und Schulbesuchs bei ansteckenden Krankheiten

Regelung des Kindertagesstätten - und Schulbesuchs bei ansteckenden Krankheiten
Liebe Eltern,
oft ist es schwierig zu entscheiden, wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in den Kindergarten oder in
die Schule darf.
Hierzu gibt es jedoch Richtlinien. Generell dürfen Kinder nicht den Kindergarten oder die Schule besuchen,
wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Darüber hinaus müssen Sie als Eltern die Kindertagesstätte
bzw. Schule darüber informieren, um welche Erkrankung es sich handelt.
In diesem Merkblatt finden Sie eine Tabelle, die anhand der Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (§ 34)
erstellt wurde. Über diese gesetzlich geregelten Vorgaben hat Sie die Kindertagesstätte oder die Schule bei der
Aufnahme Ihres Kindes informiert und Sie haben das Dokument „Belehrung für Sorgeberechtigte“ unterzeichnet. Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, die Ansteckungsgefahr für andere Kinder, Familienmitglieder, Erzieher/-innen und Lehrer/- innen zu reduzieren und zu verhindern, dass sich Erkrankungen weiterverbreiten.
Durch den engen Kontakt werden Krankheitserreger in Kindergärten und Schulen leicht verbreitet. Die unten
aufgeführten Krankheiten können im Kindesalter jedoch besonders schwer verlaufen und zu Komplikationen
und/oder bleibenden Schäden führen. Durch Einhaltung der Richtlinien gelingt es, eine Weiterverbreitung von
Krankheiten zu verzögern oder ganz zu verhindern.
Bitte entnehmen Sie der Tabelle, wann Ihr Kind nach einer Erkrankung die Kindertagesstätte oder Schule wieder besuchen darf.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Portastr.13, 32423 Minden
Telefon: 0571 807 28340
weitere Informationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
www.bzga.de, www.infektionsschutz.de, www.wir-gegen-viren.de, www.impfen-info.de
Universitätsklinikum Bonn
Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit: www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
Quelle:
Merkblatt des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen Infektionsschutz und Hygiene
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung
-2-
-2-
Erkrankung
Inkubationszeit
Wiederzulassung
des erkrankten Kindes
Auflagen
für Kontaktpersonen
3-Tage-Fieber
1 – 2 Wochen
24 h fieberfrei
Nein
Ansteckende
Bindehautentzündung
5 – 12 Tage
Wenn kein Sekret und
keine Rötung mehr zu sehen ist
Nein
EHEC
2 – 10 Tage
Genesung und 3 negative
Stuhlproben, Attest erforderlich
ggf. Rücksprache
mit Gesundheitsamt
Erkältungskrankheiten
ohne Fieber
Kein Ausschlussgrund
Nein
Fieber („grippale Infekte“)
(Körpertemperatur >38°C)
24 h fieberfrei
Nein
Hand-Mund-Fuß-Krankheit
4 – 7 Tage
Genesung
Nein
Hepatitis A und E
15 – 50 Tage
1 Woche nach Gelbfärbung Haut und
Augen
Nein, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt , ggf. Impfung
Haemophilus influenza B (Hib)
2 – 5 Tage
Genesung
Nein, evtl. Antibiotikum
erforderlich, Impfschutz überprüfen und
ggf. aktualisieren
Impetigo contagiosa
(Borkenflechte)
2 – 10 Tage
24 h nach Antibiotikagabe,
sonst nach Abheilen,
Attest erforderlich
Nein
Influenza („Grippe“)
1 – 2 Tage
Genesung
Nein
Keuchhusten (Pertussis)
7 – 20 Tage
Nach 5 Tagen Antibiotikagabe,
ohne Antibiotikum nach 3 Wochen
Nein, (bei Husten: Vorstellung beim
Kinderarzt), evtl. Antibiotikum
erforderlich, Impfschutz überprüfen und
ggf. aktualisieren
Nach 1. Behandlung, siehe LäuseBroschüre des
Gesundheitsamtes Nein
Nein
Nach Therapie und Abheilen,
Attest erforderlich
Nein, aber ggf. Untersuchung nach
Rücksprache Gesundheitsamt
erforderlich
Kopfläuse
Krätze (Scabies)
14 – 42 Tage
Magen-Darm-Erkrankungen
· Norovirus
· Rotavirus
· Salmonellen
· Campylobacter
· Unbekannter Erreger
1 – 2 Tage
1 – 3 Tage
6 – 72 Stunden
1 – 10 Tage
Masern
8 – 14 Tage
Frühestens 5 Tage nach Beginn
des Ausschlags
Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren, bei fehlendem Impfschutz nach
14 Tagen
Meningitis
(Meningokokken)
2 – 10 Tage
Genesung
Nein, evtl. Antibiotikum und/oder Impfung erforderlich, Rücksprache
mit Gesundheitsamt
Mumps
12 – 25 Tage
Nach Heilung und frühestens
9 Tage nach Beginn
der Drüsenschwellung
Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren, bei fehlendem Impfschutz nach
18 Tagen
Mundfäule (aphtöse Stomatitis)
2 – 12 Tage
Genesung
Nein
Pfeiffersches Drüsenfieber
7 – 30 Tage
Genesung
Nein
Ringelröteln
7 – 14 Tage
Beginn des Ausschlags
Nein
Röteln
14 – 21 Tage
Genesung
Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren
Scharlach, Streptokokken AMandelentzündung
1 – 3 Tage
Nach 2 Tagen Antibiotikagabe,
ohne Antibiotikum nach Genesung
Nein
Windpocken
8 – 28 Tage
Abheilung des Ausschlags
Nein, Impfschutz überprüfen und ggf.
aktualisieren
onen
Nein
Frühestens 48 h nach
letztem Erbrechen oder Durchfall