- Soldan-Moot

Dritter
Hans Soldan Moot zur Anwaltlichen Praxis
Fallakte
Ausgabe des Soldan Moot | Falles
29. Juni 2015
Einreichen der Klageschrift
03. August 2015, 24:00 Uhr
Einreichen der Beklagtenschrift
07. September 2015, 24:00 Uhr
Mündliche Verhandlungen in Hannover
08. - 10. Oktober 2015
29.06.2015
SCHLAU UND FAIR
Rechtsanwälte - Dr. Gerhard Schlau - Friedrich Fair
Goetheallee 7, 30175 – Hannover - Zooviertel
An: Herrn Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
-per Fax-
Betreff: Mandatierung
25.06.2015
Sehr geehrter Herr Blank,
zunächst dürfen wir uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die Mandantserteilung
bedanken. Wir werden hinsichtlich der über Sie gespeicherten Daten bis zum 03. August 2015 eine
Auskunftsklage gegen Herrn Rechtsanwalt Janus erheben. Darüber hinaus werden wir bzgl. der
angemahnten Honorarforderung gegen Sie Feststellungsklage erheben. Zwar ist die Feststellungsklage
gegenüber der möglichen Leistungsklage von Rechtsanwalt Janus subsidiär, mit der Leistungsklage
würde aber Rechtsanwalt Janus nach dem Geschäftsverteilungsplan bei Richter Schlampig landen, mit
dem ihn seit Jahren ein sehr angespanntes Verhältnis verbindet. Wir gehen daher davon aus, dass er
die Frage seines Honoraranspruches im Rahmen der von uns zu erhebenden Feststellungsklage klären
lassen wird. Notfalls müssen wir die Feststellungsklage zwar für erledigt erklären, aller Voraussicht
nach müsste Rechtsanwalt Janus dann aber die Kosten des Feststellungsprozesses tragen.
Wie besprochen reichen wir die Klageschrift direkt beim Landgericht Hannover ein.
Mit freundlichen Grüßen
Schlau
Dr. Gerhard Schlau
-1-
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Rechtsanwälte
Dr. Gerhard Schlau
Friedrich Fair
Goetheallee 7, 30175 – Hannover
24.06.2015
Sehr geehrte Herren,
vielen Dank für das ausführliche Gespräch in Ihrer Kanzlei. Anliegend übersende ich Ihnen per
Express alle Unterlagen die ich in dieser Angelegenheit habe.
Mir liegt sehr daran, nicht gegenüber Dritten – wie dieser Factoring-Bank – als schlechter Schuldner
dazustehen, bitte erheben Sie daher in dieser Angelegenheit unbedingt Auskunftsklage. Wie wir uns
gegen die Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Janus am besten wehren, überlasse ich ganz Ihnen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-
Anlagen […]
-2-
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
Tel.: 0151 43 43 8745 20
[email protected]
Herrn
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
03.07.2014
Rechnungsnummer: 20130624latibl – Große Inspektion
Sehr geehrter Herr Blank,
letztmalig fordern wir sie hiermit zur Zahlung der o.g. Rechnung auf. Bitte überweisen Sie den
Rechnungsbetrag i.H.v. 1.800,76 Euro umgehend, spätestens jedoch bis zum 17.07.2014 auf unser
Konto bei der Sparkasse Hannover mit der Nummer 15648941238, BLZ 250 501 80.
Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, unseren Interessen anwaltlichen Nachdruck zu verleihen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Möller
Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH
-3-
== RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht ==
Rechtsanwalt
Carsten Janus
An: Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Am Nordstadtbahnhof 8a
30167 Hannover
18.07.2014
Betreff: Forderung meiner Mandantin – Werkstätte Günstig &
Schnell GmbH wegen Rechnung 20130624latibl - Große
Inspektion
Sehr geehrter Herr Blank,
die KFZ – Werkstatt Günstig und Schnell GmbH hat mich mit der
Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.
Hiermit fordere ich Sie, letztmalig vor der gerichtlichen
Geltendmachung der Ansprüche meiner Mandantin, zur Zahlung
des Rechnungsbetrages von 1800,76 Euro auf das Ihnen bekannte
Konto meiner Mandantin bei der Sparkasse Hannover oder auf
mein Konto bei der Volksbank Hannover mit der Nummer
32154679, BLZ 251 900 01 unter Angabe des
Verwendungszwecks: 20130624latibl auf.
