Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Villingen-Schwenningen 26. Januar 2016 Nr. 1 Jahrgang 3 Neujahrsansprache Innovatives Konzept Nachgefragt Zurück zu den Wurzeln Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon skizziert Leitlinien der Kommunalpolitik Seite 4 Jakob Broll hat seine Stelle als Pflegedienstleiter im HeiligGeist-Spital angetreten Seite 5 Stadtbibliothek ruft zur zahlreichen Teilnahme an der aktuellen Kundenbefragung auf Seite 6 Musical im Theater am Ring blickt auf Anfänge der legendären Beatles Seite 9 Von fernen Ländern und neuen Horizonten Volkshochschule startet mit buntem Programm ins neue Jahr / Anmeldungen sind ab Samstag möglich Aktiv sein, sich inspirieren lassen und immer Neues lernen: In über 800 Kursen, Seminaren und Vorträgen bietet die Volkshochschule (vhs) mit ihrem Frühjahrs-Programm 2016 für jeden Geschmack genau das Richtige. Unter dem Motto 'Wohin geht die Reise?' widmet sich die vhs in ihrem neuen Programm sowohl aktuellen politischen Themen wie Flucht und Krisen, gesellschaftlichen Trends sowie wichtigen Tipps und Hinweisen für Reisende. »Mit verschiedenen Angeboten zu dieser Fragestellung versucht die vhs in sämtlichen Fachbereichen neue oder zukunftsorientierte Themen zu beleuchten«, so Volker Müller, Leiter der vhs. Ein Paar aus Villingen-Schwenningen hat sein Abenteuer bereits angetreten: Verena und Helmut Wider erzählen von einem einzigartigen Trip durch Georgien und Armenien. Mit ihren Rädern machten sie sich 'S isch wider sowiit!: Närrische Stadtführung Am Fasnet-Mentig nach dem Umzug beginnt nach einem Empfang im FranziskanerCafé die beliebte Fasnet-Stadtführung für Touristen und 'Neubürger'. Los geht es um 10.30 Uhr in der Tourist-Information im Franziskaner Kulturzentrum. Die Anmeldegebühr beträgt elf Euro pro Person. Wer also Villingen mal von einer anderen Seite erleben und dabei noch 'Villingerisch' lernen will, sollte diese Führung nicht verpassen. zum Erlernen und Festigen einer Fremdsprache an. Wer keine Vokabeln lernen möchte, kann in Mal- oder Kochkursen seine Kreativität ausleben oder beim Yoga für ein paar Stunden den Alltag hinter sich lassen. Auch der Gesundheitsbereich wird mit zahlreichen Angeboten zur Vorbeugung und Information beteiligt sein, wie etwa den zum Teil von Krankenkassen geförderten Kursen zur Rücken- und Wirbelsäulenprävention, die sich immer wieder einer starken Nachfrage erfreuen. Die vhs ist auch in Zukunft ein Ort des Lernens und Lebens und freut sich über viele Begegnungen mit den Teilnehmenden. Das aktuelle vhsProgramm wurde bereits in der vergangenen Woche an die Haushalte in der Region verteilt und ist in allen vhs-Geschäftsstellen, den beiden Häusern der Stadtbibliothek und den Rathäusern erhältlich. �� weitere Informationen Anmeldungen sind im Internet unter villingen-schwenningen. de/Bildung, bei der vhs Anmelde-Hotline 82-3344 oder persönlich in den Geschäftsstellen möglich Cosmic Concert: Aller guten Dinge sind Drei © Lieber Anders Ihre Reise führte sie mit dem Rad durch den Kaukasus: In einem eindrucksvollen Vortrag berichten Verena und Helmut Wider über ihre Erlebnisse. (Foto: Wider) auf, abseits gelegene Klöster, einzigartige Bauten und atemberaubende Berglandschaften zu entdecken und in Bildern festzuhalten. Die Ergebnisse haben sie in einem Vortrag zusammengefasst, der am Freitag, 29. April, im Umweltzentrum Schwarzwald-Baar zu sehen ist. Der Europa-Abgeordnete Dr. Andreas Schwab wird am Donnerstag, 14. April, mit einem Vortrag zum Thema 'Was bringt TTIP?' vertreten sein, in dem er über das Freihandelsabkommen und die Schaffung gemeinsamer Standards für EU und USA in Lebensmittel- ,Finanz- und Umweltfragen informiert. Eine Neuheit in diesem Jahr ist die Ehrenamtsakademie, die dabei helfen will, ehrenamtlich Tätigen die nötigen Hilfestellungen für ihre Arbeit an die Hand zu geben. Entstanden ist sie in Zusammenarbeit mit dem Amt für Familie, Jugend und Soziales. Neben der Information stehen aber auch Inspiration und Weiterbildung bei der vhs an vorderster Stelle. Nach wie vor stellt der Sprachenbereich den größten Schulungsbereich dar und bietet außer Arabisch, Russisch oder Italienisch viele weitere Kurse Freunde von Rock und Alternative Music kommen hier voll auf ihre Kosten: Am Samstag, 30. Januar, um 20 Uhr werden neben dem Hamburger Geschwister-Duo 'Doesn't Rhyme With King' auch die lokalen Bands 'Slackline' und 'Lieber Anders' (Foto) das Jugendhaus K3 zum Beben bringen. Die Besucher erwartet ein Mix aus verschiedenen Genres, der keine Wünsche offen lässt. Der Eintritt kostet fünf Euro. Aus den Fraktionen und Gruppierungen Seite 2 Stadtratsfraktion Villingen-Schwenningen In der Demokratie ist die Presse eine wichtige Vermittlerin zwischen Politik und Bürgern, indem sie letztere über politische Entscheidungen informiert. Das gilt so von den Ortschaftsräten über den Gemeinderat bis zur ganz 'großen' Politik. Gerade zur Zeit der Beratungen über den Haushaltsplan der Stadt für 2016 fällt aber auf, dass manche Informationen nicht so rüberkommen, wie sie besprochen wurden, weil die Presseberichte natürlich sehr kurz ausfallen müssen. Wir Gemeinderäte werden dann angesprochen (bis öffentlich beschimpft), weil wir ein Vorhaben vermeintlich verhindern würden. Deshalb will ich hier ein paar Beispiele zurechtrücken. Bei mehreren Bauvorhaben wurde von unserer Fraktion beantragt, einen Teil des für 2016 geplanten Betrages jetzt herauszunehmen und auf das nächste Jahr zu verschieben, z. B. GaD. Aus der Erfahrung heraus glauben wir nicht, dass in diesem Jahr sechs Millionen Euro verbaut werden können. Als CDU-Fraktion haben wir da unsere negativen Erfahrungen machen müssen, als wir für den Neubau Konrad-Kindergarten einen Millionenbetrag aus einem Haushaltsjahr in das nächste geschoben haben. Die Überschriften waren damals: der CDU seien Straßen wichtiger als Kinder. Der geschobene Betrag wurde übrigens nicht nur ein Jahr später erst verbaut, sondern sogar erst zwei Jahre später! Ähnlich verhält es sich mit der Streichung von Planungsraten für verschiedene Bau- oder Sanierungsvorhaben, die dann aber mittelfristig für mehrere Jahre nicht zur Durchführung kommen. Bei anderen im Haushalt mit Finanzmitteln bedachten Vorhaben gibt es das Problem, dass die Planungen auf lange Sicht noch nicht so konkret sind, dass es Sinn macht, in 2016 bereits Haushaltsmittel dafür festzulegen. Zu diesen Vorhaben gehört die Entwicklung der Schullandschaft bezgl. Hirschberg-/Friedens-/Janusz-Korczak-Schule in Schwenningen. Auch bei der weiteren Sanie- rung der Fußgängerzone in Schwenningen, die im dritten Bauabschnitt jetzt den Muslenplatz selbst betrifft, wollen wir abwarten, wie die Entwicklung am s'Rössle und der Bibliothek weitergeht. Wir meinen, es ist sinnlos, jetzt den Platz neu zu gestalten, wenn er später womöglich dann an den Übergängen zur Neuplanung wieder aufgerissen werden muss. Was erreichen wir mit solchen Verschiebungen? Wir bekommen durch realistische Haushaltsbeträge im aktuellen Jahr mehr Spielraum in den Finanzen, z. B. durch weniger Schuldenaufnahme oder weniger Plünderung der städtischen Rücklagen, was sich dann positiv auf den Haushalt der kommenden Jahre auswirkt. Und damit erhalten wir uns Handlungsspielräume für die Zukunft. Eine Anmerkung zum Schluss: Dies ist der letzte Fraktionsbeitrag bis nach der Landtagswahl wegen der gebotenen Neutralitätspflicht. Deshalb möchte ich Sie, verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, bereits jetzt auffordern, von Ihrem Wahlrecht am 13. März Gebrauch zu machen! Die Hirschbergschule muss erhalten werden. Wie versprochen sollte die Schadstoffsanierung baldmöglichst durchgeführt werden, durch die Luftreinigungsgeräte wurde zunächst ein vertretbares Ergebnis erreicht. Die im Haushalt 2016 vorgesehenen Mittel für die Sanierung und Schadstoffsanierung der Hirschbergschule sind unbedingt zu belassen. Das pädagogische Konzept hat sich über Jahre bewährt, die Schule wurde sehr positiv fremdevaluiert. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist sehr groß. Die vorübergehende Auslagerung in die Friedensschule zur Brandschutzsanierung ist akzeptiert. Dann aber sollte das bewährte pädagogische Konzept an Ort und Stelle wieder weitergeführt werden. Die Qualität der Hirschbergschule ist in Schwenningen unbestritten. Die Werkrealschule der Friedensschule sollte ebenfalls er- halten bleiben. Es sollte unbedingt für diese Schüler eine Alternative in Schwenningen geben. Außerdem ist unbedingt zu bedenken: Für viele Kinder wäre eine wohnortnahe Beschulung an einer kleineren Schule von Vorteil. Eine Umsetzung in den Schulverbund am Deutenberg sollte überdacht werden, zumal dieser in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden soll. Schwenningen hätte keine Realschule mehr. Dringend sollte die Schulentwicklungsplanung gerade für den Stadtbezirk Schwenningen seriös fortgeführt werden. Die Qualität der Schulen und insbesondere die Schülerzahlen der nächsten Jahre einschließlich der Flüchtlinge sind zu berücksichtigen. Im Gemeinderat sollen demnächst die Vorlagen über die Schulsituation vorgelegt werden. Diese Ankündigung der Verwaltung ist nicht ausreichend, vielmehr ist eine Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung des Gemeinderates erforderlich. Dr. K.-H. Lichte Für die Freie Wähler Fraktion �� villingen-schwenningenfreie-waehler.de 1/2016 weitere Millionen in die Ausweisung neuer Baugebiete in den kleinen Stadtbezirken und die Erschließung des Gewerbegebiets 'Salzgrube'. Doch die hohen Investitionen haben auch eine Kehrseite. Zu ihrer Finanzierung werden die Rücklagen massiv angegriffen: 14,5 Millionen Euro. Dazu ist eine Kreditaufnahme vorgesehen. Die SPD versucht, durch Einsparvorschläge die Kreditaufnahme so gering wie möglich zu halten. In wirtschaftlich guten Jahren sollte es gelingen, den städtischen Haushalt ohne zusätzliche Schulden zu finanzieren. Wir alle wissen, wie prekär die weltwirtschaftliche Lage ist. Auch eine Kommune wie VS muss für die zu erwartenden 'mageren Jahre' vorsorgen. Im Vollzug des Haushalts 2016 muss jede Möglichkeit genutzt werden, auf Kreditaufnahmen zu verzichten und die arg geschrumpften Rücklagen wieder aufzubauen. Die Situation 2008/2009, als in der Folge der weltweiten Finanz-und Wirtschaftskrise die Stadt ihre Ausgaben und Leistungen extrem kürzen musste, sollte uns hier eine Lehre sein. Ihre SPD-Fraktion Villingen-Schwenningen Liebe Mitbürger/innen, übermorgen wird der Haushalt für 2016 vom Gemeinderat verabschiedet. Wie steht die SPD zu diesem Haushalt? Positiv ist, dass 41 Millionen Euro in die Stadt investiert werden. Das ist die höchste Investitionssumme seit 20 Jahren. Zahlreiche Projekte, die lange Jahre immer wieder verschoben wurden, werden nun in Angriff genommen. Allein an 15 Schulen werden Sanierungen vorgenommen. Dies geht von 100.000 Euro für die Sanierung der Heizung an der Warenbergschule bis zu sechs Millionen Euro für die erste Stufe der Gesamtsanierung des Gymnasiums am Deutenberg. Millionen fließen in die Erneuerung von Straßen und Plätzen, Unsere Fraktion begrüßt die hohen Investitionen in Bildung und Schule in diesem Jahr. Bei diesem Thema herrscht im Gemeinderat parteiübergreifend Zustimmung. Die Haushaltsberatungen im Januar haben gezeigt, dass es aufgrund der hohen Investition in anderen Bereichen zu Verschiebungen kommen kann. Dies ist aus unserer Sicht hinnehmbar. Ein wichtiges Thema für den Bereich Schule und Bildung ist in diesem Zusammenhang unsere Forderung nach einer regionalen Schulentwicklung für Villingen-Schwenningen. Die Bildungslandschaft in Baden-Württemberg ist durch neue Gesetze, welche die Landesregierung beschlossen hat, im Umbruch. Zum einen geht es um die langsame Die Beiträge werden inhaltlich von den gemeinderätlichen Fraktionen und Gruppierungen verantwortet. Aktuelles 1/2016 Umstellung auf Zweizügigkeit mit den neuen Gemeinschaftsschulen bei denen die Abschlüsse für Hauptschule, Werkrealschule und Realschule abgelegt werden können. Die Realschulen bleiben zunächst bestehen. Der Ganztagsbetrieb auch an Grundschulen ist eine weitere große Herausforderung. Beides