Richtlinien für die Einreichung eines Abstracts für die Jahrestagung der SAfW 2016 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die Abstracts können als Vortrag oder als Poster eingereicht werden. Das Organisationskomitee behält sich vor, ein als Vortrag eingereichtes Abstract als Poster zu akzeptieren. Wird das Abstract als Vortrag eingereicht, aber von dem wissenschaftlichen Komitee als Poster angenommen, so entscheidet der Autor bereits bei der Einreichung, ob er das Abstract als Poster präsentieren oder zurückziehen will. Die Abstracts können nur online über www.abstract.safw.ch eingereicht werden. Fax und EMails werden nicht akzeptiert. Die Abstracts müssen bis zum 31. Juli 2016 (24:00 Uhr) eingereicht werden. Die Abstracts können nur in Deutsch verfasst respektive eingereicht werden. Der Inhalt des Abstracts ist wie folgt zu gliedern: Ziel(e) / Methode / Resultate / Schlussfolgerung: Empfehlung(en) für die Praxis (für Ärzte, für Pflege respektive andere paramedizinische Berufsgruppen (je separat)). Die Anzahl Zeichen ist limitiert auf 2‘400 Zeichen (inkl. Leerzeichen, ohne Titel, Autoren und Institute). Bei Nicht-Einhalten kann das wissenschaftliche Komitee „abgelehnt – erfüllt die Einreichungskriterien nicht“ im Formular vermerken. Die Bewertung von Inhaltsangaben basiert auf Punktzahlen für Inhalt und Stil. Es können bis zu 4 Punkte für den Inhalt und bis zu 2 Punkte für den Stil vergeben werden, was maximal 6 Punkte ergibt. Checkliste für die Abstract-Evaluation Inhaltsangaben (4 Punkte) Klinische Studien - Methode Studiendesign Stichprobengrösse Relevanz für Wundbehandlung Wichtigkeit der Resultate Empfehlung für die Praxis Fallbeispiele ( n< 10) - Originalität - Innovation - Methode der Evaluation - Wichtigkeit der Resultate - Empfehlung für die Praxis - Ansprechende Gestaltung Technologien (neue Technologien, Materialien,…) - Relevanz - Innovation - Methode der Evaluation - Wichtigkeit der Resultate - Empfehlung für die Praxis Pflegerelevante Studien - Relevanz für die Pflegepraxis Innovation Verwendete Methode Wichtigkeit der Resultate Empfehlung für die Praxis Stil (2 Punkte) Verständlichkeit: Titel und Ziel geben den Inhalt wieder; der Text ist prägnant und zielgerichtet; die vorgegebenen Inhaltsangaben sind verständlich beschrieben. Vollständigkeit: Das Abstract enthält genügend Informationen, die Resultate und die Implikationen für die Praxis sind präzise beschrieben. Schreibstil Klare verständliche Sprache, keine unerklärten Abkürzungen, keine Produktenamen. Keine Schreib- respektive grammatikalische Fehler. 8. Akzeptierte Abstracts werden auf der SAfW-Homepage (www.safw.ch) publiziert. Mit dem Einreichen des Abstracts gibt der Autor/die Autorin der SAfW die Rechte, das Abstract zu publizieren. Schweizerische Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW) Bahnhofstrasse 55 • Postfach 4218 • 5001 Aarau Telefon 0840 555 666 • Fax 062 836 20 97 • [email protected] • www.safw.ch 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Die Adressdaten der einreichenden Autoren sind – bei Annahme der Abstracts – zur Publikation vorgesehen. Wir übernehmen keine Haftung für unvollständige oder falsche Adressangaben. Titel und Text dürfen nicht in GROSSBUCHSTABEN eingegeben werden. Im Abstract-Titel und -Text dürfen keine Autoren-Namen und keine Institute und Kliniken des Autors erscheinen. Tabellen und Grafiken, welche für eine objektive Bewertung Ihres Abstracts notwendig sind, müssen als PDF mitgeschickt werden. Es dürfen keine besonderen Formatierungen (Unterstreichungen, Fettdruck, Schrägdruck, Hoch- oder Tiefstellungen) benutzt werden. Anstelle der Symbole > <, tippen Sie bitte >= bzw. <= und für Hochzahlen wie z.B. 102 benutzen Sie ersatzweise die Schreibweise 10^2. Vermeiden Sie komplexe mathematische Formeln sowie griechische Buchstaben und besondere Symbole. Benutzen Sie z.B. ‚IFN-g’ oder ‚IFN-gamma’ statt ‚IFN-γ’. Gebrauch von Markennamen: Bei allen Referenzen zu Produkten oder Firmen müssen generische Namen verwendet werden (z.B. Hydrokolloid, Hautäquivalent, pflanzlicher ÖlSpray). Die Erwähnung eines Markennamens im Text ist nicht gestattet und Abstracts die einen Markennamen im Text enthalten, werden nicht akzeptiert. Mittels Verweis mit * kann in einer Fussnote der Markenname erwähnt werden. Der/die einreichende Autor/Autorin wird schriftlich benachrichtigt, ob sein/ihr Abstract angenommen wurde oder nicht. Die Annahme der Abstracts hat eine verbindliche Anmeldung zum Kongress - vor allem des Erstautors/der Erstautorin – bis zum 26. August 2016 zur Folge. Abstracts von Autoren/Autorinnen, die sich nicht registrieren, gelten als zurückgezogen. Schweizerische Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW) Bahnhofstrasse 55 • Postfach 4218 • 5001 Aarau Telefon 0840 555 666 • Fax 062 836 20 97 • [email protected] • www.safw.ch
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