Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal“ 05.02.2016 Stellungnahme des Damwildringes „Am Ems-Vechte-Kanal“ Landesjagdbericht 2014/15 Artikel „Entwicklung des Damwildes und ihre Auswirkungen im Bereich des Emslandes“ von Winfried Frölich Hiermit nimmt der Vorstand des Damwildringes „Am Ems-Vechte-Kanal“ zu dem genannten Artikel Stellung. Anhand von Zitaten sollen im Folgenden die Sicht unseres Damwildringes erläutert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Herr Frölich als Geschäftsführer der Arenberg-Meppen GmbH Vertreter eines Eigenjagdbesitzers und gleichzeitig stimmberechtigtes Mitglied des Damwildringes ist. 1. Zitat: Die beiden flächengrößten, Damwildring Wacholderhain und Damwildring Am-EmsVechte-Kanal, haben die interne Abschussregelung auf Teilbereiche aufgeteilt. Die Aussage ist unvollständig und somit irreführend! Die Aufteilung gilt nur bis zum 15. November. Danach kann der restliche Damwildabschuss überall erfüllt werden. Es verbleiben somit 2,5 Monate der Jagdzeit. Das sind 50% der gesamten Jagdzeit! Des Weiteren wurde die Quote in dem Bezirk, dem die Reviere von Herrn Frölich angehörig sind, auch bis zum 15. November nicht erfüllt. Ausnahme von der Regelung sind nur die 16 Stück Klasse-2-Hirsche. Diese machen aber nur 5,7 Prozent des Gesamtabschusses aus, somit für die Bestandregulierung nicht relevant. Damit hat diese Regelungen ganz offensichtlich keine Relevanz auf die Erfüllung des Abschussplans! 2. Zitat: Das Jagdgesetz sieht eine Aufteilung des Damwildabschusses nach Geschlecht und Altersklassen vor. Güteklassen der Trophäen wurden mit Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG) im Jahre 2005 bereits abgeschafft! Seitens der Damwildringe wird diese gesetzliche Vorgabe aber weitgehend ignoriert. Durch Bildung von Güteklassen beim männlichen Damwild wird nach wie vor der Abschuss an der Trophäenentwicklung orientiert und die Umsetzung des Abschussplanes erschwert. Diese Aussage ist falsch! Der Abschuss des männlichen Wildes spielt bei der Bestandreduzierung nur eine sehr untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist der Abschuss des weiblichen Wildes. Trotz Aufteilung in die genannten Güteklassen wurde der Abschussplan beim männlichen Wild ohne Einschränkungen erfüllt. Auch Spießer dürfen in unser Hegegemeinschaft erlegt werden. Per behördlich genehmigter Satzung obliegt es den Damwildringen eigene Regelungen, zusätzliche zu den gesetzlichen, zu erstellen. Diese werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann darauf Einfluss nehmen; auch Herr Frölich, der sich das Stimmrecht seiner Jagdausübungsberechtigten vertraglich hat abtreten lassen. Er könnte somit Einfluss nehmen, wenn er an den Versammlungen auch teilnehmen würde. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Güteklassen verbietet! 3. Zitat: Der im Abschussplanformular abgefragte Bestand des weiblichen und männlichen Damwildes wird teilweise nicht einmal ausgefüllt. So lässt sich der laut AB-NJagdG mit 70 bis 80% des weiblichen Wildes zu ermittelnde Zuwachs nicht einmal mathematisch errechnen. Der geschätzte Wildbestand wird auch von den Mitgliedern der Hegegemeinschaft nicht einmal erfragt Seite 1 von 4 Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal“ 05.02.2016 Diese Aussage ist falsch! Unser Damwildring hat sehr wohl die Bestandsschätzungen mit der entsprechenden Aufteilung in den Abschussformularen angegeben. Wie im Protokoll der letzten Vorstandversammlung nachzulesen (http://www.damwildring.de/userfiles/Mitgliedvers2015.pdf), wurde der aktuelle Bestand mit Hilfe der Mitglieder ermittelt. Diese Bestandsschätzung basiert auf einen Vorschlag des Vorstandes, der bereits im Vorfeld mit Mitgliedern aus den Teilbezirken abgestimmt wird! Die mathematische Berechnung ist ebenfalls dem Protokoll zu entnehmen! 4. Zitat: Obwohl in einigen Hegegemeinschaften über Jahre mehr als 20% des erlegten Wildes als Fallwild (überwiegend durch Straßenverkehr) gemeldet wird, wird dieser Hinweis für überhöhte Wildbestände nicht erkannt. Diese Aussage ist falsch! Im Jahr 2013/2014 waren es nur 5 %. Im laufenden Jagdjahr sind es nur 4 %! Uns würde somit interessieren, welches die betroffenen „Hegegemeinschaften“ sind. Ohne genauere Benennung ist diese Aussage für keinen Leser nachvollziehbar und wird somit falsch interpretiert! 