BANKENREGULIERUNG Bankenregulierung im Internationalen Vergleich ABSTRACT In diesem Paper wird die Regulierungsaufgabe der Staaten beispielhaft anhand der in Basel III festgelegten Kernelemente „Bankenaufsichtsbehörden“, „Kapitalvorschriften für Banken“, „risikogewichteten Aktiva“ sowie „Einlagensicherungsvorschriften und Liquiditätsquote“ in den Bankenmärkten der EU und der USA mit einander verglichen. Es wird dadurch versucht, die Effizienz der Vorschriften von Basel III auf internationaler Ebene zu ermitteln. Das Paper zeigt, wie unterschiedlich einheitlich formulierte Vorschriften in den einzelnen Märkten umgesetzt werden können und was sich dadurch über die internationale Implementierungseffizienz der Basel-Vorschriften ableiten lässt. Von Jessica Babik, Lukia Burbaum, Simone Schiffbauer, Gloria Seeger Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................................. 2 2. Implementierung von Basel III............................................................................................. 3 2.1 Implementierung in Europa ............................................................................................ 3 2.2 Implementierung in den Vereinigten Staaten von Amerika ........................................... 4 3. Vergleich der Bankenaufsichtsbehörden .............................................................................. 5 4 Eigenkapitalvorschriften und Mindestkapitalanforderungen ................................................ 6 5. Risikogewichtete Aktiva – OTC Derivate............................................................................ 8 6. Einlagensicherung ................................................................................................................ 9 7. Liquiditäsquote ................................................................................................................... 11 8. Fazit .................................................................................................................................... 14 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 2 1. Einleitung Die Finanzkrise in den Jahren 2007/2008, wird rückblickend nicht nur als sogenannte Finanzmarktkrise, sondern gleichzeitig auch als internationale Bankenkrise angesehen und gewertet. Der aus dieser Krise resultierende Zusammenbruch von nationalen und internationalen Finanzmärkten sowie ganzer Volkswirtschaften hat weltweit zu einer Schockwelle und der Erkenntnis geführt, dass bis dahin als sicher und krisenresistent geltende Handlungsvorschriften auf dem Finanz- und Bankenmarkt gründlich überdacht und vor allem vertieft und effizienter gemacht werden müssen. Auf diesen Erkenntnissen basierend wurden daraufhin in den folgenden Jahren weitreichende Strukturierungs- & Reformmaßnahmen innerhalb der weltweiten Finanzmärkte eingeführt. Darunter speziell für den Bankensektor die sogenannten ‚Basel-Verordnungen‘ (heutiger Stand: ‚Basel III‘). Diese sollen einheitliche Regelungen und Rahmenbedingungen schaffen, um das Handeln von Banken international zu kontrollieren, zu beaufsichtigen und präventiv Instabilität und eine weitere Krise wie 2007 zu vermeiden. Diesen Anspruch der Basel-Verordnungen, in unterschiedlichen Wirtschaftsräumen einheitliche Regelungen erfolgreich zu implementieren, sehen wir als großen potentiellen Reibungs- und Konfliktpunkt. Denn es stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise in komplexen, unterschiedlichen Bankenmärkten gleiche Regelungen implementiert werden können, ohne den reibungslosen Ablauf innerhalb und darüber hinaus auch zwischen den einzelnen Märkten zu gefährden. Davon motiviert, diese Frage beantworten zu können, befasst sich die nun folgende Ausarbeitung mit dem Vergleich zweier internationaler HauptBankenmärkte: Dem europäischen und dem amerikanischen Bankenmarkt. Um eine Antwort zu finden, ist es deshalb zunächst wichtig, die Implementierung der Basel III-Verordnungen in beiden Märkten zu kennen, um dann auf Grundlage dessen die unterschiedliche Umsetzung der Kernelemente der Verordnungen in der EU und den USA gegenüberstellend