Details zum Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum MASTER

Details zum Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum
MASTER-Studium PSYCHOLOGIE
an der Universität Salzburg im Studienjahr 2015/16
Für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie der Universität Salzburg sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
•
•
•
•
•
Abschluss des Bachelorstudiums Psychologie oder der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden
Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten
inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Nachweis der besonderen Universitätsreife (Studienplatznachweis im Ausstellungsstaat des relevanten
Studienabschlusses - nur für BewerberInnen eines Staates, der nicht der Europäischen Union EU bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraumes EWR angehört)
Fundierte Deutschkenntnisse Niveau B2
Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeverfahren (inkludiert die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung)
Zur Einschreibung in das Studium (nach Erhalt einer Zulassung aus dem Aufnahmeverfahren), muss das
Original-Zeugnis des Studienabschlusses vorgelegt werden können.
Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für das Masterstudium Psychologie sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
•
•
Fristgerechte Online Anmeldung in STUDIENVORANMELDUNG und
Nachweis des oben genannten Studienabschlusses und Einzahlung des Unkostenbeitrags
Das Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie erfolgt einmal für das Studienjahr 2015/16. Der Studienbeginn ist zum
Wintersemester 2015/16 - spätestens zum Sommersemester 2016 möglich.
Aufnahmeverfahren
Wann
Mo 11. Mai 2015 bis
Fr 31. Juli 2015
Bis spätestens
Fr 7. August 2015
einlangend
Di 1. September 2015
Wer
Was
Alle BewerberInnen
Alle bis 31. Juli 2015
angemeldeten BewerberInnen
Alle korrekt angemeldeten
BewerberInnen
Wo / Wie
ausschließlich über
Online Anmeldung über
Internetplattform
STUDIENVORANMELDUNG
Bestätigung über den
Studienabschluss
Studienabteilung
[email protected]
Überweisung des
Unkostenbeitrags von € 30,-
Siehe E-Mail nach erfolgter
Online-Anmeldung
Aufnahmeprüfung
Naturwissenschaftliche
Fakultät - und nach
Bekanntgabe
STUDIENVORANMELDUNG ab 11. Mai 2015 siehe https://online.uni-salzburg.at/plus_online/Aufnahmeverfahren.info
Studienbeginn Wintersemester 2015/16
Wann
Einschreibung bis
spätestens
30. November 2015
Wer
Was
Nach Studienplatzzusage via
E-Mail
persönliche Einschreibung
Alle BewerberInnen
nach erfolgreichem
Aufnahmeverfahren 2015/16
und Bezahlung des
Hochschülerschaftsbeitrages
bzw. Studienbeitrages
Wo / Wie
Studienabteilung
Überweisung
Studienbeginn Sommersemester 2015
Wann
Einschreibung
vom 7. Jänner bis
30. April 2016
Wer
Was
Nach Studienplatzzusage via
E-Mail
persönliche Einschreibung
Alle BewerberInnen
nach erfolgreichem
Aufnahmeverfahren 2015/16
und Bezahlung des
Hochschülerschaftsbeitrages
bzw. Studienbeitrages
1
Wo / Wie
Studienabteilung
Überweisung
Aufnahmeverfahren
1.
Anmeldung
Eine korrekte Anmeldung zum Aufnahmeverfahren besteht aus drei Schritten, die alle fristgerecht erfüllt sein müssen:
(a) Anmeldung über STUDIENVORANMELDUNG
(b) Übermittlung der Bestätigung des Studienabschlusses
(c) Überweisung des Unkostenbeitrags von € 30,-
bis Fr 31. Juli 2015
einlangend bis Fr 7. August 2015
einlangend bis Fr 7. August 2015
(a) Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren hat online über die Plattform STUDIENVORANMELDUNG
zu erfolgen – andere Formen der Anmeldung zum Aufnahmeverfahren können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Benutzername dieser Anmeldung Ihrer angegebenen E-Mail Adresse entspricht
und diese E-Mail Adresse bis Ende Oktober 2015 gültig sein muss. Sie erhalten umgehend nach Anmeldung ein
Accountbestätigungs E-Mail mit dem Sie die Korrektheit Ihrer E-Mail Adresse bestätigen, indem Sie auf den
Link in diesem E-Mail klicken.
