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Beförderungsbedingungen für die Benutzung des
Produkts Autozug
Ausstattungen abweichen, können wir die Mitnahme Ihres
Fahrzeugs verweigern; Sie können in diesem Fall keine
Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen,
ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung
der Reisekosten.
Gültig ab dem 01.10.2015
Herausgeber: Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG,
Klosterstraße 13, 48143 Münster
Ebenso erlischt Ihr Anspruch auf Beförderung des Fahrzeugs,
wenn Sie sich nicht bis spätestens zu der auf dem Voucher
benannten Uhrzeit bzw. innerhalb des darauf genannten
Zeitraums mit Ihrem Fahrzeug am Autozugterminal zur
Verladung eingefunden haben.
1. Geltungsbereich / Vormerkungen
Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung
von Personen und deren Fahrzeugen (Personenkraftwagen
mit oder ohne Anhänger sowie Motorrädern mit/ohne
Beiwagen und Trikes sowie Quads).
Am Zielort (Autozug-Entladeterminal) steht Ihr Fahrzeug ab
dem auf dem Voucher genannten Zeitpunkt zur Abholung
bereit.
Beim Produkt EE Autozug werden die Fahrzeuge in offenen
Eisenbahnwaggons
auf
der
Schiene
vom
Verladebahnhofterminal zum Zielbahnhofterminal befördert.
4.1. Beförderung von Personen
Wir reservieren in unseren Zügen für Personen entsprechend
der jeweiligen Buchung Plätze in Liege- und Schlafwagen. Wir
weisen
ausdrücklich
darauf
hin,
dass
bei
Einzelplatzbuchungen
keine
Geschlechtertrennung
vorgenommen werden kann.
Im Autozug darf grundsätzlich nicht geraucht werden.
Die Beförderung von Fahrzeugen unterliegt den gesetzlichen
Regeln für Reisegepäck entsprechend den „Einheitlichen
Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale
Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)“ in
der Fassung des Anhangs I zur „Verordnung (EG) 1371/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23.10.2007über die Rechte und Pflichten des Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr“ (auszugsweise als Anlage 9 zu diesen
Beförderungsbedingungen abgedruckt).
4.2.Verladung
der
Fahrzeuge;
Pflichten
des
Fahrzeugführers, Sicherheitsvorschriften
Die Fahrzeuge müssen innerhalb der Verladezeiten gemäß
Voucher am darin genannten Autozugterminal zur Verladung
bereitstehen. Dem Ladepersonal ist der Voucher am
Verladeterminal vorzulegen. Fahrzeuge, die nach Ablauf der
Verladezeit am Autozugterminal ankommen, können nicht
befördert werden.
2. Gegenstand und Abschluss des Beförderungsvertrags
Der Beförderungsvertrag kommt zustande mit schriftlicher
Annahme des von uns dem Reisenden unterbreiteten
Angebotes durch den Reisenden. An unser Angebot sind wir
drei Werktage gebunden. Erfolgt die schriftliche Annahme
nicht innerhalb von 3 Werktagen, so kommt ein
Vertragsabschluss nur im Falle unserer ausdrücklichen
Vertragsbestätigung zustande.
Sofern das Personal vor Ort keine abweichende Anordnung
trifft obliegt die Verladung und Entladung der Fahrzeuge und
ggf.
ein
erforderliches
Umstellen
auf
den
Fahrzeugtransportwagen grundsätzlich dem Fahrzeugführer
auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für etwaige beim
Verladen oder Entladen entstehende Schäden haftet EuroExpress Sonderzüge ausschließlich in Fällen eigenen
Verschuldens bzw. in Fällen des Verschuldens von
Erfüllungsgehilfen von Euro-Express Sonderzüge. Der
Fahrzeugführer hat den Autotransportwagen unverzüglich
nach Verladung des Fahrzeugs zu verlassen.
