BOXER-KLUB E.V. * SITZ MÜNCHEN * GEGR. 1895 * IM VDH § 1 Die Ausstellung ist vom Boxer-Klub E.V., Sitz München, im VDH anerkannt. Zugelassen sind nur Boxer, die In ein anerkanntes Rassezuchtbuch eingetragen sind. Kranke, krankheitsverdächtige und mit Ungeziefer behaftete Boxer werden abgewiesen, sowie solche mit Hodenfehlern. Die Entscheidung steht allein dem Tierarzt zu, dem alle Hunde am Eingang vorzuführen sind. Wer kranke Hunde einbringt, haftet für die Folgen, die dadurch entstehen. 5 2 Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühren und zur Anerkennung der Ausstellungsordnung. Erfolgte Anmeldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe der Gründe zurückzuweisen. Erfüllungs- und Zahlungsort Ist der Ort der Ausstellung. § 3 Jeder Boxer muß zur Zeit der Abmeldung Eigentum des Ausstellers sein und ist nur unter dem Im Zuchtbuch eingetragenem Namen anzumelden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt oder Eingriffe macht, die geeignet sind, den Richter zu täuschen, geht zuerkannter Preise verlustig und Ist von weiteren anerkannten Veranstaltungen ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für den, der einen Preisrichter beleidigt oder dessen Werturteil öffentlich kritisiert. Das Werturteil des Preisrichters ist unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter vorgetragen werden, der dann die Angelegenheit zu klaren hat. Wer gegen diese Ausstellungsordnung verstößt, kann von allen Ausstellungen ausgesperrt werden. § 4 Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Katalog zu bezahlen, der am Tag der Ausstellung bezogen werden kann. Aussteller, die nach beendigtem Einlaß der Boxer den Katalog nicht abgeholt haben, haben keinen Anspruch auf Nachlieferung. § 5 Die Boxer sind persönlich und zur festgesetzten Zeit einzuliefern. Für jeden gemeldeten Boxer hat eine Person freien Einlaß. Bissige Boxer sind Im Meldeschein als solche zu bezeichnen und während der Ausstellung mit Maulkorb zu versehen. Der Boxerbesitzer haftet selbst für alle Schäden, die ihre Boxer anrichten, nach dem BGB § 6 Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anordnung vorzulegen. Bei Gebrauchshunden sind die Leistungsurkunden mitzubringen. § 7 Boxer, die nicht gemeldet oder nicht angenommen wurden, dürfen nicht eingebracht werden. § 8 Die Entfernung ausgestellter Boxer darf nicht vor Ausstellungsschluß erfolgen. Wer eigenmächtig Boxer entfernt, geht zuerkannter Preise verlustig und wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen. §9 Für rechzeitige Vorführung der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich. § 10 Die Zuchtschauleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter außer für Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Hierfür muß die persönliche Haftpflicht des Hundehalters und Hundebesitzers eintreten. § 11 Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernung von der Ausstellung und Verlust zuerkannter Preise zur Folge. § 12 Kann Im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden, auch nicht auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der eingesandten Nenngebühren zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden. Weitere Bestimmungen finden Sie im Programm DER KALLETALER TRABERPOKAL - wird zum 14. Mal ausgetragen Ausstellungsordnung Die Gruppe Kalletal www.boxerklub-kalletal.de lädt ein zur Spezial-Rassehundeausstellung für Deutsche Boxer 16. August 2015 auf dem Übungsgelände in Kalletal-Erder Zuchtrichter: Frau Birgit Achterhold - Rüden Herr Uwe Werner - Hündinnen Austellungsleitung: Jürgen Poethke An der Weser 29 32689 Kalletal - Erder Tel: 05733 95 288 E-Mail: [email protected] Meldestelle: Luise Poethke, An der Weser 29, 32689 Kalletal - Erder Tel.: 05733 95 288 * Fax: 05733 955 31 Handy: 0151 141 28 592 E-Mail: [email protected] Meldegeld: Boxer-Klub, Sparkasse Schaumburg/Lippe KTO: 332842236 BLZ 255 514 80 oder V-Scheck mit der Meldung Vet. Pol. Bestimmungen Dem Amtstierarzt ist der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung beim Einlass vorzulegen - dies gilt für alle Hunde. Die Tollwutimpfung muss vor 30 Tagen erfolgt und darf nicht älter als 11 Monate sein. Aus dem Ausland zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung. Die Zufahrt ist ausgeschildert. Anfahrtskizze auf Anfrage. Die Annahme der Meldung wird durch einen Brief bestätigt. Wir bitten, die im Brief bestätigten Meldeangaben zu überprüfen. Titel-Anwartschaften und Medaillen werden nach den jeweiligen Bestimmungen vergeben Jeder platzierte Boxer erhält einen Pokal. Alle eine Urkunde und Erinnerungsgabe Vom Boxer-Klub E.V. Sitz München und vom VDH geschützt. Vergabe von VDH-Championats-Anwartschaften MELDESCHLUSS: Montag, den 10.08.2015 Einlaufnummer Bitte ausfüllen (Wird von der Meldestelle vergeben) (Und bitte, bitte deutlich schreiben) Rüde Hündin gelb gestromt Baby Jüngsten Jugend Zwischenkl. Offene Gebrauchsh. Sieger Veteranen Zuchtgruppe weiß Nachzuchtgruppe Bitte bei Meldung in der Gebrauchshundeklasse eine Kopie der Leistungskarte beilegen Name des Boxers Art Anerkannte Titel für die Siegerklasse ZB-Nummer Wurftag Ausbildungskennzeichen Eltern - Vater: ZB-Nummer Ausbildungskennzeichen Eltern - Mutter: ZB-Nummer Ausbildungskennzeichen Züchter: Name, Vorname Strasse PLZ Ort E-Mail ÜW Ort Fax 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 15,00 00,00 00,00 3,00 2,00 1,00 bar (Tageskasse) Wir bitten freundlichst um Beachtung: Beim Erreichen der zulässigen Meldezahl wird der Meldeschluß vorgezogen. Wir bitten deshalb um frühzeitige Meldung Zwinger/Vater-/Muttertier bei Zucht- und Nachzuchtgruppen Strasse Scheck Gruppe Bitte geben Sie Ihre Kommunikationsdaten an, damit wir Sie evtl. erreichen können Züchter: Name, Vorname 15,00 15,00 Summe PLZ Telefon Babyklasse (3-6 Monate) Jüngsten (6-9 Monate) Jugend (9-18 Monate) Zwischenkl. (15-24 Monate) Offene (Ab 15 Monate) Gebrauchshunde Sieger (Ab 8 Jahre) Veteran Zuchtgruppe Nachzucht Grundgebühr für alle Boxer Katalog VDH-Beitrag Besitzer: Name, Vorname Strasse € PLZ Ort Zucht- oder Nachzuchtgruppen Drei oder mehr Boxer aus eigener Zucht, die in einer Klasse bei der Ausstellung gemeldet sein müssen, bzw. Vater- oder Muttertier mit mindestens fünf Nachkommen beiderlei Geschlechts. In der Siegerklasse eine Kopie der Champion-Urkunde, ggf. mit einer zusätzlichen Anwartschaft beilegen [email protected] 05733 95288 1 2 3 5 6 7 8 9 * 0 # 4 Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde Nach der Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland. 1. Ohren kupiert nach dem 01.01.87 2. Rute kupiert nach dem 01.06.98 Luise Poethke An der Weser 29 32689 Kalletal-Erder 05733 955 31 FAX Wir kommen mit einem Wohnmobil Datum: MELDESCHLUSS am Montag, den 10. August 2015 Unterschrift:
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