Von fernen Ländern und neuen Horizonten - Villingen

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen
26. Januar 2016 Nr. 1 Jahrgang 3
Neujahrsansprache
Innovatives Konzept
Nachgefragt
Zurück zu den Wurzeln
Oberbürgermeister Dr. Rupert
Kubon skizziert Leitlinien der
Kommunalpolitik
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Jakob Broll hat seine Stelle als
Pflegedienstleiter im HeiligGeist-Spital angetreten
Seite 5
Stadtbibliothek ruft zur zahlreichen Teilnahme an der
aktuellen Kundenbefragung auf
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Musical im Theater am Ring
blickt auf Anfänge der legendären Beatles
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Von fernen Ländern und neuen Horizonten
Volkshochschule startet mit buntem Programm ins neue Jahr / Anmeldungen sind ab Samstag möglich
Aktiv sein, sich inspirieren lassen und immer Neues lernen:
In über 800 Kursen, Seminaren
und Vorträgen bietet die Volkshochschule (vhs) mit ihrem
Frühjahrs-Programm 2016 für
jeden Geschmack genau das
Richtige.
Unter dem Motto 'Wohin geht
die Reise?' widmet sich die
vhs in ihrem neuen Programm
sowohl aktuellen politischen
Themen wie Flucht und Krisen,
gesellschaftlichen Trends sowie
wichtigen Tipps und Hinweisen
für Reisende. »Mit verschiedenen Angeboten zu dieser Fragestellung versucht die vhs in
sämtlichen Fachbereichen neue
oder zukunftsorientierte Themen
zu beleuchten«, so Volker Müller,
Leiter der vhs.
Ein Paar aus Villingen-Schwenningen hat sein Abenteuer
bereits angetreten: Verena und
Helmut Wider erzählen von
einem einzigartigen Trip durch
Georgien und Armenien. Mit
ihren Rädern machten sie sich
'S isch wider sowiit!: Närrische Stadtführung
Am Fasnet-Mentig nach dem Umzug beginnt nach einem Empfang im FranziskanerCafé die beliebte Fasnet-Stadtführung für
Touristen und 'Neubürger'. Los geht es um
10.30 Uhr in der Tourist-Information im Franziskaner Kulturzentrum. Die Anmeldegebühr beträgt elf Euro pro Person. Wer also
Villingen mal von einer anderen Seite erleben und dabei noch 'Villingerisch' lernen
will, sollte diese Führung nicht verpassen.
zum Erlernen und Festigen einer
Fremdsprache an. Wer keine
Vokabeln lernen möchte, kann in
Mal- oder Kochkursen seine Kreativität ausleben oder beim Yoga
für ein paar Stunden den Alltag
hinter sich lassen.
Auch der Gesundheitsbereich
wird mit zahlreichen Angeboten
zur Vorbeugung und Information
beteiligt sein, wie etwa den zum
Teil von Krankenkassen geförderten Kursen zur Rücken- und
Wirbelsäulenprävention, die
sich immer wieder einer starken
Nachfrage erfreuen.
Die vhs ist auch in Zukunft ein
Ort des Lernens und Lebens
und freut sich über viele Begegnungen mit den Teilnehmenden. Das aktuelle vhsProgramm wurde bereits
in der vergangenen Woche
an die Haushalte in der
Region verteilt und ist in
allen vhs-Geschäftsstellen,
den beiden Häusern der
Stadtbibliothek und den
Rathäusern erhältlich.
�� weitere Informationen
Anmeldungen sind im Internet
unter villingen-schwenningen.
de/Bildung, bei der vhs Anmelde-Hotline 82-3344 oder persönlich in den Geschäftsstellen
möglich
Cosmic Concert: Aller guten Dinge sind Drei
© Lieber Anders
Ihre Reise führte sie mit dem Rad durch den Kaukasus: In einem eindrucksvollen
Vortrag berichten Verena und Helmut Wider über ihre Erlebnisse.
(Foto: Wider)
auf, abseits gelegene Klöster,
einzigartige Bauten und atemberaubende Berglandschaften zu
entdecken und in Bildern festzuhalten. Die Ergebnisse haben sie
in einem Vortrag zusammengefasst, der am Freitag, 29. April,
im Umweltzentrum Schwarzwald-Baar zu sehen ist.
Der Europa-Abgeordnete Dr.
Andreas Schwab wird am Donnerstag, 14. April, mit einem
Vortrag zum Thema 'Was bringt
TTIP?' vertreten sein, in dem er
über das Freihandelsabkommen
und die Schaffung gemeinsamer Standards für EU und USA
in Lebensmittel- ,Finanz- und
Umweltfragen informiert.
Eine Neuheit in diesem
Jahr ist die Ehrenamtsakademie, die dabei helfen
will, ehrenamtlich Tätigen
die nötigen Hilfestellungen für ihre Arbeit an die
Hand zu geben. Entstanden ist sie in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Familie, Jugend und Soziales.
Neben der Information stehen
aber auch Inspiration und Weiterbildung bei der vhs an vorderster Stelle. Nach wie vor stellt der
Sprachenbereich den größten
Schulungsbereich dar und bietet
außer Arabisch, Russisch oder
Italienisch viele weitere Kurse
Freunde von Rock und Alternative Music
kommen hier voll auf ihre Kosten: Am
Samstag, 30. Januar, um 20 Uhr werden
neben dem Hamburger Geschwister-Duo
'Doesn't Rhyme With King' auch die lokalen Bands 'Slackline' und 'Lieber Anders'
(Foto) das Jugendhaus K3 zum Beben bringen. Die Besucher erwartet ein Mix aus
verschiedenen Genres, der keine Wünsche
offen lässt. Der Eintritt kostet fünf Euro.
Aus den Fraktionen und Gruppierungen
Seite 2
Stadtratsfraktion
Villingen-Schwenningen
In der Demokratie ist die Presse
eine wichtige Vermittlerin zwischen Politik und Bürgern, indem
sie letztere über politische Entscheidungen informiert. Das gilt
so von den Ortschaftsräten über
den Gemeinderat bis zur ganz
'großen' Politik.
Gerade zur Zeit der Beratungen über den Haushaltsplan der
Stadt für 2016 fällt aber auf, dass
manche Informationen nicht so
rüberkommen, wie sie besprochen wurden, weil die Presseberichte natürlich sehr kurz ausfallen müssen. Wir Gemeinderäte
werden dann angesprochen (bis
öffentlich beschimpft), weil wir
ein Vorhaben vermeintlich verhindern würden. Deshalb will ich
hier ein paar Beispiele zurechtrücken.
Bei mehreren Bauvorhaben
wurde von unserer Fraktion beantragt, einen Teil des für 2016
geplanten Betrages jetzt herauszunehmen und auf das nächste
Jahr zu verschieben, z. B. GaD.
Aus der Erfahrung heraus glauben wir nicht, dass in diesem
Jahr sechs Millionen Euro verbaut werden können.
Als CDU-Fraktion haben wir da
unsere negativen Erfahrungen
machen müssen, als wir für den
Neubau Konrad-Kindergarten einen Millionenbetrag aus einem
Haushaltsjahr in das nächste geschoben haben. Die Überschriften waren damals: der CDU seien Straßen wichtiger als Kinder.
Der geschobene Betrag wurde
übrigens nicht nur ein Jahr später erst verbaut, sondern sogar
erst zwei Jahre später!
Ähnlich verhält es sich mit der
Streichung von Planungsraten
für verschiedene Bau- oder Sanierungsvorhaben, die dann aber
mittelfristig für mehrere Jahre
nicht zur Durchführung kommen.
Bei anderen im Haushalt mit
Finanzmitteln bedachten Vorhaben gibt es das Problem, dass
die Planungen auf lange Sicht
noch nicht so konkret sind, dass
es Sinn macht, in 2016 bereits
Haushaltsmittel dafür festzulegen. Zu diesen Vorhaben gehört
die Entwicklung der Schullandschaft bezgl. Hirschberg-/Friedens-/Janusz-Korczak-Schule in
Schwenningen.
Auch bei der weiteren Sanie-
rung der Fußgängerzone in
Schwenningen, die im dritten
Bauabschnitt jetzt den Muslenplatz selbst betrifft, wollen wir
abwarten, wie die Entwicklung
am s'Rössle und der Bibliothek
weitergeht. Wir meinen, es ist
sinnlos, jetzt den Platz neu zu
gestalten, wenn er später womöglich dann an den Übergängen zur Neuplanung wieder aufgerissen werden muss.
Was erreichen wir mit solchen
Verschiebungen? Wir bekommen
durch realistische Haushaltsbeträge im aktuellen Jahr mehr
Spielraum in den Finanzen, z. B.
durch weniger Schuldenaufnahme oder weniger Plünderung
der städtischen Rücklagen, was
sich dann positiv auf den Haushalt der kommenden Jahre auswirkt. Und damit erhalten wir
uns Handlungsspielräume für die
Zukunft.
Eine Anmerkung zum Schluss:
Dies ist der letzte Fraktionsbeitrag bis nach der Landtagswahl
wegen der gebotenen Neutralitätspflicht. Deshalb möchte ich
Sie, verehrte Mitbürgerinnen
und Mitbürger, bereits jetzt auffordern, von Ihrem Wahlrecht am
13. März Gebrauch zu machen!
Die Hirschbergschule muss erhalten werden. Wie versprochen
sollte die Schadstoffsanierung
baldmöglichst durchgeführt werden, durch die Luftreinigungsgeräte wurde zunächst ein vertretbares Ergebnis erreicht. Die im
Haushalt 2016 vorgesehenen
Mittel für die Sanierung und
Schadstoffsanierung der Hirschbergschule sind unbedingt zu belassen.
Das pädagogische Konzept
hat sich über Jahre bewährt, die
Schule wurde sehr positiv fremdevaluiert. Die Akzeptanz in der
Bevölkerung ist sehr groß. Die
vorübergehende Auslagerung
in die Friedensschule zur Brandschutzsanierung ist akzeptiert.
Dann aber sollte das bewährte
pädagogische Konzept an Ort
und Stelle wieder weitergeführt
werden. Die Qualität der Hirschbergschule ist in Schwenningen
unbestritten.
Die Werkrealschule der Friedensschule sollte ebenfalls er-
halten bleiben. Es sollte unbedingt für diese Schüler eine Alternative in Schwenningen geben. Außerdem ist unbedingt zu
bedenken: Für viele Kinder wäre
eine wohnortnahe Beschulung
an einer kleineren Schule von
Vorteil. Eine Umsetzung in den
Schulverbund am Deutenberg
sollte überdacht werden, zumal
dieser in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden
soll. Schwenningen hätte keine
Realschule mehr.
Dringend sollte die Schulentwicklungsplanung gerade für
den Stadtbezirk Schwenningen seriös fortgeführt werden.
Die Qualität der Schulen und insbesondere die Schülerzahlen der
nächsten Jahre einschließlich der
Flüchtlinge sind zu berücksichtigen. Im Gemeinderat sollen
demnächst die Vorlagen über die
Schulsituation vorgelegt werden.
Diese Ankündigung der Verwaltung ist nicht ausreichend, vielmehr ist eine Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung des
Gemeinderates erforderlich.
Dr. K.-H. Lichte
Für die Freie Wähler Fraktion
�� villingen-schwenningenfreie-waehler.de
1/2016
weitere Millionen in die Ausweisung neuer Baugebiete in den
kleinen Stadtbezirken und die Erschließung des Gewerbegebiets
'Salzgrube'. Doch die hohen Investitionen haben auch eine
Kehrseite. Zu ihrer Finanzierung
werden die Rücklagen massiv
angegriffen: 14,5 Millionen Euro.
Dazu ist eine Kreditaufnahme
vorgesehen. Die SPD versucht,
durch Einsparvorschläge die Kreditaufnahme so gering wie möglich zu halten.
In wirtschaftlich guten Jahren
sollte es gelingen, den städtischen Haushalt ohne zusätzliche
Schulden zu finanzieren. Wir alle
wissen, wie prekär die weltwirtschaftliche Lage ist. Auch eine
Kommune wie VS muss für die
zu erwartenden 'mageren Jahre'
vorsorgen. Im Vollzug des Haushalts 2016 muss jede Möglichkeit genutzt werden, auf Kreditaufnahmen zu verzichten und die
arg geschrumpften Rücklagen
wieder aufzubauen. Die Situation
2008/2009, als in der Folge der
weltweiten Finanz-und Wirtschaftskrise die Stadt ihre Ausgaben und Leistungen extrem
kürzen musste, sollte uns hier
eine Lehre sein.
Ihre SPD-Fraktion
Villingen-Schwenningen
Liebe Mitbürger/innen,
übermorgen wird der Haushalt
für 2016 vom Gemeinderat verabschiedet. Wie steht die SPD
zu diesem Haushalt? Positiv ist,
dass 41 Millionen Euro in die
Stadt investiert werden. Das ist
die höchste Investitionssumme
seit 20 Jahren. Zahlreiche Projekte, die lange Jahre immer wieder verschoben wurden, werden
nun in Angriff genommen. Allein
an 15 Schulen werden Sanierungen vorgenommen. Dies geht
von 100.000 Euro für die Sanierung der Heizung an der Warenbergschule bis zu sechs Millionen Euro für die erste Stufe der
Gesamtsanierung des Gymnasiums am Deutenberg.
