Foto Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2015-2020 Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Fachservice 51 unter Mitarbeit des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V. und des Unterausschusses JHA Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Telefon: 0271 333-1361 E-Mail: [email protected] www.siegen-wittgenstein.de Bildnachweis: © Jugendforum Hilchenbach, Heike Kühn © November 2015 Kreis Siegen-Wittgenstein Alle Rechte vorbehalten. „Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden.“ Pearls S. Buck (1892-1973), amerikanische Erfolgsautorin und Nobelpreisträgerin für Literatur Vorbemerkung Der Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 ist unter Beteiligung der Trägervertretungen (Planungsgruppe), des Jugendhilfeausschusses (Unterarbeitsgruppe) und der AG 78 SGB VIII entstanden. Für die Erstellung des Planes wurden benannt: Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.: Anja Hillebrand (1. Vorsitzende) Bernd Zimmermann (2. Vorsitzender) Heiner Giebeler (Geschäftsführer) Unterausschuss des JHA: Petra Weskamp (Vorsitzende des JHA, SPD) Kornelia Busch-Pfaffe (stellvertretende Vorsitzende des JHA, CDU) Günter Jochum (BÜNDNIS 90/Die Grünen) Karl-Heinz Jungbluth (FDP) Kath. Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.: Dietmar Vitt (Projektleitung) Vertreter der Städte und Gemeinden: Uwe Montanus (Stadt Kreuztal, Amtsleiter Kinder, Jugend, Familie, Stadtteilmanagement) Fachservice Jugend und Familie: Pia Cimolino (Fachserviceleitung) Gerold Wagener (Fachgebietsleitung) Sandra Thiemt (Jugendhilfeplanung) Bahman Pournazari (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die männliche Form zurückgegriffen. Gemeint sind stets Personengruppen beiderlei Geschlechts. Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 1. Dritter Kinder- und Jugendförderplan - eine Bilanz 2 2. Die Jugend?! – eine Lebensphase mit besonderen Herausforderungen Begriffsbestimmung Ergebnisse ausgewählter Studien 3 3 4 Planungsgruppe und angewandte Methoden / Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses 9 4. 4. 1 4. 2 4. 3 4. 4 4. 5 4. 6 Gesellschaftliche und fachliche Herausforderungen Demografische Entwicklung Migration und Zuwanderung Armut Inklusion Ehrenamtliches Engagement Qualitätsentwicklung 10 11 12 13 14 14 14 5. 5. 1 5. 2 5. 3 5. 4 Leitziele für die fachliche Weiterentwicklung und Förderung Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe fördern Selbstbestimmt und mitverantwortet Qualifiziert und engagiert Demografischem Wandel aktiv begegnen 18 18 18 19 20 6. 6. 1 6. 2 Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Allgemeines OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein: Einrichtungen und strukturelle Rahmenbedingungen Finanzielle Förderung und deren Grundsätze Bedarfsabfrage bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der OKJA und Durchführung einer Zukunftswerkstatt Auswertung der bisher geführten Zielvereinbarungen Ziele und Perspektiven für die OKJA 20 20 2. 1 2. 2 3. 6. 3 6. 4 6. 5 6. 6 7. 7. 1 7. 2 7. 3 7. 4 7. 5 8. 8. 1 8. 2 8. 3 8. 4 Jugendverbandsarbeit und Kinder- und Jugendförderung Allgemeines Jugendverbandsarbeit und allgemeine Kinder- und Jugendförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Finanzielle Förderung und deren Grundsätze Ziele und Perspektiven für die Jugendverbandsarbeit und die Kinder- und Jugendförderung Ziele und Perspektiven für die Maßnahmen des KJR im Rahmen der Übertragung Jugendsozialarbeit Allgemeines Jugendsozialarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein Finanzen Ziele und Perspektiven für die Jugendsozialarbeit 21 23 23 27 29 36 36 36 46 47 48 49 49 49 61 61 9. 9. 1 9. 2 9. 3 9. 4 9. 5 9. 6 9. 7 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Allgemeines Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Kreis Siegen-Wittgenstein Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Struktureller Kinder- und Jugendschutz Bestandsaufnahme: Befragung von Jugendgruppen und Schulklassen Ziele und Perspektiven für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Finanzen Übergeordnete Ziele und Perspektiven für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII 10. 1 Qualitative Weiterentwicklung 10. 2 Arbeit mit jungen Flüchtlingen 10. 3 Inklusion 63 63 65 70 71 71 73 75 10. 75 75 76 77 11. Finanzielle Mittel für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII 11. 1 Derzeit geplante Finanzmittel für die Jahre 2011-2015 11. 2 Mittelverwendungen in den kommenden Jahren 77 77 78 Literatur 80 Anhang Vorwort Ziel kommunaler Kinder- und Jugendpolitik im Kreis Siegen-Wittgenstein ist es, zur sozialen Stabilisierung beizutragen und eine aktive Standortpolitik zu gestalten. Wenn es um die zukünftige Ausrichtung der Kinder- und Jugendförderung geht, heißt es daher, ein gutes Maßnahmenpaket für junge Menschen zu schnüren. Denn: Jugend ist eine enorm wichtige Lebensphase und weit mehr als „nur“ eine Phase des nicht mehr Kindund noch nicht Erwachsenenseins. Jugend heißt vielmehr eine Reihe persönlicher Herausforderungen erfolgreich zu meistern, z.B. mehr und mehr selbständiger zu werden sowie eigene Werte und damit auch eine eigene Identität zu erlangen. Dies bedarf der besonderen Unterstützung, Beratung sowie geeigneter und angemessener (Zeit-) Räume. Mehr noch als in jüngeren Jahren wollen und sollten Jugendliche mitentscheiden können, wie ihre Lebenswelt gestaltet wird und ihre Zukunft aussehen soll. Erwachsene bzw. die Gesellschaft sollten sie daher als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst nehmen. In den vergangenen Jahren hat sich sowohl auf Bundes(Aktion Jugendgerecht) als auch auf Landesebene (Umdenken-jungdenken) eine eigenständige Jugendpolitik entwickelt, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen junger Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren in den Mittelpunkt zu stellen, da deren Interessen zwischen einer aktiven Familien- und Altenpolitik in den letzten Jahren ein wenig in „Gefahr“ bzw. aus dem Blick gerieten. In aktuellen jugendpolitischen Diskussionen (beispielweise bei der Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzepts und des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans) auf Kreisebene haben verschiedenste Akteure darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, eine aktive und offensive Politik für Jugendliche zu verfolgen. Den an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans Beteiligten war es daher ein besonderes Anliegen, die Rahmenbedingungen für eine kommunale eigenständige Jugendpolitik zu schaffen. Mit dem inzwischen dritten Kinder- und Jugendplan 2015 bis 2020 sollen daher in der Kinder- und Jugendförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein in den nächsten Jahren u. a. folgende Impulse gesetzt werden: mehr Beteiligung: Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache durch geeignete Verfahren und Methoden ein noch größeres Gehör verschaffen. Innovationen fördern: „Querdenken“ bezüglich neuer Strukturen bei der Maßnahmen- und Angebotsplanung. eigene Räume für die Jugend erhalten und schaffen: insbesondere in der Öffentlichkeit, damit sich Mehr-Generationen-Leben entwickeln kann. Ein herzlicher Dank gilt allen, die an diesem Plan mitgewirkt haben und denjenigen, die sich Tag für Tag für junge Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein haupt-, neben- und ehrenamtlich einsetzen! Andreas Müller Petra Weskamp Henning Setzer Landrat Vors. Jugendhilfeausschuss Kreissozialdezernent 1 1. Dritter Kinder- und Jugendförderplan - eine Bilanz Der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 ist bereits der dritte Plan, der seit der Verpflichtung durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHGKJFöG) erarbeitet wurde und nun der Politik zur Beratung vorgelegt wird. Grund genug eine Bilanz zum bisher gültigen Kinder- und Jugendförderplan zu ziehen. Der Kinderund Jugendförderplan ist ein Rahmenplan, der den notwendigen inhaltlichen Veränderungen und Aktualisierungen aufgrund sich sehr schnell entwickelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ebenso Rechnung tragen muss wie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In dieser Hinsicht hat der Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 eine gute Arbeitsgrundlage für alle zuständigen Akteure der Kinder- und Jugendarbeit geboten. Auf dieser Basis wurden die Einsparungen im Kreishaushalt 2011 im Bereich Kinder- und Jugendförderung nach nochmaliger politischer Beratung auf Initiative des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V. (KJR) und des Verweises auf die Eckpunkte des Kinder- und Jugendförderplans wieder zurückgenommen. Auch mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit hat der bisher aktuelle Kinder- und Jugendförderplan als Rahmenplan viele Ansatzpunkte gegeben. Am 31. Mai 2012 wurden im Jugendhilfeausschuss die neuen Richtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit beschlossen, die zum 1. Januar 2012 (Teilbereiche) bzw. 1. Juli 2012 in Kraft getreten sind. Von den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit gibt es viele positive Rückmeldungen zu der Weiterentwicklung der Richtlinien. Inzwischen liegen bereits neue Erkenntnisse aus der Förderpraxis vor, die in den nun vorliegenden dritten Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein eingeflossen sind. Die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 beschriebenen Strukturmerkmale (wie z.B. mobile Arbeit, Vernetzung/Zusammenarbeit mit Schule und Partizipation) wurden in den zum 1. Januar 2011 neu eingeführten Zielvereinbarungen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit konkretisiert. Dabei wurden und werden die Bedingungen in den zehn Kommunen, in denen der Kreis Siegen-Wittgenstein zuständiger Jugendhilfeträger ist, entsprechend berücksichtigt. Die Zielvereinbarungen mit den Trägervertretungen und den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen haben sich dabei als geeignetes Instrument herausgestellt, um die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der inhaltlichen Eckpunkte des Kinder- und Jugendförderplans zu steuern und qualitativ weiterzuentwickeln. Ebenso bildeten die Strukturmerkmale den Rahmen für die Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese wurde am 4. Juni 2013 vom Jugendhilfeausschuss und am 13. Dezember 2013 im Kreistag verabschiedet. Die Umsetzung der neuen Struktur wurde zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen. Durch die personelle Absicherung des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes war es möglich, kontinuierlich für die verschiedenen Zielgruppen (andere Behörden, Schulen, Mitarbeiter/-innen aus der Kinder- und Jugendarbeit) einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, Strukturen nachhaltig zu verankern und verlässlich Angebote in Form von Seminaren, Fortbildungen, Projekten und Aktionen vorzuhalten. Im Bereich der Jugendsozialarbeit ermöglichte die modellhafte Erprobung der aufsuchenden Arbeit durch das Projekt „Jugendarbeit und Straße“ (JUST) wertvolle Erfahrungen dieses Ansatzes im ländlichen Raum zu sammeln, die schließlich mit den bereits seit Jahren durchgeführten Maßnahmen „2. Chance - Schulverweigerung“ und „Kompetenzagentur“ in das Projekt „Jugendstärken im Quartier“ eingeflossen sind, das am 1. Januar 2015 gestartet wurde. 2 Rückblickend lässt sich aus der Sicht der kommunalen Ebene festhalten, dass der Kinder- und Jugendförderplan ein bedeutsames Instrument ist, um Kinder- und Jugendarbeit einen Platz in der fachpolitischen Debatte einzuräumen, der ihr als drittgrößtes Handlungsfeld nach der Tagesbetreuung für Kinder und den Hilfen zur Erziehung auch zusteht. 2. Die Jugend?! - eine Lebensphase mit besonderen Herausforderungen Zunächst ist zu klären, welche Altersgruppe die Jugend umfasst. 2.1 Begriffsbestimmung § 7 SGB VIII definiert, wer Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hat, und nimmt dabei die Einteilung in verschiedene Ziel-/Altersgruppen vor: „(1) Im Sinne dieses Buches ist 1. Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes bestimmen, 2. Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, 3. junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, 4. junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist, (...).“ In den Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wurde ebenfalls eine Aussage dazu getroffen, wer durch die Arbeit und Angebote der Jugendfreizeiteinrichtungen angesprochen werden soll: „Zielgruppe sind in erster Linie Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren. Öffnungszeiten und Angebote an Kinder zwischen 8 und 12 Jahren sollten die Ausnahme sein.“1 Während vor rund 30 Jahren Jugend die Altersgruppe im Alter von 14 Jahren (Strafmündigkeit) bis 18 Jahren (Volljährigkeit) umfasste, meist verbunden mit der erfolgreichen Bewältigung einer Reihe von Entwicklungsaufgaben (z.B. Vorbereitung des beruflichen Wertegangs, Emotionale Ablösung von den Eltern, Vorbereitung auf die Gründung von Familie und Ehe)2, spricht man heute davon, dass 25 Jahre die neuen 18 Jahre seien3. Grund hierfür ist die Verlagerung einer Reihe von Entwicklungsaufgaben ins Erwachsenenalter. So wurde beispielweise in den 1950er und 1960er Jahren eine Ausbildung mit 14 Jahren begonnen; heute im Durchschnitt mit 19 Jahren. 4 Gleichzeitig werden junge Menschen heute bedingt durch verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen, z.B. neue Medien und eine häufig sehr viel frühzeitiger einsetzende Pubertät, früher mit Herausforderungen und Risiken, aber auch persönlichen Chancen 1 vgl. hierzu Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Pkt. 10.1 Weitere Entwicklungsaufgaben siehe Robert H. Havighurst 3 vgl. hierzu Nüsken, D. in Jugendhilfe aktuell 2/2015, S. 10 4 vgl. hierzu Schröer, W. In Jugendhilfe aktuell 2/2015, S. 12 2 3 konfrontiert5. Dadurch eröffnen sich ihnen weitaus mehr Möglichkeiten für die Gestaltung ihrer eigenen Zukunft. Die Familie nimmt in dieser Zeit eine wichtige Funktion der Begleitung und Unterstützung ein. Familie ist ein „einflussreiches Sozialbiotop“ für das Aufwachsen6. 2. 2 Ergebnisse ausgewählter Studien Welches Bild von Jugend hat eine Gesellschaft? Deckt sich dieses mit den tatsächlichen Verhaltensweisen, Einstellungen, Werten und Normen, die junge Menschen für wichtig halten bzw. auf deren Basis sie ihren Alltag gestalten? Bereits seit 1953 beauftragt beispielsweise die Deutsche Shell AG in Deutschland unabhängige Forschungsinstitute in regelmäßigen Abständen mit der Erstellung von Studien, um Sichtweisen, Stimmungen und Erwartungen von Jugendlichen zu dokumentieren. Zudem gibt es eine Vielzahl anderer Studien, die sich - zum Teil auch in regelmäßigen Abständen - mit Jugendlichen und ihren Werten und Einstellungen beschäftigen. Die Ausführungen in diesem Abschnitt erfolgen auf Grundlage der 2012 erschienen Jugendstudie „Jugend.Leben“7 und der ebenfalls im Jahr 2012 veröffentlichten SINUSJugendstudie „Wie ticken Jugendliche?“8. Was zeichnet aktuell die Jugendphase aus? Die Autoren und Wissenschaftler von „Jugend.Leben“ kommen zu dem Schluss, dass die heutige Jugend sehr smart ist: „Sie sind nett und intelligent, akzeptieren Erwachsene und vertrauen ihnen stärker als jemals zuvor. Sie sind nicht ‚auf Krawall gebürstet‘, sondern bildungsorientiert, sie grenzen sich nicht ab, sind ‚kompatibel‘ - eben smart. Ihnen bleibt auch kaum etwas anderes übrig, wollen sie sich, dem Gesetz der Selbstoptimierung folgend, in dieser Welt behaupten.“9 Das Leben dieser smarten Jugendlichen ist gekennzeichnet durch: Eine hohe Regelkonformität, d.h. es gibt keine starken Abgrenzungen zur Erwachsenengeneration. Mehrheitlich orientieren sie sich an der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung, d.h. an der „Welt der Erwachsenen“. Es gibt kaum starke Abgrenzungen. Vielmehr sind Erwachsene - vor allem Eltern - geschätzte Ratgeber, z. B. bei Schulproblemen, Konflikten mit Freunden oder beim Kleidungsstil. 5 Durch verschiedene Studien ist belegt, dass Kinder und Jugendliche heute im Durchschnitt größer und schwerer sind als ihre Altersgenossen vor 100 Jahren und auch ca. 2 Jahre früher (ca. im Alter von 11 bis 13 Jahren) ihre Pubertät erleben, vgl. Informationsdienst Forum Online 6 vgl. hierzu ausführlicher 14. Jugendbericht, S. 53 f 7 Im Jahr 2012 wurde die Studie „Jugend.Leben“ von der Universität Gießen in Kooperation mit der Universität Köln und Siegen vorgelegt. Sie knüpft zu großen Teilen (z.B. befragte Altersgruppen und Inhalte der Befragung) an die Studie „Null Zoff & voll busy 2001“ an. Befragt wurden insgesamt Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren aus Nordrhein-Westfalen. Verwendet wurden zwei Fragebögen: einen für Kinder (10 bis 12 Jahre) und einen für Jugendliche (13 bis 18 Jahre). 8 In der Sinusstudie wurden Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren befragt. Grundlage sind Interviews, Hausarbeitshefte und Fotodokumentationen von 72 Jugendlichen aus ganz Deutschland, ausgewählt nach den Merkmalen Geschlecht, Wohnort (Stadt – Land), Ganztags- / Halbtagsschule, angestrebter Schulabschluss sowie mit und ohne Migrationshintergrund. 9 vgl. ebenda S. 18 4 Die wichtige Bedeutung der Familie. Familie ist ein Ort, an dem Jugendliche eine hohe Unterstützung in fast allen Belangen des Lebens erhalten. Eine hohe Bedeutung von Schule und Bildungsabschlüssen, verbunden nach einem hohen Streben nach Erfolg, jedoch ohne sich dabei unnötigem Stress und Belastungen aussetzen zu müssen. Gleichzeitig haben sie die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens verinnerlicht. Schule stellt ein immens wichtiger Ort dar, um soziale Kontakte zu pflegen („Schule als soziale Arena“). Jugend ist eine Welt der tausend Möglichkeiten. Vielfältige Wege und Angebote eröffnen eine aktive Karriereplanung und damit auch in Teilen eher als früher mögliche Lebensgestaltung unabhängig vom Elternhaus. Sie suchen nach verlässlichen und glaubwürdigen Ansprechpartner/-innen, die ihnen bei den vielen Aufgaben und Herausforderungen in der Phase des Aufwachsens unterstützend zur Seite stehen und ihnen „Schon- und Schutzraum“ bieten. Sie zeigen eine große Bereitschaft, in Schule, Verein und Gemeinwesen mitbestimmen und mitmachen zu wollen. Gleichzeitig ist die Politikverdrossenheit - wenn auch etwas niedriger als in der Vorgängerstudie - immer noch sehr hoch. Das Handy verwischt die Grenze zwischen Kindheit und Jugend. Technologie und Kommunikationsnetzwerke haben ihren festen Platz im Alltag junger Menschen. Fast alle befragten Kinder und Jugendlichen besitzen ein Handy oder Smartphone. Der Besitz eines eigenen Handys geht häufig mit dem Ende von Kinderspielen einher10. „Jugend.Leben“ ist als Panoramastudie angelegt, d.h. sie nimmt unterschiedliche Lebensbereiche junger Menschen in den Blick (u. a. Familie, Schule, Clique und Jugendkultur), um so ein möglichst umfassendes Bild vom Alltagsleben Heranwachsender zu beschreiben. Sie zeichnet nach den Worten der Autoren ein Generationenporträt, das heißt ein Bild davon, wie die Mehrheit der Jugend lebt, denkt und fühlt. Einen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Welten von Jugendlichen richtet die SINUS-Studie. Sie arbeitet heraus, was Jugendliche miteinander verbindet und voneinander trennt. In Form eines Lebensweltmodells kann konkret nachvollzogen werden, wie Jugendliche in verschiedenen Lebenswelten ihren Alltag erleben, wo sie Sinn suchen und finden. Deutlich wird, dass Jugendliche vielfach unter Druck stehen und häufig wahrnehmen, „dass 10 der Wert eines Menschen in erster Linie an seiner Leistungsfähigkeit bzw. Bildungsbiographie bemessen wird. es schwieriger wird, den richtigen Zeitpunkt der Familienplanung zu erwischen – obwohl der Wunsch nach Partnerschaft und Familie groß ist. vgl. hierzu ausführlicher Maschke, Stecher, Coelen u.a., 2012, S. 12 ff 5 man keine Zeit vertrödeln darf und früh den ‚richtigen Weg‘ eingeschlagen und gleichzeitig flexibel für neue Wege bleiben muss. ihnen die klassischen ‚Orte‘ (Eltern, Schule, Kirche) oft nicht mehr das passende Rüstzeug zur Bewältigung der Alltagsherausforderungen mit auf den Weg geben können. Dennoch: mit Ausnahme der sozial stark Benachteiligten blicken Jugendliche zuversichtlich in die Zukunft (Bewältigungsoptimismus).“11 Insgesamt werden in der Studie sieben Lebenswelten12 von Jugendlichen identifiziert: 1. Konservativ‐‐Bürgerliche Lebenswelt Die familien‐ und heimatorientierten Bodenständigen mit Traditionsbewusstsein und Verantwortungsethik Charakteristika: 2. o Wunsch an der bewährten gesellschaftlichen Ordnung festzuhalten. o Betonung von Selbstdisziplinierung o geringe Lifestyle-Affinität o eigene Bezeichnung: unauffällig, sozial, häuslich, heimatnah und empfinden sich für das eigene Alter bereits zu erwachsen und vernünftig o kein Infragestellen der Erwachsenenwelt o Wunsch nach Normalbiografie (Schule-Ausbildung-Beruf-Ehe-Kinder), Ehe und Familie werden als Grundpfeiler der Gesellschaft anerkannt. Materialistisch‐‐hedonistische Lebenswelt Die spaß‐ und freizeitorientierte junge Unterschicht Konsumwünschen und traditioneller Familienbindung mit ausgeprägten Charakteristika: 11 o konsum- und markenorientiert hinsichtlich Kleidung, was Anerkennung in der Peer-Group garantiert. o Harmonie, Treue, Zusammenhalt, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und Anstand sind wichtige Werte. o Ablehnung von Kontroll- und Autoritätswerten o Spaß und Chillen sind wichtig im Leben (Shoppen, Party, Urlaub) vgl. Kläden, T., 2012. S. 2 Nachfolgende Ausführungen zu den sieben Lebenswelten wurden im Wesentlichen übernommen aus der Zusammenfassung der Sinus-Akademie. 12 6 o 3. lehnen Vandalismus, Aggressivität, illegale Drogen und sinnloses Saufen ab, verteidigen jedoch ihr Recht auf exzessives Feiern als eigenen freiheitlichen Lebensstil Prekäre Lebenswelt Die um Orientierung und Teilhabe bemühten Jugendlichen mit schwierigen Startvoraussetzungen und „Durchbeißermentalität." Charakteristika: 4. o Diese Jugendlichen haben von allen die schwierigsten Startvoraussetzungen. Sie kommen meist aus einem bildungsfernen Elternhaus, die Eltern sind häufig erwerbslos und das Familieneinkommen liegt an oder unterhalb der Armutsgrenze. o Erleben von Scham für die soziale Herkunft. o Großes Interesse, die eigene Situation verbessern zu wollen. o geringe Affinität zum Lifestyle-Markt o Äußern den Wunsch nach Zugehörigkeit und Anerkennung und danach, mal etwas richtig gut zu schaffen. Gleichzeitig erleben sie, dass dies nur schwer gelingt. o Die Gesellschaft wird als unfair und ungerecht erlebt. o Nehmen geringe Aufstiegsperspektiven wahr, was bei einigen in dem Gefühl resultiert, dass sich Leistung nicht lohnt. Sozialökologische Lebenswelt Die nachhaltigkeits- und gemeinwohlorientierten Jugendlichen mit sozialkritischer Grundhaltung und Offenheit für alternative Lebensentwürfe. Charakteristika: o Demokratie, Gerechtigkeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale Werte. o altruistisch- und gemeinwohlorientiert o Sie möchten gerne andere von ihren normativen Ansichten überzeugen. o Sie haben einen hohen normativen Anspruch an den eigenen Freundeskreis (Freunde mit Niveau und Tiefe). o Distanzierung von materialistischen Werten, Kritik an der Überflussgesellschaft o Sie sind gegenüber anderen Kulturen aufgeschlossen und lehnen Rassismus ab. 7 o 5. Sie haben vielfältige Freizeitinteressen, vor allem kulturell sehr interessiert (vor allem Kunst mit einer sozialkritischen Botschaft). Adaptiv-pragmatische Lebenswelt Der leistungs- und familienorientierte Anpassungsbereitschaft. Charakteristika: 6. moderne Mainstream mit hoher o Anpassungs- und kompromissbereit und versuchen ihren Platz in der Mitte der Gesellschaft zu finden. o Sie sehen sich als verantwortungsbewusste Bürger/-innen, die dem Staat später nicht auf der „Tasche liegen“ wollen. o Sie möchten im Leben viel erreichen, setzen sich Ziele und verfolgen diese konsequent und fleißig. Vorausschauende und sinnvolle Entscheidungen zu treffen ist ihnen wichtig. o Sie streben nach bürgerlicher „Normalbiografie“. o Sie streben nach Wohlstand, allerdings nicht nach übertriebenem Luxus: ausgeprägtes Konsuminteresse mit „rationaler Regulation“. o Sie verbinden Kultur vor allem mit Unterhaltungs-, Erlebnis- und Entspannungsansprüchen und orientieren sich am Mainstream. Experimentalistisch-hedonistische Lebenswelt Die spaß- und szeneorientierten Nonkonformisten mit Fokus auf Leben im Hier und Jetzt. Charakteristika: 8 o Sie möchten das Leben in vollen Zügen genießen, Wunsch nach ungehinderter Selbstentfaltung und möchten das eigene Ding und Grenzen austesten. o Sie legen großen Wert auf Kreativität und sind oft phantasievoll, originell und provokant. o Sie finden Routinen langweilig und haben die geringste Affinität zu typisch bürgerlichen Werten. o Bewusstes Anecken wollen an traditionellen Werten. o Sie wollen aus der „Masse hervorstechen“, lieben das Subkulturelle und „Undergroundige“ und haben daher eine große Affinität zu Jugendszenen. o Sie lieben eine urbane Club-, Konzert- und Festivalkultur und distanzieren sich von der klassischen Hochkultur. o Sie bemühen sich, immer mehr Freiräume von den Eltern zu bekommen, um ihre Freizeit unabhängig gestalten zu können. 7. Expeditive Lebenswelt Die erfolgs- und lifestyleorientierten Networker auf der Suche nach neuen Grenzen und unkonventionellen Erfahrungen. Charakteristika: o Sie streben nach einer Balance zwischen Selbstverwirklichung, Selbständigkeit sowie Hedonismus und Pflicht- und Leistungswerten, Zielstrebigkeit und Fleiß. o Sie möchten ihren Erfahrungshorizont erweitern und sind daher flexibel, mobil und pragmatisch. o Sie verfügen über eine geringe Kontroll- und Autoritätsorientierung. o Sie möchten weiterkommen, halten ein erwachsenes Leben ohne Aufbrüche (noch) für unvorstellbar. o Bezeichnen sich selber als urbane, kosmopolitische Hipster und möchten sich von der „grauen Masse abheben“. o Ausgeprägtes Marken- und Trendbewusstsein o Sie sind auf der Suche nach vielfältigen Erfahrungsräumen, z.B. modernes Theater, Kunst und Malerei. Es zieht sie an angesagte Locations, dorthin, wo die Musik spielt und wo die Leute spannend und anders sind. Beide Jugendstudien zeigen, wie differenziert sich das Leben junger Menschen darstellt und vor welchen Herausforderungen sie heute stehen. Sie zeigen zudem, wie umfassend bzw. auf die verschiedenen Zielgruppen von Jugend die Jugendhilfe ihre Angebote ausrichten muss und wie wichtig ihre Angebote sind, um jungen Menschen insbesondere denen, die diese notwendige Unterstützung nicht durch ihre Familie erfahren - gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Aufwachsen zu garantieren. 3. Planungsgruppe und angewandte Methoden / Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses Zur Erstellung des inzwischen dritten Kinder- und Jugendförderplans wurde mit JHABeschluss vom 3. März 2015 eine Planungsgruppe eingerichtet. Die Planungsgruppe hat insgesamt acht Mal getagt. Dieser gehörten an Vertreter/-innen des Fachservice Jugend und Familie (die Fachserviceleiterin, der für Bereiche §§ 11 bis 14 KJFöG zuständige Fachgebietsleiter und die Jugendhilfeplanerin), Vertreter/-innen des Kreisjugendrings, ein Vertreter der Städte und Gemeinden sowie der Geschäftsführer des Kreisjugendrings in seiner Funktion als Leistungserbringer im Rahmen der Aufgabenübertragung nach §§ 11 und 12 SGB VIII gemäß vertraglicher Vereinbarung. Die Planungsgruppe beschäftigte sich intensiv mit den Zahlen, Daten (statistische Zahlen und Kennzahlen der vergangenen Jahre) und Fakten (z.B. Bedarfsabfragen bei den Betroffenen sowie ehren- und hauptamtlichen Fachkräften, Befragung von Jugendgruppenleitungen zu den zukünftigen Herausforderungen) zum IST-Stand und den notwendigen qualitativen Weiterentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Bereiche Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz wurden durch den FS 51 mit den für die beiden Arbeitsfeldern Verantwortlichen (Kath. Jugendwerk Förderband 9 Siegen e.V., Jugendschutzfachkraft FS 51) bearbeitet und die Ergebnisse anschließend der Planungsgruppe und dem Unterausschuss JHA zur Beratung vorgelegt. Um die frühzeitige Einbindung der jugendpolitischen Positionen zu gewährleisten, wurde ebenfalls mit JHA-Beschluss vom 3. März 2015 ein Unterausschuss installiert, der den Planungsprozess „Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 bis 2020“ für den JHA begleitete. Planungsgruppe und Unterausschuss haben sich in dieser Zeit zweimal getroffen. Bei diesen Treffen wurden die Struktur und die Inhalte des vorliegenden Planes besprochen. Die Ergebnisse der Planungsgruppe und des Unterausschusses wurden den Teilnehmer/-innen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII (Kinder- und Jugendarbeit) in der Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt, um hierzu fachlich Stellung zu beziehen. In der Sitzung am 21. September 2015 wurden die Inhalte erörtert. Durch die im vorgenannten Abschnitt beschriebene Arbeitsweise hat der Fachservice Jugend und Familie aufgrund seiner Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung für die Jugendhilfeleistungen gemäß § 79 SGB VIII in ausreichendem Maß die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedarfsmeldungen gemäß § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sind die Herausforderungen und Ziele für die nächsten fünf Jahre für die Arbeitsbereiche „Kinder- und Jugendarbeit“, „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und „Jugendsozialarbeit“ beschrieben. Berücksichtigt wurden dabei ferner die strategischen Ziele des Kreises SiegenWittgenstein und des Fachservice Jugend und Familie sowie die aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnisse in den jeweiligen Arbeitsbereichen. 4. Gesellschaftliche und fachliche Herausforderungen Wie andere Handlungsfelder der Jugendhilfe stehen auch die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz vor einer Reihe von gesellschaftlichen und fachlichen Herausforderungen. 10 4. 1 Demografische Entwicklung Im Jahr 2011 hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (it.nrw) eine neue Bevölkerungsprognose veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass der Rückgang bis zum Jahr 2040 im Kreisdurchschnitt in der relevanten Zielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit (12 bis unter 21 Jahre) -24,4 % beträgt. Demografische Entwicklung auf Kreisebene 2015 bis 2040 Absolut 2015 2020 2030 2040 6 bis unter 12 Jahre 9.189 8.611 8.647 7.763 12 bis unter 21 Jahre 17.232 15.078 13.071 13.033 21 bis unter 27 Jahre 11.925 11.251 8.711 8.045 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 6,3 -0,4 10,2 15,5 12 bis unter 21 Jahre 12,5 13,3 0,3 24,4 21 bis unter 27 Jahre 5,7 22,6 7,6 32,5 in Prozent 35 Demografische Entwicklung auf Kreisebene 2015 bis 2040 32,5 % 30 24,4 % 25 22,6 % 20 15,5 % 15 13,3 % 12,5 % 10,2 % 10 6,3 % 7,6 % 5,7 % 5 -0,4 % 0,3 % 0 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 -5 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 11 Die demografische Entwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der Übersicht am Ende dieses Abschnitts zu entnehmen. 4. 2 Migration und Zuwanderung Durchschnittlich leben im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Stadt Siegen) 15,8 % der Menschen mit Migrationshintergrund (it.nrw, Daten aus Zensus vom 9. Mai 2011). Für die Stadt-/ Gemeindeebene stehen diese Zahlen nur für Kommunen mit einer Einwohner/-innenzahl von 10.000 Einwohnern und mehr zur Verfügung, daher liegt kein Wert für die Gemeinde Erndtebrück vor (*). Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund Kreis Si-Wi (ohne Stadt Siegen) 15,8 Wilndorf 9,9 Neunkirchen 23,6 Netphen 17 Kreuztal 22,9 Hilchenbach 16,6 Freudenberg 10,7 Erndtebrück* Burbach 19,5 Bad Laasphe 12,4 Bad Berleburg 10,8 0 5 10 15 20 25 %- Anteil Migrationshintergrund Wie die Gesellschaft insgesamt steht auch die Jugendhilfe zunehmend vor der Herausforderung, ankommende Flüchtlinge aufgrund von Kriegen und sonstigen Krisen in den Herkunftsländern in das Gemeinwesen zu integrieren. Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben aktuell (Quelle: Ausländerbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, Stand: 30.06.2015) 5,1 % der Jugendeinwohner13, die sich rechtmäßig hier aufhalten oder geduldet sind und somit Anspruch auf Jugendhilfeleistungen gemäß § 6 Abs. 2 SGB VIII haben.14 13 Jugendeinwohner: junge Menschen im Alter von 12 bis unter 21 Jahren Wie sich dies im interkommunalen Vergleich darstellt, ist der Übersicht am Ende dieses Abschnittes zu entnehmen. 14 12 Leistungsberechtigte (§ 6 Abs. 2 SGB VIII) nach Städten und Gemeinden Jugendeinwohner nach Jugendeinwohner § 6 Abs. 2 SGB VIII insgesamt Jugendeinwohner nach § 6 Abs. 2 SGB VIII %-Anteil Bad Berleburg 60 1.999 3,0 Bad Laasphe 37 1.531 2,4 Burbach 97 1.650 5,9 Erndtebrück 27 795 3,4 Freudenberg 36 2.059 1,7 Hilchenbach 82 1.738 4,7 Kreuztal 346 3.468 10,0 Netphen 147 2.557 5,7 Neunkirchen 97 1.590 6,1 Wilnsdorf 66 2.260 2,9 Kreis Si-Wi 995 19.647 5,1 4. 3 Armut Zugrundgelegt für die Betrachtung der Armutsgefährdung wurden die SGB II-Bezieher/innen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Im Kreisdurchschnitt beträgt die Quote gemessen an der Jugendeinwohner/-innenzahl im entsprechenden Alter 4,5 % (ohne die Stadt Siegen). Einige kreisangehörigen Kommunen liegen unter, einige über diesem Durchschnittswert (siehe unten stehende Grafik). Anteil SGB II-Bezieher, 15 bis unter 25 Jahren 9,0% 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% 8,2% 5,2% 3,7% 3,4% 5,2% 3,7% 2,8% 2,9% 4,5% 3,4% 2,3% 13 4. 4 Inklusion Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Zwischenzeitlich gibt es sowohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten des Landes verschiedenste Aktionen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auch der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mit entsprechenden Kreistagsbeschlüssen ein deutliches Signal gesetzt, dass Inklusion ein wichtiges und kontinuierliches Generationenthema in allen Aufgaben- und Leistungsbereichen des Kreises darstellt15. Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben 2,5 % junger Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, die anerkannt behindert sind16. Über die tatsächliche Situation - nämlich auch diejenigen Kinder und Jugendlichen, die beeinträchtigt sind, aber keinen Antrag auf Anerkennung gestellt haben - gibt es derzeit keine Datengrundlage. Geht man davon aus, dass auch in der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen etwa jeder zehnte junge Mensch behindert ist, dann wird deutlich, wie wichtig Inklusion ist. Es handelt sich um eine recht große Gruppe von Menschen, denen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe selbstverständlich ermöglicht werden muss17. 4. 5 Ehrenamtliches Engagement Im Kreis Si-Wi ist ein großes ehrenamtliches Engagement zu verzeichnen. Fast jeder Dritte engagiert sich in einem Verein, Verband oder in einer Initiative. Dieses Engagement steht mehr und mehr unter dem Einfluss von demografischem Wandel und veränderten Lebensformen/ -umständen (z.B. im Kinder- und Jugendbereich durch die zunehmende Tendenz von Ganztagsschulen und G 8)18. 4. 6 Qualitätsentwicklung In § 79 SGB VIII ist die Aufgabe des Jugendhilfeträgers zur Beschreibung von Qualitätskriterien und die regelmäßige Überprüfung dieser definierten Kriterien beschrieben: „Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für 1. Die Gewährung und Erbringung von Leistungen, 2. Die Erfüllung anderer Aufgaben, 3. Den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a 15 Im Februar 2012 wurde die Kreisverwaltung vom Kreistag Siegen-Wittgenstein beauftragt, einen Inklusionsbericht zu erstellen (vgl. hierzu ausführlicher DS 12/2012). Im September 2014 hat der Kreistag den ersten Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen und gleichzeitig den Auftrag erteilt, den begonnenen Planungsprozess zu verstetigen (vgl. hierzu ausführlicher DS 143/2014). 16 Datengrundlage ist die Anzahl behinderter junger Menschen im entsprechenden Alter mit einem Grad der Behinderung von 30 % und mehr (vgl. Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, 2014, S. 16 und 17). Je nach Altersgruppen variiert diese Zahl beträchtlich. Exakt dieselbe Quote ist auch zum Stand 31.12.2014 zu verzeichnen. Diese Quote beinhaltet auch die Zahlen der Stadt Siegen. Eine Differenzierung ist nicht möglich. 17 vgl. Inklusionsbericht des Kreises, 2014, S. 17 18 Die Quote, wie viele Jugendliche im Kreis Siegen-Wittgenstein eine Ganztagsschule besuchen, konnte leider nicht ermittelt werden, da der Kreis Siegen-Wittgenstein nicht für alle Schulen die Schulaufsicht hat. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass in städtischen Räumen häufig rund 35 bis 40 % der Schüler/-innen eine Ganztagsschule besuchen, in ländlich geprägten Gebieten sind es etwa 20 %. 14 4. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.“ (§ 79 a SGB VIII) 15 Bad Berleburg 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 2020 2030 2040 1.021 1.782 1.136 979 1.603 997 1.006 1.438 833 903 1.466 781 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 4,1 10,0 12,2 -2,8 10,3 16,4 10,2 -1,9 6,2 11,6 17,7 31,3 2015 2020 2030 2040 682 1.355 911 682 1.148 822 690 1.006 578 622 893 589 Bad Laasphe 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 0,0 15,3 9,8 -1,2 12,4 29,7 9,9 11,2 -1,9 8,8 34,1 35,3 2015 2020 2030 2040 786 1.466 1.017 787 1.293 972 801 1.209 775 722 1.219 783 Burbach 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre -0,1 11,8 4,4 -1,8 6,5 20,3 9,9 -0,8 -1,0 8,1 16,8 23,0 2015 2020 2030 2040 381 677 499 348 586 451 351 523 341 317 526 309 Erndtebrück 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 8,7 13,4 9,6 -0,9 10,8 24,4 9,7 -0,6 9,4 16,8 22,3 38,1 2015 2020 2030 2040 966 1.805 1.105 863 1.582 1.146 851 1.261 871 765 1.244 730 Freudenberg 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 16 10,7 12,4 -3,7 1,4 20,3 24,0 10,1 1,3 16,2 20,8 31,1 33,9 Hilchenbach 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 2020 2030 2040 766 1.541 1.017 632 1.353 945 617 996 710 554 968 563 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 17,5 12,2 7,1 2,4 26,4 24,9 10,2 2,8 20,7 27,7 37,2 44,6 Kreuztal 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 2020 2030 2040 1.682 3.042 2.242 1.722 2.771 2.117 1.730 2.696 1.803 1.557 2.662 1.824 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre -2,4 8,9 5,6 -0,5 2,7 14,8 10,0 1,3 -1,2 7,4 12,5 18,6 Netphen 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 2020 2030 2040 1.128 2.219 1.681 1.009 1.888 1.533 1.051 1.573 1.089 940 1.581 1.012 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 10,5 14,9 8,8 -4,2 16,7 29,0 10,6 -0,5 7,1 16,7 28,8 39,8 2015 2020 2030 2040 734 1.389 979 606 1.168 974 598 908 616 537 816 585 Neunkirchen 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 17,4 15,9 0,5 1,3 22,3 36,8 10,2 10,1 5,0 26,8 41,3 40,2 2015 2020 2030 2040 1.035 1.954 1.345 977 1.683 1.286 950 1.458 975 851 1.439 871 Wilnsdorf 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040 6 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre 5,6 13,9 4,4 2,8 13,4 24,2 10,4 1,3 10,7 17,8 26,4 35,2 17 5. Leitziele für die fachliche Weiterentwicklung und Förderung Die Maßnahmen in den Leistungsbereichen §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen sich in den kommenden fünf Jahren ganz maßgeblich orientieren an den Leitzielen „Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe fördern“, „Selbstbestimmt und mitverantwortet“, „Qualifiziert und engagiert“ sowie „Demografischem Wandel aktiv begegnen“. Diese vier Leitziele bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich die Praxis in den Leistungsbereichen auf der operativen Ebene konkretisiert. Sie bilden somit die „Leitplanken“ für die Aufgabenerledigung und gleichzeitig die Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung. 5. 1 Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe fördern (Bildung, Behinderung, Armut, ...) „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 SGB VIII). Aus dem Recht der jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung entsteht daher der Auftrag an die Kinder- und Jugendförderung, allen jungen Menschen Angebote der Förderung zu unterbreiten. Der Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist, angesichts der gesellschaftlichen und besonders der familiären Veränderungen, für alle jungen Menschen mit Risiken und Krisen verbunden. Bedingt durch eine Reihe von sozialen Benachteiligungen stehen jungen Menschen trotz dieses Rechtes leider nicht dieselben Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Außerschulische Erfahrungs-, Lehr- und Lernfelder gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Die Handlungsfelder „Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“ und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ leisten hierzu einen maßgeblichen Beitrag. Daher sollen Angebote gefördert werden, die dazu beitragen, soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern, soziale Benachteiligungen abzubauen sowie Not- und Konfliktsituationen zu überwinden, d.h. ganz konkret: Benachteiligungslagen und Risiken des Aufwachsens abbauen und ihnen möglichst präventiv entgegenwirken. sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche intensiv begleiten und unterstützen. junge Menschen mit Migrationshintergrund in das Gemeinwesen / den Sozialraum vor Ort integrieren. junge Menschen mit Behinderungen fördern und ihnen die gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. 5. 2 Selbstbestimmt und mitverantwortet Das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung junger Menschen ist seit vielen Jahren in verschiedensten Gesetzen (z.B. UN-Konvention, Gemeindeordnung NRW) fest verankert. Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist Beteiligung in einigen Paragrafen explizit als Struktur- und Qualitätsmerkmal formuliert worden; ebenso im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG-KJFöG). In den letzten Jahren haben sich in der Praxis verschiedene Formen der Mitsprache und Mitbestimmung - wenn auch in den Feldern der Jugendhilfe mit unterschiedlicher Intensität - entwickelt. Aktuell besteht die Herausforderung, Beteiligung immer wieder mit entsprechenden altersgerechten Methoden in die Praxis umzusetzen. Wie andere Bereiche in der Jugendhilfe muss sich auch der Beteiligungsansatz weiterentwickeln und 18 ein selbstverständliches Qualitätskriterium in allen Leistungsbereichen werden, d.h. ganz konkret: gesellschaftliche und politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dauerhaft durch altersgerechte Methoden ermöglichen. Beteiligung durch entsprechende fachliche Methoden bei den hauptamtlichen Fachkräften sowie bei den ehrenamtlichen Jugendgruppenleitungen sicherstellen. jungen Menschen durch verbindlich festgelegte Strukturen, die Möglichkeit zu eröffnen, kontinuierlich an der Gestaltung ihres Gemeinwesens mitzuwirken, insbesondere an denjenigen, die sie betreffen. 5. 3 Qualifiziert und engagiert Angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen ist es erforderlich (u.a. durch demografischen Wandel und Zunahme der Ganztagsbeschulung19, zunehmend auch im Bereich von weiterführenden Schulen), durch strukturelle Rahmenbedingungen das Ehrenamt zu stärken sowie neue Engagierte zu gewinnen, zu motivieren, zu qualifizieren und zu begleiten. Ehrenamtliches Engagement war viele Jahre in unserer Gesellschaft eine große Selbstverständlichkeit. Gegenwärtig rückt die Ehrenamtsförderung vermehrt in den Blick, denn angesichts des demografischen Rückgangs ist schon mittelfristig unser Gemeinwesen durch das wegbrechende Engagement in Vereinen und Verbänden in seinen Grundzügen gefährdet und wird Auswirkungen auf Gruppenangebote, Freizeiten, Projekte, aber auch auf die Strukturen der Träger haben. Ehrenamtsförderung heißt ganz konkret: Schaffung und Fortbestand von Strukturen zur Beratung, Begleitung und fachlichen Unterstützung. Vermehrtes Nachdenken über Formen der Würdigung und Anerkennung der geleisteten Arbeit. Nachwuchsförderung von potentiell Engagierten, möglichst in jungen Jahren. Schaffung von Freiräumen für Kinder und Jugendliche, um ihnen die Möglichkeit für Engagement zu eröffnen. 