20150508_Seestrasse Horw

PRÄSIDIALDE PARTEMENT
MEDIENMITT EILUNG
8. Mai 2015 (3. Update 13.15 Uhr)
E r d r u ts c h v o m M o n ta g , 4 . M a i 2 0 1 5 ( 3 . U p d a te )
Seestrasse Horw bleibt mehrere Monate gesperrt
Die Seestrasse in Horw bleibt im Gebiet Spissen nach einem Erdrutsch vom
Montag für mehrere Monate gesperrt. Das Fahrverbot gilt für sämtliche
Motorfahrzeuge. Der Abschnitt kann einzig für Fussgänger und Velos ab Samstag,
9. Mai 2015 provisorisch geöffnet werden. Das zu erarbeitende Sanierungsprojekt
muss kantonale und nationale Auflagen erfüllen.
Nach einem Erdrutsch am 4. Mai 2015, welcher die Seestrasse verschüttete, wurde die
Strasse geräumt
und zahlreiche
geologische
Abklärungen durchgeführt.
Die
Abbruchstelle wurde auch durch Personen der kantonalen Fachstelle für Naturgefahren
besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass der Hang auf einer grösseren Länge instabil
ist. Seitlich des Erdrutsches wurden mehrere Risse und eine instabile Zone festgestellt.
Weitere Teile der steilen Böschung können jederzeit und ohne Vorwarnung abrutschen
und die Strasse verschütten. Eine langfristige Sicherung des Strassenabschnitts ist
unabdingbar. Dafür wird ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet.
Sicherung der Stelle, Freigabe für Langsamverkehr
Mittels Betonelementen und Zäunen wird die betroffene Stelle gesichert. Damit kann ab
Samstagmorgen, 9. Mai 2015 seeseitig ein Weg für Fussgänger/-innen und
Velofahrende geöffnet werden. Bergseitig entsteht eine gesicherte Zone, falls weiteres
Geröll abrutschen sollte. Wegen den engen Platzverhältnissen ist es nicht möglich, die
Strasse für Motorfahrzeuge frei zu gegeben. Um die Sicherheit zu garantieren, werden
regelmässige Lagebeurteilungen durchgeführt. Deshalb kann es kurzfristig zu einer
vollständigen Schliessung der Seestrasse im Gebiet Spissen/Breitenstrasse kommen.
Weitere Schritte
Nach Einschätzung des Kantons sind die Bedingungen für die Erteilung einer
Bewilligung zum sofortigen Baubeginn nicht erfüllt. Die Gemeinde erarbeitet nun mit
Fachleuten zusammen eine Vorstudie und nach deren Bewilligung ein Bauprojekt, das
öffentlich aufgelegt wird. Da die betroffene Abbruchstelle zu einem Landschaftsabschnitt
gehört, der sich im «Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von
nationaler Bedeutung» (BLN) befindet, muss das Projekt Auflagen des Bundes erfüllen.
Das Sanierungsprojekt bedarf damit der Zustimmung durch den Kanton Luzern und die
zuständige Bundesbehörde.
Rückblick / Zufahrt via Kastanienbaum
Am Montagmorgen, 4. Mai 2015 stürzten im Gebiet Spissen rund 250 Kubikmeter Geröll
und Bäume auf die Seestrasse in Horw. Personen sind keine zu Schaden gekommen.
Für die nächsten Monate bleibt die Seestrasse im betroffenen Erdrutschgebiet für den
Durchgangsverkehr gesperrt. Häuser an der Seestrasse ab Nummer 61 und höher sowie
die Forschungsanstalt EAWAG sind via Felmis – Kastanienbaumstrasse erreichbar. Die
Liegenschaften an der Breitenstrasse sind via Winkel erreichbar.
Für Rückfragen:
Romeo Degiacomi
Kommunikationsbeauftragter
076 222 44 14
[email protected]
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