PRÄSIDIALDE PARTEMENT MEDIENMITT EILUNG 8. Mai 2015 (3. Update 13.15 Uhr) E r d r u ts c h v o m M o n ta g , 4 . M a i 2 0 1 5 ( 3 . U p d a te ) Seestrasse Horw bleibt mehrere Monate gesperrt Die Seestrasse in Horw bleibt im Gebiet Spissen nach einem Erdrutsch vom Montag für mehrere Monate gesperrt. Das Fahrverbot gilt für sämtliche Motorfahrzeuge. Der Abschnitt kann einzig für Fussgänger und Velos ab Samstag, 9. Mai 2015 provisorisch geöffnet werden. Das zu erarbeitende Sanierungsprojekt muss kantonale und nationale Auflagen erfüllen. Nach einem Erdrutsch am 4. Mai 2015, welcher die Seestrasse verschüttete, wurde die Strasse geräumt und zahlreiche geologische Abklärungen durchgeführt. Die Abbruchstelle wurde auch durch Personen der kantonalen Fachstelle für Naturgefahren besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass der Hang auf einer grösseren Länge instabil ist. Seitlich des Erdrutsches wurden mehrere Risse und eine instabile Zone festgestellt. Weitere Teile der steilen Böschung können jederzeit und ohne Vorwarnung abrutschen und die Strasse verschütten. Eine langfristige Sicherung des Strassenabschnitts ist unabdingbar. Dafür wird ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Sicherung der Stelle, Freigabe für Langsamverkehr Mittels Betonelementen und Zäunen wird die betroffene Stelle gesichert. Damit kann ab Samstagmorgen, 9. Mai 2015 seeseitig ein Weg für Fussgänger/-innen und Velofahrende geöffnet werden. Bergseitig entsteht eine gesicherte Zone, falls weiteres Geröll abrutschen sollte. Wegen den engen Platzverhältnissen ist es nicht möglich, die Strasse für Motorfahrzeuge frei zu gegeben. Um die Sicherheit zu garantieren, werden regelmässige Lagebeurteilungen durchgeführt. Deshalb kann es kurzfristig zu einer vollständigen Schliessung der Seestrasse im Gebiet Spissen/Breitenstrasse kommen. Weitere Schritte Nach Einschätzung des Kantons sind die Bedingungen für die Erteilung einer Bewilligung zum sofortigen Baubeginn nicht erfüllt. Die Gemeinde erarbeitet nun mit Fachleuten zusammen eine Vorstudie und nach deren Bewilligung ein Bauprojekt, das öffentlich aufgelegt wird. Da die betroffene Abbruchstelle zu einem Landschaftsabschnitt gehört, der sich im «Bundesinventar für Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung» (BLN) befindet, muss das Projekt Auflagen des Bundes erfüllen. Das Sanierungsprojekt bedarf damit der Zustimmung durch den Kanton Luzern und die zuständige Bundesbehörde. Rückblick / Zufahrt via Kastanienbaum Am Montagmorgen, 4. Mai 2015 stürzten im Gebiet Spissen rund 250 Kubikmeter Geröll und Bäume auf die Seestrasse in Horw. Personen sind keine zu Schaden gekommen. Für die nächsten Monate bleibt die Seestrasse im betroffenen Erdrutschgebiet für den Durchgangsverkehr gesperrt. Häuser an der Seestrasse ab Nummer 61 und höher sowie die Forschungsanstalt EAWAG sind via Felmis – Kastanienbaumstrasse erreichbar. Die Liegenschaften an der Breitenstrasse sind via Winkel erreichbar. Für Rückfragen: Romeo Degiacomi Kommunikationsbeauftragter 076 222 44 14 [email protected] Seite 2/2
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