Dritter Hans Soldan Moot zur Anwaltlichen Praxis Fallakte Ausgabe des Soldan Moot | Falles 29. Juni 2015 Einreichen der Klageschrift 03. August 2015, 24:00 Uhr Einreichen der Beklagtenschrift 07. September 2015, 24:00 Uhr Mündliche Verhandlungen in Hannover 08. - 10. Oktober 2015 29.06.2015 SCHLAU UND FAIR Rechtsanwälte - Dr. Gerhard Schlau - Friedrich Fair Goetheallee 7, 30175 – Hannover - Zooviertel An: Herrn Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover -per Fax- Betreff: Mandatierung 25.06.2015 Sehr geehrter Herr Blank, zunächst dürfen wir uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die Mandantserteilung bedanken. Wir werden hinsichtlich der über Sie gespeicherten Daten bis zum 03. August 2015 eine Auskunftsklage gegen Herrn Rechtsanwalt Janus erheben. Darüber hinaus werden wir bzgl. der angemahnten Honorarforderung gegen Sie Feststellungsklage erheben. Zwar ist die Feststellungsklage gegenüber der möglichen Leistungsklage von Rechtsanwalt Janus subsidiär, mit der Leistungsklage würde aber Rechtsanwalt Janus nach dem Geschäftsverteilungsplan bei Richter Schlampig landen, mit dem ihn seit Jahren ein sehr angespanntes Verhältnis verbindet. Wir gehen daher davon aus, dass er die Frage seines Honoraranspruches im Rahmen der von uns zu erhebenden Feststellungsklage klären lassen wird. Notfalls müssen wir die Feststellungsklage zwar für erledigt erklären, aller Voraussicht nach müsste Rechtsanwalt Janus dann aber die Kosten des Feststellungsprozesses tragen. Wie besprochen reichen wir die Klageschrift direkt beim Landgericht Hannover ein. Mit freundlichen Grüßen Schlau Dr. Gerhard Schlau -1- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Rechtsanwälte Dr. Gerhard Schlau Friedrich Fair Goetheallee 7, 30175 – Hannover 24.06.2015 Sehr geehrte Herren, vielen Dank für das ausführliche Gespräch in Ihrer Kanzlei. Anliegend übersende ich Ihnen per Express alle Unterlagen die ich in dieser Angelegenheit habe. Mir liegt sehr daran, nicht gegenüber Dritten – wie dieser Factoring-Bank – als schlechter Schuldner dazustehen, bitte erheben Sie daher in dieser Angelegenheit unbedingt Auskunftsklage. Wie wir uns gegen die Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Janus am besten wehren, überlasse ich ganz Ihnen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank - Anlagen […] -2- Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover Tel.: 0151 43 43 8745 20 [email protected] Herrn Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover 03.07.2014 Rechnungsnummer: 20130624latibl – Große Inspektion Sehr geehrter Herr Blank, letztmalig fordern wir sie hiermit zur Zahlung der o.g. Rechnung auf. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag i.H.v. 1.800,76 Euro umgehend, spätestens jedoch bis zum 17.07.2014 auf unser Konto bei der Sparkasse Hannover mit der Nummer 15648941238, BLZ 250 501 80. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, unseren Interessen anwaltlichen Nachdruck zu verleihen. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Möller Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH -3- == RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht == Rechtsanwalt Carsten Janus An: Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Am Nordstadtbahnhof 8a 30167 Hannover 18.07.2014 Betreff: Forderung meiner Mandantin – Werkstätte Günstig & Schnell GmbH wegen Rechnung 20130624latibl - Große Inspektion Sehr geehrter Herr Blank, die KFZ – Werkstatt Günstig und Schnell GmbH hat mich mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Hiermit fordere ich Sie, letztmalig vor der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche meiner Mandantin, zur Zahlung des Rechnungsbetrages von 1800,76 Euro auf das Ihnen bekannte Konto meiner Mandantin bei der Sparkasse Hannover oder auf mein Konto bei der Volksbank Hannover mit der Nummer 32154679, BLZ 251 900 01 unter Angabe des Verwendungszwecks: 20130624latibl auf. Mit freundlichen Grüßen Janus Rechtsanwalt -4- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover 21.07.