zu analysieren. Als Kernelemente sind im Folgenden die Hauptaufsichtsbehörden für Banken in der EU und den USA, die Kapitalvorschriften für Banken, der Umgang mit risikoreichem Kapital am Beispiel von OTC-Derivaten sowie die Einlagensicherungsvorschriften und Liquiditätsquote der Banken definiert. Vor allem eingehend auf den Umgang der Banken mit Eigenkapital, steht die damit einhergehende Problematik der Regulierungsarbitrage der Banken unter Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 3 zusätzlicher Betrachtung, da diese als potentielle Gefahrenquelle für eine effiziente Anwendung der Basel III-Verordnungen gewertet werden kann. Die aus dem Vergleich der Basel-Kernelemente gewonnenen Erkenntnisse können dann durch die internationale Wichtigkeit der Bankenmärkte der EU und USA als Grundlage für eine generelle Aussage über die Effizienz von Basel III hinsichtlich der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die internationale Kontrolle von Banken genutzt werden. 2. Implementierung von Basel III 2.1 Implementierung in Europa Nach Basel I (1988) und Basel II (2004) wurde nach der Weltwirtschaftskrise Basel III (2007) ins Leben gerufen. Die Krise zeigte, dass das Eigenkapital der Banken Verluste nicht abfedern konnte und die Liquiditätsausstattung nicht ausreichte, um weiterhin funktionsfähig zu bleiben. Das Ziel der neuen Richtlinien ist, die Stabilität der Banken zu erhöhen, ohne ihre Effizienz stark zu beeinträchtigen. Die EU implementierte Basel III durch zwei Gesetze, das „Capital Requirements Regulation“ (CRR) und das „Capital Requirements Directive“ (CRD), welche im offiziellen Protokoll der Europäischen Union am 27. Juni 2013 veröffentlich wurden. Das CRR-Gesetz trat am 1. Januar 2014 in Kraft und ist als Regulation in allen Mitgliedsstaaten direkt anwendbar. Das Ziel ist es, ein „Single Rule Book“ zu erstellen, welches für alle Mitgliedsstaaten gleichwertig gilt und den Spielraum für Variationen einschränkt. Es beinhaltet neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften, sowie Regelungen zu einzugehenden Risiken und zum Verschuldungsgrad der Banken.1 Das CRD-Gesetz trat am 31. Dezember 2013 in Kraft. Im Gegensatz zu CRR überlässt es den Staaten eine geringe Entscheidungsfreiheit; sie können die Implementierung dieses Gesetzes ihren Bedürfnissen nach anpassen. Das Gesetz beinhaltet Regulierungen auf mikro- und makroprudentieller Ebene (Anm.: mikroprudenziell: Überwachung einzelner Institutionen; makroprudenziell: gesamtheimliche Überwachung der Finanzmärkte 2 ), die neue Kapitalerhaltung, 1 Vgl.: Shearman & Sterling LLP (2013): Basel III Framework: US/EU Comparison, New York, S. 3 Kerner, Olaf (2015): Finanzlexikon, URL: https://www.finanz-lexikon.de/mikroprudentiell_4811.html, (1.12.15) 2 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 4 konjunkturdämpfende Kapitalpuffer sowie auch andere Bereiche, die nicht in Basel III erhalten sind, aber dennoch von der EU implementiert werden möchten.3 2.2 Implementierung in den Vereinigten Staaten von Amerika Das Direktorium der amerikanischen Notenbank FED beschloss im Juli 2013 die sogenannten „Final US Rules“, welche die Umsetzungsrichtlinien für amerikanische Banken gemäß Basel III darstellen. 4 Ebenfalls beinhaltet der Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act Elemente aus Basel III. 5 Wie Figur 1 aufzeigt erfolgt die Implementierung schrittweise bis Januar 2019. Bisher wurden die endgültigen Regelungen bzgl. des Marktrisikos sowie der Kernkapitalquoten und Eigenmittelvorschriften umgesetzt. In den folgenden Jahren wird die Anrechenbarkeit zu dem Tier 1 Kapital sukzessiv reduziert. Ausgeschlossen von der Anrechenbarkeit werden u.a. latente Steuerforderungen, Goodwill sowie Cashflow-Hedge-Reserven sein.6 Figur 1: US Basel III Implementation Timeline (Quelle: Ernst & Young LLP : 2013, 3) 3 Vgl.: Shearman & Sterling LLP (2013): S. 3 Vgl Neunhoeffer, Henrik (2013): Basel III: US-Notenbank FED bringt Umsetzungsrichtlinien auf den Weg. iBS - Innovative Banking Solutions AG, URL: http://www.ibs-banking.com/de/aktuelles/265-fed-bringt-baseliii-in-der-usa-auf-de-weg.html (01.12.2015) 5 Vgl Shearman & Sterling LLP (2013): S. 2 6 Vgl Latham&Watkins LLP (2011), Regulatory Capital Reform under Basel III, S. 23 4 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 5 Die bereits genannte Besonderheit der amerikanischen Bankenregulierung ist der Dodd-Frank Act. Dieser beinhaltet u.a. Bestimmungen bzgl. des Kernkapitals, des externen Kreditratings, neuer risikogewichteten Kalkulationen sowie des Leverage Ratios, die strenger sind als die Vorschriften unter Basel III.7 3. Vergleich der Bankenaufsichtsbehörden Durch den nicht föderalen, sondern supranationalen Aufbau der EU, besteht deren Bankaufsicht, im Gegensatz zum amerikanischen Dual-Aufsichtssystem mit vier Behörden auf föderaler, sowie nationaler Ebene, aus zwei EU-Hauptbehörden, die für den Staatenverbund Leitlinien sowie Regulatoren festlegen. 2011 wurde zum einen die European „Banking Authority“, EBA und als zweites der Europäische Ausschuss für Systemrisiken „European Systemic Risk Board“, ESRB eingerichtet. Beide gelten als Schnittstellen, die nationale Aufsichtsbehörden und Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsstaaten mit den für die EU geltenden Regulierungsanforderungen verbinden und deren Zusammenarbeit und – spiel organisieren. 8 In den USA besteht keine vereinigte Aufsichtsbehörde, vielmehr ein komplexes, duales System aus mehreren, unabhängigen Regulatoren, die vom amerikanischen Kongress gegründet wurden. Dieses System spaltet sich in zwei Ebenen: Die staatliche (sog. „state regulation agencies“) und die föderale (sog. „federal agencies“) Ebene. 9 Wichtig ist hierbei, dass eine Bank entweder auf beiden Ebenen oder nur auf staatlicher Ebene reguliert werden kann. Die Federal Reserve die durch die Kontrolle des Leitzinses und der Liquiditätsversorgung für monetäre Stabilität sorgt, steht an der Spitze der amerikanischen Regulierungsbehörden. Zusammen mit der Bankenaufsichtsabteilung des Finanzministeriums (Office of the Comptroller of the Currency, OCC), die neben staatlichen Banken auch ausländische Banken kontrolliert und den Aufsichtsbehörden auf föderaler Ebene, beaufsichtigt die Fed das Handeln der Banken.10 Dem Office of Thrift Supervision (OTS), das als weitere zentrale Aufsichtsbehörde gilt, unterliegt insbesondere Sparinstitute. Diese 7 Shearman & Sterling LLP (2013): S. 4ff. 8 Vgl: Bremus, Franziska / Claudia Lambert (2014): Bankenunion und Bankengliederung: Stabilität des Bankensektors in Europa, in: DIW Wochenbericht (Nr. 26), S. 615 9 Vgl: Balmer Fröhlich, Nicole (2011): Lösungsansätze in der internationalen Bankenregulierung und in der IFRS-Rechnungslegung als Antwort auf die Finanzkrise 2008/2009,S Zürich: Unbekannt, S. 30. 10 Vgl: Balmer Fröhlich (2011): S. 31 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 6 werden, da sie, wie auch nationale Banken, Einlagen anbieten, zusätzlich von der vierten Hauptaufsichtsbehörde, der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) kontrolliert. 11 Trotz der unterschiedlichen Struktur der Aufsichtsbehörden in den USA und der EU, die sich vor allem durch den unterschiedlichen Aufbau der Staatsstrukturen (Gesamtstaat mit 50 Bundesstaaten vs. Staatenbund mit 28 Staaten) erklären lässt, existieren dennoch globale, systemübergreifende Behörden. Die beiden Systeme verbindend, wurde unmittelbar nach der Finanzkrise im April 2009 der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board (FSB) geschaffen. Dieser dient als Aufsicht für eine weltweite Finanzmarktstabilität und hat die Aufgabe, Gefährdungen und Risiken zu identifizieren und darüber hinaus zu vermeiden. Als zweite zentrale, marktübergreifende Behörde steht der Internationale Währungsfonds (IMF) dem FSB zur Seite. Als Finanzaufsichtsbehörde hat der IMF darüber hinaus noch weitreichendere Bedeutung. Er fördert international den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und gibt Empfehlungen für effiziente Regulierungsmethoden innerhalb der Länder.12 Der nun dargestellte strukturelle Unterschied der Aufsichtsbehörden innerhalb der zwei Märkte -USA und EU- zeigt deutlich, dass trotz Festlegung der einheitlichen Basel III Vorschriften, diese von Markt zu Markt unterschiedlich ausgelegt und angepasst werden. Dies kann als ein Grund für potentielle Risiken, aber auch Chancen der erfolgreichen Implementierung der Vorschriften verstanden werden. 