Merkblatt – Haftpflichtversicherung

Merkblatt – Haftpflichtversicherung
Lesen Sie in diesem Merkblatt diese Themen:
1.
Das Wichtigste in Kürze
2.
Privathaftpflichtversicherung
3.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
4.
Diensthaftpflichtversicherung
5.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
6.
Öltank-/Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
7.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
8.
Surfbretthaftpflichtversicherung
9.
BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder
10.
Geeignete Tarife
Dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen geben. Die Erläuterungen ersetzen
keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den
Bund der Versicherten e. V. dar.
Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte
unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren
jedermann über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus
individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen.
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Haftpflichtschaden ist das Gegenteil von einem Lottogewinn. Wenn Sie im Lotto Glück haben,
bekommen Sie viel Geld. Wenn Sie Pech haben und bei fremden Personen einen Schaden
anrichten, müssen Sie unter Umständen viele Tausend Euro bezahlen. Denn für den Schaden, den
Sie (oder auch ein Kind, ein Hund, ein Pferd ...) bei anderen angerichtet haben, sind Sie nach dem
Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet.
Haftpflicht ist also Verpflichtung zum Schadensersatz. Sie haften für Schäden bei Dritten mit Ihrem
gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit Ihrem Einkommen; unter
Umständen ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden, den Sie angerichtet haben, vollständig
ersetzt ist. Sie sehen also: Haftpflichtversicherungen sind sehr wichtig. Wenn Ihr Hausrat
abbrennt, zwingt Sie keiner, die verbrannten Möbel gleich wieder zu beschaffen. Ein Geschädigter
dagegen verklagt Sie sofort, wenn Sie den ihm zugefügten Schaden nicht ersetzen.
Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die alle denkbaren Haftpflichtschäden deckt, sondern es
gibt diese Versicherungsart für viele Bereiche in den verschiedensten Formen – für
Fahrzeughalter, für Betriebe (Betriebsangehörige sind mitversichert), für Familien
(Privathaftpflicht), für Tiere (Hunde, Pferde), für Surfbretter, Boote, für Haus- und Grundbesitz,
für Öltanks, für Bauherren, für Jäger etc.
Haftpflichtversicherungen sind auch eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernehmen
auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Hierzu gleich zwei Fälle, die häufig vorkommen und
bei den Versicherten immer wieder auf Unverständnis stoßen: Wenn Kinder unter sieben Jahren
einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung (in aller Regel) nicht: Die Kinder
können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Und die Eltern trifft meistens keine
Aufsichtspflichtverletzung (es sei denn, sie lassen ihr kleines Kind über Stunden allein an der
Straße spielen), also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer
Haftpflichtversicherung.
Seit dem 1. August 2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im
Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres
verantwortlich. Wenn also beispielsweise ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und
dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an
seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch
nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Abwehr unberechtigter
Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so wollen es
Gesetz und Rechtsprechung).
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Die Versicherungssummen von Haftpflichtversicherungen sind vorgegeben. Es gibt viele
Alternativen. Nicht zu empfehlen sind unterschiedliche Summen für Personen- und Sachschäden.
Am besten schließen Sie Haftpflichtversicherungen mit Pauschalsummen für Personen- und
Sachschäden ab. Die Summe sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal betragen – besser
wäre natürlich noch mehr. Eine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, um den Beitrag zu
verringern. Kleine Schäden sollten Sie ohnehin lieber aus eigener Tasche ausgleichen. Wer seinen
Haftpflichtversicherer mehrmals in Anspruch nimmt, läuft nämlich Gefahr, dass der Versicherer
den Vertrag kündigt. Einen neuen Versicherer zu finden, ist dann oft schwer.
Tipp: Bedenken Sie bitte, dass eine Haftpflichtversicherung von beiden Vertragspartnern im
Schadensfall außerordentlich gekündigt werden kann. Geschieht dies durch den Versicherer, kann
es sehr schwer für Sie werden, woanders eine Haftpflichtversicherung zu erhalten.
Damit der Versicherungsschutz wegen einem kleinen Schaden nicht riskiert wird, wählen Sie, wenn
der Versicherer es anbietet, einen Tarif mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. So sparen Sie
Prämie und riskieren nicht bei einem großen Schaden ohne Versicherungsschutz zu sein.
2. Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden, denn Sie haften für Schäden,
die Sie Dritten fahrlässig zufügen. Die Versicherung übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten
Bereich. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie sich nicht mit den Forderungen der Geschädigten
auseinandersetzen oder Anwälte und Gerichte einschalten müssen. Das übernimmt Ihre
Versicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die ganze Familie, denn der Ehepartner oder
eheähnliche Lebenspartner und unverheiratete Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung
befinden, fallen meist unter den Versicherungsschutz.
Achtung: Die Allianz geht hier einen Sonderweg. Sie gewährt nur dann Versicherungsschutz, wenn
mit den Versicherungsnehmern eine häusliche Gemeinschaft besteht. Beispiel: Zieht Ihr Kind zum
Studieren in eine andere Stadt, braucht es einen eigenen Haftpflichtversicherungsvertrag, obwohl
es sich noch in der ersten Ausbildung befindet.
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Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was
drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier:

