Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.5.2015

Lfd. Nr. 03/2015
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES
am Dienstag, den 26. Mai 2015 um 19:30 Uhr, im Gemeindeamt Staatz
------------------------------------------------------------Beginn: 19:30 Uhr
Die Einladung erfolgte am 4. März 2015 per E-Mail.
ANWESEND waren:
Bürgermeister Muck Leopold
Vizebgm. Holzapfel Johann
Die Mitglieder des Gemeinderates:
gfGR. Fröschl Leopold
gfGR Rieder Reinhard
gfGR Leißer Gottfried
GR Glaser Andreas
GR Böhm Birgit
GR Beck Elfriede
GR Dietrich Bernhard
GR Koch Reinhold
GR Habitzl Helmut
GR Mautner Dietmar
GR Sramek Josef
GR Gepperth Veronika
gfGR Neckam Heinrich
GR Stockhammer Markus
GR Öfferl Josef
GR Wraneschitz Ulrike
GR Haas Michaela
ENTSCHULDIGT abwesend waren:
NICHT ENTSCHULDIGT abwesend waren:
---
Schleifer Wolfgang als Schriftführer.
Die Sitzung war beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
öffentliche Sitzung:
1. Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung
vom 11.3.2015
2. Bebauungsvorschriften Enzersdorf Siedlung Herrschaftsbreiten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Pachtangelegenheiten
5. Friedhofsgebührenverordnung
6. Anerkennungserklärung Umweltförderung des BMLFUW B200276 WVA BA7
7. Auftragsvergaben
8. Ehrungen
9. Bericht des Prüfungsausschusses
10. Konditionen KommReal Staatz GmbH
11. Entsendung in die Verbandsversammlung GAUL und GALB
12. Berichte und Anfragen
nichtöffentliche Sitzung:
13. Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung
vom 11.3.2015
14. Personalangelegenheiten
VERLAUF der SITZUNG
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung
zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Bevor der Bürgermeister auf die Tagesordnung eingeht, teilt dieser mit, dass von GR
Reinhold Koch am 26.5.2015 folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde:
Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 1000, in der derzeit geltenden Fassung,
stelle ich den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die 3. Gemeinderatssitzung 2015 am 26.
Mai 2015 aufzunehmen und zu behandeln:
„Bestellung Kassenverwalter und Kassenverwalterstellvertreter“
Begründung:
Da die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung bereits in der Sitzung des Gemeindevorstandes
am 12. Mai 2015 festgelegt wurde und die Bestellung eines Kassenverwalters und
Kassenverwalterstellvertreter in jeder Gemeinderatsperiode neu erfolgen muss, ersuche ich um
Aufnahme der Tagesordnungspunkte in Form eines Dringlichkeitsantrages.
Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss dieser Angelegenheit die
Dringlichkeit zuzuerkennen. Dadurch wird der Punkt „Bestellung Kassenverwalter und
Kassenverwalterstellvertreter“ als Tagesordnungspunkt 12. auf die Tagesordnung
aufgenommen, die restlichen Punkte verschieben sich dementsprechend.
Pkt. 1:Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung vom
11.3.2015
Es werden keine Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 11.3.2015
eingebracht und die Niederschrift wird somit einstimmig genehmigt.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 2:Bebauungsvorschriften Enzersdorf Siedlung Herrschaftsbreiten
Der Gemeinderat fasst den Beschluss die in der Sitzung des Gemeinderates vom
17.2.2011 beschlossenen Bebauungsrichtlinien für die Siedlung Herrschaftsbreiten in
Enzersdorf durch nachstehende Bebauungsrichtlinien (1. Änderung) zu ersetzen:
BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN
1. Anordnung der Gebäude
(1) Von der vorderen Baulinie darf mit dem Hauptgebäude maximal 5 m abgerückt
werden.
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(2) Die maximale Gebäudehöhe darf grundsätzlich die Bauklassenhöhe I und II nicht
überschreiten.
2. Einfriedung
(1) Die Höhe von Einfriedungsmauern zur Erreichung der geschlossenen
Bebauungsweise muss mindestens 1,80 m hoch sein und darf eine Höhe von 2,20 m
nicht überschreiten.
(2) Einfriedungen an seitlichen Grundgrenzen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht
überschreiten.
3. Abstellanlagen
(1) Mindestens einer der gemäß § 63 NÖ Bauordnung 2014 anzuordnenden Stellplätze
bzw. der Garagenvorplatz muss mind. 5 m tief sein und soll gegen das öffentliche Gut
hin nicht eingefriedet werden.
4. Freiflächen und Gelände
Die natürliche Höhenlage des Geländes darf grundsätzlich nur einvernehmlich mit der
Baubehörde im Sinne der einschlägigen §§ 67 und 14, Z.6 der NÖ BO 2014 verändert
werden.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 3:Grundstücksangelegenheiten
