Form 5 Willkommen in der Schweiz Arbeitsvisum 1. Arbeiten in der Schweiz für mehr als 120 Tage Wenn Sie planen, in der Schweiz für mehr als 120 Tage zu arbeiten, sollte Ihr Visumantrag direkt von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz beim zutreffenden Migrationsamt eingereicht werden (siehe Weblink unten): https://www.bfm.admin.ch/bfm/en/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_kanto ne_und.html ) Sobald Ihre Arbeitserlaubnis genehmigt worden ist, reichen Sie bitte persönlich die folgenden Dokumente beim Schweizerischen Generalkonsulat in Hongkong in folgender Reihenfolge ein: 1 Antragsformular für nationales (Visum D) Visum (ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben) 2 identische Passbilder (35x45 mm) in Farbe, innerhalb der letzten 6 Monaten aufgenommen, heller und glatter Hintergrund, nicht geheftet und nicht beschädigt Aktueller Reisepass - Muss mehr als zwölf Monate gültig sein - Ihr Reisepass sollte nicht beschädigt sein und es müssen mindestens zwei leere Visaseiten vorhanden sein 2 Kopien der folgenden Passseiten, die folgende Angaben enthalten: - Ihr voller Name, Foto, Familieninformationen - Ihr gültiges Hongkong Visum Unterschrift, Ablaufdatum Ihres Reisepasses und Hongkong-Identitätskarte und 2 Kopien davon 1 Kopie des von der Autorisierungsnachweises offiziellen Behörde in der Schweiz ausgestellten Die Bearbeitungszeit für Ihr Visum beträgt 2 Arbeitstage. Bei der Antragstellung muss eine nicht rückerstattbare Gebühr bar bezahlt werden. Kreditkarten oder Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. 2. Arbeiten in der Schweiz für 90 bis 120 Tage Termin: Bevor Sie Ihren Antrag beim Konsulat einreichen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Firma TLScontact über die Internetadresse http://www.green-pass.eu/cn2ch oder per Telefon unter der Nummer: (+852) 6515 3879. Der Termin is kostenlos. Nachdem Sie einen Termin vereinbart haben, reichen Sie Ihren Antrag bitte persönlich zum vereinbarten Zeitpunkt beim Schweizerischen Generalkonsulat in Hongkong ein. Die folgenden Dokumente sind erforderlich: 3 Antragsformulare für nationales (Visum D) Visum (ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben) 4 identische Passbilder (35x45 mm) in Farbe, innerhalb der letzten 6 Monaten aufgenommen, heller und glatter Hintergrund, nicht geheftet und nicht beschädigt Aktueller Reisepass - Muss mehr als zwölf Monate gültig sein - Ihr Reisepass sollte nicht beschädigt sein und es müssen mindestens zwei leere Visaseiten vorhanden sein 2 Kopien der folgenden Passseiten, die folgende Angaben enthalten: - Ihr voller Name, Foto, Unterschrift, Ablaufdatum Ihres Reisepasses und Familieninformationen - Ihr gültiges Hongkong Visum Hongkong-Identitätskarte und 2 Kopien davon 2 Kopien des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitgeberbestätigung Die Bearbeitungszeit für Ihr Visum kann zwischen 8 und 12 Wochen betragen. Bei der Antragstellung muss eine nicht rückerstattbare Gebühr bar bezahlt werden. Kreditkarten oder Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. 3. Arbeiten in der Schweiz für weniger als 90 Tage Termin: Bevor Sie Ihren Antrag beim Konsulat einreichen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Firma TLScontact über die Internetadresse http://www.green-pass.eu/cn2ch oder per Telefon unter der Nummer: (+852) 6515 3879. Der Termin is kostenlos. Nachdem Sie einen Termin vereinbart haben, reichen Sie Ihren Antrag bitte persönlich zum vereinbarten Zeitpunkt beim Schweizerischen Generalkonsulat in Hongkong ein. Die folgenden Dokumente sind erforderlich: 3 Schengen-Visumantragsformulare (ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben) 4 identische Passbilder (35x45 mm) in Farbe, innerhalb der letzten 6 Monaten aufgenommen, heller und glatter Hintergrund, nicht geheftet und nicht beschädigt Aktueller Reisepass - Muss mehr als zwölf Monate gültig sein - Ihr Passport sollte nicht beschädigt sein und es müssen mindestens zwei leere Visaseiten vorhanden sein 2 Kopien der folgenden Passseiten, die folgende Angaben enthalten: - Ihr voller Name, Foto, Unterschrift, Ablaufdatum Ihres Reisepasses und Familieninformationen - Ihr gültiges Hongkong Visum Hongkong-Identitätskarte und 2 Kopien davon 2 Kopien des Arbeitsvertrages bzw. der Arbeitgeberbestätigung Die Bearbeitungszeit für Ihr Visum kann zwischen 8 und 12 Wochen betragen. Bei der Antragstellung muss eine nicht rückerstattbare Gebühr bar bezahlt werden. Kreditkarten oder Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie: Die Ausstellung eines Visums kann nicht garantiert werden. Alle Dokumente müssen auf Englisch oder in einer der offiziellen Landessprachen der Schweiz vorgelegt werden. Nur vollständige Anträge können angenommen werden. Familienmitglieder (Ehepartner, Kind oder Verwandte) von Schweizern und ETFA Staatsbürger sind von der Visumgebühr befreit. Jedoch ist der Verwandtschaftsnachweis erforderlich (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). Zusätzliche Dokumente oder Informationen Generalkonsulat angefordert werden. EFTA Bürger sowie Staatsbürger von Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur können ihre Anträge für die Ausstellung einer Schweizerischen Aufenthaltsgenehmigung direkt in der Schweiz bei der zuständigen Behörden einreichen (siehe Weblink unten), denn die oben genannten Nationalitäten sind von einer Antragstellung für ein nationales (Visum D) Visum im Ausland bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat befreit. https://www.bfm.admin.ch/bfm/en/home/ueberuns/kontakt/kantonale_behoerden/adress en_kantone_und.html können jederzeit vom Schweizerischen Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Schweiz. Weitere Informationen finden Sie unter: www.eda.admin.ch/hongkong.
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