Informationen zum stationären Aufenthalt

Patienteninformation über
den stationären Aufenthalt
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
um Ihnen einen gut organisierten Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten,
möchten wir Sie um die Beachtung folgender Punkte bitten, die entsprechend dem
zeitlichen Verlauf Ihres stationären Aufenthaltes aufgeführt sind:
Vor der Operation :
! Bitte veranlassen Sie rechtzeitig die für die Narkose erforderlichen
Untersuchungen, damit die Ergebnisse am Aufnahmetag vorliegen. Hierzu
beachten Sie bitte die Anästhesieunterlagen der Gemeinschaftspraxis Dr.
med. Uhler und Dr. med. Kern. Die notwendigen Untersuchungen sind am
Ende der Broschüre unter Ärzte für Anästhesiologie aufgeführt.
! Als Kassenpatient (mit Zusatzversicherung) sollten Sie folgende zwei
Kassenrezepte zum stationären Aufenthalt mitbringen:
1. 10x Manuelle Therapie
10x Wärmetherapie
2. 10x Lymphdrainage
- Doppelstunde –
- Doppelstunde –
- Doppelstunde –
! Falls noch nicht geschehen, klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer
Krankenkasse ab. Bei Unklarheiten bezüglich der Kostenfrage können Sie sich
auch jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gern. (Lesen Sie hierzu bitte
auch unter Kostensituation)
Aufnahmetag :
Bitte melden Sie sich um 15.00 Uhr in unserer Praxis im 1. Obergeschoss, wo wir
dann das weitere Procedere mit Ihnen besprechen werden.
Gegend Abend erfolgt die Visite und das Aufklärungsgespräch für die anstehende
Operation. Den vorgesehenen Operationszeitpunkt teilen wir Ihnen dann gerne mit.
Falls Sie es wünschen, bekommen Sie zur Nacht ein leichtes Schlafmittel.
Zu beachten sind noch folgende wichtige Punkte :
# Bitte bringen Sie am Aufnahmetag die Ergebnisse aller Untersuchungen (auch
Befunde und Aufnahmen von Fremduntersuchungen), einschließlich
Röntgenbilder, CT- und Kernspinbilder mit !
# Spezielle Medikamente, die Sie auf Verordnung Ihres Arztes einnehmen
müssen, bitten wir mitzubringen. Im Falle von Allergien halten Sie Ihren
Allergiepaß bereit.
# Eine Woche vor dem geplanten Eingriff dürfen folgende Medikamente nicht
mehr eingenommen werden:
Acetylsalicysäure
Metformin
(z.B. Aspirin, ASS)
(z.B. Glucophage)
Phenprocoumon
Wafarin
Ticlopidin
Dipyridamol
Trapidil
Clopidogrel
(z.B. Marcumar)
(z.B. Coumadin)
(z.B. Tiklyd)
(z.B. Persantin)
(z.B. Rocornal)
(z.B. Plavix, Iscover)
Die Einnahme spezieller Medikamente sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen.
# Melden Sie uns bitte unverzüglich fieberhafte Erkrankungen, Allergien oder
auftretende Hauterkrankungen. Auch eitrige Entzündungen in der Nähe des
Operationsgebietes gehören dazu.
# Sollten Sie den Operationstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie
spätestens eine Woche vorher telefonisch abzusagen.
# Bei Minderjährigen ist für die vorgesehene Operation die schriftliche
Einwilligung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten erforderlich. Wir bitten
daher um Begleitung durch einen Elternteil.
# Für Ihren stationären Aufenthalt nehmen Sie neben der Nachtwäsche
Bademantel, bequeme Sportbekleidung und Turnschuhe mit.
# Die ungefähre Dauer des stationären Aufenthaltes entnehmen Sie bitte der
Patienteninformation Schultergelenkserkrankungen oder fragen Sie einen der
Ärzte.
# Um eine etwaige Anschlußheilbehandlung schnell einleiten zu können,
benötigen wir die Anschrift der Bezirksdirektion Ihrer Privatversicherung (bzw.
BFA oder LVA), Ihre Versicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer, sowie ggf. die Anschrift Ihrer Beihilfestelle. Bitte halten Sie diese
Informationen zur stationären Aufnahme für uns bereit.
