Lfd. Nr. 03/2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, den 26. Mai 2015 um 19:30 Uhr, im Gemeindeamt Staatz ------------------------------------------------------------Beginn: 19:30 Uhr Die Einladung erfolgte am 4. März 2015 per E-Mail. ANWESEND waren: Bürgermeister Muck Leopold Vizebgm. Holzapfel Johann Die Mitglieder des Gemeinderates: gfGR. Fröschl Leopold gfGR Rieder Reinhard gfGR Leißer Gottfried GR Glaser Andreas GR Böhm Birgit GR Beck Elfriede GR Dietrich Bernhard GR Koch Reinhold GR Habitzl Helmut GR Mautner Dietmar GR Sramek Josef GR Gepperth Veronika gfGR Neckam Heinrich GR Stockhammer Markus GR Öfferl Josef GR Wraneschitz Ulrike GR Haas Michaela ENTSCHULDIGT abwesend waren: NICHT ENTSCHULDIGT abwesend waren: --- Schleifer Wolfgang als Schriftführer. Die Sitzung war beschlussfähig. TAGESORDNUNG öffentliche Sitzung: 1. Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 11.3.2015 2. Bebauungsvorschriften Enzersdorf Siedlung Herrschaftsbreiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Pachtangelegenheiten 5. Friedhofsgebührenverordnung 6. Anerkennungserklärung Umweltförderung des BMLFUW B200276 WVA BA7 7. Auftragsvergaben 8. Ehrungen 9. Bericht des Prüfungsausschusses 10. Konditionen KommReal Staatz GmbH 11. Entsendung in die Verbandsversammlung GAUL und GALB 12. Berichte und Anfragen nichtöffentliche Sitzung: 13. Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 11.3.2015 14. Personalangelegenheiten VERLAUF der SITZUNG Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäß erfolgte Einladung zur Sitzung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Bevor der Bürgermeister auf die Tagesordnung eingeht, teilt dieser mit, dass von GR Reinhold Koch am 26.5.2015 folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht wurde: Gemäß § 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl.Nr. 1000, in der derzeit geltenden Fassung, stelle ich den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die 3. Gemeinderatssitzung 2015 am 26. Mai 2015 aufzunehmen und zu behandeln: „Bestellung Kassenverwalter und Kassenverwalterstellvertreter“ Begründung: Da die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung bereits in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 12. Mai 2015 festgelegt wurde und die Bestellung eines Kassenverwalters und Kassenverwalterstellvertreter in jeder Gemeinderatsperiode neu erfolgen muss, ersuche ich um Aufnahme der Tagesordnungspunkte in Form eines Dringlichkeitsantrages. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss dieser Angelegenheit die Dringlichkeit zuzuerkennen. Dadurch wird der Punkt „Bestellung Kassenverwalter und Kassenverwalterstellvertreter“ als Tagesordnungspunkt 12. auf die Tagesordnung aufgenommen, die restlichen Punkte verschieben sich dementsprechend. Pkt. 1:Behandlung von Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der Sitzung vom 11.3.2015 Es werden keine Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift vom 11.3.2015 eingebracht und die Niederschrift wird somit einstimmig genehmigt. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 2:Bebauungsvorschriften Enzersdorf Siedlung Herrschaftsbreiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss die in der Sitzung des Gemeinderates vom 17.2.2011 beschlossenen Bebauungsrichtlinien für die Siedlung Herrschaftsbreiten in Enzersdorf durch nachstehende Bebauungsrichtlinien (1. Änderung) zu ersetzen: BEBAUUNGSVORSCHRIFTEN 1. Anordnung der Gebäude (1) Von der vorderen Baulinie darf mit dem Hauptgebäude maximal 5 m abgerückt werden. 2/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx (2) Die maximale Gebäudehöhe darf grundsätzlich die Bauklassenhöhe I und II nicht überschreiten. 2. Einfriedung (1) Die Höhe von Einfriedungsmauern zur Erreichung der geschlossenen Bebauungsweise muss mindestens 1,80 m hoch sein und darf eine Höhe von 2,20 m nicht überschreiten. (2) Einfriedungen an seitlichen Grundgrenzen dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten. 3. Abstellanlagen (1) Mindestens einer der gemäß § 63 NÖ Bauordnung 2014 anzuordnenden Stellplätze bzw. der Garagenvorplatz muss mind. 5 m tief sein und soll gegen das öffentliche Gut hin nicht eingefriedet werden. 4. Freiflächen und Gelände Die natürliche Höhenlage des Geländes darf grundsätzlich nur einvernehmlich mit der Baubehörde im Sinne der einschlägigen §§ 67 und 14, Z.6 der NÖ BO 2014 verändert werden. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 3:Grundstücksangelegenheiten a) Grundverkauf Gst.Nr. 267/38 KG Enzersdorf, Lachmayer-Schödl Der Gemeinderat fasst den Beschluss den Bauplatz Parzelle Nr. 267/38 in der KG Enzersdorf bei Staatz, im Ausmaß von 913 m² an Herrn Josef Lachmayer und Frau Waltraud Schödl, Neudorfer Straße 10, 2134 Staatz-Kautendorf, zum Preis von € 8,00 pro Quadratmeter, gesamt somit € 7.304,00, zuzüglich der vom Gemeinderat festgelegten Vermessungskosten unter folgender Bauverpflichtung zu verkaufen: „Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren, Bauvollendung und Hauptwohnsitzbegründung innerhalb weiterer 5 Jahre.“ Bei Nichteinhaltung einer der beiden Fristen steht der Marktgemeinde Staatz das Wiederkaufsrecht zum selben Kaufpreis ohne jegliche Wertsicherung und Verzinsung zu. Vertrags-, Grundbuchskosten und Immobilienertragssteuer sind bei Inanspruchnahme des Wiederkaufsrechtes vom jetzigen Erwerber zu tragen. Die Bauverpflichtung und das Wiederkaufsrecht werden in dem zu erstellenden Kaufvertrag vermerkt und grundbücherlich eingetragen. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung GR Veronika Geppert verlässt den Sitzungssaal b) Grundverkauf Gst.Nr. 267/41 KG Enzersdorf, Kern Marion Der Gemeinderat fasst den Beschluss den Bauplatz Parzelle Nr. 267/41 in der KG Enzersdorf bei Staatz, im Ausmaß von 927 m² an Frau Marion Kern, Theodor Körner Gasse 3/5, 2232 Deutsch Wagram, zum Preis von € 8,00 pro Quadratmeter, gesamt 3/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx somit € 7.416,00, zuzüglich der vom Gemeinderat festgelegten Vermessungskosten unter folgender Bauverpflichtung zu verkaufen: „Beginn mit dem Bau eines Wohnhauses innerhalb von 2 Jahren, Bauvollendung und Hauptwohnsitzbegründung innerhalb weiterer 5 Jahre.“ Bei Nichteinhaltung einer der beiden Fristen steht der Marktgemeinde Staatz das Wiederkaufsrecht zum selben Kaufpreis ohne jegliche Wertsicherung und Verzinsung zu. Vertrags-, Grundbuchskosten und Immobilienertragssteuer sind bei Inanspruchnahme des Wiederkaufsrechtes vom jetzigen Erwerber zu tragen. Die Bauverpflichtung und das Wiederkaufsrecht werden in dem zu erstellenden Kaufvertrag vermerkt und grundbücherlich eingetragen. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung GR Veronika Geppert nimmt wieder an der Sitzung teil. Pkt. 4:Pachtangelegenheiten a) Anerkennungszins Fenz Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn Peter Fenz, Friedhofsstraße 14/2, 2134 Staatz-Kautendorf, die Verlegung von Steinen (Weg- und Böschungssteine) auf dem Grundstück Nr. 21/1, KG Staatz-Kautendorf, zu genehmigen und dafür einen Ankerkennungszins in der Höhe von € 10,00 pro Jahr zu verrechnen. Der Anerkennungszins wird analog dem Pachtzins wertgesichert. Die Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist der VPI 2010, 100 = Jahresindex 2014. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 5:Friedhofsgebührenordnung Der Gemeinderat fasst den Beschluss folgender Verordnung zuzustimmen: VERORDNUNG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Staatz hat in seiner Sitzung am 26.5.2015 aufgrund des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Friedhofsgebührenverordnung beschlossen: §1 Arten der Friedhofsgebühren Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe werden eingehoben: a) b) c) d) e) Grabstellengebühren Verlängerungsgebühren Beerdingungsgebühren Enterdigungsgebühren Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle) §2 Höhe der Grabstellengebühren 4/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx 1. Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bzw. auf 30 Jahre erstmalig bei Grüften mit der Möglichkeit der Verlängerung wie bei den übrigen Grabstellen) betragen für a) einzelne Reihengräber b) Familiengräber (Beisetzung bis 2 oder 4 Leichen) c) Urnengräber in Wultendorf (ca. 1 m x 1 m) d) Grüfte (bis 2 Leichen) e) Grüfte (Beisetzung bis 3 oder 6 Leichen) f) Urnennischen (bis 4 Urnen) € 160,00 € 320,00 € 320,00 € 1.200,00 € 1.800,00 € 2.000,00 2. Für Randgräber und Grabstellen an der Friedhofsmauer (-einfriedung) erhöhen sich die im Abs. 1. vorgesehenen Gebühren um 20 v. H. des jeweiligen Gebührensatzes. 3. Bei einzelnen Reihengräbern beträgt die Grabstellengebühr für Leichen von Kindern bis zu 10 Jahren die Hälfte der im Abs. 1. festgesetzten Gebühren. §3 Höhe der Verlängerungsgebühr Die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) beträgt für: a) einzelne Reihengräber b) Familiengräber (Beisetzung bis 2 oder 4 Leichen) c) Urnengräber in Wultendorf (ca. 1 m x 1 m) d) Grüfte (bis 2 Leichen) e) Grüfte (Beisetzung bis 3 oder 6 Leichen) f) Urnennischen (bis 4 Urnen) € 160,00 € 320,00 € 320,00 € 400,00 € 600,00 € 250,00 §4 Höhe der Beerdigungsgebühr Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle) beträgt bei: Erdgrabstellen Kindergräbern Urnengräber in Wultendorf Urnennischen bei Grüften bei blinden Grüften € 560,00 € 280,00 € 280,00 € 110,00 € 400,00 € 560,00 §5 Enterdigungsgebühr Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung – Exhumierung – einer Leiche) beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr. 5/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx §6 Höhe der Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle) Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Aufbahrungshalle) beträgt für jeden angefangenen Tag € 45,00. Diese Verordnung tritt mit 1.7.2015 in Kraft. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 6:Anerkennungserklärung Umweltförderung des BMLFUW B200276 WVA BA7 Der Gemeinderat fasst den Beschluss dem beiliegendem Förderungsvertrag (Beilage 1) Auftragsnummer B200276 zuzustimmen. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 7:Auftragsvergaben a) Hausanschluss Fa. Pieringer Ameis – Fa. Held & Francke Der Gemeinderat fasst den Beschluss die Fa. Held & Francke mit der Herstellung der Hausanschlüsse für Regenwasser-, Schmutzwasserkanal und für die Wasserleitung inkl. Wiederherstellung zum Grundstück Pieringer in Ameis zu beauftragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 24.500,00 exkl. MWSt. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung b) Hausanschluss Ernsdorf Wolfram/Kramer – Fa. Held & Francke Der Gemeinderat fasst den Beschluss die Fa. Held & Francke mit der Herstellung der Hausanschlüsse zum Grundstück Wolfram/Kramer in Ernsdorf zu beauftragen. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 9.000,00 exkl. MWSt. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 8:Ehrungen Der Gemeinderat fasst den Beschluss aufgrund der bestehenden Richtlinien zur Vergabe von Ehrenzeichen folgende Ehrenzeichen an ausgeschiedene Gemeinderäte zu vergeben: Kober Theresia Böhm Eduard Lapes Karl Stark Alfred Lenk Rudolf Wenzl Otto Wappennadel gold Wappenring Wappenring Wappenring Ehrenring Ehrenring BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 9:Bericht des Prüfungsausschusses Der Obmann des Prüfungsausschusses verliest den Bericht der Prüfungsausschusssitzung vom 22.5.2015. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat beiliegende Stellungnahme zur Kenntnis (Beilage 2). BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung 6/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx Pkt. 10:Konditionen KommReal Staatz GmbH Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat folgende Vorgangsweise in der KommReal Staatz GmbH zur Kenntnis: Die Refinanzierungslinie muss fristenkonform erfolgen, anstelle des bestehenden Kontokorrentrahmens EUR 10 Mio, ausgenützt derzeit mit rd. EUR 7 Mio., soll ein langfristiger Abstattungskredit (Pauschalraten, Laufzeit 20 Jahre) und ein geringerer Kontokorrentrahmen eingeräumt werden. Die neue Kreditlinie wird direkt von der RLB NÖ-Wien (derzeit von der Raiffeisen-Leasing Bank AG) eingeräumt. Um die Höhe der Kreditrahmen bei der Umstellung genau festzulegen, ist es von Seiten der Gemeinde erforderlich, den Finanzierungsbedarf für künftige Projekte in den nächsten 3-5 Jahren abzuschätzen damit geplante Investitionen gleich mitberücksichtigt werden können. Darüber hinaus sind Überlegungen hinsichtlich Veranlagung anzustellen. Dies soll bis September 2015 erledigt sein. Die Umstellung ist mit dem Land NÖ / Mag. Gehart abzustimmen. Aufgrund der Dringlichkeit wird bis zur Umstellung der Finanzierung die Kondition des bestehenden Kontokorrentrahmens von 3 Monats Euribor + 0,45%Pkte auf 3 Monats Euribor + 0,95%Pkte erhöht. (ab 1.06.2015) Das laufende Entgelt für die Gestion der KommReal wird von 0,25 % des Anlagenvermögens auf 0,4 % erhöht (d.s. EUR 32.000,-- p.a.) - per 1.6.2015 Der Gemeinderat nimmt diese Information einstimmig zur Kenntnis. Pkt. 11:Entsendung in die Verbandsversammlung GAUL und GALB Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn gfGR Reinhard Rieder in die Verbandsversammlung des GAUL und Herrn GR Andreas Glaser in die Verbandsversammlung des GALB an Stelle des Bürgermeisters zu entsenden. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 12:Bestellung Kassenverwalter und Kassenverwalterstellvertreter Der Gemeinderat fasst den Beschluss Herrn Wolfgang Schleifer als Kassenverwalter und Frau Karin Fröschl als Kassenverwalterstellvertreter zu bestellen. BESCHLUSS: einstimmige Zustimmung Pkt. 13:Berichte und Anfragen Ehrungen – VAZ: Samstag, 31. Mai 2015, 15,00 Uhr Verwaltungsausschuss + FF + Vorstand: Dienstag, 11.6.2015, 19,30 h Staatzer Berg – Holz - : Samstag, 13. Juni 2015, 08,00 Uhr Gemeinderatssitzung: 7. Juli 2015, 19,30 Uhr FF-Wultendorf – Fahrzeugsegnung: 130 Jahr Feier; - 21.06.2015 KOMSIS – Donnerstag, 28.05.2015, Gföhl – 10,00 h bis 12,30 h LEADER – Mappenübergabe 7/9 g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx L 24 – Sperre im Juli bzw. August 2015 Gewerberechtliche Verhandlung – Cafe Zart – 1.6.2015 Bauverhandlungen – Teilnehmer? Blühendes NÖ ist wieder ausgeschrieben Feuerbrandbeauftragter – Unterlagen an Helmut Habitzl weiterleiten Tonnagenbeschränkung 3,5 Tonnen (ausgenommen landw. Verkehr) und 70 km/h Beschränkung am Güterweg Ameis – Föllim Gelbe Säcke verteilen – wie erfolgt die Verteilung ohne Ortsvorsteher? jeder Gemeinderat kann Säcke zur Verteilung von der Gemeinde abholen Restmüllsäcke für Bedürftige und Säuglinge – Regelung wie bisher beibehalten Restmüllsäcke bei Mandataren käuflich erwerbbar? mediale Darstellung „Gemeindevertreter“ Definition für die Gemeinde notwendig Neuaufnahme Gabriele Rohrböck ab 27.5.2015 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Bürgermeister um 20:45 Uhr die öffentliche Sitzung. Vorstehendes Protokoll wurde in der Sitzung am ............................... genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt. Schriftführer Gemeinderat 8/9 Bürgermeister Gemeinderat g:\schleifer\gemeinderat u. gemeindevorstand\2015\03 protokoll 26_5_2015.docx
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