Amtsblatteintrag 102/2015

Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn Nr. 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015
Eintrag Nr. 102/2015
Satzung
vom 17.12.2015
zur Änderung der Satzung der Stadt Paderborn über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 09.12.2008
Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW), der §§ 3
und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW), jeweils in der
zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am 17.12.2015
folgende Satzung beschlossen:
I. Änderungssatzung
§ 7 Abs. 4 erhält folgende Neufassung:
§7
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(4) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (Sommerreinigung) beträgt die
Benutzungsgebühr jährlich je Meter Veranlagungsbreite (Absätze 1 – 2) bei Erschließung
des Grundstücks durch eine
a)
b)
c)
d)
e)
Anliegerstraße
Haupterschließungsstraße
Hauptverkehrsstraße
Hauptgeschäftsstraße
Fußgängergeschäftsstraße
und Anlagen mit zusätzlicher
Gehwegreinigung
EURO 1,85
EURO 1,44
EURO 1,03
EURO 1,65
EURO 1,85
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.
Für
die
Winterwartung
wird
in
den
ihr
unterfallenden
Straßen
(s.
Straßenreinigungsverzeichnis) zusätzlich eine Gebühr erhoben. Sie beträgt jährlich je Meter
Veranlagungsbreite in der
Winterdienstklasse 1
Winterdienstklasse 2
EURO 0,79
EURO 0,31
Die Winterdienstgebühr hat zur Grundlage die Vorhaltezeiten und die auf Erfahrung
beruhenden Einsatzpläne. Die Ausführung ist wetterlageabhängig. Deshalb ist es für die auf
den gesamten Winterzeitraum bezogene Gebühr nicht maßgebend, ob die Winterwartung
plangemäß durchgeführt oder ob sie unter- bzw. überschritten wird.
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Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung vom 09.12.2008 in der zur Zeit gültigen Fassung wird entsprechend der
Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist, geändert und ergänzt.
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Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Paderborn
Straßenreinigungsverzeichnis
Legende
Spalte 1 = Änderungen
Spalte 2 = Straßenart, und zwar
a = Anliegerstraße
b = Haupterschließungsstraße
c = Hauptverkehrsstraße
d = Hauptgeschäftsstraße
e = Fußgängergeschäftsstraße und Anlagen mit zusätzlicher
Gehwegreinigung
Spalte 3 = Winterdienstklasse (1 und 2) gem. § 7 der Straßenreinigungssatzung
Spalte 4 bis 7 = Zahl der wöchentlichen (w) bzw. monatlichen (m) Reinigungen
unter Beachtung § 3 der Straßenreinigungssatzung für die
Gehwegreinigung und § 4 für die Winterwartung
1.
Straße bzw. Gehweg
Alisostraße
von Von-Ketteler-Straße bis Auf dem
Bühlen
von Auf dem Bühlen bis Eichenstraße
Alte Ziegelei
Am Sandberg
Reinigungszuständigkeit
Fahrbahn
Gehweg
Bemerkung
Anlieger
Anlieger
Stadt
Stadt
a 2
1w
1w
Ausgebaut
2 3
a 2
a 2
1w
a 2
Stichstraße zw. Hs. Nr. 21/44
1w
1w
1w
Baustraße, Neuaufnahme
1w
1w
Vollständige Veranlagung
1w
1w
1w
Änderung
Änderung
2w
Änderung
GS 351 entfernen
1w
e 1
1w
a 2
1w
1w
1w
Ändern
1w
Klarstellung
1w
1w
1w
a 2
1w
1w
a 2
1w
1w
Stichstraße zw. Hs. Nr. 15a/17b
Joachim-Bieling-Weg
1w
1w
1w
von Hs Nr. 4a bis einschl. Hs Nr. 10
Anton-Hartmann-Straße
Bessenstraße
Brückengasse
Treppenanlage Richtung Tiefgarage
sowie Treppenanlage im
Anschlussbereich Westernmauer
Detmolder Straße (Paderborn)
Gem. Geh-/Radweg zw. Hs. Nr.
