Häufige Fragen und Antworten zu inklusiven Bildungsangeboten

STAATLICHES SCHULAMT MANNHEIM
Häufige Fragen und Antworten zu inklusiven Bildungsangeboten
- für Erziehungsberechtigte im Bereich des Staatlichen Schulamtes Mannheim -
1. Was ist die Voraussetzung für ein inklusives Bildungsangebot?
Voraussetzung für ein inklusives Bildungsangebot ist die Feststellung des Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch das Staatliche Schulamt. Auf der Grundlage dessen haben die Erziehungsberechtigten entschieden, dass Sie ein inklusives Bildungsangebot für Ihr Kind wünschen. Eine Meldung hierfür wurde bei
der zuständigen Schule abgegeben.
2. Was ist ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und wer stellt es fest?
Um den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und den Förderbedarf Ihres Kindes zu klären,
bedarf es eines sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens. Dieses Verfahren wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeleitet. Die allgemeine Schule wirkt daran mit. Der Antrag erfolgt formlos über die allgemeine
Schule oder über das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) an das Staatliche Schulamt. Das
Staatliche Schulamt Mannheim beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft eines SBBZ mit der Begutachtung
Ihres Kindes. In diesem Verfahren wird geklärt, ob bei Ihrem Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt und welcher Förderschwerpunkt zugrunde liegt.
Hierzu wird ein Gutachten erstellt, das diagnostische Testverfahren (z.B. Intelligenztest, Hör- und Sehtest, Entwicklungstest), Gespräche mit Eltern, Lehrern/Erziehern und ggf. therapeutischen Fachkräften beinhaltet. In einem
abschließenden Gespräch werden Ihnen von der sonderpädagogischen Lehrkraft die Ergebnisse des Gutachtens
vorgestellt und mit Ihnen besprochen. Hier wird auch Ihr elterlicher Erziehungsplan erörtert. Ebenso werden mögliche zusätzliche Bedarfe und notwendige Hilfsmittel erfragt und dokumentiert.
Das Staatliche Schulamt legt den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und den Förderschwerpunkt fest. Sie haben die Wahl, ob der Anspruch an einer allgemeinen Schule oder an einem SBBZ eingelöst werden soll.
3. Was heißt zieldifferenter oder zielgleicher Unterricht?
Ein inklusives Bildungsangebot kann zielgleich oder zieldifferent erfolgen, je nachdem, welche Lernziele und Bildungsgänge für Ihr Kind gelten. Besteht für Ihr Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
mit dem Bildungsgang Lernen oder geistige Entwicklung, wird es zieldifferent unterrichtet. Die sonderpädagogische Lehrkraft unterrichtet bedarfsgerecht mit in der Klasse, um die notwendige Differenzierung zu unterstützen.
Kann Ihr Kind das Bildungsziel der allgemeinen Schule erreichen, so wird es zielgleich unterrichtet.
4. Was ist die Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkraft?
Die sonderpädagogische Lehrkraft unterrichtet und stellt sicher, dass der für Ihr Kind gültige Bildungsplan umgesetzt wird. Die sonderpädagogische Lehrkraft ist zuständig für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung
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und berät die Lehrkräfte der allgemeinen Schule und eventuelle Unterstützungskräfte, wie die Förderung Ihres
Kindes aussehen sollte.
5. Wo ist das Meldeformular für ein inklusives Bildungsangebot erhältlich und wo wird es abgegeben?
Das Meldeformular wird Ihnen bei der Besprechung des Gutachtens von der zuständigen Sonderschullehrkraft
ausgehändigt. Sie erhalten es aber auch an allen Schulen und auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes.
Geben Sie das Meldeformular an der zuständigen allgemeinen Schule oder des zuständigen Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) ab. Anschließend wird es über die Schulleitung an das Staatliche Schulamt
weitergeleitet.
6. Was ist die Bildungswegeplanung und wer ist daran beteiligt?
Nach der Feststellung des Anspruches auf ein sonderpädagogischen Bildungsangebot und Ihrer Meldung für ein
inklusives Bildungsangebot beginnt im Staatlichen Schulamt die Bildungswegeplanung in regionalen Abklärungsprozessen. Für Ihr Kind soll nun ein geeigneter Lernort an einer allgemeinen Schule gefunden werden.
In vorbereitenden Regionalkonferenzen werden Gruppierungen, Standorte und Rahmenbedingungen mit den
steuernden und koordinierenden Personen, Schulräten/Schulrätinnen, Schulleitungen und Regionalkoordinatoren
erörtert. Je nach Bedarf Ihres Kindes werden auch Schul- und Leistungsträger hinzugezogen. Hier werden ggf.
technische oder elektronische Hilfsmittel, bauliche Veränderungen, Schülerbeförderung, Unterrichtsbegleitung
usw. besprochen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Förderort für Ihr Kind wird Ihr elterlicher Erziehungsplan berücksichtigt. Bei
der Entscheidung in den Abklärungsprozessen spielen organisatorische, personelle und sächliche Voraussetzungen
eine große Rolle.
Fragen zur konkreten Umsetzung und Planung Ihres Kindes beantwortet Ihnen der zuständige Regionalkoordinator/die zuständige Regionalkoordinatorin (siehe Flyer Einrichtung inklusiver Bildungsangebote bzw. Homepage des
Schulamtes).
7. Was ist eine Bildungswegekonferenz?
Nachdem der Standort, die Gruppierung, Rahmenbedingungen und ggf. zusätzliche Bedarfe durch Schul- und Leistungsträger besprochen wurden, wird die Bildungswegeplanung in einer Bildungswegekonferenz (BWK) abgeschlossen.
Die Bildungswegekonferenz wird in der Regel an der aufnehmenden Schule unter Ihrer Beteiligung, der des Schulleiters und ggfs. weiteren Partnern durchgeführt werden. Hier werden der Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot, besondere Hilfen und Unterstützungen, die Ihr Kind zur Bewältigung der schulischen Anforderungen benötigt, besprochen. Das Staatliche Schulamt strebt an, dass der Lernort Ihres Kindes möglichst im Einvernehmen mit Ihnen festgelegt wird.
Sie erhalten vom Staatlichen Schulamt einen schriftlichen Bescheid über die Festlegung des Lernortes Ihres Kindes.
8. Wer informiert bei allgemeinen Fragen rund um inklusive Bildungsangebote?
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an die regional zuständigen Mitarbeiter/innen der Arbeitsstelle Kooperation im Staatlichen Schulamt (Tel. 0621/292-4133/34) wenden. Diese finden Sie auch auf der Homepage des Schulamtes Mannheim.
Auch die Schulleitungen der zuständigen Schule informieren grundsätzlich über Bildungswege und das Verfahren
zur Einrichtung inklusiver Bildungsangebote.
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