Nr. 3036 Freitag, 18. Dezember Jahrgang 2015

Nr. 3036
Freitag, 18. Dezember
Jahrgang 2015
Die flackernde Kerze
verbreitet ihr Licht,
schenkt uns ihre Wärme
und hört doch: Sie spricht
vom Kind in der Krippe,
dem Frieden der Welt.
Ihr Schein uns von Liebe
und Hoffnung erzählt.
Oh flackernde Kerze
verbreite dein Licht,
schenk uns deine Wärme.
„Erlösche nur nicht!“
Anita Menger
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Namen des Stadtrates, der Verwaltung und auch ganz persönlich wünsche
ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und
für das kommende Jahr 2016 alles Gute, Glück und Erfolg, vor allem aber
Gesundheit.
Ihr
Michael Bauer, Bürgermeister
1
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bitte beachten:
Der erste Amtsbote im nächsten Jahr erscheint am
Freitag, 8. Januar 2016.
Redaktionsschluss für diesen Amtsboten ist wegen dem Feiertag „Heilige Drei Könige“ bereits
am Dienstag, 5. Januar 2016 um 10:00 Uhr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion des Amtsboten Tel. 07940/1309-22 oder
[email protected].
VERANSTALTUNGSKALENDER 2 0 1 6
Bitte beachten:
Im Veranstaltungskalender ist uns ein Fehler unterlaufen. Das Neujahrskonzert der Stadtkapelle
findet am 01.01.2016 nicht statt. Das nächste
Neujahrskonzert findet erst wieder 2017 statt.
Das Rathaus ist an Heiligabend und an Silvester
geschlossen.
Die Bücherei ist vom Dienstag, den 22. Dezember 2015 bis Mittwoch, den 6. Januar 2016 geschlossen.
Das Muschelkalkmuseum ist am 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2015 geschlossen.
Die Schwimmhalle ist von Mittwoch, 23. Dezember 2015 bis Sonntag, 10. Januar 2016 geschlossen. Wie jedes Jahr sind in der
Schwimmhalle wieder Gutscheine erhältlich.

Das Schwimmhallen-Team wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Fundamt
Aufgefunden wurde eine Katze. Weitere Infos
beim Tierheim Waldenburg, Tel. 07942/945740.
Außerdem ist am Alten Schloss in Ingelfingen ein
schwarz-weißer Kater, 1 – 2 Jahre alt zugelaufen.
Nähere Infos unter Tel. 07940/548169.
Erinnerung zur Selbstablesung der Wasserzähler
Anfang Dezember erhielten alle Eigentümer
einen Ablesebrief zur Selbstablesung der Wasserzähler. Sollten Sie uns Ihren Zählerstand
bisher noch nicht übermittelt haben, bitten wir
2
Sie, dies bis spätestens 31.12.2015 zu tun.
Wenn uns bis dahin kein Zählerstand vorliegt
werden wir den Verbrauch schätzen!!!
Die Müllabfuhr erfolgt wegen der Weihnachtsfeiertage wie folgt:
Am Mittwoch, 23. Dezember 2015:
Restmülltonne (statt Donnerstag, 24. Dezember
2015) und die Wertstofftonne Verpackungen
werden abgeholt.
Am Donnerstag, 31. Dezember 2015:
Restmülltonne wird abgeholt.
Am Dienstag, 5. Januar 2016:
Wertstofftonne Altpapier wird abgeholt.
(statt Mittwoch, 30. Dezember 2015)
Am Freitag, 8. Januar 2016:
Restmülltonne wird abgeholt.
(statt Donnerstag, 7. Januar 2016)
Die nächste turnusgemäße Probealarmierung
der funkansteuerbaren Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren im Hohenlohekreis findet
am Samstag, 2. Januar 2016 statt.
Zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr werden alle
Sirenen der Gemeinden und ihren Teilorten im
Hohenlohekreis ausgelöst.
Voranzeige
Bürgerempfang 2016
Am Sonntag, 24. Januar 2016 findet um 11:00
Uhr in der Stadthalle in Ingelfingen der Bürgerempfang statt.
Bitte merken Sie sich den Termin vor,
Gemeinderat und Stadtverwaltung
freuen sich auf Ihr Kommen.
STADT INGELFINGEN
Hohenlohekreis
Die Stadt Ingelfingen (ca. 5.600 Einwohner) sucht
zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
Bachelor of Arts – Public Management
oder Diplom-Verwaltungswirt/in (FH).
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
•
die federführende Projektleitung bei der Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen zum 01.01.2018 mit der
•
Vermögenserfassung und –bewertung, Erstellung
der Eröffnungsbilanz und dem Aufbau und Führen der Anlagenbuchhaltung
•
sowie eine Mitarbeit in weiteren Aufgabengebieten des Finanzwesens.
Eine genauere Zuordnung des Aufgabengebiets bleibt
zunächst vorbehalten.
Von Bewerberinnen und Bewerbern wünschen wir uns
neben fundierten Kenntnissen in finanz- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten ein gutes Organisationstalent, hohe Einsatzbereitschaft und die
Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten. Ein freundliches und sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit und
Flexibilität sollten ebenfalls zu Ihren Stärken zählen.
