Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen

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Kinder- und Jugendförderplan
des Kreises Siegen-Wittgenstein
für die Jahre 2015-2020
Kontakt
Kreis Siegen-Wittgenstein
Fachservice 51 unter Mitarbeit des
Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V. und
des Unterausschusses JHA
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-1361
E-Mail: [email protected]
www.siegen-wittgenstein.de
Bildnachweis: © Jugendforum Hilchenbach, Heike Kühn
© November 2015 Kreis Siegen-Wittgenstein
Alle Rechte vorbehalten.
„Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht
schaden.“
Pearls S. Buck (1892-1973), amerikanische Erfolgsautorin und
Nobelpreisträgerin für Literatur
Vorbemerkung
Der Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 ist unter Beteiligung der
Trägervertretungen
(Planungsgruppe),
des
Jugendhilfeausschusses
(Unterarbeitsgruppe) und der AG 78 SGB VIII entstanden.
Für die Erstellung des Planes wurden benannt:
Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.:
Anja Hillebrand (1. Vorsitzende)
Bernd Zimmermann (2. Vorsitzender)
Heiner Giebeler (Geschäftsführer)
Unterausschuss des JHA:
Petra Weskamp (Vorsitzende des JHA, SPD)
Kornelia Busch-Pfaffe (stellvertretende Vorsitzende des JHA, CDU)
Günter Jochum (BÜNDNIS 90/Die Grünen)
Karl-Heinz Jungbluth (FDP)
Kath. Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.:
Dietmar Vitt (Projektleitung)
Vertreter der Städte und Gemeinden:
Uwe Montanus (Stadt Kreuztal, Amtsleiter Kinder, Jugend, Familie,
Stadtteilmanagement)
Fachservice Jugend und Familie:
Pia Cimolino (Fachserviceleitung)
Gerold Wagener (Fachgebietsleitung)
Sandra Thiemt (Jugendhilfeplanung)
Bahman Pournazari (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die männliche Form zurückgegriffen. Gemeint
sind stets Personengruppen beiderlei Geschlechts.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1
1.
Dritter Kinder- und Jugendförderplan - eine Bilanz
2
2.
Die Jugend?! – eine Lebensphase mit besonderen
Herausforderungen
Begriffsbestimmung
Ergebnisse ausgewählter Studien
3
3
4
Planungsgruppe und angewandte Methoden / Zusammenarbeit
mit dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses
9
4.
4. 1
4. 2
4. 3
4. 4
4. 5
4. 6
Gesellschaftliche und fachliche Herausforderungen
Demografische Entwicklung
Migration und Zuwanderung
Armut
Inklusion
Ehrenamtliches Engagement
Qualitätsentwicklung
10
11
12
13
14
14
14
5.
5. 1
5. 2
5. 3
5. 4
Leitziele für die fachliche Weiterentwicklung und Förderung
Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe fördern
Selbstbestimmt und mitverantwortet
Qualifiziert und engagiert
Demografischem Wandel aktiv begegnen
18
18
18
19
20
6.
6. 1
6. 2
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Allgemeines
OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein: Einrichtungen und
strukturelle Rahmenbedingungen
Finanzielle Förderung und deren Grundsätze
Bedarfsabfrage bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der OKJA und
Durchführung einer Zukunftswerkstatt
Auswertung der bisher geführten Zielvereinbarungen
Ziele und Perspektiven für die OKJA
20
20
2. 1
2. 2
3.
6. 3
6. 4
6. 5
6. 6
7.
7. 1
7. 2
7. 3
7. 4
7. 5
8.
8. 1
8. 2
8. 3
8. 4
Jugendverbandsarbeit und Kinder- und Jugendförderung
Allgemeines
Jugendverbandsarbeit und allgemeine Kinder- und Jugendförderung
im Kreis Siegen-Wittgenstein
Finanzielle Förderung und deren Grundsätze
Ziele und Perspektiven für die Jugendverbandsarbeit
und die Kinder- und Jugendförderung
Ziele und Perspektiven für die Maßnahmen des KJR im Rahmen
der Übertragung
Jugendsozialarbeit
Allgemeines
Jugendsozialarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein
Finanzen
Ziele und Perspektiven für die Jugendsozialarbeit
21
23
23
27
29
36
36
36
46
47
48
49
49
49
61
61
9.
9. 1
9. 2
9. 3
9. 4
9. 5
9. 6
9. 7
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Allgemeines
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
im Kreis Siegen-Wittgenstein
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Bestandsaufnahme: Befragung von Jugendgruppen
und Schulklassen
Ziele und Perspektiven für den Erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz
Finanzen
Übergeordnete Ziele und Perspektiven für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII
10. 1 Qualitative Weiterentwicklung
10. 2 Arbeit mit jungen Flüchtlingen
10. 3 Inklusion
63
63
65
70
71
71
73
75
10.
75
75
76
77
11.
Finanzielle Mittel für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis
14 SGB VIII
11. 1 Derzeit geplante Finanzmittel für die Jahre 2011-2015
11. 2 Mittelverwendungen in den kommenden Jahren
77
77
78
Literatur
80
Anhang
Vorwort
Ziel kommunaler Kinder- und Jugendpolitik im Kreis Siegen-Wittgenstein ist es, zur
sozialen Stabilisierung beizutragen und eine aktive Standortpolitik zu gestalten. Wenn es
um die zukünftige Ausrichtung der Kinder- und Jugendförderung geht, heißt es daher,
ein gutes Maßnahmenpaket für junge Menschen zu schnüren. Denn: Jugend ist eine
enorm wichtige Lebensphase und weit mehr als „nur“ eine Phase des nicht mehr Kindund noch nicht Erwachsenenseins. Jugend heißt vielmehr eine Reihe persönlicher
Herausforderungen erfolgreich zu meistern, z.B. mehr und mehr selbständiger zu
werden sowie eigene Werte und damit auch eine eigene Identität zu erlangen. Dies
bedarf der besonderen Unterstützung, Beratung sowie geeigneter und angemessener
(Zeit-) Räume. Mehr noch als in jüngeren Jahren wollen und sollten Jugendliche
mitentscheiden können, wie ihre Lebenswelt gestaltet wird und ihre Zukunft aussehen
soll. Erwachsene bzw. die Gesellschaft sollten sie daher als Expertinnen und Experten in
eigener Sache ernst nehmen. In den vergangenen Jahren hat sich sowohl auf Bundes(Aktion Jugendgerecht) als auch auf Landesebene (Umdenken-jungdenken) eine
eigenständige Jugendpolitik entwickelt, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die
Interessen junger Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren in den Mittelpunkt zu stellen,
da deren Interessen zwischen einer aktiven Familien- und Altenpolitik in den letzten
Jahren ein wenig in „Gefahr“ bzw. aus dem Blick gerieten.
In aktuellen jugendpolitischen Diskussionen (beispielweise bei der Erstellung des
Regionalen Entwicklungskonzepts und des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans) auf
Kreisebene haben verschiedenste Akteure darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es
ist, eine aktive und offensive Politik für Jugendliche zu verfolgen. Den an der Erstellung
des Kinder- und Jugendförderplans Beteiligten war es daher ein besonderes Anliegen,
die Rahmenbedingungen für eine kommunale eigenständige Jugendpolitik zu schaffen.
Mit dem inzwischen dritten Kinder- und Jugendplan 2015 bis 2020 sollen daher in der
Kinder- und Jugendförderung im Kreis Siegen-Wittgenstein in den nächsten Jahren u. a.
folgende Impulse gesetzt werden:
mehr Beteiligung:
Jugendlichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache durch geeignete
Verfahren und Methoden ein noch größeres Gehör verschaffen.
Innovationen fördern:
„Querdenken“ bezüglich neuer Strukturen bei der Maßnahmen- und
Angebotsplanung.
eigene Räume für die Jugend erhalten und schaffen:
insbesondere in der Öffentlichkeit, damit sich Mehr-Generationen-Leben
entwickeln kann.
Ein herzlicher Dank gilt allen, die an diesem Plan mitgewirkt haben und denjenigen, die
sich Tag für Tag für junge Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein haupt-, neben- und
ehrenamtlich einsetzen!
Andreas Müller
Petra Weskamp
Henning Setzer
Landrat
Vors. Jugendhilfeausschuss
Kreissozialdezernent
1
1.
Dritter Kinder- und Jugendförderplan - eine Bilanz
Der Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 ist bereits der dritte Plan, der seit der
Verpflichtung durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHGKJFöG) erarbeitet wurde und nun der Politik zur Beratung vorgelegt wird. Grund genug
eine Bilanz zum bisher gültigen Kinder- und Jugendförderplan zu ziehen. Der Kinderund Jugendförderplan ist ein Rahmenplan, der den notwendigen inhaltlichen
Veränderungen und Aktualisierungen aufgrund sich sehr schnell entwickelnder
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ebenso Rechnung tragen muss wie den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In dieser Hinsicht hat der Kinder- und
Jugendförderplan 2010-2014 eine gute Arbeitsgrundlage für alle zuständigen Akteure
der Kinder- und Jugendarbeit geboten. Auf dieser Basis wurden die Einsparungen im
Kreishaushalt 2011 im Bereich Kinder- und Jugendförderung nach nochmaliger
politischer Beratung auf Initiative des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V. (KJR)
und des Verweises auf die Eckpunkte des Kinder- und Jugendförderplans wieder
zurückgenommen.
Auch mit Blick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit hat der
bisher aktuelle Kinder- und Jugendförderplan als Rahmenplan viele Ansatzpunkte
gegeben. Am 31. Mai 2012 wurden im Jugendhilfeausschuss die neuen Richtlinien für
die Kinder- und Jugendarbeit beschlossen, die zum 1. Januar 2012 (Teilbereiche) bzw.
1. Juli 2012 in Kraft getreten sind. Von den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit gibt es
viele positive Rückmeldungen zu der Weiterentwicklung der Richtlinien. Inzwischen
liegen bereits neue Erkenntnisse aus der Förderpraxis vor, die in den nun vorliegenden
dritten Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein eingeflossen sind.
Die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 beschriebenen Strukturmerkmale (wie
z.B. mobile Arbeit, Vernetzung/Zusammenarbeit mit Schule und Partizipation) wurden in
den zum 1. Januar 2011 neu eingeführten Zielvereinbarungen für die Offene Kinder- und
Jugendarbeit konkretisiert. Dabei wurden und werden die Bedingungen in den zehn
Kommunen, in denen der Kreis Siegen-Wittgenstein zuständiger Jugendhilfeträger ist,
entsprechend berücksichtigt. Die Zielvereinbarungen mit den Trägervertretungen und
den hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen haben sich dabei als geeignetes Instrument
herausgestellt, um die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Sinne der inhaltlichen
Eckpunkte des Kinder- und Jugendförderplans zu steuern und qualitativ
weiterzuentwickeln.
Ebenso bildeten die Strukturmerkmale den Rahmen für die Neuausrichtung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit. Diese wurde am 4. Juni 2013 vom Jugendhilfeausschuss und
am 13. Dezember 2013 im Kreistag verabschiedet. Die Umsetzung der neuen Struktur
wurde zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen.
Durch die personelle Absicherung des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes war
es möglich, kontinuierlich für die verschiedenen Zielgruppen (andere Behörden, Schulen,
Mitarbeiter/-innen aus der Kinder- und Jugendarbeit) einen Ansprechpartner zur
Verfügung zu stellen, Strukturen nachhaltig zu verankern und verlässlich Angebote in
Form von Seminaren, Fortbildungen, Projekten und Aktionen vorzuhalten.
Im Bereich der Jugendsozialarbeit ermöglichte die modellhafte Erprobung der
aufsuchenden Arbeit durch das Projekt „Jugendarbeit und Straße“ (JUST) wertvolle
Erfahrungen dieses Ansatzes im ländlichen Raum zu sammeln, die schließlich mit den
bereits seit Jahren durchgeführten Maßnahmen „2. Chance - Schulverweigerung“ und
„Kompetenzagentur“ in das Projekt „Jugendstärken im Quartier“ eingeflossen sind, das
am 1. Januar 2015 gestartet wurde.
2
Rückblickend lässt sich aus der Sicht der kommunalen Ebene festhalten, dass der
Kinder- und Jugendförderplan ein bedeutsames Instrument ist, um Kinder- und
Jugendarbeit einen Platz in der fachpolitischen Debatte einzuräumen, der ihr als
drittgrößtes Handlungsfeld nach der Tagesbetreuung für Kinder und den Hilfen zur
Erziehung auch zusteht.
2.
Die Jugend?! - eine Lebensphase mit besonderen Herausforderungen
Zunächst ist zu klären, welche Altersgruppe die Jugend umfasst.
2.1
Begriffsbestimmung
§ 7 SGB VIII definiert, wer Anspruch auf Jugendhilfeleistungen hat, und nimmt dabei die
Einteilung in verschiedene Ziel-/Altersgruppen vor:
„(1) Im Sinne dieses Buches ist
1.
Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas
anderes bestimmen,
2.
Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist,
3.
junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist,
4.
junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist,
(...).“
In den Richtlinien des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Förderung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit wurde ebenfalls eine Aussage dazu getroffen, wer durch
die Arbeit und Angebote der Jugendfreizeiteinrichtungen angesprochen werden soll:
„Zielgruppe sind in erster Linie Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren.
Öffnungszeiten und Angebote an Kinder zwischen 8 und 12 Jahren sollten die
Ausnahme sein.“1
Während vor rund 30 Jahren Jugend die Altersgruppe im Alter von 14 Jahren
(Strafmündigkeit) bis 18 Jahren (Volljährigkeit) umfasste, meist verbunden mit der
erfolgreichen Bewältigung einer Reihe von Entwicklungsaufgaben (z.B. Vorbereitung des
beruflichen Wertegangs, Emotionale Ablösung von den Eltern, Vorbereitung auf die
Gründung von Familie und Ehe)2, spricht man heute davon, dass 25 Jahre die neuen 18
Jahre seien3. Grund hierfür ist die Verlagerung einer Reihe von Entwicklungsaufgaben
ins Erwachsenenalter. So wurde beispielweise in den 1950er und 1960er Jahren eine
Ausbildung mit 14 Jahren begonnen; heute im Durchschnitt mit 19 Jahren. 4 Gleichzeitig
werden junge Menschen heute bedingt durch verschiedene gesellschaftliche
Entwicklungen, z.B. neue Medien und eine häufig sehr viel frühzeitiger einsetzende
Pubertät, früher mit Herausforderungen und Risiken, aber auch persönlichen Chancen
1
vgl. hierzu Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Pkt. 10.1
Weitere Entwicklungsaufgaben siehe Robert H. Havighurst
3
vgl. hierzu Nüsken, D. in Jugendhilfe aktuell 2/2015, S. 10
4
vgl. hierzu Schröer, W. In Jugendhilfe aktuell 2/2015, S. 12
2
3
konfrontiert5. Dadurch eröffnen sich ihnen weitaus mehr Möglichkeiten für die Gestaltung
ihrer eigenen Zukunft. Die Familie nimmt in dieser Zeit eine wichtige Funktion der
Begleitung und Unterstützung ein. Familie ist ein „einflussreiches Sozialbiotop“ für das
Aufwachsen6.
2. 2
Ergebnisse ausgewählter Studien
Welches Bild von Jugend hat eine Gesellschaft? Deckt sich dieses mit den tatsächlichen
Verhaltensweisen, Einstellungen, Werten und Normen, die junge Menschen für wichtig
halten bzw. auf deren Basis sie ihren Alltag gestalten? Bereits seit 1953 beauftragt
beispielsweise die Deutsche Shell AG in Deutschland unabhängige Forschungsinstitute
in regelmäßigen Abständen mit der Erstellung von Studien, um Sichtweisen,
Stimmungen und Erwartungen von Jugendlichen zu dokumentieren. Zudem gibt es eine
Vielzahl anderer Studien, die sich - zum Teil auch in regelmäßigen Abständen - mit
Jugendlichen und ihren Werten und Einstellungen beschäftigen.
Die Ausführungen in diesem Abschnitt erfolgen auf Grundlage der 2012 erschienen
Jugendstudie „Jugend.Leben“7 und der ebenfalls im Jahr 2012 veröffentlichten SINUSJugendstudie „Wie ticken Jugendliche?“8.
Was zeichnet aktuell die Jugendphase aus?
Die Autoren und Wissenschaftler von „Jugend.Leben“ kommen zu dem Schluss, dass
die heutige Jugend sehr smart ist: „Sie sind nett und intelligent, akzeptieren Erwachsene
und vertrauen ihnen stärker als jemals zuvor. Sie sind nicht ‚auf Krawall gebürstet‘,
sondern bildungsorientiert, sie grenzen sich nicht ab, sind ‚kompatibel‘ - eben smart.
Ihnen bleibt auch kaum etwas anderes übrig, wollen sie sich, dem Gesetz der
Selbstoptimierung folgend, in dieser Welt behaupten.“9
Das Leben dieser smarten Jugendlichen ist gekennzeichnet durch:
Eine hohe Regelkonformität, d.h. es gibt keine starken Abgrenzungen zur
Erwachsenengeneration.
Mehrheitlich orientieren sie sich an der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung,
d.h. an der „Welt der Erwachsenen“. Es gibt kaum starke Abgrenzungen.
Vielmehr sind Erwachsene - vor allem Eltern - geschätzte Ratgeber, z. B. bei
Schulproblemen, Konflikten mit Freunden oder beim Kleidungsstil.
5
Durch verschiedene Studien ist belegt, dass Kinder und Jugendliche heute im Durchschnitt größer
und schwerer sind als ihre Altersgenossen vor 100 Jahren und auch ca. 2 Jahre früher (ca. im Alter
von 11 bis 13 Jahren) ihre Pubertät erleben, vgl. Informationsdienst Forum Online
6
vgl. hierzu ausführlicher 14. Jugendbericht, S. 53 f
7
Im Jahr 2012 wurde die Studie „Jugend.Leben“ von der Universität Gießen in Kooperation mit der
Universität Köln und Siegen vorgelegt. Sie knüpft zu großen Teilen (z.B. befragte Altersgruppen und
Inhalte der Befragung) an die Studie „Null Zoff & voll busy 2001“ an. Befragt wurden insgesamt Kinder
und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren aus Nordrhein-Westfalen. Verwendet wurden zwei
Fragebögen: einen für Kinder (10 bis 12 Jahre) und einen für Jugendliche (13 bis 18 Jahre).
8
In der Sinusstudie wurden Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren befragt. Grundlage sind
Interviews, Hausarbeitshefte und Fotodokumentationen von 72 Jugendlichen aus ganz Deutschland,
ausgewählt nach den Merkmalen Geschlecht, Wohnort (Stadt – Land), Ganztags- / Halbtagsschule,
angestrebter Schulabschluss sowie mit und ohne Migrationshintergrund.
9
vgl. ebenda S. 18
4
Die wichtige Bedeutung der Familie. Familie ist ein Ort, an dem Jugendliche eine
hohe Unterstützung in fast allen Belangen des Lebens erhalten.
Eine hohe Bedeutung von Schule und Bildungsabschlüssen, verbunden nach
einem hohen Streben nach Erfolg, jedoch ohne sich dabei unnötigem Stress und
Belastungen aussetzen zu müssen.
Gleichzeitig haben sie die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens verinnerlicht.
Schule stellt ein immens wichtiger Ort dar, um soziale Kontakte zu pflegen
(„Schule als soziale Arena“).
Jugend ist eine Welt der tausend Möglichkeiten. Vielfältige Wege und Angebote
eröffnen eine aktive Karriereplanung und damit auch in Teilen eher als früher
mögliche Lebensgestaltung unabhängig vom Elternhaus.
Sie suchen nach verlässlichen und glaubwürdigen Ansprechpartner/-innen, die
ihnen bei den vielen Aufgaben und Herausforderungen in der Phase des
Aufwachsens unterstützend zur Seite stehen und ihnen „Schon- und Schutzraum“
bieten.
Sie zeigen eine große Bereitschaft, in Schule, Verein und Gemeinwesen
mitbestimmen und mitmachen zu wollen. Gleichzeitig ist die Politikverdrossenheit
- wenn auch etwas niedriger als in der Vorgängerstudie - immer noch sehr hoch.
Das Handy verwischt die Grenze zwischen Kindheit und Jugend.
Technologie und Kommunikationsnetzwerke haben ihren festen Platz im Alltag
junger Menschen. Fast alle befragten Kinder und Jugendlichen besitzen ein
Handy oder Smartphone. Der Besitz eines eigenen Handys geht häufig mit dem
Ende von Kinderspielen einher10.
„Jugend.Leben“ ist als Panoramastudie angelegt, d.h. sie nimmt unterschiedliche
Lebensbereiche junger Menschen in den Blick (u. a. Familie, Schule, Clique und
Jugendkultur), um so ein möglichst umfassendes Bild vom Alltagsleben
Heranwachsender zu beschreiben. Sie zeichnet nach den Worten der Autoren ein
Generationenporträt, das heißt ein Bild davon, wie die Mehrheit der Jugend lebt, denkt
und fühlt. Einen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Welten von Jugendlichen
richtet die SINUS-Studie. Sie arbeitet heraus, was Jugendliche miteinander verbindet
und voneinander trennt. In Form eines Lebensweltmodells kann konkret nachvollzogen
werden, wie Jugendliche in verschiedenen Lebenswelten ihren Alltag erleben, wo sie
Sinn suchen und finden. Deutlich wird, dass Jugendliche vielfach unter Druck stehen und
häufig wahrnehmen, „dass
10
der Wert eines Menschen in erster Linie an seiner Leistungsfähigkeit bzw.
Bildungsbiographie bemessen wird.
es schwieriger wird, den richtigen Zeitpunkt der Familienplanung zu erwischen –
obwohl der Wunsch nach Partnerschaft und Familie groß ist.
vgl. hierzu ausführlicher Maschke, Stecher, Coelen u.a., 2012, S. 12 ff
5
man keine Zeit vertrödeln darf und früh den ‚richtigen Weg‘ eingeschlagen und
gleichzeitig flexibel für neue Wege bleiben muss.
ihnen die klassischen ‚Orte‘ (Eltern, Schule, Kirche) oft nicht mehr das passende
Rüstzeug zur Bewältigung der Alltagsherausforderungen mit auf den Weg geben
können.
Dennoch: mit Ausnahme der sozial stark Benachteiligten blicken Jugendliche
zuversichtlich in die Zukunft (Bewältigungsoptimismus).“11
Insgesamt werden in der Studie sieben Lebenswelten12 von Jugendlichen identifiziert:
1.
Konservativ‐‐Bürgerliche Lebenswelt
Die familien‐ und heimatorientierten Bodenständigen mit Traditionsbewusstsein
und Verantwortungsethik
Charakteristika:
2.
o
Wunsch an der bewährten gesellschaftlichen Ordnung festzuhalten.
o
Betonung von Selbstdisziplinierung
o
geringe Lifestyle-Affinität
o
eigene Bezeichnung: unauffällig, sozial, häuslich, heimatnah und empfinden
sich für das eigene Alter bereits zu erwachsen und vernünftig
o
kein Infragestellen der Erwachsenenwelt
o
Wunsch nach Normalbiografie (Schule-Ausbildung-Beruf-Ehe-Kinder), Ehe
und Familie werden als Grundpfeiler der Gesellschaft anerkannt.
Materialistisch‐‐hedonistische Lebenswelt
Die spaß‐ und freizeitorientierte junge Unterschicht
Konsumwünschen und traditioneller Familienbindung
mit
ausgeprägten
Charakteristika:
11
o
konsum- und markenorientiert hinsichtlich Kleidung, was Anerkennung in der
Peer-Group garantiert.
o
Harmonie, Treue, Zusammenhalt, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit und Anstand
sind wichtige Werte.
o
Ablehnung von Kontroll- und Autoritätswerten
o
Spaß und Chillen sind wichtig im Leben (Shoppen, Party, Urlaub)
vgl. Kläden, T., 2012. S. 2
Nachfolgende Ausführungen zu den sieben Lebenswelten wurden im Wesentlichen übernommen
aus der Zusammenfassung der Sinus-Akademie.
12
6
o
3.
lehnen Vandalismus, Aggressivität, illegale Drogen und sinnloses Saufen ab,
verteidigen jedoch ihr Recht auf exzessives Feiern als eigenen freiheitlichen
Lebensstil
Prekäre Lebenswelt
Die um Orientierung und Teilhabe bemühten Jugendlichen mit schwierigen
Startvoraussetzungen und „Durchbeißermentalität."
Charakteristika:
4.
o
Diese Jugendlichen haben von allen die schwierigsten Startvoraussetzungen.
Sie kommen meist aus einem bildungsfernen Elternhaus, die Eltern sind
häufig erwerbslos und das Familieneinkommen liegt an oder unterhalb der
Armutsgrenze.
o
Erleben von Scham für die soziale Herkunft.
o
Großes Interesse, die eigene Situation verbessern zu wollen.
o
geringe Affinität zum Lifestyle-Markt
o
Äußern den Wunsch nach Zugehörigkeit und Anerkennung und danach, mal
etwas richtig gut zu schaffen. Gleichzeitig erleben sie, dass dies nur schwer
gelingt.
o
Die Gesellschaft wird als unfair und ungerecht erlebt.
o
Nehmen geringe Aufstiegsperspektiven wahr, was bei einigen in dem Gefühl
resultiert, dass sich Leistung nicht lohnt.
Sozialökologische Lebenswelt
Die nachhaltigkeits- und gemeinwohlorientierten Jugendlichen mit sozialkritischer
Grundhaltung und Offenheit für alternative Lebensentwürfe.
Charakteristika:
o
Demokratie, Gerechtigkeit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind zentrale
Werte.
o
altruistisch- und gemeinwohlorientiert
o
Sie möchten gerne andere von ihren normativen Ansichten überzeugen.
o
Sie haben einen hohen normativen Anspruch an den eigenen Freundeskreis
(Freunde mit Niveau und Tiefe).
o
Distanzierung von materialistischen Werten, Kritik an der
Überflussgesellschaft
o
Sie sind gegenüber anderen Kulturen aufgeschlossen und lehnen Rassismus
ab.
7
o
5.
Sie haben vielfältige Freizeitinteressen, vor allem kulturell sehr interessiert
(vor allem Kunst mit einer sozialkritischen Botschaft).
Adaptiv-pragmatische Lebenswelt
Der leistungs- und familienorientierte
Anpassungsbereitschaft.
Charakteristika:
6.
moderne
Mainstream
mit
hoher
o
Anpassungs- und kompromissbereit und versuchen ihren Platz in der Mitte der
Gesellschaft zu finden.
o
Sie sehen sich als verantwortungsbewusste Bürger/-innen, die dem Staat
später nicht auf der „Tasche liegen“ wollen.
o
Sie möchten im Leben viel erreichen, setzen sich Ziele und verfolgen diese
konsequent und fleißig. Vorausschauende und sinnvolle Entscheidungen zu
treffen ist ihnen wichtig.
o
Sie streben nach bürgerlicher „Normalbiografie“.
o
Sie streben nach Wohlstand, allerdings nicht nach übertriebenem Luxus:
ausgeprägtes Konsuminteresse mit „rationaler Regulation“.
o
Sie verbinden Kultur vor allem mit Unterhaltungs-, Erlebnis- und
Entspannungsansprüchen und orientieren sich am Mainstream.
Experimentalistisch-hedonistische Lebenswelt
Die spaß- und szeneorientierten Nonkonformisten mit Fokus auf Leben im Hier
und Jetzt.
Charakteristika:
8
o
Sie möchten das Leben in vollen Zügen genießen, Wunsch nach
ungehinderter Selbstentfaltung und möchten das eigene Ding und Grenzen
austesten.
o
Sie legen großen Wert auf Kreativität und sind oft phantasievoll, originell und
provokant.
o
Sie finden Routinen langweilig und haben die geringste Affinität zu typisch
bürgerlichen Werten.
o
Bewusstes Anecken wollen an traditionellen Werten.
o
Sie wollen aus der „Masse hervorstechen“, lieben das Subkulturelle und
„Undergroundige“ und haben daher eine große Affinität zu Jugendszenen.
o
Sie lieben eine urbane Club-, Konzert- und Festivalkultur und distanzieren
sich von der klassischen Hochkultur.
o
Sie bemühen sich, immer mehr Freiräume von den Eltern zu bekommen, um
ihre Freizeit unabhängig gestalten zu können.
7.
Expeditive Lebenswelt
Die erfolgs- und lifestyleorientierten Networker auf der Suche nach neuen
Grenzen und unkonventionellen Erfahrungen.
Charakteristika:
o
Sie streben nach einer Balance zwischen Selbstverwirklichung,
Selbständigkeit sowie Hedonismus und Pflicht- und Leistungswerten,
Zielstrebigkeit und Fleiß.
o
Sie möchten ihren Erfahrungshorizont erweitern und sind daher flexibel, mobil
und pragmatisch.
o
Sie verfügen über eine geringe Kontroll- und Autoritätsorientierung.
o
Sie möchten weiterkommen, halten ein erwachsenes Leben ohne Aufbrüche
(noch) für unvorstellbar.
o
Bezeichnen sich selber als urbane, kosmopolitische Hipster und möchten sich
von der „grauen Masse abheben“.
o
Ausgeprägtes Marken- und Trendbewusstsein
o
Sie sind auf der Suche nach vielfältigen Erfahrungsräumen, z.B. modernes
Theater, Kunst und Malerei. Es zieht sie an angesagte Locations, dorthin, wo
die Musik spielt und wo die Leute spannend und anders sind.
Beide Jugendstudien zeigen, wie differenziert sich das Leben junger Menschen darstellt
und vor welchen Herausforderungen sie heute stehen. Sie zeigen zudem, wie
umfassend bzw. auf die verschiedenen Zielgruppen von Jugend die Jugendhilfe ihre
Angebote ausrichten muss und wie wichtig ihre Angebote sind, um jungen Menschen insbesondere denen, die diese notwendige Unterstützung nicht durch ihre Familie
erfahren - gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Aufwachsen zu garantieren.
3.
Planungsgruppe und angewandte Methoden / Zusammenarbeit mit dem
Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses
Zur Erstellung des inzwischen dritten Kinder- und Jugendförderplans wurde mit JHABeschluss vom 3. März 2015 eine Planungsgruppe eingerichtet. Die Planungsgruppe hat
insgesamt acht Mal getagt. Dieser gehörten an Vertreter/-innen des Fachservice Jugend
und Familie (die Fachserviceleiterin, der für Bereiche §§ 11 bis 14 KJFöG zuständige
Fachgebietsleiter und die Jugendhilfeplanerin), Vertreter/-innen des Kreisjugendrings,
ein Vertreter der Städte und Gemeinden sowie der Geschäftsführer des Kreisjugendrings
in seiner Funktion als Leistungserbringer im Rahmen der Aufgabenübertragung nach §§
11 und 12 SGB VIII gemäß vertraglicher Vereinbarung.
Die Planungsgruppe beschäftigte sich intensiv mit den Zahlen, Daten (statistische
Zahlen und Kennzahlen der vergangenen Jahre) und Fakten (z.B. Bedarfsabfragen bei
den Betroffenen sowie ehren- und hauptamtlichen Fachkräften, Befragung von
Jugendgruppenleitungen zu den zukünftigen Herausforderungen) zum IST-Stand und
den notwendigen qualitativen Weiterentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit. Die
Bereiche Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz wurden durch den FS 51 mit
den für die beiden Arbeitsfeldern Verantwortlichen (Kath. Jugendwerk Förderband
9
Siegen e.V., Jugendschutzfachkraft FS 51) bearbeitet und die Ergebnisse anschließend
der Planungsgruppe und dem Unterausschuss JHA zur Beratung vorgelegt.
Um die frühzeitige Einbindung der jugendpolitischen Positionen zu gewährleisten, wurde
ebenfalls mit JHA-Beschluss vom 3. März 2015 ein Unterausschuss installiert, der den
Planungsprozess „Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2015 bis 2020“ für den
JHA begleitete. Planungsgruppe und Unterausschuss haben sich in dieser Zeit zweimal
getroffen. Bei diesen Treffen wurden die Struktur und die Inhalte des vorliegenden
Planes besprochen.
Die Ergebnisse der Planungsgruppe und des Unterausschusses wurden den
Teilnehmer/-innen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII (Kinder- und
Jugendarbeit) in der Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt, um hierzu fachlich Stellung
zu beziehen. In der Sitzung am 21. September 2015 wurden die Inhalte erörtert.
Durch die im vorgenannten Abschnitt beschriebene Arbeitsweise hat der Fachservice
Jugend und Familie aufgrund seiner Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung
für die Jugendhilfeleistungen gemäß § 79 SGB VIII in ausreichendem Maß die
unterschiedlichen Sichtweisen und Bedarfsmeldungen gemäß § 80 SGB VIII
(Jugendhilfeplanung) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage sind die Herausforderungen
und Ziele für die nächsten fünf Jahre für die Arbeitsbereiche „Kinder- und Jugendarbeit“,
„Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ und „Jugendsozialarbeit“ beschrieben.
Berücksichtigt wurden dabei ferner die strategischen Ziele des Kreises SiegenWittgenstein und des Fachservice Jugend und Familie sowie die aktuellen
wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnisse in den jeweiligen Arbeitsbereichen.
4.
Gesellschaftliche und fachliche Herausforderungen
Wie andere Handlungsfelder der Jugendhilfe stehen auch die Kinder- und Jugendarbeit,
die Jugendsozialarbeit und der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz vor einer Reihe
von gesellschaftlichen und fachlichen Herausforderungen.
10
4. 1
Demografische Entwicklung
Im Jahr 2011 hat der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
(it.nrw) eine neue Bevölkerungsprognose veröffentlicht.
Dabei zeigt sich, dass der Rückgang bis zum Jahr 2040 im Kreisdurchschnitt in der
relevanten Zielgruppe für Kinder- und Jugendarbeit (12 bis unter 21 Jahre) -24,4 %
beträgt.
Demografische Entwicklung auf Kreisebene 2015 bis 2040
Absolut
2015
2020
2030
2040
6 bis unter 12 Jahre
9.189
8.611
8.647
7.763
12 bis unter 21 Jahre
17.232
15.078
13.071
13.033
21 bis unter 27 Jahre
11.925
11.251
8.711
8.045
2015 - 2020
2020-2030
2030-2040
2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
6,3
-0,4
10,2
15,5
12 bis unter 21 Jahre
12,5
13,3
0,3
24,4
21 bis unter 27 Jahre
5,7
22,6
7,6
32,5
in Prozent
35
Demografische Entwicklung auf Kreisebene
2015 bis 2040
32,5 %
30
24,4 %
25
22,6 %
20
15,5 %
15
13,3 %
12,5 %
10,2 %
10
6,3 %
7,6 %
5,7 %
5
-0,4 %
0,3 %
0
2015 - 2020
2020-2030
2030-2040
2015-2040
-5
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
11
Die demografische Entwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist der
Übersicht am Ende dieses Abschnitts zu entnehmen.
4. 2
Migration und Zuwanderung
Durchschnittlich leben im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne Stadt Siegen) 15,8 % der
Menschen mit Migrationshintergrund (it.nrw, Daten aus Zensus vom 9. Mai 2011). Für
die Stadt-/ Gemeindeebene stehen diese Zahlen nur für Kommunen mit einer
Einwohner/-innenzahl von 10.000 Einwohnern und mehr zur Verfügung, daher liegt kein
Wert für die Gemeinde Erndtebrück vor (*).
Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund
Kreis Si-Wi (ohne Stadt Siegen)
15,8
Wilndorf
9,9
Neunkirchen
23,6
Netphen
17
Kreuztal
22,9
Hilchenbach
16,6
Freudenberg
10,7
Erndtebrück*
Burbach
19,5
Bad Laasphe
12,4
Bad Berleburg
10,8
0
5
10
15
20
25
%- Anteil Migrationshintergrund
Wie die Gesellschaft insgesamt steht auch die Jugendhilfe zunehmend vor der
Herausforderung, ankommende Flüchtlinge aufgrund von Kriegen und sonstigen Krisen
in den Herkunftsländern in das Gemeinwesen zu integrieren.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben aktuell (Quelle: Ausländerbehörde des Kreises
Siegen-Wittgenstein, Stand: 30.06.2015) 5,1 % der Jugendeinwohner13, die sich
rechtmäßig hier aufhalten oder geduldet sind und somit Anspruch auf
Jugendhilfeleistungen gemäß § 6 Abs. 2 SGB VIII haben.14
13
Jugendeinwohner: junge Menschen im Alter von 12 bis unter 21 Jahren
Wie sich dies im interkommunalen Vergleich darstellt, ist der Übersicht am Ende dieses Abschnittes
zu entnehmen.
14
12
Leistungsberechtigte (§ 6 Abs. 2 SGB VIII) nach Städten und Gemeinden
Jugendeinwohner nach Jugendeinwohner
§ 6 Abs. 2 SGB VIII
insgesamt
Jugendeinwohner
nach § 6 Abs. 2 SGB
VIII %-Anteil
Bad Berleburg
60
1.999
3,0
Bad Laasphe
37
1.531
2,4
Burbach
97
1.650
5,9
Erndtebrück
27
795
3,4
Freudenberg
36
2.059
1,7
Hilchenbach
82
1.738
4,7
Kreuztal
346
3.468
10,0
Netphen
147
2.557
5,7
Neunkirchen
97
1.590
6,1
Wilnsdorf
66
2.260
2,9
Kreis Si-Wi
995
19.647
5,1
4. 3
Armut
Zugrundgelegt für die Betrachtung der Armutsgefährdung wurden die SGB II-Bezieher/innen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Im Kreisdurchschnitt beträgt die Quote
gemessen an der Jugendeinwohner/-innenzahl im entsprechenden Alter 4,5 % (ohne die
Stadt Siegen). Einige kreisangehörigen Kommunen liegen unter, einige über diesem
Durchschnittswert (siehe unten stehende Grafik).
Anteil SGB II-Bezieher, 15 bis unter 25 Jahren
9,0%
8,0%
7,0%
6,0%
5,0%
4,0%
3,0%
2,0%
1,0%
0,0%
8,2%
5,2%
3,7%
3,4%
5,2%
3,7%
2,8%
2,9%
4,5%
3,4%
2,3%
13
4. 4
Inklusion
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention
ratifiziert. Zwischenzeitlich gibt es sowohl von Seiten des Bundes als auch von Seiten
des Landes verschiedenste Aktionen, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen zu fördern. Auch der Kreis Siegen-Wittgenstein hat mit entsprechenden
Kreistagsbeschlüssen ein deutliches Signal gesetzt, dass Inklusion ein wichtiges und
kontinuierliches Generationenthema in allen Aufgaben- und Leistungsbereichen des
Kreises darstellt15.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein leben 2,5 % junger Menschen im Alter von 15 bis unter 25
Jahren, die anerkannt behindert sind16. Über die tatsächliche Situation - nämlich auch
diejenigen Kinder und Jugendlichen, die beeinträchtigt sind, aber keinen Antrag auf
Anerkennung gestellt haben - gibt es derzeit keine Datengrundlage. Geht man davon
aus, dass auch in der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen etwa jeder zehnte
junge Mensch behindert ist, dann wird deutlich, wie wichtig Inklusion ist. Es handelt sich
um eine recht große Gruppe von Menschen, denen das Recht auf gesellschaftliche
Teilhabe selbstverständlich ermöglicht werden muss17.
4. 5
Ehrenamtliches Engagement
Im Kreis Si-Wi ist ein großes ehrenamtliches Engagement zu verzeichnen. Fast jeder
Dritte engagiert sich in einem Verein, Verband oder in einer Initiative. Dieses
Engagement steht mehr und mehr unter dem Einfluss von demografischem Wandel und
veränderten Lebensformen/ -umständen (z.B. im Kinder- und Jugendbereich durch die
zunehmende Tendenz von Ganztagsschulen und G 8)18.
4. 6
Qualitätsentwicklung
In § 79 SGB VIII ist die Aufgabe des Jugendhilfeträgers zur Beschreibung von Qualitätskriterien und die regelmäßige Überprüfung dieser definierten Kriterien beschrieben:
„Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger
der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität
sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für
1. Die Gewährung und Erbringung von Leistungen,
2. Die Erfüllung anderer Aufgaben,
3. Den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a
15
Im Februar 2012 wurde die Kreisverwaltung vom Kreistag Siegen-Wittgenstein beauftragt, einen
Inklusionsbericht zu erstellen (vgl. hierzu ausführlicher DS 12/2012). Im September 2014 hat der
Kreistag den ersten Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen und gleichzeitig
den Auftrag erteilt, den begonnenen Planungsprozess zu verstetigen (vgl. hierzu ausführlicher DS
143/2014).
16
Datengrundlage ist die Anzahl behinderter junger Menschen im entsprechenden Alter mit einem
Grad der Behinderung von 30 % und mehr (vgl. Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein,
2014, S. 16 und 17). Je nach Altersgruppen variiert diese Zahl beträchtlich. Exakt dieselbe Quote ist
auch zum Stand 31.12.2014 zu verzeichnen. Diese Quote beinhaltet auch die Zahlen der Stadt
Siegen. Eine Differenzierung ist nicht möglich.
17
vgl. Inklusionsbericht des Kreises, 2014, S. 17
18
Die Quote, wie viele Jugendliche im Kreis Siegen-Wittgenstein eine Ganztagsschule besuchen,
konnte leider nicht ermittelt werden, da der Kreis Siegen-Wittgenstein nicht für alle Schulen die
Schulaufsicht hat. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass in städtischen Räumen häufig rund
35 bis 40 % der Schüler/-innen eine Ganztagsschule besuchen, in ländlich geprägten Gebieten sind
es etwa 20 %.
14
4. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch
Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.“ (§ 79 a SGB VIII)
15
Bad Berleburg
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015
2020
2030
2040
1.021
1.782
1.136
979
1.603
997
1.006
1.438
833
903
1.466
781
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
4,1
10,0
12,2
-2,8
10,3
16,4
10,2
-1,9
6,2
11,6
17,7
31,3
2015
2020
2030
2040
682
1.355
911
682
1.148
822
690
1.006
578
622
893
589
Bad Laasphe
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
0,0
15,3
9,8
-1,2
12,4
29,7
9,9
11,2
-1,9
8,8
34,1
35,3
2015
2020
2030
2040
786
1.466
1.017
787
1.293
972
801
1.209
775
722
1.219
783
Burbach
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
-0,1
11,8
4,4
-1,8
6,5
20,3
9,9
-0,8
-1,0
8,1
16,8
23,0
2015
2020
2030
2040
381
677
499
348
586
451
351
523
341
317
526
309
Erndtebrück
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
8,7
13,4
9,6
-0,9
10,8
24,4
9,7
-0,6
9,4
16,8
22,3
38,1
2015
2020
2030
2040
966
1.805
1.105
863
1.582
1.146
851
1.261
871
765
1.244
730
Freudenberg
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
16
10,7
12,4
-3,7
1,4
20,3
24,0
10,1
1,3
16,2
20,8
31,1
33,9
Hilchenbach
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015
2020
2030
2040
766
1.541
1.017
632
1.353
945
617
996
710
554
968
563
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
17,5
12,2
7,1
2,4
26,4
24,9
10,2
2,8
20,7
27,7
37,2
44,6
Kreuztal
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015
2020
2030
2040
1.682
3.042
2.242
1.722
2.771
2.117
1.730
2.696
1.803
1.557
2.662
1.824
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
-2,4
8,9
5,6
-0,5
2,7
14,8
10,0
1,3
-1,2
7,4
12,5
18,6
Netphen
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015
2020
2030
2040
1.128
2.219
1.681
1.009
1.888
1.533
1.051
1.573
1.089
940
1.581
1.012
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
10,5
14,9
8,8
-4,2
16,7
29,0
10,6
-0,5
7,1
16,7
28,8
39,8
2015
2020
2030
2040
734
1.389
979
606
1.168
974
598
908
616
537
816
585
Neunkirchen
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
17,4
15,9
0,5
1,3
22,3
36,8
10,2
10,1
5,0
26,8
41,3
40,2
2015
2020
2030
2040
1.035
1.954
1.345
977
1.683
1.286
950
1.458
975
851
1.439
871
Wilnsdorf
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
2015 - 2020 2020-2030 2030-2040 2015-2040
6 bis unter 12 Jahre
12 bis unter 21 Jahre
21 bis unter 27 Jahre
5,6
13,9
4,4
2,8
13,4
24,2
10,4
1,3
10,7
17,8
26,4
35,2
17
5.
Leitziele für die fachliche Weiterentwicklung und Förderung
Die Maßnahmen in den Leistungsbereichen §§ 11 bis 14 SGB VIII sollen sich in den
kommenden fünf Jahren ganz maßgeblich orientieren an den Leitzielen „Vielfalt und
gesellschaftliche Teilhabe fördern“, „Selbstbestimmt und mitverantwortet“, „Qualifiziert
und engagiert“ sowie „Demografischem Wandel aktiv begegnen“. Diese vier Leitziele
bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich die Praxis in den Leistungsbereichen auf der
operativen Ebene konkretisiert. Sie bilden somit die „Leitplanken“ für die
Aufgabenerledigung und gleichzeitig die Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung.
5. 1
Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe fördern (Bildung, Behinderung,
Armut, ...)
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 SGB VIII).
Aus dem Recht der jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung entsteht daher
der Auftrag an die Kinder- und Jugendförderung, allen jungen Menschen Angebote der
Förderung zu unterbreiten. Der Weg zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist, angesichts der gesellschaftlichen und
besonders der familiären Veränderungen, für alle jungen Menschen mit Risiken und
Krisen verbunden. Bedingt durch eine Reihe von sozialen Benachteiligungen stehen
jungen Menschen trotz dieses Rechtes leider nicht dieselben Bildungs- und
Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung. Außerschulische Erfahrungs-, Lehr- und
Lernfelder gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Die Handlungsfelder „Kinder- und
Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“ und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“
leisten hierzu einen maßgeblichen Beitrag. Daher sollen Angebote gefördert werden, die
dazu beitragen, soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu fördern, soziale
Benachteiligungen abzubauen sowie Not- und Konfliktsituationen zu überwinden, d.h.
ganz konkret:
Benachteiligungslagen und Risiken des Aufwachsens abbauen und ihnen
möglichst präventiv entgegenwirken.
sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche intensiv begleiten und unterstützen.
junge Menschen mit Migrationshintergrund in das Gemeinwesen / den Sozialraum
vor Ort integrieren.
junge Menschen mit Behinderungen fördern und ihnen die gleichberechtige
gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
5. 2
Selbstbestimmt und mitverantwortet
Das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung junger Menschen ist seit vielen Jahren in
verschiedensten Gesetzen (z.B. UN-Konvention, Gemeindeordnung NRW) fest
verankert. Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist Beteiligung in einigen
Paragrafen explizit als Struktur- und Qualitätsmerkmal formuliert worden; ebenso im
Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG-KJFöG).
In den letzten Jahren haben sich in der Praxis verschiedene Formen der Mitsprache und
Mitbestimmung - wenn auch in den Feldern der Jugendhilfe mit unterschiedlicher
Intensität - entwickelt. Aktuell besteht die Herausforderung, Beteiligung immer wieder mit
entsprechenden altersgerechten Methoden in die Praxis umzusetzen. Wie andere
Bereiche in der Jugendhilfe muss sich auch der Beteiligungsansatz weiterentwickeln und
18
ein selbstverständliches Qualitätskriterium in allen Leistungsbereichen werden, d.h. ganz
konkret:
gesellschaftliche und politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
dauerhaft durch altersgerechte Methoden ermöglichen.
Beteiligung durch entsprechende fachliche Methoden bei den hauptamtlichen
Fachkräften sowie bei den ehrenamtlichen Jugendgruppenleitungen sicherstellen.
jungen Menschen durch verbindlich festgelegte Strukturen, die Möglichkeit zu
eröffnen, kontinuierlich an der Gestaltung ihres Gemeinwesens mitzuwirken,
insbesondere an denjenigen, die sie betreffen.
5. 3
Qualifiziert und engagiert
Angesichts gesellschaftlicher Entwicklungen ist es erforderlich (u.a. durch
demografischen Wandel und Zunahme der Ganztagsbeschulung19, zunehmend auch im
Bereich von weiterführenden Schulen), durch strukturelle Rahmenbedingungen das
Ehrenamt zu stärken sowie neue Engagierte zu gewinnen, zu motivieren, zu qualifizieren
und zu begleiten. Ehrenamtliches Engagement war viele Jahre in unserer Gesellschaft
eine große Selbstverständlichkeit. Gegenwärtig rückt die Ehrenamtsförderung vermehrt
in den Blick, denn angesichts des demografischen Rückgangs ist schon mittelfristig
unser Gemeinwesen durch das wegbrechende Engagement in Vereinen und Verbänden
in seinen Grundzügen gefährdet und wird Auswirkungen auf Gruppenangebote,
Freizeiten, Projekte, aber auch auf die Strukturen der Träger haben.
Ehrenamtsförderung heißt ganz konkret:
Schaffung und Fortbestand von Strukturen zur Beratung, Begleitung und
fachlichen Unterstützung.
Vermehrtes Nachdenken über Formen der Würdigung und Anerkennung der
geleisteten Arbeit.
Nachwuchsförderung von potentiell Engagierten, möglichst in jungen Jahren.
Schaffung von Freiräumen für Kinder und Jugendliche, um ihnen die Möglichkeit
für Engagement zu eröffnen.
