restwertgarantie

KUNDEN & FAHRZEUG INFORMATION
Kundenname & Adresse
Name
Adresse
Datum des Inkrafttretens
Garantierter Restwert
[Datum der Auslieferung]
CHF [berechnen]
Fahrgestellnummer
Laufzeit
Jährliche Laufleistung
XXXXXXXXXXXXXXXX
Monate [xx]
[xx.xxx]
Jahr
Art / Modell
Trim
Farbe
2016
Tesla Model S/X
[XX kWh; Signature; Performance]
[Farbe]
RESTWERTGARANTIE
Willkommen in der Tesla Familie! Ihr oben aufgeführtes Fahrzeug (“Fahrzeug”) erfüllt die Anforderungen unserer Restwertgarantie
(“Garantie“). Tesla Motors Switzerland GmbH (“Tesla”) garantiert Ihnen, dass Ihr Fahrzeug nach Ablauf der oben aufgeführten
Laufzeit mindestens den oben aufgeführten Restwert hat. Diese Garantie gibt Ihnen das Recht, Ihr Fahrzeug während den letzten
30 Tagen Ihrer Laufzeit an Tesla zum Garantierten Restwert zurückzugeben. Die Garantie untersteht den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen:
Geschäftsbedingungen

Das Fahrzeug muss durch eines der offiziellen Finanzierungsprogramme von Tesla finanziert werden. Der Kunde muss
während dieser Zeit sämtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzdienstleister nachkommen.

Das Fahrzeug muss entsprechend den von Tesla vorgegebenen Serviceintervallen und -Vorgaben ausschliesslich von
Tesla oder einem Tesla-Servicepartner gewartet werden. Der Kunde hat zudem alles zu unterlassen, was zu einem Verfall
der Tesla Neuwagengarantie führen würde.

Tesla wird das Fahrzeug bei der Rücknahme gemäss den Richtlinien von Tesla für Zustandsbewertungen bei
Fahrzeugrückgaben prüfen. Gegebenenfalls wird der Garantierte Restwert aufgrund von Schäden am Fahrzeug,
übermässiger Abnutzung sowie bei Überschreitung der oben aufgeführten jährlichen Laufleistung angepasst. Bei
Überschreitung der Gesamtlaufleistung erfolgt eine Reduktion des Garantierten Restwertes um CHF 0,20 pro
Mehrkilometer.

Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie uns vorgängig kontaktieren und uns Ihr Fahrzeug 30 Tage vor
Ablauf der oben aufgeführten Laufzeit übergeben. Spätestens bei der Übergabe des Fahrzeugs an Tesla sind durch den
Kunden alle Dokumente zu unterzeichnen und Tesla auszuhändigen, welche notwendig sind, um die Übertragung des
Eigentums am Fahrzeug an Tesla zu ermöglichen.

Der Kunde haftet weiterhin gegenüber dem Finanzdienstleister für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten,
einschliesslich allfälliger Verzugszinsen, Vertragsstrafen und weiterer Ansprüche des Finanzdienstleisters und muss das
Fahrzeug frei von Sicherheitsrechten Dritter an Tesla übergeben. Sofern der Kunde gegenüber dem Finanzdienstleister im
Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an Tesla noch nicht sämtliche Verbindlichkeiten getilgt hat, wird der Kunde Tesla
ermächtigen, die entsprechenden Forderungen des Finanzdienstleisters vom Rücknahmewert in Abzug zu bringen und
direkt an den Finanzdienstleister zu überweisen.

Die Rechte des Kunden aus dieser Garantie sind nicht übertragbar und können nicht an Dritte abgetreten werden. Die
Garantie kann nur vom eingangs erwähnten Kunden persönlich und für das eingangs erwähnte Fahrzeug in Anspruch
genommen werden. Keine andere juristische oder natürliche Person, einschliesslich der Erben oder Rechtsnachfolger des
Kunden, kann Rechte aus dieser Garantie ableiten oder geltend machen. Tesla behält sich ausdrücklich vor, Rechte und
Pflichten aus dieser Garantie ohne vorgängige Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Ab Datum des
Inkrafttretens verfällt diese Garantie ohne weiteres nach Ablauf der oben erwähnten Laufzeit.
Tesla Motors Switzerland GmbH | Pelikanstrasse 10, 8001 Zürich, Schweiz | Telefon: +41 43 344 73 50
Tesla Motors, Inc. ©2016