Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung
Ansprechpartner:
Ordnungsamt Offenbach, Abt. 1
z. Hd. Herr Rüsch
Berliner Str. 60, Zimmer: 12 10
Tel.: (069) 80 65 – 25 59
Fax.: (069) 80 65 – 23 19
E-mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Fr., 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 10:00 – 12:00 und 15:00 – 18:00 Uhr
Bitte beachten!
Anträge sind mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an das Ordnungsamt
einzureichen.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und werden an Sie zurückgesandt.
Unbedingt erforderlich ist ein maßstäblicher Freiflächenplan (M. 1:250), in dem die Rettungswege
eingetragen sind.
Bei verspätet eingegangenen Anträgen und fehlendem Plan können wir nicht gewährleisten, dass die
Bearbeitung in Ihrem Sinne erledigt werden kann.
Die persönliche Vorsprache wird empfohlen
I. Allgemeines
Veranstalter:
Anschrift:
Telefon / Telefax / E-Mail:
Verantwortliche Person (muss volljährig und bei der Veranstaltung vor Ort sein)
Anschrift:
Mobil-Rufnummer / Telefon / E-Mail:
Bezeichnung oder Name der Veranstaltung:
Ort der Veranstaltung ( Falls keine Postanschrift, genaue Lagebezeichnung, Flur, Flurstück):
Datum der Veranstaltung:
Voraussichtliche Teilnehmerzahl:
Seite 1 von 6
Stand: 29.07.2015
II. A
Alkoholische Getränke
Werden Sie alkoholische Getränke verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit
Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer)
 Nein
 Ja
II. B
Alkoholfreie Getränke
Werden Sie alkoholfrei Getränke verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit
Vor- und Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer)
 Nein
 Ja
II. C
Speisen
Werden Sie Speisen verkaufen? (Bei mehreren Ständen bitte separate Auflistung mit Vor- und
Nachname, gegebenenfalls Firmierung lt. Eintrag, Anschrift und Telefonnummer)
 Nein
 Ja
II. D
Kostenfreie Abgabe von Speisen und Getränken
Werden sie kostenfrei abgeben?
Speisen
Alkoholfreie Getränke
Alkoholische Getränke
 Nein
 Nein
 Nein
 Ja
 Ja
 Ja
III.
Plakate
Möchten Sie für Ihre Veranstaltung mit Plakaten werben?
Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Offenbach, karitative Institutionen und städtische
Ämter/Gesellschaften stellen einen formlosen Plakatierungsantrag bitte bei dem des Amtes für Kultur& Sportmanagement unter der Rufnummer: 069 / 80 65 – 23 60 oder E-Mail: [email protected].
Gewerbliche Veranstalter wenden Sie sich bitte an die Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
unter der Rufnummer: 069 / 15 43 - 0 oder E-Mail: [email protected].
IV.
Musik / Moderation / Ansprachen / Durchsagen
Wird Live-Musik dargeboten?
 Nein
 Ja
Wird Musik von Tonträgern dargeboten?
 Nein
 Ja
Seite 2 von 6
Stand: 29.07.2015
Wird Moderation / Ansprachen / Durchsagen über Lautsprecher dargeboten?
 Nein
 Ja
Werden Verstärker benutzt?
 Nein
 Ja
V.
Veranstaltungszeit(en)
Datum:
Uhrzeit: von
bis
VI.
Nutzung öffentlicher Fläche
Wird öffentliche Fläche genützt?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
- ist ein(e) Plan / Skizze beizufügen
- siehe Punkt Versicherung
- ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis
gegebenenfalls mit sofortiger Wirkung, beim vorliegenden nachvollziehbarer Gründe, widerrufen
werden kann. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
- eine Kaution kann Bestandteil der Auflagen werden.
VII.
Straßensperrung / mobiles Haltverbot
Wird eine Straßensperrung oder ein mobiles Haltverbot benötigt?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
- ist ein(e) Plan / Skizze beizufügen
- siehe Punkt Versicherung
VIII.