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Möller, Sie können Ihren Haus-und-Hof-Anwalt gerne wieder zurückpfeifen. Ihre Rechnung habe ich heute per Onlinebanking bezahlt. Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank -5- Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover Tel.: 0151 43 43 8745 20 [email protected] Herrn Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover 11.09.2014 Auftragsnummer: 20150302latiblang Sehr geehrter Herr Blank, anliegend übersende ich Ihnen – wie besprochen – das Auftragserteilungsformular für die Reparatur Ihres Maserati mit dem Kennzeichen H-TB 912. Ebenfalls übersende ich Ihnen ein Formular zur Abtretung Ihrer Ansprüche in der Höhe der Reparaturkosten gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn wir uns richtig verstanden haben, ist dies ja in unser beider Sinn. Nach Ihrer telefonischen Schilderung vom heutigen Tage bestehen ja keine Zweifel, dass Ihr Unfallgegner den Unfall verschuldet hat und deswegen dessen Haftpflicht für die Reparatur aufkommen wird. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Möller Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH Anlagen: - Auftragsformular (vom Abdruck des Formulars wurde abgesehen) Abtretungsformular (vom Abdruck des Formulars wurde abgesehen) -6- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover 12.09.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Möller, anliegend erhalten Sie von mir mit bestem Dank die ausgefüllten Formulare zurück. Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank -7- Abtretungserklärung Kfz-Werkstatt: Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8, 30167 Hannover Schadenfall vom: 10.09.2014 Auftrags-Nr.: 20150302latiblang Auftraggeber (Geschädigter): Timo Blank Anschrift: Stichstraße 20, 30151 Hannover Fahrzeug: Maserati, Ghibli S amtl. Kennz.: H – TB 912 Schädiger: Udo Arglos Anschrift: Adenauerallee 17, 30259 Hannover Fahrzeug (Unfallgegner): VW Passat amtl. Kennz. H – UA 56 Versicherung: Sicherundzuverlässig AG Anschrift: Schiffstraße 8 – 12, 60311 Frankfurt Versicherungsschein-Nr.: 123456UA561234 Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalles habe ich die o.g. Kfz-Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Ich trete hiermit alle Schadensersatzansprüche bzgl. der Beschädigung meines Autos gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs aus dem genannten Unfall erfüllungshalber inkl. Mehrwertsteuer an die o.g. KfzWerkstatt ab. Auch weise ich den regulierungspflichtigen Versicherer an, die Reparaturkosten unmittelbar an die von mir beauftragte Kfz-Werkstatt zu zahlen. Die Kfz-Werkstatt ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die erfüllungshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen. Insoweit ist die o.g. Kfz-Werkstatt berechtigt, einen Dritten mit der Schadensregulierung zu beauftragen. 12.09.14, Hannover, Timo Blank Datum, Ort, Unterschrift -8- Auftrag Kfz-Werkstatt: Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8 , 30167 Hannover Schadenfall vom: 10.09.2014 Auftrags-Nr.: 20150302latiblang Auftraggeber: Timo Blank Anschrift: Stichstraße 20, 30151 Hannover Fahrzeug: Maserati, Ghibli S amtl. Kennz.: H – TB 912 Hiermit beauftrage ich die o.g. Werkstätte alle Reparaturen an meinem Fahrzeug durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen 12.09.14, Hannover, Timo Blank Datum, Ort, Unterschrift -9- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover PER FAX 22.09.