Satzung zur Änderung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Ingelfingen
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2,
11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen am 15.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 42 erhält folgende Fassung:
Wir bieten Ihnen für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung eine unbefristete Vollzeitstelle im
Beamtenverhältnis bis A 10 bzw. für Angestellte in der
vergleichbaren Entgeltgruppe des TVöD. Nach dem
Abschluss des Projekts steht eine attraktive Stelle als
Leitung des Hauptamts (A 12 / 13) zur Verfügung.
Die Stelle eignet sich auch für Absolventen / Absolventinnen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung.
Wenn wir Ihr Interesse an dieser vielseitigen Tätigkeit
mit attraktiver Zukunftsperspektive geweckt haben,
richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis
spätestens 15. Januar 2016 an das Bürgermeisteramt Ingelfingen, Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen.
Nähere telefonische oder persönliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne Herr Bürgermeister Michael Bauer,
Rufnummer 07940/1309-10 oder die Leiterin der
Stadtkämmerei, Frau Carolin Sahm unter der Rufnummer 07940/1309-30.
Anzeigen / Veröffentlichungen
für den "Amtsboten"
richten Sie bitte an: Redaktion Amtsbote
z. Hd. Frau Franziska Bork
Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen
Tel. 07940/1309-22, Fax 07940/1309-62
oder per E-Mail an [email protected]
§ 42
Verbrauchsgebühren
1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,72 EUR
2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger
beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die
Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter
2,72 EUR
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntgabe der Satzung verletzt worden sind.
Ingelfingen, den 16.12.2015
Michael Bauer
Bürgermeister
Inkrafttreten der Abrundungssatzung Hermuthausen – Blumenweg
Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 22.09.2015 in öffentlicher Sitzung die Abrundungssatzung
Hermuthausen-Blumenweg nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) beschlossen.
Das Plangebiet schließt sich im Norden und Osten an die bestehende Bebauung Hof, im Westen an den
bestehenden Bolzplatz und im Süden an eine Grünfläche und die Ortsbebauung an. Maßgebend ist der
Lageplan der Abrundungssatzung vom 22.09.2015.
Der räumliche Geltungsbereich der Abrundungssatzung ergibt sich aus folgendem Lageplan:
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Die Abrundungssatzung Hermuthausen - Blumenweg tritt mit der Bekanntmachung
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Abrundungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen,
der Pflanzlisten gebietsheimische Gehölze und der Berechnung Rückhaltevolumen Zisternen bei der Stadt
Ingelfingen, Rathaus, Neues Schloss, II. OG, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Abrundungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt
ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauBG bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges
nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
4
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt die Abrundungssatzung –
sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Abrundungssatzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Ingelfingen, 18.12.2015
Michael Bauer, Bürgermeister
Inkrafttreten der Abrundungssatzung Weldingsfelden – In den Hochhecken
Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 21.07.2015 in öffentlicher Sitzung die Abrundungssatzung
Weldingsfelden – In den Hochhecken nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschlossen.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße In den Hochhecken, im Osten durch die bestehende Bebauung, im Süden durch das Flurstück 500 und im Westen durch den Feldweg 501 begrenzt. Maßgebend
ist der Lageplan der Abrundungssatzung in der Fassung vom 21.07.2015. Der räumliche Geltungsbereich
der Abrundungssatzung ergibt sich aus folgendem Lageplan.
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Die Abrundungssatzung Weldingsfelden – In den Hochhecken tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Abrundungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen
und der Pflanzlisten gebietsheimische Gehölze bei der Stadt Ingelfingen, Rathaus, Neues Schloss, II. OG,
Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Abrundungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt
ist, wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauBG bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges
nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber
der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt die Abrundungssatzung –
sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
3. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Abrundungssatzung verletzt worden sind,
4. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde
den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Ingelfingen, 18.12.2015
Michael Bauer, Bürgermeister
Satzung
zum Führen eines Hochwasserschutzregisters
nach § 65 Abs. 3 Wassergesetz
Auf Grund des § 65 Abs. 3 des Wassergesetzes
für Baden-Württemberg und des § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat
der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen in seiner
Sitzung am 15. Dezember 2015 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Anlage eines Hochwasserschutzregisters
(1) Die Stadt Ingelfingen führt ein Hochwasserschutzregister nach Maßgabe dieser Satzung.
(2) Das Hochwasserschutzregister dient dem nach
§ 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) erforderlichen Ausgleich von Rückhalte6
raum durch (teilweise) Anrechnung kommunaler
Maßnahmen.
§2
Funktionsweise
(1) Führt die Stadt eine Maßnahme zur Schaffung
von Rückhalteraum durch, so kann der hierdurch
geschaffene Rückhalteraum im Hochwasserschutzregister gutgeschrieben werden. Die Aufnahme in das Hochwasserschutzregister kann
erfolgen, sobald die Maßnahme funktionswirksam wird; die endgültige Fertigstellung ist nicht
erforderlich.