wird den Haushalt noch auf Jahre beanspruchen. Ja zum Haushalt 2016 fraglich Die städtischen Rücklagen werden geplündert und die Schulden sollen sich im Verlauf der aktuellen Wahlperiode bis zum Jahr 2019 auf rund 60 Mio. Euro verdoppeln. Der Verwaltungshaushalt, der den aktuellen Konsum der Stadt abbildet, steigt immer weiter an. Und trotz hoher Steuereinnahmen gelingt es uns nicht, Rücklagen für schlechtere Jahre zu bilden: Die Zustimmung der FDP-Fraktion zum vorgelegten Haushaltsentwurf 2016 ist vor diesem Hintergrund fraglich. Sie hängt am Ende davon ab, ob wir in den Haushaltsberatungen, die diese Woche im Gemeinderat stattfinden, die Weichen für den Haushalt 2017 stellen, der nicht nur auf Kosten der Zukunft und unserer Kinder lebt. DerGewerbesteuerrückganghat beimRatgroßeFragezeichenhinterlassen.StändigsteigenderBürokratieaufwandverbundenmiterhöhtenPersonalkostenohneresultierendeWertschöpfungkönnte einGrundsein.Am13.03.AfDwählenPolitikändern#zweistellig DEUTSCHE LIGA FÜR VOLK UND HEIMAT (DLVH) Der Haushaltsplan 2016 ist zu weiten Teilen der völlig verfehlten Flüchtlings-Irrsinnspolitik geschuldet. Statt die Bürgerschaft zu fragen, hängt man wieder mal den Brotkorb höher. Es wird fast alles teurer. Deshalb: Ablehnung! Info: �� j-schuetzinger.de Seite 3 Jugendlichen Plattformen bieten Stadträte entscheiden über die Einführung eines Jugendgemeinderates Morgen, am 27. Januar, kommt der Gemeinderat ab 16 Uhr zu seiner ersten regulären Sitzung im neuen Jahr im Matthäus-Hummel-Saal (Kronengasse, Stadtbezirk Villingen) zusammen. Das Gremium wird dann unter anderem über eine Auslagerung des Bürgeramtes debattieren. Aufgrund der schlechten Raumsituation werden dringend neue Räumlichkeiten benötigt, auch um der hohen Kundenfrequenz in Zukunft serviceorintiert gerecht werden zu können. Vorgelegt wird in der Sitzung auch der Projektbeschluss für den Bauabschnitt 'Muslenplatz Süd' beim Großprojekt 'Revitalisierung der Fußgängerzone Schwenningen'. Mit der Vergabe von Straßennamen im neuen Baugebiet 'Friedrichspark' auf dem ehemaligen Gelände des Villinger Klinikums befassen sich die Ratsmitglieder im Anschluss. Um eine engere Verzahnung mit dem Gemeinderat zu ermöglichen, soll der Integrationsbeirat zukünftig um jeweils einen Fraktionsvertreter aus dem Gemeinderat erweitert werden, darüber soll ebenfalls abgestimmt werden. Auf der Agenda steht auch die Präsentation eines Konzepts für die Jugendbeteiligung in VS in Form von Beteiligungswerkstätten, Projektgruppen, einem Jugendgemeinderat und einer Online-Plattform. Die Fragestunde der Bürgerschaft ist für circa 18 Uhr vorgesehen, die vollständige Tagesordnung ist auf Seite 8 einsehbar. Am Donnerstag, 28. Januar, trifft sich der Rat ab 16 Uhr erneut im Matthäus-Hummel-Saal, um dann den Haushaltsplan für 2016 zu verabschieden. Als vor 25 Jahren an vielen Orten in Deutschland und eben auch bei uns Fasnetumzüge angesichts des Golfkrieges abgesagt wurden, weil man eine Störung der Veranstaltungen befürchtete, bildeten sich spontane kleine Umzüge. Die Menschen stellten die Kontinuität ihrer Traditionen über die dramatischen Ereignisse des Augenblicks und setzten vielleicht gerade damit ein unkonventionelles friedliches Signal. Die Welt ist heute nicht friedlicher als vor 25 Jahren. Angesichts der weltweiten Konflikte gäbe es nicht wenige Gründe, auch in diesem Jahr die Fasnet abzusagen – Terrorakte, Kriege, 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Und manch einer, der am Morgen die Zeitung aufschlägt, denkt beim Blick auf die Schlagzeilen in den Lokalnachrichten, dass sogar die kleinen Katastrophen vor Ort immer heftiger werden. Seltsam nur, dass der Aufreger von gestern spätestens morgen wieder vergessen ist. Das macht die Ereignisse nicht besser, aber es mahnt uns, langfristiger zu denken. Es ist also gut, aus der Erfahrung der Tradition heraus über den morgigen Tag hinaus zu entscheiden und zu handeln. Der Gemeinderat tut dies am Donnerstag mit dem Beschluss über den Haushalt der Stadt für 2016. Ob es um Schulsanierungen, um Stadtentwicklung oder Wirtschaftsförderung geht, es geht um Langfristiges. Da mögen die zur Fasnet gefeierten alten Traditionen ein kleiner Hinweis sein, dass es auf den langen Atem ankommt, der über die Schlagzeile von heute hinausreicht. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Neutralitätspflicht vor Wahlen Aufgrund der Neutralitätspflicht von Kommunen vor Wahlen werden im Amtsblatt VS bis zur Landtagswahl am 13. März 2016 keine Stellungnahmen der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen veröffentlicht. So wird die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet. Ab dem 22. März erscheint diese Rubrik wieder. Aktuelles Seite 4 1/2016 »Wir werden eine noch buntere Stadt werden« Neujahrsempfang im Theater am Ring / OB sieht Integration von Flüchtlingen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe treiben, um jedem Bürger einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung und somit gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Exemplarisch verwies Kubon auf die millioneschweren Investitionen für das Gymnasium In seiner Rede machte er deutam Deutenberg, die Garten- oder lich, dass die Integration der Haslachschule. Flüchtlinge eine der zentralen Neben der Verbesserung der Aufgaben für VS in den nächsbaulichen Infrastruktur an den ten Jahren sein wird: »Die MenSchulen habe die Stadt in jüngsschen, die zu uns gekommen ter Zeit auch erhebliche Anstrengungen unternommen, um etwa sind und die noch kommen werden, werden lange Zeit bei uns durch erhöhten Personaleinsatz bleiben und unser Leben und un- in Kitas oder bei der Schulsozialsere Stadt verändern. arbeit sowie einen intensiveren Austausch Das bedeutet für uns mit den Hochschulen Herausforderung und den Bildungsbereich Chance.« zu stärken. »Damit In seinen Ausführungen warb er um ein schaffen wir eine konstruktives Miteiwichtige Voraussetnander bei der Intezung, dass vor allem gration der Flüchtlinjunge Menschen gut ge: »Wir werden eine lernen können. All die noch buntere Stadt Maßnahmen wären werden. Und wir alle auch ohne einen einhaben es in der Hand, Oberbürgermeister Kubon zigen Flüchtling notwendig gewesen. dass uns diese vielen Aber die Flüchtlinge haben vieFarben herrlich schmücken«. Dabei sei es wichtig, den Neubürle Themen auf der Agenda nach gern »unsere gesellschaftlichen oben gespült, und deshalb kommen diese Projekte gerade jetzt Werte zu vermitteln und das Eintreten in unseren Gesellschaftsgenau richtig. Denn es gibt keine vertrag als attraktives Angebot bessere Chance der Integration zur Integration auch zu erwarals das gemeinsame Lernen unten.« Gleichzeitig lobte er die vie- ter besten Bedingungen«, erklärlen Ehrenamtlichen, die sich in te das Stadtoberhaupt. der Flüchtlingsarbeit engagieren. Neben guten Bildungschancen »Da werden genau die Werte, spielen für Kubon auch die wirtderen Annahme wir von anderen schaftlichen Rahmenbedingunerwarten, gelebt: Mitmenschlich- gen eine entscheidende Rolle – keit, Toleranz, aber auch Freiheit, nicht nur bei der Integration der Gleichberechtigung und demoFlüchtlinge, sondern für die zukratisches Miteinander.« künftige Stadtentwicklung insgesamt. Hier sieht er das OberzenDamit die Integration gelingt, trum mit Blick auf die aktuellen will der Oberbürgermeister auch Arbeitsmarktzahlen gut aufgezukünftig die Entwicklung des Bildungsstandortes weiter voran- stellt. Damit der WirtschaftsBeim traditionellen Neujahrsempfang blickte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon auf ein ereignisreiches Jahr zurück, das vor allem von der Flüchtlingsthematik geprägt war. Kita auf digitaler Schnitzeljagd Mit großem Entdeckergeist und gut gelaunt ging die Kita Hammerstatt vor dem Jahres- wechsel bei einer Geocaching-Tour auf digitale Schatzsuche (Foto). Ausgestattet mit einem GPSGerät und Hinweisen auf die Koordinaten der verborgenen Schätze machten sich die Kinder mit ihren Eltern und Erziehern auf die Suche, deren erfolgreiches Ende mit einem warmen Punsch gefeiert wurde. Rund 500 Bürger folgten der Einladung der Stadt zum Neujahrsempfang (oben), den die 'Jazz ConneXion' des Deutenberg-Gymnasiums musikalisch umrahmte. standort weiter prosperiert, seien 2015 wichtige Projekte angeschoben worden, etwa die Erschließung des Gewerbegebiets Salzgrube oder das interkommunale Gewerbegebiet mit der Nachbargemeinde Dauchingen. »Aber die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt braucht nicht nur Neuansiedlungen, ebenso wichtig sind Investitionen in die Infrastruktur«, betonte Kubon und hob das Thema 'schnelles Internet' als wichtiges Zukunftsprojekt hervor. »Hier haben wir im letzten Jahr fünf Millionen Euro für den Zweckverband Breitband bereitgestellt«, unterstrich der OB. Mit dem nun gestarteten integrierten Stadtentwicklungskonzept möchte er VS zukunftsfähig aufstellen und dabei alle Bürger mitnehmen: »Dieser Leitbildprozess wird sich nicht nur mit den eher technokratischen Fragen des Städtebaus befassen, sondern eine Perspektive entwickeln, wie wir unser Gemeinwesen künftig gestalten wollen.« �� die Rede des OB im Wortlaut villingen-schwenningen.de Freizeitspaß für Kinder am Neckar Auch im neuen Jahr bietet das Amt für Schule, Bildung und Sport in der Kindertagesstätte Hammerstatt (Hammerstattstraße 161, Stbz. Schwenningen) jeden Mittwochnachmittag ein buntes Freizeitprogramm für Kinder im Alter von neun bis zwölf Jahren an, die keinen Hort besuchen. Von 16 bis 17.30 Uhr können Kinder kostenlos basteln, sich mit Freunden treffen oder die Natur erkunden. Sie werden dabei von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. So haben die Kinder in den letzten Wochen am Neckar gespielt, Kürbisse ausgehöhlt oder das Jugendhaus besucht. Wer gerne zur Schnupperstunde vorbeikommen möchte, ist herzlich eingeladen. Bei Interesse können sich Eltern gerne in der Kita unter Tel. 07720/61718 melden. 1/2016 Aktuelles Seite 5 Kurz notiert Altenpfleger setzt auf Mobilität Leben mit Handicap Heilig-Geist-Spital verschafft Bewohnern mit Spezialgeräten mehr Lebensqualität OB-Sprechstunde Zu seiner nächsten Bürgersprechstunde lädt Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon alle Interessierten am Dienstag, 2. Februar, von 16.30 bis 18 Uhr ins Bürgerservice-Zentrum Schwenningen ein. Ämter geschlossen Die städtischen Dienststellen bleiben am Fasnetsmontag, 8. und -dienstag, 9. Februar, geschlossen. Jakob Broll ist Altenpfleger aus Leidenschaft. Und er hat sich ein Ziel gesetzt, das er als neuer Pflegedienstleiter im Heilig-Geist-Spital bereits umzusetzen begonnen hat: Alte Menschen so lange wie möglich in Bewegung zu halten. 'Wer rastet, der rostet' – dieses Sprichwort kennt jeder. Gymnastik, Sitztänze, gemeinsames Kochen, Backen und Singen gehören schon lange zum täglichen Angebot im Alten- und Pflegeheim Heilig-Geist-Spital. Um jetzt auch klassisch bettlägerige Bewohner an den Gemeinschaftsaktivitäten teilhaben lassen zu können, setzt Jakob Broll (Foto) auf neueste Entwicklungen zum Thema 'Mobilität im Alter'. Gerade wurden zwei Spezialsessel angeschafft, in denen die eigentlich ans Bett gefesselten Menschen gut aufgehoben sind und zudem fast überall hingeschoben werden können. Mobilität im Alter steht im Vordergrund Damit die Bewohner möglichst lange selbst mobil bleiben, setzen Jakob Broll und seine Mitar- erhöht das Selbstwertgefühl und damit die Lebensqualität«, davon ist der 27-Jährige überzeugt. Er handelt in Sachen Bewegung nach dem Motto: So wenig wie möglich unterstützen, aber so viel wie nötig. Wichtig sei das besonders bei Menschen mit Demenz: »sonst vergessen sie, wie man läuft«. Jakob Brolls Werdegang ist beeindruckend. Nach der Mittleren Reife und einem freiwilligen sozialen Jahr ließ er sich zum Altenpfleger ausbilden. Anschließend sammelte er erste Berufserfahrungen und begann 2011 die Weiterbildung zum Fachwirt für Organisation und Führung, leiJakob Broll nutzt moderne Technik um den Aktitete dann einen Wohnbeonsradius von bettlägerigen Bewohnern des reich. Seit Juli 2015 ist er Villinger Heilig-Geist-Spitals zu vergrößern. nun Pflegedienstleiter im beiter auf Prävention. Am 'Moto- Heilig-Geist-Spital und Chef von drei Wohnbereichen mit 170 Bemed' herrscht Andrang. Viele wohnern, 100 Pflegekräften und möchten das an einen Heimtrainer erinnernde Bewegungsgerät 15 Auszubildenden. nutzen. Die Pflegekräfte wurden �� mehr zum Heilig-Geist-Spital geschult, »das Gerät steht nicht spitalfonds-villingen.de still«, sagt Broll. »Mobil zu sein Foto: Spitalfonds Für Donnerstag, 28. Januar, lädt der städtische Beirat für Menschen mit Behinderung in den Stadtbezirk Schwenningen ein. Die Sprechstunde findet im Liegenschaftsamt (Winkelstraße 9, 3. OG, Zimmer 410) statt. Die nächste Sprechstunde im Stadtbezirk Villingen findet am Donnerstag, 11. Februar, im AbtGaisser-Haus (Schulgasse 23) statt. Bürger mit und ohne Handicap können bei den Sprechstunden jeweils von 17 bis 18.30 Uhr mit den Beiratsmitgliedern über das Thema Inklusion und persönliche Anliegen sprechen. Historisches Stadtbild erhalten Foto: Narrozunft Stadt VS unterstützt Sanierung denkmalgeschützter Gebäude Der Einsatz des langjährigen Schriftführers der Historischen Narrozunft Villingen, Matthias Reiner (l.), wurde nun in der jüngsten Generalversammlung des Traditionsvereins gewürdigt. Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (r.) verlieh ihm für seine Verdienste die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg und würdigte seine wichtige Rolle in der Zunft. Diese sei nicht nur verantwortungsvoll, sondern erfordere auch jede Menge Ausdauer. »Denn wer schreibt, der bleibt«, so der OB in seiner Laudatio. Der 4.260 Mitglieder starke Verein durfte seit 1995 auf das Engagement Reiners als Zunftschreiber zählen. Als einer von 29 aktiven Ratsherren war er auch maßgeblich an der erfolgreichen Sanierung der Zehntscheuer beteiligt. Als Leiter des Marketings des Großprojekts konnte Matthias Reiner viele Sponsoren und Spenden für die Instandsetzung des historisch wertvollen Gebäudes in der Villinger Innenstadt gewinnen. Über finanzielle Unterstützung durch die Stadtverwaltung konnten sich kurz vor Weihnachten Besitzer historischer Gebäude in Villingen-Schwenningen freuen. 2015 förderte die Untere Denkmalschutzbehörde mit freiwilligen Zuschüssen die Gestaltung, Instandsetzung und den Unterhalt von Fassaden denkmalgeschützter Häuser. Insgesamt schüttete die beim Amt für Stadtentwicklung angesiedelte Dienststelle 18.000 Euro aus. »Uns ist es wichtig, das kulturelle Erbe der historischen Innenstadt von Villingen und die Kulturdenkmale der Gesamtstadt zu erhalten«, erklärte Sigrid Fiehn von der Unteren Denkmalschutzbehörde. Die Zuschüsse wurden unterschiedlich verwendet: Außer in den Einbau neuer Sprossen- oder dreiflügeliger Fenster flossen die Mittel beispielsweise in den Erhalt und die Sanierung von Fenstergewänden, die Instandsetzung historischer Fenster, den Anstrich von Giebeln, die Instandsetzung von Erkern und Aufzugsgaupen. In der Niederen Straße 57 (Foto) wurden neue Fenster eingesetzt. Zuvor waren es einflügelige Fenster, jetzt sind neue Sprossenfenster in Holz eingebaut worden. Diese Maßnahme stellt einen positiven Beitrag zur Stadtbildpflege und Stadtgestaltung dar. Grundlage für diese freiwillige Leistung der Stadt ist eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Fassadenrenovierung und Stadtbildpflege vom Juli 2012. Aktuelles Seite 6 Meinung der Leser ist gefragt Stadtbibliothek nimmt an Kundenbefragung teil / Aktion läuft bis zum 31. März Die Stadtbibliothek nimmt seit Beginn des neuen Jahres an einer Kundenbefragung teil, die von der Fachstelle für öffentliche Bibliotheken beim Regierungspräsidium Freiburg durchgeführt wird. ist es auch repräsentativ und wir können wirklich verlässliche Schlüsse ziehen.« Die Ergebnisse der anonymen Befragung werden ausgewertet und In 13 Fragen wird nach der Meinung zum Ambiente, zum Angebot, den Öffnungszeiten und zur allgemeinen Zufriedenheit mit der Stadtbibliothek gefragt. Für Bibliotheksleiter Volker Fritz eine tolle Sache: »Wir haben uns in den letzten Jahren stark verändert, weil sich auch der Anspruch an uns geändert hat – und diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Aber wir brauchen natürlich auch die Rückmeldung, wo wir was verbessern sollten, aber auch, wo es gut läuft.« Rege Teilnahme erwünscht Wichtig ist Fritz auch, dass möglichst viele Besucherinnen und Besucher teilnehmen: »Nur dann Dieter Zanger, verantwortlich für die Durchführung der Befragung, erläutert das Vorgehen: »Die Teilnahme an der Umfrage ist sowohl direkt vor Ort an einem aufgestellten Rechner oder von Zuhause aus über die Homepage der Stadtbibliothek möglich. Teilnahme online oder vor Ort möglich ©Trueffelpix/Fotolia.com auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der anderen teilnehmenden Bibliotheken wird dem städtischen Team zur Verfügung gestellt werden. Die Antworten werden dann von der Fachstelle in Freiburg ausgewertet«. Aber auch 'offline' kann man sich an der Befragung beteiligen: Die Fragebögen liegen in beiden Häusern der Stadtbibliothek aus und können dort ausgefüllt wieder eingeworfen werden. Mit der Befragung wurde am 12. Januar begonnen. Sie läuft noch bis zum 31. März diesen Jahres. Für Rückfragen stehen Volker Fritz unter Tel. 82-2240 und Dieter Zanger unter Tel. 82-2266 gerne zur Verfügung. 1/2016 Mittelstandspreis 2016 Am 5. Juli wird zum zehnten Mal die Lea-Trophäe im Neuen Schloss in Stuttgart vergeben. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg sowie Caritas und Diakonie zeichnen mit diesem Mittelstandspreis jedes Jahr Unternehmen aus, die neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit soziale Verantwortung übernehmen und durch enge Zusammenarbeit mit Partnern aus Schulen, Vereinen oder wohltätigen Organisationen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg, die sich für soziale Projekte wie die Schulung von Kindern im Bereich Ernährung oder die Integration behinderter oder obdachloser Menschen einsetzen. Bewerbungsschluss ist der 31. März. �� weitere Informationen Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung, Kim Hartmann, Tel. 0711-2633-1147, E-Mail [email protected] oder im Internet unter mittelstandspreis-bw.de Die 'Hohen Tage' stehen bevor Schmucke Innenstädte erfreuen Verschiedene Figuren gehören zur Fasnet / Tasse zu gewinnen Insgesamt 37 Weihnachtsbäume wurden in VS aufgestellt Carola Schuble, Eberhard Joos und Thomas Streb wussten wie auch viele weitere Rätselteilnehmer die richtige Antwort und wurden von unserer Glücksfee unter allen Einsendern ermittelt. Die drei Gewinner dürfen sich über je einen Gutschein für zwei Foto: WTVS am Straßenrand mit Süßigkeiten aus ihrem geflochtenen Deckelkörbchen erfreut? Wenn Sie die richtige Antwort wissen, senden Sie diese bis spätestens Sonntag, 31. Januar, per E-Mail an [email protected]. Nennen Sie darin die Lösung und Ihren Namen mit vollständiger Anschrift. Zu gewinnen gibt es einen limitierten Kaffeebecher in den Stadtfarben rot und grün. Lösung und Gewinner veröffentlichen wir in der nächsten Amtsblatt-Ausgabe am 16. Februar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen Rätselfreunden viel Glück! RÄTSEL- Zu einem geselligen Plausch scheinen sich die fünf Damen auf dem obigen Foto zusammengefunden zu haben. Ein besonderer Anblick, denn nur an wenige Tagen im Jahr kann man den alten Weiblein auf Villingens Straßen begegnen. Wie heißt die charakteristische, Villinger Fasnetsfigur, die Stachi oder Narro bei den Umzü? ?? gen begleitet und ECKE die Zuschauer Längst haben die Innenstädte von Villingen und Schwenningen ihr stimmungsvolles, weihnachtliches Lichterkleid wieder abgelegt (Fotos). Vom ersten Advent an bis kurz nach Dreikönig schmückten insgesamt 37 Christbäume die Doppelstadt und sorgten für eine tolle Atmosphäre. Nach der Gesamtzahl der Christbäume fragten wir in unserer letzten Amtsblatt-Ausgabe. Das 'Weihnachtsquiz' versprach nicht nur besondere Preise, sondern auch eine gleich dreifache Gewinnchance. Fotos: Michael Kienzler (2) Personen für eine frei wählbare Veranstaltung im 'Theater im Capitol', im 'Theater am Ring' oder für eines der Meisterkonzerte 'Großer Zyklus' freuen. Die Präsente werden in den nächsten Tagen versandt. Herzlichen Glückwunsch! Aktuelles 1/2016 S' goht degege! Fünfte Jahreszeit in VS nähert sich ihrem Höhepunkt Der Villinger Narro, im Volksmund auch 'Maschgere' genannt, gilt als der Aristokrat der schwäbisch-alemannischen Fasnet. (Foto: Michael Kienzler) In wenigen Tagen übernehmen die Narren das Kommando in Villingen-Schwenningen. Vom 'Schmotzigen Dunschtig' bis Aschermittwoch herrscht dann wieder Ausnahmezustand in der Baden-Württemberg-Stadt. Sowohl im Stadtbezirk Villingen, einer der Hochburgen der traditionsreichen schwäbisch-alemannischen Fasnet, als auch im Stadtbezirk Schwenningen und in nahezu allen Ortschaften von VS finden an den Hohen Tagen zahlreiche Umzüge und unzählige Veranstaltungen statt (eine kleine Auswahl siehe Infokäs- ten rechts). Tausende Besucher werden dann wieder die Umzugsstrecken säumen und das närrische Treiben von Wuescht, Morbili, Moosmulle und all den anderen traditionsreichen Figuren der Fasnet bewundern. Anschließend wird in den zahlreichen Fasnet-Stüble und Kneipen weitergefeiert. Für die ganz jungen Narren bieten die beiden Jugendhäuser K3 (Kalkofenstraße 3, Stbz. Villingen) und Spektrum (Alleenstraße 16, Stbz. Schwenningen) auch in diesem Jahr wieder ein buntes Programm an. Nach dem Kinderumzug steigt am 'Schmotzigen Dunschtig', 4. Februar, im K3 um 15 Uhr eine große Kinderfasnets-Party. Die Besucher können sich auf ein Klappstuhltheater und kreative Bastelangebote sowie ein Kasperletheater und den Auftritt des städtischen Kinder- und Jugendzirkus freuen. Der Eintritt kostet zwei Euro. Im Spektrum heizt ebenfalls ab 15 Uhr ein DJ die Stimmung an. Bei der Party für Groß und Klein gehen die Kinder nicht nur auf die berühmte 'Reise nach Jerusalem', sondern können auch beim Zeitungs- oder Limbotanz viel Spaß haben. Höhepunkt des Nachmittags ist ein Kostümwettbewerb, bei dem die drei besten Verkleidungen prämiert werden. Im Elterncafé werden Würstchen und Getränke angeboten. Der Eintritt ist frei. Seite 7 Die Hohen Tage im Stadtbezirk Villingen Schmotziger Dunschtig 14 Uhr Kinderumzug durch die Hauptstraßen, anschließend Kinderfasnet im Jugendhaus K3 bis 22 Uhr Fasnettreiben in der Innenstadt Fasnet-Sunntig 14 Uhr 18 Uhr 19 Uhr Im Riet: Empfang des 'Katers Miau' aus dem Romäusturm Schlüsselübergabe am Rathaus am Münster Fasnetsuche der Glonki-Gilde am Bickentor Fasnet-Mentig 6 Uhr Wecken durch die Katzenmusik und Glonki-Gilde 8 Uhr Einmarsch der Katzenmusik in die Stadt 9 Uhr Historischer Umzug der Narrozunft 10.15 Uhr Umzug der Südstadtclowns 12 Uhr Schlussappell der Katzenmusik mit Ordensverleihung am Latschariplatz 14.15 Uhr Obere Straße und Rietstraße: Maschgerelauf der Narrozunft 16.30 Uhr Niedere Straße und Rietstraße: Umzug der Glonki-Gilde Fasnet-Dienschtig 13.30 Uhr Großer Umzug der Zuggesellschaft 22.30 Uhr Einfangen des 'Katers Miau' am Latschariplatz und Rückgabe in den Romäusturm 24 Uhr Strohverbrennen der Wuescht mit Schlüsselrückgabe auf dem Münsterplatz Die Hohen Tage im Stadtbezirk Schwenningen Schmotziger Dunschtig 7.30 Uhr Narrenfrühstück in der Zunftstube 13.30 Uhr Aufstellen des Kindernarrenbaums auf dem Hockenplatz 14 Uhr Kinderumzug der Ziegelbuben mit Start am Hockenplatz, anschließend Kinderfasnet im Jugendhaus Spektrum 19 Uhr Schlüsselübergabe auf dem Marktplatz Fasnet-Freitig 11 Uhr 14.30 Uhr Verhaftung des Oberbürgermeisters und Prozess vor dem Narren- gericht im Rathaus am Marktplatz Kinderfasnet in der Bürkturnhalle, Narrentreiben in der Stadt Fasnet-Samschtig 12 Uhr Narrenbaumstellen und anschließend Narrensprung auf dem Muslenplatz Fasnet-Sunntig 7 Uhr 14 Uhr Wecken durch die Fanfarenzüge Großer Fasnetumzug mit anschließendem Narrentreiben Fasnet-Mentig 20 Uhr Fasnet-Party in der Zunftstube Fasnet-Dienschtig 19 Uhr Verbrennen der Fasnet auf dem Muslenplatz mit Schlüsselrückgabe Aschermittwoch 17.45 Uhr Geldbeutelwäsche am Narrenbrunnen auf dem Hockenplatz Auf dem Mangin-Gelände soll aus Visionen bald Wirklichkeit werden Amt für