Annahmerichtlinien Im Interesse einer dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit (unserer Gesellschaft) ist es zwingend erforderlich, für alle zu versichernden Risiken einen dem Schadensverlauf entsprechenden Beitrag zu erhalten. Grundsätzlich dürfen Angebote nur auf Basis der aktuellen Versicherungsbedingungen und Tarifbeiträge abgegeben werden. Der Tarif enthält Beiträge, die dem durchschnittlichen Risiko des jeweiligen Wagnisses entsprechen. Daneben gibt es aber auch Risikoverhältnisse, die erfahrungsgemäß einen deutlich erhöhten Schadensaufwand erwarten lassen. Diese Risiken müssen individuell auf Versicherbarkeit, notwendige Beitragshöhe und Vertragsbedingungen geprüft werden. Nicht übernommen werden: · Kfz-Versicherungen, wenn der Antragsteller bereits bei uns versichert war und wir - den Vertrag gekündigt oder angefochten haben oder - vom Vertrag zurückgetreten sind · Kaskoversicherungen für Fahrzeuge die nicht bei uns Kfz-Haftpflicht versichert sind · Einschlüsse von Kaskoversicherungen in bestehende Kfz-Haftpflichtverträge, die wir nur zu den gesetzlichen Mindestdeckungssummen angenommen haben · Kasko-Zusatzbaustein “GAP-Deckung“ für geleaste oder finanzierte Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen oder Anhänger (jeweils ohne Vermietrisiko) mit einem Anschaffungspreis über 200.000 Euro · Kfz-Versicherungen für Fahrzeuge mit Standort außerhalb Deutschlands Wird eine Versicherung ohne Genehmigung der Fachabteilung unter Missachtung der Annahmerichtlinien übernommen, entfällt der Provisionsanspruch! Ohne Genehmigung zustande gekommene Verträge werden seitens ERGO unter Beachtung rechtlicher Vorschriften bei jeder sich bietenden Gelegenheit gekündigt. Wurde eine vorläufige Deckungszusage in der Kaskoversicherung erteilt, wird diese unmittelbar gekündigt. 1 Annahmerichtlinien Nur mit Genehmigung der Fachabteilung dürfen übernommen werden: · Kfz-Haftpflichtversicherungen für Pkw, die aufgrund von Veränderungen am Fahrzeug (Motortuning und Austauschmotoren) eine Leistungssteigerung ab 15 % gegenüber der serienmäßigen Ausstattung erreichen · Kurzzeitige Kaskoversicherungen oder kurzfristige Änderungen von Teil- auf Vollkasko zu bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen. Bei Genehmigung erheben wir einen Zuschlag auf den kurzfristigen Kaskobeitrag · Versicherungsschutz für Verträge mit einer Vertragslaufzeit die weniger als 1 Jahr beträgt (Zahlungsweise = Einmalbeitrag) · Kaskoversicherungen für - Pkw mit einem Neuwert über 90.000 Euro - Krafträder und –roller mit einem Gesamtneuwert über 20.000 Euro - Wohnmobile mit einem Gesamtneuwert über 100.000 Euro - Wohnwagenanhänger mit einem Gesamtneuwert über 75.000 Euro - Anhänger in Sonderausführung mit einem Gesamtneuwert über 50.000 Euro - Pkw mit Veränderungen am Fahrwerk oder Motor sowie mit zuschlagspflichtigen Teilen, wenn der Gesamtmehrwert in der ERGO Kfz-Versicherung 7.500 Euro übersteigt - Pkw mit Veränderungen am Fahrwerk oder Motor sowie mit zuschlagspflichtigen Teilen, wenn der Gesamtmehrwert in der ERGO Kfz-Versicherung mit dem Modul Komfort 15.000 Euro übersteigt - Pkw mit Veränderungen am Fahrwerk oder Motor sowie mit zuschlagspflichtigen Teilen, wenn der Gesamtmehrwert in der ERGO Kfz-Versicherung mit dem Modul Komfort Plus 75.000 Euro übersteigt - Sonstige Fahrzeuge und Anhänger mit zuschlagspflichtigen Teilen, deren Gesamtmehrwert in der ERGO Kfz-Versicherung Spezial 20.000 Euro übersteigt - Pkw, die älter als 20 Jahre sind (sofern nicht Oldtimer) - Oldtimer · Exoten, Eigenfabrikate, Pkw oder Kräder ohne Hersteller-/Typschlüsselnummer · Quads und Trikes · Kurzzeitkennzeichen ohne Anschlussvertrag · Kfz-Versicherungen von Fahrzeugen mit Behörden-/Diplomaten-/Botschaftskennzeichen · Kfz-Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen · Fahrzeuge von „Vielfahrern“, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdiensten, Pflegedienste · Fahrzeugflotten mit 10 und mehr Fahrzeugen oder einer Jahresprämie, die 15.000 Euro übersteigt · Kfz-Versicherungen von Fahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr · Beförderung von Gefahrgut · Kfz-Versicherungen für Risiken, - die in die Schadenklassen S oder M einzustufen sind - für die mehrere oder hohe Vorschäden vorhanden sind - die beim Vorversicherer als Sanierungsfall gelten - vom Vorversicherer gekündigt oder abgelehnt wurden · Risiken, zu denen der Tarif "Anfrage" vorsieht · Versicherungen für Kfz-Handel und –Handwerk · Kfz-Versicherungen, die von Personen beantragt werden, deren Fahrzeug seinen Standort nur vorübergehend in Deutschland hat · Kfz-Versicherungen für Personen ohne festen Wohnsitz (z.B. Landfahrer, Schausteller, Artisten) · Fahrzeuge von Hilfs- und Rettungsorganisationen · Kfz-Versicherungen, wenn die Bonität zu einem negativen Ergebnis führt In diesen Fällen darf weder eine Versicherungsbestätigung (eVB) für die Kfz-Haftpflicht noch eine vorläufige Deckungszusage für die Kasko erteilt werden. 2
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