(2) Mögliche geeignete Maßnahmen zur Schaffung von Rückhalteraum sind insbesondere
• Aktivierung von Altarmen und ehemaligen
Überschwemmungsflächen, Dammrückverlegungen
•
•
•
•
•
•
Aufstau an bestehenden oder geplanten
Querstrukturen im Talraum wie zum Beispiel
Straßendämmen, Lärmschutzwällen o.ä.
Gewässerrenaturierungen / -aufweitungen
Errichtung von Dämmen quer zur Fließrichtung
Bau von Rückhalteräumen
Abgrabungen
Abriss von bestehenden Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ohne erneute Bebauung
Die Maßnahmen sind im Einzelfall auf Eignung
und Durchführbarkeit zu überprüfen.
(3) Ein anrechenbarer Rückhalteraum liegt nicht
vor, soweit dieser benötigt wird, um die von einem Hochwasserereignis mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ 100) betroffenen Flächen zu
reduzieren und die festgesetzten Überschwemmungsgebiete zu verkleinern (keine Doppelverrechnung). Wird durch die Maßnahme
mehr Rückhalteraum geschaffen, als durch sie
verloren geht, ist die Differenz anrechenbar.
(4) Eine kommunale nach Abs. 2 anrechenbare
Maßnahme liegt auch dann vor, wenn die Maßnahme durch Dritte durchgeführt wird, sofern auf
Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
gesichert ist, dass der geschaffene Rückhalteraum
dauerhaft erhalten bleibt.
(5) Im Hochwasserschutzregister werden die
Maßnahmen nach den Abs. 2 und 4 sowie die
dadurch entstandenen Kosten ausgewiesen. Dabei
sind die Art der Maßnahme, der geschaffene
Rückhalteraum sowie die Örtlichkeit (FlurstückNr.) zu nennen.
(6) In das Hochwasserschutzregister werden die
nach § 3 angerechneten Maßnahmen eingetragen
und bilanziert.
§3
Anrechnungsverfahren
(1) Ein Vorhabenträger kann beantragen, dass
seinem Vorhaben nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1
WHG in dem erforderlichen Maß Rückhalteraum
aus dem Hochwasserschutzregister angerechnet
wird. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Der
Antrag hat mindestens zu enthalten:
- einen Lageplan und Schnitte sowie
- eine Berechnung des auszugleichenden
Rückhaltevolumens; der Berechnung ist der
Wasserstand HQ100 zugrunde zu legen, der
Zustand des Grundstücks vor Durchführung
der Baumaßnahme ist dem Zustand nach
Durchführung der Baumaßnahme gegenüberzustellen. In die Berechnung einzustellen
sind u.a. die Kubatur des zu errichtenden
Bauwerks, Veränderungen der Geländeoberfläche und etwaige Schutzmaßnahmen auf
dem Baugrundstück
(2) Die Stadt entscheidet über den Antrag nach
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 Abs. 3
Satz 1 Ziff. 1 WHG oder im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens nach § 84 Abs. 2 Satz 3
WG.
§4
Kostenerstattung
Für den Ausgleich von Rückhalteraum durch
(teilweise) Anrechnung kommunaler Maßnahmen
hat sich der Vorhabenträger an den Kosten der
Ausgleichsmaßnahmen zu beteiligen und der
Stadt anteilig die entstandenen Kosten zu erstatten.
§5
Erstattungspflichtiger
Erstattungspflichtiger ist der Vorhabenträger.
§6
Maßstab der Kostenerstattung
Maßstab für die Kostenerstattung ist der auszugleichende Rückhalteraum (EUR/m³). Der auszugleichende Rückhalteraum berechnet sich nach
Maßgabe des § 3 Abs. 1 2. Spiegelstrich.
§7
Entstehung und Fälligkeit
(1) Der Kostenerstattungsanspruch entsteht mit
der Erteilung einer Genehmigung nach § 78 Abs.
3 Satz 1 Ziff. 1 WHG, soweit mit dieser Rückhalteraum aus dem Hochwasserschutzregister in Anspruch genommen wird. Die Stadt setzt den Kostenerstattungsbetrag durch Bescheid gegenüber
dem Erstattungspflichtigen fest.
(2) Der Kostenerstattungsanspruch wird einen
Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
§8
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ingelfingen, 18. Dezember 2015
Michael Bauer, Bürgermeister
7
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, die die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntgabe der
Satzung verletzt worden sind.
Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester
Feuerwerksverbot in der Altstadt
Feuerwerkskörper sind mit ein Garant für eine
fröhliche Silvesterfeier. Leider passieren jedes
Jahr jedoch zahlreiche Unfälle und Brände mit
verheerenden Sach- und Personenschäden durch
unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung
von Feuerwerkskörpern. Die häufigsten Verletzungen sind Verbrennungen der Haut sowie Verletzungen der Augen, Ohren (mit der Folge Tinnitus und Ohrgeräusche) und Splitterverletzungen.
Bei Beachtung einiger Verhaltensmaßregeln können diese leicht verhindert werden. Hierzu einige
Tipps und Hinweise:
 Eltern sollten Ihre Kinder sorgfältig über die
Gefahren der "Knallerei" aufklären.
 Keine Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerk) an
Jugendliche verteilen, das gesetzliche Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren gilt nicht
nur für Verkäufer, auch das Überlassen an
Kinder und Jugendliche ist generell verboten.
Im Übrigen ist der Verkauf des "Kleinfeuerwerks" nur vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet. Böller, Kanonenschläge, Knallfrösche oder Raketen dürfen nur an Silvester
und an Neujahr gezündet werden.
 Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
 Nie im alkoholisierten Zustand Feuerwerkskörper zünden.
 Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen
oder an gekauften herumbasteln.
 Unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten.
 Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper
tragen.
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 Raketen mit Führungsstab nie in den Boden
stecken, sondern in leere Flaschen stellen und
ausrichten. Die Flaschen mit Sand gegen Umfallen sichern.
 Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen.
 Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen.
 Nach dem Zünden der Feuerwerkskörper auf
Sicherheitsabstand gehen und diese nicht in
den Händen behalten.
 Blindgänger auf keinen Fall nochmals zünden,
sondern nach Wartezeit mit Wasser ablöschen.
Und danach: Feuerwerkskörper und Blindgänger einsammeln und entsorgen sowie öffentliche Straßen und Gehwege am Neujahrstag wieder ordnungsgemäß reinigen!
Besonders hinweisen möchten wir auf das geltende Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und
Altersheimen zu zünden. Dieses Feuerwerksverbot wurde aus Gründen des Brandschutzes
zum 01.10.2009 auch auf die unmittelbare Nähe
von Reet- und Fachwerkhäusern ausgedehnt.
Dies führt dazu, dass das traditionelle Abbrennen von Feuerwerk im Bereich unserer Altstadt
verboten ist.
Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Verstöße gegen dieses Verbot sind bußgeldbewehrt.
Die Verbotszone „Fachwerkhäuser“ in unserer
Altstadt ersehen Sie aus angefügtem Plan.
FREIWILLIGE FEUERWEHR
Tel. 53112 od. 545431 - Fax 545432
www.feuerwehr-ingelfingen.de
Gesamtfeuerwehr Ingelfingen
Instandhaltungsdienst
Dienstag, 22.12., 19:00 Uhr
V: W. Dietz GF: T. Clement
Teiln.: P. Bauer, I. Carle, H. Clement, K. Ehrmann
Maschinisten – Fahrdienst
Gruppe 3
Voranzeige
Abteilungskommandanten Dienstbesprechung
Montag, 28.12., 19:30 Uhr
V.: M. Wied
Einsatzberichte der Feuerwehr
Freitag, 04.12., 10:16 Uhr, Brandmeldeanlage,
Rauchentwicklung in einem Criesbacher Industriebetrieb
Donnerstag, 10.12., 10:07 Uhr,
Keller/Heizungsbrand in Hermuthausen
Abt. Diebach
Samstag, 02.01., 15:00 Uhr
Aufbau 8. Apres-Ski Party
Hütte, Schirmbar, Lichterkette, Zelt usw.
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Jugendfeuerwehr
www.jugendfeuerwehr-ingelfingen.de
und Kinderfeuerwehr
Wir machen Weihnachtspause!
Vielen Dank an alle Kinder, Jugendlichen und Eltern für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2015!
Wir wünschen allen frohe Weihnachten und einen
guten Start ins neue Jahr!
Das Betreuerteam der Jugendfeuerwehr sowie das
Betreuerteam der Kinderfeuerwehr
Vorschau:
1. Dienst der Jugendfeuerwehr im neuen Jahr:
Mittwoch, 13.01.2016 um 18:00 Uhr
1. Dienst der Kinderfeuerwehr im neuen Jahr:
Samstag, 16.01.2016 um 10:00 Uhr
*********
Allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, den Familien sowie der Bevölkerung
der Stadt Ingelfingen ein frohes und ruhiges
Weihnachtsfest, für das Jahr 2016 alles Gute, viel
Glück und Gesundheit.
Vielen Dank den Feuerwehrmännern und -frauen
für die geleisteten Einsätze und Dienste im vergangenen Jahr.
Matthias Wied, Kommandant
*********
Abt. Eberstal
SONSTIGES
Rettungsdienst
112
Notfallbereitschaft der Ärzte
Einheitliche Notfallnummer
für die Gesamtgemeinde Ingelfingen
Tel. 116 117
(täglich von 18:00 Uhr – 8:00 Uhr, Mittwoch ab
13:00 Uhr, Freitag ab 16:00 Uhr, am Wochenende durchgängig bis montags 8:00 Uhr, an Feiertagen ebenfalls durchgängig bis 8:00 Uhr)
Praxis
Dres.
Hermann/Kawaler-Hermann,
Ingelfingen
Unsere Praxis ist vom 31.12.15 – 08.01.16 geschlossen. Vertretung übernehmen in dieser Zeit:
Ab 04.01.16: Dr. med. Ehrmann in Niedernhall,
Tel. 07940/51050
sowie ab 05.01.16: Dr. med. Genger in Weißbach,
Tel. 07947/588.