4 Eigenkapitalvorschriften und Mindestkapitalanforderungen Es gelten nach den Erfahrungen mit Basel II und als Konsequenz aus der Finanzkrise neue, verschärfte Anforderungen an das Eigenkapital von Banken. Von 2013 bis 2019 sollen diese schrittweise eingeführt werden. Bisher standen große Banken unter dem Schutz der Fremdkapitalgeber, da diese durch eine Konkursversicherung subventioniert sind. 13 Das bedeutet, dass die Bank geringere Risikoprämien zahlen muss, was Fremdkapital deutlich attraktiver relativ zu Eigenkapital macht. Dies führte dazu, dass große, „too big to fail“11 Vgl: Speyer, Bernhard (2004): Finanzmarktregulierung in den USA, in: Deutsche Bank Research EU Monitor – Finanzmarkt Special (Nr. 16), S. 3, URL: https://www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000178088/EUMonitor+Nr_+16%3A+Finanzmarktregulierung+in+den+U.pdf, (30.11.15) 12 Vgl.: Bremus Franziska , Lambert Claudia (2014): S. 615 13 Vgl.: Schneider et al., (2012): Bankenregulierung im internationalen Vergleich, Metrobasel, S. 16 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 7 Banken zu wenig Eigenkapital gehalten haben und sie für das damit eingegangenes Risiko nicht ausreichend kompensiert wurden.14 Eigenkapitalvorschriften sollen nun die Subvention von Fremdkapital verringern und die Banken zwingen, mehr Eigenkapital zu halten. Wie viel Eigenkapital nötig ist um eine Bank resistent zu machen, hängt von den Risiken ab, die die Bank eingeht. Deshalb versucht die Bankenregulierung dies durch risikoabhängige Eigenkapitalvorschriften umzusetzen. 15 „Verlässt man sich ausschließlich auf diese risikogewichteten Kapitalvorschriften [müssen] die Risiken jederzeit korrekt erfasst werden. Gerade die letzte Finanzkrise hat gezeigt, dass dies nicht der Fall ist.“ 16 . Denn: seit der Einführung jener Eigenkapitalvorschriften, reduzierten die Banken ihr Eigenkapital relativ zu der gesamten Bilanzsumme (siehe Figur 2). Auffallend ist, dass der Verschuldungsgrad (Leverage Ratio) bis zur Finanzkrise 2007 deutlich steigt, genauso das risikogewichtete Kapitalverhältnis (Tier-1-Ratio).17 Figur 2: Eigenkapital nach Basel II und II im Vergleich (Quelle: S&N 2012) 14 Vgl.: Schneider et al., (2012): S. 16 15 Vgl.: Schneider et al., (2012): S. 16 16 Schneider et al., (2012): S. 17 17 Vgl.: Schneider et al., (2012): S. 17 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 8 Mit Basel III muss das Verhältnis vom Eigenkapital zum Leverage Ratio nun 3% betragen.18 Außerdem müssen die Kreditinstitute deutlich mehr Eigenkapital vorweisen und einen Kapitalpuffer anlegen, der in Krisenzeiten zur Absicherung dient. Die Kernkapitalquote, bestehend aus sog. „hartem“ und „weichen“ Kernkapital, sollte bis 2015 von 4% (Basel II) auf 6% erhöht werden19 (s Figur 2). Des Weiteren wird ab 2016 ein „Kapitalerhaltungspuffer“ verpflichtend sein, welcher das Kernkapital ergänzt und bis 2019 auf 2,5% steigen soll20. Dies bildet eine Reserve, die in guten Zeiten aufgefüllt wird, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch ohne staatliche Hilfe die Verluste auffangen zu können. Insgesamt steigen die Eigenkapitalanforderungen von 8% (Basel II) auf 10,5% (Basel III) (siehe Figur 2).21 Diese Vorschriften gelten sowohl für die USA als auch für Europa. 5. Risikogewichtete Aktiva – OTC Derivate „Die risikogewichtete Aktiva (RWA) definiert sich aus dem Produkt aus Forderungswert einer Adressausfallrisikoproduktion und dem Risikogewicht des Kreditnehmers“. 22 Die Europäische Union folgt bzgl. des Umgangs mit außerbörslich (OTC) gehandelten Derivaten dem Basel III Ansatz.23 Dementsprechend können die Gegenparteiausfallrisiken anhand von drei verschiedenen Methoden kalkuliert werden. Bei der Marktbewertungsmethode ergibt sich der Forderungswert aus der Summe des momentanen Marktwertes des Kontraktes und einer Kennzahl, welche den potentiellen zukünftigen Wiederbeschaffungswert ausdrückt. 