Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2015/2232(INI) 5.2.2016 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie zur Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) (2015/2232(INI)) Verfasser der Stellungnahme: Peter Liese PA\1085963DE.doc DE PE576.724v02-00 In Vielfalt geeint DE PA_NonLeg PE576.724v02-00 DE 2/3 PA\1085963DE.doc VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: 1. hebt hervor, dass die Energieeffizienz für die Verwirklichung unserer Klimaziele und die Verringerung unserer Abhängigkeit von Energieeinfuhren eine entscheidende Rolle spielt; 2. hebt hervor, dass gemeinsame Anstrengungen der EU zur Schaffung eines gemeinsamen Markts für Waren und Dienstleistungen beitragen werden, die beim Einsparen von Energie behilflich sind, die Kosten für die Verbraucher senken und fairere Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen schaffen werden; 3. unterstreicht, dass die Energieeffizienzrichtlinie viele positive Entwicklungen angestoßen hat, dass aber ihre ungenügende Umsetzung verhindert, dass sie ihr volles Potenzial entfalten kann; 4. hebt hervor, dass der wichtigste Schwachpunkt der geltenden Richtlinie darin liegt, dass die meisten Maßnahmen 2020 auslaufen, sofern die Richtlinie nicht entsprechend geändert wird, was bedeutet, dass ihre zentralen Bestimmungen, insbesondere Artikel 7, nicht nur bis 2030 sondern über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert werden sollten; 5. bedauert, dass das vom Europäischen Rat im Jahr 2014 beschlossene Ziel einer Verbesserung der Energieeffizienz um 27 % bis 2030, das sich in erster Linie auf eine extrem unrealistische Minderungsquote in einer früheren Folgenabschätzung zurückführen lässt, alles andere als ehrgeizig ist; weist darauf hin, dass die Minderungsquote von 17,5 % höher ist als die Minderungsquote für Investitionen in Energieprojekte im Irak (15 %)1; 6. betont, dass eine hohe Minderungsquote die unrealistische Annahme widerspiegeln würde, dass es aufgrund einer Reihe von Hürden zu keinen kosteneffizienten Investitionen in Energieeffizienz kommt, wobei es jedoch die Aufgabe der politischen Akteure ist, solche Investitionshürden zu überwinden; 7. bekräftigt, dass Schlupflöcher in der geltenden Richtlinie, insbesondere in Artikel 7, beseitigt werden müssen und gleichzeitig die Flexibilität der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Auswahl von Maßnahmen gewahrt werden muss; 8. schlägt vor, die Überschrift von Artikel 7 in „Systeme zur Förderung des Energiesparens“ umzubenennen, da es sich um keine Energiesparpflicht für Verbraucher und KMU handelt, sondern um eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten bzw. der Versorgungsunternehmen, Anreize zum Energiesparen zu setzen; 1 Friends of the Earth Europe (2015): Battle of the Discount Rates https://www.foeeurope.org/sites/default/files/energy_savings/2015/battle-discount-rates.pdf PA\1085963DE.doc 3/3 PE576.724v02-00 DE
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