FH Aachen WS 2015/2016 Verkehrsplanung Übungsaufgabe Projektumfeld Die Attraktivität vom Bahnhof von St. Moritz soll gesteigert werden. Dabei soll der historische, unter Denkmalschutz stehende Bahnhof durch weitere Bauten ergänzt werden. Hierzu hat die Rätische Bahn einen so genannten „städtebaulichen Studienauftrag“ beauftragt, bei dem verschiedene Architekturbüros alternative Konzepte präsentierten, die anschließend bewertet wurden. Dem hier zugrunde liegende Konzept wurden gute Realisierungschancen eingeräumt. Sie haben nun den Auftrag, zur geplanten Nutzung die Garagen zu planen und den Stellplatznachweis zu führen. Der Architekt hat die oberen Geschosse als Vorentwurfsskizze ausgearbeitet und erwartet von Ihnen eine funktionierende Lösung, die dem Bauherrn vorgestellt werden kann. Aufgabe 1. Entwurf der Tiefgarage (voraussichtlich Teile von EG, 1.-2. UG) a. Lagepläne 1:500, Lageplan UG1 in Umgebungsplan eingefügt. b. Schnitt Rampen 1:50 c. Detail Ein- und Ausfahrtsbereich 1:250 2. Erarbeiten Stellplatznachweis (Hilfsweise nach Tabellen VwW BauO NW bzw. EAR 05) 3. Leistungsfähigkeitsnachweis Ein-und Ausfahrt mit Nachweis Warteschlangenunterbringung 4. Erläuterungsbericht max. 2 Seiten 5. Flächenbilanz mit Garagenfläche pro Geschoss und Gebäudeteil und Anzahl der dazu gehörenden Stellplätzen Grundlagen Es wird die Aufgabenstellung sowie ein CAD-Lageplan ausgegeben. Zur weiteren Erläuterung liegt ein Teil der Präsentation des Architekten vor. Richtlinienwerk: Es wird hilfsweise das deutsche Richtlinienwerk zugrunde gelegt. Generell ist in St. Moritz mit höherem Pkw-Gebrauch zu rechnen. Lageplan Der Architektenentwurf liegt als Lageplan sowie als Schnittzeichnung für eine Schnittebene vor. Der Umgebungsplan liegt ebenfalls einschließlich Höhenlinien vor. Der Umgebungsplan ist in der Zeichnung genordet, der Drehwinkel für die Architektenzeichnung ist angegeben. Der Anschluss an den Bahnhofsvorplatz liegt im EG, der Anschluss an die südlich angrenzende Straße im UG1. Verkehr Die generellen Zufahrten für den Motorfahrzeugverkehr zu den einzelnen Baufeldern sind festgelegt, es gibt vier grundsätzliche Zufahrtsmöglichkeiten, die im Umgebungslageplan eingezeichnet sind. Es besteht eine Flexibilität in Bezug auf die genaue Positionierung. Die Zufahrt im EG links neben dem Bahnhof ist nur für kleinere Verkehrsmengen geeignet. Bei der Erschließung ‚Baufeld West’ sind zwei Varianten angegeben. Aus verkehrstechnischer Sicht ist gemäß Beurteilung der kantonalen Dienststelle diejenige mit dem Kreisverkehr zu bevorzugen. Diejenige mit Ein- und Ausfahrt über die Via Grevas ist problematisch. Es ist wenn immer möglich eine Lösung vorzuschlagen, die nicht auf diese problematische Variante angewiesen ist. Straßenabstände Bei der Via Grevas handelt es sich um eine Kantonsstraße (Kreisstraße), bei der Via Serlas um eine Gemeindestraße. Bei der Kantonsstraße gilt ein genereller Straßenabstand für Bebauung von 5.0 m, bei der Gemeindestraße ein solcher von 4.0 m. Im Rahmen des Generellen Gestaltungsplans können diese Abstände, sofern die Verkehrssicherheit gewährt ist, unterschritten werden. Im Bereich der Gemeindestraße (Via Serlas) gilt ein Straßenabstand für Bebauung von 4.0 m. Sofern begründet, kann dieser Abstand oberirdisch punktuell unterschritten werden. Unterirdisch darf bis an die Straßengrenze gebaut werden, sofern der Gebäudeteil auf seiner gesamten Länge unterirdisch angeordnet wird. Kennwerte Bebauung, für die Stellplätze zu errichten sind Baufeld