Millionen fließen in die Erneuerung von Straßen und Plätzen,
Unsere Fraktion begrüßt die hohen Investitionen in Bildung und
Schule in diesem Jahr. Bei diesem Thema herrscht im Gemeinderat parteiübergreifend Zustimmung.
Die Haushaltsberatungen im
Januar haben gezeigt, dass es
aufgrund der hohen Investition in
anderen Bereichen zu Verschiebungen kommen kann. Dies ist
aus unserer Sicht hinnehmbar.
Ein wichtiges Thema für den
Bereich Schule und Bildung ist
in diesem Zusammenhang unsere Forderung nach einer regionalen Schulentwicklung für
Villingen-Schwenningen. Die Bildungslandschaft in Baden-Württemberg ist durch neue Gesetze,
welche die Landesregierung beschlossen hat, im Umbruch. Zum
einen geht es um die langsame
Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet.
Aktuelles
1/2016
Umstellung auf Zweizügigkeit
mit den neuen Gemeinschaftsschulen bei denen die Abschlüsse für Hauptschule, Werkrealschule und Realschule abgelegt
werden können. Die Realschulen
bleiben zunächst bestehen. Der
Ganztagsbetrieb auch an Grundschulen ist eine weitere große
Herausforderung. Beides wird
den Haushalt noch auf Jahre beanspruchen.
Ja zum Haushalt 2016 fraglich
Die städtischen Rücklagen werden geplündert und die Schulden
sollen sich im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bis zum Jahr
2019 auf rund 60 Mio. Euro verdoppeln. Der Verwaltungshaushalt, der den aktuellen Konsum
der Stadt abbildet, steigt immer
weiter an. Und trotz hoher Steuereinnahmen gelingt es uns
nicht, Rücklagen für schlechtere
Jahre zu bilden: Die Zustimmung
der FDP-Fraktion zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2016 ist
vor diesem Hintergrund fraglich.
Sie hängt am Ende davon ab, ob
wir in den Haushaltsberatungen,
die diese Woche im Gemeinderat stattfinden, die Weichen für
den Haushalt 2017 stellen, der
nicht nur auf Kosten der Zukunft
und unserer Kinder lebt.
DerGewerbesteuerrückganghat
beimRatgroßeFragezeichenhinterlassen.StändigsteigenderBürokratieaufwandverbundenmiterhöhtenPersonalkostenohneresultierendeWertschöpfungkönnte
einGrundsein.Am13.03.AfDwählenPolitikändern#zweistellig
DEUTSCHE LIGA
FÜR VOLK
UND
HEIMAT (DLVH)
Der Haushaltsplan 2016 ist zu
weiten Teilen der völlig verfehlten Flüchtlings-Irrsinnspolitik geschuldet. Statt die Bürgerschaft
zu fragen, hängt man wieder mal
den Brotkorb höher. Es wird fast
alles teurer. Deshalb: Ablehnung! Info: �� j-schuetzinger.de
Seite 3
Jugendlichen Plattformen bieten
Stadträte entscheiden über die Einführung eines Jugendgemeinderates
Morgen, am 27. Januar, kommt
der Gemeinderat ab 16 Uhr
zu seiner ersten regulären Sitzung im neuen Jahr im Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stadtbezirk Villingen)
zusammen.
Das Gremium wird dann unter
anderem über eine Auslagerung
des Bürgeramtes debattieren.
Aufgrund der schlechten Raumsituation werden dringend neue
Räumlichkeiten benötigt, auch
um der hohen Kundenfrequenz
in Zukunft serviceorintiert gerecht werden zu können.
Vorgelegt wird in der Sitzung
auch der Projektbeschluss für
den Bauabschnitt 'Muslenplatz
Süd' beim Großprojekt 'Revitalisierung der Fußgängerzone
Schwenningen'. Mit der Vergabe
von Straßennamen im neuen
Baugebiet 'Friedrichspark' auf
dem ehemaligen Gelände des
Villinger Klinikums befassen sich
die Ratsmitglieder im Anschluss.
Um eine engere Verzahnung
mit dem Gemeinderat zu ermöglichen, soll der Integrationsbeirat
zukünftig um jeweils einen Fraktionsvertreter aus dem Gemeinderat erweitert werden, darüber
soll ebenfalls abgestimmt werden. Auf der Agenda steht auch
die Präsentation eines Konzepts
für die Jugendbeteiligung in VS
in Form von Beteiligungswerkstätten, Projektgruppen, einem
Jugendgemeinderat und einer
Online-Plattform.
Die Fragestunde der Bürgerschaft ist für circa 18 Uhr vorgesehen, die vollständige Tagesordnung ist auf Seite 8 einsehbar.
Am Donnerstag, 28. Januar,
trifft sich der Rat ab 16 Uhr erneut im Matthäus-Hummel-Saal,
um dann den Haushaltsplan für
2016 zu verabschieden.
Als vor 25 Jahren an vielen Orten in Deutschland und eben auch bei uns Fasnetumzüge angesichts des Golfkrieges abgesagt wurden, weil man eine Störung der Veranstaltungen befürchtete, bildeten sich spontane kleine Umzüge. Die Menschen stellten die Kontinuität ihrer Traditionen über die dramatischen Ereignisse des Augenblicks und setzten vielleicht gerade damit ein
unkonventionelles friedliches Signal. Die Welt ist heute nicht friedlicher als vor 25 Jahren. Angesichts der weltweiten Konflikte gäbe es nicht wenige Gründe, auch in diesem Jahr die Fasnet
abzusagen – Terrorakte, Kriege, 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Und manch einer, der am Morgen die Zeitung aufschlägt, denkt beim Blick auf die Schlagzeilen in den Lokalnachrichten, dass sogar die kleinen Katastrophen vor Ort immer heftiger werden. Seltsam nur,
dass der Aufreger von gestern spätestens morgen wieder vergessen ist. Das macht die Ereignisse nicht besser, aber es mahnt uns, langfristiger zu denken. Es ist also gut, aus der Erfahrung der Tradition heraus über den morgigen Tag hinaus zu entscheiden und zu handeln. Der Gemeinderat tut dies am Donnerstag mit dem Beschluss über den Haushalt der Stadt für 2016.
Ob es um Schulsanierungen, um Stadtentwicklung oder Wirtschaftsförderung geht, es geht um
Langfristiges. Da mögen die zur Fasnet gefeierten alten Traditionen ein kleiner Hinweis sein,
dass es auf den langen Atem ankommt, der über die Schlagzeile von heute hinausreicht.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Neutralitätspflicht vor Wahlen
Aufgrund der Neutralitätspflicht von Kommunen vor Wahlen werden im Amtsblatt VS bis zur Landtagswahl am 13. März 2016 keine Stellungnahmen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und
Gruppierungen veröffentlicht. So wird die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet. Ab
dem 22. März erscheint diese Rubrik wieder.
Aktuelles
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1/2016
»Wir werden eine noch buntere Stadt werden«
Neujahrsempfang im Theater am Ring / OB sieht Integration von Flüchtlingen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
treiben, um jedem Bürger einen
gleichberechtigten Zugang zur
Bildung und somit gute Chancen
auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Exemplarisch verwies Kubon auf die millioneschweren Investitionen für das Gymnasium
In seiner Rede machte er deutam Deutenberg, die Garten- oder
lich, dass die Integration der
Haslachschule.
Flüchtlinge eine der zentralen
Neben der Verbesserung der
Aufgaben für VS in den nächsbaulichen Infrastruktur an den
ten Jahren sein wird: »Die MenSchulen habe die Stadt in jüngsschen, die zu uns gekommen
ter Zeit auch erhebliche Anstrengungen unternommen, um etwa
sind und die noch kommen werden, werden lange Zeit bei uns
durch erhöhten Personaleinsatz
bleiben und unser Leben und un- in Kitas oder bei der Schulsozialsere Stadt verändern.
arbeit sowie einen intensiveren Austausch
Das bedeutet für uns
mit den Hochschulen
Herausforderung und
den Bildungsbereich
Chance.«
zu stärken. »Damit
In seinen Ausführungen warb er um ein
schaffen wir eine
konstruktives Miteiwichtige Voraussetnander bei der Intezung, dass vor allem
gration der Flüchtlinjunge Menschen gut
ge: »Wir werden eine
lernen können. All die
noch buntere Stadt
Maßnahmen wären
werden. Und wir alle
auch ohne einen einhaben es in der Hand, Oberbürgermeister Kubon zigen Flüchtling notwendig gewesen.
dass uns diese vielen
Aber die Flüchtlinge haben vieFarben herrlich schmücken«. Dabei sei es wichtig, den Neubürle Themen auf der Agenda nach
gern »unsere gesellschaftlichen
oben gespült, und deshalb kommen diese Projekte gerade jetzt
Werte zu vermitteln und das Eintreten in unseren Gesellschaftsgenau richtig. Denn es gibt keine
vertrag als attraktives Angebot
bessere Chance der Integration
zur Integration auch zu erwarals das gemeinsame Lernen unten.« Gleichzeitig lobte er die vie- ter besten Bedingungen«, erklärlen Ehrenamtlichen, die sich in
te das Stadtoberhaupt.
der Flüchtlingsarbeit engagieren.
Neben guten Bildungschancen
»Da werden genau die Werte,
spielen für Kubon auch die wirtderen Annahme wir von anderen schaftlichen Rahmenbedingunerwarten, gelebt: Mitmenschlich- gen eine entscheidende Rolle –
keit, Toleranz, aber auch Freiheit,
nicht nur bei der Integration der
Gleichberechtigung und demoFlüchtlinge, sondern für die zukratisches Miteinander.«
künftige Stadtentwicklung insgesamt. Hier sieht er das OberzenDamit die Integration gelingt,
trum mit Blick auf die aktuellen
will der Oberbürgermeister auch
Arbeitsmarktzahlen gut aufgezukünftig die Entwicklung des
Bildungsstandortes weiter voran- stellt. Damit der WirtschaftsBeim traditionellen Neujahrsempfang blickte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon auf
ein ereignisreiches Jahr zurück,
das vor allem von der Flüchtlingsthematik geprägt war.
Kita auf digitaler Schnitzeljagd
Mit großem Entdeckergeist
und gut gelaunt ging die Kita
Hammerstatt vor dem Jahres-
wechsel bei einer Geocaching-Tour auf digitale
Schatzsuche (Foto). Ausgestattet mit einem GPSGerät und Hinweisen auf
die Koordinaten der verborgenen Schätze machten sich die Kinder mit ihren Eltern und Erziehern
auf die Suche, deren erfolgreiches Ende mit einem warmen
Punsch gefeiert wurde.
Rund 500 Bürger folgten der Einladung der Stadt zum Neujahrsempfang (oben),
den die 'Jazz ConneXion' des Deutenberg-Gymnasiums musikalisch umrahmte.
standort weiter prosperiert, seien
2015 wichtige Projekte angeschoben worden, etwa die Erschließung des Gewerbegebiets Salzgrube oder das interkommunale
Gewerbegebiet mit der Nachbargemeinde Dauchingen. »Aber
die wirtschaftliche Entwicklung
unserer Stadt braucht nicht nur
Neuansiedlungen, ebenso wichtig sind Investitionen in die Infrastruktur«, betonte Kubon und
hob das Thema 'schnelles Internet' als wichtiges Zukunftsprojekt hervor. »Hier haben wir im
letzten Jahr fünf Millionen Euro
für den Zweckverband Breitband
bereitgestellt«, unterstrich der
OB. Mit dem nun gestarteten integrierten Stadtentwicklungskonzept möchte er VS zukunftsfähig
aufstellen und dabei alle Bürger mitnehmen: »Dieser Leitbildprozess wird sich nicht nur mit
den eher technokratischen Fragen des Städtebaus befassen,
sondern eine Perspektive entwickeln, wie wir unser Gemeinwesen künftig gestalten wollen.«
�� die Rede des OB im Wortlaut
villingen-schwenningen.de
Freizeitspaß für Kinder am Neckar
Auch im neuen Jahr bietet das
Amt für Schule, Bildung und
Sport in der Kindertagesstätte
Hammerstatt (Hammerstattstraße 161, Stbz. Schwenningen) jeden Mittwochnachmittag ein
buntes Freizeitprogramm für Kinder im Alter von neun bis zwölf
Jahren an, die keinen Hort besuchen. Von 16 bis 17.30 Uhr können Kinder kostenlos basteln,
sich mit Freunden treffen oder
die Natur erkunden. Sie werden
dabei von zwei pädagogischen
Fachkräften betreut. So haben
die Kinder in den letzten Wochen am Neckar gespielt, Kürbisse ausgehöhlt oder das Jugendhaus besucht. Wer gerne
zur Schnupperstunde vorbeikommen möchte, ist herzlich eingeladen. Bei Interesse können sich
Eltern gerne in der Kita unter Tel.
07720/61718 melden.
1/2016
Aktuelles
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Kurz notiert
Altenpfleger setzt auf Mobilität
Leben mit Handicap
Heilig-Geist-Spital verschafft Bewohnern mit Spezialgeräten mehr Lebensqualität
OB-Sprechstunde
Zu seiner nächsten Bürgersprechstunde lädt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon
alle Interessierten am Dienstag, 2. Februar, von 16.30 bis
18 Uhr ins Bürgerservice-Zentrum Schwenningen ein.
Ämter geschlossen
Die städtischen Dienststellen
bleiben am Fasnetsmontag,
8. und -dienstag, 9. Februar,
geschlossen.
