Standards & Empfehlungen zur Qualität der Doktoratsstudien

Doktorat
Qualität im Doktoratsstudium
Standards & Empfehlungen
des Rektorats und des Senats
Inhalt
1
2
3
Vorbemerkungen .................................................................................................................. 1
1.1
Hintergrund .............................................................................................................................. 1
1.2
Zielsetzung ............................................................................................................................... 1
1.3
Standards & Empfehlungen ..................................................................................................... 2
1.4
Adressat/inn/en ....................................................................................................................... 2
1.5
Genese & Autor/inn/en ........................................................................................................... 2
1.6
Abkürzungen ............................................................................................................................ 3
Doktoratsstudium ................................................................................................................. 4
2.1
Allgemeiner Ablauf eines Doktoratsstudiums ......................................................................... 4
2.2
Ausführungsbestimmungen, Handbuch, Informationsveranstaltungen ................................. 5
2.3
Zulassungsverfahren vs. Beginn der Dissertation .................................................................... 6
2.4
Disposition ............................................................................................................................... 6
2.5
Die Arbeit an der Dissertation ................................................................................................. 8
2.6
Betreuung von Doktorand/inn/en – Betreuungsrichtlinie der Universität Salzburg ............... 9
2.7
Regelmäßige Präsentation des Dissertationsprojektes ......................................................... 12
2.8
Besuch von Lehrveranstaltungen und Erbringung von Sonderleistungen............................. 13
2.9
Begutachtung und Bewertung der Dissertation – Begutachtungs- und Bewertungsrichtlinie
der Universität Salzburg ......................................................................................................... 13
2.10
Dissertationsverteidigung ...................................................................................................... 15
2.11
Publikation der Dissertation .................................................................................................. 15
Begleitende Maßnahmen .................................................................................................... 16
3.1
Zusätzliche Lehrveranstaltungen, Kurse, Weiterbildungen, … .............................................. 16
3.2
Information und Kommunikation .......................................................................................... 17
3.3
Vernetzungsangebote für Doktorand/inn/en ........................................................................ 17
3.4
Internationalisierung und Mobilität....................................................................................... 18
3.5
Monitoring – „Aktives Doktoratsstudium“ ............................................................................ 18
4
5
6
7
Doktorand/inn/en auf Planstellen ....................................................................................... 19
4.1
Stellenkonzept ....................................................................................................................... 19
4.2
Ausschreibung ........................................................................................................................ 19
4.3
Auswahl .................................................................................................................................. 20
4.4
Vereinbarungen ..................................................................................................................... 20
4.5
Verwendung & Arbeitsfortschritt .......................................................................................... 21
4.6
Weiterbildungsangebote ....................................................................................................... 22
Doktoratskollegs ................................................................................................................. 23
5.1
Grundsätzliche Ausrichtung ................................................................................................... 23
5.2
Rekrutierung von Doktorand/inn/en ..................................................................................... 23
5.3
Monitoring ............................................................................................................................. 24
5.4
Weiterbildungsangebote ....................................................................................................... 24
Drittmittelstellen ................................................................................................................ 24
6.1
Vereinbarung bzgl. der Möglichkeit zum Verfassen einer Dissertation ................................ 24
6.2
Verwendung ........................................................................................................................... 25
6.3
Weiterbildungsangebote ....................................................................................................... 25
Literatur ............................................................................................................................. 25
Innerhalb des durch die Satzung unserer Universität vorgegebenen Rahmens (insb. § 24) erlassen
Rektorat und Senat die folgenden Standards und Empfehlungen zur Qualität der Doktoratsstudien.
1 Vorbemerkungen
1.1 Hintergrund
Ausgehend von Diskussionen in der Arbeitsgruppe für Qualitätsentwicklung in der Forschung wurde
im Studienjahr 2013/14 eine eigene Arbeitsgruppe für Qualitätsentwicklung im Bereich des Doktoratsstudiums eingerichtet. Zielsetzung für diese Arbeitsgruppe war die Auseinandersetzung mit der
Qualität des Doktoratsstudiums im Allgemeinen, die Erstellung bzw. Diskussion von Analysen über
die gegebenen Studierendenzahlen und Abschlussquoten sowie die Beratung des Rektorats hinsichtlich etwaiger zu ergreifender Maßnahmen. Zentrales Ergebnis dieser Beratungen sind die vorliegenden Standards & Empfehlungen, die in diesem Kontext entwickelt und ausführlich diskutiert wurden.
Im Sinne der gesamtuniversitären Strategie sind die vorliegenden Standards und Empfehlungen ein
wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der European Charter for Researchers und des Code of Conduct
for the Recruitment of Researchers. Dazu hat sich die Universität Salzburg 2009 im Rahmen einer
Selbstverpflichtung sowie 2012 durch Beteiligung am Projekt „Human Resources Strategy for Researchers“ (HRS4R) der Europäischen Kommission verpflichtet. Hierfür wurde unserer Universität
das Logo „HR Excellence in Research“ verliehen. Ausführliche Informationen hierzu sind auf
http://www.uni-salzburg.at/euraxess zu finden.
1.2 Zielsetzung
In diesem Dokument sind an die verschiedenen in die Planung und Durchführung von Doktoratsstudien involvierten Akteur/inn/en adressierte Standards bzw. auch darüber hinaus gehende Empfehlungen enthalten. Es wird erwartet, dass insb. die Standards aber auch die Empfehlungen von den
jeweils genannten Adressat/inn/en eingehalten bzw. umgesetzt werden.
Gleichzeitig sollen diese Standards & Empfehlungen Orientierungshilfe und Referenzrahmen für alle
an den Doktoratsstudien Beteiligten sein. Dies gilt insb. für die Doktoratsstudierenden. Sie sollen sich
auf die hier enthaltenen Standards und Empfehlungen berufen und diese gegebenenfalls auch einfordern können – sei es im direkten Austausch zwischen involvierten Personen(gruppen), sei es im
Rahmen von Planungskontexten (wie etwa Gremiumssitzungen o.Ä.).
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 1/25
1.3 Standards & Empfehlungen
Standards werden im Kontext dieser Sammlung in dem Sinne verstanden, dass sie in allen Bereichen
unserer Universität eingehalten werden sollten, dass also den je zuständigen Stellen eine erhöhte
Verantwortung zu deren Umsetzung bzw. Einhaltung zukommt. Selbstverständlich ist es aber aufgrund der Heterogenität der Fächer möglich, dass manche Standards in einzelnen Fächern nicht erfüllbar sind. Die Empfehlungen gehen über die Standards hinaus und sind – im Wortsinne – Empfehlungen, deren Erfüllung erwünscht ist aber nicht notwendigerweise erwartet werden kann. Auch gilt
aufgrund der heterogenen Ausgangsbedingungen bei den Empfehlungen umso mehr, was schon bei
den Standards gesagt wurde: Nicht alle Empfehlungen können in allen Fächern umgesetzt werden.
1.4 Adressat/inn/en
Die hier versammelten Standards & Empfehlungen haben unterschiedliche Adressat/inn/en. Sie richten sich an …
-
die Dekaninnen und Dekane,
die Mitglieder der Promotionskommissionen,
die Mitglieder der entsprechenden Curricularkommissionen,
die Fachbereichsleiter/innen – vor allem in Hinblick auf die an ihren Fachbereichen angestellten Doktorand/inn/en,
die administrativen Organisationseinheiten,
die Betreuer/innen von Doktorand/inn/en – im Sinne von Weiterentwicklung und auch Weiterbildung auch an schon erfahrene Betreuer/innen,
die Gutachter/innen von Dissertationen,
die Diskutant/inn/en im Rahmen der Dissertationsverteidigung,
letztlich aber auch an die Doktorand/inn/en selbst.
Wer im Konkreten angesprochen ist, wird jeweils in der rechten Spalte neben dem Standard bzw. der
Empfehlung ersichtlich.
1.5 Genese & Autor/inn/en
Die Standards & Empfehlungen zur Qualität der Doktoratsstudien an der Universität Salzburg wurden
vom Vizerektor für Lehre, der Vizerektorin für Forschung und dem Qualitätsmanagement in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe für Qualitätsentwicklung im Doktoratsstudium im Studienjahr 2013/14
erarbeitet und vom Rektorat am 25. 11. 2014 und vom Senat am 2. 12. 2014 beschlossen. In der Arbeitsgruppe Qualitätsentwicklung Doktorat waren die Vizerektorin für Forschung, der Vizerektor für
Lehre, die Dekaninnen und Dekane, administrative Organisationeinheiten (Personalentwicklung,
Qualitätsmanagement, Universitätsbibliothek) sowie Betreuer/innen von Doktorand/inn/en und Vertreter/innen der Doktorand/inn/en versammelt (siehe im Detail unter www.uni-salzburg.at/qm).
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 2/25
Die vorliegenden Standards & Empfehlungen basieren damit auf der Analyse der internen Gegebenheiten und den internen Diskussionen im Rahmen der AG QE Doktorat. Zudem berücksichtigt wurden
die Ergebnisse von vier Gesprächsrunden mit aktiven Doktorand/inn/en im Juni 2014. An Literatur
wurden insb. die European Charter for Researchers und der Code of Conduct for the Recruitment of
Researchers (European Commission, 2005), die so genannten Salzburg Principles (European University Association, 2005; benannt nach einem in Salzburg durchgeführten Workshop) sowie die darauf
basierenden Salzburg II Recommendations (European University Association, 2010) berücksichtigt.
Korrekturhinweise und Ergänzungsvorschläge können an [email protected] (DW 2330,
Qualitätsmanagement) gerichtet werden.