24 Im Gegensatz dazu ist die Standardmethode risikosensitiver, da sich der Risikopositionswert für jeden Netting-Satz unter Berücksichtigung der hinterlegten Sicherheiten anhand einer spezifischen Formel berechnet.25 Des Weiteren können Institute den Forderungswert anhand 18 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia, (2014): S. 616 Ettman et al., (2012): Kompaktwissen Bankbetriebslehre, 20. Auflage, Köln: Bildungsverlag EINS, S.458 20 Shearman & Sterling LLP, (2013): S.21 21 Ettman et al., (2012): S.458 22 Vgl Köller & Partner (2015): Basel III, http://www.koellerundpartner.de/content/steuerberater/mandantenservice/planung_und_controlling/basel_iii/in dex.html 05.12.2015) 23 Vgl Shearman & Sterling LLP (2013): S. 32 24 Vgl Art. 274 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 25 Vgl Art. 276 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 19 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 9 von auf internen Modellen beruhenden Methoden berechnen. Dafür jedoch muss die zuständige Aufsichtsbehörde das interne Modell genehmigen.26 Unter der US Final Rule hängt die Bewertung der OTC-Derivate davon ab, ob es sich bei dem Finanzinstitut um eine „Advanced Approaches Bank“ handelt oder nicht. „Non-Advanced Approaches Banks“ wenden die sogenannte „Current Exposure Method“ an.27 Dabei ist der Wert der risikogewichteten Aktiva als Produkt des Positionswertes und eines Risikogewichts definiert. Das Risikogewicht wiederum basiert auf der Gegenpartei, dem berechtigten Garant oder den anerkannten Sicherheiten. Generell gibt es keine Risikogewicht Obergrenze für OTC-Positionen.28 Im Gegensatz dazu wählen „Advanced Approaches Banks“ zwischen zwei alternativen Methoden, der „Current Exposure Method“ oder der „Internal Models Methodology“. Ausgewählte Finanzinstitute können nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde geeignete individuelle Bewertungsmethoden anwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass ein solches Model Veränderungen des Marktwertes z.B. durch sich ändernde Zinssätze oder Wechselkurse berücksichtigt. Ebenfalls müssen Gewinnspannen abgebildet werden. 29 6. Einlagensicherung Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es erforderlich ist ein Mindestmaß an langfristigen und kurzfristigen Finanzeinlagen 30 für das Bankensystem festzulegen. Dadurch soll verhindert werden, „dass Banken im Falle einer Krise in einem zu großen Umfang langfristige Anleihen mit Verlusten verkaufen müssen“31. Bereits im Jahre 2011 wurden die Einlagensicherung in den „EU-Mitgliedsstaaten auf 100.000 Euro je Bank und Einleger“ 32 erhöht. „Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen in das Bankensystem vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 26 Vgl Art. 283 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 27 Vgl Shearman & Sterling LLP (2013): S. 31 28 Vgl Federal Reserve System: Final US Rules, Section 34, Subpart D 29 Federal Reserve System: Final US Rules, Section 132, Subpart E 30 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 31 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 32 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 4 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 10 zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden.“ 33 Durch diese Garantie für Bankeinlagen wird verhindert, dass im Krisenfall die Kontoinhaber panikartig ihr Geld abheben wollen, denn dies würde wiederrum zu wirtschaftlichen Konsequenzen führen 34 , da die Banken auf die Einlagen angewiesen sind. Außerdem ist vorgeschrieben, dass Kontoinhaber im Falle einer Bankeninsolvenz innerhalb von 20 Tagen ihre Einlagen von der Bank zurückerhalten müssen.Nicht nur die Banken sind zu einer Einlagenversicherung verpflichtet, auch jeder EU-Mitgliedsstaat muss sich einen eigenen nationalen Einlagesicherungsfonds aufbauen, der mit 0,8% national gesicherten Einlagen gefüllt ist. 35 Es muss jedoch berücksichtig werden, dass diese hohe, vorgeschriebene Einlagenversicherung auch Nachteile hat, da viele Investoren und Sparer nun nicht mehr die Investitionsentscheidungen ihrer Banken überwachen. Somit werden Banken nicht mehr sorgfältig ausgesucht und dadurch neigen diese zu einem stärkeren Risikoverhalten.36 „Es gilt folglich abzuwägen, ob die positiven Effekte einer höheren Einlagenversicherung die negativen Effekte einer verringerten Marktdisziplin übersteigen.