EHRENKODEX der Mitglieder der Mercury Gemeinschaft

EHRENKODEX der Mitglieder der Mercury Gemeinschaft
Das Ziel Der Mercury Gemeinschaft ist:
Eine neue Gesellschaft, die auf dem Fundament des gegenseitigen Vertrauens aufgebaut ist.
Mercury-MOTTO: Eine neue Gesellschaft mit „Handschlag-Qualität“.
Die Mitglieder der Mercury Gemeinschaft werden aktiv am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und
kulturellen Leben teilnehmen und sich als Vorbilder für Vertrauenswürdigkeit, Verlässlichkeit und
Sorgsamkeit für ihre Mitmenschen bekannt machen.
Die Mitglieder der Mercury Gemeinschaft werden sich aktiv um das Wohl der anderen Mitglieder
kümmern. Sie werden sich mit anderen Mitgliedern vernetzen und helfen, damit jeder seine
individuellen Fähigkeiten entwickeln und seine persönlichen Ziele erreichen kann.
Durch diese Hilfe der anderen Mitglieder wird das eigene Mitglied auch seine eigene persönliche
Entwicklung erreichen.
Um die Gemeinschaft und ihre Mitglieder zu schützen und zu fördern verpflichtet sich das Mitglied
der Mercury EWIV zur Einhaltung des folgenden Ehrenkodexes:
1. In allen Handlungen vertrauenswürdig sein und anderen Mitgliedern prinzipiell mit Vertrauen
entgegenkommen, sofern durch deren Handlungen nichts anderes angezeigt ist.
2. Bei allen Handlungen hat das Mitglied nicht nur sein eigenes Wohl sondern auch das der
Mercury Gemeinschaft zu beachten. Ein Mercury Mitglied hat in allen seinen Handlungen
darauf zu achten, dass dritte Personen nicht vorsätzlich geschädigt werden. Abwerben von
Mercury Mitgliedern in andere Strukturen der Mercury ist verboten.
3. Einhaltung der geltenden Gesetze. Eine rechtskräftige Verurteilung kann zum sofortigen
Ausschluss aus der Gemeinschaft führen.
4. Das Mitglied darf keine wie immer gearteten Meldungen, Mitteilungen oder Kommentare
(Leserbriefe) an Medien abgeben. Insbesondere keine Interviews und auch keine
Stellungnahmen zu Mercury, weder in eigenem Namen noch im Namen der Mercury.
Anfragen von Presse und Medien sind unverzüglich an die PR Abteilung (bzw. bei
Medienangriffen an die Rechtsabteilung) der Mercury EWIV weiter zu leiten.
5. Das Bloggen oder Bewerben von Mercury ist ausschließlich nur dann gestattet, wenn dies
schriftlich von der Geschäftsleitung der Mercury Gemeinschaft gestattet wurde. Spams und
Massenemails zur Bewerbung neuer Mitglieder sind grundsätzlich untersagt, ebenso
Telefonmarketingaktionen, auch wenn diese B2B erfolgen. Die Anwerbung neuer Mercury
Mitglieder hat ausschließlich in persönlichem Kontakt und in persönlichen Gesprächen zu
erfolgen. Jede andere Werbung ohne schriftliche Genehmigung von Mercury ist untersagt.
6. Im Falle, dass außenstehende Personen über die Mercury Gemeinschaft negative
Kommentare bloggen, darf das Mercury Mitglied diesen Kommentaren NICHT antworten,
sondern hat diese Beiträge Dritter Personen unter Angabe der URL und des Textinhalts an die
Rechtsabteilung der Mercury zu übermitteln, welche sich um diese Einträge kümmern wird.
7. Ein Mitglied darf öffentlich nicht über seine Beitragsrückerstattungen und sonstige Vorteile
der Mercury EWIV berichten. Solche Informationen sind ausschließlich dem persönlichen
Gespräch mit persönlich bekannten Personen vorbehalten.
8. Das Mitglied darf Behörden gegenüber keine Informationen über die Mercury EWIV geben,
sondern hat solche Aufforderungen zur Information unverzüglich an die Rechtsabteilung der
Mercury EWIV zu übermitteln.
9. Sollte es zu einer Abmahnung wegen Verletzung dieses Ehrenkodex kommen behält sich die
Geschäftsführung vor, in Abwägung der Schwere des Verstoßes das Mitglied zu verwarnen,
zu verwarnen unter Androhung einer Kündigung im Wiederholungsfalle oder – in schweren
Fällen- mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Eine Kündigung wird mit einer Sperre einer Wiederaufnahme (zeitlich beschränkt, aber auch
lebenslang) verbunden. Abwerbung (Zi.2) sowie eine außerplanmäßige Rückforderung von
Beiträgen, insbesondere durch Klage-Androhung oder die Einschaltung eines Anwalts oder
Rechtsmittels führt zur sofortigen Rückzahlung aller geleisteten Beiträge und zur sofortigen
Kündigung der Mitgliedschaft mit lebenslanger Wiederaufnahme- Sperre.
10. Für den Fall, dass es zu einer Abmahnung des Mitglieds seitens der Geschäftsführung kommt,
fallen Rechts- und Verwaltungskosten sowie Zeitaufwand seitens der Wächter, der
Geschäftsführung und der Rechtsabteilung an. In diesem Fall wird die Verwaltungsgebühr als
Anzahlung für die Abgeltung der vom Mitglied durch sein Fehlverhalten verursachten Kosten
verwendet. Darüber hinaus gehende Kosten werden dem Mitglied auch nach seinem
Ausschluss in Rechnung gestellt.
Zur Kenntnis genommen
ORT:___________________________
Datum:_________________________
Unterschrift:______________________________