Mitteilungsblatt vom 06.11.2015

MITTEILUNGSBLATT
Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 06.11.2015 – 5. Stück
Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
WAHLEN
14. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer
Stellvertreterin der Berufungskommission „Russische Geschichte“
ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS
15. Erteilung der Lehrbefugnis
SONSTIGE INFORMATIONEN
16. Auswahl der Studierenden aus den vom Senat festgelegten Kategorien für die
Zweckwidmung der Studienbeiträge
17. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge im Studienjahr
2015/16
-25. Stück – Ausgegeben am 06.11.2015 – Nr. 14-17
WAHLEN
14. Ergebnis der Wahl eines oder einer Vorsitzenden sowie eines Stellvertreters oder einer
Stellvertreterin der Berufungskommission „Russische Geschichte“
In der vom Senat der Universität Wien eingesetzten Berufungskommission für die Besetzung einer
Professur für "Russische Geschichte" wurde Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriella Hauch zur
Vorsitzenden der Berufungskommission gewählt.
Weiters wurde Frau Univ.-Prof. Dr. Kerstin Susanne Jobst, Privatdoz. M.A. als stellvertretende
Vorsitzende der Berufungskommission gewählt.
Die Vorsitzende:
Hauch
ERTEILUNG DER LEHRBEFUGNIS
15. Erteilung der Lehrbefugnis
Mit Bescheid vom 24.10.2015, Zl/Habil 02/556/2014/15, hat das Rektorat der Universität Wien
Herrn Dr. Peter Fuchs auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten
Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Molekulare Biologie“ erteilt.
Mit Bescheid vom 02.11.2015, Zl/Habil 02/550/2014/15, hat das Rektorat der Universität Wien
Herrn Ilya Kossovski, PhD auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten
Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Mathematik“ erteilt.
Mit Bescheid vom 02.11.2015, Zl/Habil 02/529/2014/15, hat das Rektorat der Universität Wien
Herrn Dipl.-Ing. Dr. Johannes Daniel Leitner auf Grund des Beschlusses der vom Senat
eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Wissenschaftliches
Rechnen“ erteilt.
Mit Bescheid vom 02.11.2015, Zl/Habil 02/512/2014/15, hat das Rektorat der Universität Wien
Frau DDr. Barbara Kadi auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten
Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Philosophie“ erteilt.
Mit Bescheid vom 04.11.2015, Zl/Habil 02/560/2014/15, hat das Rektorat der Universität Wien
Herrn Dr. Jens Wietschorke auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten
Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach "Europäische Ethnologie“ erteilt.
Der Vizerektor:
Faßmann
SONSTIGE INFORMATIONEN
16. Auswahl der Studierenden aus den vom Senat festgelegten Kategorien für die
Zweckwidmung der Studienbeiträge
Auf Basis des Universitätsgesetzes 2002 haben Studierende anlässlich der Entrichtung des
Studienbeitrags die Möglichkeit, eine Zweckwidmung der Studienbeiträge vorzuschlagen. Der Senat
legt dazu jährlich auf Basis von Vorschlägen Kategorien fest, aus denen im Winter- und im
Sommersemester von Studierenden ausgewählt werden kann. Der Senat hat in seiner Sitzung vom
-35. Stück – Ausgegeben am 06.11.2015 – Nr. 14-17
15. Oktober 2015 auf Basis des eingelangten Vorschlags diesen Vorschlag als rechtskonform
anerkannt.
Zur Auswahl sind alle Studierenden berechtigt, die am Stichtag (25. Dezember 2015) an der
Universität Wien zu einem ordentlichen oder außerordentlichen Studium zugelassen oder die am
Stichtag an einer anderen Universität zu einem mit der Universität Wien gemeinsam eingerichteten
Studium im Sinne des § 63 Abs. 9 Z 1 Universitätsgesetz 2002 zugelassen sind. Ausgenommen sind
Studierende, die ausschließlich zu Universitätslehrgängen zugelassen sind.
Die Frist für die Auswahl beginnt am Montag, 11. Januar 2016 und endet am Montag, 01. Februar
2016.
Verzeichnis der Auswahlberechtigten
Jede oder jeder Studierende hat ab Beginn der Frist eine Woche lang die Möglichkeit, über das
Internet unter https://univis.univie.ac.at/ nach Identifizierung mit dem u:account für Studierende
ihre oder seine Aufnahme in das Verzeichnis der Auswahlberechtigten zu überprüfen.
Bei Nichtberücksichtigung im Verzeichnis der Auswahlberechtigten hat jede oder jeder Studierende
das Recht, Einspruch an das zuständige Mitglied des Rektorats zu erheben.
Die Einspruchsfrist läuft von Montag, 11. Januar 2016 bis Montag, 18. Januar 2016. Nach Ablauf
dieser Einspruchsfrist sind keine Einsprüche mehr zulässig. Einsprüche sind ausschließlich an die
E-Mail-Adresse [email protected] zu richten.
Studierende, die glaubhaft machen, dass ihnen wegen ihrer Behinderung die Erhebung des
Einspruchs auf diesem Weg unzumutbar oder unmöglich ist, können auch auf andere Weise
Einspruch erheben, vorzugsweise schriftlich per Adresse Universität Wien, Studienservice und
Lehrwesen, Büro Studienpräses, Universitätsring 1, 1010 Wien.
Über Einsprüche entscheidet das zuständige Mitglied des Rektorats endgültig.
Auswahl
Die Studierenden sind berechtigt, innerhalb der festgelegten Frist eine der vom Senat festgelegten
Kategorien auszuwählen. Die getroffene Auswahl ist unwiderruflich.
Die Auswahl erfolgt nach Identifizierung über den u:account für Studierende der Studierenden auf
elektronischem Wege über das Internet unter https://univis.univie.ac.at/.
Studierende, die glaubhaft machen, dass ihnen wegen ihrer Behinderung die Auswahl auf diesem
Weg unzumutbar oder unmöglich ist, können diese auch auf andere Weise, vorzugsweise
schriftlich, per Adresse Universität Wien, Studienservice und Lehrwesen, Büro Studienpräses,
Universitätsring 1, 1010 Wien, dem zuständigen Mitglied des Rektorats bekannt geben.
Studierende, denen der u:account für Studierende wegen Missbrauchs entzogen worden ist, können
ihre Auswahl dem zuständigen Mitglied des Rektorats schriftlich per Adresse Universität Wien,
Studienservice und Lehrwesen, Büro Studienpräses, Universitätsring 1, 1010 Wien, bekannt geben.
Eine derartige Auswahl ist nur zu berücksichtigen, wenn sie dem zuständigen Mitglied des
Rektorats bis zum Ende der festgelegten Frist zugegangen ist.
Ergebnis der Auswahl
-45. Stück – Ausgegeben am 06.11.2015 – Nr. 14-17
Das Ergebnis der Auswahl ist im Mitteilungsblatt kundzumachen.
Die Vizerektorin:
Schnabl
17. Festlegung der Kategorien für die Zweckwidmung der Studienbeiträge im Studienjahr
2015/16
Auf Grund des Senatsbeschlusses vom 15. Oktober 2015 gelangt für die Zweckwidmung der
Studienbeiträge im Studienjahr 2015/16 der folgende Vorschlag zur Abstimmung:
Vorschlag:
Lehre 60 %
Forschung 15 %
Soziales 10 %
Internationales 5 %
Ausstattung 10 %
Erläuterungen:
Vorschlag:
1. Lehre (60%), z. B.
•
Vermehrtes Lehrangebot für alle Studien durch Zusatzbudget mit dem Ziel,
durch zusätzliches Lehrangebot im Pflicht- und Wahlpflichtbereich den
Interessen der Studierenden besser entgegenzukommen und Engpässe zu
beseitigen
•
Laborerneuerung NaWi (für die Lehre) mit dem Ziel, den Studierenden
naturwissenschaftlicher
Fächer
die
notwendige
zeitgemäße
Infrastruktur für experimentelle Arbeit zur Verfügung zu stellen
•
Neue Medien in der Lehre und Mentoring: Weiterentwicklung der
Einsatzmöglichkeiten von E-Learning und Mentoring mit dem Ziel, verstärkt zeit- und
ortsunabhängiges Lehren und Lernen zu ermöglichen bzw. die gegenseitige
Unterstützung von Studierenden insb. am Beginn des Studiums auszubauen
2. Forschung (15%), z. B.
•
Weiterführung
des
Angebots
von
Workshops
zum
Aufbau
von
Schlüsselkompetenzen der DoktorandInnen (Erstellen eines Exposés, Outline and
Exposé writing in English, Academic writing in English, Projektdesign, Projekt-,
Zeitmanagement etc.), Evaluierung dieses Angebots mit dem Ziel einer weiteren
Verbesserung
•
Förderung von Dissertationsprojekten und anderen wissenschaftlichen Projekten
3. Soziales (10%), z. B.
•
Unterstützung für Studierende mit Behinderung Verbesserung der Vereinbarkeit
von Studium mit Berufstätigkeit oder Kinder- und anderen Betreuungspflichten
durch entsprechende Angebote
4. Internationales (5%), z. B.
-55. Stück – Ausgegeben am 06.11.2015 – Nr. 14-17
•
Stipendien für Incoming-Programmstudierende
•
Mobilitätsstipendien
für
JungwissenschafterInnen
internationale Präsentation von Forschungsergebnissen …)
•
Maßnahmen zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten, z. B. im Rahmen des
LLP/ERASMUS-Programms der Europäischen Union, im Rahmen der Abfassung
einer Master- oder PhD-Thesis, im Rahmen von Joint Curricula
(Kongressbesuche,
5. Ausstattung (10%), z. B.
•
Adaptierung von Hörsälen und Unterrichtsräumen
•
Schaffung zusätzlicher EDV-Arbeitsplätze für Studierende
•
Bibliothek: Erweiterung der Lehrbuchsammlung
• Bibliothek: Ausbau der Bereitstellung von digitalen Medien
• Ausbau von Lernmöglichkeiten für Studierende innerhalb der Bereiche der
Universitätsbibliothek
• Einführung des StudierendenServicePortals zur Verbesserung der administrativen
Abläufe (z. B. Online-Antragstellung in wichtigen Geschäftsprozessen, Verbesserung
des Online-Vorlesungsverzeichnisses etc.)
Der Senatsvorsitzende:
Schwarz
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm
Druck und Herausgabe: Universität Wien.
Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens
7 Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen.