aufbewahrung der elektronischen rechnungen der gse ag

Innichen/ Bruneck im Oktober 2015
RUNDSCHREIBEN NR. 10/2015
AUFBEWAHRUNG DER ELEKTRONISCHEN RECHNUNGEN DER GSE AG
Ab dem 21. September 2015 müssen alle Verkaufsrechnungen an die GSE AG in elektronischer Form
ausgestellt werden (vorerst bleiben die Anlagen mit Energietausch – Scambio sul Posto (SSP)
ausgenommen).
1. Wie werden in Zukunft die Rechnungen an die GSE AG ausgestellt?
Die Rechnungen an die GSE AG werden auch in Zukunft wie gewohnt über das GSE-Portal erstellt und
an die GSE AG versendet. Die Rechnungen, die wie bereits üblich im pdf-Format heruntergeladen
werden können, werden in Zukunft mit der Aufschrift „Preliminare – non valido ai fini fiscali“
versehen sein.
Die einzige Neuheit wird darin bestehen, dass für die Rechnungen an die öffentliche Verwaltung ein
neuer Nummernkreis angelegt werden muss, dabei wäre ein Nummernkreis wie z.b. 1-PA, 2-PA, 3-PA
usw. empfehlenswert. Würde man sich z.B. für diesen Nummernkreis entscheiden, so wäre die erste
Rechnung, die nach dem 21.09.2015 ausgestellt wird die Nummer 1-PA, die zweite die Nummer 2-PA
usw.
2. Werden alle gesetzlichen Verpflichtungen der elektronischen
Rechnungen von der GSE AG übernommen?
Die GSE AG übernimmt alle gesetzlichen Verpflichtungen der elektronischen Rechnungen, außer die
normgerechte Archivierung der versendeten Rechnungen, welche (leider) laut gängiger
Gesetzeslage für das einzelne nicht spezialisierte Unternehmen praktisch unmöglich ist. Um diesem
Problem entgegenzuwirken und eine gesetzeskonforme Aufbewahrung der Rechnungen zu
ermöglichen, bieten wir Ihnen den Archivierungsdienst um Euro 2,5 plus MwSt. pro Rechnung an.
Falls Sie diesem Angebot zusagen möchten bitten wir Sie, uns sobald als möglich unter der
Rufnummer 0474/916007 oder der E-Mailadresse [email protected] zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
- Dr. Corrado Picchetti -