Bremer Straßenbahn AG 01.02.2016 Beschaffung Straßenbahnen 2016 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Anfrage Nr. 1 2 vom Frage Antwort Beantwortet am 21.01.2016 Als Referenz ist nach Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung der Abschluss eines Liefervertrages über Straßenbahnen mit einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber anzusehen. Nach der Bekanntmachung müssen Fertigung und Auslieferung der vom Liefervertrag in Bezug genommenen Straßenbahnfahrzeuge sodann im o.g. Zeitraum in einem Vertragsstaat des GPA (AGREEMENT ON In Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung ist eine Eigenerklärung zu Referenzen für die GOVERNMENT PROCUREMENT) oder in einem sonstigen Staat, Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen mit erstmaligem Einsatz zur Beförderung von dessen Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA und in sonstigen Staaten, deren sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen, erfolgt sein. Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren Informationen über die Vertragsstaaten des GPA finden Sie auf der in der EU teilzunehmen, im Zeitraum von 2005 bis 2015 gemäß Formblatt 4 gefordert. Homepage der World Trade Organization. Nach der Inwiefern werden Referenzen außerhalb der EU akzeptiert? Bekanntmachung reicht insoweit ein Beobachterstatus des entsprechenden Staates nicht aus. Soweit Sie Referenzen aus einem Staat einreichen möchten, der nicht Vertragsstaat des GPA ist, dessen Unternehmen nach Ihrer Auffassung aber nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsvorhaben in der EU teilzunehmen, bitten wir um Benennung des Abkommens im Teilnahmeantrag. 28.01.2016 23.01.2016 Nach Abschnitt VI.3), Ziffer 1 der Bekanntmachung können die dem Teilnahmeantrag beizulegenden Formblätter unter dem in der Bekanntmachung mitgeteilten Link heruntergeladen werden. Sonstige für den Teilnahmeantrag relevanten Formblätter existieren nicht. Weitere Informationen über die Ausgestaltung und die notwendigen Inhalte eines Teilnahmeantrages finden Sie in der Bekanntmachung. Für die technischen Spezifikationen bzw. Anforderungen an die Straßenbahnfahrzeuge verweisen wir auf die Bekanntmachung und dort insbesondere auf die Abschnitte II.1.5) und VI.3), Ziffer 15. 28.01.2016 Haben wir es richtig verstanden, dass wir alle notwendigen Teilnehmerformulare in dem Zugangsbereich im Internet finden? Finden wir dort auch weitere technische Spezifikationen bzw. Anforderungen, so dass wir die Machbarkeit … bewerten können? Seite Nr. 1 von 5 Bremer Straßenbahn AG 01.02.2016 Beschaffung Straßenbahnen 2016 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Anfrage Nr. 3 4 vom 25.01.2016 28.01.2016 Frage Antwort Nach Abschnitt VI.3), Ziffer 2 der Bekanntmachung werden Rückfragen zu der Bekanntmachung nur beantwortet, wenn sie Eigenerklärung zu Referenzen für die Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen mit unter Angabe der Auftragsbezeichnung („Beschaffung von erstmaligem Einsatz zur Beförderung von Fahrgästen in der EU, in Vertragsstaaten des GPA Niederflurstraßenbahnen“) schriftlich gestellt werden. Telefonische und in sonstigen Staaten, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt Rückfragen werden nicht beantwortet. Von einer telefonischen sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen, im Zeitraum von 2005 bis 2015 gem. Kontaktaufnahme bitten wir im Interesse des vergaberechtlichen Formblatt 4." Für unser Unternehmen wäre dies erstmalig ein Einsatz im Raum der EU. Wenn Grundsatzes der Transparenz abzusehen. Wir bitten Sie auch um Sie mir eine Uhrzeit durchgeben könnten, wann wir Sie am besten erreichen können, würden Verständnis dafür, dass wir vor Eingang eines etwaigen wir uns gerne bei Ihnen melden, um kurz zu klären, ob unser