Jakob Broll ist Altenpfleger
aus Leidenschaft. Und er hat
sich ein Ziel gesetzt, das er als
neuer Pflegedienstleiter im
Heilig-Geist-Spital bereits umzusetzen begonnen hat: Alte
Menschen so lange wie möglich in Bewegung zu halten.
'Wer rastet, der rostet' – dieses
Sprichwort kennt jeder. Gymnastik, Sitztänze, gemeinsames Kochen, Backen und Singen gehören schon lange zum täglichen
Angebot im Alten- und Pflegeheim Heilig-Geist-Spital. Um
jetzt auch klassisch bettlägerige Bewohner an den Gemeinschaftsaktivitäten teilhaben lassen zu können, setzt Jakob Broll
(Foto) auf neueste Entwicklungen zum Thema 'Mobilität im Alter'. Gerade wurden zwei Spezialsessel angeschafft, in denen
die eigentlich ans Bett gefesselten Menschen gut aufgehoben
sind und zudem fast überall hingeschoben werden können.
Mobilität im Alter steht
im Vordergrund
Damit die Bewohner möglichst
lange selbst mobil bleiben, setzen Jakob Broll und seine Mitar-
erhöht das Selbstwertgefühl und damit die Lebensqualität«, davon ist
der 27-Jährige überzeugt.
Er handelt in Sachen Bewegung nach dem Motto: So wenig wie möglich unterstützen, aber
so viel wie nötig. Wichtig sei das besonders bei
Menschen mit Demenz:
»sonst vergessen sie,
wie man läuft«.
Jakob Brolls Werdegang ist beeindruckend.
Nach der Mittleren Reife und einem freiwilligen
sozialen Jahr ließ er sich
zum Altenpfleger ausbilden. Anschließend sammelte er erste Berufserfahrungen und begann
2011 die Weiterbildung
zum Fachwirt für Organisation und Führung, leiJakob Broll nutzt moderne Technik um den Aktitete dann einen Wohnbeonsradius von bettlägerigen Bewohnern des
reich. Seit Juli 2015 ist er
Villinger Heilig-Geist-Spitals zu vergrößern.
nun Pflegedienstleiter im
beiter auf Prävention. Am 'Moto- Heilig-Geist-Spital und Chef von
drei Wohnbereichen mit 170 Bemed' herrscht Andrang. Viele
wohnern, 100 Pflegekräften und
möchten das an einen Heimtrainer erinnernde Bewegungsgerät 15 Auszubildenden.
nutzen. Die Pflegekräfte wurden
�� mehr zum Heilig-Geist-Spital
geschult, »das Gerät steht nicht
spitalfonds-villingen.de
still«, sagt Broll. »Mobil zu sein
Foto: Spitalfonds
Für Donnerstag, 28. Januar,
lädt der städtische Beirat für
Menschen mit Behinderung
in den Stadtbezirk Schwenningen ein. Die Sprechstunde
findet im Liegenschaftsamt
(Winkelstraße 9, 3. OG, Zimmer 410) statt. Die nächste
Sprechstunde im Stadtbezirk
Villingen findet am Donnerstag, 11. Februar, im AbtGaisser-Haus (Schulgasse
23) statt. Bürger mit und ohne Handicap können bei den
Sprechstunden jeweils von 17
bis 18.30 Uhr mit den Beiratsmitgliedern über das Thema
Inklusion und persönliche Anliegen sprechen.
Historisches Stadtbild erhalten
Foto: Narrozunft
Stadt VS unterstützt Sanierung denkmalgeschützter Gebäude
Der Einsatz des langjährigen Schriftführers der Historischen Narrozunft Villingen, Matthias Reiner (l.), wurde nun in der jüngsten Generalversammlung
des Traditionsvereins gewürdigt. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (r.) verlieh ihm für seine Verdienste die Ehrennadel des Landes ­Baden-Württemberg
und würdigte seine wichtige Rolle in der Zunft. Diese sei nicht nur verantwortungsvoll, sondern erfordere auch jede Menge Ausdauer. »Denn wer schreibt,
der bleibt«, so der OB in seiner Laudatio. Der 4.260 Mitglieder starke Verein
durfte seit 1995 auf das Engagement Reiners als Zunftschreiber zählen. Als einer von 29 aktiven Ratsherren war er auch maßgeblich an der erfolgreichen
Sanierung der Zehntscheuer beteiligt. Als Leiter des Marketings des Großprojekts konnte Matthias Reiner viele Sponsoren und Spenden für die Instandsetzung des historisch wertvollen Gebäudes in der Villinger Innenstadt gewinnen.
Über finanzielle Unterstützung
durch die Stadtverwaltung konnten sich kurz vor Weihnachten
Besitzer historischer Gebäude in
Villingen-Schwenningen freuen.
2015 förderte die Untere Denkmalschutzbehörde mit freiwilligen Zuschüssen die Gestaltung, Instandsetzung und den
Unterhalt von Fassaden denkmalgeschützter Häuser. Insgesamt schüttete die beim Amt für
Stadtentwicklung angesiedelte
Dienststelle 18.000 Euro aus.
»Uns ist es wichtig, das kulturelle Erbe der historischen Innenstadt von Villingen und die Kulturdenkmale der Gesamtstadt zu
erhalten«, erklärte Sigrid Fiehn
von der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die Zuschüsse wurden
unterschiedlich verwendet: Außer in den Einbau neuer Sprossen- oder dreiflügeliger Fenster
flossen die Mittel beispielsweise
in den Erhalt und die Sanierung
von Fenstergewänden, die Instandsetzung historischer Fenster, den Anstrich von Giebeln,
die Instandsetzung von Erkern
und Aufzugsgaupen.
In der Niederen Straße 57 (Foto) wurden neue Fenster eingesetzt. Zuvor waren es einflügelige Fenster, jetzt sind neue
Sprossenfenster in Holz eingebaut worden. Diese Maßnahme
stellt einen positiven Beitrag zur
Stadtbildpflege und Stadtgestaltung dar.
Grundlage für diese freiwillige
Leistung der Stadt ist eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen
zur Fassadenrenovierung und
Stadtbildpflege
vom Juli
2012.
Aktuelles
Seite 6
Meinung der Leser ist gefragt
Stadtbibliothek nimmt an Kundenbefragung teil / Aktion läuft bis zum 31. März
Die Stadtbibliothek nimmt
seit Beginn des neuen Jahres an einer Kundenbefragung
teil, die von der Fachstelle für
öffentliche Bibliotheken beim
Regierungspräsidium Freiburg
durchgeführt wird.
ist es auch repräsentativ und
wir können wirklich verlässliche
Schlüsse ziehen.«
Die Ergebnisse der anonymen
Befragung werden ausgewertet
und
In 13 Fragen wird nach
der Meinung zum Ambiente, zum Angebot, den
Öffnungszeiten und zur
allgemeinen Zufriedenheit mit der Stadtbibliothek gefragt.
Für Bibliotheksleiter
Volker Fritz eine tolle Sache: »Wir haben uns in
den letzten Jahren stark
verändert, weil sich auch
der Anspruch an uns geändert hat – und diese
Entwicklung wird
sich fortsetzen. Aber
wir brauchen natürlich auch die Rückmeldung, wo wir
was verbessern sollten, aber auch, wo es gut läuft.«
Rege Teilnahme erwünscht
Wichtig ist Fritz auch, dass möglichst viele Besucherinnen und
Besucher teilnehmen: »Nur dann
Dieter Zanger, verantwortlich
für die Durchführung der Befragung, erläutert das Vorgehen:
»Die Teilnahme an der Umfrage
ist sowohl direkt vor Ort an einem aufgestellten Rechner oder
von Zuhause aus über die
Homepage der Stadtbibliothek möglich.
Teilnahme online oder vor
Ort möglich
©Trueffelpix/Fotolia.com
auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der anderen teilnehmenden Bibliotheken wird dem
städtischen Team zur Verfügung
gestellt werden.
Die Antworten werden dann von der
Fachstelle in Freiburg
ausgewertet«.
Aber auch 'offline'
kann man sich an der
Befragung beteiligen:
Die Fragebögen liegen in
beiden Häusern der Stadtbibliothek aus und können
dort ausgefüllt
wieder eingeworfen werden.
Mit der Befragung wurde am
12. Januar begonnen.
Sie läuft noch bis zum 31.
März diesen Jahres.
Für Rückfragen stehen Volker
Fritz unter Tel. 82-2240 und Dieter Zanger unter Tel. 82-2266
gerne zur Verfügung.
1/2016
Mittelstandspreis 2016
Am 5. Juli wird zum zehnten
Mal die Lea-Trophäe im Neuen Schloss in Stuttgart vergeben. Das Ministerium für
Finanzen und Wirtschaft in
Baden-Württemberg sowie
Caritas und Diakonie zeichnen
mit diesem Mittelstandspreis
jedes Jahr Unternehmen aus,
die neben der eigentlichen
Geschäftstätigkeit soziale Verantwortung übernehmen und
durch enge Zusammenarbeit
mit Partnern aus Schulen, Vereinen oder wohltätigen
Organisationen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen
aus Baden-Württemberg, die
sich für soziale Projekte wie
die Schulung von Kindern im
Bereich Ernährung oder die
Integration behinderter oder
obdachloser Menschen einsetzen. Bewerbungsschluss
ist der 31. März.
�� weitere Informationen
Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung, Kim Hartmann,
Tel. 0711-2633-1147, E-Mail
[email protected]
oder im Internet unter
mittelstandspreis-bw.de
Die 'Hohen Tage' stehen bevor
Schmucke Innenstädte erfreuen
Verschiedene Figuren gehören zur Fasnet / Tasse zu gewinnen
Insgesamt 37 Weihnachtsbäume wurden in VS aufgestellt
Carola Schuble, Eberhard Joos
und Thomas Streb wussten wie
auch viele weitere Rätselteilnehmer die richtige Antwort und
wurden von unserer Glücksfee
unter allen Einsendern ermittelt.
Die drei Gewinner dürfen sich
über je einen Gutschein für zwei
Foto: WTVS
am Straßenrand mit Süßigkeiten aus
ihrem geflochtenen Deckelkörbchen erfreut?
Wenn Sie die
richtige Antwort
wissen, senden Sie diese
bis spätestens
Sonntag, 31. Januar, per E-Mail
an [email protected]. Nennen Sie darin die
Lösung und Ihren Namen mit
vollständiger Anschrift.
Zu gewinnen gibt es einen
limitierten Kaffeebecher in den
Stadtfarben rot und grün.
Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten
Amtsblatt-Ausgabe am 16. Februar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen
Rätselfreunden viel Glück!
RÄTSEL-
Zu einem geselligen Plausch
scheinen sich die fünf Damen
auf dem obigen Foto zusammengefunden zu haben. Ein besonderer Anblick, denn nur an
wenige Tagen im Jahr kann man
den alten Weiblein auf Villingens
Straßen begegnen.
Wie heißt die charakteristische, Villinger Fasnetsfigur, die Stachi oder
Narro bei den Umzü?
??
gen begleitet und
ECKE
die Zuschauer
Längst haben die Innenstädte
von Villingen und Schwenningen
ihr stimmungsvolles, weihnachtliches Lichterkleid wieder abgelegt
(Fotos). Vom ersten Advent an bis
kurz nach Dreikönig schmückten
insgesamt 37 Christbäume die
Doppelstadt und sorgten für eine
tolle Atmosphäre.
Nach der Gesamtzahl der
Christbäume fragten wir in unserer letzten Amtsblatt-Ausgabe.
Das 'Weihnachtsquiz' versprach
nicht nur besondere Preise, sondern auch eine gleich dreifache
Gewinnchance.
Fotos: Michael Kienzler (2)
Personen für eine frei wählbare
Veranstaltung im 'Theater im
Capitol', im 'Theater am Ring'
oder für eines der Meisterkonzerte 'Großer Zyklus' freuen.
Die Präsente werden in den
nächsten Tagen versandt.
Herzlichen Glückwunsch!
Aktuelles
1/2016
S' goht degege!
Fünfte Jahreszeit in VS nähert sich ihrem Höhepunkt
Der Villinger Narro, im Volksmund auch
'Maschgere' genannt, gilt als der Aristokrat der schwäbisch-alemannischen
Fasnet. (Foto: Michael Kienzler)
In wenigen Tagen übernehmen
die Narren das Kommando in
Villingen-Schwenningen. Vom
'Schmotzigen Dunschtig' bis
Aschermittwoch herrscht dann
wieder Ausnahmezustand in
der Baden-Württemberg-Stadt.
Sowohl im Stadtbezirk Villingen,
einer der Hochburgen der traditionsreichen schwäbisch-alemannischen Fasnet, als auch im
Stadtbezirk Schwenningen und
in nahezu allen Ortschaften von
VS finden an den Hohen Tagen
zahlreiche Umzüge und unzählige Veranstaltungen statt (eine
kleine Auswahl siehe Infokäs-
ten rechts). Tausende Besucher
werden dann wieder die Umzugsstrecken säumen und das
närrische Treiben von Wuescht,
Morbili, Moosmulle und all den
anderen traditionsreichen Figuren der Fasnet bewundern. Anschließend wird in den zahlreichen Fasnet-Stüble und Kneipen
weitergefeiert.