Vermögensschäden: Ein „unechter“ Vermögensschaden ist die Folge eines Personenoder Sachschadens. Er ist in Höhe der pauschalen Versicherungssumme für diese Schäden
mitversichert. Im Gegensatz dazu steht der „echte“ Vermögensschaden, der meistens bis
zu einer viel niedrigeren Summe abgesichert ist. Beispiel: Sie fällen Ihre viel zu große
Tanne. Leider fällt sie in die Garageneinfahrt des Nachbarn. Dieser muss sich ein Taxi zum
Flughafen nehmen und verpasst letztendlich auch noch den gebuchten Flug. Die
Taxikosten
sowie
Umbuchungskosten
des
Fluges
übernimmt
Ihre
Privathaftpflichtversicherung. Vermögensschäden sollten mindestens mit einer
Versicherungssumme von 100.000 Euro abgesichert sein.

Ausfalldeckung: Der eigene Privathaftpflichtversicherer kommt für Schäden auf, die Ihnen
von einem Dritten zugefügt wurden, aber von ihm nicht oder nur teilweise ersetzt werden.
Der Schaden wird ersetzt, wenn er durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde, eine
Zwangsvollstreckung aus dem Urteil erfolglos war oder aussichtslos ist und der Schaden
einen bestimmten Betrag überschreitet. Der Versicherer sollte ab einer Schadenhöhe von
höchstens 1.000 Euro bezahlen. Wünschenswert wäre zudem, wenn der eigene
Versicherer auch für Schäden aufkommt, die der Dritte vorsätzlich verursacht hat. Für
vorsätzliches Handeln eines Schädigers gewähren derzeit nur sehr wenige Versicherer
Deckung.

Tagesmutter: Die unentgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter und die sich daraus ergebende
Aufsichtspflicht sollte mitversichert sein. Achten Sie darauf, für wie viele Kinder die
Mitversicherung gilt. Wünschenswert wäre die Mitversicherung von vier Kindern. Üben Sie
die Tätigkeit gewerblich aus, benötigen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung.