1.6 Abkürzungen
In diesem Dokument werden folgende Abkürzungen verwendet:
S
Standard
E
Empfehlung
AKG
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
BR
Betriebsrat
CC
DLE Career Center
IB
DLE Internationale Beziehungen
Pers
DLE Personalabteilung
PE
DLE Personalentwicklung
QM
DLE Qualitätsmanagement
UB
DLE Universitätsbibliothek
Universität Salzburg
Doktorand/in
D
Hauptbetreuer/in
HB
Nebenbetreuer/in
NB
Fachbereichsleiter/in
FBL
Dekan/in
(betrifft in diesem Kontext auch:
Leiter/in Interfakultärer Fachbereich
sowie Direktor/in School of Education)
Dek
Promotionskommission
PK
Curricularkommission
CK
Leiter/in Doktoratskolleg
DKL
Gutachter/in
GA
Projektleiter/in
PL
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 3/25
2 Doktoratsstudium
„Doktoratsstudien sind die ordentlichen Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen. Sie sind nicht in Studienabschnitte gegliedert.“ (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG)
„Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten
dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen.“ (§ 51 Abs. 2 Z 13 UG)
„The core component of doctoral training is the advancement of knowledge through original research.
At the same time it is recognised that doctoral training must increasingly meet the needs of an employment market that is wider than academia.“ (Salzburg Principles)
“Jede Doktorandin und jeder Doktorand ist als Nachwuchswissenschaftlerin und Nachwuchswissenschaftler anzusehen, von dem/der Spitzenleistungen abzuverlangen sind, (…).“ (Entwicklungsplan 201618 entsprechend den Salzburg Principles)
2.1 Allgemeiner Ablauf eines Doktoratsstudiums
Doktoratsstudien an der Universität Salzburg folgen grundsätzlich dem folgenden Ablauf:
S
-
Einschreibung ins Studium (Prüfung der Voraussetzungen in der Studienabteilung);
-
Finden der potentiellen Haupt- und Nebenbetreuer/innen;
-
Mit ihnen ist das Thema des Dissertationsvorhabens abzusprechen.
-
Darauf basierend muss spätestens innerhalb eines Jahres eine Disposition erstellt
werden. Verstreicht mehr als ein Jahr muss vor Einreichung der Disposition – im Sinne
der Wahrung beidseitiger Kontinuität und Verbindlichkeit – ein neuerliches Gespräch
mit dem/der potentiellen Betreuer/in geführt werden.
-
Die Disposition muss dem/der Dekan/in (bzw. bei interfakultären Fachbereichen
dem/der Fachbereichsleiter/in) sowie der Promotionskommission inkl. der Stellungnahmen der potentiellen Betreuer/innen vorgelegt und wenn möglich und sinnvoll
vor der Promotionskommission bzw. jedenfalls bei einer Gelegenheit im Beisein der
fachlich zuständigen Mitglieder der Promotionskommission präsentiert werden.
-
Der/die Dekan/in entscheidet (idR unter Einbeziehung der Promotionskommission),
ob mit der Dissertation begonnen werden kann.
-
Von dieser Entscheidung des Dekans bzw. der Dekanin abhängig ist
o
die formale Zuweisung der Betreuer/innen; diese ist Grundlage für die Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung und damit für die Betreuung der Dissertation im engeren Sinne (§ 4 Abs. 6 Rahmencurriculum 2015),
o
die Zulassung zu Doktorand/inn/en-Seminaren (§ 5 Abs. 2 ebd.),
o
die Möglichkeit zur Absolvierung von Lehrveranstaltungen (§ 6 ebd.) und zur
Erbringung von Sonderleistungen (§ 7 ebd.).
-
Doktoratsstudium im engeren Sinne (Arbeit an der Dissertation, Absolvierung von
Lehrveranstaltungen und Erbringung von Sonderleistungen);
-
Begutachtung und Bewertung der Dissertation;
-
Dissertationsverteidigung.
Universität Salzburg
Allg.
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 4/25
2.2 Ausführungsbestimmungen, Handbuch, Informationsveranstaltungen
Ausführungsbestimmungen können sowohl nähere Bestimmungen als auch darüber hinaus gehende
Empfehlungen oder Erläuterungen zu den Regelungen des betreffenden Curriculums enthalten. Ein
Handbuch zum Doktoratsstudium beinhaltet dagegen „nur“ Erläuterungen, nicht aber nähere Bestimmungen und/oder weitere Regelungen eines Curriculums. Beide Formen, Ausführungsbestimmungen und Handbuch, tragen aber jedenfalls für alle Beteiligten (insb. Doktorand/inn/en, Betreuer/innen, Verwaltung) zu einem Mehr an Klarheit und Transparenz wesentlicher Abläufe und Elemente des Doktoratsstudiums bei.
S
Zu allen an unserer Universität angebotenen Doktoratscurricula gibt es entsprechende
Ausführungsbestimmungen und/oder ein Handbuch, das sich idealerweise an alle am Doktoratsstudium Beteiligten richtet. Alle relevanten Regelungen (Curriculum, Ausführungsbe1
stimmungen, Fristen) und Informationen (Ablauf, Kontaktstellen u. v. a. m. ) sind einheitlich und nachvollziehbar abrufbar (Homepage, Handbuch). Dabei ist ggf. auf Fachkulturen
Rücksicht zu nehmen.
Dek
PK
CK
S
Zusätzlich werden zumindest jährlich abzuhaltende Informationsveranstaltungen für interessierte zukünftige Studierende bzw. für Anfänger/innen in einem Doktoratsstudium angeboten (mit Informationen organisatorischer und rechtlicher Art, Thematisierung der
Anforderungen eines Doktoratsstudiums, Reflexion der Gründe, ein Doktoratsstudium
aufzunehmen, Berufsaussichten, Reflexion darüber, was es heißt, eine wissenschaftliche
Laufbahn einzuschlagen, …). Im Rahmen dieser Informationsveranstaltungen werden auch
Fördermöglichkeiten, potentielle Stipendien sowie Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte
aufgezeigt.
Dek
FBL
DKL
E
Diese Informationsveranstaltungen sollen in Abstimmung und können allenfalls gemeinsam
mit anderen Organisationseinheiten (Fakultät, Fachbereiche, Doktoratskollegs, Career Center, Internationale Beziehungen, Personalentwicklung, Universitätsbibliothek, …) stattfinden.
(Vgl. hierzu auch unter 3.2 Begleitende Maßnahmen > Information und Kommunikation.)
Dek
FBL
DKL
(CC, IB,
PE, UB)
Informationssammlungen und Informationsveranstaltungen beinhalten idealerweise auch
S
2
Hinweise auf gute Studierstrategien und bieten Anlässe zur Reflexion über den mit einem
3
Doktoratsstudium eingeschlagenen Weg in eine wissenschaftliche Berufslaufbahn.
Dek
FBL
DKL
CK
1
Vgl. hierzu insb. das Handbuch der KGW-Fakultät, das hier abrufbar ist.
Etwa: Klärung von Zielen und Rahmenbedingungen, Suche nach passender Betreuung, Klärung der Rahmenbedingungen des Betreuers, mit den (gesetzlichen) Anforderungen vertraut machen, Kooperation mit anderen,
Klarwerden über die bestehenden und die noch zu erwerbenden Kompetenzen, Austausch mit anderen, Verlässlichkeit, Vorausplanen, an der Dissertation schreiben (nach einer Präsentation von Lukas Zinner am 29.
November 2013 an der Universität Salzburg).
3
Für Informationssammlungen bieten sich hier insb. Verweise auf www.theguardian.com/higher-educationnetwork/phd und etwa www.academiccareer.manchester.ac.uk an, wo die Chancen, Rahmenbedingungen und
Risiken eines Doktoratsstudiums bzw. einer wissenschaftlichen Berufslaufbahn ausführlich und facettenreich
thematisiert werden.
2
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 5/25
E
Bei der Erstellung von Informationssammlungen bzw. der Planung und Vorbereitung von
Informationsveranstaltungen sollen auch die Studierendenvertreter/innen (ÖH) mit einbezogen werden.
Dek
FBL
DKL
CK
2.3 Zulassungsverfahren vs. Beginn der Dissertation
Hauptkriterium für die Entscheidung über die Zulassung ist der „Nachweis des Abschlusses eines
fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums“ (§ 64 Abs. 4 UG). Die Einschätzung dieser Facheinschlägigkeit nimmt im Auftrag des Rektorates die Studienabteilung ggf. in Abstimmung mit dem/der zuständigen Dekan/in vor (§ 24 Abs. 2 Satzung); diese/r kann wiederum auf
fachliche Expertise zurückgreifen. „Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung
der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.“ (§ 64 Abs. 4 UG)
S
S
Wichtig ist es, in den Informationssammlungen (Handbücher, Homepages) sowie bei Informations- und Beratungsgesprächen bzw. bei Gesprächen über die potentielle Betreuung
eines Dissertationsvorhabens darauf hinzuweisen, dass eine Zulassung zum Studium nicht
gleich bedeutend ist mit der Genehmigung eines Dissertationsvorhabens (§ 24 Abs 4 Satzung) und damit auch nicht mit dem Beginn der Arbeit an der Dissertation bzw. mit dem
Zugang zu Dissertant/inn/en-Seminaren. Voraussetzung hierfür ist die genehmigte Disposition (§ 5 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015).
Dek
DKL
CK
PK
HB
Der Ablauf eines Doktoratsstudiums (entsprechend 2.1) wird in Informationssammlungen
und bei Informationsveranstaltungen ausführlich erläutert.
