Eingangsvermerk Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin Amt für Kreisentwicklung - untere Denkmalschutzbehörde Standort Anklam* Demminer Straße 71 - 74 17389 Anklam Aktenzeichen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gemäß § 7 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern 1. Bauherr/ Vertreter Bauherren–Gemeinschaft/Antragsteller genaue Anschrift Telefon 2. Grundstück- Fax genaue Anschrift Gemarkung (en) 3. E-Mail Denkmalbezeichnung Flur (en) Flurstück (e) Bezeichnung des Vorhabens 4. Beschreibung der geplanten Maßnahmen (inkl. Zeitraum der Ausführung) 5. Anlagen (sind zweifach einzureichen) Lageplan Zeichnung/en Leistungsverzeichnisse Flurkartenauszug Gutachten Firmenangebote Denkmalpflegerische Zielstellung Fotos Ort, Datum Löschen Unterschrift des Bauherrn/Antragsteller Speichern Drucken Standort Anklam* zuständig für die Anträge aus den Bereichen der nachfolgend aufgeführten Ämter, amtsfreien Städte und Gemeinden: - Amt Am Peenestrom Amt Jarmen-Tutow Amt Landhagen Amt Lubmin Amt Peenetal/Loitz Amt Usedom-Nord Amt Usedom-Süd Amt Züssow Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Hansestadt Anklam Anträge für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind direkt bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Greifswald zu stellen.
© Copyright 2024 ExpyDoc