16-02-01_BSAG_Fragen..

Bremer Straßenbahn AG
01.02.2016
Beschaffung Straßenbahnen 2016
Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb
Anfrage Nr.
1
2
vom
Frage
Antwort
Beantwortet am
21.01.2016
Als Referenz ist nach Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung der
Abschluss eines Liefervertrages über Straßenbahnen mit einem
öffentlichen oder privaten Auftraggeber anzusehen. Nach der
Bekanntmachung müssen Fertigung und Auslieferung der vom
Liefervertrag in Bezug genommenen Straßenbahnfahrzeuge sodann
im o.g. Zeitraum in einem Vertragsstaat des GPA (AGREEMENT ON
In Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung ist eine Eigenerklärung zu Referenzen für die
GOVERNMENT PROCUREMENT) oder in einem sonstigen Staat,
Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung von dessen Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt
Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen Staaten, deren
sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen, erfolgt sein.
Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren Informationen über die Vertragsstaaten des GPA finden Sie auf der
in der EU teilzunehmen, im Zeitraum von 2005 bis 2015 gemäß Formblatt 4 gefordert.
Homepage der World Trade Organization. Nach der
Inwiefern werden Referenzen außerhalb der EU akzeptiert?
Bekanntmachung reicht insoweit ein Beobachterstatus des
entsprechenden Staates nicht aus. Soweit Sie Referenzen aus einem
Staat einreichen möchten, der nicht Vertragsstaat des GPA ist,
dessen Unternehmen nach Ihrer Auffassung aber nach einem
Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsvorhaben in
der EU teilzunehmen, bitten wir um Benennung des Abkommens im
Teilnahmeantrag.
28.01.2016
23.01.2016
Nach Abschnitt VI.3), Ziffer 1 der Bekanntmachung können die dem
Teilnahmeantrag beizulegenden Formblätter unter dem in der
Bekanntmachung mitgeteilten Link heruntergeladen werden.
Sonstige für den Teilnahmeantrag relevanten Formblätter existieren
nicht. Weitere Informationen über die Ausgestaltung und die
notwendigen Inhalte eines Teilnahmeantrages finden Sie in der
Bekanntmachung. Für die technischen Spezifikationen bzw.
Anforderungen an die Straßenbahnfahrzeuge verweisen wir auf die
Bekanntmachung und dort insbesondere auf die Abschnitte II.1.5)
und VI.3), Ziffer 15.
28.01.2016
Haben wir es richtig verstanden, dass wir alle notwendigen Teilnehmerformulare in dem
Zugangsbereich im Internet finden? Finden wir dort auch weitere technische Spezifikationen
bzw. Anforderungen, so dass wir die Machbarkeit … bewerten können?
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Bremer Straßenbahn AG
01.02.2016
Beschaffung Straßenbahnen 2016
Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb
Anfrage Nr.
3
4
vom
25.01.2016
28.01.2016
Frage
Antwort
Nach Abschnitt VI.3), Ziffer 2 der Bekanntmachung werden
Rückfragen zu der Bekanntmachung nur beantwortet, wenn sie
Eigenerklärung zu Referenzen für die Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen mit
unter Angabe der Auftragsbezeichnung („Beschaffung von
erstmaligem Einsatz zur Beförderung von Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA
Niederflurstraßenbahnen“) schriftlich gestellt werden. Telefonische
und in sonstigen Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt
Rückfragen werden nicht beantwortet. Von einer telefonischen
sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen, im Zeitraum von 2005 bis 2015 gem.
Kontaktaufnahme bitten wir im Interesse des vergaberechtlichen
Formblatt 4." Für unser Unternehmen wäre dies erstmalig ein Einsatz im Raum der EU. Wenn
Grundsatzes der Transparenz abzusehen. Wir bitten Sie auch um
Sie mir eine Uhrzeit durchgeben könnten, wann wir Sie am besten erreichen können, würden
Verständnis dafür, dass wir vor Eingang eines etwaigen
wir uns gerne bei Ihnen melden, um kurz zu klären, ob unser Unternehmen auf Basis dieser
Teilnahmeantrages des von Ihnen vertretenen Unternehmens keine
Formulierung berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen.
konkreten Rechtsauskünfte darüber geben können, ob ein
Unternehmen berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen.
