Innichen/ Bruneck im Oktober 2015 RUNDSCHREIBEN NR. 10/2015 AUFBEWAHRUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGEN DER GSE AG Ab dem 21. September 2015 müssen alle Verkaufsrechnungen an die GSE AG in elektronischer Form ausgestellt werden (vorerst bleiben die Anlagen mit Energietausch – Scambio sul Posto (SSP) ausgenommen). 1. Wie werden in Zukunft die Rechnungen an die GSE AG ausgestellt? Die Rechnungen an die GSE AG werden auch in Zukunft wie gewohnt über das GSE-Portal erstellt und an die GSE AG versendet. Die Rechnungen, die wie bereits üblich im pdf-Format heruntergeladen werden können, werden in Zukunft mit der Aufschrift „Preliminare – non valido ai fini fiscali“ versehen sein. Die einzige Neuheit wird darin bestehen, dass für die Rechnungen an die öffentliche Verwaltung ein neuer Nummernkreis angelegt werden muss, dabei wäre ein Nummernkreis wie z.b. 1-PA, 2-PA, 3-PA usw. empfehlenswert. Würde man sich z.B. für diesen Nummernkreis entscheiden, so wäre die erste Rechnung, die nach dem 21.09.2015 ausgestellt wird die Nummer 1-PA, die zweite die Nummer 2-PA usw. 2. Werden alle gesetzlichen Verpflichtungen der elektronischen Rechnungen von der GSE AG übernommen? Die GSE AG übernimmt alle gesetzlichen Verpflichtungen der elektronischen Rechnungen, außer die normgerechte Archivierung der versendeten Rechnungen, welche (leider) laut gängiger Gesetzeslage für das einzelne nicht spezialisierte Unternehmen praktisch unmöglich ist. Um diesem Problem entgegenzuwirken und eine gesetzeskonforme Aufbewahrung der Rechnungen zu ermöglichen, bieten wir Ihnen den Archivierungsdienst um Euro 2,5 plus MwSt. pro Rechnung an. Falls Sie diesem Angebot zusagen möchten bitten wir Sie, uns sobald als möglich unter der Rufnummer 0474/916007 oder der E-Mailadresse [email protected] zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen - Dr. Corrado Picchetti -
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