Universitätsstraße 65-67 9020 Klagenfurt Tel.-Nr. 0463/2700-9128 Telefax: 0463/2700-999128 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.uni-klu.ac.at/studabt Zahl: In der Studien- und Prüfungsabteilung eingelangt am: An die Studienrektorin bzw. die Vizestudienrektorin Matrikelnummer Studienkennzahlen Antrag auf Genehmigung eines Lehrveranstaltungstausches gem. § 17, Satzung Teil B "Auf begründeten Antrag einer bzw. eines Studierenden eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums kann die Studienrektorin bzw. der Studienrektor nach Anhörung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters bescheidmäßig bewilligen, dass Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens zehn Prozent der gesamten ECTS-Anrechnungspunkte des Studiums im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung durch andere studienspezifische Lehrveranstaltungen ersetzt werden können, wenn dadurch das Ziel der wissenschaftlichen Berufsvorbildung im jeweiligen Studium nicht beeinträchtigt wird." Familienname, Vorname(n): __________________________________________________ Adresse: ______________________________________________________________________ Tel. Nr. : __________________________ E-Mail : __________________________ Studium: ______________________________________________________________________ Gesamt ECTS-Anrechnungspunkteanzahl des Studiums: ________________________________ Begründung (von der / dem Studierenden auszufüllen): Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens zehn Prozent der gesamten ECTSAnrechnungspunkte des Studiums LV-Bezeichnung LV-Art Semesterstunden Summe: Datum ECTSAnrechnungspunkte laut Studienplan / Curriculum Studienspezifische Ersatzlehrveranstaltungen im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung (Legen Sie bitte entsprechende Lehrveranstaltungen bei) LV-Bezeichnung LV-Art Semesterstunden Summe: Unterschrift der / des Studierenden ECTSAnrechnungspunkte laut Studienplan / Curriculum Bescheid der Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektorin *) Begründung (sofern dem Antrag NICHT stattgegeben wird): Rechtsgrundlage: § 17, Satzung Teil B Dem auf der Rückseite beantragten Lehrveranstaltungstausch wird stattgegeben nicht stattgegeben *) Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat das Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Studienrektorin im Wege der Studien- und Prüfungsabteilung schriftlich einzubringen und hat die erforderlichen Angaben zu enthalten, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Datum Unterschrift der Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektorin Name (in Blockbuchstaben) (Rundsiegel) © Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studien- und Prüfungsabteilung Version: 01/2015
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