Stadtentwicklung präsentiert Vorentwurf der Rahmenplanung / Projektbündnis will bezahlbaren Wohnraum schaffen Wie könnte das Mangin-Gelände zukünftig aussehen? Die Stadt hat nun im Franziskaner-Kulturzentrum mit den weiteren Projektbeteiligten einen ersten Entwurf der Rahmenplanung für die Konversionsfläche vorgestellt. In das Konzept sind auch Ideen der Bürger vom Tag der offenen Tür im Juni 2015 eingeflossen. Das einstige Kasernen-Areal soll schrittweise entwickelt und in vier kleinere, verkehrsberuhigte und grüne Quartiere mit unterschiedlichen Preissegmenten aufgeteilt werden. Als erstes möchten die Planer die nordwestliche Fläche 'Am Sägebach' entlang der Wald- und Richthofenstraße angehen. »Anfang 2018 könnten die ersten Bauarbeiten beginnen«, stellte Erster Bürgermeister Detlev Bührer in Aussicht. Die Erschließung ist für 2017 vorgesehen. Rund 400 Wohneinheiten für rund 900 Personen sollen insge- WBG-Geschäftsführer Rainer Müldner präsentierte für das 'Bündnis für faires Wohnen' den Bürgern das Konzept für ein zentrumsnahes Wohnquartier. samt auf der zuletzt von der französischen Armee genutzten Anlage entstehen. »Es geht darum, Wohnraum zu schaffen, der für breite Bevölkerungsschichten erschwinglich ist«, erklärte Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon. Was unter 'bezahlbar' zu verstehen sei, machte Rainer Müldner vom 'Bündnis für faires Wohnen' deutlich: »Dies bedeutet mindestens zehn Prozent unter dem Mietspiegel«, so der Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBG, die das Gelände mit den anderen Baugenossenschaften in VS und dem Spitalfonds Villingen entwickeln möchte. Für die preisgünstigsten Wohneinheiten auf dem früheren Militärgelände nannte Müldner 5,50 Euro pro Quadratmeter als erste 'Hausnummer' für spätere Mietpreise. »Das ist aber nur zu schaffen, wenn wir von Beginn an die Kosten für das Projekt im Griff haben«, mahnte er an. Dann werde sich das Mangin-Areal zu einem urbanen Quartier entwickeln, »das einem Oberzentrum gut zu Gesicht steht«, ist Müldner überzeugt. Ob rund um den ehemaligen Exerzierplatz Teile der Stadtverwaltung oder etwa auch Kultureinrichtungen angesiedelt werden, steht indes noch nicht fest. �� weitere Informationen villingen-schwenningen.de Tagesordnung Gemeinderat / Nachruf Einladung zur 22. Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 27. Januar 2016 im Matthäus-Hummel-Saal², Stadtbezirk Villingen Beginn: 16 Uhr TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Beschlussvorlagen 1.1 B enennung eines sachkundigen Bürgers für den Technischen Ausschuss 1.2 E igenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen – Wirtschaftsplan 2016 1.3 E igenbetrieb Breitbandversorgung Villingen-Schwenningen – Wirtschaftsplan 2016 1.4 1 . Änderung des 'Einfachen (nicht qualifizierten) Bebauungsplans Niederwiesen' im Stadtbezirk Villingen – Anpassung an das Vergnügungsstättenkonzept (Aufstellungsbeschluss) 2. Zurückstellung einer Bauvoranfrage für das Flurstück Niederwiesenstraße 35/1 1.5 Ä nderung des Bebauungsplans 'Herdenen' im Teilbereich der Straße 'Auf Herdenen' im Zentralbereich – Aufstellungsbeschluss 1.6 E inziehung (Entwidmung) einer Teilfläche des Straßengrundstücks Flst. 2405, Auf Herdenen 1.7 Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Flurstück Nr. 57, Wilhelm-Becker-Straße 13, Weilersbach 1.8 Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg, Auslagerung des Schulbetriebs, Vergabe von provisorischen Schulgebäuden in Containerbauweise – Aufhebung 1.9 Auslagerung Bürgeramt 1.10 Revitalisierung und Neugestaltung der Fußgängerzone im Stadtbezirk Schwenningen – Projektbeschluss für den Bauabschnitt Muslenplatz Süd 1.11 Straßenbenennung im Baugebiet 'Friedrichspark' Gemarkung Villingen 1.12 Beirat für nachhaltige Stadt- und Umweltentwicklung – Besetzung mit sachkundigen Bürgern 1.13 Integrationsbeirat – neue Struktur 1.14 Benennung von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss – Besetzung Stadtjugendring 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 2. 3. 4. – Besetzung Kinder- und Familienzentrum David-Fuchs-Haus Konzept für die Jugendbeteiligung in Villingen-Schwenningen Ä nderung der Hauptsatzung in Personalangelegenheiten Befristete Aufbewahrung tontechnischer Aufzeichnungen zur Dokumentation gemeinderätlicher Gremiensitzungen Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 Feststellung der Jahresrechnung 2014 der Stadt VillingenSchwenningen Bericht/Information der Verwaltung Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates Fragestunde der Bürgerschaft um ca. 18 Uhr Villingen-Schwenningen, den 21. Januar 2016 Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister Einladung zur 23. Sitzung des Gemeinderats Haushaltsplan-Verabschiedung am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 im Matthäus-Hummel-Saal², Stadtbezirk Villingen Beginn: 16 Uhr TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Beschlussvorlagen 1.1 Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan / Produktbuch 2016 einschließlich Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung mit Investitionsprogramm Villingen-Schwenningen, den 21. Januar 2016 Dr. Rupert Kubon, Oberbürgermeister – Änderungen der Tagesordnungen bleiben vorbehalten – ² Sitzungssaal ist nicht barrierefrei zu erreichen Rats- und Bürgerinformationssystem Stadt VS Mit diesem digitalen Informationsportal erhalten Sie Einblick in die Sitzungstermine, Tagesordnungen, die Beschluss- und Informationsvorlagen und, im Nachgang zu Sitzungen, auch die gefassten Beschlüsse sowie die Sitzungsprotokolle. �� ris.villingen-schwenningen.de Nachruf Mit großer Betroffenheit müssen wir Abschied nehmen von Hartmut Pekari der am 12. Januar 2016 im Alter von 64 Jahren verstarb. Hartmut Pekari war mehr als 41 Jahre als Vermessungsingenieur beim Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen beschäftigt. Wir haben einen wertvollen Mitarbeiter verloren, den wir nicht vergessen werden und sind dankbar ihn kennengelernt zu haben. Seinen Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister 1/2016 Brigitte Quattländer Die Personalvertretung © Volker Zintgraf/pixelio.de Seite 8 KULTURZEIT 1/2016 Seite 9 ■ Volker Lechtenbrink ist 'Der Mentor' Ein abgründig-amüsanter Blick in die Abgründe des Literaturbetriebs – und eine Paraderolle für den Publikumsliebling Volker Lechtenbrink: Die Komödie 'Der Mentor' von Daniel Kehlmann ist am Sonntag, 14. Februar, 20 Uhr im Theater am Ring zu sehen. © Fantitsch 'Backbeat' zeichnet mit Livemusik und großen Hits ein Genrebild der 60er Tipps & Termine Die wilden Lehrjahre der Beatles John Lennon, Paul McCartney, George Harrison, Pete Best und Stuart Sutcliffe träumen vielleicht von einer großen Karriere, doch vor dem Auftritt im 'Indra Musikclub', einer ehemaligen StripteaseBar, liegt der Starruhm in weiter Ferne. Die Bezahlung ist miserabel, die Unterkünfte armselig, in den Nachtlokalen regieren zwielichtige Unterweltgrößen. Doch schon bald avancieren die Fünf zum Geheimtipp. Ohne Reibereien geht der fulminante Start nicht vonstatten. Die Atmosphäre aus Gewalt und Alkohol färbt auf die junge Gruppe ab. Die Freundschaft zwischen den Bandmitgliedern wird erst Recht auf die Probe gestellt, als sich John Lennon und Stuart Sutcliffe in dieselbe Frau verlieben: Fotografin Astrid Kirchherr. Zu ihrer Hamburger Zeit sind die Beatles noch weit vom Starruhm entfernt – nicht aber von ihrer 'Pilzfrisur'. (Foto: G2 Baraniak) Sie wird die legendäre Beatles-Frisur ablichten und so das Markenzeichen einer ganzen Generation prägen. Der 'Pilzkopf' ist im Übrigen eine Kreation des Fotografen Jürgen Vollmer. Er trug die Frisur lange bevor er Astrid Kirchner und die Beatles kennengelernt hatte. In der 'Beatles Anthology' wird John Lennon zitiert: »Jürgen hatte nach unten gekämmte Haare mit Pony, was uns ziemlich gut gefiel. Wir sind zu seiner Wohnung und wurden dort von ihm auf die gleiche Art frisiert – wobei das Wort zerschnippelt wohl passender wäre.« 'Backbeat – Die Beatles in Hamburg' erzählt von den Lehrjahren der späteren 'Fab Four'. Das Altonaer Theater nimmt den gleichnamigen Universal-Spielfilm als Vorlage und verwebt Handlung und Musik zu einer fließenden, atmosphärisch dichten Zeitreise. Dazu gehören legendäre Titel wie 'Love me do' und 'I saw her standing there' – live gespielt von einem Quintett, das nach der Uraufführung in Hamburg umgehend als »Altonaer Beatles« geadelt wurde: David Nádvornik, Eiko Keller, Delio Malär, Florian Clyde und Yannik Meyer überzeugen nicht nur als Musiker, sondern auch als Schauspieler – sie wissen Riffs und Gags punktgenau zu setzen. So ist 'Backbeat' weitaus mehr als 'nur' eine Beatles-Hommage, sondern eine gelungene Komödie und ein authentisches Genrebild der 60er-Jahre. ›› weitere Informationen Backbeat – Die Beatles in Hamburg Schauspiel mit Livemusik von L. Softley und S. Jeffreys nach dem gleichnamigen Universal Film Altonaer Theater Dienstag, 16. Februar, 20 Uhr Theater am Ring ■ Malend sehen lernen Im Rahmen der 'Galerie im Flur' zeigt die Volkshochschule in der Metzgergasse Malereien in verschiedensten Techniken. Die Bilder stammen von Studierenden der Malkurse von Norbert Schmitt. © Martina Gläser: Schaf Hamburg, Reeperbahn, 1960. Fünf blutjunge Musiker aus Liverpool treten ein Engagement in einer verrauchten Bar an. Noch ahnt niemand, dass hier Geschichte geschrieben wird. Ebenso witzig wie wild, erlebt das Publikum die Lehrjahre der Beatles in einem mitreißenden Stück Musiktheater. Der Mittsechziger Benjamin Rubin hat durch sein frühes Theaterstück Ruhm erlangt. Seither ist ihm aber nichts Vergleichbares mehr gelungen. Nun soll er den jungen Schriftsteller Martin Wegner als Mentor betreuen. Nicht aus Leidenschaft zur Literatur, sondern aus Geldnot. Und so sitzen sie nun zusammen, in einer heruntergekommenen Villa, zwei Generationen, zwei Auffassungen von Kultur – ob das gut geht? Bewusst sind auch einige 'unfertige' Werke platziert, um den Lernprozess, das Vermitteln des Sehenlernens, besser zu veranschaulichen. Die Ausstellung dauert vom 27. Januar bis 9. März. Kultur und Freizeit in VS ZEITRAUMKOMPAKT Januar Di 26 Schauspiel mit Rufus Beck u.a. (Hamburger Kammerspiele) Sa 30 20 Uhr · VHS Metzgergasse 15 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg Wieberfasnet Literatur aus Indonesien 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol Slow Wekt Mi 27 13.30 Uhr · Parkplatz Neckartower Winterspaziergang um Schwenningen anschl. 16 Uhr Filmvorführung im Hotel 'Neckarquelle'. Veranstalter: Schwäb. Albverein, Ortsgruppe Schwenningen. 14.30 Uhr · Münsterzentrum Müwie-Stadl – die Münsterwieberfasnet Original Giebelwälder Holz- und Saitenmusi Konzert 18.15 Uhr · Hallenbad Villingen WBG Villingen-Schwenningen – SSG Weil am Rhein Wasserball Punktespiele Verbandsliga Villingen – Die fünfte Jahreszeit Zemlinsky Quartet Meisterkonzert Kleiner Zyklus Werke von Richter, Janácek und Dvorák. 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Vortrag von Dr. Ilse Gehrke. 19 Uhr · Umweltzentrum Möglingshöhe Vernissage Kunstprojekt der 12. Klasse der Waldorfschule Schwenningen. Schlüsselübergabe an die Talbachhexen 11.30 Uhr · Ortsverwaltung Weigheim Schlüsselübergabe an die Narrenzunft Kinder-Narrenbaumstellen 14 Uhr · Hockenplatz Schwenninger Wild Wings – Augsburger Panther 20 Uhr · Theater im Capitol Reuschs rigoroser Jahresrückblick Kabarett von/mit Stefan Reusch. 20 Uhr · Gemeindesaal St. Bruder Klaus Pfarrfasnet Februar Mo 1 15 Uhr · Matthäussaal Marbach Fastnachts-Café Di 2 Veranstalter: Bildungszentrum Villingen. Alt – älter – alterskrank 9 Uhr · Rathaus Marbach Konzert mit 'Windwoods' 'Starke Frauen' 14.30 Uhr ·Gemeindesaal St. Bruder Klaus 18 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg Narrenfrühstück Kinderumzug und Kinderfasnet 19.30 Uhr · Münsterzentrum Villingen Do 28 7.30 Uhr · Zunftstube Schwenningen 19 Uhr · Versöhnungskirche Marbach Wyssozki – Danke für mein Leben Seniorenfasnet 4 13.30 Uhr · Ortsmitte/Kath. Gemeindehaus Weigheim Deutsche Eishockey Liga DEL 20 Uhr · Theater am Ring Do Giacomo Puccini: Turandot Metropolitan live Opera im Kino 18 Uhr · VHS Metzgergasse 'Spielend sehen lernen': Studierende der Malkurse von Norbert Schmitt stellen aus. Magie der Moore 13 Uhr · Hockenplatz 19.30 Uhr · Helios Arena Vernissage 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch 19 Uhr · Cine-Star, Schwenningen Eintritt frei, Spenden erbeten. Einlass ab 13.30 Uhr. 20 Uhr · Franziskaner Konzerthaus 26.1. – 14.2. Zorn 19.30 Uhr · Gemeindesaal St. Bruder Klaus Film-Preview der ARTE-Dokumentation 2016 20 Uhr · Theater am Ring Kinderumzug 14 Uhr · Ortsmitte Tannheim Kinderumzug anschl. närrisches Treiben in der Festhalle 14 Uhr · Kindergarten Pfaffenweiler Kinderumzug 14 Uhr · Villinger Innenstadt Kinderumzug anschl. Kinderfasnet im Jugendhaus. 15 Uhr · Theater am Turm Fasnetstüble im TaT 17 Uhr · Feuerwehrhaus Weilersbach Zinke-Umzug 17.30 Uhr · 'Alte Schule' Obereschach Hemdglonkerumzug Erbrechtsakademie 19 Uhr · Marktplatz Schwenningen 20.30 Uhr · Kommunales Kino im Capitol anschl. Narrentreiben in der Stadt. Dancing in Jaffa Mi 3 14 Uhr · Kath. Gemeindehaus Weigheim Senioren-Fasnet 19.30 Uhr · Pfarrsaal Weilersbach Frauenfasnet Schüsselübergabe 19.15 Uhr · Ortsmitte Weigheim Hemdglonker-Umzug 19.30 Uhr · Ortsverwaltung Pfaffenweiler Schlüsselübergabe 20 Uhr · Neue Tonhalle Glonki-Ball Fr 5 11 Uhr · Rathaus Schwenningen Verhaftung des Oberbürgermeisters 14 Uhr · Innenstadt Schwenningen Großer Fasnetumzug 14 Uhr · Romäusturm mit Narrengericht im Rathaus Empfang des Katers 'Miau' 14 Uhr · Café Hildebrand 15 Uhr · Neue Tonhalle der Gockel-Gilde Zollhaus Generalappell der Katzenmusik 14.30 Uhr · Bürkturnhalle Schwenningen 16.45 Uhr · Niedere Straße Villingen Kinderfasnet Kinderfasnet Aufstellen des Katerbrunnens 14.30 - 17 Uhr · Glöckenberghalle Weilersbach 18 Uhr · Rathaus Villingen Kinderfasnet 18 Uhr · Glöckenberghalle Weilersbach Jugendball 19 Uhr · Dorfplatz Rietheim Närrisches Treffen 20 Uhr · Neue Tonhalle Glonki-Ball 20 Uhr · Bürkturnhalle Schwenningen Bürgerball 20 Uhr · Turn- und Festhalle Obereschach Gayser-Ball 21 Uhr · Theater am Turm Fasnetstüble im TaT Sa 6 12 Uhr · Muslenplatz Narrenbaumstellen 13 Uhr · Muslenplatz Narrensprung der Schwenninger Narren 19 Uhr · Theater am Turm Fasnetstüble im TaT 20 Uhr · Festhalle Pfaffenweiler Rolli-Ball 20 Uhr · Neue Tonhalle Ball der Kleinen Vereine 20 Uhr · Sporthalle Deutenberg wiha Panthers Schwenningen – SV 03 Tübingen II Basketball Regionalliga Herren Südwest-Süd So 7 9.30 Uhr · St.-FranziskusKirche Schwenningen Narrenmesse Schlüsselübergabe 18 Uhr · Helios Arena 20 Uhr · Zunftstube Schwenningen 'Ein Obed im Knusperhäusle' Fasnet-Party Di 9 13.30 Uhr · Innenstadt Villingen Großer Umzug der Zuggesellschaft 18 Uhr · Dorfplatz Weilersbach 12 15 Uhr · Haus der Betreuung und Pflege Am Deutenberg 'Lachen ist die beste Medizin' Solokabarett von Thomas Rothfuß 18 Uhr · Hockenplatz Versteigerung des Kindernarrenbaums Narrenbaumfällen Sa 13 19 Uhr · Muslenplatz 14.30 Uhr · Muslenplatz Fasnetverbrennen 19 Uhr · Ortsmitte Obereschach Schwenninger Wild-Wings Knochä-Verbrennen – Grizzly Adams Wolfsburg Deutsche Eishochey Liga DEL Fr 19 Uhr · 'Palast der Winde', Weigheim Narrenbaumversteigerung 17 Uhr · Franziskaner Konzerthaus Schwarzwald-Baar Winterreise Konzept, Text, musikalische Bearbeitung: Stefan Weiller. 19 Uhr · Bickentor Fasnetverbrennen der Glonki-Gilde 22.30 Uhr · Latschariplatz 18.15 Uhr · Hallenbad Villingen 23 Uhr · Romäusturm Wasserball Punktespiele Verbandsliga durch die Katzenmusik 19 Uhr · Sporthalle Hoptbühl Fasnetsuche 19.30 Uhr · Festhalle Tannheim Großer Zunftball der Osemalizunft Mo 8 8 Uhr · Innenstadt Villingen Einmarsch der Katzenmusik in die Stadt 9 Uhr · Innenstadt Villingen Historischer Umzug 10.15 Uhr · Innenstadt Villingen Umzug Einfangen des Katers durch die Katzenmusik Katerrückgabe 24 Uhr · Münsterplatz Villingen Strohverbrennen der Wuescht mit Schlüsselrückgabe Mi 10 14.30 Uhr · Bahnhof Villingen Zeugnisse des Kneippkurortes Villingen der Südstadtclowns Wanderung des Schwäb. Albvereins, Ortsgruppe Schwenningen. 12 Uhr · Latschariplatz 17.45 Uhr · Hockenplatz 14 Uhr · Ortsmitte Tannheim der Narrenzunft Schwenningen; anschl. Heringsessen im Dr.-Hermann-Etter-Haus Schlussappell der Katzenmusik Großer Fasnetumzug 14 Uhr · Ortsmitte Pfaffenweiler Traditioneller Umzug 14.15 Uhr · Obere Straße/ Rietstraße 39. Hist. Maschgerelauf 16.30 Uhr · Niedere Straße/ Rietstraße Umzug der Glonki-Gilde 17 Uhr · Theater am Turm Fasnetstüble im TaT 19.30 Uhr · Trachtenstube Weigheim Kappenabend Geldbeutelwäsche 18.15 Uhr · Ortsmitte Weigheim Narrenbaumfällen 20.15 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Das ewige Leben Do 11 20 Uhr · Abt-Gaisser-Haus Duo Burstein & Legnani Klassik und Weltmusik für Cello und Gitarre. 20.15 Uhr · Vortragssaal Wohnanlage Hammerhalde Philosophie im Gespräch 'Gar nicht so finster: Abenteuer, Liebe, Gottvertrauen im Mittelalter'. WBG Villingen-Schwenningen – VfL Kirchheim TV Villingen – VfB Mosbach-Waldstadt Volleyball Regionalliga Süd Damen Spieltag 21 Uhr · Jazzkeller Villingen Yuri Honing Acoustic Quartet So 14 14 Uhr · Parkplatz Penny Markt, Schwenningen Zum Funken nach Dauchingen Wanderung des Schwarzwaldvereins Schwenningen. 15 Uhr · Heimat- und Uhrenmuseum Die Alamannen in Schwenningen Führung mit Peter Graßmann 16 Uhr · Kommunales Kino Guckloch Leon und die magischen Worte Kinderkino 20 Uhr · Theater am Ring Der Mentor Komödie von Daniel Kehlmann mit Volker Lechtenbrink u.a. (Komödie am Kurfürstendamm). 1/2016 Botschafter aus der Kulturhauptstadt Alexei Volodin gastiert mit dem NFM Philharmonischen Orchester Wroclaw Als Johannes Brahms schrieb, er habe ein »ganz kleines Klavierkonzert mit ganz kleinem Scherzo« verfasst, schwang Ironie mit: Es ist kolossal in Form und Wirkung. Leichtfüßig bewegen sich Spitzenpianist Alexei Volodin und das NFM Philharmonisches Orchester Wroclaw (Breslau) auf diesem anspruchsvollen Terrain. Bei der Uraufführung des 2. Klavierkonzerts im Jahr 1881 war Brahms sein erster Interpret. Er hatte in die Partitur so hohe Hürden eingebaut, dass der Klavierpart als nicht spielbar galt. Um das Gegenteil zu beweisen, setzte sich Brahms selbst an den Flügel. Solche Bravourstücke kommen Alexei Volodin gelegen. Er verdankte seinen Karrieredurchbruch dem 1. Preis beim 9. Concours Géza Anda in Zürich, dem Auftritte mit namhaften Orchestern und in ebenso bedeutenden Sälen weltweit folgten. Tastenmagier Alexei Volodin spielt Brahms’ 2. Klavierkonzert. (Foto: Volker Jacoby) Unter der Leitung von Daniel Raiskin spielt das Philharmonische Orchester Wroclaw die 5. Sinfonie von Peter Tschaikowsky. Der Klangkörper ist offizieller musikalischer Botschafter der Europäischen Kulturhauptstadt 2016. 1945 gegründet, führt er das Erbe der großen städtischen Musiktradition in eine neue Ära: Im Herbst 2015 hat das Orchester das neue Nationale Forum der Musik (NFM) bezogen und führt fortan diese Bezeichnung im Namen. Konzerteinführung um 19:15 Uhr im Raum 'Aktionen 1'. ›› weitere Informationen NFM Philharmonisches Orchester Wroclaw Daniel Raiskin (Dirigent) Alexei Volodin (Klavier) Samstag, 20. Februar, 20 Uhr (neuer Termin!) Franziskaner Konzerthaus Zeitdokument voller Eindringlichkeit 'Schwarzwald-Baar Winterreise' ergänzt Liedzyklus um aktuelle Aussagen »Fremd bin ich eingezogen, fremd zieh’ ich wieder aus.« Mit diesen Worten beginnt Franz Schuberts 'Winterreise', der wohl bekannteste Liederzyklus der Romantik. Stefan Weiller begibt sich nun auf eine gegenwärtige 'Winterreise' – ein Zeitdokument aus alter Musik und neuen, authentischen Aussagen. Texte von arbeits- und wohnungslosen Menschen sowie Flüchtlingen im Schwarzwald-Baar-Kreis verbinden sich mit Schuberts Musik zu einem neuen, eigenständigen Kunstwerk. Das Konzept dazu stammt von Stefan Weiller. Er bringt seit 2009 gesellschaftspolitische Themen in neue Ausdrucksformen. Im Rahmen der 'Deutschen Winterreise' hat er bereits in mehr als 20 Städten und Regionen Interviews mit Menschen am Rand der Gesellschaft geführt, Anfang und Mitte 2015 auch im Schwarzwald-BaarKreis. Stefan Weiller wird zu ihrem Porträtisten und Biografen. Und er verleiht ihnen eine Stimme. Schuberts Lieder zu Texten von Wilhelm Müller tragen Nohad Miniaturnarren reihen sich auf Auch zur Fastnacht 2016 werden sie im Franziskanermuseum gezeigt: Ingeborg Jaags Fasnetsfiguren im Maßstab 1:3. Narro, Altvillingerin, Butzesel, Wuescht sind in lebendigen Szenen zu sehen. Erstmals gibt es alle Figuren auch in Buchform: In zahlreichen Fotos wird der Blick mehr denn je auf die liebevoll gestalteten Details gelenkt. Hintergrundinformationen machen Bezüge sichtbar, die weit über das Geschehen beim Umzug hinausweisen. © visual artwork – Lutz Hugel KULTURZEIT Seite 10 Das Buch ist für 12 Euro an der Museumskasse und im örtlichen Buchhandel erhältlich. Die Ausstellung ist an Fastnacht, am 4., 8. und 9. Februar, geschlossen. Appell an faire Fastnachter Wie in jedem Jahr appelliert die Zuggesellschaft Villingen e.V. an die Fairness der Narren: Mit dem Kauf eines Abzeichens wird nicht nur ein schönes Andenken erworben, sondern ein wichtiger finanzieller Beitrag zur Brauchtumspflege geleistet. Angeboten werden die Pins zu je 4 Euro. Der Verkaufserlös kommt eins zu eins der Fasnet in Villingen zugute, denn für den reibungslosen Ablauf müssen jährlich hohe Kosten aufgewendet werden. Unter anderem schlagen Sanitätsdienste und Absicherungsmaßnahmen des Technischen Hilfswerks zu Buche. Becker (Mezzosopran), Christina Schmid (Sopran) und Martin Hensel (Bariton) sowie 'Vokale – Das Chor Ensemble' unter Leitung von Heike Hastedt vor. Begleitet werden sie von Hedayet Djeddikar am Klavier. Sprecherin ist Daniela Fonda. Der Eintritt ist frei, Spenden erbeten. ›› weitere Informationen Schwarzwald-Baar Winterreise Samstag, 13. Februar, 17 Uhr Franziskaner Konzerthaus Eine Veranstaltung des Amtes für Kultur mit dem Evangelischen Kirchenbezirk Villingen. www.deutsche-winterreise.de 2016 zieren die Villinger Fazenedle die Fastnachtsabzeichen in Villingen. Stellenangebote 1/2016 �� Wir suchen Sie. Seite 13 �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Eigenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen eine/n Zweite/n Betriebsleiter/in und in Personalunion Abteilungsleiter/-in für Finanzen und Verwaltung unbefristet, Vollzeit, Besoldungsgruppe A 13 gD Ihre Aufgaben � Leitung Abteilung Finanzen und Verwaltung � Steuerung des Eigenbetriebes mit betriebswirtschaftlichem und rechnungstechnischem Knowhow � Erstellung der Jahresabschlüsse und Quartalsberichte für den Eigenbetrieb � Aufstellung und Vollzug des Wirtschaftsplanes � Vorbereitung der Steuererklärungen � Controlling Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Schule, Bildung und Sport, Abteilung Kindertageseinrichtungen mehrere Erzieherinnen 1. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Schülerhort mit heilpädagogischem Schwerpunkt in der Johanna-Schwer-Kindertagesstätte (Teilzeit: 32 Std./Wo.) 2. E rzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in einer Zeitblockgruppe in der Kindertagesstätte am Ziegelbach (Vollzeit) 3. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung in einer Zeitblockgruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in der Kindertagesstätte am Ziegelbach (Vollzeit) 4. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, gruppenübergreifend in der Betriebskindertagesstätte am Schwarzwald-Baar Klinikum (Teilzeit: 29 Std./Wo.) 5. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft im Schülerhort in der HeleneMauthe-Kindertagesstätte (Vollzeit) 6. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung in der verlängerten Vormittagsgruppe mit Regelkindergarten für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in der Kindertagesstätte In der Au (Vollzeit) Ihr Profil � abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts – Public Management bzw. ein Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in � mehrjährige Erfahrung in der Führung von Eigenbetrieben � Erfahrung in der Führung von Mitarbeiter/-innen unterschiedlicher Mentalität und Profession � detaillierte Praxiskenntnisse im Eigenbetriebsrecht, Eigenbetriebsverordnung, Gemeindewirtschaftsrecht und Gebührenrecht � strategisches Denken und operative Umsetzungskompetenz � ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit � Verhandlungsgeschick und ein souveränes Auftreten bei Auftragnehmern und Auftraggebern � hoch motiviert und belastbar Die Stadt Villingen-Schwenningen verfügt über insgesamt 19 Kindertageseinrichtungen, darunter Kindergärten und Kindertagesstätten, mit Regel-, Ganztags- und Zeitblockangebot für Kinder von 9 Wochen bis 12 Jahren. Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2016. Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Fragen beantworten Ihnen gerne: Erster Bürgermeister Detlev Bührer, Tel. 82-2011 Personalservice Winfried Hörrmann, Tel. 82-2113 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Die Stadt Villingen-Schwenningen mit rund 83.000 Einwohnern ist einer der vielfältigsten und größten Arbeitgeber im Schwarzwald-Baar-Kreis. Mit 1.400 Beschäftigten decken wir unterschiedlichste öffentliche Aufgaben ab – von der Verwaltung über soziale und kulturelle bis hin zu technischen Themen. Für diese Vielfalt suchen wir engagierte Fachleute, die gemeinsam mit uns die Zukunft unserer Stadt gestalten möchten. 7. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft im Kindergarten Charlottenpflege (Teilzeit: 18 Std./Wo.) 8. E rzieher/in, pädagogische Fachkraft, Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren im Regelkindergarten mit verlängerter Vormittagsgruppe im Kindergarten Marbach (Vollzeit) 9. H eilpädagoge/-in für den inklusiven zweigruppigen Kindergarten Rietheim (Vollzeit) 10. Erzieher/in, pädagogische Fachkraft im Kindergarten Tannheim (Vollzeit) Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Fragen beantworten Ihnen gerne: Abteilung Kinder- Ute Tochtermann-Rottmann und tageseinrichtungen Daniela Jetter, Tel. 82-1181 Personalservice Corina Hirt, Tel. 82-2107 Informationen über uns als Arbeitgeber und zu den einzelnen Stellen erhalten Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de/verwaltung/ stellenangebote Die nächsten Sitzungstermine �18. Sitzung des Technischen Ausschusses Dienstag, 23. Februar, 17 Uhr Großer Sitzungssaal, Rathaus Schwenningen �18. Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses Mittwoch, 24. Februar, 18 Uhr Großer Sitzungssaal, Rathaus Schwenningen Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die nächste Ausgabe des Amtsblatts VS erscheint wieder nach der Fasnet am Dienstag, 16. Februar. Online können Sie das Amtsblatt unter villingen-schwenningen.de lesen Stellenangebote / Aktuelles Seite 14 �� Wir suchen Sie. �� Wir suchen Sie. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialpädagogischer Dienst/Wirtschaftliche Jugendhilfe, eine/n Leiter/in des Sachgebietes Wirtschaftliche Jugendhilfe unbefristet, Vollzeit, Entgeltgruppe 9 TVöD, bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis zu Besoldungsgruppe A 10 LBesGBW Ihre Aufgaben � Leitung des Sachgebietes mit sechs Mitarbeitern/-innen � Gewährung von Leistungen gemäß SGB VIII in Form der Erteilung von Bescheiden, der Festsetzung von Kostenbeiträgen und Kostenerstattungen � Geltendmachung von Unterhalts-, Ersatz- und Kostenerstattungsansprüchen im o. g. Zusammenhang � Prüfung von sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten � Prüfung und Zahlbarmachung von eingehenden Rechnungen � Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren � Umsetzung von Projekten im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Ihr Profil � abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft � Kenntnisse im SGB I, SGB X, SGB VIII und angrenzender Rechtsanwendung � Entscheidungsfähigkeit � selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln � Fähigkeit und Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit � hohe Belastbarkeit � dienstleistungsorientiertes Verständnis bei der Aufgabenwahrnehmung � EDV-Kenntnisse � Verhandlungsgeschick und Sensibilität für soziale Problemstellungen � Erfahrungen in einem Arbeitsfeld des Sozialleistungsrechts sowie im Verfahren PROSOZ 14plus sind von Vorteil Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Fragen beantworten Ihnen gerne: Abteilung Wirtschaftliche Heiderose Hübner, Tel. 82-2226 Jugendhilfe und Kerstin Engelhaupt, Tel. 82-2220 Personalservice 1/2016 Corina Hirt, Tel. 82-2107 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Jugendarbeit und Bürgerschaftliches Engagement, eine/n Flüchtlingsbeauftragte/n befristet bis 31.12.2017, Vollzeit, Entgeltgruppe 10 TVöD (vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertung) Ihre Aufgaben � zentrale verwaltungsinterne Anlauf- und Vermittlungsstelle für die Flüchtlingsarbeit und städtische/r Ansprechpartner/in (Lotse) für Akteure in der Flüchtlingsarbeit � Gestaltung der Schnittstellen und Kooperationen zwischen städtischen und nicht-städtischen Einrichtungen � Aufbau der Unterstützerstruktur und strategische Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und deren Einzelprojekten � konzeptionelle Ausarbeitung und Umsetzung einer mehrsprachig-internetbasierten Informationsplattform über die Unterstützungslandschaft in Kooperation mit der Integrationsförderung � Presse- und Öffentlichkeitsarbeit � Teilnahme an themenrelevanten regionalen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren � Koordination des ehrenamtlichen Sprachmittlerdienstes Ihr Profil � abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Geistes- oder Sozialwissenschaften � Erfahrung im Aufbau von Netzwerken � Erfahrung in der Arbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern/-innen oder mit Migranten/-innen � Kenntnisse im Projekt- und Qualitätsmanagement � gute bis sehr gute Kenntnisse in den Sprachen Deutsch und Englisch � idealerweise Sprachkenntnisse in einer weiteren relevanten Sprache (z. B. aus dem arabischen bzw. mittel-asiatischen Sprachraum) � Engagement- und Innovationsbereitschaft sowie sicheres und gewandtes Auftreten � ausgeprägte Kommunikationsstärke, Verhandlungsgeschick, Genderund interkulturelle Kompetenz � Zielorientierung, Organisationstalent, Initiative und Kooperationsbereitschaft Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Fragen beantworten Ihnen gerne: stellvertretende Amtsleiterin Sabine Braun, Tel. 82-2158 Personalservice Corina Hirt, Tel. 82-2107 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de Verwaltungsspitze dankt städtischen Beschäftigten für Engagement Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon (Foto Mitte r.) und Erster Bürgermeister Detlev Bührer (Foto oben l.) ehrten langjährige Mitarbeiter der Stadtverwaltung und bedankten sich für die erbrachten Dienste und den Einsatz im Verwaltungs- und Arbeitsalltag. Eine Dankurkunde für das 25-jährige Jubiläum im öffentlichen Dienst haben Petra Bogusch und Elke Schmidt erhalten. Für das 25-jährige Jubiläum im öffentlichen Dienst und bei der Stadtverwaltung wurden Cornelia Jauch, Birgit Kliengenbiel, Thomas Knapp, Andrea Knebel, Heike Miccoli, Regina Sahin, Armin Schott und Virgil Gratz geehrt. Über das 25-jährige Dienst- jubiläum bei der Stadt VS konnten sich Joachim Kager und Klaus Naskowski freuen. HansPeter Stier erhielt für sein 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst und bei der Stadt VS eine Dankurkunde. Im Rahmen der Feierstunde wurden auch fünf Mitarbeiter in den Ruhestand verabschiedet. Nachrufe 1/2016 Seite 15 Nachruf Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Villingen-Schwenningen trauern um den verstorbenen Altstadtrat Heinz Pfeiffer der am 31. Dezember 2015 im Alter von 83 Jahren verstarb. Heinz Pfeiffer war ohne Unterbrechung von 1968 bis 2014 als Mitglied im Gemeinderat tätig. Im Laufe dieser 46 Jahre war er in vielen Ausschüssen und Beiräten des Gemeinderates als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied aktiv. Von 1989 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat am 2. Juli 2014 war Heinz Pfeiffer zudem als Stellvertreter des Oberbürgermeisters tätig. In seiner ersten Amtszeit als Stadtrat in Schwenningen hat Heinz Pfeiffer erfolgreich daran mitgewirkt, den Städtezusammenschluss auf den Weg zu bringen und sich während seiner über vier Jahrzehnte andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat außerordentliche Verdienste um die erfolgreiche Entwicklung unserer gemeinsamen Stadt erworben. Heinz Pfeiffer faszinierte uns mit seinem großen und vielfältigen ehrenamtlichen Engagement. So hat er sich mit seinem unermüdlichen Einsatz für den Rad- und Turnsport in unserer Stadt sowie seinen sportlichen Erfolgen als Aktiver und später als Bundestrainer der Kunstradfahrer in herausragender Weise um das Wohl der Bürger und das Ansehen unserer Stadt verdient gemacht. Im Laufe seines Lebens wurden Heinz Pfeiffer in Anbetracht seiner großen politischen, sozialen und sportlichen Verdienste das Bundesverdienstkreuz am Bande, das silberne Lorbeerblatt sowie das goldene Radsportabzeichen mit Brillanten verliehen. Wir verlieren mit Heinz Pfeiffer eine beliebte und sehr geschätzte Persönlichkeit, die wir sehr vermissen werden. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister und Vorsitzender des Gemeinderats Nachruf Aus dem Kreis unserer Rentnerinnen ist verstorben Nachruf Mit großer Betroffenheit nimmt die Stadt Villingen-Schwenningen Abschied von Giovannina Melfi * 31.01.1938 † 01.12.2015 Giovannina Melfi war 22 Jahre als Hausmeisterin und Reinigungskraft in der 'Alten Jugendherberge Villingen' beschäftigt. Die Stadt Villingen-Schwenningen wird der Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihren Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Brigitte Quattländer Die Personalvertretung �� Impressum Herausgeberin Stadt Villingen-Schwenningen, Referat des Oberbürgermeisters, Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen, villingen-schwenningen.de Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen Oberbürgermeister Dr. Rupert Kubon Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Dr. Jörg Röber Redaktion Nicolas Lutterbach, Oxana Brunner, Susanne Kammerer, Heike Burkard, Linda Muser (Praktikantin), Tel. 82-2020, E-Mail [email protected] Verantwortlich für die KULTURZEIT Andreas Dobmeier Fotos Stellenanzeigen Rido, PictureFactory, Gennadiy Poznyakov, contrastwerkstatt/fotolia.com Anrufe bei im Amtsblatt genannten Telefonnummern sind ggf. gebührenpflichtig Auflage 46.000 Erscheinungsweise in der Regel alle 14 Tage dienstags Verteilung kostenlos an die Haushalte in VS Druck Freiburger Druck GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg Anzeigen connection line, Langes Gewann 9, 78052 Villingen-Schwenningen OnlineVersion des Amtsblatts abrufbar unter villingen-schwenningen.de Dieter König der am 30. Dezember 2015 im Alter von 61 Jahren verstarb. Dieter König war Schriftführer des städtischen Seniorenrates und hat dieses Ehrenamt mit großem Engagement ausgeübt. Seit November vergangenen Jahres war er zudem Geschäftsführer der Bürgerstiftung Villingen-Schwenningen. Mit seinem beispielhaften Einsatz für sozial benachteiligte Menschen hat er sich in zahlreichen Institutionen eingebracht und sich dabei bleibende Verdienste erworben. Sein Tod hinterlässt nicht nur im gesellschaftlichen Leben unserer Stadt eine große Lücke. Wir werden uns stets in Dankbarkeit an ihn erinnern und ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seinen Angehörigen gilt unser Mitgefühl. Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Michael Moser Der städtische Seniorenrat Amtliche Bekanntmachungen Seite 16 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. v. 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes v. 16.04.2013 (GBI. S. 55) i. V. m. den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) i. d. F. v. 