Betreuungsvollmacht und Finanzierungsvermittlungsauftrag

Betreuungsvollmacht und
Finanzierungsvermittlungsauftrag
Herr/Frau/Eheleute:
-nachfolgend Auftraggeber genanntbeauftragt/beauftragen hiermit die Firma Hansmann & Jörger wie folgt:
1.
Der Auftraggeber beauftragt die Firma Hansmann & Jörger zur Ausarbeitung eines Baufinanzierungsgutachtens. Ferner
wird die Firma Hansmann & Jörger mit der Darlehensbeantragung sowie mit der Abwicklung der Finanzierung bis zur
kompletten Restauszahlung der Darlehen, beauftragt.
2.
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma Hansmann & Jörger, ihn gegenüber Banken, Bausparkassen, Versicherungen
und allen sonstigen Instituten, die zu einer reibungslosen Darlehensbeschaffung erforderlich sind, zu vertreten und die
dazu erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen für ihn abzugeben.
3.
Die Vollmacht ermächtigt insbesondere zur:
• Grundbucheinsicht einschließlich ggf. des Rechts zur Anforderung von Originalen, Abschriften der Kopien in beglaubigter oder unbeglaubigter Form aus dem Grundbuch.
• Vorbereitung ( kein Abschluß ) von Schriftsätzen und Verträgen aller Art bis zur Unterschriftsreife
• Einholung und Erteilung von sachdienlichen Auskünften in mündlicher und/oder schriftlicher Form
• Anforderung von Unterlagen aus Vorgängen, die in irgendeiner Weise mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen
könnten
• Einholung von Auskünften über Konten bei Banken, Bausparkassen und Versicherungen, die im Zusammenhang
mit der Baufinanzierung stehen
4.
Der gesamte Schriftwechsel ist über die Firma Hansmann & Jörger zu führen bzw. die Firma über den jeweiligen Bearbeitungsstand in Kenntnis zu setzen.
5.
Eine verbindliche Darlehenszusage kann ausschließlich durch den Darlehensgeber erfolgen.
6.
Die rechtsverbindlichen Darlehensbedingungen entnehmen Sie bitte den Darlehenszusagen der jeweiligen Finanzierungsinstitute.
Die Firma Hansmann & Jörger gibt lediglich die Unterlagen des Auftraggebers weiter und ist zu eigenen Nachforschungen nicht
verpflichtet. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor der Weiterleitung und Bearbeitung selbst zu überprüfen und ist verpflichtet,
wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Die Firma Hansmann & Jörger erhält von dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung für die Abwicklung der Baufinanzierung. Die
Höhe der Vergütung ist im Finanzierungsgutachten separat aufgeführt. Die Vergütung ist fällig bei Erteilung der rechtsverbindlichen
Darlehenszusage des Darlehensgebers.
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Mit diesen Regelungen erkläre/n ich/wir/uns hiermit ausdrücklich einverstanden.
Ort/Datum Unterschrift Auftraggeber
Unterschrift
Bertram Jörger – Firmeninhaber -