KÖLN GEFAHRGUT Gefahrgut - Mitarbeiterschulung gemäß 1.3 ADR für Straßenverkehr (331.61) VERANSTALTUNGEN IN KÖLN BUCHUNGSHINWEIS Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse- Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die DEKRA Akademie GmbH Köln UNTERRICHTSFORM DAUER TERMINE PREIS BRUTTO Vollzeit 1 Tag Je nach Stand der Anmeldungen ggf. Durchführung bei DEKRA Akademie Düsseldorf! 12.05.2016 - 12.05.2016 08.09.2016 - 08.09.2016 24.11.2016 - 24.11.2016 285,60 EUR ZIELGRUPPE Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Mengen befördert werden, die nach der Tabelle der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit einen Verzicht auf die ADR Bescheinigung erlauben. Fahrer von Fahrzeugen, mit denen Beförderungen durchgeführt werden, die die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nutzen. Alle Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen. - Umschließungen, Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.) - Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen - Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen VORAUSSETZUNGEN Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. ABSCHLUSS Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie HINTERGRUND GÜLTIGKEIT Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend geschult ("unterwiesen") sein. Bei Änderungen der Gefahrgutvorschriften soll eine Auffrischungsschulung erfolgen (1.3 ADR). RECHTLICHE GRUNDLAGEN 8.2.3 ADR und 1.3 ADR INHALTE - Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ ADR) - Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen) - Dokumentation (Begleitpapiere) - Fahrzeug- und Beförderungsarten www.dekra-akademie.de HINWEISE Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de). Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter www.bag.bund.de! 1 KÖLN GEFAHRGUT * Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer. VERANSTALTUNGSORT DEKRA Akademie GmbH Stolberger Str. 200 50933 Köln Tel.: +49.221.937056-0 Fax: +49.221.937056-2 E-Mail: [email protected] ANSPRECHPARTNER Herr Sang Ouk An Tel: +49.221.937056-0 Fax: +49.221.937056-2 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de 2
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