“37 In den USA kümmert sich eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die Federal Deposit Insurance Cooperation (FDIC) um die Überwachung der Banken und deren Einlagensicherungen. Diese Aufsichtsbehörde ist ein zentrales Mittel um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das USFinanzsystem zu bewahren.38 Diese Behörde bietet Banken und Sparkassen an ihre Einlagen zu versichern, diese Einlagen müssen mindestens $250.000 betragen. Die Versicherung deckt Giro-, Spar- und Geldmarktkonten sowie Einlagenzertifikate, und CDs. Es umfasst auch andere Arten von Konten, wie individuelle Rentenkonten oder IRAs und Treuhandkonten.39 Durch die FDIC entsteht eine Überwachung und Bewältigung von Risiken für die Einlagensicherungsfonds. Ziel ist, die Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Finanzsystem zu begrenzen. 40 Die FDIC versichert etwa $9 Billionen von Einlagen in US-Banken und Sparkassen in praktisch jeder Bank in den USA. Außerdem untersucht sie auch alle Banken ob sie die Verbraucherschutzgesetzte einhalten. Um die versicherten Einleger zu schützen, 33 Bundesministerium der Finanzen (2015): Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung 34 Vgl.: Bundesministerium der Finanzen (2015) 35 Vgl.: Bundesministerium der Finanzen (2015) 36 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S.11 37 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 11 38 Vgl.: Federal Deposit Insurance Corporation (2015): Regulations & Examinations 39 Vgl.: Geffner Marcie (2015), How the FDIC backs up your bank deposits -- to $250,000, bankrate.com 40 Vgl.: Federal Deposit Insurance Corporation (2014): Who ist he FDIC? Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 11 reagiert der FDIC sofort, wenn eine Bank scheitert bzw. Insolvenz meldet. Bei Ausfällen einer Institution verkauft die FDIC oft die Einlagen und Kredite an andere stabile Institutionen, damit die Einlagenversicherung erhalten bleibt. Dadurch werden die Kunden der ausgefallenen Institution automatisch Neukunden einer anderen Institution. Dieser Vorgang geht oft nahtlos über, so dass der Kunde kaum etwas davon mitbekommt.41 7. Liquiditäsquote Mit Hilfe von Basel III wurde die Liquiditätsaustattung der Banken erhöht, denn diese hat nicht ausgereicht, um in einem Krisenfall „auf dem Interbankenmarkt funktionsfähig zu bleiben“. 42 Nun werden die Banken dazu verpflichtet „ein Minimum an Liquidität zu halten“43, damit insbesondere während einer Krise die Insolvenzgefahr minimiert wird. Es wird vorgeschrieben, dass Banken kurzfristig genügend flüssige Mittel (z.B. Bargeld) zur Verfügung haben müssen. Dadurch soll ihre kurzfristige Zahlungsfähigkeit im Falle einer Krise gesichert sein. Dies wird durch die Kennzahl der Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) überprüft. 44 „Nach Basel III soll diese Quote mindestens eins betragen“ 45 . Diese Quote berechnet sich aus dem Bestand an hochliquiden Aktiva im Verhältnis zum Nettozahlungsmittelabfluss, das heißt die Kennzahl wird durch die Differenz der Zahlungsmittelab- und Zugänge einer Bank für die nächsten 30 Tage während eines Krisenfalles berechnet. Dies bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass die Bank einen Liquiditätspuffer, beispielsweise Barmittel oder Zentralguthaben, besitzen muss, welcher mindestens so groß ist wie die erwarteten Nettoabflüsse in den nächsten 30 Tagen. „Es werden verschiedene Abflussraten angesetzt, die bei Sparanlagen, je nach Art der Einlage fünf bis zehn Prozent betragen können.