19
Hinsichtlich der Auswirkungen von schulischen Veränderungen, wie z.B. G8 und Ganztagschule,
auf die Kinder- und Jugendarbeit gibt es unterschiedliche Ergebnisse. In der Befragung des
Forschungsverbundes der TU Dortmund und dem DJI München (Deutsches Jugendinstitut) sieht ein
Großteil der Befragten (Hauptberuflich Tätige und Ehrenamtliche mit Gremienfunktion), dass viele
Jugendliche nicht genügend Zeit haben, um sich zu engagieren (73 %) oder an Aktivitäten
teilzunehmen (74 %). Grund hierfür ist ihrer Einschätzung nach die Umsetzung der Gymnasien auf G
8 (70 %) sowie der Ausbau der Ganztagsschule (68 %).
Für die OKJA gibt es zwei - nicht repräsentative - Untersuchungen, die den Einfluss der
Ganztagsschule auf den Besuch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit untersuchen. Mit
unterschiedlichen Ergebnissen: Die eine Untersuchung belegt, die andere widerlegt diesen
Zusammenhang (vgl. hierzu ausführlicher Pink und Schmidt, S. 72ff).
Unabhängig von diesen Ergebnissen gibt es seit geraumer Zeit eine intensive Diskussion darüber,
dass die Veränderungen in Schule unweigerlich auch zu einer Anpassung des eigenen Profils führen
werden (vgl. hierzu ausführlicher u.a. Positionspapier „Kinder- und Jugendarbeit“ des LWL, S. 7).
19
5. 4
Demografischem Wandel aktiv begegnen
Durch den sich weiter fortsetzenden demografischen Wandel werden mittelfristig sowohl
aus finanziellen als auch aus Gründen der Arbeitseffizienz nicht mehr überall bzw.
wohnortnah Angebote zur Verfügung stehen können.
Demografischem Wandel aktiv zu begegnen heißt ganz konkret:
andere Formen der Leistungserbringung entwickeln, etwa durch Zusammenarbeit
in Netzwerken und sonstigen Verbünden.
ressort- bzw. institutionsübergreifende Lösungsvorschläge erarbeiten.
neue Beteiligungsformen erproben.
wichtige Akteure im Sozialraum für eine neue kommunale Engagementskultur
mobilisieren.
gemeinsam eine Identität, Image oder Leitbild
Freizeitgestaltung vor Ort zu (weiter-) entwickeln.
für
das
Leben,
die
Erfolge sichtbar machen und kommunizieren.
6.
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
6. 1
Allgemeines
§ 12
Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
„Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten,
Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in
kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle
Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der
Förderung und Prävention bereit.“ (vgl. 3. AG-KJHG-KJFöG)
Die Angebote im Rahmen der OKJA verfolgen folgende Zielsetzungen:
20
•
Bereitstellung von Beziehungs- und Erfahrungsräumen
•
Beratung und Unterstützung bei individuellen Fragen und Alltagsproblemen in
Familie, Schule und sozialem Umfeld
•
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
•
Interessenvertretung
•
Sicherstellung von geeigneten Beteiligungsinstrumenten
•
Förderung von selbstorganisiertem Handeln
•
ganzheitliche, außerschulische Bildung
•
Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen und des Zusammenlebens
•
Gesellschaftliche Integration von ausländischen Jugendlichen und Jugendlichen
mit Migrationshintergrund
•
6. 2
Förderung interkultureller Kompetenzen
OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein: Einrichtungen und strukturelle
Rahmenbedingungen
Im Vergleich zu der Datenlage im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 haben sich
nur tendenziell Veränderungen ergeben20. Derzeit (Stand: 31.07.2015) gibt es 20
Einrichtungen, von denen sich 8 Einrichtungen in freier und 12 in kommunaler
Trägerschaft befinden. Seit der qualitativen Weiterentwicklung haben drei Träger explizit
Fachkräfte (Stellenumfang zwischen 0,3 bis 0,75 VZÄ21) für dezentrale mobile Angebote,
die zugleich an eine Einrichtung angebunden sind.
Der Offenen Arbeit stehen seit der qualitativen Weiterentwicklung 14,8 VZÄ an
Fachkräften zur Verfügung, die jedoch noch nicht vollständig umgesetzt ist. Derzeit sind
12,9 VZÄ besetzt mit insgesamt 21 hauptberuflichen Fachkräften (11 weiblich, 10
männlich). Im ehrenamtlichen Bereich hat es einen deutlichen Zuwachs gegeben:
Während für den Berichtszeitraum des Kinder- und Jugendförderplans 2010-2014 auf
eine/n Hauptamtliche/n 5 ehrenamtliche Kräfte kamen, ist aktuell ein Verhältnis von 1:8
zu verzeichnen. Im Schnitt arbeiten regelmäßig 4 Ehrenamtliche mit und nochmal 4
unregelmäßig zu besonderen Anlässen. Bei den freien Trägern beträgt das Verhältnis
1:13, bei den kommunalen Trägern 1:6.
Mit Ausnahme der ehrenamtlich geführten Einrichtung des CVJM Bad Laasphe haben
seit der qualitativen Weiterentwicklung alle Einrichtungen mindestens 12 Stunden
geöffnet. 16 Einrichtungen haben 11 bis 20 Stunden geöffnet und 3 Einrichtungen haben
zwischen 21 und 30 Stunden geöffnet. 17 Einrichtungen haben regelmäßig am
Wochenende (Freitag-, Samstag- oder Sonntagabend) geöffnet. 9 Einrichtungen haben
eine Öffnungszeit am Samstag oder Sonntag. Nur 7 Einrichtungen beschäftigen eine
Vollzeitkraft (1 VZÄ), was zum einen durch die Struktur der Planung bedingt wird,
andererseits aber auch zum Teil auf die Infrastruktur in Kommunen zurückzuführen ist.
Weitere 8 Fachkräfte sind durch zusätzliche Fördermittel der Kommunen / Träger oder
durch zusätzliche Aufgaben außerhalb der Kinder- und Jugendarbeit in der Kommune
vollzeitbeschäftigt. Auch diese Konstellation ist nicht zufriedenstellend, da diese - wie
bereits in den Trägergesprächen zur Neustrukturierung der OKJA thematisiert wurde eine ständige Klärung erforderlich macht, welche Aufgaben im Rahmen der OKJA
erbracht werden und welche im Rahmen der Erfüllung anderer Aufgaben22. Aus diesem
Grund wurde bereits bei der Neustrukturierung darauf hingewiesen, dass es
wünschenswert ist, zukünftig in den Offenen Einrichtungen in erster Linie Vollzeitstellen
einzurichten.
20
siehe tabellarischer Vergleich am Ende dieses Abschnittes
Eine Kommune hat den anerkannten Fachkraftanteil von 0,4 VZÄ auf 0,75 VZÄ aufgestockt.
22
vgl. hierzu ausführlicher Anlage zur DS 58/2013, S. 9f
21
21
Daten auf einen Blick: Vergleich Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 und
aktuell
Einrichtungen / Angebote
(Anzahl, Trägerschaft)
Öffnungszeiten der
Einrichtungen
(pro Woche)
Hauptamtliche Mitarbeiter
(Anzahl, Umfang der
Beschäftigung, Geschlecht,
Migrationshintergrund)
Ehrenamtliche Mitarbeiter
(Alter und Anteil im Verhältnis
zu Hauptamtlichen)
Sachstand Aktuell 2015 Sachstand Kinder- und
(Stand: 31.07.2015)
Jugendförderplan
2010
bis 2014
20 Einrichtungen, davon 8
21 Einrichtungen, davon 9 in
in freier und 12 in
freier und 12 in kommunaler
kommunaler Trägerschaft
Trägerschaft
3 dezentrale, mobile
Angebote,
1x Begleitung der Zielgruppenarbeit durch
Gemeinde23
unter 11 Std.: 1
unter 11 Std.: 3
11-20 Std.: 16
11-20 Std.: 14
21-28 Std.: 3
21-30 Std.: 3
mehr als 30 Std.: 0
Mehr als 30 Std.: 1
7 Vollzeitkräfte
23 Mitarbeiter, davon 10 in
14 mit 0,5 VZÄ und mehr,
Vollzeit, 9 mit mindestens
davon 8, die eine
der Hälfte der
Vollzeitstelle durch
Wochenarbeitszeit und 4 mit
zusätzliche, andere
weniger als der Hälfte der
Aufgaben außerhalb der
Wochenarbeitszeit
OKJA haben;
2 Stellen mit 0,3 VZÄ:
10 männlich, 11 weiblich;
zurzeit sind 1,9 VZÄ der
insgesamt 14,8
anerkannten VZÄ nicht
besetzt.
unter 18 Jahren: 50 %
unter 18 Jahren: 40 %
18 bis 26 Jahre: 43 %
18 bis 26 Jahre: 45 %
27 Jahre und älter: 7 %
27 Jahre und älter: 15 %
1:8 (hauptamtlich zu
ehrenamtlich), davon 50 %
regelmäßig; 50 % punktuell
Freie Träger: 1:13
Kommunale Träger: 1:6
1:5 (hauptamtlich zu
ehrenamtlich)
Ergebnisse der letzten Strukturdatenerhebung des Landes NRW:
Gemessen an der Gesamtjugendeinwohnerzahl (12 bis unter 21 Jahren) haben im Jahr
2013 rund 8 % eine Jugendfreizeiteinrichtung regelmäßig besucht. Bezieht man die
unregelmäßigen Besucher mit ein, dann werden ca. 14 % der Jugendlichen erreicht. Von
den regelmäßigen Besuchern haben ca. 27 % einen Migrationshintergrund. Mit ca. 25 %
sind die weiblichen Teilnehmenden stark unterrepräsentiert. Die Angebote im Kreisgebiet
werden überwiegend von Jugendlichen im Alter von 12 bis unter 21 Jahren erreicht (88
23
siehe hierzu im Einzelnen Aufstellung der aktuellen Einrichtungen am Ende dieses Abschnitts
22
%). 11 % der Teilnehmer sind im Alter von 9 bis 11 Jahren. Laut Förderrichtlinien des
Kreises sollte diese Zielgruppe (8 bis unter 12 Jahren) die Ausnahme sein24.
6. 3
Finanzielle Förderung und deren Grundsätze
Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit stehen folgende Mittel zur Verfügung:
a)
Personal- und Sachkosten für 14,8 anerkannte VZÄ
814.000 Euro
(je anerkanntem Fachkräfteanteil 45.000 € Personalund 10.000 Sachkosten)
b)
Förderung eines ehrenamtlichen Angebotes
3.400 Euro
c)
Budget für besondere Handlungsbedarfe
25.000 Euro
c)
Fortbildungskosten
1.)
trägerspezifisches Angebot
7.400 Euro
2.)
zentrales Fortbildungsbudget
2.000 Euro
____________________________________________________________________
(je anerkanntem Fachkräfteanteil 500 €)
Gesamtförderhöhe:
abzügl. Landesmittel:
Kreismittel für OKJA
851.800 Euro
- 195.396 Euro
656.404 Euro
Der Kreis Siegen-Wittgenstein fördert die OKJA somit mit eigenen Mitteln in Höhe von
656.404 Euro. Die Gesamtförderung in Höhe von 851.800 Euro ist über die
Landesförderung NRW in Höhe von 195.396 Euro (Kinder- und Jugendförderplan des
Landes Nordrhein-Westfalen 2013-2017) abgesichert.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Drucksachen 71/2012 (grundlegende
Änderung der Richtlinie „Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“) und
58/2013 (Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein) verwiesen (siehe Drucksachen im Anhang). Inhalte beider Drucksachen
werden in diesen Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen. Von einer Erörterung der
Inhalte wird hier abgesehen, da beide Drucksachen inhaltlich sehr umfassend die
jeweiligen Modalitäten beschreiben. Beide Drucksachen werden damit Bestandteil des
Kinder- und Jugendförderplans 2015-2020.
6. 4
Entsprechend dem Planungsdesign wurden die Stärken, Entwicklungspotentiale und
Herausforderungen für die OKJA gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der
Jugendfreizeiteinrichtungen erhoben und die bisher geführten Zielvereinbarungen
ausgewertet. Dies erfolgte in Form eines rund zweistündigen Auswertungsgespräches
und einer ganztägigen Zukunftswerkstatt unter externer Moderation. Die Ergebnisse
hieraus ergänzen die umfangreichen Bedarfsermittlungen, die für die vor rund zwei
Jahren beschlossene Konzeption zur qualitativen Weiterentwicklung der OKJA erhoben
wurden.
24
Datengrundlage ist die Meldung der Finanz- und Strukturdaten an den Landesbetrieb Information
und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zum 31.12.2013
23
Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA
Bedarfsabfrage bei den hauptamtlichen Mitarbeitern der OKJA und
Durchführung einer Zukunftswerkstatt
Die Ergebnisse der Beratungen mit den Hauptberuflichen und der Zielvereinbarungen
sind im Folgenden ausführlich dargestellt. Konsequenzen, die hierauf basieren, sind
unter 6.5 „Perspektiven und Ziele für die OKJA“ zusammengefasst.
Bedarfe unterschiedlicher Zielgruppen aus Sicht der Fachkräfte
Wie im Jahr 2010 wurden die hauptamtlichen Mitarbeiter gebeten, Bedarfe aus
unterschiedlichen Perspektiven zu nennen (1. eigene Sicht bzw. Sicht der Fachkraft, 2.
Kinder und Jugendliche und 3. Dritte, wie Träger, Politik, Eltern)25.
Folgende Bedarfe wurden genannt:
Raumaneignung (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und der
Fachkraft)
Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA
Angebotsstruktur (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und der
Fachkraft)
Arbeitsweise, -prinzipien (aus Sicht von Dritten, der Kinder und Jugendlichen und
der Fachkraft)
Mobilität (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft)
Öffnungszeiten (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft)
Ausstattung (aus Sicht der Kinder und Jugendlichen und der Fachkraft)
Flüchtlingsarbeit (aus Sicht von Dritten und der Fachkraft)
Politische Zielvorgaben
zeitliche Freiräume (aus Sicht der Fachkräfte) sowie
Förderung der Ehrenamtlichkeit (aus Sicht von Dritten)
Bei der / den Arbeitsweise/-prinzipien ist auffallend, dass die mobile Arbeit ausschließlich
aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen und aus Sicht von Dritten benannt wird. Der
Aufbau und die Intensivierung der Netzwerkarbeit ist sowohl aus Sicht der Fachkräfte als
auch von Dritten ein Thema.
Bei der Angebotsstruktur wird aus Sicht von Dritten lediglich das Bereithalten eines
entsprechenden Angebotes angeführt. Kinder und Jugendliche erwarten ein
interessantes Programm, bei dem der Spaß-Faktor im Vordergrund steht und an dessen
Zustandekommen sie nicht beteiligt sind, sondern eher als Rezipienten genannt werden.
Aus der Sicht von Fachkräften soll das Angebot in erster Linie einen pädagogischen
Anspruch haben (z.B. Einzelfallhilfe, Medienkompetenz, Alternativen zum Abhängen
bieten, Prävention und Aufklärung).
Bei der Raumaneignung steht die Perspektive der Kinder und Jugendlichen, Räume zum
Präsentieren und Verweilen zu haben teilweise im Gegensatz zu der Perspektive von
Dritten, die Kindern und Jugendlichen sichere Orte bieten wollen, gleichzeitig aber auch
die Notwendigkeit sehen, rumhängende Jugendliche im Stadtbild vermeiden zu wollen.
25
Während dies 2010 als schriftliche Abfrage erfolgte, wurden die aktuellen Bedarfe im Rahmen der
Jugendpflegertagung in Form eines Workshops ermittelt.
24
Weiterhin werden bei den Bedarfen verlängerte bzw. erweiterte Öffnungszeiten
angesprochen. Dieser Bedarf wird aus Sicht der Kinder und Jugendlichen deutlich
häufiger genannt als aus Sicht der Fachkräfte. Aus beiden Sichtweisen wird auch der
Bedarf eines verbesserten ÖPNV genannt. Aus Sicht der Fachkräfte ist es notwendig,
dass bessere Busverbindungen bestehen, die es ermöglichen, dass Angebote gut
erreicht werden. Es wird deutlich verneint, dass das Schülerticket zu einem veränderten
Nutzerverhalten geführt hat. Zudem wird aus beiden Perspektiven die Ausstattung als
Bedarf genannt. Die Einrichtungen sollten gut ausgestattet sein (z.B. neues Dartboard,
freies WLAN).
Aus Sicht von Dritten werden geringe Kosten, aktive, mündige Jugendliche und weniger
Abwanderung als politische Zielvorgaben genannt.
Vergleich zur Befragung 2010:
Mobile Arbeit wurde ausschließlich als Bedarf aus Sicht der Fachkräfte genannt.
Ebenso hielten es die Fachkräfte vor fünf Jahren für erforderlich, neue
ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, nicht zuletzt auch, um den vielfältigen
Bedarfen vor Ort Rechnung tragen zu können.
Im Jahr 2010 wurden aus Sicht der Kinder und Jugendlichen u.a. konkrete
Angebote bzw. Wünsche im Sozialraum genannt, z.B. attraktive Gestaltung des
Schwimmbads und attraktive Einkaufsmöglichkeiten.
Auch bei der Benennung von Bedarfen aus Sicht von Dritten gibt es
Unterschiede: 2010 waren die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
Jugendarbeit als ordnungspolitische Aufgabe, Transparenz der Angebote und die
Notwendigkeit von konzeptioneller Weiterentwicklung gleichberechtigte,
nebeneinander stehende Themen.
Aktuelle und zukünftige Herausforderungen
Nach intensiver Diskussion in der ganztägigen Zukunftswerkstatt verständigten sich die
Fachkräfte der OKJA auf folgende, zentrale Herausforderungen:
o Entwicklung eines gemeinsamen Profils für die OKJA im Kreis SiegenWittgenstein
o Verbesserung der Attraktivität der Offenen Einrichtungen
Ergänzend dazu wurden als Einzelmeinungen folgende Herausforderungen genannt
(siehe nächste Seite):
25
Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA
Aktuell steht aus Sicht der Fachkräfte der pädagogische Bezug stark im
Vordergrund.
Herausforderungen für die Zukunft
5
Infrastruktur, Förderungen für Kommunen
Anspruch versus Ressource
4
Perspektiven für Mitarbeiter
4
Offene Arbeit als Ort der Vielfalt
4
Stärkere Vernetzung der Einrichtungen
3
Standort Jugendtreff?
3
Auswirkung, Chancen und Herausforderungen\
3
interkommunale Zusammenarbeit aufbauen
3
verschiedene Formate von Offener Arbeit ermöglichen
2
Imagekampagne Offene Arbeit
2
Bündnis für Freiräume
2
Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA
0
2
4
6
Infrastruktur: Förderung für Kommunen
Die Erhöhung der kommunalen Förderung bzw. die Gleichstellung der Finanzierung von
kommunalen und freien Trägern im Rahmen der Neuausrichtung der OKJA hatte die
Sicherung der Trägerstruktur und des Angebotes zum Ziel. Aus Sicht der Fachkräfte von
kommunalen Trägern wird vereinzelt darüber hinaus Bedarf für eine weitere finanzielle
Entlastung gesehen.
Anspruch versus Ressourcen
Hier wurde thematisiert, dass die Ansprüche, die an die Hauptamtlichen von
verschiedensten Stellen (Träger, KJR/FS 51, Politik) herangetragen werden, teilweise
die vorhandenen Ressourcen (insbesondere die personellen und finanziellen
Möglichkeiten des Trägers insgesamt) bei weitem übersteigen.
Perspektiven der hauptamtlichen Mitarbeiter
Wie bereits im Planungsprozess zur Neuausrichtung der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde thematisiert, dass es fast vollständig
an Perspektiven für langjährige hauptamtliche Mitarbeiter fehlt.
Offene Arbeit als Ort der Vielfalt
Offene Kinder- und Jugendarbeit unterscheidet sich maßgeblich
sozialräumlichen Bedarfen und Wünschen. Es gibt nicht die OKJA.
von
den
Auswirkung, Chancen und Herausforderung von Zuwanderung
Das Thema Zuwanderung wird entweder zum einen von außen als Anspruch an die
Jugendarbeit herangetragen und andererseits als wichtiger Schwerpunkt in der eigenen
Arbeit gesehen.
Standort JT (mobil, zentral, Randlage)
An einigen Orten zeichnen sich aktuell Vakanzen ab - entweder durch öffentliche
Diskussionen oder durch Entwicklungen im Feld der OKJA - hinsichtlich des zukünftigen
Standortes.
26
Interkommunale Zusammenarbeit aufbauen
Nach vereinzelten und sporadischen Kooperationen mit benachbarten Kommunen wird
aktuell vermehrt diese Form der Zusammenarbeit als notwendig und als
Herausforderung betrachtet.
Vertretungen regeln, beispielsweise für Urlaub und Krankheit
Die Hauptamtlichen sind vor Ort hauptsächlich alleine für die OKJA verantwortlich und
zuständig. Für „Ausfallzeiten“ wären daher Vertretungsregeln wünschenswert. An die
Vertretung wird die Anforderung gestellt, dass diese mit den Regeln und Abläufen der
Einrichtung vertraut ist.
Verschiedene Formate Offener Arbeit berücksichtigen
Die Hauptamtlichen sehen die Notwendigkeit, ihre Arbeit grundsätzlich neu aufzustellen
bzw. offensiv weiterzuentwickeln.
Bedarfe von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die Befragung 2010 wurde dahingehend ergänzt, dass die hauptamtlichen Mitarbeiter
der offenen Kinder- und Jugendarbeit Bedarfe von Ehrenamtlichen in ihren Einrichtungen
benennen sollten.
Der größte Bedarf wird in der Qualifizierung gesehen: Fortbildungen sowie eine
kontinuierliche An- und Begleitung durch Hauptamtliche sollen gewährleisten, dass die
für die Aufgabe erforderlichen Sozialkompetenzen vermittelt und Inputs für die Arbeit
gegeben werden.
Zudem wird die Eigenständigkeit der Ehrenamtlichen als Bedarf genannt und der
Wunsch nach eigenverantwortlichen Trefföffnungszeiten.
Weitere Bedarfe sind die Anerkennung und Honorierung der eigenen Arbeit (z.B.
Anerkennung durch Politik und Öffentlichkeit und Bezahlung) sowie die Erweiterung des
ehrenamtlichen Mitarbeiterkreises, da eine große Gruppe an ehrenamtlich Tätigen auch
zur Entlastungen jedes Einzelnen führt.
6. 5
Auswertung der bisher geführten Zielvereinbarungen
Seit dem Jahr 2011 führt der KJR regelmäßig Zielvereinbarungen mit den Trägern und
Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) durch. Als Instrument zur
Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten wird zum einen eine Bilanz des
vergangenen Jahres gezogen und andererseits erfolgt die konzeptionelle Planung für
das nächste Jahr mit der Beschreibung und Festlegung von Handlungszielen,
Arbeitsansätzen, Projekten und Maßnahmen. Dabei wird in qualitativer und quantitativer
Hinsicht beschrieben, was, wozu, wie und mit wem getan bzw. erreicht werden soll.
Grundlage hierfür sind die definierten Arbeitsschwerpunkte des Kinder- und
Jugendförderplanes sowie die im Rahmen der Neuausrichtung beschriebenen Aufgaben
und Anforderungen an Kinder- und Jugendarbeit26.
26
vgl. hierzu ausführlicher Drucksache 58/2013
27
Bedarfsabfrage mit Fachkräften der OKJA
Bündnis für Freiräume
Hauptamtliche der Kinder- und Jugendarbeit sollten wichtige Interessenvertretungen für
Kinder und Jugendliche sein. Zentrales Thema stellt dabei aktuell der stark von Schule
und schulischen Anforderungen bestimmte Alltag von jungen Menschen dar, häufig
verbunden mit langen Schulzeiten, öfter bis in den späten Nachmittag hinein.
In den vergangenen vier Jahren wurden mit allen Fachkräften und Trägervertretungen
von Einrichtungen, die durch den Kreis Siegen-Wittgenstein gefördert werden,
Zielvereinbarungsgespräche durchgeführt. Im Jahr 2014 fanden diese bedingt durch die
Neustrukturierung der OKJA nur eingeschränkt statt.
Zu Beginn der Gespräche mussten Rollen gefunden bzw. definiert und zum Teil
bestehende Vorbehalte gegenüber dem Blick von außen aufgelöst werden. Die
Zielvereinbarungen erweisen sich als wichtiges Instrument, die Arbeit gemeinsam mit
einem „neutralen“ Blick von außen zu reflektieren. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund
wichtig, dass der überwiegende Teil der Fachkräfte allein in der Praxis tätig ist und von
daher nicht regelmäßig in ein Team eingebunden ist. Weiterhin ermöglichen die
Zielvereinbarungen, Prioritäten zu setzen, da nicht alle Vorhaben bzw. Ideen, die
wünschenswert sind (durch die Fachkraft oder durch Dritte als notwendig erachtet),
letztlich auch zeitlich, personell und finanziell mach- bzw. umsetzbar sind.
Dabei konnte festgestellt werden, dass es durch die Inhalte (festgelegte Ziele und
Ergebnisse) der Vereinbarung gelingt, ein Bewusstsein - sowohl gegenüber dem Träger
als auch der Öffentlichkeit - für die Arbeit zu schaffen. In der Anwendung zeigt sich auch,
dass die Zielvereinbarungen ein gutes Instrument sind, um Effekte und Wirkungen in der
OKJA herbeizuführen und zu dokumentieren und somit die häufig anzutreffende intuitive
Planung aufgrund von langjährigen Praxiserfahrungen zu optimieren. Der intensive und
kontinuierliche Dialog hat zudem dazu geführt, dass die freien und kommunalen Träger
deutlich mehr Projektanträge in der Kinder- und Jugendarbeit und zur
Qualitätsentwicklung gestellt haben. Die Einführung der Vereinbarungen führte ebenfalls
dazu, dass der Kreisjugendring vermehrt im Sinne der Fachberatung tätig wurde. So
nutzen inzwischen die Fachkräfte unterjährig vermehrt die Möglichkeit, sich mit Fragen
und Anregungen an den Kreisjugendring zu wenden.
Folgende Themen standen 2011 bis 2015 im Mittelpunkt der Zielvereinbarungen27:
Übersicht der Zielvereinbarungen in der Offenen Arbeit
2011 2012 2013 2014 2015
Gesamt
Mehr Stammbesucher erreichen
5
8
4
0
5
22
Mehr Mädchen erreichen
4
8
5
1
6
24
Mehr Jugendliche erreichen
7
8
3
0
3
21
Andere Zielgruppe erreichen
2
6
4
0
2
14
Öffnungszeiten verändern
3
4
2
1
9
19
Mehr Wochenendöffnung
7
3
1
0
0
11
Ausstattung verbessern
3
1
0
0
2
6
Raumangebot Mindeststandard einhalten
2
0
0
0
1
3
Räume renovieren
1
2
0
0
4
7
Ehrenamtliche gewinnen
3
1
0
0
4
8
Ehrenamtliche qualifizieren
5
1
2
0
11
19
Neue Kooperationen
3
8
8
2
12
33
Qualifizierung der Fachkraft
4
10
6
2
12
34
Konzeption weiter entwickeln
0
0
0
0
10
10
27
In der Regel wurden zwei Zielvereinbarungen abgeschlossen, deren Anzahl jedoch abhängig vom
Ausmaß der jeweiligen Ziele variieren kann. Ebenso verhält es sich bei den darauf bezogenen
Maßnahmen. Ab dem Jahr 2015 wurden 4 Maßnahmen als Zielvorgabe formuliert.
28
Mit Blick auf die vergangenen vier Jahre lassen sich Schwerpunkte erkennen:
• 2011 und 2012 waren bei vier Einrichtungen die Einhaltung von Mindeststandards
ein Thema, sowie eine notwendige Toilettenrenovierung.
• Ebenso konzentrierten sich 2011 und 2012 viele Ziele um den Bereich der
Besucherinnen und Besucher, d.h. mehr Stammbesucher, mehr Mädchen, mehr
Jugendliche und andere Zielgruppen bildeten ein Schwerpunkt in den
Zielsetzungen.
• Das Ziel mehr Besucher zu erreichen, blieb über all die Jahre ein Schwerpunkt
der Zielvereinbarungen, allerdings waren es nicht immer dieselben Einrichtungen.
• In den beiden ersten Jahren wurden bei etlichen Einrichtungen auch die Ziele der
Gewinnung, aber noch mehr die der Qualifizierung von Ehrenamtlichen gesetzt.
• 2013 und 2014 standen neben den Zielen zum Besuch der Einrichtung neue
Kooperationen und die Qualifizierung der Fachkräfte im Fokus.
• Das Jahr 2015 stellt eine Weiterentwicklung in den Zielvereinbarungen dar. Es
werden erstmals 3-4 verbindliche Veranstaltungen, Maßnahmen und Projekte
vereinbart. Bedingt durch die Neustrukturierung kommt es in vielen
Zielvereinbarungen zu veränderten / erweiterten Öffnungszeiten.
• Mit der Verpflichtung zu einem Basiskonzept (Auftrag aus der qualitativen
Weiterentwicklung 2014) erhält das Thema „Konzeptionen“ für das Jahr 2015
einen Schwerpunkt in den Zielvereinbarungen.
• Für 2015 hat das Thema der Ehrenamtlichkeit in der Offenen Arbeit für etliche
Einrichtungen einen neuen Stellenwert erhalten. Das liegt einerseits daran, dass
es im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung für Freudenberg, Bad Berleburg
und Netphen konkrete Aufträge zu dezentraler OKJA gibt, bei deren Umsetzung
ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rollen spielen wird, als auch durch
konzeptionelle Veränderungen, wie z.B. in der Stadt Kreuztal.
• Das Ziel „neue Kooperationspartner“ wurde seitens des KJR forciert. Dabei sollte
künftig unterschieden werden zwischen vereinzelter oder gelegentlicher
Zusammenarbeit und fest verabredeter oder praktizierter Kooperationen.
• Der KJR hat in den Zielvereinbarungen die Qualifizierung der Fachkräfte immer
wieder thematisiert. Dem wurde zumeist durch den Besuch von Fachtagungen
Rechnung getragen, aber weniger durch den Besuch von längeren Fortbildungen
und dem Erwerb von Zusatzqualifikationen. Seit der Neustrukturierung der OKJA
stehen je Vollzeitstelle pro Jahr 500 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.
6. 6
Ziele und Perspektiven für die OKJA
Die vom JHA am 4. Juni 2013 beschlossenen Grundlagen zur qualitativen
Weiterentwicklung der OKJA im Kreis Siegen konnten in allen inhaltlichen und
strukturellen Dimensionen im Jahr 2015 noch nicht umgesetzt werden. Für die Laufzeit
dieses Kinder- und Jugendförderplans wird es eine zentrale Aufgabe sein, den
Beschluss umzusetzen, die Offene Jugendarbeit zu stabilisieren und qualitativ weiter zu
entwickeln.
Zudem sieht die Planungsgruppe nach intensiver Diskussion und Beratung die
Notwendigkeit, in den nächsten Jahren bzw. während der Laufzeit dieses Kinder- und
Jugendförderplans ergänzende Formen der Bedarfsermittlung mit Kindern und
Jugendlichen sowie den Trägern zu entwickeln, da diese wichtige Beiträge für die
qualitative Weiterentwicklung der OKJA entsprechend § 79 a SGB VIII liefern können.
29
(Weiter-) Entwicklung des Profils
Vielfältige Herausforderungen28 insgesamt und die zunehmende Einbindung von immer
mehr jungen Kindern und Jugendlichen in den Ganztagschulbereich sowie das
bestehende Imageproblem im Handlungsfeld erfordern die Weiterentwicklung des Profils
von OKJA. Dabei geht es sowohl um das Profil jeder Einrichtungen und, bei aller
Unterschiedlichkeit der Sozialräume und Rahmenbedingungen, zugleich um ein
gemeinsames Profil für die OKJA im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Dies ist aus Sicht der Fachkräfte in diesem Arbeitsfeld und der aktuellen fachpolitischen
und -wissenschaftlichen Diskussion vor allem erforderlich im Hinblick auf:
Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit
Kinder- und Jugendarbeit leistet nicht allein einen wichtigen Beitrag für ein
abwechslungsreiches Freizeitangebot, sondern fördert auch vielfältige soziale und
persönliche Lernprozesse sowie spezifisches Wissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten (beispielsweise Medienkompetenz, Ernährung).29
Im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 wurde daher „Kinder- und
Jugendarbeit als wichtiger Bildungsort“ als Strukturmerkmal für die OKJA benannt
und der Auftrag formuliert, diese spezifische Kompetenz der außerschulischen
Bildung in die regionale Bildungsplanung einzubringen30. Da dies in den
vergangenen Jahren noch nicht abschließend gelungen ist, besteht auch aktuell
dieser Handlungsbedarf. Die stärkere Einbindung von OKJA als wichtiger,
ernstzunehmender Bildungsakteur in lokalen relevanten Gremien, wie
Lenkungskreis des Bildungsbüros und Bildungskonferenz im Kreis SiegenWittgenstein, ist daher erforderlich. Ebenso sind in den nächsten Jahren
Strategien für den Auf- und Ausbau kommunaler Bildungslandschaften zu
entwickeln.
OKJA als wichtiger Akteur im Sozialraum
Die Fachkräfte der OKJA sind Ansprechpartner für die Belange von jungen
Menschen vor Ort und somit gleichzeitig auch die Expertinnen und Experten /
zentralen Akteure, um dafür zu sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot zur
Verfügung steht. Deshalb arbeiten die Fachkräfte eng mit verschiedensten
Institutionen, Vereinen und Verbänden im Sozialraum zusammen. Gerade unter
dem Gesichtspunkt, die Bildungsleistung der Kinder- und Jugendarbeit in
verschiedene Zusammenhänge einzubringen, ist es erforderlich, die
Zusammenarbeit mit Schulen (weiter-) auszubauen.
Dezentrale mobile Arbeit
In der Neustrukturierung der OKJA zum 1. Januar 201431 ist die mobile Arbeit bei
der Berechnung der Fachkraftanteile ansatzweise berücksichtigt worden.
Hintergrund dafür ist, dass in einem Flächenlandkreis wie im Kreis SiegenWittgenstein jungen Menschen die Gelegenheit gegeben werden muss, auch aus
28
siehe Abschnitt 4 in diesem Plan
Die Faure-Kommission der UNESCO hat bereits im Jahr 1972 festgestellt, dass Kinder und
Jugendliche rund 70 % ihres Wissens außerhalb von Schule bzw. durch informelles Lernen erwerben.
30
vgl. hierzu ausführlicher ebenda, S. 9 und S. 35
31
siehe hierzu ausführlicher DS 58/2013, S. 3 f
29
30
entfernten Orts-/Stadteilen die Angebote der OKJA zu erreichen. Gerade unter
dem Gesichtspunkt der demografischen Entwicklung ist der mobilen Arbeit in den
nächsten Jahren weiterhin ein besonderer Stellenwert beizumessen.
Erfahrungswerte werden zeigen, ob die derzeitigen planerisch bemessenen
personellen und sachlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um der
mobilen Arbeit ausreichend Rechnung tragen zu können bzw. diese als wichtigen
Arbeitsansatz in der OKJA zu integrieren.
Mobile Arbeit bzw. dezentrale Jugendarbeit (= dezentrale mobile Arbeit) versteht
sich dabei in folgendem Sinn:
Es werden Angebote der Jugendarbeit losgelöst vom Standort einer Einrichtung
im Sozialraum gemacht, entweder dadurch, dass Bedarfe deutlich werden (z.B.
Antreffen von informellen Cliquen) oder aber vermutet werden (z.B. Anteil von
Jugendeinwohner ist relativ hoch und es gibt kein oder nur ein sehr
eingeschränktes Freizeitangebot durch andere Vereine und Verbände im Dorf/Stadtteil). Dezentral kann auch bedeuten, dass in Stadtteilen, Dörfern oder
Quartieren Plätze, Räume oder andere Treffpunktmöglichkeiten geschaffen
werden. Sie zeichnen sich durch die starke Beteiligung, Eigeninitiative und
Eigenverantwortlichkeit von Jugendlichen aus sowie ehrenamtlichem
Engagement und der Begleitung durch eine Fachkraft. Die dabei entstehenden
Kosten sind bisher nicht in der Förderung berücksichtigt.
Dezentrale mobile Angebote entstehen oft kurzfristig und haben einen oft
temporären Charakter. Als lebenswelt- und adressatenorientiertes Angebot hat
dezentrale mobile Arbeit in der Jugendarbeit einen präventiven Schwerpunkt (§
11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII). Sofern sich bei der dezentralen mobilen Arbeit größere
Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung junger Menschen zeigen (z.B. in der
Familie oder Schule), ist die Zusammenarbeit mit anderen Feldern der
Jugendhilfe, z.B. der Jugendsozialarbeit erforderlich. Jugendarbeit ist dann
nachgeordnet zuständig.
Attraktivität der Offenen Einrichtungen
Offene Arbeit als freiwilliges niederschwelliges Angebot an junge Menschen muss
einladend und attraktiv sein. Viele Einrichtungen haben den „Charme“ der
vergangenen Jahrzehnte. Hier besteht ein Handlungsbedarf für die kommenden
Jahre.
Sozialräumliche Planung und Vernetzung
Aus dem Auftrag, ein wichtiger Akteur im Sozialraum zu sein (siehe vorgenannter
Abschnitt), ergibt sich die Anforderung an die Fachkräfte der OKJA, eine kontinuierliche
Bedarfserhebung vorzunehmen und darauf bezogene Angebote zu planen. Ressourcen
zur fachlichen und finanziellen Unterstützung im Bedarfsfall sind hierzu in den nächsten
Jahren durch den Fachservice Jugend und Familie zur Verfügung zu stellen.
Zielvereinbarung
Die sozialräumliche Ausrichtung der Arbeit wird als fester Bestandteil in die
Zielvereinbarungen
aufgenommen.
Sie
wird
im
Rahmen
des
Zielvereinbarungsgespräches auf die Situation vor Ort konkretisiert. Zudem müssen die
Vereinbarungen von Seiten der Träger verbindlicher gestaltet werden und der
Erreichungsgrad von Zielen durch Evaluation entsprechend nachgewiesen werden.
31
Sicherung von strukturellen
Qualitätsentwicklung
und
personellen
Rahmenbedingungen
zur
Die sich aus den vorgenannten Zielen und Perspektiven ergebende Qualitätsentwicklung
erfordert entsprechende strukturelle und personelle Rahmenbedingungen. Mit Blick auf
die Finanzsituation des Kreises Siegen-Wittgenstein und der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden wird daher in den nächsten Jahren ein Mehr an Finanzmitteln politisch
immer schwieriger durchsetzbar werden. Sofern sich in den kommenden Jahren weitere
Bedarfe zeigen, denen mit den jetzt vorhandenen strukturellen und personellen
Rahmenbedingungen nicht Rechnung getragen werden kann, ist gemeinsam (FS 51,
Kreisjugendring, JHA, Trägervertreter und Kommunen) zu überlegen, wie dieser Bedarf
gedeckt werden kann.
Personalentwicklung für Mitarbeiter in der OKJA
Wie bereits bei der Neustrukturierung der OKJA 32 beschrieben, ist es wichtig, die
Arbeits- und Rahmenbedingungen für die hauptamtlichen Fachkräfte so zu gestalten,
dass sie attraktiv sind. Dazu gehört beispielsweise die Beschäftigung in Vollzeit. Zudem
sollte eine aktive Personalentwicklung stattfinden, damit frühzeitig berufliche
Perspektiven in anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe aufgebaut werden können.
Hierzu bedarf es, neue Modelle zu entwickeln. Dies sollte nicht nur trägerintern, sondern
auch trägerübergreifend erfolgen.
32
vgl. hierzu ausführlicher DS 58/2013, S. 10
32
Name der Einrichtung /
Träger
OT/DZ/ZA*
Anerkannter
FachkräfteAnteil
Öffnungstage
Tage/Stunden
Ehrenamtliche
regelm./
punktuell
Montag, Mittw och,
Donnerstag, Freitag
Jugendtreff am Markt
(Stadt Bad Berleburg)
OT
1,00
4/18
Schwerpunkte d. Bildung
Handlungsschwerpunkte
und Ziele 2015
Maßnahmen 2015
soziale Bildung, kulturelle Bildung,
politische Bildung
Konzept dezentrale Arbeit,
Beratungsarbeit, Projekte,
Ehrenamtliche qualifizieren,
Raumangebot dezentral aufbauen
1. Berleburg bunt Kooperationsveransteltung zum
Thema Toleranz und Respekt, 2.
BZGA - Klarsichtprojekt - Thema
Alkohol und Tabak, 3.
Kulturveranstaltungen im Rahmen des
Kulturrucksack NRW, 4. Familienfest,
Poolparty, Zumba Workshop
6/0
soziale Bildung, Beratung,
dezentrale mobile Arbeit in Bad
Berleburg
(Stadt Bad Berleburg)
DZ
0,5
Donnerstag, Freitag
Jugendtreff 'Container'
(CVJM Bad Laasphe)
OT
Haus der Jugend
(Stadt Bad Laasphe)
OT
1,0
Montag, Dienstag,
Mittw och,
Donnerstag, Freitag
soziale Bildung, kulturelle Bildung
2/5,5
3/2
5/28
4/3
soziale Bildung, politische Bildung
Montag, Mittw och,
Freitag
Jugendtreff Burbach
(CAJ Diözesanverband Paderborn)
OT
0,55
soziale Bildung, politische Bildung Thema Flüchtlinge
3/14
8/15
Dienstag,
Donnerstag, Sonntag
Jugendtreff Holzhausen
(CAJ Diözesanverband Paderborn)
OT
0,55
soziale Bildung
3/12
OT
0,6
Jugendtreff 'Chi(ll)i'
(CVJM Büschergrund)
OT
0,5
dezentrale mobile Arbeit in
Freudenberg
(CVJM Büschergrund)
DZ
0,5
3/12
2/8
3/12
20/5
Donnerstag, Sonntag
Jugendtreff 'Backes'
(Stadt Freudenberg)
*
OT
0,5
Montag, Mittw och,
Freitag
1/3
Konzeptarbeit, Öffentlichkeitsarbeit,
Events, Ehrenamtliche qualifizieren,
Raum verbessern
Gesundheitstag, Laserattack,
Workshop für Ehrenamtliche,
Lebenstüchtigkeit - Projekt
Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit, drei Seminare mit Schulklassen,
Öffentlichkeitsarbeit, Events, Projekte, Mädchentage Samstags, Aktionen
Ehrenamtliche qualifizieren
Ferienspiele (Movie Park, Klettern,
Wasser-Ski, Karl May u.a.m),
Sommerfreizeit
Sommerfreizeit,
Jugendgruppenschulung, drei
Seminare mit Schulklassen,
Sommerferienspiele (Movie-Park,
Wasserski, Karl May, Turniere im
Jugendtreff, Kletterangebot u.a.m.)
soziale Bildung, gesundheitliche
Bildung
Konzeptionsarbeit, mehr Mädchen
erreichen, Ehrenamtliche gew innen,
Ehrenamtliche qualifizieren
monatl. Disco als Projekt der Kids,
Diskussion über die Regeln im Login,
Alkoholpräventionstag und mehr,
Volleyball-Turnier, Filmabend, Grillfest
soziale Bildung, politische Bildung
Beratungsarbeit Projekte,
1-2 Projekte - konkret mit der neuen
Ehrenamtliche gew inne, qualifizieren, Fachkraft, Kulturangebot - gestalten
Raumangebot erw eitern,
mit Holz
kulturelle Bildung, soziale Bildung
3/12
Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsarbeit, Videonacht, Spielenachmittage
Events, ProjekteEhrenamtliche
gew innen und qualifizieren
Konzeptionsarbeit,
Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsarbeit,
Projekte, Events, Freizeit,
Ehrenamtliche qualifizieren
2/5
Dienstag,
Donnerstag, Freitag
Jugendtreff 'Login'
(Ev. Kirchengemeinde Erndtebrück)
Aufbau der dezentralen Jugendarbeit keine konkreten Maßnahmen
auf der Grundlage der
vereinbart, da dezentrale Arbeit im
Sozialraumanalyse
Aufbau aufgebaut w ird
TN Migrationshintergrund
70% - immer w ieder
neue Gruppen von
Flüchtlingen - für
kurze Zeit
noch keine Angaben
möglich
0%
35 %
40%
40%
10%
zw ei
Flüchtlingskinder
unregelmäßig
5%
Konzept für die denzentale, mobile
Arbeit entw ickeln, Analyse der
Bedarfe in den Stadtteilen von
Freudenberg
keine Vereinbarung zu konkreten
Maßnahmen, da im Auasbau begriffen noch keine Angaben
möglich
Konzeptarbeit, Räume verbessern,
Events, Projekte
Gestaltung des Treffpunktraumes mit
Jugendlichen, Zukunftsw erkstatt,
Kindertheater, Projekt für Jugendliche
im Herbst 2015
10%
OT= Offener Treff
DZ= Dezentrales Angebot
ZA= Zielgruppenarbeit
33
Name der Einrichtung /
Träger
Jugendtreff 'No Limits'
(Stadt Hilchenbach)
OT/DZ/ZA*
Anerkannter
FachkräfteAnteil
OT
0,6
Öffnungstage
Dienstag,
Donnerstag, Freitag,
Sonntag
Tage/Stunden
4/13
Ehrenamtliche
regelm./
punktuell
Jugendtreff 'Glonk'
(Stadt Kreuztal)
OT
0,6
OT
0,5
OT
0,5
Jugendtreff Buschhütte
(Stadt Kreuztal)
OT
0,5
Jugendbegegnungsstätte JBS
(Stadt Kreuztal)
OT
1,0
Bemerkung: Einrichtung w ird zum 1.
Januar 2016 geschlossen und die
bisherige OKJA neu ausgerichtet
Montag, Dienstag,
Mittw och,
Donnerstag, Freitag
Montag, Dienstag,
Mittw och,
Donnerstag, Freitag,
Samstag
5/18,25
OT/DZ
0,5
4/16
0/0
5/21
0/2
6/27
2/4
Jugendtreff
(Kath. Kirchengemeinde
Irmgarteichen)
KOT Dreisbe
(Kath. Kirchenbgemeinde DreisTiefenbach)
OT
1/3
DZ
0,40
OT
0,8
*
34
Konzeptionsarbeit, Ehrenamtliche
qualifizieren, Raumausstattung
verbessern,
Ernährung: Kochreihe
"Mmmmh\.gesund!", Bew egungs-/
Sportangebote (Turnhalle),
Alkoholprävention (Kooperation mit
Kreis Siegen-Wittgenstein), Politische
Bildung (Themenabende zu Symbole
und Musik der "rechten Szene")
TN Migrationshintergrund
71%
45%
soziale Bildung, politische Bildung,
Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit, Projekttag Mädchen, Beteiligung am
25% - 4 Jugendliche
Events, Projekte, Genderarbeit, mehr Dorffest, Beteiligung am
mit
Besucher
Holocaustgedenktag, Geschichts- und
Flüchtlingshintergrund
Gedenkstättenfahrt Berlin
soziale Bildung, politische Bildung
Konzeptionsarbeit,
Beratungsarbeit,Genderarebit,
Projekte
Boxtraining für Jungen,
Zeitzeugengespräch - Flüchting aus
Parkistan, Beteiligung am Projekt
'Kultur macht stark', Vortarg eines
Aussteigers d. rechten Szene
5%
soziale Bildung, kulturelle Bildung
Konzeptionsarbeit, Beratungsarbeit,
Ehrenamtliche gew innen und
qualifizieren
Bandprojekt 'Rock the Friday, Ausbau
47% - 14 Jugendliche
des ehrenamtlichen Engagements
mit
Flüchtlingshintergrund
soziale Bildung
Konzeptionsarbeit, Genderarbeit,
mehr Jugendliche erreichen
On Air - Radiosendung zu
Lebensw elten im Lokalfunk; kultureller
Live - Krimi Heestal; Beteiligung durch
Bedrafsermittlung bei Jugendlichen;
90%
Konzeptionsarbeit, sozialräumliche
Arbeit, mehr ältere Mädchen
erreichen
Bikepark mit Graffitit, Robinsonfest,
Hörspiel mit Kindern 'Erlerkides'
machen Radio, zw ei Angebote im
Melting-Pott,
90%
Konzeptionsarbeit, Projekte,
Ehrenamtliche qualifizieren, Räume
und Raumausstattung verbessern
(Fahrradw erkstatt)
Parcourlaufen - als Projekt,
Fahrradw erkstatt - mit Touren, zw ei
Seminare mit Schulklassen,
Veranstaltungen im Rahmen
Kulturrucksack, Gitarre, Rhythmus,
Tanz - Kurse (Graffiti - Comic)
17%
Beginn erst im Laufe des Jahres
Beginn erst im Laufe des Jahres
0/3
soziale, kulturelle, gesundheitliche,
politische und technische Bildung
4/18,5
0,8
Flyergestaltung für das Jugendcafé,
Kontaktarbeit in der Projektw oche der
CKR (für Streetart\), Medienarbeit
(Youtube Channel o.ä.),
Bauspielplatzprojekt Sommer 2015
soziale Bildung, Genderarbeit,
Dienstag, Mittw och,
Donnerstag, Samstag
Jugendtreff 'Checkpoint'
(CAJ Diözesanverband Paderborn)
Konzeptionsarbeit,
Öffentlichkeitsarbeit, Events, Projekte,
Raum u. Gebäude verbessern, mehr
Besucher
0/0
Freitag
Erler-Siedlung 'Melting-Pott'
(Stadt Kreuzal)
soziale Bildung, kulturelle Bildung
5/15
Mittw och,
Donnerstag, Freitag,
Samstag
Jugendtreff 'Catch-up'
(Stadt Kreuztal)
Maßnahmen 2015
soziale Bildung, politische Bildung,
gesundheitliche Bildung
4/18
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag,
Sonntag
Handlungsschwerpunkte
und Ziele 2015
4/5
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Samstag
Jugendtreff 'Next Generation'
(Stadt Hilchenbach)
Schwerpunkte d. Bildung
8/2
Beginn erst im Laufe
des Jahres
Beginn erst im Laufe des Jahres
Montag, Dienstag,
Mittw och,
Donnerstag
soziale Bildung, politische Bildung
noch keine Angaben
möglich
5/20
12/3
Kozeptions- Beratungs-und
Öffentlichkeitsarbeit, Projekte, Events
Freizeit, Ehrenamtliche qualifizieren,
mehr Stammbesucher
Disco HIP-HOP Party, Kicker- Turnier,
Beteiligung am Stadtteilfest
Heckersberg, Beteiligung am Pfarrfest,
Sommer-Segelfreizeit, Erste Hilfe
Kurs, Juleica
80%
* OT= Offener Treff
DZ= Dezentrales Angebot
ZA= Zielgruppenarbeit
Name der Einrichtung /
Träger
OT/DZ/ZA*
Anerkannter
FachkräfteAnteil
Öffnungstage
Tage/Stunden
Ehrenamtliche
regelm./
punktuell
Montag, Mittw och,
Samstag
Jugendtreff Neunkirchen
(Trägerw erk Neunkirchen)
OT
1,0
3/12
Schwerpunkte d. Bildung
Handlungsschwerpunkte
und Ziele 2015
Maßnahmen 2015
soziale Bildung, politische Bildung,
kulturelle Bildung
Konzeptionsarbeit, Projekt mit
Gymnasium
Projektw oche 'Lernen mal anders' mit
KJR / Gym.
