Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung Ansprechpartner: Ordnungsamt Offenbach, Abt. 1 z. Hd. Herr Rüsch Berliner Str. 60, Zimmer: 12 10 Tel.: (069) 80 65 – 25 59 Fax.: (069) 80 65 – 23 19 E-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr., 08:00 – 12:00 Uhr Do. 10:00 – 12:00 und 15:00 – 18:00 Uhr Bitte beachten! Anträge sind mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an das Ordnungsamt einzureichen. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und werden an Sie zurückgesandt. Unbedingt erforderlich ist ein maßstäblicher Freiflächenplan (M. 1:250), in dem die Rettungswege eingetragen sind. Bei verspätet eingegangenen Anträgen und fehlendem Plan können wir nicht gewährleisten, dass die Bearbeitung in Ihrem Sinne erledigt werden kann. Die persönliche Vorsprache wird empfohlen I. Allgemeines Veranstalter: Anschrift: Telefon / Telefax / E-Mail: Verantwortliche Person (muss volljährig und bei der Veranstaltung vor Ort sein) Anschrift: Mobil-Rufnummer / Telefon / E-Mail: Bezeichnung oder Name der Veranstaltung: Ort der Veranstaltung ( Falls keine Postanschrift, genaue Lagebezeichnung, Flur, Flurstück): Datum der Veranstaltung: Voraussichtliche Teilnehmerzahl: Seite 1 von 6 Stand: 29.07.2015 II. A Alkoholische Getränke Werden Sie alkoholische Getränke verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer) Nein Ja II. B Alkoholfreie Getränke Werden Sie alkoholfrei Getränke verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer) Nein Ja II. C Speisen Werden Sie Speisen verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer) Nein Ja II. D Kostenfreie Abgabe von Speisen und Getränken Werden sie kostenfrei abgeben? Speisen Alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke Nein Nein Nein Ja Ja Ja III. Plakate Möchten Sie für Ihre Veranstaltung mit Plakaten werben? Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Offenbach, karitative Institutionen und städtische Ämter/Gesellschaften stellen einen formlosen Plakatierungsantrag bitte bei dem des Amtes für Kultur& Sportmanagement unter der Rufnummer: 069 / 80 65 – 23 60 oder E-Mail: [email protected]. Gewerbliche Veranstalter wenden Sie sich bitte an die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH unter der Rufnummer: 069 / 15 43 - 0 oder E-Mail: [email protected]. IV. Musik / Moderation / Ansprachen / Durchsagen Wird Live-Musik dargeboten? Nein Ja Wird Musik von Tonträgern dargeboten? Nein Ja Seite 2 von 6 Stand: 29.07.2015 Wird Moderation / Ansprachen / Durchsagen über Lautsprecher dargeboten? Nein Ja Werden Verstärker benutzt? Nein Ja V. Veranstaltungszeit(en) Datum: Uhrzeit: von bis VI. Nutzung öffentlicher Fläche Wird öffentliche Fläche genützt? Nein Ja Wenn ja, - ist ein(e) Plan / Skizze beizufügen - siehe Punkt Versicherung - ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung, beim vorliegenden nachvollziehbarer Gründe, widerrufen werden kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. - eine Kaution kann Bestandteil der Auflagen werden. VII. Straßensperrung / mobiles Haltverbot Wird eine Straßensperrung oder ein mobiles Haltverbot benötigt? Nein Ja Wenn ja, - ist ein(e) Plan / Skizze beizufügen - siehe Punkt Versicherung VIII. Aufstellen von Fliegenden Bauten (§ 68 HBO) - Bühnen, Zelte, Fahrgeschäfte Werden Bühnen aufgestellt? Nein Ja Wenn ja, Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich: - die Bühnenfläche größer als 100 m², - die Fußbodenhöhe mehr als 1,50 m über der Geländehöhe, Seite 3 von 6 Stand: 29.07.2015 - die Überdachung bzw. sonstige Aufbauten mehr als 5 m über Geländehöhe sind. Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich? Nein Ja Wenn ja, muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten). Anzahl der abnahmepflichtigen Bühnen: Bruttogrundfläche der Bühne: m² Datum Uhrzeit Uhrzeit Aufbauzeiten: am von bis Abbauzeiten: am von bis Werden Zelte aufgestellt? Nein Ja Wenn ja, Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich: - die Bruttogrundfläche eines einzelnen Zeltes größer als 100 m² (ausgenommen Sanitätszelte) ist. Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich? Nein Ja Wenn ja, muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten). Anzahl der abnahmepflichtigen Zelte: Bruttogrundfläche der Zelte: m² Aufbauzeiten: Datum am Uhrzeit von Uhrzeit bis Abbauzeiten: am von bis Werden Fahrgeschäfte betrieben /aufgestellt? Nein Ja Wenn ja, Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich: - Fahrgeschäfte über 5 m Höhe, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mehr als 1 Meter/Sekunde haben.. Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich? Nein Ja Wenn ja, muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten). Seite 4 von 6 Stand: 29.07.2015 Anzahl der abnahmepflichtigen Fahrgeschäfte: Höhe: m Aufbauzeiten: Datum am Abbauzeiten: am Uhrzeit von Uhrzeit bis von bis Abnahmezeiten durch das Bauaufsichtsamt: werktäglich: Montag – Donnerstag von: 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von: 08:00 bis 10:00 Uhr Falls eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich wird, teilen Sie uns bitte, unter Berücksichtigung der Abnahmezeiten, Ihren terminlichen Wunsch mit. Datum: Uhrzeit: von bis IX. Abfallentsorgung Durch welche Maßnahmen wir die ordnungsgemäße Abfall/Abwasserentsorgung gewährleistet X. Toilettenanzahl Werden Sie Toiletten bereitstellen, wenn ja, wieviel? Toiletten: Behindertentoiletten: XI. Für Vereine und gemeinnützige Institutionen Sind Sie als gemeinnütziger Verein, mit Sitz in Offenbach, beim Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen? Nein Ja Wenn ja, Liegt die gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Offenbach dem Ordnungsamt vor? Nein (bitte bezüglich einer evtl. Gebührenbefreiung schnellstmöglich nachreichen) Ja Werden Sie bei Ihrer Veranstaltung branntweinhaltige Mixgetränke (Alcopops) abgeben? Nein Ja (eine Gebührenbefreiung wird dann nicht gewährt) Hinweis: Eine Gebührenbefreiung kann nur erfolgen, wenn die erforderliche Frist von 4 Wochen eingehalten wird. Seite 5 von 6 Stand: 29.07.2015 XII. Versicherung Wird nur benötigt bei: - Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder - öffentlichen Veranstaltungen, auch auf privater Fläche oder - Aufstellen von Verkehrszeichen oder - Anbringen von Werbebannern. Der Nachweis über eine, alle Maßnahmen der Veranstaltung einschließenden, gültigen Veranstaltungsversicherung oder einer gleichgestellten Versicherung ist bei Antragstellung im Original unbedingt vorzulegen. Mir (uns) ist bekannt, dass die erforderlichen Genehmigungen im Einzelnen gebührenpflichtig sind. Sollte die Veranstaltung nach erfolgter Genehmigung nicht stattfinden, habe(n) ich (wir) keinen Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren (§1 Abs. 1 HVwKostG). _______________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ Datum und Unterschrift des Veranstalters Datum und Unterschrift des Verantwortlichen Seite 6 von 6 Stand: 29.07.2015
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