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Möller, mit Freude habe ich heute meinen Wagen wieder komplett repariert bei Ihnen abgeholt. Sehe ich das richtig, dass die Reparaturrechnung nur für meine Unterlagen im Wagen lag und unsere Abmachung, dass Sie die abgetretene Forderung gegen meinen Unfallgegner beitreiben, weiterhin gilt? Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank -10- Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover Tel.: 0151 43 43 8745 20 [email protected] Herrn Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover 23.09.2014 Rechnung 20150517latiblang Sehr geehrter Herr Blank, wir freuen uns, dass Sie mit der Reparatur zufrieden sind und können Ihnen bestätigen, dass wir gerade dabei sind, die Forderung bei Ihrem Unfallgegner Arglos beizutreiben. Unser Rechtsanwalt Janus hat bereits das Schreiben aufgesetzt, mit dem er außergerichtlich zur Zahlung auffordert. Sollte es wider Erwarten zu einem Prozess kommen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie wohl als Zeuge geladen würden. Über den weiteren Verlauf des Prozesses halten wir Sie gern auf dem Laufenden. Mit freundlichen Grüßen Rudolf Möller Rudolf Möller, Geschäftsführer der Günstig und Schnell GmbH -11- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Rechtsanwalt Carsten Janus Am Nordstadtbahnhof 8a 30167 Hannover 06.10.2014 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Janus, wie telefonisch mit Ihnen besprochen, bitte ich Sie, in dem offensichtlich notwendigen Verfahren gegen den Unfallgegner Arglos und dessen Versicherung auch für mich die Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Wie Sie wissen, bin ich freier Handelsvertreter und handele vor allem mit Porzellanfiguren, die im Auto gelagert waren und bei dem Unfall irreparabel beschädigt worden sind. Eine Prozessvollmacht sowie eine Aufstellung der beschädigten Porzellanfiguren füge ich meinem Schreiben bei. Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank In Kopie an: Günstig und Schnell GmbH KFZ Werkstätte für Modelle aller Art Am Nordstadtbahnhof 8 30167 Hannover -12- Landgericht Hannover 11 O 123136 / 15 Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit 1.) der Günstig & Schnell GmbH, Am Nordstadtbahnhof 8, 30167 Hannover, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Rudolf Möller, ebenda, Klägerin zu 1.), - Prozessbevollmächtigter: RA Janus, Am Nordstadtbahnhof 8a, 30167 Hannover - 2.) des Herrn Timo Blank, Stichstraße 20, 30151 Hannover, Kläger zu 2.), - Prozessbevollmächtigter: RA Janus, Am Nordstadtbahnhof 8a, 30167 Hannover - gegen 1.) Herrn Udo Arglos, Adenauerallee 17, 30259 Hannover Beklagter zu 1.), - Prozessbevollmächtigter: RA Thorsten Engel, Thorbogenwall 8a, 30177 Hannover - 2.) die Sicherundzuverlässig AG, Schiffstraße 8 – 12, 60311 Frankfurt, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Sekureco, ebenda, Beklagte zu 2.), - Prozessbevollmächtigte: RAe Deligierto, Marktplatzweg 189, 60312 Frankfurt - -13- hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover durch den Richter am Landgericht Reich als Einzelrichter auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2015 für R e c h t erkannt: 1. Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an die Klägerin zu 1.) 9600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen. 2. Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger zu 2.) 15.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. […] 4. […] Tatbestand Die Klägerin zu 1.) macht aus abgetretenem Recht Ersatz der Reparaturkosten an dem Fahrzeug Maserati - Ghibli S, amtliches Kennzeichen H – TB 912 geltend, die durch den Unfall am 10. September 2014 gegen 9.40 Uhr in Hannover an der Kreuzung herrühren. Das gegnerische Fahrzeug ist bei der Beklagten zu 2.) haftpflichtversichert. Der Kläger zu 2.) fordert Ersatz der bei dem Unfall schwer beschädigten Commedia dell'arte Porzellanfiguren. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Posten [… von einem vollständigen Abdruck wurde hier abgesehen]. Bei der Kreuzung Cellerstr./Bockweg handelte es sich um eine Kreuzung ohne Ampelanlage, es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Der Kläger zu 2.) fuhr auf der Cellerstr. geradeaus in die Kreuzung hinein, der Beklagte zu 1.) fuhr geradeaus von dem Bockweg in die Kreuzung ein und prallte mit dem von rechts kommenden Kläger zu 2.) zusammen. Am Fahrzeug des Kläger zu 2.) entstand ein Sachschaden in Höhe von 9.580,00 €. Zusätzlich sind Unkosten von 20,00 € entstanden. Zur Deckung der Reparaturkosten trat der Kläger zu 2.) die Ansprüche aus dem Verkehrsunfallereignis vom 10.09.2014 in Höhe der Reparaturkosten am 12.09.2014 die Klägerin zu 1.) ab. Im Fahrzeug des Klägers zu 2.) waren 10 neue Commedia dell'arte Porzellanfiguren auf dem Beifahrersitz gelagert. Die Figuren besitzen einen Marktwert von 5.000,00 € pro Stück. Bei dem Unfall sind alle Figuren so stark beschädigt worden, dass ein Verkauf oder eine Reparatur unmöglich geworden sind. Damit entstand ein weiterer Sachschaden in Höhe von 50.000,00 €. Die Kläger behaupten, der Kläger zu 2.) sei mit normaler Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren. Die Klägerin zu 1.) beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 9.600,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen. Der Kläger zu 2.) beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 50.000,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2014 zu zahlen. Die Beklagten beatragen die Klage abzuweisen. Die Beklagten behaupten, der Kläger zu 2.) sei mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich eingefahren. Er habe deswegen nicht mehr rechtzeitig bremsen können, sodass es zum Unfall kam. […] Das Gericht hat aufgrund seines Beschlusses vom 15.12.2014 Beweis erhoben über den Hergang des Unfalls. Hinsichtlich des Inhalts des Beschlusses und des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 21.04.2015 verwiesen. Die Beiziehung der Verkehrsunfallakte war nicht möglich. Entscheidungsgründe Der Beklagte zu 1.) hat als Führer des Kraftfahrzeuges mit den amtlichen Kennzeichen H - UA 56 am Straßenverkehr teilgenommen. Bei dem Betrieb des von ihm geführten Fahrzeugs sind Schäden entstanden. Für diese Schäden hat er gemäß §§ 18 Abs. 1, 7 Abs. 1 StVG einzustehen. Wie sich aus dem Bericht über das Sachverständigengutachten des Herrn Dipl.-Ing. Findig ergibt, ist der Kläger zu 2.) nicht mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten festgestellt, dass die Bremsleistung nicht der vorgeschriebenen Norm entsprach. Zugleich hat der Sachverständige in seinem Gutachten ausgeführt, dass er es für höchst unwahrscheinlich halte, dass ein anderer Schadenshergang und Schadensumfang eingetreten wäre, wenn die Bremsen der Norm entsprochen hätten. Wie der Sachverständige weiter ausgeführt hat, sind die Sichtverhältnisse an der Kreuzung so, dass die Reaktionszeit für den Kläger zu 2.) derart kurz bemessen war, dass auch eine höhere Bremsleistung wohl zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte; dieses sei nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen, aber nicht sehr wahrscheinlich. Allerdings hat der Sachverständige ausgeführt, dass bei einer ordnungsgemäßen Verpackung der Porzellanfiguren diese den Unfall unbeschadet überstanden hätten. Jedenfalls, so der Sachverständige weiter, dürfte die Auswirkung der zu geringen Bremsleistung gegenüber der Falschverpackung eine stark vernachlässigbare Größe bei dem Unfallhergang gewesen sein. Das Gericht gelangt aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen zu der Überzeugung, dass die verminderte Bremsleistung keinerlei Auswirkungen auf den Unfallhergang gehabt hat. Allerdings kommt das Gericht zu der Überzeugung, dass die Porzellanfiguren den Unfall unbeschadet überstanden hätten, wären diese ordnungsgemäß verpackt gewesen. Das Gericht sieht hierin ein deutliches Mitverschulden des Klägers zu 2.). […] Aus den o.g. Gründen setzt das Gericht ein Mitverschulden des Klägers zu 2.) i.H.v. 70,00 % für die Beschädigung der Porzellanfiguren fest. […] Reich 04. Mai 2015, Reich Richter am Landgericht Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Porzellanmanufaktur Pilch Am Kunsthandwerksplatz 2 85354 – Freisingen 01.06.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche dringend Ihre Hilfe! Bei einem Verkehrsunfall letztes Jahr sind die meine Original Commedia dell'arte Figuren zerstört worden. Ich brauche neue Figuren, um diese als Verkaufsmuster bei Kunden vorzeigen zu können! Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, vielleicht können wir über eine Leihe oder eine Finanzierung der Figuren sprechen, bis ich wieder im Stande gewesen bin, einige zu verkaufen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Figuren: 1 x Il Capitano, stehend, Artikelnummer cap1001001 1 x Arlecchino, stehend, Artikelnummer har1001002 1 x Dottore Gratiano, sitzend, Artikelnummer doc1002003 1 x Coviello, mit Instrument, Artikelnummer cov1003001 1 x Colombina, stehend, Artikelnummer col1001006 1 x Brighella, stehend, Artikelnummer bri1001007 1 x Pagliaccio, stehend, Artikelnummer pag1001010 1 x Pantalone, stehend, Artikelnummer pan1007001 1 x Pulcinella, tanzend, Artikelnummer pul2001001 1 x Scaramuz, mit Instrument, Artikelnummer sca1003004 Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank -14- Porzellanmanufaktur Pilch Commedia dell'arte. Standfiguren. Accessoires. Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Betreff: Übersendung von Mustern, Ihr Brief vom 01.06.2015 05.06.2015 Sehr geehrter Herr Blank, wir senden Ihnen gern die Figuren auf Rechnung mit großzügigem Zahlungsziel zu. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie damit einverstanden sind. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, falls wir Ihnen noch in anderer Sache behilflich sein können. Mit freundlichen Grüßen Pilch Lisabeth Pilch, Geschäftsführung Porzellanmanufaktur Pilch, Am Kunsthandwerksplatz 2 in 85354 Freisingen, Freistaat Bayern. -15- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Porzellanmanufaktur Pilch Am Kunsthandwerksplatz 2 85354 – Freisingen 08.06.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Übersendung der Figuren auf Rechnung bin ich einverstanden. In der Tat können Sie mit vielleicht noch helfen. Als Anlage ich Ihnen das „gegen“ mich ergangene Urteil aus dem Landgerichtsprozess in Hannover. Der Richter hat mir nur 30 % meines Schadens an den Figuren ersetzt, obwohl überhaupt nicht bewiesen worden ist, dass das an meiner angeblich schlechten Verpackung gelegen hat. Außerdem habe ich ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer meiner Werkstatt und dem Rechtsanwalt Janus am Prozesstag mitgehört. Als es um meine Bremse ging, hat der Geschäftsführer Möller sowas gesagt wie: „Wir haben Sie doch erst kürzlich gebeten, ein Gutachten zu dem Angebot der Factoring-Bank zu erstellen. Aufgrund der Aufstellungen unserer Schuldner wissen Sie ja selbst, dass Blank einer der schlechtesten Zahler ist. Da kann man nicht damit rechnen, dass die Wartungen immer 100%ig sind. Schließlich muss auch unsere Quote irgendwo stimmen.“ Können Sie sich darauf einen Reim machen? Ich weiß nicht, wie ich am besten vorgehen sollte. Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank - Anlage: LG Hannover – Urteil 11 O 123136 / 15 (vom nochmaligen Abdruck wurde abgesehen) -16- Porzellanmanufaktur Pilch Commedia dell'arte. Standfiguren. Accessoires. Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Betreff: LG Hannover, Ihr Schadensersatzprozess 15.06.2015 Sehr geehrter Herr Blank, das erscheint uns schon etwas merkwürdig. Haben Sie denn Ihren Anwalt Janus schon bezahlt? Ich an Ihrer Stelle würde mir überlegen, ob Rechtsanwalt Janus wirklich sein Bestes für Sie gegeben hat oder die Interessen seines Dauermandanten, der Werkstatt, im Kopf hatte. Weiterhin würde ich mir Auskunft darüber erteilen lassen, was für persönliche Daten in dieser Factoring-Sache an den Rechtsanwalt übermittelt worden sind. Mit freundlichen Grüßen Pilch Lisabeth Pilch, Geschäftsführung Porzellanmanufaktur Pilch, Am Kunsthandwerksplatz 2 in 85354 Freisingen, Freistaat Bayern. -17- == RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht == Rechtsanwalt Carsten Janus Am Nordstadtbahnhof 8a 30167 Hannover An: Timo Blank Stichstraße 20 15.06.2015 30151 Hannover Betreff: Abschluss des Verfahrens 11 O 123136 / 15, Honorar Sehr geehrter Herr Blank, in der oben bezeichneten Sache haben wir das Verfahren nunmehr zum Abschluss bringen können. Da diesseits keine weiteren Schritte erforderlich sind, erlaube ich mir, Ihnen entsprechend unserer Honorarvereinbarung die angehängte Kostennote in Rechnung zu stellen. Bitte überweisen Sie noch: 5.020,00 Euro. Ich bitte um Ausgleich auf mein Konto bei der Volksbank Hannover mit der Nummer 32154679, BLZ 251 900 01 unter dem Verwendungszweck 11O12313615 und verbleibe mit den besten Grüßen Janus Rechtsanwalt. -18- Freier Handelsvertreter Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Telefon: 0511 / 7456135 745 [email protected] Rechtsanwalt Carsten Janus Am Nordstadtbahnhof 8a 30167 Hannover 17.06.2015 Sehr geehrter Rechtsanwalt Janus, vorerst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht gedenke Ihre Forderung zu begleichen. Der Verkehrsunfall war ja ohnehin eine eindeutige Sache. Sie hätten sich jedoch viel mehr hinsichtlich meiner Porzellanfiguren für mich einsetzen müssen. Sie wussten doch ganz genau, dass meine Bremse nicht richtig gebremst hat. Trotzdem haben Sie keine weiteren Beweisanträge gestellt und das Urteil hingenommen, obwohl man vielleicht noch einen höheren Schadensersatz gegen Ihre Haus-und- HofMandanten hätte rausholen können. Das geht doch aus der Urteilsbegründung klar hervor! Weiterhin verlange ich Auskunft über die von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten zu mir. Wie ich erfahren habe, arbeiten Sie an einem Gutachten für eine Factoring-Bank und ich hätte gern gewusst, wie Sie dieses Gutachten erstellen. Auf welcher Grundlage bewerten Sie denn mich und meine Liquidität? Mit freundlichen Grüßen Timo Blank Timo Blank -19- == RA Janus – Ihr Fachmann für Forderungsrecht == Rechtsanwalt Carsten Janus An: Timo Blank Stichstraße 20 30151 Hannover Am Nordstadtbahnhof 8a 30167 Hannover 18.06.2015 Betreff: Mahnung - Abschluss des Verfahrens 11 O 123136 / 15, Honorar Sehr geehrter Herr Blank, hinsichtlich Ihres Auskunftsverlangens muss ich Ihnen leider mitteilen, dass alle Vorgänge und Informationen im Zusammenhang der Gutachtenerstellung vom Mandatsgeheimnis meines Mandates mit der Günstig und Schnell GmbH umfasst sind und deswegen keine Auskunft erteilt werden kann. Weiterhin vermag ich Ihre Argumentation hinsichtlich meiner Honorarforderung nicht nachzuvollziehen. Natürlich habe ich Sie und Ihre Interessen vor Gericht vertreten. Ich fordere Sie deswegen letztmalig auf, den Betrag von 5020,00 Euro bis zum 29.06.2015 auf mein Konto bei der Volksbank Hannover mit der Nummer 32154679, BLZ 251 900 01 zu überweisen. Ansonsten werde ich meinen Honoraranspruch mit Kostenfestsetzungbeschluss weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen Janus Rechtsanwalt -20-
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