1/5
50%
Teilhabe, Integration
dezentrale mobille Arbeit mit
Zielgruppenarbeit Migration
(Gemeinde Neunkirchen)
Jugendtreff Rudersdorf
(Kath. Jugendw erk Förderband)
ZA
0,3
Montag, Dienstag,
Donnerstag
OT
0,8
soziale Bildung,
3/15
0/2
Dienstag,
Donnerstag, Freitag
Jugendtreff Wilnsdorf
(Gemeinde Wilnsdorf)
*
OT
0,8
soziale Bildung, politische Bildung,
kulturelle Bildung
3/13
1/0
TN Migrationshintergrund
Entw icklung eines Konzeptes für die Abschluß einer Vereinbarung über die
schw erpunkte der Fachkraftstelle,
Zielgruppenarbeit
sobald die Fachkraftstelle des neuen
Trägers für das Jugendzentrum
besetzt ist
Konzeptionsarbeit,
Freizeitmaßnahme, Raum und
Raumausstattung verbessern
Fahrt ins Erlebnisbad Plettenberg,
Theaterw orkshop, Kletterhalle Siegen,
Kanu auf der Bigge, Seminar mit
Schulklasse
Konzeptionsarbeit,
Öffentlichkeitsarbeit, Projekte,
Ehrenamtliche gew innen,
qualifizieren, Räume verbessern
Renovierung als Partizipationsprojekt,
Beteiligung an einer
Gedenkstättenfahrt, w eitere
Planungen erst im Laufe des Jahres
(Mitarbeiterin erst seit dem 01.03. im
Dienst)
100 %
15 - 20%
10%
OT= Offener Treff
DZ= Dezentrales Angebot
ZA= Zielgruppenarbeit
35
7.
Jugendverbandsarbeit und Kinder- und Jugendförderung
In diesem Abschnitt werden die Angebote der Jugendverbandsarbeit dargestellt.
Ergänzend dazu werden die Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte beschrieben, die der
Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V. in seiner Funktion als Leistungserbringer für
die Aufgaben der §§ 11 und 12 SGB VIII erbringt (= Maßnahmen der Kinder- und
Jugendförderung).
7. 1
Allgemeines
§ 11
Jugendverbandsarbeit
„Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen
selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und
Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der
eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen
einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit.“ (vgl. 3. AG-KJHGKJFöG)
7. 2
Jugendverbandsarbeit und allgemeine Kinder- und Jugendförderung im
Kreis Siegen-Wittgenstein
Zielgruppe der Jugendverbandsarbeit und Jugendförderung im Kreis SiegenWittgenstein sind in erster Linie Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von
12 bis 21 Jahren33.
Als Grundlage für die Beschreibung der IST-Situation und Beschreibung der zukünftigen
Ziele und Handlungsfelder standen folgende Quellen zur Verfügung:
Jugendpflegestatistik
jährliche Datenerhebungen zur Entwicklung von Anträgen und Teilnehmerzahlen
der allgemeinen Jugendförderung
Zahlen, Daten und Fakten zu Maßnahmen des KJR im Rahmen der Übertragung
Befragung von Jugendverbänden zu den Themen „Aktuelle Herausforderungen“
und „Zukünftige Handlungsfelder“.
Hierzu wurden ausgewählte Jugendverbände (zwei CVJM-Gruppen, Ev. Jugend,
BDKJ und Sportjugend) sowie der Arbeitskreis Israel des Kreisjugendrings
Siegen-Wittgenstein aufgefordert, anhand von sechs Thesen zu den Kategorien
1. „Zeit für Jugendarbeit“, 2. „Freizeitangebote / Aktionen der Jugendarbeit“, 3.
„Infrastruktur / finanzielle Förderung“, 4. „Mobilität“, 5. „Anerkennung / Förderung
von Ehrenamtlichen“ und 6. „Beteiligung“ konkrete Bedarfe zu benennen34. Die
gesammelten Erkenntnisse mussten anschließend durch die Verbände
dokumentiert und an den Kreisjugendring zurückgeschickt werden. Aufgefordert
zu entsprechenden Rückmeldungen wurden die Ehrenamtlichen bzw.
Jugendgruppenleitungen (Ebene der ehrenamtlichen Mitarbeiter) sowie die
Jugendlichen selbst (Ebene der Teilnehmer). Zwei der beteiligten Träger sind in
Wittgenstein tätig.
33
34
vgl. Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein Pkt. 10.1
siehe hierzu ausführlicher Fragenkatalog im Anhang dieses Berichtes
36
Die Auswertung des vorgenannten, umfangreichen Datenmaterials und die detaillierte
Darstellung all dieser Ergebnisse würde den Rahmen dieses Berichtes bei weitem
übersteigen. Aus diesem Grund werden diejenigen Zahlen, Daten und Fakten
dargestellt, die Grundlage für die Ziele und Perspektiven in den nächsten Jahren sind.
Zudem werden einige zentrale Entwicklungen dargestellt, die sich seit dem Bestehen der
neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ ergeben haben.
Eckdaten aus der Jugendpflegestatistik
Wie in den vorangegangenen beiden Kinder- und Jugendförderplänen werden
nachfolgend einige Eckdaten aus der Jugendpflegestatistik im Längsschnitt dargestellt.
In den Jahren 2011 bis 2014 haben durchschnittlich 242 Vereine und Verbände mit
geringfügigen Schwankungen eine Jugendpflegestatistik abgegeben. Der im Kinder- und
Jugendförderplan 2010 bis 2014 beschriebene Trend, dass die Zahl der Verbände und
Vereine, die eine Statistik abgeben, immer mehr abnimmt, hat sich damit nicht weiter
fortgesetzt. Ebenso verhält es sich bei der Entwicklung der Teilnehmerzahlen, die im
Durchschnitt bei 81.300 liegt. Mit durchschnittlich 2,4 % ist der Anteil der Jugendlichen
mit Migrationshintergrund gemessen am Kreisdurchschnitt (15,2 %) vergleichsweise
gering. Weibliche Teilnehmende mit Migrationshintergrund sind wesentlich seltener in
Angeboten anzutreffen. Im Jahr 2014 lag die Quote Jungen zu Mädchen bei 62,4 % zu
37,6 %. Während in den vergangenen Berichtszeiträumen tendenziell mehr Jungen als
Mädchen an den Angeboten teilgenommen haben, hat sich dies im Zeitraum 2010 bis
2014 dahingehend verändert, dass nun mehr Mädchen von den Angeboten Gebrauch
machen. Im Jahr 2009 betrug das Geschlechterverhältnis von Jungen zu Mädchen 53 %
zu 47 %, 45,8 % zu 54,2 % im Jahr 2013 sowie 45,2 % zu 54,8 % im Jahr 2014.
Ehrenamtsförderung
Formen des Dankes und der Anerkennung für das geleistete Ehrenamt sind nicht die
Ansatzpunkte für eine Ehrenamtsförderung. Gleichwohl sind sie je nach Institution immer
wieder ein zentrales Thema in der verbandlichen und öffentlichen Diskussion.
Vor einigen Jahren hat das Land NRW die Ehrenamtskarte eingeführt. Auch die
Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
vergeben die Karte seit dem Jahr 2009. Seit der Verleihung der Ehrenamtskarte ist zu
verzeichnen, dass vielerorts die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarte sehr viel
attraktiver sind als für die Jugendgruppenleiter-Card (Juleica).
Ferienfreizeiten
Die Anzahl der Freizeiten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen
(2011: 325, 2014: 304).
Am stärksten ist der Rückgang bei den Maßnahmen, die länger als eine Woche dauern
(-23,8 %). Bei den Wochenfreizeiten ist ein Minus von 18,7 % zu verzeichnen und bei
den Wochenendfreizeiten ein Minus von 13,2 %.
37
Dauer der Maßnahmen
250
219
200
200
198
193
190
189
185
150
100
91
52
50
88
47
90
85
47
44
77
46
86
41
74
40
0
2008
2009
2010
2011
Wochenendmaßnahmen (2-4 Tage)
2012
2013
2014
Woche (5-8 Tage)
länger als eine Woche (9 Tage +)
Der Rückgang ist nur bedingt auf den demografischen Wandel zurückzuführen: Im o.g.
Zeitraum ist ein Rückgang der Jugendeinwohnerzahlen von -12,5 % zu verzeichnen
während der Rückgang bei den Maßnahmen -16 % beträgt.
Seit dem Jahr 2013 findet eine Evaluation von Ferienfreizeiten statt. Nach dem
Zufallsprinzip werden jährlich 10 Maßnahmen ausgewählt. Hierbei bedient sich der
Kreisjugendring
eines
standardisierten
Fragebogens
des
Instituts
für
Freizeitwissenschaft und Kulturarbeit Bielefeld.
Dabei ist deutlich geworden, dass sich die befragten Kinder und Jugendlichen am
ehesten der erlebten Gruppenprozesse und gemachten Gruppenerfahrungen bewusst
sind. Bei der Mitgestaltung des Programms hingegen sind sie unentschieden, entweder
weil ihnen der Aspekt der Beteiligung nicht bewusst ist oder sie tatsächlich nicht
umfangreich beteiligt wurden.
In beiden Jahren erhalten sowohl von den befragten Kindern als auch von den befragten
Jugendlichen die Betreuer die besten Noten auf die Frage, was ihnen bei den Freizeiten
am besten gefallen hat. Dabei kommt zum Ausdruck, dass das Beziehungsangebot für
die Teilnehmer das wichtigste ist und Freizeiten einen hohen Stellenwert als
pädagogische Maßnahme haben. Auch der durchschnittliche Betreuerschlüssel von 5:1
(auf 5 Teilnehmer kommt ein Betreuer) belegt, dass Freizeiten für die Träger
pädagogische Maßnahmen sind und sie sich ihrer Verantwortung gegenüber jungen
Menschen sehr bewusst sind.
Im Bereich der Durchführung von Freizeiten stellt sich zudem als schwierig heraus, für
längere Maßnahmen Leitungsteams zu finden. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass
die alte Sonderurlaubsregelung aus dem Bundesangestelltentarif (BAT), nach der
Ehrenamtliche für ihr Engagement entweder freigestellt wurden oder aber einen
Anspruch auf Verdienstausfall für bis zu acht Tagen unbezahlten Sonderurlaub erhielten,
nicht mehr gültig ist bzw. Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Beschäftigten in
diese Regelung einzubeziehen. Auf der Ebene der Teilnehmer ist zunehmend bei
ausgeschriebenen Freizeitmaßnahmen zu verzeichnen, dass kurzfristig Anmeldungen
storniert werden und in dessen Folge der Träger oftmals Maßnahmen frühzeitig absagen
muss, um kein finanzielles Risiko für Ausfallgebühren eingehen zu müssen.
38
Internationale Begegnungen
Anzahl geförderter Anträge 2008-2014
200
172
150
127
106
104
100
9 7
5 4
56
51
37
50
8 8
7 6
5 3
7 6
3 3
0
2008
2009
2010
2011
Anzahl Anträge
gefördert
2012
2013
2014
Teilnehmer
In den vergangenen Jahren war die Anzahl der Jugendbegegnungen sehr schwankend
und für den Kreis Siegen-Wittgenstein insgesamt zu niedrig.
Bildungsmaßnahmen
Bildungsmaßnahmen 2008-2014
80
70
70
56
60
56
Anträge
50
40
30
45
45
46
38
33
33
47
43
41
33
31
Aus- u. Fortbildung
Jugendbildung
Gedenkstättenfahrten
25
20
20
durchgeführte Seminare
20
10
53
76
6
2
2012
2013
2014
0
2008
2009
2010
2011
Im Bereich der Bildungsmaßnahmen gibt es Schwankungen in der Anzahl der
Maßnahmen und Teilnehmer, aber insgesamt ist die Entwicklung in den letzten fünf
Jahren positiv.
39
Anschaffungen
Im Bereich der Anschaffungen für die Jugendarbeit haben sich die Anträge und das
Antragsvolumen deutlich erhöht. Hier sind die positiven Auswirkungen der neuen
Richtlinien seit 2012 deutlich zu spüren.
Anschaffungen 2008-2014
40.000 €
34.439
35.000 €
30.000 €
25.000 €
16.867
20.000 €
15.000 €
8.375
10.000 €
6.742
18.764
9.091
8.988
5.000 €
0€
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Betrag
Projekte
Projektanträge 2010-2014
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
17
18
9
1
2010
3
2011
2012
2013
2014
geförderte Anträge
Der deutlichste Anstieg an Maßnahmen und Anträgen ist im Bereich der
Projektförderung zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist ebenfalls auf die veränderten
Richtlinien seit 2012 zurück zu führen, in der vor allem das Antragsverfahren vereinfacht
und der Praxis angepasst wurde.
40
Inklusion
Zur Bestandsaufnahme für den Inklusionsbericht wurden in die Jugendpflegestatistik
2014 einige Fragen, z. B. welche Rolle das Thema im Verband/Verein spielt und ob
zusätzliche personelle Unterstützung gewünscht wird, aufgenommen. Dabei wurde
deutlich, dass das Thema Inklusion in 47 % der Vereine, die eine Jugendpflegestatistik
abgegeben haben, eine Rolle spielt. 57 % wünschen sich zusätzliche finanzielle
Unterstützung bei Maßnahmen und 32 % eine zusätzliche personelle Unterstützung35.
Maßnahmen des Kreisjugendringes
Übertragung gemäß 11 und 12 SGB VIII
Siegen-Wittgenstein
im
Rahmen
der
Seminare mit Schulklassen
Im Durchschnitt wurden seit dem Jahr 2010 jährlich 10 Seminare mit durchschnittlich 20
Teilnehmern durchgeführt.
Beteiligte Schulformen
Schulform
Seminare
/ TN
2010
Seminare
/ TN
2011
Seminare
/ TN
2012
Seminare
/ TN
2013
Seminare
/ TN
2014
Seminare
/ TN
gesamt
Förderschule
-
1 / 11
2 / 37
2 / 32
2 / 23
7 / 103
Hauptschule
7 / 167
7 / 133
6 / 115
7 / 151
4 / 96
31 / 662
Realschule
-
-
4 / 102
-
1 / 26
5 / 128
Gesamtschule
-
-
-
-
-
-
Gemeinschaftsschule
-
-
-
3 / 90
3 / 75
6 / 165
Seminare / TN
gesamt (pro Jahr)
7 / 167
8 / 144
12 / 254
12 / 273
10 / 220
49 / 1058
Die Seminare mit Schulklassen werden sowohl von Seiten der Schule als auch der
Träger der Jugendarbeit als positiv bewertet. Die Träger der Jugendarbeit sehen ihren
Gewinn darin, dass sie Kontakt in die Schulen bekommen und somit sich die Möglichkeit
für weitergehende Kooperationen entwickeln. Zudem eröffnet sich für die Jugendarbeit
die Möglichkeit, durch die Seminare Schüler für ihre Maßnahmen und Angebote zu
gewinnen. Auch wenn vielerorts inzwischen eine Kooperation auf Augenhöhe stattfindet,
ist es wichtig, die Zusammenarbeit – insbesondere auch inhaltlicher Art – zwischen
Jugendarbeit und Schule weiterauszubauen.
Teilweise sind oder werden zukünftig langfristig gewachsene Kooperationen durch
Veränderungen in der Schullandschaft (z.B. Schulschließungen, Ganztagsschule, G 8)
gefährdet bzw. wegfallen.
35
vgl. hierzu ausführlicher Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, S. 36
41
Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und Abenteuersport
Nr.
Kursangebot /
Bezeichnung
Grundkurs
Educaching
EP Pferd
Erste Hilfe
Hochseilgarten
Inline-Skating
Kanu
Kletten Halle
Kletten Natur
Mobile Seilaufbauten
Mountainbiking*
Naturpädagogik
Niedrigseilelemente
Segeln
Trekking
Zertifizierungen
TN Gesamt / Jahr
TN
2010
21
9
6
13
11
10
10
9
18
107
TN
2011
21
9
10
10
13
7
16
12
13
20
131
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
* Kurs war in 2011 im Programm, fand jedoch nicht statt.
TN
2012
21
6
7
7
13
10
12
4
11
11
13
115
TN
2013
21
8
7
10
7
5
14
12
5
10
14
113
TN
2014
21
15
15
12
12
5
11
13
15
119
TN Gesamt
/ Angebot
105
15
6
24
33
6
41
53
54
31
30
34
17
56
80
585
Seit der erstmaligen Durchführung der „Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und
Abenteuersport“, die vom FS Familie und Jugend und den Jugendverbänden initiiert
wurde, ist das Interesse für eine Teilnahme weiterhin sehr groß. Erlebnispädagogik
ermöglicht es, junge Menschen in einer kinder- und jugendgerechten Form
anzusprechen. Gleichzeitig können sie durch gemeinsam mit Pädagogen erlebten und
moderierten Aktivitäten lernen, Herausforderungen zu meistern, die eigenen Grenzen
kennen zu lernen sowie sich persönlich und sozial weiter zu entwickeln. Als positiv wird
von den Teilnehmenden u.a. zurückgemeldet, dass die Inhalte gut aufeinander
aufbauen, ein gutes Verhältnis von theoretischen und praktischen Anteilen aufweisen,
die Lerninhalte gut in der Praxis umsetzbar sind. Kritisch angemerkt wird u.a., dass der
Grundkurs zu viele Inhalte hat und der Zeitplan nicht immer eingehalten wird.
42
Ein Blick auf die Struktur der Teilnehmenden:
Struktur der Teilnehmer Grundkurs
Projektleiterausbildung EP & Abenteuersport 2010-14
2010 2011 2012 2013 2014
TN männlich
6
11
6
7
7
TN weiblich
16
10
15
14
14
Tätigkeit innerhalb des Kreisgebietes
20
16
17
17
19
Wohnort innerhalb des Kreisgebietes
18
16
14
19
15
Tätigkeit + Wohnort außerhalb Kreisgebiet
2
4
3
1
2
Sozialpädagogische FK der Jugendarbeit*
10
11
7
9
4
Sozialpädagogische FK außerhalb der Jugendarbeit*
0
1
0
2
2
Lehrer/innen*
5
2
4
3
8
Erzieher/innen*
0
3
3
0
4
Sonstige Berufsfelder
7
4
7
7
3
TN gesamt
22
21
21
21
21
Ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit*
11
7
8
8
7
* inkl. sich in der Ausbildung befindlicher Teilnehmer
Seit
Durchführung
der
Projektleiterausbildung
wurden
die
Inhalte
und
Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Teilnehmerrückmeldungen stetig
angepasst.
Demokratie stärken, Toleranz entwickeln – gegen Rechts
Maßnahmen in diesem Themenbereich haben sich in den letzten fünf Jahren zu einem
festen Bestandteil des Angebotes des Kreisjugendringes entwickelt. Dabei setzt der
Kreisjugendring auf die Kooperation mit den Trägern der Jugendarbeit und hat die Rolle
des Initiators und „Ermöglichers“. Oft macht die Zusammenarbeit mehrerer Träger die
Durchführung einer Maßnahme erst möglich. Der Unterstützungsbedarf in der
Vorbereitung und Durchführung solcher Maßnahmen durch den KJR kann dabei sehr
unterschiedlich sein. Der Kreisjugendring beantragt für viele Maßnahmen Landesmittel,
wodurch sich die Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des Budgets erweitern.
43
Vereinbarungen zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für
ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 72a SGB VIII
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1. Januar 2012 ist der
öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet, mit den freien Trägern der
Jugendhilfe verbindliche Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter
Personen zu treffen. Zur Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung haben diese
sicherzustellen, dass keine Personen in der Jugendhilfe beschäftigt sind, die
rechtskräftig wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e
und 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind (vgl. hierzu ausführlicher § 72 a
SGB VIII). Aus diesem Grund müssen hauptamtlich Beschäftigte sowie neben- und
ehrenamtlich tätige Personen ihre persönliche Eignung durch ein erweitertes
Führungszeugnis nachweisen. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss
grundsätzlich vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den Träger der freien Jugendhilfe
eingesehen werden. Sofern bei einer kurzfristigen Aufnahme der ehrenamtlichen
Tätigkeit
noch
kein
Führungszeugnis
vorliegt,
kann
auf
eine
Selbstverpflichtungserklärung zurückgegriffen werden. Spätestens nach Ablauf von fünf
Jahren ist ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
Der Fachservice Jugend und Familie hat gemeinsam mit dem Kreisjugendring SiegenWittgenstein e.V. als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11 und 12 SGB VIII
gemäß dieser gesetzlichen Verpflichtung drei Infoveranstaltungen mit rund 150
Teilnehmern durchgeführt, zu denen alle in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine
und Verbände eingeladen und über die gesetzliche Notwendigkeit und deren präventive
Absicht informiert wurden. Nach weiterer Information (u.a. auch durch entsprechende
Presseveröffentlichungen) haben bisher (Stand Juni 2015) rund die Hälfte der beim
Kreisjugendring bekannten Vereine und Verbände die Vereinbarung mit dem
Fachservice Jugend und Familie unterzeichnet.
Befragung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit
Frage 1: Zeit für das Ehrenamt / im Ehrenamt
•
•
•
44
Alle Antworten sehen einen deutlichen Einfluss von G8 und Ganztagsgrundschule
auf die Aktivitäten von Ehrenamtlichen. Gruppenaktivitäten können in der Woche
nicht mehr oder nur noch zu späten Zeiten stattfinden. Die zeitlichen
Anforderungen an Studierende haben sich ebenfalls erhöht, so dass weniger Zeit
für das ehrenamtliche Engagement bleibt. Ehrenamtliche sind nicht selten auf
Nebenjobs angewiesen, was ebenfalls Auswirkungen auf ihr Zeitbudget hat und
zu Konflikten führt.
Die Wochenendaktivitäten (Freizeiten) gewinnen an Bedeutung, da
Ehrenamtliche hier noch Zeit haben sich zu engagieren und Angebote an die
Kinder und Jugendliche zu organisieren.
Für Projekte lassen sich Ehrenamtliche eher gewinnen, da das Engagement
zeitlich befristet ist und keine dauerhafte Verpflichtung eingegangen werden
muss.
Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Ergebnisse zu der unter 7.2 vorgestellten Befragung lassen sich zu folgenden
Schwerpunkten zusammenfassen.
Frage 2: Freizeitangebote / Aktionen im Ehrenamt
•
•
•
Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
•
•
•
•
Der demografische Wandel ist spürbar, besonders in kleinen Dörfern, so dass
Angebote nur dann möglich werden, wenn man mit anderen Vereinen aus den
Nachbardörfern zusammenarbeitet. Das gelingt nur schwer und ist mit viel
Engagement verbunden.
Um als Jugendarbeit interessant zu sein, muss man sich deutlich von den
Inhalten und Methoden der Schule absetzen.
Die starke Fixierung vieler junger Menschen auf die neuen Medien wird als
Herausforderung gesehen. Sie verhindern Gesellungsformen und soziales
Engagement.
Die Wochenendaktivitäten (Freizeiten) gewinnen an Bedeutung, da Kinder und
Jugendliche hier noch Zeit haben. Die Angebote werden gut wahrgenommen,
besonders wenn sie Event-Charakter haben.
Bei Bewerbungen spielen heute Zertifikate, wie die Juleica, zunehmend eine
Rolle. Dies motiviert, solche Zertifikate zu erwerben.
Die Ansprüche junger Menschen an die Angebote sind gestiegen. Es ist nicht
einfach, diesen gerecht zu werden.
Kinder haben zum Teil Freizeitstress (Förderstress) durch die Eltern und daher
weniger Interesse an Angeboten der Jugendarbeit.
Frage 3: Infrastruktur / finanzielle Förderung (Räume, Einrichtungen, Plätze, Zelte,
Boote, Beamer, etc.)
•
•
•
•
•
•
Ehrenamtliche engagieren sich gerne, aber es darf nicht private Kosten
verursachen, z.B. Fahrtkosten. Sie sollten erstattet werden oder steuerlich
absetzbar sein. Ehrenamtliche sollten eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Es müssten mehr Fortbildungen für Ehrenamtliche in Wittgenstein stattfinden.
Es gibt Geldmangel bei den Vereinen für die Bezahlung von Übungsleitern.
Viele Räume der Jugendarbeit haben den Charme der 80er und 90er Jahre.
Die Räume und die Ausstattung müssten attraktiver werden.
Arbeitgeber müssten das Ehrenamt mehr unterstützen. Es müsste aktiv bei
den Arbeitgebern dafür geworben werden.
Mehr Transparenz über Fördermöglichkeiten auf der Homepage des KJR
Frage 4: Mobilität
•
•
•
Die schlechten Busverbindungen in Wittgenstein (und z.T. im Siegerland)
haben Einfluss auf die Wahrnehmung von Angeboten. Kinder und Jugendliche
werden zum Teil von zuhause abgeholt, damit sie Angebote wahrnehmen
können.
Die Wahrnehmung von Angeboten in benachbarten Orten hängt am
Engagement der Eltern, d.h. an deren zeitlichen und finanziellen
Möglichkeiten.
Für Gruppenausflüge fehlen manchmal genügend Privat-PKW’s.
Frage 5: Anerkennung / Förderung von Ehrenamtlichen
•
•
Es wäre mehr öffentliche, politische Anerkennung wünschenswert, z.B. durch
Auszeichnungen.
Ehrenamtliche sollten keine Kosten haben. Auch Fortbildungen sollten
kostenfrei sein.
45
•
•
Es sollte Vergünstigungen für Juleica-Inhaber geben, so wie in anderen
Kreisen und Städten.
Öffentlichkeitsarbeit müsste viel intensiver sein, um das Bild von Jugendarbeit
in der Öffentlichkeit zu ändern.
Bewertung:
Die Bedarfsermittlung ist nicht repräsentativ. Dennoch gibt sie einen Eindruck von
Bedarfen aus Sicht von Ehrenamtlichen wieder.
• Die Frage der Mobilität spielt im ländlichen Raum unter dem Aspekt der
Erreichbarkeit von Angeboten immer noch eine Rolle. Daher ist zu fragen, welche
Förderung einen Beitrag für die Erreichbarkeit von Angeboten leisten kann. Mehr
Kooperationen von Trägern der Jugendarbeit über die Grenzen von Dörfern
hinaus wären für die Zukunft wichtig.
• Die zeitlichen Ressourcen für ehrenamtliches Engagement werden weniger und
daher auch längerfristige Verpflichtungen schwieriger. Daher sind Konzepte von
freiwilligem Engagement notwendig, die diesem Umstand Rechnung tragen,
sowohl für die praktische Jugendarbeit als auch für Tätigkeiten in Vorständen und
Gremien.
• Ehrenamt darf keine Kosten verursachen und braucht mehr öffentliche
Anerkennung und Unterstützung. Die Angleichung von Ehrenamtskarte und
Juleica könnte ein Beitrag dazu sein. Es sollten Maßnahmen entwickelt werden,
die das ehrenamtliche Engagement mehr ins öffentliche Bewusstsein bringen. Die
Erhöhung des Entgelts wird vorgeschlagen.
• Ehrenamtliche sehen Herausforderungen wie demografischer Wandel, neue
Medien und anders mehr. Sie sehen die Notwendigkeit von attraktiven Angeboten
der Jugendarbeit, veränderten Angebotsformaten und einer zeitlichen Anpassung
an die veränderten Bedingungen des Heranwachsens von jungen Menschen in
Schule und Familie.
7. 3
Finanzielle Förderung und deren Grundsätze
Für die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit stehen jährlich insgesamt 350.513 Euro zur
Verfügung. Die Grundsätze für diese Förderung sind in den „Richtlinien zur Förderung
der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ festgelegt, die zuletzt 2012
geändert wurden36. Zudem verfügt der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein über ein
jährliches Budget in Höhe von 58.500 Euro zur Durchführung von Maßnahmen im
Rahmen der Aufgabenübertragung nach §§ 11 und 12 SGB VIII. Eine Anpassung dieser
Richtlinien wird auf der Grundlage des vorliegenden Kinder- und Jugendförderplanes in
den kommenden Jahren erforderlich sein. Die Planungsgruppe und der Unterausschuss
des Jugendhilfeausschusses schlagen vor, dass der Jugendhilfeausschuss, wie bei der
Überarbeitung der Richtlinien im Jahr 2012, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe
eingerichtet.
36
vgl. hierzu ausführlicher Drucksache 71/2012
46
Bedarfsabfrage Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
Frage 6: Beteiligung
• Jüngere Ehrenamtliche wünschen sich von den Älteren mehr ernst genommen zu
werden und mehr Bereitschaft für Veränderungen.
• Für mehr Beteiligung im Verein muss man auch mehr Zeit haben.
• Ein besserer Informationsfluss zwischen dem Vorstand und den Ehrenamtlichen.
• Es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen Übungsleitern und Vorstand.
7. 4
Ziele und Perspektiven für die Jugendverbandsarbeit und die Kinder- und
Jugendförderung
Für den Bereich der Jugendförderung hält die Planungsgruppe die in den nachfolgenden
zwei Abschnitten beschriebenen Ziele und Perspektiven für erforderlich.
Förderung des Ehrenamts und Strukturänderung
Ziel ist es, die vielfältigen und engagierten Angebote in den Vereinen und Verbänden zu
stärken und weiterzuentwickeln. Dazu ist es notwendig, die Angebote und Formen der
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen den Bedarfen junger Menschen und strukturellen
Veränderungen immer wieder neu anzupassen und in ihrem Sinne und den Zielen der
Jugendarbeit weiterzuentwickeln. Aufgrund der veränderten Bedingungen im Bereich
Schule sowie den demografischen Entwicklungen erleben die Jugendverbände diese
grundlegenden Veränderungen bereits jetzt. Diesen Strukturwandel gilt es in den
nächsten Jahren zu begleiten und zu gestalten. Besondere Bedeutung für die qualitative
Weiterentwicklung haben hierbei die Förderung des Ehrenamtes (beispielsweise die
Gleichsetzung der Juleica mit der Ehrenamtskarte), die Überprüfung der Strukturen, die
Schaffung niederschwelliger Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen in allen
Vereinen und Verbänden sowie die Anerkennung und Förderung der außerschulischen
Bildungsleistungen durch die Felder der Jugendarbeit .
Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Ehrenamts im Kreis SiegenWittgenstein
ist
es
zudem
unabdingbar,
dass
andere,
angemessene
Engagementsformen entwickelt werden, da das Modell, dass sich Erwachsene und
junge Menschen schon frühzeitig bis ins hohe Alter engagieren, nicht mehr
selbstverständlich ist.
Ferienfreizeiten vermehrt unter Kinder- und Jugendbeteiligung planen und
durchführen
Freizeiten sollen verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung geplant und
durchgeführt werden. Kinder und Jugendliche sollen ein Recht auf Urlaub bzw.
Ferienfreizeiten haben. Jedem jungen Menschen soll es daher ermöglicht werden,
solche Angebote wahrzunehmen37.
Internationale Jugendbegegnungen weiterentwickeln
Da die Anforderungen an Internationale Begegnungen zu hoch gesteckt und nur schwer
durch Ehrenamtliche kontinuierlich zu leisten sind, sollen die Fördervoraussetzungen
entsprechend angepasst werden.
Erschließen von neuen Fördermöglichkeiten für gesellschaftliche Teilhabe
Im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sind neue Fördermöglichkeiten - sowohl
im Hinblick auf pädagogischen Mehraufwand als auch hinsichtlich notwendiger
technischer Hilfs- und Unterstützungsmittel - zu erschließen, um behinderten Kindern
und Jugendlichen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese Fördermittel
sollten dann durch den Jugendhilfeträger zur Verfügung gestellt werden, wenn keine
Fördermittel von anderer Seite bereitstehen (z.B. Sozialhilfeträger, Förderung durch den
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW).
37
Dies fordert auch die Unterarbeitsgruppe Jugend, die zur Erstellung des Regionalen
Entwicklungskonzeptes (REK) für den Kreis Siegen-Wittgenstein eingerichtet wurde.
47
7.5
Ziele und Perspektiven für die Maßnahmen des KJR im Rahmen der Übertragung
Seminare mit Schulklassen: Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule
sozialräumlich weiterausbauen
Die Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule sollte sich dahingehend
weiterentwickeln, dass Jugendarbeit nicht nur als „Serviceanbieter“ in Schule kommt,
sondern Schule und Jugendarbeit in einem sozialräumlichen Kontext miteinander
kooperieren. Dieser Ansatz wurde durch den Kreisjugendring mit dem Projekt „Lernen
einmal anders“ im Rahmen des NRW-Projektes „Kommunale Bildungslandschaften“ mit
Erfolg ausprobiert. Durch die Zusammenarbeit von Offener Kinder- und Jugendarbeit,
ortsansässigen Vereinen und Verbänden und Schule konnten außerschulische
Bildungsprozesse mit Methoden der Jugendarbeit in Gang gesetzt werden, von denen
alle Akteure profitiert haben.
Zudem besteht durch einen sozialräumlichen Ansatz in Kooperation mit Schule die
Möglichkeit, zunächst alle Jugendlichen zu erreichen und sie als potentielle Nutzer für
die Arbeit in den Vereinen und Verbänden sowie den Offenen Einrichtungen zu
interessieren und zu gewinnen. Durch Veränderungen in der Schullandschaft und dem
Ziel, alle Jugendlichen als Nutzer für die Jugend- sowie Vereinsarbeit durch einen
sozialräumlichen und bildungsorientierten Ansatz zu motivieren, ist es notwendig,
Kooperationen mit Schulen aller Schulformen entweder neu aufzubauen oder zu
stabilisieren.
Fachliche Weiterentwicklung der „Projektleiterausbildung Erlebnispädagogik und
Abenteuersport“ auf der Grundlage von nachträglichen Befragungen der
Absolventen
Die Auswertung der Projektleiterausbildung erfolgte bisher ausschließlich während bzw.
zum Ende der Ausbildung. Für die fachliche Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick
auf das Ziel einer praxisorientierten Ausbildung wäre es hilfreich, wenn differenzierte
Informationen dazu vorliegen würden, wie die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden.
Bisher können hierzu nur sehr eingeschränkte Aussagen getroffen werden. So wird
beispielsweise anhand der Ausleihe von Material deutlich, dass entsprechende
Angebote in der (verbandlichen) Jugendarbeit, Schulen, der Jugendhilfe und z. B. bei
Festen von Kindergärten, Trägern der Jugend- und Behindertenarbeit erfolgen.
Umfangreichere Erkenntnisse sollen durch eine Befragung der Absolventen erfolgen,
durch die erhoben werden soll, wer, wo, wie lange und in welchem Bereich
erlebnispädagogische Angebote durchgeführt hat und wo der Gewinn in der
Qualifizierung durch die Ausbildung gesehen wird.
Präventionskonzepte im Sinne des § 72 a SGB VIII
Nach einer angemessenen Übergangszeit für die Unterzeichnung der Vereinbarungen
zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen soll im nächsten Schritt diese
Verpflichtung an die finanzielle Förderung gemäß den „Richtlinien zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ gekoppelt werden. Ab dem 1.
Januar 2016 werden demnach Vereine und Verbände nur noch eine finanzielle
Förderung erhalten, wenn sie die Vereinbarungen unterzeichnet haben.
Ein weiterer Schritt zum wirksamen Schutz von Kindeswohlgefährdungen ist, die Vereine
und Verbände durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Fortbildungen, Workshops,
Beratungen durch den Kreisjugendring und FS 51) dafür zu gewinnen und in die Lage zu
versetzen, Präventionskonzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
48
sexualisierter Gewalt zu konzeptionieren und gemeinsam mit allen Akteuren im Verein
und Verband in die Praxis umzusetzen. In Anbetracht von rund 500 beim Kreisjugendring
bekannten und in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Vereinen und Verbänden muss
dies als langfristiger Prozess angelegt sein. Verantwortlich für diesen Prozess ist
federführend der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz des Fachservice Jugend und
Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein in enger Zusammenarbeit mit dem
Kreisjugendring in seiner Funktion als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11
und 12 SGB VIII38.
8.
Jugendsozialarbeit
8.1
Allgemeines
§ 13 Jugendsozialarbeit
„Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung,
Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung
junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und
Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in
Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken.“ (vgl. 13. AG-KJHG-KJFöG)
Jugendsozialarbeit richtet sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte
junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die von anderen Angeboten nicht erreicht
werden oder bereits an diesen Angeboten gescheitert sind. Sozial benachteiligte
Jugendliche sind solche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfelds, ihrer
ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation
Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den
Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind
hingegen
Jugendliche,
die
beispielsweise
an
Lernstörungen
oder
Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen
haben, die drogenabhängig geworden oder bereits durch Straftaten in Erscheinung
getreten sind.
Maßnahmen und Programme der Jugendsozialarbeit sind denen anderer Träger und
Organisationen nachgeordnet (§13 Abs. 2 SGB VIII). Andere vorrangige Träger sind das
Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgenstein (SGB II) und die Agentur für Arbeit (SGB III).
8.2
Jugendsozialarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein
Im Bereich der Jugendsozialarbeit ist im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein ausschließlich das Katholische Jugendwerk Förderband SiegenWittgenstein e.V. Leistungserbringer. Der Träger zeichnet sich durch eine
außerordentlich hohe Fachkompetenz in diesem Handlungsfeld aus, die insbesondere
durch das seit vielen Jahren in diesem Feld aktive Engagement erworben wurde.
Case-Management (Fallmanagement)
Die Unterstützung der jungen Menschen durch das Kath. Jugendwerk Förderband
Siegen-Wittgenstein e.V. erfolgt hauptsächlich durch ein auf die individuellen
Biographien ausgerichtetes Case-Management (Fallmanagement). Bestandteile des
Case-Managements sind die Analyse des Lebensumfeldes des Heranwachsenden, eine
38
vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 9.6
49
Kompetenzfeststellung, die Entwicklung eines passgenauen Förderplanes und der
Abschluss verbindlicher Kooperationsvereinbarungen mit dem Jugendlichen sowie die
kontinuierliche Begleitung des Förderprozesses.
Das Case-Management untergliedert sich in der Regel in folgende sechs Phasen:
1. Kontaktaufnahme
o Erstkontakt
o Beratung über Angebote
2. Einschätzung
o Ressourcenanalyse
o Einschätzung des Teilnehmers
o Fachliche Einschätzung
o Hypothesen / Prognosen
3. Hilfe-Förderbedarf
o Ziel des Hilfebedarf
o Indikatoren für Erfolg
4. Hilfe-Förderplanung
o Auswahl und Festlegung der Unterstützung
o Hilfeplangespräch
5. Durchführung
o Überprüfung Ziel und Wirkung der Hilfe
o Überprüfung der Akzeptanz bei den Teilnehmenden
6. Abschluss
o Bewertung durch alle Beteiligten
o Fortführung oder Beendigung
o ggf. Vermittlung in andere Hilfen
Beschreibung
Die Arbeit der „Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein“ richtet sich an besonders
benachteiligte junge Menschen ab dem letzten Schulbesuchsjahr bis zum Alter von 27
Jahren, die Schwierigkeiten beim Einstieg in das Berufsleben haben. Unter den Begriff
der „Benachteiligung“ fallen sowohl soziale (wie z.B. fehlender Schulabschluss oder das
Aufwachsen in einer belastenden Familiensituation) als auch individuelle
Benachteiligungen (wie z.B. Lern- und Leistungsbeeinträchtigungen oder
Entwicklungsstörungen). Die Zugangswege der Jugendlichen zu der Kompetenzagentur
Siegen-Wittgenstein sind vielfältig, beispielsweise durch Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendgerichtshilfe, den Regionalen Sozialdienst (RSD)
oder andere Institutionen. Nicht selten treten auch Eltern, Familie, Freunde oder die
Jugendlichen selbst an die Kompetenzagentur heran. Diese bemüht sich, über einen
aufsuchenden Ansatz auch Kontakt zu jungen Menschen zu finden, die von bestehenden
Unterstützungsangeboten noch nicht oder nicht mehr erreicht werden.
50
Jede Vollzeitfachkraft unterstützt und begleitet rund 30 junge Menschen. Für den
Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein steht 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ)
zur Verfügung.
Die Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein hat einen niedrigschwelligen Zugang und
agiert frei von behördlichen Zuständigkeiten. Die Dauer und die Intensität der
Zusammenarbeit werden individuell auf die Bedürfnisse des Jugendlichen ausgerichtet.
Die Zusammenarbeit basiert auf Freiwilligkeit.
Die Kompetenzagentur ermittelt gemeinsam mit dem Jugendlichen Wege zum Einstieg
in das Berufsleben, stärkt die Persönlichkeit des jungen Menschen und vermittelt
passgenaue und nachhaltig wirkende Hilfen.
Abhängig
vom
Bedarf
wird
der
Jugendliche
an
bereits
bestehende
Unterstützungsangebote, wie spezifische Beratungsstellen oder Angebote der
beruflichen Qualifizierung, herangeführt.
Wichtige Kooperationspartner der Kompetenzagentur Siegen-Wittgenstein sind:
-
die Haupt-, Gesamt- und Förderschulen und entsprechende neue Schulformen
-
das Jugendamt bzw. der Regionale Sozialdienst des Kreises Siegen-Wittgenstein
-
die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und
-
das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Rückblick
Im Zeitraum von 2011 bis 2014 wurden 120 junge Menschen durch die
Kompetenzagentur unterstützt. Das Verhältnis von jungen Frauen und Männern ist
ausgewogen. Rund die Hälfte der Jugendlichen hat einen Migrationshintergrund.
Durchschnittlich werden die Jugendlichen ein Jahr begleitet und unterstützt.
90 % der Fälle wurden erfolgreich beendet, d.h. der junge Mensch hat die
Kompetenzagentur mit einer konkreten beruflichen Perspektive verlassen. Rund 40 %
der jungen Menschen gingen in eine Ausbildung oder ein festes Arbeitsverhältnis über,
ein Viertel besuchte ein Angebot der schulischen Qualifizierung oder nahm an
Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung teil. Andere junge Menschen entwickelten
eine Anschlussperspektive in Form eines Freiweilligen Sozialen Jahres (FSJ), des
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder eines längeren Praktikums.
Das Angebot der Kompetenzagentur wird zunehmend auch von jungen Menschen von
20 bis 27 Jahren wahrgenommen. Ein Grund für die Altersverschiebung ist die
Veränderung der Rahmenbedingungen durch den Projektträger. Vor 2011 war die
Kompetenzagentur stark an Schulen präsent. Im Laufe der Förderphase 2011-2014
sollten dann gemäß den Vorgaben des Projetträgers keine Schüler von Regelschulen
mehr durch die Kompetenzagentur unterstützt werden. Ausnahmen waren nur in
begründeten Einzelfällen möglich. Der Zugang über die Schule (Lehrer,
Schulsozialarbeiter) ist daher in diesem Zeitraum selten geworden. Die Zusammenarbeit
mit den Schulen soll zukünftig wieder verstärkt stattfinden, um junge Menschen bei
einem direkten Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu unterstützen und
Warteschleifen zu vermeiden. Möglich ist dies, weil es die vorgenannte Vorgabe durch
den Projektträger aktuell nicht mehr gibt.
51
Zunehmend kommen die Mitarbeiter der Kompetenzagentur mit jungen Menschen in
Kontakt, die psychische Auffälligkeiten zeigen. In einigen Fällen liegen entsprechende
Diagnosen vor. Hier liegen häufig komplexe Problemlagen vor. Die Unterstützung ist
oftmals sehr lang, beispielsweise weil es an einer Tagesstruktur fehlt. Für diese
Zielgruppe wäre ein tagesstrukturierendes Angebot wünschenswert. So könnten diese
jungen Menschen auf die (Wieder-) Aufnahme einer Ausbildung oder einer
berufsvorbereitenden Maßnahme vorbereitet werden. Das Angebot sollte auch
Anlaufstelle für junge Menschen sein, die eine Ausbildung, Maßnahmen oder die Schule
abgebrochen haben und derzeit keine Anschlussperspektive haben.
Weitere Gruppen, die Unterstützungsbedarf haben, sind Wohnungssuchende,
Alleinerziehende und junge Menschen mit Hafterfahrungen. Zu diesen müssen
spezifische Zugänge erschlossen werden, sofern die Ressourcen dafür vorhanden sind.
Beschreibung
Aufgabe der „2. Chance - Schulverweigerung“ ist es, schulmüden Kindern und
Jugendlichen ab 12 Jahren eine Reintegration in Schule und damit eine neue Chance
auf die Erreichung eines (Haupt-) Schulabschlusses zu ermöglichen. Schulverweigerung
basiert meist auf einem sich verstärkenden Prozess, den es frühestmöglich zu
unterbrechen gilt. Aktive Schulverweigerer fallen schnell auf, weil sie das Lernen offen
verhindern. Schüler, die hingegen regelmäßig anwesend sind und nur verdeckt den
Unterricht meiden, werden eher übersehen (passive Schulverweigerer). Sie sind zwar
körperlich anwesend, vollziehen den Lernprozess aber nur so unzureichend, dass auch
sie ihren Schulabschluss gefährden.
Die Schüler werden den Mitarbeitern der 2. Chance in der Regel von den Schulen
benannt (meist durch Klassenlehrer oder Schulsozialarbeiter). Einzelne junge Menschen
erfahren vom Projekt durch Freunde und Bekannte und melden sich dann selbst oder
ihre Eltern nehmen Kontakt auf.
Der Stellenschlüssel (1 Vollzeitäquivalent, VZÄ, für den Zuständigkeitsbereich des
Kreises) liegt aufgrund der sehr intensiven Begleitung bei 1:15 und dauert meist ein bis
anderthalb Jahre.
In aller Regel wird der Schüler mindestens einmal wöchentlich aufgesucht (in der Schule
oder zu Hause).
Ziele der Begleitung sind u.a.:
Kontinuierliche Kontaktsuche bei aktiver Verweigerung
Aufarbeitung schulischer Defizite
Hilfe bei psychosozialen Problemen
Stärkung der Persönlichkeit (Ressourcen, Motivation und Selbstwertgefühl)
Entwicklung eines Lebensentwurfs mit beruflicher Ausrichtung
52
Vermittlung in passgenauere schulische bzw. außerschulische
Hilfsangebote
Individuelle Freizeitangebote
Eltern- und Betroffenenberatung
Beratung von Lehrern und anderen Berufsgruppen
Bei der Arbeit wird der Blick darauf gerichtet, was den Jugendlichen an Schule bindet.
Dies kann konkret heißen, dass gemeinsam Konflikte geklärt werden, der schulische
Erfolg gefördert wird und Bezugspersonen vermittelt werden. Gleichzeitig gilt es auch zu
schauen, was den Schüler von Schule bzw. dem Lernen fernhält. Es ist wichtig, schnell
auf das Fehlverhalten zu reagieren, da bei dem Ausbleiben einer zeitnahen Konsequenz
die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass sich das Verweigerungsverhalten verfestigt.
Rückblick
In den Jahren 2011 bis 2014 wurden in der 2. Chance im Kreisgebiet 117 junge
Menschen betreut, davon waren 69 % männlich. Die Altersspanne begann bei 12 und
endete bei 19 Jahren, wobei der größte Anteil zwischen 13 und 15 Jahren alt war (77 %).
43 % der Jugendlichen hatten einen Migrationshintergrund. Die Mitarbeiter werden
zunehmend auch auf jüngere schulmüde Schüler angesprochen, die sich gerade im
Übergang von Grundschule zur weiterführenden Schule befinden.
Von der Gesamtzahl der begleiteten Schüler kam es mehrheitlich zu einer erfolgreichen
Reintegration in Schule (75 %). Bei 21 % der Schüler kam es zu sonstigen
Veränderungen, wie die Aufnahme einer Ausbildung, Beginn einer Therapie, Umzug
oder Schwangerschaft. Die Abbruchquote lag bei 4 % Der größte Anteil - weit mehr als
die Hälfte - verblieb nach der Zusammenarbeit in der Ursprungsklasse, mehr als 20 %
wechselte die Schule (mit BUS-Projekt39) und ein kleinerer Teil begann in einer anderen
Klasse der ursprünglichen Schule neu.
JUST! (Jugendprojekt Straße) ist ein Projekt der mobilen und aufsuchenden
Jugendsozialarbeit. Es wurde als Auftrag des Kinder- und Jugendförderplans 2010 bis
2014 modellhaft in Bad Laasphe und Neunkirchen erprobt.