# Verabreden Sie mit Ihrem Physiotherapeuten rechtzeitig Behandlungstermine
für die Zeit zu Hause, damit die Krankengymnastik nach der stationären
Entlassung sofort weitergehen kann (anfänglich etwa 4 Anwendungen pro
Woche). Nähere Angaben sind unter Rehabilitationsprogramm der Schulter zu
entnehmen.
Operationstag
Rechtzeitig erfolgt die Rasur des Operationsgebietes sowie das Umkleiden.
Eine halbe Stunde vor dem Eingriff bekommen Sie die Vorbereitungsspritze in den
Gesäßmuskel, eine kurze, fast schmerzlose Angelegenheit. Zwei Pflegekräfte
werden Sie dann zum Operationsaal begleiten. Dort werden Sie vom
Anästhesiepersonal in Empfang genommen und auf den Operationstisch
umgelagert. Wundern Sie sich bitte nicht über die vermummten Menschen im OPBereich. Dieses ist Pflicht und trägt zur Verringerung der Infektionsgefahr bei.
Ihr Narkosearzt wird dann die Narkose einleiten, falls Sie eine Vollnarkose gewählt
haben. Nach der Operation werden Sie zu ihrer eigenen Sicherheit routinemäßig
einige Stunden auf der Aufwachstation überwacht.
Schmerzen brauchen Sie auf keinen Fall erdulden. Melden Sie sich bitte beim
Pflegepersonal, wenn Sie zusätzliche Medikamente benötigen.
6 Stunden nach einer Vollnarkose dürfen Sie wieder essen, trinken und aufstehen.
Bei einer Rückenmarksnarkose müssen Sie 24 Stunden Bettruhe einhalten.
Von unseren ambulanten Patienten verabschieden wir uns im Laufe des
Nachmittags nach einer Abschlußbesprechung.
Sollten Sie auch für die Nacht eine Intensivüberwachung benötigen, so werden Sie
auf die Überwachungsstation übernommen. Während der Nachtstunden betreuen
Sie unsere Pflegekräfte und der diensthabende Arzt.
Am Abend des Operationstages erhalten Sie nähere Informationen die Operation.
Der Tag nach der Operation
Der Physiotherapeut wird Sie besuchen und mit einem speziell auf Sie
abgestimmten Übungsprogramm beginnen.
1 mal täglich erhalten Sie eine kleine Spritze zur Vorbeugung gegen eine
Thrombose.
Die
Kompressionsstrümpfe
dienen
ebenfalls
der
Thrombosevorbeugung. Diese werden bis zur Entlassung getragen. Die Tabletten,
die Sie täglich von uns bekommen, dienen der raschen Abschwellung und der
Schmerzreduzierung .
Ansonsten dürfen Sie sich frei innerhalb unseres Hauses und der Anlage bewegen.
Notwendige orthopädische Hilfsmittel bekommen Sie von uns ausgehändigt und sie
bleiben in ihrem Besitz.
Die Arztvisiten finden in der Regel zweimal täglich statt.
Der Entlassungstag
Am Entlassungstag erhalten Sie in unserer Praxis sämtliche Entlassungsunterlagen
(an Wochenenden und an Feiertagen durch den diensthabenden Arzt bei der
Visite), darunter einen Operationsbericht, einen ärztlichen Entlassungsbericht mit
Aufenthaltsdaten sowie Mitteilung für den weiterbehandelnden Arzt und einen
individuellen Physiotherapieplan mit den entsprechenden Rezepten für die
Krankengymnastik.
Für ein optimales Ergebnis müssen wir das physiotherapeutisch erarbeitete Niveau
kontrollieren und die Therapie entsprechend anpassen. Für die Wiedervorstellung
in ca. 6 Wochen (ab dem Tag der Operation gerechnet) bitten wir Sie, am
Entlassungstag einen Termin in unserer Praxis zu vereinbaren.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Entlassung stimmen Sie mit dem Pflegepersonal der
Station ab.
Falls nichts anderes mit Ihnen besprochen wird, stellen Sie sich zur weiteren
Kontrolle am nächsten Tag bei Ihrem Orthopäden, Chirurgen oder Hausarzt zur
Weiterbehandlung vor. Dieser übernimmt die weitere Wundkontrolle,
Verbandswechsel und zieht am zehnten Tag nach der Operation die Hautfäden.
