Regierungspräsidium Giessen Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar Dezernat 51.3 Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse DE-06 Tel. 0641-303-5186 Betr.: Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) Ich/Wir beantrage(n) die Zulassung einer Packstelle im Sinne der zur Zeit geltenden Verordnungen und ihrer Durchführungsverordnungen. Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, daß meine/unsere Angaben durch Prüfer der o.g. Behörde überprüft werden. Angaben über Betrieb, Räumlichkeiten und technische Einrichtungen a) Betrieb 1. a) Name und Anschrift der Betriebsstätte (Packstelle) ___________________________________________________________ _________________________________________________/________________________/__________________ (Postleitzahl und Anschrift) (Telefon) (Bundesland) b) Name und Anschrift des Firmeninhabers ____________________________________________________________________________________________ _______________________________________________/_______________________/_____________________ (Postleitzahl und Anschrift) (Telefon) (Bundesland) 2. Durchschnittsmenge der täglich sortierten und verpackten Eier: ______________________ Stück. 3. a) Ich/Wir beabsichtige(n), Eier der Gütekl. A unter der Bezeichnung "EXTRA" zu verpacken. ja nein b) Ich/Wir beabsichtige(n), Eier unter der Angabe der Fütterung zu verpacken ja nein c) Ich/Wir beabsichtige(n) Eier aus eigener Legehennenhaltung und/oder ja nein d) von Erzeugern und Sammelstellen bezogene Eier ja nein in diesem Betrieb zu sortieren und zu verpacken und nach den Vorschriften über die Vermarktung von Eiern nach Güte- und Gewichtsklassen sowie über die Kennzeichnung und Verpackung in den Verkehr zu bringen. e) Über die von mir/uns bezogenen Eier führe(n) ich/wir ein auf dem Laufenden gehaltenes Verzeichnis ja nein meiner/unserer Lieferanten. f) Ich mache Aufzeichnungen über die tägliche Sortierung, unterteilt nach Haltungsformen, Güte- u. Gewichtsklassen ja nein b) Technische Anlagen Die techn. Anlagen müssen gewährleisten, dass eine ordnungsgemäße Behandlung der Eier erfolgt. 4. Deshalb müssen vorhanden sein: ja a) Durchleuchtungsanlage, automatisch oder dauernd besetzt b) ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe (Luftkammermesser) ja c) eine geeichte Wiegeeinrichtung ja d) eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen ja e) funktionstüchtige Geräte zum Kennzeichnen von Eiern ja nein nein nein nein nein Hinweis: Gegebenenfalls ist eine Registrierung der Packstelle nach den geltenden Hygienevorschriften durch die Veterinärverwaltung erforderlich! (Firmenstempel) __________________, den ________________ ______________________________ (Unterschrift) T:\51_3\51_3Eier\Formularee\Antrag als Packstelle
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