Für die ganz jungen Narren
bieten die beiden Jugendhäuser K3 (Kalkofenstraße 3, Stbz.
Villingen) und Spektrum (Alleenstraße 16, Stbz. Schwenningen)
auch in diesem Jahr wieder ein
buntes Programm an. Nach dem
Kinderumzug steigt am 'Schmotzigen Dunschtig', 4. Februar, im
K3 um 15 Uhr eine große Kinderfasnets-Party. Die Besucher können sich auf ein Klappstuhltheater und kreative Bastelangebote
sowie ein Kasperletheater und
den Auftritt des städtischen Kinder- und Jugendzirkus freuen.
Der Eintritt kostet zwei Euro.
Im Spektrum heizt ebenfalls
ab 15 Uhr ein DJ die Stimmung
an. Bei der Party für Groß und
Klein gehen die Kinder nicht nur
auf die berühmte 'Reise nach Jerusalem', sondern können auch
beim Zeitungs- oder Limbotanz
viel Spaß haben. Höhepunkt des
Nachmittags ist ein Kostümwettbewerb, bei dem die drei besten
Verkleidungen prämiert werden.
Im Elterncafé werden Würstchen
und Getränke angeboten. Der
Eintritt ist frei.
Seite 7
Die Hohen Tage im Stadtbezirk Villingen
Schmotziger Dunschtig
14 Uhr
Kinderumzug durch die Hauptstraßen, anschließend Kinderfasnet im Jugendhaus K3
bis 22 Uhr
Fasnettreiben in der Innenstadt
Fasnet-Sunntig
14 Uhr
18 Uhr
19 Uhr
Im Riet: Empfang des 'Katers Miau' aus dem Romäusturm
Schlüsselübergabe am Rathaus am Münster
Fasnetsuche der Glonki-Gilde am Bickentor
Fasnet-Mentig
6 Uhr
Wecken durch die Katzenmusik und Glonki-Gilde
8 Uhr
Einmarsch der Katzenmusik in die Stadt
9 Uhr
Historischer Umzug der Narrozunft
10.15 Uhr
Umzug der Südstadtclowns
12 Uhr
Schlussappell der Katzenmusik mit Ordensverleihung am
Latschariplatz
14.15 Uhr
Obere Straße und Rietstraße: Maschgerelauf der Narrozunft
16.30 Uhr
Niedere Straße und Rietstraße: Umzug der Glonki-Gilde
Fasnet-Dienschtig
13.30 Uhr
Großer Umzug der Zuggesellschaft
22.30 Uhr
Einfangen des 'Katers Miau' am Latschariplatz und Rückgabe in
den Romäusturm
24 Uhr
Strohverbrennen der Wuescht mit Schlüsselrückgabe auf dem Münsterplatz
Die Hohen Tage im Stadtbezirk Schwenningen
Schmotziger Dunschtig
7.30 Uhr
Narrenfrühstück in der Zunftstube
13.30 Uhr Aufstellen des Kindernarrenbaums auf dem Hockenplatz
14 Uhr
Kinderumzug der Ziegelbuben mit Start am Hockenplatz,
anschließend Kinderfasnet im Jugendhaus Spektrum
19 Uhr
Schlüsselübergabe auf dem Marktplatz
Fasnet-Freitig
11 Uhr
14.30 Uhr
Verhaftung des Oberbürgermeisters und Prozess vor dem Narren-
gericht im Rathaus am Marktplatz
Kinderfasnet in der Bürkturnhalle, Narrentreiben in der Stadt
Fasnet-Samschtig
12 Uhr
Narrenbaumstellen und anschließend Narrensprung auf dem Muslenplatz
Fasnet-Sunntig
7 Uhr 14 Uhr
Wecken durch die Fanfarenzüge
Großer Fasnetumzug mit anschließendem Narrentreiben
Fasnet-Mentig
20 Uhr
Fasnet-Party in der Zunftstube
Fasnet-Dienschtig
19 Uhr
Verbrennen der Fasnet auf dem Muslenplatz mit Schlüsselrückgabe
Aschermittwoch
17.45 Uhr
Geldbeutelwäsche am Narrenbrunnen auf dem Hockenplatz
Auf dem Mangin-Gelände soll aus Visionen bald Wirklichkeit werden
Amt für Stadtentwicklung präsentiert Vorentwurf der Rahmenplanung / Projektbündnis will bezahlbaren Wohnraum schaffen
Wie könnte das Mangin-Gelände
zukünftig aussehen? Die Stadt
hat nun im Franziskaner-Kulturzentrum mit den weiteren Projektbeteiligten einen ersten Entwurf der Rahmenplanung für die
Konversionsfläche vorgestellt. In
das Konzept sind auch Ideen der
Bürger vom Tag der offenen Tür
im Juni 2015 eingeflossen.
Das einstige Kasernen-Areal
soll schrittweise entwickelt und
in vier kleinere, verkehrsberuhigte und grüne Quartiere mit unterschiedlichen Preissegmenten aufgeteilt werden. Als erstes
möchten die Planer die nordwestliche Fläche 'Am Sägebach'
entlang der Wald- und Richthofenstraße angehen. »Anfang
2018 könnten die ersten Bauarbeiten beginnen«, stellte Erster
Bürgermeister Detlev Bührer in
Aussicht. Die Erschließung ist für
2017 vorgesehen.
Rund 400 Wohneinheiten für
rund 900 Personen sollen insge-
WBG-Geschäftsführer Rainer Müldner
präsentierte für das 'Bündnis für faires
Wohnen' den Bürgern das Konzept für
ein zentrumsnahes Wohnquartier.
samt auf der zuletzt von der französischen Armee genutzten Anlage entstehen. »Es geht darum,
Wohnraum zu schaffen, der für
breite Bevölkerungsschichten erschwinglich ist«, erklärte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon.
Was unter 'bezahlbar' zu verstehen sei, machte Rainer Müldner vom 'Bündnis für faires Wohnen' deutlich: »Dies bedeutet
mindestens zehn Prozent unter
dem Mietspiegel«, so der Geschäftsführer der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft WBG,
die das Gelände mit den anderen
Baugenossenschaften in VS und
dem Spitalfonds Villingen entwickeln möchte. Für die preisgünstigsten Wohneinheiten auf dem
früheren Militärgelände nannte
Müldner 5,50 Euro pro Quadratmeter als erste 'Hausnummer'
für spätere Mietpreise. »Das ist
aber nur zu schaffen, wenn wir
von Beginn an die Kosten für das
Projekt im Griff haben«, mahnte er an. Dann werde sich das
Mangin-Areal zu einem urbanen
Quartier entwickeln, »das einem
Oberzentrum gut zu Gesicht
steht«, ist Müldner überzeugt.
Ob rund um den ehemaligen
Exerzierplatz Teile der Stadtverwaltung oder etwa auch Kultureinrichtungen angesiedelt werden, steht indes noch nicht fest.
�� weitere Informationen
villingen-schwenningen.de
Tagesordnung Gemeinderat / Nachruf
Einladung
zur
22. Sitzung des Gemeinderates
am Mittwoch, dem 27. Januar 2016
im Matthäus-Hummel-Saal², Stadtbezirk Villingen
Beginn: 16 Uhr
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
1. Beschlussvorlagen
1.1 B
enennung eines sachkundigen Bürgers für den Technischen
Ausschuss
1.2 E
igenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen
– Wirtschaftsplan 2016
1.3 E
igenbetrieb Breitbandversorgung Villingen-Schwenningen
– Wirtschaftsplan 2016
1.4 1
. Änderung des 'Einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplans
Niederwiesen' im Stadtbezirk Villingen
– Anpassung an das Vergnügungsstättenkonzept (Aufstellungsbeschluss)
2. Zurückstellung einer Bauvoranfrage für das Flurstück Niederwiesenstraße 35/1
1.5 Ä
nderung des Bebauungsplans 'Herdenen' im Teilbereich der
Straße 'Auf Herdenen' im Zentralbereich
– Aufstellungsbeschluss
1.6 E
inziehung (Entwidmung) einer Teilfläche des Straßengrundstücks
Flst. 2405, Auf Herdenen
1.7 Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Flurstück
Nr. 57, Wilhelm-Becker-Straße 13, Weilersbach
1.8 Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg, Auslagerung des
Schulbetriebs, Vergabe von provisorischen Schulgebäuden in
Containerbauweise – Aufhebung
1.9 Auslagerung Bürgeramt
1.10 Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im Stadtbezirk Schwenningen
– Projektbeschluss für den Bauabschnitt Muslenplatz Süd
1.11 Straßenbenennung im Baugebiet 'Friedrichspark' Gemarkung
Villingen
1.12 Beirat für nachhaltige Stadt- und Umweltentwicklung
– Besetzung mit sachkundigen Bürgern
1.13 Integrationsbeirat – neue Struktur
1.14 Benennung von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss
– Besetzung Stadtjugendring
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
2.
3.
4.
– Besetzung Kinder- und Familienzentrum David-Fuchs-Haus
Konzept für die Jugendbeteiligung in Villingen-Schwenningen
Ä
nderung der Hauptsatzung in Personalangelegenheiten
Befristete Aufbewahrung tontechnischer Aufzeichnungen zur
Dokumentation gemeinderätlicher Gremiensitzungen
Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt VillingenSchwenningen
Bericht/Information der Verwaltung
Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates
Fragestunde der Bürgerschaft um ca. 18 Uhr
Villingen-Schwenningen, den 21. Januar 2016
Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister
Einladung
zur
23. Sitzung des Gemeinderats Haushaltsplan-Verabschiedung
am Donnerstag, dem 28. Januar 2016
im Matthäus-Hummel-Saal², Stadtbezirk Villingen
Beginn: 16 Uhr
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung:
1.
Beschlussvorlagen
1.1 Verabschiedung der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan / Produktbuch 2016 einschließlich
Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung mit
Investitionsprogramm
Villingen-Schwenningen, den 21. Januar 2016
Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister
– Änderungen der Tagesordnungen bleiben vorbehalten –
² Sitzungssaal ist nicht barrierefrei zu erreichen
Rats- und Bürgerinformationssystem Stadt VS
Mit diesem digitalen Informationsportal erhalten Sie Einblick
in die Sitzungstermine, Tagesordnungen, die Beschluss- und
Informationsvorlagen und, im Nachgang zu Sitzungen, auch die
gefassten Beschlüsse sowie die Sitzungsprotokolle.
�� ris.villingen-schwenningen.de
Nachruf
Mit großer Betroffenheit müssen wir Abschied nehmen von
Hartmut Pekari
der am 12. Januar 2016 im Alter von 64 Jahren verstarb.
Hartmut Pekari war mehr als 41 Jahre als Vermessungsingenieur beim
Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen beschäftigt.
Wir haben einen wertvollen Mitarbeiter verloren, den wir nicht vergessen
werden und sind dankbar ihn kennengelernt zu haben.
Seinen Angehörigen gehört unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
1/2016
Brigitte Quattländer
Die Personalvertretung
© Volker Zintgraf/pixelio.de
Seite 8
KULTURZEIT
1/2016
Seite 9
■ Volker Lechtenbrink
ist 'Der Mentor'
Ein abgründig-amüsanter Blick
in die Abgründe des Literaturbetriebs – und eine Paraderolle
für den Publikumsliebling Volker
Lechtenbrink: Die Komödie 'Der
Mentor' von Daniel Kehlmann ist
am Sonntag, 14. Februar, 20 Uhr
im Theater am Ring zu sehen.
© Fantitsch
'Backbeat' zeichnet mit Livemusik und großen Hits ein Genrebild der 60er
Tipps & Termine
Die wilden Lehrjahre der Beatles
John Lennon, Paul McCartney,
George Harrison, Pete Best und
Stuart Sutcliffe träumen vielleicht
von einer großen Karriere, doch
vor dem Auftritt im 'Indra Musikclub', einer ehemaligen StripteaseBar, liegt der Starruhm in weiter
Ferne. Die Bezahlung ist miserabel, die Unterkünfte armselig, in
den Nachtlokalen regieren zwielichtige Unterweltgrößen. Doch
schon bald avancieren die Fünf
zum Geheimtipp. Ohne Reibereien geht der fulminante Start
nicht vonstatten. Die Atmosphäre
aus Gewalt und Alkohol färbt auf
die junge Gruppe ab. Die Freundschaft zwischen den Bandmitgliedern wird erst Recht auf die Probe
gestellt, als sich John Lennon und
Stuart Sutcliffe in dieselbe Frau verlieben: Fotografin Astrid Kirchherr.
Zu ihrer Hamburger Zeit sind die Beatles noch weit vom Starruhm entfernt –
nicht aber von ihrer 'Pilzfrisur'.
(Foto: G2 Baraniak)
Sie wird die legendäre Beatles-Frisur ablichten und so das Markenzeichen einer ganzen Generation
prägen. Der 'Pilzkopf' ist im Übrigen eine Kreation des Fotografen
Jürgen Vollmer. Er trug die Frisur
lange bevor er Astrid Kirchner und
die Beatles kennengelernt hatte.
In der 'Beatles Anthology' wird
John Lennon zitiert: »Jürgen hatte nach unten gekämmte Haare
mit Pony, was uns ziemlich gut
gefiel. Wir sind zu seiner Wohnung und wurden dort von ihm
auf die gleiche Art frisiert – wobei das Wort zerschnippelt wohl
passender wäre.«
'Backbeat – Die Beatles in Hamburg' erzählt von den Lehrjahren
der späteren 'Fab Four'. Das Altonaer Theater nimmt den gleichnamigen Universal-Spielfilm als
Vorlage und verwebt Handlung
und Musik zu einer fließenden,
atmosphärisch dichten Zeitreise.