a) Grundverkauf Gst.Nr. 267/38 KG Enzersdorf, Lachmayer-Schödl
Der Gemeinderat fasst den Beschluss den Bauplatz Parzelle Nr. 267/38 in der KG
Enzersdorf bei Staatz, im Ausmaß von 913 m² an Herrn Josef Lachmayer und Frau
Waltraud Schödl, Neudorfer Straße 10, 2134 Staatz-Kautendorf, zum Preis von € 8,00 pro
Quadratmeter, gesamt somit € 7.304,00, zuzüglich der vom Gemeinderat festgelegten
Vermessungskosten unter folgender Bauverpflichtung zu verkaufen:
„Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren, Bauvollendung und
Hauptwohnsitzbegründung innerhalb weiterer 5 Jahre.“
Bei Nichteinhaltung einer der beiden Fristen steht der Marktgemeinde Staatz das
Wiederkaufsrecht zum selben Kaufpreis ohne jegliche Wertsicherung und Verzinsung zu.
Vertrags-, Grundbuchskosten und Immobilienertragssteuer sind bei Inanspruchnahme
des Wiederkaufsrechtes vom jetzigen Erwerber zu tragen.
Die Bauverpflichtung und das Wiederkaufsrecht werden in dem zu erstellenden
Kaufvertrag vermerkt und grundbücherlich eingetragen.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
GR Veronika Geppert verlässt den Sitzungssaal
b) Grundverkauf Gst.Nr. 267/41 KG Enzersdorf, Kern Marion
Der Gemeinderat fasst den Beschluss den Bauplatz Parzelle Nr. 267/41 in der KG
Enzersdorf bei Staatz, im Ausmaß von 927 m² an Frau Marion Kern, Theodor Körner
Gasse 3/5, 2232 Deutsch Wagram, zum Preis von € 8,00 pro Quadratmeter, gesamt
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somit € 7.416,00, zuzüglich der vom Gemeinderat festgelegten Vermessungskosten unter
folgender Bauverpflichtung zu verkaufen:
„Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren, Bauvollendung und
Hauptwohnsitzbegründung innerhalb weiterer 5 Jahre.“
Bei Nichteinhaltung einer der beiden Fristen steht der Marktgemeinde Staatz das
Wiederkaufsrecht zum selben Kaufpreis ohne jegliche Wertsicherung und Verzinsung zu.
Vertrags-, Grundbuchskosten und Immobilienertragssteuer sind bei Inanspruchnahme
des Wiederkaufsrechtes vom jetzigen Erwerber zu tragen.
Die Bauverpflichtung und das Wiederkaufsrecht werden in dem zu erstellenden
Kaufvertrag vermerkt und grundbücherlich eingetragen.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
GR Veronika Geppert nimmt wieder an der Sitzung teil.
Pkt. 4:Pachtangelegenheiten
a) Anerkennungszins Fenz
Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn Peter Fenz, Friedhofsstraße 14/2, 2134
Staatz-Kautendorf, die Verlegung von Steinen (Weg- und Böschungssteine) auf dem
Grundstück Nr. 21/1, KG Staatz-Kautendorf, zu genehmigen und dafür einen
Ankerkennungszins in der Höhe von € 10,00 pro Jahr zu verrechnen.
Der Anerkennungszins wird analog dem Pachtzins wertgesichert. Die Ausgangsbasis für
die Wertsicherung ist der VPI 2010, 100 = Jahresindex 2014.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 5:Friedhofsgebührenordnung
Der Gemeinderat fasst den Beschluss folgender Verordnung zuzustimmen:
VERORDNUNG
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Staatz hat in seiner Sitzung am 26.5.2015 aufgrund
des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung,
folgende Friedhofsgebührenverordnung beschlossen:
§1
Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben:
a)
b)
c)
d)
e)
Grabstellengebühren
Verlängerungsgebühren
Beerdingungsgebühren
Enterdigungsgebühren
Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle)
§2
Höhe der Grabstellengebühren
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1. Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre
bzw. auf 30 Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Verlängerung wie bei
den übrigen Grabstellen) betragen für
a) einzelne Reihengräber
b) Familiengräber (Beisetzung bis 2 oder 4 Leichen)
c) Urnengräber in Wultendorf (ca. 1 m x 1 m)
d) Grüfte (bis 2 Leichen)
e) Grüfte (Beisetzung bis 3 oder 6 Leichen)
f) Urnennischen (bis 4 Urnen)
€ 160,00
€ 320,00
€ 320,00
€ 1.200,00
€ 1.800,00
€ 2.000,00
2. Für Randgräber und Grabstellen an der Friedhofsmauer (-einfriedung) erhöhen sich
die im Abs. 1. vorgesehenen Gebühren um 20 v. H. des jeweiligen Gebührensatzes.
3. Bei einzelnen Reihengräbern beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern
bis zu 10 Jahren die Hälfte der im Abs. 1. festgesetzten Gebühren.
§3
Höhe der Verlängerungsgebühr
Die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf
jeweils 10 Jahre) beträgt für:
a) einzelne Reihengräber
b) Familiengräber (Beisetzung bis 2 oder 4 Leichen)
c) Urnengräber in Wultendorf (ca. 1 m x 1 m)
d) Grüfte (bis 2 Leichen)
e) Grüfte (Beisetzung bis 3 oder 6 Leichen)
f) Urnennischen (bis 4 Urnen)
€ 160,00
€ 320,00
