Nr. 3036 Freitag, 18. Dezember Jahrgang 2015 Die flackernde Kerze verbreitet ihr Licht, schenkt uns ihre Wärme und hört doch: Sie spricht vom Kind in der Krippe, dem Frieden der Welt. Ihr Schein uns von Liebe und Hoffnung erzählt. Oh flackernde Kerze verbreite dein Licht, schenk uns deine Wärme. „Erlösche nur nicht!“ Anita Menger Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Namen des Stadtrates, der Verwaltung und auch ganz persönlich wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2016 alles Gute, Glück und Erfolg, vor allem aber Gesundheit. Ihr Michael Bauer, Bürgermeister 1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bitte beachten: Der erste Amtsbote im nächsten Jahr erscheint am Freitag, 8. Januar 2016. Redaktionsschluss für diesen Amtsboten ist wegen dem Feiertag „Heilige Drei Könige“ bereits am Dienstag, 5. Januar 2016 um 10:00 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion des Amtsboten Tel. 07940/1309-22 oder [email protected]. VERANSTALTUNGSKALENDER 2 0 1 6 Bitte beachten: Im Veranstaltungskalender ist uns ein Fehler unterlaufen. Das Neujahrskonzert der Stadtkapelle findet am 01.01.2016 nicht statt. Das nächste Neujahrskonzert findet erst wieder 2017 statt. Das Rathaus ist an Heiligabend und an Silvester geschlossen. Die Bücherei ist vom Dienstag, den 22. Dezember 2015 bis Mittwoch, den 6. Januar 2016 geschlossen. Das Muschelkalkmuseum ist am 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2015 geschlossen. Die Schwimmhalle ist von Mittwoch, 23. Dezember 2015 bis Sonntag, 10. Januar 2016 geschlossen. Wie jedes Jahr sind in der Schwimmhalle wieder Gutscheine erhältlich. Das Schwimmhallen-Team wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Fundamt Aufgefunden wurde eine Katze. Weitere Infos beim Tierheim Waldenburg, Tel. 07942/945740. Außerdem ist am Alten Schloss in Ingelfingen ein schwarz-weißer Kater, 1 – 2 Jahre alt zugelaufen. Nähere Infos unter Tel. 07940/548169. Erinnerung zur Selbstablesung der Wasserzähler Anfang Dezember erhielten alle Eigentümer einen Ablesebrief zur Selbstablesung der Wasserzähler. Sollten Sie uns Ihren Zählerstand bisher noch nicht übermittelt haben, bitten wir 2 Sie, dies bis spätestens 31.12.2015 zu tun. Wenn uns bis dahin kein Zählerstand vorliegt werden wir den Verbrauch schätzen!!! Die Müllabfuhr erfolgt wegen der Weihnachtsfeiertage wie folgt: Am Mittwoch, 23. Dezember 2015: Restmülltonne (statt Donnerstag, 24. Dezember 2015) und die Wertstofftonne Verpackungen werden abgeholt. Am Donnerstag, 31. Dezember 2015: Restmülltonne wird abgeholt. Am Dienstag, 5. Januar 2016: Wertstofftonne Altpapier wird abgeholt. (statt Mittwoch, 30. Dezember 2015) Am Freitag, 8. Januar 2016: Restmülltonne wird abgeholt. (statt Donnerstag, 7. Januar 2016) Die nächste turnusgemäße Probealarmierung der funkansteuerbaren Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren im Hohenlohekreis findet am Samstag, 2. Januar 2016 statt. Zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr werden alle Sirenen der Gemeinden und ihren Teilorten im Hohenlohekreis ausgelöst. Voranzeige Bürgerempfang 2016 Am Sonntag, 24. Januar 2016 findet um 11:00 Uhr in der Stadthalle in Ingelfingen der Bürgerempfang statt. Bitte merken Sie sich den Termin vor, Gemeinderat und Stadtverwaltung freuen sich auf Ihr Kommen. STADT INGELFINGEN Hohenlohekreis Die Stadt Ingelfingen (ca. 5.600 Einwohner) sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Bachelor of Arts – Public Management oder Diplom-Verwaltungswirt/in (FH). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere • die federführende Projektleitung bei der Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen zum 01.01.2018 mit der • Vermögenserfassung und –bewertung, Erstellung der Eröffnungsbilanz und dem Aufbau und Führen der Anlagenbuchhaltung • sowie eine Mitarbeit in weiteren Aufgabengebieten des Finanzwesens. Eine genauere Zuordnung des Aufgabengebiets bleibt zunächst vorbehalten. Von Bewerberinnen und Bewerbern wünschen wir uns neben fundierten Kenntnissen in finanz- und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten ein gutes Organisationstalent, hohe Einsatzbereitschaft und die Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten. Ein freundliches und sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit und Flexibilität sollten ebenfalls zu Ihren Stärken zählen. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Ingelfingen Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen am 15.12.2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 42 erhält folgende Fassung: Wir bieten Ihnen für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung eine unbefristete Vollzeitstelle im Beamtenverhältnis bis A 10 bzw. für Angestellte in der vergleichbaren Entgeltgruppe des TVöD. Nach dem Abschluss des Projekts steht eine attraktive Stelle als Leitung des Hauptamts (A 12 / 13) zur Verfügung. Die Stelle eignet sich auch für Absolventen / Absolventinnen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung. Wenn wir Ihr Interesse an dieser vielseitigen Tätigkeit mit attraktiver Zukunftsperspektive geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 15. Januar 2016 an das Bürgermeisteramt Ingelfingen, Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen. Nähere telefonische oder persönliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne Herr Bürgermeister Michael Bauer, Rufnummer 07940/1309-10 oder die Leiterin der Stadtkämmerei, Frau Carolin Sahm unter der Rufnummer 07940/1309-30. Anzeigen / Veröffentlichungen für den "Amtsboten" richten Sie bitte an: Redaktion Amtsbote z. Hd. Frau Franziska Bork Schlossstraße 12, 74653 Ingelfingen Tel. 07940/1309-22, Fax 07940/1309-62 oder per E-Mail an [email protected] § 42 Verbrauchsgebühren 1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,72 EUR 2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,72 EUR Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntgabe der Satzung verletzt worden sind. Ingelfingen, den 16.12.2015 Michael Bauer Bürgermeister Inkrafttreten der Abrundungssatzung Hermuthausen – Blumenweg Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 22.09.2015 in öffentlicher Sitzung die Abrundungssatzung Hermuthausen-Blumenweg nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) beschlossen. Das Plangebiet schließt sich im Norden und Osten an die bestehende Bebauung Hof, im Westen an den bestehenden Bolzplatz und im Süden an eine Grünfläche und die Ortsbebauung an. Maßgebend ist der Lageplan der Abrundungssatzung vom 22.09.2015. Der räumliche Geltungsbereich der Abrundungssatzung ergibt sich aus folgendem Lageplan: 3 Die Abrundungssatzung Hermuthausen - Blumenweg tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Abrundungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen, der Pflanzlisten gebietsheimische Gehölze und der Berechnung Rückhaltevolumen Zisternen bei der Stadt Ingelfingen, Rathaus, Neues Schloss, II. OG, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Abrundungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauBG bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen. 4 Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt die Abrundungssatzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Abrundungssatzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ingelfingen, 18.12.2015 Michael Bauer, Bürgermeister Inkrafttreten der Abrundungssatzung Weldingsfelden – In den Hochhecken Der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen hat am 21.07.2015 in öffentlicher Sitzung die Abrundungssatzung Weldingsfelden – In den Hochhecken nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschlossen. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße In den Hochhecken, im Osten durch die bestehende Bebauung, im Süden durch das Flurstück 500 und im Westen durch den Feldweg 501 begrenzt. Maßgebend ist der Lageplan der Abrundungssatzung in der Fassung vom 21.07.2015. Der räumliche Geltungsbereich der Abrundungssatzung ergibt sich aus folgendem Lageplan. 5 Die Abrundungssatzung Weldingsfelden – In den Hochhecken tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Abrundungssatzung kann einschließlich ihrer Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen und der Pflanzlisten gebietsheimische Gehölze bei der Stadt Ingelfingen, Rathaus, Neues Schloss, II. OG, Zimmer 21, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Abrundungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauBG bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Abrundungssatzung und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gilt die Abrundungssatzung – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 3. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Abrundungssatzung verletzt worden sind, 4. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Ingelfingen, 18.12.2015 Michael Bauer, Bürgermeister Satzung zum Führen eines Hochwasserschutzregisters nach § 65 Abs. 3 Wassergesetz Auf Grund des § 65 Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Ingelfingen in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Anlage eines Hochwasserschutzregisters (1) Die Stadt Ingelfingen führt ein Hochwasserschutzregister nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Das Hochwasserschutzregister dient dem nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlichen Ausgleich von Rückhalte6 raum durch (teilweise) Anrechnung kommunaler Maßnahmen. §2 Funktionsweise (1) Führt die Stadt eine Maßnahme zur Schaffung von Rückhalteraum durch, so kann der hierdurch geschaffene Rückhalteraum im Hochwasserschutzregister gutgeschrieben werden. Die Aufnahme in das Hochwasserschutzregister kann erfolgen, sobald die Maßnahme funktionswirksam wird; die endgültige Fertigstellung ist nicht erforderlich. (2) Mögliche geeignete Maßnahmen zur Schaffung von Rückhalteraum sind insbesondere • Aktivierung von Altarmen und ehemaligen Überschwemmungsflächen, Dammrückverlegungen • • • • • • Aufstau an bestehenden oder geplanten Querstrukturen im Talraum wie zum Beispiel Straßendämmen, Lärmschutzwällen o.ä. Gewässerrenaturierungen / -aufweitungen Errichtung von Dämmen quer zur Fließrichtung Bau von Rückhalteräumen Abgrabungen Abriss von bestehenden Gebäuden in Überschwemmungsgebieten ohne erneute Bebauung Die Maßnahmen sind im Einzelfall auf Eignung und Durchführbarkeit zu überprüfen. (3) Ein anrechenbarer Rückhalteraum liegt nicht vor, soweit dieser benötigt wird, um die von einem Hochwasserereignis mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ 100) betroffenen Flächen zu reduzieren und die festgesetzten Überschwemmungsgebiete zu verkleinern (keine Doppelverrechnung). Wird durch die Maßnahme mehr Rückhalteraum geschaffen, als durch sie verloren geht, ist die Differenz anrechenbar. (4) Eine kommunale nach Abs. 2 anrechenbare Maßnahme liegt auch dann vor, wenn die Maßnahme durch Dritte durchgeführt wird, sofern auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gesichert ist, dass der geschaffene Rückhalteraum dauerhaft erhalten bleibt. (5) Im Hochwasserschutzregister werden die Maßnahmen nach den Abs. 2 und 4 sowie die dadurch entstandenen Kosten ausgewiesen. Dabei sind die Art der Maßnahme, der geschaffene Rückhalteraum sowie die Örtlichkeit (FlurstückNr.) zu nennen. (6) In das Hochwasserschutzregister werden die nach § 3 angerechneten Maßnahmen eingetragen und bilanziert. §3 Anrechnungsverfahren (1) Ein Vorhabenträger kann beantragen, dass seinem Vorhaben nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 WHG in dem erforderlichen Maß Rückhalteraum aus dem Hochwasserschutzregister angerechnet wird. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Antrag hat mindestens zu enthalten: - einen Lageplan und Schnitte sowie - eine Berechnung des auszugleichenden Rückhaltevolumens; der Berechnung ist der Wasserstand HQ100 zugrunde zu legen, der Zustand des Grundstücks vor Durchführung der Baumaßnahme ist dem Zustand nach Durchführung der Baumaßnahme gegenüberzustellen. In die Berechnung einzustellen sind u.a. die Kubatur des zu errichtenden Bauwerks, Veränderungen der Geländeoberfläche und etwaige Schutzmaßnahmen auf dem Baugrundstück (2) Die Stadt entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 WHG oder im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens nach § 84 Abs. 2 Satz 3 WG. §4 Kostenerstattung Für den Ausgleich von Rückhalteraum durch (teilweise) Anrechnung kommunaler Maßnahmen hat sich der Vorhabenträger an den Kosten der Ausgleichsmaßnahmen zu beteiligen und der Stadt anteilig die entstandenen Kosten zu erstatten. §5 Erstattungspflichtiger Erstattungspflichtiger ist der Vorhabenträger. §6 Maßstab der Kostenerstattung Maßstab für die Kostenerstattung ist der auszugleichende Rückhalteraum (EUR/m³). Der auszugleichende Rückhalteraum berechnet sich nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 2. Spiegelstrich. §7 Entstehung und Fälligkeit (1) Der Kostenerstattungsanspruch entsteht mit der Erteilung einer Genehmigung nach § 78 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1 WHG, soweit mit dieser Rückhalteraum aus dem Hochwasserschutzregister in Anspruch genommen wird. Die Stadt setzt den Kostenerstattungsbetrag durch Bescheid gegenüber dem Erstattungspflichtigen fest. (2) Der Kostenerstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ingelfingen, 18. Dezember 2015 Michael Bauer, Bürgermeister 7 Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Ingelfingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, die die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntgabe der Satzung verletzt worden sind. Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester Feuerwerksverbot in der Altstadt Feuerwerkskörper sind mit ein Garant für eine fröhliche Silvesterfeier. Leider passieren jedes Jahr jedoch zahlreiche Unfälle und Brände mit verheerenden Sach- und Personenschäden durch unsachgemäße oder unvorsichtige Handhabung von Feuerwerkskörpern. Die häufigsten Verletzungen sind Verbrennungen der Haut sowie Verletzungen der Augen, Ohren (mit der Folge Tinnitus und Ohrgeräusche) und Splitterverletzungen. Bei Beachtung einiger Verhaltensmaßregeln können diese leicht verhindert werden. Hierzu einige Tipps und Hinweise: Eltern sollten Ihre Kinder sorgfältig über die Gefahren der "Knallerei" aufklären. Keine Feuerwerkskörper (Kleinfeuerwerk) an Jugendliche verteilen, das gesetzliche Abgabeverbot an Personen unter 18 Jahren gilt nicht nur für Verkäufer, auch das Überlassen an Kinder und Jugendliche ist generell verboten. Im Übrigen ist der Verkauf des "Kleinfeuerwerks" nur vom 29. bis zum 31. Dezember gestattet. Böller, Kanonenschläge, Knallfrösche oder Raketen dürfen nur an Silvester und an Neujahr gezündet werden. Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden. Nie im alkoholisierten Zustand Feuerwerkskörper zünden. Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen oder an gekauften herumbasteln. Unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten. Beim Zünden des Silvesterfeuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen. 8 Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken, sondern in leere Flaschen stellen und ausrichten. Die Flaschen mit Sand gegen Umfallen sichern. Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen. Silvesterfeuerwerk nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen. Nach dem Zünden der Feuerwerkskörper auf Sicherheitsabstand gehen und diese nicht in den Händen behalten. Blindgänger auf keinen Fall nochmals zünden, sondern nach Wartezeit mit Wasser ablöschen. Und danach: Feuerwerkskörper und Blindgänger einsammeln und entsorgen sowie öffentliche Straßen und Gehwege am Neujahrstag wieder ordnungsgemäß reinigen! Besonders hinweisen möchten wir auf das geltende Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen zu zünden. Dieses Feuerwerksverbot wurde aus Gründen des Brandschutzes zum 01.10.2009 auch auf die unmittelbare Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern ausgedehnt. Dies führt dazu, dass das traditionelle Abbrennen von Feuerwerk im Bereich unserer Altstadt verboten ist. Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Verstöße gegen dieses Verbot sind bußgeldbewehrt. Die Verbotszone „Fachwerkhäuser“ in unserer Altstadt ersehen Sie aus angefügtem Plan. FREIWILLIGE FEUERWEHR Tel. 53112 od. 545431 - Fax 545432 www.feuerwehr-ingelfingen.de Gesamtfeuerwehr Ingelfingen Instandhaltungsdienst Dienstag, 22.12., 19:00 Uhr V: W. Dietz GF: T. Clement Teiln.: P. Bauer, I. Carle, H. Clement, K. Ehrmann Maschinisten – Fahrdienst Gruppe 3 Voranzeige Abteilungskommandanten Dienstbesprechung Montag, 28.12., 19:30 Uhr V.: M. Wied Einsatzberichte der Feuerwehr Freitag, 04.12., 10:16 Uhr, Brandmeldeanlage, Rauchentwicklung in einem Criesbacher Industriebetrieb Donnerstag, 10.12., 10:07 Uhr, Keller/Heizungsbrand in Hermuthausen Abt. Diebach Samstag, 02.01., 15:00 Uhr Aufbau 8. Apres-Ski Party Hütte, Schirmbar, Lichterkette, Zelt usw. ------------ Jugendfeuerwehr www.jugendfeuerwehr-ingelfingen.de und Kinderfeuerwehr Wir machen Weihnachtspause! Vielen Dank an alle Kinder, Jugendlichen und Eltern für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2015! Wir wünschen allen frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Das Betreuerteam der Jugendfeuerwehr sowie das Betreuerteam der Kinderfeuerwehr Vorschau: 1. Dienst der Jugendfeuerwehr im neuen Jahr: Mittwoch, 13.01.2016 um 18:00 Uhr 1. Dienst der Kinderfeuerwehr im neuen Jahr: Samstag, 16.01.2016 um 10:00 Uhr ********* Allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, den Familien sowie der Bevölkerung der Stadt Ingelfingen ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest, für das Jahr 2016 alles Gute, viel Glück und Gesundheit. Vielen Dank den Feuerwehrmännern und -frauen für die geleisteten Einsätze und Dienste im vergangenen Jahr. Matthias Wied, Kommandant ********* Abt. Eberstal SONSTIGES Rettungsdienst 112 Notfallbereitschaft der Ärzte Einheitliche Notfallnummer für die Gesamtgemeinde Ingelfingen Tel. 116 117 (täglich von 18:00 Uhr – 8:00 Uhr, Mittwoch ab 13:00 Uhr, Freitag ab 16:00 Uhr, am Wochenende durchgängig bis montags 8:00 Uhr, an Feiertagen ebenfalls durchgängig bis 8:00 Uhr) Praxis Dres. Hermann/Kawaler-Hermann, Ingelfingen Unsere Praxis ist vom 31.12.15 – 08.01.16 geschlossen. Vertretung übernehmen in dieser Zeit: Ab 04.01.16: Dr. med. Ehrmann in Niedernhall, Tel. 07940/51050 sowie ab 05.01.16: Dr. med. Genger in Weißbach, Tel. 07947/588. Sowie alle anwesenden Ärzte. An den Feiertagen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notfalldienst Tel. 116 117. Ab Montag, 11.01.16 ab 8:00 Uhr sind wir wieder für Sie erreichbar. Berufsausübungsgemeinschaft Dr. Faust, Dr. Starrach, E. Benke, Dr. Wildner, Ingelfingen Unsere Sprechzeiten über die Feiertage + Neujahr 2015/2016. Die Praxis in Ingelfingen bleibt vom 24.12.2015 bis 01.01.2016 geschlossen. In Künzelsau, in der Komburgstr. 3, sind wir am 28./29./ + 30.12.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr für Sie zu erreichen. Tel. 07940/92090. 9 Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst Tel. 07940/116117. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Ab Montag den 04.01.2016 sind wir wieder für Sie da. Frauenarztpraxis Dr. Marion Lauer, GrafCasimir-Str.1, Ingelfingen Liebe Patientinnen, die Praxis ist vom 23.12.2015 - 06.01.2016 geschlossen. Vertretung am 23.12.2015: Fr. Dr. Wilhelm, Bahnhofstr. 1, 74670 Forchtenberg, Tel. 07947/919045 Vertretung am 28./29./30.12.15 + 04.01.16: Frauenärzte Künzelsau, Stettenstr. 30, 74653 Künzelsau, Tel. 07940/51018 Vertretung am 05.01.2016: Fr. Dr. Lauer, GrafCasimir-Str. 1, Tel. 07940/4898 Außerhalb der Notfallzeiten und an den Feiertagen: alle Krankenhäuser, sowie die Notfallpraxis: 07940/116117. Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Ab dem 07.01.2016 sind wir zu den gewohnten Sprechzeiten für Sie da. Ihr Praxisteam Dr. med. Jens Ehrmann, Niedernhall Tel. 07940/51050 Liebe Patienten, die Praxis ist ab Montag, den 28. Dezember 2015 bis einschließlich Freitag, den 1. Januar 2016 geschlossen. Vertretung übernehmen: Gemeinschaftspraxis in Forchtenberg, Tel. 07947/91900 und Praxis Dres. Hermann, Ingelfingen, Tel. 07940/91800. An den Feiertagen und am Wochenende erreichen Sie die Notfallpraxis unter der Notfallrufnummer: 116117. Ab Montag, 4. Januar 2016 ist unsere Praxis wieder geöffnet! Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest! Dr. Ehrmann & Team Praxis Dr. Martin Genger, Weißbach Liebe Patienten, unsere Praxis ist vom 24.12.2015 bis einschließlich Montag, den 04.01.2016 geschlossen. Alle Sonnund Feiertage sind über den ärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 abgedeckt. Am 28.12. bis 30.12.2015 übernehmen die GMP in Forchtenberg und Dr. Hermann/Kawaler in Ingelfingen die Vertretung. Am Montag den 04.01.2016 übernehmen Dr. Ehrmann in Niedernhall und GMP in Forchten10 berg die Vertretung. Am Dienstag, den 05.01.2016 sind wir wieder für Sie da. Ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr 2016 wünscht Ihnen das ganze Praxisteam Genger Praxis Dubowy, Krautheim Die Praxis ist vom 24. Dezember 2015 bis 10. Januar 2016 geschlossen. Praxis Dr. Lanig/Dres. Knoblach Unsere Praxis bleibt am 23.12.15 geschlossen. Vertretung durch alle umliegenden hausärztlichen Kollegen. Allgemeiner Notfalldienst: Künzelsau: Hohenloher Krankenhaus - Krankenhaus Künzelsau, Stettenstraße 32, 74653 Künzelsau, Sa, So und FT, 8:00 – 14:00 Uhr Öhringen: Hohenloher Krankenhaus gGmbH, Kastellstraße 5, 74613 Öhringen, Sa, So und FT, 8:00 – 22:00 Uhr Fachärztliche Dienste sind zu erreichen: Augenärztlicher Dienst HNO-Dienst Kinderärzte Tel. 01803/112 005 Tel. 01805/120 112 Tel. 01803/112 001 Der zahnärztliche Notfalldienst für den Hohenlohekreis kann unter der Notfalldienst-Nr. 0711/78 77 700 abgefragt werden. Ärztlicher Notdienst für Kinder- und Jugendliche ist die Notfallpraxis am Diakoniekrankenhaus Schwäbisch Hall, Diakoniestraße 10, 74523 Schwäbisch Hall. Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9:00 bis 15:00 Uhr und werktags von 18:00 bis 21:00 Uhr. In unaufschiebbaren Fällen übernehmen die Kinderärzte des Diakonieklinikums außerhalb der Sprechstundenzeiten die Versorgung. Unter der Woche ist der diensthabende Arzt unter der zentralen Rufnummer 01803/112001 zu erreichen. Dienstbereitschaft der Apotheken: Der Apotheken-Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Kurzfristige Änderungen sind aus der Tagespresse zu erfahren. Der Apotheken-Notdienstkalender kann im Internet unter www.apothekennotdienst-bw.de abgerufen werden. 18.12. 19.12. 20.12. 21.12. 22.12. 23.12. Johannes-Apotheke Künzelsau Marien-Apotheke Dörzbach Kilian-Apotheke Mulfingen Rats-Apotheke Forchtenberg MediKÜN Apotheke Künzelsau Bach-Apotheke Assamstadt 23.12. 24.12. 25.12. 25.12. 26.12. 27.12. 27.12. 28.12. 29.12. 30.12. 31.12. 01.01. 02.01. 03.01. 04.01. 04.01. 05.01. 06.01. 06.01. 07.01. Bären-Apotheke Kupferzell Hohenlohe-Apotheke Künzelsau Apotheke Am Markt Kupferzell Kloster-Apotheke Schöntal Comburg-Apotheke Künzelsau Schloss-Apotheke Neuenstein Stadt-Apotheke Krautheim Schloss-Apotheke Ingelfingen Morstein-Apotheke Niedernhall Johannes-Apotheke Künzelsau Schloss-Apotheke Ingelfingen Kilian-Apotheke Mulfingen Rats-Apotheke Forchtenberg MediKÜN Apotheke Künzelsau Bach-Apotheke Assamstadt Bären-Apotheke Kupferzell Hohenlohe-Apotheke Künzelsau Apotheke Am Markt Kupferzell Kloster-Apotheke Schöntal Comburg-Apotheke Künzelsau Diakoniestation Künzelsau Pflegestützpunkt Niedernhall/Ingelfingen Tel: 07940/544426 Pflegedienstleitung: Herr Jochen Ender Tel: 07940/93950-0 Organisierte Nachbarschaftshilfe: Schwester Birgit Pohl: Tel: 07940/93950-16 Hospizdienst Region Kocher-Jagst: Schwester Bettina Jörger: Tel: 07940/93950-12 Unser Angebot: Alten- und Kinderkrankenpflege, Familienpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Nachbarschaftshilfe, Hospizdienst, Palliativpflege, Kurse in häuslicher Krankenpflege, häuslicher Betreuungsdienst, betreuter Seniorenkreis, Beratung, Gesprächskreis für pflegende Angehörige, 24h Rufbereitschaft Wir sind zuständig für folgende Städte und Gemeinden mit Teilorten: Künzelsau, Ingelfingen (ohne Diebach und Eberstal) Niedernhall, Weißbach, Forchtenberg, Dörzbach, Buchenbach. Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen sobald als möglich zurück. Bereich: Eberstal und Diebach Kath. Sozialstation Jagsttal gGmbH 74238 Krautheim, Burgweg 2 Tel. 06294/ 42 76 60 Pflegedienstleitung: Christel Beck Die Kath. Sozialstation bietet mit ihrem Team alle Formen ambulanter Pflege an. Kranken- und Altenpflege Familien- und Kinderkrankenpflege Nachbarschaftshilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Med. Fußpflege Essen auf Rädern (warm) Gerne erstellen wir ein Angebot nach Ihren persönlichen Wünschen. Falls Sie uns nicht persönlich erreichen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie baldmöglichst zurück. Altenheim Krautheim, 74238 Krautheim, Burgweg 2, Tel. 06294/42300 Heimleitung: Tel. 06294/42 30 24 Wir bieten: Vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Nachtpflege, Betreuungsnachmittage. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie an, wir beraten Sie gerne. Volkshochschule Künzelsau Bei allen Veranstaltungen bitte vorher anmelden! Tel. 07940/92190; www.vhskuen.de; E-Mail: [email protected] Herzog Christoph von Württemberg - ein Renaissancefürst im Zeitalter der Reformation Fahrt ins Landesmuseum in Stuttgart Donnerstag, 14.01.2016, Abfahrt 9:00 Uhr, Treffpunkt Busbahnhof, (Fahrt mit Bus und Zug), Rückkehr ca. 19:00 Uhr, Reiseleitung und Führung Ursula Angelmaier. Die vhs Künzelsau mit allen Außenstellen wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit und viel Glück im Jahr 2016 STADTBÜCHEREI INGELFINGEN 1309-42 Unsere Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr, montags geschlossen. Die Bücherei ist vom Dienstag, den 22. Dezember 2015 bis Mittwoch, den 6. Januar 2016 geschlossen. Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen Nikolausfeier der Klassen 1 und 2 Niklaus, Niklaus, lieber Mann, klopf an unsre Türe an! Du kommst daher von weiter Fern und hast alle Kinder gern. Niklaus, Niklaus, huckepack, schenk uns was aus Deinem Sack! Schüttle Deine Sachen aus, gute Kinder sind im Haus! Nikolausverse und Nikolauslieder klangen durch die Flure, als am Montag nach dem sechsten Dezember die Jüngsten unserer Schule um den 11 Weihnachtsbaum im Grundschulgebäude versammelt waren. Und wirklich, ein großer Nikolaus in roter Bischofsrobe mit Mitra und Bischofsstab trat durch die Eingangstüre und begrüßte die Runde. Wie Nikolaus vor vielen hundert Jahren schon schaute er in seinem goldenen Buch nach, was er sich über die Kinder im vergangenen Jahr alles notiert hatte. Er konnte sie für vieles loben: für die Anstrengung, etwas zu erreichen, fürs gegenseitige Helfen beim Lernen und dass die Jüngsten schon wussten, wie das Lesen funktioniert oder die Zweitklässler mit den Zahlen bis 100 rechnen konnten. Aber auch Ermahnungen musste er aussprechen: Einzelne Kinder achten zu wenig auf ihre Mitschüler und es gab in der Pause schon mal Tränen. Diese Kinder sollen sich bemühen, liebevoller zu anderen zu sein. Natürlich holte der gute Nikolaus zum Schluss für jede Klasse aus dem großen Sack kleine Geschenke. Mit Dank verabschiedeten sich alle Kinder und die Lehrerinnen vom ihm. ****** Adventsfrühstück der Marienkäferklasse Am Samstag, 12. Dezember 2015 trafen sich die Kinder der Klasse 2b mit ihren Eltern und Geschwistern im ev. Gemeindehaus in Ingelfingen um gemeinsam ein Adventsfrühstück zu feiern. Die Kinder hatten dieses Jahr unter der Leitung ihrer Klassenlehrerin Frau Truetsch ein Programm unter dem Motto „Sternenreise“ zusammengestellt. Mit Liedern, einem Gedicht, einem Anspiel, einem Tanz und einer Diageschichte konnten sich die Gäste auf die Vorweihnachtszeit einstimmen. Nach diesem gelungenen Beginn wurde zusammen gefrühstückt. Die Eltern hatten wieder ein tolles Büffet zusammengestellt. 12 Im Anschluss daran durfte sich jede Familie als Erinnerung ein Sternenlicht basteln. So ging ein schöner Vormittag zu Ende. Ein Dankeschön gilt besonders Frau Hillenmaier und Frau Kraus für die Mitorganisation sowie der ev. Kirchengemeinde für das Überlassen des Gemeindehauses und dem Hausmeister Herr Hasenfuß für seine Mithilfe beim Auf- und Abbau. Hohenloher Waldprogramm 2015 Veranstaltung im Dezember Schöntaler Rauhnächte - Fackelwanderung im klösterlichen Wald Sonntag, 27. Dezember, 16:00 Uhr, Wanderparkplatz Wallfahrtskirche Neusaß Bei einer nächtlichen Fackelwanderung erfahren Groß und Klein mehr über die zwölf heiligen Nächte unserer Vorfahren. Auch in Hohenlohe sind alte Bräuche und Geschichten für diese heiligen Nächte überliefert. Die Naturpädagogin Christine Neuweiler-Lieber schildert bei Fackelschein und heißem Punsch die Geschichten rund um die Rauhnächte. Treffpunkt ist am Sonntag, 27. Dezember um 16:00 Uhr der Wanderparkplatz an der Wallfahrtskirche in Neusaß. Die Veranstaltung geht bis 18:00 Uhr. Ein Teilnehmerbeitrag von 8 Euro, inkl. Fackel und Getränk wird bei Beginn vor Ort bezahlt. Eine vorherige Anmeldung bis zum Montag, 21. Dezember 2015 beim Forstamt des Hohenlohekreises unter Tel. 07940/18-560 oder per E-Mail an [email protected] ist erforderlich. Schlossgymnasium Künzelsau Weihnachtsstimmung im Schlosshof Eltern und Gäste sind zum Mitsingen eingeladen. Auch in diesem Jahr wird am Freitag, den 18.12.2015 der stimmungsvoll geschmückte Schlosshof in Künzelsau wieder als Hintergrund für das Weihnachtsliedersingen dienen. Schülerinnen und Schüler des Semi haben musikalische Beiträge vorbereitet und freuen sich, wenn das Publikum bei den bekannten Liedern kräftig mitsingt. Beginn ist um 19:00 Uhr; ein rechtzeitiges Erscheinen ist empfehlenswert. Für warme Getränke und kleine Snacks sorgen das Team des Schlossgymnasiums und die Schülerfirma „Spirit of Semi“, die auch kleine originelle Geschenke zum Verkauf anbietet. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Land schreibt Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2016 aus Bewerbungsschluss: 30. April 2016 (für den Schülerpreis: 20. Mai 2016) Die Landesregierung möchte auch im kommenden Jahr wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und Tradition auszeichnen. Hierzu schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Landespreis für Heimatforschung aus. Bewerbungen können bis 30. April 2016 erfolgen. Für den Schülerpreis endet die Bewerbungsfrist am 20. Mai 2016. Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug zu Baden-Württemberg behandeln: • Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa • Neue Heimat in Baden-Württemberg • Heimatmuseen, Heimatforschung • Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz • Entwicklung und Geschichte von Technik- und Industrie • Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung • Kunst- und Architektur • Dialektforschung, Literatur, Brauchtum • Volksmusik, Volkstanz, Tracht • Bevölkerung und Minderheiten • Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung. Der Landespreis für Heimatforschung BadenWürttemberg wird seit 1982 verliehen. Ausgelobt wird die jährliche Auszeichnung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg, mit dem Ziel, die Leistungen ehrenamtlich tätiger Heimatforscher zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises findet am 17. November 2016 in Bad Mergentheim im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg statt. Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro, zwei 2. Preisen zu je 1.500 Euro, einem Jugendförderpreis und einem Schülerpreis mit je 1.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury. Die Bewerbungsunterlagen können in der Geschäftsstelle im Ministerium angefordert oder im Internet unter www.mwk.badenwuerttemberg.de/ausschreibungen ausgedruckt werden. STANDESAMT UND GLÜCKWÜNSCHE Wir gratulieren zum Geburtstag am 21.12. Edwin Weber, Ingelfingen 80 J. 21.12. Werner Rzehak, Ingelfingen 75 J. 23.12. Dr. Karl Heinz van der Linde, Ing. 80 J. 23.12. Helmut Otterbach, Dörrenzimmern 75 J. 28.12. Annerose Fahrbach, Criesbach 80 J. 29.12. Karl Schmieg, Ingelfingen 70 J. 04.01. Anna Johanna Kapp, Diebach 85 J. zur Geburt eines Sohnes Finn am 29.11.15 Silvia und Benjamin Scheuerer. zur Eheschließung am 10.12. Nicole Trinks & Matthias Jakob, Ingelfingen, und am 12.12. Martina Wilhelm & Michael Bauer, Öhringen-Ohrnberg. † Verstorben ist am 10.12.15 Rudolf Waiwad, Seniorenstift. Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 27.12.2015 die Eheleute Siegfried und Elisabeth Wagner aus Ingelfingen. 13 Blutspenderehrung am 15. Dezember 2015 Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in der Beletage im Neuen Schloss in Ingelfingen ehrte Herr Bürgermeister Michael Bauer am 15. Dezember 2015 die Ingelfinger Bürgerinnen und Bürger, die vom Deutschen Roten Kreuz für Mehrfachspenden mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet wurden. In seiner Ansprache betonte er das beeindruckende Engagement und die besonderen Verdienste der Blutspender. Gerne rückt er mit dieser Ehrung das Thema Blutspenden in den Vordergrund, um so auch andere Menschen dazu zu bewegen diesem Beispiel nachzueifern. Denn immer noch ist Blut durch nichts zu ersetzen, kann Blut bis heute noch nicht künstlich hergestellt werden. Gemeinsam mit den stellvertretenden Bürgermeistern, Herrn Erich Beck, Herrn Dr. Ulrich Baum und Herrn Wolfgang Weßlein sowie Herrn Tobias Hornig und Herrn Ronny Wagner vom DRK Hohenlohe überreichte Bürgermeister Bauer die Auszeichnungen des Blutspendedienstes und ein kleines Dankeschön der Stadt Ingelfingen: Für zehnmaliges Blutspenden erhielten die Ehrennadel in Gold Guido Beckmann, Klaus Gossert, Bernd Hofmann, Claudia Klein, Hendrik Kunze, Peter Schmutz, Jan-Christoph Schulze (alle Ingelfingen), Gerd Schmetzer (Criesbach), Inge Schmitt (Diebach), Hannelore Schmidt, Thomas Walter (beide Dörrenzimmern), Petra Bissinger und Adelheid Löber (beide Weldingsfelden). Mit der Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 wurden ausgezeichnet: Jenny Hotz (Dörrenzimmern) und Heiner Leiser (Ingelfingen). Für 50 geleistete Blutspenden konnten in diesem Jahr mit der Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50 gleich fünf Personen geehrt werden: Rose Karle, Hubert Klohe (beide Ingelfingen), Karl Junker (Dörrenzimmern), Reinhold Nied (Eberstal) und Karin Schumertl (Diebach.) Für die herausragende Anzahl von 75 Blutspenden erhielt Roland Baier aus Diebach die Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl. Die nächste Blutspendeaktion in Ingelfingen findet statt am Dienstag, 05.01.2016 von 14:00 bis 19:30 Uhr in der Stadthalle Ingelfingen. 14
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