Dazu gehören legendäre Titel wie
'Love me do' und 'I saw her standing there' – live gespielt von einem Quintett, das nach der Uraufführung in Hamburg umgehend
als »Altonaer Beatles« geadelt
wurde: David Nádvornik, Eiko Keller, Delio Malär, Florian Clyde und
Yannik Meyer überzeugen nicht
nur als Musiker, sondern auch als
Schauspieler – sie wissen Riffs
und Gags punktgenau zu setzen.
So ist 'Backbeat' weitaus mehr
als 'nur' eine Beatles-Hommage,
sondern eine gelungene Komödie
und ein authentisches Genrebild
der 60er-Jahre.
›› weitere Informationen
Backbeat – Die Beatles in Hamburg
Schauspiel mit Livemusik
von L. Softley und S. Jeffreys nach
dem gleichnamigen Universal Film
Altonaer Theater
Dienstag, 16. Februar, 20 Uhr
Theater am Ring
■ Malend sehen lernen
Im Rahmen der 'Galerie im Flur'
zeigt die Volkshochschule in der
Metzgergasse Malereien in verschiedensten Techniken. Die Bilder stammen von Studierenden
der Malkurse von Norbert Schmitt.
© Martina Gläser: Schaf
Hamburg, Reeperbahn, 1960.
Fünf blutjunge Musiker aus
Liverpool treten ein Engagement in einer verrauchten Bar
an. Noch ahnt niemand, dass
hier Geschichte geschrieben
wird. Ebenso witzig wie wild,
erlebt das Publikum die Lehrjahre der Beatles in einem mitreißenden Stück Musiktheater.
Der Mittsechziger Benjamin
Rubin hat durch sein frühes Theaterstück Ruhm erlangt. Seither
ist ihm aber nichts Vergleichbares
mehr gelungen. Nun soll er den
jungen Schriftsteller Martin Wegner als Mentor betreuen. Nicht
aus Leidenschaft zur Literatur,
sondern aus Geldnot. Und so sitzen sie nun zusammen, in einer
heruntergekommenen Villa, zwei
Generationen, zwei Auffassungen
von Kultur – ob das gut geht?
Bewusst sind auch einige 'unfertige' Werke platziert, um den Lernprozess, das Vermitteln des Sehenlernens, besser zu veranschaulichen. Die Ausstellung dauert
vom 27. Januar bis 9. März.
Kultur und Freizeit in VS
ZEITRAUMKOMPAKT
Januar
Di
26
Schauspiel mit Rufus Beck u.a.
(Hamburger Kammerspiele)
Sa 30
20 Uhr · VHS Metzgergasse
15 Uhr · Haus der Betreuung
und Pflege Am Deutenberg
Wieberfasnet
Literatur aus Indonesien
20.30 Uhr · Kommunales
Kino im Capitol
Slow Wekt
Mi 27
13.30 Uhr · Parkplatz
Neckartower
Winterspaziergang
um Schwenningen
anschl. 16 Uhr Filmvorführung
im Hotel 'Neckarquelle'.
Veranstalter: Schwäb. Albverein,
Ortsgruppe Schwenningen.
14.30 Uhr · Münsterzentrum
Müwie-Stadl –
die Münsterwieberfasnet
Original Giebelwälder
Holz- und Saitenmusi
Konzert
18.15 Uhr · Hallenbad Villingen
WBG Villingen-Schwenningen – SSG Weil am Rhein
Wasserball Punktespiele
Verbandsliga
Villingen –
Die fünfte Jahreszeit
Zemlinsky Quartet
Meisterkonzert Kleiner Zyklus
Werke von Richter, Janácek und
Dvorák.
20.15 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
Vortrag von Dr. Ilse Gehrke.
19 Uhr · Umweltzentrum
Möglingshöhe
Vernissage
Kunstprojekt der 12. Klasse der
Waldorfschule Schwenningen.
Schlüsselübergabe
an die Talbachhexen
11.30 Uhr · Ortsverwaltung
Weigheim
Schlüsselübergabe
an die Narrenzunft
Kinder-Narrenbaumstellen
14 Uhr · Hockenplatz
Schwenninger Wild Wings
– Augsburger Panther
20 Uhr · Theater im Capitol
Reuschs rigoroser
Jahresrückblick
Kabarett von/mit Stefan Reusch.
20 Uhr · Gemeindesaal
St. Bruder Klaus
Pfarrfasnet
Februar
Mo
1
15 Uhr · Matthäussaal
Marbach
Fastnachts-Café
Di
2
Veranstalter: Bildungszentrum
Villingen.
Alt – älter – alterskrank
9 Uhr · Rathaus Marbach
Konzert mit 'Windwoods'
'Starke Frauen'
14.30 Uhr ·Gemeindesaal
St. Bruder Klaus
18 Uhr · Haus der Betreuung
und Pflege Am Deutenberg
Narrenfrühstück
Kinderumzug und
Kinderfasnet
19.30 Uhr · Münsterzentrum
Villingen
Do 28
7.30 Uhr · Zunftstube
Schwenningen
19 Uhr · Versöhnungskirche
Marbach
Wyssozki –
Danke für mein Leben
Seniorenfasnet
4
13.30 Uhr · Ortsmitte/Kath.
Gemeindehaus Weigheim
Deutsche Eishockey Liga DEL
20 Uhr · Theater am Ring
Do
Giacomo Puccini: Turandot
Metropolitan live
Opera im Kino
18 Uhr · VHS Metzgergasse
'Spielend sehen lernen': Studierende der Malkurse von Norbert
Schmitt stellen aus.
Magie der Moore
13 Uhr · Hockenplatz
19.30 Uhr · Helios Arena
Vernissage
20.15 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
19 Uhr · Cine-Star,
Schwenningen
Eintritt frei, Spenden erbeten.
Einlass ab 13.30 Uhr.
20 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
26.1. – 14.2.
Zorn
19.30 Uhr · Gemeindesaal
St. Bruder Klaus
Film-Preview der
ARTE-Dokumentation
2016
20 Uhr · Theater am Ring
Kinderumzug
14 Uhr · Ortsmitte Tannheim
Kinderumzug
anschl. närrisches Treiben
in der Festhalle
14 Uhr · Kindergarten
Pfaffenweiler
Kinderumzug
14 Uhr · Villinger Innenstadt
Kinderumzug
anschl. Kinderfasnet im
Jugendhaus.
15 Uhr · Theater am Turm
Fasnetstüble im TaT
17 Uhr · Feuerwehrhaus
Weilersbach
Zinke-Umzug
17.30 Uhr · 'Alte Schule'
Obereschach
Hemdglonkerumzug
Erbrechtsakademie
19 Uhr · Marktplatz
Schwenningen
20.30 Uhr · Kommunales
Kino im Capitol
anschl. Narrentreiben in der Stadt.
Dancing in Jaffa
Mi
3
14 Uhr · Kath. Gemeindehaus
Weigheim
Senioren-Fasnet
19.30 Uhr · Pfarrsaal
Weilersbach
Frauenfasnet
Schüsselübergabe
19.15 Uhr · Ortsmitte
Weigheim
Hemdglonker-Umzug
19.30 Uhr · Ortsverwaltung
Pfaffenweiler
Schlüsselübergabe
20 Uhr · Neue Tonhalle
Glonki-Ball
Fr
5
11 Uhr · Rathaus Schwenningen
Verhaftung des
Oberbürgermeisters
14 Uhr · Innenstadt
Schwenningen
Großer Fasnetumzug
14 Uhr · Romäusturm
mit Narrengericht im Rathaus
Empfang des Katers 'Miau'
14 Uhr · Café Hildebrand
15 Uhr · Neue Tonhalle
der Gockel-Gilde Zollhaus
Generalappell
der Katzenmusik
14.30 Uhr · Bürkturnhalle
Schwenningen
16.45 Uhr · Niedere Straße
Villingen
Kinderfasnet
Kinderfasnet
Aufstellen
des Katerbrunnens
14.30 - 17 Uhr · Glöckenberghalle Weilersbach
18 Uhr · Rathaus Villingen
Kinderfasnet
18 Uhr · Glöckenberghalle
Weilersbach
Jugendball
19 Uhr · Dorfplatz Rietheim
Närrisches Treffen
20 Uhr · Neue Tonhalle
Glonki-Ball
20 Uhr · Bürkturnhalle
Schwenningen
Bürgerball
20 Uhr · Turn- und Festhalle
Obereschach
Gayser-Ball
21 Uhr · Theater am Turm
Fasnetstüble im TaT
Sa
6
12 Uhr · Muslenplatz
Narrenbaumstellen
13 Uhr · Muslenplatz
Narrensprung
der Schwenninger Narren
19 Uhr · Theater am Turm
Fasnetstüble im TaT
20 Uhr · Festhalle
Pfaffenweiler
Rolli-Ball
20 Uhr · Neue Tonhalle
Ball der Kleinen Vereine
20 Uhr · Sporthalle
Deutenberg
wiha Panthers Schwenningen – SV 03 Tübingen II
Basketball Regionalliga Herren
Südwest-Süd
So
7
9.30 Uhr · St.-FranziskusKirche Schwenningen
Narrenmesse
Schlüsselübergabe
18 Uhr · Helios Arena
20 Uhr · Zunftstube
Schwenningen
'Ein Obed im Knusperhäusle'
Fasnet-Party
Di
9
13.30 Uhr · Innenstadt Villingen
Großer Umzug
der Zuggesellschaft
18 Uhr · Dorfplatz Weilersbach
12
15 Uhr · Haus der Betreuung
und Pflege Am Deutenberg
'Lachen ist die
beste Medizin'
Solokabarett von
Thomas Rothfuß
18 Uhr · Hockenplatz
Versteigerung
des Kindernarrenbaums
Narrenbaumfällen
Sa 13
19 Uhr · Muslenplatz
14.30 Uhr · Muslenplatz
Fasnetverbrennen
19 Uhr · Ortsmitte
Obereschach
Schwenninger Wild-Wings Knochä-Verbrennen
– Grizzly Adams Wolfsburg
Deutsche Eishochey Liga DEL
Fr
19 Uhr · 'Palast der Winde',
Weigheim
Narrenbaumversteigerung
17 Uhr · Franziskaner
Konzerthaus
Schwarzwald-Baar
Winterreise
Konzept, Text, musikalische
Bearbeitung: Stefan Weiller.
19 Uhr · Bickentor
Fasnetverbrennen
der Glonki-Gilde
22.30 Uhr · Latschariplatz
18.15 Uhr · Hallenbad Villingen
23 Uhr · Romäusturm
Wasserball Punktespiele Verbandsliga
durch die Katzenmusik
19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl
Fasnetsuche
19.30 Uhr · Festhalle
Tannheim
Großer Zunftball
der Osemalizunft
Mo
8
8 Uhr · Innenstadt Villingen
Einmarsch der Katzenmusik in die Stadt
9 Uhr · Innenstadt Villingen
Historischer Umzug
10.15 Uhr · Innenstadt
Villingen
Umzug
Einfangen des Katers
durch die Katzenmusik
Katerrückgabe
24 Uhr · Münsterplatz Villingen
Strohverbrennen
der Wuescht mit Schlüsselrückgabe
Mi 10
14.30 Uhr · Bahnhof Villingen
Zeugnisse des Kneippkurortes Villingen
der Südstadtclowns
Wanderung des Schwäb. Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen.
12 Uhr · Latschariplatz
17.45 Uhr · Hockenplatz
14 Uhr · Ortsmitte Tannheim
der Narrenzunft Schwenningen;
anschl. Heringsessen im
Dr.-Hermann-Etter-Haus
Schlussappell
der Katzenmusik
Großer Fasnetumzug
14 Uhr · Ortsmitte
Pfaffenweiler
Traditioneller Umzug
14.15 Uhr · Obere Straße/
Rietstraße
39. Hist. Maschgerelauf
16.30 Uhr · Niedere Straße/
Rietstraße
Umzug
der Glonki-Gilde
17 Uhr · Theater am Turm
Fasnetstüble im TaT
19.30 Uhr · Trachtenstube
Weigheim
Kappenabend
Geldbeutelwäsche
18.15 Uhr · Ortsmitte
Weigheim
Narrenbaumfällen
20.15 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
Das ewige Leben
Do 11
20 Uhr · Abt-Gaisser-Haus
Duo Burstein & Legnani
Klassik und Weltmusik
für Cello und Gitarre.
20.15 Uhr · Vortragssaal
Wohnanlage Hammerhalde
Philosophie im Gespräch
'Gar nicht so finster: Abenteuer,
Liebe, Gottvertrauen im Mittelalter'.
WBG Villingen-Schwenningen – VfL Kirchheim
TV Villingen – VfB Mosbach-Waldstadt
Volleyball Regionalliga Süd Damen Spieltag
21 Uhr · Jazzkeller Villingen
Yuri Honing
Acoustic Quartet
So 14
14 Uhr · Parkplatz Penny
Markt, Schwenningen
Zum Funken
nach Dauchingen
Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen.
15 Uhr · Heimat- und
Uhrenmuseum
Die Alamannen in
Schwenningen
Führung mit Peter Graßmann
16 Uhr · Kommunales
Kino Guckloch
Leon und die
magischen Worte
Kinderkino
20 Uhr · Theater am Ring
Der Mentor
Komödie von Daniel Kehlmann
mit Volker Lechtenbrink u.a.
(Komödie am Kurfürstendamm).
1/2016
Botschafter aus der Kulturhauptstadt
Alexei Volodin gastiert mit dem NFM Philharmonischen Orchester Wroclaw
Als Johannes Brahms schrieb,
er habe ein »ganz kleines Klavierkonzert mit ganz kleinem
Scherzo« verfasst, schwang Ironie mit: Es ist kolossal in Form
und Wirkung. Leichtfüßig bewegen sich Spitzenpianist Alexei
Volodin und das NFM Philharmonisches Orchester Wroclaw
(Breslau) auf diesem anspruchsvollen Terrain.
Bei der Uraufführung des 2. Klavierkonzerts im Jahr 1881 war
Brahms sein erster Interpret. Er
hatte in die Partitur so hohe Hürden eingebaut, dass der Klavierpart als nicht spielbar galt. Um das
Gegenteil zu beweisen, setzte
sich Brahms selbst an den Flügel.
Solche Bravourstücke kommen
Alexei Volodin gelegen. Er verdankte seinen Karrieredurchbruch
dem 1. Preis beim 9. Concours
Géza Anda in Zürich, dem Auftritte mit namhaften Orchestern und
in ebenso bedeutenden Sälen
weltweit folgten.
Tastenmagier
Alexei Volodin
spielt Brahms’
2. Klavierkonzert.
(Foto: Volker Jacoby)
Unter der Leitung von Daniel
Raiskin spielt das Philharmonische Orchester Wroclaw die 5.
Sinfonie von Peter Tschaikowsky.
Der Klangkörper ist offizieller musikalischer Botschafter der Europäischen Kulturhauptstadt 2016.
1945 gegründet, führt er das Erbe der großen städtischen Musiktradition in eine neue Ära: Im
Herbst 2015 hat das Orchester
das neue Nationale Forum der
Musik (NFM) bezogen und führt
fortan diese Bezeichnung im
Namen.
Konzerteinführung um 19:15 Uhr
im Raum 'Aktionen 1'.
›› weitere Informationen
NFM Philharmonisches
Orchester Wroclaw
Daniel Raiskin (Dirigent)
Alexei Volodin (Klavier)
Samstag, 20. Februar, 20 Uhr
(neuer Termin!)
Franziskaner Konzerthaus
Zeitdokument voller Eindringlichkeit
'Schwarzwald-Baar Winterreise' ergänzt Liedzyklus um aktuelle Aussagen
»Fremd bin ich eingezogen, fremd
zieh’ ich wieder aus.« Mit diesen
Worten beginnt Franz Schuberts
'Winterreise', der wohl bekannteste Liederzyklus der Romantik.
Stefan Weiller begibt sich nun auf
eine gegenwärtige 'Winterreise' –
ein Zeitdokument aus alter Musik
und neuen, authentischen Aussagen.
Texte von arbeits- und wohnungslosen Menschen sowie Flüchtlingen im Schwarzwald-Baar-Kreis
verbinden sich mit Schuberts Musik zu einem neuen, eigenständigen Kunstwerk. Das Konzept dazu stammt von Stefan Weiller. Er
bringt seit 2009 gesellschaftspolitische Themen in neue Ausdrucksformen. Im Rahmen der
'Deutschen Winterreise' hat er
bereits in mehr als 20 Städten
und Regionen Interviews mit
Menschen am Rand der Gesellschaft geführt, Anfang und Mitte
2015 auch im Schwarzwald-BaarKreis. Stefan Weiller wird zu ihrem
Porträtisten und Biografen. Und
er verleiht ihnen eine Stimme.
Schuberts Lieder zu Texten von
Wilhelm Müller tragen Nohad
Miniaturnarren
reihen sich auf
Auch zur Fastnacht 2016 werden
sie im Franziskanermuseum gezeigt: Ingeborg Jaags Fasnetsfiguren im Maßstab 1:3. Narro,
Altvillingerin, Butzesel, Wuescht
sind in lebendigen Szenen zu sehen. Erstmals gibt es alle Figuren
auch in Buchform: In zahlreichen
Fotos wird der Blick mehr denn je
auf die liebevoll gestalteten Details gelenkt. Hintergrundinformationen machen Bezüge sichtbar, die weit über das Geschehen
beim Umzug hinausweisen.
© visual artwork – Lutz Hugel
KULTURZEIT
Seite 10
Das Buch ist für 12 Euro an der
Museumskasse und im örtlichen
Buchhandel erhältlich. Die Ausstellung ist an Fastnacht, am 4.,
8. und 9. Februar, geschlossen.
Appell an
faire Fastnachter
Wie in jedem Jahr appelliert die
Zuggesellschaft Villingen e.V. an
die Fairness der Narren: Mit dem
Kauf eines Abzeichens wird nicht
nur ein schönes Andenken erworben, sondern ein wichtiger
finanzieller Beitrag zur Brauchtumspflege geleistet. Angeboten
werden die Pins zu je 4 Euro.
Der Verkaufserlös kommt eins
zu eins der Fasnet in Villingen zugute, denn für den reibungslosen
Ablauf müssen jährlich hohe Kosten aufgewendet werden. Unter
anderem schlagen Sanitätsdienste und Absicherungsmaßnahmen
des Technischen Hilfswerks zu
Buche.
Becker (Mezzosopran), Christina
Schmid (Sopran) und Martin
Hensel (Bariton) sowie 'Vokale –
Das Chor Ensemble' unter Leitung von Heike Hastedt vor. Begleitet werden sie von Hedayet
Djeddikar am Klavier. Sprecherin
ist Daniela Fonda. Der Eintritt
ist frei, Spenden erbeten.
›› weitere Informationen
Schwarzwald-Baar Winterreise
Samstag, 13. Februar, 17 Uhr
Franziskaner Konzerthaus
Eine Veranstaltung des Amtes
für Kultur mit dem Evangelischen
Kirchenbezirk Villingen.
www.deutsche-winterreise.de
2016 zieren die Villinger Fazenedle die
Fastnachtsabzeichen in Villingen.
Stellenangebote
1/2016
�� Wir suchen Sie.
Seite 13
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Eigenbetrieb
Technische Dienste Villingen-Schwenningen
eine/n
Zweite/n Betriebsleiter/in und in
Personalunion Abteilungsleiter/-in
für Finanzen und Verwaltung
unbefristet, Vollzeit, Besoldungsgruppe A 13 gD
Ihre Aufgaben
� Leitung Abteilung Finanzen und Verwaltung
� Steuerung des Eigenbetriebes mit betriebswirtschaftlichem und
rechnungstechnischem Knowhow
� Erstellung der Jahresabschlüsse und Quartalsberichte für den
Eigenbetrieb
� Aufstellung und Vollzug des Wirtschaftsplanes
� Vorbereitung der Steuererklärungen
� Controlling
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Schule,
Bildung und Sport, Abteilung Kindertageseinrichtungen mehrere Erzieherinnen
1. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Schülerhort mit heilpädagogischem Schwerpunkt in der Johanna-Schwer-Kindertagesstätte
(Teilzeit: 32 Std./Wo.)
2. E
rzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in einer Zeitblockgruppe in
der Kindertagesstätte am Ziegelbach (Vollzeit)
3. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung in einer Zeitblockgruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in der Kindertagesstätte am Ziegelbach (Vollzeit)
4. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 0 bis 6
Jahren, gruppenübergreifend in der Betriebskindertagesstätte am
Schwarzwald-Baar Klinikum (Teilzeit: 29 Std./Wo.)
5. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft im Schülerhort in der HeleneMauthe-Kindertagesstätte (Vollzeit)
6. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung in der verlängerten Vormittagsgruppe mit Regelkindergarten für Kinder im Alter
von 3 bis 6 Jahren in der Kindertagesstätte In der Au (Vollzeit)
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts – Public Management
bzw. ein Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in
� mehrjährige Erfahrung in der Führung von Eigenbetrieben
� Erfahrung in der Führung von Mitarbeiter/-innen unterschiedlicher
Mentalität und Profession
� detaillierte Praxiskenntnisse im Eigenbetriebsrecht, Eigenbetriebsverordnung, Gemeindewirtschaftsrecht und Gebührenrecht
� strategisches Denken und operative Umsetzungskompetenz
� ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
� Verhandlungsgeschick und ein souveränes Auftreten bei Auftragnehmern und Auftraggebern
� hoch motiviert und belastbar
Die Stadt Villingen-Schwenningen verfügt über insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen, darunter Kindergärten und Kindertagesstätten, mit Regel-,
Ganztags- und Zeitblockangebot für Kinder von 9 Wochen bis 12 Jahren.
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2016.
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
alle Unterlagen vernichtet.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Erster Bürgermeister
Detlev Bührer, Tel. 82-2011
Personalservice
Winfried Hörrmann, Tel. 82-2113
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 83.000 Einwohnern
ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber im
Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken wir
unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung
über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für
diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute, die gemeinsam
mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten.
7. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft im Kindergarten Charlottenpflege (Teilzeit: 18 Std./Wo.)
8. E
rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 2 bis 6
Jahren im Regelkindergarten mit verlängerter Vormittagsgruppe im
Kindergarten Marbach (Vollzeit)
9. H
eilpädagoge/-in für den inklusiven zweigruppigen Kindergarten
Rietheim (Vollzeit)
10. Erzieher/in, pädagogische Fachkraft im Kindergarten Tannheim
(Vollzeit)
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
alle Unterlagen vernichtet.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Abteilung Kinder-
Ute Tochtermann-Rottmann und
tageseinrichtungen
Daniela Jetter, Tel. 82-1181
Personalservice
Corina Hirt, Tel. 82-2107
Informationen über uns als Arbeitgeber und zu den einzelnen Stellen erhalten Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de/verwaltung/
stellenangebote
Die nächsten Sitzungstermine
�18. Sitzung des Technischen Ausschusses
Dienstag, 23. Februar, 17 Uhr
Großer Sitzungssaal, Rathaus Schwenningen
�18. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses
Mittwoch, 24. Februar, 18 Uhr
Großer Sitzungssaal, Rathaus Schwenningen
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint wieder nach der
Fasnet am Dienstag, 16. Februar. Online können Sie das Amtsblatt
unter villingen-schwenningen.de lesen
Stellenangebote / Aktuelles
Seite 14
�� Wir suchen Sie.
�� Wir suchen Sie.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie,
Jugend und Soziales, Abteilung Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe,
eine/n
Leiter/in des Sachgebietes Wirtschaftliche Jugendhilfe
unbefristet, Vollzeit, Entgeltgruppe 9 TVöD, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis zu Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW
Ihre Aufgaben
� Leitung des Sachgebietes mit sechs Mitarbeitern/-innen
� Gewährung von Leistungen gemäß SGB VIII in Form der Erteilung
von Bescheiden, der Festsetzung von Kostenbeiträgen und Kostenerstattungen
� Geltendmachung von Unterhalts-, Ersatz- und Kostenerstattungsansprüchen im o. g. Zusammenhang
� Prüfung von sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten
� Prüfung und Zahlbarmachung von eingehenden Rechnungen
� Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren
� Umsetzung von Projekten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw.
Bachelor of Arts – Public Management oder ein abgeschlossenes
Studium der Sozialwirtschaft
� Kenntnisse im SGB I, SGB X, SGB VIII und angrenzender Rechtsanwendung
� Entscheidungsfähigkeit
� selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln
� Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit
� hohe Belastbarkeit
� dienstleistungsorientiertes Verständnis bei der Aufgabenwahrnehmung
� EDV-Kenntnisse
� Verhandlungsgeschick und Sensibilität für soziale Problemstellungen
� Erfahrungen in einem Arbeitsfeld des Sozialleistungsrechts sowie im
Verfahren PROSOZ 14plus sind von Vorteil
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
alle Unterlagen vernichtet.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Abteilung Wirtschaftliche Heiderose Hübner, Tel. 82-2226
Jugendhilfe
und Kerstin Engelhaupt, Tel. 82-2220
Personalservice
1/2016
Corina Hirt, Tel. 82-2107
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie,
Jugend und Soziales, Abteilung Jugendarbeit
und Bürgerschaftliches Engagement, eine/n
Flüchtlingsbeauftragte/n
befristet bis 31.12.2017, Vollzeit, Entgeltgruppe 10 TVöD (vorbehaltlich
der endgültigen Stellenbewertung)
Ihre Aufgaben
� zentrale verwaltungsinterne Anlauf- und Vermittlungsstelle für die
Flüchtlingsarbeit und städtische/r Ansprechpartner/in (Lotse) für
Akteure in der Flüchtlingsarbeit
� Gestaltung der Schnittstellen und Kooperationen zwischen städtischen
und nicht-städtischen Einrichtungen
� Aufbau der Unterstützerstruktur und strategische Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und deren Einzelprojekten
� konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung einer mehrsprachig-internetbasierten Informationsplattform über die Unterstützungslandschaft
in Kooperation mit der Integrationsförderung
� Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
� Teilnahme an themenrelevanten regionalen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren
� Koordination des ehrenamtlichen Sprachmittlerdienstes
Ihr Profil
� abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Geistes- oder
Sozialwissenschaften
� Erfahrung im Aufbau von Netzwerken
� Erfahrung in der Arbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern/-innen
oder mit Migranten/-innen
� Kenntnisse im Projekt- und Qualitätsmanagement
� gute bis sehr gute Kenntnisse in den Sprachen Deutsch und Englisch
� idealerweise Sprachkenntnisse in einer weiteren relevanten Sprache
(z. B. aus dem arabischen bzw. mittel-asiatischen Sprachraum)
� Engagement- und Innovationsbereitschaft sowie sicheres und
gewandtes Auftreten
� ausgeprägte Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick, Genderund interkulturelle Kompetenz
� Zielorientierung, Organisationstalent, Initiative und Kooperationsbereitschaft
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
alle Unterlagen vernichtet.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
stellvertretende Amtsleiterin
Sabine Braun, Tel. 82-2158
Personalservice
Corina Hirt, Tel. 82-2107
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
Verwaltungsspitze dankt städtischen Beschäftigten für Engagement
Oberbürgermeister Dr. Rupert
Kubon (Foto Mitte r.) und Erster
Bürgermeister Detlev Bührer
(Foto oben l.) ehrten langjährige
Mitarbeiter der Stadtverwaltung
und bedankten sich für die erbrachten Dienste und den Einsatz im Verwaltungs- und Arbeitsalltag. Eine Dankurkunde
für das 25-jährige Jubiläum im
öffentlichen Dienst haben Petra
Bogusch und Elke Schmidt erhalten. Für das 25-jährige Jubiläum
im öffentlichen Dienst und bei
der Stadtverwaltung wurden
Cornelia Jauch, Birgit Kliengenbiel, Thomas Knapp, Andrea Knebel, Heike Miccoli, Regina Sahin,
Armin Schott und Virgil Gratz geehrt. Über das 25-jährige Dienst-
jubiläum bei der Stadt VS konnten sich Joachim Kager und
Klaus Naskowski freuen. HansPeter Stier erhielt für sein 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst und bei der Stadt
VS eine Dankurkunde. Im Rahmen der Feierstunde wurden
auch fünf Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet.
Nachrufe
1/2016
Seite 15
Nachruf
Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Villingen-Schwenningen trauern um den
verstorbenen Altstadtrat
Heinz Pfeiffer
der am 31. Dezember 2015 im Alter von 83 Jahren verstarb.
Heinz Pfeiffer war ohne Unterbrechung von 1968 bis 2014 als Mitglied im Gemeinderat tätig. Im Laufe dieser 46
Jahre war er in vielen Ausschüssen und Beiräten des Gemeinderates als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied aktiv. Von 1989 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat am
2. Juli 2014 war Heinz Pfeiffer zudem als Stellvertreter des Oberbürgermeisters tätig.
In seiner ersten Amtszeit als Stadtrat in Schwenningen hat Heinz Pfeiffer erfolgreich daran mitgewirkt,
den Städtezusammenschluss auf den Weg zu bringen und sich während seiner über vier Jahrzehnte
andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat außerordentliche Verdienste
um die erfolgreiche Entwicklung unserer gemeinsamen Stadt erworben.
Heinz Pfeiffer faszinierte uns mit seinem großen und vielfältigen ehrenamtlichen Engagement. So hat er sich
mit seinem unermüdlichen Einsatz für den Rad- und Turnsport in unserer Stadt sowie seinen sportlichen
Erfolgen als Aktiver und später als Bundestrainer der Kunstradfahrer in herausragender Weise
um das Wohl der Bürger und das Ansehen unserer Stadt verdient gemacht.
Im Laufe seines Lebens wurden Heinz Pfeiffer in Anbetracht seiner großen politischen, sozialen und
sportlichen Verdienste das Bundesverdienstkreuz am Bande, das silberne Lorbeerblatt sowie das
goldene Radsportabzeichen mit Brillanten verliehen.
Wir verlieren mit Heinz Pfeiffer eine beliebte und sehr geschätzte Persönlichkeit, die wir sehr vermissen werden.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister und Vorsitzender des Gemeinderats
Nachruf
Aus dem Kreis unserer Rentnerinnen
ist verstorben
Nachruf
Mit großer Betroffenheit nimmt die Stadt
Villingen-Schwenningen Abschied von
Giovannina Melfi
* 31.01.1938 † 01.12.2015
Giovannina Melfi war 22 Jahre als Hausmeisterin und
Reinigungskraft in der 'Alten Jugendherberge Villingen'
beschäftigt.
Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen
ein ehrendes Gedenken bewahren.
Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
Brigitte Quattländer
Die Personalvertretung
�� Impressum
Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters,
Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Nicolas Lutterbach, Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Linda Muser
(Praktikantin), Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Fotos Stellenanzeigen Rido, PictureFactory, Gennadiy Poznyakov, contrastwerkstatt/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt
genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in
VS Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg
Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen OnlineVersion des Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de
Dieter König
der am 30. Dezember 2015 im Alter von
61 Jahren verstarb.
Dieter König war Schriftführer des städtischen Seniorenrates und hat dieses Ehrenamt mit großem Engagement
ausgeübt. Seit November vergangenen Jahres war er
zudem Geschäftsführer der Bürgerstiftung
Villingen-Schwenningen.
Mit seinem beispielhaften Einsatz für sozial benachteiligte
Menschen hat er sich in zahlreichen Institutionen eingebracht und sich dabei bleibende Verdienste erworben.
Sein Tod hinterlässt nicht nur im gesellschaftlichen
Leben unserer Stadt eine große Lücke.
Wir werden uns stets in Dankbarkeit an ihn erinnern und
ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl.
Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister
Michael Moser
Der städtische Seniorenrat
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 16
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung –
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. v. 24.07.2000 (GBl.
S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 16.04.2013 (GBI. S. 55)
i. V. m. den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) i.
d. F. v. 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes v. 19.12.2013
(GBl. S. 491, 492) und § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes für Baden-Württemberg
(LGebG) i. d. F. v. 14.12.2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 19.12.2013 (GBl. S. 491, 492) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am
11.11.2015 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – beschlossen.
§1
Das Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 28.04.2010 wird wie folgt geändert:
Nr.
Amtshandlung
10.
Bestattungsrecht
Gebühr in Euro bzw. %/‰
Nr.
Amtshandlung
16.3Erteilung einer sonstigen Erlaubnis nach der
GewO und dem LSchlG
1/2016
Gebühr in Euro bzw. %/‰
15,00 – 5.000,00
16.4
16.4.1
16.4.2
Reisegewerbe
Erteilung einer Reisegewerbekarte
Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht
30,00 – 1.000,00
20,00 – 1.000,00
16.5
Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen
100,00 – 5.000,00
16.6Gewerbe- und Handwerksuntersagungsverfahren
wegen Unzuverlässigkeit
17.
63,00 – 500,00
Sonstige polizeiliche Angelegenheiten
17.1 Zulassung von Ausnahmen nach der Umweltschutz- und Polizeiverordnung, je angefangene
¼ Stunde
15,00 – 35,00
17.2Bescheid über Platzverweis, häusliche Gewalt,
Aufenthaltsverbot, je angefangene ¼ Stunde
15,00 – 35,00
10.1Anordnung einer Bestattung je angefangene ¼
Stunde
15,00 – 35,00
17.3Sonstige polizeiliche Anordnungen, je angefangene
¼ Stunde
15,00 – 35,00
10.2Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45
BestattG)
25,00 – 100,00
17.4Polizeiliche Maßnahmen gegen Halter von gefährlichen Hunden und Kampfhunden, je angefangene
¼ Stunde
15,00 – 35,00
10,00 – 50,00
17.5Sonstiges
17.5.1Bescheid über Abschleppmaßnahme
48,00 – 200,00
Bescheid über unerlaubtes Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs
17.5.2
Bescheid über Verschrottung eines Fahrzeugs
20,00 – 200,00
17.5.3
Beschlagnahme / Einziehung von Sachen
135,00 – 200,00
17.5.4Zu den Gebühren Ziffern 17.5.1 bis 17.5.3 sind zusätzlich noch die Auslagen für die Abschlepp-, Transport- und Verschrottungskosten sowie Standgebühren im Rahmen der Ersatzvornahme bzw. Einziehung nach Polizeirecht zu erstatten.
10.3Feuerbestattung
10.3.1Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG i. V. m. § 16 Abs. 1 BestattungsVO)
10.3.2Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BestattungsVO)
10.4
Erlaubnis zur Seebestattung
10,00 – 50,00
10,00 – 50,00
10.5Erlaubnis zur Ausgrabung einer Leiche (§ 41 BestattG i. V. m. §§ 30 und 31 Abs. 3 BestattungsVO)
41,00 – 100,00
10.6Genehmigung zur vorzeitigen Bestattung
(§ 36 Abs. 2 u. 3 BestattG i. V. m. § 31 Abs. 3
BestattungsVO)
17,00 – 50,00
10.7
Bearbeitung von Umbettungsanträgen
10.8Genehmigung zur Urnenüberführung (§ 33 Abs.
1 u. 3 BestattG i. V. m. § 22 Abs. 3 BestattungsVO)
41,00 – 100,00
10,00 – 50,00
11.Sonn- und Feiertagsrecht
Befreiung von verbotenen Tätigkeiten an Sonnund Feiertagen
30,00 – 500,00
b) bei Sachen über 500,00 Euro Wert
3 % des Wertes, mind.
3,00 bei Fahrrädern mindestens 8,00
3 % des Wertes von
500,00 zzgl. 1 % des
Mehrwerts
12.2Bescheinigung für die Versicherung über verlorene 5,00 – 50,00
Sachen, Porto- und Telefonkosten, soweit sie das
übliche Maß übersteigen, sowie Transport- und
Unterbringungskosten sind als Auslagen zu ersetzen
13.Personenstandswesen
13.1
Kirchenaustritt
30,00 – 100,00
14.Melderecht
14.1.1
14.1.2
14.1.3
14.1.4
14.1.5
14.1.6
einfache mündliche Auskunft
einfache schriftliche oder elektronische Auskunft
erweiterte Auskunft
Archivauskunft
erweiterte Archivauskunft
Gruppenauskunft, je angefangene ¼ Stunde
14.2
Ausstellen einer Melde- / Aufenthaltsbescheinigung 5,00 – 50,00
14.3
Bearbeitung von Führerscheinanträgen
7,50 – 50,00
14.4
Auskunftssperren
gebührenfrei
2,50 – 50,00
5,00 – 50,00
10,00 – 50,00
10,00 – 50,00
20,00 – 100,00
15,00 – 35,00
15.Gaststättenwesen
15.1
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (§§ 2, 11 GastG) 155,00 – 5.000,00
15.2
Erteilung von Gestattungen
15,00 – 1.000,00
15.3
Erteilung einer Sperrzeitverkürzung
12,00 – 1.000,00
15.4Sonstige gaststättenrechtliche Entscheidungen, z.B. 15,00 – 35,00
Erteilung einer Auflage, Widerruf / Versagung einer
Gaststättenerlaubnis etc., je angefangene ¼ Stunde
16.Gewerbewesen
16.1
16.1.1
16.1.2
16.1.3
Auskünfte aus der Gewerbedatei
einfache mündliche Auskünfte
einfache schriftliche Auskunft
erweiterte Auskunft
16.2Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigungen
(§§ 14, 15 GewO) bei
16.2.1
Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person
Gewerbeanmeldung einer juristischen Person
16.2.2
Gewerbeummeldung
16.2.3
Gewerbeanmeldung
15,00 – 35,00
17.7Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach
dem Polizeigesetz, je angefangene ¼ Stunde und
je eingesetztem Bediensteten
15,00 – 35,00
18.1Fischereirecht
Verlängerung bzw. Ersatz eines Fischereischeines
12.Fundsachen
12.1Aufbewahrung, einschl. Aushändigung an den
Verlierer, Eigentümer oder Finder
a) bei Sachen bis 500,00 Euro Wert
17.6Transport von Personen, Tieren und Sachen mit
Dienstfahrzeugen, je angefangene ¼ Stunde und
je eingesetztem Bediensteten
2,50 – 50,00
5,00 – 50,00
10,00 – 50,00
18.2Waffenrecht
Amtshandlungen auf der Grundlage des Waffengesetzes
15,00 – 5.000,00
19.Bausachen
Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet
werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Kostengruppe 300 und 400 (Ausgabe Dezember 2008) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt
der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des
Vorhabens erforderlich sind, einschl. des Werts etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf volle 1.000 Euro
aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten
gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer
(DIN 276 - Ausgabe Dezember 2008 kann beim Amt
für Stadtentwicklung, Winkelstraße 9, 78056 VillingenSchwenningen eingesehen werden).
19.1
Bauvorbescheid (§ 57 LBO)
19.1.1Positiver Bauvorbescheid, wenn mit der Prüfung
von Bauzeichnungen verbunden
19.1.2
Positiver Bauvorbescheid in anderen Fällen
19.1.3
Ablehnung, Rücknahme Bauvoranfrage
19.1.4
Verlängerungsbescheid
19.2
Baugenehmigung (§ 58 LBO)
19.2.1
Erteilung Baugenehmigung
19.2.2Erteilung Baugenehmigung, wenn Baukosten nicht
zugrunde gelegt werden können
19.2.3
Erteilung Baugenehmigung für Werbeanlage
19.2.4
Ablehnung, Rücknahme Bauantrag
19.2.5
Teilbaugenehmigung
19.2.6
Verlängerungsbescheid
19.3
Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO)
19.3.1Prüfung Vollständigkeit, Durchführung Nachbarbeteiligung, Mitteilung nach § 53 Abs. 3 LBO
19.3.2
Untersagung Baubeginn (§ 59 Abs. 4 LBO)
19.3.3
24,00 – 100,00
48,00 – 100,00
15,00 – 100,00
10,00 – 100,00
5,00 – 1.000,00
Ablehnung Antrag auf Untersagung Baubeginn
19.4Baugenehmigung (§ 52 LBO – vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren)
19.4.1
Erteilung einer Baugenehmigung
3 ‰ der Baukosten,
mindestens 163,00
145,00 – 1.500,00
1/10 – volle Gebühr,
mindestens 54,00
¼ der Gebühr nach 19.1.1,
mindestens 54,00
6 ‰ der Baukosten,
mindestens 205,00
205,00 – 1.500,00
77,00 – 1.000,00
1/10 – volle Gebühr,
mindestens 51,00
1 ‰ der Teilbaukosten,
mindestens 51,00
¼ der Gebühr nach 19.2.1,
mindestens 51,00
105,00 – 500,00
52,00 – 300,00
52,00 – 300,00
5 ‰ der Baukosten,
mindestens 158,00
Amtliche Bekanntmachungen
1/2016
Nr.
Amtshandlung
19.4.2Erteilung Baugenehmigung, wenn Baukosten nicht
zugrunde gelegt werden können
19.4.3
Ablehnung, Rücknahme Bauantrag
19.4.4
Teilbaugenehmigung
19.4.5
Verlängerungsbescheid
Gebühr in Euro bzw. %/‰
158,00 – 1.500,00
1/10 – volle Gebühr,
mindestens 53,00
1 ‰ der Teilbaukosten,
mindestens 53,00
¼ der Gebühr nach 19.4.1,
mindestens 53,00
Seite 17
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am
13. März 2016
1.
Die Summe der Gebühren für Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen darf die Obergrenze
(Kappungsgrenze) von 5 v. T. der Baukosten je Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren auf Baugenehmigung und gesonderte Anträge auf Befreiungen,
Ausnahmen und Abweichungen) nicht übersteigen.
D
as Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Villingen-Schwenningen wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar, bis Freitag, 26. Februar 2016, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, Zimmer 2.1 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen
glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes
besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird
im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät
möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2.
19.6
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
(§§ 7 Abs. 4 Nr. 2 und 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG)
ahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten,
W
können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12.00
Uhr, bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, Haupt- und Personalamt/Wahlen, Münsterplatz 7/8, Zimmer 2.1, 78050 Villingen-Schwenningen, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
63,00 - 500,00
3.
19.7
Bauüberwachung, Bauabnahme
19.7.1Angeordnete Abnahme bei Baugenehmigung
(§ 67 LBO)
19.7.2Weitere Abnahme, Nachschauen und sonstige
Baukontrollen, pro Stunde
1 ‰ der Baukosten,
mindestens 69,00
55,00
ahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätesW
tens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
er einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen
W
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.
19.5Baurechtliche Entscheidungen über Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften und von Festsetzungen eines Bebauungsplans
je Befreiung
2 – 4 v. T. der Baukosten,
mindestens 76,00
je Ausnahme oder Abweichung
1 v. T. der Baukosten,
mindestens 76,00
19.8
19.8.1
Prüfung Sonderbauten
Abnahme fliegender Bauten (§ 69 Abs. 6 LBO), 59,00
pro Stunde
19.8.2Brandverhütungsschau einschl. Nachschauen,
59,00
pro Stunde
19.9Bauordnungsbehördliche Maßnahmen und An85,00 – 5.000,00
ordnungen wie Baueinstellung, Abbruchsanordnung,
Nutzungsuntersagung, Auflagenbescheide
19.10Führen, Bereitstellen des Baulastenbuchs einschl.
Auskünften, Bearbeitung Baulasterklärung
19.11
Prüfung bautechnischer Nachweise
Erteilung Baufreigabe
19.12
Denkmalschutzrechtliche Verfahren
19.12.1Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10 f, 10 g,
11b EStG nach Anschaffungswert
bis 2.500,00 Euro
bis 25.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro
bis 250.000,00 Euro
bis 500.000,00 Euro
je weitere 500.000,00 Euro
19.12.2
Denkmalschutzrechtliche Entscheidungen
55,00 - 500,00
78,00 - 200,00
78,00
100,00
150,00
250,00
300,00
350,00
78,00 – 500,00
19.13Aufgaben aufgrund der Verwaltungsreform, Erlass
62,00 – 500,00
von Bescheiden (Genehmigungen, Anordnungen,
Erteilung von Befreiungen) aufgrund von WG,
NatSchG, StrG, 1. BImSchV, 7. BImSchV, 18. BIm-SchV
und 27. BImSchV
§2
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft
5.
5.1
5.2
5.2.1
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden
–d
ie Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder
– die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder
–d
ie Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung)
versäumt hat,
5.2.2 w
enn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen entstanden ist, oder
5.2.3 w
enn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und
die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
11. März 2016, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich)
oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich
macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1
bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum
Wahltag, 15.00 Uhr stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei
der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren –
Verwaltungsgebührenordnung – wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
– einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und
–e
inen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der
Wahlbrief zurückzusenden ist).
Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die
Briefwahl ausüben.
Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterschreibt
die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen
Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und
sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18.00
Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert
sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung
an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Villingen-Schwenningen, 26. Januar 2016
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Villingen-Schwenningen, den 11.11.2015
Dr. Rupert Kubon
Oberbürgermeister
Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Baurecht, Stadtbezirk
Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden von
jedermann eingesehen werden.
Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4
Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht
innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. d
ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
2. der Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die
Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
6.
Seite 18
Amtliche Bekanntmachungen
Offenes Verfahren nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 106/2015
Maßnahme: G
eneralsanierung Gymnasium am Deutenberg; Auslagerung des Schulbetriebs
– Erdarbeiten
Leistung: Erdarbeiten/Baugrundherstellung für die Aufstellung von Containerbauten
Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 15.03.2016 bis 13.05.2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 11.03.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 02.02.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon
0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Offenes Verfahren nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 107/2015
Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg
Leistung: Rohbauarbeiten Hauptgebäude
Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 26.07.2016 bis 27.10.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 03.06.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 11.02.2016, um 10.45 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon
0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
1/2016
bestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon
0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Vöhrenbacher
Straße/Saarlandstraße' im Stadtbezirk Villingen – Offenlage –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
10.12.2014 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am
14.10.2015 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) bestehend aus Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung zugestimmt und
die Offenlage nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.
1474) geändert worden ist, beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Vöhrenbacher Straße/Saarlandstraße'.
Das Plangebiet grenzt im Norden an die Vöhrenbacher Straße, im Osten an die Saarlandstraße, im Westen an die Erlenstraße und im Süden an die innerstädtische Grünfläche an. Die
genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt.
Offenes Verfahren nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 108/2015
Dieses Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau einer Sparkassengeschäftsstelle schaffen.
Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg
Leistung: Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung Hauptgebäude
Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 15.08.2016 bis 21.10.2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 27.05.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 11.02.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon
0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, daher kann von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen werden.
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 109/2015
Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg
Leistung: Gerüstarbeiten Hauptgebäude
Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen
Ausführungszeitraum: 08.08.2016 bis 10.11.2017
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 27.05.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 02.02.2016, um 10.30 Uhr
Die Leistungen sind dem 20%-Kontingent der Maßnahme 'Generalsanierung Gymnasium am
Deutenberg' zugeordnet.
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1
(Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@
villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden.
Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon
0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected].
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-/Projekt-Nummer: 1/2016
Maßnahme: Umgestaltung Spielplatz Wöschhalde/Eckweg
Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Ort der Leistung: Stadtbezirk Villingen
Ausführungszeitraum: 29.03.2016 bis 10.06.2016
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 18.03.2016
Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 17.02.2016, um 10.30 Uhr
Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Verga-
Gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Vorhaben- und
Erschließungsplan und Begründung in der Zeit vom
03. Februar 2016 bis einschließlich 11. März 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt.
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/Stadtentwicklung/Bebauungsplan/aktuelle-Verfahren.html einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im
Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können.
Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Öffentliche Zustellung
Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) wird durch diese Bekanntmachung
Herr Dieter Beier
zuletzt wohnhaft: Vögelsberg 9, 6112 Wattens/Österreich
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,
durch das Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Villingen-Schwenningen, Abt. Steuerverwaltung, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgende Verfügung öffentlich zugestellt
wird:
Bescheid vom 09.10.2015, Kassenzeichen: ZA11007483ZE.
Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Herrn Dieter Beier wird hiermit die Gelegenheit gegeben, den Bescheid beim Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung, 2. OG, Zimmer 201, Obere Str. 4, 78050 Villingen-Schwenningen während der üblichen Öffnungszeiten einzusehen.
Nach § 11 LVwZG gilt der oben genannte Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Bekanntgabe der
Verfügung beginnt die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist. Der Bescheid wird dann mit
Ablauf eines Monats seiner Bekanntgabe rechtskräftig.
Im Auftrag
gez.
Petra Schramm
1/2016
Amtl. Bekanntmachungen / Stellenangebot
Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Zentralklinikum, 2. Änderung' im Zentralbereich – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
02.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 'Zentralklinikum, 2. Änderung' nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zul.
geä. durch Art. 1 G v. 11.06.2013 (BGBI. INr. 29 vom 20.06.2013 S. 1548) beschlossen.
Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Zentralklinikum' und 'Zentralklinikum, 1. Änderung' teilweise überplant.
Das Plangebiet befindet sich zwischen den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, nördlich der 'Schwenninger Straße'. Es grenzt im Nordwesten an die 'Wilhelm-Schickard-Straße'
und im Osten an die 'Klinikstraße'. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt.
Seite 19
Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen
der Bebauungsplanvorentwurf und der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen nebst örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der Begründung in der Zeit vom
16. März 2016 bis einschließlich 18. April 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt.
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/aktuelle-verfahren.html einzusehen.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet zudem eine Informationsveranstaltung am 15. März 2016 ab 19 Uhr im KIFAZ, Schilterhäusle, Tulastraße 8 statt.
Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
�� Wir suchen Sie.
Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes aufgrund städtebaulicher und nutzungsgemäßer Anpassungserfordernisse angestrebt. Zur
gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der
Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus dem Vorentwurf der textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung in der Zeit vom
16. März 2016 bis einschließlich 18. April 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt.
Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur
während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/
aktuelle-verfahren.html einzusehen.
Im Rahmen dieser Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich Auskunft erteilt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet zudem eine Informationsveranstaltung am 15. März 2016 ab 19 Uhr im KIFAZ, Schilterhäusle, Tulastraße 8 statt.
Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016
Stadt Villingen-Schwenningen
Amt für Stadtentwicklung
Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Spitals
Dreißig Jauchert, 3. Änderung' im Zentralbereich
– Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –
Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
02.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 'Spitals Dreißig Jauchert, 3. Änderung' nach
den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), zul. geä. durch Art. 1 G v. 11.06.2013 (BGBI. INr. 29 vom 20.06.2013 S. 1548) beschlossen.
Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Schilterhäusle' und '2. Änderung Spitals Dreißig Jauchert' teilweise überplant. Des Weiteren wird
der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Spitals Dreißig Jauchert' fast vollständig überplant.
Für den Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich zwischen den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, nördlich der 'Schwenninger Straße'. Es wird im Norden sowie im Westen von der 'WilhelmSchickard-Straße' begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt.
Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie,
Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften, eine/n
Sachbearbeiter/in im Bereich der
Beistandschaften
unbefristet, Teilzeit (50 %), Entgeltgruppe 9 TVöD
Ihre Aufgaben
� Einrichtung von Beistandschaften (Beistand ist der Rechtsanwalt des
Kindes/der Kinder)
� Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52 a, 53 SGB VIII
� Tätigkeit Urkundsperson nach § 59 SGB VIII
Ihr Profil
� abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw.
Bachelor of Arts – Public Management oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (früher: Angestelltenlehrgang II)
oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft
� Kenntnisse im SGB VIII und BGB
� persönliches Engagement
� selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln
� soziale Kompetenz
� Bereitschaft zur Teamarbeit und Kooperation
� hohe Belastbarkeit
� EDV-Kenntnisse
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016.
Stadt Villingen-Schwenningen
Haupt- und Personalamt
Postfach 12 60
78002 Villingen-Schwenningen
E-Mail: [email protected]
Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine
Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden
alle Unterlagen vernichtet.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Abteilungsleiterin
Sandra Witteler, Tel. 82-2149
Personalservice
Corina Hirt, Tel. 82-2107
Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter
villingen-schwenningen.de
�� Zuständig für die Verteilung
Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes aufgrund städtebaulicher und nutzungsgemäßer Anpassungserfordernisse angestrebt.
Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in
die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG.
Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de
Amt für Familie, Jugend und Soziales
Fachstelle Kindertagespflege
Justinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
[email protected]
Tel. 07721/ 82-2143
Gestaltung: Lody van Vlodrop
KINDERTAGESPFLEGE
Kinderbetreuung
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Wir helfen gerne durch
Beratung
Vermittlung
finanzielle Förderung