“46 Dadurch wird ein Abzug an Kapital von den Investoren verhindert.47 41 Vgl.: Federal Deposit Insurance Corporation (2014): Who is the FDIC? 42 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 2 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 2 44 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 45 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 46 Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 47 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 43 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 12 Zudem sind die Banken verpflichtet, ein Mindestmaß an langfristigen Finanzeinlagen zu halten. Dies wird durch die mittelfristige strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) überprüft. Die strukturelle Liquiditätsquote setzt die zur Verfügung stehenden Mittel in Relation zum langfristig zu erwartenden Refinanzierungsbedarf einer Bank. Im Zähler steht die Stabilität der Mittel, je stabiler desto höher die Zahl. Im Nenner steht die Summe aller gewichteten Vermögenswerte. Dadurch fällt die NSFR-Quote umso höher aus, je höher der Anteil stabiler Refinanzierungsmittel ist. Auch hier werden Einlagen verschieden gewichtet, sie können bis zu 100 Prozent in die Quote einfließen. Die vorgeschriebene Quote soll wie bei LCR mindestens eins oder höher sein. 48 Im Falle einer Krise soll durch NSFR verhindert werden, dass Banken in großem Umfang langfristige Anleihen mit Verlust verkaufen müssen, nur um ihrer Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Banken sollen zudem besser in der Lage sein, ihre Geschäftsaktivitäten stabil über einen Zeithorizont von einem Jahr zu refinanzieren.49 Die USA haben eigene Regeln für die Liquiditätsquote festgelegt. Diese sind teilweise strenger als die in der EU verabschiedeten Regelungen. Die Federal Reserve, OCC und FDIC haben eine endgültige Regelung für die Umsetzung des Basel-III-Liquidity Coverage Ratio LCR (also für den kurzfristigen Bestand) aufgestellt. Es gibt zwei Versionen des LCR in den USA, einmal für große, international tätige Bankinstitute und eine für andere große BankHoldinggesellschaften und Spar- und Darlehensholdinggesellschaften. 50 Jedes Organ wird aufgefordert, qualitativ hochwertige, liquide Mittel (HQLA) zu halten, welche einfach, schnell und innerhalb einer Frist von 30 Tagen in großen Mengen Bargeld umgewandelt werden können. Dazu wird ein täglicher Test der HQLA auf ihre Anforderungen eingeführt, damit sie in einem Krisenfall auch ihre 30-tägige Frist einhalten können. Diese Regel gilt für alle Bankverbände, die in der Konzernbilanzsumme 250 Mrd. US-Dollar oder mehr besitzen. Auch ist sie verbindlich für Banken, die in ihrer Bilanz für ausländische Exposition von 10 Mrd. US-Dollar oder mehr besitzen. Zuallerletzt gilt die Regel auch für Bankorganisationen, die ihre Tochtergesellschaften als Hinterlegungsstelle nutzen und diese einen Vermögenswert von 10 Mrd. US-Dollar oder mehr hat. Jedoch sind auch Bank-Holdinggesellschaften, Spar- und 48 49 50 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 Vgl.: Bremus Franziska, Lambert Claudia (2014): S. 3 Vgl.: Davis Polk & Wardwell (2014): U.S. Basel III Liquidity Coverage Ratio Final Rule, Seite 5 Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 13 Kreditbeteiligungsgesellschaften von dieser Regel betroffen, jedoch nur welche, die 50 Mrd. US-Dollar oder mehr in ihrer Bilanzsumme vorzuweisen haben. Alle, die weniger vorzuweisen haben, werden nicht von dieser Regel abgedeckt.51 Für alle Banken, die nicht unter diese Regelung fallen, haben die USA Aufsichtsbehörden aufgestellt, welche das Geschäftsmodel, die Kapitalstruktur und das Risikoverhalten bewerten und wenn nötig, Regeln aufstellen. Es wird versucht den Liquidität Standard aus Basel III mit dem DoddFrank-Act zu vereinigen. Die USA regeln ihre Liquiditätsquote (LCR) ähnlich wie Basel III es vorschreibt, jedoch haben sie eine kürzere Übergangsfrist für die Einführung vorgeschrieben. Diese Regelungen sollen bis zum 1.Januar 2017 übernommen sein. Zusätzlich haben die USA seit der Finanzkrise mehrere Aufsichtsbehörden aufgestellt, die auch die Aufgabe haben, die Liquidität von Banken zu überwachen. 