klausurenkurs - Jura Intensiv

KLAUSURENKURS
“Pech beim Spiel und (!) in der Liebe ”
M möchte am Samstag mit seiner Frau F, die er eingeladen hat, das Revierderby Dortmund gegen
Schalke ansehen und anschließend den üblichen Sieg in Dortmund feiern. Dabei soll auch Alkohol
getrunken werden, so dass M und F den Zug nehmen wollen. Bereits am Mittag vor dem Spiel klagt
die F jedoch plötzlich über heftige Kopfschmerzen und bittet den M, alleine zu fahren. M möchte
das Spiel auf keinen Fall verpassen, es schmerzt ihn aber, die Karte der F einfach verfallen zu
lassen. Deshalb überlegt er sich, diese vor dem Spiel zu verkaufen. Da die F der Ansicht ist, eine
einzelne Karte lasse sich nicht gut verkaufen, schlägt sie M vor, eine der beiden Karten zu kopieren
und dann die beiden Originalkarten zu verkaufen, weil zwei Karten auf jeden Fall besser an den
Mann zu bringen sind als eine. M tut zunächst wie ihm von der F geraten und kopiert eine der
Eintrittskarten, die passend zurechtgeschnitten der Originalkarte zum Verwechseln ähnlich sieht.
Am Stadion angelangt bekommt der M jedoch Gewissensbisse und zerreißt deshalb die von ihm
hergestellte Kopie und wirft sie in einen Papierkorb. Er findet ohne Probleme einen Käufer für die
eine der Originalkarten und nutzt die andere selbst.
Vom Spiel ist M allerdings maßlos enttäuscht. Wegen der eindeutigen Parteilichkeit des Schiedsrichters hat seine Mannschaft – trotz Heimspiels – drei zu null verloren. M kauft sich aus lauter
Frustration eine Flasche Wodka und trinkt im Zug auf dem Heimweg daneben im Bordrestaurant
auch noch diverse Biere und einige Schnäpse.
Als er deutlich früher als von der F erwartet und mit einem Blutalkoholgehalt von 3,5 Promille nach
Hause kommt, überrascht er dort die F mit seinem Bruder B in einer eindeutigen Situation. M wird
daraufhin wütend und ruft, dass er es seinem Bruder, der ihn zunächst frech angrinst, schon zeigen
werde. Dann greift er in die Nachttischschublade zu einer geladenen Pistole. Mit Tötungsabsicht
schießt er zweimal auf den B, ohne diesen zu treffen. Dabei bedenkt M nicht, dass er auch seine
Frau, der er an dem Vorfall keine Schuld gibt, treffen könnte. Dies geschieht aber mit dem zweiten
Schuss, der die F in den Bauch trifft. M begreift daraufhin, was er getan hat und sagt zu B, er solle
verschwinden. Dann lässt er den B ungehindert ziehen, obwohl er, M, noch mehrere Patronen in
der Pistole hat, die er ursprünglich auch alle verbrauchen wollte.
Der Treffer in den Bauch schmerzt die F zwar sehr, sie kann sich aber normal bewegen, so dass sie
die Hilfe ihres Mannes ablehnt und statt dessen selbst einen Krankenwagen und die Polizei ruft. M
erkennt, dass die F ihn nicht mehr liebt und will sich dafür, dass sie die Polizei gerufen hat, rächen.
Deshalb erklärt er gegenüber der Polizei später, dass die F ihm geraten habe seine Eintrittskarte zu
kopieren und die Kopie vorzulegen.
Strafbarkeit von M und F?
Unterstellen Sie bei ihrer Bearbeitung die Schuldunfähigkeit des M.
© CSR, Schmidt & Partner (StrafR/KK/Pech.SV) Seite 1 von 1
StR/19-010407