Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern - Die Pressesprecherin - Greifswald, den 23. August 2016 PRESSEMITTEILUNG Beschwerde der Stadt Anklam in Sachen „Volkshaus“ erfolglos Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Stadt Anklam zurückgewiesen (2 M 362/16). Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 15. August 2016 die Stadt Anklam im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Kreisverband Vorpommern-Greifswald der Alternative für Deutschland (AfD) die Mehrzweckhalle „Volkshaus“ Anklam am 26. August 2016 zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Die dagegen eingelegte Beschwerde hat keinen Erfolg. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts genügt die Beschwerdebegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen, da sie sich nicht hinreichend mit der Argumentation des angegriffenen Beschlusses auseinandersetzt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Im Auftrag Danter stellv. Pressesprecher OVG Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald Tel. (03834) 890-50, Fax (03834) 890-539 Pressedezernentin: Richterin am Oberverwaltungsgericht Dorothea ter Veen, Tel. (03834) 890-611 Stellvertreter: Richter am Oberverwaltungsgericht Kai Danter, Tel (03834) 890 632 e-Mail: [email protected]
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