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes v. 19.12.2013 (GBl. S. 491, 492) und § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes für Baden-Württemberg (LGebG) i. d. F. v. 14.12.2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GBl. S. 491, 492) hat der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen am 11.11.2015 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – beschlossen. §1 Das Gebührenverzeichnis in der Fassung vom 28.04.2010 wird wie folgt geändert: Nr. Amtshandlung 10. Bestattungsrecht Gebühr in Euro bzw. %/‰ Nr. Amtshandlung 16.3Erteilung einer sonstigen Erlaubnis nach der GewO und dem LSchlG 1/2016 Gebühr in Euro bzw. %/‰ 15,00 – 5.000,00 16.4 16.4.1 16.4.2 Reisegewerbe Erteilung einer Reisegewerbekarte Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht 30,00 – 1.000,00 20,00 – 1.000,00 16.5 Festsetzung von Märkten, Messen, Ausstellungen 100,00 – 5.000,00 16.6Gewerbe- und Handwerksuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit 17. 63,00 – 500,00 Sonstige polizeiliche Angelegenheiten 17.1 Zulassung von Ausnahmen nach der Umweltschutz- und Polizeiverordnung, je angefangene ¼ Stunde 15,00 – 35,00 17.2Bescheid über Platzverweis, häusliche Gewalt, Aufenthaltsverbot, je angefangene ¼ Stunde 15,00 – 35,00 10.1Anordnung einer Bestattung je angefangene ¼ Stunde 15,00 – 35,00 17.3Sonstige polizeiliche Anordnungen, je angefangene ¼ Stunde 15,00 – 35,00 10.2Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 25,00 – 100,00 17.4Polizeiliche Maßnahmen gegen Halter von gefährlichen Hunden und Kampfhunden, je angefangene ¼ Stunde 15,00 – 35,00 10,00 – 50,00 17.5Sonstiges 17.5.1Bescheid über Abschleppmaßnahme 48,00 – 200,00 Bescheid über unerlaubtes Abstellen eines abgemeldeten Fahrzeugs 17.5.2 Bescheid über Verschrottung eines Fahrzeugs 20,00 – 200,00 17.5.3 Beschlagnahme / Einziehung von Sachen 135,00 – 200,00 17.5.4Zu den Gebühren Ziffern 17.5.1 bis 17.5.3 sind zusätzlich noch die Auslagen für die Abschlepp-, Transport- und Verschrottungskosten sowie Standgebühren im Rahmen der Ersatzvornahme bzw. Einziehung nach Polizeirecht zu erstatten. 10.3Feuerbestattung 10.3.1Erlaubnis zur Feuerbestattung (§ 35 Abs. 1 BestattG i. V. m. § 16 Abs. 1 BestattungsVO) 10.3.2Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 BestattungsVO) 10.4 Erlaubnis zur Seebestattung 10,00 – 50,00 10,00 – 50,00 10.5Erlaubnis zur Ausgrabung einer Leiche (§ 41 BestattG i. V. m. §§ 30 und 31 Abs. 3 BestattungsVO) 41,00 – 100,00 10.6Genehmigung zur vorzeitigen Bestattung (§ 36 Abs. 2 u. 3 BestattG i. V. m. § 31 Abs. 3 BestattungsVO) 17,00 – 50,00 10.7 Bearbeitung von Umbettungsanträgen 10.8Genehmigung zur Urnenüberführung (§ 33 Abs. 1 u. 3 BestattG i. V. m. § 22 Abs. 3 BestattungsVO) 41,00 – 100,00 10,00 – 50,00 11.Sonn- und Feiertagsrecht Befreiung von verbotenen Tätigkeiten an Sonnund Feiertagen 30,00 – 500,00 b) bei Sachen über 500,00 Euro Wert 3 % des Wertes, mind. 3,00 bei Fahrrädern mindestens 8,00 3 % des Wertes von 500,00 zzgl. 1 % des Mehrwerts 12.2Bescheinigung für die Versicherung über verlorene 5,00 – 50,00 Sachen, Porto- und Telefonkosten, soweit sie das übliche Maß übersteigen, sowie Transport- und Unterbringungskosten sind als Auslagen zu ersetzen 13.Personenstandswesen 13.1 Kirchenaustritt 30,00 – 100,00 14.Melderecht 14.1.1 14.1.2 14.1.3 14.1.4 14.1.5 14.1.6 einfache mündliche Auskunft einfache schriftliche oder elektronische Auskunft erweiterte Auskunft Archivauskunft erweiterte Archivauskunft Gruppenauskunft, je angefangene ¼ Stunde 14.2 Ausstellen einer Melde- / Aufenthaltsbescheinigung 5,00 – 50,00 14.3 Bearbeitung von Führerscheinanträgen 7,50 – 50,00 14.4 Auskunftssperren gebührenfrei 2,50 – 50,00 5,00 – 50,00 10,00 – 50,00 10,00 – 50,00 20,00 – 100,00 15,00 – 35,00 15.Gaststättenwesen 15.1 Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (§§ 2, 11 GastG) 155,00 – 5.000,00 15.2 Erteilung von Gestattungen 15,00 – 1.000,00 15.3 Erteilung einer Sperrzeitverkürzung 12,00 – 1.000,00 15.4Sonstige gaststättenrechtliche Entscheidungen, z.B. 15,00 – 35,00 Erteilung einer Auflage, Widerruf / Versagung einer Gaststättenerlaubnis etc., je angefangene ¼ Stunde 16.Gewerbewesen 16.1 16.1.1 16.1.2 16.1.3 Auskünfte aus der Gewerbedatei einfache mündliche Auskünfte einfache schriftliche Auskunft erweiterte Auskunft 16.2Gewerbeanzeigen, Empfangsbescheinigungen (§§ 14, 15 GewO) bei 16.2.1 Gewerbeanmeldung einer natürlichen Person Gewerbeanmeldung einer juristischen Person 16.2.2 Gewerbeummeldung 16.2.3 Gewerbeanmeldung 15,00 – 35,00 17.7Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach dem Polizeigesetz, je angefangene ¼ Stunde und je eingesetztem Bediensteten 15,00 – 35,00 18.1Fischereirecht Verlängerung bzw. Ersatz eines Fischereischeines 12.Fundsachen 12.1Aufbewahrung, einschl. Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder a) bei Sachen bis 500,00 Euro Wert 17.6Transport von Personen, Tieren und Sachen mit Dienstfahrzeugen, je angefangene ¼ Stunde und je eingesetztem Bediensteten 2,50 – 50,00 5,00 – 50,00 10,00 – 50,00 18.2Waffenrecht Amtshandlungen auf der Grundlage des Waffengesetzes 15,00 – 5.000,00 19.Bausachen Soweit die Gebühren nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach DIN 276 Kostengruppe 300 und 400 (Ausgabe Dezember 2008) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung zur Erstellung des Vorhabens erforderlich sind, einschl. des Werts etwaiger Eigenleistungen (Material- und Arbeitsleistungen). Die Baukosten sind auf volle 1.000 Euro aufzurunden. Zu den Bau- und Herstellungskosten gehört die auf diese Kosten entfallende Umsatzsteuer (DIN 276 - Ausgabe Dezember 2008 kann beim Amt für Stadtentwicklung, Winkelstraße 9, 78056 VillingenSchwenningen eingesehen werden). 19.1 Bauvorbescheid (§ 57 LBO) 19.1.1Positiver Bauvorbescheid, wenn mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden 19.1.2 Positiver Bauvorbescheid in anderen Fällen 19.1.3 Ablehnung, Rücknahme Bauvoranfrage 19.1.4 Verlängerungsbescheid 19.2 Baugenehmigung (§ 58 LBO) 19.2.1 Erteilung Baugenehmigung 19.2.2Erteilung Baugenehmigung, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können 19.2.3 Erteilung Baugenehmigung für Werbeanlage 19.2.4 Ablehnung, Rücknahme Bauantrag 19.2.5 Teilbaugenehmigung 19.2.6 Verlängerungsbescheid 19.3 Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) 19.3.1Prüfung Vollständigkeit, Durchführung Nachbarbeteiligung, Mitteilung nach § 53 Abs. 3 LBO 19.3.2 Untersagung Baubeginn (§ 59 Abs. 4 LBO) 19.3.3 24,00 – 100,00 48,00 – 100,00 15,00 – 100,00 10,00 – 100,00 5,00 – 1.000,00 Ablehnung Antrag auf Untersagung Baubeginn 19.4Baugenehmigung (§ 52 LBO – vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) 19.4.1 Erteilung einer Baugenehmigung 3 ‰ der Baukosten, mindestens 163,00 145,00 – 1.500,00 1/10 – volle Gebühr, mindestens 54,00 ¼ der Gebühr nach 19.1.1, mindestens 54,00 6 ‰ der Baukosten, mindestens 205,00 205,00 – 1.500,00 77,00 – 1.000,00 1/10 – volle Gebühr, mindestens 51,00 1 ‰ der Teilbaukosten, mindestens 51,00 ¼ der Gebühr nach 19.2.1, mindestens 51,00 105,00 – 500,00 52,00 – 300,00 52,00 – 300,00 5 ‰ der Baukosten, mindestens 158,00 Amtliche Bekanntmachungen 1/2016 Nr. Amtshandlung 19.4.2Erteilung Baugenehmigung, wenn Baukosten nicht zugrunde gelegt werden können 19.4.3 Ablehnung, Rücknahme Bauantrag 19.4.4 Teilbaugenehmigung 19.4.5 Verlängerungsbescheid Gebühr in Euro bzw. %/‰ 158,00 – 1.500,00 1/10 – volle Gebühr, mindestens 53,00 1 ‰ der Teilbaukosten, mindestens 53,00 ¼ der Gebühr nach 19.4.1, mindestens 53,00 Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016 1. Die Summe der Gebühren für Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen darf die Obergrenze (Kappungsgrenze) von 5 v. T. der Baukosten je Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren auf Baugenehmigung und gesonderte Anträge auf Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen) nicht übersteigen. D as Wählerverzeichnis zur Wahl des Landtags von Baden-Württemberg für die Gemeinde Villingen-Schwenningen wird in der Zeit vom Montag, 22. Februar, bis Freitag, 26. Februar 2016, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Villingen, Münsterplatz 7/8, Zimmer 2.1 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Die Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Absatz 1 bis 4 des Bundesmeldegesetzes besteht, dürfen nicht eingesehen und überprüft werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. 19.6 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (§§ 7 Abs. 4 Nr. 2 und 32 Abs. 2 Nr. 2 WEG) ahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, W können während der o. g. Einsichtsfrist, spätestens am 26. Februar 2016 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen, Haupt- und Personalamt/Wahlen, Münsterplatz 7/8, Zimmer 2.1, 78050 Villingen-Schwenningen, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 63,00 - 500,00 3. 19.7 Bauüberwachung, Bauabnahme 19.7.1Angeordnete Abnahme bei Baugenehmigung (§ 67 LBO) 19.7.2Weitere Abnahme, Nachschauen und sonstige Baukontrollen, pro Stunde 1 ‰ der Baukosten, mindestens 69,00 55,00 ahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätesW tens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. er einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen W durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 19.5Baurechtliche Entscheidungen über Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften und von Festsetzungen eines Bebauungsplans je Befreiung 2 – 4 v. T. der Baukosten, mindestens 76,00 je Ausnahme oder Abweichung 1 v. T. der Baukosten, mindestens 76,00 19.8 19.8.1 Prüfung Sonderbauten Abnahme fliegender Bauten (§ 69 Abs. 6 LBO), 59,00 pro Stunde 19.8.2Brandverhütungsschau einschl. Nachschauen, 59,00 pro Stunde 19.9Bauordnungsbehördliche Maßnahmen und An85,00 – 5.000,00 ordnungen wie Baueinstellung, Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung, Auflagenbescheide 19.10Führen, Bereitstellen des Baulastenbuchs einschl. Auskünften, Bearbeitung Baulasterklärung 19.11 Prüfung bautechnischer Nachweise Erteilung Baufreigabe 19.12 Denkmalschutzrechtliche Verfahren 19.12.1Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10 f, 10 g, 11b EStG nach Anschaffungswert bis 2.500,00 Euro bis 25.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro bis 250.000,00 Euro bis 500.000,00 Euro je weitere 500.000,00 Euro 19.12.2 Denkmalschutzrechtliche Entscheidungen 55,00 - 500,00 78,00 - 200,00 78,00 100,00 150,00 250,00 300,00 350,00 78,00 – 500,00 19.13Aufgaben aufgrund der Verwaltungsreform, Erlass 62,00 – 500,00 von Bescheiden (Genehmigungen, Anordnungen, Erteilung von Befreiungen) aufgrund von WG, NatSchG, StrG, 1. BImSchV, 7. BImSchV, 18. BIm-SchV und 27. BImSchV §2 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft 5. 5.1 5.2 5.2.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden –d ie Antragsfrist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis (21. Februar 2016) oder – die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (26. Februar 2016) oder –d ie Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei Tage nach Zustellung) versäumt hat, 5.2.2 w enn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen entstanden ist, oder 5.2.3 w enn sein/ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. März 2016, 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich (nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 12. März 2016, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte – einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag und –e inen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag (versehen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist). Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählt, kennzeichnet persönlich den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und klebt diesen zu, unterschreibt die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Tag, steckt den zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein einzeln in den amtlichen (hellroten) Wahlbriefumschlag, verschließt diesen und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle, dass er spätestens am Wahltag (13. März 2016) bis 18.00 Uhr dort eingeht. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Villingen-Schwenningen, 26. Januar 2016 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Villingen-Schwenningen, den 11.11.2015 Dr. Rupert Kubon Oberbürgermeister Die Satzung kann im Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Baurecht, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Etwaige Verletzungen von Vorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Rechtsverbindlichkeit der Satzung gegenüber der Stadt VillingenSchwenningen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt nicht, wenn: 1. d ie Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind. 2. der Oberbürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder vor Ablauf von einem Jahr seit Rechtsverbindlichkeit die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder wenn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb dieser Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. 6. Seite 18 Amtliche Bekanntmachungen Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 106/2015 Maßnahme: G eneralsanierung Gymnasium am Deutenberg; Auslagerung des Schulbetriebs – Erdarbeiten Leistung: Erdarbeiten/Baugrundherstellung für die Aufstellung von Containerbauten Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 15.03.2016 bis 13.05.2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 11.03.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 02.02.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 107/2015 Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg Leistung: Rohbauarbeiten Hauptgebäude Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 26.07.2016 bis 27.10.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 03.06.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 11.02.2016, um 10.45 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. 1/2016 bestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Vöhrenbacher Straße/Saarlandstraße' im Stadtbezirk Villingen – Offenlage – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2014 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.10.2015 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplanentwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) bestehend aus Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung zugestimmt und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung 'Vöhrenbacher Straße/Saarlandstraße'. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Vöhrenbacher Straße, im Osten an die Saarlandstraße, im Westen an die Erlenstraße und im Süden an die innerstädtische Grünfläche an. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt. Offenes Verfahren nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 108/2015 Dieses Planverfahren soll die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau einer Sparkassengeschäftsstelle schaffen. Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg Leistung: Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung Hauptgebäude Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 15.08.2016 bis 21.10.2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 27.05.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 11.02.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, daher kann von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB abgesehen werden. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 109/2015 Maßnahme: Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg Leistung: Gerüstarbeiten Hauptgebäude Ort der Leistung: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen Ausführungszeitraum: 08.08.2016 bis 10.11.2017 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 27.05.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 02.02.2016, um 10.30 Uhr Die Leistungen sind dem 20%-Kontingent der Maßnahme 'Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg' zugeordnet. Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Vergabestelle der Stadt Villingen-Schwenningen im Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Marktplatz 1 (Stbz. Schwenningen), 78054 Villingen-Schwenningen; Rathaus Zimmer 316/318, E-Mail stb@ villingen-schwenningen.de, Tel. 07720/82-2601, Fax 07720/82-2617 eingesehen werden. Ausgabe der Vergabeunterlagen (Papierform/Download) ausschließlich über: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon 0711/66601-555, Fax 0711/66601-84, E-Mail [email protected]. Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabe-/Projekt-Nummer: 1/2016 Maßnahme: Umgestaltung Spielplatz Wöschhalde/Eckweg Leistung: Landschaftsbauarbeiten Ort der Leistung: Stadtbezirk Villingen Ausführungszeitraum: 29.03.2016 bis 10.06.2016 Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 18.03.2016 Angebotsfrist/Eröffnungstermin: 17.02.2016, um 10.30 Uhr Der vollständige Bekanntmachungstext kann unter www.villingen-schwenningen.de (Rubrik: 'Wirtschaft und Bauen / Umwelt und Verkehr' Õ 'Ausschreibungen') oder bei der Verga- Gemäß § 3 Abs.2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung in der Zeit vom 03. Februar 2016 bis einschließlich 11. März 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/Stadtentwicklung/Bebauungsplan/aktuelle-Verfahren.html einzusehen. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können. Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Öffentliche Zustellung Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes (LVwZG) wird durch diese Bekanntmachung Herr Dieter Beier zuletzt wohnhaft: Vögelsberg 9, 6112 Wattens/Österreich derzeitiger Aufenthalt unbekannt, durch das Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Villingen-Schwenningen, Abt. Steuerverwaltung, davon in Kenntnis gesetzt, dass die nachfolgende Verfügung öffentlich zugestellt wird: Bescheid vom 09.10.2015, Kassenzeichen: ZA11007483ZE. Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben. Herrn Dieter Beier wird hiermit die Gelegenheit gegeben, den Bescheid beim Amt für Finanzen und Controlling, Abt. Steuerverwaltung, 2. OG, Zimmer 201, Obere Str. 4, 78050 Villingen-Schwenningen während der üblichen Öffnungszeiten einzusehen. Nach § 11 LVwZG gilt der oben genannte Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit Bekanntgabe der Verfügung beginnt die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist. Der Bescheid wird dann mit Ablauf eines Monats seiner Bekanntgabe rechtskräftig. Im Auftrag gez. Petra Schramm 1/2016 Amtl. Bekanntmachungen / Stellenangebot Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Zentralklinikum, 2. Änderung' im Zentralbereich – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 'Zentralklinikum, 2. Änderung' nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zul. geä. durch Art. 1 G v. 11.06.2013 (BGBI. INr. 29 vom 20.06.2013 S. 1548) beschlossen. Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Zentralklinikum' und 'Zentralklinikum, 1. Änderung' teilweise überplant. Das Plangebiet befindet sich zwischen den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, nördlich der 'Schwenninger Straße'. Es grenzt im Nordwesten an die 'Wilhelm-Schickard-Straße' und im Osten an die 'Klinikstraße'. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt. Seite 19 Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der Bebauungsplanvorentwurf und der Vorentwurf der textlichen Festsetzungen nebst örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorentwurf der Begründung in der Zeit vom 16. März 2016 bis einschließlich 18. April 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt VillingenSchwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/aktuelle-verfahren.html einzusehen. Im Rahmen dieser Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet zudem eine Informationsveranstaltung am 15. März 2016 ab 19 Uhr im KIFAZ, Schilterhäusle, Tulastraße 8 statt. Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung �� Wir suchen Sie. Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes aufgrund städtebaulicher und nutzungsgemäßer Anpassungserfordernisse angestrebt. Zur gestalterischen Einbindung in das Gebiet werden zusätzlich örtliche Bauvorschriften erlassen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB werden von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus dem Vorentwurf der textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung in der Zeit vom 16. März 2016 bis einschließlich 18. April 2016 im Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung, Stadtbezirk Schwenningen, Winkelstraße 9, 2. Obergeschoss, Flur während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Die ausgelegten Planunterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen unter http://www.villingen-schwenningen.de/bauen/stadtentwicklung/bebauungsplan/ aktuelle-verfahren.html einzusehen. Im Rahmen dieser Auslegung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich Auskunft erteilt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit findet zudem eine Informationsveranstaltung am 15. März 2016 ab 19 Uhr im KIFAZ, Schilterhäusle, Tulastraße 8 statt. Villingen-Schwenningen, den 26. Januar 2016 Stadt Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Aufstellung eines Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften 'Spitals Dreißig Jauchert, 3. Änderung' im Zentralbereich – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes 'Spitals Dreißig Jauchert, 3. Änderung' nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zul. geä. durch Art. 1 G v. 11.06.2013 (BGBI. INr. 29 vom 20.06.2013 S. 1548) beschlossen. Durch dieses Bebauungsplanverfahren werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne 'Schilterhäusle' und '2. Änderung Spitals Dreißig Jauchert' teilweise überplant. Des Weiteren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan 'Spitals Dreißig Jauchert' fast vollständig überplant. Für den Bebauungsplan ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Das Plangebiet befindet sich zwischen den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, nördlich der 'Schwenninger Straße'. Es wird im Norden sowie im Westen von der 'WilhelmSchickard-Straße' begrenzt. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Übersicht dargestellt. Für unser Team suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Amt für Familie, Jugend und Soziales, Abteilung Sozialleistungsrecht, Beistandschaften, Vormundschaften, eine/n Sachbearbeiter/in im Bereich der Beistandschaften unbefristet, Teilzeit (50 %), Entgeltgruppe 9 TVöD Ihre Aufgaben � Einrichtung von Beistandschaften (Beistand ist der Rechtsanwalt des Kindes/der Kinder) � Beratung und Unterstützung nach §§ 18, 52 a, 53 SGB VIII � Tätigkeit Urkundsperson nach § 59 SGB VIII Ihr Profil � abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (früher: Angestelltenlehrgang II) oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialwirtschaft � Kenntnisse im SGB VIII und BGB � persönliches Engagement � selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln � soziale Kompetenz � Bereitschaft zur Teamarbeit und Kooperation � hohe Belastbarkeit � EDV-Kenntnisse Ihre Bewerbung Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 12.02.2016. Stadt Villingen-Schwenningen Haupt- und Personalamt Postfach 12 60 78002 Villingen-Schwenningen E-Mail: [email protected] Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmappe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet. Fragen beantworten Ihnen gerne: Abteilungsleiterin Sandra Witteler, Tel. 82-2149 Personalservice Corina Hirt, Tel. 82-2107 Informationen über uns als Arbeitgeber finden Sie im Internet unter villingen-schwenningen.de �� Zuständig für die Verteilung Durch das Bebauungsplanverfahren wird eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Gebietes aufgrund städtebaulicher und nutzungsgemäßer Anpassungserfordernisse angestrebt. Das Amtsblatt VS erscheint in der Regel alle 14 Tage und wird kostenlos in die Briefkästen der Haushalte in Villingen-Schwenningen eingelegt. Die Verteilung des Amtsblatts übernimmt unsere Partnerin, die Deutsche Post AG. Bei Fragen rund um die Zustellung hilft Ihnen der Deutsche Post-Kundenservice gerne weiter unter Telefon 0228/4333111, Internet deutschepost.de Amt für Familie, Jugend und Soziales Fachstelle Kindertagespflege Justinus-Kerner-Straße 7 78048 Villingen-Schwenningen [email protected] Tel. 07721/ 82-2143 Gestaltung: Lody van Vlodrop KINDERTAGESPFLEGE Kinderbetreuung in unserer Stadt Wir helfen gerne durch Beratung Vermittlung finanzielle Förderung
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