5. Zitat: Die Beteiligung der Verpächter von Jagdbezirken (Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften) ist gesetzlich vorgeschrieben bei Aufstellung von Abschussplänen. Es ist mit ihnen ein Einvernehmen herzustellen, bevor der Jagdbehörde die Abschussplanung vorgelegt wird. Es ist allerdings übliche wie rechtswidrige Praxis, dass sich nicht nur anerkannte Hegegemeinschaften über diese Regelung hinwegsetzen, sondern auch die hiesigen Jagdbehörden, die die Forderung von Waldbesitzern an der Beteiligung der Abschussplanung ablehnt. Diese Aussage ist in der Art und Weise falsch! In unserem Damwildring wurde schon vor einigen Jahren erkannt, dass es organisatorisch fast unmöglich ist, in der Hegegemeinschaft jeden Grundbesitzer (und nicht nur der Waldbesitzer) im Vorfeld in die Planung mit einzubeziehen. Aus diesem Grund wird der Vorschlag zum Abschuss vom Vorstand bereits vor der Versammlung im Internet veröffentlicht. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung wird der jeweilige Jagdausübungsberechtigte aufgefordert sich mit dem Grundstücksbesitzer abzustimmen. Insbesondere Herr Frölich hat als stimmberechtigtes Mitglied im Damwildring und gleichzeitig als Geschäftsführer des Eigentümers seiner Jagdbezirke alle Möglichkeiten, sich an der Abschussplanung zu beteiligen und wurde sogar schon schriftlich dazu aufgefordert. Er hat aber bislang an keiner Mitgliederversammlung teilgenommen! 6. Zitat: So steht im Protokoll der Mitgliederversammlung des Damwildringes Am Ems-VechteKanal am 16.3.2013, es werde ein „gewünschtes Geschlechterverhältnis von 1 männlichen zu 2 weiblichen erlegten Kälbern angestrebt“, aber offensichtlich kein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis des Bestandes. Diese Interpretation ist falsch. Zum einen ist auch in der Literatur nachgewiesen, dass der männliche Wildbestand meist deutlich geringer ist als der weibliche und zum anderen wurde in unserem Damwildring vor einige Jahren erkannt, dass stärker in den Bestand eingegriffen werden muss, um den Gesamtbestand zu reduzieren. Bekannter Weise erfolgt der Zuwachs über das weibliche Wild. Somit wurde in den letzten Jahren verstärkt auf Abschuss des weiblichen Wildes gesetzt! Somit natürlich auch bei den Kälbern! Dieses widerspricht auch der an anderer Stelle von Herrn Frölich genannten Forderung nach Reduzierung des weiblichen Überhanges! Seite 2 von 4 Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal“ 05.02.2016 7. Zitat: Nun mag es sein, dass so manch erlegter Trophäenträger keinen Eintrag in die Abschussliste findet und manches als erlegt gemeldete weibliche Wild als „Postkartenabschuss“ noch den Wildbestand bevölkert. Damit würde sich das über Jahre unausgeglichen bleibende Geschlechterverhältnis teilweise erklären. Diese Aussage entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch. Unser Damwildring verlangt für jeden gemeldeten Abschuss eine interne Abschussgebühr. Diese ist so gering, dass sie niemanden davon abhalten würde, ein Stück zu erlegen, jedoch so hoch, das niemand einen sogenannten „Postkartenabschuss“ melden würde. 8. Grafik: Entwicklung der Damwildbestände in der Damwildhegegemeinschaft „Am EmsVechte-Kanal“ (Lingen/Nordhorn) Zitat: Überproportional ansteigende Damwildbestände nach Angaben des Damwildrings: Nach Forderung von Waldbesitzerseite, den Abschuss zuwachsorientiert am weiblichen Bestand zu erhöhen, wird seit 2014/15 einfach der weibliche Bestand auf dem Papier reduziert! Die Schlussfolgerung ist falsch! Im Damwildring wurde erkannt, dass bei der Abschussplanung in der Vergangenheit Fehler begangen wurden. Dieses wurde in den letzten 2 Jagdjahren korrigiert. Es wurde mehr Sorgfalt auf eine Bestandschätzung gelegt, die aber bekannter Weise in solch vielstrukturierten Hegegemeinschaften extrem schwierig ist. Auch Damwildzählungen