Vor Eingang eines etwaigen Teilnahmeantrages können wir keine
konkreten Rechtsauskünfte darüber geben, ob ein Unternehmen
berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen oder nicht. Wir
verstehen Ihre Rückfrage deshalb als Frage danach, ob Referenzen
für die Auslieferung von Niederflurstraßenbahnen in die Türkei,
Israel und in die USA seit 2013 taugliche Referenzen im Sinne des
Abschnitts II.3) der Bekanntmachung wären. Israel und die USA sind
Unsere Firma liefert seit 2013 Niederflurstraßenbahnen in die Türkei, nach Israel und in die
Vertragsstaaten des GPA. Referenzen über die Fertigung und
USA. Hat unsere Firma die Berechtigung an der Ausschreibung teilzunehmen?
Auslieferung von Straßenbahnen in diese beiden Staaten ab 2013 bis
2015 sind folglich im Grundsatz taugliche Referenzen im Sinne des
Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Beachten Sie aber bitte auch
die sonstigen Anforderungen an die Referenzen nach Ziffer 1 und die
Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit eines
Bewerbers nach Ziffer 2 des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung.
Referenzen allein über die Lieferung der Straßenbahnen in diese
Länder sind dagegen keine tauglichen Referenzen.Bei der Türkei
handelt es sich nicht um einen Vertragsstaat des GPA. Sie hat
lediglich Beobachterstatus. Referenzen über die Fertigung und
Lieferung von Straßenbahnen in die Türkei ab 2013 bis 2015 können
folglich nur taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der
Bekanntmachung sein, wenn es sich bei der Türkei um einen Staat
handelte, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU
berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen.
Seite Nr. 2Auch
von 5hier sind die in der Bekanntmachung genannten sonstigen
Anforderungen an die Referenzen und die Mindestbedingungen an
die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu beachten.
Beantwortet am
28.01.2016
29.01.2016
Beschaffung Straßenbahnen 2016
Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb
Anfrage Nr.
5
6
Abschnitts II.3) der Bekanntmachung wären. Israel und die USA sind
Vertragsstaaten des GPA. Referenzen über die Fertigung und
Auslieferung
Bremer Straßenbahn
AG von Straßenbahnen in diese beiden Staaten ab 2013 bis
2015 sind folglich im Grundsatz taugliche Referenzen im Sinne des
Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Beachten Sie aber bitte auch
die sonstigen Anforderungen an die Referenzen nach Ziffer 1 und die
Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit eines
Bewerbers nach Ziffer 2 des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung.
Referenzen allein über die Lieferung der Straßenbahnen in diese
Länder sind dagegen keine tauglichen Referenzen.Bei der Türkei
handelt es sich nicht um einen Vertragsstaat des GPA. Sie hat
lediglich Beobachterstatus. Referenzen über die Fertigung und
Antwort
Lieferung von Straßenbahnen in die Türkei ab 2013 bis 2015 können
folglich nur taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der
Bekanntmachung sein, wenn es sich bei der Türkei um einen Staat
handelte, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU
berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen.
Auch hier sind die in der Bekanntmachung genannten sonstigen
Anforderungen an die Referenzen und die Mindestbedingungen an
die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu beachten.
Ergänzend verweisen wir auf unsere Antwort auf die Rückfrage 1.
01.02.2016
vom
Frage
28.01.2016
Im Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt. 2 ist als Mindestanforderung in den Absätzen c), d) und f)
eine Referenz gefordert, nach der baugleiche Fahrzeuge 3 oder 4 Wagenteile mit einer
Wagenlänge von 25 bis 40 m und 8 Achsen bzw. Radsätze aufweisen sollen. Baugleiche
Fahrzeuge bis ca. 30 m Länge benötigen aber nur 6 Achsen bzw. Radsätze. Wird als Referenz
auch die Lieferung von nach BOStrab zugelassenen dreiteiligen Fahrzeugen mit 6 Achsen
anerkannt?
Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, lit. f) der Bekanntmachung wird wie folgt
geändert: „deren Fahrzeuge 6 oder 8 Achsen / Radsätze aufweisen.“
Die entsprechende Änderungsbekanntmachung wird in Kürze im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
01.02.2016
28.01.2016
Gemäß Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt. 2 Absatz e) sollen nur Fahrzeuge mit einer Spurweite
von 1435 mm als Referenz anerkannt werden. Als Hersteller von Straßenbahnfahrzeugen mit
verschiedenen Spurweiten und verschiedenen Typen … stehen dem Anbieter angemessene
Ingenieurkapazitäten mit umfassenden Kenntnissen, neuestem Wissen und jahrelangen
Erfahrungen zur Entwicklung und Berechnung von verschiedenen Drehgestellkonfigurationen
zur Verfügung. … Wir bitten in diesem Zusammenhang zu prüfen und uns mitzuteilen, ob als
Referenz die Lieferung … nach BOStrab zugelassener Fahrzeuge mit anderer Spurweite
anerkannt werden kann.
Da das Straßenbahnnetz der BSAG in Bremen eine Spurweite von
1.435 mm aufweist, benötigt die BSAG mindestens eine Referenz für
die Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen, deren Fahrzeuge
eine Spurweite von 1.435 mm aufweisen und die übrigen in
Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, genannten Anforderungen erfüllen.
Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, lit. e) der Bekanntmachung wird deshalb
nicht geändert.
01.02.2016
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Beantwortet am
Bremer Straßenbahn AG
01.02.2016
Beschaffung Straßenbahnen 2016
Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb
Anfrage Nr.
7
vom
28.01.2016
Frage
Antwort
Die in Abschnitt III.2.3, Ziffer 5 genannte Anforderung bezieht sich
auf den Gesamtumsatz des Bewerbers (Durchschnittsumsatz). Die
Bekanntmachung wird deshalb dahingehend geändert, dass die Ziffer
5 in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung gestrichen und als Ziffer 3
in Abschnitt III.2.2) der Bekanntmachung eingefügt wird. Die
entsprechende Änderungsbekanntmachung wird in Kürze im
Im Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt 5 fordert der Bestellende den Umsatz pro Jahr aus den
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Des Weiteren ist
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von 150 Mio. EUR. Laut Formblatt 3 kann Formblatt 5 entsprechend angepasst worden (siehe die neue Datei
sich der Bewerber auf finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten berufen. Lässt der Bestellende unter „Teilnahmeunterlagen Straßenbahnen). Der Bewerber kann
zu, dass „dieser Dritte“ der Hersteller der E-Ausstattung für die Straßenbahnen ist? Des
sich zum Beleg der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen
Weiteren bitten wir darum, die Forderung von Punkt III.2.3 5 nicht auf die Lieferung von
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen. Dieser Dritte
Straßenbahnfahrzeugen allein zu beziehen sondern auf den Gesamtumsatz (pro Jahr) des
kann auch der Hersteller der E-Ausstattung sein. In diesem Fall ist
Anbieters.
nach Abschnitt III.2.2) der Bekanntmachung die finanzielle
Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Abschnitt III.2.2)
neue Fassung (!) verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
Zudem hat sich der Dritte nach Formblatt 3 zu Gunsten des
Bewerbers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen
des Bewerbers aus dem hiesigen Auftrag einzustehen; diese
Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Seite Nr. 4 von 5
Beantwortet am
01.02.2016
Bremer Straßenbahn AG
01.02.2016
Beschaffung Straßenbahnen 2016
Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb
Anfrage Nr.
vom
Frage
Antwort
Seite Nr. 5 von 5
Beantwortet am