Mit freundlichen Grüßen
Janus
Rechtsanwalt
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Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
21.07.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Möller,
Sie können Ihren Haus-und-Hof-Anwalt gerne wieder zurückpfeifen. Ihre Rechnung habe ich heute
per Onlinebanking bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-5-
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
Tel.: 0151 43 43 8745 20
[email protected]
Herrn
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
11.09.2014
Auftragsnummer: 20150302latiblang
Sehr geehrter Herr Blank,
anliegend übersende ich Ihnen – wie besprochen – das Auftragserteilungsformular für die Reparatur
Ihres Maserati mit dem Kennzeichen H-TB 912. Ebenfalls übersende ich Ihnen ein Formular zur
Abtretung Ihrer Ansprüche in der Höhe der Reparaturkosten gegen die gegnerische
Haftpflichtversicherung. Wenn wir uns richtig verstanden haben, ist dies ja in unser beider Sinn.
Nach Ihrer telefonischen Schilderung vom heutigen Tage bestehen ja keine Zweifel, dass Ihr
Unfallgegner den Unfall verschuldet hat und deswegen dessen Haftpflicht für die Reparatur
aufkommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Möller
Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH
Anlagen:
-
Auftragsformular (vom Abdruck des Formulars wurde abgesehen)
Abtretungsformular (vom Abdruck des Formulars wurde abgesehen)
-6-
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
12.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Möller,
anliegend erhalten Sie von mir mit bestem Dank die ausgefüllten Formulare zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
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Abtretungserklärung
Kfz-Werkstatt: Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8, 30167 Hannover
Schadenfall vom: 10.09.2014
Auftrags-Nr.: 20150302latiblang
Auftraggeber (Geschädigter): Timo Blank
Anschrift: Stichstraße 20, 30151 Hannover
Fahrzeug: Maserati, Ghibli S
amtl. Kennz.: H – TB 912
Schädiger: Udo Arglos
Anschrift: Adenauerallee 17, 30259 Hannover
Fahrzeug (Unfallgegner): VW Passat amtl. Kennz. H – UA 56
Versicherung: Sicherundzuverlässig AG
Anschrift: Schiffstraße 8 – 12, 60311 Frankfurt
Versicherungsschein-Nr.: 123456UA561234
Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalles habe ich die o.g. Kfz-Werkstatt mit der
Reparatur beauftragt. Ich trete hiermit alle Schadensersatzansprüche bzgl. der Beschädigung
meines Autos gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten
Fahrzeugs aus dem genannten Unfall erfüllungshalber inkl. Mehrwertsteuer an die o.g. KfzWerkstatt ab.
Auch weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Reparaturkosten unmittelbar
an die von mir beauftragte Kfz-Werkstatt zu zahlen.
Die Kfz-Werkstatt ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und
die erfüllungshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen
Namen geltend zu machen. Insoweit ist die o.g. Kfz-Werkstatt berechtigt, einen Dritten mit
der Schadensregulierung zu beauftragen.
12.09.14, Hannover, Timo Blank
Datum, Ort, Unterschrift
-8-
Auftrag
Kfz-Werkstatt: Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8 , 30167 Hannover
Schadenfall vom: 10.09.2014
Auftrags-Nr.: 20150302latiblang
Auftraggeber: Timo Blank
Anschrift: Stichstraße 20, 30151 Hannover
Fahrzeug: Maserati, Ghibli S
amtl. Kennz.: H – TB 912
Hiermit beauftrage ich die o.g. Werkstätte alle Reparaturen an meinem Fahrzeug
durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
12.09.14, Hannover, Timo Blank
Datum, Ort, Unterschrift
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Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
PER FAX
22.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Möller,
mit Freude habe ich heute meinen Wagen wieder komplett repariert bei Ihnen abgeholt. Sehe ich das
richtig, dass die Reparaturrechnung nur für meine Unterlagen im Wagen lag und unsere Abmachung,
dass Sie die abgetretene Forderung gegen meinen Unfallgegner beitreiben, weiterhin gilt?
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-10-
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
Tel.: 0151 43 43 8745 20
[email protected]
Herrn
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
23.09.2014
Rechnung 20150517latiblang
Sehr geehrter Herr Blank,
wir freuen uns, dass Sie mit der Reparatur zufrieden sind und können Ihnen bestätigen, dass wir
gerade dabei sind, die Forderung bei Ihrem Unfallgegner Arglos beizutreiben.
Unser Rechtsanwalt Janus hat bereits das Schreiben aufgesetzt, mit dem er außergerichtlich zur
Zahlung auffordert. Sollte es wider Erwarten zu einem Prozess kommen, weisen wir Sie darauf hin,
dass Sie wohl als Zeuge geladen würden.
Über den weiteren Verlauf des Prozesses halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Möller
Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH
-11-
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Rechtsanwalt Carsten Janus
Am Nordstadtbahnhof 8a
30167 Hannover
06.10.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Janus,
wie telefonisch mit Ihnen besprochen, bitte ich Sie, in dem offensichtlich notwendigen Verfahren
gegen den Unfallgegner Arglos und dessen Versicherung auch für mich die Schadensersatzansprüche
geltend zu machen. Wie Sie wissen, bin ich freier Handelsvertreter und handele vor allem mit
Porzellanfiguren, die im Auto gelagert waren und bei dem Unfall irreparabel beschädigt worden sind.
Eine Prozessvollmacht sowie eine Aufstellung der beschädigten Porzellanfiguren füge ich meinem
Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
In Kopie an:
Günstig und Schnell GmbH
KFZ Werkstätte für Modelle aller Art
Am Nordstadtbahnhof 8
30167 Hannover
-12-
Landgericht Hannover
11 O 123136 / 15
Im Namen des Volkes
Urteil
in dem Rechtsstreit
1.) der Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8, 30167 Hannover, vertreten durch
den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Rudolf Möller, ebenda,
Klägerin zu 1.),
-
Prozessbevollmächtigter: RA Janus, Am Nordstadtbahnhof 8a, 30167 Hannover -
2.) des Herrn Timo Blank, Stichstraße 20, 30151 Hannover,
Kläger zu 2.),
-
Prozessbevollmächtigter: RA Janus, Am Nordstadtbahnhof 8a, 30167 Hannover -
gegen
1.) Herrn Udo Arglos, Adenauerallee 17, 30259 Hannover
Beklagter zu 1.),
-
Prozessbevollmächtigter: RA Thorsten Engel, Thorbogenwall 8a, 30177 Hannover -
2.) die Sicherundzuverlässig AG, Schiffstraße 8 – 12, 60311 Frankfurt, vertreten durch den
Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Sekureco, ebenda,
Beklagte zu 2.),
-
Prozessbevollmächtigte: RAe Deligierto, Marktplatzweg 189, 60312 Frankfurt -
-13-
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch den Richter am Landgericht Reich als
Einzelrichter auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2015 für R e c h t erkannt:
1. Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an die Klägerin zu 1.) 9600,00 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger zu 2.) 15.000,00 Euro nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen. Im
Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. […]
4. […]
Tatbestand
Die Klägerin zu 1.) macht aus abgetretenem Recht Ersatz der Reparaturkosten an dem Fahrzeug
Maserati - Ghibli S, amtliches Kennzeichen H – TB 912 geltend, die durch den Unfall am 10.
September 2014 gegen 9.40 Uhr in Hannover an der Kreuzung herrühren. Das gegnerische Fahrzeug
ist bei der Beklagten zu 2.) haftpflichtversichert. Der Kläger zu 2.) fordert Ersatz der bei dem Unfall
schwer beschädigten Commedia dell'arte Porzellanfiguren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende
Posten [… von einem vollständigen Abdruck wurde hier abgesehen]. Bei der Kreuzung
Cellerstr./Bockweg handelte es sich um eine Kreuzung ohne Ampelanlage, es gelten die allgemeinen
Vorfahrtsregeln. Der Kläger zu 2.) fuhr auf der Cellerstr. geradeaus in die Kreuzung hinein, der
Beklagte zu 1.) fuhr geradeaus von dem Bockweg in die Kreuzung ein und prallte mit dem von rechts
kommenden Kläger zu 2.) zusammen.
Am Fahrzeug des Kläger zu 2.) entstand ein Sachschaden in Höhe von 9.580,00 €. Zusätzlich sind
Unkosten von 20,00 € entstanden. Zur Deckung der Reparaturkosten trat der Kläger zu 2.) die
Ansprüche aus dem Verkehrsunfallereignis vom 10.09.2014 in Höhe der Reparaturkosten am
12.09.2014 die Klägerin zu 1.) ab.
Im Fahrzeug des Klägers zu 2.) waren 10 neue Commedia dell'arte Porzellanfiguren auf dem
Beifahrersitz gelagert. Die Figuren besitzen einen Marktwert von 5.000,00 € pro Stück. Bei dem Unfall
sind alle Figuren so stark beschädigt worden, dass ein Verkauf oder eine Reparatur unmöglich
geworden sind. Damit entstand ein weiterer Sachschaden in Höhe von 50.000,00 €.
Die Kläger behaupten, der Kläger zu 2.) sei mit normaler Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich
eingefahren.
Die Klägerin zu 1.) beantragt,
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 9.600,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.
Der Kläger zu 2.) beantragt,
die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 50.000,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen.
Die Beklagten beatragen die Klage abzuweisen.
Die Beklagten behaupten, der Kläger zu 2.) sei mit überhöhter Geschwindigkeit in den
Kreuzungsbereich eingefahren. Er habe deswegen nicht mehr rechtzeitig bremsen können, sodass es
zum Unfall kam. […]
Das Gericht hat aufgrund seines Beschlusses vom 15.12.2014 Beweis erhoben über den Hergang des
Unfalls. Hinsichtlich des Inhalts des Beschlusses und des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf
das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 21.04.2015 verwiesen.
Die Beiziehung der Verkehrsunfallakte war nicht möglich.
Entscheidungsgründe
Der Beklagte zu 1.) hat als Führer des Kraftfahrzeuges mit den amtlichen Kennzeichen H - UA 56 am
Straßenverkehr teilgenommen. Bei dem Betrieb des von ihm geführten Fahrzeugs sind Schäden
entstanden. Für diese Schäden hat er gemäß §§ 18 Abs. 1, 7 Abs. 1 StVG einzustehen.
Wie sich aus dem Bericht über das Sachverständigengutachten des Herrn Dipl.-Ing. Findig ergibt, ist
der Kläger zu 2.) nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Zwar hat der Sachverständige in
seinem Gutachten festgestellt, dass die Bremsleistung nicht der vorgeschriebenen Norm entsprach.
Zugleich hat der Sachverständige in seinem Gutachten ausgeführt, dass er es für höchst
unwahrscheinlich halte, dass ein anderer Schadenshergang und Schadensumfang eingetreten wäre,
wenn die Bremsen der Norm entsprochen hätten. Wie der Sachverständige weiter ausgeführt hat,
sind die Sichtverhältnisse an der Kreuzung so, dass die Reaktionszeit für den Kläger zu 2.) derart kurz
bemessen war, dass auch eine höhere Bremsleistung wohl zu keinem anderen Ergebnis geführt
hätte; dieses sei nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen, aber nicht sehr
wahrscheinlich.
Allerdings hat der Sachverständige ausgeführt, dass bei einer ordnungsgemäßen Verpackung der
Porzellanfiguren diese den Unfall unbeschadet überstanden hätten. Jedenfalls, so der
Sachverständige weiter, dürfte die Auswirkung der zu geringen Bremsleistung gegenüber der
Falschverpackung eine stark vernachlässigbare Größe bei dem Unfallhergang gewesen sein.
Das Gericht gelangt aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen zu der Überzeugung, dass die
verminderte Bremsleistung keinerlei Auswirkungen auf den Unfallhergang gehabt hat. Allerdings
kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Porzellanfiguren den Unfall unbeschadet
überstanden hätten, wären diese ordnungsgemäß verpackt gewesen. Das Gericht sieht hierin ein
deutliches Mitverschulden des Klägers zu 2.). […]
Aus den o.g. Gründen setzt das Gericht ein Mitverschulden des Klägers zu 2.) i.H.v. 70,00 % für die
Beschädigung der Porzellanfiguren fest.
[…]
Reich
04. Mai 2015, Reich
Richter am Landgericht
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Porzellanmanufaktur Pilch
Am Kunsthandwerksplatz 2
85354 – Freisingen
01.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche dringend Ihre Hilfe! Bei einem Verkehrsunfall letztes Jahr sind die meine Original Commedia dell'arte Figuren zerstört worden. Ich brauche neue Figuren, um diese als Verkaufsmuster
bei Kunden vorzeigen zu können! Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, vielleicht können wir
über eine Leihe oder eine Finanzierung der Figuren sprechen, bis ich wieder im Stande gewesen bin,
einige zu verkaufen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Figuren:
1 x Il Capitano, stehend, Artikelnummer cap1001001
1 x Arlecchino, stehend, Artikelnummer har1001002
1 x Dottore Gratiano, sitzend, Artikelnummer doc1002003
1 x Coviello, mit Instrument, Artikelnummer cov1003001
1 x Colombina, stehend, Artikelnummer col1001006
1 x Brighella, stehend, Artikelnummer bri1001007
1 x Pagliaccio, stehend, Artikelnummer pag1001010
1 x Pantalone, stehend, Artikelnummer pan1007001
1 x Pulcinella, tanzend, Artikelnummer pul2001001
1 x Scaramuz, mit Instrument, Artikelnummer sca1003004
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-14-
Porzellanmanufaktur Pilch
Commedia dell'arte. Standfiguren. Accessoires.
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Betreff: Übersendung von Mustern, Ihr Brief vom 01.06.2015
05.06.2015
Sehr geehrter Herr Blank,
wir senden Ihnen gern die Figuren auf Rechnung mit großzügigem Zahlungsziel zu. Bitte
lassen Sie uns wissen, ob Sie damit einverstanden sind.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, falls wir Ihnen noch in anderer Sache behilflich sein
können.
Mit freundlichen Grüßen
Pilch
Lisabeth Pilch, Geschäftsführung
Porzellanmanufaktur Pilch, Am Kunsthandwerksplatz 2 in 85354 Freisingen,
Freistaat Bayern.
-15-
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Porzellanmanufaktur Pilch
Am Kunsthandwerksplatz 2
85354 – Freisingen
08.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Übersendung der Figuren auf Rechnung bin ich einverstanden.
In der Tat können Sie mit vielleicht noch helfen. Als Anlage ich Ihnen das „gegen“ mich ergangene
Urteil aus dem Landgerichtsprozess in Hannover.
Der Richter hat mir nur 30 % meines Schadens an den Figuren ersetzt, obwohl überhaupt nicht
bewiesen worden ist, dass das an meiner angeblich schlechten Verpackung gelegen hat. Außerdem
habe ich ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer meiner Werkstatt und dem Rechtsanwalt Janus
am Prozesstag mitgehört.
Als es um meine Bremse ging, hat der Geschäftsführer Möller sowas gesagt wie: „Wir haben Sie doch
erst kürzlich gebeten, ein Gutachten zu dem Angebot der Factoring-Bank zu erstellen. Aufgrund der
Aufstellungen unserer Schuldner wissen Sie ja selbst, dass Blank einer der schlechtesten Zahler ist. Da
kann man nicht damit rechnen, dass die Wartungen immer 100%ig sind. Schließlich muss auch unsere
Quote irgendwo stimmen.“
Können Sie sich darauf einen Reim machen? Ich weiß nicht, wie ich am besten vorgehen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-
Anlage: LG Hannover – Urteil 11 O 123136 / 15 (vom nochmaligen Abdruck wurde
abgesehen)
-16-
Porzellanmanufaktur Pilch
Commedia dell'arte. Standfiguren. Accessoires.
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Betreff: LG Hannover, Ihr Schadensersatzprozess
15.06.2015
Sehr geehrter Herr Blank,
das erscheint uns schon etwas merkwürdig.
Haben Sie denn Ihren Anwalt Janus schon bezahlt? Ich an Ihrer Stelle würde mir überlegen,
ob Rechtsanwalt Janus wirklich sein Bestes für Sie gegeben hat oder die Interessen seines
Dauermandanten, der Werkstatt, im Kopf hatte.
Weiterhin würde ich mir Auskunft darüber erteilen lassen, was für persönliche Daten in
dieser Factoring-Sache an den Rechtsanwalt übermittelt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Pilch
Lisabeth Pilch, Geschäftsführung
Porzellanmanufaktur Pilch, Am Kunsthandwerksplatz 2 in 85354 Freisingen,
Freistaat Bayern.
-17-
== RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht ==
Rechtsanwalt
Carsten Janus
Am Nordstadtbahnhof 8a
30167 Hannover
An: Timo Blank
Stichstraße 20
15.06.2015
30151 Hannover
Betreff: Abschluss des Verfahrens 11 O 123136 / 15, Honorar
Sehr geehrter Herr Blank,
in der oben bezeichneten Sache haben wir das Verfahren nunmehr
zum Abschluss bringen können. Da diesseits keine weiteren
Schritte erforderlich sind, erlaube ich mir, Ihnen entsprechend
unserer Honorarvereinbarung die angehängte Kostennote in
Rechnung zu stellen. Bitte überweisen Sie noch:
5.020,00 Euro.
Ich bitte um Ausgleich auf mein Konto bei der Volksbank Hannover
mit der Nummer 32154679, BLZ 251 900 01 unter dem
Verwendungszweck 11O12313615 und verbleibe
mit den besten Grüßen
Janus
Rechtsanwalt.
-18-
Freier Handelsvertreter
Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Telefon: 0511 / 7456135 745
[email protected]
Rechtsanwalt Carsten Janus
Am Nordstadtbahnhof 8a
30167 Hannover
17.06.2015
Sehr geehrter Rechtsanwalt Janus,
vorerst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht gedenke Ihre Forderung zu begleichen.
Der Verkehrsunfall war ja ohnehin eine eindeutige Sache. Sie hätten sich jedoch viel mehr hinsichtlich
meiner Porzellanfiguren für mich einsetzen müssen. Sie wussten doch ganz genau, dass meine Bremse
nicht richtig gebremst hat. Trotzdem haben Sie keine weiteren Beweisanträge gestellt und das Urteil
hingenommen, obwohl man vielleicht noch einen höheren Schadensersatz gegen Ihre Haus-und- HofMandanten hätte rausholen können. Das geht doch aus der Urteilsbegründung klar hervor!
Weiterhin verlange ich Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten zu mir. Wie ich
erfahren habe, arbeiten Sie an einem Gutachten für eine Factoring-Bank und ich hätte gern gewusst,
wie Sie dieses Gutachten erstellen. Auf welcher Grundlage bewerten Sie denn mich und meine
Liquidität?
Mit freundlichen Grüßen
Timo Blank
Timo Blank
-19-
== RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht ==
Rechtsanwalt
Carsten Janus
An: Timo Blank
Stichstraße 20
30151 Hannover
Am Nordstadtbahnhof 8a
30167 Hannover
18.06.2015
Betreff: Mahnung - Abschluss des Verfahrens 11 O 123136 / 15,
Honorar
Sehr geehrter Herr Blank,
hinsichtlich Ihres Auskunftsverlangens muss ich Ihnen leider
mitteilen, dass alle Vorgänge und Informationen im Zusammenhang
der Gutachtenerstellung vom Mandatsgeheimnis meines Mandates
mit der Günstig und Schnell GmbH umfasst sind und deswegen
keine Auskunft erteilt werden kann.
Weiterhin vermag ich Ihre Argumentation hinsichtlich meiner
Honorarforderung nicht nachzuvollziehen. Natürlich habe ich Sie
und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Ich fordere Sie deswegen letztmalig auf, den Betrag von 5020,00
Euro bis zum 29.06.2015 auf mein Konto bei der Volksbank
Hannover mit der Nummer 32154679, BLZ 251 900 01 zu überweisen.
Ansonsten werde ich meinen Honoraranspruch mit Kostenfestsetzungbeschluss weiter
verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Janus
Rechtsanwalt
-20-