Ein Angebot erhalten Sie von uns auf Ihre Buchungsanfrage,
welche Sie sowohl schriftlich als auch telefonisch oder per
Internet auf www.ee-autozug.com an uns richten können.
Durch den Beförderungsvertrag verpflichten wir uns zur
Beförderung von Reisenden und ihren angemeldeten
Fahrzeugen zum vereinbarten Zielort entsprechend dem
abgeschlossenen Beförderungsvertrag.
Den Anweisungen des Verladepersonals ist unbedingt Folge
zu
leisten.
Auf
den
Fahrzeugtransportwagen
gilt
Schrittgeschwindigkeit. Bei der Be- und Entladung dürfen sich
außer dem Fahrzeugführer keine weiteren Personen im oder
auf dem Fahrzeug befinden.
Das Angebot unterbreiten wir Ihnen in Form einer detaillierten
–alle Leistungsmerkmale und Vertragsbestandteile sowie
insbesondere das angemeldete Fahrzeug mit den in Ihrer
Buchungsanfrage
benannten
Daten
und
Maßen
ausweisenden- Rechnung.
3. Beförderungsdokumente
Die Beförderungsdokumente werden wir Ihnen in Form eines
Vouchers nach vollständiger Bezahlung des Fahrpreises
entweder per e-mail oder schriftlich per Post aushändigen.
Auf dem Voucher sind sämtliche von uns zu erbringenden
Leistungen nochmals ausdrücklich ausgewiesen. Dieser
Voucher ist bei Reiseantritt bzw. auch während der Reise
unserem Personal auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
4. Fahrzeugbeförderung
Grundsätzlich können nur für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassene Fahrzeuge befördert werden. Die Beförderung
von Fahrzeugen erfolgt in offenen Fahrzeugtransportwagen
(Eisenbahnwaggons).
Sollten die tatsächlichen Maße/Gewichte oder sonstige
Eigenschaften/Ausstattungen (z.B. Stoffdach, Dachaufbauten,
Anbauteile etc.) des von uns zu befördernden Fahrzeugs von
den angemeldeten Maßen, Gewichte, Eigenschaften oder
Für Motorradfahrer besteht bei der Be- und Entladung des
Motorrades auf dem Fahrzeugtransportwagen Helmpflicht.
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen am
Fahrzeug zu treffen, um Schäden zu vermeiden. Dazu
gehören insbesondere:
-
das Verriegeln des Schiebedachs bzw. des Faltdaches bei
Cabrios
das Schließen der Lüftungsklappen und Fenster
das Einziehen der Antenne bzw. die Entfernung von
Dachantennen sowie nicht versenkbaren Antennen und
das Einklappen der Außenspiegel
das Sichern von Windabweisern, Außenjalousien und
anderen am Fahrzeug befindlichen Anbauteilen.
Die Verwendung von Wagendecken zum
Fahrzeuge ist nicht zugelassen.
Herausgeber: Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 48143 Münster, Deutschland
Telefon +49 (0) 251 / 5006 500, Fax +49 (0) 251 / 5006 275, E-Mail: [email protected], www.ee-autozug.com
Schutz der
Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten
Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts möglich ist
(wechselnde Fahrtrichtung), sind die Sicherungsmaßnahmen
auch hierauf einzurichten. Insbesondere sind alle am
Fahrzeuge
befindlichen
(Anbau-)
Teile,
die
den
Beanspruchungen einer solchen rückwärts vorgenommenen
Beförderung nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt
abzumontieren. Zum Schutz von Windschilden der Motorräder
gegen Beschädigungen bei planmäßigen Transporten gegen
die Fahrtrichtung ist das Windschild vom Kunden durch einen
Windschildsicherungsgurt zu sichern. Diese Strecken
entgegen der Fahrtrichtung werden den Reisenden am
Check-in bekanntgegeben. Die Windschildsicherungsgurte
werden von der Firma Euro-Express Sonderzüge GmbH &
Co. KG zur Verfügung gestellt.