Unternehmen auf Basis dieser Teilnahmeantrages des von Ihnen vertretenen Unternehmens keine Formulierung berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen. konkreten Rechtsauskünfte darüber geben können, ob ein Unternehmen berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen. Vor Eingang eines etwaigen Teilnahmeantrages können wir keine konkreten Rechtsauskünfte darüber geben, ob ein Unternehmen berechtigt ist, an der Ausschreibung teilzunehmen oder nicht. Wir verstehen Ihre Rückfrage deshalb als Frage danach, ob Referenzen für die Auslieferung von Niederflurstraßenbahnen in die Türkei, Israel und in die USA seit 2013 taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung wären. Israel und die USA sind Unsere Firma liefert seit 2013 Niederflurstraßenbahnen in die Türkei, nach Israel und in die Vertragsstaaten des GPA. Referenzen über die Fertigung und USA. Hat unsere Firma die Berechtigung an der Ausschreibung teilzunehmen? Auslieferung von Straßenbahnen in diese beiden Staaten ab 2013 bis 2015 sind folglich im Grundsatz taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Beachten Sie aber bitte auch die sonstigen Anforderungen an die Referenzen nach Ziffer 1 und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers nach Ziffer 2 des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Referenzen allein über die Lieferung der Straßenbahnen in diese Länder sind dagegen keine tauglichen Referenzen.Bei der Türkei handelt es sich nicht um einen Vertragsstaat des GPA. Sie hat lediglich Beobachterstatus. Referenzen über die Fertigung und Lieferung von Straßenbahnen in die Türkei ab 2013 bis 2015 können folglich nur taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung sein, wenn es sich bei der Türkei um einen Staat handelte, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen. Seite Nr. 2Auch von 5hier sind die in der Bekanntmachung genannten sonstigen Anforderungen an die Referenzen und die Mindestbedingungen an die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu beachten. Beantwortet am 28.01.2016 29.01.2016 Beschaffung Straßenbahnen 2016 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Anfrage Nr. 5 6 Abschnitts II.3) der Bekanntmachung wären. Israel und die USA sind Vertragsstaaten des GPA. Referenzen über die Fertigung und Auslieferung Bremer Straßenbahn AG von Straßenbahnen in diese beiden Staaten ab 2013 bis 2015 sind folglich im Grundsatz taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Beachten Sie aber bitte auch die sonstigen Anforderungen an die Referenzen nach Ziffer 1 und die Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers nach Ziffer 2 des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung. Referenzen allein über die Lieferung der Straßenbahnen in diese Länder sind dagegen keine tauglichen Referenzen.Bei der Türkei handelt es sich nicht um einen Vertragsstaat des GPA. Sie hat lediglich Beobachterstatus. Referenzen über die Fertigung und Antwort Lieferung von Straßenbahnen in die Türkei ab 2013 bis 2015 können folglich nur taugliche Referenzen im Sinne des Abschnitts II.3) der Bekanntmachung sein, wenn es sich bei der Türkei um einen Staat handelte, deren Unternehmen nach einem Abkommen mit der EU berechtigt sind, an Beschaffungsverfahren in der EU teilzunehmen. Auch hier sind die in der Bekanntmachung genannten sonstigen Anforderungen an die Referenzen und die Mindestbedingungen an die technische Leistungsfähigkeit eines Bewerbers zu beachten. Ergänzend verweisen wir auf unsere Antwort auf die Rückfrage 1. 01.02.2016 vom Frage 28.01.2016 Im Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt. 2 ist als Mindestanforderung in den Absätzen c), d) und f) eine Referenz gefordert, nach der baugleiche Fahrzeuge 3 oder 4 Wagenteile mit einer Wagenlänge von 25 bis 40 m und 8 Achsen bzw. Radsätze aufweisen sollen. Baugleiche Fahrzeuge bis ca. 30 m Länge benötigen aber nur 6 Achsen bzw. Radsätze. Wird als Referenz auch die Lieferung von nach BOStrab zugelassenen dreiteiligen Fahrzeugen mit 6 Achsen anerkannt? Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, lit. f) der Bekanntmachung wird wie folgt geändert: „deren Fahrzeuge 6 oder 8 Achsen / Radsätze aufweisen.“ Die entsprechende Änderungsbekanntmachung wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 01.02.2016 28.01.2016 Gemäß Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt. 2 Absatz e) sollen nur Fahrzeuge mit einer Spurweite von 1435 mm als Referenz anerkannt werden. Als Hersteller von Straßenbahnfahrzeugen mit verschiedenen Spurweiten und verschiedenen Typen … stehen dem Anbieter angemessene Ingenieurkapazitäten mit umfassenden Kenntnissen, neuestem Wissen und jahrelangen Erfahrungen zur Entwicklung und Berechnung von verschiedenen Drehgestellkonfigurationen zur Verfügung. … Wir bitten in diesem Zusammenhang zu prüfen und uns mitzuteilen, ob als Referenz die Lieferung … nach BOStrab zugelassener Fahrzeuge mit anderer Spurweite anerkannt werden kann. Da das Straßenbahnnetz der BSAG in Bremen eine Spurweite von 1.435 mm aufweist, benötigt die BSAG mindestens eine Referenz für die Fertigung und Auslieferung von Straßenbahnen, deren Fahrzeuge eine Spurweite von 1.435 mm aufweisen und die übrigen in Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, genannten Anforderungen erfüllen. Abschnitt III.2.3, Ziffer 2, lit. e) der Bekanntmachung wird deshalb nicht geändert. 01.02.2016 Seite Nr. 3 von 5 Beantwortet am Bremer Straßenbahn AG 01.02.2016 Beschaffung Straßenbahnen 2016 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Anfrage Nr. 7 vom 28.01.2016 Frage Antwort Die in Abschnitt III.2.3, Ziffer 5 genannte Anforderung bezieht sich auf den Gesamtumsatz des Bewerbers (Durchschnittsumsatz). Die Bekanntmachung wird deshalb dahingehend geändert, dass die Ziffer 5 in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung gestrichen und als Ziffer 3 in Abschnitt III.2.2) der Bekanntmachung eingefügt wird. Die entsprechende Änderungsbekanntmachung wird in Kürze im Im Pkt. III.2.3 Leistungsfähigkeit Pkt 5 fordert der Bestellende den Umsatz pro Jahr aus den Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Des Weiteren ist letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von 150 Mio. EUR. Laut Formblatt 3 kann Formblatt 5 entsprechend angepasst worden (siehe die neue Datei sich der Bewerber auf finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten berufen. Lässt der Bestellende unter „Teilnahmeunterlagen Straßenbahnen). Der Bewerber kann zu, dass „dieser Dritte“ der Hersteller der E-Ausstattung für die Straßenbahnen ist? Des sich zum Beleg der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Weiteren bitten wir darum, die Forderung von Punkt III.2.3 5 nicht auf die Lieferung von Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen. Dieser Dritte Straßenbahnfahrzeugen allein zu beziehen sondern auf den Gesamtumsatz (pro Jahr) des kann auch der Hersteller der E-Ausstattung sein. In diesem Fall ist Anbieters. nach Abschnitt III.2.2) der Bekanntmachung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Abschnitt III.2.2) neue Fassung (!) verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zudem hat sich der Dritte nach Formblatt 3 zu Gunsten des Bewerbers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem hiesigen Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seite Nr. 4 von 5 Beantwortet am 01.02.2016 Bremer Straßenbahn AG 01.02.2016 Beschaffung Straßenbahnen 2016 Fragenkatalog zum Teilnahmewettbewerb Anfrage Nr. vom Frage Antwort Seite Nr. 5 von 5 Beantwortet am
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