Wenn Sie dies unterlassen, erhalten Sie keine weiteren Informationen und können Ihre Anmeldung zum
Verfahren nicht abschließen! Bei der Anmeldung ist unter anderem verpflichtend anzugeben, welcher
Studienabschluss als Voraussetzung zum Masterstudium eingereicht wird und von welcher Bildungseinrichtung
dieser stammt.
Wichtig:
Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses müssen alle BewerberInnen - ausgenommen
BewerberInnen, die einen Studienabschluss BA Psychologie der Universität Salzburg einreichen - zusätzlich
einen Überblick über die innerhalb des eingereichten Studiums erbrachten Leistungen per E-Mail an
[email protected] senden (z.B. als Transcript of Records, oder ähnlich). Nähere
Informationen dazu finden Sie in der Anmeldeplattform oder unter www.unisalzburg.at/psy/aufnahmeverfahren/master
(b) Bis spätestens 7. August 2015 muss eine Bestätigung bezüglich des bei der Anmeldung angegebenen
Studienabschlusses in der Serviceeinrichtung Studium eingelangt sein. Dieser ist entweder das
Abschlusszeugnis oder wenn bereits alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss erbracht
wurden, aber das Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt, eine Bestätigung der postsekundären
Bildungseinrichtung (Musterformular). Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache
gerichtlich beeideter DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen (nichtbeglaubigte Kopien sind
ausreichend – Zeugnisoriginale werden bei der persönlichen Einschreibung überprüft). Die
Studienabschlussbestätigung ist in der angeführten Form an folgende Adresse zu senden:
entweder per E-Mail inkl. eingescannter Unterlagen an:
[email protected]
Betreff: „Aufnahmeverfahren MASTER PSYCHOLOGIE 2015/16“
(bevorzugtes Dateiformat pdf)
oder über den Postweg an:
Universität Salzburg
Kennwort „Aufnahmeverfahren MASTER PSYCHOLOGIE 2015/16“
Studienabteilung
Kapitelgasse 4
A-5010 Salzburg
Eine persönliche Abgabe der Studienabschlussdokumente ist in der Studienabteilung Studium während der
Öffnungszeiten bis 7. August 2015 möglich: Öffnungszeiten: Mo, Di, Do, 9 – 12 Uhr, Mi 12 – 16 Uhr, Fr 8 – 11
Uhr. Fremdsprachigen Urkunden sind Übersetzungen in deutscher Sprache gerichtlich beeideter
DolmetscherInnen ebenfalls in Kopie beizuschließen.
(c) Sobald Sie sich online über STUDIENVORANMELDUNG angemeldet und Ihren Account bestätigt haben,
erhalten Sie ein E-Mail mit den für Sie spezifischen Einzahlungsinformationen des Unkostenbeitrags von
€ 30,-. Bitte beachten Sie, dass die Einzahlung bis spätestens 7. August 2015 eingelangt sein muss, da Ihre
Anmeldung ansonsten ungültig wird und Sie aus dem Verfahren fallen.
Der Status der Bewerbung ist von den BewerberInnen selbständig über die Internet-Plattform
STUDIENVORANMELDUNG zu kontrollieren. Bei jeder Statusänderung, die von Seiten der Universität Salzburg
eingetragen wird, erhalten Sie eine automatische Verständigung per E-Mail. Sie können sich in Ihren
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Anmeldeaccount jederzeit einloggen und diesen Status abrufen. Es ist zu beachten, dass die E-Mail Adresse, mit
der sich BewerberInnen zum Verfahren angemeldet hat, als zentrales Identifikationsmerkmal betrachtet wird
und dadurch für die Dauer des Verfahrens (bis Ende Oktober 2015) funktionieren muss. Bitte beachten Sie, dass
Auskünfte zur Bewerbung ausschließlich auf E-Mail Nachrichten erfolgen, die von der Adresse stammen, mit der
Sie sich angemeldet haben.