Haben Sie an Ihre Bescheinigungen gedacht?
-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
-Unfallversicherung
-Krankenhaustagegeld
-Haushaltshilfe
Unser Praxisteam steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Allgemeines :
Essenszeiten:
Frühstück:
08.00 Uhr
Kaffee:
15.00 Uhr
Mittagessen:
Abendbrot:
12.00 Uhr
18.00 Uhr
Telefon- und Fernsehanschluß sind in jedem Patientenzimmer vorhanden.
Fax – und Modemanschluß sind auf Wunsch erhältlich !
Kostensituation
Da sowohl die ATOS– Klinik als auch unsere Praxis keine Kassenzulassung hat,
werden die Honorare entsprechend der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) berechnet. Sie erhalten nach Abschluß der Behandlung eine detaillierte
Rechnung mit genauer Auflistung aller erbrachten Leistungen sowie deren
Gebühren.
Auch die von uns erbrachten OP-Leistungen werden nach der geltenden
Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Der nach GOÄ festgelegte Höchstsatz beträgt maximal 3,5-fache Steigerung.
Bei besonders schwierigen Fällen, z.B. Nachoperationen, ProthesenImplantationen, ausgedehnte Rotatorenmanschettendefekte u.ä., welche technisch,
operativ und zeitlich einen besonderen Schwierigkeitsgrad darstellen, wird die
entsprechende Gebührenziffer bis zum maximalen 6,5-fachen Steigerungssatz
angehoben.
Dies betrifft jedoch nur einzelne operative Teilschritte und nicht die übrigen OPLeistungen, welche weiter im normalen Rahmen verrechnet werden.
Sollte dieser übersteigende Differenzbetrag von Ihrer Versicherung primär nicht
übernommen werden, sind wir gerne bereit, dieses gegenüber Ihrer Versicherung
zu begründen.
Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung für den stationären Bereich können
ebenfalls in der ATOS – Klinik stationär behandelt werden, unter der
Voraussetzung, daß die gesetzliche Kasse sich an den Kosten für den Pflegesatz
beteiligt. Auch hier sind wir Ihnen bei der Abklärung gern behilflich. Grundsätzlich
sollten Sie sich aber vor Operationsantritt mit Ihrer Zusatzversicherung (und
gesetzlichen
Krankenversicherung)
in
Verbindung
setzen
und
die
Kostenübernahme für die ATOS- Klinik (bitte Klinik benennen) abklären.
Eine vorherige Bescheinigung über die voraussichtlich anfallenden Kosten kann
ebenfalls ausgestellt werden. Wenden Sie sich bitte hierfür an unsere Verwaltung,
unter der Telefonnummer 06221 – 983 895, die Ihnen dann, unter Berücksichtigung
unserer Vorgaben, einen entsprechenden Kostenvoranschlag schriftlich zukommen
lässt.
Gesetzlich versicherte Patienten ohne private Zusatzversicherung können
grundsätzlich von uns ambulant und stationär behandelt werden. Die Patienten
erhalten dabei eine Privatrechnung, entsprechend der Gebührenordnung der Ärzte.
Es liegt im Ermessensspielraum der gesetzlichen Krankenkassen, eine
Kostenerstattung zu gewährleisten, wenn es sich um besonders schwierige
Erkrankungen oder um fehlgeschlagene Voroperationen handelt. Der Sachverhalt
sollte jedoch schon vor dem operativen Eingriff geklärt sein. Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit, daß die ATOS – Klinik eine Fallpauschale mit der
gesetzlichen Krankenkasse vereinbart. Bitte wenden Sie sich in diesen Fragen
ebenfalls an unsere Verwaltung, unter der o.g. Telefonnummer.
Bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles oder eines Schulunfalles (ebenfalls bei
Sportunfällen von Profisportlern), benötigen wir vor der stationären Aufnahme eine
schriftliche Zusage der Kostenübernahme der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Mündliche Vorankündigungen, nachträgliche Kostenverrechnungen über die
Berufsgenossenschaft oder anschließende Rechnungsänderungen können von uns
nicht berücksichtigt werden.