Beschreibung
Die Mitarbeiter des Projektes arbeiten aufsuchend im Kreisgebiet mit benachteiligten
jungen Menschen, welche die offenen Jugendangebote der freien und kommunalen
Träger vor Ort nicht wahrnehmen oder von bestehenden Hilfeangeboten nicht mehr
erreicht werden. JUST! baut Vertrauen zu den Jugendlichen auf, plant gemeinsame
Schritte aus den oft vielfältigen Problemlagen und begleitet und fördert eine nachhaltige
Berufs- und Lebensperspektive. Eine Kontaktaufnahme zu den jungen Menschen findet
häufig an deren selbst organisierten Treffpunkten oder auf von JUST! organisierten
Veranstaltungen statt. Beide Ansätze ermöglichen einen besonders niedrigschwelligen
39
Projekt „Betrieb und Schule - BUS“ gefördert durch das Land NRW. Die Förderung des Einzelfalls
erfolgt über den örtlichen Jugendhilfeträger.
53
Zugang, der gerade in einem Flächenlandkreis wie dem Kreis Siegen-Wittgenstein von
besonderer Bedeutung ist. JUST! verfolgt einen klar stärkenorientierten Ansatz, damit
Fähigkeiten, Potenziale und Ressourcen von Jugendlichen erkannt und ausgeschöpft
werden können. Um einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen, haben sich bei
JUST! folgende drei Arbeitsbereiche etabliert:
1. Mobile Jugendarbeit: Kontakt- und Beziehungsaufbau zu Jugendlichen und
jungen Erwachsenen, die regelmäßig an ihren Treffpunkten aufgesucht werden.
Dabei können die Mitarbeiter eine vertrauensvolle und tragfähige Beziehung zu
der Zielgruppe aufbauen, Bedarfslagen und Bedürfnisse der Jugendlichen
erkennen und daraus passgenaue Angebote entwickeln.
2. Regelmäßige Angebote: u.a. Kicker, Mädchentreff oder die Betreuung von
Skater- und BMX-Gruppen dienen dem Beziehungs- und Vertrauensaufbau zu
jungen Menschen.
3. Veranstaltungen: Sport- und Kulturveranstaltungen wie „Soccernight“, „Toko
Talents“ oder Ausflugsfahrten und erlebnispädagogische Gruppenangebote, die
ebenfalls den Vertrauens- und Beziehungsaufbau zwischen Jugendlichen und
Fachkräfte von JUST! fördern sollen.
Rückblick
Im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein konnten, vor allem in der Gemeinde Neunkirchen
und der Stadt Bad Laasphe, alle erwähnten Arbeitsbereiche angewandt werden. Um
einen Eindruck zu bekommen, welche Angebote es in Bad Laasphe und Neunkirchen
gibt bzw. welche von den Jugendlichen dort angenommen werden, führte das JUST!
Team 2012 eine großangelegte anonyme Umfrageaktion an den dortigen Schulen sowie
bei Jugendlichen auf der Straße durch. In Bad Laasphe zeigte sich ein eher
undifferenziertes Bild bezüglich der Freizeitaktivitäten der Jugendlichen ohne klare
Treffpunkte und ähnliche Hobbys, während in Neunkirchen klare Aussagen zu dem
Freizeitverhalten von Jugendlichen gemacht wurden. An beiden Standorten besuchten
die JUST! Mitarbeiter alle relevanten Akteure der Jugendarbeit, die Schulen und die
Polizei. In Bad Laasphe waren die Aussagen über das Freizeitverhalten tendenziell
diffuser und die Kontakte bei der aufsuchenden Arbeit eher wenig. Daher wurde in
Zusammenarbeit mit der Hauptschule eine Berufsorientierungsmaßnahme mit
erlebnispädagogischen Elementen zur Entwicklung von Handlungsstrategien in Konfliktund Gewaltsituationen entwickelt und umgesetzt. In Neunkirchen konnte immer wieder
eine Gruppe von fünf bis zwanzig Personen im Ortskern angesprochen werden. In
diesem Rahmen wurden auch kurzfristige Hilfemaßnahmen wie z.B. Unterstützungen bei
Bewerbungen arrangiert. Zudem wurden eine Reihe von Aktionen (z.B. Hip Hop
Workshop im Jugendtreff) und Projekte (z.B. Idee, eine Skateanlage zu errichten)
durchgeführt.
Jugendliche in eher ländlich geprägten Stadt- und Ortsteilen zu erreichen, gestaltet sich
schwierig. Dort sind andere Herangehensweisen, wie z. B. Veranstaltungen oder
Kooperationen mit ansässigen Akteuren der sinnvollere und ressourcenschonendere
Ansatz.
Anders als die Projekte „2. Chance“ und „Kompetenzagentur“, die junge Menschen in
Einzelfallhilfe beraten und begleiten, macht das Projekt „Wegweiser“ Angebote für
54
Gruppen. Die Zielgruppe von Wegweiser sind besonders benachteiligte Schüler, die sich
in der Berufsorientierung befinden (8 bis 10 Klasse). Im Blick stehen insbesondere
Förderschüler mit einer Lernbehinderung.
Bei den Angeboten des Projektes „Wegweiser“ wird mit den jungen Menschen eine
motivierende Zukunftsperspektive erarbeitet, um einer möglichen Schulmüdigkeit
präventiv entgegen zu wirken.
SI-YOU
SI-YOU (engl. "bis bald – wir sehen uns“) ist ein Projekt in Trägerschaft des Kreises (SI),
das von dem Katholischen Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.
durchgeführt wird. Das Projekt ist die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Projektes
BIKO (Bildungskompetenz Siegen-Wittgenstein), das 2008 sowie in den Jahren 2010
bis 2012 durchgeführt wurde.
Im Rahmen des Projektes SI-YOU, das seit 2013 durchgeführt wird, werden Mädchen im
Alter von 15 bis 18 Jahren angesprochen, die Probleme in ihrer Alltagsbewältigung, z.B.
in der Schule oder der Berufsorientierung, aber auch in persönlichen Bereichen haben,
wie Familie oder Freundeskreis.
Im Kreisgebiet sind die Angebote der Kommunen und Vereine, bedingt durch große
Entfernungen, teilweise nur schwer zugänglich. Besonders im ländlichen Raum des
Kreises mangelt es an erreichbaren Freizeitangeboten für Mädchen.
Durch das Projekt SI-YOU ist es den Teilnehmerinnen möglich, sich auch außerhalb der
Schulzeiten in einer festen Gruppe von Gleichaltrigen zu treffen. Besonders für
zurückhaltende und schüchterne Mädchen bietet SI-YOU eine Gelegenheit, sich
auszutauschen und Kontakte über Klassen und Schulen hinaus zu knüpfen.
Die Gruppentreffen werden von Teamerinnen vorbereitet und durchgeführt.
Schwerpunkte der Arbeit mit den Mädchen sind die Erarbeitung von Zukunftsplänen, das
Reflektieren der eigenen Rolle und von Rollenbildern allgemein sowie das
Auseinandersetzen mit den eigenen Ängsten und Schwierigkeiten in ihrem Alltag und in
der Schule.
In den vergangenen Jahren wurden jeweils zwei Gruppen gebildet (Gruppe Siegerland
und Gruppe Wittgenstein), mit denen zehn Treffen in einem Zeitraum von vier Monaten
durchgeführt wurden. Insgesamt haben jährlich etwa 35 Mädchen das Angebot
wahrgenommen.
Klasse Klima - Toleranz und Demokratie erfahrbar machen
Im Rahmen des Projektes „Klasse Klima - Toleranz und Demokratie erfahrbar machen",
das seit 2013 durchgeführt wird, sollen Schüler ein Verständnis von Demokratie und
Toleranz entwickeln und in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten von Partizipation
im Kleinen (Klasse, Schule) und Großen (Kommune, Staat) erfahren. Einblicke in andere
Kulturen und Religionen sollen ermöglicht und dadurch die Vielfalt innerhalb der
Gesellschaft fassbar gemacht werden. Fremdenfeindlichen Einstellungen kann so
präventiv entgegengewirkt werden. Zielgruppe des Projektes sind Schüler von
Förderschulen (Schwerpunkt Lernen).
Die Rückmeldungen seitens der Schule waren durchweg positiv, weshalb das Projekt
„Klasse Klima“ weiter verfolgt und ausgebaut werden soll. Besonders die Ausflüge und
55
Exkursionen hinterließen einen nachhaltigen Eindruck bei den Schülern. Einzelne Inhalte
von „Klasse Klima“ konnten im Unterricht vertieft und erweitert werden. So konnten die
Lehrkräfte, beispielsweise in Konfliktsituationen, auf zuvor verabredete Regeln
verweisen. „Klasse Klima“ ist im engeren Sinne kein Projekt der Jugendsozialarbeit,
ermöglicht jedoch häufig als Methode den Zugang zur Zielgruppe.
Arbeit mit den Förderschulen im Kreisgebiet
Seit rund 25 Jahren führt das Katholische Jugendwerk Förderband mehrtägige Seminare
zur Berufsorientierung mit den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Förderschulen im Kreis
Siegen-Wittgenstein durch. Ziel der Maßnahmen ist die Unterstützung der jungen
Menschen bei ihrer sozialen und beruflichen Integration. Dazu sollen den Schülern
praktische Fähigkeiten für den Übergang von der Schule in das Berufsleben vermittelt
werden. Neben der praktischen Unterstützung stehen die Vermeidung von Schulunlust
und das Erarbeiten von Perspektiven im Zentrum der Maßnahmen.
Zukunftswerkstätten
Die Zukunftswerkstätten zielen auf die Förderung sozialer Kompetenzen sowie die
Förderung der beruflichen Orientierung ab, um Jugendlichen während ihrer letzten
beiden Schuljahre präventiv Hilfe und Unterstützung zu geben. Die Arbeit orientiert sich
an der Lebenswelt der Teilnehmer und erfolgt überwiegend praxisbezogen. Inhalte
dieser Zukunftswerkstätten sind u.a. die Auseinandersetzung mit den eigenen
Berufswünschen und Lebenszielen, theoretische und praktische Informationen zu
verschiedenen Berufsfeldern und –bildern, Erarbeitung von Lebensläufen und
Bewerbungsmappen, das Trainieren von Vorstellungsgesprächen mit Hilfe von
Videoaufnahmen, praxisorientierte Telefongespräche sowie die Stärkung der Selbst- und
Sozialkompetenzen durch vielfältige handlungsorientierte und erlebnispädagogische
Aktionen.
In den Jahren 2011 bis 2014 wurden 17 Zukunftswerkstätten durchgeführt. Dabei
wurden insgesamt 285 Schüler erreicht. Die Zukunftswerkstätten sind oft auch ein
„Türöffner“ in die Projekte 2. Chance, Kompetenzagentur und SI-YOU.
Baucamps
Im Rahmen von Baucamps werden die Jugendlichen durch die Förderung praktischer
Fähigkeiten und sozialer Kompetenzen auf den Übergang von der Schule ins
Berufsleben vorbereitet und in ihrer Motivation, einen guten Schulabschluss oder eine
Ausbildungsstelle zu erreichen, gestärkt. Es stehen die Erweiterung der persönlichen
und sozialen Kompetenzen sowie die Erfahrungen eines Arbeitsalltags durch
handlungsorientiertes, regelmäßiges Lernen und Arbeiten im Vordergrund. Die
Jugendlichen lernen ihre persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im handwerklichen
Bereich kennen und probieren diese aus. Sie erleben dabei, wie es ist, differenzierten
Anforderungen gerecht zu werden. Die Jugendlichen setzen dabei in der Schule
erlerntes, theoretisches Wissen in der Praxis ein. Durch gemeinsames Arbeiten und
Leben in der Gruppe wird ihr Sozialverhalten verbessert und weiterentwickelt.
Die Baucamps finden in den Oster- und Herbstferien statt. Pro Maßnahme können 15
Schüler der Förderschulen im Kreis teilnehmen. Die Akquise der Teilnehmer wird von
den Schulsozialarbeitern der Schulen in Absprache mit dem Jugendwerk Förderband
koordiniert.
Erfahrungen mit früheren Baucamp-Veranstaltungen zeigen, dass sich durch das
Erreichen von Erfolgserlebnissen während der Woche die Leistungen der teilnehmenden
Jugendlichen in der Schule nachhaltig verbessern.
56
Im letzten Jahr fand in den Sommerferien ein erstes inklusives Baucamp statt, an dem
Schüler mit und ohne Lernbehinderung teilgenommen haben.
Beschreibung
Die Jugendwerkstatt ist eine Einrichtung für junge Menschen im Alter zwischen 15 und
25 Jahren, die Probleme haben, den Weg in eine Berufsausbildung oder einen Job zu
finden oder auf diesem Weg bereits gescheitert sind. In einer Mischung aus Arbeit,
Lernen und eigener Verantwortung sammeln die jungen Menschen in den Bereichen
Holz, Metall sowie Garten- und Landschaftsbau positive Erfahrungen, können sich
beweisen und (Fach-) Wissen aneignen. Insgesamt können 16 junge Menschen in der
Jugendwerkstatt mitarbeiten.
Voraussetzungen für die Aufnahme können sein,
-
anstehende oder bereits erfolgte Beendigung der Schule ohne Schulabschluss,
-
Abbruch der Ausbildung,
-
nicht ausreichend den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, z.B.
durch Leistungseinbrüche und Versagensängste,
-
Durchlaufen oder Abbruch verschiedener Maßnahmen der Agentur für Arbeit (z.B.
Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung),
-
schulpflichtige Schüler mit Schulangst oder Schulverweigerung.
Die jungen Menschen, die in die Jugendwerkstatt aufgenommen werden, können u.a.
vom Jobcenter des Kreises Siegen-Wittgensteins, vom Regionalen Sozialdienst des
Kreises Siegen-Wittgensteins, von den Schulen im Stadt- und Kreisgebiet (Aufnahme
nur über Antrag bei der Schulaufsicht) und durch Selbstmeldung vorgeschlagen werden.
Über die Aufnahme entscheiden die Mitarbeiter der Jugendwerkstatt. Wichtig für eine
Teilnahme ist vor allem das Prinzip der Freiwilligkeit. Entsprechende Entscheidungen
werden individuell, fallspezifisch und unter Orientierung an der jeweiligen
Gruppenzusammensetzung getroffen. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten
müssen bei Minderjährigen der Teilnahme zustimmen und aktive Unterstützung
signalisieren.
Ziele des Besuchs der Jugendwerkstatt sind:
-
Definition konkreter Schritte und Ziele für eine individuelle Lebensplanung
-
Motivationssteigerung zur persönlichen Entwicklung
-
Stabilisierung der Teilnehmenden (z.B. aus Krisen)
-
Schulische und berufliche Qualifizierung der Teilnehmer
-
Entwicklung und Definition konkreter beruflicher Ziele
-
Finden eines Ausbildungsplatzes, eines Arbeitsplatzes oder Teilnahme an einer
Maßnahme der Agentur für Arbeit oder weiterer Schulbesuch (höherer
Schulabschluss)
57
In der Jugendwerkstatt wird sehr wirtschaftsnah, also fast wie in einem „normalen“
Betrieb, gearbeitet. Die Arbeitsaufträge, die die Jugendlichen erledigen, sind praxisnah
und von bleibendem Wert. Ein wesentlicher Unterschied zu üblichen Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen ist allerdings die intensive Betreuung und Begleitung. Die individuelle
sozialpädagogische Begleitung sorgt dafür, dass die jungen Menschen ihre häufig
problematische Lebenssituation in den Griff bekommen und das nötige Selbstvertrauen
entwickeln, um auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein.
Die Jugendlichen erhalten in der Jugendwerkstatt eine Basisqualifizierung. Neben den
praktischen Erfahrungen wird auch Wert auf die Erlangung von Schlüsselqualifikationen,
wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Toleranz, gelegt.
In der Jugendwerkstatt kommen verschiedene Methoden zum Einsatz und es werden
verschiedene Inhalte vermittelt:
-
Erstellung eines individuellen Förderplans
-
Werkpädagogik (Metall, Holz, Garten- und Landschaftsbau)
-
Ressourcenorientiertes Arbeiten
-
Entdecken und Weiterentwickeln von handwerklichen Fertigkeiten
-
Schulische Bildung (Aufarbeitung von Lernrückständen, Verbesserung des
Lernverhaltens) in anderem Setting
-
PC-Kompetenzen
-
Sozialpädagogische
Einzelfallhilfe
(Beziehungsarbeit,
Beratungsgespräche,
Unterstützung in Krisen)
-
Unterstützung bei Außenkontakten (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Ämter und
Beratungsstellen)
-
Elternarbeit
-
Soziales Kompetenztraining
-
Partizipation und Mitverantwortung der Teilnehmenden
-
Bewerbungstraining
-
Unterstützung bei der Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche
-
Freizeitpädagogische Angebote (vor allem in den Ferien)
Rückblick
Seit Beginn des Projektes im Dezember 2011 haben bisher 37 junge Menschen (25
männliche und 12 weibliche) aus dem Kreisgebiet (ohne Stadt Siegen) in der
Jugendwerkstatt mitgearbeitet. 20 Teilnehmende waren bzw. sind noch
vollzeitschulpflichtig. Viele von ihnen sind entweder direkt auf Anraten und Vermittlung
des Regionalen Sozialdienstes (RSD) aufgenommen worden oder waren dem RSD
bekannt.
Die Verweildauer in der Jugendwerkstatt beträgt in der Regel ein Jahr. 26 Teilnehmende
haben die Jugendwerkstatt abgeschlossen. Im Anschluss sind diese Jugendlichen in
eine Einstiegsqualifizierung, in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, in die
Abendschule oder in das Berufsgrundschuljahr gewechselt. Ein Teilnehmer hat eine
58
ungelernte Arbeit aufgenommen und vier Teilnehmer sind zur Erlangung des
Hauptschulabschlusses und weiterer persönlicher Stabilisierung in der Jugendwerkstatt
verblieben.
Insgesamt 11 junge Menschen haben die Teilnahme abgebrochen. Gründe für eine
vorzeitige Beendigung waren vor allem hohe Fehlzeiten, mangelnde Motivation, massive
Regelverstöße, Umzug, aber auch die Aufnahme einer Therapie oder die Unterbringung
in einer Wohngruppe außerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Nach Auslaufen des Bundesprogrammes „Jugend Stärken“ mit den Programmteilen
„Kompetenzagentur“ und „2. Chance – Schulverweigerung“ im Sommer 2014 wurde ein
neues, ESF kofinanziertes Programm (aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds)
aufgelegt, das den Titel „Jugend Stärken im Quartier (JUSTiQ)“ trägt. Der Kreis hat sich
im Sommer 2014 für das Interessenbekundungsverfahren beworben und nach
erfolgreicher Antragsstellung die Bewilligung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2018 erhalten.
Im Fokus stehen folgende Zielgruppen:
1. Junge Menschen, die die Schule abgebrochen haben oder die nach der Schule
keine konkrete Anschlussperspektive entwickelt haben und von bestehenden
Angeboten nicht erreicht werden.
2. Junge Menschen mit multiplen Problemlagen, die sich im bestehenden
Hilfesystem nicht zurechtfinden und von vorhandenen Angeboten (auch
Infrastruktur bedingt in Wittgenstein) nicht erreicht werden.
3. Schulverweigernde junge Menschen, die abschluss- und anschlussgefährdet
sind, der Schule fern bleiben, Fehlzeiten anhäufen oder sich am Unterricht nicht
beteiligen.
4. Junge Menschen, die große Schwierigkeiten in der Ausbildung oder einer
Maßnahme haben und dadurch wahrscheinlich zum Abbruch führen werden oder
aber bereits zur Beendigung geführt haben.
Im Rahmen des Antragsverfahrens mussten räumliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Als sogenannte Quartiere wurden die Stadt Kreuztal benannt sowie die Gemeinde
Neunkirchen und die drei Kommunen in Wittgenstein. Grundsätzlich gilt aber, dass die
Projekte im gesamten Kreis Siegen-Wittgenstein arbeiten und somit überall in der
Region entsprechende Bedarfe abdecken.
Inhaltliche Neuerungen ergeben sich durch die Entstehung zweier neuer Arbeitsfelder:
1. die niederschwellige Beratung und
2. die Strukturierung einer umfassenden Netzwerkarbeit
Beide Arbeitsfelder werden in Zukunft unter dem Dach einer Beratungs- und
Clearingstelle umgesetzt (siehe hierzu ausführlicher untenstehender Abschnitt).
59
Kooperationspartner des Kreises Siegen-Wittgenstein und somit auch verantwortlich für
die Umsetzung des Programms JUSTiQ ist das Kath. Jugendwerk Förderband e.V..
Während der Projektphase werden der Fachservice Jugend und Familie und das Kath.
Jugendwerk Förderband Siegen in regelmäßigen Abständen das Projekt reflektieren und
auf der Grundlage der praktischen Erfahrungen weiterentwickeln. Sollte am Ende des
Projektzeitraums keine Förderung durch Dritte (z.B. Fortführung des ESF-Projektes, eine
erneute andere Fördermöglichkeit durch den ESF oder andere Drittmittel) erschlossen
werden können, muss ein (Finanz-) Konzept zur Fortführung der bestehenden Angebote
entwickelt werden, um das Weiterbestehen der Maßnahmen zu sichern.
Beratungs- und Clearingstelle
Die neue Beratungs- und Clearingstelle ist eine niederschwellige Anlaufstelle für
Jugendliche, ihre Bezugspersonen und Fachkräfte aus dem Bereich der
Jugendsozialarbeit. Sie soll über die bestehenden Angebote im Bereich
Jugendsozialarbeit informieren und erste Beratungs- und Vermittlungsschritte mit den
jungen Menschen unternehmen. Die Konzeptidee wurde aus den Erfahrungen aus den
Projekten „Kompetenzagentur“, „2. Chance“ und „JUST!“ entwickelt. Sie wird in den
nächsten Jahren vom Kath. Jugendwerk Förderband Siegen-Wittgenstein e.V.
umgesetzt. Die Beratungs- und Clearingstelle wurde zum 1. September 2015
eingerichtet.
Zunächst werden die bestehenden regionalen Hilfsangebote erfasst, um sie dann im
Folgenden für die jungen Menschen zugänglich zu machen. Für Letzteres wird die
Beratungsstelle verschiedene Wege nutzen, sie wird stark aufsuchend arbeiten und u.a.
auch Online präsent sein. Die Arbeit der Beratungs- und Clearingstelle wird von der
Intensität und Dauer nicht mit einem langfristigen Case-Managementprozess
vergleichbar sein. Die Beratung ist in der Regel kürzer, soll Prozesse ankurbeln,
temporär aktive Unterstützung geben (z.B. beim Erstellen von Bewerbungen) oder in
weitere Hilfen vermitteln. Zur Zielgruppe gehören damit junge Menschen, die von den
bestehenden Angeboten nicht erreicht werden und/oder eine Starthilfe benötigen. Die
Räumlichkeiten befinden sich in der Friedrichstraße 15 in Siegen. Von diesem Standort
aus wird auch mobile Arbeit geleistet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Bestrebungen zur intensiveren Zusammenarbeit und
Vernetzung der SGB II, III und VIII-Träger (Stichwort: Jugendberufsagenturen) kann die
Beratungs- und Clearingstelle die Zusammenarbeit durch wertvolle Informationen zu den
regionalen Förderangeboten unterstützen und so zu ihrer Ausgestaltung beitragen.
60
8. 3
Finanzen
Die Kostensituation für die Jugendsozialarbeit stellt sich wie folgt dar:
Finanzsituation Jugendsozialarbeit
Gesamtausgaben
383.100 Euro
Förderung durch:
-
Europäischer Sozialfonds (ESF)
75.000 Euro
-
Kreis Siegen-Wittgenstein
164.100 Euro
-
Jobcenter
24.000 Euro
-
Land NRW
77.500 Euro
-
Private Mittel/ Eigenmittel
42.500 Euro
Aus der vorherigen Aufstellung geht hervor, wie hoch das Fördervolumen durch das
Engagement verschiedenster Förderstellen (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter,
Stiftungen) für Maßnahmen der Jugendsozialarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises
Siegen-Wittgenstein ist. Es wird zudem deutlich, dass neben den Kreismitteln noch
Drittmittel in recht großem Umfang zur Verfügung stehen. Ein Großteil der
Projektfördermittel ist zeitlich befristet (meist für drei Jahre). Sofern diese Drittmittel
wegfallen, ergibt sich die Notwendigkeit andere Fördermöglichkeiten zu erschließen, da
ansonsten die Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der Jugendsozialarbeit gefährdet
wären und ggf. in der derzeitigen Form und dem derzeitigen Umfang nicht durchgeführt
werden könnten. In diesem Fall müsste der Kreis Siegen-Wittgenstein als örtlicher
Träger der Jugendhilfe diese Lücke schließen.
8. 4
Ziele und Perspektiven für die Jugendsozialarbeit
Einige der nachfolgenden Ziele und Perspektiven sind bereits in die konzeptionellen
Überlegungen von „Jugend Stärken im Quartier“ (siehe Punkt 8.2) eingeflossen und
bedürfen daher in den nächsten Jahren der praktischen Umsetzung, Reflexion und
Weiterentwicklung.
61
Jugendsozialarbeit muss sich offensiv in die inklusive und sich in den
Grundzügen sehr stark verändernde Schullandschaft mit ihren Kompetenzen
einbringen.
Das sich bereits schon und in den nächsten Jahren sicher noch weiter verändernde
Schulsystem40 bewirkt Änderungen bzw. neue Schwerpunktsetzungen in der
Jugendsozialarbeit. Die zunehmend sich entwickelnde inklusive Schullandschaft und das
neue Übergangssystem der NRW-Landesregierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“
(KAoA) werden dazu führen, dass die in der Vergangenheit bestehenden Bedarfe nicht
automatisch im „neuen“ Schulsystem gelöst werden. Vielmehr werden die
Veränderungen dazu führen (müssen), die bisherigen Erfahrungen und Arbeitsweisen
der Jugendsozialarbeit zu integrieren. Zudem werden die sich vollziehenden
Schulschließungen, die dazugehörigen Umstrukturierungen der bestehenden
Schullandschaft (z.B. Entstehung weiterer Sekundar- und Gesamtschulen) und die
laufenden Inklusionsprozesse Auswirkungen auf die Schüler und ihren schulischen
Werdegang haben. Durch die veränderte Situation wird es zu neuen Herausforderungen
kommen. So besteht beispielsweise das Risiko, dass Förderschüler nicht an der „neuen“
bzw. inklusiven Schule ankommen, tatsächlich z.B. durch weite Fahrtwege und früheres
Aufstehen oder aber emotional, gedanklich und so ihr Lernen nicht wie gewohnt
fortsetzen können. Diese Schüler benötigen intensive Unterstützung im Prozess des sich
Einfindens im Hinblick auf Anbindung, Orientierung und Sicherheit. Hier ist
Jugendsozialarbeit stark gefordert, neue Kooperationspartner und -formen in und
außerhalb von Schule zu erschließen und bestehende Strukturen unter den aktuellen
Herausforderungen weiterzuentwickeln.
Jugendsozialarbeit ist wichtiger Bestandteil regionaler Bildungspolitik / in der
Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Trägern und Angeboten.
Dieses Ziel bzw. diese Perspektive ist bereits im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis
2014 beschriebenen worden41. Bedingt durch das sich veränderte Schulsystem (siehe
vorheriger Abschnitt) ist ein noch offensiveres Einbringen der Jugendsozialarbeit in die
regionale Bildungspolitik erforderlich. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit
anderen
Trägern
und
Angeboten
anzustreben,
insbesondere
die
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Akteuren aus den Bereichen SGB II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Kinderund Jugendhilfe). Zum einen um Doppelstrukturen zu vermeiden und zum anderen, um
möglichst frühzeitig eine gute Versorgung sozial benachteiligter oder von
Benachteiligung gefährdeter Jugendlicher zu garantieren.
Bei der Vernetzung der Angebote ist es auch wichtig, sogenannte Versorgungsketten
von einer Fachinstitution in die andere aufzubauen. So sollte beispielsweise die
Zusammenarbeit mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) und der Abteilung für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie an der Siegener
DRK-Kinderklinik weiter ausgebaut werden. Für die Arbeit mit schulmüden jungen
Menschen
ist
diese
Zusammenarbeit
von
besonderer
Bedeutung,
da
schulverweigerndes Verhalten oft und zunehmend auch auf psychische Instabilitäten
zurückzuführen ist bzw. von psychischen Nöten begleitet werden. Gleichzeitig entsteht
durch die Zusammenarbeit auch die Möglichkeit, andere Zugänge für die Maßnahmen
40
Bedingt durch Inklusion und rückgängige Schülerzahlen sind bereits einige Förder- und
Hauptschulen im Kreis Siegen-Wittgenstein geschlossen oder aber zu Verbünden zusammengelegt
worden.
41
vgl. ebenda, S. 65
62
und Projekte der Jugendsozialarbeit zu erschließen und somit eine nahtlos fortsetzende
Betreuung der verschiedenen Fachinstitutionen zu garantieren.
Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten von Jugendsozialarbeit durch mobile /
aufsuchende Arbeit.
Die mobile Ausrichtung der Jugendsozialarbeit eröffnet die Möglichkeit, Jugendliche zu
erreichen, die durch andere Maßnahmen der Berufsorientierung und -vorbereitung noch
nicht oder nicht mehr erreicht werden (siehe Ausführungen zu JUST!, Seite 53f in
diesem Bericht). Gerade im ländlichen Raum ist mobile bzw. aufsuchende Arbeit von
großer Bedeutung, beispielsweise weil das öffentliche Personennahverkehrsnetz häufig
nicht ausreichend ausgebaut ist und die Wege zu Unterstützungsangeboten dadurch
häufig lang sind.
Jugendsozialarbeit, die einen aufsuchenden Ansatz verfolgt, ist nicht zu verstehen als
eine Alternative zu den Angeboten offener Kinder- und Jugendarbeit. Vielmehr ist sie
eine Ergänzung und gleichermaßen ein Angebot, welches auch dort stattfinden kann, wo
die örtlich gebundene konventionelle Jugendarbeit an ihre Grenzen stößt. Hierbei ist ein
sehr sozialräumlich orientierter Arbeitsansatz die Grundlage, bei dem vorhandene
Kompetenzen unterschiedlicher Institutionen optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse der
jungen Menschen vor Ort zugeschnitten werden (sozialräumliche Angebotsplanung).
Entwicklung von tagesstrukturierenden Angeboten
Für erwachsene junge Menschen, die sich schon länger in keinem Ausbildungs- oder
Arbeitsverhältnis befinden oder eine Ausbildung bzw. Arbeit abgebrochen haben, sind
tagesstrukturierende Angebote erforderlich. Diese Jugendlichen werden aktuell zu spät
erfasst und es gibt keine konkrete Anlaufstelle und keine direkte bzw. formalisierte
Zuständigkeit für sie. In der Regel beginnen mögliche Alternativangebote häufig erst
zeitversetzt. Durch tagesstrukturierende Angebote könnten diese jungen Menschen auf
die (Wieder-) Aufnahme einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme
vorbereitet werden. Um nicht in Mut- und Perspektivlosigkeit zu verfallen, sollen die
jungen Menschen dort zeitnah aufgefangen werden. Dort könnten die Jugendlichen neue
Ziele entwickeln und konkrete Schritte auf dem Weg (zurück) in das Berufsleben
erarbeiten.
Arbeit mit Flüchtlingen
Wie die Jugendhilfe insgesamt steht insbesondere die Jugendsozialarbeit vor der
Herausforderung, integrative Projekte zu initiieren und durchzuführen. Gerade die
Erfahrungen der aufsuchende Arbeit bzw. von JUST! stellen eine wichtige Grundlage
dar, passgenaue Angebote für junge Flüchtlinge und ihre spezifischen Bedarfe zu
entwickeln.
9.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
9. 1
Allgemeines
Die Zielsetzungen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind in § 14 SGB VIII
wie folgt beschrieben: Die Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich selbst zu
schützen, sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit
sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Zudem sollen
63
Erziehungsberechtigte befähigt werden, ihre Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Die
dabei in Betracht kommenden Gefährdungspotenziale lassen sich kaum abschließend
aufzählen. Das Spektrum reicht von legalem und illegalem Drogenkonsum über
Gewaltbereitschaft, Gefährdung durch Medien bis hin zu einem umfassenden
Verbraucherschutz.
Demnach hat der Kinder- und Jugendschutz Folgendes zu leisten:
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen, entgegenzuwirken
und positive Bedingungen für die Erziehung zu schaffen.
Primärprävention, d.h. die Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes setzen nicht erst bei akuten Gefährdungspotenzialen an,
sondern weit davor im präventiven Bereich. Kinder und Jugendliche müssen
altersgerecht, lebensweltorientiert und zudem geschlechtsorientiert befähigt
werden, Gefährdungspotenziale zu erkennen und sie erfolgreich zu bewältigen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz stellt heraus, dass
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz trotz seiner Eigenständigkeit ein
übergreifendes Aufgabenfeld darstellt und deshalb ein integraler Bestandteil von
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung ist. Zudem ist dem
geschlechtsspezifischen Aspekt nach § 9 SGB VIII bei entsprechenden Maßnahmen ein
besonderer Stellenwert beizumessen. Unterschiedliche Formen der Ansprache und
Herangehensweise ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Sozialisationsbedingungen
von Jungen und Mädchen.
Der Kinder- und Jugendschutz bedient folgende drei Ebenen:
1. Die erzieherische Ebene: Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche,
Eltern und Multiplikatoren, wie Lehrer, Jugendgruppenleiter, haupt- und
ehrenamtliche Mitarbeiter in Jugendfreizeiteinrichtungen, etc.
2. Die gesetzliche bzw. kontrollierende, eingreifende Ebene: z.B. Durchführung von
Jugendschutzkontrollen
3. Die strukturelle Ebene: Interessenvertretung von jungen Menschen und
Anwaltsfunktion gegenüber Dritten, z.B. politisch Verantwortlichen, Veranstaltern
und Gewerbetreibenden, um mögliche Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu
erkennen und zu beheben.
„Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger
Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei
sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote
entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und
Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in
geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und
Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“
(vgl. § 14 KJFöG)
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz macht sich dabei zur Aufgabe, besonderes
junge Menschen und Erziehungsberechtigte zu unterstützen. Aktivitäten im
Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wenden sich darüber hinaus auch unmittelbar
64
an andere Zielgruppen, z.B. an Lehrer, Leiter und Mitarbeiter in erzieherischen
Einrichtungen, Gewerbetreibende und Jugendgruppenleiter.
Die Elternarbeit gehört zum integrativen Bestandteil von Jugendschutzarbeit, weil es im
Wesentlichen von deren Fähigkeiten abhängt, ob jungen Menschen in- und außerhalb
der Familie jene Freiräume eingeräumt und Grenzen gesetzt werden, die den Erwerb
von Mündigkeit, Kritikfähigkeit und Schutz vor Gefahren ermöglichen.
Im Mittelpunkt steht, Kinder und Jugendliche stark zu machen, weil die vielfältigen
Gefahrenquellen für die Entwicklung junger Menschen in der Gesellschaft nicht
ausgeschaltet werden können.
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist eine Querschnittsaufgabe für alle
Handlungsfelder der Jugendhilfe und beinhaltet folgende Aufgaben:
Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die verschiedenen Gefahren
im Alltag (z.B. Medien, soziale Netzwerke, Alkohol- und Drogenkonsum)
Information und Beratung von Eltern, Multiplikatoren (z.B. Jugendgruppenleitungen) und pädagogischen Fachkräften (z.B. Lehrkräfte) zum Jugendschutz
allgemein, Jugendmedienschutz, der Suchtprävention und weiterer jugendrelevanter Themen
Fachliche Begleitung freier und öffentlicher Träger bei Konzeptentwicklungen zum
Kinder- und Jugendschutz
Fachliche Unterstützung von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bei
der Durchführung präventiver Maßnahmen
Bearbeitung von Hinweisen zur Kinder- und Jugendgefährdung
Stellungnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen zur Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen)
Aufgreifen aktueller Themen und Präventionsangebote
Beteiligung an Jugendschutzkontrollen durch Polizei und Ordnungsämter
9. 2
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Kreis Siegen-Wittgenstein
Seit Januar 2011 ist der Kinder- und Jugendschutz im Fachservice Jugend und Familie
mit einer sozialpädagogischen Fachkraft besetzt. Die nachfolgenden Schwerpunkte
wurden in den Jahren 2011 bis 2014 mit unterschiedlichen zeitlichen Intensitäten
(Seminare, Projekttage, Abendveranstaltungen) durchgeführt, örtlich teilweise in
Jugendbildungseinrichtungen mit Übernachtung, zum größten Teil aber in Schulen,
Jugendzentren oder sonstigen Tagungsräumlichkeiten. Die Finanzierung der
Maßnahmen erfolgte durch Mittel des Fachservice Jugend und Familie;
Kooperationsveranstaltungen wurden zu gleichen Anteilen finanziert.
Der Kinder- und Jugendschutz hatte in den zurückliegenden Jahren folgende
Schwerpunkte:
o
Seminare mit Schulklassen:
Überwiegend Schüler der weiterführenden Schulen und aller Schulformen
Themen: Sensibilisierung für Gewalt und Mobbing, Alkoholkonsum und
soziale Netzwerke,
65
o
Vereinzelte Gewaltpräventionsmaßnahmen in Grundschulen der Klasse 4
o
Multiplikatorenarbeit mit angehenden Freizeitsporttrainern, Erzieherinnen
im Anerkennungsjahr und Elternabende
Thema: Deeskalationstraining und neue Medien
o
Seminare für Einrichtungen der OKJA
Anti-Aggressionsseminare für Multiplikatoren, Seminare zum Thema
Kinder- und Jugendschutz, Neue Medien (in Zusammenhang mit Sucht,
Extremismus und Gewalt), Deeskalationstraining für leitende und
ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit
o
Kooperation und Konzeptentwicklung mit der Suchtpräventionsstelle des
Kreises Siegen-Wittgenstein im Rahmen des Projekts „HaLT“ im reaktiven
Bereich
o
Kooperation und Konzeptentwicklung mit der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ findet im
halbjährlichen Abstand seit 2013 nach besonderer Zuweisung durch das
Amtsgericht/Jugendschöffengericht statt.
o
Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein im Rahmen
der kommunalen Kriminalprävention (Impuls e.V.)
o
Regelmäßig stattfindende Kooperationen mit der
Erziehungsberatungsstelle und anteilig dem Regionalen Sozialdienst mit
dem Themenschwerpunkt Gewaltprävention / Selbstbehauptungstraining
o Kooperation mit dem Regionalen Sozialdienst im Hinblick auf Hinweise bei
Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
o Fachtagungen in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Siegen und
der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Selbstverständnis und Methodik der Seminare, Workshops und Vorträge:
Ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist es, junge Menschen zu
befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber
ihren Mitmenschen zu führen. Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen durch die
Angebote in die Lage versetzt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdeten
Einflüssen zu schützen (§ 14 SGB VIII). In diesem Sinne finden die Maßnahmen nicht in
Form von Verbotsregelungen statt, sondern sind in erster Linie auf pädagogisches
Wirken hin ausgerichtet.
Unter der Devise „Erfahren, erleben anstelle von ausschließlicher Wissensvermittlung“
sollen Verhaltensänderungen oder die Entwicklung von Empathie gefördert werden. So
können Jugendliche beispielsweise durch das Tragen einer so genannten „Rauschbrille“
Erfahrungen und Eindrücke über die unmittelbaren Folgen von Alkoholkonsum sammeln.
Über das Thema Gewalt ausschließlich zu reden, wäre viel zu verkürzt, da durch die
Methode „Zuerst fühlen, spüren und anschließend gedanklich reflektieren.“ oftmals erst
eine Art von Mitgefühl gegenüber den Opfern entwickelt werden kann. Kommentare wie
„Ich hätte nie gedacht, dass man einen Menschen so schrecklich verletzen kann“,
äußern die Jugendlichen nach diesen Erfahrungen häufig.
66
Gewalt / gewalttätiges Verhalten:
Zielgruppen:
Grundschulen
Weiterführende Schulen
Multiplikatoren (z.B. Freizeitsporttrainer, Vereinsvorstände, ehrenamtlich Tätige,
sozialpädagogische Fachkräfte)
Jugendliche und Heranwachsende befinden sich in einer Phase der Suche nach ihrem
Selbstbild, einer Lebensperspektive und ihrem Platz in der Gesellschaft. Diese Phase ist
daher häufig von Irritationen bis hin zu Gewaltausübungen geprägt. Ziel der
Präventionsmaßnahmen ist es, die sozialen und persönlichen Kompetenzen von
Jugendlichen zu stärken, beispielsweise Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsfähigkeit,
Disziplin, Willenskraft und Zivilcourage.
Seminare mit Schulklassen und Seminare im Bereich der Multiplikatorenarbeit
Der Boxworkshop „Box dich durch“ wird an Schulen, in der Jugendpflege und in offenen
Einrichtungen angeboten. Der Workshop findet in den Räumlichkeiten der
Judovereinigung Siegerland e.V. statt.
Bei den Trainingseinheiten werden kontrolliert Stresssituationen hergestellt (z.B. ein
Sparringskampf), in denen aggressive Verhaltensmuster auftreten. Durch das
Eintrainieren von nicht-aggressiven, alternativen Verhaltensweisen bekommen die
Teilnehmer des Workshops einen Eindruck darüber, wie sie sich besser in
Konfliktsituation verhalten können, um zukünftig innere und äußere Gewalt vermeiden zu
können.
Boxen wird als zentrales Medium genutzt, weil es sich in zentralen Punkten von Gewalt
unterscheidet. Die Unterschiede zwischen einem fairen Kampf und exzessiver,
unkontrollierter Gewalt werden herausgearbeitet.
Deeskalationstraining für Multiplikatoren:
Das Deeskalationstraining beruht auf drei Komponenten: Im Fortbildungsseminar wird
die Bedeutung und der Nutzen der nonverbalen Kommunikation herausgearbeitet. Des
Weiteren werden verschiedene „Gewalttypen“ thematisiert und erklärt. Abschließend
werden mit den Teilnehmern individuelle Deeskalationsstrategien anhand von
Rollenspielen trainiert.
Legale und illegale Drogen (Suchtprophylaxe)
Zielgruppen:
Auszubildende im Hotel- und Gaststättengewerbe
Auszubildende im Einzelhandel
Weiterführende Schulen
HaLT-Projekt
„HaLT ist ein Alkoholpräventionsprojekt, das aus zwei unterschiedlichen Bausteinen
besteht, die sich gegenseitig ergänzen und verstärken. Im ‚reaktiven Projektbaustein‘
werden Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum oder nach Alkoholvergiftung und ihre
Eltern mit dem sogenannten „Brückengespräch“ meist noch im Krankenhaus
angesprochen. Ergänzend zu diesem Ansatz im Bereich der indizierten Prävention steht
67
eine kommunal verankerte Präventionsstrategie mit dem Ziel, Alkoholexzesse und
schädlichen Alkoholkonsum im Vorfeld zu verhindern. Schlüsselbegriffe für diesen
„proaktiven Projektbaustein“ sind Verantwortung und Vorbildverhalten von Erwachsenen
im Umgang mit Alkohol, die konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes an
Festen, in der Gastronomie und im Einzelhandel sowie eine breite Sensibilisierung der
Bevölkerung. Das bedeutet, während der reaktive Baustein die Zielgruppe der riskant
Alkohol konsumierenden Jugendlichen anspricht, wendet sich der proaktive Baustein
vorwiegend an Erwachsene.“42
Der Fachservice Jugend und Familie bietet in diesem Rahmen ein Seminar an, das für
Gastronomen und Einzelhandelskaufleute jährlich stattfindet. Zum einen vermittelt es
Fachinformationen zu gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und zum andern
vermittelt es den Umgang mit konfliktbereiten, jugendlichen Kunden. Zielsetzung des
Seminars ist die Sensibilisierung zum Thema Alkoholabgabe und die Erlangung von
deeskalierenden Verhaltensstrategien bei Konflikten mit Jugendlichen.
„Sucht - Mit den Belastungen im Alltag umgehen lernen“
Ein zweitägiges Seminar wurde mit den Berufsschülern des Berufskollegs Wirtschaft und
Verwaltung zum Thema „Sucht - Mit den Belastungen im Alltag umgehen lernen“
angeboten. In dem zweitägigen Seminar werden Jugendliche und junge Erwachsene des
Berufskollegs über die Suchtgefahren informiert und für diese sensibilisiert.
Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“:
Zielgruppe:
Klienten der Jugendgerichtshilfe
Das Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ findet in Kooperation mit
der Jugendgerichtshilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein statt. Zwingende
Voraussetzung für eine Teilnahme am „SOG“ ist eine gerichtliche Zuweisung. Die
Maßnahme erstreckt sich über 6 Wochen und findet einmal in der Woche statt. Inhaltlich
ist diese Maßnahme an den o.g. Boxworkshop „Box dich durch“ angelehnt. Hierbei
werden die in dem Workshop behandelten Themen und Inhalte in ihrer Tiefe und
Intensität in ausgeweiteter und detaillierter Form erarbeitet.
Kooperation mit der Kreis Polizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Der Runderlass des Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 25 vom 5.
September 2014 gibt eine enge Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den
Polizeibehörden, Ordnungsämtern und Schulen vor. Wie oben bereits aufgeführt trägt
die Zusammenarbeit mit der Polizei dazu bei, Seminare zu Jugendschutz relevanten
Themen umfassend - z.B. auch unter strafrechtlicher Perspektive - zu bearbeiten.
Im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention fanden in Kooperation mit dem Verein
Impuls e.V. vier Veranstaltungen/Seminare mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten
(z.B. Gewalt und Mobbing) statt.
42
vgl. www.halt-projekt.de
68
Neue Medien
Zielgruppen:
weiterführende Schulen
Eltern
sozialpädagogische Fachkräfte
Ziel der Medienpädagogik ist es, Kinder und Jugendliche zum kritischen
Mediengebrauch anzuleiten sowie vor allem Erziehungsberechtigten und Multiplikatoren
die Begegnung mit den neuen, sich ständig wandelnden Medien zu ermöglichen.
Aufgrund der rasanten Entwicklung und Ausbreitung ist das Thema „Neue Medien“ mit
anderen im Jugendschutz relevanten Themen eng verbunden. So haben beispielsweise
immer öfter gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen ihren Ursprung
in verbalen Auseinandersetzungen in sozialen Netzwerken. Vor allem die technischen
Möglichkeiten, wie beispielsweise Bildverarbeitungsprogramme im Netz und die
immense Verbreitungsmöglichkeiten bis in den öffentlichen Raum hinein, tragen zur
Verschärfung der Auseinandersetzungen entscheidend bei. Was zu früheren Zeiten „nur“
durch den Schulhof verbreitet wurde, kann inzwischen weltweit, schnell und öffentlich
verbreitet werden.
Auch der Zugang etwa zu Porno- und/oder Gewaltfilmen durch die neuen Medien, ist um
ein Wesentliches leichter geworden. Somit spielen die Regelungen der Altersfreigabe
(Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) im Netz keine Rolle bzw. kann ein
Jugendlicher diese mit einem Klick überwinden.
Die o.g. Entwicklungen stellen eine große Herausforderung für den Kinder- und
Jugendschutz dar, weil die kritische Auseinandersetzung mit den neuen Medien in allen
im Jugendschutz relevanten Themen eine wichtige Rolle spielt.
Seminar „Eltern sein in Zeiten von Facebook und Co“:
Das vierstündige Seminar zum o.g. Thema hat zum Ziel, Eltern über die vielfältigen
Gefahren in sozialen Netzwerken zu informieren und sie für einen reflektierten Umgang
damit zu stärken.
Smiley - Verein zur Förderung der Medienkompetenz e.V.:
Eine medienpädagogische Fortbildung, welche einmal im Jahr stattfindet. Die
Fortbildung wird für Lehrer, Schulsozialarbeiter, Beratungsstellen, Jugendpflegen und
Einrichtungen der OKJA in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
angeboten. Im Durchschnitt nehmen ca. 20 pädagogische Fachkräfte an dieser
Veranstaltung teil.
Einmal im Jahr stattfindende Fachtagungsveranstaltung „Kinder- und
Jugendschutz“ Kooperation mit der Stadt Siegen und der Polizei SiegenWittgenstein
2012
„Digitale Welten zwischen Jugendlichen und Erwachsenen: Handy- und
Internetnutzung“
2013
„Gelassen streiten - Umgang mit Jugendlichen in Konfliktsituationen“
69
2014
„Was brauchen Kinder, damit sie Gewalt nicht brauchen?“
Bedingungen der Entstehung von Gewalt unter Berücksichtigung neuer
neurobiologischer Ansätze
Die Themenauswahl orientiert sich immer an den Themen, mit denen sich das
Fachpersonal (Stadt- und Gemeindejugendpflegen, Lehrer, Beratungsstellen,
Schulsozialarbeiter, Regionaler/Allgemeiner Sozialdienst, Offene Kinder- und
Jugendarbeit, etc.) in der alltäglichen Arbeit aktuell auseinandersetzt. Die Fachtagung
dient als Plattform, sich über Diskussionen und Vorträge weiteres Wissen und somit
weitere Handlungskompetenz anzueignen. Unabhängig davon, wurde auf die
Nachhaltigkeit und auf die weitere Bearbeitung der diversen Thematiken wert gelegt.
Fortbildungen, Seminare und Workshops für Multiplikatoren sind durch die
Fachtagungen entstanden. Die Fachtagungen wurden durchschnittlich von etwa 180
Personen besucht.
