Briefvorlage Landratsamt Tübingen

Abteilung Soziales
Sozialplanung
Ute Schwarzkopf-Binder
Protokoll des vierten Begleitarbeitskreises zur
Teilhabeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung
am 16.09.2015 im Landratsamt
Themen: Ergebnisse der Leistungserhebung und Wohnbedarfe und die
Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen zur Informations-, Beratungs- und
Beschwerdestelle und Ambulanten Psychiatrischen Pflege
Anwesende: siehe Teilnehmerliste
Begrüßung und Informationen zum Ablauf
Frau Dimmler-Trumpp begrüßt die Anwesenden und informiert über die
anschließende Sitzung der GPV-Steuerungsgruppe, die auf Wunsch der
Trägergemeinschaft zur Ergebnissicherung einberufen wurde.
Für den fachlichen Austausch wurde für die Sitzung und die weiteren Planungen zur
Teilhabeplanung ausreichend Zeit eingeplant.
Das Thema „Arbeit und Beschäftigung“ wird in der kommenden Dezembersitzung
2015 besprochen.
In einem Workshop im Januar sollen die Handlungsempfehlungen in Arbeitsgruppen
gemeinsam diskutiert und erarbeitet werden bevor im April der Berichtsentwurf mit
den Ergebnissen vorgestellt wird.
Aus heutiger Sicht wird der Teilhabebericht voraussichtlich Ende Mai 2016 vorliegen.
Präsentation des KVJS zu den Ergebnissen der Leistungserhebung
(Siehe Präsentation)
Frau Süßmilch und Frau Lindenmaier stellen die Ergebnisse der Leistungserhebung
für den Themenbereich Wohnen vor.
Folgende Fragestellungen wurden vorgestellt:
Wie viele Menschen mit psychischer Erkrankung bekommen Unterstützung durch die
Eingliederungshilfe beim Wohnen innerhalb und außerhalb des Landkreises
Tübingen?
Wie viele Plätze sind in den Wohnheimen mit Menschen aus dem eigenen Kreis
belegt?
Wie viele Leistungsempfänger von Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren hat der Landkreis
Tübingen in stationären Einrichtungen der psychiatrischen Pflege?
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Im Landkreis Tübingen bekommen insgesamt 407 Personen Leistungen im
ambulanten oder stationären Wohnen.
Der Anteil der Menschen unter 65 Jahren, die in stationären Einrichtungen der
psychiatrischen Pflege untergebracht sind, ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt
gering.
Im Landkreis Tübingen werden Menschen über 65 Jahren mit einer chronischen
psychischen Erkrankung von den Gerontopsychiatrischen Beratungsstellen betreut.
Dies könnte möglicherweise ein Indiz dafür sein, dass die Angebote des SpDi
weniger stark frequentiert sind im Gegensatz zu den Vergleichszahlen der anderen
Landkreise.
Die GPV-Dokumentation, die alle zwei Jahre vom KVJS erhoben wird, ermittelte
weitere Zahlen. Unter anderem in der Grundversorgung des Sozialpsychiatrischen
Dienstes, der Soziotherapie und den vielfältigen offenen Angeboten in den
Landkreisen zum Stichtag 31.12.2013.
In der anschließenden Diskussion wurde die bereits mehrfach gewünschte
Räumlichkeit eines Gemeindepsychiatrischen Zentrums mitten in der Stadt Tübingen
benannt. Im Zentrum Tübingens wäre sicherlich der Sozialpsychiatrische Dienst als
niederschwelliges Angebot besser erreichbar und Ressourcen könnten mit anderen
Trägern noch intensiver genutzt werden.
Präsentation zur Wohn- und Versorgungssituation im Landkreis
(Siehe Präsentation)
Frau Schwarzkopf-Binder informiert über die Erhebungen der Bedarfe und deren
Ergebnisse und Entwicklungen. Mit Hilfe eines Erfassungsbogens wurden
insbesondere in der Zeit von Juni 2010 bis Juli 2013 Erhebungen und Auswertungen
gemacht.
Die verschiedensten Themeninhalte sind bereits in der GPV-Steuerungsgruppe mit
den Mitgliedern besprochen worden. Weiterentwicklungen und Ergebnisse wurden in
der Präsentation zu den einzelnen Bereichen aufgezeigt und diskutiert.
Die vorhandenen Schnittstellen der Eingliederungshilfe, die nicht im
Gemeindepsychiatrischen Verbund vertreten sind, wurden vor Beginn der
Teilhabeplanung in Form einer halbjährlichen Hilfeplankonferenz zusätzlich mit
einbezogen.
Die Wohn- und Versorgungssituation wurde in folgenden Bereichen benannt:
- Bereich Wohnungslosenhilfe
- Bereich Wohnraumversorgung mit psychosozialer Betreuung
- Stationäre Unterbringung in einer Einrichtung
- Stationäre, beschützende und geschlossene Unterbringung
- Psychiatrisches Fachpflegeheim
Basierend auf der Konzeption zur Wohnungslosenhilfe hat sich in diesem Bereich in
Tübingen und kreisweit durch die Aufstockung von Personalkapazitäten und
Angebotserweiterungen einiges bewegt.
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Insbesondere im Bereich der wohnungslosen Frauen sind elf neue Wohnplätze
geschaffen worden.
Personen, die nicht aus Tübingen kommen, finden in Rottenburg häufig einen Platz.
Ehrenamtlich wurden vier Plätze für Männer und zwei Plätze für Frauen bei Frau
Mildner-Powell geschaffen.
Im Bereich der Wohnraumversorgung hat die Stadt Tübingen zwei neue Stellen zu je
50% eingerichtet. Die Beauftragten für Wohnraum und barrierefreies Bauen haben
das Ziel, die Entwicklung und Förderung von innovativen Konzepten und Projekten
zur Schaffung von Wohnraum und zur Verbesserung der Wohnraumversorgung mit
besonderem Fokus auf ökonomisch benachteiligte Personengruppen voran zu
bringen.
Das Konzept des Wennfelder Gartens mit 22 Appartements wurde beim Runden
Tisch der Wohnungslosenhilfe der Stadt Tübingen vorgestellt. Die Wohnverträge sind
auf zwei Jahre befristet. Ein Teil der Personen kann mit Hilfe einer anderen Form der
Begleitung (ABW light), die weniger Zeit als bisher in der Einrichtung in Anspruch
nehmen wird, selbständig in einer angemieteten Wohnung wohnen. Ein Teil von
Personen aus der Einrichtung konnte nicht erreicht werden und verweigerte sich
jeglicher Unterstützungsangebote. Ein weiterer Teil wird weiterhin im Wennfelder
Garten über die zwei Jahre hinaus betreut werden.
Personen, die einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen stellten, wurden in der
Hilfeplankonferenz besprochen und im Ambulant Betreuten Wohnen der
Eingliederungshilfe betreut.
In Bezug auf den Träger der Wohnungslosenhilfe ist eine transparente Steuerung
und Planung der Übergänge notwendig.
Ein Einbezug des Trägers in die Hilfeplankonferenz wäre sinnvoll.
In den beiden stationären Einrichtungen des Landkreises –VSP und Lotte-ZimmerHaus- gibt es aktuell Wartelisten. Bei aktuellen Bedarfen von stationärer Versorgung
muss auf Einrichtungen außerhalb des Kreises verwiesen werden oder es werden in
der Hilfeplankonferenz individuelle Lösungen im Einzelfall mit den Trägern im
Landkreis besprochen.
Die Einrichtungsbesuche haben u.a. deutlich gemacht, dass es Personen gibt, die
auch außerhalb der stationären Einrichtung -in einem ambulanten Setting- leben
könnten. Durch die angespannte Wohnraumsituation ist dies in Tübingen jedoch
aktuell nicht möglich.
Die Einrichtung OASE sucht für Menschen einen passenden Wohnplatz und mietet
diesen in der Umgebung Rottenburgs an. Einen Wohnplatz zu haben, vermittelt den
Menschen Sicherheit, die für die Betreuungssituation ausschlaggebend ist.
Die Suche nach einer geeigneten stationären Einrichtung durch die
Sozialdienstmitarbeiter der Klinik wird durch den zusätzlichen Entlassungsdruck
erschwert.
Die individuelle Hilfeplanung und die Suche nach einer passgenauen Einrichtung
sind nicht vom Alter abhängig, sondern von der jeweiligen Erkrankung der Person.
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Für die stationäre, beschützende bzw. geschlossene Unterbringung wurden in den
letzten Jahren insgesamt 12 Personen gemeldet. Sechs Personen wurden außerhalb
des Kreises in entsprechenden Einrichtungen untergebracht. Für die anderen
Personen wurden individuelle Lösungen in den Hilfeplankonferenzen mit den Trägern
gemeinsam gesucht, da ein Aufbau einer beschützenden geschlossenen Einrichtung
aktuell von der Trägergemeinschaft nicht befürwortet wird. Aktuelle Bedarfe wurden
in diesem Jahr nicht gemeldet.
Der Bedarf für Personen, die ein psychiatrisches Fachpflegeheim benötigen, nimmt
nach Aussagen der Träger künftig zu. Dies zeigt auch die aktuelle Rückmeldung aus
dem Lotte-Zimmer-Haus. Dort werden zwei bis drei Personen betreut, die mittlerweile
einen hohen pflegerischen Bedarf haben. Zwei weitere Bewohner aus dem LotteZimmer-Haus zogen in den letzten Monaten in ein Fachpflegeheim außerhalb des
Landkreises. Der Landkreis benötigt aufgrund der steigenden Anzahl dieses
Personenkreises zeitnahe Entscheidungen.
Bei den künftigen Planungen muss auch das Haus am Dorfplatz mit seinen 22
Bewohnern berücksichtigt werden, da dieses verlagert werden sollte.
Unterarbeitsgruppe zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
(Siehe Entwurf und Dokumentationsbogen zur Informations-, Beratungs- und
Beschwerdestelle des Landkreises Tübingen)
Frau Schwarzkopf-Binder stellt den Entwurf der Unterarbeitsgruppe vor, der zunächst
in den Haushaltsberatungen für 2016 im Kreistag besprochen werden muss. Der
Kreistag entscheidet über die Mittelbereitstellung, bevor weitere Schritte zur
Umsetzung der IBB-Stelle und des Patientenfürsprechers unternommen werden
können.
Bei der Umsetzung sind die vorhandenen Strukturen des Landkreises Tübingen,
insbesondere die des Patientenfürsprechers der Psychiatrischen Klinik, des
kommunalen Behindertenbeauftragten, der GPV-Steuerungsgruppe und den
sonstigen Gremien sehr wichtig.
Unterarbeitsgruppe zur Ambulanten Psychiatrischen Pflege
(Siehe Protokoll der Unterarbeitsgruppe und der Entwurfsidee von 2008)
Die Entwurfsidee und die Hintergründe zur Umsetzung der ambulanten
psychiatrischen Pflege wurden von Frau Schwarzkopf-Binder vorgestellt.
Ziel eines solchen Dienstes der Ambulanten Psychiatrischen Pflege im Landkreis ist
es, vorrangig die Versorgung psychisch erkrankter Menschen mit Leistungen im
Bereich der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege sicherzustellen.
Frau Wolf berichtet von den Erfahrungen aus dem Landkreis Esslingen. Durch
engmaschige Betreuungen können Klinikaufenthalte vermieden und stationäre
Unterbringungen verhindert werden. Dies erfordert bei den Diakonie- oder
Sozialstationen fachlich qualifizierte Pflegekräfte. Bei den gemeinsamen
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Überlegungen von 2008 konnte im Landkreis Tübingen keine Diakone- oder
Sozialstation gefunden werden. Dies ist bis heute unverändert.
Aus Sicht der AOK Gesundheitskasse ist ohne einen bereitwilligen Pflegedienst aus
dem Kreis, keine Verhandlungsgrundlage gegeben. Diese Voraussetzung muss erst
erfüllt sein, bevor Verhandlungen mit der Krankenkasse möglich sind.
Die Voraussetzungen der Zulassung im Bereich der psychiatrischen Pflege stellen
mit einem Stellenanteil von vier Vollzeitkräften ein wirtschaftliches Risiko dar.
Frau Dimmler-Trumpp möchte bei der nächsten Dezernententagung im Oktober das
Thema der Ambulanten Psychiatrischen Pflege besprechen und diesbezügliche
Erfahrungen austauschen.
Weiteres Vorgehen zur Teilhabeplanung
Die Zeitplanung für die kommenden Sitzungen ist dem Protokoll beigefügt.
Die Redaktion des Sozialforums von der Zeitschrift Handeln und Helfen wird im
Novemberheft über den Teilhabeplanungsprozess berichten und nach Absprache im
kommenden Jahr auch über die Informations-Beratungs- und Beschwerdestelle
informieren.
22.10.2015
Ute Schwarzkopf-Binder
Sozialplanung für Menschen mit Behinderung
und Psychischen Erkrankungen
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