4.3 Beförderungen von Haustieren
Mit Ausnahme von Hunden und Katzen ist die Mitnahme von
Tieren grundsätzlich nicht zulässig. Die Mitnahme von
Hunden und Katzen zulässig, wenn Sie ein Abteil zur
alleinigen Benutzung gebucht und das Tier bei der Buchung
angemeldet haben. Darüber hinaus ist die Mitnahme von
Hunden oder Katzen nur unter folgenden Voraussetzungen
zulässig:
Das Abdecken von Fahrzeugen (auch Cabriolet oder Pickup)
ist nicht zulässig.
Die Mitnahme von Katzen ist nur zulässig, wenn diese
ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck
untergebracht sind. Die Behältnisse müssen so beschaffen
sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen
ausgeschlossen sind.
Die Mitnahme von Gefahrstoffen (insbesondere leicht
entzündbare, brennbare oder explosive Stoffe) ist unzulässig
mit Ausnahme von für den Betrieb des Fahrzeugs
notwendigem Brennstoff. Die Mitnahme von Brennstoff ist nur
bei PKW zulässig und zwar begrenzt auf 1 Reservekanister
mit max. 20 Liter Fassungsvermögen.
Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu verschließen.
Alle Brennstoff führenden Leitungen müssen dicht sein,
ebenso die Brennstoffbehälter, die gut verschlossen sein
müssen. Während sich die Fahrzeuge auf Bahnanlagen
befinden, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt
werden.
Eventuell vorhandene Alarmanlagen sind auszuschalten.
Nach der Verladung des Fahrzeuges ist die Zündung
abzustellen und der Zündschlüssel abzuziehen. Die
Handbremse ist anzuziehen und der erste oder der
Rückwärtsgang ist einzulegen. Bei Fahrzeugen mit
Automatikgetriebe ist der Wählhebel in die Stellung „P“ oderwenn vom Hersteller vorgeschrieben- in die Stellung „0“ zu
bringen. Fenster, Türen, Dach und Verdecke sind zu
schließen; die Fahrzeuge sind abzuschließen.
Mit
dem
Abstellen
des
Fahrzeuges
auf
dem
Fahrzeugtransportwagen gilt das Fahrzeug als an die Firma
Euro-Express Sonderzüge GmbH & CO. KG übergeben.
Der Zugang zu den Fahrzeugen nach deren Verladung bzw.
vor deren Entladung –insbesondere auch während des
Transports- ist nicht gestattet. Während des Transports
dürfen weder Personen noch Tiere in den Fahrzeugen
verbleiben.
Nach
der
Ankunft
werden
die
Fahrzeuge
vom
Verladepersonal
entsichert.
Mit
Einsteigen
des
Fahrzeugführers in das Fahrzeug gilt das Fahrzeug als an
den Fahrzeugführer übergeben.
Äußerlich erkennbare Transportschäden an Fahrzeugen sind
bei Entladung sofort dem Ladepersonal zu melden und durch
eine Schadensaufnahme feststellen zu lassen.
4.2.1. Haftung des Fahrzeugführers
Sofern der Fahrzeugführer gegen die ihm obliegenden
vorstehend unter 4.2.1.5 aufgeführten Verpflichtungen
verstößt und dadurch ein Schaden verursacht wird, haftet er
sowohl Euro-Express Sonderzüge als auch Dritten gegenüber
für etwaige durch den Verstoß verursachte Schäden.
Die Mitnahme Hunde, die nicht in Behältnisse wie
Handgepäck untergebracht sind, ist nur zulässig, wenn sie
außerhalb des Abteils angeleint und mit einem für sie
geeigneten Maulkorb versehen sind. Blindenführ- und
Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr.2 SGB IX sind
vom Maulkorbzwang befreit.
Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere die Bett-, Liege- und
Sitzplätze
nicht
benutzen.
In
Wagen
mit
Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere -mit Ausnahme von
Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2
Nr. 2 SGB IX- nicht mitgenommen werden.
