Die Gruppe - Boxerklub Kalletal

BOXER-KLUB E.V. * SITZ MÜNCHEN * GEGR. 1895 * IM VDH
§ 1 Die Ausstellung ist vom Boxer-Klub E.V., Sitz München, im VDH anerkannt.
Zugelassen sind nur Boxer, die In ein anerkanntes Rassezuchtbuch eingetragen sind.
Kranke, krankheitsverdächtige und mit Ungeziefer behaftete Boxer werden abgewiesen,
sowie solche mit Hodenfehlern. Die Entscheidung steht allein dem Tierarzt zu,
dem alle Hunde am Eingang vorzuführen sind. Wer kranke Hunde einbringt, haftet für die
Folgen, die dadurch entstehen.
5 2 Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühren und zur
Anerkennung der Ausstellungsordnung. Erfolgte Anmeldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe der Gründe
zurückzuweisen. Erfüllungs- und Zahlungsort Ist der Ort der Ausstellung.
§ 3 Jeder Boxer muß zur Zeit der Abmeldung Eigentum des Ausstellers sein und
ist nur unter dem Im Zuchtbuch eingetragenem Namen anzumelden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt oder Eingriffe
macht, die geeignet sind, den Richter zu täuschen, geht zuerkannter Preise verlustig
und Ist von weiteren anerkannten Veranstaltungen ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für
den, der einen Preisrichter beleidigt oder dessen Werturteil öffentlich kritisiert. Das Werturteil des Preisrichters ist unanfechtbar. Formelle Fehler müssen dem Ausstellungsleiter
vorgetragen werden, der dann die Angelegenheit zu klaren hat. Wer gegen diese Ausstellungsordnung verstößt, kann von allen Ausstellungen ausgesperrt werden.
§ 4 Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Katalog zu bezahlen, der am Tag der
Ausstellung bezogen werden kann. Aussteller, die nach beendigtem Einlaß der Boxer
den Katalog nicht abgeholt haben, haben keinen Anspruch auf Nachlieferung.
§ 5 Die Boxer sind persönlich und zur festgesetzten Zeit einzuliefern. Für jeden
gemeldeten Boxer hat eine Person freien Einlaß. Bissige Boxer sind Im Meldeschein als
solche zu bezeichnen und während der Ausstellung mit Maulkorb zu versehen. Der
Boxerbesitzer haftet selbst für alle Schäden, die ihre Boxer anrichten, nach dem BGB
§ 6 Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anordnung
vorzulegen. Bei Gebrauchshunden sind die Leistungsurkunden mitzubringen.
§ 7 Boxer, die nicht gemeldet oder nicht angenommen wurden, dürfen nicht eingebracht werden.
§ 8 Die Entfernung ausgestellter Boxer darf nicht vor Ausstellungsschluß erfolgen.
Wer eigenmächtig Boxer entfernt, geht zuerkannter Preise verlustig und wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.
§9
Für rechzeitige Vorführung der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.
§ 10 Die Zuchtschauleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter außer für
Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Hierfür muß die persönliche Haftpflicht des Hundehalters und Hundebesitzers eintreten.
§ 11 Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Dieser ist
unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen Entfernung von
der Ausstellung und Verlust zuerkannter Preise zur Folge.
§ 12 Kann Im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden, auch nicht auf
einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen
Teil der eingesandten Nenngebühren zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden.
Weitere Bestimmungen finden Sie im Programm
DER KALLETALER TRABERPOKAL - wird zum 14. Mal ausgetragen
Ausstellungsordnung
Die Gruppe
Kalletal
www.boxerklub-kalletal.de
lädt ein zur
Spezial-Rassehundeausstellung
für Deutsche Boxer
16. August 2015
auf dem Übungsgelände in Kalletal-Erder
Zuchtrichter:
Frau Birgit Achterhold - Rüden
Herr Uwe Werner - Hündinnen
Austellungsleitung:
Jürgen Poethke
An der Weser 29
32689 Kalletal - Erder
Tel: 05733 95 288
E-Mail: [email protected]
Meldestelle:
Luise Poethke,
An der Weser 29,
32689 Kalletal - Erder
Tel.: 05733 95 288 * Fax: 05733 955 31
Handy: 0151 141 28 592
E-Mail: [email protected]
Meldegeld:
Boxer-Klub, Sparkasse Schaumburg/Lippe
KTO: 332842236
BLZ 255 514 80
oder V-Scheck mit der Meldung
Vet. Pol. Bestimmungen
Dem Amtstierarzt ist der Impfpass mit
gültiger Tollwutimpfung beim Einlass
vorzulegen - dies gilt für alle Hunde.
Die Tollwutimpfung muss vor 30 Tagen
erfolgt und darf nicht älter als 11 Monate
sein. Aus dem Ausland zusätzlich eine
amtstierärztliche Bescheinigung.
Die Zufahrt ist ausgeschildert.
Anfahrtskizze auf Anfrage.
Die Annahme der Meldung wird durch
einen Brief bestätigt. Wir bitten, die
im Brief bestätigten Meldeangaben
zu überprüfen.
Titel-Anwartschaften und Medaillen
werden nach den jeweiligen Bestimmungen vergeben
Jeder platzierte Boxer erhält einen
Pokal. Alle eine Urkunde und
Erinnerungsgabe
Vom Boxer-Klub E.V. Sitz München
und vom VDH geschützt. Vergabe
von VDH-Championats-Anwartschaften
MELDESCHLUSS:
Montag, den 10.08.2015
Einlaufnummer
Bitte ausfüllen
(Wird von der Meldestelle vergeben)
(Und bitte, bitte deutlich schreiben)
Rüde
Hündin
gelb
gestromt
Baby
Jüngsten
Jugend
Zwischenkl.
Offene
Gebrauchsh.
Sieger
Veteranen
Zuchtgruppe
weiß
Nachzuchtgruppe
Bitte bei Meldung in der Gebrauchshundeklasse eine Kopie der Leistungskarte beilegen
Name des Boxers
Art
Anerkannte Titel für die Siegerklasse
ZB-Nummer
Wurftag
Ausbildungskennzeichen
Eltern - Vater:
ZB-Nummer
Ausbildungskennzeichen
Eltern - Mutter:
ZB-Nummer
Ausbildungskennzeichen
Züchter: Name, Vorname
Strasse
PLZ
Ort
E-Mail
ÜW
Ort
Fax
20,00
20,00
20,00
20,00
20,00
15,00
00,00
00,00
3,00
2,00
1,00
bar (Tageskasse)
Wir bitten freundlichst um Beachtung:
Beim Erreichen der zulässigen Meldezahl wird der Meldeschluß vorgezogen. Wir bitten deshalb um frühzeitige
Meldung
Zwinger/Vater-/Muttertier bei Zucht- und Nachzuchtgruppen
Strasse
Scheck
Gruppe
Bitte geben Sie Ihre Kommunikationsdaten an, damit wir Sie evtl. erreichen können
Züchter: Name, Vorname
15,00
15,00
Summe
PLZ
Telefon
Babyklasse (3-6 Monate)
Jüngsten (6-9 Monate)
Jugend
(9-18 Monate)
Zwischenkl. (15-24 Monate)
Offene
(Ab 15 Monate)
Gebrauchshunde
Sieger
(Ab 8 Jahre)
Veteran
Zuchtgruppe
Nachzucht
Grundgebühr für alle Boxer
Katalog
VDH-Beitrag
Besitzer: Name, Vorname
Strasse
€
PLZ
Ort
Zucht- oder Nachzuchtgruppen Drei oder mehr Boxer aus eigener Zucht, die in einer
Klasse bei der Ausstellung gemeldet sein müssen, bzw. Vater- oder Muttertier mit mindestens fünf Nachkommen beiderlei Geschlechts.
In der Siegerklasse eine Kopie der
Champion-Urkunde, ggf. mit einer
zusätzlichen Anwartschaft beilegen
[email protected]
05733 95288
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Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende
Hunde aus dem In- und Ausland.
1. Ohren kupiert nach dem 01.01.87
2. Rute kupiert nach dem 01.06.98
Luise Poethke
An der Weser 29
32689 Kalletal-Erder
05733 955 31
FAX
Wir kommen mit einem Wohnmobil
Datum:
MELDESCHLUSS am Montag, den 10. August 2015
Unterschrift: