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Axim Ticino Classic | zweite Edition
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Art. 1 – Organisation
ThinkDesign (im Nachhinein TD), mit Sitz in Lugano, Corso Elvezia 4, organisiert die 2. Austragung
des Oldtimer-Treffens “AXIM TICINO CLASSIC“, welches am 11. und 12. Juni 2016 im Tessin und
Graubünden stattfinden wird.
Art. 2 – Eigenschaften der Veranstaltung
Die Veranstaltung wird nicht als Wettkampf durchgeführt, die Strassen werden also für den Verkehr
normal befahrbar sein. Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, die Geschichte und die Kultur der Dörfer
und Städte, die entlang der Fahrstrecke stehen, touristisch zu fördern. Die einzigen Leistungsprüfungen
der Axim Ticino Classic sind die Genauigkeitsprüfungen mit Zeitmessung, welche auf Strassen und
Plätzen stattfinden, die für den Verkehr gesperrt sind.
Art. 3 – Zugelassene Fahrzeuge
Das Treffen ist für Fahrzeuge jeder Marke und jeder Art bestimmt, welche in einem authentischen
Zustand und gut erhalten sind. Zudem dürfen die Fahrzeuge oder deren Karosserie nur bis zum Jahr
1975 hergestellt worden sein. Das Treffen findet in den Kantonen Tessin und Graubünden statt, gemäss
dem auf der Veranstaltungswebseite veröffentlichten Programm. Das definitive Programm wird den
Teilnehmern zu Veranstaltungsbeginn ausgehändigt.
Art. 4 – Eigenschaften der Fahrstrecke
Die Fahrstrecke der Veranstaltung ist für den Verkehr nicht gesperrt, mit Ausnahme der Abschnitte mit
Zeitmessung. Die Teilnehmer müssen sich dementsprechend strengstens an die aktuellen Verkehrsregeln halten. Die Organisation übernimmt auf keinen Fall die Verantwortung für Verstösse gegen die
Verkehrsordung.
Art. 5 – Das Komitee
Das Treffen wird von einem Komitee geleitet, welches für die Anmeldungen, die Annahme der Fahrzeuge, den Wettkampfablauf und die Ranglisten zuständig ist. Das Komitee behält sich das Recht
vor, die Anmeldungen nach unanfechtbarem Urteil anzunehmen oder abzulehnen und den Entscheid
termingerecht mitzuteilen. Die Fahrzeuge werden aufgrund ihres historischen, technischen und ästhetischen Erscheinungsbild, ihrer Rarität und Authentizität sowie der Eleganz und Feinheit des Designs
ausgewählt.
Das Komitee behält sich das Recht vor, Wagen anzunehmen, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen,
wenn sie eine besondere Bedeutung aus historischer und/oder technischer Sicht aufweisen.
Art. 6 – Allgemeine Bedingungen
Die am Treffen zugelassenen Oldtimer müssen betriebssicher sein und die Voraussetzungen des Strassenverkehrs erfüllen.
Jeder Oldtimer muss also die regulären Dokumente vorweisen, welche seine Fahrt erlauben, und über
eine in der Schweiz gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
Der Besitzer und/oder der Fahrer sind die einzigen verantwortlichen Personen für das Fahrzeug und
seine Benutzung, sowohl im Fall eines Verstosses gegen die Verkehrsordnung als auch für die Mechanik des Wagens. Die Rennstrecke wird durch das Roadbook gezeigt, welches den Teilnehmern bei der
Abgabe der Dokumente verteilt wird.
Wird die angegebene Strecke nicht eingehalten, kann das Fahrzeug nach unanfechtbarem Urteil des
Komitees von der Rangliste ausgeschlossen werden.
Die Besatzung jedes Fahrzeuges muss aus zwei Personen bestehen.
Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass TD
und das Komitee jegliche Haftung ablehnen, sei es im administrativen Bereich, was die Haftpflicht
und die strafrechtliche Verantwortlichkeit angeht, sowie für Vorfälle und Unfälle jeglicher Natur, die
während der Fahrt oder in den Pausen erfolgen.
Art. 7 – Treffpunkt und Abgabe des Rennmaterials
Die Veranstaltung wird am Samstag, den 11. Juni 2016 beginnen (Ort und Uhrzeit werden im detaillierten Programm angegeben und direkt kommuniziert). Die Teilnehmer müssen sich bei der Rennleitung eine Stunde vor Beginn des Treffens anmelden um das für die Abwicklung der Veranstaltung
benötigte Material abzuholen.
Art. 8 – Siegerehrungen
An der Veranstaltung werden je nach der vom Komitee erstellten Gesamtwertung der Rennen mehrere
Preise vergeben und anlässlich des Abschlussmittagessens am Sonntag den 12. Juni 2016 verliehen.
Die Besatzungen müssen unbedingt persönlich anwesend sein, um die Preise entgegennehmen zu
können.
Art. 9 – Anmeldungsmodalitäten
Der Aufnahmeantrag muss durch das vollständige Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Dieses ist auf der Webseite www.ticinoclassic.ch erhältlich und muss den Organisatoren an die
E-Mail Adresse [email protected] bis spätestens am 31. Mai 2016 zugeschickt werden.
Um dem Komitee die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug sachlich und vertieft einschätzen zu können, müssen ein oder mehrere Bilder geliefert werden.
Das Komitee behält sich das Recht vor, detailliertere Informationen anzufordern um einen Entscheid
über die Annahme des Fahrzeuges treffen zu können. Werden die angeforderten Angaben nicht bis
zum angegebenen Datum zugesendet, wird die Teilnahme am Treffen nicht möglich sein.
Alle Informationen werden vom Komitee vertraulich behandelt.
Die Anmeldegebühr muss innerhalb der in der Bestätigung und in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Fristen bezahlt werden, ansonsten wird die Teilnahme annulliert.
Für diejenigen, die sich bis zum 31.01.2016 anmelden, wird einen Rabatt von 10% gewährt, welcher
nicht mit anderen Ermässigungen kumulierbar ist.
Um die Teilnahme von Rennställen zu fördern, werden folgende Promotionen angeboten, welche nicht
kumulierbar sind:
•
Die Rennställe mit mindestens 5 Besatzungen profitieren von einem Rabatt von 50% auf die Gebühr der 6. Besatzung;
•
Die Rennställe mit mindestens 10 Besatzungen profitieren von der kostenlosen Anmel- dung der 11. Besatzung.
Jede Anmeldung eines Rennstallteams muss zwingend direkt über den Rennstall erfolgen und die Anmeldegebühren müssen kumulativ bezahlt werden.
Die Rückerstattung nach Bezahlung der Anmeldegebühren ist nicht mehr möglich.
Art. 10 – Veranstaltungsgebühr
Die Veranstaltungsbebühr je Wagen und Besatzung von zwei Personen beträgt CHF 900.- (+IVA 8%)
und beinhaltet die Bewirtung von zwei Personen, vom Empfang am Samstag morgen bis zum Mittagessen vom Sonntag einschliesslich der Übernachtung. Für die ACS-Mitglieders die Kosten sind CHF 750.-Die Kosten für zusätzliche Konsumationen im Hotel, in Restaurants, Bars und eventuelle besondere
Unterkünfte gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Art. 11 – Mechanische Assistenz und Abschleppdienst
Ein Veranstaltungsmechaniker wird für technische Probleme zur Verfügung stehen, welche vor Ort mit
Ersatzteilen gelöst werden können. Der Abschleppdienst und der Transport zur nähesten Werkstatt
werden nur entlang der definierten Fahrstrecke erfolgen. Das heisst, dass all diejenigen, die sich
ausserhalb der Fahrstrecke befinden, den von der Organisation angebotenen Pannen- und Abschleppdienst nicht benutzen können. Weitere Bedürfnisse bezüglich des Transportes von Fahrzeugen müssen
direkt mit dem Verantwortlichen des Abschleppdienstes besprochen werden.
Art. 12 – Genaue Angaben
Das Komitee wird weder ein anderes Fahrzeug noch Ersetzungen der angemeldeten Besatzungen
akzeptieren. Jede Änderungsanfrage diesbezüglich muss im Voraus, in einer klaren und formellen Art
genehmigt werden. Das Komitee übernimmt keine Haftung wenn ein Teilnehmer falsche Informationen
im Anmeldeformular angibt, welche zu Problemen führen können.
TD lehnt jegliche Verantwortung für Personen- oder Sachschaden ab, welche sich aus Fakten oder
Ereignissen in Zusammenhang mit der Abwicklung der Veranstaltung ergeben haben.
Jeder Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung damit einverstanden, dass der Organisator und
das angestellte Personal jegliche Haftpflicht oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ablehnen und dass
sie keine darausfolgende Entschädigung bezahlen müssen.
ThinkDesign SA
Corso Elvezia 4 - CH-6900 Lugano
T. +41 (0)91 921 09 30
www.think-design.ch - [email protected]