Beraten und Informieren von Eltern und Multiplikatoren
Beratungen bzw. Auskünfte zum Kinder- und Jugendschutz erfolgen überwiegend
telefonisch und per E-Mail. Fragen beziehen sich in aller Regel auf:
-
Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche
Nikotinkonsum von Kindern und Jugendlichen
Besuch von Gaststätten, Discotheken,
Festveranstaltungen
Aggressions- und Gewaltsituationen
Konzerten
und
öffentlichen
Ebenfalls wurden häufig Rückfragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz gestellt. In diesen
Fällen wurde zuständigkeitshalber an das Staatliche Amt für Arbeitsschutz verwiesen.
9. 3
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Auch im Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes legt der Kreis SiegenWittgenstein den Schwerpunkt auf die Prävention. So finden z.B. bei
Großveranstaltungen unter Hinzuziehung der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz des
Kreises mehrfach Vorgespräche statt. Hierbei handelt es sich z.B. um Sicherheitsfragen
für Jugendliche, Kennzeichnungen bei Alkoholabgaben und um einen rundum
jugendgerechten Aufenthalt bei Veranstaltungen. In diesem Bereich hat der Kreis eine
eingeschränkte Steuerungsfunktion.
Ebenso spielt in der Zusammenarbeit mit den Partnern die Prävention eine wichtige
Rolle. So veranstalten die Stadt, der Kreis und die Kreispolizeibehörde seit 2012 in
Kooperation mit dem Ehrenamtsservice ein Seminar zum Thema „Umgang mit
schwierigen Gästen“. Darin werden ehrenamtlich Tätige zum einen im Bereich des
gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes geschult und zum anderen werden
Handlungsoptionen und Verhaltensstrategien vermittelt, die in Konfliktsituationen
deeskalierend wirken und somit zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bei
Festivitäten beitragen sollen.
Auf Anfrage stellt die Fachkraft des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Festveranstaltern
und
allen
Interessierten
in
öffentlichen
Einrichtungen
70
Informationsmaterialien
(Jugendschutzbroschüren,
Alkoholarmbänder43 für Jugendliche) kostenfrei zur Verfügung.
9.4
Gesetzestabellen,
Struktureller Kinder- und Jugendschutz
Neben dem gesetzlichen und dem erzieherischen Ansatz im Kinder- und Jugendschutz
nimmt der strukturelle Aspekt zunehmend stärkeren Raum ein. Struktureller Kinder- und
Jugendschutz mischt sich in gesellschaftspolitische Fragestellungen ein, die im
Zusammenhang mit der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stehen und
Gefahren auslösen können (Verhältnisprävention). Beispiele dafür sind Verkehrs- und
Wohnstrukturen oder Umweltbelastungen. Der Kinder- und Jugendschutz versteht sich
hier als Anwalt für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Im § 1
Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII ist zutreffend formuliert, dass positive Lebensbedingungen für
junge Menschen und ihre Familien ebenso geschaffen und erhalten werden sollen wie
eine kinder- und familienfreundliche Umwelt. Dies kann jedoch nur durch ein
kooperatives und vernetztes Handeln unterschiedlicher Träger (freie und kommunale
Träger, ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige, ...) gelingen.
9. 5
Bestandsaufnahme: Befragungen von Jugendgruppen und Schulklassen
Um die Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes an den Wünschen
und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen auszurichten, wurden mit insgesamt 10
Gruppen Interviews geführt. Die Teilnehmer der Befragung rekrutierten sich aus den
Klassen 7 bis 10 von weiterführenden Schulen, Schülern der Berufskollegs,
Einrichtungen der OKJA sowie angehenden Fachkräften der sozialen Arbeit. Die
Gesamtteilnehmerzahl beläuft sich auf 180 Personen.
Die 10 geführten Interviews bilden zwar keine repräsentative Stichprobe für alle junge
Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreises, gleichwohl liefern sie jedoch
individuelle Erkenntnisse, von denen anzunehmen ist, dass diese auch bei einer
Vollerhebung in ähnlicher Weise geäußert würden.
Durch die Befragung wurde ermittelt, ob die Jugendlichen etwas mit dem Begriff „Kinderund Jugendschutz“ verbinden können. Alle befragten Gruppen hatten bereits vor dem
Interview durch ein spezielles Angebot des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Kontakt mit der Fachkraft des Fachservice Jugend und Familie. Sie wurden zudem
befragt, welche Gefährdungen sie für Kinder und Jugendliche im Alltag sehen und was
Erwachsene und sie selbst dafür tun können, damit es nicht zu Gefährdungen kommt.
Sie wurden zudem aufgefordert, einzuschätzen, ob die derzeitigen Angebote
ausreichend sind und mit welchem Thema sie sich in welcher Form einmal gerne
intensiver beschäftigen würden.
Grundsätzlich bestehen unklare Vorstellungen davon, was Kinder- und Jugendschutz
bedeutet. Ein Teil der Befragten versteht unter Kinder- und Jugendschutz den Schutz vor
häuslicher Gewalt, vor Missbrauch oder Vernachlässigung. Der Kinder- und
Jugendschutz wird beispielsweise auch als kontrollierende Instanz bei Nichteinhaltung
von Alkoholabgaben und Aufenthaltsregelungen in der Öffentlichkeit verstanden. Der
präventive Ansatz des Kinder- und Jugendschutzes wird nur vereinzelt erwähnt. Zumeist
wird dieser den polizeilichen Aufgaben zugeordnet. Das Thema „Sexualaufklärung“ wird
fast ausschließlich mit Schule oder mit Vereinsarbeit in Verbindung gebracht.
43
Armbänder kennzeichnen das Alter der Jugendlichen und somit ist klar, an wen Alkohol
ausgegeben werden darf.
71
Den Befragten war nicht bewusst, dass der Kinder- und Jugendschutz ausschließlich
den öffentlichen Raum als Handlungsfeld abdeckt. Danach gefragt, welchen Gefahren
die Teilnehmer und ihre Freunde in ihrem Alltag ausgesetzt sind, werden nachfolgende
Themen mehrheitlich genannt:
Alle Formen der Suchtproblematik
o Alkoholsucht / -missbrauch
o Konsum von illegalen Drogen (v.a. Marihuana)
o Sucht in Zusammenhang mit sozialen Netzwerken
o Computerspielsucht
Physische sowie psychische Gewalt
o Gewalt unter Jugendlichen
o seelische Gewalt (Mobbing und Cyber-Mobbing)
o Computerspiele (vor allem durch „Ego-Shouter-Spiele“)
Entstehung von Gefahren, begünstigt durch mangelndes Selbstbewusstsein und
fehlendes Selbstwertgefühl (z.B.an falsche Freunde geraten)
Mangel an Kompensationsmöglichkeiten
o Der Mangel an Fähigkeiten angemessene Strategien zu entwickeln, um
Stress zu reduzieren und um Belastungen des Alltages entgegen zu
wirken.
o Zu wenige Zeitfenster zur Erholung („Lasst Kinder einfach Kinder sein!“)
Nutzung schädlicher Kompensationsmöglichkeiten (z.B. Drogen, Computerspiele,
usw.) bei immer höherem Leistungsdruck in der Schule oder im Alltag.
Die Gefahr der Verrohung durch frei
pornografisches Filmmaterial im Internet.
zugängliche
Gewaltfilme
und
Rechtsextremismus als zunehmend wahrgenommenes Phänomen
Vereinzelt wurden folgende Themen genannt:
Spielsucht durch die gestiegene Anzahl von Spielotheken
Islamismus, vor allem im Internet
Fehlende attraktive Freizeitangebote vor Ort
Den Teilnehmern ist die Rolle der Erwachsenen im Zusammenhang mit Kinder- und
Jugendschutz durchaus bewusst. Aus Aussagen der Befragten zur Frage „Was können
Erwachsene tun, damit es nicht zu den vorgenannten Gefahren/Gefährdungen kommt?“
geht hervor, dass eine striktere Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen erforderlich
ist, um Kindern und Jugendlichen eine weitestgehend unbeschwerte und sichere
Kindheit und Jugendzeit zu ermöglichen. „Erziehen und schützen funktioniert durch
Vormachen und Vorleben“, so eine angehende Erzieherin im Verlauf eines Interviews.
Ein kritischerer Umgang mit alkoholischen Getränken (Werbung, Verkauf und Konsum)
wird von allen gewünscht. Des Weiteren werden Kontrollen von Videoplattformen, wie
youtube, gefordert. Geltende Jugendschutzbestimmungen und Regelungen werden sehr
selten kritisiert, vielmehr diskutierten die Befragten darüber, warum die Erwachsenen
72
diese nicht einhalten können. Dementsprechend sei es die Pflicht der Behörden,
konsequenter gegenüber bei den o.g. Verstößen vorzugehen, so die Befragten.
Angebote, die von den Befragten erwünscht sind, sind beispielsweise Erfahrungsberichte
von ehemaligen Drogenabhängigen, Informationsveranstaltungen / Workshops in
Schulen im Bereich Alkohol, Gewalt und Mobbing / Cyber-Mobbing. Der Umgang mit
steigendem Leistungsdruck und die Sucht im Allgemeinen wurden ebenfalls als wichtige
Themenfelder benannt. Diese Themen sollten insbesondere auch in der
außerschulischen Jugendbildungsarbeit berücksichtigt werden.
Die Befragung gibt einen differenzierten Einblick in die Wünsche und Sorgen der
Jugendlichen und Multiplikatoren. Der Wunsch nach mehr Wissen ist vorhanden und
diesem Bedarf müsste verstärkt Rechnung getragen werden.
9. 6
Ziele und Perspektiven für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
insbesondere für Kinder und Jugendliche
und
Erproben
neuer
Zugänge,
Aus der präventiven Sichtweise heraus ergibt sich für den Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz die Notwendigkeit, die vielfältigen Informationen medial (z.B. in Form von
Presseberichten und Kurzbeiträgen auf der Homepage des Kreises Siegen-Wittgenstein)
aufzubereiten und vorzuhalten. Dabei sollte die Sichtweise nicht ausschließlich auf die
Perspektive der Erwachsenen gelegt werden, sondern insbesondere auch auf die der
Kinder und Jugendlichen, um sie in die Lage zu versetzen, sich selbst zu schützen. Die
Nutzung von zeitgemäßen Medien, zum Beispiel in Form einer Seitenpräsenz auf
Facebook oder die Nutzung von Whatsapp, sind dabei von zentraler Bedeutung und das
nicht allein, um eine kinder- und jugendgemäße Form der Ansprache zu wählen, sondern
auch, um von der reinen Information zur Interaktion zu gelangen. Das Erproben solcher
neuen Zugänge kann aufgrund der Themenvielfalt des Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes und der hierfür nicht zu unterschätzenden zeitlichen Ressourcen
zunächst nur modellhaft und exemplarisch erfolgen. Im Vorfeld sollte recherchiert
werden, inwieweit hierzu schon Erfahrungswerte anderer Jugendhilfeträger vorliegen.
Umgang mit digitalen Medien und bereits auffällig gewordenen Jugendlichen als
Schwerpunktthemen
Digitale Medien sind im Alltag von Kindern und Jugendlichen fest verankert. „Über 90 %
der 12- bis 13-Jährigen sind heute regelmäßig online, drei Viertel der jugendlichen
Internetnutzer sind mit einem Smartphone unterwegs und fast ein Drittel der Dreijährigen
nutzt mittlerweile Apps.“44 In der KIM-Studie 2014 wird zudem deutlich, dass im
Vergleich zur Studie 2012 die Themen „Handy/Smartphone“ deutlich interessanter
bewertet wurden45. Weiterhin interessant ist, dass nach den schulischen Pflichten das
Fernsehen eine hohe Relevanz hat. Gleichzeitig kommt das Spielen und Freunde treffen
nicht zu kurz. „Gut neun von zehn Kindern treffen sich mindestens einmal pro Woche mit
Freunden, ein ebenso großer Anteil spielt regelmäßig nach der Schule drinnen (91 %)
oder draußen (90 %46). Das Interesse und die Nutzung von Medien steigt mit dem Alter.
Das Handy ist bei 87 % der befragten Jugendlichen der ständige Begleiter im Alltag (87
%), dicht gefolgt vom Internet (81 %“.47 Vor dem Hintergrund der intensiven
Mediennutzung betont die Jugend- und Familienministerkonferenz die Notwendigkeit,
44
45
vgl. hierzu Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 21./22. Mai 2015, S. 1
vgl. hierzu ausführlicher, KIM-Studie 2014, S.7
vgl. ebenda S. 10
47
vgl. JIM-Studie 2014, S. 11
46
73
dass Eltern, Fachkräfte und der Staat den Konsum begleiten, um so Kinder und
Jugendliche zu einem kontrollierten und selbstreflektierten Medienumgang zu befähigen.
Aus diesem Grund hat sie das Bund-Länder-Eckpunktepapier „Aufwachsen mit digitalen
Medien“ beschlossen. Sie möchte mit diesem Papier einen präventiv ausgerichteten
Kinder- und Jugendschutz innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
flächendeckend und nachhaltig fördern.
Wie den vorangehenden Ausführungen zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
zu entnehmen ist48, stellte bereits in den vergangenen Jahren die aktive Medienarbeit ein
Schwerpunktthema dar. Auch zukünftig werden digitale Medien einen hohen Stellenwert
im Kinder- und Jugendschutz haben.
Neben dieser primärpräventiven Ausrichtung im Bereich der digitalen Medien bildet der
Umgang mit auffällig gewordenen Jugendlichen im Rahmen der sekundärpräventiven
Ausrichtung ein weiteres Schwerpunktthema. In den vergangenen Jahren war dies das
Anti-Gewalt-Training „SOG – Selbstbewusst ohne Gewalt“ mit jungen Menschen aus
dem Bereich der Jugendgerichtshilfe..49
Kinder- und Jugendschutz weiter als Querschnittsaufgabe etablieren
Der Kinder- und Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe in der Jugendhilfe
weiterzuentwickeln und auszubauen.
Im Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendschutz wird deutlich, dass in einer stark
differenzierten und von permanentem Wandel geprägten Gesellschaft Kinder- und
Jugendschutz als Querschnittsaufgabe der Jugendhilfe verstanden werden und an
unterschiedlichen Punkten ansetzen muss.
Eine zentrale Aufgabe besteht darin, auf negative Einflüsse zeitnah und angemessen zu
reagieren und diese abzuwehren, also Kinder und Jugendliche vor konkreten
Gefährdungen zu schützen bzw. diese zu minimieren. Daneben gilt es aber auch,
vielfältige Lernprozesse anzuregen, Kinder und Jugendliche zu stärken und sie dazu zu
befähigen, mit bestehenden Risiken angemessen umzugehen. Kinder und Jugendliche
brauchen Erwachsene, die sie dabei unterstützen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen
und Lebenskompetenz als Voraussetzung für ein sinnerfülltes Leben in dieser
Gesellschaft entwickeln zu können.
Dabei liegt ein Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarungen mit
dem Kreisjugendring ist daher zu klären, welches Ziel und welche Maßnahme orientiert
am Bedarf vor Ort im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes regelmäßig definiert bzw.
durchgeführt werden soll. Regelmäßig heißt mindestens alle zwei Jahre eine
Veranstaltung, Maßnahme oder Projekt.
Originär steht der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz auch zukünftig allen
Personen und Zielgruppen als Ansprechpartner, Kooperationspartner und Berater zur
Verfügung. Bei auftretenden Bedarfen sind diese auch entsprechend zu bearbeiten.
48
49
vgl. hierzu ausführlicher Punkt 9. 2
vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 6.5
74
Partizipation an Themen und Angebotsplanung
Die Beteiligung von Jugendlichen an vorrangigen Themen des Erzieherischen Kinderund Jugendschutzes sowie der Maßnahmen- und Angebotsplanung ist
weiterzuentwickeln. Möglichkeiten ergeben sich hierfür u.a. auch durch das Erproben
neuer Zugänge für die Öffentlichkeitsarbeit.
Qualitätsentwicklung nach §§ 79 und 79a SGB VIII
vgl. hierzu Abschnitt 10
„Übergeordnete
Arbeitsbereiche §§ 11-14 KiFöG“
Ziele
und
Perspektiven
für
die
Präventionskonzepte im Rahmen der Vereinbarungen gem. § 72a SGB VIII
Wie in Abschnitt 7.2 beschrieben wird im Rahmen der Umsetzung des § 72a SGB VIII
mittelfristig ein Schwerpunkt darauf gesetzt, Vereine und Verbände für die Erstellung von
Präventionskonzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter
Gewalt zu gewinnen. Um dies zu realisieren, ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog
mit unterschiedlichen Handlungsschritten (z.B. Aktivierungsphase der Verbände) und
Zielen und Einzelaktionen/ -veranstaltungen erforderlich. Da der Erzieherische Kinderund Jugendschutz aufgrund seiner Aufgabenstellung die größte inhaltliche Nähe hierzu
hat, soll die Erstellung von Präventionskonzepten federführend durch die im Fachservice
Jugend und Familie tätige Fachkraft entwickelt und koordiniert werden. Hierbei arbeitet
die Fachkraft eng mit dem Kreisjugendring sowie den hauptamtlichen Fachkräften der
Vereine und Verbände sowie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusammen.
9.7
Finanzen
Für den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wurden im Kinder- und
Jugendförderplan 2010 bis 2014 jährlich 12.500 Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell bzw.
im Haushalt 2015 sind Mittel in Höhe von 15.835 Euro vorgesehen50
10.
Übergeordnete Ziele und Perspektiven für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14
SGB VIII
10. 1 Qualitative Weiterentwicklung
Die in den vorgenannten Abschnitten benannten Ziele und Perspektiven für die
einzelnen Arbeitsbereiche tragen zur qualitativen Weiterentwicklung bei. In Anbetracht
der gültigen Dauer des Kinder- und Jugendförderplans ist davon auszugehen, dass sich
während dieses Zeitraums neue Notwendigkeiten und Anlässe zur Qualitätsentwicklung
ergeben.
Aufbau eines Verfahrens für ein regelmäßiges Berichtswesen und einen
kontinuierlichen Qualitätsdialog
Die Zielvereinbarungen sind unter den Anforderungen der §§ 79 und 79a SGB VIII
weiterzuentwickeln. Dabei sind vorhandene Qualitätskriterien hinsichtlich ihrer Prozess-,
Struktur- und Ergebnisqualität zum Teil weiter zu präzisieren und weitere Kriterien zu
benennen. Es ist zu beachten, dass die formulierten Qualitätskriterien in einem
vertretbaren Maß von Aufwand und Erkenntnis stehen.
50
vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 11
75
Die Benennung der entsprechenden Qualitätskriterien ist in einem Dialog mit den jeweils
im Arbeitsbereich relevanten Akteuren vorzunehmen (z.B. Leitungsebene im FS 51,
Fachkräfte der operativen Ebene, Trägervertreter sowie Dritte, wenn Aufgaben durch
Delegation übertragen wurden). Diese werden in entsprechenden Formen (z. B. AG 78 –
OKJA und neu einzurichtenden AGen nach 78) erarbeitet und fachlich beraten.
Abschließend werden diese Ergebnisse als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Zukunft
durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet.
Zeitplan für den Aufbau eines Berichtswesens in den einzelnen Arbeitsbereichen:
Allgemeine Kinder- und Jugendförderung und Jugendverbandsarbeit
Durch die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ werden bereits Teilbereiche der Arbeit evaluiert (z.B. Freizeitevaluation).
Für das gesamte Handlungsfeld ist ein Gesamtsystem zu entwickeln.
Einführung:
im Rahmen der Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes,
spätestens bis Mitte 2020
OKJA
In diesem Bereich ist bereits eine gute Grundlage durch die seit 2011 stattfindenden
jährlichen Zielvereinbarungen vorhanden.
Einführung:
bis Mitte 2017
Jugendsozialarbeit
Auch hier ist eine gute Grundlage, insbesondere durch die Evaluation der Projekte „2.
Chance“ und „Kompetenzagentur“ in den vergangenen Jahren geschaffen worden.
Einführung:
bis Mitte 2017
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
In diesem Bereich ist im Vergleich zu den beiden vorgenannten Arbeitsbereichen eine
noch größere Grundlagenarbeit für das Berichtswesen zu leisten. Aus diesem Grund ist
für die Einführung ein längerer Zeitraum erforderlich.
Einführung:
bis Ende 2017 / spätestens Mitte 2018
10. 2 Arbeit mit jungen Flüchtlingen
In Anbetracht der Tatsache, dass junge Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten eine
zunehmend an Bedeutung gewinnende Zielgruppe sind, ist es notwendig, dass die
Jugendhilfe sich intensive Gedanken darüber macht, welchen inhaltlichen bzw. (sozial-)
pädagogischen Beitrag sie in Form von regelmäßigen Angeboten und Maßnahmen
sowie Projekten für die Weiterentwicklung der Flüchtlingsthematik leisten kann. Hierzu
gehört insbesondere die Reflexion, ob die dafür erforderlichen Ressourcen – sowohl in
räumlicher als auch in personeller, finanzieller und methodischer Hinsicht – ausreichend
sind. Dabei sollte auch aufgezeigt werden, wo die Grenzen der Jugendhilfe als wichtiger
Akteur51 bei der Etablierung einer Willkommens- / Integrationsstruktur sind. Aus den
Ergebnissen der Beratungen können sich weitere Handlungsbedarfe ergeben.
51
Der Auftrag ergibt sich durch § 6 Abs. 2 SGB VIII.
76
10. 3 Inklusion
Für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist Inklusion ein wichtiges Generationenthema jetzt
und in den kommenden Jahren52. Die selbstverständliche Teilhabe in den
Handlungsfeldern der §§ 11 bis 14 SGB VIII ist durch verschiedenste Angebote und
Maßnahmen in Ansätzen vorhanden53. Diese gilt es fortzuschreiben. Neben der
pädagogisch inhaltlichen Arbeit (z.B. inklusive Ausrichtung von Gruppenangeboten,
Initiierung von Projekten, Sensibilisierung und Qualifizierung der ehren-/ hauptamtlich
Tätigen) betrifft dies auch eine Bereitstellung finanzieller Mittel für entsprechende
Ausstattung und Assistenz.
11.
Finanzielle Mittel für die Arbeitsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII
Die Verwendung der finanziellen Mittel in den einzelnen Arbeitsbereichen wird an dieser
Stelle zu einer Gesamtsicht zusammengeführt, um auf dieser Grundlage Aussagen für
die Mittelverwendung in den kommenden Jahren nachvollziehbar zu treffen.
11. 1 Derzeit geplante Finanzmittel für die Jahre 2011-2015
Leistungsbereich
Zur Verfügung stehende
Mittel gemäß Kinder- und
Jugendförderplan 20102014 (KiJuFöPl)
Jahresergebnis
2011
Jahresergebnis
2012
Jahresergebnis
2013
Jahresergebnis
2014
Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11
und 12 SGB VIII)
1.073.862 €
919.478 €
995.789 €
1.001.479 €
1.205.753 €
Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII)
100.752 €
89.810 €
100.752 €
100.752 €
174.047 €
Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz (§14 SGB VIII)
12.500 €
13.511 €
9.603 €
10.021 €
11.162 €
Leistungsbereich
Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 und
12 SGB VIII)
Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII)
Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz (§14 SGB VIII)
einschließlich Transferaufwendungen für
Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes
Gesamt
Zur Verfügung stehende
Mittel im Haushalt 2015
1.472.344 €
248.102
54
55
€
15.835 €
1.736.281 €
52
vgl. hierzu ausführlicher DS 143/2014
vgl. hierzu ausführlicher Inklusionsbericht des Kreises Siegen-Wittgenstein, S. 35ff
54
inklusive der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen
55
inklusive der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds
53
77
Zu den Gesamtausgaben in Höhe von 1.736.281 Euro kommen noch sonstige
Aufwendungen für Personalkosten, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
bilanzielle Abschreibungen und ordentliche Aufwendungen hinzu.
11. 2 Mittelverwendungen in den kommenden Jahren
Wie der obenstehenden Aufstellung zu entnehmen ist, sind die Aufwendungen für die
Kinder- und Jugendarbeit, den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die
Jugendsozialarbeit in den vergangenen Haushaltsjahren höher geworden. Aktuell stehen
ca. 43 % mehr Finanzmittel für die Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII zur
Verfügung als im Kinder- und Jugendförderplan 2010 bis 2014 vorgesehen wurden. Die
Ursachen hierfür wurden in den entsprechenden Abschnitten dieses Planes (vgl. hierzu
ausführlicher Punkt 6. 3 und 8. 3) beschrieben. Im Erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz hat sich die Steigerung dadurch ergeben, dass seit der Wiederbesetzung
mit einer Fachkraft wieder vermehrt eigene Maßnahmen und Seminare durch den FS 51
durchgeführt wurden.
Momentan reichen die finanziellen Mittel aus, um den Bedarfen ausreichend Rechnung
zu tragen. Die derzeitige Finanzsituation im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
ermöglicht zudem noch kleine Spielräume, um neue Wege in der Angebots- und
Maßnahmenplanung zu erproben sowie flexibel auf kurzfristig entstehende Bedarfe
reagieren zu können. Die finanziellen Aufwendungen sollen aus diesem Grund durch
den Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 auf derzeitigem Niveau abgesichert
werden.
Sofern im Rahmen der Jugendhilfeplanung kurz- oder mittelfristig weitere Bedarfe
festgestellt werden, ist dies im Jugendhilfeausschuss zu erörtern und zu entscheiden.
Die voraussichtliche Kostenplanung stellt sich demnach für die nächsten Jahre wie folgt
dar:
Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 und 12 SGB VIII)
2016
2017
2018
2019
2020
1.472.344 €
1.472.344 €
1.472.344 €
1.472.344 €
1.472.344 €
Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
2016
2017
2018
2019
2020
248.102 €
248.102 €
248.102 €
248.102 €
248.102 €
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
2016
2017
2018
2019
2020
15.800 €
15.800 €
15.800 €
15.800 €
15.800 €
In den Jahren 2016 bis 2020 sind bei den jährlichen Haushaltsplanberatungen eventuell
Erhöhungen im Rahmen der tariflichen Personalkostensteigerungen zu berücksichtigen.
78
Die Mittelbewirtschaftung im Rahmen der Aufgaben nach den §§ 11 und 12 SGB VIII
liegt in den Händen des Kreisjugendrings. Demnach kann der Kreisjugendring bei nicht
abgerufenen
Haushaltsmitteln
innerhalb
der
Förderpositionen
eigenständig
Verschiebungen vornehmen. Ausgenommen hiervon sind die Mittel für die Offene
Kinder- und Jugendarbeit, wenn sie die Obergrenze von 10.000 Euro übersteigen. In
diesem Fall entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Der Kreisjugendring hat hierzu ein
Finanzcontrollingsystem zu entwickeln und mit dem Fachservice Jugend und Familie des
Kreises abzustimmen.
79
Literatur und weitere Materialien
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 14. Kinder- und
Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen
der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Berlin 2013
Calmbach, M., Thomas, P. M., Borchar, I., Flaig, B.: Wie ticken Jugendliche?
Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland, 2012
Düsseldorf
Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur
Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG)
Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK): Beschluss des Bund-LänderEckpunktepapiers „Aufwachsen mit digitalen Medien" vom 21. / 22. Mai 2015
Informationsdienst Forum Online der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA): Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
Kläden, T.: Wie ticken Jugendliche? – Einblicke in die Sinus-Studie u18, Erfurt 2012
Kreis Siegen-Wittgenstein: Siegen-Wittgenstein macht sich auf den Weg – Inklusion ist
unsere Herausforderung. 1. Inklusionsbericht für den Kreis Siegen-Wittgenstein 2014
Kreis Siegen-Wittgenstein: Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2010 bis 2014,
August 2010
Kreis Siegen-Wittgenstein: Richtlinien „Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“, Drucksache 71/2012
Kreis Siegen-Wittgenstein: Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Siegen-Wittgenstein, Drucksache 58/2013
Kreis Siegen-Wittgenstein: Haushaltsplan 2014 für den Fachservice Jugend und Familie,
Drucksache 230/2013
Kreis Siegen-Wittgenstein: Antrag BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN: Haushalt 2015 – ESFMittel Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN,
Drucksache 275/2014 1. Ergänzung
Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL): Jugendhilfe
aktuell 2/2015
Landschaftsverband Westfalen-Lippe: Positionspapier Kinder- und Jugendarbeit,
Wirkungen, Prinzipien und Rahmenbedingungen einer kommunalen Pflichtaufgabe,
Münster 2014, 2. Auflage
Maschke, S., Stecher, L., Coelen, T., Ecarius, J, Gusinde, F.: Appsolutely smart!
Ergebnisse der Studie Jugend.Leben, Bielefeld 2013
Medienpädagogischer Forschungsverbund: KIM-Studie 2014, Kinder + Medien,
Computer + Internet, Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger in
Deutschland
80
Medienpädagogischer Forschungsverbund: JIM-Studie 2014, Jugend, Information,
(Multi-) Media, Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger in
Deutschland
Pink, L. und Schmidt, H.: Der Einfluss der Ganztagsschule auf den Besuch der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit. In: Deutsche Jugend, Heft 2, Jg. 2015
Sozialgesetzbuch VIII, Stand: 11.09.2012
81
Anhang
__________________________________________________________________________
KREISTAG
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Dezernat / Referat / Fachservice
Telefon-Nummer Dez./Ref./FSL
Datum
Jugend und Familie
0271 333-1340
04.05.2012
Aktenzeichen
Drucksache
ö / nö
Dez. III / 51
71/2012
öffentlich
Jugendhilfeausschuss am 31.05.2012
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Richtlinien zur Förderung der „Kinder- und
Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein“ in der Fassung dieser Drucksache.
Die Richtlinien gelten ab dem 01. Juli 2012.
Ausgenommen von dieser Frist sind die Positionen „Förderung von Projekten und Maßnahmen
der Kinder- und Jugendarbeit“ und „Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen
und Projekte“.
Diese Positionen sind durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 6. März 2012 bereits
rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Sachdarstellung:
Wie in der Drucksache 13/2012 dargestellt, legt die Arbeitsgruppe, die temporär zur Erarbeitung
der neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein“ eingerichtet wurde, nun die vollständigen Richtlinien vor.
Die vorliegenden Förderrichtlinien sind das Ergebnis umfassender Beratungen in den Sitzungen
der Arbeitsgruppe (Mitglieder: JHA-Vorsitzende und stellvertretende JHA-Vorsitzende,
Verwaltung, Kreisjugendring und ein Vertreter der Kommunen) sowie der Mitarbeiter/innen aus
den offenen Jugendfreizeiteinrichtungen der kreisangehörigen Kommunen und des
Hauptausschusses des Kreisjugendrings Siegen-Wittgenstein e.V..
Allen Beteiligten war es ein besonderes Anliegen, keine „Kosmetik“ der bestehenden Richtlinien
lediglich durch Erhöhungen der Fördersätze oder durch Hinzunahme weiterer Fördergruppen
vorzunehmen. Vielmehr bestand die Anforderung, Antworten auf aktuelle Bedarfe junger
Menschen zu geben.
Die im Kinder- und Jugendförderplan formulierten Entwicklungspotenziale sind Grundlage neuer
und überarbeiteter Förderpositionen, die eine nah an der Zielgruppe orientierte Arbeit sowie das
Setzen neuer Impulse für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Arbeit ermöglichen sollen.
Sie sind somit ein wichtiger Baustein zur qualitativen Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Region.
Kinder- und Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur positiven Entwicklung von Kinderund Familienfreundlichkeit in Siegen-Wittgenstein.
2
Eine wichtige Bedeutung spielt dabei der jeweilige Sozialraum vor Ort mit seinen spezifischen
Gegebenheiten und Anforderungen.
Eine sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit trägt wesentlich zum gelingenden
Aufwachsen junger Menschen in ihrem Lebensumfeld bei und somit auch zur Identifikation mit
der Region.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Siegen-Wittgenstein“ im Rahmen der turnusmäßigen Fortschreibung des Kinder- und
Jugendförderplans zu überprüfen, um die bis dahin gesammelten Erfahrungen zur
Inanspruchnahme der Förderpositionen fachlich zu diskutieren und ggf. sich daraus ergebende
Handlungsbedarfe abzuleiten.
Der Landrat
Im Auftrag
Helmut Kneppe
Kreissozialdezernent
„Richtlinien zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit
im Kreis Siegen-Wittgenstein“
Gliederung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit im Kreises Siegen-Wittgenstein
1. Präambel
2. Fördergrundsätze und allgemeine Bestimmungen
2.1
Grundsätze der Förderung
2.1.1
Grundsatz des Dienstes an den Bürger/innen des Kreises Siegen-Wittgenstein
2.1.2
Ausbildung von Ehrenamtlichen
2.1.3
Originäre Aufgaben der Träger
2.1.4
Antragsberechtigung
2.1.5
Entscheidung auf Einzelantrag
2.1.6
Förderung von Teilnehmer/innen aus der Stadt Siegen
2.2
Allgemeine Förderbestimmungen
2.2.1
Antragstellung / Verwendungsnachweis
2.2.2
Eigenanteil des Trägers
2.2.3
Jugendpflegestatistik
2.2.4
Förderung aus verschiedenen Positionen
2.2.5
Vorauszahlungen
2.2.6
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
3. Freizeitmaßnahmen
3.1
Ziele der Förderung
3.1.1
Fördervoraussetzung
3.2
Kinder- und Jugendfreizeiten
3.2.1
Ziele der Förderung
3.2.2
Zuschussbestimmungen
3.3
Familienfreizeiten
3.3.1
Ziele der Förderung
3.3.2
Zuschussbestimmungen
3.4
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen
3.4.1
Ziele der Förderung
3.4.2
Zuschussbestimmungen
3.5
Mehrbedarfe im Rahmen von Freizeitmaßnahmen
3.5.1
Ziele der Förderung
3.5.2
Zuschussbestimmungen
3.6
Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung
3.6.1
Ziele der Förderung
3.6.2
Zuschussbestimmungen
4. Internationale Jugendarbeit
4.1
Ziele der Förderung
4.2
Zuschussbestimmungen
4.3
Ländergruppen
4.4
Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern
4.4.1
Ziele der Förderung
4.4.2
Ländergruppen
4.4.3
Zuschussbestimmungen
1
5. Förderung von Bildungsmaßnahmen
5.1
Ziele der Förderung
5.2
Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
5.2.1
Ziele der Förderung
5.2.2
Zuschussbestimmungen
5.3
Jugendbildung
5.3.1
Ziele der Förderung
5.3.2
Zuschussbestimmungen
5.4
Jugendarbeit und Schule
5.4.1
Ziele der Förderung
5.4.2
Zuschussbestimmungen
5.5
Geschichts- und Gedenkstättenfahrten
5.5.1
Ziele der Förderung
5.5.2
Zuschussbestimmungen
6. Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
6.1
Ziele der Förderung
6.2
Zuschussbestimmungen
6.3
Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis
7. Unterstützung von ehramtlichen Mitarbeiter/innen
7.1
Ziele der Förderung
7.2
Mitarbeiterfreizeiten
7.2.1
Ziele der Förderung
7.2.2
Zuschussbestimmungen
7.3
Entgelt
7.3.1
Ziele der Förderung
7.3.2
Zuschussbestimmungen
7.4
Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
8. Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit – Anschaffungen
8.1
Ziele der Förderung
8.2
Zuschussbestimmungen
9. Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen und Projekte
9.1
Ziele und Schwerpunkte der Förderung
9.2
Zuschussbestimmungen
9.3
Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis
10. Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein
10.1
Grundsätze Offener Kinder- und Jugendarbeit
10.2
Ziele der Förderung
10.3
Grundsätze der Förderung
10.4
Mindeststandards
10.4.1 Öffnungszeiten
10.4.2 Schließungszeiten
10.4.3 Personelle Anforderungen
10.4.4 Räumliche Anforderungen
10.4.5 Aufsuchende/mobile Jugendarbeit
2
11. Unterstützung durch Beratung und Leistungen des Kreisjugendringes (KJR) und
des Fachservices Jugend und Familie des Kreises Siegen-Wittgenstein
11.1
Leistungen des KJR in der Funktion des Leistungserbringers und sonstige Leistungen
11.2
Fortbildungen des KJR
11.3
Sonstige Leistungen des KJR
11.4
Leistungen des Fachservice Jugend und Familie
12. Verfahren in strittigen Fällen
13. Verfahren im Einzelfall
14. Inkrafttreten
3
1.
Präambel
Kinder- und Jugendarbeit in ihren verschiedenen Leistungsbereichen (im offenen Bereich
und im Verein/Verband) und vielfältigen Arbeitsformen (z. B. Freizeiten, Projekten, Jugendbegegnungen, regelmäßigen Gruppenstunden) leistet für die soziale und persönliche
Entwicklung von jungen Menschen wichtige und unverzichtbare Beiträge und somit zahlreiche Möglichkeiten für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie
trägt damit wesentlich zur sozialen Stabilisierung von Lebenslagen bei.
Alle ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, sich intensiv für eine inklusive Gesellschaft, d. h. ein gleichberechtigtes Miteinander, ungeachtet
von Handicaps, ethnischer und sozialer Herkunft sowie der Religion und des Geschlechts,
einzusetzen.
Kinder- und Jugendarbeit, die ganz maßgeblich und kompetent vom Ehrenamt getragen
wird, spielt eine bedeutende Rolle für die Weiterentwicklung des Kreises als kinder- und
familienfreundlichen Wohn- und Lebensstandort: Dank des vielfältigen Engagements in
den Vereinen und Verbänden steht Kindern und Jugendlichen vor Ort, in den Städten und
Gemeinden, in denen sie leben, ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot an
Freizeitaktivitäten zur Verfügung.
Darüber hinaus eröffnet Kinder- und Jugendarbeit durch ihre Aktivitäten, Aktionen und
Projekte zahlreiche Gelegenheiten zur Selbstorganisation, Selbsterfahrung, Begegnung
und Auseinandersetzung mit Anderen sowie zur Mitgestaltung und Mitwirkung. Kinderund Jugendarbeit ist daher nicht zuletzt für den Fortbestand einer zivilen Gesellschaft von
großer Bedeutung.
Bedürfnisorientierte und moderne Kinder- und Jugendarbeit als Interessenvertretung und
Anwalt für und mit jungen Menschen zeichnet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein dadurch
aus, dass

ehrenamtliches Engagement honoriert und unterstützt wird,

Kinder- und Jugendarbeit als Ort für zahlreiche persönliche und soziale Bildungsprozesse große Anerkennung erfährt,

unter Berücksichtigung der besonderen sozialräumlichen Anforderungen in einem
Flächenkreis, wie es der Kreis Siegen-Wittgenstein ist, einen Beitrag zur Identifikation junger Menschen mit ihrem Sozialraum leistet.
Mit den Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung sollen vielfältige und qualitative Angebote an junge Menschen ermöglicht werden, um die im Kinder- und Jugendförderplan
beschriebenen Aufgaben, Ziele und Herausforderungen umzusetzen. Dies kann heute und
zukünftig nur geschehen, wenn angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Die nun vorliegenden neuen „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im
Siegen-Wittgenstein“ sind ein wichtiger Baustein zur qualitativen Weiterentwicklung. Sie
berücksichtigen die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 genannten Anforderungen und garantieren somit eine nah an der Zielgruppe orientierte Arbeit sowie das Setzen
neuer Impulse für eine zeitgemäße und bedürfnisorientierte Arbeit.
4
2.
Fördergrundsätze und allgemeine Bestimmungen
2.1
Grundsätze der Förderung
2.1.1 Grundsatz des Dienstes an den Bürger/innen des Kreises Siegen-Wittgenstein
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Zuständigkeit des Kreises SiegenWittgenstein ist maßnahmenbezogen, soweit diese Richtlinien in den einzelnen Förderpositionen keine andere Regelung vorsehen. Sie richtet sich nach dem Grundsatz, dass ein
Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Siegen-Wittgenstein erbracht wird.
Daher werden auch Kinder und Jugendliche aus dem Kreisgebiet gefördert, die an Maßnahmen von benachbarten, nicht kreisangehörigen Trägern teilnehmen. Für diese Träger
gelten die gleichen Fördervoraussetzungen. Gruppenleiter/innen, die ihren Wohnsitz nicht
im Kreisgebiet haben, aber einen Dienst an Kindern und Jugendlichen des Kreises im
Rahmen von Maßnahmen erbringen, können ebenfalls gefördert werden.
2.1.2 Ausbildung von Ehrenamtlichen
Um die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen und der gesetzlichen Aufsichtspflicht im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit gerecht zu werden, sind fachlich und persönlich geeignete Mitarbeiter/innen in der Begleitung und Betreuung erforderlich. Träger, die Fördermittel der Kinder- und Jugendförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein beantragen, sind
verpflichtet, ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen, den Eltern
sowie den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen durch entsprechendes Handeln nachzukommen.
2.1.3 Originäre Aufgaben der Träger
Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung
junger Menschen und für unser Gemeinwesen. Sie sind nach § 12 SGB VIII unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Maßnahmen, die überwiegend der
Erfüllung der originären Aufgaben des Trägers dienen, können nicht gefördert werden.
Unter überwiegend werden mehr als 50 % der Inhalte verstanden.
2.1.4 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die originär im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11
und 12 SGB VIII tätigen Träger und Jugendinitiativen sowie die Städte und Gemeinden.
Träger, die keine Anerkennung nach § 75 SGB VIII haben, müssen den Nachweis ihrer
Gemeinnützigkeit erbringen und eine Jugendsatzung vorlegen.
2.1.5 Entscheidung auf Einzelantrag
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein kann auf Einzelantrag Träger
fördern, wenn sie nicht zum Kreis der Antragsberechtigten nach Pkt. 2.1.4 gehören, aber
der strategischen Ausrichtung des Kreises und den Zielen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes entsprechen.
2.1.6 Förderung von Teilnehmer/innen aus der Stadt Siegen
Auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Siegen werden bei
Freizeiten und der Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen, Teilnehmer/innen aus der
Stadt durch den Kreis und umgekehrt gefördert. Dies gilt nicht für Maßnahmen der Kreisverbände. Hier erfolgt eine Überleitung der entsprechenden Unterlagen an das Jugendamt
der Stadt Siegen bzw. an den Stadtjugendring, der für die Förderung zuständig ist.
5
2.2
Allgemeine Förderbestimmungen
2.2.1 Antragstellung / Verwendungsnachweis
Anträge auf Förderung nach diesen Richtlinien sind grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme zu stellen. Bei verspätet eingegangenen Anträgen und Verwendungsnachweisen
kann eine nachträgliche Förderung nur erfolgen, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung der einzelnen Förderrichtlinien zu beachten.
2.2.2 Eigenanteil des Trägers
Voraussetzung für die Förderung ist ein finanzieller Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 %. Teilnehmerbeiträge werden als Eigenanteil des Trägers anerkannt. Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Beitrag des Trägers, jedoch nicht anrechnungsfähig
im Sinne eines finanziellen Eigenanteils. Kosten im Rahmen interner Leistungsverrechnungen des Trägers können nicht geltend gemacht werden.
2.2.3 Jugendpflegestatistik
Voraussetzung für die Förderung ist die jährlich neu einzureichende Jugendpflegestatistik.
Sie soll möglichst bis zum 01.03. eines jeden Jahres eingereicht werden.
2.2.4 Förderung aus verschiedenen Positionen
Damit die anspruchsvollen Ziele der Kinder- und Jugendförderung realisiert und vielfältige,
an den heutigen Anforderungen orientierte Angebote für Kinder und Jugendliche erbracht
werden, können für eine Maßnahme auch Fördermittel aus verschiedenen Förderpositionen gewährt werden. Dazu sind die entsprechenden Anträge gesondert einzureichen.
2.2.5 Vorauszahlungen
Vorauszahlungen von Fördermitteln sind vom Grundsatz her möglich, sofern dies der Realisierung von Maßnahmen dient. Dies gilt im Besonderen für Internationale Begegnungen,
für große Freizeitmaßnahmen und Maßnahmen aus dem Bereich der Sonderförderung
von Aktionen, Maßnahmen und Projekten. Über die Vorauszahlung entscheidet der Kreisjugendring.
2.2.6 Zusätzliche Fördermöglichkeiten nutzen
Kinder- und Jugendarbeit wird nicht nur durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe gefördert. Fördermittel werden auch durch das Land NRW, den Bund und die
Agentur Jugend für Europa zur Verfügung gestellt. Finanzielle Hilfen leisten auch verschiedene Stiftungen.
Die Träger der Jugendarbeit sollen sich um zusätzliche Förderungen bemühen, um ihre
Angebote mit und für junge Menschen zu realisieren. Hierbei steht ihnen der Kreisjugendring beratend zur Seite.
3.
Freizeitmaßnahmen
3.1
Ziele der Förderung
Freizeitmaßnahmen sind pädagogische Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, in denen wichtige Gruppenprozesse stattfinden und Gruppenerfahrungen mit Gleichaltrigen
gemacht werden, die den Einzelnen in seiner Entwicklung stärken und soziale Kompetenzen vermitteln. Sie ermöglichen Gemeinschaft sowie die Teilhabe und Beteiligung junger
6
Menschen. Es sind bildende Maßnahmen, die den Kindern und Jugendlichen vielfältige
Angebote zur Bewegung, zur Entspannung, zum Spiel und zum kreativen Gestalten machen und Lerngelegenheiten schaffen. Freizeiten sind ein Ort zum Ausprobieren neuer
Fähigkeiten und Fertigkeiten.
3.1.1 Fördervoraussetzung
Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen verpflichtet sich der Antragsteller
dazu, an der Qualitätsentwicklung der Freizeitenarbeit teilzunehmen. Dazu werden jährlich
10 Maßnahmen ausgewählt, deren Teilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen an der Evaluation (Bewertung) des Freizeitangebotes mitwirken. Diese Auswahl erfolgt nach dem
Zufallsprinzip.
3.2
Kinder- und Jugendfreizeiten
3.2.1 Ziele der Förderung
Außer den unter 3.1. benannten Zielen stellen Freizeiten für viele Gruppen der Kinder- und
Jugendarbeit einen Höhepunkt im Verlauf eines Jahres dar und tragen zu einer positiven
Entwicklung der Gruppe bei. Zugleich werden durch Freizeiten, besonders Ferienfreizeiten, neue Kinder und Jugendliche erreicht.
3.2.2 Zuschussbestimmungen
Es werden Teilnehmer/innen im Alter von 6 bis 27 Jahren gefördert. Ab 21 Jahren werden
nur Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Menschen, die Freiwilligendienst leisten sowie Arbeitslose gefördert.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen (ohne Leitung).
Für je 6 angefangene Teilnehmer/innen kann ein/e Gruppenleiter/in gefördert werden.
In besonders begründeten Fällen, wie z. B. Selbstversorgermaßnahmen, Fahrrad-, Kanu-,
Kletter- oder Wanderfreizeiten, die eine erhöhte Betreuung erfordern, können auf Antrag
zusätzliche Leitungspersonen gefördert werden.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:
Es ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung per Fax oder E-Mail vor Beginn der Maßnahme.
Der Verwendungsnachweis besteht aus der ausgefüllten und von den Teilnehmer/innen
unterschriebenen Teilnehmerliste und dem Formular „Verwendungsnachweis für Freizeiten“.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 28 Tage nach Ende der Maßnahme einzureichen. Zur Einhaltung der Frist genügt die Einreichung per Fax oder E-Mail.
3.3
Familienfreizeiten
3.3.1 Ziele der Förderung
Kinder und Jugendliche können im Rahmen von Familienfreizeiten gefördert werden,
wenn für sie ein eigenständiges, kinder- und jugendgerechtes Programm, das auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingeht, angeboten wird. Dies schließt gemeinsame Programmpunkte mit den Eltern nicht aus.
7
3.3.2 Zuschussbestimmungen
Für Familienfreizeiten gelten die gleichen Zuschussbestimmungen wie für Kinder- und Jugendfreizeiten. Darüber hinaus gilt:
Mit der Antragstellung ist ein eigenständiges Programm für die Kinder und Jugendlichen
einzureichen.
Für die Kinder und Jugendlichen stehen eigene Leiter/innen zur Verfügung.
3.4
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen sind Bildungsfahrten ins Ausland, bei denen nicht der
Freizeitcharakter, sondern die Auseinandersetzung mit Werten, Bräuchen und der Sprache anderer Länder im Vordergrund steht.
Im Vergleich zu Internationalen Jugendbegegnungen sind qualifizierte Auslandsmaßnahmen niedrigschwelliger angelegt. Hintergrund ist, dass die bisherige Praxis gezeigt hat,
dass das besondere Maß an Kompetenz und der zeitliche Aufwand für internationale Begegnungen häufig sehr hohe Anforderungen an Jugendgruppenleitungen stellen.
3.4.1 Ziele der Förderung
Die Auseinandersetzung mit anderen Ländern, ihrer Kultur und Sprache soll bei qualifizierten Auslandsmaßnahmen gefördert und somit die Grundlage für interkulturelle Kompetenzen geschaffen werden.
3.4.2 Zuschussbestimmungen
Dauer von qualifizierten Auslandsmaßnahmen
Das Programm muss mindestens eine Dauer von 4 Programmtagen haben; es können
höchstens 21 Tage gefördert werden.
Programm und Nachweis von Vorbereitungszeiten
Die Teilnehmenden müssen im Rahmen einer Vorbereitung mindestens 6 Stunden auf
den Besuch im Ausland vorbereitet (z. B. Länderkunde, Information über besondere politische, wirtschaftliche, religiöse Verhältnisse) werden.
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre.
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen erhalten neben der Förderung von Freizeiten eine zusätzliche Förderung. Die Förderung soll für kulturelle Angebote wie Stadtführungen und
Museumsbesuche u. a. m. eingesetzt werden.