Für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen
(insbesondere veterinärmedizinische Auflagen im Falle der
grenzüberschreitenden Beförderung) sind Sie selbst
verantwortlich.
5. Beförderung von Gepäck uns sonstigen Gegenständen
Grundsätzlich ist allein der Kunde für die Einhaltung etwaiger
zoll- und verwaltungsbehördlicher Bestimmungen und
Verpflichtungen verantwortlich. Die Prüfung, ob solche
Bestimmungen für das vom Kunden mitgeführte Gepäck oder
sonstige Gegenstände zu beachten sind, ist ebenfalls allein
Sache des Kunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge
auf offenen Fahrzeugtransportwagen befördert werden. Da
dementsprechend eine Bewachung nicht möglich ist, haftet
Euro-Express nicht für Beschädigung oder Verlust von im
oder am Fahrzeug verbliebenen Gepäck. Euro-Express haftet
ausschließlich in Fällen eigenen Verschuldens bzw. in Fällen
des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Euro-Express.
Es wird empfohlen, einen zusätzlichen Versicherungsschutz
abzuschließen.
5.1. Autozug
Auf dem Fahrzeug dürfen jedoch nur zugelassene
handelsübliche fest montierte Dachboxen bzw. Träger
transportiert werden. Hierbei sind die Bestimmungen aus Nr.
4.2.ff zu beachten. Auf ein festes Verzurren sowie auf die
Einhaltung der zulässigen Lademaße ist durch den
Fahrzeugführer zu achten.
An Motorrädern angebrachtes Gepäck kann am Motorrad
verbleiben, wenn das Gepäck eine feste komplette Einheit
bildet, die Gepäckstücke fest mit dem Motorrad verbunden
sind und keine für die Verzurrung benötigten Anschlagpunkte
verdeckt werden. Motorradhelme dürfen während der
Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.
5.2. Beförderung von Dachgepäckträgern
Dachträger oder Dachboxen sind nur zulässig, wenn es sich
um handelsübliche (keine Selbstbauten), fest montierte
Dachboxen oder Dachträger handelt und die auf dem
Herausgeber: Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 48143 Münster, Deutschland
Telefon +49 (0) 251 / 5006 500, Fax +49 (0) 251 / 5006 275, E-Mail: [email protected], www.ee-autozug.com
Autotransportwagen zulässige PKW-Gesamthöhe dadurch
nicht überschritten wird.
a)
5.3 Beförderung von mitgeführten Fahrrädern
Fahrräder auf Fahrradheckträgern können beim Autozug nur
befördert werden wenn durch die Fahrräder die bei der
Buchung
angegebene
Fahrzeuggesamthöhe
nicht
überschritten wird.
b)
6. Beförderungsentgelt; Fälligkeit
6.1 Stornierung und Umbuchung durch den Reisenden
Der Reisende ist bis zum Antritt der Fahrt berechtigt, jederzeit
den Beförderungsvertrag schriftlich zu kündigen. Die
schriftliche Stornierungserklärung ist an die Firma EuroExpress Sonderzüge GmbH & Co. KG zu richten.
Bei Stornierung wird ein angemessener Ersatz für die
getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt.
Maßgeblich für die Berechnung des Stornierungsentgelts ist
der Zugang der Rücktrittserklärung und die Rückgabe der
Beförderungsdokumente bei der Verkaufsstelle. Bei zwei oder
mehr Fahrten (z.B. Hin- und Rückfahrt) ist für die Berechnung
der Frist der Tag des jeweilig gebuchten Fahrtantritts
entscheidend.
Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach dem Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden.
Die Stornokosten belaufen sich auf
bis 90 Tage vor Reiseantritt:
20% des Reisepreises
89 bis 30 Tage vor Reiseantritt:
35% des Reisepreises
29 bis 21 Tage vor Reiseantritt:
45% des Reisepreises
20 bis 11 Tage vor Reiseantritt:
60% des Reisepreises
10 bis 2 Tage vor Reiseantritt:
70% des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt bzw.