19 Hinsichtlich der Auswirkungen von schulischen Veränderungen, wie z.B. G8 und Ganztagschule, auf die Kinder- und Jugendarbeit gibt es unterschiedliche Ergebnisse. In der Befragung des Forschungsverbundes der TU Dortmund und dem DJI München (Deutsches Jugendinstitut) sieht ein Großteil der Befragten (Hauptberuflich Tätige und Ehrenamtliche mit Gremienfunktion), dass viele Jugendliche nicht genügend Zeit haben, um sich zu engagieren (73 %) oder an Aktivitäten teilzunehmen (74 %). Grund hierfür ist ihrer Einschätzung nach die Umsetzung der Gymnasien auf G 8 (70 %) sowie der Ausbau der Ganztagsschule (68 %). Für die OKJA gibt es zwei - nicht repräsentative - Untersuchungen, die den Einfluss der Ganztagsschule auf den Besuch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit untersuchen. Mit unterschiedlichen Ergebnissen: Die eine Untersuchung belegt, die andere widerlegt diesen Zusammenhang (vgl. hierzu ausführlicher Pink und Schmidt, S. 72ff). Unabhängig von diesen Ergebnissen gibt es seit geraumer Zeit eine intensive Diskussion darüber, dass die Veränderungen in Schule unweigerlich auch zu einer Anpassung des eigenen Profils führen werden (vgl. hierzu ausführlicher u.a. Positionspapier „Kinder- und Jugendarbeit“ des LWL, S. 7). 19 5. 4 Demografischem Wandel aktiv begegnen Durch den sich weiter fortsetzenden demografischen Wandel werden mittelfristig sowohl aus finanziellen als auch aus Gründen der Arbeitseffizienz nicht mehr überall bzw. wohnortnah Angebote zur Verfügung stehen können. Demografischem Wandel aktiv zu begegnen heißt ganz konkret: andere Formen der Leistungserbringung entwickeln, etwa durch Zusammenarbeit in Netzwerken und sonstigen Verbünden. ressort- bzw. institutionsübergreifende Lösungsvorschläge erarbeiten. neue Beteiligungsformen erproben. wichtige Akteure im Sozialraum für eine neue kommunale Engagementskultur mobilisieren. gemeinsam eine Identität, Image oder Leitbild Freizeitgestaltung vor Ort zu (weiter-) entwickeln. für das Leben, die Erfolge sichtbar machen und kommunizieren. 6. Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) 6. 1 Allgemeines § 12 Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) „Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit.“ (vgl. 3. AG-KJHG-KJFöG) Die Angebote im Rahmen der OKJA verfolgen folgende Zielsetzungen: 20 • Bereitstellung von Beziehungs- und Erfahrungsräumen • Beratung und Unterstützung bei individuellen Fragen und Alltagsproblemen in Familie, Schule und sozialem Umfeld • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung • Interessenvertretung • Sicherstellung von geeigneten Beteiligungsinstrumenten • Förderung von selbstorganisiertem Handeln • ganzheitliche, außerschulische Bildung • Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen und des Zusammenlebens • Gesellschaftliche Integration von ausländischen Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund • 6. 2 Förderung interkultureller Kompetenzen OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein: Einrichtungen und strukturelle Rahmenbedingungen Im Vergleich zu der Datenlage im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 haben sich nur tendenziell Veränderungen ergeben20. Derzeit (Stand: 31.07.2015) gibt es 20 Einrichtungen, von denen sich 8 Einrichtungen in freier und 12 in kommunaler Trägerschaft befinden. Seit der qualitativen Weiterentwicklung haben drei Träger explizit Fachkräfte (Stellenumfang zwischen 0,3 bis 0,75 VZÄ21) für dezentrale mobile Angebote, die zugleich an eine Einrichtung angebunden sind. Der Offenen Arbeit stehen seit der qualitativen Weiterentwicklung 14,8 VZÄ an Fachkräften zur Verfügung, die jedoch noch nicht vollständig umgesetzt ist. Derzeit sind 12,9 VZÄ besetzt mit insgesamt 21 hauptberuflichen Fachkräften (11 weiblich, 10 männlich). Im ehrenamtlichen Bereich hat es einen deutlichen Zuwachs gegeben: Während für den Berichtszeitraum des Kinder- und Jugendförderplans 2010-2014 auf eine/n Hauptamtliche/n 5 ehrenamtliche Kräfte kamen, ist aktuell ein Verhältnis von 1:8 zu verzeichnen. Im Schnitt arbeiten regelmäßig 4 Ehrenamtliche mit und nochmal 4 unregelmäßig zu besonderen Anlässen. Bei den freien Trägern beträgt das Verhältnis 1:13, bei den kommunalen Trägern 1:6. Mit Ausnahme der ehrenamtlich geführten Einrichtung des CVJM Bad Laasphe haben seit der qualitativen Weiterentwicklung alle Einrichtungen mindestens 12 Stunden geöffnet. 16 Einrichtungen haben 11 bis 20 Stunden geöffnet und 3 Einrichtungen haben zwischen 21 und 30 Stunden geöffnet. 17 Einrichtungen haben regelmäßig am Wochenende (Freitag-, Samstag- oder Sonntagabend) geöffnet. 9 Einrichtungen haben eine Öffnungszeit am Samstag oder Sonntag. Nur 7 Einrichtungen beschäftigen eine Vollzeitkraft (1 VZÄ), was zum einen durch die Struktur der Planung bedingt wird, andererseits aber auch zum Teil auf die Infrastruktur in Kommunen zurückzuführen ist. Weitere 8 Fachkräfte sind durch zusätzliche Fördermittel der Kommunen / Träger oder durch zusätzliche Aufgaben außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit in der Kommune vollzeitbeschäftigt. Auch diese Konstellation ist nicht zufriedenstellend, da diese - wie bereits in den Trägergesprächen zur Neustrukturierung der OKJA thematisiert wurde eine ständige Klärung erforderlich macht, welche Aufgaben im Rahmen der OKJA erbracht werden und welche im Rahmen der Erfüllung anderer Aufgaben22. Aus diesem Grund wurde bereits bei der Neustrukturierung darauf hingewiesen, dass es wünschenswert ist, zukünftig in den Offenen Einrichtungen in erster Linie Vollzeitstellen einzurichten. 20 siehe tabellarischer Vergleich am Ende dieses Abschnittes Eine Kommune hat den anerkannten Fachkraftanteil von 0,4 VZÄ auf 0,75 VZÄ aufgestockt. 22 vgl. hierzu ausführlicher Anlage zur DS 58/2013, S. 9f 21 21 Daten auf einen Blick: Vergleich Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 und aktuell Einrichtungen / Angebote (Anzahl, Trägerschaft) Öffnungszeiten der Einrichtungen (pro Woche) Hauptamtliche Mitarbeiter (Anzahl, Umfang der Beschäftigung, Geschlecht, Migrationshintergrund) Ehrenamtliche Mitarbeiter (Alter und Anteil im Verhältnis zu Hauptamtlichen) Sachstand Aktuell 2015 Sachstand Kinder- und (Stand: 31.07.2015) Jugendförderplan 2010 bis 2014 20 Einrichtungen, davon 8 21 Einrichtungen, davon 9 in in freier und 12 in freier und 12 in kommunaler kommunaler Trägerschaft Trägerschaft 3 dezentrale, mobile Angebote, 1x Begleitung der Zielgruppenarbeit durch Gemeinde23 unter 11 Std.: 1 unter 11 Std.: 3 11-20 Std.: 16 11-20 Std.: 14 21-28 Std.: 3 21-30 Std.: 3 mehr als 30 Std.: 0 Mehr als 30 Std.: 1 7 Vollzeitkräfte 23 Mitarbeiter, davon 10 in 14 mit 0,5 VZÄ und mehr, Vollzeit, 9 mit mindestens davon 8, die eine der Hälfte der Vollzeitstelle durch Wochenarbeitszeit und 4 mit zusätzliche, andere weniger als der Hälfte der Aufgaben außerhalb der Wochenarbeitszeit OKJA haben; 2 Stellen mit 0,3 VZÄ: 10 männlich, 11 weiblich; zurzeit sind 1,9 VZÄ der insgesamt 14,8 anerkannten VZÄ nicht besetzt. unter 18 Jahren: 50 % unter 18 Jahren: 40 % 18 bis 26 Jahre: 43 % 18 bis 26 Jahre: 45 % 27 Jahre und älter: 7 % 27 Jahre und älter: 15 % 1:8 (hauptamtlich zu ehrenamtlich), davon 50 % regelmäßig; 50 % punktuell Freie Träger: 1:13 Kommunale Träger: 1:6 1:5 (hauptamtlich zu ehrenamtlich) Ergebnisse der letzten Strukturdatenerhebung des Landes NRW: Gemessen an der Gesamtjugendeinwohnerzahl (12 bis unter 21 Jahren) haben im Jahr 2013 rund 8 % eine Jugendfreizeiteinrichtung regelmäßig besucht. Bezieht man die unregelmäßigen Besucher mit ein, dann werden ca. 14 % der Jugendlichen erreicht. Von den regelmäßigen Besuchern haben ca. 27 % einen Migrationshintergrund. Mit ca. 25 % sind die weiblichen Teilnehmenden stark unterrepräsentiert. Die Angebote im Kreisgebiet werden überwiegend von Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 21 Jahren erreicht (88 23 siehe hierzu im Einzelnen Aufstellung der aktuellen Einrichtungen am Ende dieses Abschnitts 22 %). 11 % der Teilnehmer sind im Alter von 9 bis 11 Jahren. Laut Förderrichtlinien des Kreises sollte diese Zielgruppe (8 bis unter 12 Jahren) die Ausnahme sein24. 6. 3 Finanzielle Förderung und deren Grundsätze Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit stehen folgende Mittel zur Verfügung: a) Personal- und Sachkosten für 14,8 anerkannte VZÄ 814.000 Euro (je anerkanntem Fachkräfteanteil 45.000 € Personalund 10.000 Sachkosten) b) Förderung eines ehrenamtlichen Angebotes 3.400 Euro c) Budget für besondere Handlungsbedarfe 25.000 Euro c) Fortbildungskosten 1.) trägerspezifisches Angebot 7.400 Euro 2.) zentrales Fortbildungsbudget 2.000 Euro ____________________________________________________________________ (je anerkanntem Fachkräfteanteil 500 €) Gesamtförderhöhe: abzügl. Landesmittel: Kreismittel für OKJA 851.800 Euro - 195.396 Euro 656.404 Euro Der Kreis Siegen-Wittgenstein fördert die OKJA somit mit eigenen Mitteln in Höhe von 656.404 Euro. Die Gesamtförderung in Höhe von 851.800 Euro ist über die Landesförderung NRW in Höhe von 195.396 Euro (Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2013-2017) abgesichert. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Drucksachen 71/2012 (grundlegende Änderung der Richtlinie „Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“) und 58/2013 (Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein) verwiesen (siehe Drucksachen im Anhang). Inhalte beider Drucksachen werden in diesen Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen. Von einer Erörterung der Inhalte wird hier abgesehen, da beide Drucksachen inhaltlich sehr umfassend die jeweiligen Modalitäten beschreiben. Beide Drucksachen werden damit Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020. 6. 4 Entsprechend dem Planungsdesign wurden die Stärken, Entwicklungspotentiale und Herausforderungen für die OKJA gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Jugendfreizeiteinrichtungen erhoben und die bisher geführten Zielvereinbarungen ausgewertet. Dies erfolgte in Form eines rund zweistündigen Auswertungsgespräches und einer ganztägigen Zukunftswerkstatt unter externer Moderation. Die Ergebnisse hieraus ergänzen die umfangreichen Bedarfsermittlungen, die für die vor rund zwei Jahren beschlossene Konzeption zur qualitativen Weiterentwicklung der OKJA erhoben wurden. 24 Datengrundlage ist die Meldung der Finanz- und Strukturdaten an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zum 31.12.2013 23 Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA Bedarfsabfrage bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der OKJA und Durchführung einer Zukunftswerkstatt Die Ergebnisse der Beratungen mit den Hauptberuflichen und der Zielvereinbarungen sind im Folgenden ausführlich dargestellt. Konsequenzen, die hierauf basieren, sind unter 6.5 „Perspektiven und Ziele für die OKJA“ zusammengefasst. Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen aus Sicht der Fachkräfte Wie im Jahr 2010 wurden die hauptamtlichen Mitarbeiter gebeten, Bedarfe aus unterschiedlichen Perspektiven zu nennen (1. eigene Sicht bzw. Sicht der Fachkraft, 2. Kinder und Jugendliche und 3. Dritte, wie Träger, Politik, Eltern)25. Folgende Bedarfe wurden genannt: Raumaneignung (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA Angebotsstruktur (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Arbeitsweise, -prinzipien (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Mobilität (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Öffnungszeiten (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Ausstattung (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft) Flüchtlingsarbeit (aus Sicht von Dritten und der Fachkraft) Politische Zielvorgaben zeitliche Freiräume (aus Sicht der Fachkräfte) sowie Förderung der Ehrenamtlichkeit (aus Sicht von Dritten) Bei der / den Arbeitsweise/-prinzipien ist auffallend, dass die mobile Arbeit ausschließlich aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen und aus Sicht von Dritten benannt wird. Der Aufbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit ist sowohl aus Sicht der Fachkräfte als auch von Dritten ein Thema. Bei der Angebotsstruktur wird aus Sicht von Dritten lediglich das Bereithalten eines entsprechenden Angebotes angeführt. Kinder und Jugendliche erwarten ein interessantes Programm, bei dem der Spaß-Faktor im Vordergrund steht und an dessen Zustandekommen sie nicht beteiligt sind, sondern eher als Rezipienten genannt werden. Aus der Sicht von Fachkräften soll das Angebot in erster Linie einen pädagogischen Anspruch haben (z.B. Einzelfallhilfe, Medienkompetenz, Alternativen zum Abhängen bieten, Prävention und Aufklärung). Bei der Raumaneignung steht die Perspektive der Kinder und Jugendlichen, Räume zum Präsentieren und Verweilen zu haben teilweise im Gegensatz zu der Perspektive von Dritten, die Kindern und Jugendlichen sichere Orte bieten wollen, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit sehen, rumhängende Jugendliche im Stadtbild vermeiden zu wollen. 25 Während dies 2010 als schriftliche Abfrage erfolgte, wurden die aktuellen Bedarfe im Rahmen der Jugendpflegertagung in Form eines Workshops ermittelt. 24 Weiterhin werden bei den Bedarfen verlängerte bzw. erweiterte Öffnungszeiten angesprochen. Dieser Bedarf wird aus Sicht der Kinder und Jugendlichen deutlich häufiger genannt als aus Sicht der Fachkräfte. Aus beiden Sichtweisen wird auch der Bedarf eines verbesserten ÖPNV genannt. Aus Sicht der Fachkräfte ist es notwendig, dass bessere Busverbindungen bestehen, die es ermöglichen, dass Angebote gut erreicht werden. Es wird deutlich verneint, dass das Schülerticket zu einem veränderten Nutzerverhalten geführt hat. Zudem wird aus beiden Perspektiven die Ausstattung als Bedarf genannt. Die Einrichtungen sollten gut ausgestattet sein (z.B. neues Dartboard, freies WLAN). Aus Sicht von Dritten werden geringe Kosten, aktive, mündige Jugendliche und weniger Abwanderung als politische Zielvorgaben genannt. Vergleich zur Befragung 2010: Mobile Arbeit wurde ausschließlich als Bedarf aus Sicht der Fachkräfte genannt. Ebenso hielten es die Fachkräfte vor fünf Jahren für erforderlich, neue ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, nicht zuletzt auch, um den vielfältigen Bedarfen vor Ort Rechnung tragen zu können. Im Jahr 2010 wurden aus Sicht der Kinder und Jugendlichen u.a. konkrete Angebote bzw. Wünsche im Sozialraum genannt, z.B. attraktive Gestaltung des Schwimmbads und attraktive Einkaufsmöglichkeiten. Auch bei der Benennung von Bedarfen aus Sicht von Dritten gibt es Unterschiede: 2010 waren die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Jugendarbeit als ordnungspolitische Aufgabe, Transparenz der Angebote und die Notwendigkeit von konzeptioneller Weiterentwicklung gleichberechtigte, nebeneinander stehende Themen. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen Nach intensiver Diskussion in der ganztägigen Zukunftswerkstatt verständigten sich die Fachkräfte der OKJA auf folgende, zentrale Herausforderungen: o Entwicklung eines gemeinsamen Profils für die OKJA im Kreis SiegenWittgenstein o Verbesserung der Attraktivität der Offenen Einrichtungen Ergänzend dazu wurden als Einzelmeinungen folgende Herausforderungen genannt (siehe nächste Seite): 25 Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA Aktuell steht aus Sicht der Fachkräfte der pädagogische Bezug stark im Vordergrund. Herausforderungen für die Zukunft 5 Infrastruktur, Förderungen für Kommunen Anspruch versus Ressource 4 Perspektiven für Mitarbeiter 4 Offene Arbeit als Ort der Vielfalt 4 Stärkere Vernetzung der Einrichtungen 3 Standort Jugendtreff? 3 Auswirkung, Chancen und Herausforderungen\ 3 interkommunale Zusammenarbeit aufbauen 3 verschiedene Formate von Offener Arbeit ermöglichen 2 Imagekampagne Offene Arbeit 2 Bündnis für Freiräume 2 Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA 0 2 4 6 Infrastruktur: Förderung für Kommunen Die Erhöhung der kommunalen Förderung bzw. die Gleichstellung der Finanzierung von kommunalen und freien Trägern im Rahmen der Neuausrichtung der OKJA hatte die Sicherung der Trägerstruktur und des Angebotes zum Ziel. Aus Sicht der Fachkräfte von kommunalen Trägern wird vereinzelt darüber hinaus Bedarf für eine weitere finanzielle Entlastung gesehen. Anspruch versus Ressourcen Hier wurde thematisiert, dass die Ansprüche, die an die Hauptamtlichen von verschiedensten Stellen (Träger, KJR/FS 51, Politik) herangetragen werden, teilweise die vorhandenen Ressourcen (insbesondere die personellen und finanziellen Möglichkeiten des Trägers insgesamt) bei weitem übersteigen. Perspektiven der hauptamtlichen Mitarbeiter Wie bereits im Planungsprozess zur Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde thematisiert, dass es fast vollständig an Perspektiven für langjährige hauptamtliche Mitarbeiter fehlt. Offene Arbeit als Ort der Vielfalt Offene Kinder- und Jugendarbeit unterscheidet sich maßgeblich sozialräumlichen Bedarfen und Wünschen. Es gibt nicht die OKJA. von den Auswirkung, Chancen und Herausforderung von Zuwanderung Das Thema Zuwanderung wird entweder zum einen von außen als Anspruch an die Jugendarbeit herangetragen und andererseits als wichtiger Schwerpunkt in der eigenen Arbeit gesehen. Standort JT (mobil, zentral, Randlage) An einigen Orten zeichnen sich aktuell Vakanzen ab - entweder durch öffentliche Diskussionen oder durch Entwicklungen im Feld der OKJA - hinsichtlich des zukünftigen Standortes. 26 Interkommunale Zusammenarbeit aufbauen Nach vereinzelten und sporadischen Kooperationen mit benachbarten Kommunen wird aktuell vermehrt diese Form der Zusammenarbeit als notwendig und als Herausforderung betrachtet. Vertretungen regeln, beispielsweise für Urlaub und Krankheit Die Hauptamtlichen sind vor Ort hauptsächlich alleine für die OKJA verantwortlich und zuständig. Für „Ausfallzeiten“ wären daher Vertretungsregeln wünschenswert. An die Vertretung wird die Anforderung gestellt, dass diese mit den Regeln und Abläufen der Einrichtung vertraut ist. Verschiedene Formate Offener Arbeit berücksichtigen Die Hauptamtlichen sehen die Notwendigkeit, ihre Arbeit grundsätzlich neu aufzustellen bzw. offensiv weiterzuentwickeln. Bedarfe von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Befragung 2010 wurde dahingehend ergänzt, dass die hauptamtlichen Mitarbeiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit Bedarfe von Ehrenamtlichen in ihren Einrichtungen benennen sollten. Der größte Bedarf wird in der Qualifizierung gesehen: Fortbildungen sowie eine kontinuierliche An- und Begleitung durch Hauptamtliche sollen gewährleisten, dass die für die Aufgabe erforderlichen Sozialkompetenzen vermittelt und Inputs für die Arbeit gegeben werden. Zudem wird die Eigenständigkeit der Ehrenamtlichen als Bedarf genannt und der Wunsch nach eigenverantwortlichen Trefföffnungszeiten. Weitere Bedarfe sind die Anerkennung und Honorierung der eigenen Arbeit (z.B. Anerkennung durch Politik und Öffentlichkeit und Bezahlung) sowie die Erweiterung des ehrenamtlichen Mitarbeiterkreises, da eine große Gruppe an ehrenamtlich Tätigen auch zur Entlastungen jedes Einzelnen führt. 6. 5 Auswertung der bisher geführten Zielvereinbarungen Seit dem Jahr 2011 führt der KJR regelmäßig Zielvereinbarungen mit den Trägern und Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) durch. Als Instrument zur Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten wird zum einen eine Bilanz des vergangenen Jahres gezogen und andererseits erfolgt die konzeptionelle Planung für das nächste Jahr mit der Beschreibung und Festlegung von Handlungszielen, Arbeitsansätzen, Projekten und Maßnahmen. Dabei wird in qualitativer und quantitativer Hinsicht beschrieben, was, wozu, wie und mit wem getan bzw. erreicht werden soll. Grundlage hierfür sind die definierten Arbeitsschwerpunkte des Kinder- und Jugendförderplanes sowie die im Rahmen der Neuausrichtung beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an Kinder- und Jugendarbeit26. 26 vgl. hierzu ausführlicher Drucksache 58/2013 27 Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA Bündnis für Freiräume Hauptamtliche der Kinder- und Jugendarbeit sollten wichtige Interessenvertretungen für Kinder und Jugendliche sein. Zentrales Thema stellt dabei aktuell der stark von Schule und schulischen Anforderungen bestimmte Alltag von jungen Menschen dar, häufig verbunden mit langen Schulzeiten, öfter bis in den späten Nachmittag hinein. In den vergangenen vier Jahren wurden mit allen Fachkräften und Trägervertretungen von Einrichtungen, die durch den Kreis Siegen-Wittgenstein gefördert werden, Zielvereinbarungsgespräche durchgeführt. Im Jahr 2014 fanden diese bedingt durch die Neustrukturierung der OKJA nur eingeschränkt statt. Zu Beginn der Gespräche mussten Rollen gefunden bzw. definiert und zum Teil bestehende Vorbehalte gegenüber dem Blick von außen aufgelöst werden. Die Zielvereinbarungen erweisen sich als wichtiges Instrument, die Arbeit gemeinsam mit einem „neutralen“ Blick von außen zu reflektieren. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass der überwiegende Teil der Fachkräfte allein in der Praxis tätig ist und von daher nicht regelmäßig in ein Team eingebunden ist. Weiterhin ermöglichen die Zielvereinbarungen, Prioritäten zu setzen, da nicht alle Vorhaben bzw. Ideen, die wünschenswert sind (durch die Fachkraft oder durch Dritte als notwendig erachtet), letztlich auch zeitlich, personell und finanziell mach- bzw. umsetzbar sind. Dabei konnte festgestellt werden, dass es durch die Inhalte (festgelegte Ziele und Ergebnisse) der Vereinbarung gelingt, ein Bewusstsein - sowohl gegenüber dem Träger als auch der Öffentlichkeit - für die Arbeit zu schaffen. In der Anwendung zeigt sich auch, dass die Zielvereinbarungen ein gutes Instrument sind, um Effekte und Wirkungen in der OKJA herbeizuführen und zu dokumentieren und somit die häufig anzutreffende intuitive Planung aufgrund von langjährigen Praxiserfahrungen zu optimieren. Der intensive und kontinuierliche Dialog hat zudem dazu geführt, dass die freien und kommunalen Träger deutlich mehr Projektanträge in der Kinder- und Jugendarbeit und zur Qualitätsentwicklung gestellt haben. Die Einführung der Vereinbarungen führte ebenfalls dazu, dass der Kreisjugendring vermehrt im Sinne der Fachberatung tätig wurde. So nutzen inzwischen die Fachkräfte unterjährig vermehrt die Möglichkeit, sich mit Fragen und Anregungen an den Kreisjugendring zu wenden. Folgende Themen standen 2011 bis 2015 im Mittelpunkt der Zielvereinbarungen27: Übersicht der Zielvereinbarungen in der Offenen Arbeit 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt Mehr Stammbesucher erreichen 5 8 4 0 5 22 Mehr Mädchen erreichen 4 8 5 1 6 24 Mehr Jugendliche erreichen 7 8 3 0 3 21 Andere Zielgruppe erreichen 2 6 4 0 2 14 Öffnungszeiten verändern 3 4 2 1 9 19 Mehr Wochenendöffnung 7 3 1 0 0 11 Ausstattung verbessern 3 1 0 0 2 6 Raumangebot Mindeststandard einhalten 2 0 0 0 1 3 Räume renovieren 1 2 0 0 4 7 Ehrenamtliche gewinnen 3 1 0 0 4 8 Ehrenamtliche qualifizieren 5 1 2 0 11 19 Neue Kooperationen 3 8 8 2 12 33 Qualifizierung der Fachkraft 4 10 6 2 12 34 Konzeption weiter entwickeln 0 0 0 0 10 10 27 In der Regel wurden zwei Zielvereinbarungen abgeschlossen, deren Anzahl jedoch abhängig vom Ausmaß der jeweiligen Ziele variieren kann. Ebenso verhält es sich bei den darauf bezogenen Maßnahmen. Ab dem Jahr 2015 wurden 4 Maßnahmen als Zielvorgabe formuliert. 28 Mit Blick auf die vergangenen vier Jahre lassen sich Schwerpunkte erkennen: • 2011 und 2012 waren bei vier Einrichtungen die Einhaltung von Mindeststandards ein Thema, sowie eine notwendige Toilettenrenovierung. • Ebenso konzentrierten sich 2011 und 2012 viele Ziele um den Bereich der Besucherinnen und Besucher, d.h. mehr Stammbesucher, mehr Mädchen, mehr Jugendliche und andere Zielgruppen bildeten ein Schwerpunkt in den Zielsetzungen. • Das Ziel mehr Besucher zu erreichen, blieb über all die Jahre ein Schwerpunkt der Zielvereinbarungen, allerdings waren es nicht immer dieselben Einrichtungen. • In den beiden ersten Jahren wurden bei etlichen Einrichtungen auch die Ziele der Gewinnung, aber noch mehr die der Qualifizierung von Ehrenamtlichen gesetzt. • 2013 und 2014 standen neben den Zielen zum Besuch der Einrichtung neue Kooperationen und die Qualifizierung der Fachkräfte im Fokus. • Das Jahr 2015 stellt eine Weiterentwicklung in den Zielvereinbarungen dar. Es werden erstmals 3-4 verbindliche Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte vereinbart. Bedingt durch die Neustrukturierung kommt es in vielen Zielvereinbarungen zu veränderten / erweiterten Öffnungszeiten. • Mit der Verpflichtung zu einem Basiskonzept (Auftrag aus der qualitativen Weiterentwicklung 2014) erhält das Thema „Konzeptionen“ für das Jahr 2015 einen Schwerpunkt in den Zielvereinbarungen. • Für 2015 hat das Thema der Ehrenamtlichkeit in der Offenen Arbeit für etliche Einrichtungen einen neuen Stellenwert erhalten. Das liegt einerseits daran, dass es im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung für Freudenberg, Bad Berleburg und Netphen konkrete Aufträge zu dezentraler OKJA gibt, bei deren Umsetzung ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rollen spielen wird, als auch durch konzeptionelle Veränderungen, wie z.B. in der Stadt Kreuztal. • Das Ziel „neue Kooperationspartner“ wurde seitens des KJR forciert. Dabei sollte künftig unterschieden werden zwischen vereinzelter oder gelegentlicher Zusammenarbeit und fest verabredeter oder praktizierter Kooperationen. • Der KJR hat in den Zielvereinbarungen die Qualifizierung der Fachkräfte immer wieder thematisiert. Dem wurde zumeist durch den Besuch von Fachtagungen Rechnung getragen, aber weniger durch den Besuch von längeren Fortbildungen und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Seit der Neustrukturierung der OKJA stehen je Vollzeitstelle pro Jahr 500 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung. 6. 6 Ziele und Perspektiven für die OKJA Die vom JHA am 4. Juni 2013 beschlossenen Grundlagen zur qualitativen Weiterentwicklung der OKJA im Kreis Siegen konnten in allen inhaltlichen und strukturellen Dimensionen im Jahr 2015 noch nicht umgesetzt werden. Für die Laufzeit dieses Kinder- und Jugendförderplans wird es eine zentrale Aufgabe sein, den Beschluss umzusetzen, die Offene Jugendarbeit zu stabilisieren und qualitativ weiter zu entwickeln. Zudem sieht die Planungsgruppe nach intensiver Diskussion und Beratung die Notwendigkeit, in den nächsten Jahren bzw. während der Laufzeit dieses Kinder- und Jugendförderplans ergänzende Formen der Bedarfsermittlung mit Kindern und Jugendlichen sowie den Trägern zu entwickeln, da diese wichtige Beiträge für die qualitative Weiterentwicklung der OKJA entsprechend § 79 a SGB VIII liefern können. 29 (Weiter-) Entwicklung des Profils Vielfältige Herausforderungen28 insgesamt und die zunehmende Einbindung von immer mehr jungen Kindern und Jugendlichen in den Ganztagschulbereich sowie das bestehende Imageproblem im Handlungsfeld erfordern die Weiterentwicklung des Profils von OKJA. Dabei geht es sowohl um das Profil jeder Einrichtungen und, bei aller Unterschiedlichkeit der Sozialräume und Rahmenbedingungen, zugleich um ein gemeinsames Profil für die OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein. Dies ist aus Sicht der Fachkräfte in diesem Arbeitsfeld und der aktuellen fachpolitischen und -wissenschaftlichen Diskussion vor allem erforderlich im Hinblick auf: Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugendarbeit leistet nicht allein einen wichtigen Beitrag für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot, sondern fördert auch vielfältige soziale und persönliche Lernprozesse sowie spezifisches Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (beispielsweise Medienkompetenz, Ernährung).29 Im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 wurde daher „Kinder- und Jugendarbeit als wichtiger Bildungsort“ als Strukturmerkmal für die OKJA benannt und der Auftrag formuliert, diese spezifische Kompetenz der außerschulischen Bildung in die regionale Bildungsplanung einzubringen30. Da dies in den vergangenen Jahren noch nicht abschließend gelungen ist, besteht auch aktuell dieser Handlungsbedarf. Die stärkere Einbindung von OKJA als wichtiger, ernstzunehmender Bildungsakteur in lokalen relevanten Gremien, wie Lenkungskreis des Bildungsbüros und Bildungskonferenz im Kreis SiegenWittgenstein, ist daher erforderlich. Ebenso sind in den nächsten Jahren Strategien für den Auf- und Ausbau kommunaler Bildungslandschaften zu entwickeln. OKJA als wichtiger Akteur im Sozialraum Die Fachkräfte der OKJA sind Ansprechpartner für die Belange von jungen Menschen vor Ort und somit gleichzeitig auch die Expertinnen und Experten / zentralen Akteure, um dafür zu sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Deshalb arbeiten die Fachkräfte eng mit verschiedensten Institutionen, Vereinen und Verbänden im Sozialraum zusammen. Gerade unter dem Gesichtspunkt, die Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit in verschiedene Zusammenhänge einzubringen, ist es erforderlich, die Zusammenarbeit mit Schulen (weiter-) auszubauen. Dezentrale mobile Arbeit In der Neustrukturierung der OKJA zum 1. Januar 201431 ist die mobile Arbeit bei der Berechnung der Fachkraftanteile ansatzweise berücksichtigt worden. Hintergrund dafür ist, dass in einem Flächenlandkreis wie im Kreis SiegenWittgenstein jungen Menschen die Gelegenheit gegeben werden muss, auch aus 28 siehe Abschnitt 4 in diesem Plan Die Faure-Kommission der UNESCO hat bereits im Jahr 1972 festgestellt, dass Kinder und Jugendliche rund 70 % ihres Wissens außerhalb von Schule bzw. durch informelles Lernen erwerben. 30 vgl. hierzu ausführlicher ebenda, S. 9 und S. 35 31 siehe hierzu ausführlicher DS 58/2013, S. 3 f 29 30 entfernten Orts-/Stadteilen die Angebote der OKJA zu erreichen. Gerade unter dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung ist der mobilen Arbeit in den nächsten Jahren weiterhin ein besonderer Stellenwert beizumessen. Erfahrungswerte werden zeigen, ob die derzeitigen planerisch bemessenen personellen und sachlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um der mobilen Arbeit ausreichend Rechnung tragen zu können bzw. diese als wichtigen Arbeitsansatz in der OKJA zu integrieren. Mobile Arbeit bzw. dezentrale Jugendarbeit (= dezentrale mobile Arbeit) versteht sich dabei in folgendem Sinn: Es werden Angebote der Jugendarbeit losgelöst vom Standort einer Einrichtung im Sozialraum gemacht, entweder dadurch, dass Bedarfe deutlich werden (z.B. Antreffen von informellen Cliquen) oder aber vermutet werden (z.B. Anteil von Jugendeinwohner ist relativ hoch und es gibt kein oder nur ein sehr eingeschränktes Freizeitangebot durch andere Vereine und Verbände im Dorf/Stadtteil). Dezentral kann auch bedeuten, dass in Stadtteilen, Dörfern oder Quartieren Plätze, Räume oder andere Treffpunktmöglichkeiten geschaffen werden. Sie zeichnen sich durch die starke Beteiligung, Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit von Jugendlichen aus sowie ehrenamtlichem Engagement und der Begleitung durch eine Fachkraft. Die dabei entstehenden Kosten sind bisher nicht in der Förderung berücksichtigt. Dezentrale mobile Angebote entstehen oft kurzfristig und haben einen oft temporären Charakter. Als lebenswelt- und adressatenorientiertes Angebot hat dezentrale mobile Arbeit in der Jugendarbeit einen präventiven Schwerpunkt (§ 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII). Sofern sich bei der dezentralen mobilen Arbeit größere Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung junger Menschen zeigen (z.B. in der Familie oder Schule), ist die Zusammenarbeit mit anderen Feldern der Jugendhilfe, z.B. der Jugendsozialarbeit erforderlich. Jugendarbeit ist dann nachgeordnet zuständig. Attraktivität der Offenen Einrichtungen Offene Arbeit als freiwilliges niederschwelliges Angebot an junge Menschen muss einladend und attraktiv sein. Viele Einrichtungen haben den „Charme“ der vergangenen Jahrzehnte. Hier besteht ein Handlungsbedarf für die kommenden Jahre. Sozialräumliche Planung und Vernetzung Aus dem Auftrag, ein wichtiger Akteur im Sozialraum zu sein (siehe vorgenannter Abschnitt), ergibt sich die Anforderung an die Fachkräfte der OKJA, eine kontinuierliche Bedarfserhebung vorzunehmen und darauf bezogene Angebote zu planen. Ressourcen zur fachlichen und finanziellen Unterstützung im Bedarfsfall sind hierzu in den nächsten Jahren durch den Fachservice Jugend und Familie zur Verfügung zu stellen. Zielvereinbarung Die sozialräumliche Ausrichtung der Arbeit wird als fester Bestandteil in die Zielvereinbarungen aufgenommen. Sie wird im Rahmen des Zielvereinbarungsgespräches auf die Situation vor Ort konkretisiert. Zudem müssen die Vereinbarungen von Seiten der Träger verbindlicher gestaltet werden und der Erreichungsgrad von Zielen durch Evaluation entsprechend nachgewiesen werden. 31 Sicherung von strukturellen Qualitätsentwicklung und personellen Rahmenbedingungen zur Die sich aus den vorgenannten Zielen und Perspektiven ergebende Qualitätsentwicklung erfordert entsprechende strukturelle und personelle Rahmenbedingungen. Mit Blick auf die Finanzsituation des Kreises Siegen-Wittgenstein und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird daher in den nächsten Jahren ein Mehr an Finanzmitteln politisch immer schwieriger durchsetzbar werden. Sofern sich in den kommenden Jahren weitere Bedarfe zeigen, denen mit den jetzt vorhandenen strukturellen und personellen Rahmenbedingungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist gemeinsam (FS 51, Kreisjugendring, JHA, Trägervertreter und Kommunen) zu überlegen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Personalentwicklung für Mitarbeiter in der OKJA Wie bereits bei der Neustrukturierung der OKJA 32 beschrieben, ist es wichtig, die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die hauptamtlichen Fachkräfte so zu gestalten, dass sie attraktiv sind. Dazu gehört beispielsweise die Beschäftigung in Vollzeit. Zudem sollte eine aktive Personalentwicklung stattfinden, damit frühzeitig berufliche Perspektiven in anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe aufgebaut werden können. Hierzu bedarf es, neue Modelle zu entwickeln. Dies sollte nicht nur trägerintern, sondern auch trägerübergreifend erfolgen. 32 vgl. hierzu ausführlicher DS 58/2013, S. 10 32 Name der Einrichtung / Träger OT/DZ/ZA* Anerkannter FachkräfteAnteil Öffnungstage Tage/Stunden Ehrenamtliche regelm./ punktuell Montag, Mittw och, Donnerstag, Freitag Jugendtreff am Markt (Stadt Bad Berleburg) OT 1,00 4/18 Schwerpunkte d. Bildung Handlungsschwerpunkte und Ziele 2015 Maßnahmen 2015 soziale Bildung, kulturelle Bildung, politische Bildung Konzept dezentrale Arbeit, Beratungsarbeit, Projekte, Ehrenamtliche qualifizieren, Raumangebot dezentral aufbauen 1. Berleburg bunt Kooperationsveransteltung zum Thema Toleranz und Respekt, 2. BZGA - Klarsichtprojekt - Thema Alkohol und Tabak, 3. Kulturveranstaltungen im Rahmen des Kulturrucksack NRW, 4. Familienfest, Poolparty, Zumba Workshop 6/0 soziale Bildung, Beratung, dezentrale mobile Arbeit in Bad Berleburg (Stadt Bad Berleburg) DZ 0,5 Donnerstag, Freitag Jugendtreff 'Container' (CVJM Bad Laasphe) OT Haus der Jugend (Stadt Bad Laasphe) OT 1,0 Montag, Dienstag, Mittw och, Donnerstag, Freitag soziale Bildung, kulturelle Bildung 2/5,5 3/2 5/28 4/3 soziale Bildung, politische Bildung Montag, Mittw och, Freitag Jugendtreff Burbach (CAJ Diözesanverband Paderborn) OT 0,55 soziale Bildung, politische Bildung Thema Flüchtlinge 3/14 8/15 Dienstag, Donnerstag, Sonntag Jugendtreff Holzhausen (CAJ Diözesanverband Paderborn) OT 0,55 soziale Bildung 3/12 OT 0,6 Jugendtreff 'Chi(ll)i' (CVJM Büschergrund) OT 0,5 dezentrale mobile Arbeit in Freudenberg (CVJM Büschergrund) DZ 0,5 3/12 2/8 3/12 20/5 Donnerstag, Sonntag Jugendtreff 'Backes' (Stadt Freudenberg) * OT 0,5 Montag, Mittw och, Freitag 1/3 Konzeptarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Events, Ehrenamtliche qualifizieren, Raum verbessern Gesundheitstag, Laserattack, Workshop für Ehrenamtliche, Lebenstüchtigkeit - Projekt Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit, drei Seminare mit Schulklassen, Öffentlichkeitsarbeit, Events, Projekte, Mädchentage Samstags, Aktionen Ehrenamtliche qualifizieren Ferienspiele (Movie Park, Klettern, Wasser-Ski, Karl May u.a.m), Sommerfreizeit Sommerfreizeit, Jugendgruppenschulung, drei Seminare mit Schulklassen, Sommerferienspiele (Movie-Park, Wasserski, Karl May, Turniere im Jugendtreff, Kletterangebot u.a.m.) soziale Bildung, gesundheitliche Bildung Konzeptionsarbeit, mehr Mädchen erreichen, Ehrenamtliche gew innen, Ehrenamtliche qualifizieren monatl. Disco als Projekt der Kids, Diskussion über die Regeln im Login, Alkoholpräventionstag und mehr, Volleyball-Turnier, Filmabend, Grillfest soziale Bildung, politische Bildung Beratungsarbeit Projekte, 1-2 Projekte - konkret mit der neuen Ehrenamtliche gew inne, qualifizieren, Fachkraft, Kulturangebot - gestalten Raumangebot erw eitern, mit Holz kulturelle Bildung, soziale Bildung 3/12 Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsarbeit, Videonacht, Spielenachmittage Events, ProjekteEhrenamtliche gew innen und qualifizieren Konzeptionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsarbeit, Projekte, Events, Freizeit, Ehrenamtliche qualifizieren 2/5 Dienstag, Donnerstag, Freitag Jugendtreff 'Login' (Ev. Kirchengemeinde Erndtebrück) Aufbau der dezentralen Jugendarbeit keine konkreten Maßnahmen auf der Grundlage der vereinbart, da dezentrale Arbeit im Sozialraumanalyse Aufbau aufgebaut w ird TN Migrationshintergrund 70% - immer w ieder neue Gruppen von Flüchtlingen - für kurze Zeit noch keine Angaben möglich 0% 35 % 40% 40% 10% zw ei Flüchtlingskinder unregelmäßig 5% Konzept für die denzentale, mobile Arbeit entw ickeln, Analyse der Bedarfe in den Stadtteilen von Freudenberg keine Vereinbarung zu konkreten Maßnahmen, da im Auasbau begriffen noch keine Angaben möglich Konzeptarbeit, Räume verbessern, Events, Projekte Gestaltung des Treffpunktraumes mit Jugendlichen, Zukunftsw erkstatt, Kindertheater, Projekt für Jugendliche im Herbst 2015 10% OT= Offener Treff DZ= Dezentrales Angebot ZA= Zielgruppenarbeit 33 Name der Einrichtung / Träger Jugendtreff 'No Limits' (Stadt Hilchenbach) OT/DZ/ZA* Anerkannter FachkräfteAnteil OT 0,6 Öffnungstage Dienstag, Donnerstag, Freitag, Sonntag Tage/Stunden 4/13 Ehrenamtliche regelm./ punktuell Jugendtreff 'Glonk' (Stadt Kreuztal) OT 0,6 OT 0,5 OT 0,5 Jugendtreff Buschhütte (Stadt Kreuztal) OT 0,5 Jugendbegegnungsstätte JBS (Stadt Kreuztal) OT 1,0 Bemerkung: Einrichtung w ird zum 1. Januar 2016 geschlossen und die bisherige OKJA neu ausgerichtet Montag, Dienstag, Mittw och, Donnerstag, Freitag Montag, Dienstag, Mittw och, Donnerstag, Freitag, Samstag 5/18,25 OT/DZ 0,5 4/16 0/0 5/21 0/2 6/27 2/4 Jugendtreff (Kath. Kirchengemeinde Irmgarteichen) KOT Dreisbe (Kath. Kirchenbgemeinde DreisTiefenbach) OT 1/3 DZ 0,40 OT 0,8 * 34 Konzeptionsarbeit, Ehrenamtliche qualifizieren, Raumausstattung verbessern, Ernährung: Kochreihe "Mmmmh\.gesund!", Bew egungs-/ Sportangebote (Turnhalle), Alkoholprävention (Kooperation mit Kreis Siegen-Wittgenstein), Politische Bildung (Themenabende zu Symbole und Musik der "rechten Szene") TN Migrationshintergrund 71% 45% soziale Bildung, politische Bildung, Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit, Projekttag Mädchen, Beteiligung am 25% - 4 Jugendliche Events, Projekte, Genderarbeit, mehr Dorffest, Beteiligung am mit Besucher Holocaustgedenktag, Geschichts- und Flüchtlingshintergrund Gedenkstättenfahrt Berlin soziale Bildung, politische Bildung Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit,Genderarebit, Projekte Boxtraining für Jungen, Zeitzeugengespräch - Flüchting aus Parkistan, Beteiligung am Projekt 'Kultur macht stark', Vortarg eines Aussteigers d. rechten Szene 5% soziale Bildung, kulturelle Bildung Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit, Ehrenamtliche gew innen und qualifizieren Bandprojekt 'Rock the Friday, Ausbau 47% - 14 Jugendliche des ehrenamtlichen Engagements mit Flüchtlingshintergrund soziale Bildung Konzeptionsarbeit, Genderarbeit, mehr Jugendliche erreichen On Air - Radiosendung zu Lebensw elten im Lokalfunk; kultureller Live - Krimi Heestal; Beteiligung durch Bedrafsermittlung bei Jugendlichen; 90% Konzeptionsarbeit, sozialräumliche Arbeit, mehr ältere Mädchen erreichen Bikepark mit Graffitit, Robinsonfest, Hörspiel mit Kindern 'Erlerkides' machen Radio, zw ei Angebote im Melting-Pott, 90% Konzeptionsarbeit, Projekte, Ehrenamtliche qualifizieren, Räume und Raumausstattung verbessern (Fahrradw erkstatt) Parcourlaufen - als Projekt, Fahrradw erkstatt - mit Touren, zw ei Seminare mit Schulklassen, Veranstaltungen im Rahmen Kulturrucksack, Gitarre, Rhythmus, Tanz - Kurse (Graffiti - Comic) 17% Beginn erst im Laufe des Jahres Beginn erst im Laufe des Jahres 0/3 soziale, kulturelle, gesundheitliche, politische und technische Bildung 4/18,5 0,8 Flyergestaltung für das Jugendcafé, Kontaktarbeit in der Projektw oche der CKR (für Streetart\), Medienarbeit (Youtube Channel o.ä.), Bauspielplatzprojekt Sommer 2015 soziale Bildung, Genderarbeit, Dienstag, Mittw och, Donnerstag, Samstag Jugendtreff 'Checkpoint' (CAJ Diözesanverband Paderborn) Konzeptionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Events, Projekte, Raum u. Gebäude verbessern, mehr Besucher 0/0 Freitag Erler-Siedlung 'Melting-Pott' (Stadt Kreuzal) soziale Bildung, kulturelle Bildung 5/15 Mittw och, Donnerstag, Freitag, Samstag Jugendtreff 'Catch-up' (Stadt Kreuztal) Maßnahmen 2015 soziale Bildung, politische Bildung, gesundheitliche Bildung 4/18 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Sonntag Handlungsschwerpunkte und Ziele 2015 4/5 Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag Jugendtreff 'Next Generation' (Stadt Hilchenbach) Schwerpunkte d. Bildung 8/2 Beginn erst im Laufe des Jahres Beginn erst im Laufe des Jahres Montag, Dienstag, Mittw och, Donnerstag soziale Bildung, politische Bildung noch keine Angaben möglich 5/20 12/3 Kozeptions- Beratungs-und Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Events Freizeit, Ehrenamtliche qualifizieren, mehr Stammbesucher Disco HIP-HOP Party, Kicker- Turnier, Beteiligung am Stadtteilfest Heckersberg, Beteiligung am Pfarrfest, Sommer-Segelfreizeit, Erste Hilfe Kurs, Juleica 80% * OT= Offener Treff DZ= Dezentrales Angebot ZA= Zielgruppenarbeit Name der Einrichtung / Träger OT/DZ/ZA* Anerkannter FachkräfteAnteil Öffnungstage Tage/Stunden Ehrenamtliche regelm./ punktuell Montag, Mittw och, Samstag Jugendtreff Neunkirchen (Trägerw erk Neunkirchen) OT 1,0 3/12 Schwerpunkte d. Bildung Handlungsschwerpunkte und Ziele 2015 Maßnahmen 2015 soziale Bildung, politische Bildung, kulturelle Bildung Konzeptionsarbeit, Projekt mit Gymnasium Projektw oche 'Lernen mal anders' mit KJR / Gym. 1/5 50% Teilhabe, Integration dezentrale mobille Arbeit mit Zielgruppenarbeit Migration (Gemeinde Neunkirchen) Jugendtreff Rudersdorf (Kath. Jugendw erk Förderband) ZA 0,3 Montag, Dienstag, Donnerstag OT 0,8 soziale Bildung, 3/15 0/2 Dienstag, Donnerstag, Freitag Jugendtreff Wilnsdorf (Gemeinde Wilnsdorf) * OT 0,8 soziale Bildung, politische Bildung, kulturelle Bildung 3/13 1/0 TN Migrationshintergrund Entw icklung eines Konzeptes für die Abschluß einer Vereinbarung über die schw erpunkte der Fachkraftstelle, Zielgruppenarbeit sobald die Fachkraftstelle des neuen Trägers für das Jugendzentrum besetzt ist Konzeptionsarbeit, Freizeitmaßnahme, Raum und Raumausstattung verbessern Fahrt ins Erlebnisbad Plettenberg, Theaterw orkshop, Kletterhalle Siegen, Kanu auf der Bigge, Seminar mit Schulklasse Konzeptionsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Ehrenamtliche gew innen, qualifizieren, Räume verbessern Renovierung als Partizipationsprojekt, Beteiligung an einer Gedenkstättenfahrt, w eitere Planungen erst im Laufe des Jahres (Mitarbeiterin erst seit dem 01.03. im Dienst) 100 % 15 - 20% 10% OT= Offener Treff DZ= Dezentrales Angebot ZA= Zielgruppenarbeit 35 7. Jugendverbandsarbeit und Kinder- und Jugendförderung In diesem Abschnitt werden die Angebote der Jugendverbandsarbeit dargestellt. Ergänzend dazu werden die Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte beschrieben, die der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. in seiner Funktion als Leistungserbringer für die Aufgaben der §§ 11 und 12 SGB VIII erbringt (= Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung). 7. 1 Allgemeines § 11 Jugendverbandsarbeit „Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit.“ (vgl. 3. AG-KJHGKJFöG) 7. 2 Jugendverbandsarbeit und allgemeine Kinder- und Jugendförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein Zielgruppe der Jugendverbandsarbeit und Jugendförderung im Kreis SiegenWittgenstein sind in erster Linie Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 12 bis 21 Jahren33. Als Grundlage für die Beschreibung der IST-Situation und Beschreibung der zukünftigen Ziele und Handlungsfelder standen folgende Quellen zur Verfügung: Jugendpflegestatistik jährliche Datenerhebungen zur Entwicklung von Anträgen und Teilnehmerzahlen der allgemeinen Jugendförderung Zahlen, Daten und Fakten zu Maßnahmen des KJR im Rahmen der Übertragung Befragung von Jugendverbänden zu den Themen „Aktuelle Herausforderungen“ und „Zukünftige Handlungsfelder“. Hierzu wurden ausgewählte Jugendverbände (zwei CVJM-Gruppen, Ev. Jugend, BDKJ und Sportjugend) sowie der Arbeitskreis Israel des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein aufgefordert, anhand von sechs Thesen zu den Kategorien 1. „Zeit für Jugendarbeit“, 2. „Freizeitangebote / Aktionen der Jugendarbeit“, 3. „Infrastruktur / finanzielle Förderung“, 4. „Mobilität“, 5. „Anerkennung / Förderung von Ehrenamtlichen“ und 6. „Beteiligung“ konkrete Bedarfe zu benennen34. Die gesammelten Erkenntnisse mussten anschließend durch die Verbände dokumentiert und an den Kreisjugendring zurückgeschickt werden. Aufgefordert zu entsprechenden Rückmeldungen wurden die Ehrenamtlichen bzw. Jugendgruppenleitungen (Ebene der ehrenamtlichen Mitarbeiter) sowie die Jugendlichen selbst (Ebene der Teilnehmer). Zwei der beteiligten Träger sind in Wittgenstein tätig. 33 34 vgl. Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein Pkt. 10.1 siehe hierzu ausführlicher Fragenkatalog im Anhang dieses Berichtes 36 Die Auswertung des vorgenannten, umfangreichen Datenmaterials und die detaillierte Darstellung all dieser Ergebnisse würde den Rahmen dieses Berichtes bei weitem übersteigen. Aus diesem Grund werden diejenigen Zahlen, Daten und Fakten dargestellt, die Grundlage für die Ziele und Perspektiven in den nächsten Jahren sind. Zudem werden einige zentrale Entwicklungen dargestellt, die sich seit dem Bestehen der neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ ergeben haben. Eckdaten aus der Jugendpflegestatistik Wie in den vorangegangenen beiden Kinder- und Jugendförderplänen werden nachfolgend einige Eckdaten aus der Jugendpflegestatistik im Längsschnitt dargestellt. In den Jahren 2011 bis 2014 haben durchschnittlich 242 Vereine und Verbände mit geringfügigen Schwankungen eine Jugendpflegestatistik abgegeben. Der im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 beschriebene Trend, dass die Zahl der Verbände und Vereine, die eine Statistik abgeben, immer mehr abnimmt, hat sich damit nicht weiter fortgesetzt. Ebenso verhält es sich bei der Entwicklung der Teilnehmerzahlen, die im Durchschnitt bei 81.300 liegt. Mit durchschnittlich 2,4 % ist der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund gemessen am Kreisdurchschnitt (15,2 %) vergleichsweise gering. Weibliche Teilnehmende mit Migrationshintergrund sind wesentlich seltener in Angeboten anzutreffen. Im Jahr 2014 lag die Quote Jungen zu Mädchen bei 62,4 % zu 37,6 %. Während in den vergangenen Berichtszeiträumen tendenziell mehr Jungen als Mädchen an den Angeboten teilgenommen haben, hat sich dies im Zeitraum 2010 bis 2014 dahingehend verändert, dass nun mehr Mädchen von den Angeboten Gebrauch machen. Im Jahr 2009 betrug das Geschlechterverhältnis von Jungen zu Mädchen 53 % zu 47 %, 45,8 % zu 54,2 % im Jahr 2013 sowie 45,2 % zu 54,8 % im Jahr 2014. Ehrenamtsförderung Formen des Dankes und der Anerkennung für das geleistete Ehrenamt sind nicht die Ansatzpunkte für eine Ehrenamtsförderung. Gleichwohl sind sie je nach Institution immer wieder ein zentrales Thema in der verbandlichen und öffentlichen Diskussion. Vor einigen Jahren hat das Land NRW die Ehrenamtskarte eingeführt. Auch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vergeben die Karte seit dem Jahr 2009. Seit der Verleihung der Ehrenamtskarte ist zu verzeichnen, dass vielerorts die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarte sehr viel attraktiver sind als für die Jugendgruppenleiter-Card (Juleica). Ferienfreizeiten Die Anzahl der Freizeiten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen (2011: 325, 2014: 304). Am stärksten ist der Rückgang bei den Maßnahmen, die länger als eine Woche dauern (-23,8 %). Bei den Wochenfreizeiten ist ein Minus von 18,7 % zu verzeichnen und bei den Wochenendfreizeiten ein Minus von 13,2 %. 37 Dauer der Maßnahmen 250 219 200 200 198 193 190 189 185 150 100 91 52 50 88 47 90 85 47 44 77 46 86 41 74 40 0 2008 2009 2010 2011 Wochenendmaßnahmen (2-4 Tage) 2012 2013 2014 Woche (5-8 Tage) länger als eine Woche (9 Tage +) Der Rückgang ist nur bedingt auf den demografischen Wandel zurückzuführen: Im o.g. Zeitraum ist ein Rückgang der Jugendeinwohnerzahlen von -12,5 % zu verzeichnen während der Rückgang bei den Maßnahmen -16 % beträgt. Seit dem Jahr 2013 findet eine Evaluation von Ferienfreizeiten statt. Nach dem Zufallsprinzip werden jährlich 10 Maßnahmen ausgewählt. Hierbei bedient sich der Kreisjugendring eines standardisierten Fragebogens des Instituts für Freizeitwissenschaft und Kulturarbeit Bielefeld. Dabei ist deutlich geworden, dass sich die befragten Kinder und Jugendlichen am ehesten der erlebten Gruppenprozesse und gemachten Gruppenerfahrungen bewusst sind. Bei der Mitgestaltung des Programms hingegen sind sie unentschieden, entweder weil ihnen der Aspekt der Beteiligung nicht bewusst ist oder sie tatsächlich nicht umfangreich beteiligt wurden. In beiden Jahren erhalten sowohl von den befragten Kindern als auch von den befragten Jugendlichen die Betreuer die besten Noten auf die Frage, was ihnen bei den Freizeiten am besten gefallen hat. Dabei kommt zum Ausdruck, dass das Beziehungsangebot für die Teilnehmer das wichtigste ist und Freizeiten einen hohen Stellenwert als pädagogische Maßnahme haben. Auch der durchschnittliche Betreuerschlüssel von 5:1 (auf 5 Teilnehmer kommt ein Betreuer) belegt, dass Freizeiten für die Träger pädagogische Maßnahmen sind und sie sich ihrer Verantwortung gegenüber jungen Menschen sehr bewusst sind. Im Bereich der Durchführung von Freizeiten stellt sich zudem als schwierig heraus, für längere Maßnahmen Leitungsteams zu finden. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die alte Sonderurlaubsregelung aus dem Bundesangestelltentarif (BAT), nach der Ehrenamtliche für ihr Engagement entweder freigestellt wurden oder aber einen Anspruch auf Verdienstausfall für bis zu acht Tagen unbezahlten Sonderurlaub erhielten, nicht mehr gültig ist bzw. Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Beschäftigten in diese Regelung einzubeziehen. Auf der Ebene der Teilnehmer ist zunehmend bei ausgeschriebenen Freizeitmaßnahmen zu verzeichnen, dass kurzfristig Anmeldungen storniert werden und in dessen Folge der Träger oftmals Maßnahmen frühzeitig absagen muss, um kein finanzielles Risiko für Ausfallgebühren eingehen zu müssen. 38 Internationale Begegnungen Anzahl geförderter Anträge 2008-2014 200 172 150 127 106 104 100 9 7 5 4 56 51 37 50 8 8 7 6 5 3 7 6 3 3 0 2008 2009 2010 2011 Anzahl Anträge gefördert 2012 2013 2014 Teilnehmer In den vergangenen Jahren war die Anzahl der Jugendbegegnungen sehr schwankend und für den Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt zu niedrig. Bildungsmaßnahmen Bildungsmaßnahmen 2008-2014 80 70 70 56 60 56 Anträge 50 40 30 45 45 46 38 33 33 47 43 41 33 31 Aus- u. Fortbildung Jugendbildung Gedenkstättenfahrten 25 20 20 durchgeführte Seminare 20 10 53 76 6 2 2012 2013 2014 0 2008 2009 2010 2011 Im Bereich der Bildungsmaßnahmen gibt es Schwankungen in der Anzahl der Maßnahmen und Teilnehmer, aber insgesamt ist die Entwicklung in den letzten fünf Jahren positiv. 39 Anschaffungen Im Bereich der Anschaffungen für die Jugendarbeit haben sich die Anträge und das Antragsvolumen deutlich erhöht. Hier sind die positiven Auswirkungen der neuen Richtlinien seit 2012 deutlich zu spüren. Anschaffungen 2008-2014 40.000 € 34.439 35.000 € 30.000 € 25.000 € 16.867 20.000 € 15.000 € 8.375 10.000 € 6.742 18.764 9.091 8.988 5.000 € 0€ 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Betrag Projekte Projektanträge 2010-2014 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 17 18 9 1 2010 3 2011 2012 2013 2014 geförderte Anträge Der deutlichste Anstieg an Maßnahmen und Anträgen ist im Bereich der Projektförderung zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist ebenfalls auf die veränderten Richtlinien seit 2012 zurück zu führen, in der vor allem das Antragsverfahren vereinfacht und der Praxis angepasst wurde. 40 Inklusion Zur Bestandsaufnahme für den Inklusionsbericht wurden in die Jugendpflegestatistik 2014 einige Fragen, z. B. welche Rolle das Thema im Verband/Verein spielt und ob zusätzliche personelle Unterstützung gewünscht wird, aufgenommen. Dabei wurde deutlich, dass das Thema Inklusion in 47 % der Vereine, die eine Jugendpflegestatistik abgegeben haben, eine Rolle spielt. 57 % wünschen sich zusätzliche finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen und 32 % eine zusätzliche personelle Unterstützung35. Maßnahmen des Kreisjugendringes Übertragung gemäß 11 und 12 SGB VIII Siegen-Wittgenstein im Rahmen der Seminare mit Schulklassen Im Durchschnitt wurden seit dem Jahr 2010 jährlich 10 Seminare mit durchschnittlich 20 Teilnehmern durchgeführt. Beteiligte Schulformen Schulform Seminare / TN 2010 Seminare / TN 2011 Seminare / TN 2012 Seminare / TN 2013 Seminare / TN 2014 Seminare / TN gesamt Förderschule - 1 / 11 2 / 37 2 / 32 2 / 23 7 / 103 Hauptschule 7 / 167 7 / 133 6 / 115 7 / 151 4 / 96 31 / 662 Realschule - - 4 / 102 - 1 / 26 5 / 128 Gesamtschule - - - - - - Gemeinschaftsschule - - - 3 / 90 3 / 75 6 / 165 Seminare / TN gesamt (pro Jahr) 7 / 167 8 / 144 12 / 254 12 / 273 10 / 220 49 / 1058 Die Seminare mit Schulklassen werden sowohl von Seiten der Schule als auch der Träger der Jugendarbeit als positiv bewertet. Die Träger der Jugendarbeit sehen ihren Gewinn darin, dass sie Kontakt in die Schulen bekommen und somit sich die Möglichkeit für weitergehende Kooperationen entwickeln. Zudem eröffnet sich für die Jugendarbeit die Möglichkeit, durch die Seminare Schüler für ihre Maßnahmen und Angebote zu gewinnen. Auch wenn vielerorts inzwischen eine Kooperation auf Augenhöhe stattfindet, ist es wichtig, die Zusammenarbeit – insbesondere auch inhaltlicher Art – zwischen Jugendarbeit und Schule weiterauszubauen. Teilweise sind oder werden zukünftig langfristig gewachsene Kooperationen durch Veränderungen in der Schullandschaft (z.B. Schulschließungen, Ganztagsschule, G 8) gefährdet bzw. wegfallen. 35 vgl. hierzu ausführlicher Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, S. 36 41 Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und Abenteuersport Nr. Kursangebot / Bezeichnung Grundkurs Educaching EP Pferd Erste Hilfe Hochseilgarten Inline-Skating Kanu Kletten Halle Kletten Natur Mobile Seilaufbauten Mountainbiking* Naturpädagogik Niedrigseilelemente Segeln Trekking Zertifizierungen TN Gesamt / Jahr TN 2010 21 9 6 13 11 10 10 9 18 107 TN 2011 21 9 10 10 13 7 16 12 13 20 131 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 * Kurs war in 2011 im Programm, fand jedoch nicht statt. TN 2012 21 6 7 7 13 10 12 4 11 11 13 115 TN 2013 21 8 7 10 7 5 14 12 5 10 14 113 TN 2014 21 15 15 12 12 5 11 13 15 119 TN Gesamt / Angebot 105 15 6 24 33 6 41 53 54 31 30 34 17 56 80 585 Seit der erstmaligen Durchführung der „Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und Abenteuersport“, die vom FS Familie und Jugend und den Jugendverbänden initiiert wurde, ist das Interesse für eine Teilnahme weiterhin sehr groß. Erlebnispädagogik ermöglicht es, junge Menschen in einer kinder- und jugendgerechten Form anzusprechen. Gleichzeitig können sie durch gemeinsam mit Pädagogen erlebten und moderierten Aktivitäten lernen, Herausforderungen zu meistern, die eigenen Grenzen kennen zu lernen sowie sich persönlich und sozial weiter zu entwickeln. Als positiv wird von den Teilnehmenden u.a. zurückgemeldet, dass die Inhalte gut aufeinander aufbauen, ein gutes Verhältnis von theoretischen und praktischen Anteilen aufweisen, die Lerninhalte gut in der Praxis umsetzbar sind. Kritisch angemerkt wird u.a., dass der Grundkurs zu viele Inhalte hat und der Zeitplan nicht immer eingehalten wird. 42 Ein Blick auf die Struktur der Teilnehmenden: Struktur der Teilnehmer Grundkurs Projektleiterausbildung EP & Abenteuersport 2010-14 2010 2011 2012 2013 2014 TN männlich 6 11 6 7 7 TN weiblich 16 10 15 14 14 Tätigkeit innerhalb des Kreisgebietes 20 16 17 17 19 Wohnort innerhalb des Kreisgebietes 18 16 14 19 15 Tätigkeit + Wohnort außerhalb Kreisgebiet 2 4 3 1 2 Sozialpädagogische FK der Jugendarbeit* 10 11 7 9 4 Sozialpädagogische FK außerhalb der Jugendarbeit* 0 1 0 2 2 Lehrer/innen* 5 2 4 3 8 Erzieher/innen* 0 3 3 0 4 Sonstige Berufsfelder 7 4 7 7 3 TN gesamt 22 21 21 21 21 Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit* 11 7 8 8 7 * inkl. sich in der Ausbildung befindlicher Teilnehmer Seit Durchführung der Projektleiterausbildung wurden die Inhalte und Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Teilnehmerrückmeldungen stetig angepasst. Demokratie stärken, Toleranz entwickeln – gegen Rechts Maßnahmen in diesem Themenbereich haben sich in den letzten fünf Jahren zu einem festen Bestandteil des Angebotes des Kreisjugendringes entwickelt. Dabei setzt der Kreisjugendring auf die Kooperation mit den Trägern der Jugendarbeit und hat die Rolle des Initiators und „Ermöglichers“. Oft macht die Zusammenarbeit mehrerer Träger die Durchführung einer Maßnahme erst möglich. Der Unterstützungsbedarf in der Vorbereitung und Durchführung solcher Maßnahmen durch den KJR kann dabei sehr unterschiedlich sein. Der Kreisjugendring beantragt für viele Maßnahmen Landesmittel, wodurch sich die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Budgets erweitern. 43 Vereinbarungen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 72a SGB VIII Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist der öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, mit den freien Trägern der Jugendhilfe verbindliche Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen zu treffen. Zur Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung haben diese sicherzustellen, dass keine Personen in der Jugendhilfe beschäftigt sind, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e und 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind (vgl. hierzu ausführlicher § 72 a SGB VIII). Aus diesem Grund müssen hauptamtlich Beschäftigte sowie neben- und ehrenamtlich tätige Personen ihre persönliche Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis nachweisen. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den Träger der freien Jugendhilfe eingesehen werden. Sofern bei einer kurzfristigen Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit noch kein Führungszeugnis vorliegt, kann auf eine Selbstverpflichtungserklärung zurückgegriffen werden. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ist ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen. Der Fachservice Jugend und Familie hat gemeinsam mit dem Kreisjugendring SiegenWittgenstein e.V. als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11 und 12 SGB VIII gemäß dieser gesetzlichen Verpflichtung drei Infoveranstaltungen mit rund 150 Teilnehmern durchgeführt, zu denen alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine und Verbände eingeladen und über die gesetzliche Notwendigkeit und deren präventive Absicht informiert wurden. Nach weiterer Information (u.a. auch durch entsprechende Presseveröffentlichungen) haben bisher (Stand Juni 2015) rund die Hälfte der beim Kreisjugendring bekannten Vereine und Verbände die Vereinbarung mit dem Fachservice Jugend und Familie unterzeichnet. Befragung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit Frage 1: Zeit für das Ehrenamt / im Ehrenamt • • • 44 Alle Antworten sehen einen deutlichen Einfluss von G8 und Ganztagsgrundschule auf die Aktivitäten von Ehrenamtlichen. Gruppenaktivitäten können in der Woche nicht mehr oder nur noch zu späten Zeiten stattfinden. Die zeitlichen Anforderungen an Studierende haben sich ebenfalls erhöht, so dass weniger Zeit für das ehrenamtliche Engagement bleibt. Ehrenamtliche sind nicht selten auf Nebenjobs angewiesen, was ebenfalls Auswirkungen auf ihr Zeitbudget hat und zu Konflikten führt. Die Wochenendaktivitäten (Freizeiten) gewinnen an Bedeutung, da Ehrenamtliche hier noch Zeit haben sich zu engagieren und Angebote an die Kinder und Jugendliche zu organisieren. Für Projekte lassen sich Ehrenamtliche eher gewinnen, da das Engagement zeitlich befristet ist und keine dauerhafte Verpflichtung eingegangen werden muss. Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit Die Ergebnisse zu der unter 7.2 vorgestellten Befragung lassen sich zu folgenden Schwerpunkten zusammenfassen. Frage 2: Freizeitangebote / Aktionen im Ehrenamt • • • Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit • • • • Der demografische Wandel ist spürbar, besonders in kleinen Dörfern, so dass Angebote nur dann möglich werden, wenn man mit anderen Vereinen aus den Nachbardörfern zusammenarbeitet. Das gelingt nur schwer und ist mit viel Engagement verbunden. Um als Jugendarbeit interessant zu sein, muss man sich deutlich von den Inhalten und Methoden der Schule absetzen. Die starke Fixierung vieler junger Menschen auf die neuen Medien wird als Herausforderung gesehen. Sie verhindern Gesellungsformen und soziales Engagement. Die Wochenendaktivitäten (Freizeiten) gewinnen an Bedeutung, da Kinder und Jugendliche hier noch Zeit haben. Die Angebote werden gut wahrgenommen, besonders wenn sie Event-Charakter haben. Bei Bewerbungen spielen heute Zertifikate, wie die Juleica, zunehmend eine Rolle. Dies motiviert, solche Zertifikate zu erwerben. Die Ansprüche junger Menschen an die Angebote sind gestiegen. Es ist nicht einfach, diesen gerecht zu werden. Kinder haben zum Teil Freizeitstress (Förderstress) durch die Eltern und daher weniger Interesse an Angeboten der Jugendarbeit. Frage 3: Infrastruktur / finanzielle Förderung (Räume, Einrichtungen, Plätze, Zelte, Boote, Beamer, etc.) • • • • • • Ehrenamtliche engagieren sich gerne, aber es darf nicht private Kosten verursachen, z.B. Fahrtkosten. Sie sollten erstattet werden oder steuerlich absetzbar sein. Ehrenamtliche sollten eine Aufwandsentschädigung erhalten. Es müssten mehr Fortbildungen für Ehrenamtliche in Wittgenstein stattfinden. Es gibt Geldmangel bei den Vereinen für die Bezahlung von Übungsleitern. Viele Räume der Jugendarbeit haben den Charme der 80er und 90er Jahre. Die Räume und die Ausstattung müssten attraktiver werden. Arbeitgeber müssten das Ehrenamt mehr unterstützen. Es müsste aktiv bei den Arbeitgebern dafür geworben werden. Mehr Transparenz über Fördermöglichkeiten auf der Homepage des KJR Frage 4: Mobilität • • • Die schlechten Busverbindungen in Wittgenstein (und z.T. im Siegerland) haben Einfluss auf die Wahrnehmung von Angeboten. Kinder und Jugendliche werden zum Teil von zuhause abgeholt, damit sie Angebote wahrnehmen können. Die Wahrnehmung von Angeboten in benachbarten Orten hängt am Engagement der Eltern, d.h. an deren zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten. Für Gruppenausflüge fehlen manchmal genügend Privat-PKW’s. Frage 5: Anerkennung / Förderung von Ehrenamtlichen • • Es wäre mehr öffentliche, politische Anerkennung wünschenswert, z.B. durch Auszeichnungen. Ehrenamtliche sollten keine Kosten haben. Auch Fortbildungen sollten kostenfrei sein. 45 • • Es sollte Vergünstigungen für Juleica-Inhaber geben, so wie in anderen Kreisen und Städten. Öffentlichkeitsarbeit müsste viel intensiver sein, um das Bild von Jugendarbeit in der Öffentlichkeit zu ändern. Bewertung: Die Bedarfsermittlung ist nicht repräsentativ. Dennoch gibt sie einen Eindruck von Bedarfen aus Sicht von Ehrenamtlichen wieder. • Die Frage der Mobilität spielt im ländlichen Raum unter dem Aspekt der Erreichbarkeit von Angeboten immer noch eine Rolle. Daher ist zu fragen, welche Förderung einen Beitrag für die Erreichbarkeit von Angeboten leisten kann. Mehr Kooperationen von Trägern der Jugendarbeit über die Grenzen von Dörfern hinaus wären für die Zukunft wichtig. • Die zeitlichen Ressourcen für ehrenamtliches Engagement werden weniger und daher auch längerfristige Verpflichtungen schwieriger. Daher sind Konzepte von freiwilligem Engagement notwendig, die diesem Umstand Rechnung tragen, sowohl für die praktische Jugendarbeit als auch für Tätigkeiten in Vorständen und Gremien. • Ehrenamt darf keine Kosten verursachen und braucht mehr öffentliche Anerkennung und Unterstützung. Die Angleichung von Ehrenamtskarte und Juleica könnte ein Beitrag dazu sein. Es sollten Maßnahmen entwickelt werden, die das ehrenamtliche Engagement mehr ins öffentliche Bewusstsein bringen. Die Erhöhung des Entgelts wird vorgeschlagen. • Ehrenamtliche sehen Herausforderungen wie demografischer Wandel, neue Medien und anders mehr. Sie sehen die Notwendigkeit von attraktiven Angeboten der Jugendarbeit, veränderten Angebotsformaten und einer zeitlichen Anpassung an die veränderten Bedingungen des Heranwachsens von jungen Menschen in Schule und Familie. 7. 3 Finanzielle Förderung und deren Grundsätze Für die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit stehen jährlich insgesamt 350.513 Euro zur Verfügung. Die Grundsätze für diese Förderung sind in den „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ festgelegt, die zuletzt 2012 geändert wurden36. Zudem verfügt der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein über ein jährliches Budget in Höhe von 58.500 Euro zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenübertragung nach §§ 11 und 12 SGB VIII. Eine Anpassung dieser Richtlinien wird auf der Grundlage des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplanes in den kommenden Jahren erforderlich sein. Die Planungsgruppe und der Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses schlagen vor, dass der Jugendhilfeausschuss, wie bei der Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2012, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingerichtet. 36 vgl. hierzu ausführlicher Drucksache 71/2012 46 Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit Frage 6: Beteiligung • Jüngere Ehrenamtliche wünschen sich von den Älteren mehr ernst genommen zu werden und mehr Bereitschaft für Veränderungen. • Für mehr Beteiligung im Verein muss man auch mehr Zeit haben. • Ein besserer Informationsfluss zwischen dem Vorstand und den Ehrenamtlichen. • Es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen Übungsleitern und Vorstand. 7. 4 Ziele und Perspektiven für die Jugendverbandsarbeit und die Kinder- und Jugendförderung Für den Bereich der Jugendförderung hält die Planungsgruppe die in den nachfolgenden zwei Abschnitten beschriebenen Ziele und Perspektiven für erforderlich. Förderung des Ehrenamts und Strukturänderung Ziel ist es, die vielfältigen und engagierten Angebote in den Vereinen und Verbänden zu stärken und weiterzuentwickeln. Dazu ist es notwendig, die Angebote und Formen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen den Bedarfen junger Menschen und strukturellen Veränderungen immer wieder neu anzupassen und in ihrem Sinne und den Zielen der Jugendarbeit weiterzuentwickeln. Aufgrund der veränderten Bedingungen im Bereich Schule sowie den demografischen Entwicklungen erleben die Jugendverbände diese grundlegenden Veränderungen bereits jetzt. Diesen Strukturwandel gilt es in den nächsten Jahren zu begleiten und zu gestalten. Besondere Bedeutung für die qualitative Weiterentwicklung haben hierbei die Förderung des Ehrenamtes (beispielsweise die Gleichsetzung der Juleica mit der Ehrenamtskarte), die Überprüfung der Strukturen, die Schaffung niederschwelliger Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen in allen Vereinen und Verbänden sowie die Anerkennung und Förderung der außerschulischen Bildungsleistungen durch die Felder der Jugendarbeit . Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Ehrenamts im Kreis SiegenWittgenstein ist es zudem unabdingbar, dass andere, angemessene Engagementsformen entwickelt werden, da das Modell, dass sich Erwachsene und junge Menschen schon frühzeitig bis ins hohe Alter engagieren, nicht mehr selbstverständlich ist. Ferienfreizeiten vermehrt unter Kinder- und Jugendbeteiligung planen und durchführen Freizeiten sollen verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung geplant und durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche sollen ein Recht auf Urlaub bzw. Ferienfreizeiten haben. Jedem jungen Menschen soll es daher ermöglicht werden, solche Angebote wahrzunehmen37. Internationale Jugendbegegnungen weiterentwickeln Da die Anforderungen an Internationale Begegnungen zu hoch gesteckt und nur schwer durch Ehrenamtliche kontinuierlich zu leisten sind, sollen die Fördervoraussetzungen entsprechend angepasst werden. Erschließen von neuen Fördermöglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe Im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sind neue Fördermöglichkeiten - sowohl im Hinblick auf pädagogischen Mehraufwand als auch hinsichtlich notwendiger technischer Hilfs- und Unterstützungsmittel - zu erschließen, um behinderten Kindern und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese Fördermittel sollten dann durch den Jugendhilfeträger zur Verfügung gestellt werden, wenn keine Fördermittel von anderer Seite bereitstehen (z.B. Sozialhilfeträger, Förderung durch den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW). 37 Dies fordert auch die Unterarbeitsgruppe Jugend, die zur Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) für den Kreis Siegen-Wittgenstein eingerichtet wurde. 47 7.5 Ziele und Perspektiven für die Maßnahmen des KJR im Rahmen der Übertragung Seminare mit Schulklassen: Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule sozialräumlich weiterausbauen Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule sollte sich dahingehend weiterentwickeln, dass Jugendarbeit nicht nur als „Serviceanbieter“ in Schule kommt, sondern Schule und Jugendarbeit in einem sozialräumlichen Kontext miteinander kooperieren. Dieser Ansatz wurde durch den Kreisjugendring mit dem Projekt „Lernen einmal anders“ im Rahmen des NRW-Projektes „Kommunale Bildungslandschaften“ mit Erfolg ausprobiert. Durch die Zusammenarbeit von Offener Kinder- und Jugendarbeit, ortsansässigen Vereinen und Verbänden und Schule konnten außerschulische Bildungsprozesse mit Methoden der Jugendarbeit in Gang gesetzt werden, von denen alle Akteure profitiert haben. Zudem besteht durch einen sozialräumlichen Ansatz in Kooperation mit Schule die Möglichkeit, zunächst alle Jugendlichen zu erreichen und sie als potentielle Nutzer für die Arbeit in den Vereinen und Verbänden sowie den Offenen Einrichtungen zu interessieren und zu gewinnen. Durch Veränderungen in der Schullandschaft und dem Ziel, alle Jugendlichen als Nutzer für die Jugend- sowie Vereinsarbeit durch einen sozialräumlichen und bildungsorientierten Ansatz zu motivieren, ist es notwendig, Kooperationen mit Schulen aller Schulformen entweder neu aufzubauen oder zu stabilisieren. Fachliche Weiterentwicklung der „Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und Abenteuersport“ auf der Grundlage von nachträglichen Befragungen der Absolventen Die Auswertung der Projektleiterausbildung erfolgte bisher ausschließlich während bzw. zum Ende der Ausbildung. Für die fachliche Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf das Ziel einer praxisorientierten Ausbildung wäre es hilfreich, wenn differenzierte Informationen dazu vorliegen würden, wie die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. Bisher können hierzu nur sehr eingeschränkte Aussagen getroffen werden. So wird beispielsweise anhand der Ausleihe von Material deutlich, dass entsprechende Angebote in der (verbandlichen) Jugendarbeit, Schulen, der Jugendhilfe und z. B. bei Festen von Kindergärten, Trägern der Jugend- und Behindertenarbeit erfolgen. Umfangreichere Erkenntnisse sollen durch eine Befragung der Absolventen erfolgen, durch die erhoben werden soll, wer, wo, wie lange und in welchem Bereich erlebnispädagogische Angebote durchgeführt hat und wo der Gewinn in der Qualifizierung durch die Ausbildung gesehen wird. Präventionskonzepte im Sinne des § 72 a SGB VIII Nach einer angemessenen Übergangszeit für die Unterzeichnung der Vereinbarungen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen soll im nächsten Schritt diese Verpflichtung an die finanzielle Förderung gemäß den „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ gekoppelt werden. Ab dem 1. Januar 2016 werden demnach Vereine und Verbände nur noch eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie die Vereinbarungen unterzeichnet haben. Ein weiterer Schritt zum wirksamen Schutz von Kindeswohlgefährdungen ist, die Vereine und Verbände durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Fortbildungen, Workshops, Beratungen durch den Kreisjugendring und FS 51) dafür zu gewinnen und in die Lage zu versetzen, Präventionskonzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor 48 sexualisierter Gewalt zu konzeptionieren und gemeinsam mit allen Akteuren im Verein und Verband in die Praxis umzusetzen. In Anbetracht von rund 500 beim Kreisjugendring bekannten und in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereinen und Verbänden muss dies als langfristiger Prozess angelegt sein. Verantwortlich für diesen Prozess ist federführend der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz des Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring in seiner Funktion als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11 und 12 SGB VIII38. 8. Jugendsozialarbeit 8.1 Allgemeines § 13 Jugendsozialarbeit „Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken.“ (vgl. 13. AG-KJHG-KJFöG) Jugendsozialarbeit richtet sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die von anderen Angeboten nicht erreicht werden oder bereits an diesen Angeboten gescheitert sind. Sozial benachteiligte Jugendliche sind solche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind hingegen Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden oder bereits durch Straftaten in Erscheinung getreten sind. Maßnahmen und Programme der Jugendsozialarbeit sind denen anderer Träger und Organisationen nachgeordnet (§13 Abs. 2 SGB VIII). Andere vorrangige Träger sind das Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein (SGB II) und die Agentur für Arbeit (SGB III). 8.2 Jugendsozialarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein Im Bereich der Jugendsozialarbeit ist im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein ausschließlich das Katholische Jugendwerk Förderband SiegenWittgenstein e.V. Leistungserbringer. Der Träger zeichnet sich durch eine außerordentlich hohe Fachkompetenz in diesem Handlungsfeld aus, die insbesondere durch das seit vielen Jahren in diesem Feld aktive Engagement erworben wurde. Case-Management (Fallmanagement) Die Unterstützung der jungen Menschen durch das Kath. Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V. erfolgt hauptsächlich durch ein auf die individuellen Biographien ausgerichtetes Case-Management (Fallmanagement). Bestandteile des Case-Managements sind die Analyse des Lebensumfeldes des Heranwachsenden, eine 38 vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 9.6 49 Kompetenzfeststellung, die Entwicklung eines passgenauen Förderplanes und der Abschluss verbindlicher Kooperationsvereinbarungen mit dem Jugendlichen sowie die kontinuierliche Begleitung des Förderprozesses. Das Case-Management untergliedert sich in der Regel in folgende sechs Phasen: 1. Kontaktaufnahme o Erstkontakt o Beratung über Angebote 2. Einschätzung o Ressourcenanalyse o Einschätzung des Teilnehmers o Fachliche Einschätzung o Hypothesen / Prognosen 3. Hilfe-Förderbedarf o Ziel des Hilfebedarf o Indikatoren für Erfolg 4. Hilfe-Förderplanung o Auswahl und Festlegung der Unterstützung o Hilfeplangespräch 5. Durchführung o Überprüfung Ziel und Wirkung der Hilfe o Überprüfung der Akzeptanz bei den Teilnehmenden 6. Abschluss o Bewertung durch alle Beteiligten o Fortführung oder Beendigung o ggf. Vermittlung in andere Hilfen Beschreibung Die Arbeit der „Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein“ richtet sich an besonders benachteiligte junge Menschen ab dem letzten Schulbesuchsjahr bis zum Alter von 27 Jahren, die Schwierigkeiten beim Einstieg in das Berufsleben haben. Unter den Begriff der „Benachteiligung“ fallen sowohl soziale (wie z.B. fehlender Schulabschluss oder das Aufwachsen in einer belastenden Familiensituation) als auch individuelle Benachteiligungen (wie z.B. Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen). Die Zugangswege der Jugendlichen zu der Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein sind vielfältig, beispielsweise durch Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendgerichtshilfe, den Regionalen Sozialdienst (RSD) oder andere Institutionen. Nicht selten treten auch Eltern, Familie, Freunde oder die Jugendlichen selbst an die Kompetenzagentur heran. Diese bemüht sich, über einen aufsuchenden Ansatz auch Kontakt zu jungen Menschen zu finden, die von bestehenden Unterstützungsangeboten noch nicht oder nicht mehr erreicht werden. 50 Jede Vollzeitfachkraft unterstützt und begleitet rund 30 junge Menschen. Für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein steht 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) zur Verfügung. Die Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein hat einen niedrigschwelligen Zugang und agiert frei von behördlichen Zuständigkeiten. Die Dauer und die Intensität der Zusammenarbeit werden individuell auf die Bedürfnisse des Jugendlichen ausgerichtet. Die Zusammenarbeit basiert auf Freiwilligkeit. Die Kompetenzagentur ermittelt gemeinsam mit dem Jugendlichen Wege zum Einstieg in das Berufsleben, stärkt die Persönlichkeit des jungen Menschen und vermittelt passgenaue und nachhaltig wirkende Hilfen. Abhängig vom Bedarf wird der Jugendliche an bereits bestehende Unterstützungsangebote, wie spezifische Beratungsstellen oder Angebote der beruflichen Qualifizierung, herangeführt. Wichtige Kooperationspartner der Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein sind: - die Haupt-, Gesamt- und Förderschulen und entsprechende neue Schulformen - das Jugendamt bzw. der Regionale Sozialdienst des Kreises Siegen-Wittgenstein - die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und - das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein Rückblick Im Zeitraum von 2011 bis 2014 wurden 120 junge Menschen durch die Kompetenzagentur unterstützt. Das Verhältnis von jungen Frauen und Männern ist ausgewogen. Rund die Hälfte der Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund. Durchschnittlich werden die Jugendlichen ein Jahr begleitet und unterstützt. 90 % der Fälle wurden erfolgreich beendet, d.h. der junge Mensch hat die Kompetenzagentur mit einer konkreten beruflichen Perspektive verlassen. Rund 40 % der jungen Menschen gingen in eine Ausbildung oder ein festes Arbeitsverhältnis über, ein Viertel besuchte ein Angebot der schulischen Qualifizierung oder nahm an Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung teil. Andere junge Menschen entwickelten eine Anschlussperspektive in Form eines Freiweilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder eines längeren Praktikums. Das Angebot der Kompetenzagentur wird zunehmend auch von jungen Menschen von 20 bis 27 Jahren wahrgenommen. Ein Grund für die Altersverschiebung ist die Veränderung der Rahmenbedingungen durch den Projektträger. Vor 2011 war die Kompetenzagentur stark an Schulen präsent. Im Laufe der Förderphase 2011-2014 sollten dann gemäß den Vorgaben des Projetträgers keine Schüler von Regelschulen mehr durch die Kompetenzagentur unterstützt werden. Ausnahmen waren nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der Zugang über die Schule (Lehrer, Schulsozialarbeiter) ist daher in diesem Zeitraum selten geworden. Die Zusammenarbeit mit den Schulen soll zukünftig wieder verstärkt stattfinden, um junge Menschen bei einem direkten Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu unterstützen und Warteschleifen zu vermeiden. Möglich ist dies, weil es die vorgenannte Vorgabe durch den Projektträger aktuell nicht mehr gibt. 51 Zunehmend kommen die Mitarbeiter der Kompetenzagentur mit jungen Menschen in Kontakt, die psychische Auffälligkeiten zeigen. In einigen Fällen liegen entsprechende Diagnosen vor. Hier liegen häufig komplexe Problemlagen vor. Die Unterstützung ist oftmals sehr lang, beispielsweise weil es an einer Tagesstruktur fehlt. Für diese Zielgruppe wäre ein tagesstrukturierendes Angebot wünschenswert. So könnten diese jungen Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme vorbereitet werden. Das Angebot sollte auch Anlaufstelle für junge Menschen sein, die eine Ausbildung, Maßnahmen oder die Schule abgebrochen haben und derzeit keine Anschlussperspektive haben. Weitere Gruppen, die Unterstützungsbedarf haben, sind Wohnungssuchende, Alleinerziehende und junge Menschen mit Hafterfahrungen. Zu diesen müssen spezifische Zugänge erschlossen werden, sofern die Ressourcen dafür vorhanden sind. Beschreibung Aufgabe der „2. Chance - Schulverweigerung“ ist es, schulmüden Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Reintegration in Schule und damit eine neue Chance auf die Erreichung eines (Haupt-) Schulabschlusses zu ermöglichen. Schulverweigerung basiert meist auf einem sich verstärkenden Prozess, den es frühestmöglich zu unterbrechen gilt. Aktive Schulverweigerer fallen schnell auf, weil sie das Lernen offen verhindern. Schüler, die hingegen regelmäßig anwesend sind und nur verdeckt den Unterricht meiden, werden eher übersehen (passive Schulverweigerer). Sie sind zwar körperlich anwesend, vollziehen den Lernprozess aber nur so unzureichend, dass auch sie ihren Schulabschluss gefährden. Die Schüler werden den Mitarbeitern der 2. Chance in der Regel von den Schulen benannt (meist durch Klassenlehrer oder Schulsozialarbeiter). Einzelne junge Menschen erfahren vom Projekt durch Freunde und Bekannte und melden sich dann selbst oder ihre Eltern nehmen Kontakt auf. Der Stellenschlüssel (1 Vollzeitäquivalent, VZÄ, für den Zuständigkeitsbereich des Kreises) liegt aufgrund der sehr intensiven Begleitung bei 1:15 und dauert meist ein bis anderthalb Jahre. In aller Regel wird der Schüler mindestens einmal wöchentlich aufgesucht (in der Schule oder zu Hause). Ziele der Begleitung sind u.a.: Kontinuierliche Kontaktsuche bei aktiver Verweigerung Aufarbeitung schulischer Defizite Hilfe bei psychosozialen Problemen Stärkung der Persönlichkeit (Ressourcen, Motivation und Selbstwertgefühl) Entwicklung eines Lebensentwurfs mit beruflicher Ausrichtung 52 Vermittlung in passgenauere schulische bzw. außerschulische Hilfsangebote Individuelle Freizeitangebote Eltern- und Betroffenenberatung Beratung von Lehrern und anderen Berufsgruppen Bei der Arbeit wird der Blick darauf gerichtet, was den Jugendlichen an Schule bindet. Dies kann konkret heißen, dass gemeinsam Konflikte geklärt werden, der schulische Erfolg gefördert wird und Bezugspersonen vermittelt werden. Gleichzeitig gilt es auch zu schauen, was den Schüler von Schule bzw. dem Lernen fernhält. Es ist wichtig, schnell auf das Fehlverhalten zu reagieren, da bei dem Ausbleiben einer zeitnahen Konsequenz die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass sich das Verweigerungsverhalten verfestigt. Rückblick In den Jahren 2011 bis 2014 wurden in der 2. Chance im Kreisgebiet 117 junge Menschen betreut, davon waren 69 % männlich. Die Altersspanne begann bei 12 und endete bei 19 Jahren, wobei der größte Anteil zwischen 13 und 15 Jahren alt war (77 %). 43 % der Jugendlichen hatten einen Migrationshintergrund. Die Mitarbeiter werden zunehmend auch auf jüngere schulmüde Schüler angesprochen, die sich gerade im Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule befinden. Von der Gesamtzahl der begleiteten Schüler kam es mehrheitlich zu einer erfolgreichen Reintegration in Schule (75 %). Bei 21 % der Schüler kam es zu sonstigen Veränderungen, wie die Aufnahme einer Ausbildung, Beginn einer Therapie, Umzug oder Schwangerschaft. Die Abbruchquote lag bei 4 % Der größte Anteil - weit mehr als die Hälfte - verblieb nach der Zusammenarbeit in der Ursprungsklasse, mehr als 20 % wechselte die Schule (mit BUS-Projekt39) und ein kleinerer Teil begann in einer anderen Klasse der ursprünglichen Schule neu. JUST! (Jugendprojekt Straße) ist ein Projekt der mobilen und aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Es wurde als Auftrag des Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis 2014 modellhaft in Bad Laasphe und Neunkirchen erprobt. Beschreibung Die Mitarbeiter des Projektes arbeiten aufsuchend im Kreisgebiet mit benachteiligten jungen Menschen, welche die offenen Jugendangebote der freien und kommunalen Träger vor Ort nicht wahrnehmen oder von bestehenden Hilfeangeboten nicht mehr erreicht werden. JUST! baut Vertrauen zu den Jugendlichen auf, plant gemeinsame Schritte aus den oft vielfältigen Problemlagen und begleitet und fördert eine nachhaltige Berufs- und Lebensperspektive. Eine Kontaktaufnahme zu den jungen Menschen findet häufig an deren selbst organisierten Treffpunkten oder auf von JUST! organisierten Veranstaltungen statt. Beide Ansätze ermöglichen einen besonders niedrigschwelligen 39 Projekt „Betrieb und Schule - BUS“ gefördert durch das Land NRW. Die Förderung des Einzelfalls erfolgt über den örtlichen Jugendhilfeträger. 53 Zugang, der gerade in einem Flächenlandkreis wie dem Kreis Siegen-Wittgenstein von besonderer Bedeutung ist. JUST! verfolgt einen klar stärkenorientierten Ansatz, damit Fähigkeiten, Potenziale und Ressourcen von Jugendlichen erkannt und ausgeschöpft werden können. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, haben sich bei JUST! folgende drei Arbeitsbereiche etabliert: 1. Mobile Jugendarbeit: Kontakt- und Beziehungsaufbau zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die regelmäßig an ihren Treffpunkten aufgesucht werden. Dabei können die Mitarbeiter eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zu der Zielgruppe aufbauen, Bedarfslagen und Bedürfnisse der Jugendlichen erkennen und daraus passgenaue Angebote entwickeln. 2. Regelmäßige Angebote: u.a. Kicker, Mädchentreff oder die Betreuung von Skater- und BMX-Gruppen dienen dem Beziehungs- und Vertrauensaufbau zu jungen Menschen. 3. Veranstaltungen: Sport- und Kulturveranstaltungen wie „Soccernight“, „Toko Talents“ oder Ausflugsfahrten und erlebnispädagogische Gruppenangebote, die ebenfalls den Vertrauens- und Beziehungsaufbau zwischen Jugendlichen und Fachkräfte von JUST! fördern sollen. Rückblick Im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein konnten, vor allem in der Gemeinde Neunkirchen und der Stadt Bad Laasphe, alle erwähnten Arbeitsbereiche angewandt werden. Um einen Eindruck zu bekommen, welche Angebote es in Bad Laasphe und Neunkirchen gibt bzw. welche von den Jugendlichen dort angenommen werden, führte das JUST! Team 2012 eine großangelegte anonyme Umfrageaktion an den dortigen Schulen sowie bei Jugendlichen auf der Straße durch. In Bad Laasphe zeigte sich ein eher undifferenziertes Bild bezüglich der Freizeitaktivitäten der Jugendlichen ohne klare Treffpunkte und ähnliche Hobbys, während in Neunkirchen klare Aussagen zu dem Freizeitverhalten von Jugendlichen gemacht wurden. An beiden Standorten besuchten die JUST! Mitarbeiter alle relevanten Akteure der Jugendarbeit, die Schulen und die Polizei. In Bad Laasphe waren die Aussagen über das Freizeitverhalten tendenziell diffuser und die Kontakte bei der aufsuchenden Arbeit eher wenig. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Hauptschule eine Berufsorientierungsmaßnahme mit erlebnispädagogischen Elementen zur Entwicklung von Handlungsstrategien in Konfliktund Gewaltsituationen entwickelt und umgesetzt. In Neunkirchen konnte immer wieder eine Gruppe von fünf bis zwanzig Personen im Ortskern angesprochen werden. In diesem Rahmen wurden auch kurzfristige Hilfemaßnahmen wie z.B. Unterstützungen bei Bewerbungen arrangiert. Zudem wurden eine Reihe von Aktionen (z.B. Hip Hop Workshop im Jugendtreff) und Projekte (z.B. Idee, eine Skateanlage zu errichten) durchgeführt. Jugendliche in eher ländlich geprägten Stadt- und Ortsteilen zu erreichen, gestaltet sich schwierig. Dort sind andere Herangehensweisen, wie z. B. Veranstaltungen oder Kooperationen mit ansässigen Akteuren der sinnvollere und ressourcenschonendere Ansatz. Anders als die Projekte „2. Chance“ und „Kompetenzagentur“, die junge Menschen in Einzelfallhilfe beraten und begleiten, macht das Projekt „Wegweiser“ Angebote für 54 Gruppen. Die Zielgruppe von Wegweiser sind besonders benachteiligte Schüler, die sich in der Berufsorientierung befinden (8 bis 10 Klasse). Im Blick stehen insbesondere Förderschüler mit einer Lernbehinderung. Bei den Angeboten des Projektes „Wegweiser“ wird mit den jungen Menschen eine motivierende Zukunftsperspektive erarbeitet, um einer möglichen Schulmüdigkeit präventiv entgegen zu wirken. SI-YOU SI-YOU (engl. "bis bald – wir sehen uns“) ist ein Projekt in Trägerschaft des Kreises (SI), das von dem Katholischen Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V. durchgeführt wird. Das Projekt ist die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes BIKO (Bildungskompetenz Siegen-Wittgenstein), das 2008 sowie in den Jahren 2010 bis 2012 durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projektes SI-YOU, das seit 2013 durchgeführt wird, werden Mädchen im Alter von 15 bis 18 Jahren angesprochen, die Probleme in ihrer Alltagsbewältigung, z.B. in der Schule oder der Berufsorientierung, aber auch in persönlichen Bereichen haben, wie Familie oder Freundeskreis. Im Kreisgebiet sind die Angebote der Kommunen und Vereine, bedingt durch große Entfernungen, teilweise nur schwer zugänglich. Besonders im ländlichen Raum des Kreises mangelt es an erreichbaren Freizeitangeboten für Mädchen. Durch das Projekt SI-YOU ist es den Teilnehmerinnen möglich, sich auch außerhalb der Schulzeiten in einer festen Gruppe von Gleichaltrigen zu treffen. Besonders für zurückhaltende und schüchterne Mädchen bietet SI-YOU eine Gelegenheit, sich auszutauschen und Kontakte über Klassen und Schulen hinaus zu knüpfen. Die Gruppentreffen werden von Teamerinnen vorbereitet und durchgeführt. Schwerpunkte der Arbeit mit den Mädchen sind die Erarbeitung von Zukunftsplänen, das Reflektieren der eigenen Rolle und von Rollenbildern allgemein sowie das Auseinandersetzen mit den eigenen Ängsten und Schwierigkeiten in ihrem Alltag und in der Schule. In den vergangenen Jahren wurden jeweils zwei Gruppen gebildet (Gruppe Siegerland und Gruppe Wittgenstein), mit denen zehn Treffen in einem Zeitraum von vier Monaten durchgeführt wurden. Insgesamt haben jährlich etwa 35 Mädchen das Angebot wahrgenommen. Klasse Klima - Toleranz und Demokratie erfahrbar machen Im Rahmen des Projektes „Klasse Klima - Toleranz und Demokratie erfahrbar machen", das seit 2013 durchgeführt wird, sollen Schüler ein Verständnis von Demokratie und Toleranz entwickeln und in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten von Partizipation im Kleinen (Klasse, Schule) und Großen (Kommune, Staat) erfahren. Einblicke in andere Kulturen und Religionen sollen ermöglicht und dadurch die Vielfalt innerhalb der Gesellschaft fassbar gemacht werden. Fremdenfeindlichen Einstellungen kann so präventiv entgegengewirkt werden. Zielgruppe des Projektes sind Schüler von Förderschulen (Schwerpunkt Lernen). Die Rückmeldungen seitens der Schule waren durchweg positiv, weshalb das Projekt „Klasse Klima“ weiter verfolgt und ausgebaut werden soll. Besonders die Ausflüge und 55 Exkursionen hinterließen einen nachhaltigen Eindruck bei den Schülern. Einzelne Inhalte von „Klasse Klima“ konnten im Unterricht vertieft und erweitert werden. So konnten die Lehrkräfte, beispielsweise in Konfliktsituationen, auf zuvor verabredete Regeln verweisen. „Klasse Klima“ ist im engeren Sinne kein Projekt der Jugendsozialarbeit, ermöglicht jedoch häufig als Methode den Zugang zur Zielgruppe. Arbeit mit den Förderschulen im Kreisgebiet Seit rund 25 Jahren führt das Katholische Jugendwerk Förderband mehrtägige Seminare zur Berufsorientierung mit den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Förderschulen im Kreis Siegen-Wittgenstein durch. Ziel der Maßnahmen ist die Unterstützung der jungen Menschen bei ihrer sozialen und beruflichen Integration. Dazu sollen den Schülern praktische Fähigkeiten für den Übergang von der Schule in das Berufsleben vermittelt werden. Neben der praktischen Unterstützung stehen die Vermeidung von Schulunlust und das Erarbeiten von Perspektiven im Zentrum der Maßnahmen. Zukunftswerkstätten Die Zukunftswerkstätten zielen auf die Förderung sozialer Kompetenzen sowie die Förderung der beruflichen Orientierung ab, um Jugendlichen während ihrer letzten beiden Schuljahre präventiv Hilfe und Unterstützung zu geben. Die Arbeit orientiert sich an der Lebenswelt der Teilnehmer und erfolgt überwiegend praxisbezogen. Inhalte dieser Zukunftswerkstätten sind u.a. die Auseinandersetzung mit den eigenen Berufswünschen und Lebenszielen, theoretische und praktische Informationen zu verschiedenen Berufsfeldern und –bildern, Erarbeitung von Lebensläufen und Bewerbungsmappen, das Trainieren von Vorstellungsgesprächen mit Hilfe von Videoaufnahmen, praxisorientierte Telefongespräche sowie die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenzen durch vielfältige handlungsorientierte und erlebnispädagogische Aktionen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden 17 Zukunftswerkstätten durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 285 Schüler erreicht. Die Zukunftswerkstätten sind oft auch ein „Türöffner“ in die Projekte 2. Chance, Kompetenzagentur und SI-YOU. Baucamps Im Rahmen von Baucamps werden die Jugendlichen durch die Förderung praktischer Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen auf den Übergang von der Schule ins Berufsleben vorbereitet und in ihrer Motivation, einen guten Schulabschluss oder eine Ausbildungsstelle zu erreichen, gestärkt. Es stehen die Erweiterung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die Erfahrungen eines Arbeitsalltags durch handlungsorientiertes, regelmäßiges Lernen und Arbeiten im Vordergrund. Die Jugendlichen lernen ihre persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im handwerklichen Bereich kennen und probieren diese aus. Sie erleben dabei, wie es ist, differenzierten Anforderungen gerecht zu werden. Die Jugendlichen setzen dabei in der Schule erlerntes, theoretisches Wissen in der Praxis ein. Durch gemeinsames Arbeiten und Leben in der Gruppe wird ihr Sozialverhalten verbessert und weiterentwickelt. Die Baucamps finden in den Oster- und Herbstferien statt. Pro Maßnahme können 15 Schüler der Förderschulen im Kreis teilnehmen. Die Akquise der Teilnehmer wird von den Schulsozialarbeitern der Schulen in Absprache mit dem Jugendwerk Förderband koordiniert. Erfahrungen mit früheren Baucamp-Veranstaltungen zeigen, dass sich durch das Erreichen von Erfolgserlebnissen während der Woche die Leistungen der teilnehmenden Jugendlichen in der Schule nachhaltig verbessern. 56 Im letzten Jahr fand in den Sommerferien ein erstes inklusives Baucamp statt, an dem Schüler mit und ohne Lernbehinderung teilgenommen haben. Beschreibung Die Jugendwerkstatt ist eine Einrichtung für junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die Probleme haben, den Weg in eine Berufsausbildung oder einen Job zu finden oder auf diesem Weg bereits gescheitert sind. In einer Mischung aus Arbeit, Lernen und eigener Verantwortung sammeln die jungen Menschen in den Bereichen Holz, Metall sowie Garten- und Landschaftsbau positive Erfahrungen, können sich beweisen und (Fach-) Wissen aneignen. Insgesamt können 16 junge Menschen in der Jugendwerkstatt mitarbeiten. Voraussetzungen für die Aufnahme können sein, - anstehende oder bereits erfolgte Beendigung der Schule ohne Schulabschluss, - Abbruch der Ausbildung, - nicht ausreichend den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, z.B. durch Leistungseinbrüche und Versagensängste, - Durchlaufen oder Abbruch verschiedener Maßnahmen der Agentur für Arbeit (z.B. Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung), - schulpflichtige Schüler mit Schulangst oder Schulverweigerung. Die jungen Menschen, die in die Jugendwerkstatt aufgenommen werden, können u.a. vom Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgensteins, vom Regionalen Sozialdienst des Kreises Siegen-Wittgensteins, von den Schulen im Stadt- und Kreisgebiet (Aufnahme nur über Antrag bei der Schulaufsicht) und durch Selbstmeldung vorgeschlagen werden. Über die Aufnahme entscheiden die Mitarbeiter der Jugendwerkstatt. Wichtig für eine Teilnahme ist vor allem das Prinzip der Freiwilligkeit. Entsprechende Entscheidungen werden individuell, fallspezifisch und unter Orientierung an der jeweiligen Gruppenzusammensetzung getroffen. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten müssen bei Minderjährigen der Teilnahme zustimmen und aktive Unterstützung signalisieren. Ziele des Besuchs der Jugendwerkstatt sind: - Definition konkreter Schritte und Ziele für eine individuelle Lebensplanung - Motivationssteigerung zur persönlichen Entwicklung - Stabilisierung der Teilnehmenden (z.B. aus Krisen) - Schulische und berufliche Qualifizierung der Teilnehmer - Entwicklung und Definition konkreter beruflicher Ziele - Finden eines Ausbildungsplatzes, eines Arbeitsplatzes oder Teilnahme an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit oder weiterer Schulbesuch (höherer Schulabschluss) 57 In der Jugendwerkstatt wird sehr wirtschaftsnah, also fast wie in einem „normalen“ Betrieb, gearbeitet. Die Arbeitsaufträge, die die Jugendlichen erledigen, sind praxisnah und von bleibendem Wert. Ein wesentlicher Unterschied zu üblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen ist allerdings die intensive Betreuung und Begleitung. Die individuelle sozialpädagogische Begleitung sorgt dafür, dass die jungen Menschen ihre häufig problematische Lebenssituation in den Griff bekommen und das nötige Selbstvertrauen entwickeln, um auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Die Jugendlichen erhalten in der Jugendwerkstatt eine Basisqualifizierung. Neben den praktischen Erfahrungen wird auch Wert auf die Erlangung von Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Toleranz, gelegt. In der Jugendwerkstatt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz und es werden verschiedene Inhalte vermittelt: - Erstellung eines individuellen Förderplans - Werkpädagogik (Metall, Holz, Garten- und Landschaftsbau) - Ressourcenorientiertes Arbeiten - Entdecken und Weiterentwickeln von handwerklichen Fertigkeiten - Schulische Bildung (Aufarbeitung von Lernrückständen, Verbesserung des Lernverhaltens) in anderem Setting - PC-Kompetenzen - Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (Beziehungsarbeit, Beratungsgespräche, Unterstützung in Krisen) - Unterstützung bei Außenkontakten (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Ämter und Beratungsstellen) - Elternarbeit - Soziales Kompetenztraining - Partizipation und Mitverantwortung der Teilnehmenden - Bewerbungstraining - Unterstützung bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche - Freizeitpädagogische Angebote (vor allem in den Ferien) Rückblick Seit Beginn des Projektes im Dezember 2011 haben bisher 37 junge Menschen (25 männliche und 12 weibliche) aus dem Kreisgebiet (ohne Stadt Siegen) in der Jugendwerkstatt mitgearbeitet. 20 Teilnehmende waren bzw. sind noch vollzeitschulpflichtig. Viele von ihnen sind entweder direkt auf Anraten und Vermittlung des Regionalen Sozialdienstes (RSD) aufgenommen worden oder waren dem RSD bekannt. Die Verweildauer in der Jugendwerkstatt beträgt in der Regel ein Jahr. 26 Teilnehmende haben die Jugendwerkstatt abgeschlossen. Im Anschluss sind diese Jugendlichen in eine Einstiegsqualifizierung, in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, in die Abendschule oder in das Berufsgrundschuljahr gewechselt. Ein Teilnehmer hat eine 58 ungelernte Arbeit aufgenommen und vier Teilnehmer sind zur Erlangung des Hauptschulabschlusses und weiterer persönlicher Stabilisierung in der Jugendwerkstatt verblieben. Insgesamt 11 junge Menschen haben die Teilnahme abgebrochen. Gründe für eine vorzeitige Beendigung waren vor allem hohe Fehlzeiten, mangelnde Motivation, massive Regelverstöße, Umzug, aber auch die Aufnahme einer Therapie oder die Unterbringung in einer Wohngruppe außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein. Nach Auslaufen des Bundesprogrammes „Jugend Stärken“ mit den Programmteilen „Kompetenzagentur“ und „2. Chance – Schulverweigerung“ im Sommer 2014 wurde ein neues, ESF kofinanziertes Programm (aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds) aufgelegt, das den Titel „Jugend Stärken im Quartier (JUSTiQ)“ trägt. Der Kreis hat sich im Sommer 2014 für das Interessenbekundungsverfahren beworben und nach erfolgreicher Antragsstellung die Bewilligung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 erhalten. Im Fokus stehen folgende Zielgruppen: 1. Junge Menschen, die die Schule abgebrochen haben oder die nach der Schule keine konkrete Anschlussperspektive entwickelt haben und von bestehenden Angeboten nicht erreicht werden. 2. Junge Menschen mit multiplen Problemlagen, die sich im bestehenden Hilfesystem nicht zurechtfinden und von vorhandenen Angeboten (auch Infrastruktur bedingt in Wittgenstein) nicht erreicht werden. 3. Schulverweigernde junge Menschen, die abschluss- und anschlussgefährdet sind, der Schule fern bleiben, Fehlzeiten anhäufen oder sich am Unterricht nicht beteiligen. 4. Junge Menschen, die große Schwierigkeiten in der Ausbildung oder einer Maßnahme haben und dadurch wahrscheinlich zum Abbruch führen werden oder aber bereits zur Beendigung geführt haben. Im Rahmen des Antragsverfahrens mussten räumliche Schwerpunkte gesetzt werden. Als sogenannte Quartiere wurden die Stadt Kreuztal benannt sowie die Gemeinde Neunkirchen und die drei Kommunen in Wittgenstein. Grundsätzlich gilt aber, dass die Projekte im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein arbeiten und somit überall in der Region entsprechende Bedarfe abdecken. Inhaltliche Neuerungen ergeben sich durch die Entstehung zweier neuer Arbeitsfelder: 1. die niederschwellige Beratung und 2. die Strukturierung einer umfassenden Netzwerkarbeit Beide Arbeitsfelder werden in Zukunft unter dem Dach einer Beratungs- und Clearingstelle umgesetzt (siehe hierzu ausführlicher untenstehender Abschnitt). 59 Kooperationspartner des Kreises Siegen-Wittgenstein und somit auch verantwortlich für die Umsetzung des Programms JUSTiQ ist das Kath. Jugendwerk Förderband e.V.. Während der Projektphase werden der Fachservice Jugend und Familie und das Kath. Jugendwerk Förderband Siegen in regelmäßigen Abständen das Projekt reflektieren und auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen weiterentwickeln. Sollte am Ende des Projektzeitraums keine Förderung durch Dritte (z.B. Fortführung des ESF-Projektes, eine erneute andere Fördermöglichkeit durch den ESF oder andere Drittmittel) erschlossen werden können, muss ein (Finanz-) Konzept zur Fortführung der bestehenden Angebote entwickelt werden, um das Weiterbestehen der Maßnahmen zu sichern. Beratungs- und Clearingstelle Die neue Beratungs- und Clearingstelle ist eine niederschwellige Anlaufstelle für Jugendliche, ihre Bezugspersonen und Fachkräfte aus dem Bereich der Jugendsozialarbeit. Sie soll über die bestehenden Angebote im Bereich Jugendsozialarbeit informieren und erste Beratungs- und Vermittlungsschritte mit den jungen Menschen unternehmen. Die Konzeptidee wurde aus den Erfahrungen aus den Projekten „Kompetenzagentur“, „2. Chance“ und „JUST!“ entwickelt. Sie wird in den nächsten Jahren vom Kath. Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V. umgesetzt. Die Beratungs- und Clearingstelle wurde zum 1. September 2015 eingerichtet. Zunächst werden die bestehenden regionalen Hilfsangebote erfasst, um sie dann im Folgenden für die jungen Menschen zugänglich zu machen. Für Letzteres wird die Beratungsstelle verschiedene Wege nutzen, sie wird stark aufsuchend arbeiten und u.a. auch Online präsent sein. Die Arbeit der Beratungs- und Clearingstelle wird von der Intensität und Dauer nicht mit einem langfristigen Case-Managementprozess vergleichbar sein. Die Beratung ist in der Regel kürzer, soll Prozesse ankurbeln, temporär aktive Unterstützung geben (z.B. beim Erstellen von Bewerbungen) oder in weitere Hilfen vermitteln. Zur Zielgruppe gehören damit junge Menschen, die von den bestehenden Angeboten nicht erreicht werden und/oder eine Starthilfe benötigen. Die Räumlichkeiten befinden sich in der Friedrichstraße 15 in Siegen. Von diesem Standort aus wird auch mobile Arbeit geleistet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen zur intensiveren Zusammenarbeit und Vernetzung der SGB II, III und VIII-Träger (Stichwort: Jugendberufsagenturen) kann die Beratungs- und Clearingstelle die Zusammenarbeit durch wertvolle Informationen zu den regionalen Förderangeboten unterstützen und so zu ihrer Ausgestaltung beitragen. 60 8. 3 Finanzen Die Kostensituation für die Jugendsozialarbeit stellt sich wie folgt dar: Finanzsituation Jugendsozialarbeit Gesamtausgaben 383.100 Euro Förderung durch: - Europäischer Sozialfonds (ESF) 75.000 Euro - Kreis Siegen-Wittgenstein 164.100 Euro - Jobcenter 24.000 Euro - Land NRW 77.500 Euro - Private Mittel/ Eigenmittel 42.500 Euro Aus der vorherigen Aufstellung geht hervor, wie hoch das Fördervolumen durch das Engagement verschiedenster Förderstellen (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Stiftungen) für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein ist. Es wird zudem deutlich, dass neben den Kreismitteln noch Drittmittel in recht großem Umfang zur Verfügung stehen. Ein Großteil der Projektfördermittel ist zeitlich befristet (meist für drei Jahre). Sofern diese Drittmittel wegfallen, ergibt sich die Notwendigkeit andere Fördermöglichkeiten zu erschließen, da ansonsten die Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Jugendsozialarbeit gefährdet wären und ggf. in der derzeitigen Form und dem derzeitigen Umfang nicht durchgeführt werden könnten. In diesem Fall müsste der Kreis Siegen-Wittgenstein als örtlicher Träger der Jugendhilfe diese Lücke schließen. 8. 4 Ziele und Perspektiven für die Jugendsozialarbeit Einige der nachfolgenden Ziele und Perspektiven sind bereits in die konzeptionellen Überlegungen von „Jugend Stärken im Quartier“ (siehe Punkt 8.2) eingeflossen und bedürfen daher in den nächsten Jahren der praktischen Umsetzung, Reflexion und Weiterentwicklung. 61 Jugendsozialarbeit muss sich offensiv in die inklusive und sich in den Grundzügen sehr stark verändernde Schullandschaft mit ihren Kompetenzen einbringen. Das sich bereits schon und in den nächsten Jahren sicher noch weiter verändernde Schulsystem40 bewirkt Änderungen bzw. neue Schwerpunktsetzungen in der Jugendsozialarbeit. Die zunehmend sich entwickelnde inklusive Schullandschaft und das neue Übergangssystem der NRW-Landesregierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) werden dazu führen, dass die in der Vergangenheit bestehenden Bedarfe nicht automatisch im „neuen“ Schulsystem gelöst werden. Vielmehr werden die Veränderungen dazu führen (müssen), die bisherigen Erfahrungen und Arbeitsweisen der Jugendsozialarbeit zu integrieren. Zudem werden die sich vollziehenden Schulschließungen, die dazugehörigen Umstrukturierungen der bestehenden Schullandschaft (z.B. Entstehung weiterer Sekundar- und Gesamtschulen) und die laufenden Inklusionsprozesse Auswirkungen auf die Schüler und ihren schulischen Werdegang haben. Durch die veränderte Situation wird es zu neuen Herausforderungen kommen. So besteht beispielsweise das Risiko, dass Förderschüler nicht an der „neuen“ bzw. inklusiven Schule ankommen, tatsächlich z.B. durch weite Fahrtwege und früheres Aufstehen oder aber emotional, gedanklich und so ihr Lernen nicht wie gewohnt fortsetzen können. Diese Schüler benötigen intensive Unterstützung im Prozess des sich Einfindens im Hinblick auf Anbindung, Orientierung und Sicherheit. Hier ist Jugendsozialarbeit stark gefordert, neue Kooperationspartner und -formen in und außerhalb von Schule zu erschließen und bestehende Strukturen unter den aktuellen Herausforderungen weiterzuentwickeln. Jugendsozialarbeit ist wichtiger Bestandteil regionaler Bildungspolitik / in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Trägern und Angeboten. Dieses Ziel bzw. diese Perspektive ist bereits im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 beschriebenen worden41. Bedingt durch das sich veränderte Schulsystem (siehe vorheriger Abschnitt) ist ein noch offensiveres Einbringen der Jugendsozialarbeit in die regionale Bildungspolitik erforderlich. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Angeboten anzustreben, insbesondere die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus den Bereichen SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinderund Jugendhilfe). Zum einen um Doppelstrukturen zu vermeiden und zum anderen, um möglichst frühzeitig eine gute Versorgung sozial benachteiligter oder von Benachteiligung gefährdeter Jugendlicher zu garantieren. Bei der Vernetzung der Angebote ist es auch wichtig, sogenannte Versorgungsketten von einer Fachinstitution in die andere aufzubauen. So sollte beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) und der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie an der Siegener DRK-Kinderklinik weiter ausgebaut werden. Für die Arbeit mit schulmüden jungen Menschen ist diese Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung, da schulverweigerndes Verhalten oft und zunehmend auch auf psychische Instabilitäten zurückzuführen ist bzw. von psychischen Nöten begleitet werden. Gleichzeitig entsteht durch die Zusammenarbeit auch die Möglichkeit, andere Zugänge für die Maßnahmen 40 Bedingt durch Inklusion und rückgängige Schülerzahlen sind bereits einige Förder- und Hauptschulen im Kreis Siegen-Wittgenstein geschlossen oder aber zu Verbünden zusammengelegt worden. 41 vgl. ebenda, S. 65 62 und Projekte der Jugendsozialarbeit zu erschließen und somit eine nahtlos fortsetzende Betreuung der verschiedenen Fachinstitutionen zu garantieren. Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten von Jugendsozialarbeit durch mobile / aufsuchende Arbeit. Die mobile Ausrichtung der Jugendsozialarbeit eröffnet die Möglichkeit, Jugendliche zu erreichen, die durch andere Maßnahmen der Berufsorientierung und -vorbereitung noch nicht oder nicht mehr erreicht werden (siehe Ausführungen zu JUST!, Seite 53f in diesem Bericht). Gerade im ländlichen Raum ist mobile bzw. aufsuchende Arbeit von großer Bedeutung, beispielsweise weil das öffentliche Personennahverkehrsnetz häufig nicht ausreichend ausgebaut ist und die Wege zu Unterstützungsangeboten dadurch häufig lang sind. Jugendsozialarbeit, die einen aufsuchenden Ansatz verfolgt, ist nicht zu verstehen als eine Alternative zu den Angeboten offener Kinder- und Jugendarbeit. Vielmehr ist sie eine Ergänzung und gleichermaßen ein Angebot, welches auch dort stattfinden kann, wo die örtlich gebundene konventionelle Jugendarbeit an ihre Grenzen stößt. Hierbei ist ein sehr sozialräumlich orientierter Arbeitsansatz die Grundlage, bei dem vorhandene Kompetenzen unterschiedlicher Institutionen optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse der jungen Menschen vor Ort zugeschnitten werden (sozialräumliche Angebotsplanung). Entwicklung von tagesstrukturierenden Angeboten Für erwachsene junge Menschen, die sich schon länger in keinem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis befinden oder eine Ausbildung bzw. Arbeit abgebrochen haben, sind tagesstrukturierende Angebote erforderlich. Diese Jugendlichen werden aktuell zu spät erfasst und es gibt keine konkrete Anlaufstelle und keine direkte bzw. formalisierte Zuständigkeit für sie. In der Regel beginnen mögliche Alternativangebote häufig erst zeitversetzt. Durch tagesstrukturierende Angebote könnten diese jungen Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme vorbereitet werden. Um nicht in Mut- und Perspektivlosigkeit zu verfallen, sollen die jungen Menschen dort zeitnah aufgefangen werden. Dort könnten die Jugendlichen neue Ziele entwickeln und konkrete Schritte auf dem Weg (zurück) in das Berufsleben erarbeiten. Arbeit mit Flüchtlingen Wie die Jugendhilfe insgesamt steht insbesondere die Jugendsozialarbeit vor der Herausforderung, integrative Projekte zu initiieren und durchzuführen. Gerade die Erfahrungen der aufsuchende Arbeit bzw. von JUST! stellen eine wichtige Grundlage dar, passgenaue Angebote für junge Flüchtlinge und ihre spezifischen Bedarfe zu entwickeln. 9. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 9. 1 Allgemeines Die Zielsetzungen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind in § 14 SGB VIII wie folgt beschrieben: Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich selbst zu schützen, sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Zudem sollen 63 Erziehungsberechtigte befähigt werden, ihre Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Die dabei in Betracht kommenden Gefährdungspotenziale lassen sich kaum abschließend aufzählen. Das Spektrum reicht von legalem und illegalem Drogenkonsum über Gewaltbereitschaft, Gefährdung durch Medien bis hin zu einem umfassenden Verbraucherschutz. Demnach hat der Kinder- und Jugendschutz Folgendes zu leisten: Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, entgegenzuwirken und positive Bedingungen für die Erziehung zu schaffen. Primärprävention, d.h. die Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes setzen nicht erst bei akuten Gefährdungspotenzialen an, sondern weit davor im präventiven Bereich. Kinder und Jugendliche müssen altersgerecht, lebensweltorientiert und zudem geschlechtsorientiert befähigt werden, Gefährdungspotenziale zu erkennen und sie erfolgreich zu bewältigen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz stellt heraus, dass Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz trotz seiner Eigenständigkeit ein übergreifendes Aufgabenfeld darstellt und deshalb ein integraler Bestandteil von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung ist. Zudem ist dem geschlechtsspezifischen Aspekt nach § 9 SGB VIII bei entsprechenden Maßnahmen ein besonderer Stellenwert beizumessen. Unterschiedliche Formen der Ansprache und Herangehensweise ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Sozialisationsbedingungen von Jungen und Mädchen. Der Kinder- und Jugendschutz bedient folgende drei Ebenen: 1. Die erzieherische Ebene: Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, Eltern und Multiplikatoren, wie Lehrer, Jugendgruppenleiter, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in Jugendfreizeiteinrichtungen, etc. 2. Die gesetzliche bzw. kontrollierende, eingreifende Ebene: z.B. Durchführung von Jugendschutzkontrollen 3. Die strukturelle Ebene: Interessenvertretung von jungen Menschen und Anwaltsfunktion gegenüber Dritten, z.B. politisch Verantwortlichen, Veranstaltern und Gewerbetreibenden, um mögliche Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beheben. „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ (vgl. § 14 KJFöG) Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz macht sich dabei zur Aufgabe, besonderes junge Menschen und Erziehungsberechtigte zu unterstützen. Aktivitäten im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wenden sich darüber hinaus auch unmittelbar 64 an andere Zielgruppen, z.B. an Lehrer, Leiter und Mitarbeiter in erzieherischen Einrichtungen, Gewerbetreibende und Jugendgruppenleiter. Die Elternarbeit gehört zum integrativen Bestandteil von Jugendschutzarbeit, weil es im Wesentlichen von deren Fähigkeiten abhängt, ob jungen Menschen in- und außerhalb der Familie jene Freiräume eingeräumt und Grenzen gesetzt werden, die den Erwerb von Mündigkeit, Kritikfähigkeit und Schutz vor Gefahren ermöglichen. Im Mittelpunkt steht, Kinder und Jugendliche stark zu machen, weil die vielfältigen Gefahrenquellen für die Entwicklung junger Menschen in der Gesellschaft nicht ausgeschaltet werden können. Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder der Jugendhilfe und beinhaltet folgende Aufgaben: Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die verschiedenen Gefahren im Alltag (z.B. Medien, soziale Netzwerke, Alkohol- und Drogenkonsum) Information und Beratung von Eltern, Multiplikatoren (z.B. Jugendgruppenleitungen) und pädagogischen Fachkräften (z.B. Lehrkräfte) zum Jugendschutz allgemein, Jugendmedienschutz, der Suchtprävention und weiterer jugendrelevanter Themen Fachliche Begleitung freier und öffentlicher Träger bei Konzeptentwicklungen zum Kinder- und Jugendschutz Fachliche Unterstützung von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bei der Durchführung präventiver Maßnahmen Bearbeitung von Hinweisen zur Kinder- und Jugendgefährdung Stellungnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen) Aufgreifen aktueller Themen und Präventionsangebote Beteiligung an Jugendschutzkontrollen durch Polizei und Ordnungsämter 9. 2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Kreis Siegen-Wittgenstein Seit Januar 2011 ist der Kinder- und Jugendschutz im Fachservice Jugend und Familie mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt. Die nachfolgenden Schwerpunkte wurden in den Jahren 2011 bis 2014 mit unterschiedlichen zeitlichen Intensitäten (Seminare, Projekttage, Abendveranstaltungen) durchgeführt, örtlich teilweise in Jugendbildungseinrichtungen mit Übernachtung, zum größten Teil aber in Schulen, Jugendzentren oder sonstigen Tagungsräumlichkeiten. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgte durch Mittel des Fachservice Jugend und Familie; Kooperationsveranstaltungen wurden zu gleichen Anteilen finanziert. Der Kinder- und Jugendschutz hatte in den zurückliegenden Jahren folgende Schwerpunkte: o Seminare mit Schulklassen: Überwiegend Schüler der weiterführenden Schulen und aller Schulformen Themen: Sensibilisierung für Gewalt und Mobbing, Alkoholkonsum und soziale Netzwerke, 65 o Vereinzelte Gewaltpräventionsmaßnahmen in Grundschulen der Klasse 4 o Multiplikatorenarbeit mit angehenden Freizeitsporttrainern, Erzieherinnen im Anerkennungsjahr und Elternabende Thema: Deeskalationstraining und neue Medien o Seminare für Einrichtungen der OKJA Anti-Aggressionsseminare für Multiplikatoren, Seminare zum Thema Kinder- und Jugendschutz, Neue Medien (in Zusammenhang mit Sucht, Extremismus und Gewalt), Deeskalationstraining für leitende und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit o Kooperation und Konzeptentwicklung mit der Suchtpräventionsstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein im Rahmen des Projekts „HaLT“ im reaktiven Bereich o Kooperation und Konzeptentwicklung mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ findet im halbjährlichen Abstand seit 2013 nach besonderer Zuweisung durch das Amtsgericht/Jugendschöffengericht statt. o Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention (Impuls e.V.) o Regelmäßig stattfindende Kooperationen mit der Erziehungsberatungsstelle und anteilig dem Regionalen Sozialdienst mit dem Themenschwerpunkt Gewaltprävention / Selbstbehauptungstraining o Kooperation mit dem Regionalen Sozialdienst im Hinblick auf Hinweise bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz o Fachtagungen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Siegen und der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Selbstverständnis und Methodik der Seminare, Workshops und Vorträge: Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen durch die Angebote in die Lage versetzt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdeten Einflüssen zu schützen (§ 14 SGB VIII). In diesem Sinne finden die Maßnahmen nicht in Form von Verbotsregelungen statt, sondern sind in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet. Unter der Devise „Erfahren, erleben anstelle von ausschließlicher Wissensvermittlung“ sollen Verhaltensänderungen oder die Entwicklung von Empathie gefördert werden. So können Jugendliche beispielsweise durch das Tragen einer so genannten „Rauschbrille“ Erfahrungen und Eindrücke über die unmittelbaren Folgen von Alkoholkonsum sammeln. Über das Thema Gewalt ausschließlich zu reden, wäre viel zu verkürzt, da durch die Methode „Zuerst fühlen, spüren und anschließend gedanklich reflektieren.“ oftmals erst eine Art von Mitgefühl gegenüber den Opfern entwickelt werden kann. Kommentare wie „Ich hätte nie gedacht, dass man einen Menschen so schrecklich verletzen kann“, äußern die Jugendlichen nach diesen Erfahrungen häufig. 66 Gewalt / gewalttätiges Verhalten: Zielgruppen: Grundschulen Weiterführende Schulen Multiplikatoren (z.B. Freizeitsporttrainer, Vereinsvorstände, ehrenamtlich Tätige, sozialpädagogische Fachkräfte) Jugendliche und Heranwachsende befinden sich in einer Phase der Suche nach ihrem Selbstbild, einer Lebensperspektive und ihrem Platz in der Gesellschaft. Diese Phase ist daher häufig von Irritationen bis hin zu Gewaltausübungen geprägt. Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, die sozialen und persönlichen Kompetenzen von Jugendlichen zu stärken, beispielsweise Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit, Disziplin, Willenskraft und Zivilcourage. Seminare mit Schulklassen und Seminare im Bereich der Multiplikatorenarbeit Der Boxworkshop „Box dich durch“ wird an Schulen, in der Jugendpflege und in offenen Einrichtungen angeboten. Der Workshop findet in den Räumlichkeiten der Judovereinigung Siegerland e.V. statt. Bei den Trainingseinheiten werden kontrolliert Stresssituationen hergestellt (z.B. ein Sparringskampf), in denen aggressive Verhaltensmuster auftreten. Durch das Eintrainieren von nicht-aggressiven, alternativen Verhaltensweisen bekommen die Teilnehmer des Workshops einen Eindruck darüber, wie sie sich besser in Konfliktsituation verhalten können, um zukünftig innere und äußere Gewalt vermeiden zu können. Boxen wird als zentrales Medium genutzt, weil es sich in zentralen Punkten von Gewalt unterscheidet. Die Unterschiede zwischen einem fairen Kampf und exzessiver, unkontrollierter Gewalt werden herausgearbeitet. Deeskalationstraining für Multiplikatoren: Das Deeskalationstraining beruht auf drei Komponenten: Im Fortbildungsseminar wird die Bedeutung und der Nutzen der nonverbalen Kommunikation herausgearbeitet. Des Weiteren werden verschiedene „Gewalttypen“ thematisiert und erklärt. Abschließend werden mit den Teilnehmern individuelle Deeskalationsstrategien anhand von Rollenspielen trainiert. Legale und illegale Drogen (Suchtprophylaxe) Zielgruppen: Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe Auszubildende im Einzelhandel Weiterführende Schulen HaLT-Projekt „HaLT ist ein Alkoholpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen Bausteinen besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im ‚reaktiven Projektbaustein‘ werden Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum oder nach Alkoholvergiftung und ihre Eltern mit dem sogenannten „Brückengespräch“ meist noch im Krankenhaus angesprochen. Ergänzend zu diesem Ansatz im Bereich der indizierten Prävention steht 67 eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe für diesen „proaktiven Projektbaustein“ sind Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der Bevölkerung. Das bedeutet, während der reaktive Baustein die Zielgruppe der riskant Alkohol konsumierenden Jugendlichen anspricht, wendet sich der proaktive Baustein vorwiegend an Erwachsene.“42 Der Fachservice Jugend und Familie bietet in diesem Rahmen ein Seminar an, das für Gastronomen und Einzelhandelskaufleute jährlich stattfindet. Zum einen vermittelt es Fachinformationen zu gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und zum andern vermittelt es den Umgang mit konfliktbereiten, jugendlichen Kunden. Zielsetzung des Seminars ist die Sensibilisierung zum Thema Alkoholabgabe und die Erlangung von deeskalierenden Verhaltensstrategien bei Konflikten mit Jugendlichen. „Sucht - Mit den Belastungen im Alltag umgehen lernen“ Ein zweitägiges Seminar wurde mit den Berufsschülern des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung zum Thema „Sucht - Mit den Belastungen im Alltag umgehen lernen“ angeboten. In dem zweitägigen Seminar werden Jugendliche und junge Erwachsene des Berufskollegs über die Suchtgefahren informiert und für diese sensibilisiert. Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“: Zielgruppe: Klienten der Jugendgerichtshilfe Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ findet in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein statt. Zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme am „SOG“ ist eine gerichtliche Zuweisung. Die Maßnahme erstreckt sich über 6 Wochen und findet einmal in der Woche statt. Inhaltlich ist diese Maßnahme an den o.g. Boxworkshop „Box dich durch“ angelehnt. Hierbei werden die in dem Workshop behandelten Themen und Inhalte in ihrer Tiefe und Intensität in ausgeweiteter und detaillierter Form erarbeitet. Kooperation mit der Kreis Polizeibehörde Siegen-Wittgenstein Der Runderlass des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 5. September 2014 gibt eine enge Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den Polizeibehörden, Ordnungsämtern und Schulen vor. Wie oben bereits aufgeführt trägt die Zusammenarbeit mit der Polizei dazu bei, Seminare zu Jugendschutz relevanten Themen umfassend - z.B. auch unter strafrechtlicher Perspektive - zu bearbeiten. Im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention fanden in Kooperation mit dem Verein Impuls e.V. vier Veranstaltungen/Seminare mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten (z.B. Gewalt und Mobbing) statt. 42 vgl. www.halt-projekt.de 68 Neue Medien Zielgruppen: weiterführende Schulen Eltern sozialpädagogische Fachkräfte Ziel der Medienpädagogik ist es, Kinder und Jugendliche zum kritischen Mediengebrauch anzuleiten sowie vor allem Erziehungsberechtigten und Multiplikatoren die Begegnung mit den neuen, sich ständig wandelnden Medien zu ermöglichen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und Ausbreitung ist das Thema „Neue Medien“ mit anderen im Jugendschutz relevanten Themen eng verbunden. So haben beispielsweise immer öfter gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen ihren Ursprung in verbalen Auseinandersetzungen in sozialen Netzwerken. Vor allem die technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise Bildverarbeitungsprogramme im Netz und die immense Verbreitungsmöglichkeiten bis in den öffentlichen Raum hinein, tragen zur Verschärfung der Auseinandersetzungen entscheidend bei. Was zu früheren Zeiten „nur“ durch den Schulhof verbreitet wurde, kann inzwischen weltweit, schnell und öffentlich verbreitet werden. Auch der Zugang etwa zu Porno- und/oder Gewaltfilmen durch die neuen Medien, ist um ein Wesentliches leichter geworden. Somit spielen die Regelungen der Altersfreigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) im Netz keine Rolle bzw. kann ein Jugendlicher diese mit einem Klick überwinden. Die o.g. Entwicklungen stellen eine große Herausforderung für den Kinder- und Jugendschutz dar, weil die kritische Auseinandersetzung mit den neuen Medien in allen im Jugendschutz relevanten Themen eine wichtige Rolle spielt. Seminar „Eltern sein in Zeiten von Facebook und Co“: Das vierstündige Seminar zum o.g. Thema hat zum Ziel, Eltern über die vielfältigen Gefahren in sozialen Netzwerken zu informieren und sie für einen reflektierten Umgang damit zu stärken. Smiley - Verein zur Förderung der Medienkompetenz e.V.: Eine medienpädagogische Fortbildung, welche einmal im Jahr stattfindet. Die Fortbildung wird für Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungsstellen, Jugendpflegen und Einrichtungen der OKJA in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein angeboten. Im Durchschnitt nehmen ca. 20 pädagogische Fachkräfte an dieser Veranstaltung teil. Einmal im Jahr stattfindende Fachtagungsveranstaltung „Kinder- und Jugendschutz“ Kooperation mit der Stadt Siegen und der Polizei SiegenWittgenstein 2012 „Digitale Welten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen: Handy- und Internetnutzung“ 2013 „Gelassen streiten - Umgang mit Jugendlichen in Konfliktsituationen“ 69 2014 „Was brauchen Kinder, damit sie Gewalt nicht brauchen?“ Bedingungen der Entstehung von Gewalt unter Berücksichtigung neuer neurobiologischer Ansätze Die Themenauswahl orientiert sich immer an den Themen, mit denen sich das Fachpersonal (Stadt- und Gemeindejugendpflegen, Lehrer, Beratungsstellen, Schulsozialarbeiter, Regionaler/Allgemeiner Sozialdienst, Offene Kinder- und Jugendarbeit, etc.) in der alltäglichen Arbeit aktuell auseinandersetzt. Die Fachtagung dient als Plattform, sich über Diskussionen und Vorträge weiteres Wissen und somit weitere Handlungskompetenz anzueignen. Unabhängig davon, wurde auf die Nachhaltigkeit und auf die weitere Bearbeitung der diversen Thematiken wert gelegt. Fortbildungen, Seminare und Workshops für Multiplikatoren sind durch die Fachtagungen entstanden. Die Fachtagungen wurden durchschnittlich von etwa 180 Personen besucht. Beraten und Informieren von Eltern und Multiplikatoren Beratungen bzw. Auskünfte zum Kinder- und Jugendschutz erfolgen überwiegend telefonisch und per E-Mail. Fragen beziehen sich in aller Regel auf: - Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche Nikotinkonsum von Kindern und Jugendlichen Besuch von Gaststätten, Discotheken, Festveranstaltungen Aggressions- und Gewaltsituationen Konzerten und öffentlichen Ebenfalls wurden häufig Rückfragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz gestellt. In diesen Fällen wurde zuständigkeitshalber an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz verwiesen. 9. 3 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Auch im Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes legt der Kreis SiegenWittgenstein den Schwerpunkt auf die Prävention. So finden z.B. bei Großveranstaltungen unter Hinzuziehung der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des Kreises mehrfach Vorgespräche statt. Hierbei handelt es sich z.B. um Sicherheitsfragen für Jugendliche, Kennzeichnungen bei Alkoholabgaben und um einen rundum jugendgerechten Aufenthalt bei Veranstaltungen. In diesem Bereich hat der Kreis eine eingeschränkte Steuerungsfunktion. Ebenso spielt in der Zusammenarbeit mit den Partnern die Prävention eine wichtige Rolle. So veranstalten die Stadt, der Kreis und die Kreispolizeibehörde seit 2012 in Kooperation mit dem Ehrenamtsservice ein Seminar zum Thema „Umgang mit schwierigen Gästen“. Darin werden ehrenamtlich Tätige zum einen im Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes geschult und zum anderen werden Handlungsoptionen und Verhaltensstrategien vermittelt, die in Konfliktsituationen deeskalierend wirken und somit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei Festivitäten beitragen sollen. Auf Anfrage stellt die Fachkraft des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Festveranstaltern und allen Interessierten in öffentlichen Einrichtungen 70 Informationsmaterialien (Jugendschutzbroschüren, Alkoholarmbänder43 für Jugendliche) kostenfrei zur Verfügung. 9.4 Gesetzestabellen, Struktureller Kinder- und Jugendschutz Neben dem gesetzlichen und dem erzieherischen Ansatz im Kinder- und Jugendschutz nimmt der strukturelle Aspekt zunehmend stärkeren Raum ein. Struktureller Kinder- und Jugendschutz mischt sich in gesellschaftspolitische Fragestellungen ein, die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stehen und Gefahren auslösen können (Verhältnisprävention). Beispiele dafür sind Verkehrs- und Wohnstrukturen oder Umweltbelastungen. Der Kinder- und Jugendschutz versteht sich hier als Anwalt für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Im § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII ist zutreffend formuliert, dass positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien ebenso geschaffen und erhalten werden sollen wie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt. Dies kann jedoch nur durch ein kooperatives und vernetztes Handeln unterschiedlicher Träger (freie und kommunale Träger, ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige, ...) gelingen. 9. 