KLAUSURENKURS “Pech beim Spiel und (!) in der Liebe ” M möchte am Samstag mit seiner Frau F, die er eingeladen hat, das Revierderby Dortmund gegen Schalke ansehen und anschließend den üblichen Sieg in Dortmund feiern. Dabei soll auch Alkohol getrunken werden, so dass M und F den Zug nehmen wollen. Bereits am Mittag vor dem Spiel klagt die F jedoch plötzlich über heftige Kopfschmerzen und bittet den M, alleine zu fahren. M möchte das Spiel auf keinen Fall verpassen, es schmerzt ihn aber, die Karte der F einfach verfallen zu lassen. Deshalb überlegt er sich, diese vor dem Spiel zu verkaufen. Da die F der Ansicht ist, eine einzelne Karte lasse sich nicht gut verkaufen, schlägt sie M vor, eine der beiden Karten zu kopieren und dann die beiden Originalkarten zu verkaufen, weil zwei Karten auf jeden Fall besser an den Mann zu bringen sind als eine. M tut zunächst wie ihm von der F geraten und kopiert eine der Eintrittskarten, die passend zurechtgeschnitten der Originalkarte zum Verwechseln ähnlich sieht. Am Stadion angelangt bekommt der M jedoch Gewissensbisse und zerreißt deshalb die von ihm hergestellte Kopie und wirft sie in einen Papierkorb. Er findet ohne Probleme einen Käufer für die eine der Originalkarten und nutzt die andere selbst. Vom Spiel ist M allerdings maßlos enttäuscht. Wegen der eindeutigen Parteilichkeit des Schiedsrichters hat seine Mannschaft – trotz Heimspiels – drei zu null verloren. M kauft sich aus lauter Frustration eine Flasche Wodka und trinkt im Zug auf dem Heimweg daneben im Bordrestaurant auch noch diverse Biere und einige Schnäpse. Als er deutlich früher als von der F erwartet und mit einem Blutalkoholgehalt von 3,5 Promille nach Hause kommt, überrascht er dort die F mit seinem Bruder B in einer eindeutigen Situation. M wird daraufhin wütend und ruft, dass er es seinem Bruder, der ihn zunächst frech angrinst, schon zeigen werde. Dann greift er in die Nachttischschublade zu einer geladenen Pistole. Mit Tötungsabsicht schießt er zweimal auf den B, ohne diesen zu treffen. Dabei bedenkt M nicht, dass er auch seine Frau, der er an dem Vorfall keine Schuld gibt, treffen könnte. Dies geschieht aber mit dem zweiten Schuss, der die F in den Bauch trifft. M begreift daraufhin, was er getan hat und sagt zu B, er solle verschwinden. Dann lässt er den B ungehindert ziehen, obwohl er, M, noch mehrere Patronen in der Pistole hat, die er ursprünglich auch alle verbrauchen wollte. Der Treffer in den Bauch schmerzt die F zwar sehr, sie kann sich aber normal bewegen, so dass sie die Hilfe ihres Mannes ablehnt und statt dessen selbst einen Krankenwagen und die Polizei ruft. M erkennt, dass die F ihn nicht mehr liebt und will sich dafür, dass sie die Polizei gerufen hat, rächen. Deshalb erklärt er gegenüber der Polizei später, dass die F ihm geraten habe seine Eintrittskarte zu kopieren und die Kopie vorzulegen. Strafbarkeit von M und F? Unterstellen Sie bei ihrer Bearbeitung die Schuldunfähigkeit des M. © CSR, Schmidt & Partner (StrafR/KK/Pech.SV) Seite 1 von 1 StR/19-010407
© Copyright 2024 ExpyDoc