Nichtanreise.
90% des Reisepreises
7. Änderung von gebuchten Leistungen
Änderungen der gebuchten Personenbeförderungsleistungen
sind ausschließlich in den nachfolgend aufgeführten Fällen
möglich, vorausgesetzt, es sind die für einen
Umbuchungswunsch erforderlichen Platzkapazitäten noch
verfügbar und der schriftliche Umbuchungswunsch geht bis 7
Tage vor dem eigentlichen Reisedatum bei Euro-Express
Sonderzüge ein:
-statt der Beförderung im Liegewagen kann umgebucht
werden zur Beförderung im Schlafwagen,
-statt einer Einzelplatzbuchung im Liegewagen kann zu eine
Abteilbuchung im Liegewagen oder im Schlafwagen
umgebucht werden.
Die Bearbeitungsgebühr für eine solche Umbuchung beläuft
sich auf 25,00 €.
Das andere Fahrzeug ist in seinen technischen Maßen und
Gewichten identisch mit dem bei der Buchung angegebenen
Fahrzeug.
das andere Fahrzeug hat geringere Maße oder ein geringeres
Gewicht,
Voraussetzung für eine solche Umbuchung ist, dass der
schriftliche Umbuchungswunsch bis 7 Tage vor dem
eigentlichen Reisedatum bei Euro Express Sonderzüge
eingegangen ist.
Eine Umbuchung zu einem Fahrzeug, welches nicht unter a)
oder b) fällt ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn für ein
solches Fahrzeug noch entsprechende Platzkapazität auf den
Fahrzeugtransportwagen vorhanden ist und ein
entsprechender schriftlicher Umbuchungswunsch bis 7 Tage
vor dem eigentlichen Reisedatum bei Euro Express
Sonderzüge eingegangen ist.
Für eine Umbuchung des Fahrzeugs wird eine
Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben.
8. Haftungsausschlussgründe
Euro-Express haftet dem Reisenden gegenüber grundsätzlich
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung
wesentlicher Vertragsverpflichten (Kardinalpflichten) und der
Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle
der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die
Ersatzpflicht jedoch auf den typischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Außer in Fällen von Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung für Sachschäden gegenüber
jedem Reisenden auf einen Höchstbetrag von 1.000 €
beschränkt. Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetztes
(HPflG) bleiben im Übrigen unberührt.
9. Elektronische Datenverarbeitung
Die Firma Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG
speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten zum
Zweck der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen. Bestimmungen.
10. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Auf die Beförderung finden die Vorschriften des deutschen
Rechts Anwendung. Alle Leistungen erbringt die Firma EuroExpress Sonderzüge GmbH & Co. KG ausschließlich zu den
genannten Bedingungen. Ist der Beförderungsvertrag von
einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes
abgeschlossen, ist der Gerichtsstand ausschließlich Münster
in Westfalen.
11. Anfrage; Kontakt
Information zur Buchung und Reise:
Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG
Klosterstraße 13
48143 Münster
Mail: [email protected]
Tel.: 0251 5006-500
7.1. Änderung des zu befördernden Fahrzeugs
Sofern ein anderes als das bei der Buchung angegebene
Fahrzeug befördert werden soll, ist eine entsprechende
Umbuchung nur in folgenden Fällen möglich:
Herausgeber: Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 48143 Münster, Deutschland
Telefon +49 (0) 251 / 5006 500, Fax +49 (0) 251 / 5006 275, E-Mail: [email protected], www.ee-autozug.com
Herausgeber: Euro-Express Sonderzüge GmbH & Co. KG, Klosterstraße 13, 48143 Münster, Deutschland
Telefon +49 (0) 251 / 5006 500, Fax +49 (0) 251 / 5006 275, E-Mail: [email protected], www.ee-autozug.com
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