Öltank (bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Liter): Der Öltank in einem
selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus sollte im Versicherungsschutz
eingeschlossen sein.

gewässerschädliche Stoffe in Kleingebinden: Laufen Stoffe aus Kleingebinden aus, sollten
hierdurch entstandene Umweltschäden mitversichert sein. Dies kann zum Beispiel der Fall
sein, wenn Ihnen ein Kanister mit Pflanzenschutzmittel umkippt. Das auslaufende
Pflanzenschutzmittel gerät in die Kanalisation und verschmutzt einen nahegelegenen Bach.
Die Folge ist eine Gewässerverschmutzung und ein Fischsterben. Als Kleingebinde sehen
die Versicherer in ihren Bedingungen in der Regel 50 bis 100 l/kg je Gebinde an.
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
Mietsachschäden: Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, welche Sie
gemietet, gepachtet oder geliehen haben, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Meistens
werden aber durch Anbieter Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu
privaten Zwecken gemieteten Räumen in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Mietsachschäden sollten mindestens mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro
mitversichert sein.

Schlüsselverlust: Wer fremde, private Schlüssel (auch zu zentralen Schließanlagen)
verliert, sollte das bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert haben. Sinnvoll wären
mindestens 20.000 Euro für fremde, private Schlüssel und bis 20.000 Euro für die zentrale
Schließanlage der Haus- und Wohnungstür.

Bausumme: Kleinere Bauvorhaben zum Beispiel An- oder Umbauten sollten über die
Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Beachten Sie bitte die vereinbarten
Bausummenbegrenzungen. Gut ist, wenn sie bei mindestens 60.000 Euro liegt.

Gefälligkeitsschäden: Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn die
Schadensursache in einer gefälligen Handlung liegt - Sie gießen beim Nachbarn während
des Urlaubes die Blumen oder Sie helfen zum Beispiel Bekannten beim Umzug. Laut
Rechtsprechung ist der Schadenverursacher für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen,
in bestimmten Fällen nicht ersatzpflichtig. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Vertrag
den Einschluss solcher Gefälligkeitsschäden vorsieht. Dies sollte zumindest in Bezug auf
Schadensersatz bis 10.000 Euro der Fall sein.

selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Diese sind bis 20 km/h von der Versicherungspflicht
ausgenommen. Haben Sie zum Beispiel einen Aufsitzrasenmäher, sollten Sie darauf achten,
dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen mitversichert sind.

Auslandsaufenthalt: Innerhalb Europas sollte ein unbegrenzter Aufenthalt mitversichert
sein, im außereuropäischen Ausland mindestens zeitlich begrenzt.

Allmählichkeitsschäden: Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche
Einwirkung von Temperaturen, Gasen oder etwa Dämpfen entstehen, sollten mitversichert
sein.

Häusliche Abwässer: Schäden durch häusliche Abwässer sollten eingeschlossen sein.

Hüten fremder Hunde: Hüten Sie gelegentlich privat fremde Hunde, sollte dieses Risiko
mitversichert sein.
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
Reiten fremder Pferde/Fahren fremder Fuhrwerke: Reiten Sie privat fremde Pferde oder
fahren fremde Fuhrwerke, sollte dieses Risiko versichert sein.

ehrenamtliche Tätigkeiten: Engagieren Sie sich freiwillig und unentgeltlich zum Beispiel
in der Alten- und Krankenpflege oder bei Kirchen- und Jugendarbeiten? Dann sollte Ihr
Vertrag eine solche Klausel für die Mitversicherung von ehrenamtlichen Tätigkeiten
vorsehen.

Internetschäden: Die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten, etwa durch
E-Mail oder im Internet, ist mit Risiken verbunden, die zur Haftung führen können. Ein guter
Vertrag sollte das berücksichtigen.

Künftige Bedingungsverbesserungen: Verbessert der Versicherer nach Vertragsschluss
die Bedingungen, sollten die Verbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge
gelten.

Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V.: Nur wenn Ihr Versicherer dort Mitglied ist,
können Sie sich zur Schlichtung eines Streitfalls an ihn wenden.

Dienstliche Schlüssel: Wer von seinem Arbeitgeber Schlüssel für die Dienstgebäude hat,
für den sollte der Verlust dieser versichert sein.