Dek
DKL
CK
PK
HB
2.4 Disposition
Die Disposition ist eines der zentralen Elemente im Rahmen der Qualitätssicherung der Doktoratsstudien. Mit der Disposition wird dem Dissertationsvorhaben ein konzeptioneller Rahmen gesteckt.
Sie bietet dem/der Dekan/in und der Promotionskommission sowie den potentiellen Betreuer/inne/n die Möglichkeit, das Dissertationsvorhaben zu prüfen und eine fachlich angemessene Begleitung und Betreuung der Dissertation zu planen. Gemeinsam mit der idealerweise stattfindenden
öffentlichen Vorstellung des Dissertationsvorhabens (vor der Promotionskommission, am Fachbereich, …) ist mit der Disposition das Potential einer höheren Verbindlichkeit zu einer kontinuierlichen
Arbeit am Dissertationsprojekt verbunden.
Für die Studierenden bedeutet die Disposition die Verpflichtung, sich über die eigene Forschungsfrage klar zu werden. Neben der Forschungsfrage umfasst eine Disposition eine erste Aufarbeitung des
aktuellen Forschungsstandes, erste Überlegungen zur theoretischen Fundierung und methodischen
Herangehensweise, einen Zeitplan der Arbeit, eine Übersicht über weitere aufzuarbeitende Literatur
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Version September 2015; 6/25
sowie eine Grobgliederung der geplanten Arbeit.4 Zudem kann in einer Disposition thematisiert werden, wie im Falle potentieller (methodischer) Schwierigkeiten vorgegangen werden soll. Spätere Änderungen wesentlicher Festlegungen in der Disposition (etwa des Themas bzw. der Forschungsfrage oder
der grundlegenden methodischen Herangehensweise) sind möglich, müssen aber jedenfalls bekannt gegeben werden.
Von der Genehmigung der Disposition hängt es ab, ob dem/der einzelnen Doktoranden/Doktorandin
Betreuer/innen zugewiesen werden und ob die Seminare des Doktoratsstudiums absolviert werden
können, in Summe also, ob das Doktoratsstudium aktiv weiter betrieben werden kann.
S
In den entsprechenden Informationssammlungen (Ausführungsbestimmungen, Handbuch)
sollen (im Rahmen von § 4 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015) Eckpunkte für die Ausarbeitung
5
von Dispositionen vorgegeben werden. Diese Eckpunkte können sodann auch vom/von der
Dekan/in bzw. von der Promotionskommission zur Prüfung von Dispositionen herangezogen werden.
Dek
PK
S
Die Informationssammlungen enthalten auch einen Hinweis auf den Umfang der Disposition bzw. den mit ihrer Erstellung verbundenen Arbeitsaufwand.
Dek
PK
S
Gemäß Rahmencurriculum 2015 ist für die Dispositionen ein Arbeitsaufwand von 12 ECTSPunkten vorzusehen.
CK
E
Von den entsprechenden Organisationseinheiten können bei gegebenen Ressourcen (auch
in Abstimmungen bzw. gemeinsam mit anderen relevanten Organisationseinheiten) spezifische Doktorand/inn/en-Seminare für die erste Phase im Doktoratsstudium (vor Genehmigung der Disposition) angeboten werden. Bzw. können auch entsprechende Regelungen für
das Vorziehen ausgewählter Doktorand/inn/en-Seminare geschaffen werden.
Dek
FBL
DKL
CK
S
Vom/von der Dekan/in werden Dissertationsanträge nur dann geprüft, wenn zwischen dem
Erstgespräch mit dem/der potentiellen Betreuer/in (lt. Gesprächsprotokoll) und der Abgabe
der Disposition nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 4 Abs. 4 Rahmencurriculum 2015). Ist bis zur
Abgabe der Disposition mehr als ein Jahr verstrichen, hat – im Sinne der Wahrung beidseitiger Kontinuität und Verbindlichkeit – zunächst neuerlich ein Gespräch mit dem/der potentiellen Betreuer/in stattzufinden.
Dek
HB
S
Die formale Genehmigung der Disposition (gemäß § 24 Abs. 4 der Satzung) ist mit der
mündlichen Präsentation und Diskussion des Dissertationsvorhabens vor der Promotionskommission bzw. vor einem Fachkollegium (bspw. Fachbereichskolloquium oder im Rahmen einer entsprechenden Lehrveranstaltung des Doktoratsstudiums) verbunden (§ 4 Abs.
5 Rahmencurriculum 2015). Jedenfalls ist sicherzustellen, dass ein fachlich zuständiges
Mitglied der Promotionskommission der Präsentation beiwohnt. Die Präsentation sollte
öffentlich zugänglich sein. Die Studierenden sollten im Rahmen der Diskussion Anregungen
für ihr Dissertationskonzept erhalten. – Im Sinne der zu vergebenden ECTS-Punkte ist die
Präsentation des Dissertationsvorhabens als Teil der Disposition zu werten.
Dek
4
5
Vgl. hierzu im Handbuch der KGW-Fakultät.
Vgl. hierzu im Handbuch der KGW-Fakultät.
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Version September 2015; 7/25
S
„Erfordert die Bearbeitung eines Themas die Verwendung von Geld- oder Sachmitteln der
Universität Salzburg, so ist dafür die Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der zuständigen Organisationseinheit erforderlich.“ (§ 24 Abs. 1 Satzung)
Dek
FBL
S
Wesentliche Änderungen am Dissertationsvorhaben (etwa des Themas bzw. der Forschungsfrage oder der grundlegenden methodischen Herangehensweise) sind dem/der
Dekan/in (über das Fakultätsbüro) bekannt zu geben. Allenfalls haben hierauf auch die
Betreuer/innen hinzuweisen.
D
HB
E
Kumulative Dissertationen sind gemäß Rahmencurriculum 2015 grundsätzlich möglich. Die
entsprechenden Rahmenbedingungen (Anzahl an Publikationen, zulässige Publikationsformen, …) sind in den Curricula oder in den Ausführungsbestimmungen klar – und allenfalls
auch fachlich differenziert – festzulegen. Der Gesamtaufwand für eine Dissertation dieser
Art muss in etwa dem mit einer Monographie verbundenen Aufwand entsprechen.
Dek
CK
PK
S
In der Disposition für eine kumulative Dissertation ist klar dargelegt, wie viele Beiträge in welchem „Einreichstadium“ vorgelegt werden.
D
Dek
2.5 Die Arbeit an der Dissertation
S
Wie bei allen anderen wissenschaftlichen Arbeiten sind auch in jeder Phase der Ausarbeitung der Dissertation die universitären Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher
Praxis einzuhalten.
D
S
Doktorand/inn/en sollten regelmäßig den Austausch mit ihren Betreuer/inne/n sowie auch
mit ihren Kolleg/inn/en suchen. Die Besprechungen mit den Betreuer/inne/n sind in der
Betreuungsvereinbarung zu dokumentieren (s.u.).
D
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Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 8/25
2.6 Betreuung von Doktorand/inn/en – Betreuungsrichtlinie der Universität
Salzburg
„Supervision must be a collective effort with clearly defined and written responsibilities of the main supervisor, supervisory team, doctoral candidate, doctoral school, research group and the institution, leaving room for the individual development of the doctoral candidate.“ (Salzburg II Principles)
„Als Betreuerinnen oder Betreuer sind Universitätslehrerinnen und Universitätslehrer der Universität
Salzburg mit einer Lehrbefugnis gemäß § 94 Abs. 1 Z 6 und Abs. 2 UG 2002 heranzuziehen. Im Bedarfsfall können auch Personen gemäß § 94 Abs. 1 Z 7 und Z 8 UG 2002 sowie Personen mit einer Lehrbefugnis an einer anderen inländischen Universität, an einer akkreditierten Privatuniversität oder an einer
anerkannten ausländischen Universität oder Hochschule mit gleichwertiger Lehrbefugnis oder Personen
gemäß § 94 Abs. 1 Z 4 UG 2002 mit Promotion herangezogen werden. Personen, die im Bedarfsfall herangezogen werden, können keine Hauptbetreuerinnen bzw. Hauptbetreuer sein. Bis zur Einreichung der
Dissertation ist ein Wechsel der Betreuerin oder des Betreuers zulässig.“ (§ 24 Abs. 5 Satzung)
„(…) Und drittens erfordert der Wettbewerb um die besten Köpfe die Sicherung einer hochwertigen Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, um deren Selbständigkeit, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zu fördern.“ (Entwicklungsplan 2016-18)
S
E
Vor der Übernahme einer Betreuung thematisieren Betreuer/innen mit den potentiellen
Doktorand/inn/en deren Bereitschaft, Eignung, Erwartungen und Motivation für ein Doktoratsstudium. Insb. werden die Erwartungen der potentiellen Doktorand/inn/en sowie die
Anforderungen eines Doktoratsstudiums und allenfalls die damit verbundenen Karriereoptionen thematisiert (vgl. hierzu auch 2.1).
In diesem Zusammenhang sollten auch die eigenen Rahmenbedingungen reflektiert und
allenfalls thematisiert werden (zeitliche Ressourcen, eigene Betreuungserfahrungen, Betreuungskompetenz, was darf ein/e Doktorand/in erwarten, …).
6
HB
NB
HB
NB
S
Grundlage jedes Betreuungsverhältnisses ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung
zwischen den einzelnen Doktorand/inn/en und ihren Betreuer/inne/n (§ 4 Abs. 6 Rahmencurriculum 2015). Darin verpflichten sich die Betreuer/innen insb. dazu, den Doktorand/inn/en regelmäßig für Beratung u.Ä. zur Verfügung zu stehen. Die Doktorand/inn/en
verpflichten sich ihrerseits insb. dazu, regelmäßig den Betreuer/inne/n zu berichten und
damit auch dazu, kontinuierlich an ihrer Dissertation zu arbeiten oder ggf. ihre Betreuer/innen über evtl. Verzögerungen zu informieren.