BewerberInnen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen, die eine Auswirkung auf die Durchführung der
Aufnahmeprüfung haben könnten, müssen eine fachärztliche Bestätigung oder ein psychologisches Gutachten
als Nachweis erbringen. Dieser Nachweis wird vertraulich behandelt! Gemeinsam mit der Abteilung
disability&diversity wird dann eine barrierefreie Abwicklung der Aufnahmeprüfung erarbeitet. Bitte schreiben Sie in
diesem Fall ein zusätzliches Mail an: [email protected] in dem Sie um Kontaktaufnahme ersuchen.
2.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, dem 1. September 2015 statt. Der voraussichtliche Zeitpunkt und
Prüfungsort wird noch bekannt gegeben. Ersatztermine bzw. die Wiederholung der Aufnahmeprüfung an einem
anderen Tag sind nicht möglich. Zugelassen sind alle BewerberInnen mit einer korrekten Anmeldung, was in der
Anmeldeplattform mit „Voraussetzungen für Prüfungsteilnahme erfüllt“ gekennzeichnet ist. Die genaue Uhrzeit und
Hörsaalzuteilung wird am Prüfungstag bei der Registrierung mitgeteilt. In Abhängigkeit von der Anzahl der
BewerberInnen werden Prüfungen auch außerhalb der Naturwissenschaftlichen Fakultät abgehalten.
3. Anforderungen
Die schriftliche Prüfung beinhaltet Fragen über zuvor bekannt gegebenes Fachwissen und über methodische
Basisfertigkeiten, die auf dem Niveau von BachelorabsolventInnen der Psychologie angesetzt werden. Die dazu
nötigen Texte zur Vorbereitung werden über die Anmeldeplattform STUDIENVORANMELDUNG für die
BewerberInnen zugänglich gemacht. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
1)
2)
Fragen zu spezifischer, psychologischer Fachliteratur (aus den Master-Schwerpunkten)
Fragen zu methodischen Grundlagen, (Statistik, Methodik & Testtheorie)
Zu Prüfungsteil 1) Alle Texte, die für den ersten Prüfungsteil (Fachliteratur) zu lernen sind, werden über die
Plattform STUDIENVORANMELDUNG zur Verfügung gestellt. Die Texte sind zugänglich, sobald die Anmeldung
für das Masteraufnahmeverfahren erfolgt ist. Folgende Texte werden dabei geprüft und sind vorzubereiten:
Zum MA-Schwerpunkt Gesundheit:
Watson, D. (2009). Differentiating the Mood and Anxiety Disorders: A Quadripartite Model. Annual Review of
Clinical Psychology, 5, 221-247.
Zum MA-Schwerpunkt Kognition und Gehirn:
Klimesch, W., Sauseng, P., & Hanslmayr, S. (2007). EEG alpha oscillations: The inhibition–timing hypothesis.
Brain Research Reviews, 53, 63-88.
Zum MA-Schwerpunkt Soziale Interaktion:
Brickson, S. L. (2007). Organizational identity orientation: The genesis of the role of the firm and distinct forms of
social value. Academy of Management Review, 32, 864–888.
Zu Prüfungsteil 2) Die Inhalte des zweiten Prüfungsteils (Methodische Basisfertigkeiten) werden durch
Unterlagen, die über STUDIENVORANMELDUNG zur Verfügung gestellt werden, präzisiert. Diese Unterlagen
sollen zeigen, welche Inhalte bezüglich Statistik und Testtheorie dieser Prüfungsteil umfasst.
Zur Aufnahmeprüfung sind verpflichtend mitzubringen: ein Reisepass oder Personalausweis und ein
schwarzer Stift/Kugelschreiber. Weitere wichtige und wissenswerte Informationen zum Ablauf der
Aufnahmeprüfung werden über STUDIENVORANMELDUNG veröffentlicht und sind von den BewerberInnen
nachzulesen. Es dürfen bei der Aufnahmeprüfung keinerlei Unterlagen verwendet werden.
4.
Reihung
Für das Studienjahr 2015/16 werden 150 Studienplätze vergeben. Diese werden in der Reihenfolge der von den
BewerberInnen in der Aufnahmeprüfung erreichten Punktezahl vergeben.
Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den BewerberInnen per E-Mail spätestens am 30. September
2015 und auch über STUDIENVORANMELDUNG bekannt gegeben. Nicht zugelassene BewerberInnen haben
die Möglichkeit, sich neuerlich für das Aufnahmeverfahren Master Psychologie für das Studienjahr 2016/17
anzumelden, sollte ein solches Verfahren wiederum stattfinden.
