Abteilung Soziales Sozialplanung Ute Schwarzkopf-Binder Protokoll des vierten Begleitarbeitskreises zur Teilhabeplanung für Menschen mit psychischer Erkrankung am 16.09.2015 im Landratsamt Themen: Ergebnisse der Leistungserhebung und Wohnbedarfe und die Ergebnisse der Unterarbeitsgruppen zur Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle und Ambulanten Psychiatrischen Pflege Anwesende: siehe Teilnehmerliste Begrüßung und Informationen zum Ablauf Frau Dimmler-Trumpp begrüßt die Anwesenden und informiert über die anschließende Sitzung der GPV-Steuerungsgruppe, die auf Wunsch der Trägergemeinschaft zur Ergebnissicherung einberufen wurde. Für den fachlichen Austausch wurde für die Sitzung und die weiteren Planungen zur Teilhabeplanung ausreichend Zeit eingeplant. Das Thema „Arbeit und Beschäftigung“ wird in der kommenden Dezembersitzung 2015 besprochen. In einem Workshop im Januar sollen die Handlungsempfehlungen in Arbeitsgruppen gemeinsam diskutiert und erarbeitet werden bevor im April der Berichtsentwurf mit den Ergebnissen vorgestellt wird. Aus heutiger Sicht wird der Teilhabebericht voraussichtlich Ende Mai 2016 vorliegen. Präsentation des KVJS zu den Ergebnissen der Leistungserhebung (Siehe Präsentation) Frau Süßmilch und Frau Lindenmaier stellen die Ergebnisse der Leistungserhebung für den Themenbereich Wohnen vor. Folgende Fragestellungen wurden vorgestellt: Wie viele Menschen mit psychischer Erkrankung bekommen Unterstützung durch die Eingliederungshilfe beim Wohnen innerhalb und außerhalb des Landkreises Tübingen? Wie viele Plätze sind in den Wohnheimen mit Menschen aus dem eigenen Kreis belegt? Wie viele Leistungsempfänger von Hilfe zur Pflege unter 65 Jahren hat der Landkreis Tübingen in stationären Einrichtungen der psychiatrischen Pflege? 1 Im Landkreis Tübingen bekommen insgesamt 407 Personen Leistungen im ambulanten oder stationären Wohnen. Der Anteil der Menschen unter 65 Jahren, die in stationären Einrichtungen der psychiatrischen Pflege untergebracht sind, ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt gering. Im Landkreis Tübingen werden Menschen über 65 Jahren mit einer chronischen psychischen Erkrankung von den Gerontopsychiatrischen Beratungsstellen betreut. Dies könnte möglicherweise ein Indiz dafür sein, dass die Angebote des SpDi weniger stark frequentiert sind im Gegensatz zu den Vergleichszahlen der anderen Landkreise. Die GPV-Dokumentation, die alle zwei Jahre vom KVJS erhoben wird, ermittelte weitere Zahlen. Unter anderem in der Grundversorgung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der Soziotherapie und den vielfältigen offenen Angeboten in den Landkreisen zum Stichtag 31.12.2013. In der anschließenden Diskussion wurde die bereits mehrfach gewünschte Räumlichkeit eines Gemeindepsychiatrischen Zentrums mitten in der Stadt Tübingen benannt. Im Zentrum Tübingens wäre sicherlich der Sozialpsychiatrische Dienst als niederschwelliges Angebot besser erreichbar und Ressourcen könnten mit anderen Trägern noch intensiver genutzt werden. Präsentation zur Wohn- und Versorgungssituation im Landkreis (Siehe Präsentation) Frau Schwarzkopf-Binder informiert über die Erhebungen der Bedarfe und deren Ergebnisse und Entwicklungen. Mit Hilfe eines Erfassungsbogens wurden insbesondere in der Zeit von Juni 2010 bis Juli 2013 Erhebungen und Auswertungen gemacht. Die verschiedensten Themeninhalte sind bereits in der GPV-Steuerungsgruppe mit den Mitgliedern besprochen worden. Weiterentwicklungen und Ergebnisse wurden in der Präsentation zu den einzelnen Bereichen aufgezeigt und diskutiert. Die vorhandenen Schnittstellen der Eingliederungshilfe, die nicht im Gemeindepsychiatrischen Verbund vertreten sind, wurden vor Beginn der Teilhabeplanung in Form einer halbjährlichen Hilfeplankonferenz zusätzlich mit einbezogen. Die Wohn- und Versorgungssituation wurde in folgenden Bereichen benannt: - Bereich Wohnungslosenhilfe - Bereich Wohnraumversorgung mit psychosozialer Betreuung - Stationäre Unterbringung in einer Einrichtung - Stationäre, beschützende und geschlossene Unterbringung - Psychiatrisches Fachpflegeheim Basierend auf der Konzeption zur Wohnungslosenhilfe hat sich in diesem Bereich in Tübingen und kreisweit durch die Aufstockung von Personalkapazitäten und Angebotserweiterungen einiges bewegt. 2 Insbesondere im Bereich der wohnungslosen Frauen sind elf neue Wohnplätze geschaffen worden. Personen, die nicht aus Tübingen kommen, finden in Rottenburg häufig einen Platz. Ehrenamtlich wurden vier Plätze für Männer und zwei Plätze für Frauen bei Frau Mildner-Powell geschaffen. Im Bereich der Wohnraumversorgung hat die Stadt Tübingen zwei neue Stellen zu je 50% eingerichtet. Die Beauftragten für Wohnraum und barrierefreies Bauen haben das Ziel, die Entwicklung und Förderung von innovativen Konzepten und Projekten zur Schaffung von Wohnraum und zur Verbesserung der Wohnraumversorgung mit besonderem Fokus auf ökonomisch benachteiligte Personengruppen voran zu bringen. Das Konzept des Wennfelder Gartens mit 22 Appartements wurde beim Runden Tisch der Wohnungslosenhilfe der Stadt Tübingen vorgestellt. Die Wohnverträge sind auf zwei Jahre befristet. Ein Teil der Personen kann mit Hilfe einer anderen Form der Begleitung (ABW light), die weniger Zeit als bisher in der Einrichtung in Anspruch nehmen wird, selbständig in einer angemieteten Wohnung wohnen. Ein Teil von Personen aus der Einrichtung konnte nicht erreicht werden und verweigerte sich jeglicher Unterstützungsangebote. Ein weiterer Teil wird weiterhin im Wennfelder Garten über die zwei Jahre hinaus betreut werden. Personen, die einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen stellten, wurden in der Hilfeplankonferenz besprochen und im Ambulant Betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe betreut. In Bezug auf den Träger der Wohnungslosenhilfe ist eine transparente Steuerung und Planung der Übergänge notwendig. Ein Einbezug des Trägers in die Hilfeplankonferenz wäre sinnvoll. In den beiden stationären Einrichtungen des Landkreises –VSP und Lotte-ZimmerHaus- gibt es aktuell Wartelisten. Bei aktuellen Bedarfen von stationärer Versorgung muss auf Einrichtungen außerhalb des Kreises verwiesen werden oder es werden in der Hilfeplankonferenz individuelle Lösungen im Einzelfall mit den Trägern im Landkreis besprochen. Die Einrichtungsbesuche haben u.a. deutlich gemacht, dass es Personen gibt, die auch außerhalb der stationären Einrichtung -in einem ambulanten Setting- leben könnten. Durch die angespannte Wohnraumsituation ist dies in Tübingen jedoch aktuell nicht möglich. Die Einrichtung OASE sucht für Menschen einen passenden Wohnplatz und mietet diesen in der Umgebung Rottenburgs an. Einen Wohnplatz zu haben, vermittelt den Menschen Sicherheit, die für die Betreuungssituation ausschlaggebend ist. Die Suche nach einer geeigneten stationären Einrichtung durch die Sozialdienstmitarbeiter der Klinik wird durch den zusätzlichen Entlassungsdruck erschwert. Die individuelle Hilfeplanung und die Suche nach einer passgenauen Einrichtung sind nicht vom Alter abhängig, sondern von der jeweiligen Erkrankung der Person. 3 Für die stationäre, beschützende bzw. geschlossene Unterbringung wurden in den letzten Jahren insgesamt 12 Personen gemeldet. Sechs Personen wurden außerhalb des Kreises in entsprechenden Einrichtungen untergebracht. Für die anderen Personen wurden individuelle Lösungen in den Hilfeplankonferenzen mit den Trägern gemeinsam gesucht, da ein Aufbau einer beschützenden geschlossenen Einrichtung aktuell von der Trägergemeinschaft nicht befürwortet wird. Aktuelle Bedarfe wurden in diesem Jahr nicht gemeldet. Der Bedarf für Personen, die ein psychiatrisches Fachpflegeheim benötigen, nimmt nach Aussagen der Träger künftig zu. Dies zeigt auch die aktuelle Rückmeldung aus dem Lotte-Zimmer-Haus. Dort werden zwei bis drei Personen betreut, die mittlerweile einen hohen pflegerischen Bedarf haben. Zwei weitere Bewohner aus dem LotteZimmer-Haus zogen in den letzten Monaten in ein Fachpflegeheim außerhalb des Landkreises. Der Landkreis benötigt aufgrund der steigenden Anzahl dieses Personenkreises zeitnahe Entscheidungen. Bei den künftigen Planungen muss auch das Haus am Dorfplatz mit seinen 22 Bewohnern berücksichtigt werden, da dieses verlagert werden sollte. Unterarbeitsgruppe zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Siehe Entwurf und Dokumentationsbogen zur Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle des Landkreises Tübingen) Frau Schwarzkopf-Binder stellt den Entwurf der Unterarbeitsgruppe vor, der zunächst in den Haushaltsberatungen für 2016 im Kreistag besprochen werden muss. Der Kreistag entscheidet über die Mittelbereitstellung, bevor weitere Schritte zur Umsetzung der IBB-Stelle und des Patientenfürsprechers unternommen werden können. Bei der Umsetzung sind die vorhandenen Strukturen des Landkreises Tübingen, insbesondere die des Patientenfürsprechers der Psychiatrischen Klinik, des kommunalen Behindertenbeauftragten, der GPV-Steuerungsgruppe und den sonstigen Gremien sehr wichtig. Unterarbeitsgruppe zur Ambulanten Psychiatrischen Pflege (Siehe Protokoll der Unterarbeitsgruppe und der Entwurfsidee von 2008) Die Entwurfsidee und die Hintergründe zur Umsetzung der ambulanten psychiatrischen Pflege wurden von Frau Schwarzkopf-Binder vorgestellt. Ziel eines solchen Dienstes der Ambulanten Psychiatrischen Pflege im Landkreis ist es, vorrangig die Versorgung psychisch erkrankter Menschen mit Leistungen im Bereich der häuslichen psychiatrischen Fachkrankenpflege sicherzustellen. Frau Wolf berichtet von den Erfahrungen aus dem Landkreis Esslingen. Durch engmaschige Betreuungen können Klinikaufenthalte vermieden und stationäre Unterbringungen verhindert werden. Dies erfordert bei den Diakonie- oder Sozialstationen fachlich qualifizierte Pflegekräfte. Bei den gemeinsamen 4 Überlegungen von 2008 konnte im Landkreis Tübingen keine Diakone- oder Sozialstation gefunden werden. Dies ist bis heute unverändert. Aus Sicht der AOK Gesundheitskasse ist ohne einen bereitwilligen Pflegedienst aus dem Kreis, keine Verhandlungsgrundlage gegeben. Diese Voraussetzung muss erst erfüllt sein, bevor Verhandlungen mit der Krankenkasse möglich sind. Die Voraussetzungen der Zulassung im Bereich der psychiatrischen Pflege stellen mit einem Stellenanteil von vier Vollzeitkräften ein wirtschaftliches Risiko dar. Frau Dimmler-Trumpp möchte bei der nächsten Dezernententagung im Oktober das Thema der Ambulanten Psychiatrischen Pflege besprechen und diesbezügliche Erfahrungen austauschen. Weiteres Vorgehen zur Teilhabeplanung Die Zeitplanung für die kommenden Sitzungen ist dem Protokoll beigefügt. Die Redaktion des Sozialforums von der Zeitschrift Handeln und Helfen wird im Novemberheft über den Teilhabeplanungsprozess berichten und nach Absprache im kommenden Jahr auch über die Informations-Beratungs- und Beschwerdestelle informieren. 22.10.2015 Ute Schwarzkopf-Binder Sozialplanung für Menschen mit Behinderung und Psychischen Erkrankungen 5
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