D
HB
NB
Info
Eine Muster-Betreuungsvereinbarung für Dissertationen kann hier abgerufen werden. Die
Betreuungsvereinbarungen selbst sind in den elektronischen Anmelde- und Verwaltungsprozess für Abschlussarbeiten in PLUSonline implementiert.
Allg.
6
Ein sehr kurz und übersichtlich gehaltenes Stufenmodell zu Betreuungskompetenzen findet sich in Form der
Punkte D.1.4. und D.1.5. des insgesamt sehr empfehlenswerten „Vitae- Researcher Development Framework“,
das hier abrufbar ist: www.vitae.ac.uk/vitae-publications/rdf-related/researcher-development-framework-rdf-vitae.pdf.
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Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 9/25
S
Zwischen den Doktorand/inn/en und ihren Hauptbetreuer/inne/n findet ein regelmäßiger
Austausch statt; nach Möglichkeit im Ausmaß von zumindest zwei Treffen pro Semester
(selbstverständlich gibt es Fächer, in denen diese Zahl viel zu gering angesetzt ist, weil wöchentliche und auch tägliche Treffen üblich sind). Idealerweise werden im Sinne von höherer Verbindlichkeit Arbeitsschritte (Meilensteine) sowie Betreuungskontakte regelmäßig im
Vorhinein festgelegt (Betreuungsplan).
D
HB
S
Auch zwischen den Doktorand/inn/en und ihren Nebenbetreuer/inne/n findet ein Mindestmaß an Austausch statt; in diesem Fall zumindest im Rahmen eines Gespräches über
den ersten Entwurf der Dissertation (vor Fertigstellung der Disposition) als auch für ein
Gespräch gegen Ende der Arbeit.
D
NB
E
Zielsetzung unserer Universität ist es, vermehrt Betreuungsgruppen anzustreben. Diese
können und sollen vor allem im Rahmen von Doktoratskollegs realisiert werden.
DKL
(D)
(HB)
S
Die Betreuungskontakte werden von den Doktorand/inn/en in Abstimmung mit ihren Betreuer/inne/n dokumentiert (Termine, wesentliche Besprechungspunkte). Hierfür ist die
Vorlage im Rahmen der Betreuungsvereinbarung zu verwenden.
D
(HB)
S
Konfliktfälle zwischen Doktorand/inn/en und ihren Betreuuer/inne/n können dem/der
zuständigen Dekan/in vorgebracht werden. Sollte sich ein Konfliktfall nicht lösen lassen,
kann eine Betreuungsvereinbarung aufgelöst und vom/von der Dekan/in ein/e neue/r Betreuer/in zugewiesen werden.
D
HB
NB
Dek
S
Darüber hinaus können bei Konfliktfällen auch die ÖH, ggf. der AKG, die Schiedskommission oder – im Falle von angestellten Doktorand/inn/en – auch der Betriebsrat kontaktiert
werden. Allenfalls können Konfliktfälle gemeinsam mit den genannten Stellen auch dem
Rektorat vorgebracht werden.
D
(HB)
S
Die Betreuung im Rahmen von Betreuungsseminaren (Seminare für Doktorand/inn/en)
findet in einer angemessenen Gruppengröße statt (nicht zu groß und nicht zu klein). Die
Betreuungsseminare zielen vor allem auf den fachlichen Austausch und auf die gegenseitige Vernetzung und Unterstützung der Doktorand/inn/en ab.
Dek
HB
E
In diesem Zusammenhang wird die Bildung von Betreuungsgruppen (Zusammenschluss von
Betreuer/inne/n zu gemeinsamen regelmäßigen Treffen mit Doktorand/inn/en) empfohlen.
Dek
HB
S
Betreuer/innen weisen ihre Studierenden rechtzeitig darauf hin, wenn sich eine Umsetzung
des Dissertationsvorhabens gemäß Disposition als nicht mehr geeignet heraus stellt. Wesentliche Änderungen am Dissertationsvorhaben (s. o.) sind dem/der Dekan/in bekannt zu
geben bzw. ist allenfalls eine neue Disposition zu erstellen und einzureichen.
HB
NB
(D)
S
Betreuer/innen achten auf die Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
HB
NB
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Version September 2015; 10/25
S
Betreuer/innen prüfen die Arbeiten ihrer Doktorand/inn/en noch vor der formalen Abgabe
mit Hilfe der elektronischen Plagiatsüberprüfung (über Blackboard) und halten darüber mit
7
ihren Doktorand/inn/en allenfalls Rücksprache . Die elektronische Überprüfung kann aber
nicht alleinige Gewähr im Rahmen der Plagiatsüberprüfung sein. Vielmehr kann Plagiaten
vor allem durch eine intensive Betreuung und wiederholte Auseinandersetzung mit den
Arbeiten der Doktorand/inn/en vorgebeugt werden.
HB
NB
S
Haupt- und auch Nebenbetreuer/innen unterstützen ihre Doktorand/inn/en dabei, ihre
Arbeiten (Disposition, allenfalls Zwischenergebnisse, abgeschlossene Dissertation) fachintern sowie auf Konferenzen in angemessener Weise präsentieren zu können.
HB
NB
S
Monitoring: Der/die Dekan/in bzw. das Fakultätsbüro sowie in weiterer Folge der/die FBL
achten auf die Einhaltung der Betreuungsvereinbarungen. Unter anderem wird hierzu vom
Fakultätsbüro regelmäßig eine Liste der aktuellen Betreuungen (Dissertant/inn/en und
deren Betreuer/inn/en) inkl. der relevanten Rahmeninformationen (Inskriptionsdatum,
absolvierte ECTS, …) an die FBL geschickt, sodass diese ggf. Betreuer/innen auf (Häufungen)
nicht vorankommende(r) Dissertationsprojekte ansprechen können. – Siehe hierzu die
Vorgaben unter 3.5 Monitoring.
Dek
FBL
E
Diese Betreuungsrichtlinie kann ggf. fakultäts- oder auch fachspezifisch konkretisiert werden.
Dek
FBL
DKL
E
Von den betreffenden Organisationseinheiten können Schulungs- bzw. Vernetzungsangebote für Betreuer/innen organisiert werden. Dbzgl. wird empfohlen, etwaige Angebote
dieser Art mit der Personalentwicklung abzustimmen.
Dek
DKL
FBL
PE
7
Die fertige Dissertation muss gemäß § 25 der Satzung auch in elektronischer Form auf einer CD-ROM abgegeben werden, sodass diese auch langfristig elektronisch überprüfbar bleibt.
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 11/25
2.7 Regelmäßige Präsentation des Dissertationsprojektes
Eine besondere Form der Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeit an der Dissertation und der
Vernetzung von Doktorand/inn/en mit ihren Kolleg/inn/en und dem wissenschaftlichen Umfeld vor
Ort ist die (idealerweise regelmäßige oder zumindest wiederholte) Präsentation des Dissertationsprojektes vor der Promotionskommission, im Rahmen von Seminaren, Kolloquien, Fachbereichstreffen und Ähnlichem (vgl. die §§ 5 und 8 Rahmencurriculum 2015).
S
An der hierfür verantwortlichen Organisationseinheit werden (ggf. in Abstimmung mit den
anderen relevanten Organisationseinheiten) regelmäßig Möglichkeiten für die Präsentation des aktuellen Standes im Dissertationsprojekt vor einer internen Fachöffentlichkeit
angeboten (Promotionskommission, Doktorand/inn/en-Seminare, Fachbereichskolloquien,
im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen u.Ä.).
Dek
FBL
DKL
S
Doktorand/inn/en stellen die Arbeit an ihrer Dissertation im Laufe ihres Doktoratsstudiums
zumindest drei Mal einer internen Fachöffentlichkeit vor (§ 8 Abs. 3 Rahmencurriculum
2015). Jedenfalls ist das Dissertationsvorhaben bei Vorlage der Disposition, etwa zur Mitte
des Doktoratsstudiums sowie vor oder bei Fertigstellung der Dissertation zu präsentieren.
Möglichkeiten hierfür sind etwa Präsentationen in Doktorand/inn/en-Seminaren, bei Arbeitsgruppen-Treffen oder bei Fachbereichskolloquien.
D
E
Idealerweise sind hierfür in den Curricula bzw. in den Ausführungsbestimmungen entsprechende Mindestanforderungen (Anzahl, Zielgruppe, Öffentlichkeit, …) vorgesehen.
CK
PK
Dek
E
Doktorand/inn/en können und sollen diese Präsentationsmöglichkeiten über diese Verpflichtung hinaus nutzen (etwa halbjährliche oder zumindest jährliche Präsentation des
Vorankommens im Dissertationsprojekt).
D
S
Betreuer/innen bzw. auch Vorgesetzte von Doktorand/inn/en weisen Doktorand/inn/en
auf die regelmäßigen Präsentationen hin und unterstützen sie bei der Wahrnehmung entsprechender Gelegenheiten.
HB
FBL
DKL
E
Eine besondere Form für zusätzliche Präsentationen ist das Vorstellen des Dissertationsprojektes bei „benachbarten“ (fachlich nahen) Arbeitsgruppen oder eine Posterpräsentation
im Rahmen von Veranstaltungen eines Fachbereiches. Gelegenheiten hierfür sind von den
verantwortlichen Personen zu schaffen (AG-Leitungen; AGL).
FBL
AGL
DKL
E
Die Dissertation sollte in einem fortgeschrittenem Stadium bzw. vor oder bei Fertigstellung
zumindest einmal außerhalb der Universität Salzburg, idealerweise bei einer internationalen Konferenz, präsentiert werden.
D
S
Betreuer/innen unterstützen ihre Doktorand/inn/en bei der Auswahl der hierfür geeigneten Konferenz (oder einer anderen entsprechenden Veranstaltung) und vermitteln idealerweise entsprechende Kontakte.
HB
Info
In diesem Zusammenhang ist auf die vielfältigen Möglichkeiten der (zusätzlichen) Finanzierung des Besuchs internationaler Konferenzen hinzuweisen. Informationen hierzu sind über
das Büro für Internationale Beziehungen erhältlich.
D
(IB)
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 12/25
2.8 Besuch von Lehrveranstaltungen und Erbringung von Sonderleistungen
Die Anrechnung von Sonderleistungen war eine der zentralen Neuerungen im Rahmen der zwischen
2006 (NW-Fakultät) und 2009 zur Umstellung auf das Bologna-konforme dreijährige Doktoratsstudium durchgeführten großen Curriculumsreformen. Zusätzlich bzw. teilweise ergänzend zu den zu absolvierenden Lehrveranstaltungen können seither ECTS-Punkte für die wissenschaftliche Mitarbeit
bzw. Teilnahme an Tagungen und Kongressen, für Publikationen, für Aufenthalte an einer anderen
Universität oder für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen angerechnet werden (§ 7 Rahmencurriculum 2015).
S
Im Doktoratsstudium sind Lehrveranstaltungen gemäß §§ 5 und 6 Rahmencurriculum 2015
zu absolvieren sowie Sonderleistungen gemäß § 7 Rahmencurriculum 2015 zu erbringen.
D
Info
Die Rahmenbedingungen zur Anrechnung von Sonderleistungen sind in jedem Curriculum
definiert.
D
E
Allenfalls sind in Ausführungsbestimmungen und Handbüchern Details bzgl. der Regelungen zur Anrechnung von Sonderleistungen auszuführen. Hierbei sind nach Möglichkeit
Fachspezifika zu berücksichtigen (bspw. Stellenwert von Peer Reviewed Papers).
Dek
PK
CK
2.9 Begutachtung und Bewertung der Dissertation – Begutachtungs- und Bewertungsrichtlinie der Universität Salzburg
„(…) in respect of individual doctoral candidates, arrangements for supervision and assessment should
be based on a transparent contractual framework of shared responsibilities between doctoral candidates, supervisors and the institution.“ (Salzburg Principles)
S
Folgende Grundsätze und Maßstäbe sind die Basis der Begutachtung und Bewertung von
an der Universität Salzburg verfassten Dissertationen:
8
- Dissertationen entsprechen den Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis sowie
den im jeweiligen Fach geltenden internationalen Standards.
- Sie enthalten wesentliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse und sind von so hoher
Qualität, dass sie in fachlich angemessener Form publizierbar sind – und auch tatsächlich publiziert werden.
- Dissertationen sind der Ausdruck dessen, dass ihre Verfasser/innen eigenständige
wissenschaftliche Forschung auszuüben vermögen.
- Die darin verwendete Forschungsmethodik ist dem Gegenstand angemessen, konsequent angewendet und kann jeglicher Überprüfung standhalten.
Dek
HB
GA
8
Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis:
http://www.sbg.ac.at/dir/mbl/2006/mb061122-richtl-gute_wiss_praxis.pdf
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 13/25
S
Für die Begutachtung einer Dissertation sind gemäß Satzung (§ 24 Abs. 6) zwei Monate
vorgesehen. Hierbei ist die österreichische Notenskala nach den Empfehlungen der Bologna Follow-Up Gruppe zu verwenden:
1 - SEHR GUT – Überdurchschnittliche Leistung mit einigen Fehlern
2 - GUT – Insgesamt gute solide Arbeit
3 - BEFRIEDIGEND – Eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht
4 - GENÜGEND – Eine Leistung, die trotz Mängeln den Mindestanforderungen entspricht
5 - NICHT GENÜGEND – Es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich
HB
GA
S
Gemäß Satzung § 24 Abs. 6
sind „Nebenbetreuerinnen bzw. Nebenbetreuer (…) von der Begutachtung ausgeschlossen“.
ist die „Beiziehung einer externen Gutachterin bzw. eines externen Gutachters (…)
verpflichtend vorgeschrieben“.
Dek
HB
NB
D
S
Gemäß § 8 Abs. 5 Rahmencurriculum 2015 kann hinsichtlich der Bestellung der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters vom Betreuungsteam gemeinsam mit der Dissertantin
bzw. dem Dissertanten eine gereihte Vorschlagsliste vorgelegt werden. Allenfalls können
auch getrennte Vorschläge gemacht werden
Dek
HB
NB
D
S
Bei der Auswahl des/der externen Gutachters/Gutachterin sind allgemeine Regelungen
hinsichtlich einer möglichen Befangenheit zu berücksichtigen (keine gemeinsamen
Publikationen oder Konferenzbeiträge, keine gemeinsamen Arbeitsgruppen, …).
Dek
HB
NB
D
S
Sofern dies nicht bereits Bestandteil des Curriculums ist, sollte in den
Ausführungsbestimmungen definiert sein ob und in welchen Fällen allenfalls mehr als zwei
Gutachten eingeholt werden.
Dek
CK
E
Wenn bei kumulativen Dissertationen auch „nur eingereichte Beiträge“ („Submitted
Paper“) akzeptiert werden (im Gegensatz zu bereits zur Publikation akzeptierten „Accepted
Paper“), ist nachzuweisen, dass der/die Hauptbetreuer/in die Beiträge zur Publikation
empfiehlt und allenfalls als Ko-Autor/in mitverantwortet.
Dek
D
HB
S
Den Gutachter/inne/n werden fakultätsspezifische Informationen über den Ablauf der
Beurteilung (Prozedere) zur Verfügung gestellt (im Rahmen der Ausführungsbestimmungen, im Rahmen eines Leitfadens oder Handbuches oder auch auf einem eigenen Informationsblatt).
Dek
E
Diese Begutachtungs- und Bewertungsrichtlinie kann fakultätsspezifisch konkretisiert wer9
den.
Dek
PK
CK
E
Idealerweise wird für jedes Curriculum – im Rahmen der Ausführungsbestimmungen – auf
Basis der obigen Notenskala ein spezifisches Beurteilungsschema (Kriterien für die Notenvergabe) erstellt.
Dek
PK
CK
9
Anhaltspunkte hierfür kann bspw. die Informationssammlung für externe Gutachter/innen der Uni Wien sein:
https://ssc-physik.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/SSC/ssc_physik/Formulare/Doktorat/SL.002_Information_zum_Doktoratsstudium_f%C3%BCr_externe_Beurteiler_150110-1.pdf.
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 14/25
S
Es ist sicherzustellen, dass diese Begutachtungs- und Bewertungsrichtlinie sowie alle fakultätsspezifischen Informationen auch an externe Gutachter/innen übermittelt werden (allenfalls inkl. Informationen zur Abgeltung von Reisekosten).
Dek
2.10 Dissertationsverteidigung
Sofern dies nicht bereits Bestandteil des Curriculums ist, sollte in den Ausführungsbestimmungen definiert sein:
-
S
Zusammensetzung des Prüfungssenats (gemäß §§ 13 und 18 Satzung):
o
Anzahl der Diskutant/inn/en:
Gemäß § 9 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015: 2 bis 4 Diskutant/inn/en
o
(Fachliche und qualitative) Ansprüche an die Diskutant/inn/en:
Diese müssen gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung habilitiert sein.
o
Können Nebenbetreuer/innen Diskutant/inn/en sein?
Gemäß § 9 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015 gehört „mindestens ein Mitglied des
Prüfungssenates (…) nicht dem Betreuungsteam der Dissertation an.“
o
Können Zweit-Gutachter/innen Diskutant/inn/en sein?
Dies ist grundsätzlich möglich.
o
Wer übernimmt den Vorsitz?
Dies ist gemäß § 9 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015 die/der Hauptbetreuer/in.
o
Wer schlägt die Diskutant/inn/en vor?
§ 9 Abs. 2 Rahmencurriculum 2015: „Die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer, die Nebenbetreuerin bzw. der Nebenbetreuer sowie die Dissertantin bzw. der
Dissertant können Vorschläge für die Zusammensetzung des Prüfungssenates
vorbringen.“
o
Wer entscheidet über die Diskutant/inn/en?
Gemäß § 24 Abs. 2 der Satzung entscheidet der Dekan bzw. die Dekanin.
-
Form und Frist für die Übermittlung der Dissertation an die Diskutant/inn/en
-
Ablauf der Dissertationsverteidigung (Vortrag, Diskussion, Diskussionsleitung, …; § 9
Abs. 3 - 5 Rahmencurriculum 2015)
-
Benotung (§ 18 Satzung)
Dek
PK
(CK)
2.11 Publikation der Dissertation
„The main outcome of doctoral education are the early stage researchers and their contribution to society through knowledge, competences and skills learnt by undertaking research, as well as awareness
and openness towards other disciplines. The outcome of their research must testify to the originality of
the research and be suitable for dissemination within the scientific community.” (Salzburg II Principles)
S
An der Universität Salzburg verfasste Dissertationen sind von einer solchen Qualität, dass
sie in fachlicher angemessener Form veröffentlicht werden können. – Von an der Universität angestellten Dissertant/inn/en nach § 26 Abs. 1 KV wird die Veröffentlichung einer Dissertation erwartet.