Fachpraktischer Unterricht: Nehmen Sie an fachpraktischem Unterricht zum Beispiel an
einer Fach-/ Hochschule oder Universität teil, sollte dieses Risiko versichert sein. Das kann
auch für andere Risiken gelten, wie ferngelenkte Modellfahrzeuge bis und über 15 km/h,
Flugmodelle etc.
In einem Tarif für Familien sollten zusätzlich folgende Punkte versichert sein:

Deliktunfähigkeit bei Kindern: Mitversichert sein sollten Schäden durch minderjährige
Kinder bis zu sieben Jahren mindestens bis 20.000 Euro Schadenssumme. Hilfreich wäre
es zudem, wenn die durch Kinder bis zehn Jahren im Straßenverkehr verursachten Schäden
versichert wären.

Regressansprüche der Sozialversicherungsträger: Nur bei einem durch den Ehepartner
verursachten Personenschaden holen sich die Sozialversicherungsträger (etwa die
gesetzliche Krankenkasse) das Geld für die Krankenbehandlung nicht wieder. Anders ist
es bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnern nach dem
Lebenspartnerschaftsgesetz.
Sind
solche
Lebensgefährten
über
die
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Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sollte deshalb die Regulierung dieser
Regressansprüche enthalten sein.

Wartezeit Ausbildungs-, Studienplatz: Volljährige Kinder sind in der Regel bei den Eltern
nur mitversichert, wenn ihre Ausbildung oder ein Studium unmittelbar nach dem
Schulabschluss beginnt. Liegen zwischen Schulende und Ausbildungs- oder Studienbeginn
mehrere Monate, kann das Fortbestehen der Mitversicherung fraglich sein. Um eine
Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollten die Bedingungen eine Mitversicherung auch bei
Wartezeiten bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn ausdrücklich vorsehen.
3. Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wer privat Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, sollte eine separate
Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen
und andere zahme Kleintiere, sind diese Tiere nicht in der Privathaftpflichtversicherung
eingeschlossen.
Folgende Kriterien sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung erfüllen:
Für Hunde:

weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich)

Mietsachschäden an Wohnräumen: Beschädigungen der gemieteten Wohnung (zum
Beispiel Türen) sollten mitversichert sein.

privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht
Ihres Hundes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert.

Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für
zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht von Welpen verursachen.

Welpen in der Obhut des Muttertieres sollten für mindestens sechs Monate mitversichert
sein.
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Für Pferde:

weltweiter Auslandsaufenthalt (oftmals nur mit zeitlicher Begrenzung möglich)

privates Tierhüter-Risiko: Übernimmt ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht
Ihres Pferdes, so ist dessen Haftungsrisiko über Sie mitversichert.

Flurschäden: Bissschäden an Sträuchern und Bäumen sowie etwa niedergetrampelte
Felder sollten mitversichert sein.

Fremdreiter-Risiko bei unentgeltlicher Überlassung eines Pferdes (Ansprüche des Reiters
gegen den Eigentümer des Pferdes)

Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein: Somit sind diese im haftungs- und
versicherungsrechtlichen Sinne dem versicherten Pferdebesitzer gleichgestellt.

Deckschäden sollten eingeschlossen sein: Ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten für
zum Beispiel Abtreibung oder Aufzucht des Fohlens verursachen.