5 Bestandsaufnahme: Befragungen von Jugendgruppen und Schulklassen Um die Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes an den Wünschen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen auszurichten, wurden mit insgesamt 10 Gruppen Interviews geführt. Die Teilnehmer der Befragung rekrutierten sich aus den Klassen 7 bis 10 von weiterführenden Schulen, Schülern der Berufskollegs, Einrichtungen der OKJA sowie angehenden Fachkräften der sozialen Arbeit. Die Gesamtteilnehmerzahl beläuft sich auf 180 Personen. Die 10 geführten Interviews bilden zwar keine repräsentative Stichprobe für alle junge Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreises, gleichwohl liefern sie jedoch individuelle Erkenntnisse, von denen anzunehmen ist, dass diese auch bei einer Vollerhebung in ähnlicher Weise geäußert würden. Durch die Befragung wurde ermittelt, ob die Jugendlichen etwas mit dem Begriff „Kinderund Jugendschutz“ verbinden können. Alle befragten Gruppen hatten bereits vor dem Interview durch ein spezielles Angebot des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Kontakt mit der Fachkraft des Fachservice Jugend und Familie. Sie wurden zudem befragt, welche Gefährdungen sie für Kinder und Jugendliche im Alltag sehen und was Erwachsene und sie selbst dafür tun können, damit es nicht zu Gefährdungen kommt. Sie wurden zudem aufgefordert, einzuschätzen, ob die derzeitigen Angebote ausreichend sind und mit welchem Thema sie sich in welcher Form einmal gerne intensiver beschäftigen würden. Grundsätzlich bestehen unklare Vorstellungen davon, was Kinder- und Jugendschutz bedeutet. Ein Teil der Befragten versteht unter Kinder- und Jugendschutz den Schutz vor häuslicher Gewalt, vor Missbrauch oder Vernachlässigung. Der Kinder- und Jugendschutz wird beispielsweise auch als kontrollierende Instanz bei Nichteinhaltung von Alkoholabgaben und Aufenthaltsregelungen in der Öffentlichkeit verstanden. Der präventive Ansatz des Kinder- und Jugendschutzes wird nur vereinzelt erwähnt. Zumeist wird dieser den polizeilichen Aufgaben zugeordnet. Das Thema „Sexualaufklärung“ wird fast ausschließlich mit Schule oder mit Vereinsarbeit in Verbindung gebracht. 43 Armbänder kennzeichnen das Alter der Jugendlichen und somit ist klar, an wen Alkohol ausgegeben werden darf. 71 Den Befragten war nicht bewusst, dass der Kinder- und Jugendschutz ausschließlich den öffentlichen Raum als Handlungsfeld abdeckt. Danach gefragt, welchen Gefahren die Teilnehmer und ihre Freunde in ihrem Alltag ausgesetzt sind, werden nachfolgende Themen mehrheitlich genannt: Alle Formen der Suchtproblematik o Alkoholsucht / -missbrauch o Konsum von illegalen Drogen (v.a. Marihuana) o Sucht in Zusammenhang mit sozialen Netzwerken o Computerspielsucht Physische sowie psychische Gewalt o Gewalt unter Jugendlichen o seelische Gewalt (Mobbing und Cyber-Mobbing) o Computerspiele (vor allem durch „Ego-Shouter-Spiele“) Entstehung von Gefahren, begünstigt durch mangelndes Selbstbewusstsein und fehlendes Selbstwertgefühl (z.B.an falsche Freunde geraten) Mangel an Kompensationsmöglichkeiten o Der Mangel an Fähigkeiten angemessene Strategien zu entwickeln, um Stress zu reduzieren und um Belastungen des Alltages entgegen zu wirken. o Zu wenige Zeitfenster zur Erholung („Lasst Kinder einfach Kinder sein!“) Nutzung schädlicher Kompensationsmöglichkeiten (z.B. Drogen, Computerspiele, usw.) bei immer höherem Leistungsdruck in der Schule oder im Alltag. Die Gefahr der Verrohung durch frei pornografisches Filmmaterial im Internet. zugängliche Gewaltfilme und Rechtsextremismus als zunehmend wahrgenommenes Phänomen Vereinzelt wurden folgende Themen genannt: Spielsucht durch die gestiegene Anzahl von Spielotheken Islamismus, vor allem im Internet Fehlende attraktive Freizeitangebote vor Ort Den Teilnehmern ist die Rolle der Erwachsenen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz durchaus bewusst. Aus Aussagen der Befragten zur Frage „Was können Erwachsene tun, damit es nicht zu den vorgenannten Gefahren/Gefährdungen kommt?“ geht hervor, dass eine striktere Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen erforderlich ist, um Kindern und Jugendlichen eine weitestgehend unbeschwerte und sichere Kindheit und Jugendzeit zu ermöglichen. „Erziehen und schützen funktioniert durch Vormachen und Vorleben“, so eine angehende Erzieherin im Verlauf eines Interviews. Ein kritischerer Umgang mit alkoholischen Getränken (Werbung, Verkauf und Konsum) wird von allen gewünscht. Des Weiteren werden Kontrollen von Videoplattformen, wie youtube, gefordert. Geltende Jugendschutzbestimmungen und Regelungen werden sehr selten kritisiert, vielmehr diskutierten die Befragten darüber, warum die Erwachsenen 72 diese nicht einhalten können. Dementsprechend sei es die Pflicht der Behörden, konsequenter gegenüber bei den o.g. Verstößen vorzugehen, so die Befragten. Angebote, die von den Befragten erwünscht sind, sind beispielsweise Erfahrungsberichte von ehemaligen Drogenabhängigen, Informationsveranstaltungen / Workshops in Schulen im Bereich Alkohol, Gewalt und Mobbing / Cyber-Mobbing. Der Umgang mit steigendem Leistungsdruck und die Sucht im Allgemeinen wurden ebenfalls als wichtige Themenfelder benannt. Diese Themen sollten insbesondere auch in der außerschulischen Jugendbildungsarbeit berücksichtigt werden. Die Befragung gibt einen differenzierten Einblick in die Wünsche und Sorgen der Jugendlichen und Multiplikatoren. Der Wunsch nach mehr Wissen ist vorhanden und diesem Bedarf müsste verstärkt Rechnung getragen werden. 9. 6 Ziele und Perspektiven für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für Kinder und Jugendliche und Erproben neuer Zugänge, Aus der präventiven Sichtweise heraus ergibt sich für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz die Notwendigkeit, die vielfältigen Informationen medial (z.B. in Form von Presseberichten und Kurzbeiträgen auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein) aufzubereiten und vorzuhalten. Dabei sollte die Sichtweise nicht ausschließlich auf die Perspektive der Erwachsenen gelegt werden, sondern insbesondere auch auf die der Kinder und Jugendlichen, um sie in die Lage zu versetzen, sich selbst zu schützen. Die Nutzung von zeitgemäßen Medien, zum Beispiel in Form einer Seitenpräsenz auf Facebook oder die Nutzung von Whatsapp, sind dabei von zentraler Bedeutung und das nicht allein, um eine kinder- und jugendgemäße Form der Ansprache zu wählen, sondern auch, um von der reinen Information zur Interaktion zu gelangen. Das Erproben solcher neuen Zugänge kann aufgrund der Themenvielfalt des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der hierfür nicht zu unterschätzenden zeitlichen Ressourcen zunächst nur modellhaft und exemplarisch erfolgen. Im Vorfeld sollte recherchiert werden, inwieweit hierzu schon Erfahrungswerte anderer Jugendhilfeträger vorliegen. Umgang mit digitalen Medien und bereits auffällig gewordenen Jugendlichen als Schwerpunktthemen Digitale Medien sind im Alltag von Kindern und Jugendlichen fest verankert. „Über 90 % der 12- bis 13-Jährigen sind heute regelmäßig online, drei Viertel der jugendlichen Internetnutzer sind mit einem Smartphone unterwegs und fast ein Drittel der Dreijährigen nutzt mittlerweile Apps.“44 In der KIM-Studie 2014 wird zudem deutlich, dass im Vergleich zur Studie 2012 die Themen „Handy/Smartphone“ deutlich interessanter bewertet wurden45. Weiterhin interessant ist, dass nach den schulischen Pflichten das Fernsehen eine hohe Relevanz hat. Gleichzeitig kommt das Spielen und Freunde treffen nicht zu kurz. „Gut neun von zehn Kindern treffen sich mindestens einmal pro Woche mit Freunden, ein ebenso großer Anteil spielt regelmäßig nach der Schule drinnen (91 %) oder draußen (90 %46). Das Interesse und die Nutzung von Medien steigt mit dem Alter. Das Handy ist bei 87 % der befragten Jugendlichen der ständige Begleiter im Alltag (87 %), dicht gefolgt vom Internet (81 %“.47 Vor dem Hintergrund der intensiven Mediennutzung betont die Jugend- und Familienministerkonferenz die Notwendigkeit, 44 45 vgl. hierzu Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 21./22. Mai 2015, S. 1 vgl. hierzu ausführlicher, KIM-Studie 2014, S.7 vgl. ebenda S. 10 47 vgl. JIM-Studie 2014, S. 11 46 73 dass Eltern, Fachkräfte und der Staat den Konsum begleiten, um so Kinder und Jugendliche zu einem kontrollierten und selbstreflektierten Medienumgang zu befähigen. Aus diesem Grund hat sie das Bund-Länder-Eckpunktepapier „Aufwachsen mit digitalen Medien“ beschlossen. Sie möchte mit diesem Papier einen präventiv ausgerichteten Kinder- und Jugendschutz innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend und nachhaltig fördern. Wie den vorangehenden Ausführungen zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu entnehmen ist48, stellte bereits in den vergangenen Jahren die aktive Medienarbeit ein Schwerpunktthema dar. Auch zukünftig werden digitale Medien einen hohen Stellenwert im Kinder- und Jugendschutz haben. Neben dieser primärpräventiven Ausrichtung im Bereich der digitalen Medien bildet der Umgang mit auffällig gewordenen Jugendlichen im Rahmen der sekundärpräventiven Ausrichtung ein weiteres Schwerpunktthema. In den vergangenen Jahren war dies das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ mit jungen Menschen aus dem Bereich der Jugendgerichtshilfe..49 Kinder- und Jugendschutz weiter als Querschnittsaufgabe etablieren Der Kinder- und Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe in der Jugendhilfe weiterzuentwickeln und auszubauen. Im Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendschutz wird deutlich, dass in einer stark differenzierten und von permanentem Wandel geprägten Gesellschaft Kinder- und Jugendschutz als Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe verstanden werden und an unterschiedlichen Punkten ansetzen muss. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, auf negative Einflüsse zeitnah und angemessen zu reagieren und diese abzuwehren, also Kinder und Jugendliche vor konkreten Gefährdungen zu schützen bzw. diese zu minimieren. Daneben gilt es aber auch, vielfältige Lernprozesse anzuregen, Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen. Kinder und Jugendliche brauchen Erwachsene, die sie dabei unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und Lebenskompetenz als Voraussetzung für ein sinnerfülltes Leben in dieser Gesellschaft entwickeln zu können. Dabei liegt ein Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarungen mit dem Kreisjugendring ist daher zu klären, welches Ziel und welche Maßnahme orientiert am Bedarf vor Ort im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes regelmäßig definiert bzw. durchgeführt werden soll. Regelmäßig heißt mindestens alle zwei Jahre eine Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt. Originär steht der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz auch zukünftig allen Personen und Zielgruppen als Ansprechpartner, Kooperationspartner und Berater zur Verfügung. Bei auftretenden Bedarfen sind diese auch entsprechend zu bearbeiten. 48 49 vgl. hierzu ausführlicher Punkt 9. 2 vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 6.5 74 Partizipation an Themen und Angebotsplanung Die Beteiligung von Jugendlichen an vorrangigen Themen des Erzieherischen Kinderund Jugendschutzes sowie der Maßnahmen- und Angebotsplanung ist weiterzuentwickeln. Möglichkeiten ergeben sich hierfür u.a. auch durch das Erproben neuer Zugänge für die Öffentlichkeitsarbeit. Qualitätsentwicklung nach §§ 79 und 79a SGB VIII vgl. hierzu Abschnitt 10 „Übergeordnete Arbeitsbereiche §§ 11-14 KiFöG“ Ziele und Perspektiven für die Präventionskonzepte im Rahmen der Vereinbarungen gem. § 72a SGB VIII Wie in Abschnitt 7.2 beschrieben wird im Rahmen der Umsetzung des § 72a SGB VIII mittelfristig ein Schwerpunkt darauf gesetzt, Vereine und Verbände für die Erstellung von Präventionskonzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu gewinnen. Um dies zu realisieren, ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit unterschiedlichen Handlungsschritten (z.B. Aktivierungsphase der Verbände) und Zielen und Einzelaktionen/ -veranstaltungen erforderlich. Da der Erzieherische Kinderund Jugendschutz aufgrund seiner Aufgabenstellung die größte inhaltliche Nähe hierzu hat, soll die Erstellung von Präventionskonzepten federführend durch die im Fachservice Jugend und Familie tätige Fachkraft entwickelt und koordiniert werden. Hierbei arbeitet die Fachkraft eng mit dem Kreisjugendring sowie den hauptamtlichen Fachkräften der Vereine und Verbände sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammen. 9.7 Finanzen Für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wurden im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 jährlich 12.500 Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell bzw. im Haushalt 2015 sind Mittel in Höhe von 15.835 Euro vorgesehen50 10. Übergeordnete Ziele und Perspektiven für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII 10. 1 Qualitative Weiterentwicklung Die in den vorgenannten Abschnitten benannten Ziele und Perspektiven für die einzelnen Arbeitsbereiche tragen zur qualitativen Weiterentwicklung bei. In Anbetracht der gültigen Dauer des Kinder- und Jugendförderplans ist davon auszugehen, dass sich während dieses Zeitraums neue Notwendigkeiten und Anlässe zur Qualitätsentwicklung ergeben. Aufbau eines Verfahrens für ein regelmäßiges Berichtswesen und einen kontinuierlichen Qualitätsdialog Die Zielvereinbarungen sind unter den Anforderungen der §§ 79 und 79a SGB VIII weiterzuentwickeln. Dabei sind vorhandene Qualitätskriterien hinsichtlich ihrer Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität zum Teil weiter zu präzisieren und weitere Kriterien zu benennen. Es ist zu beachten, dass die formulierten Qualitätskriterien in einem vertretbaren Maß von Aufwand und Erkenntnis stehen. 50 vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 11 75 Die Benennung der entsprechenden Qualitätskriterien ist in einem Dialog mit den jeweils im Arbeitsbereich relevanten Akteuren vorzunehmen (z.B. Leitungsebene im FS 51, Fachkräfte der operativen Ebene, Trägervertreter sowie Dritte, wenn Aufgaben durch Delegation übertragen wurden). Diese werden in entsprechenden Formen (z. B. AG 78 – OKJA und neu einzurichtenden AGen nach 78) erarbeitet und fachlich beraten. Abschließend werden diese Ergebnisse als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Zukunft durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet. Zeitplan für den Aufbau eines Berichtswesens in den einzelnen Arbeitsbereichen: Allgemeine Kinder- und Jugendförderung und Jugendverbandsarbeit Durch die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ werden bereits Teilbereiche der Arbeit evaluiert (z.B. Freizeitevaluation). Für das gesamte Handlungsfeld ist ein Gesamtsystem zu entwickeln. Einführung: im Rahmen der Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes, spätestens bis Mitte 2020 OKJA In diesem Bereich ist bereits eine gute Grundlage durch die seit 2011 stattfindenden jährlichen Zielvereinbarungen vorhanden. Einführung: bis Mitte 2017 Jugendsozialarbeit Auch hier ist eine gute Grundlage, insbesondere durch die Evaluation der Projekte „2. Chance“ und „Kompetenzagentur“ in den vergangenen Jahren geschaffen worden. Einführung: bis Mitte 2017 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz In diesem Bereich ist im Vergleich zu den beiden vorgenannten Arbeitsbereichen eine noch größere Grundlagenarbeit für das Berichtswesen zu leisten. Aus diesem Grund ist für die Einführung ein längerer Zeitraum erforderlich. Einführung: bis Ende 2017 / spätestens Mitte 2018 10. 2 Arbeit mit jungen Flüchtlingen In Anbetracht der Tatsache, dass junge Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten eine zunehmend an Bedeutung gewinnende Zielgruppe sind, ist es notwendig, dass die Jugendhilfe sich intensive Gedanken darüber macht, welchen inhaltlichen bzw. (sozial-) pädagogischen Beitrag sie in Form von regelmäßigen Angeboten und Maßnahmen sowie Projekten für die Weiterentwicklung der Flüchtlingsthematik leisten kann. Hierzu gehört insbesondere die Reflexion, ob die dafür erforderlichen Ressourcen – sowohl in räumlicher als auch in personeller, finanzieller und methodischer Hinsicht – ausreichend sind. Dabei sollte auch aufgezeigt werden, wo die Grenzen der Jugendhilfe als wichtiger Akteur51 bei der Etablierung einer Willkommens- / Integrationsstruktur sind. Aus den Ergebnissen der Beratungen können sich weitere Handlungsbedarfe ergeben. 51 Der Auftrag ergibt sich durch § 6 Abs. 2 SGB VIII. 76 10. 3 Inklusion Für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist Inklusion ein wichtiges Generationenthema jetzt und in den kommenden Jahren52. Die selbstverständliche Teilhabe in den Handlungsfeldern der §§ 11 bis 14 SGB VIII ist durch verschiedenste Angebote und Maßnahmen in Ansätzen vorhanden53. Diese gilt es fortzuschreiben. Neben der pädagogisch inhaltlichen Arbeit (z.B. inklusive Ausrichtung von Gruppenangeboten, Initiierung von Projekten, Sensibilisierung und Qualifizierung der ehren-/ hauptamtlich Tätigen) betrifft dies auch eine Bereitstellung finanzieller Mittel für entsprechende Ausstattung und Assistenz. 11. Finanzielle Mittel für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII Die Verwendung der finanziellen Mittel in den einzelnen Arbeitsbereichen wird an dieser Stelle zu einer Gesamtsicht zusammengeführt, um auf dieser Grundlage Aussagen für die Mittelverwendung in den kommenden Jahren nachvollziehbar zu treffen. 11. 1 Derzeit geplante Finanzmittel für die Jahre 2011-2015 Leistungsbereich Zur Verfügung stehende Mittel gemäß Kinder- und Jugendförderplan 20102014 (KiJuFöPl) Jahresergebnis 2011 Jahresergebnis 2012 Jahresergebnis 2013 Jahresergebnis 2014 Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 und 12 SGB VIII) 1.073.862 € 919.478 € 995.789 € 1.001.479 € 1.205.753 € Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) 100.752 € 89.810 € 100.752 € 100.752 € 174.047 € Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII) 12.500 € 13.511 € 9.603 € 10.021 € 11.162 € Leistungsbereich Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 und 12 SGB VIII) Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§14 SGB VIII) einschließlich Transferaufwendungen für Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes Gesamt Zur Verfügung stehende Mittel im Haushalt 2015 1.472.344 € 248.102 54 55 € 15.835 € 1.736.281 € 52 vgl. hierzu ausführlicher DS 143/2014 vgl. hierzu ausführlicher Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, S. 35ff 54 inklusive der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 55 inklusive der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds 53 77 Zu den Gesamtausgaben in Höhe von 1.736.281 Euro kommen noch sonstige Aufwendungen für Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bilanzielle Abschreibungen und ordentliche Aufwendungen hinzu. 11. 2 Mittelverwendungen in den kommenden Jahren Wie der obenstehenden Aufstellung zu entnehmen ist, sind die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit, den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die Jugendsozialarbeit in den vergangenen Haushaltsjahren höher geworden. Aktuell stehen ca. 43 % mehr Finanzmittel für die Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII zur Verfügung als im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 vorgesehen wurden. Die Ursachen hierfür wurden in den entsprechenden Abschnitten dieses Planes (vgl. hierzu ausführlicher Punkt 6. 3 und 8. 3) beschrieben. Im Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz hat sich die Steigerung dadurch ergeben, dass seit der Wiederbesetzung mit einer Fachkraft wieder vermehrt eigene Maßnahmen und Seminare durch den FS 51 durchgeführt wurden. Momentan reichen die finanziellen Mittel aus, um den Bedarfen ausreichend Rechnung zu tragen. Die derzeitige Finanzsituation im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht zudem noch kleine Spielräume, um neue Wege in der Angebots- und Maßnahmenplanung zu erproben sowie flexibel auf kurzfristig entstehende Bedarfe reagieren zu können. Die finanziellen Aufwendungen sollen aus diesem Grund durch den Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 auf derzeitigem Niveau abgesichert werden. Sofern im Rahmen der Jugendhilfeplanung kurz- oder mittelfristig weitere Bedarfe festgestellt werden, ist dies im Jugendhilfeausschuss zu erörtern und zu entscheiden. Die voraussichtliche Kostenplanung stellt sich demnach für die nächsten Jahre wie folgt dar: Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 und 12 SGB VIII) 2016 2017 2018 2019 2020 1.472.344 € 1.472.344 € 1.472.344 € 1.472.344 € 1.472.344 € Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) 2016 2017 2018 2019 2020 248.102 € 248.102 € 248.102 € 248.102 € 248.102 € Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) 2016 2017 2018 2019 2020 15.800 € 15.800 € 15.800 € 15.800 € 15.800 € In den Jahren 2016 bis 2020 sind bei den jährlichen Haushaltsplanberatungen eventuell Erhöhungen im Rahmen der tariflichen Personalkostensteigerungen zu berücksichtigen. 78 Die Mittelbewirtschaftung im Rahmen der Aufgaben nach den §§ 11 und 12 SGB VIII liegt in den Händen des Kreisjugendrings. Demnach kann der Kreisjugendring bei nicht abgerufenen Haushaltsmitteln innerhalb der Förderpositionen eigenständig Verschiebungen vornehmen. Ausgenommen hiervon sind die Mittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit, wenn sie die Obergrenze von 10.000 Euro übersteigen. In diesem Fall entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Der Kreisjugendring hat hierzu ein Finanzcontrollingsystem zu entwickeln und mit dem Fachservice Jugend und Familie des Kreises abzustimmen. 79 Literatur und weitere Materialien Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 14. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Berlin 2013 Calmbach, M., Thomas, P. M., Borchar, I., Flaig, B.: Wie ticken Jugendliche? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland, 2012 Düsseldorf Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK): Beschluss des Bund-LänderEckpunktepapiers „Aufwachsen mit digitalen Medien" vom 21. / 22. Mai 2015 Informationsdienst Forum Online der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung Kläden, T.: Wie ticken Jugendliche? – Einblicke in die Sinus-Studie u18, Erfurt 2012 Kreis Siegen-Wittgenstein: Siegen-Wittgenstein macht sich auf den Weg – Inklusion ist unsere Herausforderung. 1. Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2014 Kreis Siegen-Wittgenstein: Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2010 bis 2014, August 2010 Kreis Siegen-Wittgenstein: Richtlinien „Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“, Drucksache 71/2012 Kreis Siegen-Wittgenstein: Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein, Drucksache 58/2013 Kreis Siegen-Wittgenstein: Haushaltsplan 2014 für den Fachservice Jugend und Familie, Drucksache 230/2013 Kreis Siegen-Wittgenstein: Antrag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN: Haushalt 2015 – ESFMittel Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Drucksache 275/2014 1. Ergänzung Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL): Jugendhilfe aktuell 2/2015 Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Positionspapier Kinder- und Jugendarbeit, Wirkungen, Prinzipien und Rahmenbedingungen einer kommunalen Pflichtaufgabe, Münster 2014, 2. Auflage Maschke, S., Stecher, L., Coelen, T., Ecarius, J, Gusinde, F.: Appsolutely smart! Ergebnisse der Studie Jugend.Leben, Bielefeld 2013 Medienpädagogischer Forschungsverbund: KIM-Studie 2014, Kinder + Medien, Computer + Internet, Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland 80 Medienpädagogischer Forschungsverbund: JIM-Studie 2014, Jugend, Information, (Multi-) Media, Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland Pink, L. und Schmidt, H.: Der Einfluss der Ganztagsschule auf den Besuch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: Deutsche Jugend, Heft 2, Jg. 2015 Sozialgesetzbuch VIII, Stand: 11.09.2012 81 Anhang __________________________________________________________________________ KREISTAG des Kreises Siegen-Wittgenstein Dezernat / Referat / Fachservice Telefon-Nummer Dez./Ref./FSL Datum Jugend und Familie 0271 333-1340 04.05.2012 Aktenzeichen Drucksache ö / nö Dez. III / 51 71/2012 öffentlich Jugendhilfeausschuss am 31.05.2012 Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung der „Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ in der Fassung dieser Drucksache. Die Richtlinien gelten ab dem 01. Juli 2012. Ausgenommen von dieser Frist sind die Positionen „Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit“ und „Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen und Projekte“. Diese Positionen sind durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. März 2012 bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Sachdarstellung: Wie in der Drucksache 13/2012 dargestellt, legt die Arbeitsgruppe, die temporär zur Erarbeitung der neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ eingerichtet wurde, nun die vollständigen Richtlinien vor. Die vorliegenden Förderrichtlinien sind das Ergebnis umfassender Beratungen in den Sitzungen der Arbeitsgruppe (Mitglieder: JHA-Vorsitzende und stellvertretende JHA-Vorsitzende, Verwaltung, Kreisjugendring und ein Vertreter der Kommunen) sowie der Mitarbeiter/innen aus den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen der kreisangehörigen Kommunen und des Hauptausschusses des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V.. Allen Beteiligten war es ein besonderes Anliegen, keine „Kosmetik“ der bestehenden Richtlinien lediglich durch Erhöhungen der Fördersätze oder durch Hinzunahme weiterer Fördergruppen vorzunehmen. Vielmehr bestand die Anforderung, Antworten auf aktuelle Bedarfe junger Menschen zu geben. Die im Kinder- und Jugendförderplan formulierten Entwicklungspotenziale sind Grundlage neuer und überarbeiteter Förderpositionen, die eine nah an der Zielgruppe orientierte Arbeit sowie das Setzen neuer Impulse für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Arbeit ermöglichen sollen. Sie sind somit ein wichtiger Baustein zur qualitativen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in der Region. Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung von Kinderund Familienfreundlichkeit in Siegen-Wittgenstein. 2 Eine wichtige Bedeutung spielt dabei der jeweilige Sozialraum vor Ort mit seinen spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Eine sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit trägt wesentlich zum gelingenden Aufwachsen junger Menschen in ihrem Lebensumfeld bei und somit auch zur Identifikation mit der Region. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans zu überprüfen, um die bis dahin gesammelten Erfahrungen zur Inanspruchnahme der Förderpositionen fachlich zu diskutieren und ggf. sich daraus ergebende Handlungsbedarfe abzuleiten. Der Landrat Im Auftrag Helmut Kneppe Kreissozialdezernent „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ Gliederung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreises Siegen-Wittgenstein 1. Präambel 2. Fördergrundsätze und allgemeine Bestimmungen 2.1 Grundsätze der Förderung 2.1.1 Grundsatz des Dienstes an den Bürger/innen des Kreises Siegen-Wittgenstein 2.1.2 Ausbildung von Ehrenamtlichen 2.1.3 Originäre Aufgaben der Träger 2.1.4 Antragsberechtigung 2.1.5 Entscheidung auf Einzelantrag 2.1.6 Förderung von Teilnehmer/innen aus der Stadt Siegen 2.2 Allgemeine Förderbestimmungen 2.2.1 Antragstellung / Verwendungsnachweis 2.2.2 Eigenanteil des Trägers 2.2.3 Jugendpflegestatistik 2.2.4 Förderung aus verschiedenen Positionen 2.2.5 Vorauszahlungen 2.2.6 Zusätzliche Fördermöglichkeiten 3. Freizeitmaßnahmen 3.1 Ziele der Förderung 3.1.1 Fördervoraussetzung 3.2 Kinder- und Jugendfreizeiten 3.2.1 Ziele der Förderung 3.2.2 Zuschussbestimmungen 3.3 Familienfreizeiten 3.3.1 Ziele der Förderung 3.3.2 Zuschussbestimmungen 3.4 Qualifizierte Auslandsmaßnahmen 3.4.1 Ziele der Förderung 3.4.2 Zuschussbestimmungen 3.5 Mehrbedarfe im Rahmen von Freizeitmaßnahmen 3.5.1 Ziele der Förderung 3.5.2 Zuschussbestimmungen 3.6 Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung 3.6.1 Ziele der Förderung 3.6.2 Zuschussbestimmungen 4. Internationale Jugendarbeit 4.1 Ziele der Förderung 4.2 Zuschussbestimmungen 4.3 Ländergruppen 4.4 Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern 4.4.1 Ziele der Förderung 4.4.2 Ländergruppen 4.4.3 Zuschussbestimmungen 1 5. Förderung von Bildungsmaßnahmen 5.1 Ziele der Förderung 5.2 Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen 5.2.1 Ziele der Förderung 5.2.2 Zuschussbestimmungen 5.3 Jugendbildung 5.3.1 Ziele der Förderung 5.3.2 Zuschussbestimmungen 5.4 Jugendarbeit und Schule 5.4.1 Ziele der Förderung 5.4.2 Zuschussbestimmungen 5.5 Geschichts- und Gedenkstättenfahrten 5.5.1 Ziele der Förderung 5.5.2 Zuschussbestimmungen 6. Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit 6.1 Ziele der Förderung 6.2 Zuschussbestimmungen 6.3 Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis 7. Unterstützung von ehramtlichen Mitarbeiter/innen 7.1 Ziele der Förderung 7.2 Mitarbeiterfreizeiten 7.2.1 Ziele der Förderung 7.2.2 Zuschussbestimmungen 7.3 Entgelt 7.3.1 Ziele der Förderung 7.3.2 Zuschussbestimmungen 7.4 Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen 8. Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit – Anschaffungen 8.1 Ziele der Förderung 8.2 Zuschussbestimmungen 9. Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen und Projekte 9.1 Ziele und Schwerpunkte der Förderung 9.2 Zuschussbestimmungen 9.3 Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis 10. Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein 10.1 Grundsätze Offener Kinder- und Jugendarbeit 10.2 Ziele der Förderung 10.3 Grundsätze der Förderung 10.4 Mindeststandards 10.4.1 Öffnungszeiten 10.4.2 Schließungszeiten 10.4.3 Personelle Anforderungen 10.4.4 Räumliche Anforderungen 10.4.5 Aufsuchende/mobile Jugendarbeit 2 11. Unterstützung durch Beratung und Leistungen des Kreisjugendringes (KJR) und des Fachservices Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein 11.1 Leistungen des KJR in der Funktion des Leistungserbringers und sonstige Leistungen 11.2 Fortbildungen des KJR 11.3 Sonstige Leistungen des KJR 11.4 Leistungen des Fachservice Jugend und Familie 12. Verfahren in strittigen Fällen 13. Verfahren im Einzelfall 14. Inkrafttreten 3 1. Präambel Kinder- und Jugendarbeit in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (im offenen Bereich und im Verein/Verband) und vielfältigen Arbeitsformen (z. B. Freizeiten, Projekten, Jugendbegegnungen, regelmäßigen Gruppenstunden) leistet für die soziale und persönliche Entwicklung von jungen Menschen wichtige und unverzichtbare Beiträge und somit zahlreiche Möglichkeiten für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie trägt damit wesentlich zur sozialen Stabilisierung von Lebenslagen bei. Alle ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, sich intensiv für eine inklusive Gesellschaft, d. h. ein gleichberechtigtes Miteinander, ungeachtet von Handicaps, ethnischer und sozialer Herkunft sowie der Religion und des Geschlechts, einzusetzen. Kinder- und Jugendarbeit, die ganz maßgeblich und kompetent vom Ehrenamt getragen wird, spielt eine bedeutende Rolle für die Weiterentwicklung des Kreises als kinder- und familienfreundlichen Wohn- und Lebensstandort: Dank des vielfältigen Engagements in den Vereinen und Verbänden steht Kindern und Jugendlichen vor Ort, in den Städten und Gemeinden, in denen sie leben, ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot an Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Darüber hinaus eröffnet Kinder- und Jugendarbeit durch ihre Aktivitäten, Aktionen und Projekte zahlreiche Gelegenheiten zur Selbstorganisation, Selbsterfahrung, Begegnung und Auseinandersetzung mit Anderen sowie zur Mitgestaltung und Mitwirkung. Kinderund Jugendarbeit ist daher nicht zuletzt für den Fortbestand einer zivilen Gesellschaft von großer Bedeutung. Bedürfnisorientierte und moderne Kinder- und Jugendarbeit als Interessenvertretung und Anwalt für und mit jungen Menschen zeichnet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein dadurch aus, dass ehrenamtliches Engagement honoriert und unterstützt wird, Kinder- und Jugendarbeit als Ort für zahlreiche persönliche und soziale Bildungsprozesse große Anerkennung erfährt, unter Berücksichtigung der besonderen sozialräumlichen Anforderungen in einem Flächenkreis, wie es der Kreis Siegen-Wittgenstein ist, einen Beitrag zur Identifikation junger Menschen mit ihrem Sozialraum leistet. Mit den Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung sollen vielfältige und qualitative Angebote an junge Menschen ermöglicht werden, um die im Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben, Ziele und Herausforderungen umzusetzen. Dies kann heute und zukünftig nur geschehen, wenn angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die nun vorliegenden neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Siegen-Wittgenstein“ sind ein wichtiger Baustein zur qualitativen Weiterentwicklung. Sie berücksichtigen die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 genannten Anforderungen und garantieren somit eine nah an der Zielgruppe orientierte Arbeit sowie das Setzen neuer Impulse für eine zeitgemäße und bedürfnisorientierte Arbeit. 4 2. Fördergrundsätze und allgemeine Bestimmungen 2.1 Grundsätze der Förderung 2.1.1 Grundsatz des Dienstes an den Bürger/innen des Kreises Siegen-Wittgenstein Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Zuständigkeit des Kreises SiegenWittgenstein ist maßnahmenbezogen, soweit diese Richtlinien in den einzelnen Förderpositionen keine andere Regelung vorsehen. Sie richtet sich nach dem Grundsatz, dass ein Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Siegen-Wittgenstein erbracht wird. Daher werden auch Kinder und Jugendliche aus dem Kreisgebiet gefördert, die an Maßnahmen von benachbarten, nicht kreisangehörigen Trägern teilnehmen. Für diese Träger gelten die gleichen Fördervoraussetzungen. Gruppenleiter/innen, die ihren Wohnsitz nicht im Kreisgebiet haben, aber einen Dienst an Kindern und Jugendlichen des Kreises im Rahmen von Maßnahmen erbringen, können ebenfalls gefördert werden. 2.1.2 Ausbildung von Ehrenamtlichen Um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen und der gesetzlichen Aufsichtspflicht im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden, sind fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter/innen in der Begleitung und Betreuung erforderlich. Träger, die Fördermittel der Kinder- und Jugendförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein beantragen, sind verpflichtet, ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen, den Eltern sowie den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen durch entsprechendes Handeln nachzukommen. 2.1.3 Originäre Aufgaben der Träger Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen und für unser Gemeinwesen. Sie sind nach § 12 SGB VIII unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Maßnahmen, die überwiegend der Erfüllung der originären Aufgaben des Trägers dienen, können nicht gefördert werden. Unter überwiegend werden mehr als 50 % der Inhalte verstanden. 2.1.4 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind die originär im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 SGB VIII tätigen Träger und Jugendinitiativen sowie die Städte und Gemeinden. Träger, die keine Anerkennung nach § 75 SGB VIII haben, müssen den Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit erbringen und eine Jugendsatzung vorlegen. 2.1.5 Entscheidung auf Einzelantrag Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein kann auf Einzelantrag Träger fördern, wenn sie nicht zum Kreis der Antragsberechtigten nach Pkt. 2.1.4 gehören, aber der strategischen Ausrichtung des Kreises und den Zielen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes entsprechen. 2.1.6 Förderung von Teilnehmer/innen aus der Stadt Siegen Auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Siegen werden bei Freizeiten und der Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen, Teilnehmer/innen aus der Stadt durch den Kreis und umgekehrt gefördert. Dies gilt nicht für Maßnahmen der Kreisverbände. Hier erfolgt eine Überleitung der entsprechenden Unterlagen an das Jugendamt der Stadt Siegen bzw. an den Stadtjugendring, der für die Förderung zuständig ist. 5 2.2 Allgemeine Förderbestimmungen 2.2.1 Antragstellung / Verwendungsnachweis Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Bei verspätet eingegangenen Anträgen und Verwendungsnachweisen kann eine nachträgliche Förderung nur erfolgen, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind die Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung der einzelnen Förderrichtlinien zu beachten. 2.2.2 Eigenanteil des Trägers Voraussetzung für die Förderung ist ein finanzieller Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 %. Teilnehmerbeiträge werden als Eigenanteil des Trägers anerkannt. Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Beitrag des Trägers, jedoch nicht anrechnungsfähig im Sinne eines finanziellen Eigenanteils. Kosten im Rahmen interner Leistungsverrechnungen des Trägers können nicht geltend gemacht werden. 2.2.3 Jugendpflegestatistik Voraussetzung für die Förderung ist die jährlich neu einzureichende Jugendpflegestatistik. Sie soll möglichst bis zum 01.03. eines jeden Jahres eingereicht werden. 2.2.4 Förderung aus verschiedenen Positionen Damit die anspruchsvollen Ziele der Kinder- und Jugendförderung realisiert und vielfältige, an den heutigen Anforderungen orientierte Angebote für Kinder und Jugendliche erbracht werden, können für eine Maßnahme auch Fördermittel aus verschiedenen Förderpositionen gewährt werden. Dazu sind die entsprechenden Anträge gesondert einzureichen. 2.2.5 Vorauszahlungen Vorauszahlungen von Fördermitteln sind vom Grundsatz her möglich, sofern dies der Realisierung von Maßnahmen dient. Dies gilt im Besonderen für Internationale Begegnungen, für große Freizeitmaßnahmen und Maßnahmen aus dem Bereich der Sonderförderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten. Über die Vorauszahlung entscheidet der Kreisjugendring. 2.2.6 Zusätzliche Fördermöglichkeiten nutzen Kinder- und Jugendarbeit wird nicht nur durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe gefördert. Fördermittel werden auch durch das Land NRW, den Bund und die Agentur Jugend für Europa zur Verfügung gestellt. Finanzielle Hilfen leisten auch verschiedene Stiftungen. Die Träger der Jugendarbeit sollen sich um zusätzliche Förderungen bemühen, um ihre Angebote mit und für junge Menschen zu realisieren. Hierbei steht ihnen der Kreisjugendring beratend zur Seite. 3. Freizeitmaßnahmen 3.1 Ziele der Förderung Freizeitmaßnahmen sind pädagogische Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, in denen wichtige Gruppenprozesse stattfinden und Gruppenerfahrungen mit Gleichaltrigen gemacht werden, die den Einzelnen in seiner Entwicklung stärken und soziale Kompetenzen vermitteln. Sie ermöglichen Gemeinschaft sowie die Teilhabe und Beteiligung junger 6 Menschen. Es sind bildende Maßnahmen, die den Kindern und Jugendlichen vielfältige Angebote zur Bewegung, zur Entspannung, zum Spiel und zum kreativen Gestalten machen und Lerngelegenheiten schaffen. Freizeiten sind ein Ort zum Ausprobieren neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten. 3.1.1 Fördervoraussetzung Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen verpflichtet sich der Antragsteller dazu, an der Qualitätsentwicklung der Freizeitenarbeit teilzunehmen. Dazu werden jährlich 10 Maßnahmen ausgewählt, deren Teilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen an der Evaluation (Bewertung) des Freizeitangebotes mitwirken. Diese Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip. 3.2 Kinder- und Jugendfreizeiten 3.2.1 Ziele der Förderung Außer den unter 3.1. benannten Zielen stellen Freizeiten für viele Gruppen der Kinder- und Jugendarbeit einen Höhepunkt im Verlauf eines Jahres dar und tragen zu einer positiven Entwicklung der Gruppe bei. Zugleich werden durch Freizeiten, besonders Ferienfreizeiten, neue Kinder und Jugendliche erreicht. 3.2.2 Zuschussbestimmungen Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 6 bis 27 Jahren gefördert. Ab 21 Jahren werden nur Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Menschen, die Freiwilligendienst leisten sowie Arbeitslose gefördert. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen (ohne Leitung). Für je 6 angefangene Teilnehmer/innen kann ein/e Gruppenleiter/in gefördert werden. In besonders begründeten Fällen, wie z. B. Selbstversorgermaßnahmen, Fahrrad-, Kanu-, Kletter- oder Wanderfreizeiten, die eine erhöhte Betreuung erfordern, können auf Antrag zusätzliche Leitungspersonen gefördert werden. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen: Es ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung per Fax oder E-Mail vor Beginn der Maßnahme. Der Verwendungsnachweis besteht aus der ausgefüllten und von den Teilnehmer/innen unterschriebenen Teilnehmerliste und dem Formular „Verwendungsnachweis für Freizeiten“. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 28 Tage nach Ende der Maßnahme einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung per Fax oder E-Mail. 3.3 Familienfreizeiten 3.3.1 Ziele der Förderung Kinder und Jugendliche können im Rahmen von Familienfreizeiten gefördert werden, wenn für sie ein eigenständiges, kinder- und jugendgerechtes Programm, das auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingeht, angeboten wird. Dies schließt gemeinsame Programmpunkte mit den Eltern nicht aus. 7 3.3.2 Zuschussbestimmungen Für Familienfreizeiten gelten die gleichen Zuschussbestimmungen wie für Kinder- und Jugendfreizeiten. Darüber hinaus gilt: Mit der Antragstellung ist ein eigenständiges Programm für die Kinder und Jugendlichen einzureichen. Für die Kinder und Jugendlichen stehen eigene Leiter/innen zur Verfügung. 3.4 Qualifizierte Auslandsmaßnahmen Qualifizierte Auslandsmaßnahmen sind Bildungsfahrten ins Ausland, bei denen nicht der Freizeitcharakter, sondern die Auseinandersetzung mit Werten, Bräuchen und der Sprache anderer Länder im Vordergrund steht. Im Vergleich zu Internationalen Jugendbegegnungen sind qualifizierte Auslandsmaßnahmen niedrigschwelliger angelegt. Hintergrund ist, dass die bisherige Praxis gezeigt hat, dass das besondere Maß an Kompetenz und der zeitliche Aufwand für internationale Begegnungen häufig sehr hohe Anforderungen an Jugendgruppenleitungen stellen. 3.4.1 Ziele der Förderung Die Auseinandersetzung mit anderen Ländern, ihrer Kultur und Sprache soll bei qualifizierten Auslandsmaßnahmen gefördert und somit die Grundlage für interkulturelle Kompetenzen geschaffen werden. 3.4.2 Zuschussbestimmungen Dauer von qualifizierten Auslandsmaßnahmen Das Programm muss mindestens eine Dauer von 4 Programmtagen haben; es können höchstens 21 Tage gefördert werden. Programm und Nachweis von Vorbereitungszeiten Die Teilnehmenden müssen im Rahmen einer Vorbereitung mindestens 6 Stunden auf den Besuch im Ausland vorbereitet (z. B. Länderkunde, Information über besondere politische, wirtschaftliche, religiöse Verhältnisse) werden. Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Qualifizierte Auslandsmaßnahmen erhalten neben der Förderung von Freizeiten eine zusätzliche Förderung. Die Förderung soll für kulturelle Angebote wie Stadtführungen und Museumsbesuche u. a. m. eingesetzt werden. 3.5 Mehrbedarfe im Rahmen von Freizeitmaßnahmen 3.5.1 Ziele der Förderung: Mit der Förderung soll den Bedürfnissen und Bedarfen von Kindern und Jugendlichen, die auf Grund von individuellen Voraussetzungen und/oder sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen (körperlich, geistig, sozial, emotional) einen Mehrbedarf haben, Rechnung getragen und ihre Teilnahme an Freizeitmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel dieser Förderung ist es außerdem, die Wahrnehmung der Aufsichtpflicht sicherzustellen und pädagogisch angemessen auf einzelne Teilnehmer/innen oder die Gruppe eingehen zu können. 8 3.5.2 Zuschussbestimmungen Gefördert werden können im Einzelfall: Auf Antrag des Trägers zusätzliche Betreuer/innen, wenn dies die besondere Zusammensetzung der Freizeitgruppe erfordert auf Antrag des Trägers ein(e) zusätzliche(r) Betreuer/in zur individuellen Unterstützung eines einzelnen Teilnehmenden, die individuelle Förderung zur Reduzierung des Preises, damit eine Teilnahme möglich wird. Der Träger trifft die Entscheidung, versichert die Notwendigkeit und weist die unmittelbare Gewährung eines reduzierten Teilnehmerbeitrages nach. 3.6 Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung 3.6.1 Ziele der Förderung Freizeitmaßnahmen sind in der Regel mit „Verreisen“ im Sinne des Unterwegsseins mit jungen Menschen verbunden und daher auch mit gemeinschaftlicher Übernachtung. Um das Angebot an junge Menschen noch vielfältiger zu gestalten und zusätzliche Zielgruppen zu erreichen, sollen auch solche Maßnahmen gefördert werden, die zwar den gleichen Charakter wie Freizeiten haben, aber im Nahbereich ohne Übernachtung stattfinden. 3.6.2 Zuschussbestimmungen Es werden solche Maßnahmen gefördert, die ganztägig, mit ausreichender Verpflegung, aber ohne Übernachtung stattfinden. Es erfolgt eine verbindliche Anmeldung, so dass für die Zeit der Maßnahme eine feste Gruppe entsteht (keine punktuelle Teilnahme). Es muss ein verlässliches, pädagogisch betreutes Angebot von mindestens 5 zusammenhängenden Tagen erbracht werden. Es muss sich um ein Angebot eines Trägers der Kinder- und Jugendarbeit handeln und kein Ersatz für schulische Betreuungsangebote. Die Maßnahmen dürfen nicht in schulischen Räumen stattfinden, jedoch können schulische Räume (z. B. Turnhalle, Mensa) mitgenutzt werden. Die Förderung beträgt 50 % der Freizeitenförderung. Die Förderung der Leiterinnen und Leiter entspricht der für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung. Die Regelungen zu integrativen Freizeiten, der Benachteiligtenförderung und dem erhöhtem Betreuungsbedarf finden Anwendung. 4. Internationale Jugendarbeit 4.1 Ziele der Förderung Internationale Jugendbegegnung leistet durch gemeinschaftliches Leben, Erleben, Erlernen und Arbeiten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung sowie Solidarität und Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Nationalitäten. Die Begegnung soll jungen Menschen bewusst machen, dass sie für die Sicherheit und demokratische Ausgestaltung des Lebens, für Freiheit und soziale Gerechtigkeit verantwortlich sind. Internationale Begegnungen sind ein Beitrag zur interkulturellen und politischen Bildung. 9 Internationale Jugendarbeit soll des Weiteren vermitteln, dass nationale Probleme in wachsendem Umfang im internationalen Zusammenhang stehen und gelöst werden müssen. 4.2 Zuschussbestimmungen Vorbereitungszeiten und -inhalte Für alle Maßnahmen in dieser Förderposition sind ausreichende Vorbereitungszeiten einzuplanen. Der Umfang und die Inhalte der jeweiligen Vorbereitung sind erheblich abhängig von geschichtlichen, kulturellen und politischen Besonderheiten in dem Land, in dem die Begegnung stattfindet. Der Umfang orientiert sich somit an den inhaltlichen Vorbereitungen. Er ist bei der Antragstellung mit dem Kreisjugendring bezogen auf die Maßnahme festzulegen. Gegenstand der Vorbereitungen sind die besondere Situation des Landes/der Stadt, politische und gesellschaftliche Verhältnisse, Geschichte sowie das Programm der geplanten Begegnung. Prinzip der Gegenseitigkeit Internationale Jugendbegegnungen werden gefördert, wenn sichergestellt ist, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit stattfindet. Das Prinzip der Gegenseitigkeit bzw. des Gegenbesuchs soll so weit wie möglich verwirklicht werden. In begründeten Einzelfällen werden Ausnahmen hiervon anerkannt. Grundsätzlich ist Unterbringung in Gastfamilien der Teilnehmer/innen anzustreben oder zumindest eine gemeinsame Unterbringung der Gäste und Gastgeber. Die Maßnahmen können sowohl im In- als auch im Ausland stattfinden. Bei Begegnungen im Ausland werden die Teilnehmer/innen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises einschließlich der Betreuungskräfte bezuschusst. Bei Maßnahmen im Inland werden die in- und ausländischen Teilnehmenden bezuschusst. Werden die Jugendlichen der Besuchsgruppen in Gastfamilien untergebracht, erfolgt die Förderung nur für die ausländischen Teilnehmer/innen. Besuchsprogramm Mit der Begegnungsgruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm für die Begegnung abgestimmt und vorbereitet werden. Die Mindestdauer für internationale Begegnungen beträgt 4 Programmtage; es können höchstens 21 Tage gefördert werden. Sonderveranstaltungen von Jugendbegegnungen Im Rahmen dieser Förderposition können gefördert werden: a) Internationale soziale Einsätze von Gruppen, die den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, Mitverantwortung in Notsituationen zu tragen, in denen sie bereit sind, Menschen in Gefahr zu helfen und dadurch freiwillig einen Solidaritätsbeitrag zu leisten. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit findet für diese Maßnahmen keine Anwendung. 10 b) Jugendbegegnungen, bei denen kein Gegenbesuch möglich ist, werden gefördert, sofern ein gemeinsames Programm stattfindet. Solche einseitigen Begegnungen können bis zu dreimal erfolgen. Sollte auch dann kein Gegenbesuch möglich sein, entscheidet im Einzelfall der Kreisjugendring über die weitere Förderung. c) Jugendbegegnungen innerhalb internationaler Jugendtreffen (einschließlich Anund Abreise). d) Programme für Multiplikatoren und Fachkräftebegegnungen der Jugendarbeit. Teilnehmer/innenkreis, Leitungskräfte und ihre Qualifikation Teilnehmen können Jugendliche ab 14 bis 27 Jahre. Teilnehmer/innen über 20 Jahre werden gefördert, sofern sie Schüler, Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose sind sowie Teilnehmer/innen, die einen Freiwilligendienst leisten. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestzahl von 6 Teilnehmer/innen. Dies gilt nicht für Vorbereitungsfahrten für Leitungskräfte. Die Förderung einer Maßnahme mit mehr als 30 Teilnehmenden ist nur nach vorheriger Rücksprache und entsprechender Förderzusage (über 30 TN hinaus) durch den Kreisjugendring möglich. Je 6 Teilnehmer/innen gefördert. wird eine Leitungskraft/pädagogische Betreuung Der Träger der Maßnahme hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung und pädagogische Begleitung ausreichend für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Jugendarbeit qualifiziert sind. Die Leitungskraft sollte mindestens 21 Jahre alt sein; alle anderen pädagogische Begleiter/innen mindestens 18 Jahre. Kreismittel können unabhängig von Landes-, Bundes- oder Europamitteln beantragt werden. Eine weitere Förderung durch Dritte wird empfohlen. Der KJR informiert die Träger über darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten und unterstützt entsprechende Anträge. Förderausschluss Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen: die überwiegend der Erholung dienen; die überwiegend wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, parteipolitischen, sportlichen oder religiösen Charakter haben; die der Berufsausbildung dienen oder die im Zusammenhang mit schulischen oder universitären Angeboten durchgeführt werden (z. B. Schüler- und Studentenaustausch). 4.3 Ländergruppen Es gelten folgende Ländergruppen: Gruppe A: Belgien/Luxemburg/Niederlande/Dänemark/Österreich/ Schweiz/Italien/Frankreich Gruppe B: Großbritannien/Irland/Norwegen/Polen/Ungarn/Estland/ 11 Lettland/Litauen/Tschechien/Slowakei/Finnland/Griechenland/ Spanien/Portugal/Island/Schweden Gruppe C: Bulgarien/Rumänien/Türkei/Albanien/Mazedonien/ehemalige GUS-Staaten/Nordamerika/Israel Länder, die nicht erfasst sind, werden durch die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes entsprechend den Reisekosten/Lebenshaltungskosten zugeordnet. Die Förderung erfolgt pro Tag und Teilnehmer/in; ebenso bei Inlandsmaßnahmen. Für Vorbereitungsseminare werden die Fördersätze der Jugendbildung gewährt. Für Vorbereitungsfahrten wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt sowie eine Förderung pro Tag und Teilnehmer/in. Bestimmungen zur Antragstellung/Verwendungsnachweisführung Dem Förderantrag sind beizufügen: Einladung des Partners Programm der Begegnung Kosten- und Finanzierungsplan Programm der Vorbereitung auf die Begegnung Bestandteile des Verwendungsnachweises sind: Tatsächliches Programm Kosten- und Finanzierungsplan unterschriebene Teilnehmerliste 4. 4 Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern Begegnungen mit Ländern, die hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung einen relativ niedrigen Stand aufweisen, sind ein besonderes Betätigungsfeld von internationalen Jugendbegegnungen. 4.4.1 Ziele der Förderung Internationale Jugendbegegnungen mit Entwicklungsländern sollen eine besondere Förderung erfahren. 4.4.2 Ländergruppen Generell kommen alle Länder, insbesondere jedoch aus Südamerika und Afrika, die im Verzeichnis der Länder des Entwicklungsausschusses der OECD (die so genannte DACListe) geführt werden, für Begegnungen in Betracht. 4.4.3 Zuschussbestimmungen Es gelten die Zuschussbestimmungen für internationale Jugendbegegnungen. 5. Förderung von Bildungsmaßnahmen 5.1 Ziele der Förderung Bildung ist ein zentraler Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit. Neben der Persönlichkeitsbildung leistet Kinder- und Jugendarbeit einen Beitrag zur sozialen, technischen, musisch12 kulturellen, naturkundlichen, gesundheitlichen und politischen Bildung. Lernen vollzieht sich dabei als Prozess, der wesentlich an den Interessen und Entwicklungspotenzialen der Kinder und Jugendlichen ansetzt. 5.2 Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen 5.2.1 Ziele der Förderung Die Förderung erfolgt unter dem Aspekt, dass die Qualifizierung für das ehrenamtliche Engagement für einen jungen Menschen wichtige Entwicklungsschritte zu einer eigenständigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit darstellen. Ebenso ist die Qualifizierung von Ehrenamtlichen eine wichtige Voraussetzung für eine an den heutigen Anforderungen orientierte Kinder- und Jugendarbeit. 5.2.2 Zuschussbestimmungen Es werden in erster Linie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche gefördert, die sich an den Inhalten der Jugendleiter/innen-Card (Juleica) orientieren. Nach ministeriellem Erlass vom 1. Februar 2012 umfasst die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica mindestens folgende Inhalte: Gesetzliche Grundlagen (Rechte und Pflichten), pädagogische Fachkompetenz, selbstreflexive Methoden (Selbstkompetenz), Planung und Organisation, praktisches Arbeiten (Methodenkompetenz) und Sozialkompetenz. Für das Engagement in der Offenen Arbeit sind deren spezifische Bedingungen, Inhalte und Methoden zu vermitteln. Das Mindestalter für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen ist 15 Jahre. Da Jugendgruppenleitungen ab 16 Jahren die Juleica erwerben können, wird ihnen die Möglichkeit geboten, im Vorfeld an hierfür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Förderung wird als Festbetrag pro Tag und Teilnehmer/in gewährt. Es werden folgende Maßnahmen gefördert (Schulungsstunde = 60 Minuten): Abend-/Halbtagesveranstaltungen Tagesveranstaltungen 2-Tages-Veranstaltungen mit Übernachtung 3-Tages-Veranstaltungen mit Übernachtung Wochenveranstaltungen (Mo.-Fr.) (min. 2,5 Stunden) (min. 5,0 Stunden) (min. 8,0 Stunden) (min. 11,0 Stunden) (min. 25,0 Stunden) Abend-/Halbtagesveranstaltungen werden mit 1/3, Tagesveranstaltungen mit 2/3 und alle anderen Veranstaltungen mit dem vollen Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer/in bezuschusst. Aus- und Fortbildungen, die überwiegend der Erfüllung der originären Aufgaben des Trägers dienen, können nicht gefördert werden. Überwiegend heißt mehr als 50 %. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragsstellung und Verwendungsnachweisführung. Darüber hinaus gilt: Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Fahrtkosten der Teilnehmer/innen Honorare und Fahrtkosten der Referent/innen Materialkosten 13 anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie die Schulung durchführen Vorbereitungskosten Bestandteile des Verwendungsnachweises sind: Schulungsprogramm Kosten- und Finanzierungsplan unterschriebene Teilnehmerliste Zahlungsbelege, Aufwandsanordnungen (nur kommunale Träger) Bewilligungsbescheide über Landesmittel und andere öffentliche Förderungen 5.3 Jugendbildung 5.3.1 Ziele der Förderung Jugendbildung geschieht unter den in 5.1 beschriebenen Zielen. Sie soll vor allem junge Menschen zum sozialen, bürgerschaftlichen Engagement hinführen. 5.3.2 Zuschussbestimmungen Für die Jugendbildung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher. Abweichend davon gilt: Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Wendet sich die Jugendbildung an jüngere Jugendliche zwischen 12 bis 16 Jahren, sollen Methoden, die Bildungsinhalte spielerisch und ganzheitlich vermitteln, zur Anwendung kommen. Es soll auf eine ausgewogene Programmgestaltung zwischen Arbeitsphasen und Freizeitgestaltung geachtet werden. Daher gelten für diese Zielgruppe andere Schulungseinheiten: Abend-/Halbtagesveranstaltungen Tagesveranstaltungen 2- Tagesveranstaltungen mit Übernachtung 3- Tagesveranstaltung mit Übernachtung Wochenveranstaltung (Mo.-Fr.) (min. 2,0 Stunden) (min. 4,0 Stunden) (min. 6,0 Stunden) (min. 9,0 Stunden) (min. 20,0 Stunden) Die Förderung beträgt 2/3 der Förderung von Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen. Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung. 5.4 Jugendarbeit und Schule 5.4.1 Ziele der Förderung Jugendarbeit ist aufgefordert, auf die veränderte Gestaltung des Tagesablaufes von jungen Menschen zu reagieren, ohne Lückenbüßer für nicht betreute Zeiten zu werden. Ziel der Zusammenarbeit mit Schule muss es sein, die schulischen und außerschulischen Lern- und Entwicklungschancen von jungen Menschen zu verbessern. Inhaltlich soll der Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit Themen und Problemen sein, die sich auf die Lebenssituation der Jugendlichen beziehen, sowie die Themen Übergang ins Berufsleben, soziale und politische Bildung. 14 5.4.2 Zuschussbestimmungen Die Prinzipien der außerschulischen Jugendarbeit, wie Freiwilligkeit, Partizipation, Offenheit, Anerkennung und Wertschätzung finden Anwendung. Es können Maßnahmen in Kooperation mit allen Schulformen gefördert werden. In der Regel handelt es sich um mehrtägige Seminare. Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt. Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Fahrtkosten der Teilnehmer/innen – innerhalb von NRW oder den angrenzenden Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz Honorare und Fahrtkosten für Referent/innen Materialkosten anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie das Seminar durchführen In der Kooperation mit Schule können Projekte als Tagesveranstaltung gefördert werden, soweit es sich um ein Projekt eines Trägers der Jugendarbeit handelt. Die Förderung eigenständiger Projekte eines Trägers der Jugendarbeit im Rahmen von schulischen Projektwochen ist möglich. Schulische Veranstaltungen werden nicht gefördert. Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt. Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind: Fahrtkosten der Teilnehmer/innen – bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern Honorare und Fahrtkosten für Referent/innen Materialkosten anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie das Projekt durchführen Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung. 5.5 Geschichts- und Gedenkstättenfahrten 5.5.1 Ziele der Förderung Geschichts- und Gedenkstättenfahrten leisten einen Beitrag zur politischen und sozialen Bildung junger Menschen. Für die Vermittlung von demokratischen Inhalten und für die Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaft sind die Erfahrungen des Nationalsozialismus, der Shoa und des 2. Weltkrieges grundlegend. Die deutsche Teilung als Folge der Zeit von 1933 bis 1945 ist ebenso von Bedeutung. Durch Fahrten der Begegnung und Auseinandersetzung mit der Geschichte, im Besonderen durch Geschichts- und Gedenkstättenfahrten, werden das Bewusstsein und der Einsatz für einen demokratischen, freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat gestärkt. 5.5.2 Zuschussbestimmungen Geschichts- und Gedenkstättenfahrten ermöglichen ein Lernen durch Anschauung und Begreifen an realen Orten und soweit noch möglich durch Zeitzeugen. Auf diese Weise kann Geschichte lebendig werden und zur Auseinandersetzung mit unserer heutigen gesellschaftlichen Lage anregen. 15 Gefördert werden Fahrten zu Gedenkstätten der Verbrechen des Nationalsozialismus (auch wenn es um die Zeit vor 1933 geht) und Gedenkstätten der deutschen Teilung. Fahrtkosten werden anteilig gefördert. Handelt es sich um eine mehrtägige Geschichtsund Gedenkstättenfahrt, wird pro Tag und Teilnehmer/in dieselbe Förderung wie für Ausund Fortbildung Ehrenamtlicher und der Jugendbildung gewährt. Werden im Rahmen von Freizeiten Begegnungen mit Orten der Geschichte im Sinne dieser Richtlinie durchgeführt, gelten für diese Tage dieselben Fördersätze wie für Geschichts- und Gedenkstättenfahrten. Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind: Kosten für Unterkunft und Verpflegung Fahrtkosten der Teilnehmer/innen Honorare und Fahrtkosten der Referent/innen Materialkosten anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie die Schulung durchführen Ist eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch das Land NRW möglich, sind Träger aufgefordert, diese Fördermittel zu beantragen. Der Kreisjugendring berät die Träger dahingehend. Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung. 6. Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit 6.1 Ziele der Förderung Mit der Projektförderung sollen die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, auf Themen und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen einzugehen und spezielle Angebote zu ermöglichen. Es sollen Projekte zur politischen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen, ökologischen und technischen Bildung, sowie Projekte der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule ermöglicht werden. Projekte können sich auch auf andere Schwerpunkte des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes beziehen. Erläuterungen: Projekte der politischen Bildung Bei diesen Projekten geht es um gesellschaftliche Werte, Strukturen, Organisationen und Zusammenhänge, lokale (Stadt, Kreis) und überregionale (Land, Bund, Europa, global) Politik, sowie um den geschichtlichen Hintergrund. Ebenso sind hier Projekte der Kinderund Jugendbeteiligung gemeint, Projekte, die Kinder oder Jugendliche selbst vorbereiten und durchführen und bei denen Kinder und Jugendliche sich in politische Angelegenheiten / Entscheidungen des Dorfes, der Stadt / des Stadtteils einbringen und den Sozialraum aktiv mitgestalten. Geschichts- und Gedenkstättenfahrten sind politische Bildung. Die Bestimmungen dazu finden Sie unter ‚Förderung von Bildungsmaßnahmen‘. Projekte des sozialen Engagements 16 In sozialen Projekten sollen die sozialen Kompetenzen junger Menschen gestärkt werden (Kommunikation, Kooperation, Selbstreflexivität, Empathie, Konfliktfähigkeit). Dazu gehören auch Projekte, die sich mit dem Thema Gewalt, Selbstbehauptung, Konfliktlösungsstrategien und Deeskalation beschäftigen. Ebenso gemeint sind Projekte gelebter Solidarität, des Engagements, der gegenseitigen Hilfe und des Eintretens für Andere. Kulturelle Projekte Hier sollen Projekte gefördert werden, die Kinder und Jugendliche ermöglichen, sich jugendkulturell (Musik, Theater, Tanz, Literatur usw.) auszudrücken (selber machen), sich Kultur anzueignen und sich kritisch mit Kultur auseinanderzusetzen. Der Umgang und die Auseinandersetzung mit den neuen Medien kann ebenso Inhalt von kulturellen Projekten sein. Konzerte oder Theateraufführungen werden nicht als Projekte im Sinne dieser Richtlinie verstanden. Projekte der gesundheitlichen Bildung Ernährung, Körper, Bewegung, Hygiene, Umgang mit Medikamenten, Drogen und Alkoholprävention u. a. – das sind die Inhalte von Projekten zur gesundheitlichen Bildung. Ökologische Projekte Es geht um das aktive Erleben, Gestalten und Erforschen der uns umgebenden Natur, des Begreifens der Zusammenhänge und der Auswirkungen menschlichen Handelns oder Unterlassens auf die Natur und den Menschen selbst. Kinder und Jugendliche sollen lernen umweltbewusst zu leben. Technisch praktische Projekte Kinder und Jugendliche sollen Technik verstehen und erleben können, mit unterschiedlichen Materialien arbeiten, Gegenstände herstellen, Funktionsweisen begreifen und praktisch umsetzen können. Projekte im Rahmen der Kooperation Jugendarbeit und Schule Mit Projekten der Kooperation der Jugendarbeit mit Schulensoll die Zusammenarbeit der Träger der Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen verbessert werden. Das Wissen von Schüler/innen und Lehrer/innen über die Möglichkeiten und Angebote der Jugendarbeit soll erweitert und die Chance auf intensivere Kooperationen eröffnet werden. Bei Projekten der Jugendarbeit mit Schule sind die Prinzipien der Jugendarbeit anzuwenden. 6.2 Zuschussbestimmungen Projekte sind zeitlich befristete Maßnahmen. Sie können im Rahmen von Gruppenarbeit, Freizeitarbeit oder als eigenständiges Angebot realisiert werden. Projekte haben eine konkrete, nachhaltige und belegbare Zielsetzung und orientieren sich an den Bedarfen der Zielgruppe. Gefördert werden können (anrechnungsfähige Kosten): Unterkunft, Raummiete Verpflegungskosten Fahrtkosten Honorarkosten (Begründung der Notwendigkeit) Sachkosten Anschaffungen im Rahmen des Projektes, im Sinne einer Investition, können mit bis zu 17 30 % der anrechnungsfähigen Kosten, über die Richtlinie ‚Anschaffungen der Kinder- und Jugendarbeit‘ gefördert werden. Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gewährt. Die maximale Förderung beträgt 1.000,00 €. 6.3. Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis Antragstellung: vor der Maßnahme Verwendungsnachweis: bis 28 Tage nach Beendigung der Maßnahme Die Kosten sind durch Quittungen, Zahlungsbelege oder Aufwandsbuchungen (nur bei kommunalen Trägern) nachzuweisen. Ein Erfahrungsbericht ist Bestandteil des Verwendungsnachweises. 7. Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen 7.1 Ziele der Förderung Das ehrenamtliche Engagement und die Bereitschaft, sich einer verantwortungsvollen und herausfordernden Aufgabe zu stellen, soll gefördert und honoriert werden. 7.2 Mitarbeiterfreizeiten 7.2.1 Ziele der Förderung Ziel der Förderung ist es, andere Möglichkeiten zur Vorbereitung von Aufgaben (Jahresplanung) und zur Reflexion der Leitungsaufgaben zu schaffen. Sie sind darüber hinaus Ausdruck für Dank und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements. 7.2.2. Zuschussbestimmungen Für die Förderung von Mitarbeiterfreizeiten ist die Teilnahme von mindestens 5 Teilnehmer/innen erforderlich, die nachweislich aktiv in der Jugendarbeit tätig sind. Mitarbeiterfreizeiten erhalten eine Förderung pro Tag und Teilnehmer/in. Juleica-Inhaber/innen erhalten eine höhere Förderung. 7.3 Entgelt (Ehrenamtszuwendung) 7.3.1 Ziele der Förderung Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten und Internationalen Jugendbegegnungen erfordert ein besonders hohes zeitliches Engagement. Entgelt ist kein Ausgleich für Einnahmeverluste. Für alle, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder den Ausfall von keinem Dritten ersetzt bekommen, stellt das Entgelt eine Unterstützung dar, die helfen soll, sich für das Engagement in Freizeiten zu entscheiden. 7.3.2 Zuschussbestimmungen Mitarbeiter/innen an Freizeitmaßnahmen und Jugendbegegnungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises erhalten – unabhängig davon, ob sie in der pädagogischen Arbeit, dem technischen Dienst oder der Hauswirtschaft tätig sind - ein Entgelt. 18 Förderungsberechtigt sind Schüler/innen, Studierende, Hausfrauen und –männer, Selbstständige, Arbeitnehmer/innen mit unbezahltem Sonderurlaub, sowie Schüler/innen, die im Jahr der Antragstellung aus der Schule entlassen worden sind sowie Teilnehmer/innen an Freiwilligendiensten. Entgelte entfallen für folgende Personengruppen: Auszubildende, Arbeitslose, Arbeitnehmer/innen mit unbezahltem Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW, Arbeitnehmer/innen mit bezahltem Urlaub, Empfänger von Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) sowie nach SGB XII. Das Entgelt wird pro Veranstaltungstag gewährt. Juleica-Inhaber/innen erhalten ein höheres Entgelt. 7.4 Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind Bildungsveranstaltungen zur Stärkung der Persönlichkeit und zugleich zur Qualifizierung für das ehrenamtliche Engagement. Ihre Förderung ist ein zentrales Anliegen der Kinder- und Jugendförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Ziele und Zuschussbestimmungen sind unter Ziffer 5.2 ausgeführt. 8. Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit – Anschaffungen 8.1 Ziele der Förderung Die Förderung von Anschaffungen soll die Antragsteller in die Lage versetzen, vielfältige Angebote der Offenen Arbeit, der Gruppen-, Freizeit- und Projektarbeit sowie besondere Aktionen durchzuführen. 8.2 Zuschussbestimmungen Es werden Anschaffungen, deren Reparatur und notwendige Wartungsarbeiten gefördert. Hierzu gehören im Besonderen Zelte und alle Materialien zur Durchführung von Freizeiten, technische Geräte (Medien) und Inventar zur Ausstattung von Räumen, soweit sie nicht als bauliche Maßnahme (fest installiert) zu betrachten sind. Es werden keine baulichen Maßnahmen gefördert; auch keine Renovierungsarbeiten. Anschaffungen, die ausschließlich den Aufgaben des Trägers dienen, sowie Kleidung und persönliche Ausrüstung, können nicht gefördert werden. Es können Anträge ab einem Anschaffungsvolumen von 150,00 € gefördert werden (Bagatellgrenze). Dies gilt für Anschaffungen wie auch für Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Vor einer Auftragsvergabe sind bei Neuanschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert über 500,00 € ohne Mwst. mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen und zu dokumentieren. Anschaffungen ab einem Wert von 60,00 € sind zu inventarisieren. 19 Die Zweckbindung besteht für 10 Jahre. Inventarisierung und Zweckbindung sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung (siehe 2.2.1). Darüber hinaus gilt: Anschaffungen können erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides getätigt werden. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und bedürfen der Genehmigung durch den Kreisjugendring. Pro Antragsteller können jährlich max. 2.000,00 € an Fördermittel gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, maximal bis zur Höhe des Bewilligungsbescheides. Neben dem Formblatt sind quittierte Rechnungen, Zahlungsbelege oder Aufwandsanordnungen (nur für kommunale Träger) als Verwendungsnachweis einzureichen. 9. Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen und Projekte 9.1 Ziele und Schwerpunkte der Förderung Damit Kinder- und Jugendarbeit sich weiterentwickelt und auf besondere Herausforderungen Antwort gibt, sind Aktionen, auch von kreisweiter Bedeutung, und Maßnahmen mit Modellcharakter sowie größere Projekte und solche zur Qualitätsentwicklung wichtig. Sie ermöglichen den Trägern, über den üblichen Rahmen hinaus, außergewöhnliche oder herausragende Angebote mit Kindern und Jugendlichen zu realisieren. Zugleich zeichnen sich die Projekte dadurch aus, dass sie sich aus der Alltagspraxis der Offenen Arbeit bzw. der Gruppen- und Freizeitarbeit abheben. 9.2 Zuschussbestimmungen Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein legt die Inhalte der Sonderförderung durch jährliche Schwerpunktsetzungen fest. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit können Anträge auf Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten zu diesen Schwerpunkten stellen. Diese haben eine konkrete, nachhaltige und belegbare Zielsetzung; im Rahmen der Dokumentation und Evaluation ist diese zu beschreiben. Anträge auf Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekte, außerhalb der Schwerpunktsetzung des Jugendhilfeausschusses ab einer Förderhöhe von 1.000,00 €, werden per Einzelentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Aktionen, Maßnahmen und Projekte der Sonderförderung können überjährig durchgeführt und bewilligt werden. Es sind Vorschusszahlungen möglich. Gefördert werden können (anrechnungsfähige Kosten): Unterkunft, Raummiete; Verpflegungskosten Fahrtkosten Honorarkosten Anteilige Personalkosten (keine Doppelförderung) Sachkosten 20 Materialien und Anschaffungen im Rahmen des Projektes, im Sinne einer Investition, können über die Richtlinie ‚Anschaffungen der Kinder- und Jugendarbeit‘ gefördert werden. Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gewährt. 9.3 Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis Antragstellung: Verwendungsnachweis: vor der Maßnahme bis 3 Monate nach der Maßnahme Bestandteil des Antrages ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption. Methoden der Qualitätssicherung sind bei Antragstellung mit dem Kreisjugendring abzusprechen. Dokumentation und Evaluation sind Bestandteil des Verwendungsnachweises. Die Kosten sind durch Quittungen, Zahlungsbelege oder Ausgabeanordnungen (nur bei kommunalen Trägern) nachzuweisen. Es wird auf die Möglichkeit der Projektförderung durch das Land NRW und andere Fördermöglichkeiten (Drittmittel) hingewiesen. Die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes berät dahingehend die Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Der Jugendhilfeausschuss wird nachrichtlich über die geförderten Projekte informiert. 10. Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein 10.1 Grundsätze Offener Kinder- und Jugendarbeit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten jungen Menschen niedrigschwellige Angebote und Programme zur Freizeitgestaltung und außerschulischen Bildung. Zielgruppe sind in erster Linie Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 12 bis 21 Jahren. Öffnungszeiten und Angebote an Kinder zwischen 8 bis 12 Jahren sollten die Ausnahme sein. Bei ihren Aktivitäten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur sozialen, persönlichen, politischen und kulturellen Bildung. Offen heißt, dass die Angebote allen jungen Menschen zur Verfügung stehen und sie unabhängig sind von formalen Bedingungen, wie Vereinszugehörigkeit, Nationalität, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Im Mittelpunkt steht der Einzelne in seiner Ganzheitlichkeit; junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und Interessen sind Thema, Inhalt und Programm. Offene Jugendarbeit ist wertorientiert, nicht kommerziell ausgerichtet oder parteipolitisch bzw. ideologisch gebunden. 21 10.2 Ziele der Förderung Abhängig von den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und den Bedarfen vor Ort, in den Städten und Gemeinden und ihren jeweiligen Orts- und Stadtteilen (lebensweltorientiert und sozialraumnah), wird Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich zwang- und zweckfrei zu treffen und ihre Freizeit mit Gleichaltrigen zu gestalten. Es werden Angebote (regelmäßig stattfindende Aktionen und Programmpunkte, spezifische Maßnahmen und Projekte) geplant und durchgeführt. Dabei sind die grundsätzlichen Ziele und pädagogischen Leitlinien der Offenen Arbeit zu berücksichtigen: Bereitstellung von Beziehungs- und Erfahrungsräumen Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch Angebote der sozialen, politischen, persönlichen und kulturellen Bildung Interessenvertretung Sicherstellung von geeigneten Beteiligungsinstrumenten Förderung von selbstorganisiertem Handeln und des sozialen Engagements Beratung und Unterstützung bei individuellen Fragen und Alltagsproblemen in Familie, Schule und sozialem Umfeld Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen und des Zusammenlebens der Geschlechter Gesellschaftliche Integration von ausländischen Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten 10.3 Grundsätze der Förderung Eine Förderung setzt voraus, dass der Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt und beschrieben wurde. Ebenso ist eine Anerkennung und Förderung als Offene Einrichtung durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Im Rahmen des Qualitätsdialoges sind anerkannte und geförderte Träger der Offenen Arbeit verpflichtet, jährliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu vereinbaren. Ebenso sind die Träger verpflichtet, an der Vernetzung und dem fachlichen Austausch im Rahmen der „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit“ nach § 78 SGB VIII mitzuwirken. Darüber hinaus sind sachliche, personelle und pädagogische Anforderungen als Mindeststandards zu berücksichtigen. 10.4 Mindeststandards 10.4.1 Öffnungszeiten (allgemein und in den Ferien) Die Einrichtung muss während der Öffnungszeiten allen Kindern und Jugendlichen vor Ort zur Verfügung stehen. Es kann spezielle Öffnungszeiten für Mädchen, Jungen oder in 22 Ausnahmefällen für Kinder geben. Auf die Öffnungszeit können Angebote für geschlossene Gruppen (z. B. Band- und Kursgruppen) nicht angerechnet werden. Die Öffnungszeiten orientieren sich an dem im Rahmen der Jugendhilfeplanung anerkannten Fachkraftstellen. Bei einer anerkannten Fachkraft mit 0,5 Stellenumfang ist der Mindeststandard eine Öffnungszeit von 12 Stunden an drei Tagen pro Woche; bei einer geringeren Anerkennung reduziert sich die Öffnungszeit entsprechend. Bei einer anerkannten vollzeitbeschäftigten Fachkraft beträgt die Öffnungszeit mindestens 20 Stunden in der Woche an vier Tagen. Für alle hauptberuflich geführten Einrichtungen gilt, dass eine Öffnungszeit am Wochenende gewährleistet sein muss. Ersatzweise kann einmal monatlich ein Projekt, eine Wochenend-Freizeit oder eine jugendkulturelle Veranstaltung angeboten werden. Für ehrenamtlich geleitete Einrichtungen gilt eine Mindestöffnungszeit von 6 Stunden an 2 Tagen je Woche. Da das Wochenende für Jugendliche freitagabends beginnt, kann eine Abendöffnungszeit bis mindestens 22.00 Uhr als Wochenendöffnungszeit angerechnet werden. 10.4.2 Schließungszeiten Offene Einrichtungen können eine jährliche Schließungszeit von bis zu 6 Wochen haben. Sollte eine Schließung darüber hinaus sinnvoll sein, so sind in dieser Zeit Angebote außerhalb der Einrichtung vorzuhalten. Dies kann auch durch aufsuchende Arbeit geschehen. Freizeiten in den Ferienzeiten werden als Öffnungszeit angerechnet. Generell gilt, dass die Öffnungszeiten sich am Bedarf vor Ort orientieren müssen. Sie sind im Rahmen der jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Kreisjugendring als Leistungserbringer (hier gemäß § 11 SGB VIII) zu vereinbaren. 10.4.3 Personelle Anforderungen Voraussetzung für die Tätigkeit als Fachkraft in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein vergleichbares Studium (Fachhochschul-/Bachelor-Abschluss). In Ausnahmefällen – sofern berufliche Erfahrung und persönliche Eignung dies als sinnvoll erscheinen lassen – kann einer anderen pädagogischen Qualifikation zugestimmt werden. Berufsfremde Abschlüsse sind allerdings nicht zulässig. Die Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen erfolgt bei jeder Neueinstellung einer Fachkraft für die Offene Arbeit durch den Kreisjugendring. Zur Gewährleistung des Kindeswohls schließt der öffentliche Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII mit den Trägern der Offenen Arbeit. Die Träger der Offenen Arbeit verpflichten sich zudem, dass für alle Beschäftigen in der Offenen Arbeit ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis nach den Bestimmungen des § 72 a SGB VIII vorliegt. 10.4.4 Räumliche Anforderungen Die Einrichtungen müssen als Mindeststandards über folgende Räume verfügen: 1 Treffpunktraum 23 1 Gruppenraum für inhaltliche Angebote Sanitärräume 1 Küche oder zumindest 1 Küchenzeile sowie 1 größeren Veranstaltungsraum, der für jugendkulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann Die Räume müssen in erster Linie für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen; anderen Gruppen nur nachrangig. Die Räume sind so einzurichten, dass sie zeitgemäße Angebote der Jugendarbeit ermöglichen. Dies können z. B. Internetzugang, Musikanlage oder Billard sein. Verlegt der Träger die Räumlichkeiten für die Offene Arbeit an einen anderen Ort oder verändert die bestehenden Räumlichkeiten wesentlich, so ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Förderung noch vorliegen. Die Überprüfung obliegt dem Kreisjugendring. Die sich daraus ergebende Entscheidung trifft der Jugendhilfeausschuss. Die Räumlichkeiten müssen den Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den allgemeinen Brandschutzbestimmungen für öffentliche Gebäude entsprechen. 10.4.5 Aufsuchende/mobile Jugendarbeit In Anbindung an die vorhandene Kinder- und Jugendeinrichtung ist die mobile bzw. aufsuchende Arbeit ein Schwerpunkt. Mobile Jugendarbeit meint die Kontaktaufnahme mit Cliquen an deren informellen Treffpunkten, um ihre Bedarfe zu ermitteln und Antworten darauf zu geben. Mobile und aufsuchende Jugendarbeit erfordert die Kooperation mit anderen Trägern und Einrichtungsangeboten speziell für die Bedarfe und Wünsche von jungen Menschen (z. B. Jugendsozialarbeit, Sportvereine, u. a.). Im Mittelpunkt der aufsuchenden Arbeit steht die pädagogische Begleitung der jungen Menschen. Offene Arbeit geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und ihn zu nutzen. Mobile Jugendarbeit darf daher nicht für ordnungspolitische Interessen instrumentalisiert werden. Aufsuchende Arbeit sollte nach Bedarf auch kurzfristig machbar sein. Sie ist nicht auf Dauer angelegt und ergänzt das Angebot der Offenen Einrichtung. Für diesen Arbeitsschwerpunkt können Offene Einrichtungen bis zu 20 % der jährlichen Öffnungszeiten verwenden. Die Regelungen sind in den jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Kreisjugendring zu klären. Dabei gilt es zu beachten, dass permanent wechselnde Öffnungszeiten die Verlässlichkeit des offenen Angebotes gefährden. Verlässlichkeit ist ein zentrales Strukturmerkmal Offener Arbeit. Sofern sich aus dem Kontakt mit den Jugendlichen, im Rahmen der aufsuchenden Arbeit, längerfristig angelegte Aktivitäten ergeben, ist es erforderlich, die dazu notwendigen Haushaltsmittel zu erschließen. 24 11. Unterstützung durch Beratung und Leistungen des Kreisjugendrings (KJR) und des Fachservice Jugend und Familie des Kreises 11.1 Leistungen des KJR in der Funktion des Leistungserbringer und sonstige Leistungen Seit dem 1. Januar 2010 ist der KJR durch die Leistungsübertragung der Aufgaben nach §§ 11 und 12 SGB VIII Ansprechpartner für die Belange der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein. Den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen aus Vereinen, Verbänden und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie den kommunalen Jugendpflegen steht er beratend zur Seite, um Kinder- und Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein in ihren derzeitigen Strukturen zu erhalten und fachlich weiterzuentwickeln. Hierzu gehört die Beratung bei Anträgen gemäß dieser Richtlinie ebenso wie die fachlich-inhaltliche Beratung, beispielsweise bei der Planung von trägerinternen Fortbildungen oder der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Projekten. Eine weitere Aufgabe ist die Kooperation mit allen Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit, beispielsweise um neue Arbeitsformen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit zu erproben. Darüber hinaus ist der KJR ein wichtiger Akteur, um die Kommunikation bzw. den fachlichen Austausch unter den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten sowie Vernetzungs- und Kooperationsformen zu fördern und weiterzuentwickeln. 11.2. Fortbildungen des KJR Der Kreisjugendring bietet Schulungen an, wenn Bedarf für Themeninhalte besteht, dem durch Angebote der Verbände und Vereine vor Ort nicht Rechnung getragen wird oder er ein bestimmtes, tagesaktuelles Thema für einen großen Teilnehmer/innenkreis als bedeutsam und interessant befindet. Die vom KJR angebotenen Fortbildungen können bei einer Gruppengröße von mindestens 10 Personen auch örtlich begrenzt (in einer Stadt/Gemeinde oder einem Ortsteil) angeboten werden. Durch den KJR werden Möglichkeiten der Qualifizierung geschaffen, die ohne die logistische und organisatorische Unterstützung vor Ort nicht möglich bzw. von Bedeutung für eine große Zielgruppe sind. Es werden auf diesem Wege „Versorgungslücken“ im Fortbildungsangebot geschlossen. 11.3. Sonstige Leistungen des KJR Neben seiner fachlich beratenden Funktion stellt der KJR den Vereinen, Verbänden und Einrichtungen leihweise und ohne Gebühr Arbeitsmaterial und Medien für Aktionen, Gruppenstunden und Projekte zur Verfügung (z. B. Beamer, Klettermaterial, Buttonmaschine). 25 Weiterhin übernimmt er im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach §§ 11 und 12 SGB VIII für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Ausgabe der Jugendgruppenleiter/inCard (Juleica) und berät und informiert in diesem Zusammenhang über die Ziele, Inhalte und Vergünstigungsmöglichkeiten der Juleica. 11.4 Leistungen des Fachservices Jugend und Familie Dem Fachservice Jugend und Familie (Jugendamt) des Kreises Siegen-Wittgenstein obliegt die Gesamtverantwortung für die Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit in allen Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne die Stadt Siegen). Auf der Grundlage des § 80 SGB VIII arbeitet der öffentliche Träger der Jugendhilfe vertrauensvoll mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, im Besonderen mit dem Kreisjugendring, zusammen. Zudem steht die Jugendschutzfachkraft des Fachservice Jugend und Familie aus dem Tätigkeitsfeld des Kinder- und Jugendschutzes (§ 13 SGB VIII) als Kooperationspartner der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Diese Fachkraft unterstützt und berät in den vielfältigen Aufgabenstellungen rund um die Themenbereiche "Prävention und Gefährdung von Kindern und Jugendlichen". 12. Verfahren in strittigen Fällen Für die Gewährung von Leistungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein (KJR) als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11 und 12 SGB VIII zuständig. Die Richtlinie und alle darin zusammengefassten Förderbedingungen sind klar geregelt. Sollten sich dennoch strittige Fälle in der Praxis ergeben, werden diese im Hauptausschuss des Kreisjugendringes beraten. Fälle, in denen keine Einigung mit dem Antragsteller erzielt werden kann, werden durch die Ombudsstelle entschieden. Der Ombudsstelle gehören je 2 Vertreter/innen des Fachservice Jugend und Familie des Kreises und zwei Vorstandsmitglieder des Kreisjugendringes an. 13. Verfahren im Einzelfall Abweichend von diesen Richtlinien kann die Verwaltung des Jugendamtes beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss im Einzelfall andere Entscheidungen treffen. 14. Inkrafttreten Diese Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein treten zum 01.07.2012 in Kraft. 26 Anlage Fördersätze zu den „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ 27 Allgemeines Die Fördersätze sind zentraler Bestandteil der Förderrichtlinie. Sie haben jeweils solange Gültigkeit, bis der Jugendhilfeausschuss erforderliche Anpassungen beschließt. 3.2 Kinder- und Jugendfreizeiten Träger von Kinder- und Jugendfreizeiten erhalten eine Förderung in Höhe von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer/in. Es wird eine Abschlagszahlung von 3,75 € gezahlt. An- und Abreise gelten als je ein Tag (also 2 Tage). Gruppenleiter/innen, die Inhaber der Juleica sind, werden mit einem erhöhten Fördersatz von zusätzlich 2,00 € pro Tag gefördert. 3.3 Familienfreizeiten Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gelten dieselben Zuschussbestimmungen wie bei Kinder- und Jugendfreizeiten (siehe Pkt. 3.2). 3.4 Qualifizierte Auslandsmaßnahmen Qualifizierte Auslandsmaßnahmen werden mit zusätzlich 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert. 3.5 Mehrbedarfe bei Freizeitmaßnahmen Bei besonderen Anforderungen der Gruppe wird ein(e) Betreuer(in) mit zusätzlich 6,00 € pro Tag gefördert Für die individuelle Betreuung einzelner Teilnehmer/innen wird ein(e) Betreuer/in mit zusätzlich 6,00 € pro Tag gefördert. Um die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen, kann ein(e) einzelne(r) Teilnehmer/in, der/die einen Mehrbedarf hat, mit bis zu 6,00 € zusätzlich pro Tag erfördert werden. 3.6 Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung Für die Teilnehmer/innen wird eine Förderung von 50 % der Freizeitenförderung gewährt (siehe Pkt. 3.2). Die Förderung der Leiter/innen entspricht der für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung (siehe Pkt. 3.2). Die Regelungen 3.5 „Mehrbedarf bei Freizeitmaßnahmen“ finden Anwendung. 3. Internationale Jugendarbeit Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit werden nach folgenden Ländergruppen gefördert: Gruppe A: 12,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Belgien/Luxemburg/Niederlande/ 28 Dänemark/Österreich/Schweiz/Italien/Frankreich Gruppe B: 16,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Großbritannien/Irland/ Norwegen/Polen/Ungarn/Estland/Lettland/Litauen/Tschechien/Slowakei/ Finnland/Griechenland/Spanien/Portugal/Island/Schweden Gruppe C: 20,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Bulgarien/Rumänien/ Türkei/Albanien/Mazedonien/ehemalige GUS-Staaten/Nordamerika/Israel Inlandsmaßnahmen werden mit 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert. Für Vorbereitungsfahrten wird eine Förderung von 50 % der Fahrtkosten gewährt, sowie 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in. Vorbereitungsseminare werden mit den Fördersätzen der Jugendbildung gefördert. Sonderveranstaltungen Es gelten die Fördersätze zur Internationalen Jugendarbeit. 4.4 Jugendbegegnungen mit Entwicklungsländern Begegnungen mit Entwicklungsländern werden mit 25,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert. 5.2 Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 15,00 € pro Tag und Teilnehmer/in bei Maßnahmen mit Übernachtung gewährt. Für Abend- und Halbtagesveranstaltungen werden 5,00 € als Festbetrag pro Teilnehmer/in gewährt (1/3 des Fördersatzes der Maßnahmen mit Übernachtung). Für Tagesveranstaltungen werden 10,00 € als Festbetrag pro Teilnehmer/in gewährt (2/3 des Fördersatzes der Maßnahmen mit Übernachtung). 5.3 Jugendbildung Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gewährt (2/3 der Förderung von Aus- und Fortbildung). Bei Abend- und Halbtagesveranstaltungen sowie bei Tagesveranstaltungen finden die Regelungen der Förderung analog zu Aus- und Fortbildung Anwendung. 5.4 Jugendarbeit und Schule Die Förderung beträgt 50 % der anrechnungsfähigen Kosten. 29 5.5 Geschichts- und Gedenkstättenfahrten Es werden 50 % der Fahrtkosten als Zuschuss gewährt. Bei mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung wird zusätzlich der Festbetrag pro Tag und Teilnehmer/in wie für Jugendbildung gewährt. 6. Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit Es werden bis zu 90 % der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gefördert. Die maximale Förderung beträgt 1.000,00 € 7.2 Mitarbeiterfreizeiten Mitarbeiterfreizeiten erhalten eine Förderung von 6,00 € pro Tag und Teilnehmer/in. 7.3 Entgelt Es wird ein Entgelt in Höhe von 15,40 € pro Veranstaltungstag für alle Freizeitmaßnahmen unter Punkt 3., für Internationale Jugendbegegnungen unter Punkt 4. und Geschichts- und Gedenkstättenfahrten unter Punkt 5.5 gewährt. Juleica-Inhaber/innen erhalten ein Entgelt von 20,00 € pro Veranstaltungstag. 8. Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit - Anschaffungen Es wird eine Förderung von bis zu 50 % der anrechnungsfähigen Kosten gewährt. 9. Sonderförderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten Eine Förderung bis zu 90 % der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, ist möglich. 30 KREISTAG des Kreises Siegen-Wittgenstein Dezernat / Referat / Fachservice Telefon-Nummer Dez./Ref./FSL Datum Jugend und Familie 0271 333-1340 17.05.2013 Aktenzeichen Drucksache ö / nö Dez. III / 51 58/2013 öffentlich Jugendhilfeausschuss am 04.06.2013 Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein zum 01. Januar 2014 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neustrukturierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein nach Maßgabe dieser Drucksache. Diese Eckpunkte und wesentlichen Detailpunkte sind Gegenstand des Abschlussberichtes, der Bestandteil dieser Vorlage ist. Die Neustrukturierung umfasst die inhaltlichen und steuerungsrelevanten Aspekte zur qualitativen Weiterentwicklung der Arbeit mit jungen Menschen sowie die Reglungen zur finanziellen Förderung. Offene Kinder- und Jugendarbeit wird künftig unter folgenden Rahmenbedingungen erbracht und gefördert: Der Fachkräfteanteil wird auf Grundlage eines festgelegten Schlüssels berechnet und aktuell zum 01.01.2014 von 11,8 auf insgesamt 14,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht. Jeder Träger erhält pro VZÄ einen Zuschuss von 55.000 Euro per anno für Personal- und Sachkosten. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob eine Anpassung der Personal- und Sachkosten an die tariflichen Erhöhungen bzw. des Preisindex erforderlich ist. Eine Erhöhung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen. Für die Fortbildung der Fachkräfte stehen pro VZÄ 500 € jährlich zur Verfügung, somit insgesamt 7.400 €. Die Übernahme von Fortbildungskosten ist vor Teilnahme an der Fortbildung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu beantragen. Zu den Aufgaben des Kreisjugendringes im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung nach den §§ 11 und 12 SGB VIII gehört u.a. die Fortbildung Haupt- und Ehrenamtlicher der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Durch die zusätzlichen Fachkräfte ist die Erhöhung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel um 2.000 € erforderlich. Um auf aktuelle Handlungsbedarfe reagieren zu können, werden insgesamt 25.000 € zur Verfügung gestellt. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der öffentliche Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung. Infolge der personellen Aufstockungen und zusätzlichen Förderpositionen sind hierfür in der Leistung 006.001.003.001.001 „Kinder- und Jugendarbeit“ für 2014 erhöhte Aufwendungen in Höhe 423.231,31 Euro erforderlich. Eine Erwirtschaftung dieser zusätzlichen Aufwendungen durch Reduzierungen von quantitativen und/oder qualitativen Leistungen in anderen Bereichen ist nicht möglich. Die Träger erhalten ihre Förderungen auf der Grundlage einer Leistungs- und Zielvereinbarung, die mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe abgeschlossen werden muss. Die Leistungsvereinbarungen beinhalten auch Regelungen und Qualitätsstandards zur Berichterstattung, zum Verwendungsnachweis und zur Rückforderung (1. die Richtlinien 2 werden nicht eingehalten und 2. die anerkannten Vollzeitäquivalente werden ganz oder teilweise nicht eingesetzt). Über nicht in Anspruch genommene Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss im konkreten Einzelfall. Die Förderung erfolgt nur für Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die finanzielle Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Neuausrichtung beginnt ab dem 01.01. 2014. Sachdarstellung: Ausgangslage für den Planungsauftrag und Einrichtung einer Arbeitsgruppe Die Struktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein ist wie in den meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus historisch durch das Engagement einzelner Akteure vor Ort (z.B. Engagement der Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge, durch freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Sponsoring durch Dritte) in den Sozialräumen gewachsen und weniger durch Planung und Steuerung entstanden. Ausnahme bilden hierbei die Überlegungen zum Angebot in der Stadt Netphen, das im Jahr 2002 durch systematische Planung entstanden ist. Dem Kreis, der gesetzlich die Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Offene Kinder- und Jugendarbeit trägt (§ 80 SGB VIII und §1a 1. AG KHJG NRW), ist es daher bisher nicht möglich, seiner Steuerungsfunktion ausreichend nachzukommen. Den jungen Menschen werden - abhängig von ihrem Wohnort - zum Teil unterschiedliche Chancen zur Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten eröffnet. Zukünftig soll diese Steuerungsmöglichkeit ausgebaut werden. Ausschlaggebend für die Neustrukturierung war außerdem, dass sich Träger - vornehmlich kommunale - immer häufiger aus diesem Handlungsfeld zurückzogen oder beabsichtigen, sich in diesem Bereich nicht mehr zu engagieren. Grund hierfür sind u.a. finanzielle Überlegungen, denn weder den freien noch den kommunalen Trägern obliegt in diesem Bereich die Planungsverantwortung. Eine Streichung dieser „freiwilligen“ Aufgabe bedingt durch finanziell angespannte Haushalte ist insofern eine logische Konsequenz. Durch diesen „Rückzug“ bisheriger Träger und das Hinzukommen neuer freier Träger, die bisher eine erheblich höhere Förderung bekommen, sind die Finanzmittel nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund musste im Planungsprozess neben Fragen des ausreichenden Bedarfs und der inhaltlichen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Offene Kinder- und Jugendarbeit auch geklärt werden, wie die Finanzmittel, unabhängig von Veränderungen in der Trägerschaft, stabil gehalten werden können. Für die Bearbeitung des Planungsauftrages hat der Jugendhilfeausschuss am 31. Mai 2012 die bis dato tagende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien beauftragt. Dieses Gremium wurde von der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Frau Petra Weskamp, geleitet. In der Arbeitsgruppe waren weiterhin die stellvertretende JHA-Vorsitzende, Frau Kornelia BuschPfaffe, sowie Vertreter/-innen des Kreisjugendrings (Frau Anja Hillebrand, Herr Bernd Zimmermann und Herr Heiner Giebeler), der Kommunen (Herr Uwe Montanus, Stadt Kreuztal, und Herr Thilo Edelmann, Gemeinde Neunkirchen) und des Fachservice Jugend und Familie vertreten. Zudem hat die Bürgermeisterkonferenz eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsandt (Frau Bürgermeisterin Christa Schuppler vertreten durch Herrn Felix Leukel). Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Aufgrund der aktuellen Herausforderungen in der Offenen Arbeit orientierten sich die Planungen an folgenden Zielen: 3 1. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll sich gemäß den sozialräumlichen Anforderungen sowie den allgemeingültigen fachlichen Diskussionen und Erkenntnissen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stabilisieren und qualitativ weiterentwickeln. Berücksichtigung finden hierbei in besonderem Maße inklusive Ansätze, um die gleichberechtigte Teilnahme junger Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer und sozialer Herkunft sowie von Geschlecht und Alter zu ermöglichen. 2. Die Angebotsstruktur in den Sozialräumen vor Ort soll den jeweiligen Bedarfen Rechnung tragen. In allen Kommunen werden jungen Menschen dieselben Chancen und Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten eröffnet. 3. Die Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unabhängig von der Trägerschaft auf denselben Grundlagen. 4. Die finanziellen Mittel halten Wechseln in der Trägerschaft stand. Die einzelnen inhaltlichen und steuerungsrelevanten Aspekte zur qualitativen Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht dokumentiert. Sie sind das Ergebnis von Trägergesprächen am 27. und 28. September 2012 sowie am 02. Oktober 2012, der Erkenntnisse aus den seit 2 Jahren jährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen mit den Trägern sowie intensiven fachlichen Diskussionen in der Arbeitsgruppe. Die abschließende Dokumentation des Planungsprozesses und der Ergebnisse ist wesentlicher Bestandteil dieser Vorlage. Bedarfsbestimmung und Umfang des zukünftigen Bedarfes In der Arbeitsgruppe wurde intensiv diskutiert, welche Parameter der Bedarfsbestimmung zugrunde gelegt werden. Hierzu wurde zunächst eine große Bandbreite bestimmt, angefangen von Fachkräfteanteilen pro Jugendeinwohner/-innen über demografische Entwicklung und Migrationsanteil bis hin zu verschiedensten sozialstrukturellen Belastungsfaktoren (wie Hilfe zur Erziehung und Arbeitslosenquote u25). Aus dieser Bandbreite möglicher Parameter wurden folgende ausgewählt: Jugendeinwohner/-innen, Anzahl der Stadt-/Ortsteile Fläche der Kommune Migrationsanteil, Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren Im Jahr 2002 wurde zur Bestimmung des Bedarfs in Netphen im Rahmen der Diskussion um eine Stelle für die kommunale Jugendpflege erstmals ein Sozialraum geplant. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die 2,0 anerkannten Fachkraftanteile der Stadt Netphen als Ausgangslage genommen (= Referenzkommune). Zunächst wurde für die Bedarfsbestimmung der Parameter „Jugendeinwohner/-innen“ mit einem Anteil von 90% zugrunde gelegt (vgl. hierzu ausführlicher Punkt 7). Dieser errechnete Wert wurde zunächst mathematisch gerundet (= rechnerischer Bedarf). Je nach besonderen Herausforderungen (Größe bzw. Fläche der Kommune, Anzahl der Stadt-/Ortsteile, Migrationsanteil und sozialstrukturelle Belastungsfaktoren, wie Familien in SGB II-Bezug) wurde der rechnerische Bedarf aufgerundet und auf diesem Weg der endgültige Bedarf bestimmt (= tatsächlicher Bedarf). 4 Der Parameter Jugendeinwohner/-innen ist deshalb von Bedeutung, weil über die Anzahl möglicher Interessenten/Teilnehmer/-innen ein personeller Bedarf entsteht. Die Stadt-/Ortsteile und die Fläche der Kommune sind in einem Flächenlandkreis wie dem Kreis Siegen-Wittgenstein deshalb von Bedeutung, weil jungen Menschen aus weit entfernten Orts-/Stadteilen es nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich ist, an meist im Stadt-/Ortskernen gelegenen Angeboten teilzunehmen. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird aufsuchender/mobiler Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ein wichtiger Stellenwert beigemessen1, was entsprechende zeitliche und somit personelle Kapazitäten erfordert. Für die besonderen Herausforderungen aufgrund der Anzahl der Stadt-/Ortsteile wurde der Wert 15 und mehr festgelegt. Der Parameter Migration wurde deshalb ausgewählt, weil Integration angesichts der Bevölkerungsentwicklung („Die in Siegen-Wittgenstein lebenden Menschen werden nicht nur älter, sondern auch bunter!“) ein wichtiges Handlungsfeld in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellt2. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll in Siegen-Wittgenstein eine Anwaltsfunktion für junge Menschen leisten3. Aus diesem Grund entschied sich die Arbeitsgruppe, den Parameter Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren (wie Anteil von jungen Menschen und Familien in SGB II-Bezug, Anteil von Hilfen zur Erziehung) in die Bedarfsbestimmung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund dieser Parameter ergibt sich ein Bedarf von 14,8 Fachkräften (aktuell 11,8). Für die einzelnen Kommunen stellt sich der Bedarf wie folgt dar: Jugendeinwohner Bad Berleburg 1.943 Errechnete Fachkraftanteile 1,39 Gerundete Fachkraftanteile Festgelegter Bedarf (rechnerisch) (tatsächlich) 1,4 1,5 Begründung Festlegung endgültiger Bedarf größte Fläche im Kreis, mehr als 15 Ortsteile Beibehaltung des bisher geförderten ehrenamtlichen Angebotes, da mehr als 15 Ortsteile und drittgrößte Fläche im Kreis Bad Laasphe 1.386 0,99 1,0 1,0 Burbach 1.578 1,13 1,1 1,1 keine besonderen Herausforderungen Erndtebrück 767 0,55 0,6 0,6 keine besonderen Herausforderungen Freudenberg 1.912 1,36 1,4 1,5 mehr als 15 Ortsteile Hilchenbach 1.708 1,22 1,2 1,2 keine besonderen Herausforderungen höchster Migrationsanteil im Kreis, mehr sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als im Kreisvergleich Referenzkommune, zweitgrößte Fläche im Kreis, mehr als 15 Ortsteile und mehr sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als im Kreisvergleich am Heckersberg Kreuztal 3.302 2,36 2,4 3,0 Netphen 2.525 1,80 1,8 2,0 Neunkirchen 1.519 1,08 1,1 1,3 zweithöchster Migrationsanteil im Kreis Wilnsdorf 2.175 1,55 1,6 1,6 keine besonderen Herausforderungen Kreis 18.815 13,42 13,6 14,8 Datenquelle Jugendeinwohner/-innen (12 bis unter 21 Jahre): itnrw , Stand: 31.12.2011 1 vgl. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2010-2014, S. 37 vgl. ebenda, S. 36 3 vgl. ebenda, S. 35 2 5 Finanzielle Auswirkungen der Neustrukturierung Durch die Neustrukturierung ergeben sich finanzielle Mehraufwendungen: Kosten aufgrund der Neustrukturierung Kosten nach bisheriger Förderung 1. Personal- und Sachkosten Unterscheidung nach Trägerschaft (kommunale/freie Träger), haupt- und ehrenamtliche An55.000 Euro pro anerkanntem Fachkräfte- gebote anteil (45.00 € Personal- und 10.000 € Sachkosten) Förderung in 2013: Kreismittel: 233.172,69 € 14,8 x 55.000 € Landesmittel: 195.396 € Gesamtsumme: 814.000 € Gesamtsumme: 428.568,69 € 2. Förderung ehrenamtlicher Angebote Förderung des ehrenamtlichen Angebotes wie bisher in Höhe von 3.400 € für den Sozialraum Bad Laasphe 3. Fortbildungskosten - trägerspezifisches Budget (500 Euro pro VZÄ) 14,8 x 500 € 7.400 € - zentrales Fortbildungsbudget Kreisjugendring jährlich 2.000 € 2.000 € Gesamtsumme: 9.400 € 4. Budget für aktuelle Handlungsbedarfe 25.000 € jährlich Gesamtförderhöhe: 851.800 € abzüglich Landesmittel: 195.396 € davon Kreismittel: 656.404 € Gesamtförderhöhe: 428.568,69 € abzüglich Landesmittel 195.396,00 € davon Kreismittel: 233.172,69 € Durch die Neustrukturierung ergeben sich für den Kreishaushalt insgesamt Mehrkosten von 423.231,31 €. Dem gegenüber stehen aber Einsparpotentiale bei den Kommunen, in deren Bereich höhere Fördersummen als bisher fließen. Durch die Neustrukturierung der Förderung stehen künftig mehr finanzielle Aufwendungen in den Sozialräumen zur Verfügung. Wie sich die im Einzelnen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden darstellen, kann der beigefügten Gegenüberstellung der derzeitigen und zukünftigen Förderung in der Anlage entnommen werden. Hierzu ist anzumerken, dass hier die Fördersum- 6 men der Jugendhilfeplanung mit 11,8 Fachkraftanteilen zugrunde gelegt wurden. Da zwischenzeitlich einige, vorübergehende befristete Änderungen vorgenommen wurden, ergeben sich teilweise Abweichungen zum derzeit tatsächlichen Ist-Stand. Der Landrat Im Auftrag Klinkert Fachservice Jugend und Familie Stand: April 2013 Qualitative Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen- Wittgenstein - Abschlussbericht der Arbeitsgruppe - 1. Einleitende Worte und Planungsauftrag 1 2. Methodisches Vorgehen 3 3. Strategische Ausrichtung und Zielsetzungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein 5 3.1 Welche Zielsetzungen soll OKJA in Siegen-Wittgenstein verfolgen? 5 3.2 Wie soll OKJA in Siegen-Wittgenstein zukünftig aufgestellt sein? 6 4. Zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen 7 4.1 Auswertung 7 4.2 Thesen 7 5. Was ist Offene Arbeit? Was soll sie leisten? 13 6. Anforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit 14 6.1 Aus Sicht der Träger 15 6.2 Aus Sicht der jungen Menschen (= Kundenperspektive) 16 6.3 Aus Sicht der Mitarbeiter/-innen 17 6.4 Aus Sicht der internen Prozessperspektive/Steuerung 19 6.5 Finanzperspektive 20 7. Bedarfssituation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 23 8. Finanzielle Auswirkungen 27 1. Einleitung Lange Zeit war die Offene Kinder- und Jugendarbeit ein Handlungsfeld, das in seinen Strukturen im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen der Jugendhilfe nur wenigen Änderungen unterworfen war. So war beispielsweise die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren weitestgehend stabil und auch hinsichtlich der Trägerlandschaft waren wenige Wechsel zu verzeichnen. Diese Stabilität geriet vor etwa zwei Jahren ins Wanken. Ein Grund war, dass sich mehr und mehr die Frage stellte, ob die Angebote auch den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein als örtlicher Jugendhilfeträger entsprechen. Zudem erschien es, dass Bedarfen im interkommunalen Vergleich nicht in selben Umfang Rechnung getragen wird. So bestand beispielsweise schon seit längerer Zeit Klärungsbedarf, ob die derzeit für die Stadt Freudenberg anerkannten 0,5 Fachkraftanteile im Vergleich zu der von Jugendeinwohner/-innenzahl in etwa gleich großen Stadt Bad Berleburg mit momentan 1,4 anerkannten Fachkraftanteilen ausreichend bemessen sind. Einzelne Kommunen befinden sich zudem in der komfortablen Situation, dass sie bedingt durch eigene, zusätzliche Finanzmittel für den Bereich Offene Arbeit oder durch Sponsoring die personellen Kapazitäten ausweiten können. Dadurch bedingt ergeben sich auf den Planungsbezirk Siegen-Wittgenstein bzw. Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein unterschiedliche Leistungsangebote in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Diesem Umstand gilt es zu begegnen, denn der Kreis als zuständiger Jugendhilfeträger hat dafür Sorge zu tragen, dass jungen Menschen - unabhängig von ihrem Wohnort - dieselben Chancen eröffnet werden. Eine weitere Entwicklung war und ist, dass sich Träger - vornehmlich kommunale - immer häufiger aus diesem Handlungsfeld zurückziehen oder beabsichtigen, sich in diesem Bereich nicht mehr engagieren zu wollen. Ausgangspunkt für diese Entscheidung sind u.a. finanzielle Rahmenbedingungen, denn weder freien noch kommunalen Trägern obliegt in diesem Bereich die Planungsverantwortung. Eine Aufgabenkritik bedingt durch finanziell angespannte Haushalte ist insofern eine logische Konsequenz. Durch den „Rückzug“ bisheriger Träger und das Hinzukommen neuer freier Träger, die bisher eine erheblich höhere Förderung bekommen, sind die Finanzmittel nicht mehr ausreichend. Aus diesem Grund mussten im Planungsprozess neben Fragen des ausreichenden Bedarfs und der inhaltlichen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Offene Kinder- und Jugendarbeit auch geklärt werden, wie die Finanzmittel unabhängig von Veränderungen in der Trägerschaft stabil gehalten werden können. Für die Bearbeitung des Planungsvorhabens hat der Jugendhilfeausschuss am 31. Mai 2012 die bis dato tagende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien beauftragt. Dieses Gremium wurde von der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses geleitet. In der Arbeitsgruppe waren weiterhin die stellvertretende JHA-Vorsitzende, Vertreter/-innen des Kreisjugendrings, der Kommunen und des Fachservice Jugend und Familie vertreten. Zudem hat die Bürgermeisterkonferenz eine Vertreterin entsandt. Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit orientierten sich die Planungen an folgenden Zielen: 1 Offene Kinder- und Jugendarbeit soll sich gemäß den sozialräumlichen Anforderungen sowie den allgemeingültigen fachlichen Diskussionen und Erkenntnissen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden qualitativ weiterentwickeln. Berücksichtigung finden hierbei in besonderem Maße inklusive Ansätze, um die gleichberechtigte Teilnahme junger Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer und sozialer Herkunft sowie von Geschlecht und Alter zu ermöglichen. Die Angebotsstruktur in den Sozialräumen vor Ort soll den jeweiligen Bedarfen Rechnung tragen. In allen Kommunen werden jungen Menschen dieselben Chancen und Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten eröffnet. Die Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unabhängig von der Trägerschaft auf denselben Grundlagen. Die finanziellen Mittel halten Wechseln in der Trägerschaft stand. 2 2. Methodisches Vorgehen Im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein hat sich die vorhandene Angebotsstruktur durch die Praxis und das Engagement einzelner Akteure entwickelt. Sie ist nur in Teilen durch Planung entstanden. Diese Entwicklungstendenz ist kein regionales Spezifikum. Sie ist auch in anderen Kommunen weit über den Kreis Siegen-Wittgenstein hinaus zu verzeichnen. Hauptsächlich zurückzuführen ist dies auf die Förderpraxis des Landes NRW, die oftmals nur in Ansätzen erfolgte und mit wenig langfristiger Nachhaltigkeit. Ein weiterer Grund für die Entwicklung ist u.a., dass der Begriff des Bedarfes sehr schwer zu fassen ist und somit auch die Frage der Bedarfsbemessung. In der Arbeitsgruppe wurde intensiv diskutiert, welche Parameter der Bedarfsbestimmung zugrunde gelegt werden. Hierzu wurde zunächst eine große Bandbreite bestimmt, angefangen von Fachkräfteanteilen pro Jugendeinwohner/-innen über demografische Entwicklung und Migrationsanteil bis hin zu verschiedensten sozialstrukturellen Belastungsfaktoren (wie Hilfe zur Erziehung und Arbeitslosenquote u25). Aus dieser Bandbreite möglicher Parameter wurden folgende ausgewählt: • Jugendeinwohner/-innen, • Anzahl der Stadt-/Ortsteile • Fläche der Kommune • Migrationsanteil, • Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren Im Jahr 2002 wurde zur Bestimmung des Bedarfs in Netphen im Rahmen der Diskussion um eine Stelle für die kommunale Jugendpflege erstmals ein Sozialraum geplant. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die 2,0 anerkannten Fachkraftanteile der Stadt Netphen als Basiswert genommen (= Referenzkommune). Zunächst wurde für die Bedarfsbestimmung der Parameter „Jugendeinwohner/-innen“ mit einem Anteil von 90% zugrunde gelegt (vgl. hierzu ausführlicher Punkt 7). Dieser errechnete Wert wurde zunächst mathematisch gerundet (= rechnerischer Bedarf). Je nach besonderen Herausforderungen (Größe bzw. Fläche der Kommune, Anzahl der Stadt/Ortsteile, Migrationsanteil und sozialstrukturelle Belastungsfaktoren, wie Familien in SGB II-Bezug) wurde der rechnerische Bedarf aufgerundet und auf diesem Weg der endgültige Bedarf bestimmt (= tatsächlicher Bedarf). Der Parameter Jugendeinwohner/-innen ist deshalb von Bedeutung, weil über die Anzahl möglicher Interessenten/Teilnehmer/-innen ein personeller Bedarf entsteht. Die Stadt-/Ortsteile und die Fläche der Kommune sind in einem Flächenlandkreis wie dem Kreis Siegen-Wittgenstein deshalb von Bedeutung, weil jungen Menschen aus weit entfernten Orts-/Stadteilen es nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich ist, an meist in Stadt-/Ortskernen gelegenen Angeboten teilzunehmen. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird aufsuchender/mobiler Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ein 3 wichtiger Stellenwert beigemessen1, was entsprechende zeitliche und somit personelle Kapazitäten erfordert. Für die besonderen Herausforderungen aufgrund der Anzahl der Stadt-/Ortsteile wurde der Wert 15 und mehr festgelegt. Der Parameter Migration wurde deshalb ausgewählt, weil Integration angesichts der Bevölkerungsentwicklung („Die in Siegen-Wittgenstein lebenden Menschen werden nicht nur älter, sondern auch bunter!“) ein wichtiges Handlungsfeld in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellt2. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll in Siegen-Wittgenstein eine Anwaltsfunktion für junge Menschen leisten3. Aus diesem Grund entschied sich die Arbeitsgruppe den Parameter sozialstrukturelle Belastungsfaktoren (wie Anteil von jungen Menschen und Familien in SGB II-Bezug, Anteil von Hilfen zur Erziehung) in die Bedarfsbestimmung einzubeziehen. Um die Perspektive der Träger einzubeziehen, wurden am 27. und 28. September sowie am 2. Oktober 2012 Trägergespräche durchgeführt. Ziel dieser Gespräche war es, ein umfangreiches Bild vom IST-Stand und den möglichen Entwicklungstendenzen zu erhalten. Zur Vorbereitung erhielten alle Träger einen Leitfaden. Durch den vorherigen Versand dieses Leitfadens sollte auch gewährleistet werden, dass in Anbetracht der insgesamt zu führenden 14 Trägergespräche die Dauer von ca. 1 bis 1,5 Std. - abhängig von der Größe der Kommune - pro Gespräch nicht überstiegen wurde. Mit einer Ausnahme haben an allen Gesprächen ein/e Trägervertreter/-in und ein/e Mitarbeiter/in der Offenen Arbeit teilgenommen. Durch die Vorbereitung mittels Leitfaden kam es bedingt durch die Situation bzw. den Bedarf vor Ort dazu, dass einzelne Inhalte intensiver besprochen wurden als andere. Inhaltliche Schwerpunkte der Trägergespräche waren: • die pädagogische Ebene, • die Bedarfssituation in der Kommune, • Funktion und Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • Mitarbeiterführung und -entwicklung sowie • die Finanzsituation, bezogen auf aktuelle Herausforderungen und Erwartungen an den Jugendhilfeträger4. Die Erkenntnisse der Trägergespräche wurden in Thesen zusammengefasst und intensiv diskutiert. Viele Ergebnisse dieser Diskussion sind in die Neustrukturierung der Offenen Arbeit eingeflossen. (siehe hierzu ausführlicher Punkt 4). Bei der Neustrukturierung wurden ebenso die strategischen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein berücksichtigt sowie die künftigen zentralen Ziele 1 vgl. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2010-2014, S. 37 vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 20102014, S. 36 3 vgl. ebenda, S. 35 4 siehe hierzu ausführlicher Leitfaden im Anhang 2 4 in diesem Handlungsfeld. Mit diesen Aspekten hat sich die Arbeitsgruppe zu Beginn des Planungsprozesses beschäftigt (siehe hierzu ausführlicher Punkt 3). 3. Strategische Ausrichtung und Zielsetzungen der Offenen KinderJugendarbeit in Siegen-Wittgenstein und Zu Beginn des Planungsprozesses beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ (AG OKJA) intensiv mit der Frage, welche Zielsetzung OKJA nach dem Qualitätsentwicklungsprozess im Kreis Siegen-Wittgenstein künftig verfolgen soll und wie vor dem Hintergrund dieser strategischen Ausrichtung OKJA in der Region aufgestellt sein soll. 3.1 Welche Zielsetzung soll OKJA in Siegen-Wittgenstein verfolgen? Über die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 dargelegten Ziele, auf die an dieser Stelle nur verwiesen wird5, wurden darüber hinaus folgende Eckpunkte herausgearbeitet: Familienentlastende Funktion Obwohl vom Verständnis der OKJA die Angebote allen jungen Menschen zur Verfügung stehen sollen, richten sich die Angebote vor allem an Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien (z.B. einkommensschwache Familien und Familien in eng lebenden Wohnverhältnissen). Heimatbindung In der OKJA hat der jeweilige Sozialraum vor Ort mit seinen spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen eine wichtige Bedeutung. Eine sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit trägt wesentlich zum gelingenden Aufwachsen junger Menschen in ihrem Lebensumfeld bei und somit auch zur regionalen Identifikation. Den Kreis als kinder- und familienfreundliche Region weiterentwickeln Angebote der OKJA in den Städten und Gemeinden tragen maßgeblich zu einer kinderund familienfreundlichen Infrastruktur bei, die im begonnenen Wettbewerb der Regionen aufgrund von demografischer Entwicklung aktuell und in den kommenden Jahren ein wichtiger Standortfaktor ist. Freiwillige Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung bedarfsgerecht zur Verfügung stellen 5 vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014, S. 18 5 Angebote der OKJA tragen im Rahmen von außerschulischer Bildung wesentlich zur persönlichen und sozialen Entwicklung bei. Bedarfe entstehen in Abhängigkeit zu Lebenssituationen und der Angebotsstruktur vor Ort, in der jeweiligen Stadt und Gemeinde. OKJA als Beratungsangebot Sozialsystemen und niedrigschwelliger Zugang zu anderen Bei Maßnahmen und Aktionen entstehen zwischen den jungen Menschen und den hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen Beziehungen unterschiedlicher Qualität. Es wird beobachtet, dass hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen häufig als eine vertrauliche Anlaufstelle für persönliche Anliegen und Probleme fungieren. Diese Vertraulichkeit gewährleistet, dass frühzeitig die Vermittlung an kompetente Hilfs- und Beratungsleistungen geschehen kann. 3.2 Wie soll OKJA in Siegen-Wittgenstein zukünftig aufgestellt sein? Nach einer intensiven Diskussion in der Arbeitsgruppe wurden folgende verbindliche Eckpunkte festgehalten: Im Kreis Siegen-Wittgenstein besteht ein „gerechtes“ Angebot. Chancengleichheit im Zugang zu den Angeboten von OKJA ist verwirklicht. OKJA zeichnet sich durch eine dezentrale Struktur und mobile Angebote aus. Die Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtungen ist mit anderen lokalen Angeboten vernetzt und aufeinander abgestimmt. Die Vernetzung mit anderen Angeboten und Institutionen ist ein Qualitätsmerkmal der OKJA. Die Jugendfreizeiteinrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern geführt (Trägervielfalt). Der Standort der Einrichtungen muss flexibel sein bzw. in der Lage sein, sich an den „Wanderbewegungen“ der Jugendlichen zu orientieren. Angebote müssen sich an den Lebens- und Alltagswelten sowie den Zeiten der jungen Menschen ausrichten. OKJA ist ein attraktives Handlungs- und Beschäftigungsfeld für pädagogische Fachkräfte. Die Arbeit findet auf einer abgestimmten Basis zwischen Kreis und den Trägern statt. 6 4. Zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen Nachfolgend werden zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen dargestellt. Um eine Doppelung in der Darstellung zu vermeiden, wird die Auswertung der inhaltlichen Themenbereiche nicht gesondert beschrieben, weil alle Erkenntnisse in die Thesen eingeflossen sind. 4.1 Auswertung Die Trägergespräche wurden wie in Punkt 2 beschrieben anhand eines Leitfadens geführt. Die Fragen wurden so formuliert, dass überwiegend weit gefasste Ausführungen möglich waren. In der qualitativen Sozialforschung wird dieses Vorgehen als erzählgenerierend bezeichnet. Es bedeutet, dass den Befragten durch die Art der Fragestellung die inhaltliche Ausgestaltung weitestgehend nach ihren eigenen Schwerpunktsetzungen überlassen bleibt. Inhaltlich kamen sehr unterschiedliche Gespräche zustande, die die Vielfalt der Arbeit aufgrund von örtlichen Bedarfen und darauf bezogener Angebotsstruktur, finanziellem Engagement Dritter (z.B. Zuschüsse aus kommunalen Haushalten und Sponsoring), Kompetenzen und Aufgabengewichtung durch den Träger widerspiegeln. Wesentliche Aussagen der Gesprächspartner/-innen wurden während des stattfindenden Trägergespräches verschriftlicht. Gesprächsdokumentation war von der Gesprächsführung abgekoppelt. Die Verschriftlichungen bildeten schließlich die Grundlage für die Auswertung. Die Ergebnisse der Trägergespräche bezogen sich auf folgende Ebenen: Verständnis von Offener Kinder- und Jugendarbeit Garantie von Subsidiarität in der Trägerschaft Garantie einer Grundversorgung Personalausstattung) (Bedarfsbestimmung und entsprechende Rolle und Aufgaben von Akteuren (Hauptberufliche Fachkräfte, Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Netzwerkpartner) in der Kinder- und Jugendarbeit Inhaltliche Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Zuverlässige finanzielle Förderung 4.2 Thesen An dieser Stelle soll nochmals als Hintergrundfolie für die Bedeutung des Handlungsfeldes und deren qualitative Weiterentwicklung darauf hingewiesen werden, dass Offene Kinderund Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der §§ 10 und 12 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW eine Aufgabe der Jugendhilfe ist. Sie gehört zur sozialen 7 Infrastruktur einer Kommune. Die Planungsverantwortung hierfür obliegt dem örtlichen Jugendhilfeträger (§ 80 SGB VIII und §1a 1. AG KHJG NRW). Dies wurde - insbesondere auch unter der strategischen Ausrichtung des Kreises - intensiv in der Arbeitsgruppe diskutiert. Insofern ist These 2 und 3 nicht auf der Grundlage der Trägergespräche gebildet worden. Als wichtiges Ergebnis für die Neustrukturierung werden sie jedoch der Vollständigkeit halber in diesem Abschnitt erfasst. Verständnis von Offener Kinder- und Jugendarbeit 1. These: Offene Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des jugend- und familienfreundlichen Kreises Siegen-Wittgenstein und somit fester Bestandteil in der regionalen Familien- und Sozialpolitik des Kreises. OKJA ermöglicht jungen Menschen einen Ort für eine zweckfreie Freizeitgestaltung („Ankommen können“) und zahlreiche Möglichkeiten (nicht Verpflichtung!) für Bildung. OKJA ist Beziehungsarbeit! Explizit und implizit wurde in den Trägergesprächen deutlich, dass OKJA von den verantwortlichen Akteuren der operativen Ebene eine wichtige Funktion im oben beschriebenen Sinne besitzt. Darüber hinaus war vereinzelt festzustellen, dass dieses Verständnis auch darüber hinaus bei Vertreter/-innen der strategischen und politischen Ebene verinnerlicht bzw. Grundlage für Entscheidungen zu Gunsten des Handlungsfeldes ist. Die Arbeitsgruppe hält die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für eine zentrale künftige Aufgabe. Im Mittelpunkt sollte dabei regelmäßig stehen, den Mehrwert und die Ziele von Offener Arbeit sowie ein Bild von Jugendlichen in der Öffentlichkeit darzustellen. Garantie von Subsidiarität in der Trägerschaft 2. These: Ein Vorrang der freien Träger im Sinne der Subsidiarität und der Zielsetzung des Kreises, sich auf die Aufgabe der Steuerung zu konzentrieren, ist zu beachten. Ziel ist es dabei vor allem die Trägervielfalt zu erhalten. Sollte es hierbei zu Problemen in der Trägerschaft kommen, steht der Kreisjugendring jedoch nachrangig - als Träger zur Verfügung. Der Vorrang freier Träger kann kein absoluter sein. Es ist immer auch die Eignung des Trägers für die Aufgaben der Offenen Arbeit zu berücksichtigen. 3. These: Die Trägerschaft von Offenen Einrichtungen durch die Kommunen sollte grundsätzlich ermöglicht werden, hier sind die Ausführungen des 1. AG KJHG NRW zu beachten (siehe Anhang). Die Verantwortung für diese Arbeit bleibt beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe und damit beim Fachservice Jugend und Familie des Kreises Siegen Wittgenstein. Dazu muss der Kreis eine klare Beauftragung aussprechen und die Trägerschaft an klare Bedingungen knüpfen. 8 Beschäftigungsverhältnisse in einer Kombination von Offener Arbeit / kommunaler Jugendpflege können zu Problemen führen. Will eine Kommune weitere Leistungen, über die Einrichtung einer Offenen Jugendarbeit hinaus, im Sinne der Daseinsvorsorge für junge Menschen in seinem Sozialraum umsetzen, so muss sie diese selbst tragen. Diese Problematik betrifft auch freie Träger, die ihr Fachpersonal neben der Offenen Jugendarbeit mit weiteren Aufgaben betrauen. Garantie einer Grundversorgung Personalausstattung) 4. These: (Bedarfsbestimmung und entsprechende Es ist für alle Kommunen eine „Grundversorgung“ mit Offener Arbeit anzustreben. In den Gesprächen wurde deutlich, dass Unterschiede hinsichtlich einer bedarfsdeckenden Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen. Bedarfe der Vergangenheit stimmen nicht mehr mit den aktuellen Bedarfe bzw. Anforderungen in den Städten und Gemeinden überein (Sozialstrukturen und Sozialraum). Es war weiterhin festzustellen, dass die Unterschiede auch durch eine Reihe weiterer Faktoren maßgeblich bestimmt werden. So führen beispielsweise zusätzliches finanzielles Engagement Dritter (Kommunale Haushalte und Sponsoren) und damit verbundene Stellenausweitungen sowie besonderes Engagement der Hauptberuflichen weit über das erforderliche Maß hinaus dazu, dass diese Unterschiede abgemildert werden. Durch diese Ungleichgewichte hat der Jugendhilfeträger Steuerungsfähigkeit, zu der er aber gesetzlich verpflichtet ist. 5. These: keine umfassende Zukünftig sollten in Offenen Einrichtungen in der Regel Vollzeitstellen eingerichtet werden. Die Trägerbefragung machte deutlich, dass es sich schwierig gestaltet, die Arbeit mit 0,5 Fachkraftanteil auf eine verlässliche Basis zu stellen. Wünschenswertem (neue Arbeitsansätze, Projekte aufgrund der täglichen praktischen Arbeit in der Einrichtung) und Notwendigem (Bedarfe in der Einrichtung und im Sozialraum) kann somit eingeschränkt oder überhaupt nicht Rechnung getragen werden. Bei einer Förderung mit 0,5 Fachkraftanteilen kommt es bei der Besetzung dieser Stellen durch eine Vollzeitkraft häufig zur Zuweisung weiterer Aufgaben und dadurch bedingt zu einer Stellenaufstockung. Hierdurch kommt es in diesen Fällen eher zu unklaren Strukturen, welche Leistungen für die Offene Jugendarbeit oder andere Aufgaben erbracht werden. Deutlich wurde auch, dass die wichtige Netzwerkfunktion mit weiteren Akteuren im Sozialraum häufig zu kurz kommt, weil die personellen Kapazitäten bei einem Beschäftigungsumfang von 40 oder 50% für die Angebotsstruktur in der Einrichtung erschöpft sind. 9 Es ist zudem festzustellen, dass es große Probleme gibt, Stellen mit geeignetem Personal zu besetzen. Notwendige Wochenendund Abendarbeitszeiten und ein Beschäftigungsumfang von unter 100% führen tendenziell häufiger dazu, dass sich gut qualifizierte Fachkräfte für andere Bereiche der sozialen Arbeit entscheiden. Die Aufgabenerfüllung sollte daher im Regelfall eine Vollbeschäftigung umfassen. 6. These: Eine Ausweitung der Fachkraftstellen ist unumgänglich Aus den Thesen 3. und 4. ergibt sich die Notwendigkeit, den derzeitigen Fachkräfteanteil (11,8 Vollzeitäquivalente, VZÄ) zu erhöhen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass in den Trägergesprächen deutlich wurde, dass auch in Kommunen, die vom Fachkräfteanteil auf den ersten Blick (1 und mehr Fachkräfteanteile) bezogen auf den Jugendeinwohner/innenwert recht gut dastehen, häufig nicht den Bedarfslagen umfassend nachgekommen werden kann. Eine Erweiterung ist daher erforderlich, auch zukünftig eine qualitativ hochwertige OKJA sicherzustellen. Rolle und Aufgaben von Akteuren (Hauptberufliche Fachkräfte, Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Netzwerkpartner) in der Kinder- und Jugendarbeit 7. These: Ein klares Anforderungsprofil an die Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten ist notwendig, entsprechende Rahmenbedingungen sind zu definieren und in den Förderrichtlinien festzuhalten. Die Trägergespräche verdeutlichten - sowohl bei einigen freien als auch kommunalen Trägern - Entwicklungspotenziale bei: Anstellungsverträgen, Dienst- und Fachaufsicht (nicht klar geregelt), Durchführung regelmäßiger Jahresdienstgespräche, Fortbildung, Weiterbildung und Personalentwicklung, fachliche Begleitung sowie der Arbeit auf einem handlungsleitenden Konzept. Diese sind sicherzustellen. Es müssen daher im Planungsprozess der Neustrukturierung Mindestanforderungen definiert und darauf bezogene Nachweise später erarbeitet werden (z.B. Vorlage einer Konzeption). 8. These: Die in den Richtlinien und im Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Methoden sind handlungsleitend für alle Offenen Einrichtungen. Wie bereits bei den Leistungsvereinbarungen, die der Kreisjugendring in seiner Aufgabenwahrnehmung nach §§ 11 und 12 SGB VIII seit 2 Jahren jährlich mit jeder Einrichtung abschließt, wurde auch bei den Trägergesprächen deutlich, dass über die im Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben eine Reihe weiterer Aufgaben erbracht werden. So wurden von den Hauptberuflichen beispielsweise Leistungen, wie 10 Ferienspiele, Betreuung von Bauspielplätzen sowie von Dirtbike-Anlagen und die Teilnahme an einer Reihe von Vereinsangeboten vor Ort genannt. Hier bedarf es unbedingt einer klareren Profilierung und Herausarbeitung der Mehrwerte für die Offene Arbeit, die sich durch nicht zum Handlungsfeld gehörende Aufgaben ergeben (siehe auch Seite 13 f). 9. These: Honorar- und ehrenamtliche Kräfte sind für Spezialaufgaben, besondere Angebote, ergänzende Leistung und Vertretungen einsetzbar, jedoch nicht als Ersatz für die Fachkräfte. Der Einsatz von Honorar- und ehrenamtlichen Kräften ließ in den Trägergesprächen eine Bandbreite unterschiedlicher Modelle deutlich werden. Während sie in einigen Einrichtungen angeleitet und begleitet durch die Hauptberuflichen besondere Angebote und ergänzende Leistungen erbrachten, waren sie in Einzelfällen - punktuell unterstützt durch die/den Hauptberufliche/n Mitarbeiter/-in - für die Offene Arbeit selbständig zuständig. Diese Erkenntnis führte in der Arbeitsgruppe zu einer intensiven Diskussion mit folgendem Ergebnis: Wenn der Kreis bzw. der Fachservice Jugend und Familie Fachkräfte fördert, wird auch erwartet, dass deren Fachlichkeit den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung steht. Dies bedeutet keine Präsenzpflicht bei allen Öffnungszeiten, aber ein Wahrnehmen der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in einem ausreichenden Zeitrahmen. Zudem kann zu Recht erwartet werden, dass beim Einsatz von Honorar- und ehrenamtlichen Kräfte eine regelmäßige, in engen zeitlichen Abständen stattfindende fachliche Anleitung und Reflexion als Ausdruck professioneller Arbeit durch die geförderte, hauptberufliche Fachkraft garantiert wird. Beim regelmäßigen Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen muss zudem sichergestellt werden, dass in wesentlichen Bereichen eine Grundschulung sichergestellt wird (z.B. pädagogische Intervention und wesentliche Elemente von Projektarbeit in einem der Zielgruppe und Einsatz angemessenem Rahmen). 