Details zum Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum MASTER-Studium PSYCHOLOGIE an der Universität Salzburg im Studienjahr 2015/16 Für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg sind folgende Bedingungen zu erfüllen: • • • • • Abschluss des Bachelorstudiums Psychologie oder der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Nachweis der besonderen Universitätsreife (Studienplatznachweis im Ausstellungsstaat des relevanten Studienabschlusses - nur für BewerberInnen eines Staates, der nicht der Europäischen Union EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR angehört) Fundierte Deutschkenntnisse Niveau B2 Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren (inkludiert die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung) Zur Einschreibung in das Studium (nach Erhalt einer Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren), muss das Original-Zeugnis des Studienabschlusses vorgelegt werden können. Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für das Masterstudium Psychologie sind folgende Bedingungen zu erfüllen: • • Fristgerechte Online Anmeldung in STUDIENVORANMELDUNG und Nachweis des oben genannten Studienabschlusses und Einzahlung des Unkostenbeitrags Das Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie erfolgt einmal für das Studienjahr 2015/16. Der Studienbeginn ist zum Wintersemester 2015/16 - spätestens zum Sommersemester 2016 möglich. Aufnahmeverfahren Wann Mo 11. Mai 2015 bis Fr 31. Juli 2015 Bis spätestens Fr 7. August 2015 einlangend Di 1. September 2015 Wer Was Alle BewerberInnen Alle bis 31. Juli 2015 angemeldeten BewerberInnen Alle korrekt angemeldeten BewerberInnen Wo / Wie ausschließlich über Online Anmeldung über Internetplattform STUDIENVORANMELDUNG Bestätigung über den Studienabschluss Studienabteilung [email protected] Überweisung des Unkostenbeitrags von € 30,- Siehe E-Mail nach erfolgter Online-Anmeldung Aufnahmeprüfung Naturwissenschaftliche Fakultät - und nach Bekanntgabe STUDIENVORANMELDUNG ab 11. Mai 2015 siehe https://online.uni-salzburg.at/plus_online/Aufnahmeverfahren.info Studienbeginn Wintersemester 2015/16 Wann Einschreibung bis spätestens 30. November 2015 Wer Was Nach Studienplatzzusage via E-Mail persönliche Einschreibung Alle BewerberInnen nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren 2015/16 und Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. Studienbeitrages Wo / Wie Studienabteilung Überweisung Studienbeginn Sommersemester 2015 Wann Einschreibung vom 7. Jänner bis 30. April 2016 Wer Was Nach Studienplatzzusage via E-Mail persönliche Einschreibung Alle BewerberInnen nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren 2015/16 und Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. Studienbeitrages 1 Wo / Wie Studienabteilung Überweisung Aufnahmeverfahren 1. Anmeldung Eine korrekte Anmeldung zum Aufnahmeverfahren besteht aus drei Schritten, die alle fristgerecht erfüllt sein müssen: (a) Anmeldung über STUDIENVORANMELDUNG (b) Übermittlung der Bestätigung des Studienabschlusses (c) Überweisung des Unkostenbeitrags von € 30,- bis Fr 31. Juli 2015 einlangend bis Fr 7. August 2015 einlangend bis Fr 7. August 2015 (a) Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren hat online über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG zu erfolgen – andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzername dieser Anmeldung Ihrer angegebenen E-Mail Adresse entspricht und diese E-Mail Adresse bis Ende Oktober 2015 gültig sein muss. Sie erhalten umgehend nach Anmeldung ein Accountbestätigungs E-Mail mit dem Sie die Korrektheit Ihrer E-Mail Adresse bestätigen, indem Sie auf den Link in diesem E-Mail klicken. Wenn Sie dies unterlassen, erhalten Sie keine weiteren Informationen und können Ihre Anmeldung zum Verfahren nicht abschließen! Bei der Anmeldung ist unter anderem verpflichtend anzugeben, welcher Studienabschluss als Voraussetzung zum Masterstudium eingereicht wird und von welcher Bildungseinrichtung dieser stammt. Wichtig: Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses müssen alle BewerberInnen - ausgenommen BewerberInnen, die einen Studienabschluss BA Psychologie der Universität Salzburg einreichen - zusätzlich einen Überblick über die innerhalb des eingereichten Studiums erbrachten Leistungen per E-Mail an [email protected] senden (z.B. als Transcript of Records, oder ähnlich). Nähere Informationen dazu finden Sie in der Anmeldeplattform oder unter www.unisalzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/master (b) Bis spätestens 7. August 2015 muss eine Bestätigung bezüglich des bei der Anmeldung angegebenen Studienabschlusses in der Serviceeinrichtung Studium eingelangt sein. Dieser ist entweder das Abschlusszeugnis oder wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, eine Bestätigung der postsekundären Bildungseinrichtung (Musterformular). Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen (nichtbeglaubigte Kopien sind ausreichend – Zeugnisoriginale werden bei der persönlichen Einschreibung überprüft). Die Studienabschlussbestätigung ist in der angeführten Form an folgende Adresse zu senden: entweder per E-Mail inkl. eingescannter Unterlagen an: [email protected] Betreff: „Aufnahmeverfahren MASTER PSYCHOLOGIE 2015/16“ (bevorzugtes Dateiformat pdf) oder über den Postweg an: Universität Salzburg Kennwort „Aufnahmeverfahren MASTER PSYCHOLOGIE 2015/16“ Studienabteilung Kapitelgasse 4 A-5010 Salzburg Eine persönliche Abgabe der Studienabschlussdokumente ist in der Studienabteilung Studium während der Öffnungszeiten bis 7. August 2015 möglich: Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, 9 – 12 Uhr, Mi 12 – 16 Uhr, Fr 8 – 11 Uhr. Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen. (c) Sobald Sie sich online über STUDIENVORANMELDUNG angemeldet und Ihren Account bestätigt haben, erhalten Sie ein E-Mail mit den für Sie spezifischen Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von € 30,-. Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung bis spätestens 7. August 2015 eingelangt sein muss, da Ihre Anmeldung ansonsten ungültig wird und Sie aus dem Verfahren fallen. Der Status der Bewerbung ist von den BewerberInnen selbständig über die Internet-Plattform STUDIENVORANMELDUNG zu kontrollieren. Bei jeder Statusänderung, die von Seiten der Universität Salzburg eingetragen wird, erhalten Sie eine automatische Verständigung per E-Mail. Sie können sich in Ihren 2 Anmeldeaccount jederzeit einloggen und diesen Status abrufen. Es ist zu beachten, dass die E-Mail Adresse, mit der sich BewerberInnen zum Verfahren angemeldet hat, als zentrales Identifikationsmerkmal betrachtet wird und dadurch für die Dauer des Verfahrens (bis Ende Oktober 2015) funktionieren muss. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zur Bewerbung ausschließlich auf E-Mail Nachrichten erfolgen, die von der Adresse stammen, mit der Sie sich angemeldet haben. BewerberInnen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der Aufnahmeprüfung haben könnten, müssen eine fachärztliche Bestätigung oder ein psychologisches Gutachten als Nachweis erbringen. Dieser Nachweis wird vertraulich behandelt! Gemeinsam mit der Abteilung disability&diversity wird dann eine barrierefreie Abwicklung der Aufnahmeprüfung erarbeitet. Bitte schreiben Sie in diesem Fall ein zusätzliches Mail an: [email protected] in dem Sie um Kontaktaufnahme ersuchen. 2. Aufnahmeprüfung Die Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, dem 1. September 2015 statt. Der voraussichtliche Zeitpunkt und Prüfungsort wird noch bekannt gegeben. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem anderen Tag sind nicht möglich. Zugelassen sind alle BewerberInnen mit einer korrekten Anmeldung, was in der Anmeldeplattform mit „Voraussetzungen für Prüfungsteilnahme erfüllt“ gekennzeichnet ist. Die genaue Uhrzeit und Hörsaalzuteilung wird am Prüfungstag bei der Registrierung mitgeteilt. In Abhängigkeit von der Anzahl der BewerberInnen werden Prüfungen auch außerhalb der Naturwissenschaftlichen Fakultät abgehalten. 3. Anforderungen Die schriftliche Prüfung beinhaltet Fragen über zuvor bekannt gegebenes Fachwissen und über methodische Basisfertigkeiten, die auf dem Niveau von BachelorabsolventInnen der Psychologie angesetzt werden. Die dazu nötigen Texte zur Vorbereitung werden über die Anmeldeplattform STUDIENVORANMELDUNG für die BewerberInnen zugänglich gemacht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. 1) 2) Fragen zu spezifischer, psychologischer Fachliteratur (aus den Master-Schwerpunkten) Fragen zu methodischen Grundlagen, (Statistik, Methodik & Testtheorie) Zu Prüfungsteil 1) Alle Texte, die für den ersten Prüfungsteil (Fachliteratur) zu lernen sind, werden über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG zur Verfügung gestellt. Die Texte sind zugänglich, sobald die Anmeldung für das Masteraufnahmeverfahren erfolgt ist. Folgende Texte werden dabei geprüft und sind vorzubereiten: Zum MA-Schwerpunkt Gesundheit: Watson, D. (2009). Differentiating the Mood and Anxiety Disorders: A Quadripartite Model. Annual Review of Clinical Psychology, 5, 221-247. Zum MA-Schwerpunkt Kognition und Gehirn: Klimesch, W., Sauseng, P., & Hanslmayr, S. (2007). EEG alpha oscillations: The inhibition–timing hypothesis. Brain Research Reviews, 53, 63-88. Zum MA-Schwerpunkt Soziale Interaktion: Brickson, S. L. (2007). Organizational identity orientation: The genesis of the role of the firm and distinct forms of social value. Academy of Management Review, 32, 864–888. Zu Prüfungsteil 2) Die Inhalte des zweiten Prüfungsteils (Methodische Basisfertigkeiten) werden durch Unterlagen, die über STUDIENVORANMELDUNG zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Diese Unterlagen sollen zeigen, welche Inhalte bezüglich Statistik und Testtheorie dieser Prüfungsteil umfasst. Zur Aufnahmeprüfung sind verpflichtend mitzubringen: ein Reisepass oder Personalausweis und ein schwarzer Stift/Kugelschreiber. Weitere wichtige und wissenswerte Informationen zum Ablauf der Aufnahmeprüfung werden über STUDIENVORANMELDUNG veröffentlicht und sind von den BewerberInnen nachzulesen. Es dürfen bei der Aufnahmeprüfung keinerlei Unterlagen verwendet werden. 4. Reihung Für das Studienjahr 2015/16 werden 150 Studienplätze vergeben. Diese werden in der Reihenfolge der von den BewerberInnen in der Aufnahmeprüfung erreichten Punktezahl vergeben. Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den BewerberInnen per E-Mail spätestens am 30. September 2015 und auch über STUDIENVORANMELDUNG bekannt gegeben. Nicht zugelassene BewerberInnen haben die Möglichkeit, sich neuerlich für das Aufnahmeverfahren Master Psychologie für das Studienjahr 2016/17 anzumelden, sollte ein solches Verfahren wiederum stattfinden. 3 5. Rücktritt vom Studienplatz BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von ihrem Studienplatz nicht Gebrauch machen, können bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher Form der Serviceeinrichtung Studium bekannt geben ([email protected]). In dieser Form frei werdende Plätze werden im Nachrückungsverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden verständigt. 6. Nächste Schritte nach Erhalt einer Zulassung a) Persönliche Einschreibung in der Studienabteilung, A-5010 Salzburg, Kapitelgasse 4, EG, mit dem Hochschulzeugnis und dem Reisepass od. Personalausweis • • für das Wintersemester 2015/16 bis 30. November 2015, oder das Sommersemester 2016 vom 7. Jänner bis 30. April 2016 b) Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. des Studienbeitrages Der Hochschülerschaftsbeitrag bzw. der Studienbeitrag ist nach persönlicher Einschreibung zu bezahlen. Die Studienzulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums werden erst mit dem rechtzeitigen und vollständigen Einlangen des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam! Information/Kontakt/Fragen INFORMATIONSVERANSTALTUNG zum MASTER Studium Psychologie, den Spezialisierungen innerhalb des Masterstudiums und zum Aufnahmeverfahren MASTER des FB Psychologie der Universität Salzburg am Mittwoch 27. Mai 2015 – Start 14.00 Uhr Hörsaal 401 (Audi Max) der Naturwissenschaftlichen Fakultät (Hellbrunnerstr. 34), 5020 Salzburg Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Informationsmaterialien der Veranstaltung werden nachträglich online gestellt. Bitte suchen Sie die Antwort auf Ihre Frage(n) zuerst auf der FAQ Seite (=Frequently Asked Questions) des Fachbereichs Psychologie, bevor Sie Kontakt aufnehmen! http://www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren MASTER Studienabteilung Kapitelgasse 4, A-5010 Salzburg e-mail: [email protected] • • • • Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren Adressat für die Anmeldungsunterlagen Persönliche Einschreibung Hochschülerschafts- und Studienbeitrag Fachbereich Psychologie Hellbrunner Straße 34 A-5020 Salzburg http://www.uni-salzburg.at/psy • Informationen zum Psychologie-Studium • Fragen zur Aufnahmeprüfung. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Fragen ausschließlich zur Aufnahmeprüfung senden Sie an folgende E-Mail Adresse: [email protected] 4 An die Universität Salzburg (PLUS) Serviceeinrichtung Studium (SES) Kapitelgasse 4 5010 Salzburg Bestätigung des Studienabschlusses für BewerberInnen zum Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg Studienjahr 15/16 Diese Bestätigung ist bis spätestens 7. August 2015 vorzulegen, wenn bereits alle Studienleistungen für den Studienabschluss erbracht wurden, aber das entsprechende Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt. Hiermit bestätigen wir Bezeichnung der ausstellenden Abteilung , dass Herr/Frau Name d. Studierenden geboren am Tag Monat Jahr an unserer Einrichtung Name der Bildungseinrichtung alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Studiums Bezeichung des Studiums erbracht hat und das Studium daher als abgeschlossen gilt. _______________________________________________ Datum, Unterschrift & Stempel Name der unterschreibenden Person in Blockbuchstaben
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