Sowie alle anwesenden Ärzte.
An den Feiertagen wenden Sie sich bitte an den
ärztlichen Notfalldienst Tel. 116 117.
Ab Montag, 11.01.16 ab 8:00 Uhr sind wir wieder
für Sie erreichbar.
Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Faust, Dr.
Starrach, E. Benke, Dr. Wildner, Ingelfingen
Unsere Sprechzeiten über die Feiertage + Neujahr
2015/2016.
Die Praxis in Ingelfingen bleibt vom 24.12.2015
bis 01.01.2016 geschlossen.
In Künzelsau, in der Komburgstr. 3, sind wir am
28./29./ + 30.12.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr für
Sie zu erreichen. Tel. 07940/92090.
9
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an
den ärztlichen Notdienst Tel. 07940/116117.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen
guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ab Montag den 04.01.2016 sind wir wieder für Sie
da.
Frauenarztpraxis Dr. Marion Lauer, GrafCasimir-Str.1, Ingelfingen
Liebe Patientinnen,
die Praxis ist vom 23.12.2015 - 06.01.2016 geschlossen.
Vertretung am 23.12.2015:
Fr. Dr. Wilhelm, Bahnhofstr. 1, 74670 Forchtenberg, Tel. 07947/919045
Vertretung am 28./29./30.12.15 + 04.01.16:
Frauenärzte Künzelsau, Stettenstr. 30, 74653 Künzelsau, Tel. 07940/51018
Vertretung am 05.01.2016: Fr. Dr. Lauer, GrafCasimir-Str. 1, Tel. 07940/4898
Außerhalb der Notfallzeiten und an den Feiertagen:
alle Krankenhäuser, sowie die Notfallpraxis:
07940/116117.
Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und
einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Ab dem 07.01.2016 sind wir zu den gewohnten
Sprechzeiten für Sie da.
Ihr Praxisteam
Dr. med. Jens Ehrmann, Niedernhall
Tel. 07940/51050
Liebe Patienten,
die Praxis ist ab Montag, den 28. Dezember 2015
bis einschließlich Freitag, den 1. Januar 2016 geschlossen.
Vertretung übernehmen:
Gemeinschaftspraxis in
Forchtenberg, Tel.
07947/91900 und Praxis Dres. Hermann, Ingelfingen, Tel. 07940/91800.
An den Feiertagen und am Wochenende erreichen
Sie die Notfallpraxis unter der Notfallrufnummer:
116117.
Ab Montag, 4. Januar 2016 ist unsere Praxis wieder
geöffnet!
Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest!
Dr. Ehrmann & Team
Praxis Dr. Martin Genger, Weißbach
Liebe Patienten,
unsere Praxis ist vom 24.12.2015 bis einschließlich
Montag, den 04.01.2016 geschlossen. Alle Sonnund Feiertage sind über den ärztlichen Notdienst
unter Tel. 116117 abgedeckt. Am 28.12. bis
30.12.2015 übernehmen die GMP in Forchtenberg
und Dr. Hermann/Kawaler in Ingelfingen die Vertretung. Am Montag den 04.01.2016 übernehmen
Dr. Ehrmann in Niedernhall und GMP in Forchten10
berg die Vertretung. Am Dienstag, den 05.01.2016
sind wir wieder für Sie da.
Ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues
Jahr 2016 wünscht Ihnen das ganze Praxisteam
Genger
Praxis Dubowy, Krautheim
Die Praxis ist vom 24. Dezember 2015 bis 10. Januar 2016 geschlossen.
Praxis Dr. Lanig/Dres. Knoblach
Unsere Praxis bleibt am 23.12.15 geschlossen.
Vertretung durch alle umliegenden hausärztlichen
Kollegen.
Allgemeiner Notfalldienst:
Künzelsau: Hohenloher Krankenhaus - Krankenhaus Künzelsau, Stettenstraße 32, 74653 Künzelsau, Sa, So und FT, 8:00 – 14:00 Uhr
Öhringen: Hohenloher Krankenhaus gGmbH,
Kastellstraße 5, 74613 Öhringen, Sa, So und FT,
8:00 – 22:00 Uhr
Fachärztliche Dienste sind zu erreichen:
Augenärztlicher Dienst
HNO-Dienst
Kinderärzte
Tel. 01803/112 005
Tel. 01805/120 112
Tel. 01803/112 001
Der zahnärztliche Notfalldienst für den Hohenlohekreis kann unter der Notfalldienst-Nr.
0711/78 77 700 abgefragt werden.
Ärztlicher Notdienst für Kinder- und Jugendliche ist die Notfallpraxis am Diakoniekrankenhaus Schwäbisch Hall, Diakoniestraße
10, 74523 Schwäbisch Hall. Öffnungszeiten:
Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9:00 bis 15:00
Uhr und werktags von 18:00 bis 21:00 Uhr.
In unaufschiebbaren Fällen übernehmen die Kinderärzte des Diakonieklinikums außerhalb der
Sprechstundenzeiten die Versorgung. Unter der
Woche ist der diensthabende Arzt unter der zentralen Rufnummer 01803/112001 zu erreichen.