10. These: Eine Vernetzung Offener Arbeit mit der Schule ist auf Augenhöhe anzustreben. Schule ist ein wichtiger Netzwerkpartner im Sozialraum vor Ort und die Kooperation findet zum überwiegenden Teil auf der Grundlage von verbindlichen Absprachen und Rollen statt - das wurde in den konkreten Praxisgesprächen durch die Hauptberuflichen in den Trägergesprächen deutlich. Deutlich wurde aber auch, dass vereinzelt nicht für beide Systeme (Schule und Offene Arbeit) Mehrwerte gleichermaßen generiert werden. „Verlierer“ ist dabei oftmals das System Jugendhilfe. Im der Zusammenarbeit bzw. Vernetzung ist daher sicherzustellen, dass Ressourcen der Offenen Arbeit nicht einseitig vom System Schule genutzt werden. 11 Inhaltliche Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 11. These: OKJA muss - abhängig von den Anforderungen der Zielgruppe und des Sozialraums neben der „alltagsbezogenen“ bzw. in der Einrichtung stattfindenden Arbeit immer auch projektbezogene Aspekte aufzuweisen. Vornehmlich bedingt durch fehlende zeitliche Ressourcen aufgrund des Beschäftigungsumfangs (siehe hierzu ausführlicher 3. und 4. These), aber vereinzelt auch bedingt durch ein zu starkes Augenmerk auf die Einrichtung berichteten die Hauptberuflichen häufig nur von „alltagsbezogenen“ Aufgaben. Hierzu zählen alle Angebote, die entweder ausschließlich in der Einrichtung (z.B. regelmäßige Bandproben, Mädchen- und Jungenangebote, Bewerbungstraining) oder sich aus den Interaktionen in der Einrichtung ergeben (z.B. Fahrten zu Sportevents, Ferienfreizeiten). Offene Arbeit muss immer auch sozialraumorientiert sein, um so auch dem Anspruch gerecht werden zu können, möglichst alle Jugendliche erreichen zu können und nicht nur junge Menschen, die durch die Kommstruktur erreicht werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Gewinnung und Zusammenarbeit mit örtlichen Kooperationspartnern sicherzustellen. Zuverlässige finanzielle Förderung 12. These: In der OKJA aktive Träger erfahren eine Förderung, die ihnen Zuverlässigkeit und Planbarkeit - und somit für die OKJA insgesamt - garantiert. Beim thematischen Schwerpunkt „Finanzen“ wurde in fast allen Gesprächen der Wunsch an den Jugendhilfeträger nach Planungssicherheit herangetragen. Durch die seit Jahren feststehenden Fördersätze (weder Landes- noch Kreisförderung wurde in den letzten 10 Jahren maßgeblich erhöht!) ist der Eigenanteil der Träger, bedingt durch steigende Kosten, immer größer geworden. Größte Anteile hieran haben die Personalkosten. Die Personalund Sachkosten sollten daher künftig regelmäßig angepasst werden. Qualitative Weiterentwicklung durch Austausch, Abstimmung und gegenseitige Reflexion 13. These: Es ist ein organisatorischer Rahmen für fachlichen Austausch, Abstimmung und gegenseitige Reflexion und somit für die Weiterentwicklung der OKJA in Siegen-Wittgenstein weiter zu entwickeln. Der Bedarf an fachlichem Austausch, Abstimmung und regelmäßiger Reflexion ist sehr unterschiedlich. Zum einen ist er größer, wenn man als klassische/r Einzelkämpfer/-in vor Ort tätig ist und insbesondere auch dann, wenn die Hauptberuflichen in einem Beschäftigungsumfang unter 100 % beschäftigt sind. In Einzelfällen wird diese Tendenz durch den Austausch mit anderen Fachkräften der Offenen Arbeit gemildert. Der überwiegende Anteil der Hauptberuflichen hält die regelmäßigen Veranstaltungen mit dem Kreisjugendring (wie regelmäßige Jugendpflegertagung) für eine wichtige Form der Zusammenarbeit und des Austausches. Gleichzeitig äußern sie Bedarf für die qualitative Weiterentwicklung dieser Angebote, die aber keinesfalls mehr zeitliche Ressourcen wie die bisher stattfindenden binden dürfen. 12 5. Was ist Offene Arbeit? Was soll sie leisten? In der Offenen Arbeit geht es um offene Angebote, die einen niederschwelligen Zugang ermöglichen. Sie erfolgen in Komm- und Gehstrukturen, die keinen festen Teilnehmer/innenkreis aufweisen. Die Teilnahme erfordert keine Mitgliedschaft und ist vom Grundsatz voraussetzungslos. Offene Arbeit findet in eigenen oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sowie an öffentlichen Plätzen statt. Pädagogische Arbeit kann außerhalb von Räumlichkeiten stattfinden. Im Rahmen von Öffnungs- oder Präsenzzeiten ist die Aufenthaltsdauer freigestellt. Aus dieser Definition ergeben sich eine Reihe von Aufgaben. Diese werden in Kernaufgaben und erweiterte Aufgaben untergliedert. Zu den Kernaufgaben Offener Arbeit zählen: • ein räumliches Angebot vorhalten, • festgelegte Öffnungszeiten garantieren, • Beziehungsarbeit als Basis für pädagogische Prozesse, für Beratung und Unterstützungsleistungen leisten, • Freizeit- und Bildungsangebote durchführen, • im Sozialraum verortet und vernetzt sein, • aufsuchende/mobile Arbeit leisten, wenn dies aufgrund von aktuellen Entwicklungen oder grundsätzlich im Sozialraum erforderlich ist sowie • vielfältige Kooperationen praktizieren.6 Erweiterte Aufgaben Offener Arbeit Mit Blick auf die weiteren Aufgaben und Handlungsfelder soll der Orientierungspunkt der sein, dass die Aufgaben dem Charakter der Offene Arbeit entsprechen, d.h. den Charakter der Freiwilligkeit haben, ein offener und zweckfreier Zugang zur Einrichtung/zum Angebot (unabhängig von Vereinszugehörigkeit, Nationalität, Herkunft, Religionszugehörigkeit) möglich ist. Darüber hinaus sollten selbst bestimmte Freizeit- und Bildungsaktivitäten angeboten werden, bei denen junge Menschen mit ihren Bedürfnissen Thema, Inhalt und Programm sind. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements, die Förderung von Partizipation, die Orientierung an der Lebenswirklichkeit und Problemlagen junger Menschen sind weitere inhaltliche Bausteine. Ferienspiele als Methode und Angebot gehören zum Handlungsfeld Offene Arbeit. Hiermit ist gemeint, dass eigene Angebote des Jugendzentrums sowie KonzeptionierungsKoordinierungs-, und Vernetzungstätigkeiten mit den Akteuren der Jugendarbeit im Sozialraum sinnvoll für das Handlungsfeld Offene Arbeit sind. Für die administrativen, organisatorischen Aufgaben oder Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit (auch 6 vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 20102014. 13 Repräsentation), die die gesamten Ferienspielaktionen betreffen, sind Aufgabe der Kommune und durch sie wahrzunehmen und zu finanzieren. Weitere Aufgaben im Rahmen der Offenen Arbeit sind die pädagogische Betreuung von Dirt-Bike- oder Skateranlagen. Die Instandhaltung ist Aufgabe der örtlichen Kommune. Die Kosten dürfen nicht zu Lasten des Budgets der Offenen Einrichtung gehen. In Flächenkommunen wie Bad Berleburg muss es möglich sein, dass dezentral Räume und Angebote im Sinne Offener Arbeit geschaffen, gestützt, qualifiziert und begleitet werden. Dafür können personelle Ressourcen einer Fachkraft eingesetzt werden. Die Initiierung, der Aufbau und die kontinuierliche Begleitung eines Jugendforums oder anderer Beteiligungsprojekte in der Kommune, sofern es dafür ein besonderes Budget gibt und nicht zu Lasten der Angebote der Offenen Einrichtung geht. Die Durchführung von Jugendevents ist ein Handlungsfeld der Offenen Arbeit. Ebenso kann sich Offene Arbeit im Rahmen von Großveranstaltungen präsentieren, bzw. sie mitgestalten. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Offenen Arbeit Großveranstaltungen für Erwachsene im Rahmen von Stadtmarketing durchzuführen. Aufgaben und Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge oder Zielgruppen außerhalb der §§ 11, 12 des SGB VIII sind durch andere Handlungsfelder der Jugendhilfe oder der sozialen Arbeit zu erbringen. Einzelne Aktivitäten von Vereinen der Jugendverbandsarbeit können einen offenen Charakter haben. Sie sind jedoch nicht Offene Arbeit im oben beschriebenen Sinne. Nur solche Träger und Angebote, die durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als Offene Arbeit anerkannt sind, erhalten eine Förderung entsprechend den Richtlinien. 6. Anforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit Nachfolgend werden die Ziele der Offenen Arbeit mittels der Balanced Scorecard (BSC) operationalisiert. Die dort beschriebenen Vorgaben fassen die in Punkt 3 und 4 beschriebenen Überlegungen, Diskussionen und Erkenntnisse zusammen bzw. treffen abschließende Regelungen. Sie sind die Voraussetzungen für die zukünftige Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein. Die Abkürzung BSC steht dabei für die englische Bezeichnung „ausgewogener Berichtsbogen”. Es handelt sich dabei um ein Konzept zur Messung, Dokumentation und Steuerung der Aktivitäten eines Unternehmens bzw. einer Organisation im Hinblick auf seine Vision und Strategie. Am Ende dieses Abschnitts sind die strategischen Ziele in den einzelnen Dimensionen überblicksartig in einer Grafik zusammengefasst worden. 14 6.1 Anforderungen an die Träger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen - Wittgenstein sind die freien Träger sowie die Kommunen. Die Trägerlandschaft ist geprägt von Vielfalt, Kontinuität und Veränderung. Viele Träger sind seit Jahrzehnten im Feld der Offenen Arbeit tätig, aber es kommen auch neue Träger dazu bzw. Träger geben ihr Engagement in der Offenen Arbeit auf. Träger der Offenen Arbeit sind aktuell im Einzelnen: • CAJ Diözesanverband Paderborn (Netphen, Burbach, Holzhausen) • Katholische Kirchengemeinde Dreis- Tiefenbach • Ev. Kirchengemeinde Erndtebrück • Katholisches Jugendwerk Förderband • CVJM Büschergrund • CVJM Bad Laasphe • Stadt Freudenberg • Stadt Hilchenbach • Stadt Bad Berleburg • Stadt Bad Laasphe • Stadt Kreuztal • Gemeinde Wilnsdorf • Gemeinde Neunkirchen Als Perspektive für die Träger soll das Prinzip „Fördern und fordern“ die Basis der Zusammenarbeit sein. Bezüglich der Finanzierung (Förderung) wird auf die Ausführungen zu Punkt 6.5 verwiesen. Anforderungsprofil: Träger der Offenen Arbeit brauchen ein Profil, um die anspruchsvolle Aufgabe im Feld der Offenen Arbeit wahrnehmen zu können. Daher wird ein Anforderungs- und Leistungsprofil für die Träger der Offenen Arbeit formuliert: Die Regelungen in Bezug auf die Mitarbeiter/innen (siehe Punkt 6.3.) werden eingehalten. Ebenso die fachlichen Standards der Richtlinien. Für die Offene Arbeit existiert ein handlungsleitendes Konzept für die pädagogisch inhaltliche Arbeit sowie die Strukturen und Rahmenbedingungen, in denen Offene Arbeit sich entfalten kann. Die räumlichen Standards (wie in den Richtlinien beschrieben) werden eingehalten. Es wird eine Mindestquadratmeterzahl von 70 qm² für eine anerkannte Offene Einrichtung festgelegt. Abweichungen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich. 15 Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Es werden jährliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die verbindlich sind. Sie betreffen: • das Anforderungsprofil des Trägers (siehe oben), • die Öffnungszeiten, • die Themen- und Handlungsschwerpunkte, • konkrete Freizeit- und Bildungsangebote, • die verbindliche Kooperation mit anderen Trägern und Vernetzung im Sozialraum sowie • die Einführung verbindlicher Standards zur Evaluation für alle Einrichtungen (Besucherzählungen, Maßnahmenevaluation, usw.). Das Leistungsprofil ist so ausgerichtet, dass es mit den vorhandenen Ressourcen zu leisten ist. 6.2 Aus Sicht der jungen Menschen (= Kundenperspektive) „Offene Kinder- und Jugendarbeit (§12 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW) findet vor allem in Jugendfreizeiteinrichtungen statt und bietet - je nach Bedarfen sowie den Wünschen von jungen Menschen vor Ort - vielfältige Möglichkeiten der Bildung, Freizeit und Kommunikation. Im Mittelpunkt der Offenen Arbeit steht der Jugendliche in seiner Ganzheitlichkeit. Ihre Angebote sind frei von kommerziellen, parteipolitischen und ideologischen Interessen; der junge Mensch mit seinen Bedürfnissen ist Thema, Inhalt und Programm.“7 Ausgehend von der vorgenannten im Kinder- und Jugendförderplan vorgenommenen Definition zeichnet sich Offene Kinder- und Jugendarbeit durch einen niedrigschwelligen Zugang für möglichst alle Jugendlichen in einer Kommune aus. Wesentliche Strukturprinzipien sind: • Freiwilligkeit, • offener und zweckfreier Zugang zur Einrichtung sowie • selbstbestimmte Freizeit- und Bildungsaktivitäten. Diese auf den ersten Blick wirkende Beliebigkeit setzt wie in anderen Handlungsfeldern in hohem Maß Fertigkeiten und Fähigkeiten der Hauptberuflichen voraus, um pädagogische Prozesse in Gang zu setzen, zu begleiten und nachhaltig zu sichern. 7 siehe Kinder- und Jugendförderplan des Kreises für die Jahre 2010-2014, S. 18 16 Erreichbarkeit der Angebote: Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind aufgrund der überwiegend großen Flächen und Ortsteile neben den meist im Kernraum liegenden Angeboten auch dezentrale Angebote zu unterbreiten. Raumaneignung als Programm: Im Mittelpunkt der Arbeit stehen vor allem junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Fähigkeiten und/oder aufgrund ihres Elternhauses in ihrer individuellen Entwicklung benachteiligt sind. Ihnen werden Räume und Gelegenheiten geboten, die ihnen Möglichkeiten zum Ausprobieren und Vertiefung persönlicher und sozialer Kompetenzen sowie vielfältiger kultureller und musischer Kompetenzen eröffnen. Die Raumaneignung („Abhängen“, “Chillen“, „Relaxen“, Räume und Spielangebote nutzen, Räume gestalten, eigene Ideen umsetzen) ist ebenso pädagogisches Programm. Auf diesem Weg ergeben sich häufig nochmals andere Interaktionen zwischen Gleichaltrigen und/oder Pädagogen, die gerade im Umgang mit Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf von besonderer Bedeutung sind. Mit Raumaneignung einher geht die Bedeutung von attraktiven, gut ausgestatteten Räumen und den damit verbundenen Spiel- und Freizeitangeboten. Sie sind Ausdruck von Wertschätzung und wirken sich auf den Besuch und das Verhalten junger Menschen aus. Die Raumaneignung ist nicht zuletzt auch deshalb im Alltag von jungen Menschen ein wichtiger Aspekt, weil Jugendliche heute 40 Stunden und mehr pro Woche für Schule (z. B. Hausaufgaben, Betreuung im Ganztag, sonstige schulische Angebote am Nachmittag) aufwenden müssen8. Deshalb fordert der Bundesjugendring die 35-Stundenwoche für Jugendliche. Öffnungszeiten anpassen: Aus dem weithin heute verschulten Alltag Jugendlicher heraus ergibt sich für die Offene Arbeit die Notwendigkeit flexibel auf die Zeitfenster der Jugendlichen im Sozialraum zu reagieren. Dies macht vielerorts die Verlagerung von Angeboten in den späten Nachmittag und die Abendstunden hinein bis hin zu vermehrten Wochenendangeboten erforderlich. 6.3 Aus Sicht der Mitarbeiter/-innen Die Träger von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen sicher, dass ein klares Anforderungsprofil der Arbeit (= pädagogisches Basiskonzept und Leistungsvertag) im Sozialraum zur Orientierung nach innen und außen (Mitarbeiter/-innen sowie der Kunden und sonstigen Dritten, wie Politik) vorhanden ist. Die Mitarbeiter/-innen werden in gesicherten Anstellungsverhältnissen beschäftigt. Gesichert bedeutet dabei, dass sie tariflich nach mindestens S11 oder analog Entgeltgruppe 9 TVöD (Tarifrecht für den öffentlichen Dienst) bezahlt werden und der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird. Eine zeitliche Befristung des Arbeitsverhältnisses sollte der Ausnahmefall darstellen. Den Anforderungen nach §14 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist bei einer Befristung entsprechend Rechnung zu tragen. 8 Quelle: Nicht-repräsentative Online-Umfrage von Unicef und Deutschem Kinderhilfswerk aus dem Jahr 2012. 17 Der Anstellungsträger hat dies dem Fachservice Jugend und Familie als zuständigem örtlichen Jugendhilfeträger darzulegen. Die Kopie des/der Arbeitsverträge sind Bestandteil der Leistungsverträge und sind immer dann zu aktualisieren, wenn eine Neueinstellung erfolgt ist. Der Anstellungsträger muss darüber hinaus nachweisen, dass die Dienst- und Fachaufsicht für das Anstellungsverhältnis der/des Mitarbeiter/-in geregelt ist und dass beide Seiten regelmäßig in Kontakt miteinander stehen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung werden diesbezüglich Qualitätsstandards vereinbart. Die Mitarbeiter/-innen erhalten die Möglichkeit, abhängig von ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf an internen und externen Fortbildungsangeboten teilzunehmen. Hierzu stehen entsprechende Mittel im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Sie sind nicht in der Regelförderung (siehe Punkt 6.5) enthalten, sondern müssen gesondert beim Jugendhilfeträger9 beantragt werden. Pro Vollzeitäquivalent (1,0 VZÄ) stehen 500 Euro zur Verfügung (= trägerspezifisches Fortbildungsbudget). Die Beantragung erfolgt formlos. Dem Antrag ist das Fortbildungsprogramm beizufügen. Zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in der OKJA trägt ein zentrales Fortbildungsangebot vor. Hierfür steht ein jährliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Das Fortbildungsangebot orientiert sich an den aktuellen, allgemeinen fachlichen Diskussionen im Handlungsfeld Offene Arbeit und den Anforderungen der Fachkräfte in Siegen-Wittgenstein. Das Aufgabenprofil der Hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen in der OKJA umfasst folgende inhaltlichen Schwerpunkte: Verantwortung für eine bedarfsorientierte OKJA im Sozialraum o o o o Erhebung von Bedarfen, Wünschen und Interessen der Jugendlichen Übersicht über Angebote im Sozialraum Zusammenarbeit und Abstimmung mit örtlichen Partnern einrichtungs- und sozialraumbezogene Freizeit- und Bildungsangebote vorhalten Beziehungspflege mit den Besucher/-innen der Einrichtung o Analyse von Herausforderungen/Problemstellungen im Einzelfall o Ermutigung zur Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Beratungsangeboten o ggf. Begleitung bei der Kontaktaufnahme Regelmäßiger Austausch mit Partnern im Sozialraum (z.B. Schulen, Vereine, Verbände) o Klärung, welche Kooperationsmaßnahmen initiiert werden könnten/sollten. o Definition von Maßnahmenzielen, Klärung von Anforderungen und Rollen 9 Wenn an dieser Stelle und an weiteren Stellen des Berichtes von Jugendhilfeträger gesprochen wird, ist meist in der operativen Umsetzung der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V., der für den Kreis SiegenWittgenstein die Aufgaben nach §§11 und 12 SGBVIII wahrnimmt, Ansprechpartner. 18 Lobbyarbeit und Initiierung von Beteiligungsvorhaben o Information verschiedenster Institutionen über die Belange von jungen Menschen (Kommune, politische Gremien, allgemeine Öffentlichkeit, ...) o Ermittlung von relevanten Themen, Vorhaben für Beteiligung o Beteiligungsmethoden klären und garantieren Akquise und Betreuung von Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen o Beschreibung von Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen o regelmäßigen fachlichen Austausch garantieren o Fortbildungsangebote vorhalten Diese Tätigkeiten sind nicht auf Dritte zu übertragen. Sollte dies im Einzelfall zeitlich befristet notwendig sein, ist dies in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Jugendhilfeträger zu erörtern sowie entsprechende Regelungen hierzu zu treffen. 6.4 Aus Sicht der internen Prozessperspektive/Steuerung Die Grundlage für die Offene Arbeit vor Ort in den Kommunen ist ein pädagogisches Basiskonzept, das aufgrund von sozialräumlichen Bedingungen und Bedarfen stetig weiterentwickelt wird. Es ist Gegenstand in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen zur Leistungsvereinbarung (mindestens einmal jährlich). Träger, die bisher noch nicht über ein Konzept verfügen oder deren Konzept älter als 10 Jahre ist, müssen dies bis spätestens 31. Dezember 2014 dem Fachservice Jugend und Familie vorlegen. Sollte dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, ist frühzeitig darzulegen, warum der Termin nicht eingehalten werden kann. Der Fachservice Jugend und Familie behält sich Verlängerungen im Einzelfall vor. Fehlende Konzepte ohne Angaben von Gründen haben eine Reduzierung der Förderung zur Folge. Wesentlicher Bestandteil der Offenen Arbeit und somit der konkreten Angebotsstruktur ist die Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichsten Institutionen (z.B. Vereine, Schulen und Soziale Dienste). In den jährlich stattfindenden Gesprächen zwischen Trägern und Kreisjugendring werden Vereinbarungen über die konkreten Aufgabenfelder, die Ansatzpunkte für die qualitative Weiterentwicklung der Offenen Arbeit sowie verbindliche Kooperationen mit anderen Institutionen und Organisationen (z.B. andere Träger der Jugendarbeit und Sportvereine) getroffen (= Ziel- und Leistungsvereinbarungen). Rund um die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind jährlich mindestens zwei Gespräche (1. Vorbereitung bzw. Vereinbarung der wesentlichen Eckpunkte und 2. anschließende Reflexion) zu führen. Der Kreisjugendring bereitet die Gesprächsergebnisse schriftlich auf. Sie sind Grundlage für das Berichtswesen an den Jugendhilfeausschuss und die strategische und qualitative Weiterentwicklung der Offenen Arbeit. 19 Maßgeblich für die Ausgestaltung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind: • der jeweils gültige Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein, • der jeweils gültige Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalens und die dazugehörigen Richtlinien, • die Richtlinien zur Offenen Arbeit, • das Anforderungsprofil an die Träger sowie • sonstige Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses. Der Kreisjugendring garantiert eine ausreichende fachliche Begleitung. Hierfür steht er sowohl den Trägervertreter/-innen als auch den Mitarbeiter/-innen in der Offenen Arbeit über die Gespräche für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Verfügung. Zur qualitativen Weiterentwicklung der Offenen Arbeit bietet der Kreisjugendring mindestens eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter/-innen im Jahr an. Bei Bedarf können in Abstimmung mit dem Fachservice Jugend und Familie weitere Veranstaltungen angeboten werden. Es werden verbindliche Standards zur Evaluation für alle Einrichtungen eingeführt. Die zu führende Besucherstatistik für das Berichtswesen Offene Kinder- und Jugendarbeit des Landes NRW ist Grundlage für eine noch abschließende differenziertere Form. Bestandteil der Leistungsverträge ist, dass sich die Beteiligten darauf verständigen, mindestens eine Maßnahme umfassend auf ihre Wirkungen zu dokumentieren und zu evaluieren. Die im Kinder- und Jugendförderplan für den Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit festgelegten Kennzahlen sind regelmäßig aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Sie sind Bestandteil des Berichtswesens im Jugendhilfeausschuss. 6.5 Finanzperspektive Die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein wird jährlich mit 428.568,69 € gefördert. In dieser Summe sind Landesmittel in Höhe von 195.396,00 € enthalten. Diese Summe hat sich in den letzten 15 Jahren, seit der Kommunalisierung der Landesmittel, nur unwesentlich verändert. Der Anteil des Kreises Siegen-Wittgenstein beläuft sich auf 233.172,69 €. Die letzte Erhöhung der Mittel erfolgte im Jahr 2002. Der Anteil der Kreismittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit beträgt ca. 0,7 % an den Gesamtkosten der Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein. Bedingt durch die geschichtliche Entwicklung der Offenen Arbeit im Kreis SiegenWittgenstein profitieren die Kommunen zur Zeit sehr unterschiedlich an den Fördermitteln. Ebenso unterschiedlich ist das eigene finanzielle Engagement der Kommunen in diesem Bereich. Daher besteht eine wesentliche Aufgabe der künftigen Finanzierung darin, dass die Kommunen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und Belastungsfaktoren an den Fördermitteln partizipieren. 20 Grundsätzlich soll die künftige Finanzierung dazu beitragen, die beschriebenen Ziele der Offenen Arbeit zu erreichen, die Qualität der Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln. Anforderungen an eine künftige finanzielle Förderung: Die zukünftige Finanzierung soll zur Gleichbehandlung der Träger führen. Die Finanzierung gibt den Trägern Zuverlässigkeit und Planungssicherheit und berücksichtigt steigende Kosten. Sie trägt somit dazu bei, dass der örtliche Jugendhilfeträger seiner Planungsverantwortung Rechnung tragen kann. Eine auskömmliche Finanzierung ist ein Beitrag für gesicherte Beschäftigungsverhältnisse. Die Finanzierung wird als Mittel der Steuerung und Qualitätssicherung angewandt. Sie ermöglicht es, kurzfristig entstehende Bedarfe zu berücksichtigen und flexible Lösungen zu ermöglichen, z.B. in Krankheitsfällen oder anderen Situationen. Die Finanzierung führt nicht zu erheblichen Mehrbelastungen in der verwaltungstechnischen Abwicklung bei den Trägern. Sie wird dem Ziel einer guten fachlichen Begleitung des Handlungsfeldes Offene Arbeit gerecht. Eckpunkte des zukünftigen Finanzierungskonzeptes: Auch künftig gibt es einen Festbetrag zu den Personalkosten und Sachkosten. Andere Finanzierungsmodelle sind mit einem erheblichen Mehraufwand an Verwaltungstätigkeit bei den Trägern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe verbunden. Der Zuschuss berücksichtigt tarifliche Entwicklungen bei den Personalkosten und der allgemeinen Teuerungsrate. Die Anpassung wird jährlich im Rahmen der Haushaltsplanungen des Kreises überprüft. Jeder Einrichtung wird entsprechend dem anerkannten Fachkräfteanteil ein maximaler Zuschussbetrag (Budget) bewilligt. Die Förderhöhe beträgt 55.000 Euro pro Fachkraft (45.000 Euro Personalkosten und 10.000 Euro Sachkosten). In dem Budget ist ein Sachkostenanteil enthalten, den die Träger für die Bewirtschaftungskosten der Einrichtung, Programmkosten für Freizeitund Bildungsmaßnahmen, Projekte, Anschaffungen und Reparaturen und Honorarmittel verwenden können. Zusätzlich erhalten die Träger pro anerkanntem Vollzeitäquivalent Fortbildungskosten in Höhe von 500 Euro. Sie werden nur dann ausgezahlt werden, wenn sie beantragt bzw. die Kosten nachgewiesen werden. Die komplette Auszahlung der Zuwendungen ist gebunden an die Erfüllung der vertraglichen Leistungen. Zuwendungen können gekürzt werden, wenn Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall der Jugendhilfeausschuss. Es steht ein Budget in Höhe von bis zu 25.000 Euro für aktuelle Handlungsbedarfe zur Verfügung. 21 Qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein Kundenperspektive Die Angebotslandschaft zeichnet sich durch Pluralität aus. Die Prinzipien der OKJA sind verwirklicht: Freiwilligkeit, offener und zweckfreier Zugang zur Einrichtung sowie selbstbestimmte Freizeit- und Bildungsaktivitäten. Die jungen Menschen finden Angebotsformen vor, die ihren Zeitfenstern entsprechen. Die Angebote sind wohnortnah zu erreichen. Niedrigschwelliger Zugang als wesentliches Prinzip. Die Angebote orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Jugendlichen. Die Angebote sind ansprechend und richten sich an eine möglichst alle Jugendlichen; vorrangig jedoch an benachteiligte. Die Angebote bieten Möglichkeiten zur Raumaneignung, Ausprobieren und Vertiefung persönlicher und sozialer Kompetenzen sowie vielfältiger kultureller und musischer Kompetenzen. . Interne Prozessperspektive/Steuerung Die Angebote der OKJA werden aktiv gesteuert durch: Kinder- und Jugendförderplan Richtlinien OKJA Trägerprofil Leistungsverträge/Zielvereinbarungen? Die OKJA vor Ort basiert auf einem Basiskonzept, das sich stetig weiterentwickelt. Das Angebot orientiert sich an den sozialräumlichen Bedingungen Die Weiterentwicklung durch die vorgenannten Instrumente obliegt dem FS 51 und dem JHA. Die Sicherung und Entwicklung des Handlungsfeldes wird auf der operativen Ebene durch den Kreisjugendring wahrgenommen. Perspektive der Mitarbeiter/innen (MA) Die MA verfügen über ein klares Aufgabenprofil. Die MA finden attraktive Arbeitsbedingungen vor. Die MA verfügen über eine adäquate sachliche Ausstattung. Die MA tauschen sich fachlich aus und nehmen regelmäßig an Dienstbesprechungen im eigenen Haus (Anstellungsträger) und fachlichen Dialogen mit MA aus anderen Kommunen und von anderen Trägern teil. Den MA stehen Angebote zur Weiterbildung und Qualifizierung zur Verfügung. Finanzperspektive Die Träger erhalten eine Föderung, die den Bedarfen Rechnung trägt. Die Förderung trägt den Belastungen in sachlicher und personeller Hinsicht Rechnung. Die Förderung berücksichtigt preisliche Entwicklung (z.B. Tariferhöhungen). Zusätzliche Ressourcen von Sponsoren und anderen Organisationen/Institutionen stehen auch künftig zur Verfügung. Es stehen Mittel für besondere Situationen und Bedarfe zur Verfügung. Strategische Ziele des Kreises Dem Subsidaritätsprinzip ist Rechnung zu tragen. Kinderfreundlichkeit und familiäre Strukturen fördern. Soziale Stabilisierung für die Menschen im Kreis gestalten. Familien bei ihrer anspruchsvollen Erziehungsaufgabe unterstützen und fördern (= Familienentlastende Funktion). Die MA haben gesicherte Anstellungsverträge und werden tariflich bezahlt. Mit den MA werden Gespräche zur Personalentwicklung mindestens einmal jährlich geführt. Ehrenamtliches Engagement ist eine Qualität, die erhalten und ausgebaut werden soll. Es bestehen Regelungen, welche Rollen und Aufgaben die Hauptamtlichen zu erfüllen haben und welche ehrenamtliche MA und Honorarkräfte. 22 7. Bedarfssituation auf Kreisebene sowie in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Auf der Grundlage des Berechnungsschlüssels (90% Jugendeinwohner/-innen sowie jeweils 5% der Ortsteile und Fläche der Kommune), der in Punkt 2 dieses Berichtes beschrieben wurde, sowie besonderer Herausforderungen werden die Bedarfe für jeden Sozialraum bzw. kreisangehörige Stadt und Gemeinde beschrieben. Errechnete Jugendein- Fachkraftwohner anteile Bad Berleburg 1.943 1,39 Gerundete Fachkraftanteile Festgelegter Bedarf (rechnerisch) (tatsächlich) 1,4 1,5 Begründung Festlegung endgültiger Bedarf größte Fläche im Kreis, mehr als 15 Ortsteile Beibehaltung des bisher geförderten ehrenamtlichen Angebotes, da mehr als 15 Ortsteile und drittgrößte Fläche im Kreis Bad Laasphe 1.386 0,99 1,0 1,0 Burbach 1.578 1,13 1,1 1,1 keine besonderen Herausforderungen Erndtebrück 767 0,55 0,6 0,6 keine besonderen Herausforderungen Freudenberg 1.912 1,36 1,4 1,5 mehr als 15 Ortsteile Hilchenbach 1.708 1,22 1,2 1,2 keine besonderen Herausforderungen höchster Migrationsanteil im Kreis, mehr sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als im Kreisvergleich Referenzkommune, zweitgrößte Fläche im Kreis, mehr als 15 Ortsteile und mehr sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als im Kreisvergleich am Heckersberg Kreuztal 3.302 2,36 2,4 3,0 Netphen 2.525 1,80 1,8 2,0 Neunkirchen 1.519 1,08 1,1 1,3 zweithöchster Migrationsanteil im Kreis Wilnsdorf 2.175 1,55 1,6 1,6 keine besonderen Herausforderungen Kreis 18.815 13,42 13,6 14,8 Datenquelle Jugendeinwohner/-innen (12 bis unter 21-Jahre): it nrw , Stand: 31.12.2011 Aus den Bedarfen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinde ergibt sich ein Bedarf auf Kreisebene von 14,8 Fachkraftanteilen. Bad Berleburg: Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Bad Berleburg ein Bedarf von 1,4 Fachkräften. Da Bad Berleburg die größte Fläche im Kreis aufweist und mehr als 15 Ortsteile hat, wird der tatsächliche Bedarf auf 1,5 Fachkraftanteile festgelegt. Die 1,5 Fachkraftanteile sind für die Arbeit im Sozialraum einzusetzen. Dabei ist die Einrichtung im Zentrum mit 1,0 Fachkraftanteilen das zentrale Angebot. Von diesem Ort aus ist intensiv zu erkunden. Mit dem Träger ist ein Konzept für mobile Arbeit zu entwickeln. Aufgrund aktueller Entwicklungen steht der Standort Berghausen aus Sicht der Jugendhilfeplanung zur Disposition. Bad Laasphe: Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Bad Laasphe ein Bedarf von 1,0 Fachkraftanteilen. Da die Kommune mehr als 15 Ortsteile hat und die drittgrößte Fläche im Kreis aufweist, wird das ehrenamtliche Angebot des CVJM, das wie das kommunale 23 hauptberufliche Angebot in der Stadtmitte angesiedelt ist, auch weiterhin gefördert. Der endgültige Bedarf wird daher auf 1,0 Fachkraftanteile festgelegt. Für den Sozialraum Bad Laasphe ist es erforderlich, die mobile Arbeit zu intensivieren, um herauszufinden, ob es Jugendliche gibt, die nicht erreicht werden. Es ist erforderlich, die Schwerpunktsetzung der Einrichtung zu überprüfen und anzupassen. Burbach Rechnerisch ergibt sich für die Gemeinde Burbach ein Bedarf von 1,1 Fachkräften. Da keine besonderen Herausforderungen in der Kommune bestehen, entspricht der rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (1,1 Fachkraftanteile). Die beiden Standorte in Burbach und Holzhausen erweisen sich aufgrund der räumlichen Siedlungsgebiete und der Wanderbewegungen der Jugendlichen - es wird durch die Lage der beiden Einrichtungen ein hoher Grad an niedrigschwelligem Zugang ermöglicht - und der Inanspruchnahme der Angebote als geeignet. Erndtebrück Rechnerisch ergibt sich für die Gemeinde Erndtebrück ein Bedarf von 0,6 Fachkräften. In der Kommune sind keine besonderen Herausforderungen zu verzeichnen, daher entspricht der rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (0,6 Fachkraftanteile). Der Standort im Kernraum ist aufrechtzuerhalten. Zusätzlich sollte die mobile Arbeit intensiviert werden, um aufgrund der Flächenkommune (in Erndtebrück kommen die dritt wenigsten Jugendeinwohner/-innen auf 1 qkm) möglichst vielen Jugendlichen die Teilnahme an Angeboten der Offenen Arbeit zu ermöglichen. Freudenberg Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Freudenberg ein Bedarf von 1,4 Fachkräften. Da Freudenberg über mehr als 15 Stadtteile verfügt, wird der endgültige Bedarf mit 1,5 Fachkraftanteilen bestimmt. In Freudenberg sind aufgrund des Nachholbedarfs bezüglich einer abgestimmten Angebotsstruktur mit ehrenamtlichen Angeboten der Vereine und Verbände im interkommunalen Vergleich in nächster Zeit umfassende konzeptionelle Arbeiten erforderlich. In mehreren Gesprächen mit dem Fachservice Jugend und Familie hat der CVJM Büschergrund (derzeit Träger des ehrenamtlichen Treffs „Chilli“ in der Stadtmitte) sein Interesse und seine Bereitschaft für die Übernahme eines hauptberuflichen Angebotes bekundet. Ebenfalls in Gesprächen mit dem örtlichen Jugendhilfeträger hat die Stadt Freudenberg mitgeteilt, dass derzeit hausintern und politisch diskutiert wird, ob sich die Kommune in diesem Bereich weniger engagiert. Inzwischen ist diese Absichtserklärung Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes geworden und somit eine politische Entscheidung. Diese Entwicklungen gilt es mit allen Beteiligten zu einem endgültigen Ergebnis zusammenzuführen. 24 Im Kernraum von Freudenberg ist ein Standort mit Angeboten und einem Umfang von 1,0 Fachkräften vorzusehen. Die 0,5 Fachkräfte sind für eine verstärkte mobile Arbeit einzusetzen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus dieser verstärkten mobilen Arbeit Erkenntnisse für einen geeigneten zweiten Standort ergeben. Die Förderung für das ehrenamtliche Angebot entfällt zukünftig. Hilchenbach Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Hilchenbach ein Bedarf von Fachkräften. Da in der Kommune keine besonderen Herausforderungen bestehen Jugendliche aufgrund der Größe der Kommune niedrigschwellig an Angeboten Netphen und Kreuztal teilnehmen können, wird der tatsächliche Bedarf mit Fachkraftanteilen bestimmt. 1,2 und aus 1,2 Die beiden derzeitigen Standorte in Hilchenbach und Dahlbruch sind auch weiterhin aufrechtzuerhalten; der Standort in Dahlbruch mit dem Einzugsgebiet Müsen stellt einen räumlich und strukturell eigenen Sozialraum dar, der auch nach Schließung der Hauptschule für ein Offenes Angebot wichtig ist. Kreuztal Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Kreuztal ein Bedarf von 2,4 Fachkräften. Hinsichtlich der ausgewählten ergänzenden Parameter zur Bedarfsbemessung ergeben sich besondere Herausforderungen im Bereich der Migration (höchster Wert im Kreis Siegen-Wittgenstein). Zudem sind in Kreuztal im Kreisvergleich mehr sozialstrukturelle Belastungsfaktoren zu verzeichnen. Der rechnerische Bedarf wird daher auf 3 Fachkraftanteile (= tatsächlicher Bedarf) erhöht. Die derzeitige Offene Kinder- und Jugendarbeit ist gekennzeichnet durch eine starke Angebotsstruktur im Nord- und Südbereich sowie in der Stadtmitte. Gemeinsam mit dem Träger muss zukünftig konzeptionell überlegt werden, wie durch mobile Arbeit Angebote in den bisher nicht erreichten Tälern und Stadtteilen geschaffen werden können. Netphen Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Netphen ein Bedarf von 1,8 Fachkräften. Wie in Punkt 2 ausgeführt, ist Netphen Referenzkommune. Da Netphen die zweitgrößte Fläche im Kreis hat und mehr als 15 Stadtteile besitzt, wird der rechnerische Bedarf auf 2,0 Fachkraftanteile (= tatsächlicher Bedarf) erhöht. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden zukünftig die Standorte Netphen (Kernraum) und Dreis-Tiefenbach geführt, von denen aus verstärkt mobile Arbeit in den anderen Ortsteilen stattfindet. Der bisher in der Jugendhilfeplanung vorgesehene Standort Deuz ist u.a. wegen der sich verändernden Schullandschaft zu überprüfen. 25 Das seit längerem vakante ehrenamtliche Angebot durch die katholische Kirchengemeinde Irmgarteichen wird aus der Jugendhilfeplanung herausgenommen. Neunkirchen Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Gemeinde Neunkirchen ein Bedarf von 1,1 Fachkräften. Da in Neunkirchen im Kreisvergleich nach Kreuztal die meisten Menschen mit Migration leben, wird der rechnerische Bedarf auf 1,3 (= tatsächlicher Bedarf) erhöht. In der Gemeinde Neunkirchen sind in der nächsten Zeit umfassende konzeptionelle Arbeiten erforderlich, in die die aktuellen Überlegungen der Kommune, im Kernraum ein Jugendcafé zu eröffnen, einzubeziehen sind. Im Kernraum von Neunkirchen ist ein Standort mit Angeboten und einem Umfang von 1,0 Fachkräften vorzusehen. Die 0,3 Fachkraftanteile sind zunächst für mobile Arbeit einzusetzen. Dabei ist die Zielgruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund besonders zu beachten. Wilnsdorf Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Gemeinde Wilnsdorf ein Bedarf von 1,6 Fachkräften. Da in der Kommune keine besonderen Herausforderungen bestehen, entspricht der rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (1,6 Fachkraftanteile für den Sozialraum). Durch die derzeitige Umbruchsituation in der Offenen Arbeit in Wilnsdorf sind umfassende konzeptionelle Fragen zu klären. So ist zum Beispiel abschließend zu klären, ob die Kommune auch ihr derzeit reduziertes Engagement auf Dauer aufgibt. Abhängig von der letztendlichen Entscheidung der Kommune könnte es erforderlich werden, einen neuen Standort und Träger für die Jugendfreizeiteinrichtung zu finden. Der Standort sollte im Kernraum liegen. Das Angebot, von dem ausgehend mobile Arbeit intensiviert werden soll, umfasst 1,1 Fachkraftanteile. Der Standort des katholischen Trägers in Rudersdorf steht zurzeit nicht zur Diskussion, da er geeignet ist, um möglichst viele Jugendliche niedrigschwellig aus anderen Ortsteilen zu erreichen. Abhängig von den notwendigen konzeptionellen Überlegungen für den Sozialraum wäre auch denkbar, dass ein Träger das gesamte Angebot mit dem Umfang von 1,6 Fachkräften zentral im Kernraum übernimmt und ergänzend dazu mobile Angebote erbringt. 26 8. Finanzielle Auswirkungen Durch die Neustrukturierung ergeben sich finanzielle Mehraufwendungen: Kosten aufgrund der Neustrukturierung Kosten nach bisheriger Förderung 1. Personal- und Sachkosten Unterscheidung nach Trägerschaft (kommunale/freie Träger), haupt- und ehrenamtliche Angebote 55.000 Euro pro anerkanntem Fachkräfteanteil (45.00 € Personal- und 10.000 € Sachkosten) Förderung in 2013: Kreismittel: 233.172,69 € Landesmittel: 195.396 € 14,8 x 55.000 € Gesamtsumme: 814.000 € Gesamtsumme: 428.568,69 € 2. Förderung ehrenamtlicher Angebote Förderung des ehrenamtlichen Angebotes wie bisher in Höhe von 3.400 € für den Sozialraum Bad Laasphe 3. Fortbildungskosten - trägerspezifisches Budget (500 Euro pro VZÄ) 14,8 x 500 € 7.400 € - zentrales Fortbildungsbudget Kreisjugendring jährlich 2.000 € 2.000 € Gesamtsumme: 9.400 € 4. Budget für aktuelle Handlungsbedarfe 25.000 € jährlich Gesamtförderhöhe: 851.800 € abzüglich Landesmittel: 195.396 € davon Kreismittel: 656.404 € Gesamtförderhöhe: 428.568,69 € abzüglich Landesmittel: 195.396,00 € davon Kreismittel: 233.172,69 € Durch die Neustrukturierung ergeben sich für den Kreishaushalt insgesamt Mehrkosten von 423.231,31 €. Von diesen profitieren vor allem die Kommunen. 27 Bisherige und zukünftige Förderung in den Sozialräumen gestalten sich wie folgt: Förderung bisher Kommune Förderung zukünftig FK Förderung Bad Berleburg 1,4 35.920,72 € Bad Laasphe 1 24.007,66 € Burbach 1 Erndtebrück EhrenamtFörderung liches Angebot gesamt FK Förderung 35.921 € 1,5 82.500 € 27.408 € 1 55.000 € 59.483,64 € 59.484 € 1,1 60.500 € 0,4 25.293,45 € 25.293 € 0,6 33.000 € Freudenberg 0,5 13.653,83 € 13.654 € 1,5 82.500 € Hilchenbach 1 27.307,66 € 27.308 € 1,2 66.000 € Kreuztal 3,5 87.326,81 € 87.327 € 3 165.000 € Netphen 1,5 91.725,44 € 95.125 € 2 110.000 € Neunkirchen 0,5 13.653,83 € 13.654 € 1,3 71.500 € Wilnsdorf 1 43.395,65 43.396 € 1,6 88.000 € Gesamt 11,8 421.768,69 € 428.569 € 14,8 814.000 € 3.400 € 3.400 € 6.800 € EhrenamtFörderung liches Angebot gesamt 3.400 € 58.400 € 3.400 € 817.400 € 28 Mitglieder der Arbeitsgruppe Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Petra Weskamp (JHA-Vorsitzende und Leitung der Arbeitsgruppe) Kornelia Busch-Pfaffe (stv. JHA-Vorsitzende) Fachservice Jugend und Familie Pia Cimolino, Fachserviceleiterin Gerold Wagener, Fachgebietsleiter Sandra Thiemt, Jugendhilfeplanung Bahman Pournazari, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. Anja Hillebrand (1. Vorsitzende) Bernd Zimmermann (stv. Vorsitzender) Heiner Giebeler (Geschäftsführer) Vertreter/-innen der Kommunen Christa Schuppler, Bürgermeisterin Gemeinde Wilnsdorf Felix Leukel, Gemeinde Wilnsdorf, Amtsleiter für Soziales, Familie und Jugend Uwe Montanus, Stadt Kreuztal, Amtsleiter Kinder, Jugend und Familie Thilo Edelmann, Gemeinde Neunkirchen, Jugendpfleger 29 Bedarfsermittlung bei Ehrenamtlichen der Jugendarbeit Es haben sich Ehrenamtliche von 5 verschiedenen Trägern an der Bedarfsermittlung beteiligt. Zwei CVJM – Gruppen, Ev. Jugend, Sport und der Kreisjugendring (Arbeitskreis Israel). Es beteiligten sich 3 Träger aus dem Siegerland und 2 aus Wittgenstein. In der Bedarfsermittlung wurden folgende sechs Thesen aufgestellt und dazu Fragen gestellt: 1. Kategorie: Zeit für das Ehrenamt / im Ehrenamt These: Ehrenamtliche sind stark belastet durch Schule (G8), Studium und Arbeitsplatzsituation. Jugendliche können nur noch zu eingeschränkten Zeitfenstern Angebote wahrnehmen. Frage an Ehrenamtliche: Wie schätzt ihr eure (und allgemein) zeitlichen Ressourcen ein und was müsste sich ändern? 2. Kategorie: Freizeitangebote / Aktionen der Jugendarbeit These: Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ändern sich und damit die Anforderungen an Form und Inhalte der Freizeitgestaltung Frage an Ehrenamtliche: Vor welchen Herausforderungen steht ihr in der Jugendarbeit, Angebote zu gestalten? 3. Kategorie: Infrastruktur / finanzielle Förderung (Räume, Einrichtungen, Plätze, Zelte, Boote, Beamer etc.) These: Um Jugendarbeit zu gestalten, werden eine gute Infrastruktur und finanzielle Ressourcen benötigt. Fragen an Ehrenamtliche: • Welche Bedarfe seht ihr im Blick auf eine gute Infrastruktur? • Wo seht ihr notwendige Veränderungen bei der derzeitigen Förderung durch den Kreis Siegen - Wittgenstein? • Braucht das Ehrenamt eine gesonderte finanzielle Förderungsform über die bestehenden Richtlinien hinaus? 4. Kategorie: Mobilität These: In einem Flächenkreis können nicht überall Angebote vorgehalten werden. Jugendliche wollen sich mit anderen treffen. Die Wege zu den Angeboten sind oft weit oder ohne Auto schwer zu bewältigen. Frage an Ehrenamtliche: Welche Chancen und Bedarfe seht ihr zur Verbesserung der Situation? 5. Kategorie: Anerkennung / Förderung von Ehrenamtlichen These: In Sonntagsreden wird das ehrenamtliche Engagement als wichtig für unsere Gesellschaft herausgestellt. Frage an Ehrenamtliche: • Wie schätzt ihr die tatsächliche Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes ein? • Was sollte / müsste sich ändern? • Was sind eure Wünsche 6. Kategorie: Beteiligung These: In der Jugendarbeit gibt es Beteiligung durch die Mit- und Selbstgestaltung im Gruppenprogramm und Aktionen, die Wahl von Gruppensprecher/innen, dem Stimmrecht bei Versammlung und der Mitarbeit in Gremien Frage an Ehrenamtliche: • Fühlst du dich in deinem Verein / Verband ernst genommen? • Hättest du gerne mehr Einfluss auf das, was in deinem Verein / Verband läuft? • Was sind eure Wünsche? Was müsste sich ändern? • Welche Unterstützung braucht ihr, um mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen?
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