Antrag des Landesjugendvorstandes zur Festlegung des Rhythmus

Nordrhein-Westfalen e.V.
Antrag des Landesjugendvorstandes zur Festlegung des Rhythmus
für Landesjugendlager
Nach einem Beschluss der Bundesjugend bzw. des Bundesjugendausschusses vom 08.
November 2015 finden ab 2016 die Bundesjugendlager nur noch alle 3 Jahre statt.
Aufgrund dieser Tatsache
entsprechend anpassen.
möchte
auch
der
Landesjugendvorstand
den
Rhythmus
_
Möge der Landesjugendausschuss daher folgenden Beschluss fassen:
Die Landesjugendlager der THW-Jugend NRW e.V. finden immer ein Jahr vor dem
Bundesjugendlager statt.
Auf dem Landesjugendlager wird auch der Landeswettkampf durchgeführt.
Die Bezirkswettkämpfe jedes Geschäftsführerbereichs finden im Jahr
Landeswettkampf statt.
Beispiel:
vor
dem
Bundesjugendlager 2019
Landesjugendlager 2018
Bezirkswettkämpfe 2017
Anmerkung:
Der Vorstand der THW-Jugend NRW e.V. hat sich in seiner letzten Vorstandssitzung
einstimmig zu diesem Verfahren bekannt und bittet nun um Zustimmung des
Landesjugendausschusses.
Landesjugendleiter: Matthias Berger
stv. Landesjugendleiter: |
Christian Koch | Oliver Mugalla | Theo Wunderlich
Bankverbindung: IBAN: DE98 3008 0000 0611 1257 00
BIC: DRESDEFF300
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal VR 30267