EINSCHREIBEN BAKOM Abteilung Telekomdienste Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Salt Mobile SA Regulatory Affairs Rue du Caudray 4 CH-1020 Renens 1 [email protected] Renens, 27. November 2015 Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Sehr geehrter Herr Direktor, sehr geehrte Damen und Herren Wir möchten uns für die Möglichkeit zur Anhörung betreffend die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) bedanken und nehmen dazu Stellung wie folgt: Gegenstand der aktuellen Revision der FDV ist der Grundversorgungsumfang im Hinblick auf die Neuvergabe der Grundversorgungskonzession per 2018. Dies hat indirekt auch Auswirkungen auf die anderen Fernmeldedienstanbieter, weshalb wir uns gerne punktuell dazu äussern. Wir sind mit der Stossrichtung grundsätzlich einverstanden, sind aber auch erstaunt und der Meinung, dass insbesondere die Festsetzung von Preisobergrenzen für die Nutzung nicht vertretbar sind. Anbei konkrete Kommentare zu den einzelnen Artikeln. Art. 15 (Abs. 1 lit. d) Zugang zum Internet mit einer garantierten Übertragungsrate von 3000/300 kbit/s; Wie bereits anlässlich der Vernehmlassung im Jahre 2014 angemerkt (dort wurde die garantierte Übertragungsrate bereits von 1000/100 kbit/s auf 2000/200 kbit/s erhöht) möchten wir zu bedenken geben, dass die minimale Übertragungsrate mit Bedacht festgelegt werden soll, um auszuschliessen, dass die Grundversorgungskonzessionärin auf den Fonds zurückgreifen würde und somit die anderen Fernmeldedienstanbieter finanzielle Abgeltungen leisten müssten. Art. 22 Preisobergrenzen (Abs. 1 lit. a und lit. c) Es gelten folgende Preisobergrenzen (ohne Mehrwertsteuer): a. öffentlicher Telefondienst mit einer Rufnummer (Art. 15 Abs. 1 Bst. a) mit ein oder zwei Einträgen im Verzeichnis (Art. 15 Abs. 1 Bst. c), einschliesslich Anschluss (Art. 16) und nationaler Telefongespräche: 27.20 Franken pro Monat; c. öffentlicher Telefondienst mit einer Rufnummer (Art. 15 Abs. 1 Bst. a) mit ein oder zwei Einträgen im Verzeichnis (Art. 15 Abs. 1 Bst. c) und Zugang zum Internet (Art. 15 Abs. 1 Bst. d), einschliesslich Anschluss (Art. 16) und nationaler Telefongespräche: 58.75 Franken pro Monat; Wir erachten es als falsch, wenn Preisobergrenzen für die Nutzung eines Telefonanschlusses - also für Gesprächskosten - festgelegt werden. Dies ist ein aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht gerechtfertigter Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit und hat Auswirkungen auf die anderen Fernmeldedienstanbieter. Derartige Angebote gibt es bereits und der Markt spielt. Wir möchten deshalb beliebt machen, lediglich wie bis anhin eine angepasste Preisobergrenze für den Anschluss selbst festzulegen. Es wäre höchstens vertretbar, ein Pauschalangebot für den Anschluss einschliesslich nationaler Telefongespräche zu fordern, jedoch auf keinen Fall mit festgelegter Preisobergrenze. Art. 22 Abs. 1 lit. a und lit. c sind somit dementsprechend anzupassen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass nur dort reguliert werden soll, wo dies zwingend notwendig ist. Wir wollen keine Regulierung der Regulierung Willen. In diesem Sinne hoffen wir auf wohlwollende Aufnahme unserer Position. Mit freundlichen Grüssen Marcel Huber Chief of Corporate Affairs and General Counsel Salt Mobile SA Renens VD (Siège social), Bienne, Zürich www.salt.ch Felix Weber Regulatory Affairs Manager 2
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