Dienstbereitschaft der Apotheken:
Der Apotheken-Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr
und endet um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Kurzfristige
Änderungen sind aus der Tagespresse zu erfahren.
Der Apotheken-Notdienstkalender kann im Internet unter
www.apothekennotdienst-bw.de abgerufen werden.
18.12.
19.12.
20.12.
21.12.
22.12.
23.12.
Johannes-Apotheke Künzelsau
Marien-Apotheke Dörzbach
Kilian-Apotheke Mulfingen
Rats-Apotheke Forchtenberg
MediKÜN Apotheke Künzelsau
Bach-Apotheke Assamstadt
23.12.
24.12.
25.12.
25.12.
26.12.
27.12.
27.12.
28.12.
29.12.
30.12.
31.12.
01.01.
02.01.
03.01.
04.01.
04.01.
05.01.
06.01.
06.01.
07.01.
Bären-Apotheke Kupferzell
Hohenlohe-Apotheke Künzelsau
Apotheke Am Markt Kupferzell
Kloster-Apotheke Schöntal
Comburg-Apotheke Künzelsau
Schloss-Apotheke Neuenstein
Stadt-Apotheke Krautheim
Schloss-Apotheke Ingelfingen
Morstein-Apotheke Niedernhall
Johannes-Apotheke Künzelsau
Schloss-Apotheke Ingelfingen
Kilian-Apotheke Mulfingen
Rats-Apotheke Forchtenberg
MediKÜN Apotheke Künzelsau
Bach-Apotheke Assamstadt
Bären-Apotheke Kupferzell
Hohenlohe-Apotheke Künzelsau
Apotheke Am Markt Kupferzell
Kloster-Apotheke Schöntal
Comburg-Apotheke Künzelsau
Diakoniestation Künzelsau
Pflegestützpunkt
Niedernhall/Ingelfingen
Tel: 07940/544426
Pflegedienstleitung:
Herr Jochen Ender
Tel: 07940/93950-0
Organisierte Nachbarschaftshilfe:
Schwester Birgit Pohl:
Tel: 07940/93950-16
Hospizdienst Region Kocher-Jagst:
Schwester Bettina Jörger:
Tel: 07940/93950-12
Unser Angebot:
Alten- und Kinderkrankenpflege, Familienpflege,
hauswirtschaftliche Versorgung, Nachbarschaftshilfe,
Hospizdienst, Palliativpflege, Kurse in häuslicher
Krankenpflege, häuslicher Betreuungsdienst, betreuter
Seniorenkreis, Beratung, Gesprächskreis für pflegende
Angehörige, 24h Rufbereitschaft
Wir sind zuständig für folgende Städte und
Gemeinden mit Teilorten:
Künzelsau, Ingelfingen (ohne Diebach und Eberstal)
Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Dörzbach,
Buchenbach.
Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie
uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen sobald als möglich zurück.
Bereich: Eberstal und Diebach
Kath. Sozialstation Jagsttal gGmbH
74238 Krautheim, Burgweg 2
Tel. 06294/ 42 76 60
Pflegedienstleitung: Christel Beck
Die Kath. Sozialstation bietet mit ihrem Team alle
Formen ambulanter Pflege an.
 Kranken- und Altenpflege
 Familien- und Kinderkrankenpflege
 Nachbarschaftshilfe
 Hauswirtschaftliche Versorgung
 Med. Fußpflege
 Essen auf Rädern (warm)
Gerne erstellen wir ein Angebot nach Ihren persönlichen Wünschen. Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter,
wir rufen Sie baldmöglichst zurück.
Altenheim Krautheim, 74238 Krautheim, Burgweg
2, Tel. 06294/42300
Heimleitung: Tel. 06294/42 30 24
Wir bieten: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege,
Tagespflege, Nachtpflege, Betreuungsnachmittage.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie an, wir beraten Sie
gerne.
Volkshochschule Künzelsau
Bei allen Veranstaltungen bitte vorher anmelden! Tel. 07940/92190; www.vhskuen.de;
E-Mail: [email protected]
Herzog Christoph von Württemberg - ein Renaissancefürst im Zeitalter der Reformation
Fahrt ins Landesmuseum in Stuttgart
Donnerstag, 14.01.2016, Abfahrt 9:00 Uhr, Treffpunkt Busbahnhof, (Fahrt mit Bus und Zug), Rückkehr ca. 19:00 Uhr, Reiseleitung und Führung Ursula Angelmaier.
Die vhs Künzelsau mit allen Außenstellen wünscht
Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und viel Glück
im Jahr 2016
STADTBÜCHEREI
INGELFINGEN  1309-42
Unsere Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr,
montags geschlossen.
Die Bücherei ist vom Dienstag, den 22. Dezember
2015 bis Mittwoch, den 6. Januar 2016 geschlossen.
Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen
Nikolausfeier der Klassen 1 und 2
Niklaus, Niklaus, lieber Mann,
klopf an unsre Türe an!
Du kommst daher von weiter Fern
und hast alle Kinder gern.
Niklaus, Niklaus, huckepack,
schenk uns was aus Deinem Sack!
Schüttle Deine Sachen aus,
gute Kinder sind im Haus!
Nikolausverse und Nikolauslieder klangen durch
die Flure, als am Montag nach dem sechsten Dezember die Jüngsten unserer Schule um den
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Weihnachtsbaum im Grundschulgebäude versammelt waren. Und wirklich, ein großer Nikolaus in roter Bischofsrobe mit Mitra und Bischofsstab trat durch die Eingangstüre und begrüßte die Runde. Wie Nikolaus vor vielen hundert Jahren schon schaute er in seinem goldenen
Buch nach, was er sich über die Kinder im vergangenen Jahr alles notiert hatte.
Er konnte sie für vieles loben: für die Anstrengung, etwas zu erreichen, fürs gegenseitige Helfen beim Lernen und dass die Jüngsten schon
wussten, wie das Lesen funktioniert oder die
Zweitklässler mit den Zahlen bis 100 rechnen
konnten.
Aber auch Ermahnungen musste er aussprechen:
Einzelne Kinder achten zu wenig auf ihre Mitschüler und es gab in der Pause schon mal Tränen. Diese Kinder sollen sich bemühen, liebevoller zu anderen zu sein.
Natürlich holte der gute Nikolaus zum Schluss für
jede Klasse aus dem großen Sack kleine Geschenke. Mit Dank verabschiedeten sich alle Kinder und die Lehrerinnen vom ihm.
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Adventsfrühstück der Marienkäferklasse
Am Samstag, 12. Dezember 2015 trafen sich die
Kinder der Klasse 2b mit ihren Eltern und Geschwistern im ev. Gemeindehaus in Ingelfingen
um gemeinsam ein Adventsfrühstück zu feiern.
Die Kinder hatten dieses Jahr unter der Leitung
ihrer Klassenlehrerin Frau Truetsch ein Programm unter dem Motto „Sternenreise“ zusammengestellt. Mit Liedern, einem Gedicht, einem
Anspiel, einem Tanz und einer Diageschichte
konnten sich die Gäste auf die Vorweihnachtszeit
einstimmen.
Nach diesem gelungenen Beginn wurde zusammen gefrühstückt. Die Eltern hatten wieder ein
tolles Büffet zusammengestellt.
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Im Anschluss daran durfte sich jede Familie als
Erinnerung ein Sternenlicht basteln. So ging ein
schöner Vormittag zu Ende.
Ein Dankeschön gilt besonders Frau Hillenmaier
und Frau Kraus für die Mitorganisation sowie der
ev. Kirchengemeinde für das Überlassen des Gemeindehauses und dem Hausmeister Herr Hasenfuß für seine Mithilfe beim Auf- und Abbau.
Hohenloher Waldprogramm 2015
Veranstaltung im Dezember
Schöntaler Rauhnächte - Fackelwanderung im
klösterlichen Wald
Sonntag, 27. Dezember, 16:00 Uhr, Wanderparkplatz Wallfahrtskirche Neusaß
Bei einer nächtlichen Fackelwanderung erfahren
Groß und Klein mehr über die zwölf heiligen
Nächte unserer Vorfahren. Auch in Hohenlohe
sind alte Bräuche und Geschichten für diese heiligen Nächte überliefert. Die Naturpädagogin
Christine Neuweiler-Lieber schildert bei Fackelschein und heißem Punsch die Geschichten rund
um die Rauhnächte. Treffpunkt ist am Sonntag,
27. Dezember um 16:00 Uhr der Wanderparkplatz an der Wallfahrtskirche in Neusaß. Die Veranstaltung geht bis 18:00 Uhr. Ein Teilnehmerbeitrag von 8 Euro, inkl. Fackel und Getränk wird
bei Beginn vor Ort bezahlt. Eine vorherige Anmeldung bis zum Montag, 21. Dezember 2015
beim Forstamt des Hohenlohekreises unter Tel.
07940/18-560 oder per E-Mail an
[email protected] ist erforderlich.
Schlossgymnasium Künzelsau
Weihnachtsstimmung im Schlosshof
Eltern und Gäste sind zum Mitsingen eingeladen.
Auch in diesem Jahr wird am Freitag, den
18.12.2015 der stimmungsvoll geschmückte
Schlosshof in Künzelsau wieder als Hintergrund
für das Weihnachtsliedersingen dienen. Schülerinnen und Schüler des Semi haben musikalische
Beiträge vorbereitet und freuen sich, wenn das
Publikum bei den bekannten Liedern kräftig mitsingt. Beginn ist um 19:00 Uhr; ein rechtzeitiges
Erscheinen ist empfehlenswert. Für warme Getränke und kleine Snacks sorgen das Team des
Schlossgymnasiums und die Schülerfirma „Spirit
of Semi“, die auch kleine originelle Geschenke
zum Verkauf anbietet.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst
Land schreibt Landespreis für Heimatforschung
Baden-Württemberg 2016 aus
Bewerbungsschluss: 30. April 2016 (für den
Schülerpreis: 20. Mai 2016)
Die Landesregierung möchte auch im kommenden
Jahr wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und Tradition auszeichnen. Hierzu schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Landespreis
für Heimatforschung aus. Bewerbungen können bis
30. April 2016 erfolgen. Für den Schülerpreis endet
die Bewerbungsfrist am 20. Mai 2016.
Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene
Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen
Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug
zu Baden-Württemberg behandeln:
• Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im
Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
• Neue Heimat in Baden-Württemberg
• Heimatmuseen, Heimatforschung
• Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
• Entwicklung und Geschichte von Technik- und
Industrie
• Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
• Kunst- und Architektur
• Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
• Volksmusik, Volkstanz, Tracht
• Bevölkerung und Minderheiten
• Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung.
Der Landespreis für Heimatforschung BadenWürttemberg wird seit 1982 verliehen. Ausgelobt
wird die jährliche Auszeichnung vom Ministerium
für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege
Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die Leistungen
ehrenamtlich tätiger Heimatforscher zu würdigen
und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung
zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises
findet am 17. November 2016 in Bad Mergentheim
im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg
statt.
Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000
Euro, zwei 2. Preisen zu je 1.500 Euro, einem Jugendförderpreis und einem Schülerpreis mit je
1.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury.
Die Bewerbungsunterlagen können in der Geschäftsstelle im Ministerium angefordert oder im
Internet
unter
www.mwk.badenwuerttemberg.de/ausschreibungen
ausgedruckt
werden.
STANDESAMT UND
GLÜCKWÜNSCHE
Wir gratulieren
zum Geburtstag am
21.12. Edwin Weber, Ingelfingen
80 J.
21.12. Werner Rzehak, Ingelfingen
75 J.
23.12. Dr. Karl Heinz van der Linde, Ing. 80 J.
23.12. Helmut Otterbach, Dörrenzimmern 75 J.
28.12. Annerose Fahrbach, Criesbach
80 J.
29.12. Karl Schmieg, Ingelfingen
70 J.
04.01. Anna Johanna Kapp, Diebach
85 J.
zur Geburt eines Sohnes Finn am 29.11.15 Silvia und Benjamin Scheuerer.
zur Eheschließung
am 10.12. Nicole Trinks & Matthias Jakob, Ingelfingen, und am 12.12. Martina Wilhelm & Michael Bauer, Öhringen-Ohrnberg.
† Verstorben ist am 10.12.15 Rudolf Waiwad,
Seniorenstift.
      Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am
27.12.2015 die Eheleute Siegfried und Elisabeth
Wagner aus Ingelfingen.
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Blutspenderehrung am 15. Dezember 2015
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Beletage im Neuen Schloss in Ingelfingen ehrte Herr Bürgermeister Michael Bauer am 15. Dezember 2015 die Ingelfinger Bürgerinnen und Bürger, die vom Deutschen Roten Kreuz für Mehrfachspenden mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet wurden. In seiner Ansprache betonte er das beeindruckende Engagement und die besonderen Verdienste der Blutspender. Gerne rückt er mit dieser Ehrung das Thema Blutspenden in den Vordergrund, um so auch andere
Menschen dazu zu bewegen diesem Beispiel nachzueifern. Denn immer noch ist Blut durch nichts zu
ersetzen, kann Blut bis heute noch nicht künstlich hergestellt werden.
Gemeinsam mit den stellvertretenden Bürgermeistern, Herrn Erich Beck, Herrn Dr. Ulrich Baum und
Herrn Wolfgang Weßlein sowie Herrn Tobias Hornig und Herrn Ronny Wagner vom DRK Hohenlohe
überreichte Bürgermeister Bauer die Auszeichnungen des Blutspendedienstes und ein kleines Dankeschön der Stadt Ingelfingen: Für zehnmaliges Blutspenden erhielten die Ehrennadel in Gold Guido
Beckmann, Klaus Gossert, Bernd Hofmann, Claudia Klein, Hendrik Kunze, Peter Schmutz, Jan-Christoph
Schulze (alle Ingelfingen), Gerd Schmetzer (Criesbach), Inge Schmitt (Diebach), Hannelore Schmidt,
Thomas Walter (beide Dörrenzimmern), Petra Bissinger und Adelheid Löber (beide Weldingsfelden).
Mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 wurden ausgezeichnet: Jenny Hotz (Dörrenzimmern) und Heiner Leiser (Ingelfingen).
Für 50 geleistete Blutspenden konnten in diesem Jahr mit der Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50 gleich fünf Personen geehrt werden: Rose Karle, Hubert Klohe (beide Ingelfingen), Karl Junker (Dörrenzimmern), Reinhold Nied (Eberstal) und Karin
Schumertl (Diebach.)
Für die herausragende Anzahl von 75 Blutspenden erhielt Roland Baier aus Diebach die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl.
Die nächste Blutspendeaktion in Ingelfingen findet statt am Dienstag, 05.01.2016 von 14:00 bis 19:30
Uhr in der Stadthalle Ingelfingen.
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