107/109 bis Elsa-Brandström-Weg
Gem. Geh-/Radweg zw. Hs. Nr.
107/109 bis Rotheweg
Engelbert-Meyer-Weg
Eversweg
Stichstraße zw. Hs. Nr. 3/9
Heierskamp
ab Heierskamp Hs. Nr 9 bis einschl.
Hs. Nr. 8
Herlestraße
1w
1w
a 2
1w
1w
1w
1w
1w
Baustraße, Neuaufnahme
Ausgebaut
Änderung, Wendemöglichkeit
fehlt
Änderung, keine
Wendemöglichkeit
Neuaufnahme/Ausgebaut/Klarst
ellung
Anliegerübertragung
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1.
Straße bzw. Gehweg
Stichstraße zw. Hs. Nr. 15/17
Stichstraße zw. Hs. Nr. 32b/34
Stichstraße zw. Hs. Nr. 10/16
Johannes-Hatzfeld-Weg
Küllhof
von Ausbauanfang bei Hs. Nr. 1 bis
Ausbauende bei Hs. Nr. 52
(Wendekreis) und Stichstraße ab Hs.
Nr. 29/55 bis Ausbauende Hs. Nr.
31/53
Stichstraße bei Hs. Nr. 15/17
Stichstraße bei Hs. Nr. 63/65
Lise-Meitner-Straße
bis Ausbauende
ab Ausbauende
Maria-von-Haxthausen-Weg
Stichweg zw. Hs. Nr. 4/8
Stichstraße zw. Hs. Nr. 14/20
Mittelberg
Stichweg zw. Hs. Nr. 4/15
Neissestraße
Stichstraße bei Hs Nr. 30/39
Neuhäuser Kirchstraße
Stichstraße zw. Hs. Nr. 3/5
Oberes Feld
Rosmarinstraße
Stichstraße zw. Hs. Nr. 39/41
Roeinghstraße
Gem. Geh- und Radweg entlang Hs.
Nr. 70-92
Rotheweg
Stichstraße zw. Hs. Nr. 119/129
Stichstraße zw. Hs. Nr. 83/101
Schrieweshof
Stichstraße zw. Hs. Nr. 2/26
Sertürnerstraße
Reinigungszuständigkeit
Fahrbahn
Gehweg
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
1w
1w
1w
1w
1w
1w
a 1
1w
1w
1w
1w
2 3
a 2
a 1
a 2
1w
1w
1w
1w
1w
Klarstellung
Klarstellung
1w
1w
1w
1w
1w
1w
a 2
1w
1w
1w
a 2
1w
1w
1w
a 1
a 2
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
a 2
1w
a 2
1w
Stichstraße zw. Hs Nr. 23/26a
Technologiepark
bis Ausbauende
ab Ausbauende
a 1
a 1
Trockener Kamp
a 2
Stichstraße zw.Hs. Nr. 1/11
Stichstraße zw. Hs. Nr. 12/14
Stichstraße zw. Hs. Nr. 16/17
Unter der Twiete
Stichstraße zw. Hs. Nr. 16/17
Winterbergring
Fußweg zu Hinter den Höfen
(Kindergarten)
Ausgebaut
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
a 2
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Neuaufnahme
1w
1w
a 2
Bemerkung
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
1w
Baustraße
Neuaufnahme/Ausgebaut/
Klarstellung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Änderung von 30/38 auf 30/39
Änderung/Ergänzung
Neuaufnahme
Neuaufnahme/Klarstellung
Klarstellung, Ausschilderung
Geh-und Radweg
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Stich entfernen, zu Gebühren
veranlagen
Änderung/Klarstellung
Ändern
Änderung/Klarstellung
Neuaufnahme/Ausgebaut/
Klarstellung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
Anliegerübertragung
ausgebaut
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II. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft, frühestens mit dem Tag nach der
Bekanntmachung
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Paderborn, 17.12.2015
gez.
Michael Dreier
Bürgermeister