3.5
Mehrbedarfe im Rahmen von Freizeitmaßnahmen
3.5.1 Ziele der Förderung:
Mit der Förderung soll den Bedürfnissen und Bedarfen von Kindern und Jugendlichen,
die auf Grund von individuellen Voraussetzungen und/oder sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen (körperlich, geistig, sozial, emotional) einen Mehrbedarf haben, Rechnung getragen und ihre Teilnahme an Freizeitmaßnahmen ermöglicht werden. Ziel dieser Förderung ist es außerdem, die Wahrnehmung der Aufsichtpflicht sicherzustellen
und pädagogisch angemessen auf einzelne Teilnehmer/innen oder die Gruppe eingehen zu können.
8
3.5.2 Zuschussbestimmungen
Gefördert werden können im Einzelfall:
Auf Antrag des Trägers zusätzliche Betreuer/innen, wenn dies die besondere Zusammensetzung der Freizeitgruppe erfordert
auf Antrag des Trägers ein(e) zusätzliche(r) Betreuer/in zur individuellen Unterstützung
eines einzelnen Teilnehmenden,
die individuelle Förderung zur Reduzierung des Preises, damit eine Teilnahme möglich
wird. Der Träger trifft die Entscheidung, versichert die Notwendigkeit und weist die unmittelbare Gewährung eines reduzierten Teilnehmerbeitrages nach.
3.6
Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung
3.6.1 Ziele der Förderung
Freizeitmaßnahmen sind in der Regel mit „Verreisen“ im Sinne des Unterwegsseins mit
jungen Menschen verbunden und daher auch mit gemeinschaftlicher Übernachtung. Um
das Angebot an junge Menschen noch vielfältiger zu gestalten und zusätzliche Zielgruppen zu erreichen, sollen auch solche Maßnahmen gefördert werden, die zwar den gleichen Charakter wie Freizeiten haben, aber im Nahbereich ohne Übernachtung stattfinden.
3.6.2 Zuschussbestimmungen
Es werden solche Maßnahmen gefördert, die ganztägig, mit ausreichender Verpflegung, aber ohne Übernachtung stattfinden.
Es erfolgt eine verbindliche Anmeldung, so dass für die Zeit der Maßnahme eine feste
Gruppe entsteht (keine punktuelle Teilnahme).
Es muss ein verlässliches, pädagogisch betreutes Angebot von mindestens 5 zusammenhängenden Tagen erbracht werden.
Es muss sich um ein Angebot eines Trägers der Kinder- und Jugendarbeit handeln und
kein Ersatz für schulische Betreuungsangebote.
Die Maßnahmen dürfen nicht in schulischen Räumen stattfinden, jedoch können schulische Räume (z. B. Turnhalle, Mensa) mitgenutzt werden.
Die Förderung beträgt 50 % der Freizeitenförderung. Die Förderung der Leiterinnen und
Leiter entspricht der für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung. Die Regelungen zu integrativen Freizeiten, der Benachteiligtenförderung und dem erhöhtem Betreuungsbedarf finden Anwendung.
4.
Internationale Jugendarbeit
4.1
Ziele der Förderung
Internationale Jugendbegegnung leistet durch gemeinschaftliches Leben, Erleben, Erlernen und Arbeiten einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung sowie Solidarität und
Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Nationalitäten. Die Begegnung soll jungen
Menschen bewusst machen, dass sie für die Sicherheit und demokratische Ausgestaltung
des Lebens, für Freiheit und soziale Gerechtigkeit verantwortlich sind. Internationale Begegnungen sind ein Beitrag zur interkulturellen und politischen Bildung.
9
Internationale Jugendarbeit soll des Weiteren vermitteln, dass nationale Probleme in
wachsendem Umfang im internationalen Zusammenhang stehen und gelöst werden müssen.
4.2 Zuschussbestimmungen
Vorbereitungszeiten und -inhalte
Für alle Maßnahmen in dieser Förderposition sind ausreichende Vorbereitungszeiten einzuplanen. Der Umfang und die Inhalte der jeweiligen Vorbereitung sind erheblich abhängig
von geschichtlichen, kulturellen und politischen Besonderheiten in dem Land, in dem die
Begegnung stattfindet.
Der Umfang orientiert sich somit an den inhaltlichen Vorbereitungen. Er ist bei der Antragstellung mit dem Kreisjugendring bezogen auf die Maßnahme festzulegen.
Gegenstand der Vorbereitungen sind die besondere Situation des Landes/der Stadt, politische und gesellschaftliche Verhältnisse, Geschichte sowie das Programm der geplanten
Begegnung.
Prinzip der Gegenseitigkeit
Internationale Jugendbegegnungen werden gefördert, wenn sichergestellt ist, dass eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit stattfindet. Das Prinzip der Gegenseitigkeit bzw. des
Gegenbesuchs soll so weit wie möglich verwirklicht werden. In begründeten Einzelfällen
werden Ausnahmen hiervon anerkannt.
Grundsätzlich ist Unterbringung in Gastfamilien der Teilnehmer/innen anzustreben oder
zumindest eine gemeinsame Unterbringung der Gäste und Gastgeber.
Die Maßnahmen können sowohl im In- als auch im Ausland stattfinden. Bei Begegnungen
im Ausland werden die Teilnehmer/innen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreises einschließlich der Betreuungskräfte bezuschusst.
Bei Maßnahmen im Inland werden die in- und ausländischen Teilnehmenden bezuschusst.
Werden die Jugendlichen der Besuchsgruppen in Gastfamilien untergebracht, erfolgt die
Förderung nur für die ausländischen Teilnehmer/innen.
Besuchsprogramm
Mit der Begegnungsgruppe muss rechtzeitig ein gemeinsames Programm für die Begegnung abgestimmt und vorbereitet werden.
Die Mindestdauer für internationale Begegnungen beträgt 4 Programmtage; es können
höchstens 21 Tage gefördert werden.
Sonderveranstaltungen von Jugendbegegnungen
Im Rahmen dieser Förderposition können gefördert werden:
a) Internationale soziale Einsätze von Gruppen, die den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, Mitverantwortung in Notsituationen zu tragen, in denen sie bereit sind,
Menschen in Gefahr zu helfen und dadurch freiwillig einen Solidaritätsbeitrag zu
leisten. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit findet für diese Maßnahmen keine Anwendung.
10
b) Jugendbegegnungen, bei denen kein Gegenbesuch möglich ist, werden gefördert,
sofern ein gemeinsames Programm stattfindet. Solche einseitigen Begegnungen
können bis zu dreimal erfolgen. Sollte auch dann kein Gegenbesuch möglich sein,
entscheidet im Einzelfall der Kreisjugendring über die weitere Förderung.
c) Jugendbegegnungen innerhalb internationaler Jugendtreffen (einschließlich Anund Abreise).
d) Programme für Multiplikatoren und Fachkräftebegegnungen der Jugendarbeit.
Teilnehmer/innenkreis, Leitungskräfte und ihre Qualifikation
Teilnehmen können Jugendliche ab 14 bis 27 Jahre. Teilnehmer/innen über 20 Jahre werden gefördert, sofern sie Schüler, Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose sind sowie
Teilnehmer/innen, die einen Freiwilligendienst leisten.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestzahl von 6 Teilnehmer/innen. Dies gilt
nicht für Vorbereitungsfahrten für Leitungskräfte.
Die Förderung einer Maßnahme mit mehr als 30 Teilnehmenden ist nur nach vorheriger
Rücksprache und entsprechender Förderzusage (über 30 TN hinaus) durch den Kreisjugendring möglich.
Je
6
Teilnehmer/innen
gefördert.
wird
eine
Leitungskraft/pädagogische
Betreuung
Der Träger der Maßnahme hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung und pädagogische
Begleitung ausreichend für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Jugendarbeit qualifiziert sind. Die Leitungskraft sollte mindestens 21 Jahre alt sein;
alle anderen pädagogische Begleiter/innen mindestens 18 Jahre.
Kreismittel können unabhängig von Landes-, Bundes- oder Europamitteln beantragt werden. Eine weitere Förderung durch Dritte wird empfohlen. Der KJR informiert die Träger
über darüber hinausgehende Fördermöglichkeiten und unterstützt entsprechende Anträge.
Förderausschluss
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen:




die überwiegend der Erholung dienen;
die überwiegend wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, parteipolitischen, sportlichen
oder religiösen Charakter haben;
die der Berufsausbildung dienen oder
die im Zusammenhang mit schulischen oder universitären Angeboten durchgeführt
werden (z. B. Schüler- und Studentenaustausch).
4.3
Ländergruppen
Es gelten folgende Ländergruppen:
Gruppe A:
Belgien/Luxemburg/Niederlande/Dänemark/Österreich/
Schweiz/Italien/Frankreich
Gruppe B: Großbritannien/Irland/Norwegen/Polen/Ungarn/Estland/
11
Lettland/Litauen/Tschechien/Slowakei/Finnland/Griechenland/
Spanien/Portugal/Island/Schweden
Gruppe C: Bulgarien/Rumänien/Türkei/Albanien/Mazedonien/ehemalige
GUS-Staaten/Nordamerika/Israel
Länder, die nicht erfasst sind, werden durch die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes
entsprechend den Reisekosten/Lebenshaltungskosten zugeordnet.
Die Förderung erfolgt pro Tag und Teilnehmer/in; ebenso bei Inlandsmaßnahmen.
Für Vorbereitungsseminare werden die Fördersätze der Jugendbildung gewährt.
Für Vorbereitungsfahrten wird ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt sowie eine Förderung pro Tag und Teilnehmer/in.
Bestimmungen zur Antragstellung/Verwendungsnachweisführung
Dem Förderantrag sind beizufügen:
Einladung des Partners
Programm der Begegnung
Kosten- und Finanzierungsplan
Programm der Vorbereitung auf die Begegnung
Bestandteile des Verwendungsnachweises sind:
Tatsächliches Programm
Kosten- und Finanzierungsplan
unterschriebene Teilnehmerliste
4. 4 Internationale Jugendarbeit mit Entwicklungsländern
Begegnungen mit Ländern, die hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen
Entwicklung einen relativ niedrigen Stand aufweisen, sind ein besonderes Betätigungsfeld
von internationalen Jugendbegegnungen.
4.4.1 Ziele der Förderung
Internationale Jugendbegegnungen mit Entwicklungsländern sollen eine besondere Förderung erfahren.
4.4.2 Ländergruppen
Generell kommen alle Länder, insbesondere jedoch aus Südamerika und Afrika, die im
Verzeichnis der Länder des Entwicklungsausschusses der OECD (die so genannte DACListe) geführt werden, für Begegnungen in Betracht.
4.4.3 Zuschussbestimmungen
Es gelten die Zuschussbestimmungen für internationale Jugendbegegnungen.
5.
Förderung von Bildungsmaßnahmen
5.1
Ziele der Förderung
Bildung ist ein zentraler Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit. Neben der Persönlichkeitsbildung leistet Kinder- und Jugendarbeit einen Beitrag zur sozialen, technischen, musisch12
kulturellen, naturkundlichen, gesundheitlichen und politischen Bildung. Lernen vollzieht
sich dabei als Prozess, der wesentlich an den Interessen und Entwicklungspotenzialen der
Kinder und Jugendlichen ansetzt.
5.2
Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
5.2.1 Ziele der Förderung
Die Förderung erfolgt unter dem Aspekt, dass die Qualifizierung für das ehrenamtliche
Engagement für einen jungen Menschen wichtige Entwicklungsschritte zu einer eigenständigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit darstellen. Ebenso ist die Qualifizierung von Ehrenamtlichen eine wichtige Voraussetzung für eine an den heutigen Anforderungen orientierte Kinder- und Jugendarbeit.
5.2.2 Zuschussbestimmungen
Es werden in erster Linie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche gefördert,
die sich an den Inhalten der Jugendleiter/innen-Card (Juleica) orientieren. Nach ministeriellem Erlass vom 1. Februar 2012 umfasst die praktische und theoretische Qualifizierung
zum Erwerb der Juleica mindestens folgende Inhalte: Gesetzliche Grundlagen (Rechte
und Pflichten), pädagogische Fachkompetenz, selbstreflexive Methoden (Selbstkompetenz), Planung und Organisation, praktisches Arbeiten (Methodenkompetenz) und Sozialkompetenz. Für das Engagement in der Offenen Arbeit sind deren spezifische Bedingungen, Inhalte und Methoden zu vermitteln.
Das Mindestalter für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen ist 15 Jahre. Da Jugendgruppenleitungen ab 16 Jahren die Juleica erwerben können, wird ihnen die Möglichkeit
geboten, im Vorfeld an hierfür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
Die Förderung wird als Festbetrag pro Tag und Teilnehmer/in gewährt.
Es werden folgende Maßnahmen gefördert (Schulungsstunde = 60 Minuten):
Abend-/Halbtagesveranstaltungen
Tagesveranstaltungen
2-Tages-Veranstaltungen mit Übernachtung
3-Tages-Veranstaltungen mit Übernachtung
Wochenveranstaltungen (Mo.-Fr.)
(min. 2,5 Stunden)
(min. 5,0 Stunden)
(min. 8,0 Stunden)
(min. 11,0 Stunden)
(min. 25,0 Stunden)
Abend-/Halbtagesveranstaltungen werden mit 1/3, Tagesveranstaltungen mit 2/3 und alle
anderen Veranstaltungen mit dem vollen Förderbetrag pro Tag und Teilnehmer/in bezuschusst.
Aus- und Fortbildungen, die überwiegend der Erfüllung der originären Aufgaben des Trägers dienen, können nicht gefördert werden. Überwiegend heißt mehr als 50 %.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragsstellung und Verwendungsnachweisführung. Darüber hinaus gilt:
Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Fahrtkosten der Teilnehmer/innen
Honorare und Fahrtkosten der Referent/innen
Materialkosten
13
anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie die
Schulung durchführen
Vorbereitungskosten
Bestandteile des Verwendungsnachweises sind:
Schulungsprogramm
Kosten- und Finanzierungsplan
unterschriebene Teilnehmerliste
Zahlungsbelege, Aufwandsanordnungen (nur kommunale Träger)
Bewilligungsbescheide über Landesmittel und andere öffentliche Förderungen
5.3
Jugendbildung
5.3.1 Ziele der Förderung
Jugendbildung geschieht unter den in 5.1 beschriebenen Zielen. Sie soll vor allem junge
Menschen zum sozialen, bürgerschaftlichen Engagement hinführen.
5.3.2 Zuschussbestimmungen
Für die Jugendbildung gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Aus- und Fortbildung
Ehrenamtlicher. Abweichend davon gilt:
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre.
Wendet sich die Jugendbildung an jüngere Jugendliche zwischen 12 bis 16 Jahren, sollen
Methoden, die Bildungsinhalte spielerisch und ganzheitlich vermitteln, zur Anwendung
kommen. Es soll auf eine ausgewogene Programmgestaltung zwischen Arbeitsphasen
und Freizeitgestaltung geachtet werden.
Daher gelten für diese Zielgruppe andere Schulungseinheiten:
Abend-/Halbtagesveranstaltungen
Tagesveranstaltungen
2- Tagesveranstaltungen mit Übernachtung
3- Tagesveranstaltung mit Übernachtung
Wochenveranstaltung (Mo.-Fr.)
(min. 2,0 Stunden)
(min. 4,0 Stunden)
(min. 6,0 Stunden)
(min. 9,0 Stunden)
(min. 20,0 Stunden)
Die Förderung beträgt 2/3 der Förderung von Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen.
Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung.
5.4
Jugendarbeit und Schule
5.4.1 Ziele der Förderung
Jugendarbeit ist aufgefordert, auf die veränderte Gestaltung des Tagesablaufes von jungen Menschen zu reagieren, ohne Lückenbüßer für nicht betreute Zeiten zu werden. Ziel
der Zusammenarbeit mit Schule muss es sein, die schulischen und außerschulischen
Lern- und Entwicklungschancen von jungen Menschen zu verbessern.
Inhaltlich soll der Schwerpunkt die Auseinandersetzung mit Themen und Problemen sein,
die sich auf die Lebenssituation der Jugendlichen beziehen, sowie die Themen Übergang
ins Berufsleben, soziale und politische Bildung.
14
5.4.2 Zuschussbestimmungen
Die Prinzipien der außerschulischen Jugendarbeit, wie Freiwilligkeit, Partizipation, Offenheit, Anerkennung und Wertschätzung finden Anwendung. Es können Maßnahmen
in Kooperation mit allen Schulformen gefördert werden.
In der Regel handelt es sich um mehrtägige Seminare.
Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt.
Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Fahrtkosten der Teilnehmer/innen – innerhalb von NRW oder den angrenzenden Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz
Honorare und Fahrtkosten für Referent/innen
Materialkosten
anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie
das Seminar durchführen
In der Kooperation mit Schule können Projekte als Tagesveranstaltung gefördert werden,
soweit es sich um ein Projekt eines Trägers der Jugendarbeit handelt. Die Förderung eigenständiger Projekte eines Trägers der Jugendarbeit im Rahmen von schulischen Projektwochen ist möglich. Schulische Veranstaltungen werden nicht gefördert.
Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt.
Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind:
Fahrtkosten der Teilnehmer/innen – bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern
Honorare und Fahrtkosten für Referent/innen
Materialkosten
anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie
das Projekt durchführen
Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung.
5.5
Geschichts- und Gedenkstättenfahrten
5.5.1 Ziele der Förderung
Geschichts- und Gedenkstättenfahrten leisten einen Beitrag zur politischen und sozialen
Bildung junger Menschen. Für die Vermittlung von demokratischen Inhalten und für die
Entwicklung unserer demokratischen Gesellschaft sind die Erfahrungen des Nationalsozialismus, der Shoa und des 2. Weltkrieges grundlegend. Die deutsche Teilung als Folge der
Zeit von 1933 bis 1945 ist ebenso von Bedeutung. Durch Fahrten der Begegnung und
Auseinandersetzung mit der Geschichte, im Besonderen durch Geschichts- und Gedenkstättenfahrten, werden das Bewusstsein und der Einsatz für einen demokratischen, freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat gestärkt.
5.5.2 Zuschussbestimmungen
Geschichts- und Gedenkstättenfahrten ermöglichen ein Lernen durch Anschauung und
Begreifen an realen Orten und soweit noch möglich durch Zeitzeugen. Auf diese Weise
kann Geschichte lebendig werden und zur Auseinandersetzung mit unserer heutigen gesellschaftlichen Lage anregen.
15
Gefördert werden Fahrten zu Gedenkstätten der Verbrechen des Nationalsozialismus
(auch wenn es um die Zeit vor 1933 geht) und Gedenkstätten der deutschen Teilung.
Fahrtkosten werden anteilig gefördert. Handelt es sich um eine mehrtägige Geschichtsund Gedenkstättenfahrt, wird pro Tag und Teilnehmer/in dieselbe Förderung wie für Ausund Fortbildung Ehrenamtlicher und der Jugendbildung gewährt.
Werden im Rahmen von Freizeiten Begegnungen mit Orten der Geschichte im Sinne dieser Richtlinie durchgeführt, gelten für diese Tage dieselben Fördersätze wie für Geschichts- und Gedenkstättenfahrten.
Anrechnungsfähige Kosten im Sinne dieser Richtlinie sind:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Fahrtkosten der Teilnehmer/innen
Honorare und Fahrtkosten der Referent/innen
Materialkosten
anteilige Personal- und Sachkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, soweit sie die
Schulung durchführen
Ist eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch das Land NRW möglich, sind Träger
aufgefordert, diese Fördermittel zu beantragen. Der Kreisjugendring berät die Träger dahingehend.
Die Bestimmungen der Verwendungsnachweisführung unter 5.2.2 finden Anwendung.
6.
Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
6.1
Ziele der Förderung
Mit der Projektförderung sollen die Träger der Kinder- und Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, auf Themen und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen einzugehen und spezielle Angebote zu ermöglichen. Es sollen Projekte zur politischen, sozialen, kulturellen,
gesundheitlichen, ökologischen und technischen Bildung, sowie Projekte der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule ermöglicht werden. Projekte können sich auch auf
andere Schwerpunkte des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes beziehen.
Erläuterungen:
Projekte der politischen Bildung
Bei diesen Projekten geht es um gesellschaftliche Werte, Strukturen, Organisationen und
Zusammenhänge, lokale (Stadt, Kreis) und überregionale (Land, Bund, Europa, global)
Politik, sowie um den geschichtlichen Hintergrund. Ebenso sind hier Projekte der Kinderund Jugendbeteiligung gemeint, Projekte, die Kinder oder Jugendliche selbst vorbereiten
und durchführen und bei denen Kinder und Jugendliche sich in politische Angelegenheiten
/ Entscheidungen des Dorfes, der Stadt / des Stadtteils einbringen und den Sozialraum
aktiv mitgestalten. Geschichts- und Gedenkstättenfahrten sind politische Bildung. Die
Bestimmungen dazu finden Sie unter ‚Förderung von Bildungsmaßnahmen‘.
Projekte des sozialen Engagements
16
In sozialen Projekten sollen die sozialen Kompetenzen junger Menschen gestärkt werden
(Kommunikation, Kooperation, Selbstreflexivität, Empathie, Konfliktfähigkeit). Dazu gehören auch Projekte, die sich mit dem Thema Gewalt, Selbstbehauptung, Konfliktlösungsstrategien und Deeskalation beschäftigen. Ebenso gemeint sind Projekte gelebter Solidarität, des Engagements, der gegenseitigen Hilfe und des Eintretens für Andere.
Kulturelle Projekte
Hier sollen Projekte gefördert werden, die Kinder und Jugendliche ermöglichen, sich jugendkulturell (Musik, Theater, Tanz, Literatur usw.) auszudrücken (selber machen), sich
Kultur anzueignen und sich kritisch mit Kultur auseinanderzusetzen. Der Umgang und die
Auseinandersetzung mit den neuen Medien kann ebenso Inhalt von kulturellen Projekten
sein. Konzerte oder Theateraufführungen werden nicht als Projekte im Sinne dieser Richtlinie verstanden.
Projekte der gesundheitlichen Bildung
Ernährung, Körper, Bewegung, Hygiene, Umgang mit Medikamenten, Drogen und Alkoholprävention u. a. – das sind die Inhalte von Projekten zur gesundheitlichen Bildung.
Ökologische Projekte
Es geht um das aktive Erleben, Gestalten und Erforschen der uns umgebenden Natur, des
Begreifens der Zusammenhänge und der Auswirkungen menschlichen Handelns oder Unterlassens auf die Natur und den Menschen selbst. Kinder und Jugendliche sollen lernen
umweltbewusst zu leben.
Technisch praktische Projekte
Kinder und Jugendliche sollen Technik verstehen und erleben können, mit unterschiedlichen Materialien arbeiten, Gegenstände herstellen, Funktionsweisen begreifen und praktisch umsetzen können.
Projekte im Rahmen der Kooperation Jugendarbeit und Schule
Mit Projekten der Kooperation der Jugendarbeit mit Schulensoll die Zusammenarbeit der
Träger der Kinder- und Jugendarbeit mit Schulen verbessert werden. Das Wissen von
Schüler/innen und Lehrer/innen über die Möglichkeiten und Angebote der Jugendarbeit
soll erweitert und die Chance auf intensivere Kooperationen eröffnet werden. Bei Projekten der Jugendarbeit mit Schule sind die Prinzipien der Jugendarbeit anzuwenden.
6.2
Zuschussbestimmungen
Projekte sind zeitlich befristete Maßnahmen. Sie können im Rahmen von Gruppenarbeit,
Freizeitarbeit oder als eigenständiges Angebot realisiert werden. Projekte haben eine konkrete, nachhaltige und belegbare Zielsetzung und orientieren sich an den Bedarfen der
Zielgruppe.
Gefördert werden können (anrechnungsfähige Kosten):
Unterkunft, Raummiete
Verpflegungskosten
Fahrtkosten
Honorarkosten (Begründung der Notwendigkeit)
Sachkosten
Anschaffungen im Rahmen des Projektes, im Sinne einer Investition, können mit bis zu
17
30 % der anrechnungsfähigen Kosten, über die Richtlinie ‚Anschaffungen der Kinder- und
Jugendarbeit‘ gefördert werden.
Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gewährt. Die maximale Förderung beträgt 1.000,00 €.
6.3.
Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis
Antragstellung:
vor der Maßnahme
Verwendungsnachweis:
bis 28 Tage nach Beendigung der Maßnahme
Die Kosten sind durch Quittungen, Zahlungsbelege oder Aufwandsbuchungen (nur
bei kommunalen Trägern) nachzuweisen.
Ein Erfahrungsbericht ist Bestandteil des Verwendungsnachweises.
7.
Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen
7.1
Ziele der Förderung
Das ehrenamtliche Engagement und die Bereitschaft, sich einer verantwortungsvollen und
herausfordernden Aufgabe zu stellen, soll gefördert und honoriert werden.
7.2
Mitarbeiterfreizeiten
7.2.1 Ziele der Förderung
Ziel der Förderung ist es, andere Möglichkeiten zur Vorbereitung von Aufgaben (Jahresplanung) und zur Reflexion der Leitungsaufgaben zu schaffen. Sie sind darüber hinaus
Ausdruck für Dank und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements.
7.2.2. Zuschussbestimmungen
Für die Förderung von Mitarbeiterfreizeiten ist die Teilnahme von mindestens 5 Teilnehmer/innen erforderlich, die nachweislich aktiv in der Jugendarbeit tätig sind.
Mitarbeiterfreizeiten erhalten eine Förderung pro Tag und Teilnehmer/in.
Juleica-Inhaber/innen erhalten eine höhere Förderung.
7.3
Entgelt (Ehrenamtszuwendung)
7.3.1 Ziele der Förderung
Die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten und Internationalen Jugendbegegnungen erfordert ein besonders hohes zeitliches Engagement. Entgelt ist kein Ausgleich für Einnahmeverluste. Für alle, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder
den Ausfall von keinem Dritten ersetzt bekommen, stellt das Entgelt eine Unterstützung
dar, die helfen soll, sich für das Engagement in Freizeiten zu entscheiden.
7.3.2 Zuschussbestimmungen
Mitarbeiter/innen an Freizeitmaßnahmen und Jugendbegegnungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises erhalten – unabhängig davon, ob sie in der pädagogischen Arbeit, dem
technischen Dienst oder der Hauswirtschaft tätig sind - ein Entgelt.
18
Förderungsberechtigt sind Schüler/innen, Studierende, Hausfrauen und –männer, Selbstständige, Arbeitnehmer/innen mit unbezahltem Sonderurlaub, sowie Schüler/innen, die im
Jahr der Antragstellung aus der Schule entlassen worden sind sowie Teilnehmer/innen an
Freiwilligendiensten.
Entgelte entfallen für folgende Personengruppen:
Auszubildende, Arbeitslose, Arbeitnehmer/innen mit unbezahltem Sonderurlaub nach dem
Sonderurlaubsgesetz NRW, Arbeitnehmer/innen mit bezahltem Urlaub, Empfänger von
Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) sowie nach SGB XII.
Das Entgelt wird pro Veranstaltungstag gewährt.
Juleica-Inhaber/innen erhalten ein höheres Entgelt.
7.4
Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sind Bildungsveranstaltungen zur Stärkung der Persönlichkeit und zugleich zur Qualifizierung für
das ehrenamtliche Engagement. Ihre Förderung ist ein zentrales Anliegen der Kinder- und
Jugendförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Die Ziele und Zuschussbestimmungen sind unter Ziffer 5.2 ausgeführt.
8.
Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit – Anschaffungen
8.1
Ziele der Förderung
Die Förderung von Anschaffungen soll die Antragsteller in die Lage versetzen, vielfältige
Angebote der Offenen Arbeit, der Gruppen-, Freizeit- und Projektarbeit sowie besondere
Aktionen durchzuführen.
8.2
Zuschussbestimmungen
Es werden Anschaffungen, deren Reparatur und notwendige Wartungsarbeiten gefördert.
Hierzu gehören im Besonderen Zelte und alle Materialien zur Durchführung von Freizeiten,
technische Geräte (Medien) und Inventar zur Ausstattung von Räumen, soweit sie nicht
als bauliche Maßnahme (fest installiert) zu betrachten sind.
Es werden keine baulichen Maßnahmen gefördert; auch keine Renovierungsarbeiten.
Anschaffungen, die ausschließlich den Aufgaben des Trägers dienen, sowie Kleidung und
persönliche Ausrüstung, können nicht gefördert werden.
Es können Anträge ab einem Anschaffungsvolumen von 150,00 € gefördert werden (Bagatellgrenze). Dies gilt für Anschaffungen wie auch für Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Vor einer Auftragsvergabe sind bei Neuanschaffungen mit einem geschätzten Auftragswert über 500,00 € ohne Mwst. mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen und zu
dokumentieren.
Anschaffungen ab einem Wert von 60,00 € sind zu inventarisieren.
19
Die Zweckbindung besteht für 10 Jahre. Inventarisierung und Zweckbindung sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides.
Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten gewährt.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Antragstellung und Verwendungsnachweisführung (siehe 2.2.1). Darüber hinaus gilt:
Anschaffungen können erst nach Erhalt eines Bewilligungsbescheides getätigt werden.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und bedürfen der Genehmigung durch den Kreisjugendring.
Pro Antragsteller können jährlich max. 2.000,00 € an Fördermittel gewährt werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, maximal bis zur
Höhe des Bewilligungsbescheides.
Neben dem Formblatt sind quittierte Rechnungen, Zahlungsbelege oder Aufwandsanordnungen (nur für kommunale Träger) als Verwendungsnachweis einzureichen.
9.
Sonderförderung für herausragende Aktionen, Maßnahmen und Projekte
9.1
Ziele und Schwerpunkte der Förderung
Damit Kinder- und Jugendarbeit sich weiterentwickelt und auf besondere Herausforderungen Antwort gibt, sind Aktionen, auch von kreisweiter Bedeutung, und Maßnahmen mit
Modellcharakter sowie größere Projekte und solche zur Qualitätsentwicklung wichtig. Sie
ermöglichen den Trägern, über den üblichen Rahmen hinaus, außergewöhnliche oder
herausragende Angebote mit Kindern und Jugendlichen zu realisieren. Zugleich zeichnen
sich die Projekte dadurch aus, dass sie sich aus der Alltagspraxis der Offenen Arbeit bzw.
der Gruppen- und Freizeitarbeit abheben.
9.2
Zuschussbestimmungen
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein legt die Inhalte der Sonderförderung durch jährliche Schwerpunktsetzungen fest. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit können Anträge auf Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten zu
diesen Schwerpunkten stellen. Diese haben eine konkrete, nachhaltige und belegbare
Zielsetzung; im Rahmen der Dokumentation und Evaluation ist diese zu beschreiben.
Anträge auf Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekte, außerhalb der Schwerpunktsetzung des Jugendhilfeausschusses ab einer Förderhöhe von 1.000,00 €, werden
per Einzelentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Aktionen, Maßnahmen und Projekte der Sonderförderung können überjährig durchgeführt
und bewilligt werden. Es sind Vorschusszahlungen möglich.
Gefördert werden können (anrechnungsfähige Kosten):
Unterkunft, Raummiete;
Verpflegungskosten
Fahrtkosten
Honorarkosten
Anteilige Personalkosten (keine Doppelförderung)
Sachkosten
20
Materialien und Anschaffungen im Rahmen des Projektes, im Sinne einer Investition, können über die Richtlinie ‚Anschaffungen der Kinder- und Jugendarbeit‘ gefördert werden.
Es wird eine anteilige Förderung der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gewährt.
9.3
Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis
Antragstellung:
Verwendungsnachweis:
vor der Maßnahme
bis 3 Monate nach der Maßnahme
Bestandteil des Antrages ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption.
Methoden der Qualitätssicherung sind bei Antragstellung mit dem Kreisjugendring abzusprechen.
Dokumentation und Evaluation sind Bestandteil des Verwendungsnachweises.
Die Kosten sind durch Quittungen, Zahlungsbelege oder Ausgabeanordnungen (nur bei
kommunalen Trägern) nachzuweisen.
Es wird auf die Möglichkeit der Projektförderung durch das Land NRW und andere Fördermöglichkeiten (Drittmittel) hingewiesen. Die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes berät dahingehend die Träger der Kinder- und Jugendarbeit.
Der Jugendhilfeausschuss wird nachrichtlich über die geförderten Projekte informiert.
10.
Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein
10.1 Grundsätze Offener Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten jungen Menschen niedrigschwellige Angebote und Programme zur Freizeitgestaltung und außerschulischen Bildung. Zielgruppe sind in erster Linie Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von
12 bis 21 Jahren. Öffnungszeiten und Angebote an Kinder zwischen 8 bis 12 Jahren sollten die Ausnahme sein.
Bei ihren Aktivitäten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur sozialen, persönlichen, politischen und kulturellen Bildung.
Offen heißt, dass die Angebote allen jungen Menschen zur Verfügung stehen und sie unabhängig sind von formalen Bedingungen, wie Vereinszugehörigkeit, Nationalität, Herkunft
oder Religionszugehörigkeit.
Im Mittelpunkt steht der Einzelne in seiner Ganzheitlichkeit; junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und Interessen sind Thema, Inhalt und Programm.
Offene Jugendarbeit ist wertorientiert, nicht kommerziell ausgerichtet oder parteipolitisch
bzw. ideologisch gebunden.
21
10.2 Ziele der Förderung
Abhängig von den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und den Bedarfen
vor Ort, in den Städten und Gemeinden und ihren jeweiligen Orts- und Stadtteilen (lebensweltorientiert und sozialraumnah), wird Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich
zwang- und zweckfrei zu treffen und ihre Freizeit mit Gleichaltrigen zu gestalten. Es werden Angebote (regelmäßig stattfindende Aktionen und Programmpunkte, spezifische
Maßnahmen und Projekte) geplant und durchgeführt.
Dabei sind die grundsätzlichen Ziele und pädagogischen Leitlinien der Offenen Arbeit zu
berücksichtigen:
 Bereitstellung von Beziehungs- und Erfahrungsräumen
 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch Angebote der sozialen, politischen,
persönlichen und kulturellen Bildung
 Interessenvertretung
 Sicherstellung von geeigneten Beteiligungsinstrumenten
 Förderung von selbstorganisiertem Handeln und des sozialen Engagements
 Beratung und Unterstützung bei individuellen Fragen und Alltagsproblemen in Familie, Schule und sozialem Umfeld
 Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen und des Zusammenlebens der Geschlechter
 Gesellschaftliche Integration von ausländischen Jugendlichen und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund
 Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten
10.3 Grundsätze der Förderung
Eine Förderung setzt voraus, dass der Bedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt und beschrieben wurde. Ebenso ist eine Anerkennung und Förderung als Offene Einrichtung durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Im Rahmen des Qualitätsdialoges sind anerkannte und geförderte Träger der Offenen Arbeit verpflichtet, jährliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu vereinbaren. Ebenso sind
die Träger verpflichtet, an der Vernetzung und dem fachlichen Austausch im Rahmen der
„Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit“ nach § 78 SGB VIII mitzuwirken.
Darüber hinaus sind sachliche, personelle und pädagogische Anforderungen als Mindeststandards zu berücksichtigen.
10.4 Mindeststandards
10.4.1 Öffnungszeiten (allgemein und in den Ferien)
Die Einrichtung muss während der Öffnungszeiten allen Kindern und Jugendlichen vor Ort
zur Verfügung stehen. Es kann spezielle Öffnungszeiten für Mädchen, Jungen oder in
22
Ausnahmefällen für Kinder geben. Auf die Öffnungszeit können Angebote für geschlossene Gruppen (z. B. Band- und Kursgruppen) nicht angerechnet werden.
Die Öffnungszeiten orientieren sich an dem im Rahmen der Jugendhilfeplanung anerkannten Fachkraftstellen. Bei einer anerkannten Fachkraft mit 0,5 Stellenumfang ist der Mindeststandard eine Öffnungszeit von 12 Stunden an drei Tagen pro Woche; bei einer geringeren Anerkennung reduziert sich die Öffnungszeit entsprechend. Bei einer anerkannten
vollzeitbeschäftigten Fachkraft beträgt die Öffnungszeit mindestens 20 Stunden in der
Woche an vier Tagen. Für alle hauptberuflich geführten Einrichtungen gilt, dass eine Öffnungszeit am Wochenende gewährleistet sein muss. Ersatzweise kann einmal monatlich
ein Projekt, eine Wochenend-Freizeit oder eine jugendkulturelle Veranstaltung angeboten
werden.
Für ehrenamtlich geleitete Einrichtungen gilt eine Mindestöffnungszeit von 6 Stunden an 2
Tagen je Woche.
Da das Wochenende für Jugendliche freitagabends beginnt, kann eine Abendöffnungszeit
bis mindestens 22.00 Uhr als Wochenendöffnungszeit angerechnet werden.
10.4.2 Schließungszeiten
Offene Einrichtungen können eine jährliche Schließungszeit von bis zu 6 Wochen haben.
Sollte eine Schließung darüber hinaus sinnvoll sein, so sind in dieser Zeit Angebote außerhalb der Einrichtung vorzuhalten. Dies kann auch durch aufsuchende Arbeit geschehen. Freizeiten in den Ferienzeiten werden als Öffnungszeit angerechnet.
Generell gilt, dass die Öffnungszeiten sich am Bedarf vor Ort orientieren müssen. Sie sind
im Rahmen der jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Kreisjugendring als
Leistungserbringer (hier gemäß § 11 SGB VIII) zu vereinbaren.
10.4.3 Personelle Anforderungen
Voraussetzung für die Tätigkeit als Fachkraft in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist
ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein vergleichbares Studium (Fachhochschul-/Bachelor-Abschluss). In Ausnahmefällen – sofern berufliche Erfahrung und
persönliche Eignung dies als sinnvoll erscheinen lassen – kann einer anderen pädagogischen Qualifikation zugestimmt werden. Berufsfremde Abschlüsse sind allerdings nicht
zulässig.
Die Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen erfolgt bei jeder Neueinstellung einer
Fachkraft für die Offene Arbeit durch den Kreisjugendring.
Zur Gewährleistung des Kindeswohls schließt der öffentliche Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII mit den Trägern der Offenen Arbeit.
Die Träger der Offenen Arbeit verpflichten sich zudem, dass für alle Beschäftigen in der
Offenen Arbeit ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis nach den Bestimmungen des
§ 72 a SGB VIII vorliegt.
10.4.4 Räumliche Anforderungen
Die Einrichtungen müssen als Mindeststandards über folgende Räume verfügen:

1 Treffpunktraum
23




1 Gruppenraum für inhaltliche Angebote
Sanitärräume
1 Küche oder zumindest 1 Küchenzeile sowie
1 größeren Veranstaltungsraum, der für jugendkulturelle Veranstaltungen genutzt
werden kann
Die Räume müssen in erster Linie für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen;
anderen Gruppen nur nachrangig. Die Räume sind so einzurichten, dass sie zeitgemäße
Angebote der Jugendarbeit ermöglichen. Dies können z. B. Internetzugang, Musikanlage
oder Billard sein.
Verlegt der Träger die Räumlichkeiten für die Offene Arbeit an einen anderen Ort oder
verändert die bestehenden Räumlichkeiten wesentlich, so ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Förderung noch vorliegen. Die Überprüfung obliegt dem Kreisjugendring. Die sich daraus ergebende Entscheidung trifft der Jugendhilfeausschuss.
Die Räumlichkeiten müssen den Anforderungen nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den allgemeinen Brandschutzbestimmungen für öffentliche Gebäude entsprechen.
10.4.5 Aufsuchende/mobile Jugendarbeit
In Anbindung an die vorhandene Kinder- und Jugendeinrichtung ist die mobile bzw. aufsuchende Arbeit ein Schwerpunkt. Mobile Jugendarbeit meint die Kontaktaufnahme mit Cliquen an deren informellen Treffpunkten, um ihre Bedarfe zu ermitteln und Antworten darauf zu geben.
Mobile und aufsuchende Jugendarbeit erfordert die Kooperation mit anderen Trägern und
Einrichtungsangeboten speziell für die Bedarfe und Wünsche von jungen Menschen (z. B.
Jugendsozialarbeit, Sportvereine, u. a.). Im Mittelpunkt der aufsuchenden Arbeit steht die
pädagogische Begleitung der jungen Menschen. Offene Arbeit geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und ihn zu
nutzen. Mobile Jugendarbeit darf daher nicht für ordnungspolitische Interessen instrumentalisiert werden.
Aufsuchende Arbeit sollte nach Bedarf auch kurzfristig machbar sein. Sie ist nicht auf
Dauer angelegt und ergänzt das Angebot der Offenen Einrichtung.
Für diesen Arbeitsschwerpunkt können Offene Einrichtungen bis zu 20 % der jährlichen
Öffnungszeiten verwenden. Die Regelungen sind in den jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Kreisjugendring zu klären. Dabei gilt es zu beachten, dass permanent wechselnde Öffnungszeiten die Verlässlichkeit des offenen Angebotes gefährden.
Verlässlichkeit ist ein zentrales Strukturmerkmal Offener Arbeit.
Sofern sich aus dem Kontakt mit den Jugendlichen, im Rahmen der aufsuchenden Arbeit,
längerfristig angelegte Aktivitäten ergeben, ist es erforderlich, die dazu notwendigen
Haushaltsmittel zu erschließen.
24
11.
Unterstützung durch Beratung und Leistungen des Kreisjugendrings (KJR)
und des Fachservice Jugend und Familie des Kreises
11.1 Leistungen des KJR in der Funktion des Leistungserbringer und sonstige
Leistungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist der KJR durch die Leistungsübertragung der Aufgaben nach
§§ 11 und 12 SGB VIII Ansprechpartner für die Belange der Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Siegen-Wittgenstein.
Den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen aus Vereinen, Verbänden und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie den kommunalen Jugendpflegen steht er beratend zur Seite,
um Kinder- und Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein in ihren derzeitigen Strukturen zu
erhalten und fachlich weiterzuentwickeln. Hierzu gehört die Beratung bei Anträgen gemäß
dieser Richtlinie ebenso wie die fachlich-inhaltliche Beratung, beispielsweise bei der Planung von trägerinternen Fortbildungen oder der Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Projekten.
Eine weitere Aufgabe ist die Kooperation mit allen Akteuren in der Kinder- und Jugendarbeit, beispielsweise um neue Arbeitsformen und Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
zu erproben.
Darüber hinaus ist der KJR ein wichtiger Akteur, um die Kommunikation bzw. den fachlichen Austausch unter den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten sowie
Vernetzungs- und Kooperationsformen zu fördern und weiterzuentwickeln.
11.2. Fortbildungen des KJR
Der Kreisjugendring bietet Schulungen an, wenn Bedarf für Themeninhalte besteht, dem
durch Angebote der Verbände und Vereine vor Ort nicht Rechnung getragen wird oder er
ein bestimmtes, tagesaktuelles Thema für einen großen Teilnehmer/innenkreis als bedeutsam und interessant befindet.
Die vom KJR angebotenen Fortbildungen können bei einer Gruppengröße von mindestens
10 Personen auch örtlich begrenzt (in einer Stadt/Gemeinde oder einem Ortsteil) angeboten werden.
Durch den KJR werden Möglichkeiten der Qualifizierung geschaffen, die ohne die logistische und organisatorische Unterstützung vor Ort nicht möglich bzw. von Bedeutung für
eine große Zielgruppe sind. Es werden auf diesem Wege „Versorgungslücken“ im Fortbildungsangebot geschlossen.
11.3. Sonstige Leistungen des KJR
Neben seiner fachlich beratenden Funktion stellt der KJR den Vereinen, Verbänden und
Einrichtungen leihweise und ohne Gebühr Arbeitsmaterial und Medien für Aktionen, Gruppenstunden und Projekte zur Verfügung (z. B. Beamer, Klettermaterial, Buttonmaschine).
25
Weiterhin übernimmt er im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach §§ 11 und 12 SGB
VIII für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Ausgabe der Jugendgruppenleiter/inCard (Juleica) und berät und informiert in diesem Zusammenhang über die Ziele, Inhalte
und Vergünstigungsmöglichkeiten der Juleica.
11.4 Leistungen des Fachservices Jugend und Familie
Dem Fachservice Jugend und Familie (Jugendamt) des Kreises Siegen-Wittgenstein obliegt die Gesamtverantwortung für die Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit in allen Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein (ohne die Stadt Siegen). Auf der
Grundlage des § 80 SGB VIII arbeitet der öffentliche Träger der Jugendhilfe vertrauensvoll
mit den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, im Besonderen mit dem Kreisjugendring,
zusammen.
Zudem steht die Jugendschutzfachkraft des Fachservice Jugend und Familie aus dem
Tätigkeitsfeld des Kinder- und Jugendschutzes (§ 13 SGB VIII) als Kooperationspartner
der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Diese Fachkraft unterstützt und berät in den
vielfältigen Aufgabenstellungen rund um die Themenbereiche "Prävention und Gefährdung
von Kindern und Jugendlichen".
12.
Verfahren in strittigen Fällen
Für die Gewährung von Leistungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie ist der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein (KJR) als Leistungserbringer für die Aufgaben nach §§ 11
und 12 SGB VIII zuständig.
Die Richtlinie und alle darin zusammengefassten Förderbedingungen sind klar geregelt.
Sollten sich dennoch strittige Fälle in der Praxis ergeben, werden diese im Hauptausschuss des Kreisjugendringes beraten.
Fälle, in denen keine Einigung mit dem Antragsteller erzielt werden kann, werden durch
die Ombudsstelle entschieden. Der Ombudsstelle gehören je 2 Vertreter/innen des Fachservice Jugend und Familie des Kreises und zwei Vorstandsmitglieder des Kreisjugendringes an.
13.
Verfahren im Einzelfall
Abweichend von diesen Richtlinien kann die Verwaltung des Jugendamtes beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss im Einzelfall andere Entscheidungen treffen.
14.
Inkrafttreten
Diese Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis SiegenWittgenstein treten zum 01.07.2012 in Kraft.
26
Anlage
Fördersätze
zu den
„Richtlinien zur Förderung der
Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Siegen-Wittgenstein“
27
Allgemeines
Die Fördersätze sind zentraler Bestandteil der Förderrichtlinie. Sie haben jeweils solange
Gültigkeit, bis der Jugendhilfeausschuss erforderliche Anpassungen beschließt.
3.2
Kinder- und Jugendfreizeiten
Träger von Kinder- und Jugendfreizeiten erhalten eine Förderung in Höhe von 4,00 € pro
Tag und Teilnehmer/in. Es wird eine Abschlagszahlung von 3,75 € gezahlt.
An- und Abreise gelten als je ein Tag (also 2 Tage).
Gruppenleiter/innen, die Inhaber der Juleica sind, werden mit einem erhöhten Fördersatz
von zusätzlich 2,00 € pro Tag gefördert.
3.3
Familienfreizeiten
Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gelten dieselben
Zuschussbestimmungen wie bei Kinder- und Jugendfreizeiten (siehe Pkt. 3.2).
3.4
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen
Qualifizierte Auslandsmaßnahmen werden mit zusätzlich 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert.
3.5
Mehrbedarfe bei Freizeitmaßnahmen
Bei besonderen Anforderungen der Gruppe wird ein(e) Betreuer(in) mit zusätzlich 6,00 €
pro Tag gefördert
Für die individuelle Betreuung einzelner Teilnehmer/innen wird ein(e) Betreuer/in mit zusätzlich 6,00 € pro Tag gefördert.
Um die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen, kann ein(e) einzelne(r) Teilnehmer/in,
der/die einen Mehrbedarf hat, mit bis zu 6,00 € zusätzlich pro Tag erfördert werden.
3.6
Freizeitmaßnahmen ohne Übernachtung
Für die Teilnehmer/innen wird eine Förderung von 50 % der Freizeitenförderung gewährt
(siehe Pkt. 3.2).
Die Förderung der Leiter/innen entspricht der für Freizeitmaßnahmen mit Übernachtung
(siehe Pkt. 3.2).
Die Regelungen 3.5 „Mehrbedarf bei Freizeitmaßnahmen“ finden Anwendung.
3. Internationale Jugendarbeit
Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit werden nach folgenden Ländergruppen gefördert:
Gruppe A:
12,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Belgien/Luxemburg/Niederlande/
28
Dänemark/Österreich/Schweiz/Italien/Frankreich
Gruppe B:
16,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Großbritannien/Irland/
Norwegen/Polen/Ungarn/Estland/Lettland/Litauen/Tschechien/Slowakei/
Finnland/Griechenland/Spanien/Portugal/Island/Schweden
Gruppe C:
20,00 € pro Tag/Teilnehmer/-in in: Bulgarien/Rumänien/
Türkei/Albanien/Mazedonien/ehemalige GUS-Staaten/Nordamerika/Israel
Inlandsmaßnahmen werden mit 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert.
Für Vorbereitungsfahrten wird eine Förderung von 50 % der Fahrtkosten gewährt, sowie
10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in.
Vorbereitungsseminare werden mit den Fördersätzen der Jugendbildung gefördert.
Sonderveranstaltungen
Es gelten die Fördersätze zur Internationalen Jugendarbeit.
4.4
Jugendbegegnungen mit Entwicklungsländern
Begegnungen mit Entwicklungsländern werden mit 25,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gefördert.
5.2
Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlichen
Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 15,00 € pro Tag und Teilnehmer/in bei
Maßnahmen mit Übernachtung gewährt.
Für Abend- und Halbtagesveranstaltungen werden 5,00 € als Festbetrag pro Teilnehmer/in
gewährt (1/3 des Fördersatzes der Maßnahmen mit Übernachtung).
Für Tagesveranstaltungen werden 10,00 € als Festbetrag pro Teilnehmer/in gewährt (2/3
des Fördersatzes der Maßnahmen mit Übernachtung).
