Ratsnotizen vom 10. November 2015: Bekanntgabe eines nichtöffentlichen Beschlusses bezüglich eines Baugesuchs im Gewann Schafäcker Bürgermeister Altenberger gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 8.10.2015 entschieden hat, gegen eine Baugenehmigung im Gewann Schafäcker Widerspruch einzulegen und die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das Landratsamt nicht zu akzeptieren. Ferner wurde beschlossen per Eilantrag einen Baustopp beim Verwaltungsgericht Stuttgart zu erwirken. Weder dem Gemeinderat noch der Verwaltung sei es auf der Basis der im Baugenehmigungsverfahren vom Bauherrn gemachten Angaben möglich, die Privilegierung der Nebenerwerbslandwirtschaft zu überprüfen. Nachdem das Vorliegen eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebs jedoch von fachkundiger Stelle bestätigt wurde, musste die Verwaltung nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2012 damit rechnen, dass grundsätzlich bestehende Nachweispflichten des Bauherrn für die Genehmigungsfähigkeit reduziert wären. Nachdem bei einem Vorgehen gegen die Baugenehmigung auf die Gemeinde möglicherweise Schadensersatzansprüche oder Entschädigungsansprüche zukommen können, hatte der Bürgermeister die Pflicht, dem Gemeinderatsbeschluss zu widersprechen, um Nachteile von der Gemeinde abzuwehren. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.10.2015 entschieden, bei seinem ursprünglichen Beschluss zu bleiben und den Widerspruch des Bürgermeisters zurückzuweisen. Aussichtsplattform „Sieben Linden“ noch nicht entschieden In der Sitzung wurden der Öffentlichkeit die Überlegungen zum Bau einer Aussichtsplattform im Bereich „Sieben Linden“ vorgestellt. Beigeordneter Schaal ging in der Einführung u.a. darauf ein, dass die Workshopgruppe „Aktiv und Natur“ mit 18 Teilnehmern im Rahmen der ikG mehrheitlich die Auffassung vertrat, dass das Naturdenkmal „Sieben Linden“ in der jetzigen Form belassen werden sollte. Hierüber entscheide jedoch letztendlich der Gemeinderat als gewählte Vertreter der Bürgerschaft. Ausführlich erläuterten die Planer Prof. Peter Cheret und Dipl. Ing. Andreas Keil vom Ingenieurbüro „schlaich bergermann partner“ ihre Ideen. Im Rahmen eines bürointern ausgeschriebenen Wettbewerbs, an dem sich 34 Mitarbeiter beteiligten, wurden 5 Entwürfe in die engere Wahl genommen und in der Sitzung des Gemeinderats anhand von Modellen veranschaulicht. Der Siegerentwurf erscheint leicht und transparent. Selbst während der Bauarbeiten würde nur punktuell und minimal in das Naturdenkmal „Sieben Linden“ eingegriffen. Gleichzeitig würde der Ort durch den Steg aufgewertet und erlebbar. Detailliert wurden auch die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der artenschutzrechtlichen Untersuchung erläutert. Nach einer ersten Einschätzung des Gutachters erscheint der Eingriff in die Natur durch den geplanten Steg vertretbar. Eine abschließende Beurteilung kann allerdings erst im Rahmen des konkreten Bauantrags erfolgen. Teile des Gremiums sprachen sich gegen die Veränderung am Naturdenkmal „Sieben Linden“ aus. Der Eingriff in das Naturdenkmal sei zu groß. Der Steg locke zu viele Besucher an, was dem Gesamtbereich abträglich sei. Andere Mitglieder des Gremiums sahen hingegen in dem Steg eine Bereicherung und Attraktion, die zusätzliche Gäste in die Natur und speziell nach Kernen im Remstal ziehe. In den Beratungen und im Vorfeld der Sitzung wurden überdies alternative Standorte diskutiert. Bürgermeister Stefan Altenberger vertagte die Entscheidung und sprach sich dafür aus, das Für und Wider nochmals abzuwägen. Erst danach soll eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Kurzfristige Erstunterbringung im Kreis benötigt Das Landratsamt hat die Kommunen im Kreis dringend gebeten, Sporthallen zu melden, die sich für die kurzfristige Notunterbringung von Flüchtlingen eignen würden. Der Flüchtlingsstrom reißt nicht ab und in der nun kommenden kalten Jahreszeit ist ein Dach über dem Kopf umso wichtiger. Die Verwaltung und der Gemeinderat machten sich die Entscheidung nicht leicht. Es wurden verschiedene Hallenbelegungen geprüft und auch Privateigentum sowie vereinseigene Hallen wurden angefragt. Schlussendlich wurde nach Abwägung der Argumente die Turnhalle der Haldenschule vom Gremium als die am einfachsten realisierbare Notunterkunft gesehen. Die Halle hat den Vorteil, dass sie vom Schulgebäude abgetrennt und die nötige Infrastruktur, wie WCs und Duschen, vorhanden ist. Etwa 50 Flüchtlinge könnten dort untergebracht werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc