Nordrhein-Westfalen e.V. Antrag des Landesjugendvorstandes zur Festlegung des Rhythmus für Landesjugendlager Nach einem Beschluss der Bundesjugend bzw. des Bundesjugendausschusses vom 08. November 2015 finden ab 2016 die Bundesjugendlager nur noch alle 3 Jahre statt. Aufgrund dieser Tatsache entsprechend anpassen. möchte auch der Landesjugendvorstand den Rhythmus _ Möge der Landesjugendausschuss daher folgenden Beschluss fassen: Die Landesjugendlager der THW-Jugend NRW e.V. finden immer ein Jahr vor dem Bundesjugendlager statt. Auf dem Landesjugendlager wird auch der Landeswettkampf durchgeführt. Die Bezirkswettkämpfe jedes Geschäftsführerbereichs finden im Jahr Landeswettkampf statt. Beispiel: vor dem Bundesjugendlager 2019 Landesjugendlager 2018 Bezirkswettkämpfe 2017 Anmerkung: Der Vorstand der THW-Jugend NRW e.V. hat sich in seiner letzten Vorstandssitzung einstimmig zu diesem Verfahren bekannt und bittet nun um Zustimmung des Landesjugendausschusses. Landesjugendleiter: Matthias Berger stv. Landesjugendleiter: | Christian Koch | Oliver Mugalla | Theo Wunderlich Bankverbindung: IBAN: DE98 3008 0000 0611 1257 00 BIC: DRESDEFF300 Registergericht: Amtsgericht Wuppertal VR 30267
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