Wohnbauflächen auf dem Gelände des ehemaligen Saalbaus Luftbild Objektbeschreibung: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 288 mit geplanter Grundstücksaufteilung Der an der Dorstener Straße gelegene städtische Saalbau wurde in 2013 abgebrochen, das Gelände anschließend für eine Neubebauung hergerichtet und modelliert. Der Bebauungsplan Nr. 288 - Dorstener Straße/ Plantenbergweg - sieht auf der wieder aufbereiteten Fläche Wohnbebauung vor, die von der Stadt als Grundstücke für Einzelhäuser parzelliert und direkt an Bauherren vergeben wird. Gemäß den Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes sind zwei– bis dreigeschossige Gebäude mit Flachdächern zulässig, deren Außenwandflächen in der Farbe weiß auszuführen sind. Die Grünfläche hinter dem ehemaligen Saalbau wird privatisiert und mit den neu geschaffenen Wohnbaugrundstücken arrondiert. Sonstiges: Die Grundstücke werden im Rahmen von Erbbaurechten vergeben. Alle wichtigen Informationen können Sie den Anhängen entnehmen. Bei Interesse füllen Sie bitte den anhängenden Fragebogen aus und senden diesen bis zum 25.09.2015 an die Stadt Recklinghausen zurück. Teilungs– und Bebauungsvariante von Feja + Kemper Architekten Fachbereich Wirtschaftsförderung, Standortmanagement, Stadtmarketing Frau Anja Schönherr Rathausplatz 3 45657 Recklinghausen Tel: 02361/50-1412 Fax: 02361/50-91412 E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Exposéangaben dienen nur der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Änderungen und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Informationen zum Baugebiet Dorstener Straße (ehemaliges Saalbaugelände) Allgemeines: Das Baugebiet an der Dorstener Straße gliedert sich in drei unterschiedliche Bereiche. Zum Ersten in den Bereich für den Bau von individuellen Einzelhäusern (WA 1), zum Zweiten in eine Fläche, die gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes mit einer kleineren Einheit für Geschosswohnungsbau geeignet wäre (WA 2), und zum Dritten in einen Bereich, für den laut Bebauungsplan Geschosswohnungsbau in größerem Stil vorgesehen ist bzw. möglich wäre (WA 3). Begonnen wird die Vermarktung mit dem Angebot der Grundstücke in den Bereichen WA 1 und WA 2. Der Rat der Stadt Recklinghausen hat in seiner Sitzung am 27.04.2015 beschlossen, diese Flächen im Wege des Erbbaurechts zu vergeben. Die Suche nach einem geeigneten Investor für die Fläche WA 3 wird aufgrund vorliegender Ratsbeschlüsse sowie der Vorschläge verschiedener potentieller Interessenten in einem eigenen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Die in beigefügtem Fragebogen auf diese Fläche abzielenden Fragen dienen momentan nur der Abgrenzung der Interessentengruppen sowie Marktsondierung und ziehen vorerst kein weiteres Verfahren nach sich. Der vorgenannte Ratsbeschluss ist nachzulesen im Ratsinformationssystem der Stadt, zu finden unter www.recklinghausen.de >>Rathaus & Politik >> Rat und Ausschüsse. Ebenfalls auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Leben & Wohnen >> Bebauungspläne“ einzusehen ist die Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 288 – Dorstener Straße/ Plantenbergweg – mit den dazugehörigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Angaben zu den Grundstücken im Bereich WA 1: Der Bebauungsplan setzt für den Bereich WA 1 die Möglichkeit der Bebauung mit Einzel- und/oder Doppelhäusern fest. Aus der bisher bekannten Nachfrage heraus beabsichtigt die Stadt an dieser Stelle jedoch das ausschließliche Angebot von Einzelhausgrundstücken. Bei entsprechender Parzellierung entstehen so sechs Baugrundstücke, die sich im vorderen Teil aus Wohnbaufläche und im hinteren Teil aus privater Grünfläche zusammensetzen. Die Gesamtgrößen der zu vermarktenden Grundstücke liegen damit zwischen ca. 1.200 qm (ca. 550 qm Wohnbau, ca. 650 qm Grün) und ca. 1.500 qm (ca. 710 qm Wohnbau, ca. 790 qm Grün). Der Anlage „Geplante Grundstücksteilung“ können die zukünftigen Grundstücksgrößen, vorbehaltlich des Ergebnisses der noch durchzuführenden Teilungsvermessung, entnommen werden. Grundsätzlich werden die Grundstücke im Bereich WA 1 nur für den Bau von selbstgenutzten Gebäuden bereitgestellt. Nach Bebauungsplan sind maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zulässig. Erbbauzins: Verbindliche Aussagen über die Höhe der konkreten Erbbauzinsen für die individuellen Grundstücke können erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Teilungsvermessung gemacht werden. Der jährliche Erbbauzins liegt nach derzeitigen Erkenntnissen bei durchschnittlich ca. 10.400,- €. Sonstige Kosten: Neben den üblichen vertragsrelevanten Kosten sind der Stadt die vorgeleisteten Teilungsvermessungskosten anteilig zu erstatten. Hinzu kommen die öffentlich-rechtlichen Beiträge wie Erschließungs- und Kanalanschlussbeitrag u. ä.. Die Höhe dieser Beiträge wird momentan noch ermittelt. Vergabeverfahren: Die Stadt wird die Grundstücke im Losverfahren in einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung vergeben, sofern es mehr als einen Bewerber für das gleiche Grundstück gibt. Angaben zu der Fläche WA 2: Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von voraussichtlich ca. 1.600 qm liegt an einer exponierten Stelle im Baugebiet, es bildet mit seiner östlichen Grenze die westliche Flanke der noch zu gestaltenden Platzfläche mit Aufenthaltsqualität. Auf der Fläche kann gem. Bebauungsplan ein zwei- bis dreigeschossiges Gebäude mit mehreren Wohneinheiten errichtet werden, das neben einer Selbstnutzung auch interessant für eine Vermietung bzw. für den Bau von Eigentumswohnungen ist. Erbbauzins: Für das Grundstück liegt der voraussichtliche jährliche Erbbauzins bei mind. ca. 17.000,- €. Sonstige Kosten: Neben den üblichen vertragsrelevanten Kosten sind der Stadt die vorgeleisteten Teilungsvermessungskosten anteilig zu erstatten. Hinzu kommen in jedem Fall die zurzeit noch nicht bezifferbaren öffentlich-rechtlichen Beiträge wie Kanalanschlussbeitrag u. ä.. Vergabeverfahren: Das Grundstück soll auf dem Wege des Bieterverfahrens (Mindestgebot jährlicher Erbbauzins 17.000,€) vergeben werden. Den Zuschlag soll der Bewerber erhalten, der den höchsten jährlichen Erbbauzins anbietet. Die Interessenten für dieses Grundstück werden nach Rückgabe des Fragebogens erfasst und in einem nächsten Schritt aufgefordert, ein Gebot abzugeben. Für Rückfragen stehen Ihnen im Fachbereich Wirtschaftsförderung, Standortmanagement, Stadtmarketing folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: Vermarktung und Vergabe Frau Anja Schönherr Tel: 02361/ 50-1412 Fax: 02361/ 50-91412 Email: [email protected] Erbbaurechtsangelegenheiten Frau Anja Retta Tel: 02361/ 50-1433 Fax: 02361/ 50-91433 Email: [email protected] STADT RECKLINGHAUSEN Bürgermeister Stadt Recklinghausen FB Wirtschaftsförderung, Standortmanagement, Stadtmarketing 45655 Recklinghausen per Fax: 02361/ 50-91412 per Email: [email protected] Grundstücke auf dem ehemaligen Saalbaugelände - Bewerberfragebogen - Informationen zu Ihrer Person: Person 1 Name, Vorname _________________________________________ Geburtsdatum: _________________________________________ Berufliche Tätigkeit: _________________________________________ Straße: _________________________________________ PLZ/Ort: _________________________________________ Telefon: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________ Person 2 Name, Vorname _________________________________________ Geburtsdatum: _________________________________________ Berufliche Tätigkeit: _________________________________________ Straße: _________________________________________ PLZ/Ort: _________________________________________ Telefon: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________ Kinder: Anzahl ____ Alter ______________________________ Anzahl der Personen im Haushalt: _____ Bebauungs-/Wohnwunsch (Mehrfachnennungen sind möglich): ( ) Baugrundstück für ein Einzelhaus (Bereich „WA 1“) Grundstückspriorität: __________________ (teil)gewerbliche Nutzung geplant: ( ) nein ja, ___________________________________ geplante Nutzung ( ) Baugrundstück für ein Mehrfamilienhaus (Bereich „WA 2“) (teil)gewerbliche Nutzung geplant: ( ) nein ja, ___________________________________ geplante Nutzung ( ) Eigentums-/ Mietwohnung („WA 3) Wohnungsgröße: ( ) 60-80 qm ( ) 80-100 qm gewünschte Etage: ( ) Erdgeschoss ( ) Obergeschosse ( ) Penthouse Anforderungen: ( ) barrierefrei ( ) mehr ( ) Wohnen mit Service ( ) sonstiges, ________________________________________ Als Interessent/in einer Eigentums- bzw. Mietwohnung bin ich damit einverstanden, dass die Stadt Recklinghausen meine/unsere Kontaktdaten (ausschließlich) an Dritte weitergibt, die als Investor, Bauträger, Verkäufer von Eigentumswohnungen o. ä. in Frage kommen. ( ) ja ( ) nein __________________________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Vielen Dank für Ihre Zeit und die Bearbeitung des Fragebogens!
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