Dangerous Goods / Gefahrengüter Sehr geehrte Fluggäste Wir möchten Sie bitten, folgende Einschränkungen und Hinweise zu Gefahrengütern an Board unserer Helikopter zu beachten: Quelle: Flughafen Zürich AG Sind Sie unsicher ob Sie einen bestimmten Gegenstand an Board unserer Helikopter mitnehmen dürfen, fragen Sie Ihren Pilot! Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit! Ihre Heli Sitterdorf Beschränkt zugelassene Gegenstände Gewisse Gegenstände dürfen im Flugzeug nur in beschränkter Form transportiert werden. Die Menge oder Anzahl dieser Gegenstände ist genau definiert. Wird diese überschritten, ist der Transport verboten. • Medizinisches Thermometer 1 Stück in einer schützenden Verpackung pro Passagier • Medizinische Artikel (inkl. Spraydosen) Menge, die während der Reise benötigt wird, jedoch maximal 0.5 L / 0.5 kg pro Stück und maximal 2.0 L / 2.0 kg pro Passagier • Elektronische Zigaretten Nur im Handgepäck erlaubt (Benutzung an Bord verboten) • Feuerzeug/Streichholzschachtel 1 Stück pro Passagier, auf Person getragen • Unterhaltungselektronik mit Lithiumionen-‐ Zellen oder -‐Akkus (Max. Leistung 100 Wh) • Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte Sämtliche Ersatzbatterien nur im Handgepäck erlaubt.Batterien mit 100 Wh bis 160 Wh Leistung, maximal 2 Stück und nur nach Voranmeldung. Batterien über 160 Wh generell verboten • Trockeneis Maximal 2,5 kg pro Passagier nach Voranmeldung • Medizinische Sauerstoffflasche Nur im eingecheckten Gepäck nach Voranmeldung, Zylinder unter 5 kg, Sauerstoff Sprays (canned oxygen) sind grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen • Akkubetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen zur Verwendung an Bord Mit auslaufsicheren, nicht auslaufsicheren oder Lithium-‐Ionen-‐Akkus nach Voranmeldung • Tragbare Sauerstoffkonzentratoren, sonstige elektronische Medizingeräte an Bord Nach Voranmeldung • Lawinenrettungsrucksack • Rettungsweste 1 Stück pro Passagier nach Voranmeldung • Isolationsverpackungen, die tiefgekühlten Flüssigstickstoff enthalten Nach Voranmeldung Verbotene Gegenstände Entzündliche Stoffe • Leicht entzündliche Feststoffe wie Streichhölzer und andere feuergefährliche und selbstentzündliche Stoffe • Entzündliche, nicht entflammbare, tiefgekühlte und giftige Treibgase • Feuerzeug-‐Gas • Camping-‐Gas • Camping Ofen • Brennpaste (z.B. für Fondue) • Entzündliche Flüssigkeiten wie Lacke, Verdünner, Benzin oder Lösungsmittel • Entzündliche und nicht entzündliche Farben • Gegenstände, die bei Kontakt mit Wasser entzündliche Gase frei setzen Gase • Reizgase wie Pfeffersprays oder K.-‐o.-‐Sprays • Gas für Feuerzeuge, Campingkocher und -‐öfen • Butangasflaschen • Gasflaschen • „Blue Flame‟-‐Feuerzeuge oder Zigarrenanzünder • Kohlendioxidbehälter für die Mineralwasserbereitung Gesundheitsgefährdende Güter • Radioaktives Material • Giftige und ansteckende Substanzen (Viren, Bakterien) Andere gefährliche Güter • Nicht wieder aufladbare Lithiumbatterien und -‐ zellen ab 2g Lithium Gehalt pro Batterie • Aufladbare Lithiumbatterien >160 Wh • Explosivstoffe, Munition, Feuerwerk und Leuchtraketen • Oxidierende Stoffe wie Bleichmittel und Peroxyde • Ätzende Stoffe wie Säuren, Quecksilber, Alkali-‐ und Zellbatterieflüssigkeiten • Magnetisierende Gegenstände und andere, als gefährlich einzustufende Stoffe • Elektroschockwaffen (Taser) mit Zündstoffen, Druckgasen oder Lithiumakkus • Verbrennungsmotoren (z.B. Rasenmäher, Motorsägen) • E-‐Bikes • Benzinfeuerzeuge Diese Liste ist nicht abschliessend.
© Copyright 2024 ExpyDoc