52 Die Liquiditätsquote für langfristige Finanzeinlagen (NSFR) wird in den USA noch nicht weitgehend umgesetzt. Durch den Marktdruck der durch die Banken aufkommt, entstehen oft erhebliche Kosten für Anpassung an NSFR. Es ist eine große Herausforderung für kleine Institutionen mit relativ geringen Privatkundeneinlagen, signifikante, potentielle Quellen für stabile und langfristige Finanzeinlagen aufzubauen. Die Umsetzung von NSFR auf den 1. Januar 2018 angelegt.53 51 Vgl.: Federal Deposit Insurance Corporation (2014): Federal Banking Regulators Finalize Liquidity Coverage Ratio, federalreserve.gov 52 Vgl.: Federal Deposit Insurance Corporation (2014): Federal Banking Regulators Finalize Liquidity Coverage Ratio, federalreserve.gov 53 Vgl.: Barnabas Reynold (2014): Basel III Framework: Net Stable Funding Ratio (Proposed Standards), Havard Law School Forum on Corporate Governance and Financial Regulation Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 14 8. Fazit Aus der hervorgehenden Arbeit können nun generelle Aussagen über die Effizienz von Basel-III hinsichtlich der Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für die internationale Kontrolle des Bankensystems ziehen. Bereits bei der Implementierung von Basel-III für die EU und die USA fallen Unterschiede auf. Die EU setzt Basel-III in zwei Gesetzen um, einmal dem CDR-Gesetz und dem CRR-Gesetz. Die USA haben Basel-III in US Final Rules umgesetzt, außerdem hat der Dodd-Frank Act weitere Teile aus Basel-III aufgenommen. Eine Vielzahl an Unterschiede aber auch an Gemeinsamkeiten, kann man anhand der behandelten Punkte erkennen. Der Vergleich der Hauptaufsichtsbehörden der EU und der USA. Die EU hat Aufsichtsbehörden, die supranational die Banken in der EU beaufsichtigen. Die Hauptaufsichtsbehörden legen Leitlinien und Regulationen fest und kontrollieren die Finanzinstitute. Außerdem sind sie die Schnittstelle zwischen den internationalen Märkten der EU und verbinden diese. Anders als die EU haben die USA ein duales System für die Aufsicht des Finanzsystems aufgestellt. Einerseits auf der föderalen Ebene und andererseits auf staatlicher Ebene. Die wichtigsten Aufsichtsbehörden sind: die Fed., der OCC, der OTS und der FDIC. Es ist deutlich erkennbar, dass die USA und die EU verschiedene Auslegungen haben, wie sie ihre Aufsichtsbehörden koordinieren. Ausgehend von der Finanzkrise wurden die Kapitalanforderungen deutlich erhöht um die Stabilität von Banken zu erhöhen. Generell fällt auf, dass die EU und die USA oftmals ähnliche Modelle z.B. bei der Berechnung von Quoten wählen, sich jedoch die genaue Ausgestaltung und/ oder die Ziele unterscheiden. Insbesondere bei der Einlagenversicherung fallen wesentliche Unterschiede zwischen EU und USA auf. Dennoch haben die EU und USA haben beide dasselbe Ziel: sie wollen Vertrauen in das Finanzsystem schaffen bzw. erhalten und die Einleger schützen, damit diese bei einer Bankeninsolvenz sicher sein können, ihre Einlagen zurück zu erhalten. Abschließend möchten wir festhalten, dass es teilweise große Unterschiede bzgl. der Umsetzung und Auslegung der Basel-III Vorschriften zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten gibt. Auf Grund dieser Verschiedenheiten lassen sich Regulierungsarbitrage nicht gänzlich ausschließen. Banking, Finance & Strategy Society 14.12.2015 Bankenregulierung im Internationalen Vergleich 15 Literaturverzeichnis Art. 274, 276, 283 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. Balmer Fröhlich, Nicole (2011): Lösungsansätze in der internationalen Bankenregulierung und in der IFRS-Rechnungslegung als Antwort auf die Finanzkrise 2008/2009, Zürich. Barnabas Reynold (2014): Basel III Framework: Net Stable Funding Ratio (Proposed Standards), Havard Law School Forum on Corporate Governance and Financial Regulation. Bremus, Franziska / Claudia Lambert (2014): Bankenunion und Bankengliederung: Stabilität des Bankensektors in Europa, in: DIW Wochenbericht (Nr. 26). Bundesministerium der Finanzen (2015): Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung. Davis Polk & Wardwell (2014): U.S. Basel III Liquidity Coverage Ratio Final Rule. Ettman et al., (2012): Kompaktwissen Bankbetriebslehre, 20. Auflage, Köln: Bildungsverlag EINS. 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