€ 320,00
€ 400,00
€ 600,00
€ 250,00
§4
Höhe der Beerdigungsgebühr
Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle) beträgt bei:
Erdgrabstellen
Kindergräbern
Urnengräber in Wultendorf
Urnennischen
bei Grüften
bei blinden Grüften
€ 560,00
€ 280,00
€ 280,00
€ 110,00
€ 400,00
€ 560,00
§5
Enterdigungsgebühr
Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung – Exhumierung – einer Leiche) beträgt das
Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
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§6
Höhe der Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle)
Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle) beträgt für jeden
angefangenen Tag € 45,00.
Diese Verordnung tritt mit 1.7.2015 in Kraft.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 6:Anerkennungserklärung Umweltförderung des BMLFUW B200276 WVA BA7
Der Gemeinderat fasst den Beschluss dem beiliegendem Förderungsvertrag (Beilage 1)
Auftragsnummer B200276 zuzustimmen.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 7:Auftragsvergaben
a) Hausanschluss Fa. Pieringer Ameis – Fa. Held & Francke
Der Gemeinderat fasst den Beschluss die Fa. Held & Francke mit der Herstellung der
Hausanschlüsse für Regenwasser-, Schmutzwasserkanal und für die Wasserleitung inkl.
Wiederherstellung zum Grundstück Pieringer in Ameis zu beauftragen. Die Kosten dafür
belaufen sich auf € 24.500,00 exkl. MWSt.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
b) Hausanschluss Ernsdorf Wolfram/Kramer – Fa. Held & Francke
Der Gemeinderat fasst den Beschluss die Fa. Held & Francke mit der Herstellung der
Hausanschlüsse zum Grundstück Wolfram/Kramer in Ernsdorf zu beauftragen. Die
Kosten dafür belaufen sich auf € 9.000,00 exkl. MWSt.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 8:Ehrungen
Der Gemeinderat fasst den Beschluss aufgrund der bestehenden Richtlinien zur Vergabe
von Ehrenzeichen folgende Ehrenzeichen an ausgeschiedene Gemeinderäte zu
vergeben:
Kober Theresia
Böhm Eduard
Lapes Karl
Stark Alfred
Lenk Rudolf
Wenzl Otto
Wappennadel gold
Wappenring
Wappenring
Wappenring
Ehrenring
Ehrenring
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 9:Bericht des Prüfungsausschusses
Der Obmann des Prüfungsausschusses verliest den Bericht der
Prüfungsausschusssitzung vom 22.5.2015.
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat beiliegende Stellungnahme zur Kenntnis
(Beilage 2).
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
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Pkt. 10:Konditionen KommReal Staatz GmbH
Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat folgende Vorgangsweise in der KommReal
Staatz GmbH zur Kenntnis:
Die Refinanzierungslinie muss fristenkonform erfolgen, anstelle des bestehenden
Kontokorrentrahmens EUR 10 Mio, ausgenützt derzeit mit rd. EUR 7 Mio., soll ein
langfristiger Abstattungskredit (Pauschalraten, Laufzeit 20 Jahre) und ein geringerer
Kontokorrentrahmen eingeräumt werden. Die neue Kreditlinie wird direkt von der RLB
NÖ-Wien (derzeit von der Raiffeisen-Leasing Bank AG) eingeräumt.
Um die Höhe der Kreditrahmen bei der Umstellung genau festzulegen, ist es von Seiten
der Gemeinde erforderlich, den Finanzierungsbedarf für künftige Projekte in den nächsten
3-5 Jahren abzuschätzen damit geplante Investitionen gleich mitberücksichtigt werden
können. Darüber hinaus sind Überlegungen hinsichtlich Veranlagung anzustellen. Dies
soll bis September 2015 erledigt sein. Die Umstellung ist mit dem Land NÖ / Mag. Gehart
abzustimmen.
Aufgrund der Dringlichkeit wird bis zur Umstellung der Finanzierung die Kondition des
bestehenden Kontokorrentrahmens von 3 Monats Euribor + 0,45%Pkte auf 3 Monats
Euribor + 0,95%Pkte erhöht. (ab 1.06.2015)
Das laufende Entgelt für die Gestion der KommReal wird von 0,25 % des
Anlagenvermögens auf 0,4 % erhöht (d.s. EUR 32.000,-- p.a.) - per 1.6.2015
Der Gemeinderat nimmt diese Information einstimmig zur Kenntnis.
Pkt. 11:Entsendung in die Verbandsversammlung GAUL und GALB
Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn gfGR Reinhard Rieder in die
Verbandsversammlung des GAUL und Herrn GR Andreas Glaser in die
Verbandsversammlung des GALB an Stelle des Bürgermeisters zu entsenden.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 12:Bestellung Kassenverwalter und Kassenverwalterstellvertreter
Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn Wolfgang Schleifer als Kassenverwalter und
Frau Karin Fröschl als Kassenverwalterstellvertreter zu bestellen.
BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung
Pkt. 13:Berichte und Anfragen

Ehrungen – VAZ: Samstag, 31. Mai 2015, 15,00 Uhr

Verwaltungsausschuss + FF + Vorstand: Dienstag, 11.6.2015, 19,30 h

Staatzer Berg – Holz - : Samstag, 13. Juni 2015, 08,00 Uhr

Gemeinderatssitzung: 7. Juli 2015, 19,30 Uhr

FF-Wultendorf – Fahrzeugsegnung: 130 Jahr Feier; - 21.06.2015

KOMSIS – Donnerstag, 28.05.2015, Gföhl – 10,00 h bis 12,30 h

LEADER – Mappenübergabe
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
L 24 – Sperre im Juli bzw. August 2015

Gewerberechtliche Verhandlung – Cafe Zart – 1.6.2015

Bauverhandlungen – Teilnehmer?

Blühendes NÖ ist wieder ausgeschrieben

Feuerbrandbeauftragter – Unterlagen an Helmut Habitzl weiterleiten

Tonnagenbeschränkung 3,5 Tonnen (ausgenommen landw. Verkehr) und 70 km/h
Beschränkung am Güterweg Ameis – Föllim

Gelbe Säcke verteilen – wie erfolgt die Verteilung ohne Ortsvorsteher?
jeder Gemeinderat kann Säcke zur Verteilung von der Gemeinde abholen

Restmüllsäcke für Bedürftige und Säuglinge – Regelung wie bisher beibehalten

Restmüllsäcke bei Mandataren käuflich erwerbbar?

mediale Darstellung „Gemeindevertreter“ Definition für die Gemeinde notwendig

Neuaufnahme Gabriele Rohrböck ab 27.5.2015
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Bürgermeister um 20:45
Uhr die öffentliche Sitzung.
Vorstehendes Protokoll wurde in der Sitzung am ...............................
genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt.
Schriftführer
Gemeinderat
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Bürgermeister
Gemeinderat
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