Regelung des Kindertagesstätten - und Schulbesuchs bei ansteckenden Krankheiten Liebe Eltern, oft ist es schwierig zu entscheiden, wann ein Kind nach einer Erkrankung wieder in den Kindergarten oder in die Schule darf. Hierzu gibt es jedoch Richtlinien. Generell dürfen Kinder nicht den Kindergarten oder die Schule besuchen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Darüber hinaus müssen Sie als Eltern die Kindertagesstätte bzw. Schule darüber informieren, um welche Erkrankung es sich handelt. In diesem Merkblatt finden Sie eine Tabelle, die anhand der Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (§ 34) erstellt wurde. Über diese gesetzlich geregelten Vorgaben hat Sie die Kindertagesstätte oder die Schule bei der Aufnahme Ihres Kindes informiert und Sie haben das Dokument „Belehrung für Sorgeberechtigte“ unterzeichnet. Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, die Ansteckungsgefahr für andere Kinder, Familienmitglieder, Erzieher/-innen und Lehrer/- innen zu reduzieren und zu verhindern, dass sich Erkrankungen weiterverbreiten. Durch den engen Kontakt werden Krankheitserreger in Kindergärten und Schulen leicht verbreitet. Die unten aufgeführten Krankheiten können im Kindesalter jedoch besonders schwer verlaufen und zu Komplikationen und/oder bleibenden Schäden führen. Durch Einhaltung der Richtlinien gelingt es, eine Weiterverbreitung von Krankheiten zu verzögern oder ganz zu verhindern. Bitte entnehmen Sie der Tabelle, wann Ihr Kind nach einer Erkrankung die Kindertagesstätte oder Schule wieder besuchen darf. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Portastr.13, 32423 Minden Telefon: 0571 807 28340 weitere Informationen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de, www.infektionsschutz.de, www.wir-gegen-viren.de, www.impfen-info.de Universitätsklinikum Bonn Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit: www.hygiene-tipps-fuer-kids.de Quelle: Merkblatt des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen Infektionsschutz und Hygiene http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung -2- -2- Erkrankung Inkubationszeit Wiederzulassung des erkrankten Kindes Auflagen für Kontaktpersonen 3-Tage-Fieber 1 – 2 Wochen 24 h fieberfrei Nein Ansteckende Bindehautentzündung 5 – 12 Tage Wenn kein Sekret und keine Rötung mehr zu sehen ist Nein EHEC 2 – 10 Tage Genesung und 3 negative Stuhlproben, Attest erforderlich ggf. Rücksprache mit Gesundheitsamt Erkältungskrankheiten ohne Fieber Kein Ausschlussgrund Nein Fieber („grippale Infekte“) (Körpertemperatur >38°C) 24 h fieberfrei Nein Hand-Mund-Fuß-Krankheit 4 – 7 Tage Genesung Nein Hepatitis A und E 15 – 50 Tage 1 Woche nach Gelbfärbung Haut und Augen Nein, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt , ggf. Impfung Haemophilus influenza B (Hib) 2 – 5 Tage Genesung Nein, evtl. Antibiotikum erforderlich, Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren Impetigo contagiosa (Borkenflechte) 2 – 10 Tage 24 h nach Antibiotikagabe, sonst nach Abheilen, Attest erforderlich Nein Influenza („Grippe“) 1 – 2 Tage Genesung Nein Keuchhusten (Pertussis) 7 – 20 Tage Nach 5 Tagen Antibiotikagabe, ohne Antibiotikum nach 3 Wochen Nein, (bei Husten: Vorstellung beim Kinderarzt), evtl. Antibiotikum erforderlich, Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren Nach 1. Behandlung, siehe LäuseBroschüre des Gesundheitsamtes Nein Nein Nach Therapie und Abheilen, Attest erforderlich Nein, aber ggf. Untersuchung nach Rücksprache Gesundheitsamt erforderlich Kopfläuse Krätze (Scabies) 14 – 42 Tage Magen-Darm-Erkrankungen · Norovirus · Rotavirus · Salmonellen · Campylobacter · Unbekannter Erreger 1 – 2 Tage 1 – 3 Tage 6 – 72 Stunden 1 – 10 Tage Masern 8 – 14 Tage Frühestens 5 Tage nach Beginn des Ausschlags Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren, bei fehlendem Impfschutz nach 14 Tagen Meningitis (Meningokokken) 2 – 10 Tage Genesung Nein, evtl. Antibiotikum und/oder Impfung erforderlich, Rücksprache mit Gesundheitsamt Mumps 12 – 25 Tage Nach Heilung und frühestens 9 Tage nach Beginn der Drüsenschwellung Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren, bei fehlendem Impfschutz nach 18 Tagen Mundfäule (aphtöse Stomatitis) 2 – 12 Tage Genesung Nein Pfeiffersches Drüsenfieber 7 – 30 Tage Genesung Nein Ringelröteln 7 – 14 Tage Beginn des Ausschlags Nein Röteln 14 – 21 Tage Genesung Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren Scharlach, Streptokokken AMandelentzündung 1 – 3 Tage Nach 2 Tagen Antibiotikagabe, ohne Antibiotikum nach Genesung Nein Windpocken 8 – 28 Tage Abheilung des Ausschlags Nein, Impfschutz überprüfen und ggf. aktualisieren onen Nein Frühestens 48 h nach letztem Erbrechen oder Durchfall
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