haben sich in der Vergangenheit als extrem unzuverlässig erwiesen, da sich das Damwild selbst innerhalb eines Tages über weitere Strecken bewegt. Seit 2 Jahren wird eine zu 100% transparente Planung in der Mitgliederversammlung abgestimmt, zu der auch Herr Frölich eingeladen ist. Folgendes Konzept wird dabei seit 2 Jahren angewendet: Abschusszahl = Gesamtbestand – Zielbestand + Zuwachs Zuwachs = Gesamtbestand * Anteil weibliches Wild * Nachwuchsrate Die Versammlung stimmte für das laufende Jagdjahr im einzelnen folgenden Zahlen zu: 1. Geschätzter Bestand am Ende der Jagdperiode 2014/2015 = 360 Stück 2. Anteil weiblichen Wildes = 60 % 3. Nachwuchsrate vom gesamten weiblichen Wild = 75% Der Zielbestand wurde bereits im letzten Jahr mit 250 Stück festgelegt und bestätigt. Zu diesen Zahlen und der Vorgehensweise wurde selbst vom dem anwesenden Vertreter vom Herrn Frölich keine Einwände eingelegt! Damit ergibt sich aufgerundet eine Abschusszahl von 280 Stück Damwild für das Jagdjahr 2015/2016. Einzig der Vertreter von Herrn Frölich hat sich in der finalen Abstimmung gegen die Abschusszahl gewandt. Eine Person von 86 anwesenden! Dies wurde auch so im Protokoll festgehalten und ist dort nachzulesen. 9. Zitat: Rechtlich dürften die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts über die Bewirtschaftung ihres Grundbesitzes bestimmen und sollten in der Lage sein, die beeinträchtigenden Wildschäden abzuwehren. Wie oben gezeigt, ist dieses im westlichen Seite 3 von 4 Damwildring „Am Ems-Vechte-Kanal“ 05.02.2016 Niedersachsen nicht möglich. Das ist falsch! Das Konzept zur Einbeziehung der Grundbesitzer wurde bereits erläutert. Insbesondere ist in der Person von Herrn Frölich diese Kritik völlig unberechtigt, als dass er als Vertreter des Grundstückseigentümers auch stimmberechtigtes Mitglied ist! Er hat somit alle Möglichkeiten in der Mitgliederversammlung auf jegliche Entscheidung Einfluss zu nehmen. Er hätte in seinen Revieren deutlich mehr Damwild erlegen können, sollten dort wirklich überhöhte Bestände vorhanden sein und zu Wildschaden führen. Die Bestandsentwicklung der nächsten Jahre wird belegen, dass in unserem Damwildring in den letzten Jahren eine zielorientierte Planung und Durchführung des Abschusses durchgeführt wurde, die zu einer Reduktion bis zum definierten Zielbestand führen wird. Es zeichnete sich bereits in diesem Jahr ab, dass eine Erfüllung des Abschussplans schwierig wurde (03.02. 14% unter Plan!). Das ist eine direkter Indikator dafür, dass die Bestände überschätzt und somit bereits eine Bestandsreduzierung erreicht wurde. Bestandsschätzungen sind schwierig und somit ist ein Bestandmanagement ist ein langfristiger Prozess. Alles in allem ist die Darstellung von Herrn Frölich an vielen Stellen sachlich falsch! Anstatt als stimmberechtigtes Mitglied selber Einfluss auf Regelungen zu nehmen, glänzt Herr Frölich seit Jahren mit Abwesenheit. Es ist auch bezeichnend, dass bei den gesamten Mitgliedern, inklusive der Landesforsten, seit Jahren große Einigkeit besteht. Hier finden insbesondere die Interessen der Kerngebiete aus landwirtschaftlicher und waldbaulicher Sicht Berücksichtigung. Auch die Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden ist einwandfrei. Einzig und allein Herr Frölich, als Vertreter der Arenberg-Meppen GmbH, mit einem relativ kleinen Flächenanteil von ca. 3,2 % an der Gesamtfläche der Hegegemeinschaft außerhalb des Kerngebietes, übt Kritik. Des Weiteren ist auffällig, dass in seinen Revieren relativ wenig Damwild erlegt wird. Das lässt entweder auf geringe Bestände, und damit auch geringe Wildschäden, oder mangelnde Abschüsse in seinen Bezirken schließen. Aufgrund dieser offensichtlich falschen und völlig unsachlichen Darstellung, muss die freiwillige Mitgliedschaft der Arenberg-Meppen GmbH in unserem Damwildring ernsthaft in Frage gestellt werden. Der Vorstand des Damwildringes „Am Ems-Vechte-Kanal“ Gez. Heinrich Berning Vorsitzender Jan Hildebrandt Stellvertretender Vorsitzender Gerhard Wulkotte Schriftführer Seite 4 von 4
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