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5.
Rücktritt vom Studienplatz
BewerberInnen, die eine Zulassung erhalten haben, aber von ihrem Studienplatz nicht Gebrauch machen, können
bis spätestens eine Woche nach Bekanntgabe des Ergebnisses ihren unwiderruflichen Rücktritt in schriftlicher
Form der Serviceeinrichtung Studium bekannt geben ([email protected]). In dieser Form frei werdende Plätze
werden im Nachrückungsverfahren aufgefüllt. Betroffene KandidatInnen werden verständigt.
6.
Nächste Schritte nach Erhalt einer Zulassung
a) Persönliche Einschreibung
in der Studienabteilung, A-5010 Salzburg, Kapitelgasse 4, EG, mit dem Hochschulzeugnis und dem Reisepass od.
Personalausweis
•
•
für das Wintersemester 2015/16 bis 30. November 2015,
oder das Sommersemester 2016 vom 7. Jänner bis 30. April 2016
b) Bezahlung des Hochschülerschaftsbeitrages bzw. des Studienbeitrages
Der Hochschülerschaftsbeitrag bzw. der Studienbeitrag ist nach persönlicher Einschreibung zu bezahlen.
Die Studienzulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums werden erst mit dem rechtzeitigen und
vollständigen Einlangen des vorgeschriebenen Betrages rechtswirksam!
Information/Kontakt/Fragen
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
zum MASTER Studium Psychologie, den Spezialisierungen innerhalb des Masterstudiums
und zum Aufnahmeverfahren MASTER des FB Psychologie der Universität Salzburg
am Mittwoch 27. Mai 2015 – Start 14.00 Uhr
Hörsaal 401 (Audi Max)
der Naturwissenschaftlichen Fakultät (Hellbrunnerstr. 34), 5020 Salzburg
Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Informationsmaterialien der Veranstaltung werden nachträglich online gestellt.
Bitte suchen Sie die Antwort auf Ihre Frage(n) zuerst auf der
FAQ Seite (=Frequently Asked Questions) des Fachbereichs
Psychologie, bevor Sie Kontakt aufnehmen!
http://www.uni-salzburg.at/psy/aufnahmeverfahren
 MASTER
Studienabteilung
Kapitelgasse 4,
A-5010 Salzburg
e-mail: [email protected]
•
•
•
•
Fragen zur Anmeldung zum Aufnahmeverfahren
Adressat für die Anmeldungsunterlagen
Persönliche Einschreibung
Hochschülerschafts- und Studienbeitrag
Fachbereich Psychologie
Hellbrunner Straße 34
A-5020 Salzburg
http://www.uni-salzburg.at/psy
•
Informationen zum Psychologie-Studium
•
Fragen zur Aufnahmeprüfung. Es werden keine
telefonischen Auskünfte erteilt.
Fragen ausschließlich zur Aufnahmeprüfung senden
Sie an folgende E-Mail Adresse:
[email protected]
4
An die
Universität Salzburg (PLUS)
Serviceeinrichtung Studium (SES)
Kapitelgasse 4
5010 Salzburg
Bestätigung des Studienabschlusses
für BewerberInnen zum Aufnahmeverfahren Masterstudium Psychologie der
Universität Salzburg Studienjahr 15/16
Diese Bestätigung ist bis spätestens 7. August 2015 vorzulegen, wenn bereits alle
Studienleistungen für den Studienabschluss erbracht wurden, aber das entsprechende
Zeugnis aus administrativen Gründen noch nicht vorliegt.
Hiermit bestätigen wir
Bezeichnung der ausstellenden Abteilung
, dass Herr/Frau
Name d. Studierenden
geboren am
Tag
Monat
Jahr
an unserer Einrichtung
Name der Bildungseinrichtung
alle vorgeschriebenen Studienleistungen für den Abschluss des Studiums
Bezeichung des Studiums
erbracht hat und das Studium daher als abgeschlossen gilt.
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Datum, Unterschrift & Stempel
Name der unterschreibenden Person in Blockbuchstaben