Fohlen in der Obhut des Muttertieres sollten bis zu 12 Monate mitversichert sein.
4. Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können gegen einen geringen Zuschlag die
Dienst- bzw. Amtshaftpflicht in die private Haftpflichtversicherung mit einschließen. Es geht um
die Abdeckung von Personen- und Sachschäden, bei denen der Beamte von seinem Dienstherrn
in Regress genommen werden könnte. Das ist aber erst bei grober Fahrlässigkeit möglich (die
schon fast an Vorsatz grenzt). An der Geringfügigkeit des Beitragszuschlages von wenigen Euro
kann man bereits erkennen, wie selten solche Regressfälle vorkommen. Es sollten die gleichen
Kriterien wie in der Privathaftpflichtversicherung erfüllt werden. Zudem sollte der Verlust von
Dienstschlüsseln mitversichert werden.
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5. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen decken in der Regel nur Personen- und Sachschäden sowie
Vermögensschäden im privaten Bereich ab. Beamte können sich – ausnahmsweise – auch gegen
Regressansprüche des Dienstherrn bei Vermögensschäden versichern, die sie in ihrer dienstlichen
Tätigkeit (grob) fahrlässig verschuldet haben (Versäumen einer Frist, falsche Erhebung von
Gebühren usw.).
6. Öltank-/Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Wer
einen
Heizöltank
besitzt
oder
unterhält,
braucht
eine
Öltankbzw.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Denn es geht hier um das mögliche Auslaufen oder
Überlaufen von Heizöl und die Gefährdung von Grundwasser oder Gewässern. Das gilt erst recht,
wenn der Öltank in die Erde eingegraben ist und sich in einem Trinkwassereinzugsgebiet oder in
der Nähe eines Gewässers befindet. Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Sie
haften nach dem Gesetz für alle Schäden und Maßnahmen (Abriss von Gebäuden, Erdaushub), die
zur Abwendung von Schäden erforderlich sind. Auch wenn sich der Öltank in einem isolierten
Raum
im
Keller
befindet
und
regelmäßiger
Kontrolle
unterliegt,
ist
eine
Öltankhaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Damit der Inhaber einer Heizölanlage diese auch regelmäßig kontrolliert und wartet, wird im
Versicherungsvertrag oft vereinbart, dass er sich an jedem Schaden mit 20 Prozent, mindestens
mit einem Betrag von 150 Euro bis 1.000 Euro beteiligen muss. Die Beiträge richten sich vor allem
nach dem Fassungsvermögen des Tanks und seiner Lage. Für unterirdische Tanks müssen Sie
deutlich mehr bezahlen. Aber auch bei gleicher Leistung unterscheiden sich die Beiträge erheblich.
Für kleinere Tanks im Keller müssen Sie gut 30 Euro und mehr rechnen. Bei größeren oder
unterirdischen Tanks verlangen günstige Anbieter zwischen 60 Euro und 80 Euro bei einer
Mindestversicherungssumme von 3 Millionen pauschal.
7. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Fragen Sie bitte vor dem Abschluss dieser Versicherung bei Ihrem Privathaftpflichtversicherer
nach, ob Ihr Risiko evtl. dort beitragsfrei mitversichert ist. Einige Gesellschaften versichern
abvermietete Räume oder auch Einliegerwohnungen und Eigentumswohnungen beitragsfrei mit
bzw. gegen einen relativ geringen Zuschlag.
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Aktualisiert am 14.07.2015
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Wer Gewerberäume vermietet, sollte sich auch Angebote einholen für eine so genannte
Mietverlustversicherung. Während Wohngebäudeversicherungen (gegen Feuer-, Leitungswasserund Sturmschäden) in der Regel den Mietverlust für vermietete Wohnungen – beispielsweise nach
einem Feuer – bis zu einem Jahr ersetzen, ist das bei vermieteten Gewerberäumen nicht
automatisch mitversichert. Hier sollten entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.
8. Surfbretthaftpflichtversicherung