Aufstellen von Fliegenden Bauten (§ 68 HBO) - Bühnen, Zelte, Fahrgeschäfte Werden Bühnen aufgestellt?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich:
- die Bühnenfläche größer als 100 m²,
- die Fußbodenhöhe mehr als 1,50 m über der Geländehöhe,
Seite 3 von 6
Stand: 29.07.2015
- die Überdachung bzw. sonstige Aufbauten mehr als 5 m über Geländehöhe sind.
Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten).
Anzahl der abnahmepflichtigen Bühnen:
Bruttogrundfläche der Bühne:
m²
Datum
Uhrzeit
Uhrzeit
Aufbauzeiten:
am
von
bis
Abbauzeiten:
am
von
bis
Werden Zelte aufgestellt?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich:
- die Bruttogrundfläche eines einzelnen Zeltes größer als 100 m² (ausgenommen Sanitätszelte) ist.
Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten).
Anzahl der abnahmepflichtigen Zelte:
Bruttogrundfläche der Zelte:
m²
Aufbauzeiten:
Datum
am
Uhrzeit
von
Uhrzeit
bis
Abbauzeiten:
am
von
bis
Werden Fahrgeschäfte betrieben /aufgestellt?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
Nur unter folgenden Voraussetzungen ist eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich:
- Fahrgeschäfte über 5 m Höhe, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mehr
als 1 Meter/Sekunde haben..
Ist eine bauaufsichtliche Abnahme erforderlich?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
muss/müssen das/die Prüfbuch -bücher bei der Abnahme vorliegen (bitte Abnahmezeiten beachten).
Seite 4 von 6
Stand: 29.07.2015
Anzahl der abnahmepflichtigen Fahrgeschäfte:
Höhe:
m
Aufbauzeiten:
Datum
am
Abbauzeiten:
am
Uhrzeit
von
Uhrzeit
bis
von
bis
Abnahmezeiten durch das Bauaufsichtsamt:
werktäglich:
Montag – Donnerstag von: 08:00 bis 16:00 Uhr und
Freitag von: 08:00 bis 10:00 Uhr
Falls eine Abnahme durch das Bauaufsichtsamt erforderlich wird, teilen Sie uns bitte, unter
Berücksichtigung der Abnahmezeiten, Ihren terminlichen Wunsch mit.
Datum:
Uhrzeit: von
bis
IX.
Abfallentsorgung
Durch welche Maßnahmen wir die ordnungsgemäße Abfall/Abwasserentsorgung gewährleistet
X.
Toilettenanzahl
Werden Sie Toiletten bereitstellen, wenn ja, wieviel?
Toiletten:
Behindertentoiletten:
XI.
Für Vereine und gemeinnützige Institutionen
Sind Sie als gemeinnütziger Verein, mit Sitz in Offenbach, beim Amtsgericht Offenbach am Main
eingetragen?
 Nein
 Ja
Wenn ja,
Liegt die gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Offenbach dem Ordnungsamt vor?
 Nein (bitte bezüglich einer evtl. Gebührenbefreiung schnellstmöglich nachreichen)
 Ja
Werden Sie bei Ihrer Veranstaltung branntweinhaltige Mixgetränke (Alcopops) abgeben?
 Nein
 Ja
(eine Gebührenbefreiung wird dann nicht gewährt)
Hinweis:
Eine Gebührenbefreiung kann nur erfolgen, wenn die erforderliche Frist von 4 Wochen eingehalten
wird.
Seite 5 von 6
Stand: 29.07.2015
XII.
Versicherung
Wird nur benötigt bei:
- Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder
- öffentlichen Veranstaltungen, auch auf privater Fläche oder
- Aufstellen von Verkehrszeichen oder
- Anbringen von Werbebannern.
Der Nachweis über eine, alle Maßnahmen der Veranstaltung einschließenden, gültigen
Veranstaltungsversicherung oder einer gleichgestellten Versicherung ist bei Antragstellung im
Original unbedingt vorzulegen.
Mir (uns) ist bekannt, dass die erforderlichen Genehmigungen im Einzelnen gebührenpflichtig sind.
Sollte die Veranstaltung nach erfolgter Genehmigung nicht stattfinden, habe(n) ich (wir) keinen
Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren (§1 Abs. 1 HVwKostG).
_______________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
Datum und Unterschrift des Veranstalters
Datum und Unterschrift des Verantwortlichen
Seite 6 von 6
Stand: 29.07.2015