HANSA Landhandel • Kirchstr. 4 • 27404 Heeslingen HANSA Landhandel GmbH & Co. KG Postfach 12 54 Kirchstr. 4 27392 Zeven 27404 Heeslingen Telefon (0 42 81) 7 10 - 32 Telefax (0 42 81) 7 10 - 59 [email protected] Bankverbindung: Sparkasse Rotenburg-Bremervörde (BLZ 241 512 35) · Konto-Nr. 416 727 Ust. Id-Nr.: Steuer-Nr.: DE116929526 52/215/13125 Heeslingen, 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorfeld der Ernte 2015 wenden wir uns heute an Sie zur Vervollständigung und Aktualisierung unserer Unterlagen. Als Anlage zu diesem Schreiben finden Sie die „Selbsterklärung“ für alle Rapslieferanten, unsere Qualitätsvereinbarung, sowie die „Maßnahmen für den hygienischen Umgang mit Getreide“, wie Sie unter Mitwirkung des DBV entwickelt wurden. Diese Unterlagen bilden einerseits die Grundlage für unsere Getreideabrechnung, als auch der Zertifizierung nach QS. Wir bitten höflich um Rückgabe der von Ihnen unterschriebenen „Selbsterklärung“ und „Qualitätsvereinbarungen“, oder als kostenfreies Rückfax an 0800‐4267232. Bei der Selbsterklärung haben wir bereits die Punkte 1, 5 und 6 für Sie angekreuzt. Bitte setzen Sie aber unbedingt noch die fehlenden Kreuze unter Punkt 2 bis 4 der Selbsterklärung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Freundliche Grüße Kd‐Nr: «Source_No_» Qualitätsvereinbarung für Lieferungen pflanzlicher Produkte Ernte 2015 und folgende. Aufkäufer: Anschrift: HANSA Landhandel GmbH & Co. KG Kirchstraße 4, 27404 Heeslingen Erzeuger Name: __________________________________________________ Kundennr.: Anschrift: «Source_No_» __________________________________________________ __________________________________________________ Zur Gewährleistung der Sicherheit des gelieferten Erzeugnisses erklärt der oben genannte landwirtschaftliche Erzeuger Folgendes: 1. Die gelieferten Feldfrüchte weisen eine gesunde, taugliche und handelsübliche Qualität auf. 2. Die im Anhang beigefügten „Maßnahmen für den hygienischen Umgang mit Getreide, Ölsaaten und Leguminosen“ wurden eingehalten. Die Unterlage steht auch auf der HANSA – Homepage unter Downloads zur Verfügung. 3. Die Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wurden eingehalten, so dass die Herkunft der pflanzlichen Produkte zu belegen ist. 4. Die Transportmittel, in denen die Feldfrüchte transportiert werden, sind im Sinne der Anforderungen des QS ‐ Standards für den Transport in der Futtermittelwirtschaft sauber, trocken und frei von Materialresten und Gerüchen vorheriger Frachten. 5. Von jeder Lieferung wird von Mitarbeitern der Firma HANSA Landhandel ein repräsentatives Muster gezogen, das verbindlich ist und die Grundlage der Getreideabrechnung bildet. Ein Teil dieses Musters dient der sofortigen Untersuchung, ein anderer Teil dient als Rückstellmuster. 6. Bei Abweichungen von den obigen Qualitätsaspekten informiert der Erzeuger die Firma HANSA Landhandel GmbH & Co. KG, Kirchstraße 4, 27404 Heeslingen darüber schnellstmöglich. 7. Diese Qualitätsvereinbarungen gelten für die Ernte 2015 und folgende, bis auf Widerruf. Ort und Datum : ____________________________ Unterschrift________________________________
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