Projektumfeld Aufgabe Grundlagen

FH Aachen
WS 2015/2016
Verkehrsplanung
Übungsaufgabe
Projektumfeld
Die Attraktivität vom Bahnhof von St. Moritz soll gesteigert werden. Dabei soll der historische, unter
Denkmalschutz stehende Bahnhof durch weitere Bauten ergänzt werden. Hierzu hat die Rätische
Bahn einen so genannten „städtebaulichen Studienauftrag“ beauftragt, bei dem verschiedene
Architekturbüros alternative Konzepte präsentierten, die anschließend bewertet wurden.
Dem hier zugrunde liegende Konzept wurden gute Realisierungschancen eingeräumt. Sie haben nun
den Auftrag, zur geplanten Nutzung die Garagen zu planen und den Stellplatznachweis zu führen. Der
Architekt hat die oberen Geschosse als Vorentwurfsskizze ausgearbeitet und erwartet von Ihnen eine
funktionierende Lösung, die dem Bauherrn vorgestellt werden kann.
Aufgabe
1. Entwurf der Tiefgarage (voraussichtlich Teile von EG, 1.-2. UG)
a. Lagepläne 1:500, Lageplan UG1 in Umgebungsplan eingefügt.
b. Schnitt Rampen 1:50
c. Detail Ein- und Ausfahrtsbereich 1:250
2. Erarbeiten Stellplatznachweis (Hilfsweise nach Tabellen VwW BauO NW bzw. EAR 05)
3. Leistungsfähigkeitsnachweis Ein-und Ausfahrt mit Nachweis Warteschlangenunterbringung
4. Erläuterungsbericht max. 2 Seiten
5. Flächenbilanz mit Garagenfläche pro Geschoss und Gebäudeteil und Anzahl der dazu
gehörenden Stellplätzen
Grundlagen
Es wird die Aufgabenstellung sowie ein CAD-Lageplan ausgegeben. Zur weiteren Erläuterung liegt ein
Teil der Präsentation des Architekten vor.
Richtlinienwerk: Es wird hilfsweise das deutsche Richtlinienwerk zugrunde gelegt. Generell ist in St.
Moritz mit höherem Pkw-Gebrauch zu rechnen.
Lageplan
Der Architektenentwurf liegt als Lageplan sowie als Schnittzeichnung für eine Schnittebene vor. Der
Umgebungsplan liegt ebenfalls einschließlich Höhenlinien vor. Der Umgebungsplan ist in der
Zeichnung genordet, der Drehwinkel für die Architektenzeichnung ist angegeben.
Der Anschluss an den Bahnhofsvorplatz liegt im EG, der Anschluss an die südlich angrenzende Straße
im UG1.
Verkehr
Die generellen Zufahrten für den Motorfahrzeugverkehr zu den einzelnen Baufeldern sind festgelegt,
es gibt vier grundsätzliche Zufahrtsmöglichkeiten, die im Umgebungslageplan eingezeichnet sind. Es
besteht eine Flexibilität in Bezug auf die genaue Positionierung. Die Zufahrt im EG links neben dem
Bahnhof ist nur für kleinere Verkehrsmengen geeignet.
Bei der Erschließung ‚Baufeld West’ sind zwei Varianten angegeben. Aus verkehrstechnischer Sicht ist
gemäß Beurteilung der kantonalen Dienststelle diejenige mit dem Kreisverkehr zu bevorzugen.
Diejenige mit Ein- und Ausfahrt über die Via Grevas ist problematisch. Es ist wenn immer möglich
eine Lösung vorzuschlagen, die nicht auf diese problematische Variante angewiesen ist.
Straßenabstände
Bei der Via Grevas handelt es sich um eine Kantonsstraße (Kreisstraße), bei der Via Serlas um eine
Gemeindestraße. Bei der Kantonsstraße gilt ein genereller Straßenabstand für Bebauung von 5.0 m,
bei der Gemeindestraße ein solcher von 4.0 m. Im Rahmen des Generellen Gestaltungsplans können
diese Abstände, sofern die Verkehrssicherheit gewährt ist, unterschritten werden.
Im Bereich der Gemeindestraße (Via Serlas) gilt ein Straßenabstand für Bebauung von 4.0 m. Sofern
begründet, kann dieser Abstand oberirdisch punktuell unterschritten werden. Unterirdisch darf bis
an die Straßengrenze gebaut werden, sofern der Gebäudeteil auf seiner gesamten Länge unterirdisch
angeordnet wird.