5.3
Jugendbildung
Die Förderung wird als Festbetrag in Höhe von 10,00 € pro Tag und Teilnehmer/in gewährt (2/3 der Förderung von Aus- und Fortbildung).
Bei Abend- und Halbtagesveranstaltungen sowie bei Tagesveranstaltungen finden die Regelungen der Förderung analog zu Aus- und Fortbildung Anwendung.
5.4
Jugendarbeit und Schule
Die Förderung beträgt 50 % der anrechnungsfähigen Kosten.
29
5.5
Geschichts- und Gedenkstättenfahrten
Es werden 50 % der Fahrtkosten als Zuschuss gewährt.
Bei mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung wird zusätzlich der Festbetrag pro Tag
und Teilnehmer/in wie für Jugendbildung gewährt.
6.
Projekte und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit
Es werden bis zu 90 % der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen gedeckt sind, gefördert. Die maximale Förderung beträgt 1.000,00 €
7.2
Mitarbeiterfreizeiten
Mitarbeiterfreizeiten erhalten eine Förderung von 6,00 € pro Tag und Teilnehmer/in.
7.3
Entgelt
Es wird ein Entgelt in Höhe von 15,40 € pro Veranstaltungstag für alle Freizeitmaßnahmen
unter Punkt 3., für Internationale Jugendbegegnungen unter Punkt 4. und Geschichts- und
Gedenkstättenfahrten unter Punkt 5.5 gewährt.
Juleica-Inhaber/innen erhalten ein Entgelt von 20,00 € pro Veranstaltungstag.
8.
Förderung der Träger der Kinder- und Jugendarbeit - Anschaffungen
Es wird eine Förderung von bis zu 50 % der anrechnungsfähigen Kosten gewährt.
9. Sonderförderung von Aktionen, Maßnahmen und Projekten
Eine Förderung bis zu 90 % der anrechnungsfähigen Kosten, die nicht durch Einnahmen
gedeckt sind, ist möglich.
30
KREISTAG
des Kreises Siegen-Wittgenstein
Dezernat / Referat / Fachservice
Telefon-Nummer Dez./Ref./FSL
Datum
Jugend und Familie
0271 333-1340
17.05.2013
Aktenzeichen
Drucksache
ö / nö
Dez. III / 51
58/2013
öffentlich
Jugendhilfeausschuss am 04.06.2013
Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein
zum 01. Januar 2014
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neustrukturierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein nach Maßgabe dieser Drucksache. Diese Eckpunkte und wesentlichen Detailpunkte sind Gegenstand des Abschlussberichtes,
der Bestandteil dieser Vorlage ist.
Die Neustrukturierung umfasst die inhaltlichen und steuerungsrelevanten Aspekte zur qualitativen Weiterentwicklung der Arbeit mit jungen Menschen sowie die Reglungen zur finanziellen
Förderung.
Offene Kinder- und Jugendarbeit wird künftig unter folgenden Rahmenbedingungen erbracht und
gefördert:








Der Fachkräfteanteil wird auf Grundlage eines festgelegten Schlüssels berechnet und aktuell zum 01.01.2014 von 11,8 auf insgesamt 14,8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht.
Jeder Träger erhält pro VZÄ einen Zuschuss von 55.000 Euro per anno für Personal- und
Sachkosten. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung, ob eine Anpassung der Personal- und
Sachkosten an die tariflichen Erhöhungen bzw. des Preisindex erforderlich ist. Eine Erhöhung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.
Für die Fortbildung der Fachkräfte stehen pro VZÄ 500 € jährlich zur Verfügung, somit
insgesamt 7.400 €. Die Übernahme von Fortbildungskosten ist vor Teilnahme an der
Fortbildung beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu beantragen.
Zu den Aufgaben des Kreisjugendringes im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung nach
den §§ 11 und 12 SGB VIII gehört u.a. die Fortbildung Haupt- und Ehrenamtlicher der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Durch die zusätzlichen Fachkräfte ist die Erhöhung der
hierfür zur Verfügung stehenden Mittel um 2.000 € erforderlich.
Um auf aktuelle Handlungsbedarfe reagieren zu können, werden insgesamt 25.000 € zur
Verfügung gestellt. Über den Einsatz der Mittel entscheidet der öffentliche Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung.
Infolge der personellen Aufstockungen und zusätzlichen Förderpositionen sind hierfür in
der Leistung 006.001.003.001.001 „Kinder- und Jugendarbeit“ für 2014 erhöhte Aufwendungen in Höhe 423.231,31 Euro erforderlich. Eine Erwirtschaftung dieser zusätzlichen
Aufwendungen durch Reduzierungen von quantitativen und/oder qualitativen Leistungen
in anderen Bereichen ist nicht möglich.
Die Träger erhalten ihre Förderungen auf der Grundlage einer Leistungs- und Zielvereinbarung, die mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe abgeschlossen werden muss.
Die Leistungsvereinbarungen beinhalten auch Regelungen und Qualitätsstandards zur
Berichterstattung, zum Verwendungsnachweis und zur Rückforderung (1. die Richtlinien

2
werden nicht eingehalten und 2. die anerkannten Vollzeitäquivalente werden ganz oder
teilweise nicht eingesetzt). Über nicht in Anspruch genommene Mittel entscheidet der Jugendhilfeausschuss im konkreten Einzelfall.
Die Förderung erfolgt nur für Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die finanzielle Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß der Neuausrichtung beginnt ab dem 01.01. 2014.
Sachdarstellung:
Ausgangslage für den Planungsauftrag und Einrichtung einer Arbeitsgruppe
Die Struktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein ist wie in den meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus historisch durch das Engagement einzelner Akteure vor Ort (z.B. Engagement der Kommunen im
Rahmen ihrer Daseinsfürsorge, durch freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Sponsoring durch Dritte) in den Sozialräumen gewachsen und weniger durch Planung und Steuerung
entstanden. Ausnahme bilden hierbei die Überlegungen zum Angebot in der Stadt Netphen, das
im Jahr 2002 durch systematische Planung entstanden ist.
Dem Kreis, der gesetzlich die Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Offene
Kinder- und Jugendarbeit trägt (§ 80 SGB VIII und §1a 1. AG KHJG NRW), ist es daher bisher
nicht möglich, seiner Steuerungsfunktion ausreichend nachzukommen. Den jungen Menschen
werden - abhängig von ihrem Wohnort - zum Teil unterschiedliche Chancen zur Teilnahme an
Freizeit- und Bildungsangeboten eröffnet. Zukünftig soll diese Steuerungsmöglichkeit ausgebaut
werden.
Ausschlaggebend für die Neustrukturierung war außerdem, dass sich Träger - vornehmlich
kommunale - immer häufiger aus diesem Handlungsfeld zurückzogen oder beabsichtigen, sich in
diesem Bereich nicht mehr zu engagieren. Grund hierfür sind u.a. finanzielle Überlegungen, denn
weder den freien noch den kommunalen Trägern obliegt in diesem Bereich die Planungsverantwortung. Eine Streichung dieser „freiwilligen“ Aufgabe bedingt durch finanziell angespannte
Haushalte ist insofern eine logische Konsequenz.
Durch diesen „Rückzug“ bisheriger Träger und das Hinzukommen neuer freier Träger, die bisher
eine erheblich höhere Förderung bekommen, sind die Finanzmittel nicht mehr ausreichend. Aus
diesem Grund musste im Planungsprozess neben Fragen des ausreichenden Bedarfs und der
inhaltlichen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Offene Kinder- und Jugendarbeit auch geklärt werden, wie die Finanzmittel, unabhängig von Veränderungen in der Trägerschaft, stabil
gehalten werden können.
Für die Bearbeitung des Planungsauftrages hat der Jugendhilfeausschuss am 31. Mai 2012 die
bis dato tagende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien beauftragt. Dieses Gremium wurde von der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Frau Petra Weskamp, geleitet.
In der Arbeitsgruppe waren weiterhin die stellvertretende JHA-Vorsitzende, Frau Kornelia BuschPfaffe, sowie Vertreter/-innen des Kreisjugendrings (Frau Anja Hillebrand, Herr Bernd Zimmermann und Herr Heiner Giebeler), der Kommunen (Herr Uwe Montanus, Stadt Kreuztal, und Herr
Thilo Edelmann, Gemeinde Neunkirchen) und des Fachservice Jugend und Familie vertreten.
Zudem hat die Bürgermeisterkonferenz eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsandt (Frau Bürgermeisterin Christa Schuppler vertreten durch Herrn Felix Leukel).
Neuausrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen in der Offenen Arbeit orientierten sich die Planungen
an folgenden Zielen:
3
1. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll sich gemäß den sozialräumlichen Anforderungen
sowie den allgemeingültigen fachlichen Diskussionen und Erkenntnissen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden stabilisieren und qualitativ weiterentwickeln.
Berücksichtigung finden hierbei in besonderem Maße inklusive Ansätze, um die gleichberechtigte
Teilnahme junger Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer und sozialer
Herkunft sowie von Geschlecht und Alter zu ermöglichen.
2. Die Angebotsstruktur in den Sozialräumen vor Ort soll den jeweiligen Bedarfen Rechnung
tragen. In allen Kommunen werden jungen Menschen dieselben Chancen und Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Teilnahme an außerschulischen
Bildungsangeboten eröffnet.
3. Die Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unabhängig von der Trägerschaft auf denselben Grundlagen.
4. Die finanziellen Mittel halten Wechseln in der Trägerschaft stand.
Die einzelnen inhaltlichen und steuerungsrelevanten Aspekte zur qualitativen Weiterentwicklung
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit hat die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht dokumentiert. Sie sind das Ergebnis von Trägergesprächen am 27. und 28. September 2012 sowie am 02.
Oktober 2012, der Erkenntnisse aus den seit 2 Jahren jährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen mit den Trägern sowie intensiven fachlichen Diskussionen in der Arbeitsgruppe.
Die abschließende Dokumentation des Planungsprozesses und der Ergebnisse ist wesentlicher
Bestandteil dieser Vorlage.
Bedarfsbestimmung und Umfang des zukünftigen Bedarfes
In der Arbeitsgruppe wurde intensiv diskutiert, welche Parameter der Bedarfsbestimmung zugrunde gelegt werden. Hierzu wurde zunächst eine große Bandbreite bestimmt, angefangen von
Fachkräfteanteilen pro Jugendeinwohner/-innen über demografische Entwicklung und Migrationsanteil bis hin zu verschiedensten sozialstrukturellen Belastungsfaktoren (wie Hilfe zur Erziehung und Arbeitslosenquote u25).
Aus dieser Bandbreite möglicher Parameter wurden folgende ausgewählt:





Jugendeinwohner/-innen,
Anzahl der Stadt-/Ortsteile
Fläche der Kommune
Migrationsanteil,
Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren
Im Jahr 2002 wurde zur Bestimmung des Bedarfs in Netphen im Rahmen der Diskussion um
eine Stelle für die kommunale Jugendpflege erstmals ein Sozialraum geplant. Aufgrund dieser
Erkenntnisse wurden die 2,0 anerkannten Fachkraftanteile der Stadt Netphen als Ausgangslage
genommen (= Referenzkommune).
Zunächst wurde für die Bedarfsbestimmung der Parameter „Jugendeinwohner/-innen“ mit einem
Anteil von 90% zugrunde gelegt (vgl. hierzu ausführlicher Punkt 7). Dieser errechnete Wert wurde zunächst mathematisch gerundet (= rechnerischer Bedarf). Je nach besonderen Herausforderungen (Größe bzw. Fläche der Kommune, Anzahl der Stadt-/Ortsteile, Migrationsanteil und
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren, wie Familien in SGB II-Bezug) wurde der rechnerische
Bedarf aufgerundet und auf diesem Weg der endgültige Bedarf bestimmt (= tatsächlicher Bedarf).
4
Der Parameter Jugendeinwohner/-innen ist deshalb von Bedeutung, weil über die Anzahl möglicher Interessenten/Teilnehmer/-innen ein personeller Bedarf entsteht.
Die Stadt-/Ortsteile und die Fläche der Kommune sind in einem Flächenlandkreis wie dem
Kreis Siegen-Wittgenstein deshalb von Bedeutung, weil jungen Menschen aus weit entfernten
Orts-/Stadteilen es nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich ist, an meist im
Stadt-/Ortskernen gelegenen Angeboten teilzunehmen. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird aufsuchender/mobiler Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ein wichtiger Stellenwert beigemessen1, was entsprechende zeitliche und somit personelle Kapazitäten erfordert. Für die besonderen Herausforderungen aufgrund der Anzahl der Stadt-/Ortsteile wurde der Wert 15 und
mehr festgelegt.
Der Parameter Migration wurde deshalb ausgewählt, weil Integration angesichts der Bevölkerungsentwicklung („Die in Siegen-Wittgenstein lebenden Menschen werden nicht nur älter, sondern auch bunter!“) ein wichtiges Handlungsfeld in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellt2.
Offene Kinder- und Jugendarbeit soll in Siegen-Wittgenstein eine Anwaltsfunktion für junge Menschen leisten3. Aus diesem Grund entschied sich die Arbeitsgruppe, den Parameter Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren (wie Anteil von jungen Menschen und Familien in SGB II-Bezug,
Anteil von Hilfen zur Erziehung) in die Bedarfsbestimmung einzubeziehen.
Vor dem Hintergrund dieser Parameter ergibt sich ein Bedarf von 14,8 Fachkräften (aktuell 11,8).
Für die einzelnen Kommunen stellt sich der Bedarf wie folgt dar:
Jugendeinwohner
Bad Berleburg
1.943
Errechnete
Fachkraftanteile
1,39
Gerundete
Fachkraftanteile
Festgelegter
Bedarf
(rechnerisch)
(tatsächlich)
1,4
1,5
Begründung Festlegung
endgültiger Bedarf
größte Fläche im Kreis, mehr als 15
Ortsteile
Beibehaltung des bisher geförderten
ehrenamtlichen Angebotes, da mehr als 15
Ortsteile und drittgrößte Fläche im Kreis
Bad Laasphe
1.386
0,99
1,0
1,0
Burbach
1.578
1,13
1,1
1,1
keine besonderen Herausforderungen
Erndtebrück
767
0,55
0,6
0,6
keine besonderen Herausforderungen
Freudenberg
1.912
1,36
1,4
1,5
mehr als 15 Ortsteile
Hilchenbach
1.708
1,22
1,2
1,2
keine besonderen Herausforderungen
höchster Migrationsanteil im Kreis, mehr
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als
im Kreisvergleich
Referenzkommune, zweitgrößte Fläche im
Kreis, mehr als 15 Ortsteile und mehr
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als
im Kreisvergleich am Heckersberg
Kreuztal
3.302
2,36
2,4
3,0
Netphen
2.525
1,80
1,8
2,0
Neunkirchen
1.519
1,08
1,1
1,3
zweithöchster Migrationsanteil im Kreis
Wilnsdorf
2.175
1,55
1,6
1,6
keine besonderen Herausforderungen
Kreis
18.815
13,42
13,6
14,8
Datenquelle Jugendeinwohner/-innen (12 bis unter 21 Jahre): itnrw , Stand: 31.12.2011
1
vgl. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2010-2014, S. 37
vgl. ebenda, S. 36
3
vgl. ebenda, S. 35
2
5
Finanzielle Auswirkungen der Neustrukturierung
Durch die Neustrukturierung ergeben sich finanzielle Mehraufwendungen:
Kosten aufgrund der Neustrukturierung
Kosten nach bisheriger Förderung
1. Personal- und Sachkosten
Unterscheidung nach Trägerschaft (kommunale/freie Träger), haupt- und ehrenamtliche An55.000 Euro pro anerkanntem Fachkräfte- gebote
anteil (45.00 € Personal- und 10.000 € Sachkosten)
Förderung in 2013:
Kreismittel: 233.172,69 €
14,8 x 55.000 €
Landesmittel: 195.396 €
Gesamtsumme:
814.000 €
Gesamtsumme: 428.568,69 €
2. Förderung ehrenamtlicher Angebote
Förderung des ehrenamtlichen Angebotes wie
bisher in Höhe von 3.400 € für den Sozialraum
Bad Laasphe
3. Fortbildungskosten
- trägerspezifisches Budget (500 Euro pro
VZÄ)
14,8 x 500 €
7.400 €
- zentrales Fortbildungsbudget Kreisjugendring
jährlich 2.000 €
2.000 €
Gesamtsumme:
9.400 €
4. Budget für aktuelle Handlungsbedarfe
25.000 € jährlich
Gesamtförderhöhe: 851.800 €
abzüglich Landesmittel: 195.396 €
davon Kreismittel:
656.404 €
Gesamtförderhöhe: 428.568,69 €
abzüglich Landesmittel
195.396,00 €
davon Kreismittel:
233.172,69 €
Durch die Neustrukturierung ergeben sich für den Kreishaushalt insgesamt Mehrkosten von
423.231,31 €. Dem gegenüber stehen aber Einsparpotentiale bei den Kommunen, in deren Bereich höhere Fördersummen als bisher fließen.
Durch die Neustrukturierung der Förderung stehen künftig mehr finanzielle Aufwendungen in den
Sozialräumen zur Verfügung. Wie sich die im Einzelnen in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden darstellen, kann der beigefügten Gegenüberstellung der derzeitigen und zukünftigen
Förderung in der Anlage entnommen werden. Hierzu ist anzumerken, dass hier die Fördersum-
6
men der Jugendhilfeplanung mit 11,8 Fachkraftanteilen zugrunde gelegt wurden. Da zwischenzeitlich einige, vorübergehende befristete Änderungen vorgenommen wurden, ergeben sich teilweise Abweichungen zum derzeit tatsächlichen Ist-Stand.
Der Landrat
Im Auftrag
Klinkert
Fachservice Jugend und Familie
Stand: April 2013
Qualitative Weiterentwicklung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit im
Kreis Siegen- Wittgenstein
- Abschlussbericht der Arbeitsgruppe -
1.
Einleitende Worte und Planungsauftrag
1
2.
Methodisches Vorgehen
3
3.
Strategische Ausrichtung und Zielsetzungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein
5
3.1
Welche Zielsetzungen soll OKJA in Siegen-Wittgenstein verfolgen?
5
3.2
Wie soll OKJA in Siegen-Wittgenstein zukünftig aufgestellt sein?
6
4.
Zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen
7
4.1
Auswertung
7
4.2
Thesen
7
5.
Was ist Offene Arbeit? Was soll sie leisten?
13
6.
Anforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit
14
6.1
Aus Sicht der Träger
15
6.2
Aus Sicht der jungen Menschen (= Kundenperspektive)
16
6.3
Aus Sicht der Mitarbeiter/-innen
17
6.4
Aus Sicht der internen Prozessperspektive/Steuerung
19
6.5
Finanzperspektive
20
7.
Bedarfssituation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
23
8.
Finanzielle Auswirkungen
27
1.
Einleitung
Lange Zeit war die Offene Kinder- und Jugendarbeit ein Handlungsfeld, das in seinen
Strukturen im Vergleich zu anderen Arbeitsbereichen der Jugendhilfe nur wenigen
Änderungen unterworfen war. So war beispielsweise die Förderung durch das Land
Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren weitestgehend stabil und auch hinsichtlich
der Trägerlandschaft waren wenige Wechsel zu verzeichnen.
Diese Stabilität geriet vor etwa zwei Jahren ins Wanken. Ein Grund war, dass sich mehr
und mehr die Frage stellte, ob die Angebote auch den tatsächlichen Bedarfen junger
Menschen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein als örtlicher
Jugendhilfeträger entsprechen. Zudem erschien es, dass Bedarfen im interkommunalen
Vergleich nicht in selben Umfang Rechnung getragen wird. So bestand beispielsweise
schon seit längerer Zeit Klärungsbedarf, ob die derzeit für die Stadt Freudenberg
anerkannten 0,5 Fachkraftanteile im Vergleich zu der von Jugendeinwohner/-innenzahl in
etwa gleich großen Stadt Bad Berleburg mit momentan 1,4 anerkannten Fachkraftanteilen
ausreichend bemessen sind.
Einzelne Kommunen befinden sich zudem in der komfortablen Situation, dass sie bedingt
durch eigene, zusätzliche Finanzmittel für den Bereich Offene Arbeit oder durch Sponsoring
die personellen Kapazitäten ausweiten können. Dadurch bedingt ergeben sich auf den
Planungsbezirk Siegen-Wittgenstein bzw. Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein unterschiedliche Leistungsangebote in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden. Diesem Umstand gilt es zu begegnen, denn der Kreis als zuständiger
Jugendhilfeträger hat dafür Sorge zu tragen, dass jungen Menschen - unabhängig von
ihrem Wohnort - dieselben Chancen eröffnet werden.
Eine weitere Entwicklung war und ist, dass sich Träger - vornehmlich kommunale - immer
häufiger aus diesem Handlungsfeld zurückziehen oder beabsichtigen, sich in diesem
Bereich nicht mehr engagieren zu wollen. Ausgangspunkt für diese Entscheidung sind u.a.
finanzielle Rahmenbedingungen, denn weder freien noch kommunalen Trägern obliegt in
diesem Bereich die Planungsverantwortung. Eine Aufgabenkritik bedingt durch finanziell
angespannte Haushalte ist insofern eine logische Konsequenz.
Durch den „Rückzug“ bisheriger Träger und das Hinzukommen neuer freier Träger, die
bisher eine erheblich höhere Förderung bekommen, sind die Finanzmittel nicht mehr
ausreichend. Aus diesem Grund mussten im Planungsprozess neben Fragen des
ausreichenden Bedarfs und der inhaltlichen Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Offene
Kinder- und Jugendarbeit auch geklärt werden, wie die Finanzmittel unabhängig von
Veränderungen in der Trägerschaft stabil gehalten werden können.
Für die Bearbeitung des Planungsvorhabens hat der Jugendhilfeausschuss am 31. Mai
2012 die bis dato tagende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Förderrichtlinien beauftragt.
Dieses Gremium wurde von der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses geleitet. In der
Arbeitsgruppe waren weiterhin die stellvertretende JHA-Vorsitzende, Vertreter/-innen des
Kreisjugendrings, der Kommunen und des Fachservice Jugend und Familie vertreten.
Zudem hat die Bürgermeisterkonferenz eine Vertreterin entsandt.
Aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Bereich der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit orientierten sich die Planungen an folgenden Zielen:
1
Offene Kinder- und Jugendarbeit soll sich gemäß den sozialräumlichen
Anforderungen sowie den allgemeingültigen fachlichen Diskussionen und
Erkenntnissen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden qualitativ
weiterentwickeln.
Berücksichtigung finden hierbei in besonderem Maße inklusive Ansätze, um die
gleichberechtigte Teilnahme junger Menschen unabhängig von individuellen
Fähigkeiten, ethnischer und sozialer Herkunft sowie von Geschlecht und Alter zu
ermöglichen.
Die Angebotsstruktur in den Sozialräumen vor Ort soll den jeweiligen Bedarfen
Rechnung tragen. In allen Kommunen werden jungen Menschen dieselben Chancen
und Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Teilnahme an
außerschulischen Bildungsangeboten eröffnet.
Die Förderung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfolgt unabhängig von der
Trägerschaft auf denselben Grundlagen.
Die finanziellen Mittel halten Wechseln in der Trägerschaft stand.
2
2.
Methodisches Vorgehen
Im Zuständigkeitsbereich des Kreises Siegen-Wittgenstein hat sich die vorhandene
Angebotsstruktur durch die Praxis und das Engagement einzelner Akteure entwickelt. Sie
ist nur in Teilen durch Planung entstanden. Diese Entwicklungstendenz ist kein regionales
Spezifikum. Sie ist auch in anderen Kommunen weit über den Kreis Siegen-Wittgenstein
hinaus zu verzeichnen. Hauptsächlich zurückzuführen ist dies auf die Förderpraxis des
Landes NRW, die oftmals nur in Ansätzen erfolgte und mit wenig langfristiger
Nachhaltigkeit. Ein weiterer Grund für die Entwicklung ist u.a., dass der Begriff des
Bedarfes sehr schwer zu fassen ist und somit auch die Frage der Bedarfsbemessung.
In der Arbeitsgruppe wurde intensiv diskutiert, welche Parameter der Bedarfsbestimmung
zugrunde gelegt werden. Hierzu wurde zunächst eine große Bandbreite bestimmt,
angefangen von Fachkräfteanteilen pro Jugendeinwohner/-innen über demografische
Entwicklung und Migrationsanteil bis hin zu verschiedensten sozialstrukturellen
Belastungsfaktoren (wie Hilfe zur Erziehung und Arbeitslosenquote u25).
Aus dieser Bandbreite möglicher Parameter wurden folgende ausgewählt:
•
Jugendeinwohner/-innen,
•
Anzahl der Stadt-/Ortsteile
•
Fläche der Kommune
•
Migrationsanteil,
•
Sozialstrukturelle Belastungsfaktoren
Im Jahr 2002 wurde zur Bestimmung des Bedarfs in Netphen im Rahmen der Diskussion
um eine Stelle für die kommunale Jugendpflege erstmals ein Sozialraum geplant. Aufgrund
dieser Erkenntnisse wurden die 2,0 anerkannten Fachkraftanteile der Stadt Netphen als
Basiswert genommen (= Referenzkommune).
Zunächst wurde für die Bedarfsbestimmung der Parameter „Jugendeinwohner/-innen“ mit
einem Anteil von 90% zugrunde gelegt (vgl. hierzu ausführlicher Punkt 7). Dieser
errechnete Wert wurde zunächst mathematisch gerundet (= rechnerischer Bedarf). Je
nach besonderen Herausforderungen (Größe bzw. Fläche der Kommune, Anzahl der Stadt/Ortsteile, Migrationsanteil und sozialstrukturelle Belastungsfaktoren, wie Familien in SGB
II-Bezug) wurde der rechnerische Bedarf aufgerundet und auf diesem Weg der endgültige
Bedarf bestimmt (= tatsächlicher Bedarf).
Der Parameter Jugendeinwohner/-innen ist deshalb von Bedeutung, weil über die Anzahl
möglicher Interessenten/Teilnehmer/-innen ein personeller Bedarf entsteht.
Die Stadt-/Ortsteile und die Fläche der Kommune sind in einem Flächenlandkreis wie
dem Kreis Siegen-Wittgenstein deshalb von Bedeutung, weil jungen Menschen aus weit
entfernten Orts-/Stadteilen es nicht oder nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich
ist, an meist in Stadt-/Ortskernen gelegenen Angeboten teilzunehmen. Nicht zuletzt aus
diesem Grund wird aufsuchender/mobiler Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein ein
3
wichtiger Stellenwert beigemessen1, was entsprechende zeitliche und somit personelle
Kapazitäten erfordert. Für die besonderen Herausforderungen aufgrund der Anzahl der
Stadt-/Ortsteile wurde der Wert 15 und mehr festgelegt.
Der Parameter Migration wurde deshalb ausgewählt, weil Integration angesichts der
Bevölkerungsentwicklung („Die in Siegen-Wittgenstein lebenden Menschen werden nicht
nur älter, sondern auch bunter!“) ein wichtiges Handlungsfeld in der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit darstellt2.
Offene Kinder- und Jugendarbeit soll in Siegen-Wittgenstein eine Anwaltsfunktion für junge
Menschen leisten3. Aus diesem Grund entschied sich die Arbeitsgruppe den Parameter
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren (wie Anteil von jungen Menschen und Familien in
SGB II-Bezug, Anteil von Hilfen zur Erziehung) in die Bedarfsbestimmung einzubeziehen.
Um die Perspektive der Träger einzubeziehen, wurden am 27. und 28. September sowie
am 2. Oktober 2012 Trägergespräche durchgeführt. Ziel dieser Gespräche war es, ein
umfangreiches Bild vom IST-Stand und den möglichen Entwicklungstendenzen zu erhalten.
Zur Vorbereitung erhielten alle Träger einen Leitfaden. Durch den vorherigen Versand
dieses Leitfadens sollte auch gewährleistet werden, dass in Anbetracht der insgesamt zu
führenden 14 Trägergespräche die Dauer von ca. 1 bis 1,5 Std. - abhängig von der Größe
der Kommune - pro Gespräch nicht überstiegen wurde. Mit einer Ausnahme haben an allen
Gesprächen ein/e Trägervertreter/-in und ein/e Mitarbeiter/in der Offenen Arbeit
teilgenommen.
Durch die Vorbereitung mittels Leitfaden kam es bedingt durch die Situation bzw. den
Bedarf vor Ort dazu, dass einzelne Inhalte intensiver besprochen wurden als andere.
Inhaltliche Schwerpunkte der Trägergespräche waren:
•
die pädagogische Ebene,
•
die Bedarfssituation in der Kommune,
•
Funktion und Herausforderungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
•
Mitarbeiterführung und -entwicklung sowie
•
die Finanzsituation, bezogen auf aktuelle Herausforderungen und Erwartungen an
den Jugendhilfeträger4.
Die Erkenntnisse der Trägergespräche wurden in Thesen zusammengefasst und intensiv
diskutiert. Viele Ergebnisse dieser Diskussion sind in die Neustrukturierung der Offenen
Arbeit eingeflossen. (siehe hierzu ausführlicher Punkt 4). Bei der Neustrukturierung wurden
ebenso die strategischen Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein berücksichtigt sowie die künftigen zentralen Ziele
1
vgl. Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 2010-2014, S. 37
vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 20102014, S. 36
3
vgl. ebenda, S. 35
4
siehe hierzu ausführlicher Leitfaden im Anhang
2
4
in diesem Handlungsfeld. Mit diesen Aspekten hat sich die Arbeitsgruppe zu Beginn des
Planungsprozesses beschäftigt (siehe hierzu ausführlicher Punkt 3).
3.
Strategische Ausrichtung und Zielsetzungen der Offenen KinderJugendarbeit in Siegen-Wittgenstein
und
Zu Beginn des Planungsprozesses beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Offene Kinder- und
Jugendarbeit“ (AG OKJA) intensiv mit der Frage, welche Zielsetzung OKJA nach dem
Qualitätsentwicklungsprozess im Kreis Siegen-Wittgenstein künftig verfolgen soll und wie
vor dem Hintergrund dieser strategischen Ausrichtung OKJA in der Region aufgestellt sein
soll.
3.1
Welche Zielsetzung soll OKJA in Siegen-Wittgenstein verfolgen?
Über die im Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014 dargelegten Ziele, auf die an dieser
Stelle nur verwiesen wird5, wurden darüber hinaus folgende Eckpunkte herausgearbeitet:
Familienentlastende Funktion
Obwohl vom Verständnis der OKJA die Angebote allen jungen Menschen zur Verfügung
stehen sollen, richten sich die Angebote vor allem an Kinder und Jugendliche aus
benachteiligten Familien (z.B. einkommensschwache Familien und Familien in eng
lebenden Wohnverhältnissen).
Heimatbindung
In der OKJA hat der jeweilige Sozialraum vor Ort mit seinen spezifischen Gegebenheiten
und Anforderungen eine wichtige Bedeutung.
Eine sozialraumorientierte Kinder- und Jugendarbeit trägt wesentlich zum gelingenden
Aufwachsen junger Menschen in ihrem Lebensumfeld bei und somit auch zur regionalen
Identifikation.
Den Kreis als kinder- und familienfreundliche Region weiterentwickeln
Angebote der OKJA in den Städten und Gemeinden tragen maßgeblich zu einer kinderund familienfreundlichen Infrastruktur bei, die im begonnenen Wettbewerb der Regionen
aufgrund von demografischer Entwicklung aktuell und in den kommenden Jahren ein
wichtiger Standortfaktor ist.
Freiwillige Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung bedarfsgerecht zur Verfügung
stellen
5
vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan 2010-2014, S. 18
5
Angebote der OKJA tragen im Rahmen von außerschulischer Bildung wesentlich zur
persönlichen und sozialen Entwicklung bei. Bedarfe entstehen in Abhängigkeit zu
Lebenssituationen und der Angebotsstruktur vor Ort, in der jeweiligen Stadt und Gemeinde.
OKJA als Beratungsangebot
Sozialsystemen
und
niedrigschwelliger
Zugang
zu
anderen
Bei Maßnahmen und Aktionen entstehen zwischen den jungen Menschen und den
hauptberuflichen Fachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen Beziehungen
unterschiedlicher Qualität. Es wird beobachtet, dass hauptberufliche und ehrenamtliche
Mitarbeiter/-innen häufig als eine vertrauliche Anlaufstelle für persönliche Anliegen und
Probleme fungieren. Diese Vertraulichkeit gewährleistet, dass frühzeitig die Vermittlung an
kompetente Hilfs- und Beratungsleistungen geschehen kann.
3.2
Wie soll OKJA in Siegen-Wittgenstein zukünftig aufgestellt sein?
Nach einer intensiven Diskussion in der Arbeitsgruppe wurden folgende verbindliche
Eckpunkte festgehalten:
Im Kreis Siegen-Wittgenstein besteht ein „gerechtes“ Angebot.
Chancengleichheit im Zugang zu den Angeboten von OKJA ist verwirklicht.
OKJA zeichnet sich durch eine dezentrale Struktur und mobile Angebote aus.
Die Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtungen ist mit anderen lokalen Angeboten
vernetzt und aufeinander abgestimmt.
Die Vernetzung mit anderen Angeboten und Institutionen ist ein Qualitätsmerkmal
der OKJA.
Die Jugendfreizeiteinrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern geführt
(Trägervielfalt).
Der Standort der Einrichtungen muss flexibel sein bzw. in der Lage sein, sich an den
„Wanderbewegungen“ der Jugendlichen zu orientieren.
Angebote müssen sich an den Lebens- und Alltagswelten sowie den Zeiten der
jungen Menschen ausrichten.
OKJA ist ein attraktives Handlungs- und Beschäftigungsfeld für pädagogische
Fachkräfte.
Die Arbeit findet auf einer abgestimmten Basis zwischen Kreis und den Trägern
statt.
6
4.
Zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen
Nachfolgend werden zentrale Erkenntnisse aus den Trägergesprächen dargestellt. Um eine
Doppelung in der Darstellung zu vermeiden, wird die Auswertung der inhaltlichen
Themenbereiche nicht gesondert beschrieben, weil alle Erkenntnisse in die Thesen
eingeflossen sind.
4.1
Auswertung
Die Trägergespräche wurden wie in Punkt 2 beschrieben anhand eines Leitfadens geführt.
Die Fragen wurden so formuliert, dass überwiegend weit gefasste Ausführungen möglich
waren. In der qualitativen Sozialforschung wird dieses Vorgehen als erzählgenerierend
bezeichnet. Es bedeutet, dass den Befragten durch die Art der Fragestellung die inhaltliche
Ausgestaltung weitestgehend nach ihren eigenen Schwerpunktsetzungen überlassen
bleibt.
Inhaltlich kamen sehr unterschiedliche Gespräche zustande, die die Vielfalt der Arbeit
aufgrund von örtlichen Bedarfen und darauf bezogener Angebotsstruktur, finanziellem
Engagement Dritter (z.B. Zuschüsse aus kommunalen Haushalten und Sponsoring),
Kompetenzen und Aufgabengewichtung durch den Träger widerspiegeln.
Wesentliche Aussagen der Gesprächspartner/-innen wurden während des stattfindenden
Trägergespräches verschriftlicht. Gesprächsdokumentation war von der Gesprächsführung
abgekoppelt. Die Verschriftlichungen bildeten schließlich die Grundlage für die Auswertung.
Die Ergebnisse der Trägergespräche bezogen sich auf folgende Ebenen:
Verständnis von Offener Kinder- und Jugendarbeit
Garantie von Subsidiarität in der Trägerschaft
Garantie einer Grundversorgung
Personalausstattung)
(Bedarfsbestimmung
und
entsprechende
Rolle und Aufgaben von Akteuren (Hauptberufliche Fachkräfte, Ehrenamtliche,
Honorarkräfte und Netzwerkpartner) in der Kinder- und Jugendarbeit
Inhaltliche Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie
Zuverlässige finanzielle Förderung
4.2
Thesen
An dieser Stelle soll nochmals als Hintergrundfolie für die Bedeutung des Handlungsfeldes
und deren qualitative Weiterentwicklung darauf hingewiesen werden, dass Offene Kinderund Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII sowie der §§ 10 und 12 des Kinder- und
Jugendförderungsgesetzes NRW eine Aufgabe der Jugendhilfe ist. Sie gehört zur sozialen
7
Infrastruktur einer Kommune. Die Planungsverantwortung hierfür obliegt dem örtlichen
Jugendhilfeträger (§ 80 SGB VIII und §1a 1. AG KHJG NRW).
Dies wurde - insbesondere auch unter der strategischen Ausrichtung des Kreises - intensiv
in der Arbeitsgruppe diskutiert. Insofern ist These 2 und 3 nicht auf der Grundlage der
Trägergespräche gebildet worden. Als wichtiges Ergebnis für die Neustrukturierung werden
sie jedoch der Vollständigkeit halber in diesem Abschnitt erfasst.
Verständnis von Offener Kinder- und Jugendarbeit
1. These:
Offene Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des jugend- und
familienfreundlichen Kreises Siegen-Wittgenstein und somit fester Bestandteil
in der regionalen Familien- und Sozialpolitik des Kreises. OKJA ermöglicht
jungen Menschen einen Ort für eine zweckfreie Freizeitgestaltung
(„Ankommen können“) und zahlreiche Möglichkeiten (nicht Verpflichtung!) für
Bildung. OKJA ist Beziehungsarbeit!
Explizit und implizit wurde in den Trägergesprächen deutlich, dass OKJA von den
verantwortlichen Akteuren der operativen Ebene eine wichtige Funktion im oben
beschriebenen Sinne besitzt. Darüber hinaus war vereinzelt festzustellen, dass dieses
Verständnis auch darüber hinaus bei Vertreter/-innen der strategischen und politischen
Ebene verinnerlicht bzw. Grundlage für Entscheidungen zu Gunsten des Handlungsfeldes
ist.
Die Arbeitsgruppe hält die Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für eine zentrale künftige
Aufgabe. Im Mittelpunkt sollte dabei regelmäßig stehen, den Mehrwert und die Ziele von
Offener Arbeit sowie ein Bild von Jugendlichen in der Öffentlichkeit darzustellen.
Garantie von Subsidiarität in der Trägerschaft
2. These:
Ein Vorrang der freien Träger im Sinne der Subsidiarität und der Zielsetzung
des Kreises, sich auf die Aufgabe der Steuerung zu konzentrieren, ist zu
beachten. Ziel ist es dabei vor allem die Trägervielfalt zu erhalten.
Sollte es hierbei zu Problemen in der Trägerschaft kommen, steht der Kreisjugendring jedoch nachrangig - als Träger zur Verfügung.
Der Vorrang freier Träger kann kein absoluter sein. Es ist immer auch die Eignung des
Trägers für die Aufgaben der Offenen Arbeit zu berücksichtigen.
3. These:
Die Trägerschaft von Offenen Einrichtungen durch die Kommunen sollte
grundsätzlich ermöglicht werden, hier sind die Ausführungen des 1. AG KJHG
NRW zu beachten (siehe Anhang). Die Verantwortung für diese Arbeit bleibt
beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe und damit beim Fachservice Jugend
und Familie des Kreises Siegen Wittgenstein.
Dazu muss der Kreis eine klare Beauftragung aussprechen und die Trägerschaft an klare
Bedingungen knüpfen.
8
Beschäftigungsverhältnisse in einer Kombination von Offener Arbeit / kommunaler
Jugendpflege können zu Problemen führen. Will eine Kommune weitere Leistungen, über
die Einrichtung einer Offenen Jugendarbeit hinaus, im Sinne der Daseinsvorsorge für junge
Menschen in seinem Sozialraum umsetzen, so muss sie diese selbst tragen.
Diese Problematik betrifft auch freie Träger, die ihr Fachpersonal neben der Offenen
Jugendarbeit mit weiteren Aufgaben betrauen.
Garantie einer Grundversorgung
Personalausstattung)
4. These:
(Bedarfsbestimmung
und
entsprechende
Es ist für alle Kommunen eine „Grundversorgung“ mit Offener Arbeit
anzustreben.
In den Gesprächen wurde deutlich, dass Unterschiede hinsichtlich einer bedarfsdeckenden
Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen. Bedarfe der Vergangenheit stimmen nicht
mehr mit den aktuellen Bedarfe bzw. Anforderungen in den Städten und Gemeinden
überein (Sozialstrukturen und Sozialraum).
Es war weiterhin festzustellen, dass die Unterschiede auch durch eine Reihe weiterer
Faktoren maßgeblich bestimmt werden. So führen beispielsweise zusätzliches finanzielles
Engagement Dritter (Kommunale Haushalte und Sponsoren) und damit verbundene
Stellenausweitungen sowie besonderes Engagement der Hauptberuflichen weit über das
erforderliche Maß hinaus dazu, dass diese Unterschiede abgemildert werden.
Durch diese Ungleichgewichte hat der Jugendhilfeträger
Steuerungsfähigkeit, zu der er aber gesetzlich verpflichtet ist.
5. These:
keine
umfassende
Zukünftig sollten in Offenen Einrichtungen in der Regel Vollzeitstellen
eingerichtet werden.
Die Trägerbefragung machte deutlich, dass es sich schwierig gestaltet, die Arbeit mit 0,5
Fachkraftanteil auf eine verlässliche Basis zu stellen. Wünschenswertem (neue
Arbeitsansätze, Projekte aufgrund der täglichen praktischen Arbeit in der Einrichtung) und
Notwendigem (Bedarfe in der Einrichtung und im Sozialraum) kann somit eingeschränkt
oder überhaupt nicht Rechnung getragen werden.
Bei einer Förderung mit 0,5 Fachkraftanteilen kommt es bei der Besetzung dieser Stellen
durch eine Vollzeitkraft häufig zur Zuweisung weiterer Aufgaben und dadurch bedingt zu
einer Stellenaufstockung. Hierdurch kommt es in diesen Fällen eher zu unklaren
Strukturen, welche Leistungen für die Offene Jugendarbeit oder andere Aufgaben erbracht
werden.
Deutlich wurde auch, dass die wichtige Netzwerkfunktion mit weiteren Akteuren im
Sozialraum häufig zu kurz kommt, weil die personellen Kapazitäten bei einem
Beschäftigungsumfang von 40 oder 50% für die Angebotsstruktur in der Einrichtung
erschöpft sind.
9
Es ist zudem festzustellen, dass es große Probleme gibt, Stellen mit geeignetem Personal
zu
besetzen.
Notwendige
Wochenendund
Abendarbeitszeiten
und
ein
Beschäftigungsumfang von unter 100% führen tendenziell häufiger dazu, dass sich gut
qualifizierte Fachkräfte für andere Bereiche der sozialen Arbeit entscheiden.
Die Aufgabenerfüllung sollte daher im Regelfall eine Vollbeschäftigung umfassen.
6. These: Eine Ausweitung der Fachkraftstellen ist unumgänglich
Aus den Thesen 3. und 4. ergibt sich die Notwendigkeit, den derzeitigen Fachkräfteanteil
(11,8 Vollzeitäquivalente, VZÄ) zu erhöhen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass in
den Trägergesprächen deutlich wurde, dass auch in Kommunen, die vom Fachkräfteanteil
auf den ersten Blick (1 und mehr Fachkräfteanteile) bezogen auf den Jugendeinwohner/innenwert recht gut dastehen, häufig nicht den Bedarfslagen umfassend nachgekommen
werden kann. Eine Erweiterung ist daher erforderlich, auch zukünftig eine qualitativ
hochwertige OKJA sicherzustellen.
Rolle und Aufgaben von Akteuren (Hauptberufliche Fachkräfte, Ehrenamtliche,
Honorarkräfte und Netzwerkpartner) in der Kinder- und Jugendarbeit
7. These:
Ein klares Anforderungsprofil an die Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten ist
notwendig, entsprechende Rahmenbedingungen sind zu definieren und in den
Förderrichtlinien festzuhalten.
Die Trägergespräche verdeutlichten - sowohl bei einigen freien als auch kommunalen
Trägern - Entwicklungspotenziale bei:
Anstellungsverträgen,
Dienst- und Fachaufsicht (nicht klar geregelt),
Durchführung regelmäßiger Jahresdienstgespräche,
Fortbildung, Weiterbildung und Personalentwicklung,
fachliche Begleitung sowie
der Arbeit auf einem handlungsleitenden Konzept.
Diese sind sicherzustellen. Es müssen daher im Planungsprozess der Neustrukturierung
Mindestanforderungen definiert und darauf bezogene Nachweise später erarbeitet werden
(z.B. Vorlage einer Konzeption).
8. These:
Die in den Richtlinien und im Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen
Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Methoden sind handlungsleitend für alle Offenen
Einrichtungen.
Wie bereits bei den Leistungsvereinbarungen, die der Kreisjugendring in seiner
Aufgabenwahrnehmung nach §§ 11 und 12 SGB VIII seit 2 Jahren jährlich mit jeder
Einrichtung abschließt, wurde auch bei den Trägergesprächen deutlich, dass über die im
Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben eine Reihe weiterer Aufgaben
erbracht werden. So wurden von den Hauptberuflichen beispielsweise Leistungen, wie
10
Ferienspiele, Betreuung von Bauspielplätzen sowie von Dirtbike-Anlagen und die
Teilnahme an einer Reihe von Vereinsangeboten vor Ort genannt.
Hier bedarf es unbedingt einer klareren Profilierung und Herausarbeitung der Mehrwerte für
die Offene Arbeit, die sich durch nicht zum Handlungsfeld gehörende Aufgaben ergeben
(siehe auch Seite 13 f).
9. These:
Honorar- und ehrenamtliche Kräfte sind für Spezialaufgaben, besondere
Angebote, ergänzende Leistung und Vertretungen einsetzbar, jedoch nicht als
Ersatz für die Fachkräfte.
Der Einsatz von Honorar- und ehrenamtlichen Kräften ließ in den Trägergesprächen eine
Bandbreite unterschiedlicher Modelle deutlich werden. Während sie in einigen
Einrichtungen angeleitet und begleitet durch die Hauptberuflichen besondere Angebote und
ergänzende Leistungen erbrachten, waren sie in Einzelfällen - punktuell unterstützt durch
die/den Hauptberufliche/n Mitarbeiter/-in - für die Offene Arbeit selbständig zuständig.
Diese Erkenntnis führte in der Arbeitsgruppe zu einer intensiven Diskussion mit folgendem
Ergebnis: Wenn der Kreis bzw. der Fachservice Jugend und Familie Fachkräfte fördert,
wird auch erwartet, dass deren Fachlichkeit den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung
steht. Dies bedeutet keine Präsenzpflicht bei allen Öffnungszeiten, aber ein Wahrnehmen
der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in einem ausreichenden Zeitrahmen.
Zudem kann zu Recht erwartet werden, dass beim Einsatz von Honorar- und
ehrenamtlichen Kräfte eine regelmäßige, in engen zeitlichen Abständen stattfindende
fachliche Anleitung und Reflexion als Ausdruck professioneller Arbeit durch die geförderte,
hauptberufliche Fachkraft garantiert wird.
Beim regelmäßigen Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen muss zudem
sichergestellt werden, dass in wesentlichen Bereichen eine Grundschulung sichergestellt
wird (z.B. pädagogische Intervention und wesentliche Elemente von Projektarbeit in einem
der Zielgruppe und Einsatz angemessenem Rahmen).
10. These:
Eine Vernetzung Offener Arbeit mit der Schule ist auf Augenhöhe
anzustreben.
Schule ist ein wichtiger Netzwerkpartner im Sozialraum vor Ort und die Kooperation findet
zum überwiegenden Teil auf der Grundlage von verbindlichen Absprachen und Rollen statt
- das wurde in den konkreten Praxisgesprächen durch die Hauptberuflichen in den
Trägergesprächen deutlich. Deutlich wurde aber auch, dass vereinzelt nicht für beide
Systeme (Schule und Offene Arbeit) Mehrwerte gleichermaßen generiert werden.
„Verlierer“ ist dabei oftmals das System Jugendhilfe. Im der Zusammenarbeit bzw.
Vernetzung ist daher sicherzustellen, dass Ressourcen der Offenen Arbeit nicht einseitig
vom System Schule genutzt werden.
11
Inhaltliche Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
11. These:
OKJA muss - abhängig von den Anforderungen der Zielgruppe und des
Sozialraums neben der „alltagsbezogenen“ bzw. in der Einrichtung
stattfindenden Arbeit immer auch projektbezogene Aspekte aufzuweisen.
Vornehmlich
bedingt
durch
fehlende
zeitliche
Ressourcen
aufgrund
des
Beschäftigungsumfangs (siehe hierzu ausführlicher 3. und 4. These), aber vereinzelt auch
bedingt durch ein zu starkes Augenmerk auf die Einrichtung berichteten die
Hauptberuflichen häufig nur von „alltagsbezogenen“ Aufgaben. Hierzu zählen alle
Angebote, die entweder ausschließlich in der Einrichtung (z.B. regelmäßige Bandproben,
Mädchen- und Jungenangebote, Bewerbungstraining) oder sich aus den Interaktionen in
der Einrichtung ergeben (z.B. Fahrten zu Sportevents, Ferienfreizeiten). Offene Arbeit muss
immer auch sozialraumorientiert sein, um so auch dem Anspruch gerecht werden zu
können, möglichst alle Jugendliche erreichen zu können und nicht nur junge Menschen, die
durch die Kommstruktur erreicht werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist die Gewinnung
und Zusammenarbeit mit örtlichen Kooperationspartnern sicherzustellen.
Zuverlässige finanzielle Förderung
12. These:
In der OKJA aktive Träger erfahren eine Förderung, die ihnen Zuverlässigkeit
und Planbarkeit - und somit für die OKJA insgesamt - garantiert.