Universität Salzburg
D
(HB)
(NB)
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 15/25
S
Betreuer/innen unterstützen ihre Doktorand/inn/en bei der fachlich angemessenen Publikation ihrer Dissertation. Jedenfalls sollte die Verbreitung der Arbeit in der entsprechenden
Scientific Community gewährleistet sein.
S
Entsprechend den Empfehlungen im Open-Access-Leitbild werden Dissertationen – soweit nicht urheber- oder verwertungsrechtliche Gründe dem entgegenstehen – möglichst
auf dem Wege des Open Access publiziert. Im Falle verwertungsrechtlicher Einschränkungen sind auch zeitlich befristete Lösungen sowie die Beschränkung auf eine Veröffentlichung im Intranet möglich.
D
(UB)
S
Wenn keine fachlich angemessene und/oder Open-Access-Veröffentlichung erfolgt, ist
dies vom Doktoranden bzw. von der Doktorandin gemeinsam mit dem/der Hauptbetreuer/in dem/der Dekan/in gegenüber zu begründen.
HB
Dek
Info
Die Universitätsbibliothek informiert und berät Doktorand/inn/en und Betreuer/innen über
Möglichkeiten und Perspektiven einer Open-Access-Veröffentlichung. Grundlegende Informationen zum Thema Open Access sind unter www.uni-salzburg.at/open-access zu finden. Die Universitätsbibliothek führt – in Abstimmung mit der Forschungsforderung, einzelnen Fachbereichen und/oder einzelnen Doktoratskollegs – entsprechende Informationsveranstaltungen durch. Fragen zu Open Access können an [email protected] gerichtet werden.
D
HB
(UB)
HB
NB
10
3 Begleitende Maßnahmen
3.1 Zusätzliche Lehrveranstaltungen, Kurse, Weiterbildungen, …
S
S
10
Von den Leiter/inne/n der entsprechenden Organisationseinheiten werden in Abstimmung
mit dem bestehenden Angebot an Lehrveranstaltungen sowie in Abstimmung mit den Leiter/inne/n relevanter anderer Organisationseinheiten und in Abstimmung mit den Doktorand/inn/en relevante Lehrveranstaltungs- und/oder Kursangebote organisiert. Bspw. zu
nennen sind hier Angebote im Bereich von Scientific Writing, der Anwendung statistischer
Verfahren und Programme, der gezielten Beschaffung und Verwaltung von Literatur und
wissenschaftlicher Fachinformation oder der Einwerbung von Drittmitteln.
Diese Angebote sind mit dem Angebot des Career Centers, der Personalentwicklung bzw.
der Universitätsbibliothek abzustimmen.
Dek
FBL
DKL
HB
Dek
FBL
DKL
HB
(CC)
(PE)
(UB)
www.ubs.sbg.ac.at/open-access/open-access-leitbild-plus.pdf
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 16/25
3.2 Information und Kommunikation
S
Es ist sichergestellt, dass Handbücher, Leitfäden oder sonstige Informationssammlungen
regelmäßig und rechtzeitig allen Beteiligten im Doktoratsstudium zur Verfügung gestellt
werden (interessierte bzw. zukünftige Studierende, Doktorand/inn/en, Betreuer/innen,
Gutachter/innen, Prüfer/innen, darunter insb. die externen Beteiligten).
Dek
DKL
S
In den Handbüchern, den Leitfäden und/oder auf entsprechenden Webseiten werden klare
Informationen über alle relevanten Fristen für die Doktoratsstudierenden bekannt gegeben.
Dek
DKL
S
Externen Beteiligten (Nebenbetreuer/inne/n, Gutachter/inne/n, Prüfer/inne/n) wird zudem eine zusammenfassende Information über das Doktoratsstudium inkl. allen relevanten
Informationen über eine etwaige Anreise nach Salzburg übermittelt (wie und bis zu welcher
Höhe erfolgt eine Vergütung der Reisekosten?).
Dek
DKL
“Career support for doctoral candidates must take into account individual goals and motivations and
acknowledge the wide range of careers for doctorate holders.” (Salzburg II Principles)
E
Empfohlen wird, die Doktoratsstudierenden – etwa im Rahmen von Informationsveranstaltungen – auch über die möglichen Karrierewege nach einem Doktoratsstudium, darüber
was es heißt, eine wissenschaftliche Karriere einzuschlagen, zu informieren bzw. sie auch
für alternative Karrierewege zu sensibilisieren. Ggf. kann hierzu auch mit dem Career Cen11
ter zusammen gearbeitet werden.
Dek
DKL
CC
3.3 Vernetzungsangebote für Doktorand/inn/en
E
Von den im Bereich der Doktoratsstudien Verantwortlichen werden regelmäßig Gelegenheiten zum Austausch zwischen den Doktorand/inn/en organisiert. Gelegenheiten dieser
Art können von Arbeitsgruppentreffen über die Einladung von Doktorand/inn/en zu Fachbereichskolloquien bis hin zu eigenen Veranstaltungen für Doktorand/inn/en reichen. In die
Organisation von Vernetzungsangeboten können auch die Doktorand/inn/en selbst miteingebunden werden.
Dek
FBL
DKL
HB
D
S
Vgl. hierzu auch unter 2.6: Die Betreuung im Rahmen von Betreuungsseminaren (Seminare
für Doktorand/inn/en) findet in einer angemessenen Gruppengröße statt (nicht zu groß und
nicht zu klein). Die Betreuungsseminare zielen vor allem auf den fachlichen Austausch und
auf die gegenseitige Vernetzung und Unterstützung der Doktorand/inn/en ab.
Dek
HB
11
Vgl. die gemeinsame Veranstaltung der FWF-finanzierten Doktorand/inn/en-Kollegs unserer Universität am
29. November 2013 mit Vorträgen insb. über die Karrieremöglichkeiten von Doktorand/inn/en:
Career Day 29 Nov
2013.pdf
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Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 17/25
3.4 Internationalisierung und Mobilität
“Increasing mobility: Doctoral programmes should seek to offer geographical as well as interdisciplinary
and intersectoral mobility and international collaboration within an integrated framework of cooperation between universities and other partners.” (Salzburg Principles)
E
Alle im Doktoratsstudium Beteiligten sollten die Doktorand/inn/en dabei unterstützen,
internationale Erfahrungen zu machen. Dies umfasst Maßnahmen wie die Unterstützung
von Doktorand/inn/en beim Besuch internationaler Konferenzen, die Förderung von Auslandssemestern aber auch die „Internationalisation at home“ wie etwa die Förderung des
Austausches mit Gastwissenschaftler/inne/n oder die Einbindung von Doktorand/inn/en in
die Organisation von Tagungen und Konferenzen.
Dek
FBL
DKL
HB
D
E
Nach Möglichkeit sollten Lehrveranstaltungen im Doktoratsstudium in englischer Sprache
abgehalten werden. Dies erlaubt einerseits internationalen Studierenden eine Teilnahme
an diesen Lehrveranstaltungen und bereitet andererseits deutschsprachige Doktorand/inn/en auf bevorstehende Auslandsaufenthalte vor.
Dek
FBL
Info
Für Doktorand/inn/en bestehen zahlreiche sowohl universitätsinterne als auch -externe
Möglichkeiten der (Ko-)Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Informationen hierzu sind
über Internationale Beziehungen erhältlich.
D
(IB)
3.5 Monitoring – „Aktives Doktoratsstudium“
„In order to be accountable for the quality of doctoral programmes, institutions should develop indicators based on institutional priorities such as individual progression, net research time, completion rate,
transferable skills, career tracking and dissemination of research results for early stage researchers (…).“
(Salzburg II Principles)
S
Im Rahmen dieser Standards & Empfehlungen wird festgelegt, dass ein Doktoratsstudium nur dann als ein aktiv betriebenes Doktoratsstudium gewertet wird, wenn
- dieses vor Vorlage und Genehmigung einer Disposition noch nicht länger als ein Jahr
inskribiert ist oder
- die Disposition bereits genehmigt ist und Betreuer/innen zugewiesen wurden.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass ein Doktoratsstudium als nicht-aktiv gewertet wird,
wenn nach Verstreichen eines Jahres nach der Ersteinschreibung noch keine Disposition
vorgelegt wird.
Allg.
S
Monitoring: Die Fakultäten und die Interfakultären Fachbereiche führen entsprechend
dieser Definition eine Statistik über die aktiven Doktoratsstudien und übermitteln diese je
zur Semestermitte (Ende November und Ende April) an das Rektorat (über das Qualitätsmanagement) sowie insb. an die Fachbereichsleiter/innen bzw. an die Leiter/innen von
12
Doktoratskollegs.
Dek
DKL
(QM)
12
Hierfür wird vom Qualitätsmanagement eine Vorlage zur Verfügung gestellt.
Universität Salzburg
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Version September 2015; 18/25
S
Die Fachbereichsleiter/innen bzw. die Leiter/innen von Doktoratskollegs sichten die ihnen
regelmäßig übermittelten Monitoring-Daten und nehmen diese zum Anlass für Austausch
über etwaige Probleme wie insb. über (Häufungen) nicht vorankommende(r) Dissertationsprojekte oder aber auch über Erfolgsmodelle bei der Betreuung von Doktorand/inn/en.
FBL
DKL
S
Im Rahmen der Zwischen- und Abschlussberichte über die Zielvereinbarungen zwischen
den Fachbereichsleitungen und dem Rektorat sowie in den Abschlussberichten zu den
Zielvereinbarungen ist über die Abschlussquote von Doktoratsstudien (insb. von Doktorand/inn/en auf Planstellen) zu berichten.
FBL
Rektorat
S
Vom Rektorat werden regelmäßig Monitoring-Analysen über die Doktoratsstudierenden
erstellt.
Rektorat
4 Doktorand/inn/en auf Planstellen
Hinweis: Das Verfahren zur Besetzung von Planstellen ist im folgenden Dokument ausführlich beschrieben:
HB FBL - Aufnahme
von Personal.pdf
4.1 Stellenkonzept
S
Wie alle anderen Stellen sind auch Doktorand/inn/en-Stellen im Rahmen der Zielvereinbarungen zwischen dem Rektorat und der Fachbereichsleitung zu planen.
Rektorat
FBL
E
Die Diskussionen über die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung einer zu besetzenden Doktorand/inn/en-Stelle soll möglichst breit (etwa im Rahmen des Fachbereichsrates) geführt werden.
FBL
4.2 Ausschreibung
S
Freie Doktorand/inn/en-Stellen werden von der Personalabteilung in den üblichen Medien
(Der Standard, Mitteilungsblatt, …) veröffentlicht. Wenn darüber hinaus eine Ausschreibung auf Euraxess gewünscht ist, muss der Ausschreibungstext vom Fachbereich auch in
13
englischer Sprache an die Personalabteilung übermittelt werden.
FBL
E
Den Fachbereichen wird darüber hinaus empfohlen, freie Stellen auch in ihren Netzwerken
und in facheinschlägigen online-Stellenbörsen zu bewerben.
FBL
E
Die Ausschreibung enthält einen Hinweis auf die [nwv. erst zu erstellende] Webseite zur
Nachwuchsförderung, auf der auch Anlässe zur kritischen Reflexion des mit einer Doktorand/inn/en-Stelle eingeschlagenen Karriereweges angeboten werden.
FBL
Pers
13
Vorlagen für die allgemeinen Teile der Ausschreibung sind in der Personalabteilung erhältlich. Zudem ist eine
Orientierung an bestehenden Euraxess-Ausschreibungen empfohlen.
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Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 19/25
4.3 Auswahl
S
Bei der Vorauswahl der Bewerber/inn/en sind jedenfalls die grundlegenden Anforderungen an Bewerber/innen auf Planstellen zu berücksichtigen:
- Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit und an einer wissenschaftlichen Berufslaufbahn
- Fähigkeit zur selbständigen Forschung sowie insb. zur Abfassung einer Dissertation
- Vorliegen eines ersten Dissertationskonzeptes
FBL
E
Idealerweise wird am Fachbereich ein Rahmenmodell hinsichtlich der Anforderungen an
Doktorand/inn/en (unter Einbeziehung des Fachbereichsrates) entwickelt und in der Folge
auf alle Auswahlverfahren angewendet (siehe hierzu 2.2 in den Salzburg II Principles).
FBL
E
Die Diskussion über die Vorauswahl der Bewerber/inn/en soll am Fachbereich möglichst
breit (etwa im Rahmen des Fachbereichsrates) geführt werden.
FBL
S
Für die Vorauswahl und die Auswahl (bzw. auch für das gesamte Ausschreibungsverfahren)
wird eine Fachbereich-interne Besetzungskommission eingerichtet. In einer solchen Besetzungskommission sollten insb. die Mitglieder des Fachbereiches in der entsprechenden
Promotionskommission vertreten sein. Denkbar ist es auch, am Fachbereich eine allgemeine (iSv: ständige) Besetzungskommission einzurichten.
FBL
S
Die Entscheidung über die Besetzung einer Doktorand/inn/en-Stelle (= Einstellungsempfehlung an den Rektor) ist explizit zu begründen.
FBL
4.4 Vereinbarungen
S
Doktorand/inn/en auf Planstellen verpflichten sich im Rahmen ihres Dienstvertrages zu
selbständigen Forschungstätigkeiten einschließlich des Verfassens einer Dissertation. In
diesem Sinne ist eine Planstelle auch als eine Ausbildungsstelle und also als eine Art von
Förderung zur Abfassung einer Dissertation zu sehen. Damit liegt es insb. in der Verantwortung der Doktorand/inn/en auf einen entsprechenden Zeitplan zum Verfassen einer Dissertation innerhalb der Vertragslaufzeit zu achten.
D
S
Für die Vorgesetzten der Doktorand/inn/en (die Fachbereichsleitungen bzw. die nachgeordneten Leitungsfunktionen) heißt dies, dass auf die entsprechenden Rahmenbedingungen hierfür zu achten ist.
FBL
(HB)
S
Sollte absehbar werden, dass der Zeitplan zum Verfassen und Veröffentlichen einer Dissertation innerhalb der Vertragslaufzeit nicht eingehalten werden kann, ist von den beteiligten
Personen nach einer gemeinsamen Lösung (insb. die Anpassung der Rahmenbedingungen)
zu suchen. Allenfalls sind auch weitere Stellen in die Lösungssuche einzubeziehen (Personalabteilung, Betriebsrat, AKG, … siehe ausführlicher unten).
D
HB
FBL
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Version September 2015; 20/25
4.5 Verwendung & Arbeitsfortschritt
S
Doktorand/inn/enstellen sind an unserer Universität grundsätzlich so geregelt, dass maximal 20 Wochenstunden dem Fachbereich für allg. akademische Aufgaben und damit – aus
Sicht der Doktorand/inn/en – für das Sammeln vielfältiger Erfahrungen zur Verfügung
stehen. Mindestens 10 Wochenstunden müssen für die eigenständige Forschung im Rahmen der Dissertation verwendet werden können. Uni-Ressourcen können auch über die 30
Wochenstunden hinaus genutzt werden.
FBL
HB
Info
In diesem Zusammenhang explizit zu erwähnten ist, dass Doktorand/inn/en nur zu 75 % der
Normal-Wochenarbeitszeit angestellt sind; dies aber bei gleicher Bezahlung wie auf einer
100-%-Stelle vor dem Kollektivvertrag, sodass über die verpflichtende Arbeitszeit hinaus
noch Zeit für die Dissertation zur Verfügung stehen sollte.
D
FBL
S
An dieser Stelle wird noch einmal ausdrücklich festgehalten, dass von Inhaber/inne/n von
Doktorand/innen-Stellen erwartet wird, dass sie bis zum Ende ihrer vierjährigen Anstellung
eine Dissertation verfassen und auch veröffentlichen. Für die Erreichung dieses Ziels sind
der/die einzelne Doktorand/in ebenso verantwortlich wie der/die Fachbereichsleiter/in
(Vorgesetzte/r; Dienstaufsicht) und die Betreuer/innen!
D
FBL
HB
S
Die insg. 30 Stunden Wochenarbeitszeit sollten betreffend die Dienstzeitenregelung so
festgelegt werden, dass den Doktorand/inn/en möglichst in größeren Blöcken Zeit für die
Arbeit an der Dissertation zur Verfügung steht.
D
FBL
HB
S
Dissertant/inn/en werden im Rahmen der 20 dem Fachbereich zur Verfügung stehenden
Wochenstunden in Aufgabenbereiche eingebunden, die der Förderung ihrer wissenschaftlichen Kompetenzen, der Heranführung an die selbständige Lehre, dem Erwerb von allgemeinen Qualifikationen („Transferable Skills“) und letztlich der Entwicklung eines eigenen wissenschaftlichen Profils förderlich sind. Der Einsatz in Arbeitsbereichen, auf die dies
nicht zutrifft, ist zu vermeiden!
FBL
S
Unter die im Ausmaß von bis zu 20 Wochenstunden für den Fachbereich zu erbringenden
allgemeinen akademischen Tätigkeiten fallen gemäß § 26 Abs. 5 KV nach Maßgabe des
Arbeitsvertrages insb. folgende Aufgaben:
- „Mitarbeit bei Forschungsaufgaben/ Aufgaben in Entwicklung und Erschließung der
Künste, bei Lehr- und Verwaltungsaufgaben, die der Organisationseinheit, der sie zugewiesen sind, obliegen;
- Mitarbeit bei Prüfungen;
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen;
- Betreuung von Studierenden;
- selbständige Forschungstätigkeiten bzw. künstlerische Tätigkeiten;
- selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen“ .
FBL
S
Hinsichtlich des letzten Punktes ist zu ergänzen, dass die selbständige Lehre grundsätzlich
zwei Semesterstunden ab dem dritten Verwendungsjahr umfasst. Selbständige Lehre ist
gemäß den Bestimmungen des KV aber bereits ab einem früheren Zeitpunkt möglich; insb.
dann, wenn bereits eine didaktische Ausbildung absolviert wurde. Im Durchschnitt von
zwei aufeinander folgenden Studienjahren sollte ein Regelausmaß für wissenschaftliche
Lehre von zwei Semesterstunden erreicht werden. Dabei dürfen in einem Semester drei
Semesterstunden nicht überschritten werden!
FBL
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 21/25
S
Der/die Fachbereichsleiter/in (Dienstaufsicht) sowie der/die Betreuerin des/der Doktoranden/Doktorandin achten ihrerseits auf die Einhaltung der Wochenarbeitszeit der Doktorand/inn/en.
FBL
HB
S
Für den Fall, dass die für den Fachbereich für allg. akademische Tätigkeiten zur Verfügung
stehenden 20 Wochenstunden regelmäßig überschritten werden, soll dies von den betroffenen Doktorand/inn/en zur Sprache gebracht werden.
D
(FBL)
(HB)
E
Empfohlen wird, regelmäßige (mind. jährliche) Evaluierungen über den Arbeitsfortschritt
von Doktorand/inn/en durchzuführen.
FBL
HB
D
S
Die Arbeitsbelastung und die Erfüllbarkeit des Zeitplans zum Verfassen und zur Veröffentlichen der Dissertation innerhalb der Vertragslaufzeit ist jedenfalls Gegenstand der jährlich
zu führenden Mitarbeiter/innen-Gespräche. (Hinweis: Mitarbeiter/innen-Gespräche sind
nicht mit dem/der Betreuer/in sondern mit dem/der Dienstvorgesetzten zu führen; dies ist
zunächst der/die Fachbereichsleiter/in.)
FBL
D
S
Wenn diese Instrumente nicht greifen sollten, dann besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese Thematik mit der Personalabteilung, mit dem Betriebsrat, mit der ÖH und/oder
mit dem AKG zu besprechen. Ggf. kann ein Konfliktfall gemeinsam mit den genannten
Einrichtungen auch der inneruniversitären Schiedskommission und/oder dem Rektorat
vorgebracht werden.
D
(Pers)
(BR)
(AKG)
4.6 Weiterbildungsangebote
Info
Von der Personalentwicklung werden unter anderem speziell an Doktorand/inn/en gerichtete Weiterbildungen angeboten. Insb. sind hier die verpflichtende Grundausbildung für
das wissenschaftliche Personal (wimi-curriculum), der hochschuldidaktische Lehrgang HSD+
sowie der „Drittmittelführerschein“ zu nennen.
D
(PE)
S
Doktorand/inn/en sollen diese Angebote in Anspruch nehmen. Die Teilnahme am wimicurriculum ist für Doktorand/inn/en auf Planstellen verpflichtend.
D
S
Die Fachbereichsleitungen ermöglichen den Doktorand/inn/en ihres Fachbereiches eine
Teilnahme bzw. achten sie darauf, dass die Angebote in Anspruch genommen werden.
FBL
(HB)
E
Allenfalls können von den Fachbereichen (gemeinsam mit anderen Fachbereichen und in
Abstimmung mit der Personalentwicklung) auch noch weitere, eigene (und ggf. englischsprachige) Weiterbildungsangebote realisiert werden (vgl. hierzu 3.1).
FBL
(PE)
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Version September 2015; 22/25
5 Doktoratskollegs
„Doktoratskollegs sollen Ausbildungszentren für den hoch qualifizierten akademischen Nachwuchs aus
der nationalen und internationalen Scientific Community bilden. Sie sollen wissenschaftliche Schwerpunktbildungen an österreichischen Forschungsstätten unterstützen und die Kontinuität und den Impact
derartiger Schwerpunkte fördern.“ (FWF)
5.1 Grundsätzliche Ausrichtung
S
Doktoratskollegs realisieren über die bisher genannten Standards hinaus ein Umfeld und
Rahmenbedingungen, die für Nachwuchswissenschaftler/innen ein exzellentes Forschen
und Lehren ermöglichen. Dies beinhaltet insb.
- ein strenges qualitätsorientiertes Auswahlverfahren nach transparenten Regeln,
- klar geregelte Betreuungsverhältnisse in Betreuungsteams und
- unterstützende Maßnahmen für Doktorand/inn/en und ihre Betreuer/innen.
- Im Idealfall sind die einzelnen Doktorarbeiten um ein gemeinsames zentrales Thema
gruppiert.
DKL
S
In der Satzung von Doktoratskollegs sollten – auf Basis der Standards & Empfehlungen –
Regelungen bzw. Festlegungen insb. hinsichtlich der folgenden Aspekte getroffen werden:
- Zulassungsprozedere
- Leistungsnachweise
- Monitoring des Fortschritts
- Prozeduren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
- Beurteilungsregeln
- Einbettung durch Zugehörigkeit zu Doktoratsprogrammen
- Unterstützung bei der fachübergreifenden Kompetenzerweiterung
- Unterstützung bei der Karriereplanung der Doktorand/inn/en
- Professionalisierung der Betreuer/innen
DKL
5.2 Rekrutierung von Doktorand/inn/en
„Structured programmes should develop recruitment strategies that correspond to their particular mission and profile.” (Salzburg Principles)
E
Die an unserer Universität eingerichteten Doktoratskollegs (insb. die vom FWF finanzierten
DK+) haben elaborierte Verfahren zur Auswahl ihrer Doktorand/inn/en entwickelt. Neuen
Doktoratskollegs wird empfohlen, auf diese Erfahrungen zurückzugreifen.
Universität Salzburg
DKL
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 23/25
5.3 Monitoring
S
An Doktoratskollegs werden insb. hinsichtlich des Monitorings noch höhere Erwartungen
gestellt. Diese beziehen sich sowohl auf ein Monitoring des Fortschritts der Dissertation als
auch auf ein Monitoring des Betreuungsprozesses.
DKL
S
In den Doktoratskollegs sind daher über die in den Curricula festgelegten Anforderungen
und die verpflichtenden Fortschrittspräsentationen (siehe 2.7) hinaus zumindest jährliche
schriftliche Fortschrittsberichte verankert. Hierbei ist auch eine zumindest kurze schriftliche Stellungnahme aller Betreuer/innen vorzusehen.
DKL
5.4 Weiterbildungsangebote
Info
Von der Personalentwicklung wurde gemeinsam mit den Leiter/inne/n der Doktoratskollegs eine angepasste Variante des Grundausbildungsprogramms für das wissenschaftliche
Personal erarbeitet. Darüber hinaus stehen auch dieser Zielgruppe die weiteren Angebote
der Personalentwicklung zur Verfügung, insb. sei auch hier auf den hochschuldidaktischen
Lehrgang HSD+ sowie auf den „Drittmittelführerschein“ hingewiesen.
S
Von den Doktorand/inn/en sollen diese Angebote in Anspruch genommen werden.
S
Die Leiter/innen der Doktoratskollegs ermöglichen „ihren“ Doktorand/inn/en eine Teilnahme an diesen Weiterbildungsangeboten bzw. achten sie darauf, dass diese in Anspruch
genommen werden.
DKL
(HB)
E
Allenfalls können von den Doktoratskollegs (gemeinsam mit anderen Organisationseinheiten und in Abstimmung mit der Personalentwicklung) auch noch weitere, eigene Weiterbildungsangebote realisiert werden (vgl. hierzu 3.1).
DKL
(PE)
Allg.
D
6 Drittmittelstellen
6.1 Vereinbarung bzgl. der Möglichkeit zum Verfassen einer Dissertation
S
Zwischen Projektleiter/inne/n und den von ihnen im Rahmen des Projektes angestellten
wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n gibt es eine klare Vereinbarung darüber, ob im
Rahmen der Projektanstellung das Abfassen einer Dissertation möglich ist.
PL
D
S
Sofern ein Abfassen einer Dissertation im Rahmen eines Projektes möglich ist, ist bei der
Wahl des Dissertationsthemas und der Abgrenzung des Dissertationsvorhabens darauf zu
achten, dass dieses soweit wie möglich mit dem Projekt vereinbar ist. Synergien sollen
genutzt, Interessenskonflikte vermieden werden. Dies ist insb. beim Verfassen der Disposition zu berücksichtigen.
PL
D
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 24/25
S
Allenfalls sind zwischen der Projektleitung und dem/der Mitarbeiter/in Regelungen über
die Verwendung von Dienstzeit für die Arbeit an der eigenen Dissertation sowie über die
Verwendung von Infrastruktur außerhalb der Dienstzeit zu treffen. Darüber hinaus ist die
Verwendung von Daten aus dem Projekt für die Dissertation zu regeln.
PL
D
S
Regelungen dieser Art werden zu Dienstantritt schriftlich festgehalten.
PL
D
6.2 Verwendung
S
Die Regelungen hinsichtlich der Verwendung von Doktorand/inn/en auf Planstellen (4.5)
haben für Doktorand/inn/en auf Drittmittelstellen keine Gültigkeit.
PL
D
S
Wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n auf Drittmittelstellen sind im Sinne der weiteren
Karriereplanung und der „Transferable Skills“ nach Möglichkeit Lehrerfahrungen zu ermöglichen (FWF-Empfehlung).
PL
FBL
6.3 Weiterbildungsangebote
Info
Die Angebote der Personalentwicklung sind auch für die Mitarbeiter/innen auf Drittmittelstellen zugänglich.
Allg.
S
Projektleiter/innen sollen den Doktorand/inn/en ihres Projektes eine Teilnahme ermöglichen bzw. auch darauf achten, dass die Angebote in Anspruch genommen werden.
PL
(HB)
7 Literatur
Careers Research and Advisory Centre (CRAC). (2014). Researcher development framework (Vitae).
www.vitae.ac.uk/vitae-publications/rdf-related/researcher-development-framework-rdf-vitae.pdf
European Commission. (2005). The European Charter for Researchers & the Code of Conduct for
their Recruitment. ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/rights/brochure
European University Association. (2005). Salzburg Conclusions. (Bologna Seminar on “Doctoral Programmes for the European Knowledge Society”. Conclusions and Recommendations.)
www.eua.be/eua/jsp/en/upload/Salzburg_Conclusions.1108990538850.pdf
European University Association. (2010). Salzburg II Recommendations. European universities'
achievements since 2005 in implementing the Salzburg Principles.
www.eua.be/Libraries/Publications_homepage_list/Salzburg_II_Recommendations.sflb.ashx
Universität Salzburg
Qualitätsstandards Doktoratsstudium
Version September 2015; 25/25