Viele Privathaftpflichtversicherer bieten die beitragsfreie Mitversicherung von Surfbrettern in
unbegrenzter
Anzahl
an.
Fragen
Sie
bitte
vor
dem
Abschluss
einer
Surfbretthaftpflichtversicherung bei Ihrem Privathaftpflichtversicherer nach, ob Ihr Risiko evtl.
dort beitragsfrei mitversichert ist.
9. BdV-Rahmenvertrag für Mitglieder
BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Rahmenverträgen profitieren.
BdV Mitgliederservice GmbH
Postfach 15 37
24551 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193-754897
Fax: 04193-754898
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdv-service.de
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Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft:
Bund der Versicherten e. V.
Tiedenkamp 2
24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193-94222 (für Nichtmitglieder)
Telefon: 04193-9904-0 (für Mitglieder)
Fax: 04193-94221
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bundderversicherten.de
Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg
Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI
Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner
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10. Geeignete Tarife
Liebes Mitglied,
diese Anbieter erfüllen die Kriterien, die der BdV an Versicherungen dieser Art stellt. Überprüfen
Sie trotzdem vor Ihrer Entscheidung die jeweiligen Angebote darauf, ob sie mit Ihren Wünschen
übereinstimmen. Sollten Sie dabei Unterstützung brauchen, sind wir für Sie da.
Ihr BdV-Team
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Geeignete Anbieter Privathaftpflichtversicherung
(Familien-Tarif)
Ammerländer Versicherung VVaG
Tarif Excellent
Bahnhofstraße 8
26655 Westerstede
Tel. 04488-5295950
Fax 04488-5295959
www.ammerlaender-versicherung.de
[email protected]
Janitos Versicherung AG
Tarif Best Selection
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Tel. 06221-7091522
Fax 06221-7091001
www.janitos.de
[email protected]
NV-Versicherungen VVaG
InterRisk Versicherungs-AG
Tarif XXL
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Carl-Bosch-Straße 5
65203 Wiesbaden
Tel. 0611-27870
Fax 0611-2787222
www.interrisk.de
[email protected]
Medien-Versicherung a. G.
(Rahmenvertrag für BdV-Mitglieder)
über BdV Mitgliederservice GmbH
Privathaftpflichtversicherung
Postfach 1537
24551 Henstedt-Ulzburg
Tel. 04193-754897
Fax 04193-754898
www.bdv-service.de
[email protected]
www.nv-online.de
VHV Allgemeine Versicherung AG
Tarif Klassik Garant mit Baustein Exklusiv
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Tel. 0511-9070
Fax 0511-9078999
www.vhv.de
[email protected]
[email protected]
Tarif NV PrivatPremium
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Johann-Remmers-Mammen-Weg 2
26427 Neuharlingersiel
Tel. 04974-91700
Fax 04974-917099
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Geeignete Anbieter Privathaftpflichtversicherung
(Single-Tarif ohne Kinder)
Ammerländer Versicherung VVaG
Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG
Tarif Excellent
Bahnhofstraße 8
26655 Westerstede
Tel. 04488-5295950
Fax 04488-5295959
www.ammerlaender-versicherung.de
[email protected]
Tarif VARIO Komfort
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
Tel. 06154-6010
Fax 06154-6012288
www.haftpflichtkasse.de
[email protected]
InterRisk Versicherungs-AG
Tarif XXL
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Carl-Bosch-Straße 5
65203 Wiesbaden
Tel. 0611-27870
Fax 0611-2787222
www.interrisk.de
[email protected]
Janitos Versicherung AG
Tarif Best Selection
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Tel. 06221-7091522
Fax 06221-7091001
www.janitos.de
[email protected]
Medien-Versicherung a. G.
(Rahmenvertrag für BdV-Mitglieder)
über BdV Mitgliederservice GmbH
Privathaftpflichtversicherung
VHV Allgemeine Versicherung AG
Postfach 1537
24551 Henstedt-Ulzburg
Tel. 04193-754897
Fax 04193-754898
www.bdv-service.de
[email protected]
Tarif Klassik Garant mit Baustein Exklusiv
(Ausfalldeckung auch bei Vorsatz)
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Tel. 0511-9070
Fax 0511-9078999
www.vhv.de
[email protected]
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Geeignete Anbieter Hundehaftpflichtversicherung
(keine sog. Kampfhunde)
BavariaDirekt - OVAG – Ostdeutsche
Versicherung Aktiengesellschaft
Tarif Einfach Sicher
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
Tel. 089-46224722
Fax 089-46224721
www.bavariadirekt.de
[email protected]
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Tel. 040-41190
Fax 040-41193257
www.hansemerkur.de
[email protected]
InterRisk Versicherungs-AG
Tarif XXL
Carl-Bosch-Straße 5
65203 Wiesbaden
Tel. 0611-27870
Fax 0611-2787222
www.interrisk.de
[email protected]
Medien-Versicherung a. G.
(Rahmenvertrag für BdV-Mitglieder)
über BdV Mitgliederservice GmbH
VHV Allgemeine Versicherung AG
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Postfach 1537
24551 Henstedt-Ulzburg
Tel. 04193-754897
Fax 04193-754898
www.bdv-service.de
[email protected]
Tarif THV Klassik-Garant
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Tel. 0221-30800
Fax 0221-308103
www.gothaer.de
[email protected]
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Tel. 0511-9070
Fax 0511-9078999
www.vhv.de
[email protected]
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Geeignete Anbieter Pferdehaftpflichtversicherung
HUK24 AG
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Willi-Hussong-Straße 2
96450 Coburg
Tel. 09561-961338
Fax 09561-962424
www.huk24.de
[email protected]
HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel. 09561-960
Fax 09561-963636
www.huk.de
[email protected]
InterRisk Versicherungs-AG
[email protected]
Medien-Versicherung a. G.
(Rahmenvertrag für BdV-Mitglieder)
über BdV Mitgliederservice GmbH
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Postfach 1537
24551 Henstedt-Ulzburg
Tel. 04193-754897
Fax 04193-754898
www.bdv-service.de
[email protected]
VHV Allgemeine Versicherung AG
Tarif THV Klassik-Garant
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Tel. 0511-9070
Fax 0511-9078999
www.vhv.de
[email protected]
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Südwall 37-41
44137 Dortmund
Tel. 0231-54330
Fax 0231-5433400
www.volkswohl-bund.de
[email protected]
Tarif XXL
Carl-Bosch-Straße 5
65203 Wiesbaden
Tel. 0611-27870
Fax 0611-2787222
www.interrisk.de
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Geeignete Anbieter Diensthaftpflichtversicherung
DBV Deutsche Beamtenversicherung AG
Tarif PHV
Frankfurter Str. 50
65189 Wiesbaden
Tel. 0800-3203207
Fax 0221-14841908
www.dbv.de
[email protected]
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Tarif Top Makler
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Tel. 0221-30800
Fax 0221-308103
www.gothaer.de
[email protected]
HUK24 AG
Tarif Classic Internet
Willi-Hussong-Straße 2
96450 Coburg
Tel. 09561-961338
Fax 09561-962424
www.huk24.de
[email protected]
HUK-Coburg Allgemeine Versicherungs AG
Tarif Classic
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel. 09561-960
Fax 09561-963636
www.huk.de
[email protected]
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
Seite 17 von 22
Geeignete Anbieter Öltankhaftpflichtversicherung
(über 5.000 L bis 10.000 L)
BGV Badische Allgemeine Versicherung AG
BRUDERHILFE Sachversicherung AG im
Raum der Kirchen
(nur oberirdische Tanks)
Durlacher Alle 56
76131 Karlsruhe
Tel. 0721-6600
Fax 0721-6601688
www.bgv.de
[email protected]
Kölnische Str. 108-112
34119 Kassel
Tel. 0800-2153456
Fax 0800-2741258
www.vrk.de
[email protected]
EUROPA Versicherungen
(nur oberirdische Tanks)
Piusstr. 137
50931 Köln
Tel. 0221-5737200
Fax 0221-5737233
www.europa.de
[email protected]
Haftpflichtkasse Darmstadt
(nur unterirdische Tanks)
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
Tel. 06154-6010
Fax 06154-6012288
www.haftpflichtkasse.de
[email protected]
HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG
OVAG – Ostdeutsche Versicherung AG
(nur unterirdische Tanks)
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
Tel. 030-5213000
Fax 030-521300457
www.ovag-online.de
[email protected]
Bahnhofsplatz
96450 Coburg
Tel. 09561-960
Fax 09561-963636
www.huk-coburg.de
[email protected]
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
Seite 18 von 22
Geeignete Anbieter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
(Einfamilienhaus)
CosmosDirekt
EUROPA Versicherungen
Halbergstr. 50-60
66101 Saarbrücken
Tel. 0681-9666666
Fax 0681-9666633
www.cosmosdirekt.de
[email protected]
Piusstr. 137
50931 Köln
Tel. 0221-5737200
Fax 0221-5737233
www.europa.de
[email protected]
Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Tel. 0221-30800
Fax 0221-308103
www.gothaer.de
[email protected]
Quelle: Finanztest 2/2012
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
Seite 19 von 22
Geeignete Anbieter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
(Zweifamilienhaus)
Docura VVaG
EUROPA Versicherungen
Königsallee 57
44789 Bochum
Tel. 0234-937150
Fax 0234-9371599
www.docura.de
[email protected]
Piusstr. 137
50931 Köln
Tel. 0221-5737200
Fax 0221-5737233
www.europa.de
[email protected]
GEGENSEITIGKEIT Versicherung
Oldenburg VVaG
HUK24 AG
Osterstr. 15
26122 Oldenburg
Tel. 0441-92360
Fax 0441-92365555
www.g-v-o.de
[email protected]
Willi-Hussong-Str. 2
96440 Coburg
Tel. 09561-961338
Fax 09561-962424
www.huk24.de
[email protected]
SHB Allgemeine Versicherung VVaG
Johannes-Albers-Allee 2
53639 Königswinter
Tel. 02223-92170
Fax 02223-921750
www.shb-versicherung.de
[email protected]
Quelle: Finanztest 2/2012
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
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Geeignete Anbieter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
(Mehrfamilienhaus)
EUROPA Versicherungen
GEGENSEITIGKEIT Versicherung
Oldenburg VVaG
Piusstr. 137
50931 Köln
Tel. 0221-5737200
Fax 0221-5737233
www.europa.de
[email protected]
Osterstr. 15
26122 Oldenburg
Tel. 0441-92360
Fax 0441-92365555
www.g-v-o.de
[email protected]
Haftpflichtkasse Darmstadt
VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG
Arheilger Weg 5
64380 Roßdorf
Tel. 06154-6010
Fax 06154-6012288
www.haftpflichtkasse.de
[email protected]
Südwall 37-41
44137 Dortmund
Tel. 0231-54330
Fax 0231-5433400
www.volkswohl-bund.de
[email protected]
Quelle: Finanztest 2/2012
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
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Geeignete Anbieter Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
(unbebautes Grundstück)
Asstel
CosmosDirekt
Berlin-Kölnische Allee 2-4
50969 Köln
Tel. 0221-9677675
Fax 0221-9677100
www.asstel.de
[email protected]
Halbergstr. 50-60
66101 Saarbrücken
Tel. 0681-9666666
Fax 0681-9666633
www.cosmosdirekt.de
[email protected]
Debeka Allgemeine Versicherung AG
HUK24 AG
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18
56058 Koblenz
Tel. 0261-4984664
Fax 0261-4985555
www.debeka.de
[email protected]
Willi-Hussong-Str. 2
96440 Coburg
Tel. 09561-961338
Fax 09561-962424
www.huk24.de
[email protected]
HUK-COBURG Allgemeine Versicherungs AG
Bahnhofsplatz
96450 Coburg
Tel. 09561-960
Fax 09561-963636
www.huk-coburg.de
[email protected]
Quelle: Finanztest 2/2012
Merkblatt: Haftpflichtversicherung
Aktualisiert am 14.07.2015
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