Kennwerte Bebauung, für die Stellplätze zu errichten sind
Baufeld Ost, östlich vom Bahnhof:
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10 WE auf insgesamt 800 m² Wohnfläche
Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt) mit 300 m² Verkaufsfläche, mit einem
Anlieferungsplatz (ist im Lageplan eingetragen, muss nicht geplant werden)
Büros, Praxen auf insgesamt 600 m² Fläche
Konferenzzentrum 400 m²
Baufeld West:
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Hotel: 200 Zimmer (sowohl als Einzel- als auch als Doppelzimmer nutzbar)
Gastronomie: ca. 150 Sitzplätze , ca. 600 m² Gastraum
Gewerbe (Läden): VKF 200 m²
Baufeld Bahnhofsgebäude:
 Büronutzung 1. Und 2. OG: 500 m² Nutzfläche
 EG: Bahnhofsnutzung
Der Bahnhof St. Moritz weist eine geringe Bedeutung im Pendlerverkehr auf, jedoch eine hohe
Bedeutung für den touristischen Verkehr (Strecke Rhätische Bahn). Die Rhätische Bahn ist als
Weltkulturerbe eingestuft.
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Für den Bahnhof sind zusätzlich zu den ermittelten Parkplätzen 100 Parkplätze zu schaffen.
Hinweise
Auf die Lastabtragung der aufgehenden Wände in der Garage ist zu achten. Stützen sind in der Regel
genau unter den Wänden im OG zu realisieren, es ist ein sinnvoller Stützenabstand zu wählen. Ein
Herausschieben von Stützen ist möglich und über Unterzüge etc. realisierbar. Wegen der Kosten und
der Bequemlichkeitseinbußen ist die Anzahl der Unterzüge ein Qualitätskriterium. Unterzüge sind
gestrichelt anzudeuten. Mindestquerschnitt von Stützen: 0.08 m², Achsabstand unter 10 m, besser
im Bereich von ca. 7-8 m
Plandarstellung: Vermaßung der wesentlichen Größen, die sich auf das Richtlinienwerk beziehen an
beispielhaften Stellen, insbesondere Rampen, Einfahrten, Regelquerschnitte etc.
Abgabe
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Die Unterlagen sind digital abzugeben: [email protected]
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Abgabedatum: spätestens 29. Januar 2016
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Abgabematerial:
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pdf von Zeichnungen, der Inhalt geht auf 2 DIN A 0-Pläne, Zeichnungsblätter nach
DIN angelegt (Stempelfeld etc.) enthaltend Matrikelnummer
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Stellplatznachweis, Erläuterungsbericht, Flächeneffizienz und
Leistungsfähigkeitsberechnung auf Blättern A4, enthaltend Matrikelnummer auf
jedem Blatt
Ausgedruckter Plan mit allen Garagengeschossen als Grundlage für das Kolloquium ist
herzustellen, jedoch nicht abzugeben sondern zum Kolloquium mitzubringen.
Bewertung
Die Bewertung geht schrittweise vor, jede bessere Bewertungsstufe muss die Kriterien der
schlechteren erfüllen:
Ausreichend: Maßvorgaben der EAR 05 sind im Plan eingehalten und ablesbar, Stellplatznachweis
innerhalb der Vorgaben der VwV BauO NRW, Leistungsfähigkeitsermittlung Einfahrt mittels
Formblatt EAR 05 mit Werten der EAR 05 durchgeführt und nachvollziehbar, Nachweis der
Höhenentwicklung im Schnitt nach EAR 05.
Befriedigend: Schlussfolgerungen aus Leistungsberechnung im Plan gezogen, Stellplatzzuordnung zu
Stellplatzbedarfen erkennbar und mit günstigen Wegelängen verbunden, Stützenstellung in Bezug
auf aufgehende Gebäude günstig.
Gut: Hoher Befahrungskomfort durch günstige Fahrradien in der Anlage, gute Sichtverhältnisse bei
Rampen und Einfahrten, günstige Höhen in der TG und bei Rampen, keine erkennbare Notwendigkeit
für Sichteinschränkungen, Berücksichtigung der Fluchtwegeregelung nach Sonderbauverordnung.
Sehr gut: hohe Flächeneffizienz, Wert bei 85%-Quantil der Grundgesamtheit
Kein Testat:
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Es fehlt eins der geforderten Leistungsteile
Wesentliche Maßvorgaben der EAR 05 sind nicht eingehalten (Stellplatzlänge, Breite,
Rampenneigung und Ausrundung, Fahrgassen-, Rampen- und Einfahrtsbreite nicht befahrbar,
Stellplatznachweis nicht nach VwV BauO NW, Berechnungen nicht nachvollziehbar