Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn Nr. 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Satzung vom 17.12.2015 zur Änderung der Satzung der Stadt Paderborn über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 09.12.2008 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Paderborn in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende Satzung beschlossen: I. Änderungssatzung § 7 Abs. 4 erhält folgende Neufassung: §7 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (4) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (Sommerreinigung) beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Veranlagungsbreite (Absätze 1 – 2) bei Erschließung des Grundstücks durch eine a) b) c) d) e) Anliegerstraße Haupterschließungsstraße Hauptverkehrsstraße Hauptgeschäftsstraße Fußgängergeschäftsstraße und Anlagen mit zusätzlicher Gehwegreinigung EURO 1,85 EURO 1,44 EURO 1,03 EURO 1,65 EURO 1,85 Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Für die Winterwartung wird in den ihr unterfallenden Straßen (s. Straßenreinigungsverzeichnis) zusätzlich eine Gebühr erhoben. Sie beträgt jährlich je Meter Veranlagungsbreite in der Winterdienstklasse 1 Winterdienstklasse 2 EURO 0,79 EURO 0,31 Die Winterdienstgebühr hat zur Grundlage die Vorhaltezeiten und die auf Erfahrung beruhenden Einsatzpläne. Die Ausführung ist wetterlageabhängig. Deshalb ist es für die auf den gesamten Winterzeitraum bezogene Gebühr nicht maßgebend, ob die Winterwartung plangemäß durchgeführt oder ob sie unter- bzw. überschritten wird. Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Seite 2 Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 09.12.2008 in der zur Zeit gültigen Fassung wird entsprechend der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist, geändert und ergänzt. Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Seite 3 Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Paderborn Straßenreinigungsverzeichnis Legende Spalte 1 = Änderungen Spalte 2 = Straßenart, und zwar a = Anliegerstraße b = Haupterschließungsstraße c = Hauptverkehrsstraße d = Hauptgeschäftsstraße e = Fußgängergeschäftsstraße und Anlagen mit zusätzlicher Gehwegreinigung Spalte 3 = Winterdienstklasse (1 und 2) gem. § 7 der Straßenreinigungssatzung Spalte 4 bis 7 = Zahl der wöchentlichen (w) bzw. monatlichen (m) Reinigungen unter Beachtung § 3 der Straßenreinigungssatzung für die Gehwegreinigung und § 4 für die Winterwartung 1. Straße bzw. Gehweg Alisostraße von Von-Ketteler-Straße bis Auf dem Bühlen von Auf dem Bühlen bis Eichenstraße Alte Ziegelei Am Sandberg Reinigungszuständigkeit Fahrbahn Gehweg Bemerkung Anlieger Anlieger Stadt Stadt a 2 1w 1w Ausgebaut 2 3 a 2 a 2 1w a 2 Stichstraße zw. Hs. Nr. 21/44 1w 1w 1w Baustraße, Neuaufnahme 1w 1w Vollständige Veranlagung 1w 1w 1w Änderung Änderung 2w Änderung GS 351 entfernen 1w e 1 1w a 2 1w 1w 1w Ändern 1w Klarstellung 1w 1w 1w a 2 1w 1w a 2 1w 1w Stichstraße zw. Hs. Nr. 15a/17b Joachim-Bieling-Weg 1w 1w 1w von Hs Nr. 4a bis einschl. Hs Nr. 10 Anton-Hartmann-Straße Bessenstraße Brückengasse Treppenanlage Richtung Tiefgarage sowie Treppenanlage im Anschlussbereich Westernmauer Detmolder Straße (Paderborn) Gem. Geh-/Radweg zw. Hs. Nr. 107/109 bis Elsa-Brandström-Weg Gem. Geh-/Radweg zw. Hs. Nr. 107/109 bis Rotheweg Engelbert-Meyer-Weg Eversweg Stichstraße zw. Hs. Nr. 3/9 Heierskamp ab Heierskamp Hs. Nr 9 bis einschl. Hs. Nr. 8 Herlestraße 1w 1w a 2 1w 1w 1w 1w 1w Baustraße, Neuaufnahme Ausgebaut Änderung, Wendemöglichkeit fehlt Änderung, keine Wendemöglichkeit Neuaufnahme/Ausgebaut/Klarst ellung Anliegerübertragung Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Seite 4 1. Straße bzw. Gehweg Stichstraße zw. Hs. Nr. 15/17 Stichstraße zw. Hs. Nr. 32b/34 Stichstraße zw. Hs. Nr. 10/16 Johannes-Hatzfeld-Weg Küllhof von Ausbauanfang bei Hs. Nr. 1 bis Ausbauende bei Hs. Nr. 52 (Wendekreis) und Stichstraße ab Hs. Nr. 29/55 bis Ausbauende Hs. Nr. 31/53 Stichstraße bei Hs. Nr. 15/17 Stichstraße bei Hs. Nr. 63/65 Lise-Meitner-Straße bis Ausbauende ab Ausbauende Maria-von-Haxthausen-Weg Stichweg zw. Hs. Nr. 4/8 Stichstraße zw. Hs. Nr. 14/20 Mittelberg Stichweg zw. Hs. Nr. 4/15 Neissestraße Stichstraße bei Hs Nr. 30/39 Neuhäuser Kirchstraße Stichstraße zw. Hs. Nr. 3/5 Oberes Feld Rosmarinstraße Stichstraße zw. Hs. Nr. 39/41 Roeinghstraße Gem. Geh- und Radweg entlang Hs. Nr. 70-92 Rotheweg Stichstraße zw. Hs. Nr. 119/129 Stichstraße zw. Hs. Nr. 83/101 Schrieweshof Stichstraße zw. Hs. Nr. 2/26 Sertürnerstraße Reinigungszuständigkeit Fahrbahn Gehweg Stadt Anlieger Stadt Anlieger 1w 1w 1w 1w 1w 1w a 1 1w 1w 1w 1w 2 3 a 2 a 1 a 2 1w 1w 1w 1w 1w Klarstellung Klarstellung 1w 1w 1w 1w 1w 1w a 2 1w 1w 1w a 2 1w 1w 1w a 1 a 2 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w a 2 1w a 2 1w Stichstraße zw. Hs Nr. 23/26a Technologiepark bis Ausbauende ab Ausbauende a 1 a 1 Trockener Kamp a 2 Stichstraße zw.Hs. Nr. 1/11 Stichstraße zw. Hs. Nr. 12/14 Stichstraße zw. Hs. Nr. 16/17 Unter der Twiete Stichstraße zw. Hs. Nr. 16/17 Winterbergring Fußweg zu Hinter den Höfen (Kindergarten) Ausgebaut 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w a 2 Anliegerübertragung Anliegerübertragung Anliegerübertragung Neuaufnahme 1w 1w a 2 Bemerkung 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w 1w Baustraße Neuaufnahme/Ausgebaut/ Klarstellung Anliegerübertragung Anliegerübertragung Anliegerübertragung Änderung von 30/38 auf 30/39 Änderung/Ergänzung Neuaufnahme Neuaufnahme/Klarstellung Klarstellung, Ausschilderung Geh-und Radweg Anliegerübertragung Anliegerübertragung Anliegerübertragung Stich entfernen, zu Gebühren veranlagen Änderung/Klarstellung Ändern Änderung/Klarstellung Neuaufnahme/Ausgebaut/ Klarstellung Anliegerübertragung Anliegerübertragung Anliegerübertragung ausgebaut Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Seite 5 Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Paderborn 31 Jahrgang 2015 ausgegeben 21.12.2015 Eintrag Nr. 102/2015 Seite 6 II. Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft, frühestens mit dem Tag nach der Bekanntmachung Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Erlass dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Paderborn, 17.12.2015 gez. Michael Dreier Bürgermeister
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