Ost, östlich vom Bahnhof: 10 WE auf insgesamt 800 m² Wohnfläche Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt) mit 300 m² Verkaufsfläche, mit einem Anlieferungsplatz (ist im Lageplan eingetragen, muss nicht geplant werden) Büros, Praxen auf insgesamt 600 m² Fläche Konferenzzentrum 400 m² Baufeld West: Hotel: 200 Zimmer (sowohl als Einzel- als auch als Doppelzimmer nutzbar) Gastronomie: ca. 150 Sitzplätze , ca. 600 m² Gastraum Gewerbe (Läden): VKF 200 m² Baufeld Bahnhofsgebäude: Büronutzung 1. Und 2. OG: 500 m² Nutzfläche EG: Bahnhofsnutzung Der Bahnhof St. Moritz weist eine geringe Bedeutung im Pendlerverkehr auf, jedoch eine hohe Bedeutung für den touristischen Verkehr (Strecke Rhätische Bahn). Die Rhätische Bahn ist als Weltkulturerbe eingestuft. Für den Bahnhof sind zusätzlich zu den ermittelten Parkplätzen 100 Parkplätze zu schaffen. Hinweise Auf die Lastabtragung der aufgehenden Wände in der Garage ist zu achten. Stützen sind in der Regel genau unter den Wänden im OG zu realisieren, es ist ein sinnvoller Stützenabstand zu wählen. Ein Herausschieben von Stützen ist möglich und über Unterzüge etc. realisierbar. Wegen der Kosten und der Bequemlichkeitseinbußen ist die Anzahl der Unterzüge ein Qualitätskriterium. Unterzüge sind gestrichelt anzudeuten. Mindestquerschnitt von Stützen: 0.08 m², Achsabstand unter 10 m, besser im Bereich von ca. 7-8 m Plandarstellung: Vermaßung der wesentlichen Größen, die sich auf das Richtlinienwerk beziehen an beispielhaften Stellen, insbesondere Rampen, Einfahrten, Regelquerschnitte etc. Abgabe • Die Unterlagen sind digital abzugeben: [email protected] • Abgabedatum: spätestens 29. Januar 2016 • Abgabematerial: • • pdf von Zeichnungen, der Inhalt geht auf 2 DIN A 0-Pläne, Zeichnungsblätter nach DIN angelegt (Stempelfeld etc.) enthaltend Matrikelnummer • Stellplatznachweis, Erläuterungsbericht, Flächeneffizienz und Leistungsfähigkeitsberechnung auf Blättern A4, enthaltend Matrikelnummer auf jedem Blatt Ausgedruckter Plan mit allen Garagengeschossen als Grundlage für das Kolloquium ist herzustellen, jedoch nicht abzugeben sondern zum Kolloquium mitzubringen. Bewertung Die Bewertung geht schrittweise vor, jede bessere Bewertungsstufe muss die Kriterien der schlechteren erfüllen: Ausreichend: Maßvorgaben der EAR 05 sind im Plan eingehalten und ablesbar, Stellplatznachweis innerhalb der Vorgaben der VwV BauO NRW, Leistungsfähigkeitsermittlung Einfahrt mittels Formblatt EAR 05 mit Werten der EAR 05 durchgeführt und nachvollziehbar, Nachweis der Höhenentwicklung im Schnitt nach EAR 05. Befriedigend: Schlussfolgerungen aus Leistungsberechnung im Plan gezogen, Stellplatzzuordnung zu Stellplatzbedarfen erkennbar und mit günstigen Wegelängen verbunden, Stützenstellung in Bezug auf aufgehende Gebäude günstig. Gut: Hoher Befahrungskomfort durch günstige Fahrradien in der Anlage, gute Sichtverhältnisse bei Rampen und Einfahrten, günstige Höhen in der TG und bei Rampen, keine erkennbare Notwendigkeit für Sichteinschränkungen, Berücksichtigung der Fluchtwegeregelung nach Sonderbauverordnung. Sehr gut: hohe Flächeneffizienz, Wert bei 85%-Quantil der Grundgesamtheit Kein Testat: Es fehlt eins der geforderten Leistungsteile Wesentliche Maßvorgaben der EAR 05 sind nicht eingehalten (Stellplatzlänge, Breite, Rampenneigung und Ausrundung, Fahrgassen-, Rampen- und Einfahrtsbreite nicht befahrbar, Stellplatznachweis nicht nach VwV BauO NW, Berechnungen nicht nachvollziehbar
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