) EC Europa Campus kann Studiengänge wegen mangelnder Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen lassen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässig- keit beschränkt. Ein mittelbarer Schaden wird in keinem Fall erstattet. V. Kündigung (1) Der Vertrag kann jeweils zum Semesterende (31.03./30.09.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen. (2) Die Kündigung des Vertrages gegenüber EC Europa Campus hat zwingend die Exmatrikulation bei der AMAK AG und das Erlöschen der Übernahmeoption seitens der Hochschule Mittweida (FH) / University of Applied Sciences zur Folge. (3) (a) Studiengebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzuentrichten. (b) Im Voraus über die Kündigungsfrist hinaus gezahlte Studiengebühren werden erstattet. (c) Ist eine andere Zahlungsmodalität als die Regellaufzeit von 12 Monaten vereinbart und die Kündigung erfolgt während des laufenden Semesters, wird die vereinbarte Zahlungsregelung unwirksam und der Differenzbetrag zur Regellaufzeit wird zum Ende des Ausscheidungssemesters fällig. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, jedoch wird die Anwendung des § 627 BGB für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung durch EC Europa Campus ist insbesondere dann zulässig, wenn der Studierende – trotz zweimaliger Mahnung – mit mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren in Verzug ist. Ferner ist EC Europa Campus zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Studierende trotz zweifacher Abmahnung sein störendes Verhalten nicht einstellt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. VI. Vorzeitige Beendigung (1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Studiengebühren endet mit der im Exmatrikulationsverfahren zu treffenden endgültigen Feststellung, dass in einem Prüfungsteil auch nach dem Ausschöpfen aller Wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende Leistung erbracht worden ist. Das Weiterstudium ist dann bei EC Europa Campus nicht mehr möglich und das Studienverhältnis endet damit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Im Hinblick auf die Studiengebühren gilt Pkt. V. (3) sinngemäß. VII. Leistungsnachweise Der Studierende hat ein Recht auf Ausstellung eines Leistungsnachweises bzw. Zwischenzeugnisses, sofern er sich einer Prüfung unterzogen, alle fälligen Gebühren bezahlt und ggf. entliehene Gegenstände zurückgegeben hat. VIII. Datenschutz Die Daten des Studierenden werden EDV-gestützt bearbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt – unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen – nur soweit es für die Zwecke des Studienganges und der Prüfungsabwicklung dienlich ist. IX. Haftung Für etwaige Personen- oder Sachschäden haftet EC Europa Campus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. EC Europa Campus haftet nicht für Schäden des Studierenden durch Diebstahl. X. Gerichtsstand Hat der Studierende bei Vertragsschluss im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand der Hauptsitz der EC Europa Campus vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Klagezeitpunkt unbekannt ist. XI. Nebenabreden, salvatorische Klausel (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für diese Schriftformklausel selbst. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Werden Regelungslücken offenbar, verpflichten sich die Parteien auf eine Bestimmung hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Gebührenordnung der EC Europa Campus GmbH für Master- Studiengänge (Stand: Mai 2015) Das Studienziel, den staatlichen Hochschulabschluss des Master of Arts oder des Master of Science einer deutschen staatlichen Hochschule zu erlangen, wird in zwei Studienabschnitten erreicht. Der erste Studienabschnitt wird in den ersten zwei Semestern an einem Studienzentrum von EC Europa Campus absolviert. Der zweite Studienabschnitt umfasst das dritte und vierte Semester; er gliedert sich in eine Präsenzphase an der Hochschule Mittweida (FH)/University of Applied Sciences, einem Forschungsprojekt und die Anfertigung der Master-Arbeit. Die Gebührenordnung von EC Europa Campus regelt die Gebühren des ersten Studienabschnitts, mithin der ersten zwei Semester. 1. 16.800,-- € Studiengebühr i.H.v. Die Studiengebühr deckt alle Lehrleistungen laut Studienordnung, die Unterrichtsmaterialien, die zur Verfügung gestellt werden, die Nutzung neuer Medien von EC Europa Campus, die fachlich-pädagogische Betreuung durch das wissenschaftliche Personal, das individuelle, persönliche Studiencoaching, die Prüfungsangebote, die Erstausfertigung von Leistungsbescheinigungen und Zeugnissen. Ich zahle die für den zweisemestrigen Studienabschnitt bei EC Europa Campus anfallenden Studiengebühren: einmalig bei Studienbeginn: jeweils zu Beginn des 1. Semesters und des 2. Semesters jeweils monatlich im Voraus Anfangsrate von 10.000,--€ plus jeweils monatlich im Voraus jeweils semesterweise im Voraus (Zahlungsstreckung) jeweils monatlich im Voraus (Zahlungsstreckung) Ratenzahl 1x 2x 12x 11x 4x 24x Ratenhöhe 16.800,--€ 8.400,-- € 1.400,--€ 618,--€ 4.200,--€ 700,--€ Finanzierung über Studienkredit Bitte beachten Sie: 1. Die Kosten häuslicher Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, der Erwerb empfohlener Fachliteratur und die Nutzung der Kopiermöglichkeiten sind ebenso wie Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten nicht Gegenstand der Gebührenordnung von EC Europa Campus und nicht in den Studiengebühren enthalten. 2. Für Studiengruppen in Kooperation mit Unternehmen, Institutionen oder Organisationen kann von dieser Gebührenordnung abgewichen werden.
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