Beim thematischen Schwerpunkt „Finanzen“ wurde in fast allen Gesprächen der Wunsch
an den Jugendhilfeträger nach Planungssicherheit herangetragen. Durch die seit Jahren
feststehenden Fördersätze (weder Landes- noch Kreisförderung wurde in den letzten 10
Jahren maßgeblich erhöht!) ist der Eigenanteil der Träger, bedingt durch steigende Kosten,
immer größer geworden. Größte Anteile hieran haben die Personalkosten. Die Personalund Sachkosten sollten daher künftig regelmäßig angepasst werden.
Qualitative Weiterentwicklung durch Austausch, Abstimmung und gegenseitige
Reflexion
13. These:
Es ist ein organisatorischer Rahmen für fachlichen Austausch, Abstimmung
und gegenseitige Reflexion und somit für die Weiterentwicklung der OKJA in
Siegen-Wittgenstein weiter zu entwickeln.
Der Bedarf an fachlichem Austausch, Abstimmung und regelmäßiger Reflexion ist sehr
unterschiedlich. Zum einen ist er größer, wenn man als klassische/r Einzelkämpfer/-in vor
Ort tätig ist und insbesondere auch dann, wenn die Hauptberuflichen in einem
Beschäftigungsumfang unter 100 % beschäftigt sind. In Einzelfällen wird diese Tendenz
durch den Austausch mit anderen Fachkräften der Offenen Arbeit gemildert.
Der überwiegende Anteil der Hauptberuflichen hält die regelmäßigen Veranstaltungen mit
dem Kreisjugendring (wie regelmäßige Jugendpflegertagung) für eine wichtige Form der
Zusammenarbeit und des Austausches. Gleichzeitig äußern sie Bedarf für die qualitative
Weiterentwicklung dieser Angebote, die aber keinesfalls mehr zeitliche Ressourcen wie die
bisher stattfindenden binden dürfen.
12
5.
Was ist Offene Arbeit? Was soll sie leisten?
In der Offenen Arbeit geht es um offene Angebote, die einen niederschwelligen Zugang
ermöglichen. Sie erfolgen in Komm- und Gehstrukturen, die keinen festen Teilnehmer/innenkreis aufweisen. Die Teilnahme erfordert keine Mitgliedschaft und ist vom Grundsatz
voraussetzungslos. Offene Arbeit findet in eigenen oder zur Verfügung gestellten
Räumlichkeiten sowie an öffentlichen Plätzen statt. Pädagogische Arbeit kann außerhalb
von Räumlichkeiten stattfinden. Im Rahmen von Öffnungs- oder Präsenzzeiten ist die
Aufenthaltsdauer freigestellt.
Aus dieser Definition ergeben sich eine Reihe von Aufgaben. Diese werden in
Kernaufgaben und erweiterte Aufgaben untergliedert.
Zu den Kernaufgaben Offener Arbeit zählen:
• ein räumliches Angebot vorhalten,
• festgelegte Öffnungszeiten garantieren,
• Beziehungsarbeit
als
Basis
für
pädagogische
Prozesse,
für
Beratung
und
Unterstützungsleistungen leisten,
• Freizeit- und Bildungsangebote durchführen,
• im Sozialraum verortet und vernetzt sein,
• aufsuchende/mobile Arbeit leisten, wenn dies aufgrund von aktuellen Entwicklungen oder
grundsätzlich im Sozialraum erforderlich ist sowie
• vielfältige Kooperationen praktizieren.6
Erweiterte Aufgaben Offener Arbeit
Mit Blick auf die weiteren Aufgaben und Handlungsfelder soll der Orientierungspunkt der
sein, dass die Aufgaben dem Charakter der Offene Arbeit entsprechen, d.h. den
Charakter der Freiwilligkeit haben, ein offener und zweckfreier Zugang zur Einrichtung/zum
Angebot
(unabhängig
von
Vereinszugehörigkeit,
Nationalität,
Herkunft,
Religionszugehörigkeit) möglich ist. Darüber hinaus sollten selbst bestimmte Freizeit- und
Bildungsaktivitäten angeboten werden, bei denen junge Menschen mit ihren Bedürfnissen
Thema, Inhalt und Programm sind. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements, die
Förderung von Partizipation, die Orientierung an der Lebenswirklichkeit und Problemlagen
junger Menschen sind weitere inhaltliche Bausteine.
Ferienspiele als Methode und Angebot gehören zum Handlungsfeld Offene Arbeit. Hiermit
ist gemeint, dass eigene Angebote des Jugendzentrums sowie KonzeptionierungsKoordinierungs-, und Vernetzungstätigkeiten mit den Akteuren der Jugendarbeit im
Sozialraum sinnvoll für das Handlungsfeld Offene Arbeit sind. Für die administrativen,
organisatorischen Aufgaben oder Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
(auch
6
vgl. hierzu ausführlicher Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Jahre 20102014.
13
Repräsentation), die die gesamten Ferienspielaktionen betreffen, sind Aufgabe der
Kommune und durch sie wahrzunehmen und zu finanzieren.
Weitere Aufgaben im Rahmen der Offenen Arbeit sind die pädagogische Betreuung von
Dirt-Bike- oder Skateranlagen. Die Instandhaltung ist Aufgabe der örtlichen Kommune. Die
Kosten dürfen nicht zu Lasten des Budgets der Offenen Einrichtung gehen.
In Flächenkommunen wie Bad Berleburg muss es möglich sein, dass dezentral Räume
und Angebote im Sinne Offener Arbeit geschaffen, gestützt, qualifiziert und begleitet
werden. Dafür können personelle Ressourcen einer Fachkraft eingesetzt werden.
Die Initiierung, der Aufbau und die kontinuierliche Begleitung eines Jugendforums oder
anderer Beteiligungsprojekte in der Kommune, sofern es dafür ein besonderes Budget
gibt und nicht zu Lasten der Angebote der Offenen Einrichtung geht.
Die Durchführung von Jugendevents ist ein Handlungsfeld der Offenen Arbeit. Ebenso
kann sich Offene Arbeit im Rahmen von Großveranstaltungen präsentieren, bzw. sie
mitgestalten. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Offenen Arbeit Großveranstaltungen für
Erwachsene im Rahmen von Stadtmarketing durchzuführen.
Aufgaben und Leistungen der allgemeinen Daseinsvorsorge oder Zielgruppen außerhalb
der §§ 11, 12 des SGB VIII sind durch andere Handlungsfelder der Jugendhilfe oder der
sozialen Arbeit zu erbringen.
Einzelne Aktivitäten von Vereinen der Jugendverbandsarbeit können einen offenen
Charakter haben. Sie sind jedoch nicht Offene Arbeit im oben beschriebenen Sinne. Nur
solche Träger und Angebote, die durch den Kreis Siegen-Wittgenstein als Offene Arbeit
anerkannt sind, erhalten eine Förderung entsprechend den Richtlinien.
6.
Anforderungen an die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Nachfolgend werden die Ziele der Offenen Arbeit mittels der Balanced Scorecard (BSC)
operationalisiert. Die dort beschriebenen Vorgaben fassen die in Punkt 3 und 4
beschriebenen Überlegungen, Diskussionen und Erkenntnisse zusammen bzw. treffen
abschließende Regelungen. Sie sind die Voraussetzungen für die zukünftige Förderung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises SiegenWittgenstein.
Die Abkürzung BSC steht dabei für die englische Bezeichnung „ausgewogener
Berichtsbogen”. Es handelt sich dabei um ein Konzept zur Messung, Dokumentation und
Steuerung der Aktivitäten eines Unternehmens bzw. einer Organisation im Hinblick auf
seine Vision und Strategie.
Am Ende dieses Abschnitts sind die strategischen Ziele in den einzelnen Dimensionen
überblicksartig in einer Grafik zusammengefasst worden.
14
6.1
Anforderungen an die Träger
Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen - Wittgenstein sind die freien
Träger sowie die Kommunen. Die Trägerlandschaft ist geprägt von Vielfalt, Kontinuität und
Veränderung. Viele Träger sind seit Jahrzehnten im Feld der Offenen Arbeit tätig, aber es
kommen auch neue Träger dazu bzw. Träger geben ihr Engagement in der Offenen Arbeit
auf. Träger der Offenen Arbeit sind aktuell im Einzelnen:
•
CAJ Diözesanverband Paderborn (Netphen, Burbach, Holzhausen)
•
Katholische Kirchengemeinde Dreis- Tiefenbach
•
Ev. Kirchengemeinde Erndtebrück
•
Katholisches Jugendwerk Förderband
•
CVJM Büschergrund
•
CVJM Bad Laasphe
•
Stadt Freudenberg
•
Stadt Hilchenbach
•
Stadt Bad Berleburg
•
Stadt Bad Laasphe
•
Stadt Kreuztal
•
Gemeinde Wilnsdorf
•
Gemeinde Neunkirchen
Als Perspektive für die Träger soll das Prinzip „Fördern und fordern“ die Basis der
Zusammenarbeit sein. Bezüglich der Finanzierung (Förderung) wird auf die Ausführungen
zu Punkt 6.5 verwiesen.
Anforderungsprofil:
Träger der Offenen Arbeit brauchen ein Profil, um die anspruchsvolle Aufgabe im Feld der
Offenen Arbeit wahrnehmen zu können. Daher wird ein Anforderungs- und Leistungsprofil
für die Träger der Offenen Arbeit formuliert:
Die Regelungen in Bezug auf die Mitarbeiter/innen (siehe Punkt 6.3.) werden eingehalten.
Ebenso die fachlichen Standards der Richtlinien.
Für die Offene Arbeit existiert ein handlungsleitendes Konzept für die pädagogisch
inhaltliche Arbeit sowie die Strukturen und Rahmenbedingungen, in denen Offene Arbeit
sich entfalten kann.
Die räumlichen Standards (wie in den Richtlinien beschrieben) werden eingehalten. Es
wird eine Mindestquadratmeterzahl von 70 qm² für eine anerkannte Offene Einrichtung
festgelegt. Abweichungen davon sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.
15
Ziel- und Leistungsvereinbarungen:
Es werden jährliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die verbindlich
sind. Sie betreffen:
• das Anforderungsprofil des Trägers (siehe oben),
• die Öffnungszeiten,
• die Themen- und Handlungsschwerpunkte,
• konkrete Freizeit- und Bildungsangebote,
• die verbindliche Kooperation mit anderen Trägern und Vernetzung im Sozialraum
sowie
• die Einführung verbindlicher Standards zur Evaluation für alle Einrichtungen
(Besucherzählungen, Maßnahmenevaluation, usw.).
Das Leistungsprofil ist so ausgerichtet, dass es mit den vorhandenen Ressourcen zu
leisten ist.
6.2
Aus Sicht der jungen Menschen (= Kundenperspektive)
„Offene Kinder- und Jugendarbeit (§12 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW) findet
vor allem in Jugendfreizeiteinrichtungen statt und bietet - je nach Bedarfen sowie den
Wünschen von jungen Menschen vor Ort - vielfältige Möglichkeiten der Bildung, Freizeit
und Kommunikation. Im Mittelpunkt der Offenen Arbeit steht der Jugendliche in seiner
Ganzheitlichkeit. Ihre Angebote sind frei von kommerziellen, parteipolitischen und
ideologischen Interessen; der junge Mensch mit seinen Bedürfnissen ist Thema, Inhalt und
Programm.“7
Ausgehend von der vorgenannten im Kinder- und Jugendförderplan vorgenommenen
Definition zeichnet sich Offene Kinder- und Jugendarbeit durch einen niedrigschwelligen
Zugang für möglichst alle Jugendlichen in einer Kommune aus. Wesentliche
Strukturprinzipien sind:
•
Freiwilligkeit,
•
offener und zweckfreier Zugang zur Einrichtung sowie
•
selbstbestimmte Freizeit- und Bildungsaktivitäten.
Diese auf den ersten Blick wirkende Beliebigkeit setzt wie in anderen Handlungsfeldern in
hohem Maß Fertigkeiten und Fähigkeiten der Hauptberuflichen voraus, um pädagogische
Prozesse in Gang zu setzen, zu begleiten und nachhaltig zu sichern.
7
siehe Kinder- und Jugendförderplan des Kreises für die Jahre 2010-2014, S. 18
16
Erreichbarkeit der Angebote:
Im Kreis Siegen-Wittgenstein sind aufgrund der überwiegend großen Flächen und Ortsteile
neben den meist im Kernraum liegenden Angeboten auch dezentrale Angebote zu
unterbreiten.
Raumaneignung als Programm:
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen vor allem junge Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen
und sozialen Fähigkeiten und/oder aufgrund ihres Elternhauses in ihrer individuellen
Entwicklung benachteiligt sind. Ihnen werden Räume und Gelegenheiten geboten, die
ihnen Möglichkeiten zum Ausprobieren und Vertiefung persönlicher und sozialer
Kompetenzen sowie vielfältiger kultureller und musischer Kompetenzen eröffnen. Die
Raumaneignung („Abhängen“, “Chillen“, „Relaxen“, Räume und Spielangebote nutzen,
Räume gestalten, eigene Ideen umsetzen) ist ebenso pädagogisches Programm. Auf
diesem Weg ergeben sich häufig nochmals andere Interaktionen zwischen Gleichaltrigen
und/oder Pädagogen, die gerade im Umgang mit Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf
von besonderer Bedeutung sind.
Mit Raumaneignung einher geht die Bedeutung von attraktiven, gut ausgestatteten Räumen
und den damit verbundenen Spiel- und Freizeitangeboten. Sie sind Ausdruck von
Wertschätzung und wirken sich auf den Besuch und das Verhalten junger Menschen aus.
Die Raumaneignung ist nicht zuletzt auch deshalb im Alltag von jungen Menschen ein
wichtiger Aspekt, weil Jugendliche heute 40 Stunden und mehr pro Woche für Schule (z. B.
Hausaufgaben, Betreuung im Ganztag, sonstige schulische Angebote am Nachmittag)
aufwenden müssen8. Deshalb fordert der Bundesjugendring die 35-Stundenwoche für
Jugendliche.
Öffnungszeiten anpassen:
Aus dem weithin heute verschulten Alltag Jugendlicher heraus ergibt sich für die Offene
Arbeit die Notwendigkeit flexibel auf die Zeitfenster der Jugendlichen im Sozialraum zu
reagieren. Dies macht vielerorts die Verlagerung von Angeboten in den späten Nachmittag
und die Abendstunden hinein bis hin zu vermehrten Wochenendangeboten erforderlich.
6.3
Aus Sicht der Mitarbeiter/-innen
Die Träger von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen sicher, dass ein
klares Anforderungsprofil der Arbeit (= pädagogisches Basiskonzept und
Leistungsvertag) im Sozialraum zur Orientierung nach innen und außen (Mitarbeiter/-innen
sowie der Kunden und sonstigen Dritten, wie Politik) vorhanden ist.
Die Mitarbeiter/-innen werden in gesicherten Anstellungsverhältnissen beschäftigt.
Gesichert bedeutet dabei, dass sie tariflich nach mindestens S11 oder analog
Entgeltgruppe 9 TVöD (Tarifrecht für den öffentlichen Dienst) bezahlt werden und der
gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird. Eine zeitliche Befristung des Arbeitsverhältnisses
sollte der Ausnahmefall darstellen. Den Anforderungen nach §14 Gesetz über Teilzeitarbeit
und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist bei einer Befristung entsprechend Rechnung zu
tragen.
8
Quelle: Nicht-repräsentative Online-Umfrage von Unicef und Deutschem Kinderhilfswerk aus dem Jahr
2012.
17
Der Anstellungsträger hat dies dem Fachservice Jugend und Familie als zuständigem
örtlichen Jugendhilfeträger darzulegen. Die Kopie des/der Arbeitsverträge sind Bestandteil
der Leistungsverträge und sind immer dann zu aktualisieren, wenn eine Neueinstellung
erfolgt ist.
Der Anstellungsträger muss darüber hinaus nachweisen, dass die Dienst- und
Fachaufsicht für das Anstellungsverhältnis der/des Mitarbeiter/-in geregelt ist und dass
beide Seiten regelmäßig in Kontakt miteinander stehen. Im Rahmen der
Leistungsvereinbarung werden diesbezüglich Qualitätsstandards vereinbart.
Die Mitarbeiter/-innen erhalten die Möglichkeit, abhängig von ihrem individuellen
Qualifizierungsbedarf an internen und externen Fortbildungsangeboten teilzunehmen.
Hierzu stehen entsprechende Mittel im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur
Verfügung. Sie sind nicht in der Regelförderung (siehe Punkt 6.5) enthalten, sondern
müssen gesondert beim Jugendhilfeträger9 beantragt werden.
Pro Vollzeitäquivalent (1,0 VZÄ) stehen 500 Euro zur Verfügung (= trägerspezifisches
Fortbildungsbudget). Die Beantragung erfolgt formlos. Dem Antrag ist das
Fortbildungsprogramm beizufügen.
Zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in der OKJA trägt ein zentrales
Fortbildungsangebot vor. Hierfür steht ein jährliches Fortbildungsbudget in Höhe von
2.000 Euro zur Verfügung. Das Fortbildungsangebot orientiert sich an den aktuellen,
allgemeinen fachlichen Diskussionen im Handlungsfeld Offene Arbeit und den
Anforderungen der Fachkräfte in Siegen-Wittgenstein.
Das Aufgabenprofil der Hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen in der OKJA umfasst
folgende inhaltlichen Schwerpunkte:
Verantwortung für eine bedarfsorientierte OKJA im Sozialraum
o
o
o
o
Erhebung von Bedarfen, Wünschen und Interessen der Jugendlichen
Übersicht über Angebote im Sozialraum
Zusammenarbeit und Abstimmung mit örtlichen Partnern
einrichtungs- und sozialraumbezogene Freizeit- und Bildungsangebote vorhalten
Beziehungspflege mit den Besucher/-innen der Einrichtung
o Analyse von Herausforderungen/Problemstellungen im Einzelfall
o Ermutigung zur Inanspruchnahme von Unterstützungs- und Beratungsangeboten
o ggf. Begleitung bei der Kontaktaufnahme
Regelmäßiger Austausch mit Partnern im Sozialraum (z.B. Schulen, Vereine,
Verbände)
o Klärung, welche Kooperationsmaßnahmen initiiert werden könnten/sollten.
o Definition von Maßnahmenzielen, Klärung von Anforderungen und Rollen
9
Wenn an dieser Stelle und an weiteren Stellen des Berichtes von Jugendhilfeträger gesprochen wird, ist
meist in der operativen Umsetzung der Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V., der für den Kreis SiegenWittgenstein die Aufgaben nach §§11 und 12 SGBVIII wahrnimmt, Ansprechpartner.
18
Lobbyarbeit und Initiierung von Beteiligungsvorhaben
o Information verschiedenster Institutionen über die Belange von jungen Menschen
(Kommune, politische Gremien, allgemeine Öffentlichkeit, ...)
o Ermittlung von relevanten Themen, Vorhaben für Beteiligung
o Beteiligungsmethoden klären und garantieren
Akquise und Betreuung von Honorarkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen
o Beschreibung von Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichen
o regelmäßigen fachlichen Austausch garantieren
o Fortbildungsangebote vorhalten
Diese Tätigkeiten sind nicht auf Dritte zu übertragen. Sollte dies im Einzelfall zeitlich
befristet notwendig sein, ist dies in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem
Jugendhilfeträger zu erörtern sowie entsprechende Regelungen hierzu zu treffen.
6.4
Aus Sicht der internen Prozessperspektive/Steuerung
Die Grundlage für die Offene Arbeit vor Ort in den Kommunen ist ein pädagogisches
Basiskonzept, das aufgrund von sozialräumlichen Bedingungen und Bedarfen stetig
weiterentwickelt wird. Es ist Gegenstand in den regelmäßig stattfindenden Gesprächen zur
Leistungsvereinbarung (mindestens einmal jährlich).
Träger, die bisher noch nicht über ein Konzept verfügen oder deren Konzept älter als 10
Jahre ist, müssen dies bis spätestens 31. Dezember 2014 dem Fachservice Jugend und
Familie vorlegen. Sollte dies bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, ist frühzeitig
darzulegen, warum der Termin nicht eingehalten werden kann. Der Fachservice Jugend
und Familie behält sich Verlängerungen im Einzelfall vor.
Fehlende Konzepte ohne Angaben von Gründen haben eine Reduzierung der Förderung
zur Folge.
Wesentlicher Bestandteil der Offenen Arbeit und somit der konkreten Angebotsstruktur ist
die Vernetzung und Kooperation mit unterschiedlichsten Institutionen (z.B. Vereine,
Schulen und Soziale Dienste).
In den jährlich stattfindenden Gesprächen zwischen Trägern und Kreisjugendring werden
Vereinbarungen über die konkreten Aufgabenfelder, die Ansatzpunkte für die qualitative
Weiterentwicklung der Offenen Arbeit sowie verbindliche Kooperationen mit anderen
Institutionen und Organisationen (z.B. andere Träger der Jugendarbeit und Sportvereine)
getroffen (= Ziel- und Leistungsvereinbarungen).
Rund um die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind jährlich mindestens zwei Gespräche
(1. Vorbereitung bzw. Vereinbarung der wesentlichen Eckpunkte und 2. anschließende
Reflexion) zu führen.
Der Kreisjugendring bereitet die Gesprächsergebnisse schriftlich auf. Sie sind Grundlage
für das Berichtswesen an den Jugendhilfeausschuss und die strategische und
qualitative Weiterentwicklung der Offenen Arbeit.
19
Maßgeblich für die Ausgestaltung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind:
•
der jeweils gültige Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Siegen-Wittgenstein,
•
der jeweils gültige Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalens
und die dazugehörigen Richtlinien,
•
die Richtlinien zur Offenen Arbeit,
•
das Anforderungsprofil an die Träger sowie
•
sonstige Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses.
Der Kreisjugendring garantiert eine ausreichende fachliche Begleitung. Hierfür steht er
sowohl den Trägervertreter/-innen als auch den Mitarbeiter/-innen in der Offenen Arbeit
über die Gespräche für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Verfügung.
Zur qualitativen Weiterentwicklung der Offenen Arbeit bietet der Kreisjugendring
mindestens eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter/-innen im Jahr
an. Bei Bedarf können in Abstimmung mit dem Fachservice Jugend und Familie weitere
Veranstaltungen angeboten werden.
Es werden verbindliche Standards zur Evaluation für alle Einrichtungen eingeführt. Die
zu führende Besucherstatistik für das Berichtswesen Offene Kinder- und Jugendarbeit des
Landes NRW ist Grundlage für eine noch abschließende differenziertere Form. Bestandteil
der Leistungsverträge ist, dass sich die Beteiligten darauf verständigen, mindestens eine
Maßnahme umfassend auf ihre Wirkungen zu dokumentieren und zu evaluieren.
Die im Kinder- und Jugendförderplan für den Bereich Offene Kinder- und Jugendarbeit
festgelegten Kennzahlen sind regelmäßig aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Sie sind
Bestandteil des Berichtswesens im Jugendhilfeausschuss.
6.5
Finanzperspektive
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Siegen-Wittgenstein wird jährlich mit
428.568,69 € gefördert. In dieser Summe sind Landesmittel in Höhe von 195.396,00 €
enthalten. Diese Summe hat sich in den letzten 15 Jahren, seit der Kommunalisierung der
Landesmittel, nur unwesentlich verändert. Der Anteil des Kreises Siegen-Wittgenstein
beläuft sich auf 233.172,69 €. Die letzte Erhöhung der Mittel erfolgte im Jahr 2002. Der
Anteil der Kreismittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit beträgt ca. 0,7 % an den
Gesamtkosten der Jugendhilfe des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Bedingt durch die geschichtliche Entwicklung der Offenen Arbeit im Kreis SiegenWittgenstein profitieren die Kommunen zur Zeit sehr unterschiedlich an den Fördermitteln.
Ebenso unterschiedlich ist das eigene finanzielle Engagement der Kommunen in diesem
Bereich. Daher besteht eine wesentliche Aufgabe der künftigen Finanzierung darin, dass
die Kommunen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Größe und Belastungsfaktoren
an den Fördermitteln partizipieren.
20
Grundsätzlich soll die künftige Finanzierung dazu beitragen, die beschriebenen Ziele der
Offenen Arbeit zu erreichen, die Qualität der Arbeit zu sichern und weiterzuentwickeln.
Anforderungen an eine künftige finanzielle Förderung:
Die zukünftige Finanzierung soll zur Gleichbehandlung der Träger führen. Die
Finanzierung gibt den Trägern Zuverlässigkeit und Planungssicherheit und berücksichtigt
steigende Kosten. Sie trägt somit dazu bei, dass der örtliche Jugendhilfeträger seiner
Planungsverantwortung Rechnung tragen kann. Eine auskömmliche Finanzierung ist ein
Beitrag für gesicherte Beschäftigungsverhältnisse.
Die Finanzierung wird als Mittel der Steuerung und Qualitätssicherung angewandt. Sie
ermöglicht es, kurzfristig entstehende Bedarfe zu berücksichtigen und flexible Lösungen zu
ermöglichen, z.B. in Krankheitsfällen oder anderen Situationen.
Die
Finanzierung
führt
nicht
zu
erheblichen
Mehrbelastungen
in
der
verwaltungstechnischen Abwicklung bei den Trägern. Sie wird dem Ziel einer guten
fachlichen Begleitung des Handlungsfeldes Offene Arbeit gerecht.
Eckpunkte des zukünftigen Finanzierungskonzeptes:
Auch künftig gibt es einen Festbetrag zu den Personalkosten und Sachkosten. Andere
Finanzierungsmodelle sind mit einem erheblichen Mehraufwand an Verwaltungstätigkeit bei
den Trägern und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe verbunden.
Der Zuschuss berücksichtigt tarifliche Entwicklungen bei den Personalkosten und der
allgemeinen Teuerungsrate. Die Anpassung wird jährlich im Rahmen der
Haushaltsplanungen des Kreises überprüft.
Jeder Einrichtung wird entsprechend dem anerkannten Fachkräfteanteil ein maximaler
Zuschussbetrag (Budget) bewilligt. Die Förderhöhe beträgt 55.000 Euro pro Fachkraft
(45.000 Euro Personalkosten und 10.000 Euro Sachkosten).
In dem Budget ist ein Sachkostenanteil enthalten, den die Träger für die
Bewirtschaftungskosten
der
Einrichtung,
Programmkosten
für
Freizeitund
Bildungsmaßnahmen, Projekte, Anschaffungen und Reparaturen und Honorarmittel
verwenden können.
Zusätzlich erhalten die Träger pro anerkanntem Vollzeitäquivalent Fortbildungskosten in
Höhe von 500 Euro. Sie werden nur dann ausgezahlt werden, wenn sie beantragt bzw. die
Kosten nachgewiesen werden.
Die komplette Auszahlung der Zuwendungen ist gebunden an die Erfüllung der
vertraglichen Leistungen. Zuwendungen können gekürzt werden, wenn Leistungen nicht
oder nicht vollständig erbracht werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall der
Jugendhilfeausschuss.
Es steht ein Budget in Höhe von bis zu 25.000 Euro für aktuelle Handlungsbedarfe zur
Verfügung.
21
Qualitative Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendarbeit in Siegen-Wittgenstein
Kundenperspektive
Die Angebotslandschaft zeichnet
sich durch Pluralität aus.
Die Prinzipien der OKJA sind
verwirklicht: Freiwilligkeit, offener
und zweckfreier Zugang zur
Einrichtung sowie selbstbestimmte Freizeit- und Bildungsaktivitäten.
Die jungen Menschen finden
Angebotsformen vor, die ihren
Zeitfenstern entsprechen.
Die Angebote sind wohnortnah
zu erreichen. Niedrigschwelliger
Zugang als wesentliches Prinzip.
Die Angebote orientieren sich an
den Wünschen und Bedürfnissen der Jugendlichen.
Die Angebote sind ansprechend
und richten sich an eine möglichst alle Jugendlichen; vorrangig jedoch an benachteiligte.
Die Angebote bieten Möglichkeiten zur Raumaneignung, Ausprobieren und Vertiefung persönlicher und sozialer Kompetenzen sowie vielfältiger kultureller und musischer Kompetenzen.
.
Interne Prozessperspektive/Steuerung
Die Angebote der OKJA werden
aktiv gesteuert durch:
Kinder- und Jugendförderplan
Richtlinien OKJA
Trägerprofil
Leistungsverträge/Zielvereinbarungen?
Die OKJA vor Ort basiert auf
einem Basiskonzept, das sich
stetig weiterentwickelt.
Das Angebot orientiert sich an
den sozialräumlichen Bedingungen
Die Weiterentwicklung durch
die vorgenannten Instrumente
obliegt dem FS 51 und dem
JHA.
Die Sicherung und Entwicklung
des Handlungsfeldes wird auf
der operativen Ebene durch
den Kreisjugendring wahrgenommen.
Perspektive der Mitarbeiter/innen (MA)
Die MA verfügen über ein klares Aufgabenprofil.
Die MA finden attraktive Arbeitsbedingungen vor.
Die MA verfügen über eine
adäquate sachliche Ausstattung.
Die MA tauschen sich fachlich
aus und nehmen regelmäßig
an Dienstbesprechungen im
eigenen Haus (Anstellungsträger) und fachlichen Dialogen
mit MA aus anderen Kommunen und von anderen Trägern
teil.
Den MA stehen Angebote zur
Weiterbildung und Qualifizierung zur Verfügung.
Finanzperspektive
Die Träger erhalten eine Föderung, die den Bedarfen Rechnung trägt.
Die Förderung trägt den Belastungen in sachlicher und personeller Hinsicht Rechnung.
Die Förderung berücksichtigt
preisliche Entwicklung (z.B.
Tariferhöhungen).
Zusätzliche Ressourcen von
Sponsoren und anderen Organisationen/Institutionen stehen
auch künftig zur Verfügung.
Es stehen Mittel für besondere
Situationen und Bedarfe zur
Verfügung.
Strategische Ziele des
Kreises
Dem Subsidaritätsprinzip
ist Rechnung zu tragen.
Kinderfreundlichkeit und
familiäre Strukturen
fördern.
Soziale Stabilisierung für
die Menschen im Kreis
gestalten.
Familien bei ihrer anspruchsvollen Erziehungsaufgabe unterstützen
und fördern (= Familienentlastende Funktion).
Die MA haben gesicherte Anstellungsverträge und werden
tariflich bezahlt.
Mit den MA werden Gespräche
zur Personalentwicklung mindestens einmal jährlich geführt.
Ehrenamtliches Engagement ist
eine Qualität, die erhalten und
ausgebaut werden soll.
Es bestehen Regelungen, welche Rollen und Aufgaben die
Hauptamtlichen zu erfüllen
haben und welche ehrenamtliche MA und Honorarkräfte.
22
7.
Bedarfssituation auf Kreisebene sowie in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden
Auf der Grundlage des Berechnungsschlüssels (90% Jugendeinwohner/-innen sowie
jeweils 5% der Ortsteile und Fläche der Kommune), der in Punkt 2 dieses Berichtes
beschrieben wurde, sowie besonderer Herausforderungen werden die Bedarfe für jeden
Sozialraum bzw. kreisangehörige Stadt und Gemeinde beschrieben.
Errechnete
Jugendein- Fachkraftwohner
anteile
Bad Berleburg
1.943
1,39
Gerundete
Fachkraftanteile
Festgelegter
Bedarf
(rechnerisch)
(tatsächlich)
1,4
1,5
Begründung Festlegung
endgültiger Bedarf
größte Fläche im Kreis, mehr als 15
Ortsteile
Beibehaltung des bisher geförderten
ehrenamtlichen Angebotes, da mehr als 15
Ortsteile und drittgrößte Fläche im Kreis
Bad Laasphe
1.386
0,99
1,0
1,0
Burbach
1.578
1,13
1,1
1,1
keine besonderen Herausforderungen
Erndtebrück
767
0,55
0,6
0,6
keine besonderen Herausforderungen
Freudenberg
1.912
1,36
1,4
1,5
mehr als 15 Ortsteile
Hilchenbach
1.708
1,22
1,2
1,2
keine besonderen Herausforderungen
höchster Migrationsanteil im Kreis, mehr
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als
im Kreisvergleich
Referenzkommune, zweitgrößte Fläche im
Kreis, mehr als 15 Ortsteile und mehr
sozialstrukturelle Belastungsfaktoren als
im Kreisvergleich am Heckersberg
Kreuztal
3.302
2,36
2,4
3,0
Netphen
2.525
1,80
1,8
2,0
Neunkirchen
1.519
1,08
1,1
1,3
zweithöchster Migrationsanteil im Kreis
Wilnsdorf
2.175
1,55
1,6
1,6
keine besonderen Herausforderungen
Kreis
18.815
13,42
13,6
14,8
Datenquelle Jugendeinwohner/-innen (12 bis unter 21-Jahre): it nrw , Stand: 31.12.2011
Aus den Bedarfen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinde ergibt sich ein Bedarf
auf Kreisebene von 14,8 Fachkraftanteilen.
Bad Berleburg:
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Bad Berleburg ein Bedarf von 1,4
Fachkräften. Da Bad Berleburg die größte Fläche im Kreis aufweist und mehr als 15
Ortsteile hat, wird der tatsächliche Bedarf auf 1,5 Fachkraftanteile festgelegt.
Die 1,5 Fachkraftanteile sind für die Arbeit im Sozialraum einzusetzen. Dabei ist die
Einrichtung im Zentrum mit 1,0 Fachkraftanteilen das zentrale Angebot. Von diesem Ort
aus ist intensiv zu erkunden. Mit dem Träger ist ein Konzept für mobile Arbeit zu
entwickeln. Aufgrund aktueller Entwicklungen steht der Standort Berghausen aus Sicht
der Jugendhilfeplanung zur Disposition.
Bad Laasphe:
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Bad Laasphe ein Bedarf von 1,0
Fachkraftanteilen. Da die Kommune mehr als 15 Ortsteile hat und die drittgrößte Fläche
im Kreis aufweist, wird das ehrenamtliche Angebot des CVJM, das wie das kommunale
23
hauptberufliche Angebot in der Stadtmitte angesiedelt ist, auch weiterhin gefördert. Der
endgültige Bedarf wird daher auf 1,0 Fachkraftanteile festgelegt.
Für den Sozialraum Bad Laasphe ist es erforderlich, die mobile Arbeit zu intensivieren,
um herauszufinden, ob es Jugendliche gibt, die nicht erreicht werden. Es ist erforderlich,
die Schwerpunktsetzung der Einrichtung zu überprüfen und anzupassen.
Burbach
Rechnerisch ergibt sich für die Gemeinde Burbach ein Bedarf von 1,1 Fachkräften. Da
keine besonderen Herausforderungen in der Kommune bestehen, entspricht der
rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (1,1 Fachkraftanteile).
Die beiden Standorte in Burbach und Holzhausen erweisen sich aufgrund der räumlichen
Siedlungsgebiete und der Wanderbewegungen der Jugendlichen - es wird durch die
Lage der beiden Einrichtungen ein hoher Grad an niedrigschwelligem Zugang ermöglicht
- und der Inanspruchnahme der Angebote als geeignet.
Erndtebrück
Rechnerisch ergibt sich für die Gemeinde Erndtebrück ein Bedarf von 0,6 Fachkräften. In
der Kommune sind keine besonderen Herausforderungen zu verzeichnen, daher
entspricht der rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (0,6 Fachkraftanteile).
Der Standort im Kernraum ist aufrechtzuerhalten. Zusätzlich sollte die mobile Arbeit
intensiviert werden, um aufgrund der Flächenkommune (in Erndtebrück kommen die dritt
wenigsten Jugendeinwohner/-innen auf 1 qkm) möglichst vielen Jugendlichen die
Teilnahme an Angeboten der Offenen Arbeit zu ermöglichen.
Freudenberg
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Freudenberg ein Bedarf von 1,4
Fachkräften. Da Freudenberg über mehr als 15 Stadtteile verfügt, wird der endgültige
Bedarf mit 1,5 Fachkraftanteilen bestimmt.
In Freudenberg sind aufgrund des Nachholbedarfs bezüglich einer abgestimmten
Angebotsstruktur mit ehrenamtlichen Angeboten der Vereine und Verbände im
interkommunalen Vergleich in nächster Zeit umfassende konzeptionelle Arbeiten
erforderlich.
In mehreren Gesprächen mit dem Fachservice Jugend und Familie hat der CVJM
Büschergrund (derzeit Träger des ehrenamtlichen Treffs „Chilli“ in der Stadtmitte) sein
Interesse und seine Bereitschaft für die Übernahme eines hauptberuflichen Angebotes
bekundet. Ebenfalls in Gesprächen mit dem örtlichen Jugendhilfeträger hat die Stadt
Freudenberg mitgeteilt, dass derzeit hausintern und politisch diskutiert wird, ob sich die
Kommune in diesem Bereich weniger engagiert. Inzwischen ist diese Absichtserklärung
Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes geworden und somit eine politische
Entscheidung. Diese Entwicklungen gilt es mit allen Beteiligten zu einem endgültigen
Ergebnis zusammenzuführen.
24
Im Kernraum von Freudenberg ist ein Standort mit Angeboten und einem Umfang von 1,0
Fachkräften vorzusehen. Die 0,5 Fachkräfte sind für eine verstärkte mobile Arbeit
einzusetzen.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich aus dieser verstärkten mobilen Arbeit Erkenntnisse
für einen geeigneten zweiten Standort ergeben.
Die Förderung für das ehrenamtliche Angebot entfällt zukünftig.
Hilchenbach
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Hilchenbach ein Bedarf von
Fachkräften. Da in der Kommune keine besonderen Herausforderungen bestehen
Jugendliche aufgrund der Größe der Kommune niedrigschwellig an Angeboten
Netphen und Kreuztal teilnehmen können, wird der tatsächliche Bedarf mit
Fachkraftanteilen bestimmt.
1,2
und
aus
1,2
Die beiden derzeitigen Standorte in Hilchenbach und Dahlbruch sind auch weiterhin
aufrechtzuerhalten; der Standort in Dahlbruch mit dem Einzugsgebiet Müsen stellt einen
räumlich und strukturell eigenen Sozialraum dar, der auch nach Schließung der
Hauptschule für ein Offenes Angebot wichtig ist.
Kreuztal
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Kreuztal ein Bedarf von 2,4 Fachkräften.
Hinsichtlich der ausgewählten ergänzenden Parameter zur Bedarfsbemessung ergeben
sich besondere Herausforderungen im Bereich der Migration (höchster Wert im Kreis
Siegen-Wittgenstein). Zudem sind in Kreuztal im Kreisvergleich mehr sozialstrukturelle
Belastungsfaktoren zu verzeichnen. Der rechnerische Bedarf wird daher auf 3
Fachkraftanteile (= tatsächlicher Bedarf) erhöht.
Die derzeitige Offene Kinder- und Jugendarbeit ist gekennzeichnet durch eine starke
Angebotsstruktur im Nord- und Südbereich sowie in der Stadtmitte. Gemeinsam mit dem
Träger muss zukünftig konzeptionell überlegt werden, wie durch mobile Arbeit Angebote
in den bisher nicht erreichten Tälern und Stadtteilen geschaffen werden können.
Netphen
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Stadt Netphen ein Bedarf von 1,8 Fachkräften.
Wie in Punkt 2 ausgeführt, ist Netphen Referenzkommune. Da Netphen die zweitgrößte
Fläche im Kreis hat und mehr als 15 Stadtteile besitzt, wird der rechnerische Bedarf auf
2,0 Fachkraftanteile (= tatsächlicher Bedarf) erhöht.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden zukünftig die Standorte Netphen (Kernraum)
und Dreis-Tiefenbach geführt, von denen aus verstärkt mobile Arbeit in den anderen
Ortsteilen stattfindet.
Der bisher in der Jugendhilfeplanung vorgesehene Standort Deuz ist u.a. wegen der sich
verändernden Schullandschaft zu überprüfen.
25
Das seit längerem vakante ehrenamtliche Angebot durch die katholische
Kirchengemeinde Irmgarteichen wird aus der Jugendhilfeplanung herausgenommen.
Neunkirchen
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Gemeinde Neunkirchen ein Bedarf von 1,1
Fachkräften. Da in Neunkirchen im Kreisvergleich nach Kreuztal die meisten Menschen
mit Migration leben, wird der rechnerische Bedarf auf 1,3 (= tatsächlicher Bedarf) erhöht.
In der Gemeinde Neunkirchen sind in der nächsten Zeit umfassende konzeptionelle
Arbeiten erforderlich, in die die aktuellen Überlegungen der Kommune, im Kernraum ein
Jugendcafé zu eröffnen, einzubeziehen sind.
Im Kernraum von Neunkirchen ist ein Standort mit Angeboten und einem Umfang von 1,0
Fachkräften vorzusehen. Die 0,3 Fachkraftanteile sind zunächst für mobile Arbeit
einzusetzen. Dabei ist die Zielgruppe der Jugendlichen mit Migrationshintergrund
besonders zu beachten.
Wilnsdorf
Rechnerisch gerundet ergibt sich für die Gemeinde Wilnsdorf ein Bedarf von 1,6
Fachkräften. Da in der Kommune keine besonderen Herausforderungen bestehen,
entspricht der rechnerische Bedarf auch dem tatsächlichen (1,6 Fachkraftanteile für den
Sozialraum).
Durch die derzeitige Umbruchsituation in der Offenen Arbeit in Wilnsdorf sind
umfassende konzeptionelle Fragen zu klären. So ist zum Beispiel abschließend zu
klären, ob die Kommune auch ihr derzeit reduziertes Engagement auf Dauer aufgibt.
Abhängig von der letztendlichen Entscheidung der Kommune könnte es erforderlich
werden, einen neuen Standort und Träger für die Jugendfreizeiteinrichtung zu finden.
Der Standort sollte im Kernraum liegen. Das Angebot, von dem ausgehend mobile Arbeit
intensiviert werden soll, umfasst 1,1 Fachkraftanteile.
Der Standort des katholischen Trägers in Rudersdorf steht zurzeit nicht zur Diskussion,
da er geeignet ist, um möglichst viele Jugendliche niedrigschwellig aus anderen
Ortsteilen zu erreichen.
Abhängig von den notwendigen konzeptionellen Überlegungen für den Sozialraum wäre
auch denkbar, dass ein Träger das gesamte Angebot mit dem Umfang von 1,6
Fachkräften zentral im Kernraum übernimmt und ergänzend dazu mobile Angebote
erbringt.
26
8.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Neustrukturierung ergeben sich finanzielle Mehraufwendungen:
Kosten aufgrund der Neustrukturierung
Kosten nach bisheriger Förderung
1. Personal- und Sachkosten
Unterscheidung nach Trägerschaft
(kommunale/freie Träger), haupt- und
ehrenamtliche Angebote
55.000 Euro pro anerkanntem Fachkräfteanteil (45.00 € Personal- und 10.000 €
Sachkosten)
Förderung in 2013:
Kreismittel: 233.172,69 €
Landesmittel: 195.396 €
14,8 x 55.000 €
Gesamtsumme:
814.000 €
Gesamtsumme: 428.568,69 €
2. Förderung ehrenamtlicher Angebote
Förderung des ehrenamtlichen Angebotes
wie bisher in Höhe von 3.400 € für den
Sozialraum Bad Laasphe
3. Fortbildungskosten
- trägerspezifisches Budget (500 Euro pro
VZÄ)
14,8 x 500 €
7.400 €
- zentrales Fortbildungsbudget Kreisjugendring
jährlich 2.000 €
2.000 €
Gesamtsumme:
9.400 €
4. Budget für aktuelle Handlungsbedarfe
25.000 € jährlich
Gesamtförderhöhe:
851.800 €
abzüglich Landesmittel: 195.396 €
davon Kreismittel:
656.404 €
Gesamtförderhöhe:
428.568,69 €
abzüglich Landesmittel: 195.396,00 €
davon Kreismittel:
233.172,69 €
Durch die Neustrukturierung ergeben sich für den Kreishaushalt insgesamt Mehrkosten
von 423.231,31 €. Von diesen profitieren vor allem die Kommunen.
27
Bisherige und zukünftige Förderung in den Sozialräumen gestalten sich wie folgt:
Förderung bisher
Kommune
Förderung zukünftig
FK
Förderung
Bad Berleburg
1,4
35.920,72 €
Bad Laasphe
1
24.007,66 €
Burbach
1
Erndtebrück
EhrenamtFörderung
liches Angebot gesamt
FK
Förderung
35.921 €
1,5
82.500 €
27.408 €
1
55.000 €
59.483,64 €
59.484 €
1,1
60.500 €
0,4
25.293,45 €
25.293 €
0,6
33.000 €
Freudenberg
0,5
13.653,83 €
13.654 €
1,5
82.500 €
Hilchenbach
1
27.307,66 €
27.308 €
1,2
66.000 €
Kreuztal
3,5
87.326,81 €
87.327 €
3
165.000 €
Netphen
1,5
91.725,44 €
95.125 €
2
110.000 €
Neunkirchen
0,5
13.653,83 €
13.654 €
1,3
71.500 €
Wilnsdorf
1
43.395,65
43.396 €
1,6
88.000 €
Gesamt
11,8
421.768,69 €
428.569 €
14,8
814.000 €
3.400 €
3.400 €
6.800 €
EhrenamtFörderung
liches Angebot gesamt
3.400 €
58.400 €
3.400 €
817.400 €
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Mitglieder der Arbeitsgruppe
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Petra Weskamp (JHA-Vorsitzende und Leitung der Arbeitsgruppe)
Kornelia Busch-Pfaffe (stv. JHA-Vorsitzende)
Fachservice Jugend und Familie
Pia Cimolino, Fachserviceleiterin
Gerold Wagener, Fachgebietsleiter
Sandra Thiemt, Jugendhilfeplanung
Bahman Pournazari, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein e.V.
Anja Hillebrand (1. Vorsitzende)
Bernd Zimmermann (stv. Vorsitzender)
Heiner Giebeler (Geschäftsführer)
Vertreter/-innen der Kommunen
Christa Schuppler, Bürgermeisterin Gemeinde Wilnsdorf
Felix Leukel, Gemeinde Wilnsdorf, Amtsleiter für Soziales, Familie und Jugend
Uwe Montanus, Stadt Kreuztal, Amtsleiter Kinder, Jugend und Familie
Thilo Edelmann, Gemeinde Neunkirchen, Jugendpfleger
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Bedarfsermittlung bei Ehrenamtlichen der Jugendarbeit
Es haben sich Ehrenamtliche von 5 verschiedenen Trägern an der Bedarfsermittlung beteiligt. Zwei CVJM – Gruppen, Ev. Jugend, Sport und der Kreisjugendring (Arbeitskreis Israel).
Es beteiligten sich 3 Träger aus dem Siegerland und 2 aus Wittgenstein.
In der Bedarfsermittlung wurden folgende sechs Thesen aufgestellt und dazu Fragen gestellt:
1. Kategorie: Zeit für das Ehrenamt / im Ehrenamt
These:
Ehrenamtliche sind stark belastet durch Schule (G8), Studium und Arbeitsplatzsituation. Jugendliche können nur noch zu eingeschränkten Zeitfenstern Angebote wahrnehmen.
Frage an Ehrenamtliche:
Wie schätzt ihr eure (und allgemein) zeitlichen Ressourcen ein und was müsste sich ändern?
2. Kategorie: Freizeitangebote / Aktionen der Jugendarbeit
These:
Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen ändern sich und damit die Anforderungen
an Form und Inhalte der Freizeitgestaltung
Frage an Ehrenamtliche:
Vor welchen Herausforderungen steht ihr in der Jugendarbeit, Angebote zu gestalten?
3. Kategorie: Infrastruktur / finanzielle Förderung (Räume, Einrichtungen, Plätze, Zelte,
Boote, Beamer etc.)
These:
Um Jugendarbeit zu gestalten, werden eine gute Infrastruktur und finanzielle Ressourcen
benötigt.
Fragen an Ehrenamtliche:
• Welche Bedarfe seht ihr im Blick auf eine gute Infrastruktur?
• Wo seht ihr notwendige Veränderungen bei der derzeitigen Förderung durch den Kreis
Siegen - Wittgenstein?
• Braucht das Ehrenamt eine gesonderte finanzielle Förderungsform über die bestehenden
Richtlinien hinaus?
4. Kategorie: Mobilität
These:
In einem Flächenkreis können nicht überall Angebote vorgehalten werden. Jugendliche wollen sich mit anderen treffen. Die Wege zu den Angeboten sind oft weit oder ohne Auto
schwer zu bewältigen.
Frage an Ehrenamtliche:
Welche Chancen und Bedarfe seht ihr zur Verbesserung der Situation?
5. Kategorie: Anerkennung / Förderung von Ehrenamtlichen
These:
In Sonntagsreden wird das ehrenamtliche Engagement als wichtig für unsere Gesellschaft
herausgestellt.
Frage an Ehrenamtliche:
• Wie schätzt ihr die tatsächliche Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes ein?
• Was sollte / müsste sich ändern?
•
Was sind eure Wünsche
6. Kategorie: Beteiligung
These:
In der Jugendarbeit gibt es Beteiligung durch die Mit- und Selbstgestaltung im Gruppenprogramm
und Aktionen, die Wahl von Gruppensprecher/innen, dem Stimmrecht bei Versammlung und der
Mitarbeit in Gremien
Frage an Ehrenamtliche:
• Fühlst du dich in deinem Verein / Verband ernst genommen?
• Hättest du gerne mehr Einfluss auf das, was in deinem Verein / Verband läuft?
• Was sind eure Wünsche? Was müsste sich ändern?
• Welche Unterstützung braucht ihr, um mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen?