Abstractrichtlinien

Richtlinien für die Einreichung eines Abstracts für die Jahrestagung der SAfW 2016
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Die Abstracts können als Vortrag oder als Poster eingereicht werden. Das Organisationskomitee behält sich vor, ein als Vortrag eingereichtes Abstract als Poster zu akzeptieren. Wird
das Abstract als Vortrag eingereicht, aber von dem wissenschaftlichen Komitee als Poster
angenommen, so entscheidet der Autor bereits bei der Einreichung, ob er das Abstract als
Poster präsentieren oder zurückziehen will.
Die Abstracts können nur online über www.abstract.safw.ch eingereicht werden. Fax und EMails werden nicht akzeptiert.
Die Abstracts müssen bis zum 31. Juli 2016 (24:00 Uhr) eingereicht werden.
Die Abstracts können nur in Deutsch verfasst respektive eingereicht werden.
Der Inhalt des Abstracts ist wie folgt zu gliedern: Ziel(e) / Methode / Resultate /
Schlussfolgerung: Empfehlung(en) für die Praxis (für Ärzte, für Pflege respektive
andere paramedizinische Berufsgruppen (je separat)).
Die Anzahl Zeichen ist limitiert auf 2‘400 Zeichen (inkl. Leerzeichen, ohne Titel, Autoren und
Institute). Bei Nicht-Einhalten kann das wissenschaftliche Komitee „abgelehnt – erfüllt die
Einreichungskriterien nicht“ im Formular vermerken.
Die Bewertung von Inhaltsangaben basiert auf Punktzahlen für Inhalt und Stil. Es können bis
zu 4 Punkte für den Inhalt und bis zu 2 Punkte für den Stil vergeben werden, was maximal
6 Punkte ergibt.
Checkliste für die Abstract-Evaluation
Inhaltsangaben (4 Punkte)
Klinische Studien
-
Methode
Studiendesign
Stichprobengrösse
Relevanz für
Wundbehandlung
Wichtigkeit der Resultate
Empfehlung für die
Praxis
Fallbeispiele ( n< 10)
- Originalität
- Innovation
- Methode der
Evaluation
- Wichtigkeit der
Resultate
- Empfehlung für die
Praxis
- Ansprechende
Gestaltung
Technologien (neue
Technologien,
Materialien,…)
- Relevanz
- Innovation
- Methode der
Evaluation
- Wichtigkeit der
Resultate
- Empfehlung für die
Praxis
Pflegerelevante Studien
-
Relevanz für die
Pflegepraxis
Innovation
Verwendete
Methode
Wichtigkeit der
Resultate
Empfehlung für die
Praxis
Stil (2 Punkte)
Verständlichkeit: Titel und Ziel geben den Inhalt wieder; der Text ist prägnant und zielgerichtet; die
vorgegebenen Inhaltsangaben sind verständlich beschrieben.
Vollständigkeit: Das Abstract enthält genügend Informationen, die Resultate und die Implikationen für die
Praxis sind präzise beschrieben.
Schreibstil
Klare verständliche Sprache, keine unerklärten Abkürzungen, keine Produktenamen.
Keine Schreib- respektive grammatikalische Fehler.
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Akzeptierte Abstracts werden auf der SAfW-Homepage (www.safw.ch) publiziert. Mit dem
Einreichen des Abstracts gibt der Autor/die Autorin der SAfW die Rechte, das Abstract zu
publizieren.
Schweizerische Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW)
Bahnhofstrasse 55 • Postfach 4218 • 5001 Aarau
Telefon 0840 555 666 • Fax 062 836 20 97 • [email protected] • www.safw.ch
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Die Adressdaten der einreichenden Autoren sind – bei Annahme der Abstracts – zur
Publikation vorgesehen. Wir übernehmen keine Haftung für unvollständige oder falsche
Adressangaben.
Titel und Text dürfen nicht in GROSSBUCHSTABEN eingegeben werden.
Im Abstract-Titel und -Text dürfen keine Autoren-Namen und keine Institute und Kliniken
des Autors erscheinen.
Tabellen und Grafiken, welche für eine objektive Bewertung Ihres Abstracts notwendig sind,
müssen als PDF mitgeschickt werden.
Es dürfen keine besonderen Formatierungen (Unterstreichungen, Fettdruck, Schrägdruck,
Hoch- oder Tiefstellungen) benutzt werden. Anstelle der Symbole > <, tippen Sie bitte >= bzw.
<= und für Hochzahlen wie z.B. 102 benutzen Sie ersatzweise die Schreibweise 10^2.
Vermeiden Sie komplexe mathematische Formeln sowie griechische Buchstaben und
besondere Symbole. Benutzen Sie z.B. ‚IFN-g’ oder ‚IFN-gamma’ statt ‚IFN-γ’.
Gebrauch von Markennamen: Bei allen Referenzen zu Produkten oder Firmen müssen
generische Namen verwendet werden (z.B. Hydrokolloid, Hautäquivalent, pflanzlicher ÖlSpray). Die Erwähnung eines Markennamens im Text ist nicht gestattet und Abstracts die
einen Markennamen im Text enthalten, werden nicht akzeptiert. Mittels Verweis mit * kann in
einer Fussnote der Markenname erwähnt werden.
Der/die einreichende Autor/Autorin wird schriftlich benachrichtigt, ob sein/ihr Abstract
angenommen wurde oder nicht. Die Annahme der Abstracts hat eine verbindliche Anmeldung
zum Kongress - vor allem des Erstautors/der Erstautorin – bis zum 26. August 2016 zur
Folge. Abstracts von Autoren/Autorinnen, die sich nicht registrieren, gelten als zurückgezogen.
Schweizerische Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW)
Bahnhofstrasse 55 • Postfach 4218 • 5001 Aarau
Telefon 0840 555 666 • Fax 062 836 20 97 • [email protected] • www.safw.ch