Teilrevision der Sportförderungsverordnungen 2015

Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Sport BASPO
Jugend- und Erwachsenensport
Teilrevision der
Sportförderungsverordnungen 2015
Erklärtes Ziel der Teilrevision war, die beiden Programme des Bundes zur Sportförderung – J+S und
esa – zu vereinfachen. Betroffen sind die Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung
(SpoFöV), die Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP) und
die Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO).
Nachstehend ein Überblick über die kommenden Änderungen:

J+S-Kurse und Lager (Sportangebote)
 Keine 80%-Regel mehr
 Anmeldung von Kursen und Lagern mit mehreren Sportarten
 Outdoorsportarten (NG2) in Kursen und Lagern der NG 4 und 5
 Einsatz der Leiterpersonen
 Vereinfachung von Kinder- und Jugendsport
 Abrechnung der Beiträge für Sport + Handicap
 Coach und Angebot
 Bergsport
 Triathlon
 J+S-Ausbildung (Kaderbildung)
 Leiter J+S-Schulsport
 Militärsport
 Bergsport
 J+S-Nachwuchsförderung
1 J+S-Kurse und Lager (Sportangebote)
1.1 Keine 80%-Regel mehr
Kurse: Als Mindestanforderung für einen gültigen Kurs gilt, dass mindestens 3 Teilnehmende anwesend sind während den Mindestanzahl Trainings (Grundsätzlich: NG 1: 15 Trainings in 6 Monaten; NG
2: 5 Aktivitäten in 5 verschiedenen Wochen in 5 Monaten). Wird dies erreicht und sind auch die restlichen Minimalbedingungen erfüllt, gelten alle weiteren Aktivitäten mit 1 oder mehr Teilnehmer als gültig. Lager: Diese Regel ist aufgehoben worden.
1.2 Anmeldung von Kursen und Lagern mit mehreren
Sportarten
Kurse und Lager mit mehreren Sportarten können nun in den Nutzergruppen (NG) 1, 2, 4 und 5 und
für die zwei Zielgruppen (Kinder- und Jugendsport) angeboten werden. Beispiel: Ein Ski-Club kann je
nach Ausbildung der Leiterpersonen eine Gruppe anmelden, die die Sportarten Ski- und Radfahren
ausübt. Bisher war dies bereits in den NG 4 und 5 möglich, in den NG 1 und 2 jedoch nur für Kinder.
1.3 Outdoorsportarten (NG2) in Kursen und Lagern der NG
4 und 5
In den NG 4 und 5 können neu Sportarten der NG 2 (Rudern, Kanusport, Skispringen, Skifahren,
Langlauf, Snowboard, Bergsport, Windsurfen und Segeln) gemäss den Minimalbedingungen der NG 2
angemeldet werden, d.h. 5 Aktivitäten in 5 verschiedenen Wochen in einem Zeitraum von maximal 5
Monaten. Zum heutigen Zeitpunkt gelten die strengeren Minimalbedingungen der Nutzergruppe 1.
1.4 Einsatz der Leiterpersonen
Neu wird zwischen dem Hauptleiter und weiteren Leiterpersonen keine Unterscheidung gemacht. Ausnahmen sind Aktivitäten, für die eine zusätzliche Ausbildung erforderlich ist:
 Lagersport/Trekking
 Bergsport (ausser Sportklettern Kletterwand)
 Segeln «Jolle» und «Yacht»
 Kanusport «Wildwasser» und «Touring».
1.5 Vereinfachung von Kinder- und Jugendsport
Damit es einfacher wird, Kurse oder Lager für die beiden Zielgruppen zu organisieren, können in der
SPORTdb neu Wettkämpfe für Kinder sowie Trainings der Physis und der Psyche angemeldet werden. Nur die offiziellen Wettkämpfe des Verbandes können gemeldet werden.
1.6 Abrechnung der Beiträge für Sport + Handicap
Der Ablauf wird vereinfacht. Das Gesuch muss anhand des Formulars nach Durchführung der Aktivitäten, aber vor Abschluss des Angebots eingereicht werden.
1.7 Coach und Angebot
Neu können mehrere J+S-Coaches das gleiche Angebot verwalten. Die betreffende Organisation
muss allerdings für jedes Angebot einen J+S-Coach bestimmen, der für die abschliessende Kontrolle
der Angaben zuständig ist.
1.8 Bergsport
Diese Sportart besteht neu aus den Disziplinen Skitouren, Bergsteigen, Sportklettern Fels und Sportklettern Kletterwand.
Ein J+S-Leiter Sportklettern (Bergsport) kann nach Abschluss der Grundausbildung (Leiterkurs) Trainings an der Kletterwand leiten. Sie oder er kann eine Gruppe mit maximal 12 Teilnehmenden leiten.
Bei der Kurs-/Lageranmeldung in der Nutzergruppe 2 ist die Sportart «Bergsport» zu wählen. Die einzelnen Touren sind dann einer der vier Disziplinen (Bergsteigen, Skitouren, Sportklettern Fels, Sportkletterns Wand) zuzuweisen.
Abrechnung von Beiträgen für Bergführer: Der Ablauf wird vereinfacht: Beiträge können in der
SPORTdb neu nach der Ausführung der Touren abgerechnet werden; allerdings muss das entsprechende Gesuch vor Abschluss des Angebots eingereicht werden.
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1.9 Triathlon
Weil Schwimmen ein Teil der Sportart Triathlon ausmacht, gehört diese Sportart neu zur Gruppe B
(Sicherheit). Wie bei allen Sportarten dieser Gruppe muss auch hier die maximale Anzahl an Teilnehmenden pro Leiterperson strikte befolgt werden.
2 J+S-Ausbildung (Kaderbildung)
2.1 Leiter J+S-Schulsport
Leiterpersonen mit einer Anerkennung J+S-Schulsport können neu in allen Sportarten der Gruppe A
und in den Nutzergruppen 1, 2 und 4 aktiv sein, ohne dass eine besondere Anerkennung beantragt
werden muss. Gleiches gilt für J+S-Schulsport-Leiterpersonen, die im Schwimmsport oder in Triathlon
aktiv sein wollen, allerdings müssen sie die Zulassungsbedingungen für den Grundkurs der betreffenden Sportart erfüllen (z.B.: SLRG Brevet Plus Pool bestanden). Zur Liste der Sportarten der Gruppe A.
Ein J+S-Leiter Schulsport, der in einer bestimmten Sportart seine Ausbildung weiterführen will, muss
die Anerkennung mittels Formular anfordern (z.B. die Anerkennung J+S-Leiter Hornussen Jugendsport für den Ausbildungsweg zum J+S-Experten Hornussen).
2.2 Militärsport
Militärsportleiter können die Anerkennung für die Sportarten der Gruppe A mittels Formular (unterzeichnet vom J+S-Coach) anfordern.
2.3 Bergsport
Gruppengrösse und Bergführer während der Ausbildung Sportklettern: Die maximale Grösse der
Gruppe pro Bergführer beträgt neu 12 Teilnehmende.
3 J+S-Nachwuchsförderung
Beiträge: Die Phase der Pauschalbeiträge wird bis maximal 31. Dezember 2019 verlängert, da die
Neuausrichtung der J+S-NWF noch nicht abschliessend ausgearbeitet ist. Die aktuellen Pauschalbeiträge bleiben im Jahr 2016 unverändert.
Wir sind überzeugt, mit diesen Änderungen die Programme Jugend+Sport und Erwachsenensport zu
vereinfachen. Sie finden die aktualisierten Dokumente ab dem 1. November 2015 auf den Webseiten
von Jugend+Sport. Bei Angeboten, die nach dem 30. November 2015 abgeschlossen werden, müssen die oben erwähnten Änderungen berücksichtigt werden.
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