Denkmalrechtliche Genehmigung Standort Anklam

Eingangsvermerk
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Landrätin
Amt für Kreisentwicklung
- untere Denkmalschutzbehörde Standort Anklam*
Demminer Straße 71 - 74
17389 Anklam
Aktenzeichen
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
gemäß § 7 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
1.
Bauherr/ Vertreter Bauherren–Gemeinschaft/Antragsteller
genaue Anschrift
Telefon
2.
Grundstück-
Fax
genaue Anschrift
Gemarkung (en)
3.
E-Mail
Denkmalbezeichnung
Flur (en)
Flurstück (e)
Bezeichnung des Vorhabens
4.
Beschreibung der geplanten Maßnahmen (inkl. Zeitraum der Ausführung)
5.
Anlagen (sind zweifach einzureichen)
Lageplan
Zeichnung/en
Leistungsverzeichnisse
Flurkartenauszug
Gutachten
Firmenangebote
Denkmalpflegerische Zielstellung
Fotos
Ort, Datum
Löschen
Unterschrift des Bauherrn/Antragsteller
Speichern
Drucken
Standort Anklam* zuständig für die Anträge aus den Bereichen der nachfolgend aufgeführten Ämter,
amtsfreien Städte und Gemeinden:
-
Amt Am Peenestrom
Amt Jarmen-Tutow
Amt Landhagen
Amt Lubmin
Amt Peenetal/Loitz
Amt Usedom-Nord
Amt Usedom-Süd
Amt Züssow
Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
Hansestadt Anklam
Anträge für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind direkt bei der unteren
Denkmalschutzbehörde der Stadt Greifswald zu stellen.