Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg

Der Präsident des
Oberverwaltungsgerichts
Mecklenburg-Vorpommern
- Die Pressesprecherin -
Greifswald, den 23. August 2016
PRESSEMITTEILUNG
Beschwerde der Stadt Anklam in Sachen „Volkshaus“ erfolglos
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde
der Stadt Anklam zurückgewiesen (2 M 362/16).
Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 15. August 2016 die Stadt Anklam im Wege der
einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Kreisverband Vorpommern-Greifswald der Alternative
für Deutschland (AfD) die Mehrzweckhalle „Volkshaus“ Anklam am 26. August 2016 zur
Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen.
Die dagegen eingelegte Beschwerde hat keinen Erfolg.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts genügt die Beschwerdebegründung nicht den
gesetzlichen Anforderungen, da sie sich nicht hinreichend mit der Argumentation des angegriffenen
Beschlusses auseinandersetzt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Im Auftrag
Danter
stellv. Pressesprecher OVG
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald
Tel. (03834) 890-50, Fax (03834) 890-539
Pressedezernentin: Richterin am Oberverwaltungsgericht Dorothea ter Veen, Tel. (03834) 890-611
Stellvertreter: Richter am Oberverwaltungsgericht Kai Danter, Tel (03834) 890 632
e-Mail: [email protected]