Antrag auf Genehmigung eines Lehrveranstaltungstausches

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Zahl:
In der Studien- und Prüfungsabteilung
eingelangt am:
An die Studienrektorin bzw. die Vizestudienrektorin
Matrikelnummer
Studienkennzahlen
Antrag auf Genehmigung eines Lehrveranstaltungstausches
gem. § 17, Satzung Teil B
"Auf begründeten Antrag einer bzw. eines Studierenden eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums kann die Studienrektorin bzw.
der Studienrektor nach Anhörung der Studienprogrammleiterin bzw. des Studienprogrammleiters bescheidmäßig bewilligen, dass
Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens zehn Prozent der gesamten ECTS-Anrechnungspunkte des Studiums im Sinne einer
individuellen Schwerpunktsetzung durch andere studienspezifische Lehrveranstaltungen ersetzt werden können, wenn dadurch das Ziel
der wissenschaftlichen Berufsvorbildung im jeweiligen Studium nicht beeinträchtigt wird."
Familienname, Vorname(n): __________________________________________________
Adresse: ______________________________________________________________________
Tel. Nr. : __________________________
E-Mail :
__________________________
Studium: ______________________________________________________________________
Gesamt ECTS-Anrechnungspunkteanzahl des Studiums: ________________________________
Begründung (von der / dem Studierenden auszufüllen):
Lehrveranstaltungen im Umfang von höchstens zehn Prozent der gesamten ECTSAnrechnungspunkte des Studiums
LV-Bezeichnung
LV-Art
Semesterstunden
Summe:
Datum
ECTSAnrechnungspunkte
laut Studienplan /
Curriculum
Studienspezifische Ersatzlehrveranstaltungen im Sinne einer individuellen Schwerpunktsetzung
(Legen Sie bitte entsprechende Lehrveranstaltungen bei)
LV-Bezeichnung
LV-Art
Semesterstunden
Summe:
Unterschrift der / des Studierenden
ECTSAnrechnungspunkte
laut Studienplan /
Curriculum
Bescheid der Studienrektorin bzw.
der Vizestudienrektorin
*) Begründung (sofern dem Antrag NICHT stattgegeben wird):
Rechtsgrundlage: § 17, Satzung Teil B
Dem auf der Rückseite beantragten Lehrveranstaltungstausch wird
 stattgegeben
 nicht stattgegeben *)
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die
ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat das Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die
Beschwerde ist binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Studienrektorin im Wege der Studien- und Prüfungsabteilung schriftlich einzubringen und
hat die erforderlichen Angaben zu enthalten, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.
Datum
Unterschrift der Studienrektorin bzw. der Vizestudienrektorin
Name (in Blockbuchstaben)
(Rundsiegel)
© Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Studien- und Prüfungsabteilung
Version: 01/2015